DE10240847B4 - Applikator für ein elektrochirurgisches Instrument - Google Patents
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Abstract
Applikator für ein elektrochirurgisches Instrument zur wahlweisen Argon-Plasma-Koagulation sowie zum, auch Argon-unterstützten, Schneiden, umfassend – einen Gas- und einen Hochfrequenzstrom-Anschluß (1), – eine Schneidelektrode (4), die an einem Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohr (3) befestigt ist, – eine isolierende Kappe (2) zum lösbaren Befestigen des Applikators an einem Handgriff des Instruments und – ein isolierendes, bezogen auf die gemeinsame Längsachse des Applikators verschiebliches Hüllrohr (6) zum Freilegen oder Abdecken der Schneidelektrode (4), wobei das Hüllrohr (6) das Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohr (3) über einen Längsabschnitt umgibt sowie am distalen Ende des Hüllrohrs (6) ein Bund oder eine Außenkröpfung (7) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Innenseite des Hüllrohrs (6) und der Außenseite des Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohrs (3) mindestens eine radial umlaufende, gasdichtende Hemmeinrichtung (11) angeordnet ist, wobei die Hemmeinrichtung (11) ein kraftschlüssiges Fixieren in jeder beliebigen Position des Verschiebewegs (L) des Hüllrohrs (6) gestattet, wobei am...
Description
- Die Erfindung betrifft einen Applikator für ein elektrochirurgisches Instrument zur wahlweisen Argon-Plasma-Koagulation sowie zum, auch Argon-unterstützten, Schneiden gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Aus der
US-PS 5,306,238 sowie der zur selben Patentfamilie gehörenden europäischen PatentschriftEP 0 604 539 B1 bzw. der Übersetzung der europäischen PatentschriftDE 692 28 384 T2 ist ein laparoskopischer elektrochirurgischer Stift vorbekannt. Konkret ist dort ein elektrochirurgisches Instrument mit einem Handstück beschrieben, welches zwei Betriebsarten, nämlich herkömmliche elektrische Chirurgie und mit Gas unterstützte elektrische Chirurgie ermöglicht. - Bei der dortigen Lösung geht es darum, die Sicherheit entsprechender elektrochirurgischer Vorrichtungen zu erhöhen, indem die Wahrscheinlichkeit einer zufälligen Gewebepunktur reduziert wird, insbesondere dann, wenn die Vorrichtung durch schmale Durchlässe einzuführen ist oder in Bereichen zum Einsatz kommt, bei welchen die Sicht des Chirurgen begrenzt ist. Als Nachteil wird ausgeführt, daß bei Handstücken des Standes der Technik eine Punktur erfolgt, wenn die freiliegende Elektrode durch eine Zugangskanüle zu weit eingeführt wird.
- Demgemäß wird bei den zitierten Patentschriften auf ein elektrochirurgisches Instrument abgestellt, welches eine Düse und eine Elektrode aufweist, die eine gemeinsame Längsachse besitzen, wobei die Düse um wenigstens einen Teil der Elektrode angeordnet ist und über die Düse während der elektrochirurgischen Behandlung Gas zugeführt werden kann. Die vorerwähnte Elektrode liefert während der elektrochirurgischen Behandlung die notwendige Energie. Eine Verschiebeeinrichtung ist vorgesehen, um unterschiedliche longitudinale Beziehungen zwischen Düse und Elektrode einzustellen, wobei in einer ersten Position ein vorderes Ende der Elektrode aus einem vorderen Ende der Düse, welche u. a. eine keramische Spitze aufweisen kann, hervorsteht und wobei in einer zweiten Position die Elektrode zurückgezogen ist. Um die Handhabung zu erleichtern wird vorgeschlagen, eine weitere Einrichtung zum Festhalten der entsprechenden Baugruppen in der zweiten Position vorzusehen, wenn ein inaktiver Zustand vorliegt, während dem weder Gas von der Düse geliefert wird noch elektrische Energie an der Elektrode anliegt.
- Es ist also bei der Lösung nach
EP 0 604 539 B1 davon auszugehen, daß lediglich zwei konkrete Positionen einstellbar sind, wobei die Verstelleinheit auch federunterstützt arbeiten kann, um die gewünschten Endpositionen mit freiliegender oder zurückgezogener Elektrode zu erreichen. Des Weiteren sind zur Erzeugung einer Reibpassung zwischen den entsprechenden Bauteilen Umfangsdichtteile in Form von O-Ringen vorgesehen, welche zusätzlich dazu dienen, die Relativbewegung zwischen den Bauteilen zu regulieren. - Das elektrochirurgische Instrument gemäß
EP 0 604 539 B1 weist grundsätzlich ein zweiteiliges Gehäuse auf, wobei die Gehäuseteile zueinander verschiebbar sind. Dabei ist die Elektrode mit dem Hinterteil des Gehäuses und die Düse mit dem Vorderteil des Gehäuses verbunden. Dies stellt einen relativ komplizierten und herstellungstechnisch aufwändigen Gehäuse- bzw. Instrumentenaufbau dar. - Bei der gasunterstützten, axial verschiebbaren chirurgischen Elektrode nach
geht es darum, die Bedienung und Handhabung bei dem Verstellen der Elektrodenposition bezogen auf ein Hüllrohr zu vereinfachen. Konkret ist dort ein bewegbarer Griff und ein Haltegriff vorgesehen, um das Hüllrohr des Instruments oder die Elektrode durch eine Bewegung des Daumens axial zu verschieben, so daß die Elektrode in Arbeitsstellung gebracht werden kann bzw. ein APC-Modus einstellbar ist. Die dortige Elektrode kann sich z. B. durch Federkrafteinwirkung beim Betätigen eines Rastkopfes oder durch Ablegen des Instruments selbsttätig in das Hüllrohr zurückbewegen bzw. kann das Hüllrohr in eine die Elektrode umschließende Position gebracht werden.PCT-WO 98/01075 - Bei einer Ausführungsform nach
ist die Verstelleinrichtung so ausgebildet, daß die Gewindesteigung von einem Innengewinde und einem Außengewinde in einer solchen Beziehung steht, daß mit einer im wesentlichen Viertelumdrehung des Drehgriffs die Elektrode entweder freigegeben oder verdeckt werden kann.PCT-WO 98/01075 - Aus dem Gesamtkontext der zitierten Lehre wird erkennbar, daß es auch dort darum geht, zwei gewünschte Endpositionen, nämlich entweder Elektrode freiliegend oder zurückgezogen einzustellen, und zwar dies mit einem möglichst geringen Aufwand.
- Es hat sich jedoch gezeigt, daß es problematisch ist, Schraubgewinde-Verstellungen zu realisieren, da diese neben erhöhten Kosten und zu beachtenden Fertigungstoleranzen keine ausreichende Gasdichte besitzen. Bei Anwendung eines Instruments mit einer schraubenförmigen Verstelleinrichtung besteht die Gefahr, daß das Argon als Edelgas innerhalb der schraubenartigen Ausführung und den dort vorhandenen Spalten und Hohlräumen elektrisch ionisiert und folglich elektrisch leitfähig wird, so daß ein hochfrequenter Strom unkontrolliert fließen kann. Es wären demnach zusätzliche Mittel zur Abdichtung erforderlich, die jedoch bei wieder verwendbaren Instrumenten, die sterilisationsfähig sind, zu Problemen führen.
- Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, einen weiterentwickelten Applikator für ein elektrochirurgisches Instrument zur wahlweisen Argon-Plasma-Koagulation sowie zum, auch Argon-unterstützten, Schneiden anzugeben, wobei der Applikator so auszuführen ist, daß eine beliebige Lage der Elektrode zu einer Gasaustrittsdüse eingestellt werden kann, und wobei die jeweils gewählte Lage bei bestimmungsgemäßer Anwendung des Instruments sich nicht unbeabsichtigt verändert. Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, die eigentliche Verstelleinrichtung bzw. die hierfür erfindungsgemäß eingesetzten Mittel zu auszubilden, daß diese eine ausreichende Gasdichtigkeit gewährleisten.
- Grundsätzlich gilt es zu verhindern, daß bei der zu schaffenden Lösung eines Applikators für ein elektrochirurgisches Instrument die Gefahr besteht, daß Edelgas innerhalb des Applikators bzw. des Instruments unkontrolliert austritt, dort elektrisch ionisiert wird und ein hochfrequenter Stromfluß einsetzt, der die Funktionsweise des Applikators beeinträchtigt und damit zu operativen Risiken führt.
- Letztendlich gilt es, den Applikator besonders kostengünstig und konstruktiv einfach auszuführen, so daß dieser auch für den einmaligen Gebrauch eingesetzt werden kann.
- Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt mit einem Gegenstand in seiner Definition nach den Merkmalen des Patentanspruchs 1, wobei die Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen umfassen.
- Demnach umfaßt der Applikator einen an sich bekannten Gas- und Hochfrequenzstrom-Anschluß, eine Schneidelektrode, die an einem Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohr befestigt ist, sowie eine isolierende Kappe zum lösbaren Befestigen des Applikators an einem Handgriff des eigentlichen Instruments.
- Weiterhin ist ein isolierendes, bezogen auf die gemeinsame Längsachse des Applikators verschiebliches Hüllrohr zum Freilegen oder Abdecken der Schneidelektrode vorgesehen, wobei das Hüllrohr das Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohr über einen Längsabschnitt umgibt, sowie am distalen Ende des Hüllrohrs ein Bund oder eine Außenkröpfung vorgesehen ist.
- Erfindungsgemäß wird zwischen der Innenseite des Hüllrohrs und der Außenseite des Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohrs mindestens eine radial umlaufende, gasdichtende Hemmeinrichtung angeordnet, wobei die Hemmeinrichtung ein kraftschlüssiges Fixieren der jeweiligen Position an jedem Ort des Verschiebewegs des Hüllrohrs gestattet und die Hemmeinrichtung einen O-Ring, einen profilierten elastischen Dichtstreifen und/oder eine geschlossene Blattfeder umfaßt.
- Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist der Bund oder die Außenkröpfung des Hüllrohrs mit einer Nut versehen, die der Aufnahme einer weiteren Hemmeinrichtung dient.
- Bevorzugt befindet sich die Hemmeinrichtung im Abschnitt einer proximalen Verlängerung der isolierenden Kappe, wobei diese proximale Verlängerung als Kappenabschlußstück ausgeführt werden kann.
- Der eigentliche Verschiebeweg wird von einem Inanschlagkommen des Bundes oder der Außenkröpfung am Hüllrohr mit einer nach innen vorspringenden Kante der proximalen Verlängerung der Kappe einerseits und einem in der Kappe vorgesehenen Abschnitt zum Befestigen des Stromzuführungsrohrs andererseits definiert.
- Erfindungsgemäß ist am proximalen, äußeren Ende des Hüllrohrs ein abbrandfester hohlzylindrischer, teilweise nach außen vorstehender Einsatz, der insbesondere aus Keramik besteht, angeordnet.
- Weiterhin weist die Schneidelektrode an ihrem distalen Ende ein Befestigungsstützrohr auf, wobei die Schneidelektrode über das Befestigungsstützrohr zum Erhalt einer im wesentlichen koaxialen Position bezogen auf das Hüllrohr oder den abbrandfesten Einsatz, der eine Düse bildet, zum Zwecke einer optimalen Gasumströmung bei allen Anwendungsfällen des Applikators justierbar ist.
- In einer Ausführungsvariante der Hemmeinrichtung besitzt das Stromzuführungsrohr außenseitig eine radial umlaufende Nut oder eine entsprechende Ausformung zur Aufnahme z. B. eines sogenannten O-Ringes, eines profilierten elastischen Dichtstreifens und/oder einer geschlossenen Teller- oder Blattfeder.
- Bei einer weiteren Ausführungsform weist das Hüllrohr eine innenseitig gerichtete, radial umlaufende Nut oder eine entsprechende Ausformung zur Aufnahme der Hemmeinrichtung auf.
- Der Bund oder die Außenkröpfung am distalen Hüllrohrende bewirkt in Verbindung mit einer zylindrischen Innenaussparung der Kappenverlängerung eine zusätzliche radiale und axiale Führung für das Hüllrohr, so daß der Abstand der Elektrode bzw. die koaxiale Ausrichtung zwischen Elektrode und Hüllrohr bei jeder Verschiebeposition möglichst reproduzierbar und gleich ist.
- Die isolierende Kappe besitzt bevorzugt eine Kegelstumpfform, wobei am äußeren Ende eine hohlzylindrische Ausnehmung der Kegelstumpfdächfläche vorgesehen ist, in die das bereits erwähnte Kappenabschlußstück eingesetzt werden kann. Dieses Kappenabschlußstück bildet die proximale Verlängerung der Kappe.
- Am äußeren Ende besitzt das Kappenabschlußstück einen Innenbund zur gleitenden Führung des Hüllrohrs.
- Bevorzugt ist die Schneidelektrode am proximalen Ende der Innenseite des Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohrs befestigt, wobei dieses Befestigen durch z. B. Punktschweißen erfolgen kann.
- Das Kappenabschlußstück ist mit der hohlzylindrischen Ausnehmung der Kappe stoffschlüssig, bevorzugt durch Kleben verbunden. Montageseitig wird das Kappenabschlußstück über das Hüllrohr geschoben und es erfolgt dann das Einsetzen des Kappenabschlußstücks in die vorerwähnte hohlzylindrische Ausnehmung zum Zweck der stoffschlüssigen Befestigung.
- Bei der Erfindung ist also das Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohr fest mit der Kappe verbunden und es wird ein Verschiebeweg realisiert, der über das Kappenabschlußstück und den dort vorgesehenen Innenbund definiert werden kann. Das Hüllrohr bewegt sich dann entsprechend dem gewünschten Verschiebeweg und wird durch die Hemmeinrichtung in jeder beliebigen Position arretiert, wodurch ein Nachjustieren auch bei Elektrodenabbrand in einfacher Weise erfolgen kann.
- Zum Verschieben des Hüllrohrs und zum Freilegen oder Abdecken der Elektrode muß lediglich der Applikator umgriffen werden, wobei bevorzugt mit Daumen und Zeigefinger das Hüllrohr erfaßt werden kann, um die Längsverschiebung zu erreichen.
- Die Haftreibungskräfte sind so gewählt, daß mit normaler Kraftanstrengung und auch beim Tragen von Operationshandschuhen die gewünschte Betätigung möglich wird.
- Bei der vorstehenden Beschreibung wurde von einer Argon-Plasma-Koagulation als mögliche Anwendung für den Applikator ausgegangen, jedoch sind auch andere Edelgase, z. B. Helium, einsetzbar. Über die gasdichte Hemmeinrichtung wird auf jeden Fall verhindert, daß ionisierbares Edelgas unkontrolliert austritt und womöglich in das Innere des Applikators oder des Instruments selbst gelangt. Es erfüllt also die beschriebene Hemmeinrichtung eine Doppelfunktion im Sinne des notwendigen Fixierens des Hüllrohrs bezogen auf eine Elektrodenposition und der angestrebten Gasdichtigkeit.
- Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.
- Hierbei zeigen:
-
1 eine Schnittdarstellung durch einen Applikator für ein elektrochirurgisches Instrument zum wahlweisen Argon-Plasma-Koagulieren sowie zum Schneiden; -
2 eine erste Ausführungsform der Hemmeinrichtung; -
3 eine zweite Ausführungsform der Hemmeinrichtung und -
4 eine dritte Ausführungsform der Hemmeinrichtung mit geschlossener Blattfeder. - Der Applikator nach
1 weist einen Gas- und Hochfrequenzstrom-Anschluß1 auf, welcher sich im Zentrum einer isolierenden Kappe2 befindet. - Weiterhin ist ein Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohr
3 vorhanden, welches sich vom Anschlußbereich1 durch die gesamte Anordnung erstreckt und ausgangsseitig eine Düse bildet. Das Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohr3 besteht aus einem elektrisch leitfähigen Material, z. B. Edelstahl. - Eine Schneidelektrode
4 ist an der Innenseite das Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohrs3 , und zwar im Bereich des Außenendes, dort bevorzugt durch Verschweißen gehalten. - Die isolierende Kappe
2 weist ein Innengewinde5 auf, um den Applikator an einem (nicht gezeigten) Handgriff des elektrochirurgischen Instruments zu befestigen. - Ein isolierendes, bezogen auf die gemeinsame Längsachse des Applikators verschiebliches Hüllrohr
6 ermöglicht ein Freilegen oder ein Abdecken der Schneidelektrode4 , und zwar an einer beliebigen Position über die mit L bezeichnete Strecke. - Am distalen Ende des Hüllrohrs
6 ist ein Bund oder eine Außenkröpfung7 angeformt bzw. vorgesehen. Dieser Bund bzw. diese Außenkröpfung7 bildet einen Verschiebeanschlag und dient gleichzeitig der Gleitführung des Hüllrohrs6 im entsprechenden Kappenabschnitt. - Am proximalen, äußeren Ende des Hüllrohrs
6 ist ein abbrandfester, hohlzylindrischer, teilweise nach außen vorstehender Keramikeinsatz8 angeordnet. Dieser Keramikeinsatz verhindert negative Abbranderscheinungen durch das Plasma und verlängert die Einsetzbarkeit des Applikators. - Weiterhin dient der Keramikeinsatz
8 als Gasaustrittsdüse und kann hierfür eine entsprechende Innengestaltung, z. B. in konischer Form besitzen. - Die isolierende Kappe
2 besitzt eine Kegelstumpfform gemäß Ausführungsbeispiel, wobei eine hohlzylindrische Ausnehmung am Außenende der Kappe2 vorgesehen und in diese hohlzylindrischen Ausnehmung ein Kappenabschlußstück9 einsetzbar ist. - Das Kappenabschlußstück
9 weist am äußeren Ende einen Innenbund10 auf. Dieser Innenbund ermöglicht eine Gleitführung und Lagepositionierung des Hüllrohrs6 und stellt in Wirkverbindung mit dem Bund7 des Hüllrohrs6 einen äußeren Anschlag dar. - Zwischen der Innenseite des Hüllrohrs
6 und der Außenseite des Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohrs3 ist, wie in der1 gezeigt, mindestens eine, radial umlaufende, gasdichtende Hemmeinrichtung11 angeordnet, wobei die Hemmeinrichtung11 ein kraftschlüssiges Fixieren der jeweiligen Position an jedem Ort des Verschiebewegs L des Hüllrohrs6 gestattet. - Verschiedene Ausführungsformen der Hemmeinrichtung
11 sind in den2 bis4 dargestellt. - Gemäß
1 wird die Hemmeinrichtung11 bevorzugt im Abschnitt einer proximalen Verlängerung der isolierenden Kappe2 , d. h. im Bereich des Kappenabschlußstücks9 ausgebildet. - Wie aus der figürlichen Darstellung ersichtlich, ist der Verschiebeweg L von einem Inanschlagkommen des Bundes
7 mit einer nach innen vorspringenden Kante der proximalen Verlängerung der Kappe2 und einem in der Kappe2 vorgesehenen Abschnitt zum Befestigen des Stromzuführungsrohrs3 definiert. - Nach den
2 bis3 weist das Stromzuführungsrohr3 außenseitig eine radial umlaufende Nut12 auf, die der Aufnahme eines z. B. O-Ringes13 (2 ), einer Profildichtung14 (3 ) und/oder einer geschlossenen Blattfeder15 (4 ) dient. - Selbstverständlich liegt es im Sinne der Erfindung, mehrere O-Ringe
13 axial beabstandet vorzusehen oder aber auch eine Doppelprofildichtung14 auszubilden, um eine Anpassung der jeweiligen Haftreibungskräfte zum optimalen Halten und Fixieren der jeweiligen Verstellposition zu gewährleisten. Auch besteht die Möglichkeit, die Ausführungsform nach4 mit einer geschlossenen Blattfeder15 so weiterzubilden, daß hier eine Kombination mit einem O-Ring13 vorgenommen wird. - In kinematischer Umkehr besteht die Möglichkeit, daß das Hüllrohr eine innenseitig gerichete, radial umlaufende Nut oder eine entsprechende Ausformung zur Aufnahme der Hemmeinrichtung, insbesondere eines O-Ringes aufweist.
- Letztendlich ist es ebenso möglich, am Bund
7 eine Nut zur Aufnahme einer weiteren Hemmeinrichtung vorzusehen, wobei auch hier bevorzugt ein elastischer Dichtring zum Einsatz kommt. - Erfindungsgemäß, figürlich jedoch nicht dargestellt, ist die Schneidelektrode
4 über ein Befestigungsstützrohr im Inneren des Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohrs3 gehalten. Dieses Befestigungsstützrohr, das mit seinem Innenende mit der Innenseite des Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohrs, z. B. durch Punktschweißen verbunden ist, kann durch Biegen in einer solchen Position justiert werden, daß die Schneidelektrode einen im wesentlichen koaxialen Verlauf bezogen auf den Keramikeinsatz8 einnimmt, mit der Folge, daß der Gasaustritt gleichmäßig und ungestört erfolgt. - Zusammenfassend gestattet es der vorgestellte Applikator, den aktiven Teil der Schneid- und/oder Koagulationselektrode definiert mehr oder weniger weit aus dem Hüllrohr herauszubewegen bzw. herausragen zu lassen, wobei die jeweilige freie Elektrodenlänge beliebig gewählt werden kann und ohne Hilfsmittel arretiert ist. Unter ausreichend stabilem Arretieren ist zu verstehen, daß die jeweilige Länge L bei bestimmungsgemäßer Anwendung des Instruments nicht unbeabsichtigt veränderbar ist. Weiterhin bewirken die vorgestellten Ausführungsformen der Hemmeinrichtung eine ausreichend gasdichte Ausführung des Applikators, so daß ein Austreten von Edelgas und unkontrollierter Hochfrequenzstromfluß vermieden wird. Letztendlich kann mit der vorgestellten Lösung ein entsprechendes Instrument sehr kostengünstig hergestellt werden, was insbesondere bei nicht resterilisierbaren Einrichtungen von Vorteil ist.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Gas- und Hochfrequenzstrom-Anschluß
- 2
- Kappe
- 3
- Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohr
- 4
- Schneidelektrode
- 5
- Innengewinde der Kappe
- 6
- Hüllrohr
- 7
- Bund oder Außenkröpfung des Hüllrohrs
- 8
- Keramikeinsatz
- 9
- Kappenabschlußstück
- 10
- Innenbund im Kappenabschlußstück
- 11
- Hemmeinrichtung
- 12
- radial umlaufende Nut am Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohr
- 13
- O-Ring
- 14
- Profildichtung
- 15
- geschlossene Blattfeder
- L
- Verschiebeweg
Claims (9)
- Applikator für ein elektrochirurgisches Instrument zur wahlweisen Argon-Plasma-Koagulation sowie zum, auch Argon-unterstützten, Schneiden, umfassend – einen Gas- und einen Hochfrequenzstrom-Anschluß (
1 ), – eine Schneidelektrode (4 ), die an einem Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohr (3 ) befestigt ist, – eine isolierende Kappe (2 ) zum lösbaren Befestigen des Applikators an einem Handgriff des Instruments und – ein isolierendes, bezogen auf die gemeinsame Längsachse des Applikators verschiebliches Hüllrohr (6 ) zum Freilegen oder Abdecken der Schneidelektrode (4 ), wobei das Hüllrohr (6 ) das Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohr (3 ) über einen Längsabschnitt umgibt sowie am distalen Ende des Hüllrohrs (6 ) ein Bund oder eine Außenkröpfung (7 ) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Innenseite des Hüllrohrs (6 ) und der Außenseite des Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohrs (3 ) mindestens eine radial umlaufende, gasdichtende Hemmeinrichtung (11 ) angeordnet ist, wobei die Hemmeinrichtung (11 ) ein kraftschlüssiges Fixieren in jeder beliebigen Position des Verschiebewegs (L) des Hüllrohrs (6 ) gestattet, wobei am proximalen, äußeren Ende des Hüllrohrs (6 ) ein abbrandfester hohlzylindrischer, teilweise nach außen vorstehender, gleichzeitig eine Gasaustrittsdüse bildender Einsatz (8 ) angeordnet ist, sowie die Hemmeinrichtung (11 ) einen O-Ring, einen profilierten, elastischen Dichtstreifen und/oder eine geschlossene Blattfeder umfasst, weiterhin die Schneidelektrode (4 ) an ihrem distalen Ende ein Befestigungsstützrohr aufweist und über das Befestigungsstützrohr die Schneidelektrode (4 ) zum Erhalt einer im wesentlichen koaxialen Position bezogen auf das Hüllrohr (6 ) oder den abbrandfesten Einsatz (8 ) zum Zweck einer optimalen Gasumströmung bei allen Anwendungsfällen des Applikators justierbar ist. - Applikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stromzuführungsrohr (
3 ) außenseitig eine radial umlaufende Nut (12 ) oder eine entsprechende Ausformung zur Aufnahme der Hemmeinrichtung aufweist. - Applikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Hüllrohr (
6 ) eine innenseitig gerichtete, radial umlaufende Nut oder eine entsprechende Ausformung zur Aufnahme der Hemmeinrichtung (11 ) aufweist. - Applikator nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die isolierende Kappe (
2 ) eine Kegelstumpfform besitzt, wobei in eine hohlzylindrische Ausnehmung der Kegelstumpfdachfläche ein Kappenabschlussstück (9 ) eingesetzt ist. - Applikator nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kappenabschlussstück (
9 ) eine proximale Verlängerung der Kappe (2 ) bildet. - Applikator nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kappenabschlussstück (
9 ) am äußeren Ende einen Innenbund (10 ) aufweist. - Applikator nach Anspruch 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das distale Ende des Hüllrohrs (
6 ) vom Kappenabschlussstück (9 ) geführt und gehalten ist. - Applikator nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Kappenabschlussstück (
9 ) mit der hohlzylindrischen Ausnehmung der Kappe (2 ) stoffschlüssig, bevorzugt durch Kleben, verbunden ist. - Applikator nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidelektrode (
4 ) am proximalen Ende der Innenseite des Gas- und Hochfrequenzstrom-Zuführungsrohrs (3 ) befestigt ist.
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