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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Handgerät
zum Auftragen von Farbe, vorzugsweise einen Pinsel, wie einen Ringpinsel,
Lackierpinsel, Flachpinsel oder dergleichen, mit einem Handgriff
und mit einem an einem Ende des Handgriffs befindlichen Kopf, in
dem Farbauftragungs-Mittel, wie Borsten, gehalten sind, und mit
einer am Kopf oder in einem kopfnahen Bereich des Handgriffs angeordneten
Abtropfschutzvorrichtung.
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Ein solches Handgerät zum Auftragen
von Farbe ist beispielsweise aus der
DE 39 28 340 A1 bekannt. In dieser Druckschrift
wird das bekannte Problem angesprochen, daß bei herkömmlichen Pinsel die Hände beim
Streichen von Farbe bekleckst werden, da insbesondere bei einer
typischen Pinselhaltung von ca. 60 Grad die Farbe vom Borstenrand tropft.
Ein Zurückgreifen
der Farbe und damit verbunden eine Beeinträchtigung Desjenigen, der die
Farbe verarbeitet, kann auch insbesondere bei Überkopfarbeiten auftreten.
Daher wurde gemäß der
DE 39 28 340 A1 ein
Anstreichpinsel mit Abtropfschutzvorrichtung und mit einer Abtropfrinne
vorgesehen. Zusätzlich
wurde auch beschrieben, daß der
Anstreichpinsel mit einem austauschbaren Borstenset (aufschiebbar
oder aufsteckbar) und verschiedenen Zusatzelementen, wie einem Maßstabaufdruck,
ausgestattet sein kann.
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Das deutsche Gebrauchsmuster
DE 299 10 796 U1 beschreibt
einen universellen Tropfschutz für Pinsel
aller Art, der sich dadurch auszeichnet, daß ein aus Kunststoff oder Metall
hergestellter Dichtring in runder oder eckiger Ausführung auf
einen handelsüblichen
Pinselstiel geschoben oder montiert wird. Dieser Dichtring umschließt den Pinselstiel.
Eine aus Kunststoff, Metall oder Pappe hergestellte Kappe in runder
oder eckiger Ausführung
wird auf den Dichtring geschoben oder montiert. Sie dient dazu,
die überflüssige Farbe
aufzunehmen. Die Kappe hat eine Vertiefung oder Auswölbung zum
besseren Fixieren der Farbe bei Streicharbeiten. Es ist ein saugender
Untergrund aus Schwamm, Schaumstoff oder Watte in der Kappe vorgesehen,
der die Farbe aufnehmen und binden soll.
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Ähnliche
technische Lösungen,
die auf dem Auffangen ablaufender Farbe in einer Art Schale beruhen,
sehen auch das deutsche Gebrauchsmuster
DE 298 03 612 U1 und die
DE 41 33 240 A1 und
bereits ältere
Dokumente, wie die USA-Patentschriften
US 1 887 525 ,
US 2 199 154 und
US 3 061 864 vor. So beschreibt das
erste der vorgenannten Dokumente beispielsweise einen Tropfenfänger für einen
runden Pinsel, der dadurch gekennzeichnet ist, daß eine Kunststoff-Trägerplatte
zur Fassung der Pinselborsten durch eine Kunststoff-Rinne erweitert
wird. Das zweite Dokument beschreibt einen Quast, Pinsel oder dergleichen,
bestehend aus dem Pinselquast und Stiel; wobei auf oder um den Quast
eine Auffangschale fest oder abnehmbar so angeordnet wird, daß der Auffangschalenrand,
Ring oder dergleichen zum Quast zeigt und bei schräger bis
vertikaler Lage, wenn der Quast nach oben zeigt, so angeordnet ist, daß ablaufende
Flüssigkeit,
Farbe oder dergleichen in die Schale laufen kann und wenn der Quast
wieder nach unten zeigt, sich die Schale wieder entleert und in
Richtung Farbtopf läuft.
Zusätzlich
oder alternativ kann auch eine Borstenplatte Bohrungen zum An- und
Ablaufen der Farbe in die darunter angeordnete Auffangschale aufweisen.
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Bei der Konzipierung aller vorstehend
beschriebenen Tropfschutzeinrichtungen wurde zwar dem Problem des
Auffangens der Flüssigkeit
große Aufmerksamkeit
geschenkt, jedoch weniger dem Problem, was mit der aufgefangenen
Flüssigkeit
danach geschieht. Jedenfalls ist festzustellen, daß diese
aus den beschriebenen Auffangvorrichtungen nur schwer wieder in
einen Farbbehälter
zurückgebracht werden
kann, insbesondere dann, wenn Farbflüssigkeit in der Auffangvorrichtung
aufgesaugt wird oder in der Auffangvorrichtung derartig kleine,
die Farbe aufnehmende Hohl- und Zwischenräume gebildet sind, daß die Farbe
sogar nach Beendigung der Anstricharbeit nur schwer wieder entfernt
werden kann.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, ein Handgerät zum Auftragen von Farbe der
eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß es einerseits in wirksamer
Weise bei seinem zweckentsprechenden Einsatz ein Abtropfen von Farbflüssigkeit
unterbindet, andererseits aber auch gewährleistet, daß durch
den Tropfschutz zurückgehaltene
Farbe in optimaler Weise wieder von dem Handgerät entfernt werden kann.
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Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß die Abtropfschutzvorrichtung
eine umfangsgemäß verlaufende
Vertiefung umfaßt,
in der mindestens eine umfangsgemäß verlaufende Rippe angeordnet
ist, wobei die Rippe eine derartige Höhe aufweist, daß eine Spitze
der Rippe mindestens eine Umfangskontur erreicht, wie diese durch
eine Hüllkurve
um die Farbauftragungs-Mittel in einem Austrittsbereich aus dem
Kopf umschrieben wird. In bevorzugter Ausführung überragt die Spitze der Rippe die
Umfangskontur, die durch die Hüllkurve
um die Farbauftragungs-Mittel umschrieben wird.
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Das erfindungsgemäße Handgerät zum Auftragen von Farbe verbindet
durch seinen Abtropfschutz in vorteilhafter Weise die Funktion des
Zurückhaltens
von Farbflüssigkeit
beim Streichen mit der Möglichkeit, überschüssige, am
Abtropfschutz angesammelte Farbe in ein Farbreservoir, wie einen Behälter, zurückzubefördern, indem
sich die Farbe einerseits beim Streichen in der Vertiefung sammeln kann
und andererseits die Rippe eine Abtropfkante für die angesammelte Farbe bildet.
Die Erfindung eignet sich dabei vorteilhafterweise für die unterschiedlichsten
Arten von Pinseln und zeichnet sich in diesem Sinne durch eine universelle
Anwendbarkeit aus.
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In einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführung der
Erfindung kann der Kopf des erfindungsgemäßen Handgerätes eine Zwinge für die Farbauftragungs-Mittel,
wie eine Borstenzwinge, umfassen, wobei die Abtropfschutzvorrichtung
in einem Übergangsbereich
von der Zwinge zum Handgriff angeordnet ist. In diesem Fall sollte
die Spitze der Rippe dann mindestens eine Umfangskontur erreichen (bzw.
bevorzugt überragen),
wie diese durch eine Hüllkurve
um einen größten Umfang
der Zwinge umschrieben wird.
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Weitere vorteilhafte Ausführungen
der Erfindung, die sich insbesondere auf eine optimale geometrische
Ausbildung der verschiedenen konstruktiven Elemente des Abtropfschutzes
beziehen, sind in den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Beschreibung enthalten.
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Anhand mehrerer in den Zeichnungen
dargestellter Ausführungsbeispiele
wird die Erfindung näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
Hauptansicht (Vorder- oder Seitenansicht) einer ersten Ausführung der
Erfindung in Form eines erfindungsgemäß ausgebildeten Ringpinsels,
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2 eine
vergrößerte teilgeschnittene
Ansicht der ersten Ausführung
der Erfindung im Übergangsbereich
vom Handgriff zum Kopf,
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3 eine 2 entsprechende, weitere Ansicht
der ersten Ausführung
der Erfindung im Übergangsbereich
vom Handgriff zum Kopf des Pinsels, jedoch in zu gegenüber 2 abweichendem Maßstab und
mit leicht veränderter
Form der Abtropfschutzvorrichtung sowie nicht geschnitten,
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4 und 5 3 entsprechende Ansichten einer zweiten
und dritten Ausführung
eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Ringpinsels im Übergangsbereich
von seinem Handgriff zu seinem Kopf,
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6 und 7 zwei Hauptansichten (Vorder- oder
Seitenansicht) einer Ausführung
eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Lackierpinsels.
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In den Zeichnungsfiguren sind gleiche
und einander entsprechende Teile stets mit den gleichen Bezugszeichen
versehen, so daß sie
in der Regel auch nur einmal beschrieben werden.
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1 zeigt
zunächst
einen Ringpinsel, der exemplarisch für ein erfindungsgemäßes Handgerät zum Auftragen
von Farbe steht. Der Ringpinsel weist einen Handgriff 1 und
einen an einem Ende des Handgriffs 1 befindlichen Kopf 2 auf.
Des weiteren weist der Ringpinsel eine am Kopf 2 angeordnete
Abtropfschutzvorrichtung 3 auf. Im Kopf 2 sind
Farbauftragungs-Mittel 4, insbesondere Borsten, gehalten.
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Die Abtropfschutzvorrichtung 3 kann
aus Kunststoff, insbesondere aus einem thermoplastischen Elastomer,
besonders bevorzugt aus PP-TPE, bestehen. Solche Materialien zeichnen
sich nicht nur durch eine gute Verarbeitbarkeit (z.B. im Spritzgußverfahren)
aus, sondern besitzen auch nur relativ niedrige Werte der freien
Oberflächenenergie,
was zwar noch zu einer (grundsätzlich
erwünschten)
Benetzung durch die Farbe, jedoch mit einer geringen Adhäsion der
Farbe an der Abtropfschutzvorrichtung 3 führt, so
daß die
Farbe leicht abtropfen und das Gerät nach Gebrauch leicht gereinigt
werden kann.
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Bekanntermaßen werden Ringpinsel in verschiedenen
Nenngrößen hergestellt
und geliefert, wobei für
eine Nenngröße die in 1 mit A, B, C, D und E bezeichneten
Größen jeweils
charakteristische Werte annehmen können.
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Die Größe A bezeichnet dabei eine
Umfangskontur (im Falle des Ringpinsels einen Durchmesser), wie
diese durch eine Hüllkurve
(strichpunktierte Linie K) um die Farbauftragungs-Mittel 4 in
einem Austrittsbereich aus dem Kopf 2 umschrieben wird.
Der Durchmesser A kann bei dem beschriebenen Ringpinsel bevorzugt
in einem Bereich von etwa 22,0 bis 37,0 mm variieren.
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Die Größe B ist ein Durchmesser des
Handgriffs 1 an seinem dem Kopf 2 abgewandten
Ende.
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Die Größe C ist ein Durchmesser des
Handgriffs 1 in seinem mittleren Bereich, wobei der Durchmesser
C insbesondere größer ist
als der Durchmesser B am Ende des Handgriffs 2.
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Die Größe D ist ein Durchmesser des
Handgriffs 1 an seinem dem Kopf 2 zugewandten
Ende und ist insbesondere größer als
der Durchmesser B am Ende des Handgriffs 2, jedoch kleiner
als der Durchmesser C des Handgriffs 1 in seinem mittleren Bereich.
Der Handgriff 2 weist somit in der Mitte eine ergonomisch
günstige
Verdickung und einem Übergangsbereich
zur Abtropfschutzvorrichtung 3 eine ergonomisch günstige Querschnittseinschnürung auf.
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Die Größe E ist eine Länge der
Farbauftragungs-Mittel 4, insbesondere der Borsten oder
Pinselhaare.
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Als weiterer charakteristischer,
jeweils der Nenngröße entsprechender
Wert kann auch die Größe einer
in 3 dargestellten Verrundung
R dimensioniert werden, über
die der Handgriff 1 an die Abtropfschutzvorrichtung 3 anschließen kann.
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Die Abtropfschutzvorrichtung 3 umfaßt eine umfangsgemäß verlaufende
Vertiefung 5, in der mindestens eine umfangsgemäß verlaufende
Rippe 6 angeordnet ist. Die Rippe 6 weist dabei
eine derartige Höhe
H (2, 3) auf, daß eine Spitze S der Rippe 6 mindestens
die Umfangskontur erreicht, wie diese durch die Hüllkurve
K um die Farbauftragungs-Mittel 4 in ihrem Austrittsbereich
aus dem Kopf 2 umschrieben wird. Die Höhe der Rippe 6 wird
dabei als Strecke zwischen einem eine maximale Tiefe t (eingezeichnet
nur in 3 – und auch
6 für den
Lackierpinsel) festlegenden Tiefstpunkt T der Vertiefung 5 und
der Spitze S der Rippe. Vorzugsweise überragt – wie dargestellt – die Spitze
S der Rippe 6 die Umfangskontur, die durch die Hüllkurve
K um die Farbauftragungs-Mittel 4 umschrieben wird. Ein
entsprechender Überstand
ist in 3 (und auch 6 und 7 für
den Lackierpinsel) mit Ü bezeichnet.
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In allen dargestellten Ausführungen
verläuft eine
Mittenachse Y-Y der Rippe 6 senkrecht zu einer Längsachse
X-X des Handgerätes,
es wäre
aber auch ein von der Senkrechten abweichender Verlauf möglich.
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Des weiteren verläuft die Mittenachse Y-Y der
Rippe 6 im wesentlichen kongruent zu einer Mittenachse
Z-Z der Vertiefung 5, wobei aber auch eine außermittige
Anordnung der Rippe 6 in der Vertiefung 5 möglich wäre.
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Schließlich besitzt die Rippe 6 in
allen Ausführungen
eine – im
Querschnitt gesehen – symmetrische
Ausbildung, wobei auch hier eine Abweichung von der dargestellten
Form, wie eine asymmetrische Ausbildung, möglich sein kann.
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Die dargestellten Ausführungen
der Erfindung zeigen, daß der
Kopf 2 des Handgerätes
zur Farbauftragung in besonders bevorzugter Ausbildung eine Zwinge 7 für die Farbauftragungs-Mittel 4 umfassen
kann, die auch üblicherweise
als eine Borstenzwinge, Pinselzwinge oder – nach dem Material – als eine
Kunststoffzwinge bezeichnet wird. Die Abtropfschutzvorrichtung 3 ist
dabei in einem Übergangsbereich
von der Zwinge 7 zum Handgriff 2 angeordnet und
kann insbesondere – wie
gezeigt – einstückig mit
der Zwinge 7 ausgebildet sein.
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Wie 3 veranschaulicht,
können
innerhalb der Zwinge 7 weitere Mittel zur Halterung 8 der Farbauftragungs-Mittel 4,
wie z.B. ein Borstenhaltesockel, vorgesehen sein. Auch eine (innere)
Borstenhalterung durch eine Schnur, in der Fachwelt als Vorbund
bezeichnet, ist mit der Erfindung vereinbar.
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Um ein optimales Abtropfen der in
der Vertiefung 5 angesammelten Farbe von der Rippe 6 und die
Ausbildung eines großen
Sammelraumes für
die Farbe zu erreichen, ist es besonders vorteilhaft, wenn die Spitze
S der Rippe 6 nicht nur die oben erwähnte Umfangskontur K erreicht
bzw. überragt,
sondern auch mindestens eine Umfangskontur erreicht (und vorzugsweise überragt),
wie diese durch eine Hüllkurve
um einen größten Umfang
der Zwinge 7 umschrieben wird. Diese weiter außen liegende
Hüllkurve
ist in den Figuren als strichpunktierte Linie mit dem Bezugszeichen
M dargestellt.
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Ein sich aus dem Herausragen der
Spitze S aus der Hüllkurve
M ergebender Überstand
ist in 2 und 3 (sowie in 6 und 7 für die Lackierpinsel-Ausführung) mit
dem Bezugszeichen Ä bezeichnet.
Der Überstand Ä kann vorzugsweise
im Bereich von 0,5 mm bis 3,5 mm, besonders bevorzugt im Bereich
von 0,8 mm bis 1,2 mm liegen.
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Wie 3 im
Detail zeigt, kann die Spitze S der Rippe 6 insbesondere
verrundet sein, wobei ein Radius rs der Verrundung (3) vorzugsweise im Bereich von 0,3 bis
1,0 mm, besonders bevorzugt im Bereich von 0,5 bis 0,7 mm, liegen
kann. Die Rippe 6 kann – im Querschnitt gesehen – zwei in
Richtung ihrer Spitze S konvergierende Flanken F1, F2 aufweisen,
wodurch ihre Breite br von der Spitze S zu ihrem Fuß hin zunimmt.
Die konvergierenden Flanken F1, F2 können dabei mit Vorteil einen
Spitzenwinkel β im Bereich
von 5 Grad bis 30 Grad, vorzugsweise im Bereich von 14 Grad bis
18 Grad, einschließen.
Sowohl die Dimensionierung des Radius rs als auch die der konvergierenden
Flanken F1, F2 mit dem Spitzenwinkel β im angegebenen Bereich fördern ein
gutes Abtropfverhalten der Farbe, wenn der Pinsel zu diesem Zweck
beispielsweise ausgeschüttelt
oder mit seinem Handgriff 1 kurzzeitig auf eine Kante eines Farbbehälters geschlagen
wird. Durch eine Dimensionierung im genannten Bereich wird u.a.
für die
meisten handelsüblichen
Farben (mit allgemein üblicher Viskosität und Zusammensetzung)
eine optimale Größe der Flüssigkeitstropfen
eingestellt, wenn diese sich von der Spitze S der Rippe 6 lösen. So
verringert ein kleiner Radius rs bzw. eine geringe Breite br an der
Spitze S und ein kleiner Konvergenzwinkel die Tropfengröße, während bei
entsprechend größeren Werten
auch die Größe der Tropfen
der aus der Vertiefung 5 zu entfernenden Flüssigkeit
anwächst.
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Was die Dimensionierung der Vertiefung 5 betrifft,
so kann diese eine – im
Querschnitt gesehen – symmetrische
Ausbildung besitzen, jedoch ist auch hier (wie bei der Rippe 6)
eine asymetrische Ausbildung möglich.
Dies veranschaulicht 3,
die zeigt, daß ein
den Mitteln zur Farbauftragung 4 naheliegender Rand R1
eine größere Höhe h1 aufweist
als eine Höhe
h2 eines dem Handgriff 2 naheliegenden Randes R2. (Die
Höhen h1,
h2 wurden dabei ausgehend von der Hüllkurve K um die Farbauftragungs-Mittel 4 gemessen.)
Die Ränder
R1, R2 der Vertiefung 5 können dabei – im Querschnitt gesehen – konvex
verrundet sein, wie dies durch die in 3 angedeuteten Radien
r1, r2 veranschaulicht wird.
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Für
die Ausbildung eines maximal großen Sammelraumes für die Farbe
ist es von Vorteil, wenn der die maximale Tiefe t festlegende Tiefstpunkt
T der Vertiefung 5 innerhalb der Umfangskontur liegt, die
durch die Hüllkurve
M um die Zwinge 7 – oder noch
besser – die
Hüllkurve
K um die Farbauftragungs-Mittel 4 umschrieben wird. Ein
entsprechendes Untermaß U
(2 bzw. 7) gegenüber der
Hüllkurve
K um die Farbauftragungs-Mittel 4 kann vorzugsweise im
Bereich von 0,5 bis 4,5 mm, besonders bevorzugt im Bereich von 1,2
bis 1,8 mm liegen.
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Während
die Vertiefung 5 in der in den 1 bis 3 dargestellten
ersten Ausführung
des erfindungsgemäßen Handgerätes eine – im Querschnitt gesehen – konkav
verrundete Grundgestalt aufweist, was beispielsweise durch den Radius
RV (integral – gesamte Vertiefung 5)
in 2 oder den Radius
RR (lokal – Übergangsbereich
zu 6) in 3 zum
Ausdruck kommt, weist die Vertiefung 5 der in 4 dargestellten zweiten
Ausführung
der Erfindung zwei – im
Querschnitt gesehen – ebene
Bodenabschnitte f auf. Außerdem
ist die Breite br der Rippe 6 bei der zweiten Ausführung im
Gegensatz zur ersten Ausführung über ihre
gesamte Höhe
H konstant. Durch die Auslegung der Verrundungen RV, RR und der Länge der
flachen Bodenbereiche f kann eine im Sinne einer abschließenden Reinigung
nach Gebrauch des Gerätes
vorteilhafte Zugänglichkeit
aller Stellen des Abtropfschutzes 3 erreicht werden.
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Bei der in 5 dargestellten dritten Ausführung der
Erfindung umfaßt – als unterscheidendes Merkmal
zu den anderen Ausführungen – die Abtropfschutzvorrichtung 3 zwei
(es könnten
auch mehr sein) umfangsgemäß verlaufende
verlaufende Rippen 6. Hier fällt die Mittenachse Z-Z nicht
mit einer Mittenachse Y-Y der Rippen 6 zusammen. Dadurch wird
vorteilhafterweise der Sammelraum für die Farbe geteilt bzw. gegebenenfalls
auch vergrößert und die
Farbe kann beim Entfernen gleichzeitig an mehreren Stellen abtropfen.
Da die Farbe durch eine Adhäsion
an den Rippen festgehalten wird, kann bei dieser Ausführung länger gestrichen
werden als bei den anderen Ausführungen,
bevor wieder ein Abschlagen der Farbe vom Pinsel erfolgen sollte.
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Bei der in 6 und 7 dargestellten
vierten Ausführung
der Endung handelt es sich – wie
bereits erwähnt – um einen
Lackierpinsel, wodurch die Hüllkurve
K um die Farbauftragungs-Mittel 4 keinen Durchmesser A,
sondern eine große
Achse DA und eine kleine Achse DB aufweist. Die große Achse
DA kann dabei insbesondere Werte von etwa 40 mm bis 80 mm annehmen.
Auch der Lackierpinsel besitzt eine Abtropfschutzvorrichtung 3 mit
der vorbeschriebenen erfindungsgemäßen Ausbildung. Der einen in 3 dargestellten Verrundung
R bei der rotationssymmetrischen Pinselausbildung, über die
der Handgriff 1 an die Abtropfschutzvorrichtung 3 anschließen kann,
entsprechen hier zwei Verrundungen RA, RB die ebenfalls in ihrer
Größe der Nenngröße des Pinsels
angepaßt
sein können.
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Auch die Dimensionierung der Höhe H der Rippe 6 bzw.
der maximalen Tiefe t der Vertiefung 5 kann – wie im Übrigen bekanntermaßen auch
weiterer Größen, wie
die einer Gesamtlänge
LH (7) des erfindungsgemäßen Handgerätes zur
Farbauftragung – abgeleitet
von der jeweiligen Nenngröße erfolgen.
Dabei kann dem unterschiedlichen Farbaufnahmevermögen und
damit der Menge ablaufender Farbe unterschiedlich großer Pinsel
Rechnung getragen werden. Diesbezüglich ist es von Vorteil, wenn die
Höhe H
der Rippe 6 bzw. die maximale Tiefe t der Vertiefung 5 etwa
8 bis 20 Prozent des Durchmessers A der Hüllkurve K um die Farbauftragungs-Mittel 4 oder
eines aus den Werten der kleinen Achse DB und der großen Achse
DA der Hüllkurve
K um die Farbauftragungs-Mittel 4 gebildeten Mittelwertes
beträgt,
wobei insbesondere die Höhe
H der Rippe 6 größer ist
als die maximale Tiefe t der Vertiefung 5. Eine (nicht
näher bezeichnete,
beispielsweise durch den gegenseitigen Abstand der Ränder R1,
R2 in 2 festgelegte)
maximale Breite der Vertiefung 5 kann mit Vorteil etwa
80 bis 300 Prozent, vorzugsweise etwa 180 bis 220 Prozent, ihrer
maximalen Tiefe t betragen und ein Maximalwert der Breite br der
Rippe 6 etwa 8 bis 18 Prozent, vorzugsweise etwa 11 bis
15 Prozent, der maximalen Breite der Vertiefung 5.
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Der Erfindungsgegenstand zeichnet
sich neben leichter Herstellbarkeit, hoher Funktionalität, guter
Handhabbarkeit und leichter Reinigungsmöglichkeit auch durch ein formschönes Design
aus. Die erfindungsgemäß ausgebildete,
das Abtropfen von Farbe verhindernde Abtropfschutzvorrichtung 3 stellt dabei
ihrem Wesen nach dabei wahlweise auch eine das Abtropfen von Farbe
fördernde
Abtropfvorrichtung dar.
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Wie bereits aus den vorstehenden
Ausführungen
hervorgeht, in denen verschiedene mögliche, von den jeweiligen
Beispielen abweichende Modifikationen erwähnt wurden, ist die Erfindung
nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt, sondern
umfaßt
auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen.
So muß beispielsweise
die Abtropfschutzvorrichtung 3 nicht einstückig mit
der Zwinge 7 ausgeführt
werden, sondern könnte auch
ein separates Teil bilden.
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Des weiteren kann der Fachmann das
erfindungsgemäße Handgerät zur Farbauftragung
durch zusätzliche
zweckmäßige technische
Maßnahmen ergänzen, ohne
daß der
Rahmen der Erfindung verlassen wird. So könnte beispielsweise in ergonomisch
günstiger
Ausbildung der Handgriff 1 nicht nur bei einer Flachpinsel-Ausführung, sondern
auch bei einem rotationssymmetrischen Pinsel in einem Übergangsbereich
zur Abtropfschutzvorrichtung 3 einen in der Grundgestalt
etwa elliptischen Querschnitt aufweisen. Eine solche Form wirkt
einer Ermüdung
der Hand bei der Handhabung des erfindungsgemäßen Gerätes entgegen.
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Ferner ist die Erfindung nicht auf
die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern
kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten
Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein.
Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch
jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens
ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt
werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster
Formulierungsversuch für
eine Erfindung zu verstehen.
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- 1
- Handgriff
- 2
- Kopf
- 3
- Abtropfschutzvorrichtung
- 4
- Farbauftragungs-Mittel
- 5
- Vertiefung
von 3
- 6
- Rippe
von 3
- 7
- Zwinge
von 2
- 8
- Mittel
zur Halterung von 4
- A
- Durchmesser
von 4 am Austritt aus 2 (insbesondere bei 7)
- B
- Durchmesser
von 1 (endseitig)
- C
- Durchmesser
von 1 (mittlerer Bereich)
- D
- Durchmesser
von 1 (bei 2)
- DA
- große Achse
von K
- DB
- kleine
Achse von K
- E
- Länge von
4
- F1,
F2
- Flanken
von 6
- H
- Höhe von 6
- K
- Hüllkurve
um 4
- LH
- Gesamtlänge von
1, 2, 3, 4
- M
- Hüllkurve
um den größten Umfang
von 7
- R
- Verrundung
am Übergang
von 1 zu 3 (Ringpinsel)
- R1
- Rand
von 5 (fern von 1 liegend)
- R2
- Rand
von 5 (nahe zu 1 liegend)
- RA
- erste
Verrundung am Übergang
von 1 zu 3
-
- (Lackierpinsel)
- RB
- zweite
Verrundung am Übergang
von 1 zu 3
-
- (Lackierpinsel)
- RR
- Radius
von 5 (lokal)
- RV
- Radius
von 5 (integral)
- S
- Spitze
von 6
- T
- Tiefstpunkt
von 5
- U
- Untermaß von T
gegenüber
K
- Y-Y
- Mittenachse
von 6
- X-X
- Längsachse
von 1, 2, 3, 4, zumindest von 2
- Z-Z
- Mittenachse
von 5
- Ä
- Überstand
von S gegenüber
M
- Ü
- Überstand
von S gegenüber
K
- br
- Breite
von 6
- f
- ebener
Bodenabschnitt in 5
- h1
- Höhe von R1
- h2
- Höhe von R2
- r1
- Radius
bei R1
- r2
- Radius
bei R2
- rs
- Radius
an S
- t
- maximale
Tiefe von 5
- β
- Spitzenwinkel
bei S, gebildet durch F1, F2