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DE10238406B4 - Anordnung zum Fahrzeugtransport per Bahn - Google Patents

Anordnung zum Fahrzeugtransport per Bahn Download PDF

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DE10238406B4 DE2002138406 DE10238406A DE10238406B4 DE 10238406 B4 DE10238406 B4 DE 10238406B4 DE 2002138406 DE2002138406 DE 2002138406 DE 10238406 A DE10238406 A DE 10238406A DE 10238406 B4 DE10238406 B4 DE 10238406B4
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Abstract

Anordnung (1) zur Be- oder Entladung von Fahrzeugen (8) auf einen oder von einem Eisenbahnwaggon (4),
mit einer auf dem Waggon (4) angeordneten, seitlich ausschwenkbaren Schwenkbrücke (5), welche einen Stellplatz für wenigstens ein Fahrzeug (8) bildet,
und einer seitlich neben dem Waggon (4) vorgesehenen Rampe (7), die höhengleich mit dem Waggon (4) ist,
wobei unter der Schwenkbrücke (5) Rollen (11) angeordnet sind, welche auf dem Waggon (4) und/oder auf der Rampe (7) laufend die Schwenkbrücke (5) stützen,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Rollen (11) kraftbetätigt – wie hydraulisch, pneumatisch oder elektromotorisch – gegenüber der Schwenk-brücke (5) anhebbar oder absenkbar sind
und die Rollen (11) angetrieben sind, derart, dass sie die Schwenkbrücke (5) verschwenken können zwischen einer auf dem Waggon (4) befindlichen Transportstellung und einer auf der Rampe (7) aufliegenden Ladestellung
und die Schwenkbrücke (5) längsverlaufende, einen Hohlraum (10) zur Aufnahme der Rollen (11) schaffende...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Anordnung sieht vor, Fahrzeug-Abstellflächen auf den Eisenbahnwaggons schwenkbar als Schwenkbrücken auszugestalten, wobei jede einzelne Schwenkbrücke entweder längs auf den Waggons ausgerichtet den Transport der Fahrzeuge ermöglicht oder seitlich vom Waggon verschwenkt das Befahren dieser Schwenkbrücke oder das Abfahren von der Schwenkbrücke ermöglicht.
  • Gattungsgemäße Anordnungen sind aus der DE 30 03 616 A1 , der DE 32 40 329 A1 , der DE 86 06 088 U1 , der DE 37 39 888 A1 , der DE 195 46 300 C1 , der DE 295 02 141 U1 sowie aus der DE 91 05 882 U1 bekannt.
  • Die DE 195 46 300 C1 schlägt am Ende eines Waggons angeordnete Schwenkvorrichtungen vor, die die demgegenüber bewegliche Schwenkbrücke antreiben. Zusätzliche Stützelemente sind erforderlich, um im schräg verschwenkten Zustand die Schwenkbrücke gegenüber dem Bahnsteig abzustützen. Hierzu sind Laufrollen vorgesehen, die elektrisch angetrieben sein können.
  • Aus der DE 295 02 141 ist es bekannt, die Schwenkbrücke über einen Drehkranz am Waggon abzustützen, d. h. dass sowohl die eigentliche Lagerfunktion als auch die Antriebsfunktion über diesen Drehkranz ermöglicht wird. Aufgrund der vergleichsweise großen Länge einer Schwenkbrücke, wenn sie beispielsweise einen LKW-Zug mit Ahänger aufnehmen soll, ergeben sich erhebliche, in diesem zentralen Drehbereich der Schwenkbrücke in den Drehkranz einzuleitende Kräfte, so dass sowohl die installierte Antriebsleistung vergleichsweise groß sein muß als auch die auftretenden Kräfte und Momente eine Verwendung hoch belastbarer Bauteile verlangen, so dass die konstruktive Ausgestaltung erhebliche Kosten erfordert. Zudem weist der Drehkranz eine gewisse Bauhöhe auf, zu welcher noch die Höhe der eigentlichen Schwenkbrücke zu rechnen ist. Diese beiden Einflußfaktoren können gegebenenfalls unerwünscht hoch sein, denn das Bestreben bei der Ausgestaltung von Waggons zur Aufnahme von LKW's geht dahin, die Waggons samt ihres Aufbaus möglichst niedrig zu halten, um auch mit beladenen Waggons, wenn sich also ein LKW auf dem Waggon befindet, gewisse Durchfahrtshöhen von vorhandenen Streckenabschnitten oder Tunnels einhalten zu können und derartige Strecken befahren zu können.
  • Die DE 91 05 882 U1 schlägt vor, entweder die Schwenkbrücke durch separate Antriebe, wie beispielsweise eine separate Zugmaschine, zu verschwenken oder einen zentralen Drehantrieb vorzusehen, so dass – ähnlich wie bei dem vorerwähnten Drehkranz – Lagerung und Antrieb für die Schwenkbrücke gemeinsam realisiert sind.
  • Die DE 37 39 888 A1 macht keine Angaben zum Antrieb der Schwenkbrücken, sondern schlägt allgemein ein „Drehlager" vor.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Anordnung dahingehend zu verbessern, daß diese mit möglichst einfachen und preisgünstigen Mitteln herstellbar ist und wenig Bauraum, ins besondere Bauhöhe, beansprucht.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist im Unteranspruch gekennzeichnet.
  • Die Erfindung schlägt mit anderen Worten vor, die Bewegung der Schwenkbrücke durch angetriebene Rollen vorzunehmen, die zudem die Schwenkbrücke auf dem Waggon und auf der Rampe stützen können.
  • Der Antrieb kann daher weit entfernt vom Drehpunkt der Schwenkbrücke erfolgen, so daß selbst im beladenen Zustand der Schwenkbrücke die aufzubringenden Kräfte im Vergleich zu einem zentralen Drehantrieb klein und die resultierenden Materialbeanspruchnungen dementsprechend gering sind, und so daß entsprechend geringe Antriebsleistungen installiert werden müssen. Auch die baulichen Abmessungen sowie die Kosten der erforderlichen Bauteile können aufgrund der vergleichsweise geringeren Beanspruchung kleiner gewählt werden.
  • Die Rollen sind anhebbar oder absenkbar, um eine Anpassung an Höhenunterschiede zwischen Rampe und Waggon zu ermöglichen.
  • Die Waggons weisen profilierte Schwenkbrücken auf, wobei Längsprofilierungen vorgesehen sind, um die Fahrzeuge sicher zu führen und beispielsweise gegen seitliches Verrutschen zu sichern.
  • Weiterhin bewirken die Längsprofilierungen eine Aussteifung der Schwenkbrücken, sodass diese besonders preisgünstig und leicht, mit möglichst geringem Materialeinsatz erstellt werden können.
  • Zudem ermöglichen die Längsprofilierungen die Ausgestaltung von Wannen- oder rinnenartig nach unten ragenden Profilberei chen, mit denen die Schwenkbrücke auf der Rampe oder auf dem Waggon aufliegen kann.
  • Dementsprechend höhere Abschnitte in der Profilierung der Schwenkbrücke können genutzt werden, um die vorerwähnten Rollen in diese Abschnitte einzuziehen, sodass die Schwenkbrücke nicht mit den Rollen auf dem Untergrund aufsteht, sondern mit den tieferen Profilabschnitten auf dem Untergrund rutschsicher aufliegt.
  • Zudem erfordert diese eingezogene Anordnung der Rollen keine zusätzliche Bauhöhe; sie tauchen vielmehr in einen ansonsten konstruktiv nicht genutzten Raum ein, so daß die Oberkante der beladenen Waggons – einschlielich deren Ladung in Form von Fahrzeugen – niedrig gehalten werden kann, zugunsten einer niedrigen erforderlichen Mindest-Durchfahrtshöhe.
  • Je nach Länge der Fahrzeuge und je nach Länge der Schwenkbrücke und je nach Lage des Schwenkpunktes auf der Schwenkbrücke kann vorgesehen sein, dass jedes beliebige Fahrzeug von dem Eisenbahnwaggon entfernt oder auf den Eisenbahnwaggon verladen werden kann, ohne ein zweites Fahrzeug hierzu bewegen zu müssen. Hierdurch vereinfacht sich die Logistik drastisch, da nicht die Anordnung der Fahrzeuge auf der Eisenbahn bedacht werden muss, sondern es müssen lediglich ausreichende Stellplätze für die gewünschte Anzahl von Fahrzeugen bereitgestellt werden. Die an den jeweiligen Verladestellen bereitzustellende Einrichtung ist vergleichsweise kostengünstig, da sie lediglich aus der entsprechenden Rampe bestehen muss, wobei gegebenenfalls zwei Rampen auf beiden Seiten des Gleises vorgesehen sein können, sodass bei einem mittig angeordneten Schwenkpunkt der Schwenkbrücke das Vorderteil der Schwenkbrücke auf die eine Rampe und das Hinterende der Schwenkbrücke auf eine andere Rampe gerät, sodass die Be- und Entladezeiten verkürzt werden können, da die Schwenkbrücken beidseitig befahren werden können, und wenn die Schwenkbrücken lediglich zwei Fahrzeuge aufnehmen, ist zudem sichergestellt, dass jedes Fahrzeug an „seinem" Ende die Schwenkbrücke verlassen bzw. befahren kann, ohne dass hierzu Rangierarbeiten anderer Fahrzeuge erforderlich sind.
  • Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt
  • 1 eine Anordnung während des Beladevorgangs mit einem Fahrzeug und
  • 2 dieselbe Anordnung in der Transportstellung, also mit auf dem Waggon befindlichem Fahrzeug;
  • 3 zeigt eine schematische, perspektivische Ansicht einer Schwenkbrücke.
  • In 1 ist mit 1 allgemein eine Anordnung zum Verladen von Fahrzeugen auf einem Eisenbahnwaggon bezeichnet. Auf einem Gleis 2 ist ein Zugfahrzeug 3 und ein Waggon 4 vorgesehen, der als Tieflader ausgestaltet sein kann und eine Schwenkbrücke 5 trägt. Die Schwenkbrücke 5 ist um einen Schwenkpunkt 6 verschwenkbar, welcher außermittig angeordnet ist, sodass sich ein vergleichsweise kürzerer vorderer Abschnitt und ein vergleichsweise längerer hinterer Abschnitt der Schwenkbrücke 5 vom Schwenkpunkt 6 aus gesehen, ergibt.
  • 1 zeigt die Schwenkbrücke in einer Ladestellung. In dieser ist sie um den Schwenkpunkt 6 vom Waggon 4 auf eine Rampe 7 verschwenkt, sodass ein Fahrzeug 8, beispielsweise ein Bus oder ein LKW, von der Rampe 7 aus auf die Schwenkbrücke 5 fahren kann.
  • Auf der anderen Seite des Gleises 2 ist eine zweite, gleichartige und insbesondere gleichhohe Rampe 7 vorgesehen. Aufgrund der außermittigen Schwenklagerung der Schwenkbrücke 5 ist die Befahrbarkeit der Schwenkbrücke 5 jedoch nur von deren einer Seite aus vorgesehen, nämlich von dem längeren hinteren Abschnitt aus.
  • 2 zeigt die Anordnung 1 in ihrer Transportstellung:
    Dabei ist die Schwenkbrücke 5 um den Schwenkpunkt 6 verschwenkt worden, mitsamt dem Fahrzeug 8, sodass sich nun die Schwenkbrücke 5 und auch das Fahrzeug 8 auf dem Waggon 4 befinden.
  • Abweichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, die Schwenkbrücke 5 mittig zu lagern, also etwa gleichlange Abschnitte vor und hinter dem Schwenkpunkt 6 vorzusehen, sodass bei einer Verschwenkung der Schwenkbrücke 5 beide Enden der Schwenkbrücke 5 ausreichend weit auf die beiden Rampen 7 verschwenkt werden, um eine sichere Be- oder Entladung der Schwenkbrücke 5 von beiden Rampen 7 aus zu ermöglichen. Je nach Länge der Schwenkbrücke 5 und Länge der Fahrzeuge 8 kann daher vorgesehen sein, ein Fahrzeug auf der Schwenkbrücke 5 verbleiben zu lassen, während das andere Fahrzeug auf die Schwenkbrücke oder von der Schwenkbrücke gefahren wird. Eine derartig gleichschenklige Schwenklagerung der Schwenkbrücke 5 kann auch bei Verwendung nur einer einzigen Rampe 7 dazu dienen, wahlweise das eine oder das andere Ende der Schwenkbrücke 5 auf die Rampe 7 zu führen, sodass der Be- oder Entladevorgang an dem jeweiligen Ende der Schwenkbrücke 5 vorgenommen werden kann, sodass beispielsweise ein Fahrzeug auf der Schwenkbrücke 5 verbleiben kann, während ein anderes Fahrzeug die Schwenkbrücke 5 verlässt oder auf die Schwenkbrücke 5 aufgefahren wird.
  • Die Anordnung von zwei Rampen 7 – wie in den 1 und 2 dargestellt – kann zur Beschleunigung der Ladevorgänge vorgesehen sein, wenn beispielsweise auf der einen Rampe ausschließlich Fahrzeuge auf die Schwenkbrücke 5 geführt werden, die eine Rampe also ausschließlich als Zufahrt genutzt wird, während die andere Rampe 7 ausschließlich als Abfahrt genutzt wird, also die Fahrzeuge auf dieser Rampe ausschließlich die Schwenkbrücken 5 verlassen. Wenn maximal zwei Fahrzeuge pro Schwenkbrücke 5 vorgesehen sind, sind außer dem Beladevorgang am Abfahrtsort und dem Entladevorgang am Zielort keine weiteren Rangierarbeiten mit dem betreffenden Fahrzeug erforderlich. Der Fahrzeugführer kann daher während der Bahnfahrt problemlos seine vorgeschriebene Ruhezeit einhalten. Es kann sogar vorgesehen sein, zwei unterschiedliche Fahrer ein zusetzen, sodass während der Fahrt des Fahrzeugs 8 per Eisenbahn das Fahrerpersonal anderweitig eingesetzt werden kann und nicht das Fahrzeug 8 auf der Bahnfahrt begleiten muss.
  • 3 zeigt in schematischer und perspektivischer Darstellung eine Schwenkbrücke 5 mit einer längsverlaufenden Profilierung, wobei diese Profilierung zwei Spurrinnen 9 schafft. Das Fahrzeug 8 wird mit seinen Rädern in die Spurrinnen 9 eingefahren und so zuverlässig gegen seitliche Rutschbewegungen gesichert. Zwischen den Spurrinnen 9 wird ein Hohlraum 10 geschaffen, der zur Aufnahme von Rollen 11 dient, wobei die Rollen 11 um einen Schwenkpunkt 12 schwenkbar gelagert sind. Mit 14 ist ein hydraulischer Teleskopzylinder angedeutet, der die Schwenkbeweglichkeit der Rollen 11 ermöglicht, wobei der Schwenkarm so lang bemessen ist, dass in ihrer nach unten abgesenkten Stellung die Rollen unter die Spurrinnen 9 ragen und somit die Schwenkbrücke 5 auf dem Untergrund abstützen können.
  • Die Rollen 11 sind angetrieben, sodass, wenn sie auf dem Boden aufstehen und mit ihrer Hilfe die Schwenkbrücke 5 vom Boden angehoben ist, durch Antrieb der Rollen 11 die gesamte Schwenkbrücke 5 verschwenkt werden kann. Befindet sich die Schwenkbrücke 5 in ihrer Ladestellung gemäß 1 oder in ihrer Transportstellung gemäß 2, so können die Rollen 11 in den Hohlraum 10 mit Hilfe des Teleskopzylinders 14 eingezogen werden, sodass die Schwenkbrücke 5 jeweils mit den Spurrinnen 9 auf dem Untergrund rutschsicher aufliegt.

Claims (2)

  1. Anordnung (1) zur Be- oder Entladung von Fahrzeugen (8) auf einen oder von einem Eisenbahnwaggon (4), mit einer auf dem Waggon (4) angeordneten, seitlich ausschwenkbaren Schwenkbrücke (5), welche einen Stellplatz für wenigstens ein Fahrzeug (8) bildet, und einer seitlich neben dem Waggon (4) vorgesehenen Rampe (7), die höhengleich mit dem Waggon (4) ist, wobei unter der Schwenkbrücke (5) Rollen (11) angeordnet sind, welche auf dem Waggon (4) und/oder auf der Rampe (7) laufend die Schwenkbrücke (5) stützen, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (11) kraftbetätigt – wie hydraulisch, pneumatisch oder elektromotorisch – gegenüber der Schwenk-brücke (5) anhebbar oder absenkbar sind und die Rollen (11) angetrieben sind, derart, dass sie die Schwenkbrücke (5) verschwenken können zwischen einer auf dem Waggon (4) befindlichen Transportstellung und einer auf der Rampe (7) aufliegenden Ladestellung und die Schwenkbrücke (5) längsverlaufende, einen Hohlraum (10) zur Aufnahme der Rollen (11) schaffende Profilierungen aufweist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilierungen Spurrinnen (9) für das Fahrzeug (8) schaffen.
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