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Die Erfindung betrifft eine verriegelte
Selbstlade-Feuerwaffe
mit einem starren Lauf mit Patronenlager, einem gegenüber dem
Lauf verriegelbaren Verschlußkopf
und einem relativ zum Verschlußkopf beweglichen
Verschlußträger, an
dem sich eine Schließfeder
abstützt,
wobei zwischen Verschlußträger und
Verschlußkopf
eine zusätzliche,
kräftige
Federanordnung angeordnet ist, über
die sich der schwere Verschlußträger bei
verriegeltem Verschlußkopf
auf letzteren abstützt.
(Oberbegriff des Anspruchs 1).
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Lagebezeichnungen, wie "oben", beziehen sich
in diesen Unterlagen stets auf die normale Schußlage der Selbstlade-Feuerwaffe
bei horizontaler Schußrichtung,
die nach "vorne" verläuft.
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Selbstlade-Feuerwaffen mit empfindlicher Patronenhülse, besonders
Selbstlade-Schrotflinten, waren schon seit jeher problematisch;
und zwar besonders wegen der äußerst geringen
Haltbarkeit der Patronen gegenüber
Restgasdruck beim Durchladen der Waffe. Bei Selbstladeflinten kommt
noch hinzu, daß Patronen
ein und derselben Abmessung höchst unterschiedliche
Ladungen haben können,
die wiederum für
unterschiedliche Restgasdruckwerte sorgen.
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Im übrigen neigt bei vielen Selbstladegewehren
der Verschluß dazu,
bereits zu öffnen,
wenn das Geschoß sich
noch im Lauf befindet oder der Gasdruck noch nicht weit genug abgefallen
ist.
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Bei einem Selbstladegewehr, wie einer Schrotflinte
oder einer für
starke Patronen eingerichteten und/oder langläufigen Selbstladepistole, würde bereits
ein geringer Restgasdruck beim Öffnen
des Verschlusses die meisten Patronenhülsen zum Aufblasen bzw. zum
Platzen bringen. Ein solcher Restgasdruck ist etwa in einer einfachen
Selbstladepistole mit Masseverschluß (blow-back-Verschluß) unvermeidlich.
Aber auch verriegelte Rückstoßlader haben beim Öffnen noch
einen Restgasdruck, dem manche Schrotpatronenhülse beim Öffnen des Verschlusses nicht
gewachsen wäre.
Auch rückstoßladende Selbstladebüchsen, die
für schwache
Patronen eingerichtet sind, bekommen bei erheblich stärkerer Munition
in der Regel Störungen,
die auf den erhöhten Restgasdruck
zurückzuführen sind.
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Zwar wurden Schrotpatronenhülsen bereits ganz
aus Metall hergestellt. Diese haben sich aber schon wegen des hohen
Preises und Gewichtes nicht allgemein durchgesetzt.
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Ein weiteres Problem ist die geringe
Zugbelastbarkeit einer Schrotpatronenhülse in ihrer Längsrichtung.
Diese führt
bei billigen Schrotpatronenhülsen
aus Pappe mit Metallboden dazu, daß der Metallboden im Patronenlager
vom Rest der Hülse
abreißt. Die
geringe Konizität
von Schrotpatronen unterstützt diese
Neigung.
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Seit etwa hundert Jahren hat sich
bei Schrotflinten ein Rückstoßladersystem
bewährt,
bei dem der Lauf und der geschlossene Verschluß zunächst über die volle Rücklaufstrecke
zurücklaufen,
und der Druck sich dabei nahezu vollständig abbaut (Browning, Walther).
Dann bleibt der Verschluß in
hinterster Stellung ortsfest, und der Lauf wird unter der Kraft einer
Feder abgebremst und relativ langsam nach vorne geführt. Zusammen
mit dem Verschluß bleibt auch
die Patronenhülse
ortsfest, so daß sie
sanft aus dem Lauf ausgezogen wird. Überhöhte Längskräfte in der Patronenhülse treten
dabei nicht auf. Nach dem Auswerfen der Patronenhülse schnappt
der Verschluß unter
Wirkung der Schließfeder
wieder nach vorne und nimmt dabei eine neue Patrone mit.
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Eine solche Flinte arbeitet recht
zuverlässig – auch mit
unterschiedlich geladener Munition. Sie hat aber zwei entscheidende
Nachteile:
- – eine eingebaute Bremse, die
die Bewegung des Laufes verlangsamt und eine Anpassung an extreme Ladungsunterschiede
vornehmen kann, arbeitet nur unter streng definierten Bedingungen
(zum Beispiel nur bei leichter Ölung
der Bestandteile), und
- – die
verhältnismäßig langsame,
kraftvolle Rückwärtsbewegung
des Laufes verlangt eine Abstützung durch
das Gehäuse.
Diese erfolgt dadurch, daß das Gewehr
in die Schulter des Schützen
gedrückt
wird. Wird das Gewehr jedoch aus der Hüfte geschossen, dann unterbleibt
diese Abstützung
und es kommt zu ernsthaften Ladestörungen.
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Ein solches System ist daher nicht
für Schrotflinten
geeignet, die für
einen Militär-
oder Polizeieinsatz bestimmt sind.
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Neuerdings ist man bei Schrotflinten
auf Gasdrucklader übergegangen.
Gasdrucklader sind bei Selbstladebüchsen schon lange bekannt und
haben sich dort bewährt.
Bei Selbstladeflinten erfordern sie aber einen definierten Gasdruck
und eine leicht auszuziehende, widerstandsfähige Schrotpatronenhülse. Mit
modernen, starken Patronen, die einen Patronenboden aus Metall mit
langer Manschette und einen Hülsenkörper aus
längsgeripptem
Kunststoff aufweisen, funktionieren solche Gasdurchlader-Flinten
störungsfrei.
Gegenüber
Patronen schlechter Qualität
haben sie aber nicht die Anspruchslosigkeit rückstoßladender Schrotflinten. Dafür funktionieren die
Gasdrucklader im Hüftanschlag
ebenso wie im Schulteranschlag.
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Allerdings sind die Gasdrucklader
recht kompliziert. Sie benötigen
je nach verwendetem Pulver eine mehr oder weniger aufwendige Reinigung
und sind wegen der vielen, aufeinander gleitenden Teile gegen Verschmutzung,
Rost und mangelndes Öl
anfällig.
Ein Einsparen des Gaskolbens durch Beaufschlagen des Verschlusses
mit abgezapften Pulvergasen führt
zu einer baulichen Vereinfachung, aber einer erhöhten Verschmutzungsgefahr.
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Es sind auch moderne Rückstoßlader bekannt,
die zwar ohne Bewegung des Laufes auskommen (z.B. Gewehr G3) – aber dies
auf Kosten der Unempfindlichkeit gegenüber Munition. Mit anderen Worten,
sind solche Rückstoßlader-Gewehre,
besonders derartige Flinten, recht heikel, was die Munition angeht.
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Nun wäre eine Selbstladewaffe, besonders eine
Selbstladeflinte, die einfach, robust und hinsichtlich der Munition
anspruchslos wäre,
recht universell verwendbar: sie könnte als Jagdwaffe auch in
unterentwickelten Gebieten verwendet werden, wo man auf recht unterschiedliche
Munition angewiesen ist; darüber
hinaus als preiswerte Polizei- oder
Militärwaffe,
als Notausrüstung
in Militärflugzeugen
usw., also besonders dort,
- – wo die Waffe nach längerem Nichtgebrauch
verwendet wird, ohne vorher einer Durchsicht und Reinigung unterzogen
werden zu können,
- – wo
man nicht wählerisch
sein kann, was die Munition angeht, und
- – wo
die Kosten der Waffe nicht zu hoch sein dürfen.
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Es ist allerdings noch ein Rückstoß-Ladesystem
für Schrotflinten
bekannt geworden, das verriegelt ist, aber dennoch einen starren
Lauf besitzt. Dieses System ist in der
US 4 604 942 beschrieben und weist
einen lose im Gewehr gelagerten Verschlußträger auf, der aufgrund seiner Massenträgheit in
seiner Lage verharrt, wenn alle übrigen
Teile des Gewehres durch den Rückstoß nach hinten
laufen. Verschlußträger und
Verschlußkopf
sind so ausgebildet, daß sie
aufeinander zulaufen und letztlich aneinander anschlagen.
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Allerdings ist dieses vom Prinzip
her so einfache Gewehr in der Realisierung doch recht kompliziert.
Außerdem
scheint das Rückstoß-Ladesystem nicht
sicher zu funktionieren, denn eine Waffe, die mit diesem System
auf den Markt kam, wird nicht mehr angeboten. Dieses System wurde
später
mit einem Pumpgunmechanismus kombiniert, wobei die Selbstladetätigkeit
wahlweise abgeschalten ist (Benelli Super M 3). Diese bekannten
Waffen weisen ein Röhrenmagazin
auf, das für
eine Ordonnanzwaffe nicht sinnvoll ist.
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Ausgehend von dieser Problemlage
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine neuartige Selbstlade-Handfeuerwaffe zu
finden, die die obigen Nachteile der Rückstoß- und Gasdrucklader mindestens
zum Teil vermeidet.
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Besonders soll eine einfache, billig
und mit ungewöhnlich
hohen Toleranzen herstellbare Selbstlade-Handfeuerwaffe gefunden
werden, die besonders hinsichtlich ihrer Munition unempfindlich
ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß wie
bei der eingangs genannten, gattungsgemäßen Selbstlade-Handfeuerwaffe
zwischen Verschlußträger und
Verschluß eine
kräftige Federanordnung
angeordnet ist, über
die sich der (schwere) Verschlußträger bei
verriegeltem Verschlußkopf
auf letzterem abstützt.
Neben der Federanordnung gibt es aber keinen Anschlag zwischen Verschlußkopf und
Verschlußträger, so
daß die
anfängliche
Relativbewegung zwischen diesen Teilen nicht durch einen Anschlag
begrenzt wird. (Anspruch 1).
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Wenn der Verschlußkopf gegenüber dem Lauf verriegelt ist,
dann ist die Waffe geschlossen. Die Verriegelung ist, wie üblich, nur
lösbar,
wenn, der Verschlußträger sich
aus dieser Lage um ein Stück nach
hinten bewegt hat. Der sich weiter nach hinten bewegende Verschlußträger nimmt
nun den Verschlußkopf
nach hinten mit. Bei der danach erfolgenden, ebenfalls an sich üblichen
Vorwärtsbewegung des
Verschlußträgers und
-kopfes wird eine Patrone in das Patronenlager eingeführt. Der
Verschlußkopf schlägt auf dem
Patronenboden oder Patronenlager auf und kommt zum Stillstand. Der
auf den Verschlußkopf
aufschließende
Verschlußträger verriegelt
den Verschlußkopf
gegenüber
dem Lauf und gelangt dann auch zum Stillstand.
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Dies ist der Bewegungsablauf bei
einem herkömmlichen
Rückstoßlader mit
starrem Lauf und auch der Bewegungsablauf beim Durchladen der erfindungsgemäßen Waffe.
Während
aber bei allen herkömmlichen
Selbstladewaffen der Verschlußträger von
der Schließfeder
gegen einen festen Anschlag gedrückt
wird, meist gegen den Verschlußkopf,
steht der Verschlußträger bei
der Erfindung nicht fest auf dem Verschlußkopf auf. Vielmehr stützt er sich
auf diesem über
eine kräftige
Federanordnung ab, ist aber grundsätzlich nach vorne beweglich,
ohne auf einen Anschlag zu treffen. Die Abstimmung von Schließfeder und
Federanordnung bestimmt dabei die Lage, die der Verschlußträger endgültig einnimmt.
Breite Toleranzen sind hier möglich und
zulässig.
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Wenn hier im übrigen von "der" Schließfeder die
Rede ist, so ist hier eine Schließfederanordnung gemeint, die
auch aus mehreren Federn bestehen kann.
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Beim Schuß (von der Schulter aus oder
aus der Hüfte)
führt die
Waffe eine kurze, kräftige
Rückwärtsbewegung
durch, die vom Schützen
als Rückstoß empfunden
wird. Auch alle Teile, die gegenüber der
Waffe als Gesamtheit dann stationär sind, also der feststehende
Lauf und auch der verriegelte Verschlußkopf, folgen dieser Rückstoßbewegung.
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Bei der erfindungsgemäßen Waffe
folgt allerdings der Verschlußträger der
Rückstoßbewegung nicht,
sondern verharrt infolge seiner Massenträgheit zunächst in seiner absoluten Lage,
was im Gegensatz zur üblichen
Praxis steht. Das heißt:
infolge des Rückstoßes bewegen
sich der Lauf und der Verschlußkopf
relativ zum Verschlußträger nach
hinten, und zwar gegen die Kraft der starken Federanordnung; gegebenenfalls
unterstützt
von der wesentlich schwächeren
Schließfeder.
Vom Lauf aus betrachtet, bleiben Lauf und Verschlußkopf stationär. Der Verschlußträger bewegt
sich relativ zu diesen nach vorne und wird von der Federanordnung
begrenzt.
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Je stärker die Patrone ist, desto
stärker
ist der Rückstoß, d.h.
die Rückwärtsbeschleunigung des
Laufes und der mit ihm starr verbundenen Teile des Gewehres entsprechend
stärker
wird die Federanordnung zwischen Verschlußkopf und Verschlußträger zusammengedrückt, so
daß der
Verschlußträger sich
relativ zum Verschlußkopf
umso weiter nach vorne bewegt.
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In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich darauf
hingewiesen, daß die
Federanordnung unmittelbar oder auch nur mittelbar zwischen dem
Verschlußträger und
dem Verschlußkopf
wirken und sich demnach auch auf irgendeinem anderen, in stationäre Anlage
mit dem Verschlußkopf
bringbaren Teil der Waffe abstützen
kann.
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Der beschriebene Vorgang der Relativbewegung
zwischen Verschlußkopf
und Verschlußträger kommt
erst zum Stillstand, wenn ein Gleichgewicht zwischen der Federanordnung
einerseits und der Beharrungsvermögen des Verschlussträgers, gegebenenfalls
unterstützt
durch die Kraft der Schließfeder, andererseits
hergestellt worden ist. Die zurückgelegte
Bewegungsstrecke, ist demnach recht kurz, da
- – die Schulter
oder die Arme des Schützen
dem Rückstoß des Gewehres
entgegenzuwirken trachten, und
- – die
Rückstoßwirkung
der abgefeuerten Patrone auf das Gewehr (im wesentlichen) spätestens
dann endet, wenn das Geschoß oder
der Schrot den Lauf verlassen hat. (Bei einer Schrotflinte ist der
Anteil des Rückstoßes aufgrund
von Gasen gering, die hinter der Schrotladung oder, dem Geschoß nach vorne ausströmen.)
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Nach dem Stillstand der Relativbewegung beginnt
die zusammengedrückte
Federanordnung sich wieder auszudehnen, und schleudert den Verschlußträger gegen
die Kraft der Schließfeder
kraftvoll nach hinten. Im Laufe seiner Rückwärtsbewegung entriegelt der
Verschlußträger den
Verschlußkopf
vom Lauf und nimmt ihn dann mit nach hinten. Es ist somit ein Öffnungszyklus
der Ladebewegungen fertiggestellt.
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Wie schon oben erwähnt, ist
wegen des Fehlens eines Anschlags bei einer stärkeren Patrone die Relativbewegung
des Verschlußträgers über die
Verriegelungslage hinaus relativ nach vorne ausgeprägter als
bei einer schwachen Patrone. Die Entriegelung des Gewehres benötigt daher
bei einer starken Patrone mehr Zeit als bei einer schwachen Patrone. Da
bei einer stärkeren
Patrone mit einem langsameren Gasdruckabfall als bei einer schwachen
Patrone zu rechnen ist, steht somit mehr Zeit für diesen Gasdruckabfall zur
Verfügung.
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Die stärker zusammengedrückte Federanordnung
wirft allerdings den Verschlußträger heftiger zurück als eine
durch eine schwache Patrone nur schwach zusammengedrückte Federanordnung. Deshalb
wird bei einer starken Patrone der Verschlußträger auch das Öffnen des
Verschlußkopfes und
das Ausziehen der Patronenhülse
rascher vornehmen als bei einer schwachen Patrone. Bei Schrotpatronen
ist dies an sich unschädlich,
da die stärkeren
Schrotpatronen auch modernere Patronen sind, die den Belastungen
besser widerstehen als schwächere
Patronen mit Papphülse.
Bei Über-
oder Unterschreiten eines bestimmten Geschwindigkeitsbereiches des
Verschlußträgers wird
aber der Geschwindigkeitsrahmen verlassen, in dem einerseits mit
sicherer Verschlußfunktion
und andererseits mit zuverlässigem
Ausziehen zu rechnen ist. Damit ist gegebenenfalls sogar die Haltbarkeit
der Waffe gefährdet.
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Ein besonders heftiges Öffnen des
Verschlusses ist dann zu erwarten, wenn die Federanordnung zuvor
völlig
zusammengedrückt
wird, so daß die
Gänge der
Feder, insbesondere der Spiralfeder, aufeinander aufsitzen. Dann
kann die Öffnungsgeschwindigkeit
in unvorhergesehener Weise gesteigert werden. Zudem können parasitäre Schwingungen
das System überlagern
und stören.
Auch hier ist die Haltbarkeit der Waffe ein kritisches Merkmal.
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Um solche Störungen zu vermeiden und den angestrebten
Geschwindigkeitsbereich möglichst einzuhalten,
wird erfindungsgemäß weiter
vorgeschlagen, daß die
Federanordnung der Zusammendrückung
eine progressiv steigende Kraft entgegensetzt (Anspruch 2).
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Die untere Grenze des genannten Geschwindigkeitsbereiches
und damit die Auslegung der Federung wird so gewählt, daß bei schwachen Patronen und
Verschmutzung noch mit einer zuverlässigen Funktion zu rechnen
ist. Nun nimmt die Kraft der Federanordnung bei Belastung nicht
linear zu, sondern progressiv, und zwar in einem solchen Maße, daß die Federanordnung
selbst beim Verschuß stärkster Patronen
nicht wesentlich mehr zusammengedrückt werden kann. Mit der genannten
Störung muß also nicht
mehr gerechnet werden.
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Eine optimierte Federcharakteristik
kann beispielsweise durch eine Art Tellerfederstapel erreicht werden.
Billiger und einfacher ist es jedoch, die Federanordnung mit einer
kräftigen
Feder mit im wesentlichen linearer Kraft-Weg-Charakteristik zu bestücken und
zusätzlich
eine Pufferanordnung vorzusehen, die erst dann belastet wird, nachdem
die Feder zum Teil zusammengedrückt
worden ist (Anspruch 3). Dabei können
die Feder und die Pufferanordung so aufeinander abgestimmt werden,
daß beim
Verschuß schwacher
Patronen nur die Feder belastet wird und sich wieder ausdehnt, beim
Verschuß einer
stärkeren
Patrone hingegen zusätzlich auch
die Pufferanordnung. Die Pufferanordnung kann das gewünschte,
progressive Verhalten mit einfachen Mitteln sicherstellen.
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Als optimal hat sich eine Pufferanordnung aus
mindestens einem Stapel von Elastomerpuffern mit großer Hysterese
erwiesen (Anspruch 4). Die Stapelanordnung stellt sicher, daß die Pufferanordnung
leicht an starke Patronen angepaßt werden kann. Ferner neigen
Elastomerpuffer dazu, bei Druckbelastung, quer zur Belastung auszuweichen und
so ihren Durchmesser zu erhöhen.
Das Maß der Durchmessererhöhung ist
aber eine Funktion der Länge
des Puffers, so daß mehrere
gestapelte, kurze Puffer sich im Durchmesser weniger vergrößern als ein
einziger, langer Puffer.
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Besonders wichtig ist die Hysterese.
Sie bewirkt, daß nicht
die gesamte eingeleitete Kraft wieder auf den Verschlußträger zurückgeleitet
wird, wie etwa bei einer Feder. Hysteresebehaftete Puffer sorgen
für eine
Minderung und Phasenverschiebung der zurückgeleiteten Federkraft. So
ist es letztlich möglich,
auch für
stärkste
Patronen den obengenannten Geschwindigkeitsbereich, innerhalb dessen
der Verschluß einwandfrei
arbeitet, zuverlässig
einzuhalten.
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Es ist somit möglich, zum Beispiel Patronen des
Kalibers 12 gemischt, d.h. etwa solche unterschiedlicher
Hülsenlängen, etwa
70 mm und 76 mm lange Patronen, einwandfrei zu verschießen. Durch einfaches
Anpassen der Feder und der Puffereinrichtung können auch noch Patronen des
Kalibers 12/65 oder 12/89 gemischt verschossen werden, wenn dies mit
einer Standardabstimmung nicht ohnehin möglich sein sollte.
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Bei einer herkömmlichen Selbstladewaffe mit
Verschlußkopf
und Verschlußträger führt der
Verschlußträger beim
Entriegeln eine Rückwärtsbewegung
durch, während
der Verschlußkopf
seinerseits noch stationär
verharrt. Dabei ist der Schlagbolzen im Verschlußträger gelagert, so daß der Schlagbolzen
die Zündkapsel
einer Patrone erst dann erreichen kann, wenn die Waffe bereits mindestens
weitgehend verriegelt ist. Auch um dies zu verhindern, weist die
erfindungsgemäße Waffe
ein Zwischenglied auf,
- – das sich im verriegelten
Zustand auf dem Verschlußkopf
abstützt,
- – über das
sich die Federanordnung auf dem Verschlußkopf abstützt, und
- – das
vom Verschlußträger bei
dessen Rücklauf mitgenommen
wird, so daß der
entriegelte Verschlußkopf
zumindest kurz nach dem Entriegeln nicht mehr von der Federanordnung
unmittelbar belastet wird. (Anspruch 5).
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Ferner wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
daß der
Schlagbolzen unmittelbar am Verschlußkopf angebracht ist (Anspruch
6).
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Allerdings könnte die Patrone gezündet werden,
wenn der Verschlußkopf
noch auf der Patrone aufliegt, gleichgültig, ob nun der Verschluß verriegelt oder
entriegelt ist.
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Um dem vorzubeugen, wird in einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, daß ein Verriegelungsblock
dem Verschlußkopf
zugeordnet ist, der in einer Verriegelungsstellung vom Schlagbolzen
frei durchsetzt ist und in einer unverriegelten Stellung den Schlagbolzen
in einer zurückgezogenen,
unwirksamen Stellung sperrt (Anspruch 7). Der Verriegelungsblock
wirkt somit gewissermaßen
als Sicherung, denn der Abzug kann die Patrone nur zünden, wenn
der Verschlußkopf
verriegelt ist.
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Diese Ausgestaltung der Erfindung
ist dadurch noch verbessert, daß der
Verriegelungsblock eine Abschrägung
aufweist, mit der er beim Übergang
aus der verriegelten in die unverriegelte Stellung den Schlagbolzen
in die unwirksame Lage zurücknimmt
(Anspruch 8). Wenn zum Beispiel infolge eines Patronenfehlers der
Schlagbolzen in der Zündkapsel
beim Schuß hängenbleibt,
dann wird er vom Verriegelungsblock durch dessen Bewegung beim Entriegeln
wieder gelöst
und in eine unwirksame Lage verbracht.
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Dieser Verriegelungsblock ist gemäß einer weiteren,
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung quer zur Seelenachse im
Verschlußkopf
in die und aus der verriegelten Lage beweglich. Außerdem durchsetzt
er den Verschlußkopf
und fällt
in der verriegelten Lage in eine Ausnehmung in einem Bauteil ein,
das mit dem Lauf einstückig
ausgebildet oder fest verbunden ist (Anspruch 9). Das Einfallen
erfolgt bevorzugt an drei zueinander etwa gleichmäßig über den
Umfang verteilten Stellen. Gerade bei einer Schrotflinte ist eine
großzügige Überdimensionierung von
Ausnehmung und Verriegelungsbolzen wegen der Patronengröße möglich. Der
Verriegelungsbolzen ist vorzugsweise in dem Abschnitt, der in die Ausnehmung
eingreift, leicht abgeschrägt,
so daß ein sanftes
Verriegeln (vor allem bei großen
Gehäusetoleranzen)
sowie Lösen
der Verriegelung stets möglich
ist.
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Der Verschlußträger kann auf der der Ausnehmung
gegenüberliegenden
Seite des Verschlußkopfes
längs dessen
beweglich ausgebildet sein. Dabei hat der Verriegelungsblock eine
vordere und eine hintere Fußleiste
und der Verschlußträger eine
vordere und eine hintere Mitnehmerleiste, und zwar derart, daß der
- – zurücklaufende
Verschlußträger bei
fortgeschrittenem Rücklauf
mit seiner vorderen Mitnehmerleiste gegen die vordere Fußleiste
des Verriegelungsblocks aufläuft,
um ihn aus der Ausnehmung zu ziehen und
- – und
der Verschlußträger bei
seiner Schließbewegung
mit seiner hinteren Mitnehmerleiste gegen die hintere Fußlei ste
des Verriegelungsblocks aufläuft, um
ihn in die Ausnehmung zu drücken,
wobei
von vorderer oder hinterer Fuß-
und Mitnehmerleiste jeweils mindestens eine abgeschrägt ist (Anspruch
10).
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Wenn der Verschlußkopf verriegelt ist, dann ist
der Verschlußträger bis über die
Position, die er nach abgeschlossener Verriegelung einnimmt, frei nach
vorne beweglich. Bewegt der Verschlußträger sich auf dieser Position
dagegen nach hinten, dann zieht er nach Zurücklegen einer mehr oder weniger großen Totgangstrecke
den Verriegelungsblock aus den Ausnehmungen und nimmt anschließend auch den
Verschlußkopf
mit. Dabei ist es unwesentlich, wie groß das Spiel ist, das zwischen
den Fußleisten des
Verriegelungsblocks und den Mitnehmerleisten des Verschlußkopfes
gebildet ist. Wesentlich ist nur, daß die Fußleisten in die zwischen den
Mitnehmerleisten gebildete Öffnung
im Verschlußträger hineinpassen.
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So ist eine einfache und wenig genaue
Herstellung möglich;
ungenaue Teile oder Ersatzteile können ohne weitere Einpassung
eingebaut werden.
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Die erfindungsgemäße Waffe kann zum Beispiel
für langläufige Maschinenpistolen
oder für Selbstladebüchsen verwendet
werden. Besonders ist das erfindungsgemäße System aber für eine Selbstlade-Schrotflinte
geeignet (Anspruch 11). Gerade dort kann der Fachmann durch geeignete
Abstimmung der Kraft und des Aufbaus der Federeinrichtung und der
Masse des Verschlußträgers eine Selbstladeflinte
schaffen, die die unterschiedlichste Munition störungsfrei verarbeitet, aber
in der Herstellung nur einen Bruchteil der Kosten sonstiger Selbstladeflinten
benötigt.
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Der Gegenstand der Erfindung wird
anhand eines Ausführungsbeispiels
und der beigefügten, schematischen
Zeichnung noch näher
erläutert.
In dieser zeigen:
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1 einen
Längsschnitt
durch den hinteren Teil des Laufstücks und den Verschluß einer
erfindungsgemäßen Schrotflinte,
bei geschlossenem und verriegeltem Verschluß;
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2 einen
Schnitt wie in 1, jedoch
bei unverriegeltem Verschluß und
unmittelbar nach dem Abfeuern eines Schusses;
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3.1 einen
Längsschnitt
durch den Verschlußträger, in
einem gegenüber 1 und 2 leicht vergrößertem Maßstab;
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3.2 eine
perspektivische Ansicht des in 3.1 dargestellten
Verschlußträger von
schräg oben;
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4 einen
Querschnitt durch den hintersten Teil (Endabschnitt) des Laufstücks längs der
Mittelachse einer Verriegelungsausnehmung;
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4a die
Einzelheit der 4, vergrößert und
quer zur Längsrichtung
der Waffe gesehen;
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5.1 eine
Ansicht des Verriegelungsblockes von hinten;
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5.2 eine
Seitenansicht des Verriegelungsblocks;
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6 eine
Ansicht des Verschlusses etwa in dem in 1 gezeigten Zustand, schräg von oben;
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7 eine
stark vergrößerte Auszieherkralle;
und
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8 eine
Seitenansicht des Zerlegeblockes; und
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9 einen
Schnitt längs
der Linie IX-IX durch den Zerlegeblock der 8.
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Die Zeichnung zeigt insgesamt ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Es wird deshalb im folgenden auf einzelne Figuren
der Zeichnung nur dann verwiesen, wenn das Auffinden eines bestimmten Elementes/Merkmals
hierdurch erleichtert wird.
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Das nur teilweise gezeigte Gewehr
ist eine Selbstladeflinte, die mit einem Kastenmagazin versehen
sein kann (1, 2). Die Flinte weist ein
Laufstück 1 mit
einer Mittelachse bez. Seelenachse 37 auf. Im hinteren
Teil dieses Laufstücks
ist ein Patronenlager 3 ausgebildet, an das sich nach hinten
ein Endabschnitt 4 des Laufstücks 1 anschließt. Der
Endabschnitt 4 hat einen etwa U-förmigen, nach unten offenen
Querschnitt (4) und
weist eine mittige, obere Verriegelungsausnehmung 5 und
unten zwei Verriegelungskerben 6 auf. Letztere sitzen in
den freien Enden der beiden Schenkel des U-Querschnitts. Etwa auf
halber Höhe
jedes U-Schenkels ist eine parallel zur Seelenachse 37 verlaufende
Auskehlung 10 vorgesehen, in welcher je ein Patronenauszieher 61 (6) laufen kann.
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Das Patronenlager 3 wird
bei schußbereiter Waffe
von einem Verschlußkopf 11 nach
hinten verschlossen. Dieser wird von einer vorderen vertikalen Querbohrung
durchsetzt, die ihrerseits einen Verriegelungsblock 25 aufnimmt.
Dieser Verriegelungsblock weist quer zur Seelenachse einen umgekehrt-T-förmigen Querschnitt
auf ( 5); mit einem konischen Verriegelungsfortsatz 7 am
freien (oberen) Ende des Mittelschafts und je einem Verriegelungsfinger 8 jeweils
an jedem der beiden Enden des (unteren) Querschaftes.
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In verriegelter Stellung greifen
der Verriegelungsfortsatz 7 in die Verriegelungsausnehmung 5 und
gleichzeitig die Verriegelungsfinger 8 in die Verriegelungskerben 6 ein.
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Alle Eingriffsflächen stehen schräg zur Vertikalen,
um ein müheloses
Herstellen und Lösen
des Eingriffs des Verriegelungsblock 25 in den Endabschnitt 4 des
Laufstücks 1 zu
ermöglichen.
Die Schrägwinkel
der Flächen
sind aber so niedrig, daß der
Eingriff selbstsperrend ist, also durch eine Kraft auf den Verschlußkopf 11 längs der
Seelenachse 37 nach hinten nicht geöffnet werden kann.
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Laufstück 1 und Verschlußkopf 11 sind
somit beim Schuß unmittelbar
miteinander verbunden und übertragen
die hohen Anfangskräfte
unmittelbar aufeinander. Von der Kraftübertragung ist kein anderes Element
betroffen. Das Laufstück 1 kann
deshalb mit seinem hinteren Ende in ein Kunststoffgehäuse 2 eingelassen
sein. Die größten, auftretenden
Kräfte
werden nämlich
nicht ins Gehäuse 2 eingeleitet.
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Der Verschlußkopf 11 sitzt auf
einem Verschlußträger 13 (3.1 und 3.2). Dieser ist relativ zum Verschlußkopf 11 um
eine gewisse Strecke längsbeweglich.
Der Verschlußträger 13 weist
eine Längsausnehmung 54,
im Bereich unterhalb des Verriegelungsblocks 25 eine Querausnehmung 53,
und hinter dieser eine ebene Fläche 59 auf.
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Nach vorne wird die Querausnehmung 53 beiderseits
der Längsausnehmung 54 durch
je eine Nase 55 begrenzt, die nach oben und hinten vorspringt
und die ebene Fläche 59 überragt.
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Der Verriegelungsblock 25 ist
so ausgebildet, daß in
seiner oberen Verriegelungslage die untere Fläche seines Querschaftes etwa
bündig
mit der unteren Fläche
des Verschlußkopfes 11 abschließt (1). In dieser Lage kann
sich der Verschlußträger 13 unter
dem Verriegelungsblock 25 vor und zurück bewegen, und können dabei
der Verschlußkopf 11 und
der Verriegelungsblock 25 auf der ebenen Fläche 59 des
Verschlußträgers 13 gleiten.
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Bewegt sich der Verschlußträger 13 aber über die
in 1 gezeigte Ruhelage
nach hinten, dann erfassen seine beiden Nasen 55 mit ihren
hinteren Kanten beidseitig den Querschaft des Verschlußblocks 25 und
ziehen ihn nach unten in die Querausnehmung 53. Diese Lage
ist in 2 gezeigt. In
ihr löst
sich der Verschlußblock 25 auf
dem Endabschnitt 4 des Laufstücks 1. Der Verschlußkopf 11 kann
sich jetzt relativ zum Laufstück 1 nach
hinten bewegen.
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Der unverriegelte Verschlußkopf 11 läuft bei seiner
weiteren Rückwärtsbewegung
so in einer Führung
(nicht gezeigt) im Gehäuse 2,
daß der
Verriegelungsblock 25 sich nicht nach oben bewegen kann.
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Beim Schließen des Verschlußkopfes 11 läuft dieser
auf dem hinteren Ende des Patronenlagers 3 auf. Der Verschlußträger 13 wird
dann von einer Schließfeder 9 (nur
schematisch als Kraftrichtung angedeutet) noch weiter nach vorne
gezogen oder gedrückt.
Dabei belastet eine die Hinterwand der Querausnehmung 53 bildende
Abschrägung 57 den Verriegelungsblock 25 in
Richtung nach oben, schiebt ihn also bei ihrer Vorwärtsbewegung
nach oben, bis schließlich
die ebene Fläche 59 den
Verriegelungsblock 25 untergreift und die Stellung der 1 wieder erreicht ist.
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Im Verschlußkopf 11 ist hinter
dem Verriegelungsblock 25 und etwa parallel zu dessen Mittelschaft
ein drehbarer Zerlegeblock 27 angeordnet, der durch eine
Rast 28 in seiner Gebrauchslage festgehalten wird (1, 2, 6 und 8, 9). Der Zerlegeblock 27 wird
in einer hinteren, vertikalen Querbohrung 23 im Verschlußkopf 11 aufgenommen.
Die Rast 28 kann durch die Bohrung 24 im Verschlußkopf 11 ausgelöst werden
(6).
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Der Verschlußblock 25 und der
Zerlegeblock 27 werden von einem Schlagbolzen 19 durchsetzt und
weisen hierzu je eine Bohrung 31 und 34 auf.
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Das untere Ende des Zerlegeblockes 27 ist als
Hammerfuß 51 ausgebildet,
der in einer nach oben offenen Nut 49 mit umgekehrt-T-förmigem Querschnitt
im Verschlußträger 13 läuft. Im
Betriebszustand, d.h. in der Gebrauchslage, in welcher der Hammerfuß 51 beidseitig
die Flanken der Nut 49 untergreift und der Zerlegeblock 27 von
seiner Rast 28 gehalten wird, läuft ein Absatz 35 des
Schlagbolzens 19 gegen einen dahinter liegenden Vorsprung 36 in der
Bohrung des Zerlegeblocks 27 auf. Hierdurch wird verhindert,
daß der
Schlagbolzen 19 in der Gebrauchslage rückwärts aus dem Verschlußkopf 11 herausfallen
kann. Wird der Zerlegeblock 27 nach Überwinden der Rast 28 um
etwa eine Achteldrehung verdreht, dann kann der Schlagbolzen 19 nach
hinten entnommen werden. Da in diesem Zustand der Hammerfuß 51 noch
immer die oberen Flanken der Nut 49 untergreift, bleiben
Verschlußkopf 11 und
Verschlußträger 13 noch
zusammengebaut, während
ein Austausch des Schlagbolzens 19 vorgenommen werden kann.
Erst eine volle Vierteldrehung des Zerlegeblocks 27 (erst
nach Entnahme des Schlagbolzens 19 möglich) setzt den Hammerfuß 51 von
der Nut 49 frei und der Verschlußkopf 11 kann vom
Verschlußträger 13 abgehoben
werden.
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Die vom Schlagbolzen 19 durchsetzte
Bohrung 31 im Verriegelungsblock 25 ist als Langloch ausgeformt,
das es dem Verriegelungsblock 25 gestattet, trotz der Gegenwart
des Schlagbolzens 19 die Stellungen der 1 und 2 (ver- und entriegelt) einzunehmen.
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Der Schlagbolzen 19 weist
hinter dem Langloch 31 eine Verdickung 29 auf,
während
in der Rückseite
des Langloches 31 unten eine zur Verdickung 29 komplementäre abgeschrägte Ausnehmung 33 ausgebildet
ist. Die Ausnehmung 33 und die Schlagbolzenverdickung 29 sind
so ausgestaltet, daß der Schlagbolzen 19 nur
dann in das Langloch 31 eintauchen kann, wenn der Verriegelungsblock 25 sich
in seiner obersten Lage (Verriegelungslage der 1) befindet. In dieser Lage kann der
Schlagbolzen 19 so tief in das Langloch 31 eintauchen,
daß seine
Spitze zur Zündung
einer Patrone aus der Frontfläche
des Verschlußkopfes 11 heraustreten
kann.
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Wird der Verriegelungsblock 25 abgesenkt, dann
drückt
die Ausnehmung 33 aufgrund ihrer speziellen Form die Schlagbolzenverdickung 29 so
weit zurück,
daß die
Schlagbolzenspitze eine Patrone nicht mehr erreichen kann. So ist
sichergestellt, daß eine
Patrone nur dann abgefeuert werden kann, wenn der Verschlußkopf 11 ausreichend
verriegelt ist.
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Wie beschrieben, halten Verdickung 29 und Absatz 35 den
Schlagbolzen 19 lose zwischen zwei Endlagen fest; die abgeschrägte Ausnehmung 33 des
Verriegelungsblocks erzwingt ein Zurückziehen des Schlagbolzens
beim Entriegeln. Eine Schlagbolzenfeder ist somit in der Regel überflüssig und braucht
deshalb nicht vorgesehen zu werden.
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Am Verschlußträger 13 könnte nun
eine Handhabe, etwa ein verschieblicher Vorderschaft, angebracht
sein. Eine lösbare
Sperre könnte
diese Handhabe in vorderster Lage festlegen. In diesem Fall ist
die Schließfeder 9 natürlich nicht
erforderlich, sondern die Handhabe und damit der Verschlußträger würden zurück- und
wieder vorbewegt, um die Waffe durchzuladen.
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Im gezeigten Beispiel handelt es
sich aber um einen Selbstlader. Hierbei ist der Verschlußkopf 11 nach
hinten um ein mittiges Verlängerungsrohr 15 verlängert, das
den – hier
ebenfalls – verlängerten Schlagbolzen 19 aufnimmt
und führt.
Das hintere Ende des Verschlußträgers 13 ist
unter Bildung eines Widerlagers 43 nach oben erweitert.
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Mit Abstand zum Widerlager 43 ist
vor diesem ein Zwischenstück 39 so
in den Verschlußträger 13 von
oben her eingehängt,
daß es
nach vorne durch eine Stufe 40 im Verschlußträger 13 gehalten, aber
nach hinten verschieblich ist.
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Widerlager 43 und Zwischenstück 39 weisen je
eine Durchgangsbohrung auf, die beide miteinander fluchten und vom
Verlängerungsrohr 15 durchsetzt
werden. Das Verlängerungsrohr 15 dient
als Halterung für
eine kräftige
Druckfeder bzw. Öffnungsfeder 17,
die vorzugsweise als wendelförmig
gebogene Drahtfeder ausgebildet ist und das Verlängerungsrohr umgibt. Die Druckfeder 17 stützt sich
im entspannten Zustand hinten und vorne auf dem Widerlager 43 bzw.
auf dem Zwischenstück 39 ab
(bis das Zwischenstück 39 auf
der Stufe 40 des Verschlußträgers 13 aufsitzt).
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Es wird dadurch ein Klappern (durch
die sich hin und her bewegende Druckfeder 17) bei geöffnetem
Verschluß verhindert.
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Wie erkennbar, ist die kräftige Öffnungsfeder 17 weitgehend
wirkungslos. Sie tritt nur dann in Wirkung, wenn in der verriegelten
Stellung der 1 der Verschlußkopf 11 sich
relativ zum Verschlußträger 13 nach
hinten bewegt.
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Eine solche Bewegung tritt tatsächlich auf, und
zwar beim Abschuß:
dann wird dem Gewehr, also auch dem Laufstück 1 und dem mit ihm
verriegelten Verschlußkopf 11,
eine Rückwärtsbewegung aufgezwungen,
der gegenüber
der schwere Verschlußträger 13 in
seiner Lage zu verharren trachtet. Diese Rückwärtsbewegung braucht keine große Amplitude
aufzuweisen. Das Zusammendrücken
einer Schaftkappe aus Gummi, die etwa gegen eine Mauer gestützt wird,
reicht vollkommen aus.
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Wenn man die Zeichnung betrachtet,
dann ist diese reale Bewegung schwer vorstellbar. Man kann stattdessen
annehmen, daß sich
der Verschlußträger 13 beim
Abschuß ein
kurzes Stück
nach vorne bewegt.
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Es geschieht nun folgendes: bei dieser
Bewegung nach vorne wird die Schließfeder 9 unwesentlich
entlastet, aber stattdessen die Öffnungsfeder 17 gespannt.
Dabei bewegen sich das Zwischenstück 39 und das Widerlager 43 aufeinander
zu. Diese Bewegung hält
an, je nach der Stärke
des Rückstoßes und
demnach je nach der Stärke
des Impulses der verschossenen Patrone.
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Wenn diese Bewegung durch das Komprimieren
der Öffnungsfeder 17 zum
Stillstand kommt, setzt eine Gegenbewegung ein, ausgelöst von eben dieser
komprimierten Feder 17. Im Verlaufe dieser Gegenbewegung
wird nun der Verschlußträger 13 kraftvoll
nach hinten gerissen, wobei er mit seinen Nasen 55 den
Verriegelungsblock 25 nach unten zieht und über ihn
dann den Verschlußkopf 11 bei
seiner weiteren Rückwärtsbewegung
mitnimmt. Dabei spannt das hintere Ende des Verschlußträgers 13 den
Hahn eines hier nicht dargestellten, bekannten Abschlagmechanismus,
und führt
eine Ladebewegung aus. Beim Vorlauf wird der Verriegelungsblock 25 in
der oben beschriebenen Weise wieder nach oben gedrückt und
von unten her mit der ebenen, oberen Fläche 59 des Verschlußträgers 13 unterstützt. Dabei
ist es völlig
unwesentlich, ob sich der Verschlußträger 13 um einen Millimeter
weiter vorne befindet oder nicht. Aufeinanderstehende Toleranzen haben
somit keinen Einfluß.
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Wie schon oben erwähnt, ist
der – relative – Vorlauf
des Verschlußträgers 13 beim
Schuß um
so länger,
je stärker
der Rückstoß beim Abschuß ist. Entsprechend
wird die Öffnungsfeder 17 um
so stärker
gespannt, je stärker
der Rückstoß ist. Und
um so kraftvoller erfolgt dann der Rücklauf des gesamten Verschlusses 11, 13.
Um dies auszugleichen, sind zusätzliche
Stoßdämpfer in
Form von Elastomerpuffern 41 angebracht. Hierzu sind beiderseits
der Mitte im Verschlußträger 13 zwei
zur Seelenachse 37 parallele Stangen 45 angeordnet,
die das Widerlager 43 durchsetzen und in Ausnehmungen im
Zwischenstück 39 eintauchen.
Diese Stangen 45 durchsetzen die genannten Elastomerpuffer 41.
Ein Flansch 47 an jeder Stange 45 zwischen dem
Widerlager 43 und dem Puffer 41 verhindert, daß die Stange 45 nach hinten
herausrutschen kann. Die ge nannten Ausnehmungen sind zur einfachen
Montage nach unten offen.
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Die Elastomerpuffer 41 sind
vorzugsweise aus mehreren Ringelementen zusammengesetzt und bestehen
bevorzugt aus einem Material mit hoher Hysterese. Wenn eine schwache
Patrone verschossen wird, dann werden die Elastomerpuffer 41 nicht oder
kaum komprimiert. Wenn aber eine sehr starke Patrone verschossen
wird, dann werden die beiden Elastomerpuffer 41 stark komprimiert,
wobei sie weniger Energie bei ihrer erneuten Ausdehnung zurückgeben
als sie vorher aufgenommen haben. Die erhöhte Rückstoßenergie starker Patronen wird
also mindestens teilweise vernichtet – genauer in andere Energieformen
umgewandelt. Hierdurch ist der Verschluß imstande, Patronen mit sehr
stark variierender Rückstoßenergie
und damit Mündungsenergie
zu verschießen,
ohne daß etwa
eine andere Verriegelungsfeder 17 eingesetzt werden müßte oder
Funktionsstörungen
auftreten. Ein gesonderter Anschlag zwischen Verschlußkopf 11 und
Verschlußträger 13 fehlt.
Als Anschlag dient nur die Anordnung aus Öffnungsfedern 17 und
Elastomerpuffer(n) 41.
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Ein weiterer Vorteil des gezeigten
Verschlusses 11, 13 liegt darin, daß in seinem
entriegelten Zustand (2)
die Frontfläche
seines Verschlußträgers 13 ein
wenig über
die Frontfläche
des Verschlußkopfes 11 übersteht.
So kann eine Patrone nach oben gefördert werden, ohne daß sie sich
mit ihrem Boden an einem Patronenauszieher oder an einem etwaigen
Vorsprung der Frontfläche
des Verschlußkopfes 11 verfängt. Der
dadurch nicht belastete Verschlußkopf 11 hat auch
nicht das Bestreben, "unterwegs" zu verriegeln.
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Wie in 6 zu
sehen, weist der Verschlußkopf 11 in
diesem Ausführungsbeispiel
ungewöhnlicherweise
zwei einander gegenüberliegende
Patronenauszieher 61 auf. Ein solcher Patronenauszieher 61 ist
in 7 weiter vergrößert gezeigt.
Wie zu erkennen, weist er eine hakenartige Ausbildung mit einer
nach hinten gewandten Hakenfläche 63 auf,
die dazu bestimmt ist, von vorne her auf dem Rand einer Schrotpatrone
aufzusitzen. Dieser Rand ist nach vorne und außen gewölbt, so daß die Hakenfläche 63 auf
einer gewölbten
Ausbildung aufsitzt. Je nachdem, ob der Patronenausstoßer (nicht
gezeigt) rechts oder links angeordnet ist, wird die Patronenhülse nach
links oder nach rechts ausgeworfen. Wesentlich aber ist, daß auf die
Patronenhülse
beim Ausziehen keine außermittige
Längskraft
oder Querkraft einwirkt, die von einem einzelnen Patronenauszieher 61 herrühren könnte. So
ist das einwandfreie Ausziehen selbst sehr langer Patronenhülsen gewährleistet.
Erst nahe dem Ende der Rücklaufstrecke des
Verschlusses wirkt eine außermittige
Kraft auf die Patronenhülse,
die ihre Freigabe erst von dem einen und dann von dem anderen Patronenauszieher 61 bewirkt.
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Im übrigen muß man bei der Umstellung von Rechts-
auf Linksauswurf nur den Ausstoßer
umsetzen. Die beiden Patronenauszieher 61 verbleiben, wo
sie sind.