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Die
Erfindung betrifft ein Rahmenschloss nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Derartige
Rahmenschlösser
sind aus der Praxis bekannt und beispielsweise in der gattungsbildenden
DE 39 12 900 C2 beschrieben.
Diese Rahmenschlösser
haben sich in dem Sinne bewährt, dass
diese eine fest mit dem Rahmen eines Zweirades uns insbesondere
Fahrrades verbundene Diebstahlsicherung darstellen, die bei einem
abgestellten Fahrrad schnell betätigt
werden kann, ohne dass dazu eine aufwändige Handhabung eines Spiral- oder
Bügelschlosses
erforderlich ist, da zum Schließen
und auch zum Öffnen
des Rahmenschlosses lediglich der Schlossbügel quer über die Öffnung verstellt werden muss.
Durch das Rahmenschloss ist dadurch eine Drehung des Rades insgesamt
unterbunden und weiterhin auch das Rad fest an den Rahmen gekoppelt,
so dass das Rad nicht von dem Rahmen getrennt werden kann, was insbesondere
bei Schnellspannverschlüssen
schnell und einfach möglich
ist. Zur Betätigung
des Rahmenschlosses, also der Verstellung des Schlossbügels, ist
dieser mit einer Seitenlasche versehen, die aus dem Gehäuse des
Rahmenschlosses herausgeführt
ist und in einem längs
der Verstellrichtung des Schlossbügels ausgebildeten Schlitz
des Gehäuses
verstellt werden kann. Dieser unabhängig von der Anordnung und Ausrichtung
der Seitenlasche stets erforderliche Schlitz bedeutet allerdings
auch, dass das Gehäuse in
Umfangsrichtung mindestens eines seiner Hohlschenkel nicht geschlossen
ist und damit eine Eintrittsmöglichkeit
für Schmutz
in das Gehäuseinnere bietet
und der Schutz des Rahmenschlosses gegen Manipulationsversuche eingeschränkt ist,
da durch Dritte versucht werden könnte, den Schlossbügel des Rahmenschlosses
in geöffnetem
Zustand durch den Schlitz zu blockieren und so eine Sicherung des Zweirades
durch das Rahmenschloss zu unterbinden.
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In
der
DE 26 04 732 A1 ist
ein Rahmenschloss mit einem C-förmigen
Gehäuse
sowie einen ebenfalls C-förmigen
Schlossbügel,
der mittels eines Handgriffes von einer ins Gehäuse zurückgezogenen Entriegelungsstellung
in eine Verriegelungsstellung bewegbar ist, und einem im Gehäuse vorgesehen Schlitz
als Bewegungsbahn für
einen den Bügel
mit dem Handgriff verbindenden Steg offenbart, wobei sich der Schlitz
auf der dem Rahmen zugewandten Innenseite des Gehäuses befindet.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Rahmenschloss der
eingangs genannten Art so auszubilden, dass eine zur Betätigung des Schlossbügels erforderliche
Teilung des Gehäuses unter
Ausbildung eines Schlitzes vermieden werden kann.
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Diese
Aufgabe wird nach der Erfindung bei einem gattungsgemäßen Rahmenschloss
dadurch gelöst,
dass ein Griffbügel
einenends an dem Schlossbügel
befestigt ist, der durch eine Griffbügelöffnung des Gehäuses aus
diesem herausgeführt
ist, und dass der Griffbügel
in einen der Hohlschenkel verschiebbar ausgestaltet ist.
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Dieses
Rahmenschloss zeichnet sich dadurch aus, dass der Schlossbügel in seiner
geöffneten
Stellung vollständig
innerhalb des Gehäuses
gekapselt ist, wobei die Verstellung des Schlossbügels über den
Griffbügel
erfolgt, der nur an einem Ende mit dem Schlossbügel verbunden ist, im Übrigen aber über die
restliche Erstreckung des Griffbügels
keine Verbindung mit dem Schlossbügel besteht, so dass der Griffbügel seitlich
an dem Schlossbügel
vorbei aus dem Gehäuse
durch die Griffbügelöffnung hinausgeführt werden
kann und bei seiner daher problemlos möglichen Verstellung den Schossbügel mitnimmt.
Es ist damit nicht der sich längs
des Verstellweges des Schlossbügels
erstreckende Schlitz erforderlich, sondern lediglich eine Griffbügelöffnung,
die sich an einer Stelle des Gehäuses
befindet und deren Abmessungen unabhängig von dem Verstellweg des Schlossbügels beziehungsweise
von dessen geometrischer Gestalt sind.
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Es
ist weiterhin vorteilhaft, wenn die Griffbügelöffnung an die Querschnittsgestalt
des Griffbügels angepasst
ist, da so durch den Griffbügel
in jedem Betriebszustand des Rahmenschlosses die Griffbügelöffnung abgedichtet
ist und weder Staub noch ein Manipulationswerkzeug eindringen kann.
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Um
eine möglichst
einfache Handhabung des Rahmenschlosses zu ermöglichen, ist die Griffbügelöffnung in
dem Gehäuse
in dem Bereich der Schlosskammer ausgebildet, so dass der Griffbügel in bei Rahmenschlössern üblicher
Weise von oben ergriffen und über
einen großen
Verstellweg bewegt werden kann.
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Die
einfachste und eleganteste Gestaltung des Gehäuses, mit der eine Überbrückung der Öffnung und
Umfassung des Rades erreicht werden kann, ist dadurch gekennzeichnet,
dass die Hohlschenkel sowie der Schlossbügel und der Griffbügel teilkreisförmig gestaltet
und der Schlossbügel
mit dem Griffbügel
drehbar in den Hohlschenkeln gelagert ist.
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Als
günstig
hat sich weiterhin gezeigt, wenn das freie Ende des Schlossbügels in
Verstellrichtung mindestens um den dem Abstand der Durchtrittsöffnungen
entsprechenden Betrag vor dem freien Ende des Griffbügels liegt.
Mit dieser Ausführungsform
ist es möglich,
das Rahmenschloss vollständig
zu schließen,
ohne dass dazu der Griffbügel
gleichfalls bis in die Öffnung
zwischen den beiden Hohlschenkeln verschwenkt werden muss. Dies
ist besonders günstig
in Verbindung mit dem Merkmal, dass auf der Oberfläche des
Hohlschenkels zur Führung
des Griffbügels
eine Schiene ausgebildet ist, da so während der gesamten Verstellung
des Griffbügels
dessen Führung
nicht verloren geht.
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Wenn
die Schiene in eine Nut des Griffbügels eingreift, dann ist eine
Führung
des Griffbügels
auf drei Seiten gegeben über
die beiden Seitenwände der
Nut sowie den Nutboden. Sofern weiterhin die Nut eine Hinterschneidung
aufweist, die in die Schiene eingreift, ist erreicht, dass der Griffbügel nicht
von der Schiebe abgehoben werden kann, so dass eine Abspreizung
des Griffbügels
unmöglich
ist, der Griffbügel
also nicht durch wiederholtes Abknicken geschwächt oder durch ein Werkzeug
in einfacher Weise beschädigt
werden kann. In material- und damit gewichtssparender Weise lässt sich
die Führung
des Griffbügels
realisieren, indem an dem freien Ende des Griffbügels ein Griffstück angeordnet
ist, das mit seinen Seitenschenkeln die Nut bildet.
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Da
in der geschlossenen Stellung des Rahmenschlosses der Griffbügel außerhalb
des Gehäuses
zugänglich
ist und zugänglich
sein muss, um eine weitgehende Öffnung
des Gehäuses
zu vermeiden, ist es auch erforderlich, auch den Griffbügel gegen Beschädigung zu
schützen,
so dass vorgesehen ist, dass der Griffbügel aus Stahl besteht.
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Zur
Kapselung des Rahmenschlosses und zur Verbergung von dessen innerem
Aufbau ist das Gehäuse
von einer Umhüllung
umgeben, die einen Schlitz für
den Griffbügel
aufweist. Diese Umhüllung kann
auch als Mittel zur Führung
des Griffbügels
genutzt werden, indem auf dem Griffbügel eine Führungsnase angeordnet ist,
die in eine Führungsbahn der
Umhüllung
eingreift.
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Im
folgenden wird die Erfindung an einem in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiel
näher erläutert; es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Rahmenschlosses, nicht am Rahmen
des Zweirades befestigt, im geöffneten
Zustand,
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2 eine
der 1 entsprechende Darstellung eines Rahmenschlosses
im geschlossenen Zustand,
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3 eine
der 2 entsprechende Darstellung eines Rahmenschlosses
mit einem nur teilweise dargestellten Gehäuse,
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4 eine
perspektivische Darstellung, der Übersichtlichkeit halber reduziert
auf einen Teil des Gehäuses
mit dem Schloßbügel und
dem Griffbügel in
gelöster
Kopplung,
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5 eine
perspektivische Darstellung der Teile aus
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4 in
gekoppeltem Zustand von dem Schloßbügel und dem Griffbügel,
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6 eine
Darstellung des Gegenstandes aus 5 aus anderer
Perspektive,
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7 eine
perspektivische Darstellug des Rahmenschlosses mit den zwei Hälften einer
der Kapselung des Gehäuses
dienenden Umhüllung, und
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8 eine
Sicht in die vordere Hälfte
der Umhüllung
mit der Führungsbahn
für die
Führungsnase
des Griffbügels.
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In
der 1 ist ein Rahmenschloß 1 dargestellt, daß in geeigneter,
beliebiger Weise an dem Rahmen eines in der Zeichnung selber nicht
dargestellten Zweirades, insbesondere Fahrrades befestigt werden
kann, beispielsweise indem das Gehäuse 2 des Rahmenschlosses 1 mit
den Streben eine Vorder- beziehungsweise Hinterradgabel oder einer Rahmenplatte
oder einer Sattelrohrstütze
verschraubt wird. Die Art der Befestigung ist zur Erläuterung
der vorliegenden Erfindung beliebig, für die es ausreicht, daß eine Befestigungsmöglichkeit
vorgesehen ist.
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Das
Gehäuse 2 des
Rahmenschlosses 1 besitzt eine Schloßkammer 3, in der
eine Schließeinheit 4 angeordnet
ist, die durch ein Zahlenschloß oder
einen schlüsselbetätigten Schließzylinder
realisiert sein kann. An die Schloßkammer 3 schließen sich zwei
Hohlschenkel 5 an, die zwischen sich eine Öffnung 6 zur
Aufnahme einer Felge, eines Reifens und gegebenenfalls eines Schutzbleches
bilden. An den freien Enden beider Hohlschenkel 5 ist jeweils
eine Durchtrittsöffnung 7 für einen
in den Hohlschenkeln verstellbar gelagerten Schloßbügel 8 ausgebildet, wobei
die Hohlschenkel 5 sowie der Schloßbügel 8 teilkreisförmig gestaltet
und der Schloßbügel 8 drehbar
in den Hohlschenkeln 5 gelagert ist, also eine einfache
Verstellmöglichkeit
für den
Schloßbügel 8 gegeben
ist, um die Öffnung 6 zwischen
den beiden Hohlschenkeln 5 zu überbrücken und so das Rad des Zweirades
vollständig
zu umgreifen und dessen Drehung zu blockieren.
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Wie
insbesondere aus den 3 bis 6 ersichtlich
ist, ist an dem Schloßbügel 8 an
dem dauerhaft in dem Gehäuse 2 befindlichen
Ende 9 ein Griffbügel 10 befestigt,
der durch eine Griffbügelöffnung 11 des
Gehäuses 2 aus
diesem herausgeführt ist.
Die Griffbügelöffnung 11 ist
an die Querschnittsgestalt des Griffbügels 10 angepasst
und in dem Bereich der Schloßkammer 3 in
dem Gehäuse 2 ausgebildet.
Der Griffbügel 10 selber
ist in seiner Gestalt an die Krümmung
des Schloßbügels 8 sowie
der Hohlschenkel 5 angepasst, wobei das freie Ende 12 des Schloßbügels 8 in
Verstellrichtung mindestens um dem dem Abstand der Durchtrittsöffnungen 7 entsprechenden
Betrag vor dem freien Ende 13 des Griffbügels 10 liegt.
Der Griffbügel 10 selber
ist auf der Oberfläche
des Hohlschenkels 5 geführt,
und zwar mittels einer Schiene 15, die in eine Nut 14 des Griffbügels 10 eingreift,
die weiterhin eine Hinterschneidung aufweist, so daß die Beweglichkeit
des Griffbügels 10 gegenüber der
Schiene 15 und damit des Hohlschenkels 5 entsprechend
eingeschränkt
ist und sich im wesentlichen auf die gemeinsam mit dem Schloßbügel 8 erfolgende
Verdrehung beschränkt. An
dem freien Ende 13 des Griffbügels 10 ist ein Griffstück 16 angeordnet,
daß mit
seinen Seitenschenkeln 17 die Nut 14 bildet, die
damit kurz und materialsparend realisiert ist. Der Griffbügel 10 selber besteht
aus Stahl oder einem anderen gleichwertigen, gegen Manipulationsversuche
resistenten Material.
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1 zeigt
das Rahmenschloß in
seiner geöffneten
Stellung, aus der es in seine in 2 dargestellte
geschlossene Stellung überführt werden
kann, indem das Griffstück 16 von
dem Nutzer ergriffen und nach unten verstellt wird, wobei über die
Verbindung zwischen dem Griffbügel 10 und
dem Schloßbügel 8 auch
der Schloßbügel 8 mitgenommen
wird, bis dieser die Öffnung 6 vollständig überbrückt und
in den gegenüberliegenden
Hohlschenkel 5 eintritt. Das Rahmenschloß 1 kann
so ausgelegt sein, daß die Verstellung
des Schloßbügels 8 mit
dem Griffbügel 10 nur
möglich
ist, wenn diese durch die Schließeinheit 4 freigegeben
wird. Weiterhin ist es möglich,
das öffnen
des Rahmenschlosses 1 zu unterstützen, indem an dem Schloßbügel 8 und/oder
Griffbügel 10 ein
Rückstellglied
angeschlossen ist, daß in
einfachster Weise durch eine Feder realisiert ist.
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Die 7 und 8 zeigen
das Rahmenschloß 1 mit
einer der Kapselung des Gehäuses 2 dienenden
Umhüllung 18,
die aus zwei Teilen gebildet ist, die zwischen sich einen Schlitz
für den
Griffbügel 10 bilden.
In dem vorderen Umhüllungsteil
ist eine Führungsbahn 19 ausgebildet,
in die eine Führungsnase 20 des
Griffbügels
eingreift.