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Die Erfindung betrifft eine chirurgische
Vorrichtung zum Durchtrennen von Knochengewebe mittels eines gegebenenfalls
Abrasivpartikel enthaltenden Flüssigkeitsstrahls
mit einer Hochdruckquelle zur Erzeugung des Flüssigkeitsstrahls und mit einer den
Flüssigkeitsstrahl
gegen das zu durchtrennende Knochengewebe richtenden Strahleinrichtung.
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Bei einer großen Zahl von chirurgischen Operationen
muß Knochengewebe
durchtrennt werden, beispielsweise beim Einsetzen eines künstlichen
Kniegelenkes. Es ist bekannt, diese Durchtrennung des Knochengewebes
durch oszillierende Sägen
vorzunehmen, mit denen ebene Schnitte im Knochengewebe ausgeführt werden
können.
Allerdings ist die Qualität
dieser Schnitte teilweise nicht befriedigend, da durch Verformungen
der Sägeblätter Abweichungen
von den gewünschten
ebenen Geometrien auftreten können.
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Es ist auch bekannt, Knochengewebe
dadurch zu durchtrennen, daß Flüssigkeitsstrahlen
unter sehr hohem Druck gegen das Knochengewebe gerichtet werden,
diese Flüssigkeitsstrahlen
durchtrennen dann das Knochenmaterial. Die Trennwirkung kann dadurch
erhöht
werden, daß dem
Flüssigkeitsstrahl
Abrasivpartikel beigefügt
werden, insbesondere in der Flüssigkeit
lösliche
Abrasivpartikel, die zwar während
des Durchtrennvorganges als feste Abrasivpartikel im Flüssigkeitsstrahl
vorliegen, die sich aber nach der Durchtrennung in der Flüssigkeit auflösen und
daher im Operationsbereich keine Rückstände bilden (
DE 198 04 065 A1 ).
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Es ist auch vorgeschlagen worden,
derartige Flüssigkeitsstrahlen,
die mit Drücken
in der Größenordnung
von 1000 bar arbeiten, zum Durchtrennen von Knochengewebe längs einer
Fläche
einzusetzen, die nicht eben ist, sondern die beispielsweise kugelig
ausgebildet ist, so daß längs einer
solchen Fläche
durchtrennte Knochenstrukturen relativ zueinander justiert werden
können,
beispielsweise zur Korrektur einer Fehlstellung (
DE 101 19 328.9 ). Dabei ist auch
vorgeschlagen worden, empfindliche Teile des Körpers gegen unerwünschte Verletzungen durch
den Flüssigkeitsstrahl
durch ein löffelartiges Abschirminstrument
zu schützen,
dieses soll gleichzeitig dazu dienen, die kinetische Restenergie
des Flüssigkeitsstrahls
nach dem Durchtrennen des Knochengewebes abzubauen.
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Die bekannten Verfahren konnten bisher noch
nicht in die Praxis umgesetzt werden, da beim Einsatz derartiger
Flüssigkeitsstrahlen
im Operationsbereich Schwierigkeiten der verschiedensten Art auftreten
können.
Das Operationspersonal kann durch den Flüssigkeitsstrahl oder durch
die von diesem beschleunigten Partikel verletzt werden, dasselbe
gilt für
den Patienten selbst, umherspritzende Flüssigkeit kann den Operationsraum
verschmutzen, die Lärmbelästigung
ist außerordentlich
hoch, etc.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine
gattungsgemäße Vorrichtung
so auszugestalten, daß das
Verfahren zum Durchtrennen von Knochengewebe mittels eines Hochdruckflüssigkeitsstrahls
problemlos im Operationssaal eingesetzt werden kann.
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Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung
der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß sie ein
geschlossenes, das zu durchtren nende Knochengewebe allseits umgebendes
Gehäuse
umfaßt,
welches einen abgedichteten Zugang für die Strahleinrichtung sowie
eine Sammeleinrichtung für
die von der Strahleinrichtung gegen das Knochengewebe gerichtete
Flüssigkeit
aufweist.
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Ein in dieser Weise geschlossenes
Gehäuse beschränkt den
Bereich, der mit dem Flüssigkeitsstrahl
und der Flüssigkeit
in Kontakt kommt, auf den Innenraum dieses Gehäuses und schützt damit
die Umgebung, das Gehäuse
wirkt lärmdämpfend und sammelt
gleichzeitig die zum Durchtrennen des Knochengewebes verwendete
Flüssigkeit,
so daß diese aus
dem eigentlichen Operationsbereich entfernt wird. Damit wird der
Einsatz dieses Verfahrens im Operationsraum möglich, ohne daß die geschilderten Probleme
weiterhin auftreten.
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Dabei ist es vorteilhaft, wenn das
Gehäuse mindestens
eine abgedichtete Eintrittsöffnung
für ein Körperteil
aufweist, welches den zu durchtrennenden Knochen enthält. Beispielsweise
kann eine Eintrittsöffnung
für das
Einschieben eines Beines vorgesehen sein, es ist auch möglich, an
gegenüberliegenden
Enden derartige abgedichtete Eintrittsöffnungen vorzusehen, so daß beispielsweise
nur der Kniegelenkbereich eines Beines im Inneren des Gehäuses angeordnet
ist, das Bein aber an beiden Seiten aus dem Gehäuse herausragt.
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Der Zugang für die Strahleinrichtung und/oder
die Eintrittsöffnung
für ein
Körperteil
können mittels
einer flexiblen Manschette abgedichtet sein, die die Strahleinrichtung
bzw. das Körperteil
eng anliegend umgibt. Eine solche flexible Manschette kann beispielsweise
durch eine flexible Folie gebildet werden, die mittels einer elastischen
Begrenzung oder mittels eines Fadens eng an die Strahleinrichtung oder
das Körperteil
angelegt wird und die mit den Wänden des
Gehäuses
direkt verbunden ist. Auf diese Weise können Strahleinrichtung und
Körperteil
relativ zum Gehäuse
beliebig orientiert werden.
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Der Zugang für die Strahleinrichtung kann
so ausgebildet sein, daß eine
den Strahl abgebende Vorrichtung selbst durch diesen Zugang in das
Gehäuse
eintaucht, es kann aber auch vorgesehen sein, daß durch diesen Zugang lediglich
Versorgungsleitungen hindurchgeführt
sind, wenn die eigentliche Abgabevorrichtung für den Flüssigkeitsstrahl im Inneren
des Gehäuses
angeordnet wird.
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Die Sammeleinrichtung umfaßt vorzugsweise
einen Auffangbehälter
am Boden des Gehäuses. Dieser
kann mit einer Abfuhrleitung versehen sein, so daß bereits
während
des Durchtrennvorganges Flüssigkeit
aus dem Gehäuse
abgeführt
wird, dadurch wird verhindert, daß das Niveau der Flüssigkeit
im Gehäuse
ansteigt und gegebenenfalls das Körperteil erreicht.
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Es ist günstig, wenn der Auffangbehälter an seiner
Oberseite von einer durchbrochenen Abdeckung abgedeckt ist, beispielsweise
von einem Lochblech. Dadurch ist eine klare Trennung des Auffangbehälters von
dem übrigen
Innenraum des Gehäuses erreichbar,
in diesem übrigen
Innenraum ist das Körperteil
gelagert.
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Es ist vorteilhaft, wenn das Gehäuse zumindest
teilweise durchsichtig ist, so daß der Operationsverlauf beobachtbar
ist.
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Das Gehäuse kann an seiner Innenseite
zumindest bereichsweise mit einer das Anhaften von Flüssigkeits-
und Gewebeteilchen verhindernden Beschichtung versehen sein, beispielsweise
einer Antibeschlagsbeschichtung, einer an sich bekannten "Lotus"-Beschichtung oder
einer anderen Antihaftbeschichtung, so daß eine Verschmutzung an der
Innenseite des Gehäuses
ebenso vermieden wird wie ein Zulegen von transparenten Bereichen,
die Sichtbarkeit des Innenraums des Gehäuses bleibt dadurch erhalten.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß das Gehäuse aus Einzelteilen modular
zusammengebaut ist. Im einfachsten Fall umfaßt das Gehäuse eine Bodenplatte und ein
haubenförmig
darauf aufsetzbares Oberteil. Dies ermöglicht es, das zu behandelnde Körperteil
oberhalb der Bodenplatte auf dem Operationstisch anzuordnen, dort
die notwendigen Operationsschritte an dem Körperteil vorzunehmen und erst dann,
wenn die Durchtrennung des Körpergewebes vorgenommen
werden soll, das Gehäuse
zu verschließen,
indem das Oberteil auf die Bodenplatte aufgesetzt wird. Das Gehäuse behindert
dadurch den Operateur nicht bei den notwendigen Operationsschritten,
die dem eigentlichen Durchtrennen des Knochengewebes vorausgehen
oder die sich daran anschließen.
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Insbesondere kann vorgesehen sein,
daß eine
Bodenplatte, Seitenwände
und eine Abdeckung als selbständige
Bauteile ausgebildet sind, die zu einem geschlossenen Gehäuse zusammenfügbar sind,
es ist dabei günstig,
wenn die Einzelteile des Gehäuses über ein
Nut-Feder-System zusammenschiebbar oder zusammensteckbar sind. Der
Operateur kann dann in sehr kurzer Zeit nach Vollendung der vorbereitenden
Operationsschritte durch Einschieben der Seitenwände in die Bodenplatte und durch
Aufsetzen einer Abdeckung ein vollständig geschlossenes Gehäuse aufbauen,
das gegebenenfalls auch an die Größe des Operationsbereiches
angepaßt
werden kann oder durch entspre chende Orientierung der modularen
Bauteile beispielsweise an ein linkes oder ein rechtes Knie. Es
ist beispielsweise auch möglich,
eine Seitenwand zweiteilig auszubilden, so daß sie von zwei Seiten her an
ein Körperteil abdichtend
herangeschoben werden kann, welches im Bereich dieser Seitenwand
in den Innenraum des Gehäuses
eintritt.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn
eine Bodenplatte des Gehäuses
ein Unterteil und ein Oberteil umfaßt, die durch Justierglieder
paßgenau
zusammenfügbar
sind. In diesem Falle besteht also die Bodenplatte aus zwei übereinanderliegenden
Teilen, die voneinander trennbar sind und die durch die Justierglieder
relativ zueinander positionierbar sind.
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Insbesondere können die Justierglieder Rücksprünge und
in diese eintauchende Vorsprünge umfassen,
beispielsweise Löcher
und in diese eingreifende Stifte.
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Zwischen Unterteil und Oberteil kann
eine Sterilabdeckung angeordnet sein, beispielsweise in Form eines
sterilen Tuches, welches das Unterteil überdeckt und auf welches das
Oberteil aufsetzbar ist.
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Insbesondere können die Justierglieder durch
die Sterilabdeckung hindurchtreten, diese kann dazu entsprechende
Durchbrüche
aufweisen.
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Es ist dabei vorgesehen, daß das Gehäuse aus
einem sterilisierbaren Material besteht.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
trägt eine
Bodenplatte des Gehäuses
eine Haltevorrichtung, mittels der die Bodenplatte an einem Operationstisch
festlegbar ist. Diese Haltevorrichtung kann beispielsweise eine
Klemmvorrichtung oder auch eine Schraubvorrichtung sein. Es ist
dadurch möglich,
am Operationstisch die Bodenplatte festzulegen, an dieser Bodenplatte
werden dann anschließend
die übrigen
Gehäuseteile
festgelegt, so daß auf
diese Weise das gesamte Gehäuse
fest mit dem Operationstisch verbunden ist.
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Es ist günstig, wenn am Boden des Gehäuses eine
Fixiereinrichtung zur Lagerung und Festlegung des zu durchtrennenden
Knochengewebes fest angeordnet ist. Bei der Operation wird daher
auf dem Boden des Gehäuses,
der vor der Operation am Operationstisch festgelegt wird, das zu
behandelnde Knochengewebe in der Fixiereinrichtung festgelegt, so
daß die
vorbereitenden Operationsschritte durchgeführt werden können. Die
Fixiereinrichtung verbleibt auf dem Boden, wenn das Gehäuse vervollständigt und
geschlossen wird, und fixiert das zu behandelnde Knochengewebe auch
während
der Durchtrennung durch den Flüssigkeitsstrahl.
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Insbesondere kann die Fixiereinrichtung nach
Art eines Fixateur externe ausgebildet sein, also unter Verwendung
von in den Knochen eingreifenden Stiften und äußeren Tragstäben arbeiten,
die die Stifte relativ zueinander in bestimmten Positionen festlegen.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist der Innenraum des Gehäuses
mit einer Absaugung verbunden, die oberhalb der Sammeleinrichtung
für die
Flüssigkeit
aus diesem austritt. Durch diese Absaugung können Aero sole und Tröpfchen aus
der Atmosphäre
des Gehäuseinnenraumes
abgesaugt werden, insbesondere kann die Absaugung so angeordnet
sein, daß im
Inneren des Gehäuses eine
laminare Durchströmung
stattfindet, die für
einen stetigen Abtransport von Aerosolen und Flüssigkeitströpfchen sorgt und damit den
Innenraum und auch das Operationsgebiet während des Trennvorganges von
diesen möglicherweise
störenden
Erscheinungen freihält.
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Die Austrittsstelle der Absaugung
liegt vorzugsweise dem Zugang für
die Strahleinrichtung gegenüber.
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Es ist auch vorteilhaft, wenn die
Austrittsstelle der Absaugung etwa in halber Höhe des Gehäuses angeordnet ist, so daß der gesamte
Innenraum des Gehäuses
durch die Absaugung im wesentlichen gleich beeinflußt wird.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
ist im Gehäuse
mindestens eine Prallfläche
angeordnet, auf die der Flüssigkeitsstrahl
nach dem Durchtrennen des Knochengewebes auftrifft und an die er
seine kinetische Restenergie abgibt.
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Diese Prallfläche kann beispielsweise parallel
zu einer Seitenwand verlaufen, vorzugsweise im Abstand von dieser,
so daß die
Flüssigkeitströpfchen nach
dem Durchgang durch die Prallfläche
an dieser Seitenwand abfließen
und sich in der Sammeleinrichtung an der Unterseite des Gehäuses sammeln
können.
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Es ist günstig, wenn die Prallfläche durch
gegenüber
der Strahlrichtung geneigte Lamellen gebildet wird oder wabenförmig aufgebaut
ist, die Partikel des Flüssigkeitsstrahles
werden dadurch zu plötzlichen
Richtungswechseln gezwungen und geben dabei ihre kinetische Energie
an die Prallfläche
ab.
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Insbesondere können zwei oder mehr Prallflächen mit
unterschiedlich geneigten Strukturen nebeneinander angeordnet sein,
so daß ein
labyrinthförmiger
Durchgang für
die Flüssigkeitsteilchen
geschaffen wird.
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Die Prallflächen können in das Gehäuse einschiebbar
gehalten sein, so daß sie
in einfacher Weise ausgewechselt werden können, falls Verschleißerscheinungen
auftreten sollten.
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Es ist auch vorteilhaft, wenn neben
der Prallfläche
eine Absaugung aus dem Gehäuse
austritt, so daß ein
Teil der an den Prallflächen
abgebremsten Flüssigkeit
bereits über
diese Absaugung aus dem Gehäuse
entfernt wird, dasselbe gilt für
mögliche
Abriebpartikel, die durch den Aufprall des Flüssigkeitsstrahls auf die Prallfläche aus
dieser freigesetzt werden können.
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Die Prallfläche besteht aus einem abriebfesten,
biokompatiblen Material, beispielsweise aus einer Keramik, insbesondere
aus einer Aluminiumoxid- oder Zirkonoxidkeramik.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß zur Bestimmung der relativen
Positionierung des zu durchtrennenden Knochengewebes und der Strahleinrichtung
ein Navigationssystem vorgesehen ist mit Markierelementen, die einerseits
an dem zu durchtrennenden Knochengewebe und andererseits an der Strahleinrichtung
festgelegt sind.
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Derartige Navigationssysteme sind
an sich bekannt, sie bestimmen die Lage der Markierelemente im Raum
beispielsweise über
ein mehrere Kameras aufweisendes Kamerasystem, das mit Infrarotstrahlung
arbeitet, die von den Markierelementen ausgesandt oder an diesen
reflektiert wird. Wenn die Markierelemente fest mit einem bestimmten
Gegenstand verbunden sind, beispielsweise dem Knochengewebe oder
der Strahleinrichtung, so können
deren Lagen und Orientierungen im Raum durch das Navigationssystem
genau bestimmt werden, und damit auch die Relativposition zwischen
Knochengewebe einerseits und Strahleinrichtung andererseits.
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Die Strahleinrichtung kann direkt
oder indirekt fest mit dem zu durchtrennenden Knochengewebe verbunden
und diesem gegenüber
definiert verschiebbar sein. Beispielsweise könnte die Strahleinrichtung
direkt an dem Knochengewebe gehalten werden, z.B. durch Verschraubung,
oder aber auch an der Fixiereinrichtung, die den Knochen im Gehäuse fixiert.
Dabei weist dann die Strahleinrichtung ein definiert bewegliches
Strahlabgabeelement auf, das beispielsweise längs einer Führung verschiebbar ist, so
daß der
Flüssigkeitsstrahl
relativ zum Knochen bewegt werden kann.
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Bei einer anderen Ausführungsform
ist vorgesehen, daß die
Strahleinrichtung gegenüber
dem Gehäuse
und dem darin fixierten Knochengewebe frei verschiebbar und relativ
zu dem zu durchtrennenden Knochengewebe durch eine Steuerung verschiebbar
ist. Es gibt also keine mit dem Knochengewebe fest verbundene Führung für die Strahleinrichtung,
sondern die Relativverschiebung der Strahleinrichtung gegenüber dem
Knochengewebe erfolgt allein durch die Steuerung, die die Strahleinrichtung
im Raum gegenüber
dem festgelegten Knochengewebe verschiebt.
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Die Strahleinrichtung kann beispielsweise
an einem Bewegungsroboter gehalten sein, es wäre aber auch möglich, die
Strahleinrichtung längs
einer Schablone zu verschieben oder sogar manuell, wobei dann der
Chirurg die Relativpositionierung der Strahleinrichtung zum Knochengewebe über das
Navigationssystem kontrolliert.
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Bei Verwendung eines Bewegungsroboters ist
es günstig,
wenn dieser einen mehrgelenkigen Roboterarm aufweist, an dem die
Strahleinrichtung gehalten ist. Dadurch ist es in sehr vielfältiger Weise möglich, die
Strahleinrichtung relativ zum Knochengewebe in ihrer Position zu
verändern.
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Es ist vorteilhaft, wenn der Bewegungsroboter
an einem Gerät
angeordnet ist, welches Versorgungsaggregate für die Strahleinrichtung und/oder das
Gehäuse
umfaßt.
Diese Versorgungsaggregate können
der Aufbewahrung und Zufuhr von Abrasivpartikeln dienen, aber auch
zur Entsorgung der Flüssigkeit
nach dem Schneidvorgang.
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Beispielsweise können an dem Gerät ein Vorratsbehälter und/oder
eine Dosiereinrichtung für einen
Abrasivmittelzusatz vorgesehen sein, eine Absaugvorrichtung für die Absaugung
des Gehäuses und/oder
ein Sammelbehälter
für aus
dem Gehäuse entfernte
Flüssigkeiten
oder Feststoffe, beispielsweise Knochenpartikel, Abriebpartikel,
Körperflüssigkeiten,
Schneidflüssigkeiten
oder noch nicht gelöste
Abrasivpartikel.
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Dabei ist es vorteilhaft, wenn das
Gerät verfahrbar
ist, so daß es
relativ zu dem Operationstisch in geeigneter Weise positioniert
werden kann.
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Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung.
Es zeigen:
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1:
eine schematische Darstellung eines Operationsplatzes zur Durchführung einer
Knieoperation;
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2:
eine Explosionsdarstellung des den Operationsbereich umgebenden
Gehäuses;
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3:
eine Längsschnittansicht
durch das geschlossene Gehäuse
der 2 bei einer Knieoperation;
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4:
eine Schnittansicht des Gehäuses der 3 von oben her;
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5:
eine Querschnittsansicht des Gehäuses
der 3;
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6:
eine schematische Darstellung eines Femurkopfes bei der Ausführung eines
anterioren Femurschnittes;
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7:
eine Ansicht ähnlich 6 bei der Durchführung eines
vorderen Schrägschnittes;
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8:
eine Ansicht des Femurkopfes der 6 und 7 nach Vornahme des anterioren
Femurschnittes, des vorderen Schrägschnittes und des distalen
Femurschnittes;
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9:
eine Ansicht des Femurkopfes der 6 bis 8 bei der Durchführung des
posterioren Femurschnittes unter Zuhilfenahme eines zusätzlichen Prallelementes
und
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10:
eine Ansicht des Femurkopfes der 6 bis 9 mit aufgesetzter Femurprothese.
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Die Erfindung wird nachstehend am
Beispiel der Implantatation einer Endoprothese am distalen Femurende,
also im Kniebereich, erörtert,
es versteht sich aber, daß die
erfindungsgemäße Vorrichtung auch
an anderen Körperteilen
eingesetzt werden kann, an denen ein Durchtrennen von Knochengewebe
notwendig ist.
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Zur Durchführung der angesprochenen chirurgischen
Operation wird ein Operationstisch 1 verwendet, auf den
ein Patient 2 gelegt wird, an dessen Bein 3 im
Bereich des Knies eine Endoprothese eingesetzt werden soll.
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Zunächst wird auf dem Operationstisch 1 eine
Bodenplatte 4 befestigt. Diese besteht aus einem rahmenförmigen Unterteil 4b und
einem darauf aufsetzbaren Oberteil 4a, welches paßgenau auf
das Unterteil 4b aufsetzbar ist. Zu diesem Zweck trägt das Unterteil
nach oben abstehende Justierstifte 4c, die in entsprechende Öffnungen
an der Unterseite des Oberteiles 4a eingreifen können.
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Am Unterteil 4b ist eine
Klemmeinrichtung 5 angeordnet, mit deren Hilfe die Bodenplatte 4 an
einer Klemmleiste 6 des Operationstisches 1 festgeklemmt
werden kann.
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Die Zweiteilung der Bodenplatte 4 in
Oberteil 4a und Unterteil 4b ermöglicht es,
zwischen Unterteil und Oberteil eine Sterilabdeckung in Form eines
sterilen Tuches 4d anzuordnen. Dieses sterile Tuch wird nach
der Montage des Unterteils 4b mit Hilfe der Klemmeinrichtung 5 über das
Unterteil 4b gebreitet, wobei die Justierstifte 4c durch
entsprechende Öffnungen
in dem Tuch 4d hindurchragen. Von oben her wird dann das
Oberteil 4a so aufgesetzt, daß die Justierstifte 4c in
entsprechende Öffnungen
an der Unterseite des Oberteiles 4a eingreifen, so daß Oberteil 4a und
Unterteil 4b positionsgenau zusammengefügt werden, und zwar unter Zwischenlage
eines Steriltuches 4d.
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Die Bodenplatte 4 hat im
dargestellten Ausführungsbeispiel
eine rechteckige Form und bedeckt nur einen Teil des Operationstisches 1.
In der Bodenplatte 4 befindet sich eine zur Oberseite hin
offene Aufnahmekammer 7, die an ihrer Oberseite durch ein Lochblech 8 abgedeckt
ist. Die Aufnahmekammer 7 steht mit einer Abfuhrleitung 9 in
Verbindung, durch die Flüssigkeit,
die durch das Lochblech 8 in die Aufnahmekammer 7 eintritt,
aus der Aufnahmekammer 7 entfernt werden kann.
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An der Bodenplatte 4 sind
außerdem
zwei parallele Klemmschienen 10, 11 befestigt,
die sich längs
der Bodenplatte 4 erstrecken. An diesen Klemmschie nen 10, 11 sind über Klemmschuhe 12 Tragstäbe 13 fixiert,
die nach Art eines Fixateur externe ein Traggestell 14 mit
Fixationsstiften 15 ausbilden, diese Fixationsstifte 15 dienen
als Halteelemente für
das Bein 3 des Patienten 2, sie werden dazu seitlich
in das Bein eingeschoben, durchdringen das Weichteilgewebe und fixieren
die Knochen im Bein 3 relativ zu dem Traggestell 14 und
damit relativ zur Bodenplatte 4 und dem Operationstisch 1.
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Auf die Bodenplatte 4 sind
längs deren
Außenkante
vier Seitenwände
aufsetzbar, nämlich
eine Vorderwand 16, eine Rückwand 17, eine Abschlußwand 18 und
eine Durchsteckwand 19. Diese vier Wände sind senkrecht in entsprechende
Aufnahmenuten 20 der Bodenplatte 4 einsteckbar
und an ihren Kanten zur jeweils benachbarten Wand durch eine Nut-Feder-Führung miteinander
verbunden, die in der Zeichnung nicht näher ausgeführt ist. Auf die gleich hohen
Wände ist
eine Abdeckplatte 21 aufgelegt, die ebenfalls über ein
Nut-Feder-System
mit diesen seitlichen Wänden
verbunden ist. Die Bodenplatte 4, die Vorderwand 16,
die Rückwand 17,
die Abschlußwand 18,
die Durchsteckwand 19 und die Abdeckplatte 21 bilden
gemeinsam ein quaderförmiges, abgeschlossenes
Gehäuse 22 aus,
welches das Traggestell 14 allseits umgibt.
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Die Wände bestehen aus einem sterilisierbaren
Material, beispielsweise aus Edelstahl, sie können auch aus einem durchsichtigen
Material bestehen, beispielsweise Glas, oder zumindest teilweise durchsichtig
sein, so daß eine
Beobachtung des Innenraumes 23 des Gehäuses 22 möglich ist.
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In der Vorderwand 16 des
Gehäuses 22 ist eine
größere Durchbrechung 24 angeordnet,
die mittels einer flexiblen Folie 25 verschlossen ist,
in deren Mitte ein flexibler Dichtring 26 gehalten ist.
Dieser Dichtring 26 umgibt eine folien freie Durchstecköffnung 27 für einen
Strahlkopf 28 einer nachstehend noch näher beschriebenen Strahleinrichtung 29.
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Die Durchsteckwand 19 weist
eine große, nach
unten hin offene Durchbrechung 30 auf, diese Durchbrechung 30 dient
als Durchstecköffnung
für das
Bein 3 des Patienten 2. Diese Durchbrechung 30 ist
in geeigneter Weise gegenüber
dem Bein 3 des Patienten 2 abgedichtet, dies ist
in der Zeichnung nur sehr schematisch dargestellt. Beispielsweise
kann dies durch einen flexiblen Dichteinsatz 31 erfolgen, der
das Bein 3 des Patienten 2 allseits dicht umgibt und
der abdichtend in die Durchbrechung 30 eingeschoben wird,
wenn die Durchsteckwand 19 von oben her in die Bodenplatte 4 eingesteckt
wird. Es wäre
aber auch möglich,
in ähnlicher
Weise wie in der Durchbrechung 24 eine Folie oder dünnwandige
flexible Manschette vorzusehen, die Durchsteckwand könnte auch
zweiteilig ausgebildet sein und von beiden Seiten her mit einer
flexiblen Manschette an das Bein 3 angelegt werden, hier
sind unterschiedliche Möglichkeiten
gegeben, um eine abdichtende Verbindung zwischen der Durchsteckwand 19 und
dem Bein 3 sicherzustellen.
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Die Abdeckplatte 21 und
die Abschlußwand 18 des
Gehäuses 22 sind
durchgehend ausgebildet, so daß das
Gehäuse 22 mit
der Umgebung nur über die
Durchstecköffnung 27,
die Öffnung
im Dichteinsatz 31, die Absaugung 32 und die Abfuhrleitung 9 in Verbindung
steht.
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In der Rückwand befindet sich etwa auf
halber Höhe
in der Mitte derselben eine Absaugung 32, die mit einem
Absaugschlauch 33 verbunden ist. Die Absaugung 32 tritt
im Bereich einer Vertiefung 34 der Rückwand 17 aus dieser
aus, und diese Vertiefung 34 nimmt zwei parallel zur Rückwand 17 verlaufen de, aneinander
liegende Prallplatten 35 und 36 auf, die zwischen
sich und der Rückwand 17 einen
Zwischenraum 37 freilassen. Im Ausführungsbeispiel der 5 sind die beiden Prallplatten 35 und 36 jeweils durch
parallele, schräg
zur Bodenplatte 4 angeordnete Lamellen 38, 39 gebildet,
dabei ist die Neigung der Lamellen 38 und 39 in
den benachbarten Prallplatten 35 und 36 entgegengesetzt
gewählt,
so daß zwischen
den Lamellen 38 und 39 ein labyrinthförmiger Durchtritt
entsteht. Die Prallplatten 35, 36 liegen etwa der
Durchbrechung 24 in der Vorderwand 16 gegenüber.
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In dem dargestellten Ausführungsbeispiel werden
die Prallplatten 35, 36 durch zueinander parallel
verlaufenden Lamellen 38 bzw. 39 ausgebildet, diese
Prallplatten 35, 36 könnten auch jeweils wabenförmig ausgebildet
sein, wobei diese Waben gegenüber
der Oberfläche
der Prallplatten 35, 36 geneigt sind, in benachbarten
Prallplatten vorzugsweise unterschiedlich. Auch dadurch entsteht
ein labyrinthförmiger
Durchgang durch die beiden Prallplatten.
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Die Prallplatten bestehen aus einem
abriebfesten, biokompatiblen Material, beispielsweise aus Al2O3 oder ZrO2.
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Neben dem Operationstisch 1 ist
ein fahrbares Gerät 40 angeordnet,
welches in seinem Inneren ein Saugaggregat 41 und einen
Flüssigkeitssammelbehälter 42 aufweist,
in diesen Flüssigkeitssammelbehälter mündet die
Abfuhrleitung 9 ein, und über das Saugaggregat 41 auch
der Absaugschlauch 33.
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An der Oberseite des Gerätes 40 ist
ein Roboterarm 43 mit mehreren gegeneinander bewegbaren
Armabschnitten 44, 45, 46, 47 angeordnet,
dieser Roboterarm 43 wird von einer Steuerung 48 im
Inneren des Gerätes 40 bewegt.
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Dieser Roboterarm 43 trägt an seinem
freien Ende die Strahleinrichtung 29, die im wesentlichen durch
eine Düse
gebildet wird, die über
einen Schlauch 50 mit einer Flüssigkeit unter sehr hohem Druck
versorgt wird. Diese Flüssigkeit
wird der Strahleinrichtung 29 von einem in der Zeichnung
nicht dargestellten Hochdruckaggregat unter sehr hohem Druck zugeführt, der
Druck kann beispielsweise bei 1000 bar liegen. Vorzugsweise handelt
es sich bei der Flüssigkeit
um Wasser.
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Im Gerät
40 ist weiterhin
ein Vorratsbehälter
51 angeordnet,
der mit einer Dosierungeinrichtung kombiniert sein kann. In diesem
Vorratsbehälter
befindet sich ein Abrasivzusatzmittel, das in der Flüssigkeit
löslich
ist, es kann sich dabei beispielsweise um Zuckerverbindungen handeln,
wie sie in der
DE
198 04 065 A1 beschrieben sind. Dieser Vorratsbehälter
51 steht über einen
Schlauch
49 mit der Strahleinrichtung
29 so in
Verbindung, daß in
der Strahleinrichtung
29 durch die Flüssigkeit Abrasivzusatzmittel angesaugt
und in der Strahleinrichtung
29 mit dieser Flüssigkeit
vermischt werden, der Strahlkopf
28 der Strahleinrichtung
29 gibt
somit ein Gemisch aus unter sehr hohem Druck stehender Flüssigkeit,
insbesondere Wasser, und Abrasivpartikeln ab.
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In der Darstellung der 1 ist weiterhin sehr schematisch
ein Navigationssystem 52 dargestellt, welches mehrere Kameras 53,
eine Datenverarbeitungsanlage 54 und einen Monitor 55 umfaßt. Die
Datenverarbeitungsanlage 54 ist mit der Steuerung 48 über eine
Verbindungsleitung 56 verbunden, diese Verbindung kann
gegebenenfalls auch drahtlos erfolgen. Das Navigationssystem 52 umfaßt weiterhin
Markierelemente 57 und 58, das Markierelement 57 ist
dabei fest verbunden mit der Strahleinrichtung 29, das
Markierelement 58 ist fest verbunden mit dem Bein 3 des
Patienten 2 oder mit dem Traggestell 14 oder dem
Gehäuse 22.
All diese Teile sind starr miteinander verbunden, so daß in jedem
Fall das Markierelement 58 direkt oder indirekt starr mit
dem Bein 3 des Patienten 2 verbunden ist, während das Markierelement 57 starr
mit der Strahleinrichtung 29 verbunden ist.
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Das Navigationssystem 52 bestimmt
die Position und die Lage der Markierelemente 57, 58 im Raum
in an sich bekannter Weise, beispielsweise durch Infrarotstrahlung,
die an den Markierelementen 57, 58 reflektiert
wird und durch die Kameras 53 aufgenommen werden kann.
Dadurch läßt sich
die Relativposition der Strahleinrichtung 29 gegenüber dem Bein 3 des
Patienten 2 exakt bestimmen.
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Es ist natürlich möglich, zur Positionsbestimmung
des Beines 3 mehrere derartige Markierelemente zu verwenden,
die beispielsweise über
Knochenschrauben an einem Knochen des Beines 3 festgelegt
werden können,
zusätzlich
am Traggestell 14 und am Gehäuse 22, so daß damit
zusätzlich
eine Kontrolle gegeben ist über
die Position dieser Gegenstände.
Es ist dadurch z.B. auch möglich,
vor Schließen
des Gehäuses
die Position des Beines 3 über ein Markierelement am Bein
zu bestimmen, danach jedoch indirekt über die Positionsbestimmung
des Markierelementes am Gehäuse.
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Die Verwendung der beschriebenen
chirurgischen Vorrichtung wird nachstehend am Beispiel der Vorbereitung
des distalen Endes 59 eines Femurs 60 erläutert, diese
Vorbereitung ist notwendig, um auf das distale Ende des Femurs 60 eine
die ursprünglichen
Gelenkflächen 61 des
Femurs 60 ersetzende Endoprothese 62 aufzusetzen.
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Für
diese Operation wird zunächst
die Bodenplatte 4 mittels der Klemmeinrichtung 5 auf
dem Operationstisch 1 befestigt, die Abfuhrleitung 9 und der
Absaugschlauch 33 können
bereits mit dem Gerät 40 verbunden
werden. Das Gerät 40 wird
bei dieser vorbereitenden Phase vom Operationstisch 1 weggefahren,
um einen freien Zugang zum Operationstisch 1 zu ermöglichen.
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Auf der Bodenplatte 4 ist
das Traggestell 14 aufgebaut, und der Patient 2 wird
nun so gelagert, daß sein
Bein 3 in Beugestellung oberhalb des Traggestells 14 angeordnet
ist, in dieser Lage werden sowohl der Oberschenkel als auch der
Unterschenkel des Patienten 2 durch die Fixationsstifte 15 des
Traggestells 14 festgelegt.
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Der Zugang zu dem Bein 3 ist
völlig
frei, da bisher lediglich die Bodenplatte 4 mit dem Traggestell 14 auf
dem Operationstisch 1 angeordnet ist.
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In dieser Lage kann der Operateur
das Bein 3 durch vorbereitende operative Schritte öffnen, so daß ein freier
Zugang zum distalen Ende des Femurs 60 und insbesondere
zu den zu ersetzenden Gelenkflächen 61 gegeben
ist (3).
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Erst nach Vollendung dieser vorbereitenden Operationsschritte
wird daraufhin das Gehäuse 22 vervollständigt, es
werden also die Vorderwand 16, die Rückwand 17, die Abschlußwand 18 und
die Durchsteckwand 19 in die Bodenplatte 4 eingesetzt, dabei
wird in der beschriebenen Weise eine Abdichtung des Beines 3 im
Bereich der Durchbrechung 30 hergestellt, beispielsweise
durch eine flexible Manschette. Schließlich wird das Gehäuse 22 durch
die Abdeckplatte 21 dicht verschlossen.
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In einem nächsten Schritt wird das Gerät 40 so
an das Gehäuse 22 herangefahren,
daß die
Strahleinrichtung 29 durch die Durchstecköffnung 27 hindurchgesteckt
werden kann und mit ihrer Düse
in den Innenraum 23 des Gehäuses 22 hineinragt
(5).
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Das Navigationssystem 52 kann
dabei die Relativposition der Strahleinrichtung 29 gegenüber dem
am Traggestell 14 fixierten Femur 60 genau bestimmen.
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Die Daten des Femurs 60 können in
an sich bekannter Weise unterschiedlich gewonnen werden. Beispielsweise
ist es möglich,
durch Schnittbildaufnahmen mittels der Computertomographie einen dreidimensionalen
Datensatz zu erzeugen, der in der Datenverarbeitungsanlage 54 gespeichert
wird und der auf dem Monitor 55 sichtbar gemacht wird.
Dieser Anzeige des Monitors 55 kann die jeweilige Position der
Strahleinrichtung 29 ortsrichtig überlagert werden, so daß der Operateur
auf dem Monitor 55 die Relativpositionierung erkennen kann.
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Bei einem anderen Verfahren werden
die Daten des Femurs 60 vor der Operation bestimmt, und zwar
vor dem Festlegen des Beines 3 am Traggestell 14.
In diesem Falle kann beispielsweise durch Verwendung mehrerer Markierelemente
an verschiedenen Teilen des Beines durch Bewegung des Beines auf
dynamischem Wege festgestellt werden, wo die Gelenkmittelpunkte
in der Hüfte,
im Knie und im Knöchel
liegen, aus diesen Daten lassen sich Bezugsgeraden bestimmen, die
dann für
die Anordnung von Schnittebenen Verwendung finden. Auch in diesem Falle
werden die so gewonnenen Daten in die Datenverarbeitungsanlage 54 eingespeist
und dort gespeichert, so daß beim Operationsablauf
dann der Operateur am Monitor 55 genau die Relativposition
der Strahleinrichtung 29 relativ zu dem Femur 60 oder den
auf diese Weise bestimmten Durchtrennungsebenen erkennen kann.
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Die Datenverarbeitungsanlage kann über die Steuerung 48 den
Roboterarm 43 so steuern, daß die Richtung des von der
Strahleinrichtung 29 abgegebenen Strahles relativ zu dem
Femur 60 genau eingehalten ist, und diese Einstellung wird über das
Navigationssystem 52 laufend kontrolliert und gegebenenfalls
korrigiert. Sobald die richtige Ausgangsstellung erzielt ist, wird
der Strahleinrichtung 29 durch das Hochdruckaggregat Flüssigkeit
unter hohem Druck zugeführt,
diese Flüssigkeit
enthält
in der beschriebenen Weise Abrasivpartikel und wird in Form eines
scharf gebündelten
Flüssigkeitsstrahls
so gegen den Femur 60 gelenkt, daß dieser beim Aufprall der
Flüssigkeitspartikel
und der Abrasivpartikel durchtrennt wird.
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Nach dem Durchtrennen trifft der
Flüssigkeitsstrahl
mit immer noch hoher Energie und hohem Druck auf die Prallplatten 35, 36 auf, ändert in
diesen mehrfach seine Strömungsrichtung
und gibt dabei seine Energie an die Prallplatten 35 und 36 ab,
so daß die
Flüssigkeitsteile
nach dem Durchtritt durch die Prallplatten 35 und 36 anschließend in
den Zwischenraum 37 gelangen und von dort nach unten abfließen, von
dort werden sie teilweise durch die Absaugung 32 entfernt,
teilweise laufen sie an den seitlichen Wänden und sammeln sich in der
Aufnahmekammer 7, sowohl über den Absaugschlauch 33 als auch über die
Abfuhrleitung 9 gelangen die Flüssigkeitsteilchen anschließend in
den Flüssigkeitssammelbehälter 42 des
Gerätes 40 und
verbleiben dort bis zum Ende der Operation.
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Über
die Steuerung 48 wird der Roboterarm 43 nun so
gesteuert, daß der
Flüssigkeitsstrahl 63 das
distale Ende 59 des Femurs 60 für die Aufnahme der
Endoprothese 62 vorbereitet. Zunächst wird dabei an dem freigelegten
distalen Ende 59 des Femurs 60 ein anteriorer
Femurschnitt durchgeführt
(6) gefolgt von einem
vorderen Schrägschnitt
(7), daran schließt sich
ein distaler Femurschnitt an, so daß am distalen Ende 56 des
Femurs 60 drei jeweils um 45° zur benachbarten Ebene geneigte
Schnittebenen 64, 65 und 66 entstehen
(8).
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An die distale Schnittebene 66 schließen sich
zwei weitere Schnittebenen 67 und 68 an, die ebenfalls
um etwa 45° gegenüber den
benachbarten Ebenen geneigt sind. Um den posterioren Femurschnitt
für die
Schnittebene 68 ausführen
zu können, muß gleichzeitig
dafür Sorge
getragen werden, daß der
Femur 60 und auch das umgebende Weichteilgewebe nicht beschädigt werden,
und zu diesem Zweck wird vor Ausführung des posterioren Femurschnittes ein
plattenförmiges
Prallelement 69 neben den Femur 60 eingeschoben,
wobei es etwa parallel zum Femur verläuft und diesen posterior abdeckt
(9). In dem Prallelement 69,
das aus biokompatiblem und verschleißfestem Material besteht, beispielsweise aus
Al2O3- oder ZrO2-Keramik – befinden sich Absauglöcher 70,
die über
in der Zeichnung nicht dargestellte Kanäle im Inneren des Prallelementes 69 mit einer
Absaugleitung 71 verbunden sind, die ihrerseits entweder
zum Absaugschlauch 33 oder direkt zum Saugaggregat 41 im
Gerät 40 führt. Zu
diesem Zweck kann eine abgedichtete Durchführung am Gehäuse 22 vorgesehen
sein, die in der Zeichnung nicht dargestellt ist (9).
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Auf das in dieser Weise mit fünf Schnittebenen 64 bis 68 versehene
distale Ende 59 des Femurs 60 kann dann die Endoprothese 62 diese
Schnittebenen abdeckend aufgesetzt werden, so daß dadurch neue Gelenkflächen 72 am
Femur 60 festgelegt werden.
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Das Aufsetzen der Endoprothese 62 erfolgt nach
Abschluß der
Durchtrennung des Femurs 60. Sobald diese Durchtrennung
beendet ist, können
die oberen Teile des Gehäuses 22 wieder
entfernt werden, es bleibt dann nur noch die Bodenplatte 4 mit dem
Traggestell 14 und dem daran festgelegten Bein 3 auf
dem Operationstisch 1 zurück, so daß der Chirurg wieder freien
Zugang zu dem nunmehr in der gewünschten
Weise bearbeiteten distalen Ende 59 des Femurs 60 hat,
er kann dann auch unbehindert die Endoprothese 62 aufsetzen
und die Operation in der gewohnten Weise zu Ende führen.
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Nachstehend werden noch einmal die
für eine
solche Operation notwendigen Einzelschritte für verschiedene Varianten dieser
Operation zusammengefaßt
wiedergegeben:
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Variante I:
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1. Vorbereitende
Maßnahmen
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- 1.1 Lagerung des Patienten auf Operationstisch, gegebenenfalls
Anlage einer Blutsperre
- 1.2 Steriles Abwaschen und Abdecken des Beines. Die Abdeckung
ist dabei abhängig
davon, ob auch die Hüfte
abgedeckt wird, in diesem Fall ist keine Blutsperre möglich.
- 1.3 Der Operationstisch wird mit einem speziellen Operationstuch
abgedeckt, dieses weist Löcher auf,
durch die hindurch das Oberteil der Bodenplatte mittels des Unterteils
der Bodenplatte am Operationstisch befestigt werden kann.
- 1.4 Die Bodenplatte wird am Operationstisch befestigt, und zwar
zusammen mit dem Traggestell.
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2. Operationsbeginn
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- 2.1 Das Bein des Patienten wird durch die Durchbrechung 30 der
Durchsteckwand hindurchgeführt,
diese aber noch nicht in das Gehäuse
eingesetzt, sondern das Bein wird nach dem Durchstecken auf dem
Traggestell positioniert und fixiert.
- 2.2 Das Knie wird durch einen medianen Hautschnitt eröffnet und
der Zugang wird zur Darstellung des Femurs über das distale Drittel desselben
erweitert.
- 2.3 Alternative: Die Festlegung des Beins am Traggestell kann
auch erst nach der Eröffnung des
Knies erfolgen.
- 2.4 Die Weichteile werden mit Retraktoren auseinandergezogen,
so daß ein
freier Zugang zum distalen Ende des Femurs gegeben ist.
- 2.5 Die Vorderwand, die Rückwand,
die Abschlußwand,
die Durchsteckwand und die Abdeckplatte werden zu einem geschlossenen
Gehäuse
zusammengefügt.
- 2.6 Durch die Durchstecköffnung
wird die Strahleinrichtung in das Innere des Gehäuses eingeführt.
- 2.7 Computertomographiebilder des Beines werden auf dem Monitor
dargestellt, ebenso die Strahleinrichtung. Die Strahleinrichtung
wird dabei lagerichtig über
die Darstellung des Femurs eingeblendet, die relative Zuordnung
erfolgt über Markerpunkte
(Referenzstifte).
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3. Femurendoprothese
mit fünf
Resektionsebenen
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- 3.1 Es werden nacheinander der anteriore Femurschnitt,
der vordere Schrägschnitt
und der distale Femurschnitt ausgeführt, gegebenenfalls auch noch
der hintere Schrägschnitt.
- 3.2 Vor dem hinteren Schrägschnitt
oder danach wird das zusätzliche
Prallelement eingeführt,
dies kann entweder nach Öffnung
des Gehäuses
erfolgen oder durch eine weitere Durchbrechung in der Wand des Gehäuses, die
nach Art eines Chemikalienmanipulatorgefässes eine abgedichtete Durchgreiföffnung aufweist,
beispielsweise unter Ausbildung eines flexiblen Handschuhs.
- 3.3 Die fehlenden Schnitte werden ausgeführt.
- 3.4 Das Gehäuse
wird entfernt, die abgetrennten Knochenstücke werden entweder nach jedem
Sägeschnitt
oder nach Herstellung aller Sägeschnitte
manuell entfernt.
- 3.5 Nach Entfernung des Gehäuses
wird die Endoprothese aufgesetzt.
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Daran schließen sich herkömmliche
Vorgänge
zum Wundverschluß an.
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Variante II:
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Alle Verfahrensschritte laufen gleich
ab, es wird jedoch auf dem Monitor nicht ein dreidimensionaler,
durch Computertomographie gewonnener Datensatz der knöchernen
Struktur dargestellt, sondern die geometrischen Daten des Beines
werden vor Festlegung des Beines auf dem Traggestell durch Beugung
des Beines an verschiedenen Gelenken und durch andere Bewegungen
des Beines mit Hilfe des Navigationssystems festgestellt und zur
Berechnung von Vorzugsrichtungen der herzustellenden Schnittebenen
verwendet.