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DE10240048A1 - Vorrichtung zur Zerkleinerung von schneidbaren Materialien - Google Patents

Vorrichtung zur Zerkleinerung von schneidbaren Materialien Download PDF

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DE10240048A1
DE10240048A1 DE2002140048 DE10240048A DE10240048A1 DE 10240048 A1 DE10240048 A1 DE 10240048A1 DE 2002140048 DE2002140048 DE 2002140048 DE 10240048 A DE10240048 A DE 10240048A DE 10240048 A1 DE10240048 A1 DE 10240048A1
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Robert Tuschl
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Abstract

Eine Vorrichtung zur Zerkleinerung von schneidbaren Materialien, insbesondere von Garten- oder Industrieabfällen, mit einem Schneidwerk (1) und einem Antriebsmotor (2) für das Schneidwerk (1) ist im Hinblick auf ein besonders effizientes Schneidverhalten derart ausgestaltet und weitergebildet, dass dem Antriebsmotor (2) eine elektronische Regelung zur Maximierung und/oder Konstanthaltung des Drehmoments des Schneidwerks (1) zugeordnet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Zerkleinerung von schneidbaren Materialien, insbesondere von Garten- oder Industrieabfällen, mit einem Schneidwerk und einem Antriebsmotor für das Schneidwerk.
  • Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist beispielsweise aus der DE 32 17 433 A1 bekannt. Die bekannte Vorrichtung zur Zerkleinerung von schneidbaren Materialien ist als Abfallzerkleinerungsgerät mit einem auf einem Gestell montierten Gehäuse mit Trichter und einem Antriebsmotor bekannt. Der Antriebsmotor treibt ein Schneidwerk mit um eine Achse drehbaren Messern auf. Neben der aus der DE 32 17 433 A1 bekannten Vorrichtung zur Zerkleinerung von schneidbaren Materialien sind aus der Praxis eine Vielzahl ähnlicher Vorrichtungen in unterschiedlichen Größen und Ausführungsformen bekannt.
  • Die bekannten Vorrichtungen zur Zerkleinerung von schneidbaren Materialien werden häufig zum Zerkleinern von Gartenabfällen verwendet. Dabei sind meistens abgeschnittene Baumäste zu zerkleinern, die unterschiedliche Durchmesser aufweisen können. Im Rahmen der bekannten Vorrichtungen wird diesbezüglich häufig der je Vorrichtung maximal durchtrennbare Astdurchmesser angegeben. Versucht man, Äste mit größerem Durchmesser zu zerkleinern, verklemmt und/oder verstopft die Vorrichtung häufig und bleibt dabei der Antriebsmotor im Überlastzustand stehen. Dabei ist die Stromaufnahme meistens maximal, was einen unnötigen Energieverbrauch mit sich bringt. Zur Beseitigung derartiger Verklemmungen und/oder Verstopfungen oder Überlastzuständen müssen die bekannten Vorrichtungen nicht selten geöffnet, gereinigt und wieder verschlossen werden. Ein derartiger Vorgang ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch aus sicherheitstechnischen Gründen gefährlich, da bei Verklemmungen und/oder Verstopfungen ein Hineingreifen in die Vorrichtung angeregt wird. Neben dem unbefriedigenden und ungenügenden Schneidverhalten können üble Verletzungen des Benutzers auftreten.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Zerkleinerung von schneidbaren Materialien der eingangs genannten Art anzugeben, bei der ein besonders effizientes Schneidverhalten mit konstruktiv einfachen Mitteln realisiert ist.
  • Erfindungsgemäß ist die voranstehende Aufgabe durch eine Vorrichtung zur Zerkleinerung von schneidbaren Materialien mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Danach ist die Vorrichtung derart ausgestaltet und weitergebildet, dass dem Antriebsmotor eine elektronische Regelung zur Maximierung und/oder Konstanthaltung des Drehmoments des Schneidwerks zugeordnet ist.
  • In erfindungsgemäßer Weise ist zunächst erkannt worden, dass eine elektronische Regelung des Antriebsmotors und damit des Schneidwerks die obige Aufgabe auf überraschend einfache Weise löst. Hierzu ist die elektronische Regelung derart ausgebildet, dass sie eine Maximierung und/oder Konstanthaltung des Drehmoments des Schneidwerks bewirkt. Mit anderen Worten ist die elektronische Regelung derart ausgebildet, dass immer dahingehend geregelt wird, dass das in Abhängigkeit von den übrigen Betriebsparametern maximale Drehmoment angestrebt wird. Hierdurch ist quasi auch eine Konstanthaltung des Drehmoments – nämlich bei dem maximalen Drehmomentwert – realisiert. Der alternative oder zusätzliche Aspekt der Erfindung im Hinblick auf eine Konstanthaltung des Drehmoments ermöglicht eine Konstanthaltung des Drehmoments auf beispielsweise einem vorgebbaren Drehmomentwert. Durch diese Form der Regelung ist es möglich, die Vorrichtung derart zu betreiben, dass quasi zu jedem Betriebszeitpunkt der maximale oder gewünschte Drehmomentwert zur Verfügung steht. Hierdurch ist ein optimiertes Zerkleinern und Schneiden des jeweiligen Materials gewährleistet, wobei ein Verklemmen und/oder Verstopfen der Vorrichtung auch bei groß dimensioniertem zu schneidendem Material wesentlich seltener als bei bislang bekannten Vorrichtungen der eingangs genannten Art auftritt. Folglich besteht auch erheblich seltener die Gefahr, dass die Vorrichtung durch den Benutzer geöffnet und in die Vorrichtung durch den Benutzer hineingegriffen wird. Hierdurch ist letztendlich die Verletzungsgefahr bezüglich der Vorrichtung erheblich reduziert.
  • Folglich ist mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Zerkleinerung von schneidbaren Materialien eine Vorrichtung angegeben, bei der ein besonders effizientes Schneidverhalten mit konstruktiv einfachen Mitteln realisiert ist.
  • Im Konkreten könnte eine Drehzahl des Schneidwerks vorzugsweise stufenlos vorgebbar sein. Hierdurch kann eine Anpassung an das zu schneidende Material vor genommen werden. Beispielsweise ist es günstig, Styroporabfälle mit niedrigerer Drehzahl als beispielsweise Gartenabfälle zu zerkleinern.
  • Dabei könnte die Vorgabe der Drehzahl des Schneidwerks über die Vorgabe einer Drehzahl des Antriebsmotors realisierbar sein. Die Vorgabe der Drehzahl des Antriebsmotors könnte wiederum über die Vorgabe einer Frequenz realisierbar sein. In jedem Fall könnte die Drehzahl des Antriebsmotors und/oder die Drehzahl des Schneidwerkzeugs – vorzugsweise stufenlos – elektronisch regelbar sein. Diesbezüglich könnte die Drehzahlregelung über den Motorstrom – vorzugsweise über eine Vektorregelung – realisierbar sein. Hierdurch ist insgesamt eine große Vielfalt hinsichtlich des Einsatzes der Vorrichtung gewährleistet.
  • Bei einer besonders einfach ausgestalteten Vorrichtung könnte die Drehzahlvorgabe über einen Potentiometer durchführbar sein. Hierbei sind jedoch auch andere Regler denkbar.
  • Im Hinblick auf ein sicheres Erreichen einer vorgegebenen Solldrehzahl könnte die Drehzahl elektronisch über eine Rampe erhöhbar sein. Hierdurch ist eine besonders komfortable Vorrichtung realisiert.
  • Ebenfalls im Hinblick auf eine komfortable Ausgestaltung der Vorrichtung könnte ein Abbremsen des Antriebsmotors elektronisch über eine Rampe durchführbar sein. Vorzugsweise könnte sowohl das Erhöhen als auch das Reduzieren der Drehzahl elektronisch über eine Rampe erfolgen.
  • Im Hinblick auf eine besonders sichere Regelfunktion könnte die Regelung eine Überlasterkennung hinsichtlich der Schnittlast aufweisen. Sobald eine Überlastsituation entsteht, greift die Regelung ein. Im Konkreten könnte die Regelung eine Überlastregelung zur Regelung von Schnittlastveränderungen aufweisen.
  • Im Hinblick auf die Beseitigung von Verklemmungs- und/oder Verstopfungs- oder Überlastsituationen könnte die Regelung derart ausgebildet sein, dass die Drehrichtung des Schneidwerks oder des Antriebsmotors bei Erkennen einer Überlast von einer ursprünglichen Drehrichtung in eine Umkehrrichtung umgekehrt wird. Hierdurch kann häufig eine nicht all zu stark ausgeprägte Verklemmung und/oder Verstopfung beseitigt werden. Im Anschluss an ein gegebenenfalls kurzfristiges Drehen in eine Umkehrrichtung könnte wieder ein Umkehren in die ursprüngliche Drehrichtung und meist bevorzugte Schneidrichtung erfolgen.
  • Im Hinblick auf die Beseitigung von besonders hartnäckigen Verklemmungen und/oder Verstopfungen könnte die Regelung derart ausgebildet sein, dass die Drehrichtung des Schneidwerks oder des Antriebsmotors bis zur Beseitigung der Überlast oder bis zum Erreichen eines vorgebbaren Sollzustands immer wieder von der ursprünglichen Drehrichtung in die Umkehrrichtung – und zurück – umgekehrt wird. Der Sollzustand könnte hierbei durch ein vorgebbares Drehmoment oder eine vorgebbare Drehzahl definierbar sein. Das Wechseln zwischen den beiden Drehrichtungen könnte in einem Zeitraum vollzogen werden, der weniger als eine Sekunde andauert. Verklemmendes und/oder verstopfendes Schneidgut wird dadurch quasi losgerüttelt. Ein Öffnen der Vorrichtung und ein Hineingreifen in die Vorrichtung zur Beseitigung einer Verklemmung und/oder Verstopfung ist dabei nur noch in Ausnahmefällen erforderlich.
  • Im Hinblick auf eine besonders einfache Ausgestaltung der Regelung könnte die Regelung einen vorzugsweise statischen Umrichter für die Frequenz aufweisen. Derartige Umrichter sind in unterschiedlichen Ausgestaltungen kommerziell erhältlich.
  • Der Antriebsmotor könnte ein Elektromotor sein, wobei der Anlaufstrom im Hinblick auf einen besonders komfortablen Betrieb begrenzbar sein könnte.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung könnte die Stromaufnahme oder Leistungsaufnahme durch den Antriebsmotor im Hinblick auf einen wirtschaftlichen Einsatz der benötigten Energie lastabhängig regelbar sein. Dabei wird letztendlich nur so viel Leistung aufgenommen, wie es für den gewünschten Zerkleinerungsvorgang erforderlich ist.
  • Je nach Einsatz der Vorrichtung könnte die Regelung zum Betrieb mit Wechsel- und/oder Drehstrom ausgebildet sein. Hier hat der Anwender freie Wahl.
  • Hinsichtlich eines besonders sicheren Betriebs auch in feuchter Umgebung könnten zumindest Teile der elektronischen Regelung oder der gesamten Elektronik in einem spritzwassergeschützten Gehäuse angeordnet sein. Je nach Erfordernis ist hier ein geeigneter Schutz realisierbar.
  • Die elektronische Regelung könnte in besonders praktischer Weise im Sinne eines Zubehörteils ausgebildet sein, das an bekannte Vorrichtungen zur Zerkleinerung von schneidbaren Materialien anflanschbar oder ankoppelbar ist. Diesbezüglich könnte die elektronische Regelung in einem Schaltkasten untergebracht werden, der an den Motor ankoppelbar ist.
  • Aufgrund der erfindungsgemäßen elektronischen Regelung kann die erfindungsgemäße Vorrichtung mit im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen besonders niedrigen Drehzahlen betrieben werden, ohne dass ein Schnittleistungsverlust einhergeht. Genauer gesagt wird die volle Leistung des Motors aufgrund der Maximierung und/oder Konstanthaltung des Drehmoments nutzbar gemacht.
  • Aufgrund der möglichen Reduktion der Drehzahl des Motors arbeitet die erfindungsgemäße Vorrichtung erheblich leiser als bisher bekannte Vorrichtungen. Dabei wird in einfachen Worten gesagt die Last über die Drehzahl geregelt und über die Last dann automatisch das Drehmoment. Die Effizienz oder Schnittleistung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist etwa 2 bis 3 mal höher als bei herkömmlichen Vorrichtungen, wobei die Stromaufnahme des Geräts sich auf die für den jeweiligen Schnittvorgang erforderliche Stromaufnahme einstellen kann. Das Drehmoment kann bei jeder Drehzahl auf dem maximalen Wert verbleiben, wobei Abweichungen von der Nenndrehzahl elektronisch nachgeregelt werden. Eine Überlasterkennung kann den Antrieb abbremsen und in der umgekehrten Drehrichtung drehen. Dies kann so oft wiederholt werden, bis der Überlastzustand nicht mehr besteht bzw. bis die Elektronik keine Störung mehr meldet.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
  • 1 in einer perspektivischen Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Zerkleinerung von schneidbaren Materialien und
  • 2 ein Messdiagramm, wobei die Arbeitsfrequenz und die Auslastung der Vorrichtung in Abhängigkeit von der Zeit aufgetragen sind.
  • 1 zeigt in einer perspektivischen Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Zerkleinerung von schneidbaren Materialien. Die Vorrichtung weist ein Schneidwerk 1 und einen Antriebsmotor 2 für das Schneidwerk 1 auf. Im Hinblick auf ein besonders effizientes Schneidverhalten ist dem Antriebsmotor 2 eine elektronische Regelung zur Maximierung und/oder Konstanthaltung des Drehmoments des Schneidwerks 1 zugeordnet.
  • Die Vorrichtung weist des Weiteren einen trichterförmigen Einfüllstutzen 3 zum Einbringen des zu schneidenden Materials auf. Des Weiteren weist die Vorrichtung einen Austrittsbereich 4 für das zerkleinerte Material auf.
  • 2 zeigt ein Messdiagramm, bei dem einerseits die Auslastung und andererseits die Arbeitsdrehzahl – ausgedrückt durch die vorgegebene Frequenz von 100 Hz – in Abhängigkeit von der Zeit aufgetragen ist. Die Auslastung ist bis ca. 200% auf der vertikalen Achse im oberen Bereich des Diagramms dargestellt. Die Frequenz ist im unteren Bereich der vertikalen Achse bis etwa 100 Hz dargestellt. Die horizontale Achse zeigt den zeitlichen Verlauf, wobei eine Einheit etwa 0,8 s entspricht.
  • Das gesamte Diagramm zeigt den Drehmoment- bzw. Auslastungsverlauf sowie den Frequenz- bzw. Umdrehungszahlverlauf während einer Überlastsituation, die durch ein Verklemmen und/oder Verstopfen des Schneidwerks mit beispielsweise einem zu großen zu zerkleinernden Ast erzeugt ist. Dabei liegt im linken Bereich des Diagramms zunächst ein normaler Betriebszustand vor, bei dem die Frequenz etwa 100 Hz beträgt. Dann entsteht ein Verklemmungs- und/oder Verstopfungszustand, bei dem die Auslastung auf 180% ansteigt. Dabei bremst der Antriebsmotor ab und bewirkt eine kurzfristige Drehrichtungsumkehr beim Schneidwerk. Daraufhin versucht der Antriebsmotor wieder den Sollzustand mit der ursprünglichen Drehrichtung herzustellen. Hierbei entsteht jedoch sofort wieder ein Überlastzustand. Dieser Umkehrvorgang findet ca. fünfmal statt, bis gemäß dem rechten Bereich des Diagramms erkennbar ist, dass sich die Frequenz wieder konstant bei 100 Hz einstellt. Die Vorrichtung bewirkt also quasi automatisch eine Beseitigung eines Überlast- oder Verklemmungs- und/oder Verstopfungszustands, wobei mehrfach die Drehrichtung des Schneidwerks gewechselt wird.
  • Zur Realisierung dieses Vorgangs weist die Regelung einen vorzugsweise statischen Umrichter für die Frequenz auf. Im Ergebnis kann mit der Vorrichtung eine optimale Ausnutzung des vorhandenen Drehmoments erreicht werden.
  • Die beschriebene Vorrichtung behebt Verklemmungen und/oder Verstopfungen mittels einer elektronischen Regelung, die einen Überlastzustand erkennt und vermeidet. Hierbei wird eine gebenenfalls mehrfache Drehrichtungsumkehr durchgeführt.
  • In weiter vorteilhafter Weise läuft die Vorrichtung erst gar nicht an, wenn sich noch Teile im Schnittraum bzw. Schneidwerk befinden. Hier greift dann wieder eine Drehrichtungsumkehr ein. Das Drehmoment und die Schnittkraft werden bei jeder eingestellten Drehzahl auf das jeweilige Maximum geregelt. Dies ergibt einen optimalen Schnittverlauf bei jeder Belastung. Unterschiedliche Materialien werden optimal zerkleinert.
  • Die Vorrichtung weist eine stufenlose Drehzahlregelung auf, welche die Einstellung einer bevorzugten Drehzahl für jedes Zerkleinerungsgut ermöglicht. So können unterschiedliche Materialien wie Styropor, Hart- und Weichholz oder Astholz, Nadelgehölze und Gartenabfälle optimiert zerkleinert werden. Die Stromaufnahme erfolgt dabei lastabhängig, so dass die Vorrichtung energieverbrauchsoptimiert arbeitet. Hierdurch können Energiekosteneinsparungen erzielt werden.
  • Des Weiteren wird bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung durch die hohe Schnittleistung bei kleiner Drehzahl die Geräuschemission stark vermindert. Weiterhin schont ein geregelter Sanftanlauf die Vorrichtung und vermindert die Geräuschemission. Diese Wirkung wird ebenfalls beim Abbremsvorgang erreicht.
  • Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre wird zur Vermeidung von Wiederholungen einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits auf die beigefügten Patentansprüche verwiesen.
  • Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, dass das zuvor rein willkürlich gewählte Ausführungsbeispiel lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dient, diese jedoch nicht auf dieses Ausführungsbeispiel einschränkt.

Claims (20)

  1. Vorrichtung zur Zerkleinerung von schneidbaren Materialien, insbesondere von Garten- oder Industrieabfällen, mit einem Schneidwerk (1) und einem Antriebsmotor (2) für das Schneidwerk (1), dadurch gekennzeichnet, dass dem Antriebsmotor (2) eine elektronische Regelung zur Maximierung und/oder Konstanthaltung des Drehmoments des Schneidwerks (1) zugeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Drehzahl des Schneidwerks (1) vorzugsweise stufenlos vorgebbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorgabe der Drehzahl des Schneidwerks (1) über die Vorgabe einer Drehzahl des Antriebsmotors (2) realisierbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorgabe der Drehzahl des Antriebsmotors (2) über die Vorgabe einer Frequenz realisierbar ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehzahl des Antriebsmotors (2) und/oder die Drehzahl des Schneidwerks (1) – vorzugsweise stufenlos – elektronisch regelbar ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehzahlregelung über den Motorstrom – vorzugsweise über eine Vektorregelung – realisierbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehzahlvorgabe über einen Potentiometer durchführbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehzahl elektronisch über eine Rampe erhöhbar ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abbremsen des Antriebsmotors (2) elektronisch über eine Rampe durchführbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelung eine Überlasterkennung hinsichtlich der Schnittlast aufweist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelung eine Überlastregelung zur Regelung von Schnittlastveränderungen aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelung derart ausgebildet ist, dass die Drehrichtung des Schneidwerks (1) oder des Antriebsmotors (2) bei Erkennen einer Überlast von einer ursprünglichen Drehrichtung in eine Umkehrrichtung umgekehrt wird.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelung derart ausgebildet ist, dass die Drehrichtung des Schneidwerks (1) oder des Antriebsmotors (2) bis zur Beseitigung der Überlast oder bis zum Erreichen eines vorgebbaren Sollzustands immer wieder von der ursprünglichen Drehrichtung in die Umkehrrichtung – und zurück – umgekehrt wird.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Sollzustand durch ein vorgebbares Drehmoment oder eine vorgebbare Drehzahl definierbar ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelung einen vorzugsweise statischen Umrichter für die Frequenz aufweist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (2) ein Elektromotor ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Anlaufstrom begrenzbar ist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromaufnahme oder Leistungsaufnahme durch den Antriebsmotor (2) lastabhängig regelbar ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelung zum Betrieb mit Wechsel- und/oder Drehstrom ausgebildet ist.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest Teile der elektronischen Regelung oder der gesamten Elektronik in einem spritzwassergeschützten Gehäuse angeordnet sind.
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