Magnetkupplungspumpen
der obengenannten Art weisen üblicherweise
eine je nach Bedarf gestaltete Pumpenhydraulik, eine Gleitlagerung
der Welle und eine magnetische Kupplungseinheit auf. Üblicherweise
erzeugen Permanentmagnete mit in Umfangsrichtung wechselnder Polarität über den Spaltraum
hinweg ein Magnetfeld, dessen Anziehungskraft durch Scherung eine
Umfangskomponente erhält
und so ein Drehmoment zwischen Antriebsrotor und Förderrotor überträgt. Somit
wird das Laufrad über
die Welle bei Betrieb der Pumpe gedreht. Üblicherweise ist die Welle
in Gleitlagern gelagert. Diese werden im Normalfall von der Förderflüssigkeit gespült. Ebenso
induziert das rotierende Magnetfeld vor allem bei metallischen Teilen
Wirbelströme.
Um die dadurch hervorgerufene Wärme
abzuführen
und um die Lager zu schmieren, wird ein Teil des Förderstroms
der Pumpe abgezweigt und durch die Antriebseinheit geleitet. Sinnvoll
ist hierbei eine Zwangsdurchströmung
der Lager und des Spaltraums. Andernfalls wird nämlich bei Trennung des Teilstroms
in einen jeweils separaten Kühl-
und Schmierstrom die Aufteilung von vielen Randbedingungen abhängig sein,
so daß es
Betriebszustände geben
könnte,
die den Schmierstrom oder aber die Kühlung des Spaltraums nicht
ausreichend sicherstellen würden.
Der Teilstrom, welcher die Zwangsdurchströmung der Lager und des Spaltraums
bewirken soll und auf den im folgenden als "Kreislauf" Bezug genommen ist, wird dem Förderstrom
der Pumpe an einer geeigneten Stelle wieder zugeführt. Dabei
ist das Kavitationsverhalten der Pumpe zu beachten. Die Erwärmung des
Kreislaufs sowie die Störung
der Hauptströmung
des Fördermediums
im Förderraum könnten sich
negativ auswirken. Des weiteren ergeben sich eine ganze Reihe von
Schwierigkeiten zur Bereitstellung des genannten Kreislaufs für das Fördermedium
zwischen Förderraum
und Spaltraum, je nach Bau und Konstruktionsweise einer Magnetkupplungspumpe.
Ein erhebliches Problem stellen Feststoffe dar, die im Laufrad geführt sind
und sich bei nachteiliger Gestaltung des Kreislaufs leicht zwischen
den Lagern und im Spaltraum festsetzen können.
Eine
erste Bauweise von Magnetkupplungspumpen sieht im wesentlichen metallische
Teile vor und somit entsprechend auch metallische an das Fördermedium
grenzende Freiflächen.
Eine solche Magnetkupplungspumpe aus Metall gemäß dem Stand der Technik ist
zur weiteren Veranschaulichung in 1 dargestellt:
1 zeigt eine Kreiselpumpe 1 mit
permanentmagnetischer Kupplung 2 aus Metall gemäß dem Stand der
Technik. Diese weist eine Antriebswelle 3 auf, welche über einen
Motor 4 (symbolisch dargestellt) angetrieben und auf einem
Radialkugellager 5 gelagert ist. Auf dieser Antriebswelle
sitzt ein Antriebsrotor 6, welcher hier als Außenrotor
ausgebildet ist. Über
die permanentmagnetische Kupplungseinheit 2 ist eine magnetische
Drehkopplung des Antriebsrotors zum Förderrotor 7 gebildet,
welcher auch als Pumpenrotor bezeichnet wird, und hier als Innenrotor ausgebildet
ist. Das heißt
der Antriebsrotor ist außenliegend
und der Förderrotor
ist innenliegend. Die Drehkopplung wird über einen sich zwischen Förderrotor
und Antriebsrotor erstreckenden Spaltraum 8 hinweg bewirkt.
Dazu ist als Teil der Magnetkupplung auf dem Antriebsrotor ein erster
Permanentmagnet 9 und auf dem Förderrotor ein zweiter Permanentmagnet 10 vorgesehen.
Im
Stillstand stehen sich ungleichnamige Pole der Permanentmagnete 9 und 10 gegenüber. Wird
ein Moment auf den treibenden Magneten 9 aufgebracht, so
verdreht sich dieser um einen Winkel φ gegenüber dem angetriebenen Rotor 10 bis
ein Luftspaltmoment gleich einem Lastmoment ist. Der Momentenverlauf
entspricht aufgrund der Drehbewegung einer Sinusfunktion und erreicht
seinen Maximalwert mit der Maximalamplitude der Sinusfunktion.
Dieser
Maximalwert wird häufig
als statisches oder als Abrißmoment
bezeichnet. Der übliche Ausnutzungsgrad
dieser Kupplungen liegt bei 70 % dieses Abrißmoments. Dies ist jedoch stark
von Anfahrbedingungen, Antriebsart und physikalischen Eigenschaften
des Mediums abhängig.
Wird der dem Maximalmoment entsprechende maximale Winkel überschritten,
so stehen sich in zunehmendem Maße gleichnamige Polflächen gegenüber. Die
kraftübertragenden
Feldlinien werden entsprechend abgestoßen und zum Nachbarpol des
gleichen Rotors gelenkt. Stehen sich die gleichnamigen Polflächen vollends
gegenüber,
so reißt
die Kupplung ab. Als Folge bleibt der Pumpenrotor 10 stehen,
während
der Motor mit etwas Leerlaufleistung den Antriebsrotor 9 dreht.
Der Motor einer solchen Pumpe muß üblicherweise nach dem Abschalten
zum Stillstand kommen, um die Pumpe wieder in Betrieb nehmen zu
können.
In
den Spaltraum 8 erstreckt sich der sogenannte Spalttopf 11 mit
seinen Wandungen 11a und 11b. Auf diese Weise
wird der vom Fördermedium durchflossene
Bereich der Pumpe vom trockenen Bereich der Pumpe getrennt. Das
Fördermedium 12 ist
in 1 durch Pfeile in
Flußrichtung
gekennzeichnet. Mit Drehung des Förderrotors wird auch ein auf diesem
angebrachtes Laufrad 13 gedreht, welches das Fördermedium 12 in
einem Förderraum 14 in Förderrichtung 15 bewegt.
Neben diesem Hauptförderstrom
im Förderraum 14 wird,
vorzugsweise nahe am Punkt 16 des höchsten Druckes im Förderraum ein
Teilstrom 17 des Fördermediums
abgezweigt und der Kreislauf für
das Fördermedium
zwischen Förderraum 14 und
Spaltraum 8 bereitgestellt. Aufgrund des Druckgefälles wird
das Fördermedium
im Teilstrom 17 zunächst
in Richtung des Spalttopfraumes 18 durch den Spaltraum 8 zwangsgeführt und
anschließend über die
Hohlwelle 19 mittig zur Achse 20a entlang der
Richtung 21 in den Förderraum 14 zurückgeführt. Auf
diese Weise ist ein zwangsgeführter
Kreislauf gebildet, der eine permanente Kühlung und/oder Schmierung der
Lager 22 der Welle sowie auch der Magnetkupplung 2 gewährleistet.
Aufgrund
der kontaktlosen Kupplung eignen sich derartige Pumpen grundsätzlich zur
Förderung von
flüssigen,
insbesondere wäßrigen und
chemisch aggressiven Medien, die aber nicht mit Feststoffen belastet
sein dürfen.
Bei einer metallischen Pumpe gemäß dem Stand
der Technik, wie sie in
1 dargestellt
ist, läßt sich
zwar die Welle
19 vorteilhafterweise als Hohlwelle ausbilden,
da diese Welle metallisch gefertigt ist. Jedoch haben metallische
Pumpen
1 den Nachteil, daß sie sich gegenüber chemisch
aggressiven Medien nur als unzureichend korrosionsbeständig erweisen.
Außerdem
muß eine
große Menge
des Teilstroms
17 über
Bohrungen (hier nicht dargestellt) gezielt in den Spalttopfraum
18 geleitet werden,
damit die in hohem Maße
in den metallischen Teilen aufgrund der hohen Wirbelstromverluste
entstandene Wärmemenge
abgeführt
wird. Damit können
Feststoffe leicht in den Spalttopfraum
18 gelangen. Feststoffe
im Fördermedium
mussen bei metallischen Pumpen in der Regel, und wie auch in der
US 5,641,275 A und
5,977,264 A vermieden werden, denn sie verschließen die Bohrungen für die Spülflüssigkeit
17 im
Kreislauf. Die Schmierung der Gleitlager
22 fällt dann
aus, was die Pumpe
1 erheblich beschädigen kann.
Der
Kreislauf für
das Fördermedium
zwischen Förderraum
und Spaltraum ist bei einer solchen Magnetkupplungspumpe aus Metall,
insbesondere mittels einer Pumpenhohlwelle bereitgestellt, über welche
der Teilstrom des Fördermediums
im Kreislauf wieder dem Hauptstrom des Fördermediums im Förderraum
zugeführt
wird. Dies erlaubt eine ausreichende Kühlung und/oder Schmierung der Gleitlager
für die
Welle sowie der in der Nähe
der Magnetkupplung befindlichen Teile. Metallpumpen haben somit
zwar grundsätzlich
eine vorteilhafte Kühlmittelzirkulation,
andererseits wird bei einer Metallpumpe eine ganz enorme Wärmemenge
durch Wirbelstromverluste in Metallteilen erzeugt. Somit muß auch ein
entsprechend umfangreich dimensionierter Kreislauf für einen
Teilstrom des Fördermediums
bereitgestellt werden, um diese Wärmemenge abzuführen. Insbesondere
muß eine
große
Menge des Teilstroms über
Bohrungen zum Teil gezielt in den Spaltraum oder angrenzende Räume geleitet
werden, damit die Wärmemenge
ausreichend abgeführt
werden kann.
Dies
hat erhebliche Nachteile, da Pumpen der obengenannten Art zum Teil
mit erheblichen Feststoffmengen beladene Fördermedien zu fördern haben.
Solche Feststoffe können
den Kreislauf bei Metallpumpen leicht verstopfen, insbesondere da
der Kreislauf aufgrund der anfallenden Wärmemenge umfangreich dimensioniert
und über
die genannten Bohrungen entsprechend filigran ausgebildet sein sollte.
Eine Schmierung und/oder Kühlung
der Lager und, oder der Magnetkupplung könnte ausfallen, was schlimmstenfalls
zur Zerstörung
der Pumpe führen könnte. Werden
mit einer Magnetpumpe feststoffbeladene Medien gefördert, ist
deshalb in der Regel eine extern zugeführte Kühl- und Schmierflüssigkeit erforderlich.
Außerdem sollen
Magnetkupplungspumpen in der Regel chemisch aggressive Fördermedien
fördern.
Magnetkupplungspumpen aus Metall sind zur Förderung solcher Medien nur
schlecht geeignet, da die an das Fördermedium grenzenden metallischen Freiflächen nicht
ausreichend korrosionsbeständig sind.
Eine Kunststoffisolierung einer Hohlwelle bei einer Metallpumpe
wäre rein
theoretisch möglich,
ist fertigungstechnisch aber unrealistisch. Denn metallische Freiflächen müßten gegen
aggressive flüssige Medien
in der Regel mit einer Schicht von wenigstens 3 bis 4 mm Kunststoff
isoliert werden. Dies führt
zu untragbaren Nachteilen bei Konstruktion, Fertigung und Betrieb
der Pumpe.
Gemäß dem Stand
der Technik sind deshalb Magnetpumpen aus Kunststoff vorgesehen.
Eine solche Pumpe gemäß dem Stand
der Technik, zum Beispiel auch in der
DE 39 05 419 A1 beschrieben, ist zur weiteren
Veranschaulichung in
2 gezeigt:
Alternativ
dazu ist deshalb gemäß dem Stand
der Technik eine Kunststoffpumpe
20 vorgesehen, welche
im wesentlichen ähnlich
wie eine metallische Pumpe
1 der
1 aufgebaut ist und nach dem gleichen
Prinzip funktioniert. Aus diesem Grund sind einander in ihrer Wirkung
entsprechende Teile aufgrund der im wesentlichen gleichen Funktion
mit den gleichen Bezugszeichen versehen, obwohl diese unterschiedlich
ausgebildet sein können.
Der wesentliche Unterschied zu allen mit dem Fördermedium in Berührung kommenden
Teilen ist nämlich,
daß diese
bei einer Kunststoffpumpe keine metallische Freifläche gegenüber dem
Fördermedium
aufweisen. Ein solches Teil, wie zum Beispiel Laufrad und Pumpenrotor kann
zwar aus Metall gefertigt sein, ist dann aber kunststoffummantelt.
Diese Teile sind womöglich auch
aus Kunststoff als Vollmaterial gebildet. Jedenfalls ist ein metallisches
Teil in der Regel durch einen geeigneten Werkstoff gegenüber dem
Fördermedium isoliert.
Die Isolierung ist in
2 insbesondere
als Überzug
23a auf
der Welle
23 dargestellt. Eine solche Pumpe wird deshalb
auch als Kunststoffpumpe bezeichnet, wenn der wesentliche Teil der
mit dem Fördermedium
in Berührung
kommenden Flächen der
Pumpe gegenüber
dem Fördermedium isoliert ist.
Das heißt,
die metallischen Bauteile einer solchen Pumpe, soweit vorhanden,
sind vor dem Fördermedium
geschützt.
Im
Unterschied zu der metallischen Pumpe 1 der 1 weist die Kunststoffpumpe 20 der 2 keine Hohl- sondern eine
Vollwelle 23 auf. Diese ist über eine Gleitlagerhülse 24 und
eine Gleitlagerbuchse 25 gegenüber dem Gehäuse 26 der Pumpe gelagert.
Des
weiteren kann im Unterschied zu der metallischen Pumpe 1 der 1 bei der Kunststoffpumpe 20 der 2 das Laufrad 13 und
der Förderrotor 7 auf
die Welle 23 geschraubt werden. Bei der vorliegenden Pumpe 20 der 2 ist der Förderrotor 7 und
die Welle 23 einteilig gefertigt und das Laufrad 13 ist
aufgeschraubt. Ebenso könnte
auch das Laufrad 13 einteilig an der Welle 23 geformt
sein. In vielen Fällen
ist jedenfalls eine Verschraubung vorteilhaft, so daß sich eine
Hohlwelle bisher als nachteilig bei einer Kunststoffpumpe erweist.
Auch bei Kunststoffpumpen wird üblicherweise
ein Teil 17 des Förderstroms 12, 15 nahe
einem Punkt des höchsten
Druckes 16 abgenommen und über relativ breite Kanäle 27 in
den Gleitlagerspalt und in den Spaltraum 8 und in den Spalttopfraum 18 eingespeist.
Aufgrund eines fehlenden Durchlasses in der Welle 23 kann
jedoch keine zielgerichtete permanente Flussigkeitszirkulation wie
bei einer metallischen Pumpe 1 erreicht werden, da wie
oben erläutert,
eine Hohlwelle bei einer Kunststoffpumpe zu erheblichen Nachteilen
führen würde. Dies
bedeutet, daß kein
oder nur ein ungenügender
Flüssigkeitsaustausch
im Spalttopfraum 18 über
das Fördermedium
möglich
ist. Feststoffe können
leicht eingebracht werden und lagern sich ab. Weiterhin können keine
Gaseinschlüsse
aus dem Spalttopfraum abgeführt
werden. Alternativ werden als Abhilfe zum Teil zusätzliche
Entlüftungsbohrungen
(hier nicht gezeigt) am obersten Punkt des Spalttopfes 11 angebracht.
Auch darüber
ist allerdings eine Flussigkeitszirkulation nicht möglich. Allenfalls ermöglicht dies
eine teilweise Entgasung des Spalttopfraumes. Außerdem dürfen sich keine Feststoffe im
Fördermedium
befinden. Sie verschließen
enge Kanäle
für das
Fördermedium,
das hier als Spülflüssigkeit
dient. Die Schmierung der Gleitlager 24, 25, gegebenenfalls
auch die Kühlung
der Kupplung 2, ist gefährdet
oder fällt
sogar aus. Eingedrungene Feststoffpartikel können erst recht nicht mehr
den Spalttopfraum 18 verlassen und reichern sich dort an.
Die
hohe Korrosionsbeständigkeit
bei chemischen aggressiven Fördermedien
ist im Falle einer Kunststoffpumpe jedoch von Vorteil und sollte
genutzt werden.
Eine
solche Pumpe weist an das Fördermedium
grenzende nichtmetallische Flächen
auf. Insbesondere sind Laufrad, Pumpenrotor und Welle einer solchen
Kunststoffpumpe zwar im Kern aus Metall gefertigt, aber kunststoffummantelt.
Bei einer Kunststoffpumpe ist eine Hohlwelle konstruktiv und fertigungstechnisch
von erheblichem Nachteil. Es würde nämlich kein
ausreichend großes
Drehmoment übertragen
werden können.
Die Anbringung des Laufrades an die Welle erfolgt bei Kunststoffpumpen
durch mittige Verschraubung an der Welle, was ein weiterer Hinderungsgrund
für eine
Hohlwelle ist. Andererseits ist bei Kunststoffpumpen eine Vollwelle
vorgesehen, um einen ausreichend großen Drehmomentübertrag zu
gewährleisten.
Eine Hohlwelle wäre
bei einer Kunststoffpumpe zwar theoretisch möglich. Jedoch müßte ein
Außengewinde
für ein
Laufrad angebracht werden, das damit nicht drehrichtungsunabhängig wäre. Weiterhin
müßten die
metallischen Bauteile (Laufrad/Pumpenwelle/Bohrung der Pumpenwelle) abgedichtet
werden.
Aufgrund
einer fehlenden Hohlwelle kann somit bei Kunststoffpumpen bisher
keine zielgerichtete Führung
des Fördermediums
in einem weiteren Kreislauf zwischen Förderraum und Spaltraum bereitgestellt
werden. Dies bedeutet in der Regel keinen oder nur einen ungenügenden Flüssigkeitsaustausch im
antriebsseitigen Teil der Pumpe. Zwar ist eine Kunststoffpumpe gemäß dem Stand
der Technik unanfällig
gegenüber
chemisch aggressiven Fördermedien,
jedoch ist sie aufgrund des fehlenden Kreislaufs für das Fördermedium
zwischen Förderraum
und Spaltraum sehr anfällig
gegenüber
Verstopfungen der Flüssigkeitszuführung zum
antriebsseitigen Teil der Pumpe.
Ein
aus dem Stand der Technik gemäß der
EP 0 664 400 B1 bekannter
Versuch einer Lösung des
Problems ist eine Kunststoffpumpe, die eine Hohlwelle aus Keramik
aufweist. Eine solche Pumpe ist zur weiteren Veranschaulichung in
3 dargestellt:
Abhilfe
wird teilweise durch eine Kunststoffpumpe
30 gemäß dem Stand
der Technik der
3 geschaffen. Hier
sind wieder Bauteile mit gleicher Funktion mit gleichen Bezugszeichen
versehen, obwohl die Bauteile anders ausgebildet sein können. Im
Unterschied zur metallischen Pumpe der
1 sind die entsprechenden Teile der Pumpe
30 der
3 zur verbesserten Resistenz
freiliegender Flächen
gegenüber dem
Fördermedium
entweder aus Keramik oder Kunststoff gefertigt. Notwendigerweise
metallische Teile sind isoliert, was allerdings nicht dargestellt
ist.
Insbesondere
ist bei der Kunststoffpumpe 30 eine Hohlwelle 29 aus
Keramik mit einem mittigen Durchlaß 32 vorgesehen. Das
Drehmoment des vom Antriebsrotor 6 angetriebenen Förderrotors 7 über die
Magnetkupplung 2 wird über
eine Wellennabenverbindung 31, zum Beispiel eine Paßfeder aus Kunststoff, übertragen.
Die Schmierung der Gleitlager 24, 25 erfolgt wie
bei der metallischen Pumpe 1 der 1. Somit ist prinzipiell eine Zirkulation
des Fördermediums
zur Spülung
und Schmierung des antriebsseitigen Teils der Pumpe vorteilhaft
gelöst, da
eine Rückführung mittels
des mittigen Durchlasses 32 in der keramischen Welle 29 der
Kunststoffpumpe 30 vorgesehen ist.
Um
eine Schmierung zu ermöglichen
oder Beschädigung
der Gleitlager zu vermeiden, sieht die
US 5,641,275 A und die
US 5,997,264 A eine
Nut oder Kerbe an der Oberfläche
einer keramischen stationären
Achse vor.
Ein
entscheidender Nachteil der Pumpe 30 und der Pumpen der
US-Schriften ist jedoch, daß keramische
Werkstoffe immer eine gewisse Sprödigkeit aufweisen, so daß eine keramische
Welle 29 der Pumpe 30 und anderer keramischer
Pumpen nur ein sehr begrenztes Drehmoment zwischen Förderrotor 7 und
Laufrad 13 übertragen
kann. Zudem ist bei den vorgenannten Pumpen wie auch üblicherweise
die Paßfeder
aus Kunststoff. Eine Paßfeder
aus Kunststoff ist plastisch und kann ebenfalls nur ein begrenztes
Drehmoment übertragen.
Eine sichere formschlüssige
Verbindung ist nicht möglich.
Dies gilt insbesondere bei zunehmendem Drehmoment und bei höheren Temperaturen.
Damit
stellt die Alternativpumpe 30 zwar eine vorteilhafte Fördermediumszirkulation
zur Verfügung (Pfeile
in der 3), ihr mangelt
es jedoch an einem ausreichenden Drehmomentübertrag.
Zwar
mag eine solche Pumpe einen ausreichenden Kreislauf des Fördermediums
zu gewährleisten,
doch kann sie über
die keramische Hohlwelle nur begrenzte Drehmomente übertragen.
Ein
Drehmoment ist nicht nur aufgrund der Hohlwelle an sich, sondern
erst recht dadurch begrenzt, daß eine
Keramik inhärent
eine gewisse Sprödigkeit
aufweist, so daß eine
Keramikwelle nicht wie eine Metallwelle belastbar ist.
Gemäß der
US 5,641,275 A und
der
US 5,997,264 A ist
eine Magnetkupplungspumpe allgemein beschrieben. Merkmale einer
Kunststoffpumpe sind dort nicht offenbart. Die darin beschriebene
Magnetkupplungspumpe weist eine stationäre, stehende Achse auf, welche
vorzugsweise aus einer Keramik gefertigt ist und dabei an der Oberfläche eine
Anzahl von Kerben oder Nuten trägt.
Die Kerbe oder Nut bei den genannten US-Anmeldungen befindet sich an
der Oberfläche
der stationären
Achse im Bereich der Lagerung der Achse und kann dabei erhebliche Probleme
machen. Eine stationäre
Achse bei Kunststoffpumpen ist ebenfalls mit gewissen Nachteilen verbunden.
Die bei den genannten US-Anmeldungen vorgesehene Nut oder Kerbe
dient vor allem dem Austrag von im Laufrad enthaltenen Feststoffen,
welche sich bei den in den US-Anmeldungen vorgeschlagenen Laufradkreislauf
besoners leicht im Spalttopfraum ansammeln können. Gemäß dem in
12 der
US 5,641,275 A dargestellten
Förderkreislauf
wird nämlich ähnlich wie
im Stand der Technik (
2 der
US 5,641,275 A und
der
US 5,997,264 A )
ein Laufrad über
einen relativ breiten Kanal Bezugszeichen
154,
152 der
12 und Bezugszeichen
52 der
2) zum Spalttopfraum geführt. Eine Zuführung von
Laufrad über
einen relativ breiten Kanal sieht zwangsläufig auch eine freie Zuführung von Feststoffen
in den Spalttopfraum vor, was insbesondere bei mit erheblichen Anteilen
an Feststoffen bela denen Laufradern sehr nachteilig ist. Im Falle
einer stationären
Achse, wie bei der
US
5,641,275 A und der
US
5,997,264 A , werden einmal in den Spalttopfraum gelangte
Feststoffe zudem nicht sofort aufgrund einer Fliehkraft in die äußeren Bereiche
des Spalttopfraumes befördert.
Eine solche Fliehkraft könnte
sich einstellen, wenn eine drehende Welle verwendet würde. Im
Falle der genannten US-Anmeldungen handelt es sich jedoch um eine
stehende, stationäre
Achse, so daß sich
die im Spaltraum ansanunelnden Feststoffe bei einer Pumpe gemäß den genannten
US-Anmeldungen auch im mittleren Bereich des Spalttopfraumes ansammeln
und dort verbleiben. Bei der in den US-Anmeldungen vorgesehenen
stationären
Achse ist deshalb eine Anzahl von Nuten oder Kerben zum Austrag
solcher Feststoffe vorgesehen. In hohem Maße im Spalttopfraum verbleibende
Feststoffe könnten
nämlich
entweder die Magnetkupplung im Bereich des Spaltraums oder erst
recht eine Lagerung der Welle im Bereich des Gleitlagerspaltes beschädigen.
Bei
Kunststoffpumpen gemäß dem Stand
der Technik besteht somit das Problem, einen ausreichend hohen Drehmomentübertrag
bei gleichzeitig permanenter und zuverlässiger Kühlmittelzirkulation zu gewährleisten.
Dabei besteht vor allem das Problem, das Einbringen von Feststoffen
in den Kreislauf der Kühlmittelzirkulation
zu unterbinden. Dies war bisher nicht möglich, da eine Hohlwelle für Kunststoffpumpen
ungeeignet ist.
An
dieser Stelle setzt die Erfindung an, deren Aufgabe es ist, eine
Pumpe anzugeben, mit der ein ausreichend hoher Drehmomentübertrag
zwischen Förderrotor
und Laufrad bei gleichzeitig ausreichend zuverlässigem Kreislauf des Fördermediums
zwischen Förderraum
und Spaltraum zur Verfügung
gestellt ist. Die Pumpe sollte dabei effektiv und hinreichend günstig herzustellen
sein.
Diese
Aufgabe wird durch eine Pumpe mit den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
Im
folgenden wird unter Kunststoffpumpe vor allem eine Pumpe verstanden,
bei der der wesentliche Teil der an das Fördermedium grenzenden Flächen nichtmetallischer
Art sind. Bei den genannten Flächen
handelt es sich also um Flächen,
die gegen das Fördermedium
mittels Kunststoff isoliert sind, da es sich sonst um metallische
und somit korrosionsanfällige
Freiflächen
gegen das Fördermedium
handeln würde.
Unter
einer Welle im Sinne dieser Anmeldung ist vorzugsweise ein drehbares
Haltemittel im allgemeinen Sinn zu verstehen. Das Haltemittel kann sowohl
eine drehbare Welle als auch jedes weitere drehbare Mittel sein,
das sich zum Halten eines Laufrades an einem förderseitigen Ende und eines
Förderrotors
an einem antriebsseitigen Ende des Mittels eignet. Vorteilhaft erfolgt
der Antrieb des Laufrads über
das drehbare Haltemittel, welches hier als Welle bezeichnet ist,
wobei über
diese Welle eine Momentenübertragung
zwischen dem Förderrotor
und dem Laufrad mittels Formschluß erfolgt.
Unter
einer Welle kann auch eine stehende, stationäre Achse verstanden werden.
Dies hat jedoch bestimmte Nachteile hinsichtlich der Konstruktion
der Pumpe und dem erwähnten
Kreislauf für
das Fördermedium
zwischen Förderraum
und Spaltraum. Diese Nachteile könnten
bei Bedarf in Kauf genommen werden.
Eine
Magnetkupplung kann mittels einer geeigneten Art von Magneten, z.
B. Permanent- oder Elektromagneten, zur Verfügung gestellt werden.
Eine
wesentliche Erkenntnis der Erfindung liegt dann, einen Kreislauf
für das
Fördermedium
zwischen Förderraum
und Spaltraum über
einen zweiten außerhalb
der Wellenmitte verlaufenden Durchlaß zur Verfügung zu stellen. Ein mittiger
Durchlaß,
wie er bei einer Hohlwelle vorhanden ist, ist theoretisch auch bei
der genannten Kunststoffpumpe möglich, zum
Beispiel zusätzlich
zum zweiten Durchlaß.
Dies würde
allerdings einige der im Zusammenhang mit einer Kunststoffpumpen
des Standes der Technik, insbesondere der Kunststoffpumpe mit Keramikhohlwelle,
genannten Nachteile aufweisen. Bei der erfindungsgemäßen Pumpe
ist die Wellenmitte also vorteilhaft ausgefüllt, d.h. nicht hohl. Statt
dessen verläuft
der zweite Durchlaß außerhalb
der Wellenmitte.
Dies
hat eine ganze Reihe von erheblichen Vorteilen. So ist vor allem
der oben ausgeführte scheinbare
Widerspruch zwischen ausreichend hohem Drehmomentübertrag
und gleichzeitig zuverlässigen
Kreislauf des Fördermediums
aufgehoben. Bei der hier vorgeschlagenen Kunststoffpumpe ist eine zielgerichtete
und permanente Flüssigkeitszirkulation gewährleistet.
Dies wird mittels dem vorteilhaft gestalteten Kreislauf erreicht.
Darüber
ist auch eine gegebenenfalls vollständige und permanente Entgasung
des Spaltraumes und angrenzender Räume möglich. Die vorgeschlagene Pumpe
ist vor allem unempfindlich gegenüber feststoffbeladenen Fördermedien
und gleichzeitig resistent in den an das Fördermedium grenzenden Flächen, sollte
es sich um ein chemisch aggressives Fördermedium handeln, d. h. die
Pumpe kann insbesondere auch feststoffbeladene Medien auf vorteilhafte
Weise fördern.
Eine externe Gleitlagerspülung
oder eine Fremdschmierung ist dabei nicht notwendig. Der Kreislauf
des Fördermediums
zwischen Förderraum
und Spaltraum arbeitet auch bei feststoffbeladenen Fördermedien
zuverlässig.
Deshalb entfällt
auch zusätzlicher
Aufwand für externe
Schmier- und Kühlflüssigkeit.
Außerdem
ist aufgrund des zweiten außermittig
liegenden Durchlasses eine drehrichtungsunabhängige formschlüssige Drehmomentübertragung
zwischen Förderrotor und
Laufrad möglich.
Die Anordnung des zweiten Durchlasses innerhalb der Welle hat zur
Folge, daß die
Oberfläche
der Welle vor allem glatt und des weiteren auch für ein Gleitlager
auf besonders vorteilhafte Weise zur Lagerung ausgebildet sein kann.
Des weiteren erweist sich auch die Konstruktion der Pumpe hinsichtlich
ihrer Herstellung und ihrer Abmessungen als vorteilhaft. Insbesondere
können
für die
vorgeschlagene Pumpe die Abmessungen einer Chemie-Normpumpe beibehalten
werden.
Betreffend
die Ausbildung der Welle ist erfindungsgemäß, daß die Welle durch ein inneres
Teil und durch ein äußeres Teil
gebildet ist. Im Prinzip könnten
das genannte innere und äußere Teil,
je nach Bedarf, beliebig gestaltet und segmentiert werden. Insbesondere
erweist es sich jedoch als vorteilhaft, wenn das äußere Teil
in Form einer Hülse
oder Ummantelung gebildet ist, also das innere Teil vollständig umfänglich umgibt.
Besonders bevorzugt ist, das innere Teil mittig innerhalb dem äußeren Teil
anzuordnen. Grundsätzlich
erlaubt es die mehrteilige Ausführung
der Welle, nämlich
den zweiten Durchlaß im äußeren Teil
anzuordnen. Auf diese Weise bräuchte
eine Anbringung des zweiten Durchlasses in einer Vollwelle näm lich nicht
notwendigerweise vorgenommen werden, sondern es könnte ein äußeres Teil
mit einem solchen zweiten Durchlaß angefertigt werden. Das äußere Teil
wäre dann
nur noch mit dem inneren Teil fertigungstechnisch zur Bildung der Welle
zusammenzusetzen. Das äußere Teil
könnte aus
Keramik und/oder Kunststoff gebildet sein.
Bei
Bedarf ist es auch möglich,
für den
zweiten Durchlaß zusätzlich oder
alternativ Kanäle
in einer Vollwelle vorzusehen, d.h. in einer Welle, die nicht mehrteilig
aufgebaut ist. Des weiteren erlaubt die mehrteilige Ausbildung der
Welle auch, daß der innere
Teil auf besonders günstige
Weise für
eine Momentenübertragung
zwischen Förderrotor
und Laufrad ausgelegt ist. So ist erfindungsgemäß, daß das innere Teil ein Metall-Teil
ist. Dies erlaubt günstigerweise
eine Momentenübertragung
zwischen Förderrotor
und Laufrad mittels Formschluß über das Metall-Teil
zum Antrieb des Laufrads über
die Welle.
Vorteilhaft
weist der erste Durchlaß ein
erstes Druckgefälle
vom Förderraum
zum Spaltraum auf und der zweite Durchlaß ein zweites Druckgefälle vom
Spaltraum zum Förderraum
auf, so daß das
Fördermedium
bei Betrieb der Pumpe permanent zirkulierend zwangsgeführt wird.
Die Zwangsführung
ist auf eine besonders effektive Laufradführung ausgelegt, wobei aber
eine Eintrag von Feststoffen in den Kreislauf unterbunden wird.
Insbesondere schmiert und/oder kühlt
das Fördermedium
zusätzlich
das Gleitlager und/oder die Magnetkupplung. Feststoffe können, wenn überhaupt,
nur durch den Gleitlagerspalt eindringen. Dieser ist eng ausgelegt,
läßt also, wenn überhaupt
nur kleinste Feststoffe durch. Diese werden zerrieben und mit dem
Kühl- und
Schmierstrom aus der Pumpe ausgeschleust.
Vorteilhafte
Weiterbildungen der vorgeschlagenen Pumpe sind den Unteransprüchen zu
entnehmen. Diese geben im einzelnen vorteilhafte Möglichkeiten
hinsichtlich der Ausbildung des zweiten Durchlasses, der Welle und
der Ausbildung des antriebsseitigen Teils der Pumpe im Bereich des
Spaltraums und der Magnetkupplung an. Die hier genannten und weiteren
das vorgeschlagene Konzept verwirklichenden Merkmale vergrößern die
obengenannten Vorteile und verwirklichen darüber hinaus weitere vorteilhafte
Verbesserungen.
Die
Ausgestaltung des zweiten Durchlasses im äußeren Teil der Welle ergibt
sich je nach Konstruktion der speziellen Pumpenform und berücksichtigt
dabei die zu kühlenden
und/oder schmierenden Stellen der Pumpe. Insbesondere erweist es
sich als vorteilhaft, wenn der zweite Durchlaß in Form einer Bohrung im äußeren Teil
der Welle ausgebildet ist. Dieser hat vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt
und läßt sich
dann besonders leicht fertigen. Es könnte auch zusätzlich eine
Nut vorgesehen sein, oder zusätzlich
auch eine Halbbohrung an der Oberfläche der Welle. Selbstverständlich können auch
andere Formen eines zweiten Durchlasses gewählt werden, wenn sich diese
für eine
Anwendung als günstig
erweisen. So kann sich auch ein halbkreisförmiger oder elliptischer oder
halbelliptischer oder auch eckiger zweiter Durchlaß je nach
Bedarf als günstig
erweisen. Es kann sich aber auch je nach Bedarf ein helixförmiger oder
beliebig gekrümmt
verlaufender zweiter Durchlaß innerhalb
der Welle als günstig
erweisen.
Der
erste Durchlaß weist
vorteilhaft einen Kanal auf, welcher in einem Gleitlagerspalt zwischen einem
Gleitlager und der Welle verläuft,
insbesondere in einem Gleitlagerspalt zwischen einem Gleitlager und
einem äußeren Teil
der Welle verläuft.
Diese Maßnahme
führt bei
dieser besonders bevorzugten Weiterbildung der vorgeschlagenen Pumpe
dazu, daß selbst
bei mit hohem Feststoffanteil belasteten Fördermedien ein möglicher
Feststoffeintrag in den Spalttopfraum weitestgehend unterbunden,
jedenfalls drastisch reduziert wird. Der Gleitlagerspalt wirkt aufgrund
seiner räumlichen
Begrenzung bei dieser besonders bevorzugten Weiterbildung der vorgeschlagenen
Pumpe praktisch wie ein Filter für
das Fördermedium.
Während
Ausführungsformen
im Stand der Technik bekannt sind, bei denen ein Spalttopfraum vom
Punkt des höchsten
Drucks im Förderbereich
einer Pumpe aus über
einen Kanal frei zugänglich
ist, so ist bei dieser besonders bevorzugten Weiterbildung der vorgeschlagenen
Pumpe der Spalttopfraum im wesentlichen vom Förderraum der Pumpe abgeschirmt.
Diese konstruktive Maßnahme betreffend
die Anordnung des ersten Durchlasses im Gleitlagerspalt zwischen
Gleitlager und Welle bewirkt also, daß zum einen zwar eine ausreichende
Laufradzirkulation in den Spalttopfraum gegeben ist, zum anderen
aber ein Eintrag von Feststoffen drastisch reduziert wird. Sollten
trotzdem Feststoffe in den Gleitlagerspalt eindringen können, so
sind diese so klein, daß sie
leicht im Gleitlager zerrieben werden. Das Lager ist vorteilhaft
für eine derartige
mechanische Belastung ausgelegt. Sollten solche zerriebenen Bestandteile
von Feststoffen in den Spalttopf gelangen oder sollte es sich bei
einem Fördermedium um
ein leicht polymerisierendes oder sich verdickendes Fördermedium
handeln, so besteht aufgrund der bei der vorgeschlagenen Pumpe vorzugsweise
zu verwendenden drehenden Welle keine Gefahr der Ablagerung im Spalttopfraum.
Ablagerungen oder sonstige Festsetzungen im Spalttopfraum werden
bei der vorgeschlagenen Pumpe unterbunden, da alle festeren oder
dickflüssigeren
Bestandteile aufgrund einer drehenden Welle im Spalttopfraum aufgrund der
von der drehenden Welle erzeugten Fliehkraft sofort nach außen getragen
werden. Gemäß der besonders
bevorzugten Weiterbildung der vorgeschlagenen Pumpe ist also ein
erster Durchlaß zum
Transport des Laufrads in den Spalttopfraum eher klein, jedenfalls
kleiner als der zweite Durchlaß,
dimensioniert. Dagegen ist der zweite Durchlaß innerhalb und außermittig
der Welle eher groß dimensioniert,
jedenfalls größer als
der erste Durchlaß.
Dies bewirkt, daß nach
außen
getragene Bestandteile leicht wieder aus dem Spalttopfraum herausgedrückt werden.
Ein Feststoffeintrag in den Spalttopfraum wird also praktisch unterbunden,
jedenfalls drastisch reduziert, und ein Feststoffaustrag erfolgt
besonders leicht. Aufgrund dieser besonders bevorzugten Ausbildung
der Erfindung kann eine Feststoffansammlung im Spalttopfraum praktisch
nicht erfolgen.
Die
genannte mehrteilige Ausbildung der Welle erlaubt es, die Welle
auf vorteilhafte Weise mittels einem Gleitlager zu lagern, und zwar
insbesondere an einem äußeren Teil,
wie oben erläutert
mittels dem Gleitlager. Das Gleitlager ist dabei über eine Hülse und
eine Buchse gebildet. Die Welle ist in den Lagerbuchsen gehalten.
Die Buchsen sind vorteilhaft an einer Gehäusewand gehalten. Es könnte beispielsweise
das äußere Teil
auf vorteilhafte Weise für ein
Gleitlager ausgebildet sein. Das äußere Teil ist vorzugsweise
aus einem für
die Gleitlagerung besonders geeigneten Werkstoff hergestellt. Neben
den genannten Keramik- oder Kunststoffmaterialien könnten dies
auch besonders harte Werkstoffe wie Carbide oder Sinterwerkstoffe
sein. Dies erweist sich als besonders günstig, wenn Feststoffe im Gleitlagerspalt
zwischen Gleitlager und Welle zerrieben werden sollen. So erweist
es sich auch als günstig,
daß der
zweite Durchlaß in
der Welle entlang einer axialen Ausdehnung im Bereich des Gleitlagers
verläuft, insbesondere
ist günstigerweise
der Verlauf auf den Bereich beschränkt.
Das
vorgeschlagene Konzept erlaubt insbesondere, daß das Laufrad mittig an der
Welle befestigt ist. Günstigerweise
ist das Laufrad drehrichtungsunabhängig befestigt, beispielsweise
mit einer Innensechskantschraube an dem inneren Teil der Welle.
Dies hat erhebliche Vorteile im Vergleich zu einer Befestigung am
Außenrand
der Welle, wie dies bei einer Hohlwelle notwendig geworden wäre.
Es
erweist sich als günstig,
daß der
erste Durchlaß einen
Kanal aufweist, welcher im Bereich des Spaltraums verläuft. Vorteilhaft
bildet ein Teil des Spaltraums einen Teil des ersten Durchlasses.
Dieser Teil des ersten Durchlasses umfaßt also den Raum, der sich
zwischen der Trennwand und dem Förderrotor
erstreckt. Insbesondere wird die Trennwand von einem Teil eines
Spalttopfes gebildet, der sich teilweise zwischen Förderrotor
und Antriebsrotor in den Spaltraum erstreckt, den Förderrotor
umgibt und einen Spalttopfraum umfaßt.
Ebenso
erweist es sich als günstig,
daß der erste
Durchlaß einen
weiteren Kanal aufweist, welcher im Förderrotor verläuft und
insbesondere über eine
Bohrung im Förderrotor
gebildet istt. Vor allem ist es günstig, daß der Kreislauf für das Fördermedium
den Spalttopfraum umfaßt.
Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung im Vergleich
zum Stand der Technik, welcher zum Teil ebenfalls dargestellt ist,
beschrieben. Diese soll die Ausführungsbeispiele
nicht maßstäblich darstellen,
vielmehr ist die Zeichnung, wo zur Erläuterung dienlich, in schematisierter
und/oder leicht verzerrter Form ausgeführt. Im Hinblick auf Ergänzungen
der aus der Zeichnung unmittelbar erkennbaren Lehren wird auf den
einschlägigen
Stand der Technik verwiesen.
Insbesondere
ist zu berücksichtigen,
daß vielfältige Modifikationen
und Änderungen
betreffend Form und Details einer Ausführungsform vorgenommen werden
können,
ohne von der allgemeinen Idee der Erfindung abzuweichen. Die in
der vorstehenden Beschreibung, in der Zeichnung sowie in den Ansprüchen offenbarten
Merkmale der Erfindung können
sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung
der Erfindung wesentlich sein. Die allgemeine Idee der Erfindung
ist nicht beschränkt auf
die exakte Form oder das Detail der im folgenden gezeigten und beschriebenen
Ausführungsform
oder beschränkt
auf einen Gegenstand, der eingeschränkt wäre im Vergleich zu dem in den
Ansprüchen
beanspruchten Gegenstand.
Während sich
die Erfindung als besonders nützlich
für eine
bestimmte Art von Magnetkupplungspumpen erweist, anhand solcher
sie im folgenden im Detail beschrieben wird, so ist dabei zu beachten,
daß die
Erfindung auch im Rahmen einer Reihe von anderen Magnetkupplungspumpen
angewendet werden kann. So kann die Erfindung z. B. auch auf eine
Spaltrohrpumpe übertragen
werden, bei der anstatt Permanentmagnete Elektromagnete verwendet
werden. Weiterhin können
Magnetkupplungspumpen auch eine Achse anstelle einer Welle aufweisen.