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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zur Herstellung von 1,6-Hexandiol aus einem Adipinsäure, 6-Hydroxycapronsäure und
geringe Mengen an 1,4-Cyclohexandiol enthaltenden wässrigen
Carbonsäuregemisch,
das als Nebenprodukt der Oxidation von Cyclohexan zu Cyclohexanon/Cyclohexanol
mit Sauerstoff oder Sauerstoff enthaltenden Gasen durch Extraktion
des Reaktionsgemisches mit Wasser anfällt.
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1,6-Hexandiol ist ein gefragter Monomerbaustein,
der überwiegend
auf dem Polyester- und Polyurethansektor eingesetzt wird. ε-Caprolacton
und die daraus durch Polyaddition hergestellten Polycaprolactone
sind ebenfalls zur Herstellung von Polyurethanen brauchbar.
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Bei der Oxidation von Cyclohexan
zu Cyclohexanol und Cyclohexanon (vgl. Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry,
5. Ed., 1987, vol. A8, Seite 219) fällt als Nebenprodukt eine wässrige Lösung von
Carbonsäuren
an, die im folgenden auch als Dicarbonsäurelösung (DCL) bezeichnet wird.
Sie enthält
(berechnet wasserfrei in Gew.%) im allgemeinen 10 bis 40% Adipinsäure, 10
bis 40% 6-Hydroxycapronsäure,
1 bis 10% Glutarsäure,
1 bis 10% 5-Hydroxyvaleriansäure,
1 bis 5% 1,2-Cyclohexandiole, 1 bis 5% 1,4-Cyclohexandiole, 2 bis
10% Ameisensäure
sowie eine Vielzahl weiterer Mono- und Dicarbonsäuren, Ester, Oxo- und Oxa-Verbindungen,
deren Einzelgehalte im allgemeinen 5% nicht übersteigen. Als Beispiele für derartige
Mono- und Dicarbonsäure seien
Essigsäure,
Propionsäure,
Buttersäure,
Valeriansäure,
Capronsäure,
Oxalsäure,
Malonsäure, Bernsteinsäure, 4-Hydroxybuttersäure und ε-Butyrolacton
genannt.
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Die wässrige Dicarbonsäurelösung wird
zur Gewinnung von 1,6-Hexandiol entweder direkt hydriert oder zunächst einer
Veresterung unterzogen und anschließend hydriert. Wenn eine Veresterung durchgeführt wird,
kann der aus der 6-Hydroxycapronsäure erhaltene 6-Hydroxycapronsäureester
destillativ abgetrennt und zu ε-Caprolacton
zyklisiert werden.
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Geeignete Verfahren zur Gewinnung
von 1,6-Hexandiol sind in der
DE 196 07 954 A (
US 5,981,769 ) und
DE 196 07 955 A (
US 6,008,418 ) beschrieben.
Dabei wird die Dicarbonsäurelösung zunächst mit
einem C
1-C
10-Alkanol
verestert und das erhaltene Veresterungsgemisch wird nach Entfernung überschüssigen Alkanols
und anderer Leichtsieder durch Destillation aufgetrennt. Man erhält eine
Esterfrak tion, die im wesentlichen frei ist von 1,4-Cyclohexandiolen
und eine 1,4-Cyclohexandiole enthaltende Sumpffraktion, die im Wesentlichen
oligomere und polymere Carbonsäureester
enthält.
Aus der Esterfraktion wird dann, gegebenenfalls nach Abtrennung des
6-Hydroxycapronsäureesters,
durch Hydrierung 1,6-Hexandiol hergestellt.
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Die bei der destillativen Auftrennung
des Veresterungsgemisches anfallende Sumpffraktion wird zur Erhöhung der
Ausbeute an Wertprodukten durch Umesterung mit einem primären Alkohol,
beispielsweise Methanol oder n-Butanol, aufgearbeitet, wobei man
die entsprechenden monomeren Adipinsäure- und 6-Hydroxycapronsäureester
erhält.
Diese Ester können
aber dennoch nicht direkt in die Veresterungsstufe zurückgeführt werden,
weil sie eine beträchtliche
Menge an 1,4-Cyclohexandiolen enthalten, die sich dann im 1,6-Hexandiol
finden und dessen Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigen.
Die Abtrennung der Cyclohexandiole erfolgt durch zwei zusätzliche
Destillationsstufen. Erst dann können
die durch Umesterung erhaltenen monomeren Ester der Adipinsäure und
6-Hydroxycapronsäure
in die anfängliche
Veresterungsstufe zurückgeführt werden. Dieses
Verfahren bedingt somit einen hohen apparativen Aufwand. Darüber hinaus
hat es den Nachteil, dass die besten Ausbeuten bei der Umesterung
nur unter Verwendung homogener, lewissaurer Katalysatoren, wie Tetraalkyltitanate,
beispielsweise Tetraisopropyltitanat, erzielt werden. Die gemäß
DE 196 07 954 und
DE 196 07 955 zwingend
vorzunehmende Destillation führt
daher zu einem Abfallstrom, welcher die als Katalysator verwendeten
Metallverbindungen enthält.
Bei der üblichen
Entsorgung dieses Abfallstroms durch Verbrennung werden dann staubförmige Feststoffe
in Form der entsprechenden Metalloxide freigesetzt. Zur Minimierung
der Emission der Metalloxidstäube
müssen
spezielle Vorkehrungen getroffen werden, beispielsweise die Installation
von Staubfiltern. Zusätzlich
führen
die sich während
des Verbrennungsvorganges innerhalb der Verbrennungsanlage bildenden
und entsprechend an Anlageteilen abscheidenden Metalloxidstäube zu zusätzlichen
Problemen, wie einem verminderten Wirkungsgrad in der gekoppelten
Dampferzeugung und einer erhöhten
thermischen Belastung einzelner Teile der Verbrennungsanlage. Zur
Vermeidung dieser Probleme ist eine höhere Anzahl von Reinigungsphasen
der Verbrennungsanlage notwendig. Die Installation von Staubfiltern
und die zusätzlichen
Reinigungsphasen bringen erhebliche Kosten mit sich. Ferner erfordert
die Umesterung zusätzliche
Mengen an primärem
Alkohol, was die Herstellungskosten des Verfahrens weiter erhöht.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
daher die Aufgabe zugrunde, ein einfaches und kostengünstiges
Verfahren zur Verfügung
zu stellen, das 1,6-Hexandiol und gegebenenfalls ε-Caprolacton
in hoher Ausbeute und möglichst
reiner Form ergibt.
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Überraschenderweise
wurde nun gefunden, dass diese Aufgabe gelöst wird, wenn die bei der destillativen
Auftrennung des Veresterungsgemisches anfallende Sumpffraktion nicht
einer Umesterung, sondern einer Hydrolyse mit Wasser zu Adipinsäure und
6-Hydroxycapronsäure
unterzogen wird.
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Gegenstand der vorliegenden Erfindung
ist ein Verfahren zur Herstellung von 1,6-Hexandiol aus einem Adipinsäure, 6-Hydroxycapronsäure und 1,4-Cyclohexandiole
enthaltenden wässrigen
Carbonsäuregemisch,
das als Nebenprodukt der Oxidation von Cyclohexan zu Cyclohexanon/Cyclohexanol mit
Sauerstoff oder Sauerstoff enthaltenden Gasen durch Extraktion des
Reaktionsgemisches mit Wasser anfällt, wobei man
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- a) das Carbonsäuregemisch mit einem C1-C10-Alkanol verestert,
wobei man ein Veresterungsgemisch erhält,
- b) das Veresterungsgemisch durch Destillation in eine Esterfraktion,
die im wesentlichen frei ist von 1,4-Cyclohexandiolen und eine 1,4-Cyclohexandiole
enthaltende Sumpffraktion, die im wesentlichen Oligomere und Polymere
Carbonsäureester enthält, auftrennt,
- c) die Esterfraktion, gegebenenfalls nach destillativer Abtrennung
zumindest eines Teils des 6-Hydrocapronsäureesters, zu 1,6-Hexandiol
katalytisch hydriert,
dadurch gekennzeichnet, dass man
- d) die 1,4-Cyclohexandiole enthaltende Sumpffraktion aus Schritt
(b) mit Wasser bei 150 bis 350°C
hydrolysiert, das erhaltene Hydrolysegemisch abkühlt und in eine wässrige und
eine organische Phase auftrennt und die wässrige Phase in Schritt (a)
zurückführt.
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Die Aufarbeitung von Polyestern unter
sauren oder basischen Bedingungen ist bereits aus der
EP 5 73 042 A ,
US 5,264,626 ,
US 5,229,528 und
US 3,404,179 bekannt. Weiter beschreibt
die
JP 72 075 51 die
Aufarbeitung eines Polyesters, welcher als Nebenprodukt bei Herstellung
von (-Caprolacton durch Oxidation von Cyclo hexanon anfällt, durch
Erhitzen in Wasser auf Temperaturen von > 150 °C.
Die Zusammensetzung der Ester und die Aufspaltungsbedingungen sind
jedoch nicht vergleichbar mit den speziellen, bei der Gewinnung
von 1,6-Hexandiol aus der Dicarbonsäurelösung vorliegenden Verhältnissen.
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Der Ausdruck "1,4-Cyclohexandiole" umfasst neben 1,4-Cyclohexandiol auch
dessen hier relevante Derivate, insbesondere die entsprechenden Mono-
und Diester.
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Das erfindungsgemäße Verfahren kann kontinuierlich,
semi- kontinuierlich oder diskontinuierlich durchgeführt werden.
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Das Verfahren zur Herstellung von
1,6-Hexandiol und gegebenenfalls (-Caprolacton ist detailliert in
der
DE 196 07 954 A und
DE 196 07 955 A beschrieben.
Der gesamte Inhalt dieser Patentpublikationen wird daher durch Bezugnahme
in die vorliegende Anmeldung aufgenommen. Im folgenden wird das
Verfahren anhand der
1,
die den schematischen Verfahrensablauf zeigt, näher erläutert:
Bei dem als Ausgangsmaterial
verwendeten Carbonsäuregemisch
(Dicarbonsäurelösung; DCL)
handelt es sich um eine wässrige
Lösung
mit einem Wasseranteil von im allgemeinen 20 bis 80 Gew.-%, deren Zusammensetzung
oben angegeben ist. Da eine Veresterungsreaktion eine Gleichgewichtsreaktion unter
Bildung von Wasser darstellt, ist es sinnvoll, insbesondere bei
Veresterung mit Methanol, vorhandenes Wasser vor der Reaktion zu
entfernen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Veresterung so geführt wird,
dass während
der Veresterungsreaktion kein Wasser entfernt werden kann. Es hat
sich daher als zweckmäßig erwiesen,
vor der Veresterung eine Entwässerungsstufe
vorzunehmen (Stufe 1). Die Entwässerung
kann beispielsweise mit einem Membransystem erfolgen, vorzugsweise
jedoch durch Destillation bei 10 bis 250 °C und einem Druck von 1 bis 1500
mbar, wobei Wasser über
Kopf abdestilliert und höhere
Monocarbonsäuren,
Dicarbonsäuren
und 1,4-Cyclohexandiole im Sumpf verbleiben. Die Sumpftemperatur
wird dabei bevorzugt so gewählt, dass
das Sumpfprodukt flüssig
abgezogen werden kann. Der Wassergehalt im Sumpf der Kolonne kann 0,01
bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-% und insbesondere 0,01
bis 1 Gew.-% betragen.
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Dem Sumpfstrom aus der Stufe 1 wird
dann ein C1-C10-Alkanol
zugemischt. Vorzugsweise verwendet man Methanol, Ethanol, Propanol
oder Isopropanol oder C4-C8-Alkohole,
insbesondere n- oder i-Butanol. Das Mischungsverhältnis Alkohol
zu Carbonsäure
(Massenver hältnis)
liegt im allgemeinen im Bereich von 0,1 bis 30, vorzugsweise 0,2
bis 20 und insbesondere 0,5 bis 10.
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Das Gemisch aus Carbonsäure und
Alkohol wird in den Reaktor der Stufe 2, in dem die Veresterung
durchgeführt
wird, eingespeist. Die Veresterung erfolgt im allgemeinen bei 50
bis 400 °C,
vorzugsweise 70 bis 300 °C,
besonders bevorzugt 90 bis 200 °C. Sie
kann unter Druck erfolgen, vorzugsweise jedoch wird sie unter Eigendruck
des Reaktionssystems durchgeführt.
Als Reaktoren sind übliche
Vorrichtungen geeignet, beispielsweise ein Rührkessel oder ein Strömungsrohr.
Die Veresterungszeit liegt im allgemeinen im Bereich von 0,3 bis
10 Stunden. Die Veresterung kann ohne Zusatz eines Katalysators
erfolgen, vorzugsweise aber verwendet man zur Erhöhung der
Reaktionsgeschwindigkeit einen Katalysator. Es kann sich um einen
homogenen gelösten
oder um einen festen Katalysator handeln. Geeignete homogene Katalysatoren
sind beispielsweise Mineralsäuren,
wie Schwefelsäure,
Phosphorsäure,
Salzsäure,
Sulfonsäuren,
wie p-Toluolsulfonsäure,
Heteropolysäuren,
wie Wolframatophosphorsäure
oder Lewissäuren.
Bevorzugt sind Mineralsäuren,
insbesondere Schwefelsäure.
Das Gewichtsverhältnis
von homogenem Katalysator zu Carbonsäureschmelze beträgt in der
Regel 0,0001 bis 0,5, vorzugsweise 0,001 bis 0,3.
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Beispiele für feste Katalysatoren sind
saure oder supersaure Materialien, wie SiO2, Al2O3, SnO2, ZrO2,
Schichtsilikate oder Zeolithe sowie organische Ionenaustauscher
mit Sulfonsäure-
oder Carbonsäuregruppen.
Die festen Katalysatoren können
als Festbett angeordnet oder als Suspension eingesetzt werden.
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Das bei der Reaktion gebildete Wasser
wird zweckmäßigerweise
kontinuierlich während
der Reaktion entfernt, beispielsweise durch Destillation.
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Falls ein homogener Katalysator für die Veresterung
verwendet wurde, wird dieser nach der Veresterung vorteilhafterweise
mit einer Base neutralisiert, wobei 1 bis 1,5 Äquivalente der Base pro Säureäquivalent
zugesetzt werden. Geeignete Basen sind beispielsweise Alkali- oder
Erdalkalimetallhydroxide, -oxide, -carbonate oder -alkoholate oder
Amine.
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Das erhaltene Veresterungsgemisch
wird in Stufe 3 von überschüssigem Veresterungsalkohol, Wasser
und den entsprechenden Estern der Ameisensäure, Essigsäure und Propionsäure (Leichtsieder)
befreit. Dies erfolgt vorzugsweise durch Einspeisen des Veresterungsgemisches
in eine Destillationskolonne, wobei die Leichtsieder bei einer Temperatur
im Bereich von 0 bis 150 °C,
vorzugsweise 15 bis 90 °C
und insbesondere 25 bis 75 °C
und einem Druck im Be reich von 1 bis 1500 mbar über Kopf abdestilliert werden.
Der Leichtsiederstrom kann entsorgt oder in Stufe 3a aufgearbeitet
werden. Die Aufarbeitung erfolgt mit Hilfe einer Kolonne, in welcher die
leichter als der Veresterungsalkohol siedenden Komponenten über Kopf,
Wasser und Komponenten die höher
als der Veresterungsalkohol sieden, über Sumpf vom Veresterungsalkohol
abgetrennt werden. Der Veresterungsalkohol wird in einem Seitenstrom abgenommen.
Die Kolonne wird zweckmäßig bei
500 bis 5000 mbar, vorzugsweise 800 bis 3000 mbar betrieben.
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Das in Stufe 3 erhaltene Sumpfprodukt
wird dann in Stufe 4 destillativ bei einer Temperatur im Bereich
von 10 bis 300 °C,
vorzugsweise 30 bis 250 °C und
einem Druck von 1 bis 1000 mbar, vorzugsweise 10 bis 200 mbar aufgetrennt.
Man erhält
(bei Verwendung einer Destillationskolonne) eine Kopffraktion, die
Restveresterungswasser und Restveresterungsalkohol, Ester des Veresterungsalkohols
mit Hydroxycarbonsäuren,
wie 6-Hydroxycapronsäure,
5-Hydroxyvaleriansäure
und Diester von Dicarbonsäuren, wie
Adipinsäure,
Glutalsäure
und Bernsteinsäure, sowie
1,2-Cyclohexandiole, Caprolacton und Valerovacton enthält. Gemäß einer
Variante werden die genannten Komponenten nicht alle über Kopf
abgetrennt, sondern vorzugsweise in einen Kopfstrom und einen Seitenstrom
zerlegt, wobei der Kopfstrom überwiegend
Restveresterungswasser und Restveresterungsalkohol sowie die Bestandteile
mit 3 bis 5 C-Atomen und der Seitenstrom überwiegend die erwähnten Bestandteile
der C6-Ester enthält.
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Die in Stufe 4 anfallende Sumpffraktion
enthält
neben den 1,4-Cyclohexandiolen dimere oder oligomere Ester der oben
erwähnten
Dicarbonsäuren sowie
nicht näher
definierte polymere Bestandteile. Die Destillation in Stufe 4 kann
auch so durchgeführt werden,
dass die 1,4-Cyclohexandiole zumindest teilweise über einen
Seitenstrom abgetrennt werden.
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Die Sumpffraktion wurde gemäß Stand
der Technik durch Umesterung unter Verwendung lewissaurer Katalysatoren
und zwei anschließende
Destillationsstufen in eine Esterfraktion überführt, die in die Stufe 3 zurückgeführt werden
konnte. Erfindungsgemäß wird keine
Umesterung durchgeführt,
sondern eine Verseifung der polymeren Ester mit Wasser, die unten
näher erläutert wird.
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Die Esterfraktion der Stufe 4 kann
direkt der katalytischen Hydrierung in Stufe 5 zugeführt werden.
Die Hydrierung kann in Gas- oder
Flüssigphase erfolgen.
Als Katalysatoren kommen alle zur Hydrierung von Carbonylgruppen
geeigneten homogenen und heterogenen Katalysatoren wie Metalle,
Metalloxide, Metallverbindungen oder Gemische davon in Betracht.
Beispiele für
homogene Katalysa toren sind beschrieben in Houben-Weyl, Methoden
der organischen Chemie, Band IV/IC, Georg Thieme Verlag Stuttgart,
1980, Seiten 45 bis 67 und Beispiele für heterogene Katalysatoren
sind beschrieben in ibid., Seite 16 bis 26. Vorzugsweise verwendet
man die in
DE 196 07 954 näher erläuterten
Hydrierkatalysatoren, insbesondere heterogene Katalysatoren, die
fest angeordnet oder als Suspension eingesetzt werden. Auch die
Durchführung
der Hydrierung erfolgt wie in der
DE
196 07 954 beschrieben, insbesondere bei 150 bis 300 °C und bei
einem Druck von 1 bis 50 bar (bei Hydrierung in der Gasphase über einem
fest angeordneten Katalysator) oder bei einem Druck im Bereich von
30 bis 350 bar (bei Hydrierung in der Flüssigphase mit fest angeordnetem
oder suspendiertem Katalysator).
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Der Hydrieraustrag besteht im wesentlichen aus
1,6-Hexandiol und dem Veresterungsalkohol. Weitere Bestandteile
sind 1,5-Pentandiol, 1,4-Butandiol, 1,2-Cyclohexandiole sowie kleine
Mengen an Monoalkoholen mit 1 bis 6 C-Atomen und Wasser.
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Der Hydrieraustrag wird in Stufe
6, vorzugsweise in einer Destillationskolonne, in eine Leichtsiederfraktion,
die den Veresterungsalkohol sowie den größten Teil der weiteren leicht
siedenden Komponenten enthält,
und in einen Sumpfstrom aufgetrennt, der überwiegend 1,6-Hexandiol sowie
1,5-Pentandiol und 1,2-Cyclohexandiole enthält. Die Destillation erfolgt
unter den in der
DE 196 07 954 und
196 07 955 angegebenen
Bedingungen. Der leicht siedende Stoffstrom kann entweder direkt
in die Veresterung der Stufe 2 oder in die Stufe 3a zurückgeführt werden.
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Der 1,6-Hexandiol enthaltende Stoffstrom wird
in Stufe 7 in einer Kolonne gereinigt. Dabei werden 1,5-Pentandiol,
die 1,2-Cyclohexandiole sowie weitere eventuell vorhandene Leichtsieder über Kopf abgetrennt. Über den
Sumpf werden eventuell vorhandene Hochsieder ausgeschleust. 1,6-Hexandiol wird
mit einer Reinheit von mindestens 99% aus einem Seitenstrom der
Kolonne entnommen. Die Destillation erfolgt bei einem Druck von
1 bis 1000 mbar und bei einer Kopftemperatur von 50 bis 200 °C und einer
Sumpftemperatur von 130 bis 270 °C.
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Aus der vorwiegend Ester der C6-Säuren enthaltenden
Esterfraktion der Stufe 4 kann gewünschtenfalls der 6-Hydroxycapronsäureester
zur ε-Caprolactongewinnung
abgetrennt werden. Dazu wird die Esterfraktion in Stufe 9 in einer
Destillationskolonne in eine Kopffraktion, welche überwiegend den
Adipinsäurediester
sowie die vorhandenen 1,2-Cyclohexandiole enthält und einen Sumpfstrom aufgetrennt,
der überwiegend
6-Hydroxycapronsäureester
und im wesentlichen keine 1,2-Cyclohexandiole enthält. Die
Kolonne wird bei einem Druck im Bereich von 1 bis 500 mbar und bei
einer Sumpftemperatur im Bereich von 80 bis 250 °C betrieben. Die Kopftemperatur
stellt sich dabei entsprechend ein.
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Die Kopffraktion wird der Hydrierung
in Stufe 5 zugeführt.
Der 6-Hydroxycapronsäureester
enthaltende Sumpfstrom der Stufe 9 wird dann in Stufe 10 in üblicher
Weise in der Gas- oder Flüssigphase
zu ε-Caprolacton
und dem entsprechenden Veresterungsalkohol umgesetzt. Katalysator
und Reaktionsbedingungen sind wie in der
DE 196 07 954 beschrieben.
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Die in Stufe 4 anfallende Sumpffraktion
wird gemäß der vorliegenden
Erfindung zur Gewinnung der in der Sumpffraktion gebunden vorliegenden Wertkomponenten
Adipinsäure
und 6-Hydroxycapronsäure
einer Hydrolyse mit Wasser unterzogen. Die Hydrolyse wird ohne Zugabe
einer Säure
oder einer Base und ohne Zugabe eines organischen Lösungsmittels
durchgeführt.
Sie erfolgt bei einer Temperatur im Bereich von 150 bis 350 °C, vorzugsweise 180
bis 320 °C
und insbesondere 200 bis 300 °C.
Im allgemeinen arbeitet man bei einem Druck im Bereich von 1 bis
25 bar, vorzugsweise 2 bis 20 bar und insbesondere 3 bis 15 bar.
Die Zeitdauer der Hydrolyse beträgt
im allgemeinen 30 Minuten bis 4 Stunden, vorzugsweise 1 bis 3 Stunden.
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Das Massenverhältnis von Wasser zu Sumpffraktion
liegt im allgemeinen im Bereich von 0,5:1 bis 10:1, insbesondere
1:1 bis 1:5.
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Die Hydrolyse kann in üblichen
Reaktionsbehältern
durchgeführt
werden. Es können
ein oder mehrere in Reihe geschaltete Reaktoren verwendet werden.
Geeignete Reaktoren sind beispielsweise Rührkessel oder Rohrreaktoren,
zum Beispiel Schlaufenreaktoren.
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Die Hydrolyse erfolgt unter den oben
genannten Bedingungen in homogener Phase. Überraschenderweise hat sich
gezeigt, dass sich das nach der Hydrolyse vorliegende Reaktionsgemisch
beim Abkühlen
in eine wässrige
Phase und eine organische Phase separiert. Die Wertkomponenten Adipinsäure und
6-Hydroxycapronsäure,
die in der unteren wässrigen
Phase enthalten sind, lassen sich daher auf einfache Weise durch
Abkühlen
des Reaktionsgemisches und Abtrennen der wässrigen Phase gewinnen. Vorzugsweise
kühlt man
das erhaltene Reaktionsgemisch (Hydrolysegemisch) zur Phasentrennung
auf eine Temperatur im Bereich von 50 bis 150 °C, insbesondere 50 bis 100 °C ab. Zur
Phasentrennung können übliche Vorrichtungen
verwendet werden, beispielsweise einfache Behälter mit oder ohne Rührwerk.
Soweit die Phasentrennung bei einer Temperatur oberhalb des Siedepunktes
des Hydrolysegemisches erfolgt, ist es erforder lich, in geschlossenen
Behältern
unter dem bei der gewählten
Temperatur vorliegenden Eigendruck zu arbeiten.
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Die nach der Phasentrennung erhaltene wässrige Phase
wird in die Veresterung zurückgeführt, wobei
es bevorzugt ist, die wässrige
Phase in die Entwässerungsstufe
zurückzuführen. Die
organische Phase wird ausgeschleust und entsorgt. Sie ist nicht
mit Metallverbindungen kontaminiert, und kann daher nicht zu den
oben geschilderten Problemen, wie Freisetzung von Metalloxidstäuben und
Ablagerung von Metalloxidstäuben
auf Anlagenteilen einer Verbrennungsanlage, führen. Auf die Installation
von Staubfiltern und auf zusätzliche
Reinigungsphasen kann daher verzichtet werden. Als besonders bevorzugt
hat es sich erwiesen, das aus der Entwässerungsstufe abdestillierte
Wasser, das mit organischen Materialien belastet ist, einzusetzen.
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Überraschenderweise
wurde bei der erfindungsgemäß durchgeführten Hydrolyse
gefunden, dass die Ausbeute an Adipinsäure und 6-Hydroxycapronsäure der
Ausbeute an C6-Alkylestern aus der lewissauer katalysierten Umesterung
vergleichbar ist. Weiter war es überraschend,
dass bei Verwendung des organisch belasteten wässrigen Abfallstroms aus der
Entwässerungsstufe
für die
Hydrolyse die Ausbeute an Adipinsäure und 6-Hydroxycapronsäure höher ist
als die Ausbeute an den entsprechenden Estern aus der Umesterung
(um bis zu 15%). Weiter hat sich überraschenderweise gezeigt, dass
bei der Rückführung der
wässrigen
Phase aus der Hydrolyse in die Entwässerungsstufe der in der Entwässerungsstufe
generierte wässrige
Abfallstrom einen um etwa 25% niedrigeren TOC-Gehalt (Total Organic
Carbon) aufweist als der wässrige
Abfallstrom bei Anwendung der Umesterung zur Aufarbeitung der Sumpffraktion
aus der Veresterung.
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Die in der Sumpffraktion enthaltenen
1,4-Cyclohexandiole verbleiben zu etwa 65% in der wässrigen
Phase der Hydrolyse und werden damit in die Veresterung zurückgeführt. Trotz
der daraus resultierenden Aufpegelung dieser Komponenten, die für die Reinheit
des 1,6-Hexandiols von entscheidender Bedeutung sind, hat sich diese
Vorgehensweise als unproblematisch erwiesen, weil der erhöhte Anteil
an 1,4-Cyclohexandiolen bei der Esterdestillation ohne Änderung
der Bedingungen und der Anlagenteile so abgetrennt werden kann,
dass die geforderten Grenzwerte im 1,6-Hexandiol eingehalten werden können. Dies
war besonders überraschend,
weil die praktisch vollständige
Abtrennung der erhöhten
Anteile an 1,4-Cyclohexandiolen aufgrund der ungünstig liegenden Siedepunkte
und zu befürchtender
Azeotropbildung mit dem C6-Esterstrom nicht zu erwarten war.
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Das erfindungsgemäße Verfahren stellt somit eine
einfache und kostengünstige
Vorgehensweise zur Gewinnung von 1,6-Hexandiol und gegebenenfalls ε-Caprolacton
in hoher Ausbeute und Reinheit dar. Die nachfolgenden Beispiele
erläutern
die Erfindung ohne sie zu begrenzen.
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Beispiele
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Stufe 1: (Entwässerung)
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0,1 kg/h Dicarbonsäurelösung (Adipinsäure, 6-Hydroxycapronsäure, 1,4-Cyclohexandiole,
Glutarsäure,
5-Hydroxyvaleriansäure,
Ameisensäure,
Wasser) wurden kontinuierlich in einer Destillationsapparatur (dreibödige Glockenbodenkolonne
mit außenliegendem Öl-Heizkreislauf, Öltemperatur
150 °C, Bodenvolumen
je ca. 25 ml, Zulauf über
den Glockenböden)
mit aufgesetzter Füllkörperkolonne
(ca. 4 theoretische Trennstufen, kein Rücklauf am Kopf) destilliert.
Als Kopfprodukt wurden 0,045 kg/h erhalten mit einem Ameisensäuregehalt
im Wasser von ca. 3 %. Im Sumpfstrom betrug der Wassergehalt ca. 0,4
%.
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Stufe 2: (Veresterung)
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5,5 kg des Sumpfstroms aus Stufe
1 wurden mit 8,3 kg Methanol und 14 g Schwefelsäure umgesetzt. Die Säurezahl
des Austrags abzüglich
Schwefelsäure
betrug ca. 10 mg KOH/g.
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Stufe 3:
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In einer Kolonne wurde das Veresterungsgemisch
aus Stufe 2 destilliert (1015 mbar, 65 °C Kopftemperatur, bis 125 °C Sumpftemperatur). Über Kopf wurden
7,0 kg abgezogen. Als Sumpfprodukt wurden 6,8 kg erhalten.
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Stufe 4: (1,4-Cyclohexandiolabtrennung)
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In einer 50 cm Füllkörperkolonne wurde das Sumpfprodukt
aus Stufe 3 fraktioniert destilliert (1 mbar, 70-90 °C Kopftemperatur,
bis 180 °C
Sumpftemperatur). Im Sumpf fanden sich die 1,4-Cyclohexandiole.
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Als Leichtsieder wurden 0,6 kg abdestilliert (1,2-Cyclohexandiole,
Valerolacton, 5-Hydroxyvaleriansäuremethylester,
Glutarsäuredimethylester, Bernsteinsäuredimethylester
u.a.); als überwiegend Adipinsäuredimethylester
und 6-Hydroxycapronsäuremethylester
enthaltende Fraktion wurden 4,3 kg erhalten.
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Stufe 5: (Hydrierung Teilstrom;
fakultativ)
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2,7 kg C6-Estergemisch aus Stufe
4 wurden kontinuierlich in einem 25 ml Reaktor an einem Katalysator
hydriert (Katalysator, 70 Gew.-%, CuO, 25 Gew.-% ZnO, 5 Gew.-% Al2O3), der zuvor im
Wasserstoffstrom bei 180 °C
aktiviert worden ist. Hydrierbedingungen: Zulauf 20 g/h, kein Umlauf,
220 bar, 220 °C).
Der Ester-Umsatz betrug 99,5 %, die 1,6-Hexandiolselektivität betrug über 99 %.
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Stufe 6 und 7: (Hexandiolreinigung)
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2,5 kg des Hydrieraustrags aus Stufe
5 wurden fraktioniert destilliert (Destillationsblase mit aufgesetzter
70 cm Füllkörperkolonne,
Rücklaufverhältnis 2).
Bei 1013 mbar wurden 0,5 kg Methanol abdestilliert und nach Anlegen
von Vakuum (20 mbar) destillierten überwiegend die 1,2-Cyclohexandiole
und 1,5-Pentandiol ab. Danach (Sdp. 146 °C) destillierte 1,6-Hexandiol
mit einer Reinheit von 99,8 % ab.
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Stufe 3a:
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7 kg des Kopfproduktes der Stufe
3 wurden an einer 20 cm Füllkörperkolonne
bei 1015 mbar fraktioniert destilliert. Es wurden 0,8 kg Vorlauffraktion bei
59–65 °C Kopftemperatur
erhalten, die neben vorwiegend Methanol, C1-C4-Monoethylester enthielt. Bei 65 °C Kopftemperatur
wurden 5,6 kg Methanol mit einer Reinheit > 99 % erhalten. Der Sumpf (0,6 kg) bestand überwiegend
aus Wasser.
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Stufe 8: (Hydrolyse)
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Von dem aus der Stufe 4 resultierendem Sumpfstrom
wurden 0,6 kg mit 1, 8 kg wässrigem Kopfstrom
aus der Stufe 1 simultan in einen kontinuierlich betriebenen Rührkessel
dosiert. Die Verweilzeit betrug 2 Stunden, die Temperatur 200 °C. Die beiden
Edukte wurden separat über
einen Vorheizer in den Rührkessel
gefördert
und dabei auf die Temperatur im Kessel erhitzt. Der Systemdruck
betrug ca. 22 bar. Der Austrag wurde auf 60 °C gekühlt, anschließend entspannt,
wobei eine Phasentrennung auftrat. Die wässrige Phase kann anschließend der Stufe
1 zugeführt
werden. Die verbleibende organische Phase verlässt als hochwertiger Brennstoff
das Verfahren. Die Ausbeute an zurückgewonnenen C6-Wertkomponenten
wurde gaschromatographisch nach Entwässerung des wässrigen
Hydrolysestroms (analog zu Stufe 1) und anschließender Veresterung (analog
zu Stufe 2) der erhaltenen Carbonsäuren mit Methanol bestimmt.
Bezogen auf die Masse an eingesetztem Sumpfstrom (0,6 kg) der Esterdestillation (Stufe
4) betrug die Ausbeute an C6-Wertkompo nenten in der Hydrolyse 41,9%
und in der zum Vergleich durchgeführten lewissaurer katalysierten
Umesterung, 36,4.
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Stufe 9:
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Von 1,6 kg Estergemisch aus Stufe
4 wurden in einer 2 l Destillationsblase mit aufgesetzter Kolonne
(40 cm, 5 mm V2A-Metallringfüllkörper) und
Rücklaufteiler
bei 2 mbar vorwiegend Adipinsäuredimethylester
abdestilliert (Rücklaufverhältnis 2,
Kopftemperatur bis 91 °C,
Sumpftemperatur bis 118 °C).
Im Sumpf blieben 0,31 kg Hydroxycapronsäuremethylester (82 %ig, Rest
vorwiegend dimerer Hydroxycapronsäuremethylester, kein Adipinsäuredimethylester) zurück.
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Stufe 10: (Cyclisierung)
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In einer 250 ml Destillationsblase
mit außenliegender
Heizung und aufgesetzter Kolonne (70 cm, 5 mm V2A-Metallringfüllkörper) mit
Rücklaufteiler wurden
60 ml Sumpfprodukt aus Stufe 9 mit Zusatz von 1000 ppm Tetraisopropyltitanat
vorgelegt, auf 260 °C
bei 40 mbar aufgeheizt und stündlich
35 ml Sumpfprodukt aus Stufe 9, dem 1000 ppm Tetraisopropyltitanat
sowie 200 ppm 1,6-Hexandiol zugesetzt wurden, zugefahren. Bei einer
Kopftemperatur von 123 bis 124 °C
und einem Rücklaufverhältnis von
4 wurden bei 25 °C
vorwiegend Caprolacton, bei -78 °C Methanol
kondensiert.
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Stufe 11: (Caprolactonreinigung)
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In einer 250 ml Destillationsblase
mit aufgesetzter Kolonne (70 cm, 5 mm V2A-Metallringfüllkörper) und
Rücklaufteiler
(Rücklaufverhältnis 4)
wurde das aus Stufe 10 erhaltene Caprolacton fraktioniert bei 40
mbar destilliert. Nach Abtrennung von im wesentlichen Valerolacton
(Sdp. 90 bis 110 °C)
wurde Caprolacton (Sdp. 131 °C)
in einer Reinheit (GC-Flächen-%)
von 99,9 % erhalten.