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Die Erfindung betrifft ein Drehzahlmeßsystem,
mit mindestens einem Drehzahlsensor zur Erfassung einer Drehzahl
eines Meßkörpers, nach
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Vorrichtungen zur Messung von Drehzahlen eines
rotierenden Meßkörpers sind
vielfältig
bekannt. Üblicherweise
ist der rotierende Meßkörper hierzu auf
seinem Umfang mit elektrischen oder magnetischen Diskontinuitäten versehen,
beispielsweise mit magnetischen und nichtmagnetischen Abschnitten oder
elektrisch gut und schlecht leitenden Abschnitten oder als Zahnscheibe
mit Zähnen
und Lücken. Der
in einem definierten Abstand zum Meßkörper angeordnete feststehende
Drehzahlsensor spricht auf diese in Bewegungsrichtung angeordneten
Diskontinuitäten
an, wenn der Meßkörper an
dem Drehzahlsensor vorbeibewegt wird.
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Bekannte Drehzahlsensoren arbeiten
beispielsweise als passive Sensoren nach induktivem Meßprinzip,
oder als aktive Sensoren nach dem Hall-Meßprinzip oder dem magnetoresistivem
Meßprinzip.
Bei einem Induktivsensor, an dem eine Zahnscheibe an einer Induktionsspule
des Sensors vorbeibewegt wird, ist das induzierte Signal bekannterweise
sowohl von der Drehgeschwindigkeit der Zahnscheibe abhängig als
auch von dem Abstand des Induktivsensors von der Zahnscheibe. Bei
einem Hall-Sensor, der auf magnetische Diskontinuitäten anspricht,
ist die Amplitude des Sensorsignals bekannterweise unabhängig von
der Bewegungsgeschwindigkeit des Meßkörpers, jedoch abhängig von dem
Abstand zwischen Drehzahlsensor und Meßkörper.
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Zur Erfassung von Drehzahlen nahe
Null und zur Erfassung einer Drehrichtung des Meßkörpers sind auch Meßsysteme
bekannt, bei denen zwei nach gleichem Meßprinzip arbeitende Drehzahlsensoren
unmittelbar nebeneinander derart angeordnet sind, daß beide
Drehzahlsensoren die elektrischen oder magnetischen Diskontinuitäten des
Meßkörpers unabhängig voneinander
erfassen können.
Zur Bestimmung der Drehrichtung wertet das Meßsystems üblicherweise eine Phasenverschiebung
zwischen den beiden gemessenen Sensorsignalen aus. Ein derartiger
Drehzahlsensor mit zwei Hall-Elementen ist beispielsweise in der
DE 195 15 338 A1 beschrieben.
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Aus der
DE 38 29 390 A1 ist eine
Einrichtung zur Drehzahlmessung bekannt, bei welcher der ausgegebene
Drehzahlwert zur Erhöhung
der Signalgüte
im unteren Drehzahlbereich über
eine Auswertung einer Abstandsinformation zwischen Drehzahlsensor und
Meßkörper ermittelt
wird anstelle über
eine Auswertung des Frequenzsignals des Drehzahlsensors. Hierzu
ist der Meßkörper derart
gestaltet, daß sich der
Abstand zu dem ortsfesten Drehzahlsensor stetig periodisch, beispielsweise
sinus- oder sägezahnförmig ändert, was
eine Änderung
der von dem Drehzahlsensor abgegebenen Abstandssignal ergibt. Eine
nachgeschaltete Auswerteeinheit errechnet ein zeitliches Differential
dieses Abstandssignals, also die Flankensteilheit des Abstandssignals.
Unterhalb einer bestimmten Grenzfrequenz des Sensorsignals spiegelt
die Flankensteilheit des Abstandssignals die tatsächliche
Drehzahl des Meßkörpers wieder.
Entsprechend gibt die Auswerteeinheit nur unterhalb dieser Grenzfrequenz
das Differential des Abstands als Drehzahlsignal aus, oberhalb der
Grenzfrequenz jedoch das bekannte frequenzabhängige Signal des Drehzahlsensors.
Die Auswertung der Flankensteilheit des stetig periodischen Abstandssignals
liefert nur dann zuverlässige
Werte zur Generierung einer Drehzahlinformation, wenn die Meßkontur
weitgehend frei ist von geometrisch bedingten Fehlern und in dem
relevanten Drehzahlbereich auch zumindest weitgehend keine temporären Abstandsänderungen beispielsweise
aufgrund von Unwucht oder Vertikalschwingungen des Meßkörpers vorliegen.
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Aus der
DE 34 21 845 C2 ist eine
Vorrichtung zur gleichzeitigen Bestimmung einer Unwucht eines rotierenden
Meßkörpers – insbesondere
einer Waschmaschinentrommel – mittels
eines Drehzahlsensors bekannt. Grundlage dabei ist, daß eine an
einem elastisch aufgehängten
rotierenden Meßkörper auftretende
Unwucht den Abstand zwischen dem Meßkörper und einem feststehenden
Drehzahlsensor periodisch ändert.
Entsprechend wird das Ausgangssignal des Drehzahlsensors mit einem
von der periodischen Abstandsänderung
herrührenden Signal
moduliert. Eine Demodulation der zeitlichen Hüllkurve des Drehzahlsensor-Ausgangssignals
liefert ein Maß für die Unwucht
des Meßkörpers. Neben der
Unwuchtmessung kann der Drehzahlsensor gleichzeitig zur Drehzahlmessung
verwendet werden. Der für
den offenbarten Einsatzzweck erforderlichen elastischen Aufhängung des
Meßkörpers bedingt
jedoch einen großen
Abstand zwischen Drehzahlsensor und Meßkörper mit den damit verbundenen
bekannten Einschränkungen
hinsichtlich Meßbereich
und Signalgüte
des Drehzahlsignals im gesamten Meßbereich.
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Da dem Abstand zwischen dem feststehenden
Drehzahlsensor und dem rotierenden Meßkörper hinsichtlich der Signalgüte insbesondere
bei sicherheitskritischen Kraftfahrzeugaggregaten wie einem Antiblockiersystem
eines Kraftfahrzeugs eine entscheidende Bedeutung zukommt, wird
in der
DE 32 01 811
A1 vorgeschlagen, eine Überwachung
der vom Abstand zwischen Meßkörper und
Drehzahlsensor abhängigen
Signalamplitude und/oder Amplitudenschwankungen des Drehzahlsensorsignals
vorzusehen. Hierdurch können
periodische oder ein zulässiges
Maß überschreitende
Luftspaltänderungen zwischen
Meßkörper und
Drehzahlsensor frühzeitig erkannt
und der Sensorabstand mechanisch nachgestellt werden, bevor die
sich abzeichnenden Störungen
ein Ausmaß erreicht
haben, welches eine Verfälschung
der Meßergebnisse
des Drehzahlsensors mit sich bringt.
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Bei allen bekannten Drehzahlsensoren
muß der
Luftspalt zwischen dem feststehenden Drehzahlsensor und dem rotierenden
Meßkörper aufgrund
der limitierten Ansprechschwellen des Drehzahlsensors – also aufgrund
vorgegebener Grenzwerte der zeitlich beispielsweise sinus- oder
rechteckförmig
verlaufenden Drehzahlsignalamplituden – für ein verwertbares Drehzahlsignal
genau eingestellt sein, damit der Drehzahlsensor überhaupt
eine Drehzahl als Ausgangssignal liefert. Insbesondere bei hohen
Anforderungen an die Signalgüte
und einem weiten Meßbereich
kommt der Einhaltung des eingestellten Luftspaltes eine wesentlich
Bedeutung zu.
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In der Praxis kann nun das Problem
auftauchen, daß äußere Störungen in
bestimmten Drehzahlbereichen dazu führen, daß sich der zuvor bei der Montage
genau eingestellte Luftspalt zwischen Drehzahlsensor und Meßkörper im
Betrieb permanent oder temporär
verändert.
Ein derartiges Problem kann beispielsweise durch eine Vibration,
insbesondere eine Vertikalschwingung des Meßkörpers hervorgerufen werden.
Im Extremfall können
solche vibrations- bzw. vertikalschwingungsbedingten unerwünschten
periodischen Änderungen
des Luftspalts zwischen Drehzahlsensor und Meßkörper dazu führen, daß eine Drehzahl des Meßkörpers suggeriert wird, obwohl
sich der Meßkörper tatsächlich nicht dreht.
Als praktisches Beispiel für
ein derartiges Problem sei die Abtriebsdrehzahlmessung eines von
einem Dieselmotor angetriebenen Kraftfahrzeuggetriebes bei geringer
Fahrzeuggeschwindigkeit oder Fahrzeugstillstand genannt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
robustes Meßsystem
zur Bestimmung einer Drehzahl eines rotierenden Meßkörpers zu
schaffen, einerseits mit einer hohen Signalgüte in einem großen Meßbereich,
andererseits zumindest weitgehend unempfindlich gegen Vertikalschwingungen
des Meßkörpers im
Betrieb und Torsionsschwingungen des Meßkörpers im Stillstand.
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Gelöst wird die Aufgabe durch ein
Drehzahlmeßsystem
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis
zugrunde, daß einerseits
zur Auswertung von Signalamplituden eines Drehzahlsensors bei aktuell
großem
Luftspalt zwischen Drehzahlsensor und Meßkörper betragsmäßig kleine
Auslöseschwellen
zur Bildung des Drehzahlsignals notwendig ist, andererseits diese betragsmäßig kleinen
Auslöseschwellen
in Verbindung mit einem aktuell kleinen Luftspalt zu Fehlinterpretationen
des Drehzahlsensorsignals führen
können.
Wie bereits erwähnt,
kann eine aktuelle Luftspaltveränderung
aufgrund äußerer Störungen eintreten.
In Versuchen hat sich gezeigt, daß insbesondere bei niedrigen
Drehzahlen und Stillstand des Meßkörpers in Verbindung mit einem
aktuell kleinen Luftspalt eine betragsmäßig vergleichsweise hohe Auslöseschwelle
für die
Auswertung der Signalamplitude erforder lich ist, um derartige Fehlinterpretationen
des Drehzahlsensorsignals sicher auszuschließen. Außerdem hat sich gezeigt, daß bei höheren Drehzahlen
des Meßkörpers in
Verbindung mit einem aktuell kleinen Luftspalt eine vergleichsweise
hohe aktuelle Drehzahlsignalamplitude vorliegt, so daß in diesem
Betriebsbereich betragsmäßig kleine
Auslöseschwellen
zur Bildung des Drehzahlsignals nicht notwendig sind.
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Ausgehend vom bekannten Stand der
Technik weist das Drehzahlmeßsystem
mindestens einen Drehzahlsensor zur Erfassung einer Drehzahl eines rotierenden
Meßkörpers auf.
Der rotierende Meßkörper ist
auf seinem Umfang in bekannter Weise mit elektrischen oder magnetischen
Diskontinuitäten
versehen, beispielsweise mit magnetischen und nichtmagnetischen
Abschnitten oder elektrisch gut und schlecht leitenden Abschnitten
oder in Form einer Zahnscheibe mit Zähnen und Lücken. Der in definiertem Abstand
zum Meßkörper angeordnete
feststehende Drehzahlsensor spricht in bekannter Weise auf diese
in Bewegungsrichtung angeordneten Diskontinuitäten an, wenn der Meßkörper an
dem Drehzahlsensor vorbeibewegt wird. Als Meßprinzip für den Drehzahlsensor können alle
Meßverfahren
eingesetzt werden, bei denen die Drehzahlsignalamplitude vom Luftspalt
zwischen Drehzahlsensor und Meßkörper abhängig sind,
beispielsweise induktive oder magneto-resistive Sensoren oder Hall-Elemente.
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Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, daß das Drehzahlmeßsystem
zusätzlich
zu dem Drehzahlsensor einen separaten Abstandssensor aufweist, über dessen
Ausgangssignal ein aktueller Abstand zwischen Drehzahlsensor und
Meßkörper bestimmt
wird. Hierzu tastet der separate Abstandssensor eine Kontur gleichmäßiger Oberflächenbeschaffenheit
des Meßkörpers vorzugsweise
berührungslos ab.
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Der Abstandssensor liefert permanent
für jeden
Betriebspunkt des Meßkörpers einen
absoluten Abstand oder auch eine Abstandsänderung zwischen Meßkörper und
Drehzahlsensor. Erfindungsgemäß wird diese
Abstands-Information dafür
genutzt, ständig
die sensorspezifischen Auslöseschwellen
des Drehzahlsensors an den aktuellen Luftspalt zwischen Meßkörper und
Drehzahlsensor anzupassen. Unter Auslöseschwellen sind dabei diejenigen
(beispielsweise Sinus- oder rechteckförmig verlaufenden) Werte der
Signalamplituden des Drehzahlsensors zu verstehen, deren Betrag überschritten
sein muß,
damit der Drehzahlsensor ein verwertbares Drehzahl-Ausgangssignal
ungleich „Null"
liefert. Im Prinzip wird durch die Einbeziehung eines aktuellen
Luftspalt-Meßwertes
die Ansprech-Empfindlichkeit des Drehzahlsensors ständig an
die realen Umweltbedingungen der Drehzahlmessung angepaßt.
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In Verbindung mit einer radialen
Abtastung – also
einer zumindest weitgehend zur Meßkörperdrehachse senkrechten Meßrichtung – kann eine derartige
Kontur beispielsweise ein kreisrunder zylindrischer Abschnitt einer
Zahnscheibe sein. In Verbindung mit einer axialen Abtastung – also einer
zumindest weitgehend zur Meßkörperdrehachse
achsparallelen Meßrichtung – kann eine
derartige Kontur beispielsweise eine ebene Stirnfläche eines
Geberrades sein. Die Messung des aktuellen Abstands zwischen Drehzahlsensor
und Meßkörper kann
in bekannter Weise erfolgen, beispielsweise induktiv, magneto-resistiv,
optisch oder mittels Hall-Element.
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In vorteilhafter Weise können Abstandssensor
und Drehzahlsensor in einem gemeinsamen Sensorgehäuse angeordnet
sein, wodurch sich ein äußerst kompakt
bauendes Drehzahlmeßsystem
ergibt.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung
der Erfindung wird vorgeschlagen, daß das Drehzahlmeßsystem
zwei unmittelbar benachbart angeordnete Drehzahlsensoren und einen
Abstandssensor aufweist. Dabei erfassen beide Drehzahlsensoren die
elektrischen oder magnetischen Diskontinuitäten des Meßkörpers unabhängig voneinander. Durch eine
entsprechend ausgeführte
Auswerteeinrichtung wird ein Phasenversatz zwischen den beiden Drehzahlsensorsignalen
berücksichtigt,
derart, daß das
Meßsystem
die Drehzahl und/oder eine Drehrichtung und/oder eine Winkellage
des Meßkörpers als
Ausgabewerte liefert. Wie zuvor beschrieben, stellt die Auswertung
des aktuellen Abstandssignals des Abstandssensors sicher, daß eventuelle
Luftspaltschwankungen zwischen Drehzahlsensor und Meßkörper hinsichtlich
der Auslöseschwelle
der auswertbaren Drehzahlsignalamplitude kompensiert werden. Durch
diese Anordnung kann auch eine Drehzahl „Null" zuverlässig erkannt
werden.
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Für
die Drehzahlmessung können
alle Meßverfahren
eingesetzt werden, bei denen die Drehzahlsignalamplitude vom Luftspalt
zwischen Drehzahlsensor und Meßkörper abhängig sind,
beispielsweise induktive oder magneto-resistive Sensoren oder Hall-Elemente.
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In einer günstigen Ausgestaltung dieser
Weiterbildung können
alle drei Sensoren als kompakt bauendes Drehzahlmeßsystem
in einem gemeinsamen Sensorgehäuse
angeordnet sein.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand
der Figuren näher
erläutert.
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Es zeigen:
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1 ein
Draufsicht auf einen Meßkörper mit
einem erfindungsgemäßen Drehzahlmeßsystem und
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2 einen
schematischen Verlauf einer Drehzahlsignalamplitude als Funktion
eines Luftspalts.
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Ein in 1 in
Draufsicht vereinfacht dargestellter Meßkörper 1 ist beispielhaft
als Zählscheibe ausgebildet
und weist an seinem Umfang axial neben einer üblichen Zählverzahnung 2 eine
zylindrische glatte Abstandsmeßfläche 3 auf.
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Ein in diesem Ausführungsbeispiel
radial zur Zählscheibe 1 angeordneter
ortsfester Drehzahlsensor 4 erfaßt bei einer Rotation des Meßkörper 1 in üblicher
Weise die Impulse der Zählverzahnung 2,
beispielsweise induktiv, magneto-resistiv oder über ein Hall-Element. In einer
anderen Ausgestaltung kann der Drehzahlsensor 4 als Doppelsensor
ausgeführt sein
und so neben der Drehzahl des Geberrades auch dessen Drehrichtung
und/oder Winkellage messen.
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Axial neben dem Drehzahlsensor 4,
radial oberhalb der zylindrischen glatten Abstandsmeßfläche 3 ist
ein Abstandssensor 5 angeordnet, der diese Abstandsmeßfläche 3 abtastet,
beispielsweise nach induktivem oder magneto-resistivem Meßprinzip.
Erfindungsgemäß wird auf
diese Weise ständig
ein aktueller Luftspalt zwischen Drehzahlsensor 4 und Meßkörper 1 bestimmt.
In einer anderen Ausgestaltung kann an statt des aktuellen Luftspaltes
auch die aktuelle Luftspaltänderung
bestimmt werden. Der aktuelle Luftspalt bzw. die aktuelle Luftspaltveränderung
bilden zusammen mit dem Ausgangssignal des Drehzahlsensors 4 die
Eingangsgrößen einer – nicht dargestellen – Auswerteeinrichtung
des erfindungsgemäßen Drehzahlmeßsystems.
Diese Auswerteeinrichtung kann in dem Drehzahlsensor 4 bzw.
dem Sensorgehäuse 6 integriert
sein, aber auch in einem separaten (dezentralen) Steuergerät angeordnet sein.
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Zur Erzielung einer möglichst
kompakten Bauform sind Drehzahlsensor 4 und Abstandssensor 5 in
einem gemeinsamen Sensorgehäuse 6 angeordnet
und bilden so eine Art Miniatur-Drehzahlmeßsystem.
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In der Auswerteeinrichtung des Drehzahlmeßsystems
wird das aktuelle Ausgangssignal des Drehzahlsensors 4 in
Abhängigkeit
von dem aktuellen Ausgangssignal des Abstandssensors 5 bewertet und
eine aktuelle Drehzahl des Meßkörpers als
Ausgabesignal des Drehzahlmeßsystems
gebildet. Dabei sind die sensorspezifischen Auslöseschwellen des Drehzahlsensors 4 von
wesentlicher Bedeutung, wie nachfolgend anhand 2 erläutert
wird.
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In 2 ist
ein schematischer Verlauf von Signalamplituden (Ordinate A) des
Drehzahlsensors 4 über
dem Luftspalt (Abszizze LS) zwischen feststehendem Drehzahlsensor 4 und
rotierendem Meßkörper 1 dargestellt.
Mit A_max und A_min sind die maximalen bzw. minimalen Drehzahlsignalamplituden bezeichnet,
die sich aufgrund der Rotation des Meßkörpers 1 ergeben können. Gemäß der Erfindung
ist dem Drehzahlsensor 4 eine gestrichelt dargestellte obere
Auslöseschwelle
S_o und eine gestrichelt dargestellte untere Auslöseschwelle
S_u zugeordnet. Dabei sind beide Auslöseschwellen S_o, S_u eine Funktion
des gemessenen Luftspalts LS. Ist die tatsächlich gemessene Drehzahlsignalamplitude
größer als
die obere Auslöseschwelle
S_o oder kleiner als die untere Auslöseschwelle S_u, liefert der
Drehzahlsensor 4 ein verläßliches Drehzahlsignal ungleich „Null"
.
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Die oberen und unteren Auslöseschwellen S_o,
S_u sind in Form von sensorspezifischen und/oder meßkörperspezifischen
Kennlinien als Funktion des Luftspaltes LS in der – nicht
dargestellten – Auswerteeinrichtung
des erfindungsgemäßen Drehzahlmeßsystems
gespeichert. Erkennt der Drehzahlsensor 4 nun eine aktuelle
Bewegung des Meßkörpers, so
wird diese nur dann von der Auswerteeinrichtung des Drehzahlmeßsystems
als aktueller Drehzahlwert des Meßkörpers 1 ausgegeben,
wenn die bezogen auf den zeitparallel gemessenen Luftspalt erforderliche
Signalamplitude betragsmäßig überschritten
ist. Andernfalls gibt die Auswerteeinrichtung des Drehzahlmeßsystems
eine Drehzahl „Null"
aus.
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In einer anderen Ausgestaltung können auch die
maximalen und minimalen Drehzahlsignalamplituden A_max, A_min in
Form von sensorspezifischen Kennlinien als Funktion des Luftspaltes
LS in der Auswerteeinrichtung des Drehzahlmeßsystems gespeichert sein.
Bei dieser Variante wird der von dem aktuellen Luftspalt LS abhängige Mindestwert
der aktuellen Drehzahlsignalamplitude beispielsweise als Differenzwert
relativ zu den Grenzwerten A_max, A_min der Drehzahlsignalamplituden
oder als prozentuale Abweichung von den Grenzwerten A_max, A_min
der Drehzahlsignalamplituden berücksichtigt. Die
aktuelle Drehzahlsignalamplitude darf dann also höchstens
um einen definierten Differenzbetrag bzw. eine definierte prozentuale
Abweichnung kleiner sein als die jeweilige Drehzahlsignalamplituden
A_max, A_min, damit das Drehzahlmeßsystem einen Drehzahlwert
ungleich „Null"
ausgibt.
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In einer Weiterbildung der Erfindung
können die
vom Luftspalt LS abhängigen
Auslöseschwellen S_o,
S_u bzw. Grenzwerte A_max, A_min der Drehzahlsignalamplituden auch
als adaptierbare Kennlinien ausgeführt sein. Hierdurch kann beispielsweise die
spezifische Einbautoleranz des Drehzahlsensors 4 relativ
zum Meßkörper 1 besonders
berücksichtigt oder
auch eine im Betrieb aufgetretene permanente Luftspaltveränderung
kompensiert werden.
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Wie in 2 erkennbar,
vergrößern sich
die Auslöseschwellen
S_o, S_u und auch die maximale bzw. minimale Drehzahlsignalamplitude
A_max, A_min vom Betrag her, wenn der Luftspalt LS kleiner wird.
Zum Vergleich sind strichpunktiert obere und untere Auslöseschwellen
S_o_SdT, S_u_SdT eingezeichnet, wie sie aus dem Stand der Technik
bekannt sind. Im Vergleich zum bekannten Stand der Technik werden
in dem schraffiert dargestellten Bereich zwischen der erfindungsgemäßen oberen
Auslöseschwelle
S_o und der oberen Auslöseschwellen
S_o SdT gemäß dem Stand
der Technik bzw. zwischen der erfindungsgemäßen unteren Auslöseschwelle S_u
und der unteren Auslöseschwellen
S_u_SdT gemäß dem Stand
der Technik auftretende Fehlmessungen der Drehzahl des Meßkörpers 1,
wie sie insbesondere durch Vibrationen der Meßkörpers 1 entstehen
können,
durch die erfindungsgemäß luftspaltabhängigen Auslöseschwellen
S_o, S_u zur Ausgabe eines Drehzahlwertes ungleich „Null"
sicher vermieden.
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Das erfindungsgemäße Drehzahlmeßsystem
ist ein äußerst robustes
System zur Bestimmung von Drehzahl und/oder Drehrichtung und/oder
Lage eines rotierenden Meßkörpers für eine beliebige technische
Anwendung. In vorteilhafter Weise ist gegenüber dem Stand der Technik der
im Betrieb effektiv statisch und dynamisch nutzbare Luftspaltbereich vergrößert, entsprechend
unempfindlich ist das Drehzahlmeßsystem gegen äußere Störungen wie Vibrationen.
Trotz zusätzlichem
Abstandssensor benötigt
das erfindungsgemäße Drehzahlmeßsystem kaum
mehr Bauraum als ein herkömmlicher
Drehzahlsensor. Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, daß auf eine
sehr genaue Einstellung des Abstands zwischen Drehzahlsensor und
Meßkörper weitgehend
verzichtet werden kann, mit den entsprechenden Einsparungen bei
der Fertigung (Toleranzen der Anschlußbauteile, Rundlauftoleranzen
und maximale Unwucht des Meßkörpers, ...)
und der Montage. Auch können
eventuell erforderliche Sekundärmaßnahmen
zur Verhinderung oder mindestens zur Verminderung von auf den Meßkörper wirkenden äußeren Störungen (Vibrationen,
...) eingespart werden.
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- 1
- Meßkörper, Geberrad
- 2
- Zählverzahnung
- 3
- Abstandsmeßfläche
- 4
- Drehzahlsensor
- 5
- Abstandssensor
- 6
- Sensorgehäuse
- A
- Drehzahlsignalamplitude
- A_max
- maximale
Drehzahlsignalamplitude
- A_min
- minimale
Drehzahlsignalamplitude
- LS
- Abstand
zwischen Meßkörper und Drehzahlsensor,
-
- Luftspalt
- S_o
- obere
Auslöseschwelle
gemäß der Erfindung
- S_u
- untere
Auslöseschwelle
gemäß der Erfindung
- S_o_SdT
- obere
Auslöseschwelle
nach dem Stand der Technik
- S_u_SdT
- untere
Auslöseschwelle
nach dem Stand der Technik