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DE10243037A1 - Haarbehandlungsmittel mit festigenden Eigenschaften - Google Patents

Haarbehandlungsmittel mit festigenden Eigenschaften Download PDF

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DE10243037A1
DE10243037A1 DE2002143037 DE10243037A DE10243037A1 DE 10243037 A1 DE10243037 A1 DE 10243037A1 DE 2002143037 DE2002143037 DE 2002143037 DE 10243037 A DE10243037 A DE 10243037A DE 10243037 A1 DE10243037 A1 DE 10243037A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
hair
acrylate
polymer
hair treatment
und
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE2002143037
Other languages
English (en)
Inventor
Konstanze Dr. Mayer
Peter Dr. Schmiedel
Michael Heyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Henkel AG and Co KGaA filed Critical Henkel AG and Co KGaA
Priority to DE2002143037 priority Critical patent/DE10243037A1/de
Priority to PCT/EP2003/009939 priority patent/WO2004026269A1/de
Priority to AU2003264277A priority patent/AU2003264277A1/en
Publication of DE10243037A1 publication Critical patent/DE10243037A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von nichtionischen, quervernetzten (meth)acrylathaltigen Polymeren mit einem mittleren Partikeldurchmesser im Bereich von 50 bis 500 nm zur Festigung von keratinischen Fasern sowie Haarbehandlungsmittel, die diese Polymere enthalten.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von nichtionischen, quervernetzten (meth)acrylathaltigen Polymeren mit einem mittleren Partikeldurchmesser im Bereich von 50 bis 500 nm zur Festigung keratinischer Fasern, sowie Haarbehandlungsmittel, die diese Polymere enthalten.
  • Eine ansprechend aussehende Frisur wird heute allgemein als unverzichtbarer Teil eines gepflegten Äußeren angesehen. Dabei gelten aufgrund von aktuellen Modeströmungen immer wieder Frisuren als chic, die sich bei vielen Haartypen nur unter Verwendung bestimmter festigender Wirkstoffe aufbauen bzw. für einen längeren Zeitraum aufrechterhalten lassen.
  • Zur Formgebung und Gestaltung der Haare ist es üblich, Frisurfestigungsmittel wie Haarfestiger oder Haarsprays zu verwenden. Haarfestiger werden zur Frisurgestaltung im feuchten Haar verteilt, während Haarsprays zur Fixierung auf die fertige Frisur gesprüht werden.
  • Um eine ausreichende haarfestigende Wirkung zu erreichen, kommen im allgemeinen Mittel zur Anwendung, welche auf dem Haar verbleiben. Damit ist jedoch die Gefahr einer unerwünschten Belastung des Haars verbunden.
  • Die festigenden Wirkstoffe, bei denen es sich in der Regel um polymere Verbindungen handelt, werden in der Regel in Form von Haarfestigern oder Haarsprays angewendet. Es ist jedoch auch möglich, sie in übliche Haarreinigungs- oder -konditioniermittel einzuarbeiten.
  • So beschreibt die deutsche Patentanmeldung DE 19949517.3 festigende Haarreinigungsmittel in Form einer wäßrigen Zubereitung, die eine synergistisch wirkende Kombination aus einem wasserlöslichen schäumenden Tensid und einem darin dispergierten filmbildenden Polymer enthalten, welches ein Copolymerisat aus quat.-Ammonium-substituierten Acrylaten darstellt.
  • Die deutsche Patentanmeldung DE 4414424.5 beschreibt Haarbehandlungsmittel mit guter Wiederauswaschbarkeit. Die Mittel enthalten eine wäßrige Dispersion eines unlöslichen Polymeren, wobei das Polymer eine Glasübergangstemperatur zwischen –20 und +70°C aufweist und im wesentlichen aus Monomeren gebildet ist, die ausgewählt sind aus Estern der Acrylsäure, Estern der Methacrylsäure und Styrol. Die Haarbehandlungsmittel enthalten weiterhin ein wasserlösliches Polymer.
  • Die europäische Patentanmeldung EP-A2 0288012 beschreibt haarkosmetische Zusammensetzungen, die feine Partikel eines quervernetzten Polymers enthalten. Das Polymer ist abgeleitet von einem monofunktionellen öllöslichen Monomer, dessen Polymerisationsprodukt eine Glasübergangstemperatur von bis zu 300°K aufweist. Das Polymer ist weiterhin unlöslich in Wasser und Ethanol und bildet bei Normaltemperatur keinen Film.
  • Weiterhin ist es Stand der Technik, filmbildende Polymere als haarfestigende Wirkstoffe einzusetzen.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannten haarfestigenden Wirkstoffe zeigen bei hoher Umgebungsfeuchtigkeit oftmals keine ausreichenden Effekte mehr. Sie können zudem das Haar belasten, insbesondere bei Anwendung in Form einer leave-on-Formulierung, oder seinen Griff oder seinen Glanz in unerwünschter Weise verändern.
  • Weiter wird die Einsetzbarkeit der bekannten haarfestigenden Wirkstoffe durch ihre Löslichkeiten bzw. Dispergierbarkeiten in den entsprechenden Haarbehandlungsmitteln eingeschränkt sowie durch ihre Kompatibilität mit den übrigen darin enthaltenen Rezepturbestandteilen. So kann es bei der Kombination der weithin als haarfestigende Wirkstoffe verwendeten kationischen Polymeren mit anionischen Rezepturbestandteilen zu unerwünschten Ausfällungen kommen.
  • Der vorliegenden Erfindung lag nun die Aufgabe zugrunde, Haarbehandlungsmittel bereitzustellen, die zur Festigung keratinischer Fasern geeignet sind und gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten, haarfestigend wirkenden Haarbehandlungsmitteln Vorteile aufweisen.
  • Es wurde nun überraschenderweise gefunden, daß nichtionische, quervernetzte (meth)acrylathaltige Polymere mit einem mittleren Partikeldurchmesser im Bereich von 50 bis 500 nm diese Anforderungen in hervorragender Weise erfüllen und eine signifikante Festigung von keratinischen Fasern bewirken können.
  • Ein erster Gegenstand der Erfindung ist daher die Verwendung eines nichtionischen, quervernetzten (meth)acrylathaltigen Polymers mit einem mittleren Partikeldurchmesser im Bereich von 50 bis 500 nm zur Festigung von keratinischen Fasern.
  • Unter keratinischen Fasern sind erfindungsgemäß Pelze, Wolle, Federn, Haare und insbesondere menschliche Haare zu verstehen.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Haarbehandlungsmittel, das neben üblichen kosmetischen Bestandteilen weiterhin eine Dispersion eines nichtionischen, quervernetzten (meth)acrylathaltigen Polymers mit einem mittleren Partikeldurchmesser im Bereich von 50 bis 500 nm enthält.
  • Unter einem quervernetzten (meth)acrylathaltigen Polymer ist im Sinne der Erfindung ein quervernetztes Homopolymer oder Copolymer zu verstehen, welchem unter Einbeziehung des Vernetzers zwei oder mehrere Monomere zugrundeliegen. Mindestens eines dieser Monomeren muß polyfunktionell sein, um eine Vernetzung zu bewerkstelligen. Unter Einschluß des Vernetzers muß erfindungsgemäß mindestens eines der Monomeren weiterhin ein Derivat der Acrylsäure oder Methacrylsäure darstellen, wobei unter Derivat insbesondere ein Ester oder ein Amid zu verstehen ist.
  • Als Monomere für die erfindungsgemäß verwendeten Polymere eignen sich einfach ungesättigte polymerisierbare Verbindungen, vorzugsweise die Ester und Amide der Acrylsäure und der Methacrylsäure sowie Vinylpyrrolidon. Im Sinne der Erfindung bevorzugt sind Ester und Amide mit Alkoholen bzw. Aminen mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen, wobei die Alkohole bzw. Amine zusätzlich mit 1 bis 3 Hydroxygruppen substituiert sein können. Neben N-Vinylpyrrolidon sind als Monomere insbesondere geeignet Methylacrylat, Ethylacrylat, Propylacrylat, n-Butylacrylat, tert.-Butylacrylat, sec-Butylacrylat, n-Hexylacrylat, n-Octylacrylat, 2-Ethylhexylacrylat, n-Dodecylacrylat, 2-Hydroxyethylacrylat, N-Isopropylacrylamid sowie die entsprechenden Methacryl-säurederivate.
  • Im Sinne der Erfindung besonders bevorzugte Polymere sind Poly-N-Isopropylacrylamid und N-Vinylpyrrolidon/(Meth)acrylsäureester-Copolymere.
  • Für den Fall, daß das erfindungsgemäß verwendete Polymer aus mehreren unterschiedlichen Monomeren besteht, unterliegt das Gewichtsverhältnis der verschiedenen Monomere zueinander an sich keinen besonderen Beschränkungen.
  • Die erfindungsgemäß geforderte Quervernetzung des Polymers kann mittels eines polyfunktionellen Monomers wie beispielsweise N,N''-Methylenbisacrylamid oder 1-Vinyl-3-(E)-Ethylidenpyrrolidon erfolgen. Die Vernetzung mit N,N'-Methylenbisacrylamid ist im Sinne der Erfindung bevorzugt.
  • Das Polymer ist zu etwa 0,5 bis etwa 20 %, vorzugsweise jedoch zu etwa 2 bis etwa 10 % und ganz besonders bevorzugt zu etwa 4 bis etwa 6% quervernetzt. Unter einem Vernetzungsgrad von x% wird verstanden, daß auf 100 Gewichtsteile der dem Polymer insgesamt zugrundeliegenden monofunktionellen Monomere x Gewichtsteile des Vernetzers, d.h. des polyfunktionellen Monomers bzw. des Gemischs polyfunktioneller Monomere kommen.
  • Erfindungsgemäß geeignete nichtionische quervernetzte (meth)acrylathaltige Polymere mit einem mittlerem Partikeldurchmesser im Bereich von 50 bis 500 nm sind vorzugsweise dadurch erhältlich, daß man die dem Polymer zugrundeliegenden Monomeren in einer Emulsionspolymerisation miteinander polymerisiert. Dabei wird die Quervernetzung zweckmäßigerweise dadurch bewirkt, daß man dem zu polymerisierenden Monomeren oder Monomerengemisch eine geeignete Menge eines polyfunktionellen Monomers oder Vernetzers zumischt.
  • Die Größe der Polymerteilchen hängt vom verwendeten Herstellungsverfahren ab und kann beispielsweise durch die Verwendung von Emulgatoren und durch die Wahl der Konzentration der Reaktanten während der Polymerisation beeinflußt werden. Durch einfache Routineexperimente kann der Fachmann für eine jeweils gewählte Kombination aus Monomeren die geeigneten Herstellungsbedingungen ermitteln, um Polymerpartikel der erfindungsgemäß geeigneten Größe zu erhalten.
  • Als Emulgatoren für die Herstellung der erfindungsgemäß verwendeten Polymeren durch eine Emulsionspolymerisation eignen sich beispielsweise Aniontenside wie Natriumdodecylsulfat oder Alkylarylpolyglykolethersulfat-Natriumsalz.
  • Die Herstellung der erfindungsgemäß verwendeten Polymere durch eine Emulsionspolymerisation wird vorzugsweise in Wasser als Dispersionsmittel durchgeführt.
  • Als Polymerisationsinitiator kommt jeder für eine derartige Emulsionspolymerisation geeignete Initiator in Betracht, vorzugsweise werden jedoch wasserlösliche Initiatoren wie Kaliumperoxodisulfat verwendet.
  • Das bei der Emulsionspolymerisation erhaltene Reaktionsgemisch kann in an sich bekannter Weise weiter aufgereinigt werden. So kann es beispielsweise durch eine Dialyse von Restmonomeren befreit werden, und durch Zentrifugation, Filtration, Gefriertrocknung oder Sprühtrocknung kann der Wassergehalt auf ein gewünschtes Ausmaß reduziert oder die Polymere in wasserfreiem, ungequollenem Zustand erhalten werden.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten quervernetzten (meth)acrylathaltigen Polymere sind nichtionisch, d. h. sie sind nicht anionisch, kationisch oder zwitterionisch. Dies bedeutet insbesondere, daß sie frei sind von sauren Gruppen, wie z.B. Carboxylatgruppen, und daß sie frei sind von quaternären oder basischen Gruppen wie z.B. Mono-, Di- oder Trialkylaminogruppen, welche dem quervernetzten Polymer an sich oder in saurer Lösung einen kationischen Charakter verleihen würden.
  • Die mittlere Teilchengröße der erfindungsgemäß geeigneten Polymere beträgt zwischen 50 und 500 nm, wobei der Wert sich auf den mittleren Teilchendurchmesser in der Längsrichtung, d.h. in der Richtung der größten Ausdehnung der Teilchen bezieht. Die Teilchengröße wurde im Rahmen der Erfindung über Laserbeugung mit dem Gerät Mastersizer-RT der Firma Malvern bestimmt.
  • Die erfindungsgemäß geeigneten Polymere weisen vorzugsweise eine Glasübergangstemperatur von mehr als 30°C und besonders bevorzugt von mehr als 50°C auf. Hier kann der Fachmann aufgrund der bekannten Gesetzmäßigkeiten, die zwischen den Glasübergangstemperaturen der jeweiligen Homopolymeren und den entsprechenden Copolymeren bestehen, zwanglos die notwendige Vorauswahl treffen.
  • Als Haarbehandlungsmittel kommen erfindungsgemäß alle Mittel in Frage, mit deren Aufbringen auf das Haar der Anwender hauptsächlich oder unter anderem einen formgebenden oder formerhaltenden Effekt auf die Frisur erzielen möchte. Es kann sich beispielsweise um reinigende Mittel wie Shampoos, festigende Mittel wie Haarfestiger, Haarsprays und Fönwellen, dauerhafte Verformungsmittel wie Dauerwell- und -fixiermittel, pflegende Mittel wie Konditioniermittel, Haarkuren und Haarspülungen, farbverändernde Mittel wie Blondiermittel, Oxidationsfärbemittel und Tönungsmittel auf Basis direktziehender Farbstoffe, Haarwässer und Haarspitzenfluids handeln. Entsprechend können die Zubereitungen als Lösungen, Emulsionen, Gele, Cremes, Aerosole oder Lotionen formuliert werden. Weiterhin kann es sich bei den erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmitteln sowohl um abzuspülende (rinse-oft) als auch um auf dem Haar verbleibende Produkte (leaveon) handeln. Rinse-off-Haarbehandlungsmittel stellen eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung dar.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind Haarshampoos.
  • Die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel enthalten das nichtionische, quervernetzte (meth)acrylathaltige Polymer mit einem mittleren Partikeldurchmesser im Bereich von 50 bis 500 nm in Mengen von vorzugsweise etwa 0,01 bis etwa 10, insbesondere etwa 0,05 bis etwa 5, und besonders bevorzugt etwa 0,1 bis etwa 1 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels.
  • In einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Mittel mindestens ein Tensid, besonders bevorzugt ein anionisches Tensid. Unter dem Begriff Tenside werden oberflächenaktive Substanzen verstanden, welche eine anionische oder kationische Ladung im Molekül tragen. Ebenfalls kann im Molekül sowohl eine anionische als auch kationische Ladung vorhanden sein. Diese zwitterionischen oder amphoteren oberflächenaktiven Substanzen können erfindungsgemäß ebenfalls eingesetzt werden. Weiterhin können die oberflächenaktiven Substanzen auch nicht-ionisch sein.
  • Als anionische Tenside eignen sich in erfindungsgemäßen Mitteln alle für die Verwendung am menschlichen Körper geeigneten anionischen oberflächenaktiven Stoffe. Diese sind gekennzeichnet durch eine wasserlöslich machende, anionische Gruppe wie z. B. eine Carboxylat-, Sulfat-, Sulfonat- oder Phosphat-Gruppe und eine lipophile Alkylgruppe mit etwa 8 bis 30 C-Atomen. Zusätzlich können im Molekül Glykol- oder Polyglykolether-Gruppen, Ester-, Ether- und Amidgruppen sowie Hydroxylgruppen enthalten sein. Beispiele für geeignete anionische Tenside sind, jeweils in Form der Natrium-, Kalium- und Ammonium- sowie der Mono-, Di- und Trialkanolammoniumsalze mit 2 bis 4 C-Atomen in der Alkanolgruppe,
    Figure 00080001
    in der R1 bevorzugt für einen aliphatischen Kohlenwasserstoffrest mit 8 bis 30 Kohlenstoffatomen, R2 für Wasserstoff, einen Rest (CH2CH2O)nR1 oder X, n für Zahlen von 1 bis 10 und X für Wasserstoff, ein Alkali- oder Erdalkalimetall oder NR3R4R5R6, mit R3 bis R6 unabhängig voneinander stehend für einen C1 bis C4- Kohlenwasserstoffrest, steht,
    • – lineare und verzweigte Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen (Seifen),
    • – Ethercarbonsäuren der Formel R-O-(CH2-CH2O)X-CH2-COOH, in der R eine lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen und x = 0 oder 1 bis 16 ist,
    • – Acylsarcoside mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Acyltauride mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Acylisethionate mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Sulfobernsteinsäuremono- und -dialkylester mit 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe und Sulfobernsteinsäuremono-alkylpolyoxyethylester mit 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe und 1 bis 6 Oxyethylgruppen,
    • – lineare Alkansulfonate mit 8 bis 24 C-Atomen,
    • – lineare Alpha-Olefinsulfonate mit 8 bis 24 C-Atomen,
    • – Alpha-Sulfofettsäuremethylester von Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen,
    • – Alkylsulfate und Alkylpolyglykolethersulfate der Formel R-O(CH2-CH2O)x-OSO3H, in der R eine bevorzugt lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen und x = 0 oder 1 bis 12 ist,
    • – Gemische oberflächenaktiver Hydroxysulfonate gemäß DE-A-37 25 030 ,
    • – sulfatierte Hydroxyalkylpolyethylen- und/oder Hydroxyalkylenpropylenglykolether gemäß DE-A-37 23 354 ,
    • – Sulfonate ungesättigter Fettsäuren mit 8 bis 24 C-Atomen und 1 bis 6 Doppelbindungen gemäß DE-A-39 26 344 ,
    • – Ester der Weinsäure und Zitronensäure mit Alkoholen, die Anlagerungsprodukte von etwa 2–15 Molekülen Ethylenoxid und/oder Propylenoxid an Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen darstellen,
    • – Alkyl- und/oder Alkenyletherphosphate der Formel (I)
    • – sulfatierte Fettsäurealkylenglykolester der Formel (II) R7CO(AlkO)nSO3M (II) in der R7CO- für einen linearen oder verzweigten, aliphatischen, gesättigten und/oder ungesättigten Acylrest mit 6 bis 22 C-Atomen, Alk für CH2CH2, CHCH3CH2 und/oder CH2CHCH3, n für Zahlen von 0,5 bis 5 und M für ein Kation steht, wie sie in der DE-OS 197 36 906.5 beschrieben sind,
    • – Monoglyceridsulfate und Monoglyceridethersulfate der Formel (III),
      Figure 00090001
      in der R8CO für einen linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, x, y und z in Summe für 0 oder für Zahlen von 1 bis 30, vorzugsweise 2 bis 10, und X für ein Alkali- oder Erdalkalimetall steht. Typische Beispiele für im Sinne der Erfindung geeignete Monoglycerid(ether)sulfate sind die Umsetzungsprodukte von Laurinsäuremonoglycerid, Kokosfettsäuremonoglycerid, Palmitinsäuremonoglycerid, Stearinsäuremonoglycerid, Ölsäuremonoglycerid und Talgfettsäuremonoglycerid sowie deren Ethylenoxidaddukte mit Schwefeltrioxid oder Chlorsulfonsäure in Form ihrer Natriumsalze. Vorzugsweise werden Monoglyceridsulfate der Formel (III) eingesetzt, in der R8CO für einen linearen Acylrest mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen steht. Monoglyceridsulfate und Monoglyceridethersulfate werden beispielsweise in der EP-B1 0 561 825 , der EP-B1 0 561 999 , der DE-A1 42 04 700 oder von A.K.Biswas et al. in J.Am.Oil.Chem.Soc. 37, 171 (1960) und F.U.Ahmed in J.Am.Oil.Chem.Soc. 67, 8 (1990) beschrieben.
  • Bevorzugte anionische Tenside sind Alkylsulfate, Alkylpolyglykolethersulfate und Ethercarbonsäuren mit 10 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und bis zu 12 Glykol ethergruppen im Molekül und Sulfobernsteinsäuremono- und -dialkylester mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und Sulfobernsteinsäuremono-alkylpolyoxyethylester mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und 1 bis 6 Oxyethylgruppen.
  • Als zwitterionische Tenside werden solche oberflächenaktiven Verbindungen bezeichnet, die im Molekül mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe und mindestens eine -COO(–) – oder -SO3 (–)-Gruppe tragen. Besonders geeignete zwitterionische Tenside sind die sogenannten Betaine wie die N-Alkyl-N,N-dimethylammonium-glycinate, beispielsweise das Kokosalkyl-dimethylammoniumglycinat, N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosacylaminopropyl-dimethylammoniumglycinat, und 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethyl-imidazoline mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe sowie das Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat. Ein bevorzugtes zwitterionisches Tensid ist das unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl Betaine bekannte Fettsäureamid-Derivat.
  • Unter ampholytischen Tensiden werden solche oberflächenaktiven Verbindungen verstanden, die außer einer C8-C24-Alkyl- oder -Acylgruppe im Molekül mindestens eine freie Aminogruppe und mindestens eine -COOH- oder -SO3H-Gruppe enthalten und zur Ausbildung innerer Salze befähigt sind. Beispiele für geeignete ampholytische Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylpropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine, N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe. Besonders bevorzugte ampholytische Tenside sind das N-Kokosalkylaminopropionat, das Kokosacylaminoethylaminopropionat und das C12-C18-Acylsarcosin.
  • Nichtionische Tenside enthalten als hydrophile Gruppe z. B. eine Polyolgruppe, eine Polyalkylenglykolethergruppe oder eine Kombination aus Polyol- und Polyglykolethergruppe. Solche Verbindungen sind beispielsweise
    • – Anlagerungsprodukte von 2 bis 50 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare und verzweigte Fettalkohole mit 8 bis 30 C-Atomen, an Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – mit einem Methyl- oder C2-C6-Alkylrest endgruppenverschlossene Anlagerungsprodukte von 2 bis 50 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare und verzweigte Fettalkohole mit 8 bis 30 C-Atomen, an Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe, wie beispielsweise die unter den Verkaufsbezeichnungen Dehydol® LS, Dehydol® LT (Cognis) erhältlichen Typen,
    • – C12-C30-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Glycerin,
    • – Anlagerungsprodukte von 5 bis 60 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl,
    • – Polyolfettsäureester, wie beispielsweise das Handelsprodukt Hydagen® HSP (Cognis) oder Sovermol – Typen (Cognis),
    • – alkoxilierte Triglyceride,
    • – alkoxilierte Fettsäurealkylester der Formel R9CO-(OCH2CHR10)wOR11, in der R9CO für einen linearen oder verzweigten, gesättigten und/oder ungesättigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R10 für Wasserstoff oder Methyl, R11 für lineare oder verzweigte Alkylreste mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und w für Zahlen von 1 bis 20 steht,
    • – Aminoxide,
    • – Hydroxymischether, wie sie beipielsweise in der DE-OS 19738866 beschrieben sind,
    • – Sorbitanfettsäureester und Anlagerungeprodukte von Ethylenoxid an Sorbitanfettsäureester wie beispielsweise die Polysorbate,
    • – Zuckerfettsäureester und Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid an Zuckerfettsäureester,
    • – Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid an Fettsäurealkanolamide und Fettamine,
    • – Fettsäure-N-alkylglucamide,
    • – Alkylpolygykoside entsprechend der allgemeinen Formel RO-(Z)x wobei R für Alkyl, Z für Zucker sowie x für die Anzahl der Zuckereinheiten steht. Die erfindungsgemäß verwendbaren Alkylpolyglykoside können lediglich einen bestimmten Alkylrest R enthalten. Üblicherweise werden diese Verbindungen aber ausgehend von natürlichen Fetten und Ölen oder Mineralölen hergestellt. In diesem Fall liegen als Alkylreste R Mischungen entsprechend den Ausgangsverbindungen bzw. entsprechend der jeweiligen Aufarbeitung dieser Verbindungen vor.
  • Besonders bevorzugt sind solche Alkylpolyglykoside, bei denen R
    • – im wesentlichen aus C8- und C10-Alkylgruppen,
    • – im wesentlichen aus C12- und C14-Alkylgruppen,
    • – im wesentlichen aus C8- bis C1 6-Alkylgruppen oder
    • – im wesentlichen aus C12- bis C16-Alkylgruppen oder
    • – im wesentlichen aus C16 bis C18-Alkylgruppen besteht.
  • Als Zuckerbaustein Z können beliebige Mono- oder Oligosaccharide eingesetzt werden. Üblicherweise werden Zucker mit 5 bzw. 6 Kohlenstoffatomen sowie die entsprechenden Oligosaccharide eingesetzt. Solche Zucker sind beispielsweise Glucose, Fructose, Galactose, Arabinose, Ribose, Xylose, Lyxose, Allose, Altrose, Mannose, Gulose, Idose, Talose und Sucrose. Bevorzugte Zuckerbausteine sind Glucose, Fructose, Galactose, Arabinose und Sucrose; Glucose ist besonders bevorzugt.
  • Die erfindungsgemäß verwendbaren Alkylpolyglykoside enthalten im Schnitt 1,1 bis 5 Zuckereinheiten. Alkylpolyglykoside mit x-Werten von 1,1 bis 2,0 sind bevorzugt. Ganz besonders bevorzugt sind Alkylglykoside, bei denen x 1,1 bis 1,8 beträgt.
  • Auch die alkoxylierten Homologen der genannten Alkylpolyglykoside können erfindungsgemäß eingesetzt werden. Diese Homologen können durchschnittlich bis zu 10 Ethylenoxid- und/oder Propylenoxideinheiten pro Alkylglykosideinheit enthalten.
  • Als bevorzugte nichtionische Tenside haben sich die Alkylenoxid-Anlagerungsprodukte an gesättigte lineare Fettalkohole und Fettsäuren mit jeweils 2 bis 30 Mol Ethylenoxid pro Mol Fettalkohol bzw. Fettsäure erwiesen. Zubereitungen mit hervorragenden Eigenschaften werden ebenfalls erhalten, wenn sie als nichtionische Tenside Fettsäureester von ethoxyliertem Glycerin enthalten.
  • Diese Verbindungen sind durch die folgenden Parameter gekennzeichnet. Der Alkylrest R enthält 6 bis 22 Kohlenstoffatome und kann sowohl linear als auch verzweigt sein. Bevorzugt sind primäre lineare und in 2-Stellung methylverzweigte aliphatische Reste. Solche Alkylreste sind beispielsweise 1-Octyl, 1-Decyl, 1-Lauryl, 1-Myristyl, 1-Cetyl und 1-Stearyl. Besonders bevorzugt sind 1-Octyl, 1-Decyl, 1-Lauryl, 1-Myristyl. Bei Verwendung sogenannter "Oxo-Alkohole" als Ausgangsstoffe überwiegen Verbindungen mit einer ungeraden Anzahl von Kohlenstoffatomen in der Alkylkette.
  • Bei den als Tensid eingesetzten Verbindungen mit Alkylgruppen kann es sich jeweils um einheitliche Substanzen handeln. Es ist jedoch in der Regel bevorzugt, bei der Herstellung dieser Stoffe von nativen pflanzlichen oder tierischen Rohstoffen auszugehen, so daß man Substanzgemische mit unterschiedlichen, vom jeweiligen Rohstoff abhängigen Alkylkettenlängen erhält.
  • Bei den Tensiden, die Anlagerungsprodukte von Ethylen- und/oder Propylenoxid an Fettalkohole oder Derivate dieser Anlagerungsprodukte darstellen, können sowohl Produkte mit einer "normalen" Homologenverteilung als auch solche mit einer eingeengten Homologenverteilung verwendet werden. Unter "normaler" Homologenverteilung werden dabei Mischungen von Homologen verstanden, die man bei der Umsetzung von Fettalkohol und Alkylenoxid unter Verwendung von Alkalimetallen, Alkalimetallhydroxiden oder Alkalimetallalkoholaten als Katalysatoren erhält. Eingeengte Homologenverteilungen werden dagegen erhalten, wenn beispielsweise Hydrotalcite, Erdalkalimetallsalze von Ethercarbonsäuren, Erdalkalimetalloxide, -hydroxide oder -alkoholate als Katalysatoren verwendet werden. Die Verwendung von Produkten mit eingeengter Homologenverteilung kann bevorzugt sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform können nicht-ionische, zwitterionische und/oder amphotere Tenside sowie deren Mischungen bevorzugt sein.
  • Erfindungsgemäß einsetzbar sind ebenfalls kationische Tenside vom Typ der quartären Ammoniumverbindungen, der Esterquats und der Amidoamine. Bevorzugte quaternäre Ammoniumverbindungen sind Ammoniumhalogenide, insbesondere Chloride und Bromide, wie Alkyltrimethylammoniumchloride, Dialkyldimethylammoniumchloride und Trialkylmethylammoniumchloride, z. B. Cetyltrimethylammoniumchlorid, Stearyltrimethylammoniumchlorid, Distearyldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und Tricetylmethylammoniumchlorid, sowie die unter den INCI-Bezeichnungen Quaternium-27 und Quaternium-83 bekannten Imidazolium-Verbindungen. Die langen Alkylketten der oben genannten Tenside weisen bevorzugt 10 bis 18 Kohlenstoffatome auf.
  • Bei Esterquats handelt es sich um bekannte Stoffe, die sowohl mindestens eine Esterfunktion als auch mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe als Strukturelement enthalten. Bevorzugte Esterquats sind quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit Triethanolamin, quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit Diethanolalkylaminen und quaternierten Estersalzen von Fettsäuren mit 1,2-Dihydroxypropyldialkylaminen. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Warenzeichen Stepantex®, Dehyquart® und Armocare® vertrieben. Die Produkte Armocare® VGH-70, ein N,N-Bis(2-Palmitoyloxyethyl)dimethylammoniumchlorid, sowie Dehyquart® F-75, Dehyquart® C-4046, Dehyquart® L80 und Dehyquart® AU-35 sind Beispiele für solche Esterquats.
  • Die Alkylamidoamine werden üblicherweise durch Amidierung natürlicher oder synthetischer Fettsäuren und Fettsäureschnitte mit Dialkylaminoaminen hergestellt. Eine erfindungsgemäß besonders geeignete Verbindung aus dieser Substanzgruppe stellt das unter der Bezeichnung Tegoamid® S 18 im Handel erhältliche Stearamidopropyl-dimethylamin dar.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält ein erfindungsgemäßes Haarbehandlungsmittel als anionisches Tensid ein Alkylsulfat- oder Alkylpolyglykolethersulfat, wobei als Alkylpolyglykolethersulfat das Natriumsalz von zwei- oder dreifach ethoxyliertem Lauryl- oder Myristylalkohol besonders bevorzugt ist.
  • Je nach Art des Haarbehandlungsmittels und des Tensids können die vorzugsweise anionischen Tenside in Mengen von etwa 0,1 bis etwa 30 Gew.%, bevorzugt etwa 1 bis etwa 20 Gew.% und ganz besonders bevorzugt von etwa 5 bis etwa 15 Gew.%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten sein.
  • Weiterhin können die erfindungsgemäßen Mittel noch einen natürlichen Emulgator enthalten. Bevorzugte natürliche Emulgatoren sind Phospholipide, insbesondere Lecithin, Saponine, Gallensäuren und deren Derivate, insbesondere Cholsäure, Desoxycholsäure, Lithocholsäure und Taurocholsäure, Gerbsäure und Abientinsäure. Phospholipide und Saponine sind bevorzugte natürliche Emulgatoren.
  • Die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel können weiterhin mindestens einen Fettstoff oder ein Wachs enthalten.
  • Bevorzugte Fettstoffe sind lineare und verzweigte, gesättigte und ungesättigte Fettalkohole oder Fettalkoholgemische auf Basis natürlicher Rohstoffe mit 8 bis 22 Kohlenstoffatomen in der Alkylkette wie beispielsweise Decanol, Octanol, Octenol, Dodecenol, Decenol, Octadienol, Dodecadienol, Decadienol, Oleylalkohol, Erucaalkohol, Ricinolalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol, Cetylalkohol, Laurylalkohol, Myristylalkohol, Arachidylalkohol, Caprylalkohol, Caprinalkohol, Linoleylalkohol, Linolenylalkohol und Behenylalkohol, sowie deren Guerbetalkohole sowie Fett alkoholschnitte, die durch Reduktion natürlich vorkommender Triglyceride wie Rindertalg, Palmöl, Erdnußöl, Rüböl, Baumwollsaatöl, Sojaöl, Sonnenblumenöl und Leinöl oder aus deren Umesterungsprodukten mit entsprechenden Alkoholen entstehenden Fettsäureestern erzeugt werden und somit ein Gemisch von unterschiedlichen Fettalkoholen darstellen. Ebenfalls als Fettstoffe eingesetzt werden können Monoester der Fettsäuren mit Alkoholen mit 6 bis 24 C-Atomen sowie Triglyceride natürlichen Ursprungs.
  • Gleichfalls einsetzbar als Fettstoffe sind Paraffinöle sowie pflanzliche Öle wie Jojobaöl, Sonnenblumenöl, Orangenöl, Mandelöl, Weizenkeimöl, Pfirsichkernöl, Hennaöl aus Lawsonia inermis sowie Öl aus Cassia auriculata.
  • Fettstoffe im Sinne der Erfindung sind weiterhin Silikonöle, insbesondere Dialkyl- und Alkylarylsiloxane, wie beispielsweise Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan, sowie deren alkoxylierte und quaternierte Analoga. Beispiele für solche Silikone sind die von Dow Corning unter den Bezeichnungen DC 190, DC 200, DC 344, DC 345 und DC 1401 vertriebenen Produkte.
  • Wachse sind definitionsgemäß Ester von langkettigen Fettsäuren mit langkettigen Fettalkoholen. Erfindungsgemäß können sowohl natürliche Wachse, chemisch modifizierte Wachse sowie synthetische Wachse eingesetzt werden. Beispiele für solche Wachse sind
    • – pflanzliche Wachse, wie Candelillawachs, Carnaubawachs, Japanwachs, Espartograswachs, Korkwachs, Guarumawachs, Reiskeimölwachs, Zuckerrohrwachs, Ouricurywachs und Montanwachs,
    • – tierische Wachse wie Bienenwachs, Schellackwachs, Walrat, Lanolin und Bürzelfett,
    • – Mineralwachse wie Ceresin und Ozokerit
    • – Petrochemische Wachse wie Petrolatum, Paraffinwachse und Mikrowachse,
    • – Hartwachse wie Montanesterwachse, Sasolwachse und hydrierte Jojobawachse, sowie
    • – Polyalkylenwachse und Polyethylenglykolwachse.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Wachse sind pflanzliche Wachse wie Candelillawachs, Carnaubawachs und Japanwachs sowie Bienenwachs.
  • Die Fettstoffe oder Wachse werden üblicherweise in Mengen von 0,01 bis 15 Gew.%, bevorzugt von 0,1 bis 10 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,3 bis 6 Gew.%, bezogen auf das gesamte Mittel, eingesetzt. Für spezielle Mittel kann die Menge an Fettstoff aber auch bis zu 90 Gew.-% betragen.
  • Weiterhin können die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel mindestens ein Proteinhydrolysat oder ein Derivat hiervon enthalten. Proteinhydrolysate sind Produktgemische, die durch sauer, basisch oder enzymatisch katalysierten Abbau von Proteinen (Eiweißen) erhalten werden.
  • Erfindungsgemäß können Proteinhydrolysate sowohl pflanzlichen als auch tierischen Ursprungs eingesetzt werden.
  • Tierische Proteinhydrolysate sind beispielsweise Elastin-, Kollagen-, Keratin-, Seiden- und Milcheiweiß-Proteinhydrolysate, die auch in Form von Salzen vorliegen können. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Warenzeichen Dehylan® (Cognis), Promois® (Interorgana), Collapuron® (Cognis), Nutrilan® (Cognis), Gelita-Sol® (Deutsche Gelatine Fabriken Stoess & Co), Lexein® (Inolex) und Kerasol® (Croda) vertrieben.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist die Verwendung von Proteinhydrolysaten pflanzlichen Ursprungs, z. B. Soja-, Mandel-, Reis-, Erbsen-, Kartoffel- und Weizenproteinhydrolysate. Solche Produkte sind beispielsweise unter den Warenzeichen Gluadin® (Cognis), DiaMin® (Diamalt), Lexein® (Inolex) und Crotein® (Croda) erhältlich.
  • Wenngleich der Einsatz der Proteinhydrolysate als solche bevorzugt ist, können an deren Stelle gegebenenfalls auch anderweitig erhaltene Aminosäuregemische oder einzelne Aminosäuren wie beispielsweise Arginin, Lysin, Histidin oder Pyrroglutaminsäure eingesetzt werden. Ebenfalls möglich ist der Einsatz von Derivaten der Proteinhydrolysate, beispielsweise in Form ihrer Fettsäure-Kondensationsprodukte. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Bezeichnungen Lamepon® (Cognis), Gluadin® (Cognis), Lexein® (Inolex), Crolastin® (Croda) oder Crotein® (Croda) vertrieben.
  • Erfindungsgemäß einsetzbar sind auch kationisierte Proteinhydrolysate, wobei das zugrunde liegende Proteinhydrolysat vom Tier, beispielsweise aus Collagen, Milch oder Keratin, von der Pflanze, beispielsweise aus Weizen, Mais, Reis, Kartoffeln, Soja oder Mandeln, von marinen Lebensformen, beispielsweise aus Fischcollagen oder Algen, oder von biotechnologisch gewonnenen Proteinhydrolysaten, stammen kann. Die den erfindungsgemäßen kationischen Derivaten zugrunde liegenden Proteinhydrolysate können aus den entsprechenden Proteinen durch eine chemische, insbesondere alkalische oder saure Hydrolyse, durch eine enzymatische Hydrolyse und/oder einer Kombination aus beiden Hydrolysearten gewonnen werden. Die Hydrolyse von Proteinen ergibt in der Regel ein Proteinhydrolysat mit einer Molekulargewichtsverteilung von etwa 100 Dalton bis hin zu mehreren tausend Dalton. Bevorzugt sind solche kationischen Proteinhydrolysate, deren zugrunde liegender Proteinanteil ein Molekulargewicht von 100 bis zu 25000 Dalton, bevorzugt 250 bis 5000 Dalton aufweist. Weiterhin sind unter kationischen Proteinhydrolysaten quaternierte Aminosäuren und deren Gemische zu verstehen. Die Quaternisierung der Proteinhydrolysate oder der Aminosäuren wird häufig mittels quarternären Ammoniumsalzen wie beispielsweise N,N-Dimethyl-N-(n-Alkyl)-N-(2-hydroxy-3-chloro-n-propyl)-ammoniumhalogeniden durchgeführt. Weiterhin können die kationischen Proteinhydrolysate auch noch weiter derivatisiert sein. Als typische Beispiele für die erfindungsgemäßen kationischen Proteinhydrolysate und -derivate seien die unter den INCI – Bezeichnungen im „International Cosmetic Ingredient Dictionary and Handbook", (seventh edition 1997, The Cosmetic, Toiletry, and Fragrance Association 1101 17th Street, N.W., Suite 300, Washington, DC 20036-4702) genannten und im Handel erhältlichen Produkte genannt: Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Hair Keratin, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Rice Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Silk, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Silk Amino Acids, Hydroxypropyl Arginine Lauryl/Myristyl Ether HCl, Hydroxypropyltrimonium Gelatin, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Casein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Collagen, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Conchiolin Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed keratin, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Rice Bran Protein, Hydroxyproypltrimonium Hydrolyzed Silk, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Soy Protein, Hydroxypropyl Hydrolyzed Vegetable Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Wheat Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Wheat Protein/Siloxysilicate, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein/Siloxysilicate, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Silk, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Rice Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Silk, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Vegetable Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Stearidimonium Hydroxyethyl Hydrolyzed Collagen, Quaternium-76 Hydrolyzed Collagen, Quaternium-79 Hydrolyzed Collagen, Quaternium-79 Hydrolyzed Keratin, Quaternium-79 Hydrolyzed Milk Protein, Quaternium-79 Hydrolyzed Silk, Quaternium-79 Hydrolyzed Soy Protein, Quaternium-79 Hydrolyzed Wheat Protein.
  • Ganz besonders bevorzugt sind die kationischen Proteinhydrolysate und -derivate auf pflanzlicher Basis.
  • In den erfindungsgemäßen Mitteln können die Proteinhydrolysate und deren Derivate in Mengen von 0,01 bis 10 Gew.-% bezogen auf das gesamte Mittel enthalten sein. Mengen von 0,1 bis 5 Gew.%, insbesondere 0,1 bis 3 Gew.-%, sind ganz besonders bevorzugt.
  • Weiterhin können die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel einen konditionierenden Wirkstoff, ausgewählt aus der Gruppe, die von kationischen Tensiden, kationischen Polymeren, Alkylamidoaminen und synthetischen Ölen gebildet wird, enthalten.
  • Als konditionierende Wirkstoffe können kationische Polymere bevorzugt sein. Dies sind in der Regel Polymere, die ein quartäres Stickstoffatom, beispielsweise in Form einer Ammoniumgruppe, enthalten.
  • Bevorzugte kationische Polymere sind beispielsweise
    • – quaternisierte Cellulose-Derivate, wie sie unter den Bezeichnungen Celquat® und Polymer JR® im Handel erhältlich sind. Die Verbindungen Celquat® H 100, Celquat® L 200 und Polymer JR®400 sind bevorzugte quaternierte Cellulose-Derivate.
    • – polymere Dimethyldiallylammoniumsalze und deren Copolymere mit Estern und Amiden von Acrylsäure und Methacrylsäure. Die unter den Bezeichnungen Merquat®100 (Poly(dimethyldiallylammoniumchlorid)) und Merquat®550 (Dimethyldiallylammoniumchlorid-Acrylamid-Copolymer) im Handel erhältlichen Produkte sind Beispiele für solche kationischen Polymere.
    • – Copolymere des Vinylpyrrolidons mit quaternierten Derivaten des Dialkylaminoacrylats- und -methacrylats, wie beispielsweise mit Diethylsulfat quaternierte Vinylpyrrolidon-Dimethylaminomethacrylat-Copolymere. Solche Verbindungen sind unter den Bezeichnungen Gafquat®734 und Gafquat®755 im Handel erhältlich.
    • – Vinylpyrrolidon-Methoimidazoliniumchlorid-Copolymere, wie sie unter der Bezeichnung Luviquat® angeboten werden.
    • – quaternierter Polyvinylalkohol sowie die unter den Bezeichnungen
    • – Polyquaternium 2,
    • – Polyquaternium 17,
    • – Polyquaternium 18 und
    • – Polyquaternium 27 bekannten Polymeren mit quartären Stickstoffatomen in der Polymerhauptkette.
  • Besonders bevorzugt sind kationische Polymere der vier erstgenannten Gruppen.
  • Bevorzugte kationische Tenside sind solche vom Typ der quartären Ammoniumverbindungen, z.B. Ammoniumhalogenide, insbesondere Chloride und Bromide, wie Alkyltrimethylammoniumchloride, Dialkyldimethylammoniumchloride und Trialkylmethylammoniumchloride, z. B. Cetyltrimethylammoniumchlorid, Stearyltrimethylammoniumchlorid, Distearyldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und Tricetylmethylammoniumchlorid, Behenyltrimethylammoniummethosulfat, sowie die unter den INCI-Bezeichnungen Quaternium-27 und Quaternium-83 bekannten Imidazolium-Verbindungen.
  • Insbesondere aus ökologischen Gründen können an Stelle dieser quartären Ammoniumverbindungen auch sogenannte Esterquats wie das unter der Bezeichnung Armocare® VGH-70 im Handel erhältliche N,N-Bis(2-Palmitoyloxyethyl)dimethylammoniumchlorid eingesetzt werden.
  • Eine weitere, ebenfalls besonders aus ökologischen Gründen interessante Gruppe von konditionierenden Wirkstoffen sind Alkylamidoamine wie das unter der Bezeichnung Tegoamid® S 18 im Handel erhältliche Stearamidopropyldimethylamin.
  • Als konditionierende Wirkstoffe weiterhin geeignet sind Silikonöle, insbesondere Dialkyl- und Alkylarylsiloxane, wie beispielsweise Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan, sowie deren alkoxylierte und quaternierte Analoga. Beispiele für solche Silikone sind die von Dow Corning unter den Bezeichnungen DC 190, DC 200, DC 344, DC 345 und DC 1401 vertriebenen Produkte sowie die Handelsprodukte Q2-7224 (Hersteller: Dow Corning; ein stabilisiertes Trimethylsilylamodimethicon), Dow Corning® 929 Emulsion (enthaltend ein hydroxyl-aminomodifiziertes Silicon, das auch als Amodimethicone bezeichnet wird), SM-2059 (Hersteller: General Electric), SLM-55067 (Hersteller: Wacker) sowie Abil®-Quat 3270 und 3272 (Hersteller: Th. Goldschmidt; diquaternäre Polydimethylsiloxane, Quaternium-80).
  • Ebenfalls einsetzbar als konditionierende Wirkstoffe sind Paraffinöle sowie pflanzliche Öle wie Jojobaöl, Sonnenblumenöl, Orangenöl, Mandelöl, Weizenkeimöl und Pfirsichkernöl.
  • Gleichfalls geeignete haarkonditionierende Verbindungen sind Phospholipide, beispielsweise Sojalecithin, Ei-Lecithin und Kephaline.
  • In den erfindungsgemäßen Mitteln können die konditionierenden Wirkstoffe in Mengen von etwa 0,01 bis etwa 10 Gew.-% bezogen auf das gesamte Mittel enthalten sein. Mengen von etwa 0,1 bis etwa 5 Gew.%, insbesondere etwa 0,1 bis etwa 3 Gew.-%, sind ganz besonders bevorzugt.
  • Erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel, die Haarfärbe- oder -tönungsmittel darstellen, können mindestens ein Oxidationsfarbstoffvorprodukt vom Entwicklertyp, ggf. in Kombination mit Oxidationsfarbstoffvorprodukten vom Kupplertyp, und/oder einen direktziehenden Farbstoff und/oder einen in der Natur vorkommenden Farbstoff enthalten.
  • In einer weiteren Ausführungsform können die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel, gegebenenfalls zusätzlich, zum dauerhaften Verformen von menschlichen Haaren dienen.
  • Eine dauerhafte Haarverformung wird nach den bekannten Dauerwell-Verfahren in der Weise durchgeführt, daß man das Haar mechanisch verformt und die Verformung z. B. durch Aufwickeln auf Haarwickler oder Papilloten festlegt. Vor und/oder nach dieser Verformung behandelt man das Haar mit der wäßrigen Zubereitung einer keratinreduzierenden Substanz und spült nach einer Einwirkungszeit mit Wasser oder einer wäßrigen Lösung. In einem zweiten Schritt behandelt man dann das Haar mit der wäßrigen Zubereitung eines Oxidationsmittels. Nach einer Einwirkungszeit wird auch dieses aus dem Haar ausgespült und das Haar von den mechanischen Verformungshilfsmitteln (Wickler, Papilloten) befreit.
  • Die wäßrige Zubereitung des Keratinreduktionsmittels ist üblicherweise alkalisch eingestellt, damit das Haar quillt und auf diese Weise ein tiefes Eindringen der keratinreduzierenden Substanz in das Haar ermöglicht wird. Die keratinreduzierende Substanz spaltet einen Teil der Disulfid-Bindungen des Keratins zu -SH-Gruppen, so daß es zu einer Lockerung der Peptidvernetzung und infolge der Spannung des Haares durch die mechanische Verformung zu einer Neuorientierung des Keratingefüges kommt. Unter dem Einfluß des Oxidationsmittels werden erneut Disulfid-Bindungen geknüpft, und auf diese Weise wird das Keratingefüge in der vorgegebenen Verformung neu fixiert.
  • Die erfindungsgemäßen nichtionischen quervernetzten (meth)acrylathaltigen Polymere können sowohl in dem keratinreduzierenden (Wellmittel) als auch in dem keratinoxidierenden Mitteln (Fixierlösung) der Dauerwellbehandlung eingearbeitet sein. Besonders bevorzugt ist der Einsatz der erfindungsgemäßen Polymere in Fixierlösungen.
  • Als Wellmittel werden heute fast ausschließlich alkalisch eingestellte (pH-Werte von 8,5 bis 9,5) Lösungen von Thioglycolsäure oder deren Salzen oder Estern sowie Thiomilchsäure, Cysteamin, Thioäpfelsäure oder α-Mercaptoethansoulfonsäure verwendet.
  • Zwingender Bestandteil der Fixiermittel sind Oxidationsmittel, z. B. Natriumbromat, Kaliumbromat, Wasserstoffperoxid, und die zur Stabilisierung wäßriger Wasserstoftperoxidzubereitungen üblichen Stabilisatoren. Der pH-Wert solcher wäßriger N2O2-Zubereitungen, die üblicherweise etwa 0,5 bis 3,0 Gew.-% H2O2 enthalten, liegt bevorzugt bei 2 bis 4; er wird durch anorganische Säuren, bevorzugt Phosphorsäure, eingestellt. Fixiermittel auf Bromat-Basis enthalten die Bromate üblicherweise in Konzentrationen von 1 bis 10 Gew.-% eingesetzt und der pH-Wert der Lösungen wird auf 4 bis 7 eingestellt. Gleichfalls geeignet sind Fixiermittel auf enzymatischer Basis (Peroxidasen), die keine oder nur geringe Mengen an Oxidationsmitteln, insbesondere H2O2, enthalten.
  • Der pH-Wert der erfindungsgemäßen Mittel kann prinzipiell zwischen 2 – 11 liegen, wobei der Fachmann die bevorzugten pH-Bereiche für die unterschiedlichen Mittel kennt. Der pH-Wert der erfindungsgemäßen Mittel, sofern es sich um Haarpflegemittel handelt, liegt bevorzugt zwischen 2 und 7, wobei Werte von 3 bis 5 besonders bevorzugt sind. Zur Einstellung dieses pH-Wertes kann praktisch jede für kosmetische Zwecke verwendbare Säure verwendet werden. Üblicherweise werden Genußsäuren verwendet. Unter Genußsäuren werden solche Säuren verstanden, die im Rahmen der üblichen Nahrungsaufnahme aufgenommen werden und positive Auswirkungen auf den menschlichen Organismus haben. Genußsäuren sind beispielsweise Essigsäure, Milchsäure, Weinsäure, Zitronensäure, Äpfelsäure, Ascorbinsäure und Gluconsäure. Im Rahmen der Erfindung ist die Verwendung von Zitronensäure und Milchsäure besonders bevorzugt. Haarfärbemittel werden bevorzugt in einem pH-Bereich von etwa 7 bis 11 formuliert.
  • Weiterhin können die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel alle für den jeweiligen Verwendungszweck üblichen Zusätze enthalten. Insbesondere können dies kosmetische Zusätze sein, die eine reinigende, pflegende oder in anderer Weise das äußere Erscheinungsbild des Haares ändernde Wirkung entfalten. Auch solche Zusätze, die keine direkte Einwirkung auf das Haar, ansonsten jedoch eine positive Wirkung auf die Kopfhaut oder beispielsweise die Haarfollikel entfalten, können in der erfindungsgemäßen Zubereitung enthalten sein.
  • Weitere übliche Bestandteile der erfindungsgemäßen Zubereitungen können sein:
    • – Anionische, zwitterionische, amphotere und nichtionische Polymere wie beispielsweise Vinylacetat/Crotonsäure-Copolymere, Polydimethylsiloxane, Vinylpyrrolidon/Vinylacrylat-Copolymere, Vinylacetat/Butylmaleat/Isobornyl-acrylat-Copolymere, Methylvinylether/Maleinsäureanhydrid-Copolymere und deren Ester, unvernetzte und mit Polyolen vernetzte Polyacrylsäuren, Acrylamidopropyl-trimethylammoniumchlorid/Acrylat-Copolymere, Octylacrylamid/-Methyl-methacrylat/tert.Butylaminoethylmethacrylat/2-Hydroxypropylmethacrylat-Copolymere, Polyvinylpyrrolidon, Vinylpyrrolidon/Vinylacetat-Copolymere, Vinylpyrrolidon/Dimethylaminoethylmethacrylat/Vinylcaprolactam-Terpolymere sowie gegebenfalls derivatisierte Celluloseether.
    • – symmetrische und unsymmetrische, lineare und verzweigte Dialkylether mit insgesamt zwischen 12 bis 36 C-Atomen, insbesondere 12 bis 24 C-Atomen, beispielsweise Di-n-octylether, Di-n-decylether, Di-n-nonylether, Di-n-undecylether und Di-n-dodecylether, n-Hexyl-n-octylether, n-Octyl-n-decylether, n-Decyl-n-undecylether, n-Undecyl-n-dodecylether und n-Hexyl-n-Undecylether sowie Di-tert-butylether, Di-iso-pentylether, Di-3-ethyldecylether, tert.-Butyl-n-octylether, iso-Pentyl-n-octylether und 2-Methyl-pentyl-n-octylether,
    • – Vaseline
    • – Entschäumer wie Silikone,
    • – Verdickungsmittel wie Gelatine oder Pflanzengumme, beispielsweise Agar-Agar, Guar-Gum, Alginate, Xanthan-Gum, Gummi arabicum, Karaya-Gummi, Johannisbrotkernmehl, Leinsamengummen, Dextrane, Cellulose-Derivate, z. B. Methylcellulose, Hydroxyalkylcellulose und Carboxymethylcellulose, Stärke-Fraktionen und Derivate wie Amylose, Amylopektin und Dextrine, Tone und Schichtsilikate wie z. B. Bentonit oder vollsynthetische Hydrokolloide wie z. B. Polyvinylalkohol, die Ca-, Mg- oder Zn- Seifen,
    • – Rückfettungsmittel wie Fettsäurealkanolamide, Fettsäuren, Fettsäureester wie Isopropylmyristat, -palmitat, -oleat und -stearat, gegebenenfalls ethoxylierte Partialglyceride, Wollwachsderivate, Lecithin, Perhydrosqualen, Isopropyladipat oder die voranstehend beschriebenen Fettstoffe
    • – Strukturanten wie Maleinsäure, Mono-, Di- und Oligosaccharide,
    • – Parfümöle, Dimethylisosorbid und Cyclodextrine,
    • – Lösungsvermittler, wie Ethanol, Isopropanol, Ethylenglykol, Propylenglykol, Glycerin und Diethylenglykol,
    • – Farbstoffe zum Anfärben des Mittels,
    • – Antischuppenwirkstoffe wie Piroctone Olamine, Zink Omadine und Climbazol,
    • – weitere Substanzen zur Einstellung des pH-Wertes,
    • – Vitamine und Vitaminvorstufen, wie Panthenol, dessen Derivate und Biotin,
    • – Pflanzen- und Honigextrakte, wie insbesondere Extrakte aus Eichenrinden, Brennessel, Hamamelis, Hopfen, Kamille, Klettenwurzel, Schachtelhalm, Lindenblüten, Mandel, Aloe Vera, Kokosnuß, Mango, Aprikose, Limone, Weizen, Kiwi, Melone, Orange, Grapefruit, Salbei, Rosmarin, Birke, Wiesenschaumkraut, Quendel, Schafgarbe, Hauhechel, Meristem, Ginseng und Ingwerwurzel,
    • – Weitere Wirkstoffe wie Ceramide, Allantoin, Pyrrolidoncarbonsäuren, und Bisabolol,
    • – Lichtschutzmittel,
    • – Konsistenzgeber wie Zuckerester, Polyolester oder Polyolalkylether,
    • – Fettsäurealkanolamide,
    • – physiologisch verträgliche anorganische oder organische Säuren,
    • – Quell- und Penetrationsstofte wie Glycerin, Propylenglykolmonoethylether, Carbonate, Hydrogencarbonate, Guanidine, Harnstoffe sowie primäre, sekundäre und tertiäre Phosphate,
    • – Feuchthaltemittel wie Sorbit, Milchsäuresalze, Glycerin oder Polysaccharide
    • – Trübungsmittel wie Latex, Styrol/PVP- und Styrol/Acrylamid-Copolymere,
    • – Perlglanzmittel wie Ethylenglykolmono- und -distearat sowie PEG-3-distearat,
    • – Komplexbildner wie EDTA, NTA, β-Alanindiessigsäure und Phosphonsäuren,
    • – Reduktionsmittel wie z.B. Thioglykolsäure und deren Derivate, Thiomilchsäure, Cysteamin, Thioäpfelsäure und α-Mercaptoethansulfonsäure,
    • – Oxidationsmittel wie Wasserstoffperoxid, Kaliumbromat und Natriumbromat,
    • – Treibmittel wie Propan-Butan-Gemische, N2O, Dimethylether, CO2, N2 und Luft sowie
    • – Antioxidantien.
  • Bezüglich weiterer Bestandteile sowie Mengenbereiche für die einzelnen Inhaltsstoffe wird auf die dem Fachmann bekannten Handbücher, z.B. K. Schrader, Grundlagen und Rezepturen der Kosmetika, 2. Auflage, Hüthig Buch Verlag, Heidelberg, 1989, verwiesen.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung können die Mittel in Form von Schaumaerosolen konfektioniert werden. Dabei ist sowohl die Formulierung mit einem verflüssigten Gas als Treibmittel als auch in Form sogenannter Pumpsprays möglich, bei denen der zum Versprühen benötigte Druck durch mechanisches Pumpen aufgebaut wird. Stickstoff, Luft, Kohlendioxid, Propan, Butan, Isobutan, Pentan und Dimethylether sind bevorzugte Treibmittel. Wenngleich Fluorchlor- und Chlorkohlenwasserstoffe hinsichtlich der erzielten Aerosoleigenschaften exzellente Treibmittel sind, so ist doch ihre Verwendung als Treibmittel in den erfindungsgemäßen Mitteln aufgrund der bekannten Ozon-Problematik weniger bevorzugt.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Festigung von Haaren, bei dem ein erfindungsgemäßes Haarbehandlungsmittel, wie es im vorangehenden Text beschrieben ist, in einer wirksamen Menge auf die Haare aufgebracht wird. Anschließend kann das Mittel nach einer Einwirkzeit wieder ausgespült oder aber bis zur nächsten Haarwäsche auf dem Haar belassen werden. In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird das Mittel nach einer Einwirkzeit wieder ausgespült.
  • Es wurde im Rahmen der Erfindung gefunden, daß die Verwendung von nichtionischen, quervernetzten (meth)acrylathaltigen Polymeren mit einem mittleren Partikeldurchmesser im Bereich von 50 bis 500 nm in den im vorangehenden Text beschriebenen Haarbehandlungsmitteln sowohl für den Hersteller als auch den Anwender derartiger Mittel mit Vorteilen verbunden ist.
  • Für die Formulierung solcher Mittel ergeben sich Vorteile vor allem hinsichtlich der Formulierungsfreiheit, da die erfindungsgemäß verwendeten Polymeren hervorragend mit den üblichen Rezepturkomponenten verträglich sind und sich insbesondere keine Unverträglichkeiten, wie z.B. eine Niederschlagsbildung, mit anionischen Komponenten zeigen. Obwohl die Partikel in den erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmitteln ungelöst, d.h. in Form einer Dispersion vorliegen, ermöglicht ihre Kleinheit eine problemlose Einarbeitbarkeit sowie die Herstellung transparenter Formulierungen.
  • Die Vorteile bei der Anwendung zeigen sich insbesondere in einer erhöhten Naß- und vor allem Trockenkämmarbeit des Haars, was eine verbesserten Formbarkeit und Stylbarkeit des Haars bedeutet. Diese für den Anwender erwünschten Effekte werden erreicht, ohne daß die von Mitteln des Stands der Technik bekannten Probleme einer Beeinträchtigung von Haarglanz oder Haarvolumen beobachtet werden. Auch kommt es durch die Verwendung der Polymeren nicht zu einer unerwünschten Belastung des Haars oder einem klebrigen Griff. Nach der Lehre der vorliegenden Erfindung lassen sich insbesondere verbesserte Haarfestigungs- und Stylingshampoos sowie Shampoos für feine Haare formulieren.
  • Durch die Erfindung wird die Formulierung von Kombinationspräparaten ermöglicht, die zusätzlich zu einer ersten Wirkung, wie beispielsweise einer Haarreinigung oder Haarfärbung, als weitere Wirkung eine Haarfestigung aufweisen. Für die Haarfestigung ist somit keine separate Nachbehandlung mehr nötig, und der Anwender spart einen Anwendungsschritt. Gleichzeitig wird der Verpackungsaufwand verringert, da ein Produkt weniger gebraucht wird.
  • Die folgenden Beispiele sollen den Gegenstand der Erfindung näher erläutern. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Mengenangaben als Gew.-% zu verstehen.
  • Beispiel 1: Herstellung eines Polymers ausgehend von N-Isopropylacrylamid („P-N-IPAAm")
  • In einem 1-Liter-Vierhalskolben wurden 470 ml VE-Wasser (vollentsalztes Wasser), 7 g N-Isopropylacrylamid, 0,35 g N,N-Methylenbisacrylamid und 0,094 g Natriumdodecylsulfat eingewogen und unter N2-Atmosphäre und Rückfluß bei 200 UpM auf 70 °C erwärmt. Nach 30 Minuten wurden 0,28 g Kaliumperoxodisulfat in 30 ml VE-Wasser hinzugegeben, und nach weiteren 4 Stunden wurde die Reaktion beendet. Es wurde eine milchig-trübe Dispersion erhalten, deren Viskosität 70 MPas (20 °C, 20 UPM) betrug.
  • Die so synthetisierten Hydrogelpartikel hatten bei Raumtemperatur einen Durchmesser von ca. 200 bis 300 nm im gequollenen Zustand, d. h. im Zustand der Dispersion. Die Teilchengröße wurde über Laserbeugung mit dem Gerät Malvern Mastersizer-RT bestimmt. Das N-Isopropylacrylamid war in der Dispersion mittels HPLC nicht mehr nachweisbar (< 1 ppm).
  • Die so hergestellte Polymerdispersion wurde anschließend gefriergetrocknet, wobei das Polymer in nicht gequollener Form als weißes Pulver in einer Ausbeute von 95% erhalten wurde. Es wies eine Glasübergangstemperatur von 152°C auf (Messung mittels modulierter dynamischer Differenzkalorimetrie, MDSC). Für den weiteren Gebrauch läßt sich das Polymer z.B. mit Wasser auf eine gewünschte Konzentration redispergieren. Für Beispiel 4 wurde das gefriergetrocknete Polymer mit Wasser auf eine Endkonzentration von 0,04 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der wäßrigen Dispersion, entsprechend einer Konzentration von 0,4 g/l Dispersion, redispergiert.
  • Alternativ kann die bei der vorgenannten Synthesereaktion erhaltene Polymerdispersion durch Zentrifugation von der Hauptmenge der bei der Herstellung verwendeten Salze und des Wassers abgetrennt werden. In diesem Fall erhält man das Polymer in gequollenem Zustand.
  • Beispiel 2: Herstellung eines Polymers ausgehend von Ethylmethacrylat und N-Vinylpyrrolidon („EMA-VP")
  • In einen 2-l-Vierhalskolben wurden 480 ml VE-Wasser, 4,1 g Ethylmethacrylat, 15,9 g N-Vinylpyrrolidon, 5,4 g Alkylarylpolyglykolethersulfat-Natriumsalz und 1 g N,N-Methylenbisacrylamid eingewogen und unter N2-Atmosphäre und Rückfluß unter Rühren bei 200 UpM auf 70 °C erwärmt. Nach 30 Minuten wurden 0,8 g Kaliumperoxodisulfat in 30 ml VE-Wasser hinzugegeben, und nach weiteren 4 Stunden die Reaktion beendet. Es wurde eine Dispersion erhalten, deren Viskosität 5 MPas (20 °C, 20 UPM) betrug. Die wäßrige Dispersion wurde anschließend dialysiert, um den Gehalt an Restmonomeren zu vermindern, was für die Anwendung zu kosmetischen Zwecken erwünscht ist. Nach Dialyse betrug der Restgehalt an N-Vinylpyrrolidon 9 ppm und an Ethylmethacrylat 16 ppm. Die so synthetisierten Hydrogelpartikel wiesen bei Raumtemperatur einen mittleren Partikeldurchmesser von circa 100 bis 300 nm auf. Sie zeigten unterhalb von 90°C keine Glastemperatur (Messung mittels MDSC).
  • Die Aufarbeitung des Reaktionsprodukts und die Herstellung einer wäßrigen Dispersion mit einer Konzentration von 0,4 g Polymer/l Dispersion erfolgte analog wie bei Beispiel 1.
  • Beispiele 3.1 – 3.23: Herstellung weiterer Polymerer
  • Auf analoge Weise wie in Beispiel 2 wurden die quervernetzten Polymere 3.1 bis 3.23 hergestellt (vgl. Tabelle 1), wobei auf 100 Gewichtsteile der in Tabelle 1 aufgeführten eingesetzten Monomeren jeweils zusätzlich 5 Gewichtsteile N,N-Methylenbisacrylamid für die Polymerisationsreaktion verwendet wurden.
  • Tabelle 1
    Figure 00320001
  • Beispiel 4: Untersuchung der Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Polymeren an Haaren aus einer wäßrigen Dispersion heraus
    • a) Durchführung der Messungen
    • a.1) Nasskämmbarkeitsmessungen
  • Bei der Bestimmung der Nasskämmbarkeit wurde die Arbeit zum Kämmen von nassen Haarsträhnen gemessen. Die Haare wurden vor der Nullmessung mediumblondiert und dann im nassen Zustand gekämmt, wobei die dabei benötigten Kämmkräfte erfasst wurden. Nach der Nullmessung wurden die Haarsträhnen einmal mit der jeweiligen Formulierung behandelt (10 Minuten, 0,5 g Formulierung pro g Haar) und danach 1 Minute lang mit insgesamt 1 l Wasser von 38°C ausgespült. Jede Messung wurde mit 20 Haarsträhnen durchgeführt. Es wurden jeweils 10 Kämmwerte einer Haarsträhne vor der Applikation und nach der Applikation der Formulierungen im nassen Zustand bestimmt und verglichen.
  • a.2) Trockenkämmbarkeitsmessungen und Messung der elektrostatischen Aufladung
  • Die Messungen wurden bei einem konstanten Klima (25% rel. Feuchte, 30°C) durchgeführt; die Konditionierungszeit der Haarsträhnen betrug 24 Stunden. Bei der Bestimmung der Trockenkämmbarkeit wurde die Arbeit zum Kämmen von trockenen Haarsträhnen gemessen. Die Haare wurden vor der Nullmessung mediumblondiert und dann im trockenen und konditionierten Zustand gekämmt, wobei die dabei benötigten Kämmkräfte erfasst wurden. Nach der Nullmessung wurden die Haarsträhnen einmal mit der jeweiligen Formulierung behandelt (10 Minuten, 0,5 g Formulierung pro g Haar) und danach 1 Minute lang mit insgesamt 1 1 Wasser von 38°C ausgespült und anschließend getrocknet. Jede Messung wurde mit 20 Haarsträhnen durchgeführt. Es wurden jeweils 10 Kämmwerte einer Haarsträhne vor der Applikation und nach der Applikation der Formulierungen im trockenen und konditionierten Zustand bestimmt und verglichen.
  • Die elektrostatische Aufladung wurde parallel zur Trockenkämmarbeit unter Zulassung der elektrostatischen Aufladung untersucht. Die eigentliche Messung erfolgte über den Ladungsabgriff an einem doppelten Faraday-Käfig nach Durchführung der 10 Kämmungen.
  • a.3) Sensory Assessment
  • Das Sensory Assessment wurde sensorisch über ein Expertenpanel ermittelt. Die verwendeten Haarsträhnen wurden zunächst 30 min. mit einer 12 %igen Texapon NSO-Lösung (pH 6,5) vorgereinigt und 5 min. mit Wasser ausgespült. Anschließend wurden die Strähnen mit den jeweiligen Formulierungen behandelt (0,5 g Formulierung pro g Haar, 5 min Einwirkzeit, 1 min Ausspülzeit) und bei 20 % rel. Luftfeuchte in der Klimabox über Nacht getrocknet. Um eine definierte Umgebung zu gewährleisten, wurden die Tests in einem Klimaraum bei 22°C und ca. 45 % relativer Luftfeuchte mit Standard-Tageslichtbeleuchtung durchgeführt. Jeder Proband erhielt neue Haarsträhnen. Die Rezeptur wurde jeweils gegen die entsprechende Referenz den einzelnen Attributen zugeordnet und bewertet.
  • Die Parameter werden nach folgender Skala beurteilt:
    Das getestete Attribut liegt in der jeweils geprüften Eigenschaft.....
    • –1 = deutlich schlechter als Standard
    • –0,5 = etwas schlechter als Standard
    • 0 = genau wie Standard
    • + 0,5 = etwas besser als Standard
    • + 1 = deutlich besser als Standard
  • Die Bestimmung erfolgte durch Vergleich der mit der jeweiligen Basisrezeptur behandelten Haare gegen die mit der entsprechenden erfindungsgemäßen Rezeptur behandelten Haare. Das Panel bestand aus 11 Experten, deren Urteile gemittelt wurden.
  • b) Applikation der Polymer-Dispersion auf Haare
  • Die Applikation auf Haarsträhnen erfolgte standardisiert über ein Tauchverfahren. Es wurde europäisches Standardhaar verwendet, das zuvor vorgereinigt, ausgespült und getrocknet worden war. Danach wurden die Haare in die nach den Beispielen 1 bzw. 2 hergestellten wäßrigen Polymer-Dispersionen mit einer Konzentration von 0,4 g/l getaucht. Je nach Anwendung als rinse-oft oder leave-on-Produkte wurden die Haarsträhnen sodann ggf. abgespült. Anschließend wurden die Proben bei 25 % rel. Feuchte und 30 °C an der Luft getrocknet.
  • e) Bestimmung des Trockenkämmbarkeit
  • Bei der Bestimmung der Trockenkämmbarkeit wird die Arbeit zum Kämmen von trockenen Haarsträhnen an 20 gemäß b) vorbehandelten Haarsträhnen durchgeführt. Es wurden jeweils die Werte von 10 Kämmungen an Haarsträhnen vor bzw. nach Applikation der Polymeren, ggf. Ausspülen und Trocknen bestimmt und verglichen. Das Raumklima betrug 25 % rel. Feuchte und 30 °C. Die Konditionierungszeit der Haarsträhnen betrug 24 Stunden.
  • Folgende Werte der Trockenarbeit [mJ] wurden ermittelt: Leave-on:
    Haare unbehandelt: 86,2 mJ
    Haare behandelt mit Polymer aus Beispiel 1: > 300 mJ
    Haare unbehandelt: 87,1 mJ
    Haare behandelt mit Polymer aus Beispiel 2: > 300 mJ
    Hier zeigte sich in beiden Fällen eine deutlich signifikante Erhöhung der
    Trockenkämmarbeit, Indiz für eine Haarfestigung.
    Rinse-oft:
    Haare unbehandelt: 86,2 mJ
    Haare behandelt mit Polymer aus Beispiel 1: 159,5 mJ (+85%)
    Haare unbehandelt: 87,1 mJ
    Haare behandelt mit Polymer aus Beispiel 2: 92,2 mJ (+6%)
  • Selbst nach dem Ausspülen zeigte sich hier in beiden Fällen eine deutliche Erhöhung der Trockenkämmarbeit, Voraussetzung für verbesserte Haarfestigung.
  • d) Bestimmung des Haarglanzes
  • Der Haarglanz wurde mittels Lichtreflexion bestimmt. Dazu wurden je 5 Haarsträhnen gemäß b) in Form einer leave-on-Behandlung vorbehandelt und zusätzlich mit einem glanzmindernden Film versehen. Es wurde die Glanzintensität der unbehandelten Haarsträhnen, und anschließend der mit den erfindungsgemäßen Polymeren behandelten Haarsträhnen vermessen und die Differenz ermittelt. Die Messungen wurden bei 25 °C und 40% rel. Feuchte durchgeführt.
  • Es ergaben sich folgende Änderungen der Glanzintensität [%]
    Haare behandelt mit glanzminderndem Film und Polymer aus Beispiel 1 minus
    Haare behandelt nur mit glanzminderndem Film: –1,0% (t-Test. 92,7%)
    Haare behandelt mit glanzminderndem Film und Polymer aus Beispiel 2 minus
    Haare behandelt nur mit glanzminderndem Film: –1,2 % (t-Test 93,9%)
  • In beiden Fällen ergab sich ein statistisch ununterscheidbarer Wert der Glanzintensität. Die erfindungsgemäßen Polymeren zeigten keinen negativen Effekt auf den Haarglanz.
  • e) Bestimmung des Haarvolumens
  • Das Volumen wurde bildanalytisch über den Schattenwurf der Haarsträhnen bestimmt. Dazu wurden die Haarsträhnen gemäß b) in Form einer leave-on-Behandlung vorbehandelt. Es wurde jeweils die Fläche von 10 der unbehandelten und anschließend der behandelten Haarsträhnen ermittelt und verglichen.
  • Es ergaben sich folgende Werte des Volumens [mm2]:
    Haare unbehandelt: 3464 mm2
    Haare behandelt mit Polymer aus Beispiel 1: 3203 mm2 (t-Test. 81,66 %)
    Haare unbehandelt: 3266 mm2
    Haare behandelt mit Polymer aus Beispiel 2: 3398 mm2 (t-Test 89,38 %)
  • In beiden Fällen ergab sich ein statistisch ununterscheidbarer Wert des Volumens. Die erfindungsgemäßen Polymere zeigten demnach keinen negativen Effekt auf das Haarvolumen.
  • Beispiel 5: Untersuchung der Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Polymeren an Haaren aus einer Shampoo-Formulierung heraus
  • a) Durchführung der Messungen
  • Die Messungen erfolgten wie unter Beispiel 4, a) beschrieben.
  • b) Verwendete Shampoos
  • Figure 00370001
  • Formulierung 5.1a (erfindungsgemäß):
  • Wie Formulierung 5.0, jedoch zusätzlich enthaltend das Polymer aus Beispiel 1 in einer Konzentration von 0,4 g/l, bezogen auf die gesamte Formulierung
  • Formulierung 5.2a (erfindungsqemäß):
  • Wie Formulierung 5.0, jedoch zusätzlich enthaltend das Polymer aus Beispiel 2 in einer Konzentration von 0,4 g/l, bezogen auf die gesamte Formulierung
  • Formulierung 5.1b (erfindungsgemäß):
  • Wie Formulierung 5.0, jedoch zusätzlich enthaltend das Polymer aus Beispiel 1 in einer Konzentration von 4,0 g/l, bezogen auf die gesamte Formulierung
  • Formulierung 5.2b (erfindungsgemäß):
  • Wie Formulierung 5.0, jedoch zusätzlich enthaltend das Polymer aus Beispiel 2 in einer Konzentration von 4,0 g/l, bezogen auf die gesamte Formulierung
  • e) Bestimmung der Naßkämmbarkeit
    Figure 00380001
  • Ergebnis: in der Shampoorezeptur führten die erfindungsgemäßen Polymeren zu einer signifikanten Erhöhung der Kämmarbeit, was ein Indiz für eine Haarfestigung und ein verbessertes Haarstyling darstellt.
  • Figure 00390001
  • Ergebnis: in der Shampoorezeptur führten die erfindungsgemäßen Polymeren zu einer signifikanten Erhöhung der Kämmkräfte, was ein Indiz für einen Stylingeffekt darstellt
  • d) Bestimmung der Trockenkämmbarkeit
    Figure 00390002
  • Ergebnis: in der Shampoorezeptur führten die die erfindungsgemäßen Polymeren ebenfalls zu einer signifikanten Erhöhung der Kämmkräfte, was als verstärkter Stylingeffekt zu verstehen ist. Dabei zeigte das Polymer aus Beispiel 1 einen stärkeren Stylingeffekt als das Polymer aus Beispiel 2.
  • Insgesamt gesehen konnte durch die Zugabe einer größeren Menge der erfindungsgemäßen Polymeren (4,0 g/l anstelle von 0,4 g/l) in eine Shampoorezeptur eine deutlichere Stylingwirkung erreicht werden, die sich sowohl in der Nass- als auch in der Trockenkämmbarkeit bemerkbar machte.
  • e) Sensory Assessment
  • Ergebnis: die Formulierungen 5.1a bzw. 5.2b zeigten gegenüber der Vergleichsformulierung 5.0 eine tendenziell bzw. signifikant erhöhte Stylbarkeit.

Claims (12)

  1. Verwendung eines nichtionischen, quervernetzten (meth)acrylathaltigen Polymers mit einem mittleren Partikeldurchmesser im Bereich von 50 bis 500 nm zur Festigung keratinischer Fasern.
  2. Haarbehandlungsmittel, enthaltend übliche kosmetische Bestandteile, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel weiterhin eine Dispersion eines nichtionischen, quervernetzten (meth)acrylathaltigen Polymers mit einem mittleren Partikeldurchmesser im Bereich von 50 bis 500 nm enthält.
  3. Haarbehandlungsmittel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Polymer mindestens ein Monomer aus der Gruppe zugrundeliegt, die gebildet wird von N-Vinylpyrrolidon, Methylacrylat, Ethylacrylat, Propylacrylat, n-Butylacrylat, tert.-Butylacrylat, sec-Butylacrylat, n-Hexylacrylat, n-Octylacrylat, 2-Ethylhexylacrylat, n-Dodecylacrylat, 2-Hydroxyethylacrylat, N-Isopropylacrylamid sowie den entsprechenden Methacrylsäurederivaten.
  4. Haarbehandlungsmittel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Polymer Poly-N-Isopropylacrylamid oder ein N-Vinylpyrrolidon/(Meth)acrylsäureester-Copolymer enthalten ist.
  5. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Polymer zu 0,5 bis 20 % quervernetzt ist.
  6. Haarbehandlungsmittel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Polymer mit N,N''-Methylenbisacrylamid quervernetzt ist.
  7. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Polymer eine Glasübergangstemperatur von mehr als 30°C aufweist.
  8. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Polymer in einer Menge von 0,01 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise von 0,05 bis 5 Gew.-%, und besonders bevorzugt von 0,1 bis 1 Gew.-% enthalten ist, bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels.
  9. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß es 1 bis 20 Gew.-% eines anionischen Tensids enthält.
  10. Haarbehandlungsmittel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das anionische Tensid ausgewählt ist aus Alkylsulfaten und Alkylpolyglykolethersulfaten.
  11. Verfahren zur Festigung von Haaren, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Mittel nach einem der Ansprüche 2 bis 10 in einer wirksamen Menge auf die Haare aufbringt.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß man das Mittel nach dem Aufbringen auf die Haare und einer Einwirkzeit ausspült.
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