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Die Erfindung betrifft eine Armlehne,
wie Mittelarmlehne, entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine solche Armlehne für
Kraftwagen ist in der
EP
1 164 051 A1 beschrieben.
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Bei der Armlehne gemäß der
EP 1 164 051 A1 bilden
Primärteil
und Sekundärteil
einander zugewandte, zu einer Achse (Zentralachse) koaxiale, etwa
nach Art einer Stirnzahnkupplung angeordnete Stirnverzahnungen,
wobei das am Armlehnenkörper befestigte
Primärteil
drehbar und zudem axial beweglich ist.
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Die entsprechend der
EP 1 164 051 A1 nach Art
einer Hirth-Verzahnung
wie bei einer Stirnzahnkupplung angeordneten, jedoch Gleit- und Sperrflanken
aufweisenden Sperrzähne
ermöglichen
bei sehr kleiner Bauweise von Primär- und Sekundärteil eine Aufnahme
großer
Dreh- bzw. Lastmomente. Zugleich gestattet es die bekannte Armlehne
mit Hilfe einer Steuereinrichtung zu bestimmen, bei welchem Schwenkwinkelbereich
Primärteil
und Sekundärteil miteinander
in Eingriff gelangen sollen, um in dem ausgewählten Bereich einen Abwärtsschwenk
des Armlehnenkörpers
zu sperren.
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Als Steuereinrichtung sieht die bekannte Armlehne
zwei mit dem Primärteil
umlaufende Steuernocken vor. Im einzelnen ist dazu zwischen dem Primärteil und
dem Sekundärteil
ein mit dem Primärteil
drehverbundener Steuerring angeordnet, welcher in diametraler Anordnung
die beiden radial abstehende Steuernocken aufweist. Der ein gesondertes
Bauteil bildende bekannte Steuerring lässt sich entsprechend den individuellen
Erfordernissen einer Steuerung besser gestalten als es z.B. bei
einer mit dem Primärteil
integrierten Bauform der Fall wäre.
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Die Aufnahmefähigkeit großer Dreh- bzw. Lastmomente
ist durch die Stirnverzahnungen von Primärteil und Sekundärteil entsprechend
der
EP 1 164 051 A1 dadurch
optimiert worden, dass Primärteil
und Sekundärteil
jeweils eine die Stirnverzahnung tragende radiale Kreisringfläche bilden,
welche dadurch besonders groß ausgelegt
werden kann, dass die Außenkontur
der Kreisringfläche
zugleich die Außenkontur
der Querschnittsfläche
von Primärteil
und/oder Sekundärteil
bildet, wobei sich die Stirnverzahnung gleichflächig jeweils über den
gesamten Umfang von Primärteil
und Sekundärteil
erstreckt. Um die Abwärtsbewegung
des Armlehnenarms zu sperren, greifen also bei der bekannten Armlehne sämtliche
Zähne,
also eine Vielzahl von Zähnen,
ineinander.
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Die Abhängigkeit des Steuerringes von
der Schwenkbewegung des Armlehnenkörpers wird bei der bekannten
Anordnung für
einen begrenzten Umfangswinkelbereich dadurch aufgehoben, dass das Primärteil in
seiner Drehebene zwei zum Sekundärteil
hin offene teilkreisförmige
Mitnehmerschlitze aufweist, in die jeweils ein zum Primärteil weisender
Mitnahmenocken des Steuerringes eingreift, der auch die beiden radial abstehenden
Steuernocken bildet, welche mit der mit dem Sekundärelement
festen Steuerbahn kooperieren. Hierbei weist jeder Mitnahmenocken
des Steuerringes eine geringere Umfangserstreckung als der zugeordnete
Mitnehmerschlitz des Primärteils
auf. Durch die jeweils unterschiedliche Umfangserstreckung von Mitnehmerschlitzen
(größere Erstreckung)
und Mitnahmenocken (geringere Erstreckung) erhält das Primärteil sowohl bei abgesenkter
Position und beginnendem Aufwärtsschwenk
als auch bei angehobener Position und beginnendem Aufwärtsschwenk
des Armlehnenkörpers
einen Vorlauf bis zum Anschlag des Mitnahmenockens an der jeweiligen
ersten oder zweiten Anschlagfläche
des betreffenden Mitnehmerschlitzes.
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Entsprechend der
EP 1 164 051 A1 drückt eine
koaxial zum Sekundärteil
und zum Primärteil
angeordnete Druckfeder das an dem Armlehnenkörper befestigte Primärteil axial
gegen das Sekundärteil. Die
Axialbeweglichkeit des Primärteils
ist durch ein auf der gemeinsamen Zentralachse befestigtes plattenartiges
Widerlagerteil begrenzt. Dabei wirkt die Druckfeder über eine
gesonderte Druckverteilplatte auf die der Stirnverzahnung abgewandten
Außenseite
des Primäreils,
was eine raum- und bauaufwendige Konstruktion zur Folge hat.
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Bei der Armlehne gemäß der
EP 1 164 051 A1 wird
es außerdem
als nachteilig empfunden, dass mit einer durch einen partiellen
Aufwärtsschwenk
bewirkten Höheneinstellung
des an dem Armlehnenkörper
befestigten und zudem axial beweglichen Primärteils auch eine oszillierende
Axialverschiebung des Armlehnenkörpers
einhergeht, die bei engen Einbauverhältnissen zu Behinderungen führen kann.
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Um eine Beschädigung einer gattungsgemäßen Armlehne
zu vermeiden, soll die maximal erträgliche Last ca. 80 daN nicht überschreiten.
Zweckmäßig ist
es deshalb, Sicherheitsreserven vorzusehen und die Armlehne mit
einer Überlastsicherung
auszustatten, welche bereits bei ca. 30 daN wirksam wird, also beispielsweise
ein Zahnrichtgesperre außer Funktion
setzt, so dass bei Auftreten dieser Grenzlast der Armlehnenkörper bis
zu ei nem fahrzeugfesten Anschlag nach unten ausweichen kann. Eine Überlastsicherung
allgemein ist beispielsweise bekannt von der
DE 295 12 686 U .
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Ausgehend von der eingangs beschriebenen Armlehne
gemäß der
EP 1 164 051 A1 ,
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannte Armlehne
so weiterzuentwickeln, dass sie bei großer Belastbarkeit eine kompakte
raumsparende Bauweise sowie einen funktionssicheren Betrieb ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird gemeinsam mit
den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 mit dessen kennzeichnenden
Merkmalen gelöst.
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Entsprechend der Erfindung ist das
Primärteil
auf der Achse axial fest und das Sekundärteil auf der Achse beweglich
angeordnet. Da das Primärteil an
dem Armlehnenkörper
befestigt ist, bedeutet dieses, dass der Armlehnenkörper bei
einer mit einem partiellen Aufwärtsschwenk
erfolgenden Hoheneinstellung keiner oszillierenden Axialverschiebung
unterliegt, so dass die erfindungsgemäße Armlehne auch bei sehr engen
Einbauverhältnissen
behinderungsfrei bedient werden kann.
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Auch ist entsprechend der Erfindung
das Widerlagerteil auf der der Stirnverzahnung des Sekundärteils abgewandten
Seite angeordnet, wobei zwischen dem Sekundärteil und dem Widerlagerteil
die mindestens eine Druckfeder angeordnet ist. Durch diese Merkmale,
nämlich
durch eine direkte Federabstützung
zwischen dem axial beweglichen Sekundärteil und dem axial festen
Primärteil,
vermeidet die Erfindung in vorteilhafter Weise die raum- und bauaufwendige
Bauart gemäß der
EP 1 164 051 A1 ,
welche insbesondere einer Druckverteilplatte bedarf, die die Erfindung
nicht benötigt.
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Außerdem lässt sich der Steuerring in
besonders raumsparender Weise in die zwischen Primärteil und
Sekundärteil
vorhandene Fuge hineinschachteln, indem Primärteil und Sekundärteil im
wesentlichen kreiszylindrische Ausnehmungen bilden, deren Öffnungen
einander zugewandt sind und die gemeinsam den Steuerring aufnehmen.
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Schließlich ist ein dem Sekundärteil als
Federwiderlager dienendes Widerlagerteil Bestandteil einer Überlastsicherung,
welche einen Abwärtsschwenk
des in seiner abgesenkten Position befindlichen Armlehnenkörpers freigibt.
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Insbesondere ist an der dem Sekundärteil abgewandten
Seite des Widerlagerteils ein sich mit einer Federrückstellkraft
gegen das Widerlagerteil abstützendes
Druckteil auf der Achse drehfest und axial verschieblich angeordnet,
wobei das Widerlagerteil und das Druckteil jeweils zwei sich axial
erstreckende und mit ihren freien Endbereichen gegeneinander gerichtete
und ineinander greifende kupplungsklauenartige Vorsprünge aufweisen.
Dabei liegen die kupplungsklauenartigen Vorsprünge des Widerlagerteils und
des Druckteils bezüglich
eines Aufwärtsschwenks
des Armlehnenkörpers
mit sich axial und radial erstreckenden Anschlagflächen und
bezüglich
eines Abwärtsschwenks
des Armlehnenkörpers
mit sich schräg
zur Achse erstreckenden schrägen
Gleitflächen
aneinander.
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Falls demnach auf den Armlehnenkörper eine
abwärts
gerichtete Grenzlast von z.B. etwa 30 daN einwirkt und als Drehmoment über das
sich in Sperreingriff mit dem Primärteil befindliche Sekundärteil an
das auf der Achse unverschiebliche Widerlagerteil weitergeleitet
wird, drücken
die schrägen Gleitflanken
der kupplungsklauenartigen Vorsprünge des Widerlagerteils in
Umfangsrichtung gegen die schrägen
Gleitflächen
der kupplungsklauenartigen Vorsprünge des Druckteils. Dies hat
zur Folge, dass das Druckteil, welches axial verschieblich, jedoch drehfest
auf der Achse angeordnet ist, entgegen der Federrückstellkraft,
z. B. eines Tellerfederpakets, axial vom Widerlagerteil weggedrängt wird.
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Dies geschieht in einem solchen Maße, dass die
kupplungsklauenartigen Vorsprünge
des Widerlagerteils mit ihren schrägen Gleitflächen vor den schrägen Gleitflächen der
kupplungsklauenartigen Vorsprünge
des Druckteils hinweggleiten können
und dabei das Druckteil axial wegdrängen, während das Sekundärteil auf
solche Weise eine Ausweichdrehung ausführt.
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In den Zeichnungen ist ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt, es zeigt,
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1 eine
räumliche
Darstellung des mechanischen Bereichs einer Armlehne,
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2 in
Anlehnung an 1 den mechanischen
Bereich ohne ein die inneren Bauteile des mechanischen Bereichs
verkleidendes Hüllrohr,
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3 und 4 in Anlehnung an die Darstellung gemäß 2 eine auseinandergezogene
räumliche Darstellung
mit einem schematisch dargestellten Armauflageteil unter zwei unterschiedlichen
Blickwinkeln,
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5 in
Anlehnung an die Darstellung gemäß 3 eine um etwa 180° gewendete
Darstellung,
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6 die
Seitenansicht eines Primärteils
in einer durch die 2 und 3 vorgegebenen Einbaulage,
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6A die
Stirnansicht des Primärteils
gemäß dem in 6 mit VIA bezeichneten Ansichtspfeil,
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6B einen
Radialschnitt entsprechend der in 6A mit
VIB-VIB bezeichneten Schnittlinie,
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7 eine
Stirnansicht eines Steuerringes,
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7A einen
Radialschnitt entsprechend der in 7 mit
VIIA-VIIA bezeichneten Schnittlinie, wobei 7A der Einbaulage gemäß 3 entspricht,
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7B eine
Seitenansicht des Steuerringes in einer gegenüber der Einbaulage gemäß 7A um 180° gewendeten
Darstellung,
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7C eine
Stirnansicht entsprechend dem mit VIIC bezeichneten Ansichtspfeil
in 7B,
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8 eine
Seitenansicht eines Sekundärteils
in der Einbaulage gemäß 3,
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8A eine
Stirnansicht entsprechend dem in 8 mit
VIIIA bezeichneten Ansichtspfeil,
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8B ein
Radialschnitt entsprechend der in 8A mit
VIIIB-VIIIB bezeichneten Schnittlinie,
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8C einen
im Vergleich zu 8B um
90° gedrehten
Radialschnitt gemäß der Schnittlinie
VIIIC-VIIIC in 8A,
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8D eine
Stirnansicht entsprechend dem in 8 mit
VIIID bezeichneten Ansichtspfeil,
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9 eine
Seitenansicht eines Widerlagerteils entsprechend der Einbaulage
gemäß 3,
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9A eine
Stirnansicht entsprechend dem in 9 mit
IX bezeichneten Ansichtspfeil,
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9B eine
Stirnansicht entsprechend dem in 9 mit
IXB bezeichneten Ansichtspfeil,
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9C einen
Radialschnitt entsprechend der in 9B mit
IXC-IXC bezeichneten Schnittlinie,
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9D einen
gegenüber 9C um 90° gedrehten Radialschnitt entsprechend
der in 9B mit IXD-IXD
bezeichneten Schnittlinie,
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10 eine
Stirnansicht auf ein Druckteil, ansonsten auch entsprechend dem
in 10B mit X bezeichneten
Ansichtspfeil,
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10A einen
Radialschnitt entsprechend der in 10 mit
XA-XA bezeichneten Schnittlinie,
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10B eine
Seitenansicht entsprechend dem in 10 mit
XB bezeichneten Ansichtspfeil und
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10C eine
Stirnansicht entsprechend dem in 10B mit
XC bezeichneten Ansichtspfeil.
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Die Gesamtheit einer Armlehne (s. 3 bis 5) ist mit der Bezugsziffer 10 versehen.
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Das tragende Element des mechanischen Bereichs 11 der
Armlehne 10 ist eine raumfeste Achse 12, welche
mittels Halter 13 in nicht näher beschriebener Weise fahrzeugseitig
befestigt ist.
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Eine Vielzahl der Bauteile des mechanischen Bereichs 11 ist
von einem Hüllrohr 14 umgeben,
welches beidendig mit je einer Ausklinkung 15 jeweils den
geraden Bereich 16 der beiden etwa haarnadelförmig gekrümmten Armlehnentragarme 17, 18 formschlüssig übergreift.
Auf diese Weise ist der in den 1-4 rechts bzw. der in 5 links dargestellte Tragarm 17 mit
dem in den 1-4 links dargestellten bzw.
mit dem in 5 rechts
dargestellten Tragarm 18 zwangsweise drehverbunden.
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Zwei im Querschnitt etwa U-förmige Höhlprofile 19,
die von einer Armauflage 20 herabragen, werden in nicht
dargestellter Weise über
die beiden Tragarme 17, 18 geschoben und dort
befestigt.
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Da die auf die Armauflage 20 einwirkenden äußeren Kräfte F primär über den
Tragarm 17 in den mechanischen Bereich 11 eingeleitet
werden, steht der Tragarm 17 im folgenden stellvertretend
zugleich für
den Begriff „Armlehnenkörper" bzw. „schwenkbarer
Armlehnenkörper".
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Wie insbesondere anhand von 3 vorstellbar ist, übergreift
ein Innensechskant 21 des Tragarms 17 einen Außensechskant 22,
der mit einem Primärteil
P einstückig
ist.
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Das Primärteil P ist, ebenso wie ein
Steuerring R, ein Sekundärteil
S, ein Widerlagerteil W, ein Druckteil D, ein Tellerfederpaket T
und eins Einstellmutter E, auf der Achse 12 koaxial zu
dieser angeordnet.
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Zur Axialsicherung des Tragarms 17 befindet sich
an dessen Außenseite
ein Seegerring 23, welcher in einer Ringnut 24 der
Achse 12 schnappverrastend gehalten ist.
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Das Primärteil P ist in den 6-6B näher dargestellt.
Die Darstellung des Primärteils
P gemäß 6 entspricht dessen Einbaulage
in 3. Das Primärteil P
weist eine Stirnverzahnung Z1 auf, welche der Hirth-Verzahnung einer
Stirnzahnkupplung ähnelt,
deren Zähne
jedoch entsprechend einem Zahnrichtgesperre Sperrzähne mit
je einer Gleitflanke und mit je einer steilen bzw. hinterschnittenen Sperrflanke
bilden. Die Stirnverzahnung Z1 erstreckt sich ganzflächig über eine
Kreisringfläche,
deren Peripherie praktisch mit der Außenkontur des Primärteils P
identisch ist, so dass die Stirnverzahnung Z1 bereits wegen dieser
geometrischen Anordnung eine hinreichende Tragfähigkeit, und damit eine hinreichende
Eignung, relativ große
Dreh- bzw. Lastmomente aufzunehmen, besitzt.
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Mit der Stirnverzahnung Z1 des Primärbauteils
P wirkt eine eine analoge Verzahnungsgeometrie aufweisende Stirnverzahnung
Z2 des Sekundärteils
S zusammen.
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8 zeigt
das Sekundärteil
S in seiner der 3 entsprechenden
Einbaulage. Die Stirnverzahnung Z2 des Sekundärteils S ist gegenüber der
Stirnverzahnung Z1 des Primärteils
P so beschaffen und so angeordnet, dass bei einem Aufwärtsschwenk
des Tragarms 17 entsprechend dem Schwenkpfeil A (s. 3) die Sperrzähne der
Stirnverzahnung Z1 des Primärteils
P über
die Gleitflanken der Sperrzähne der
Stirnverzahnung Z2 des im normalen Betriebsfall undrehbar auf der
Achse 12 gehaltenen Sekundärteils S hinweggleiten.
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Falls sich aber die beiderseitigen
Sperrzähne
der Stirnverzahnungen Z1 und Z2 in Eingriff befinden und eine Kraft
F (s. 3) von oben auf
die Armauflage 20 drückt,
wird ein Drehmoment in Richtung des Drehpfeils N eines Abwärtsschwenks
in die Stirnverzahnung Z1 des Primärteils P eingeleitet. Dies
hat zur Folge, dass sich die Sperrzähne der Stirnverzahnung Z1
in den Zahnlücken
zwischen den Sperrzähnen
des undrehbar gehaltenen Sekundärteils
S verhaken, so dass ein Abwärtsschwenk
in Drehrichtung N nicht erfolgen kann.
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Wie vorerwähnt, ist das Sekundärteil S
im normalen Betriebsfall undrehbar auf der Achse 12 gehalten,
jedoch mit seiner glatten Zentralbohrung 26 auf der Achse 12 drehgelagert,
ebenso wie das Primärteil
P mit seiner glatten Zentralbohrung 25. Andere Verhältnisse
gelten für
das Sekundärteil
S im Falle einer Überlast,
wie im folgenden noch erläutert wird.
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An seiner bezüglich der Einbaulage gemäß 3 dem Primärteil P
abgewandten Stirnseite des Sekundärteils S ist das Widerlagerteil
W angeordnet, welches mit seiner glatten Zentralbohrung 27 auf
der Achse 12 gelagert, jedoch mittels eines Seegerringes 28 (axialer
Sicherungsring) gegen Axialverschiebung auf der Achse 12 gesichert
ist.
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Das Sekundärteil S und das Widerlagerteil
W bilden jeweils zwei sich axial erstreckende und mit ihren freien
Endbereichen gegeneinander gerichtete Kupplungsklauen 29, 30,
welche eine hinsichtlich ihrer Axiallänge veränderbare drehfeste Verbindung zwischen
dem axial verschieblichen Sekun därteil
S und dem axial unverschieblich auf der Achse 12 gehaltenen
Widerlagerteil W darstellen.
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Jede Kupplungsklaue 29, 30 und
jede zwischen den Füßen zweier
benachbarter Kupplungsklauen 29, 29 bzw. 30, 30 angeordnete
Vertiefung 31 des Sekundärteils S und 32 des
Widerlagerteils W bildet ein axiales Sackloch 33 zur endseitigen
Aufnahme von vier sich parallel zur Achse 12 erstreckenden
umfangsverteilten Schraubendruckfedern 34.
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Anstelle der vier Schaubendruckfedern 34 kann
zwischen dem Sekundärteil
S und dem Widerlagerteil W eine koaxial zu den beiden letztgenannten Bauteilen
angeordnete einzige Schraubendruckfeder (nicht dargestellt) vorgesehen
sein, welche sich an Ringschultern der jeweiligen Außenmantelfläche sowohl
des Sekundärteils
S als auch des Widerlagerteils W abstützt.
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An der dem Sekundärteil S abgewandten Seite des
Widerlagerteils W ist das Druckteil D angeordnet. Das Druckteil
D (s. 10-10C) ist mit
einem Innenvierkant 35 auf einem korrespondierenden Vierkantbereich 53 der
Achse 12 axial verschieblich jedoch drehfest auf letzterer
angeordnet.
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Das Widerlagerteil W und das Druckteil
D weisen jeweils zwei sich axial erstreckende und mit ihren freien
Endbereichen gegeneinander gerichtete und ineinandergreifende kupplungsklauenartige
Vorsprünge 36, 37 auf.
Die kupplungsklauenartigen Vorsprünge 36 des Widerlagerteils
W liegen mit sich axial und radial erstreckenden Anschlagflächen 38 an sich
ebenfalls axial und radial erstreckenden Anschlagflächen 39 der
beiden kupplungsklauenartigen Fortsätze 37 des Druckteils
D an.
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Außerdem liegen die beiden kupplungsklauenartigen
Fortsätze 36 des
Widerlagerteils W mit sich schräg
zur Achse 12 erstreckenden schrägen Gleitflächen 40 an korrespondierend
schrägen
Gleitflächen 41 der
beiden kupplungsklauenartigen Fortsätze 37 des Druckteils
D an.
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Auf der dem Widerlagerteil W abgewandten Stirnseite
des Druckteils D ist ein Tellertederpaket T angeordnet. Das Tellerfederpaket
drückt
das Druckteil D mit einer Federrückstellkraft
gegen das auf der Achse 12 unveschiebliche Widerlagerteil
W. Mittels der Einstellmutter E, welche auf einem nicht dargestellten
Außengewinde
der Achse 12 sitzt, kann die Vorspannung des Tellerfederpakets
T eingestellt und variiert werden.
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Eine besondere Funktion, erfüllt der
zwischen dem Primärteil
P und dem Sekundärteil
S angeordnete und mit seiner glatten Zentralbohrung 54 auf
der Achse 12 gelagerte Steuerring R, welcher mit dem Primärteil P
drehverbunden ist und welcher auf seiner dem Sekundärteil S
zugewandten Stirnseite zwei Steuernocken 42 (s. 7-7C) bildet, welche mit
einer Steuerbahn 43 des Sekundärteils S zusammenwirken.
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Das Primärteil P (s. 6-7B) weist einen zum Sekundärteil S
hinweisenden Mitnehmernocken 44 auf, welcher in eine zum
Primärteil
P weisende Mitnahmeaussparung 45 des Steuerringes R eingreift.
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Das Primärteil P und das Sekundärteil S
bilden ihre Stirnverzahnungen Z1 und Z2 jeweils auf einer radialen
Kreisringfläche.
Die Außenkontur
jeder Kreisringfläche
bildet dabei zugleich im wesentlichen die Außenkontur der Querschnittsfläche von
Primärteil
P und Sekundärteil
S.
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Jede Stirnverzahnung Z1, Z2 erstreckt
sich gleichflächig
jeweils über
den gesamten Umfang von Primärteil
P und Sekundärteil
S.
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Das Primärteil P und das Sekundärteil S
bilden im Anschluß an
die jeweilige Stirnverzahnung Z1 und Z2 radial innen eine im wesentlichen
kreiszylindrische Ausnehmung 46, 47. Die offenen
Seiten der beiden kreiszylindrischen Ausnehmungen 46, 47 sind
einander zugewandt und bilden so eine gemeinsame Ausnehmung zur
Aufnahme des Steuerringes R.
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Die Mitnahmeaussparung 45 des
Steuerringes R weist mit ihrem Umfangswinkel β eine größere Umfangserstreckung auf
als der Mitnehmer nocken 44 des Primärteils P mit seinem Umfangswinkel α. So kann
beispielsweise der Winkel β =
60° und
der Winkel α =
etwa 45° betragen,
so dass dem Mitnehmernocken 44 für einen Vorlauf bzw. für einen
Rücklauf
eine Umfangswinkeldifferenz von etwa 15° zur Verfügung steht.
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Den beiden Steuernocken 42 des
Steuerringes R ist in der Steuerbahn 43 des Sekundärteils S
je eine dort eingelassene Steueraussparung 48 zugeordnet.
Die Steuerbahn 43 an sich stellt eine sich radial zur Achse 12 erstreckende
ebene Kreisringfläche
dar welche als radiale Stufenfläche
Teil der den Steuerring R aufnehmenden kreiszylindrischen Ausnehmung 47 ist.
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Die Funktion der in den Zeichnungen
dargestellten Armlehne ist folgende:
Wenn sich der Armlehnenkörper 17 in
seiner untersten Stellung befindet, liegt der Mitnehmernocken 44 an
der zweiten Anschlagfläche 50 der
Mitnahmeaussparung 45 des Steuerringes R an. Weil der Umfangswinkel β der Mitnahmeaussparung
45 um z. B. 15° größer ist
als der Umfangswinkel α, über den
sich der Mitnehmernocken 44 erstreckt, steht dem mit dem
Armlehnenkörper 17 drehverbundenen
Primärteil
P ein umfänglicher
Bewegungsraum von 15° zur Verfügung. Entlang
dieses umfänglichen
Bewegungsraums kann der Armlehnenkörper über z. B. vier Zähne der
drehfest gehaltenen Stirnverzahnung Z2 des Sekundärteils S
hinweg Zahnlücke
für Zahnlücke aufwärts geschwenkt
werden.
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Ein unmittelbarer Abwärtsschwenk
aus einer dieser vier Positionen ist nicht möglich, weil sich die Stirnverzahnungen
Z1 und Z2 im sperrenden Eingriff befindet.
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Der begrenzte Aufwärtsschwenk
um 15° ist ohne
weiteres möglich,
weil die Sperrzähne
der Stirnverzahnung Z1 des Primärteils
P ungehindert über die
Gleitflanken der Sperrzähne
der undrehbar gehaltenen Stirnverzahnung Z2 des Sekundärteils S hinweggleiten
können.
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Auf diese Weise wäre es zwar grundsätzlich möglich, den
Aufwärtsschwenk
bis zur aufrechten Position des Armlehnenkörpers 17 weiterzuführen, jedoch
würden
die damit einhergehenden, zwischen den beiden Stirnverzahnungen
Z1 und Z2 entstehenden Rastgeräusche
als unangenehm empfunden. Um diese unangenehme Geräuschentwicklung
zu vermeiden, hat die Erfindung folgenden Weg beschritten:
Sobald
der Mitnehmernocken 44 gegen die erste Anschlagfläche 49 der
Mitnahmeaussparung 45 des Steuerringes R stößt und der
Aufwärtsschwenk
anschließend
in Drehrichtung A weitergeführt
wird, gleiten die beiden Steuernocken 42 mit ihren Schrägflächen 51 voran über die
Schrägflächen 52 der
primärteilseitigen
Steuersparungen 48 hinweg und aus letzteren heraus, wie
anhand der mit A bezeichneten Drehrichtungspfeile insbesondere anhand
der 7, 7C sowie 8D vorstellbar
ist.
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Hierdurch wird das Sekundärteil S
entgegen der Rückstellkraft
der Schraubendruckfedern 34 vom Primärteil P weggedrückt, so
dass die Stirnverzahnungen Z1, Z2 außer Eingriff geraten und der
Tragarm 17 bis zu seiner aufrechten Position geräuschlos hochgeschwenkt
werden kann. Bei diesem Aufwärtsschwenk
bewegen sich die beiden Steuernocken 42 über die
ebene Steuerbahn 43.
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Wenn nun, beginnend mit der aufrechten
Position des Armlehnenkörpers 17,
des Abwärtsschwenk
eingeleitet werden soll, dreht sich der Mitnehmernocken 44 in
Drehrichtung N von der ersten Anschlagfläche 49 zurück in seine
vorbeschriebene Ausgangsposition an der Anschlagfläche 50.
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Sodann bewegen sich die Steuernocken 42 wiederum über die
ebene Steuerbahn 43 zurück
in Drehrichtung N (s. 7C, 8D) und gleiten schließlich wieder
zurück
in die Steueraussparungen 48 der sekundärteilseitigen Steuerbahn 43,
womit sich der Armlehnenkörper 17 wiederum
in seiner vorbeschriebenen tiefsten Ausgangsstellung befindet, und
die Stirnverzahnungen Z1 und Z2 in ihre Eingriffsstellung zurückgeführt sind.
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Für
den Fall, dass sich der Armlehnenkörper 17 in seiner
tiefsten Ausgangsstellung befindet und eine Überlast in Richtung F auf den
Armlehnenkörper 17 einwirkt
und versucht den Armlehnenkörper 17 in Drehrichtung
N abwärts
zu schwenken, befinden sich die beiden Stirnverzahnungen Z1 und
Z2 in sperrendem Eingriff.
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Über
die Drehverbindung mittels der Kupplungsklauen 29, 30 des
Sekundärteils
S und des Widerlagerteils W wird das durch die Überlast hervorgerufene Drehmoment
auf das Widerlagerteil W übertragen,
so dass das Widerlagerteil W in Richtung N (s. 2) dreht und die schrägen Gleitflächen 40 der kupplungsklauenartigen
Fortsätze 36 des
Widerlagerteils W die schrägen
Gleitflächen 41 der
kupplungsklauenartigen Fortsätze 37 des
Druckteils D in Axialrichtung x zurückdrängen. Auf diese Weise kann das
unter der Überlast
in Drehrichtung N weiterdrehende Widerlagerteil W bezüglich des
raumfest gehaltenen Druckteils D eine Ausweichdrehung durchführen und
dadurch die Armlehne 10 entlasten.