DE10239663A1 - System zur Präsentation bildhafter Darstellungen und Verwendung eines Bilderrahmens zur Rahmung eines rahmenlosen Bilderhalters - Google Patents
System zur Präsentation bildhafter Darstellungen und Verwendung eines Bilderrahmens zur Rahmung eines rahmenlosen BilderhaltersInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein System zur Präsentation von bildhaften Darstellungen, wie z. B. Bildern, Fotos und dergleichen, die durch einen rahmenlosen Bilderhalter, insbesondere durch einen eine transparente Scheibe und Halteklammern aufweisenden rahmenlosen Bilderhalter (2) gehalten werden, und die Verwendung eines Bilderrahmens (1) mit Verbindungsmitteln (1a; 7) zur Rahmung eines rahmenlosen Bilderhalters. Die Erfindung besteht im Wesentlichen darin, dass ein handelsüblicher rahmenloser Bilderhalter (2) durch ein vorgefertigtes, auf die Normabmessungen des rahmenlosen Bilderhalters abgestimmtes Rahmensystem ergänzt wird. Der jeweilige rahmenlose Bilderhalter (2) lässt sich hierdurch zu einem hochwertigen Bilderhaltesystem aufwerten. Das Rahmensystem kann dabei aus einem einstückigen aufsetzbaren Bilderrahmen oder einem aufsetzbaren, aus mehreren Rahmenteilen zusammensetzbaren Bilderrahmen (1) bestehen.
Description
- Die Erfindung betrifft ein System zur Präsentation von bildhaften Darstellungen, wie z. B. Bildern, Fotos und dergleichen, die durch einen rahmenlosen Bilderhalter, insbesondere durch einen eine transparente Scheibe und Halteklammern aufweisenden rahmenlosen Bilderhalter gehalten werden. Insbesondere betrifft die Erfindung die Verwendung eines Bilderrahmens mit Verbindungsmitteln zur Rahmung eines rahmenlosen Bilderhalters.
- Es sind bereits eine Vielzahl verschiedener Bilderrahmen zur Präsentation von Bildern, Fotos und dergleichen bekannt. Neben den üblichen Holz-, Kunststoff- oder Metallrahmen, mit welchen Bilder, Fotos, Poster, Kunstdrucke, usw. gerahmt oder aufgehängt bzw. aufgestellt werden können, ist es auch bekannt, sogenannte rahmenlose Bilderhalter zu verwenden, bei denen die Abbildung unter Zuhilfenahme von federnden Halteklammern an einer Rückenplatte (z. B. aus Presspappe oder Kunststoff) und einer vorderen Glasplatte gehalten und auf diese Art dargeboten wird. Die Darbietung von bildlichen Darstellungen in rahmenlosen Bilderhalter wird vom ästhetischen Gesichtspunkt mitunter als minderwertig bzw. als "technisch kühl" empfunden.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein System zur Präsentation von durch rahmenlose Bilderhalter gehaltenen bildhaften Darstellungen, wie z. B. Bildern, Fotos und dergleichen, zu schaffen, durch das eine bildhafte Darstellung unter weiterer Nutzung des rahmenlosen Bilderhalters in ästhetischer Hinsicht in einfacher Weise aufgewertet werden kann.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das System mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch die Verwendung eines Bilderrahmens mit Verbindungsmitteln gemäß Anspruch 16 gelöst.
- Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Die Erfindung besteht im wesentlichen darin, dass ein handelsüblicher rahmenloser Bilderhalter durch ein vorgefertigtes, auf die Normabmessungen des rahmenlosen Bilderhalters abgestimmtes Rahmensystem ergänzt wird. Der jeweilige rahmenlose Bilderhalter lässt sich hierdurch zu einem hochwertigen Bilderhaltesystem aufwerten. Das Rahmensystem kann dabei aus einem einstückigen Bilderrahmen oder aus einem aus mehreren Rahmenteilen zusammensetzbaren Bilderrahmen bestehen. Die letztgenannte Variante bietet den Vorteil, dass der Bilderrahmen platzsparend verpackt, transportiert und gelagert werden kann.
- Der erfindungsgemäße Rahmen kann einfach und schnell an einem entsprechenden rahmenlosen Bilderhalter montiert und ebenso einfach und schnell, z. B. bei geänderten bzw. unterschiedlichen ästhetischen Ansprüchen, von dem rahmenlosen Bilderhalter wieder abgenommen werden, ohne dass eine Demontage des rahmenlosen Bilderhalters mit Bild, Glas, Rückenplatte und Halteklammern erforderlich ist.
- Über diverse - als Weiterentwicklung der Erfindungsidee konzipierte - Eckverbinder werden unterschiedliche Rahmenfixierungen bzw. Verbindungslösungen zwischen rahmenlosem Bilderhalter und Aufsatz- bzw. Aufsteckrahmen realisiert.
- Als Materialien für den erfindungsgemäßen Bilderrahmen können vorzugsweise Holz, insbesondere Schichtholz oder Vollmaterial, sowie die üblichen Rahmenmaterialien eingesetzt werden.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung besitzt der aufsetzbare Bilderrahmen einen umlaufenden Absatz als Anlage für den rahmenlosen Bilderhalter.
- Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird zur Verbindung des Gesamtsystems ein Eckverbinder mit Klammerfunktion benutzt, welcher - eingefügt in die der Form des Eckverbinders entsprechenden Ausnehmungen - den Eckbereich des rahmenlosen Bilderhalters per Form- oder Kraftschluss fixiert.
- Je nach erfindungsgemäßer Problemlösung kann zur Verbindung des Gesamtsystems auch ein Eckverbinder ohne Klammerfunktion eingesetzt werden, welcher - eingefügt in die dafür vorgesehenen Ausnehmungen - die beiden entsprechenden Rahmenteile des Bilderrahmens verbindet.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer mehrere Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 eine Vorderansicht eines aufsetzbaren Bilderrahmens ohne oberes abschließendes Rahmenteil;
- Fig. 2 eine Vorderansicht eines rahmenlosen Bilderhalters;
- Fig. 3 eine Vorderansicht des rahmenlosen Bilderhalters gemäß Fig. 2 mit darauf aufgesetztem Bilderrahmen;
- Fig. 4 eine perspektivische Darstellung der Rückseite eines rahmenlosen Bilderhalters gemäß Fig. 2;
- Fig. 5 eine perspektivische Darstellung der Rückseite eines einstückigen Aufsatz-Bilderrahmens mit Steckverbindern gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
- Fig. 6 eine perspektivische Darstellung der Rückseite des Aufsatz-Bilderrahmens gemäß Fig. 5 mit rahmenlosem Bilderhalter und Steckverbindern;
- Fig. 7 eine Explosionsdarstellung eines Eckabschnitts eines erfindungsgemäßen Bilderrahmens mit einem Abschnitt eines rahmenlosen Bilderhalters und einem Verbindungsmittel gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel;
- Fig. 8 eine perspektivische Darstellung der in Fig. 7 gezeigten Teile im montierten Zustand;
- Fig. 9 eine Schnittansicht entlang der Linie A-B der Fig. 7;
- Fig. 10 eine Schnittansicht entlang der Linie C-D der Fig. 8;
- Fig. 11 eine Explosionsdarstellung eines Eckabschnitts eines erfindungsgemäßen Bilderrahmens mit einem Abschnitt eines rahmenlosen Bilderhalters und einem Verbindungsmittel gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel;
- Fig. 12 eine perspektivische Darstellung der in Fig. 11 gezeigten Teile im montierten Zustand;
- Fig. 13 eine perspektivische Darstellung einer Haltespange gemäß einem viertem Ausführungsbeispiel;
- Fig. 14 eine perspektivische Darstellung eines Eckabschnitts eines erfindungsgemäßen Bilderrahmens mit einem Abschnitt eines rahmenlosen Bilderhalters und der Haltespange gemäß Fig. 13;
- Fig. 15 eine Explosionsdarstellung eines Eckabschnitts eines erfindungsgemäßen Bilderrahmens mit einem Abschnitt eines rahmenlosen Bilderhalters und Verbindungsmitteln gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel;
- Fig. 16 eine perspektivische Darstellung der in Fig. 15 gezeigten Teile im montierten Zustand;
- Fig. 17 eine Explosionsdarstellung eines Eckabschnitts eines erfindungsgemäßen Bilderrahmens mit einem Abschnitt eines rahmenlosen Bilderhalters und Verbindungsmitteln gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel;
- Fig. 18 eine perspektivische Darstellung der in Fig. 17 gezeigten Teile im montierten Zustand;
- Fig. 19 eine Explosionsdarstellung eines Eckabschnitts eines erfindungsgemäßen Bilderrahmens mit einem Abschnitt eines rahmenlosen Bilderhalters und Verbindungsmitteln gemäß einem siebten Ausführungsbeispiel; und
- Fig. 20 eine perspektivische Darstellung der in Fig. 19 gezeigten Teile im montierten Zustand.
- In den Fig. 1 bis 3 ist das Grundprinzip des erfindungsgemäßen Systems dargestellt. Hier ist ein erfindungsgemäßer Bilderrahmen 1 aus vier einzelnen Rahmenteilen zusammengesetzt, die im montierten Zustand den rahmenlosen Bilderhalter 2, welcher Halteklammern 2c zur Fixierung von Glasplatte und Bild besitzt, umgreifen. Im montierten Zustand bildet das System von rahmenlosem Bilderhalter 2 und Aufsatz-Bilderrahmen 1 eine Einheit. Die Fig. 1 bis 3 zeigen hierbei die Vorderansichten des Systems.
- In den Fig. 4 bis 6 ist die Rückseite eines rahmenlosen Bilderhalters 2 mit Frontglas 2a, Rückenplatte 2b sowie Halteklammern 2c dargestellt. Der Bilderrahmen 1 besitzt als Anlagefläche einen umlaufenden Absatz 1a, der dem eingesetzten rahmenlosen Bilderhalter 2 als Anschlag dient. Die rückwärtige Arretierung des rahmenlosen Bilderhalters 2 erfolgt durch Steckverbinder 3, die jeweils einen stiftförmigen Abschnitt 3a aufweisen, der in eine an der Rückseite des Rahmens 1 ausgebildeten Bohrung 4 (Sacklochbohrung) einsteckbar ist. Die Steckverbinder 3 weisen jeweils einen flachen Anschlagabschnitt 3b auf, von dem der stiftförmige Abschnitt 3a im wesentlichen senkrecht absteht. Der Endzustand der Montage von Aufsatz-Bilderrahmen 1 kombiniert mit dem rahmenlosen Bilderhalter 2 ist in Fig. 6 dargestellt.
- In den Fig. 7 bis 8 ist eine weitere erfindungsgemäße Variante dargestellt, wobei der auf den rahmenlosen Bilderhalter 2 aufsetzbare Bilderrahmen 1 aus vier Rahmenteilen besteht, von denen in Fig. 7 die auf Gehrung geschnittenen Enden zweier einander zugeordneter Rahmenteile gezeigt sind, die mittels eines Verbindungsmittels in Form eines Eckverbinders 5 form- und kraftschlüssig miteinander verbindbar sind. Hierzu wird der Eckverbinder 5, der durchmesser-erweiterte Enden jeweils in Form eines Schwalbenschwanzes aufweist, in entsprechend geformte Ausnehmungen 6 formschlüssig eingesetzt. Die Verbindung kann je nach Konstruktionsprinzip lösbar oder auch dauerhaft ausgeführt sein. Der Bilderrahmen 1 ist in dem in Fig. 7 dargestellten Zustand für die Aufnahme des rahmenlosen Bilderhalters 2 vorbereitet. Der umlaufende Absatz 1a dient dem rahmenlosen Bilderhalter 2 als Anschlag.
- Die Fig. 9 und 10 zeigen Schnittansichten entlang den Schnittlinien AB bzw. CD der Fig. 7 und 8. Wie anhand der Fig. 8 bis 10 zu erkennen ist, hat der in die Ausnehmungen 6 einsetzbare Eckverbinder 5 zudem eine Klammerfunktion in bezug auf den rahmenlosen Bilderhalter 2. In Fig. 8 ist der Bilderrahmen 1 mit dem rahmenlosen Bilderhalter 2 durch den Eckverbinder 5 verbunden, wobei der Eckverbinder 5 mit Klammerfunktion im wesentlichen bündig mit der Rückseite des Bilderrahmens 1 abschließt. Der rahmenlose Bilderhalter 2 ist zwischen dem Eckverbinder 5 und dem umlaufenden Absatz 1a gehalten. Entsprechende Eckverbinder sind in den anderen Eckbereichen des Bilderrahmens 1 angeordnet.
- Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist in den Fig. 11 und 12 dargestellt. Dieses Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 7 bis 10 dadurch, dass die schwalbenschwanzförmigen Ausnehmungen 6 in den einander zugeordneten Enden der Rahmenteile so angeordnet sind, dass der in die Ausnehmungen 6 formschlüssig einsetzbare Eckverbinder 7 keine Klammerfunktion in bezug auf den rahmenlosen Bilderhalter 2 besitzt. Der Eckverbinder 7 dient hier in erster Linie der Verbindung der Rahmenteile an ihren auf Gehrung geschnittenen Enden. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist als Verbindungsmittel für den rahmenlosen Bilderhalter 2 an der Innenseite des Bilderrahmens 1 bzw. seiner Rahmenteile eine umlaufende Nut 1b zur Aufnahme des Randes des rahmenlosen Bilderhalters 2 ausgebildet. Die Fig. 12 zeigt den Bilderrahmen 1 mit Eckverbinder 7 im montierten Zustand. Auch der Eckverbinder 7 schließt im wesentlichen bündig mit der Rückseite des Bilderrahmens 1 ab.
- Eine weitere Verbindungsvariante und deren Funktion ist aus den Fig. 13 und 14 ersichtlich. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der auf den rahmenlosen Bilderhalter 2 aufsetzbare Bilderrahmen 1 mehrteilig ausgebildet, wobei ein umlaufender Absatz 1a des Bilderrahmens 1 dem rahmenlosen Bilderhalter 2 als Anschlag dient. An der Rückseite des Bilderrahmens 1, und zwar an dessen Eckbereichen, sind Ausnehmungen ausgebildet, bei denen es sich hier um Sacklochbohrungen handelt. In diese Ausnehmungen bzw. Bohrungen sind Hülsen bzw. Stifte 8a eingesteckt, die Teil einer federelastisch ausgebildeten Haltespange 8 sind. Die Haltespange 8 kann aus einem Stück Embolage bestehen. Die Haltespange 8 hat einen im wesentlichen flachen Abschnitt und einen sich daran anschließenden, gegenüber dem flachen Abschnitt abgewinkelten, federelastischen Abschnitt 8c, wobei der flache Abschnitt zwei durch einen Schlitz 8b definierte Schenkel 8d aufweist. Im montierten Zustand verbindet die Haltespange 8 die einander zugeordneten Enden zweier Rahmenteile im Bereich der Gehrung, wobei der zungenartig ausgebildete Abschnitt 8c den rahmenlosen Bilderhalter 2 gegen den Absatz 1a drückt. Entsprechende Haltespangen 8 sind in den anderen Eckbereichen des Bilderrahmens 1 angeordnet. Der rahmenlose Bilderhalter 2 ist hierdurch sicher im Bilderrahmen 1 gehalten. Anstelle des Schlitzes 8b kann die Haltespange 8 auch mit einer mittigen Falzung versehen sein.
- Die Fig. 15 und 16 zeigen eine weitere Variante der Eckverbindung. Die Rahmenteile des aufsetzbaren Bilderrahmens 1 besitzen wiederum auf Gehrung geschnittene Enden. An den einander zugeordneten Enden zweier Rahmenteile ist jeweils eine Ausnehmung 6 ausgebildet. Die Ausnehmungen 6 sind am Außenumfang der Rahmenteile angeordnet und bilden einen Absatz 6a, so dass sie von der Vorderseite des Bilderrahmens 1 aus nicht sichtbar sind. Die Ausnehmungen 6 besitzen jeweils eine vom Ende des Rahmenteils beabstandete Erweiterung 6b zum formschlüssigen Einsatz eines winkelförmiges Verbindungsmittels 9, das entsprechende durchmesser-erweiterte Enden aufweist. Darüber hinaus sind an den einander zugeordneten Enden zweier Rahmenteile weitere Ausnehmungen bzw. Nuten 10a zur Aufnahme eines Zentrierelements 10 ausgebildet ist. Das Zentrierelement 10 hat vorzugsweise die Form einer runden Scheibe, wobei aber auch alternative Verbindungselemente benutzt werden können. Die Zentrierscheibe 10 verstärkt in vorteilhafter Weise den Bilderrahmen 1 gegen Knickbeanspruchung und zwingt die Rahmenteile auf eine gemeinsame Höhe, wodurch ein einheitliches optisches Aussehen gewährleistet ist. Im montierten Zustand schließt das winkelförmige Verbindungsmittel 9 im wesentlichen bündig mit den Seitenflächen des Bilderrahmens 1 ab. Der rahmenlose Bilderhalter 2 ist auch hier mittels des umlaufenden Absatzes 1a und der umlaufenden Nut 1b am Bilderrahmen 1 gehalten.
- Bei dem in Fig. 17 und 18 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Bilderrahmen 1 wiederum aus mehreren Rahmenteilen zusammengesetzt, die auf Gehrung geschnittene Enden aufweisen.
- An den einander zugeordneten Enden zweier Rahmenteile ist rückseitig jeweils eine Ausnehmung 6 in Form einer hinterschnittenen, im wesentlichen geradlinigen Nut ausgebildet. Die Nut 6 weist ein schwalbenschwanzförmiges Querschnittsprofil auf. Die Nut 6 ist zur Innenseite der Rahmenteile hin offen, während sie zur Außenseite der Rahmenteile bzw. zum Außenumfang des Bilderrahmens 1 hin vorzugsweise geschlossen ist, so dass sie nicht sichtbar ist, wenn der Bilderrahmen 1 an einer Wand aufgehängt ist.
- Die an den einander zugeordneten Enden zweier Rahmenteile ausgebildeten Ausnehmungen bzw. Nuten 6 bilden ein Nutenpaar. Es ist zu erkennen, dass die Längsachsen der ein Nutenpaar bildenden Nuten 6 nicht parallel zu der Gehrungsschnittlinie, sondern schräg dazu sowie schräg zueinander verlaufen. Die Längsachsen der ein Nutenpaar bildenden Nuten 6 schließen einen Winkel ein, der im Bereich von 2° bis 30° liegen kann. Vorzugsweise kann die Längsachse der jeweiligen Nut mit der Gehrungsschnittlinie einen Winkel im Bereich von 2° bis 15°, insbesondere von 10° einschließen.
- Jeweils zwei Rahmenteile des Bilderrahmens 1 sind durch ein winkelförmiges Verbindungselement 7 miteinander verbindbar, das an seiner Unterseite zwei entsprechend den Nuten 6 ausgebildete, in die Nuten 6 formschlüssig einschiebbare Federelemente 7a aufweist. Im montierten Zustand ist der Rand des rahmenlosen Bilderhalters 2 in der an der Innenseite des aufsteckbaren Bilderrahmens 1 umlaufenden Nut 1b formschlüssig gehalten.
- Das in den Fig. 19 und 20 dargestellten Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem in den Fig. 17 und 18 gezeigten Ausführungsbeispiel lediglich dadurch, dass das Verbindungselement 5 (Eckverbinder) hier einen die beiden Federelemente 5a verbindenden Abschnitt 5b aufweist, der im monierten Zustand des Verbindungselements 5 innerhalb des Bilderrahmens 1 im Bereich des rahmenlosen Bilderhalters 2 liegt und im wesentlichen bündig mit der Rückseite des Bilderrahmens 1 abschließt. Durch diese Ausgestaltung kann der Bilderrahmen 1 unmittelbar an einer Wand anliegen, so dass insgesamt eine relativ flache Gesamtkonstruktion erzielt wird. Das Verbindungselement 5 besitzt im Gegensatz zu dem in den Fig. 17 und 18 Verbindungselement 7 eine Klammerfunktion. Für eine sichere Verbindung von Bilderrahmen 1 und rahmenlosem Bilderhalter 2 ist insofern der umlaufende Absatz 1a bereits ausreichend. Die umlaufende Nut 1b ist bei dem in Fig. 19 und 20 gezeigten Ausführungsbeispiel daher durchaus verzichtbar. Bezugszeichenliste 1 aufsetzbarer Bilderrahmen
1a Absatz
1b umlaufende Nut
2 rahmenloser Bilderhalter
2a Front-Glas
2b Rücken-Platte
2c Halteklammer des rahmenlosen Bilderhalters
3 Steckverbinder
3a stiftförmiger Abschnitt
3b flachen Anschlagabschnitt
4 Bohrung
5 Eckverbinder mit Klammerfunktion
5a Federelement
5b Federelemente verbindender Abschnitt
6 Ausnehmung
6a Absatz
6b Erweiterung
7 Eckverbinder ohne Klammerfunktion
7a Federelement
8 Haltespange
8a Hülse
8b Schlitz
8c zungenartiger Abschnitt
8d Schenkel
9 Verbindungselement für den Eckbereich
9a durchmessererweitertes Ende
10 Zentrierscheibe
10a Nut zur Aufnahme der Zentrierscheibe
Claims (16)
1. System zur Präsentation von bildhaften
Darstellungen, wie Bildern, Fotos und dergleichen, die
durch einen rahmenlosen Bilderhalter, insbesondere durch
einen eine transparente Scheibe und Halteklammern
aufweisenden rahmenlosen Bilderhalter (2) gehalten
werden,
gekennzeichnet durch
einen Bilderrahmen (1), in dem der rahmenlose
Bilderhalter (2) gehalten wird, und durch
Verbindungsmittel (1a, 3, 5, 7, 8, 9) zum Verbinden von
rahmenlosem Bilderhalter (2) und Bilderrahmen (1).
2. System nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Bilderrahmen (1) einen umlaufenden Absatz (1a)
aufweist, der dem rahmenlosen Bilderhalter (2) als
Anschlag dient.
3. System nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Verbindungsmittel als Steckverbinder (3) ausgebildet
sind, die jeweils in im Bilderrahmen ausgebildete
Ausnehmungen einsteckbar sind.
4. System nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Ausnehmungen Bohrungen (4) sind, wobei die
Verbindungsmittel jeweils mindestens einen stiftförmigen
Abschnitt (3a) aufweisen, der in eine der Bohrungen (4)
einsteckbar ist.
5. System nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Bohrungen (4) an der Rückseite des Bilderrahmens (1)
ausgebildet sind und dass die Verbindungsmittel (3)
jeweils einen flachen Anschlagabschnitt (3b) aufweisen,
von dem der stiftförmige Abschnitt (3a) im wesentlichen
senkrecht absteht.
6. System nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Verbindungsmittel durch federelastische Haltespangen
(8) gebildet sind, die jeweils zwischen zwei an der
Rückseite des Bilderrahmens (1) eingeschraubten Schrauben
oder jeweils zwischen zwei Stiften oder Hülsen (8a), die
in an der Rückseite des Bilderrahmens (1) ausgebildeten
Bohrungen einsteckbar sind, eingeklemmt sind.
7. System nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
die jeweilige Haltespange (8) einen im wesentlichen
flachen Abschnitt und einen sich daran anschließenden,
gegenüber dem flachen Abschnitt abgewinkelten,
federelastischen Abschnitt (8c) aufweist, wobei der
flache Abschnitt zwei durch einen Schlitz (8b) definierte
federelastisch aufeinander zu bewegbare Schenkel (8d)
aufweist.
8. System nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Bilderrahmen (1) an seiner Innenseite eine als
Verbindungsmittel dienende Nut (1b) zur Aufnahme des
Randes des rahmenlosen Bilderhalters (2) aufweist.
9. System nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Bilderrahmen (1) aus mehreren Rahmenteilen
zusammensetzbar ist, wobei die Rahmenteile durch die
Verbindungsmittel (5, 7, 8, 9) miteinander verbindbar
sind.
10. System nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Rahmenteile auf Gehrung geschnittene Enden aufweisen,
wobei an einander zugeordneten Enden zweier Rahmenteile
jeweils eine Ausnehmung (6) ausgebildet ist, die eine vom
jeweiligen Ende des Rahmenteils beabstandete Erweiterung
(6b) zum formschlüssigen Einsatz eines Verbindungsmittels
(9) besitzt, und wobei das Verbindungsmittel (9)
durchmesser-erweiterte Enden (9a) aufweist.
11. System nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Ausnehmungen (6) am Außenumfang der Rahmenteile
angeordnet und die Verbindungsmittel (9) winkelförmig
ausgebildet sind, und dass an einander zugeordneten Enden
zweier Rahmenteile jeweils eine weitere Ausnehmung (10a)
zur Aufnahme eines Zentrierelementes (10) ausgebildet
ist.
12. System nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Bilderrahmen (1) aus mehreren Rahmenteilen
zusammensetzbar ist, die auf Gehrung geschnittene Enden
aufweisen, wobei an einander zugeordneten Enden zweier
Rahmenteile rückseitig jeweils eine hinterschnittene, im
wesentlichen geradlinige Nut (6) ausgebildet ist und die
an den einander zugeordneten Enden zweier Rahmenteile
ausgebildeten Nuten (6) ein Nutenpaar bilden, dass zwei
Rahmenteile durch ein Verbindungselement (5, 7)
miteinander verbindbar sind, das zwei entsprechend den
Nuten ausgebildete, in die Nuten (6) einschiebbare
Federelemente (5a, 7a) aufweist, wobei die Längsachsen
der ein Nutenpaar bildenden Nuten (6) schräg zueinander
verlaufen.
13. System nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Längsachsen der ein Nutenpaar bildenden Nuten (6)
einen Winkel im Bereich von 2° bis 30° einschließen.
14. System nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Verbindungselement (5) einen die Federelemente (5a)
verbindenden Abschnitt (5b) aufweist, der im monierten
Zustand des Verbindungselements (7) innerhalb des
Bilderrahmens (1) im Bereich des rahmenlosen
Bilderhalters (2) liegt.
15. System nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, dass
der die Federelemente (5a) verbindende Abschnitt (5b) im
monierten Zustand des Verbindungselements (5) im
wesentlichen bündig mit der Rückseite des Bilderrahmens
(1) abschließt.
16. Verwendung des Bilderrahmens (1) mit den
Verbindungsmitteln (1a, 3, 5, 7, 8, 9) nach mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 15 zur Rahmung eines
rahmenlosen Bilderhalters (2), insbesondere eines eine
transparente Scheibe und Halteklammern aufweisenden
rahmenlosen Bilderhalters(2).
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