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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zur Realisierung eines Rückkanals
für interaktive
Fernsehsendungen mit Hilfe eines Formulars, sowie solche Formulare
und zugehörige
Auswertungsgeräte,
wobei durch moderne Telekommunikationsnetze angebotene Mehrwertdienste
genutzt werden.
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1. Stand der Technik
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1.1 Telefon-Mehrwertdienste
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Bekannt ist die Tonwahl-Technologie,
die es u.a. gestattet, mittels eines an den Telefonhörer gehaltenen
Schallwandlers bestimmte Telefonnummern ohne jeden Tastendruck anzuwählen und
mit den entsprechenden Teilnehmern Daten auszutauschen. Solche Geräte werden
z.B. angeboten, um das Telefon-Banking zu automatisieren.
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Bekannt ist ferner die nunmehr im
Massenmarkt etablierte ISDN-Technologie, welche u.a. sog. „Caller-ID"
Dienste bereitstellt derart, dass z.B. die Telefonnummer eines Anrufers
beim Adressaten angezeigt wird und – z.B. von einem Anrufbeantworter oder
einem PC-Telefon – zusammen
mit der Uhrzeit aufgezeichnet werden kann und zwar auch dann, wenn
nie ein Gespräch
zustande kommt. Diese Funktionalität – die nachstehend unter dem
Allgemeinbegriff „TK-Mehwertdienste"
subsumiert ist – kann
auch im Telefonnetz selber, unter einer geeigneten „Servicenummer"
erreichbar sein.
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Bekannt sind schliesslich Verfahren,
welche eine Telefonnummer auf ihre Ortskennzahl hin untersuchen
und daraufhin – nach
Art eines Least-Cost-Routers – einen
neue Telefonnummer erstellen und diese wählen.
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1.2 Interaktive Formulare
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Bekannt sind elektronische Formulare
für PCs,
PDAs, Webpads, Mobiltelefone etc. die elektronisch übertragbar
sind und in der Regel im Empfangsgerät ausgefüllt und fallweise weiter verschickt bezw.
ausgedruckt werden. Diese weisen Formulareinträge auf, denen einerseits ein
sichtbarer Eintrag, z.B. eine angezeigte Ziffer, andererseits ein
unter dieser Ziffer ansprechbarer Computerprozess entspricht.
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Bekannt sind ferner für den Massenmarkt
bestimmte Barcode-Leser, die es z.B. gestatten, ein von einem Videorecorder
aufzuzeichnendes Fernsehprogramm einzugeben, indem der Barcode-Leser
Einträge
in einem Formular in einer Fernseh-Programmzeitschrift liest; hier
handelt es sich um „sprechende" Barcodes,
welche direkt auswertbare Daten wie z.B. einen Fernsehkanal und
ein Zeitintervall beinhalten. Dabei bleibt die Transaktion lokal,
indem der Barcode-Leser bevorzugt den im selben Zimmer befindlichen
Videorecorder steuert.
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Neueren Datums sind Ansätze, gemäss denen,
z.B. entsprechend Patentanmeldung
DE
10133 259.9 , ein sehr einfacher derartiger Leser, der für sichtbare
und transparente Barcodes geeignet ist, an einen PC und damit ans
Telekommunikationsnetz angeschlossen wird; ein solcher Leser kann
einen auf einer Druckvorlage aufgebrachten Barcode entweder als
"sprechenden Barcode" (z.B. wie in der obigen Videorecorder-Anwendung)
auslesen, oder aber mittels eines als speziellen maschinenlesbaren „Positionscodes"
eine Position bestimmen, und aufgrund dieser Position zugeordnete
Daten abrufen, oder Computerprozesse aufrufen.
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Patentanmeldung
DE 102 38 003.1 beschreibt hierzu
ein anderes Verfahren welches es gestattet, mittels eines ähnlich einfachen
Stiftes die Barcodes unter einer Vorlage zu lesen, sodass die Vorlage
beliebig wieder verwendet werden kann, da die unter der Vorlage
eingedruckten Muster nun geschützt
sind.
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Die obige Druckvorlage kann also
ein Formular darstellen, wobei die obigen Barcodes als sichtbare
oder unsichtbar eingedruckte Formulareinträge fungieren.
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1.3 Interaktives TV
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Bekannt sind interaktive Fernsehdienste nach
Art des von Warner Cable in Columbus, Ohio, USA 1977 errichteten
Testsystems. Bevorzugtes Kennzeichnen solcher Systeme ist ein schmalbandiger
Rückkanal,
als Kabelmodem geringer Bandbreite ausgeführt, wobei das System einerseits
technisch so ausgelegt ist, dass die entsprechenden Datentelegramme
nach Möglichkeit
in der Kabelkopfstation in Echtzeit empfangen und verarbeitet werden,
und andererseits so, dass neue Programm-Inhalte ermöglicht werden,
im Rahmen derer das Publikum direkt ins Programmgeschehen eingreift,
indem z.B. eine lokalpolitische Abstimmung oder die korrekte Beantwortung
einer Quiz-Frage durch die Zuschauer, noch während einer Sendung ermöglicht wird,
oder ein Handlungszweig für
einen Film noch während
einer Sendung ausgewählt
werden kann.
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In einer bevorzugten Form beantwortet
der in seinem Wohnzimmer sitzende Zuschauer in der Sendung gestellte,
numerierte Fragen durch Drücken
der entsprechenden Taste einer Fernbedienung.
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Diese ist drahtlos an eine Kabel-Box
angebunden, welche wiederum per Modem mit der Kabelkopfstation kommuniziert.
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Die Mehrheit der Zuschauer hat jedoch
keine Kabel-Box und kann an derartigen Sendungen bevorzugt per Telefon
teilnehmen; meist über
ein konventionelles Call Center. Der Vorteil aus Sicht von Nutzer
und Betreiber ist, dass keine zusätzliche Hardware erforderlich
ist. Nachteile sind: das Telefonsystem ist für diese Variante – dass sehr
viele Kunden in einem engen Zeitintervall dieselbe Nummer anrufen – technisch
nicht ausgelegt. Auch wenn an der Stelle unter dem Stichwort „intelligent
networks" Lösungen
angeboten werden, sind diese mit Zusatzkosten für den Veranstalter verbunden,
welche in der Regel an den Zuschauer weitergegeben werden müssen. Z.B.
wird die Teilnahme viel zu teuer, wenn der Zuschauer seine Telefonverbindung zum
Call Center während
der gesamten Sendung stehen lässt,
oder wenn er dort bei jeder Transaktion einmal anrufen muss. Schliesslich
entstehen in Extremfällen
inakzeptable Wartezeiten bei der Bedienung der Anrufe; u.U. müssen Anrufe
abgewiesen werden.
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Gesucht ist ein Verfahren, welches
interaktive Fernsehdienste in einer für den Zuschauer und Veranstalter
kostengünstigen
Weise ermöglicht,
bei beliebigen Teilnehmerzahlen, d.h. auch bei den i.O. postulierten,
sehr hohen Nutzungsspitzen.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mittels eines
Verfahrens nach Anspruch 1, einem Formular nach Anspruch 6 und einem
Lese- und Auswertungsgerät
nach Anspruch 11. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in
den abhängigen
Ansprüchen beschrieben.
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2. Beschreibung
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Nachstehend folgt die Beschreibung
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung.
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2.1 Eine erfindungsgemässe interaktive Fernsehsendung
beinhaltet definierte Zeitintervalle, während denen der Zuschauer zur
Auswahl einer Bildschirm-Alternative (4) aufgefordert wird,
nach Art einer Multiple-Choice-Frage in einer Quizsendung.
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Beispiele:
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- 2.1.1 der Zuschauer kann zuhause bei einem
derart ausgestalteten Fernseh-Quiz mitraten, allerdings – aus wirtschaftlichen
und Sicherheitsgründen
notwendigerweise – zu
anderen Konditionen als der jeweilige Studio-Gast. Da nach kurzer
Zeit die Antwort auf die jeweilige Frage gegeben wird, muss der
Zuschauer schneller raten als der Studio-Gast oder der Moderator
der Sendung: sonst wäre
sein Beitrag ungültig.
Somit muss bevorzugt für
diese Variante bei jeder Antwort des Zuschauers der Zeitpunkt zu
dem sie erfolgt, mit protokolliert werden.
- 2.1.2 der Zuschauer kann sich auf ein erfindungsgemässes Preisausschreiben
einlassen, bevorzugt auf eines, bei welchem die Fernsehsendung, oder
ein Werbespot, ihn bei der Beantwortung der Fragen unterstützt. Auch
hier können
zeitliche Limits gesetzt werden.
- 2.1.3 der Zuschauer nimmt an einer Befragungsaktion teil, welche
wie oben beschrieben von der Fernsehsendung initiiert wird, wobei
bevorzugt deren statistisch ermitteltes Ergebnis den weiteren Verlauf
der Sendung beeinflusst. Hier sind ebenfalls für die Entscheidung enge zeitliche Grenzen
gesetzt; dabei gibt es hier Konstellationen, für die im Gegensatz zu 2.1.3
keine „richtige" Antwort
existiert.
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2.2 Der zur Teilnahme erforderliche
Rückkanal
wird realisiert, indem dem Zuschauer, einmalig oder periodisch,
ein wiederholt verwendbares Formular (1) zugemittelt wird,
welches als gedrucktes Papier oder elektronisch ausgeführt sein
kann und welches eine Anzahl von Blanko-Alternativen (2)
mit jeweils zugeordneten Formulareinträgen anbietet, derart dass jeder
Bildschirm-Alternative (4) genau eine Blanko-Alternative
(2) zugeordnet ist, sodass die Auswahl einer Blanko-Alternative
gleichbedeutend mit der Auswahl einer Bildschirm-Alternative wird.
Die getätigten
Auswahlen werden dabei wie nachstehend beschrieben verarbeitet,
indem Formulareinträge,
die jeweils einer Blanko-Alternative
entsprechen, unter Nutzung von TK-Mehrwertdiensten einem geeigneten
Server (7) zugemittelt werden.
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Dabei wird sichergestellt, dass eine
Auswahl der jeweiligen interaktiven Fernsehsendung richtig zugeordnet
wird. Dies kann erfolgen, indem:
- a) derartige
Formulare nur von einem bestimmten Fernsehkanal benutzt werden.
Damit stellen Datum und Uhrzeit der jeweiligen Auswahl den nötigen Zusammenhang
her, wobei das Datum in der Regel fortgelassen wird.
- b) derartige Formulare mit mehreren Fernsehkanälen verwendet
werden sollen. Nun muss jeweils vor der Nutzung der richtige Kanal
selektiert werden. Bevorzugt wird dieser zu Beginn der Sendung von
dem Formular eingelesen und der jeweiligen Auswahl als Parameter
beigeordnet.
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Bevorzugt sind die Bildschirm-Alternativen und
die Blanko-Alternativen derart durchnumeriert, z.B. in 1 von 1 bis 10, dass die
Zuordnung besonders einfach ist. Bevorzugt ist das Formular innerhalb
einer interaktiven Fernsehsendung wieder verwendbar, und auch über mehrere
Fernsehsendungen hinweg, bis dem Zuschauer ein neues, aktuelles Formular
zugemittelt wird. Bevorzugt wird der Zuschauer während der Sendung, oder auf
dem Formular, darauf aufmerksam gemacht, dass er die aktuellen Formulare
verwenden sollte.
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- 2.2.1 Bevorzugt wird dabei nur eine einzige
Blanko-Alternative ausgewählt.
In 1 und 3 wird beispielhaft die erste Blanko-Alternative
gewählt und
diese entspricht der Bildschirm-Alternative
1.
- 2.2.2 In einer bevorzugten Version gem. 3 ist das Formular elektronisch ausgeführt, sodass
es z.B. dem als Lese- und Auswertungsgerät (5) fungierenden
Handy, PDA, oder Webpad über
ein Netz zugeführt;
wobei dieses Gerät
die jeweiligen Auswahlvorgänge
tätigt,
gem. 2.4 Zusatzdaten ermittelt, und die Übertragung an eine Auswertungsvorrichtung
(7) leistet.
- 2.2.3 In einer anderen bevorzugten Version gem. 1 und 2 ist
das Formular ein Druckerzeugnis, und so hergestellt, dass es in
bestimmten Ausgestaltungen als ganz normales Druckprodukt gelesen
und beschriftet werden kann. Dieses Formular dient dazu, eine Blanko-Alternative auszuwählen, indem
der zugehörige
Formulareintrag (3) vom Lese- und Auswertungsgerät (5)
gelesen und ausgewertet wird.
Diese Formulareinträge werden
im Formular als maschinenlesbar eingedruckte Muster realisiert. Diese
Muster sind entweder nach Art eines sprechenden Barcodes (bevorzugt
ein Barcode pro Blanko-Alternative), oder nach Art eines Positionscodes
(wobei eine Untermenge der Positionen auf dem Formular jeweils einem
Formulareintrag entspricht) ausgeführt. Bevorzugt sind diese Formulareinträge unsichtbar
und/oder verschlüsselt.
- 2.2.4 Den Vertrieb der Formulare gem. 2.2.2 oder 2.2.3 leistet
bevorzugt der Programmveranstalter oder eine dritte Partei, wobei
letztere mit dem Programmveranstalter in einer vertraglichen Beziehung
stehen kann. Bevorzugt gestatten es Methoden der Adressverwaltung,
nach Wohnort oder sonstigen Kriterien differenzierte Formulare zu versenden.
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2.3 Bevorzugt liest ein Lese- und
Auswertungsgerät
(5) einen als eindimensionalen Barcode ausgeführten Eintrag
(3) in einem gedruckten Formular, indem es von links nach
rechts über
ein zugehöriges
grafisches Merkmal (6) geführt wird. In 1 und 2 ist
ein solcher Barcode rein generisch dargestellt, die grafischen Merkmale
sind in 1 fortgelassen.
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Bei sichtbar eingedruckten eindimensionalen Codes
bilden diese selber das grafische Merkmal, bei unsichtbar eingedruckten
Codes wird bevorzugt ein sichtbares Liniensegment auf das Formular
aufgedruckt. Das Lese- und Auswertungsgerät leistet bevorzugt auch die
Decodierung des gelesenen Signals.
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Dabei protokolliert der Auswertungsvorgang, explizit
oder implizit, die Zeit, zu der die obige Blanko-Alternative ausgewählt wurde, indem diese Auswahl
nach Decodierung durch das Lese- und Auswertungsgerät (5)
elektronisch an eine Auswertungsvorrichtung (7), übermittelt
wird, wie in 2.4 nachstehend beschrieben: entweder sofort, nach
Art einer Echtzeit-Transaktion, oder erst nachdem mehrere Auswahlen
getätigt
wurde, nach Art eines Uploads einer Datei, also in einem Stapelverarbeitungsverfahren.
Die Auswertungsvorrichtung – hinfort
als "Server" bezeichnet – prüft die die übermittelten
Auswahlen auf Gültigkeit:
z.B. muss die Auswahl einer tatsächlich
am Bildschirm gezeigten Alternative entsprechen; oder es kann gem.
2.1.3 die Auswahl zeitkritisch sein, sodass sie nur gültig ist,
wenn sie innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitintervalls erfolgt. Bevorzugt
werden die entsprenden – z.B.
im Fernsehstudio bekannten – Zeitintervall
jeweils in den Server (7) eingegeben.
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2.4 Das Lese- und Auswertungsgerät (5) nutzt
TK-Mehrwertdienste, um eine Auswahl einem Server (7) zuzumitteln,
welcher wiederum mit dem Veranstalter der Fernsehsendung oder einer
dritten Partei kommuniziert:
2.4.1 Bevorzugt wählt das
Lese- und Auswertungsgerät,
nach jedem Auslesen eines Formulareintrages (3) eine in
diesem Eintrag beinhaltete Telefonnummer an.
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- a) Bevorzugt ist die Telefonnummer eine gebietsübergreifende
Servicenummer, es werden hierbei Funktionalitäten der sog. „intelligent
networks" genutzt, wobei z.B. der entsprechende Anruf schon in der
lokalen Telefonzentrale abgefangen, und gesondert, jeweils nach
Kundenwunsch, weiterverarbeitet wird.
Dabei kann jeder ausgewählten Blanko-Alternative eine
derartige Servicenummer entsprechen, sodass die Verarbeitung im
Wesentlichen nur darin besteht, die Telefonnummer des anrufenden
Zuschauers zusammen mit der Uhrzeit dieses Anrufes zu protokollieren,
was technisch problemlos machbar ist – wenn es der vom Fernsehveranstalter
und Kunden zu schaffende juristische Rahmen zulässt. In diesem Modell ist der
Fernsehveranstalter Partner des Telekommunikationsanbieters: er
bestimmt bevorzugt den Telefontarif, welchen der anrufende Zuschauer zu
entrichten hat; und kann sich mit dem Telekommunikationsanbieter
die jeweiligen Erlöse
aus Zuschaueranrufen teilen. In dieser Alternative leistet das Telekommunikationsnetz
einen wesentlichen Teil der Auswertung und wirkt als Front-End zum
Server (7).
- b) Bevorzugt kann aufgrund der gewählten Telefonnummer auch ein
normaler Verbindungsaufbau erfolgen, welcher einen ISDN-Telefonapparat
anspricht, wobei dieser jedoch nicht "abnimmt", sondern nur, unter
Nutzung der Caller-ID-Funktion, die einlaufende Nummer und die zugehörige Uhrzeit
protokolliert. Dieser Apparat, bevorzugt an einen PC angeschlossen,
stellt in diesem Falle das Front-End
des Servers (7) dar.
Dem Zuschauer entstehen aufgrund
der Tatsache, dass der angewählte
Apparat nicht abgenommen hat, keine Kosten.
Dem Veranstalter
entstehen ebenfalls keine Kosten, er wird sich aber, falls die von
ihm mittelbar verursachten zusätzlichen
Belastungen des Telefonnetzes erheblich werden, mit dessen Betreiber
einigen wollen. Dies ist insofern naheliegend, weil die beschriebene
Vorgehensweise einen tatsächlichen
Vermittlungsvorgang (wenn auch ohne wirklich geleistete Verbindung)
beinhaltet und daher deutlich weniger leistet als die Lösung gem.
Pkt. 2.4.1a); sodass diese Variante vor allem für Pilot-Tests und Demonstrationen
geeignet ist.
Bevorzugt kann hierbei das Lese- und Auswertungsgerät so programmiert
werden, dass es, bezogen auf den Wohnort des Zuschauers, pro auf
dem Formular hinterlegter Telefonnummer die Ortskennzahl fallweise
fortlässt
und/oder durch eine ganz andere Nummer ersetzt, nach Art eines Least-Cost-Call-Routers. Diese
Funktionalität
kann bevorzugt abschaltbar sein.
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Dabei können bevorzugt die obigen Service- und
Telefonnummern beliebig einzelnen Zuschauern oder Zuschauergruppen
zugeteilt werden, indem man diesen gem. 2.2.4 spezifische Formulare
zukommen lässt.
Dabei kann auf dem Formular darauf verwiesen werden, dass es z.B.
nur in einem bestimmten Einzugsgebiet oder an einem bestimmten Wohnort
nutzbar ist.
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Der Vorteil des Vorgehens nach a)
oder b) vorstehend ist, dass es sich um eine echte – im konventionellen
Sinne – interaktive
Teilnahme an der Sendung handelt.
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2.4.2 In einer anderen bevorzugten
Variante speichert das Lese- und Auswertungsgerät (5) bei jedem Auswahlvorgang
gem. 2.1.2 den zur jeweils gewählten
Blanko-Alternative gehörenden
Formulareintrag zusammen mit der Uhrzeit T; statt der Uhrzeit T kann
aber auch, insbesondere zur Vorbeugung gegen Missbrauch, eine Kenngrösse W gespeichert werden,
die nur implizit die Uhrzeit darstellt. Am Ende der Sendung werden,
wie nachstehend beschrieben, alle Auswahlen samt jeweils zugehörigen Uhrzeiten T
oder Kenngrössen
W, per Telefon einem Server zugemittelt und dort verarbeitet.
- a) Die Protokollierung von T kann bevorzugt
realisiert werden, indem der Stift eine Funkuhr enthält.
- b) Ein implizites W kann bevorzugt aus dem der Fernsehsendung
zugeordneten Datenstrom erstellt werden, z.B. indem die Zeitintervalle
zwischen den jeweils zuletzt erfolgten Video-Schnitten (also den „harten"
Bildwechsel, welche über einen
sehr einfachen Videobild-Korrelator ermittelbar sind), oder die
zeitintervalle, in denen kein Ton übertragen wird, über eine
Hash-Funktion zu einem Schlüssel
endlicher Länge
verarbeitet werden. Das „implizite"
W hat den Vorteil, dass in seine Berechnung Merkmale eingearbeitet
werden können,
welche einen Missbrauch durch einzelne Teilnehmer erschweren. Ein
einfaches Merkmal dieser Art besteht darin, den Algorithmus und sonstige
Einzelheiten zur Berechnung von W nicht bekannt zu geben und/oder
dynamisch zu verändern.
Letzeres kann bevorzugt unter Nutzung des obigen Barcode-Formulares
geschehen indem, nach Einlesen geeigneten Daten, Programmparameter
geändert,
oder Verzweigungen neu gesetzt, oder Programmcode ersetzt wird. Diese
Verarbeitungsschritte können
bevorzugt im Lese- und
Auswertungsgerät,
oder in einem mit dem Lese- und Auswertungsgerät (7) per Draht oder
drahtlos verbundenen Hilfsgerät
(8) welches W berechnet und mit dem Fernseher verbunden ist,
erfolgen.
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2.5 Der vorstehend aufgeführte Download
in einen Server (7) erfolgt bevorzugt durch Anwahl einer Servicenummer
vor dem letzten Werbe-Break, wobei der Veranstalter ein Zeitlimit
festsetzen kann. Bevorzugt beinhaltet das Lese- und Auswertungsgerät (5) hierzu
eine konventionelle DTMF-Tonwahleinheit, welche
mit einem billigen Mikrocontroller realisierbar ist, sodass die
Datenübermittlung über an einen
an den Telefonhörer
gehaltenen Schallwandler erfolgt. Dabei wird bevorzugt die vorstehende
Download-Servicenummer vom Lese- und Auswertungsgerät (5)
aus dem Formular (1) ausgelesen, wobei auch diese Nummer
pro Zuschauergruppe variieren kann.
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Dem Zuschauer entstehen hier Verbindungskosten.
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2.6 Bevorzugt können die Ergebnisse – also z.B.
der Sieger des Mitmach-Quiz – noch
am Ende der Sendung bekannt gegeben werden.
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3. Vorteile
der Erfindung
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3.1 Einfaches Mitmachen
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Die Handhabung und Haptik einer Kombination
aus Papier und Lesegerät
bietet eine interessante Alternative gegenüber konventionellen PC-Lösungen;
das intendierte Ziel kann sein, wieder ganze Familien oder Gruppen
gemeinsam fernsehen zu lassen – anstatt,
gemäss
dem gängigen
Trend, Einzelnutzer immer individueller zu bedienen.
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Selbstverständlich können erhebliche Teile der obigen
Funktionalität
auf einem Internet-PC abgebildet und in erheblichem Masse erweitert
werden. Jedoch ist die damit verbundene Komplexität schwer kontrollierbar;
das alles erfordert ein tieferes Expertenwissen und die zugehörigen Systeme
sind gerade aufgrund ihrer Universalität kritischer zu handhaben und
allgemein weniger stabil. Schliesslich sind PC-Systeme gerade aufgrund
ihres Polymorphismus auch stärker
den diversen Modeerscheinungen, sowie unberechenbaren Marktdynamismen
unterworfen, sodass solche Systeme nicht nur dem Endanwender, sonder
auch dem Veranstalter weniger stabil erscheinen.
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3.2 Schrittweiser Einstieg
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Für
den Veranstalter ist der Einstieg vergleichsweise einfach, da er
die Verteilung der Formulare (1) zunächst über konventionelle Vertriebskanäle für Printmedien – also z.B.
als eine Zeitungsbeilage – erledigen
lassen, und die Nutzung dieser Möglichkeiten über Printmedien
bewerben und steuern kann, ohne an einer etablierten Sendung Wesentliches
zu ändern – die im
Obigen beschriebenen Anweisungen und Mitteilungen an den Zuschauer
wird man bevorzugt in den Werbeblöcken unterbringen.
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Ein Einstieg kann bevorzugt über Lokalfernsehsender,
in Kooperation mit lokalen Printmedien erfolgen. Die daraus resultierenden
vergleichsweise niedrigen Antwortquoten können in einer ersten Phase
mit dem obigen Anklopf-(„caller-ID")
Funktionen abgearbeitet werden.
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3.3 Wechselnde Nummern
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In der vorstehend beschriebenen bevorzugten
Ausgestaltung hat der Zuschauer nie eine Telefonnummer zu wählen, sodass
eine etwaiger Wechsel einzelner Nummern und sogar des Telekommunikationsnetzes
für ihn
völlig
transparent ist. Dabei liegt es im Ermessen des Veranstalters, ob
er Lese- und Auswertungsgeräte
(5) spezifiziert, welche die angewählten Nummern wenigstens anzeigen,
etwa um eine Ferndiagnose bei Funktionsproblemen zu leisten.
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4. Erweiterungen
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4.1 Andere Medien und TK-Netze
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4.1.1 Erfindungsgemässe Formulare
nach Pkt. 2.2.3 werden bevorzugt in einem Massenverfahren gedruckt.
Sie können
aber beim Zuschauer ausgedruckt werden.
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4.1.2 Das erfindungsgemässe Telekommunikationsnetz
muss kein Telefonnetz sein; es kann auch ein Kabelnetz oder ein
Local Area Network beinhalten. Ebenso ist die „Telefonnummer" i.O. als die Adresse
eines Anrufers in einem solchen Netz zu verstehen; statt einer Telefonnummer
kann z.B. eine IP-Adresse
oder ein sonstiger Benutzer-Identifikator zum Einsatz kommen. Schliesslich
kann statt des in 2.4.1b) beschriebenen ISDN-Telefonapparates jedes adressierbare
Endgerät
in einem solchen Netz versendet werden, sofern sichergestellt ist,
dass es den Benutzer-Identifikator der anrufenden Partei erkennen
und aufzeichnen kann.
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4.1.3 Die erfindungsgemässe „interaktive Fernsehsendung"
schliesst jede Art von audiovisueller Darbietung ein, sofern sich
diese an eine Gruppe wendet. Dazu gehören z.B. alle Varianten des
Fernsehens, auch solche, die zwar nicht als „interaktiv" ausgewiesen sind,
aber so genutzt werden, z.B. unter Mitwirkung einer dritten Partei;
ebenso Multicasting nach Web-Standards, oder lokale Ausstrahlungen über ein
LAN.
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4.2 Zuordnung der Bildschirm-
zu Blanko-Alternativen auf dem Formular
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Die im Obigen beschriebene Zuordnung über eine
ganzzahlige Numerierung ist eine naheliegende Ausgestaltung, jedoch
nicht die einzige. Die Zuordnung kann z.B. auch über Farben, Formen, oder über eine
Ausgestaltung nach Art zweier (jeweils für Fernsehbild, und Formular)
homeomorphen Bilder, erfolgen. Bevorzugt werden dabei Zuordnungen
gewählt,
die für
den Zuschauer einfach nachvollziehbar sind.
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4.3 Radio-Tags oder andere
Mittel zur Realisierung von Formulareinträgen
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Statt eines maschinenlesbaren Barcodes kann
das Formular sonstige maschinenlesbare Artefakte enthalten, z.B.
ein Anzahl von Radio-Tags, oder einen optisch anreg- und auslesbaren
Halbleiterspeicher.
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4.4 In ein Handy oder PDA
integrierbares Lese- und Auswertungsgerät
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Das Lese- und Auswertungsgerät kann in
ein Handy oder in einen PDA integriert werden, entweder indem es
als passendes Steckmodul ausgeführt
wird, oder indem es direkt z.B. in die Antenne des Handys integriert
ist.