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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Verfahren und eine Anordnung zur Navigation auf einer Benutzeroberfläche.
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Insbesondere betrifft die vorliegenden
Erfindung die Bereitstellung von bevorzugterweise elektronisch implementierten
Navigationshilfen auf einer grafischen Benutzeroberfläche, wie
sie insbesondere zur Steuerung von Computern oder anderen informationsverarbeitenden
oder informationsdarstellenden Geräten verwendet wird, um die
Selektion und Aktivierung bestimmter Steuerungsbefehle durch eine grafische
Repräsentation
von aktuell in einem bestimmten Betriebszustand des informationsverarbeitenden
oder informationsdarstellenden Gerätes möglichen Steuerungsoptionen
zu unterstützen.
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Weiterhin betrifft die vorliegende
Erfindung insbesondere auch die Bereitstellung von bevorzugterweise
elektronisch implementieren Navigationshilfen auf Benutzeroberflächen die
Bildern auf einem Fernsehbildschirm übergeblendet werden, um dem Fernsehzuschauer
eine Hilfe bei der Suche und Auswahl von Programm- und/oder Programmierfunktionen
zum Selektieren von Fernsehprogrammen und/oder zum Selektieren von
Steuerbefehlen zum Betreiben eines Fernsehgeräts oder damit verbundener Peripheriegeräte (z.B.
Videocassettenrecorder) zu geben.
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Verfahren nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 bzw. Anordnungen nach dem Oberbegriff des Anspruchs
14 sind z.B. aus WO 00/65429 bekannt.
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Dabei ist in diesem Stand der Technik
eine Anordnung von gekreuzt zu einander stehenden Menüleisten
offenbart. Die Menüleisten
umfassen eine linear übereinander
bzw. linear nebeneinanderstehende Anordnung von Feldern in Form
rechteckförmiger
Rahmen. In den einzelnen Feldern stehen Einträge, die den Inhalt bestimmter
Menüpunkte
(Steuerungsbefehle) symbolisieren. Ein Navigationszeiger kann mittels
Pfeilrichtungstasten, die über
geeignete Hilfsmittel, wie z.B. eine Infrarotbedienung oder eine Tastatur,
aktiviert werden, zwischen den einzelnen Feldern bewegt werden.
Dadurch kann der Eintrag in einem spezifischen Feld selektiert und
somit der dem Eintrag in der grafischen Benutzeroberfläche zugeordnete
Menüpunkt
innerhalb einer vorgegebenen Struktur von Steuerungsbefehlen mittels
dafür vorgesehener
Hilfsmittel aktiviert werden, d.h. es kann die dem selektierten
Eintrag zugeordnete Aktion (z.B. "START Videorekorderaufzeichnung")
ausgelöst werden.
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Bei diesem bekannten Stand der Technik sind
die beiden Menüleisten
jeweils in sich "scrollbar" (verschiebbar), d.h. es besteht sowohl
für die
horizontal als auch für
die vertikal verlaufende Menüleiste
die Möglichkeit,
mittels eines Navigationszeigers von einem bestimmten Feld zum nächsten zu
wandern und dabei den von der jeweiligen Funktionsleiste auf einem
Bildschirm angezeigten Ausschnitt der Benutzeroberfläche zu verändern. Dabei
erfolgt dieser "Scroll"-Vorgang für die erste Menüleiste in
Aufwärts-/Abwärtsrichtung;
für die
zweite Menüleiste
in Links-/Rechtsrichtung.
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Bei dem in WO 00/65429 offenbarten
Stand der Technik ist vorgesehen, daß die Einträge in den Feldern der beiden
gekreuzten Menüleisten
logischer Hinsicht in einer hierarchischen Beziehung zueinander
stehen und es in diesem Sinne eine Primärmenüleiste mit übergeordneten Hauptmenüpunkten
und eine Sekundärmenüleiste mit
untergeordneten Untermenüpunkten
gibt.
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Aktiviert man mit einem Navigationszeiger wie
z.B. einem auf der Benutzeroberfläche eingeblendeten Mauszeiger
einen bestimmten Hauptmenüpunkt
in der Primärmenüleiste (z.B.
"Fernsehanbieter" oder "Lautstärke")
so wird in der Sekundärleiste
eine Auswahl von jeweils zugehörigen
Optionen angezeigt (z.B. für
"Fernsehanbieter": ARDTM, ZDFTM, PRO7TM,
PREMIERETM, SAT1TM,
etc., oder für
"Lautstärke"
eine Folge von die Lautstärke
repräsentierenden
Zahlenwerten).
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Durch weiteres Bewegen des Navigationszeigers
läßt sich
dann ein gewünschter
Menüunterpunkt
in der Sekundärleiste
auswählen
(z.B. "Lautstärkewert
3"). Mittels
einer zusätzlichen
Aktivierungstaste wird dann der dem ausgewählte Menüunterpunkt entsprechende Steuerungsbefehl
ausgelöst (also
z.B. die Lautstärke
tatsächlich
auf den vorgegebenen Lautstärkewert
"3" eingestellt.)
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Bei Feldversuchen mit Probanden hat
sich jedoch ergeben, daß diese
aus dem Stand der Technik bekannte Navigationstechnik mit zwei gekreuzt stehenden
Menüleisten
eine Reihe von Nachteilen aufweist: Für Benutzer mit "westlich" geprägten Lesegewohnheiten
(Standardleserichtung von links nach rechts mit Zeilensprüngen oben
rechts nach unten links ) stellt sich das aus dem Stand der Technik bekannte
Navigationssystem teilweise als verwirrend und kontraintuitiv dar,
da dabei in Einzelschritten in der horizontal angeordneten Menüleiste auch
gegen die vorstehend erläuterte
Standardleserichtung gelesen bzw. der Navigationszeiger gegen diese
Standardleserichtung verschoben wird.
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Der Fokusbereich, der durch den Schnittpunkt
zweier sich senkrecht kreuzender Menüleisten gebildet wird, hat
auf der Benutzeroberfläche
nicht notwendigerweise eine wohldefinierte Position. Dies kann zu
einer Verwirrung des Benutzers aufgrund von Orientierungsfehlern
führen.
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Im Bereich der gekreuzten Menüleisten
ist der Hintergrund völlig
durch die Menüleisten
verdeckt. Dadurch kann der Betrachter der Benutzeroberfläche nur
einen begrenzten Teil des Hintergrunds erfassen. Dies ist insbesondere
störend
bei Anwendungen in Verbindung mit im Hintergrund eingeblendeten
Fernsehbildern, da hier fortlaufend mitunter wichtige Bildschirminhalte
ausgeblendet bleiben.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es deshalb insbesondere, ein alternatives Konzept für Navigationshilfen
für solche
bekannten Benutzeroberflächen
anzubieten.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein
Verfahren nach Anspruch 1 oder eine Anordnung nach Anspruch 14 gelöst. Dieübrigen nebengeordneten
sowie die abhängigen
Ansprüche
betreffen vorteilhafte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung.
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Der der Erfindung zugrundeliegende
neue Gedanke besteht darin, daß eine
die Hauptmenüpunkte
einer grafischen Benutzeroberfläche
enthaltende und in Form einer ersten vertikalen Spalte dargestellte
Primärmenüleiste links
neben mindestens einer zweiten, ebenfalls vertikal verlaufenden
Spalte dargestellt ist, wobei in der zweiten Spalte jeweils bevorzugterweise
zu einem in der Primärleiste
ausgewählten
Hauptmenüpunkt
in logischer Hinsicht untergeordnete Untermenüpunkte angezeigt werden. Dieses
Konzept wird als "VBar"-Anordnung (für "vertikale Balken") bezeichnet
und hat sich bei Feldtests mit Probanden als besonders leicht intuitiv
zugänglich, leicht
erlernbar und ergonomisch vorteilhaft erwiesen.
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Die Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung
ergeben sich auch aus der nachfolgenden Erläuterung von bevorzugten Ausführungsbeispielen in
Verbindung mit den Zeichnungen.
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Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung zum Erzeugen einer Benutzeroberfläche;
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2 eine
durch die in 1 gezeigte
Vorrichtung generierte erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anordnung
einer Benutzeroberfläche
wie sie auf einem Fernsehbildschirm dargestellt wird, wobei zwei
hierarchisch angeordnete Spalten vorgesehen sind und wobei mittels
eines Navigationshinweiselements der hierarchische Abstieg von einer übergeordneten
aktivierten 1. Hierarchieebene zu einer untergeordneten 2. Hierarchieebene
veranschaulicht ist;
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3 die
in 2 gezeigte Benutzeroberfläche, wobei
Einträge
in der 2. Spalte aktiv sind und mittels eines Navigationshinweiselements
der hierarchische Aufstieg von einer untergeordneten aktivierten
2. Hierarchieebene zu einer übergeordneten
1. Hierarchieebene veranschaulicht ist;
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4 eine
durch die in 1 gezeigte
Vorrichtung generierte zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anordnung
einer Benutzeroberfläche,
wobei drei hierarchisch angeordnete Spalten vorgesehen sind;
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5 eine
durch die in 1 gezeigte
Vorrichtung generierte dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anordnung
einer Benutzeroberfläche,
wobei abermals zwei hierarchisch angeordnete Spalten vorgesehen
sind;
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6 eine
durch die in 1 gezeigte
Vorrichtung generierte vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anordnung
einer Benutzeroberfläche,
wobei Teile der 1. Spalte zwecks Einsparung von Darstellungsraum
weggelassen sind;
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7 eine
durch die in 1 gezeigte
Vorrichtung generierte fünfte
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Anordnung
einer Benutzeroberfläche,
wobei sowohl Teile einer 1. als auch Teile einer 2. Spalte zwecks
Einsparung von Darstellungsraum weggelassen sind.
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1 zeigt
in schematischer Darstellung eine aus dem Stand der Technik bereits
bekannte Vorrichtung zur Generierung erfindungsgemäßer Anordnungen
von Benutzeroberflächen.
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In einer Datenbank 120 werden über eine
externe Schnittstelle 118 von außen zugeführte Daten (z.B. Textinhalte)
gespeichert. Die in der Datenbank 120 gespeicherten Daten
werden auf einen Videografikgenerator 116 gegeben. Der
Videografikgenerator wird weiterhin aus einer Grafikbibliothek 114 mit Grafikobjekten
gespeist, die aus einer Datenbank 112 für Grafikobjekte stammen. Die
von der Datenbank 120 zugeführten Daten werden im Videografikgenerator 116 mit
den aus der Grafikbibliothek 114 gelieferten Objekten grafisch
verknüpft
und in Form von Menüpunkten
auf einer grafischen Benutzeroberfläche angeordnet. Durch eine
Eingabevorrichtung 124 werden von einem Benutzer Steuerbefehle in
den Videografikgenerator 116 eingespeist, welcher daraufhin
die grafische Verknüpfung
der auf der Benutzeroberfläche
die Menüpunkte
in Abhängigkeit von
den eingehenden Steuerbefehlen neu ordnet.
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Die Benutzeroberfläche 1 wird
auf einer Ausgabevorrichtung 100 angezeigt. Dies ermöglicht einem
Benutzer ein visuell orientiertes Navigieren durch bestimmte Menüpunkte .
Durch Aktivierung einzelner Menüpunkte
mit geeigneten Hilfsmitteln, wie z.B. auf der Benutzeroberfläche eingeblendeten Mauszeigern,
können
bestimmte Informationen aus der Datenbank 120 abgerufen
werden oder es können
bestimmte Interaktionen mit angeschlossenen Peripheriegeräten (nicht
gezeigt) ausgelöst
werden.
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Nachfolgend wird die Erfindung beispielhaft anhand
einer Anwendung auf dem Gebiet der Menüdarstellung für Benutzeroberflächen für ein Fernsehgerät erläutert.
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2 zeigt
eine erste Ausführungsform
einer Benutzeroberfläche 1,
wie sie mit einer in 1 gezeigten
Vorrichtung erfindungsgemäß generierbar ist.
Bei der vorliegenden Ausführungsform
wird diese Benutzeroberfläche
einem im Hintergrund stehenden Fernsehbild (nicht gezeigt) auf einem
Fernsehbildschirm überlagert.
In der Regel wird dabei auf dem Fernsehbildschirm ein (sich im Laufe
der Zeit änderndes)
Hintergrundbild (nicht gezeigt) eingeblendet sein, z.B. Fernsehbilder,
wie sie in einem gerade vom Benutzer eingestellten Programm zu sehen
sind.
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Die über diesem Hintergrundbild
in 2 erfindungsgemäß eingeblendete erste Ausführungsform
einer Benutzeroberfläche 1 weist
eine auf dem Bildschirm relativ weit links angeordnete (aber nicht notwendigerweise
ebenbündig
mit dem linken Rand des Bildschirmausschnitts abschließende) 1.
Spalte 5 sowie eine bevorzugterweise etwas versetzt rechts davon
angeordnete 2. Spalte 6 auf. Zusätzlich ist auf der Benutzeroberfläche ein
zur 2. Spalte bevorzugterweise etwas nach rechts versetzt angeordnetes Informationsfeld 12 vorgesehen,
welches später
näher erläutert wird.
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Sowohl die 1. Spalte 5 als
auch die 2. Spalte 6 umfaßt jeweils eine Reihe von Einträgen 10,
die jeweils durch hier rechteckförmig
gezeichnete Felder 13 umschlossen sind. In 2 repräsentieren
die Buchstaben A, B, C, D, E und F in den Feldern in der 1. Spalte
die vom Benutzer selektierbaren Menüpunkte eines Hauptmenüs eines
Steuerungsprogramms.
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Jeder dieser Buchstaben in der 1.
Spalte 5 entspricht einem bestimmten Menüeintrag.
Bei einer sowohl für
den Empfang von (digitalen) Fernsehprogrammen als auch für den Empfang
von (digitalen) Radioprogrammen geeigneten Set-Top-Box mit angeschlossenem
Fernsehgerät
könnten
diese Menüeintragungen
z.B. wie folgt belegt sein:
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- A: "TV-Betrieb"
- B: "Pay-TV-Betrieb"
- C: "Radio-Betrieb"
- D: "Internes Menü"
(z.B. Geräteeinstellungen
wie Lautstärke,
Bildschirmkontrast, etc.)
- E: "Applikationen" (z.B. Auswahl elektronischer Programmzeitschriften – EPG, Videorekorderprogramrnierung,
etc. )
- F: "Favoriten" (beschränkte
Auswahl von Lieblings-TV- und/oder Lieblings-Radiokanälen aus der Gesamtheit aller
potentiell zur Verfügung
stehender Kanäle).
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Oberhalb der 1. Spalte ist ein Navigationshinweiselement 2 in
Form eines nach oben zeigenden Pfeiltastensymbols 3 gezeigt,
unterhalb der 1. Spalte ist ein Navigationshinweiselement 2 in
Form eines nach unten zeigenden Pfeiltastensymbols 3' gezeigt.
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Diese auf der Benutzeroberfläche dargestellten
Pfeiltasten 3, 3' lassen sich z.B. durch eine Taste (nicht
gezeigt) auf einem mit dem Fernsehgerät kommunizierenden Eingabegerät wie z.B.
einer Infrarotfernbedienung (nicht gezeigt) aktivieren.
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Aktiviert man die nach oben zeigende
Pfeiltaste 3 einmal kurz, so verschieben sich die Einträge in der
1. Spalte z.B. derart, daß der
Eintrag "A" nach oben aus der Benutzeroberfläche wandert und der Eintrag
"B" an die Stelle des Eintrags "A" rückt, der Eintrag "C" an die
Stelle des Eintrags "B", usw. Ein in 2 nicht
zu sehender Eintrag "G" rückt
dann in das Feld, wo in 2 der Eintrag
"F" steht. Mehrmaliges einfaches Drücken der Pfeiltaste 3 oder
alternativ dazu dauerhaftes Drücken
der Pfeiltaste 3 sorgt so für ein sukzessives Nachobenwandern
von Einträgen in
die jeweils oberhalb ihres ursprünglichen
Feldes angeordneten Felder bei gleichzeitigem Nachrücken von
ursprünglich
nicht auf der Benutzeroberfläche
zu sehenden Einträgen.
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Bei einer endlichen Zahl von Einträgen ist diese
"Scroll-Funktion" zum Verschieben der Einträge bevorzugterweise logisch
in einer Ringstruktur angeordnet. Wenn z.B. eine Reihe von elf Einträgen A, B,
C,..., I, J, K vorliegt, aber und dem einsehbaren Ausschnitt der
Benutzeroberfläche
wie in 1 gezeigt nur
sechs Felder 13 zur Darstellung von Einträgen vorgesehen
sind, so sind in einer Augangssituation z.B. nur die Einträge A bis
F auf der Benutzeroberfläche
darstellbar. Ist dann durch mehrmaliges einfaches oder aber dauerhaftes
Drücken
der Pfeiltaste 3 erreicht worden, daß der Eintrag K in das unterste
Feld in der linken Spalte in 2 nach
oben gerückt
ist, so wandert beim nächsten
abermaligen Drücken
der Pfeiltaste 3 der Eintrag K in das zweitunterste Feld
und der Eintrag A ins unterste Feld.
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Unterhalb der 1. Spalte ist ein Navigationshinweiselement 2 in
Form einer nach unten zeigenden Pfeiltaste 3' gezeigt.
Drücken
dieser Pfeiltaste führt
in analoger Weise wie beim zuvor erläuterten Drücken der Pfeiltaste 3 z.B.
zu einem nach Nachuntenwandern der Einträge in den Feldern. Liegt z.B. eine
logische Ringstruktur von Einträgen
A, B, C,...,I, J, K vor, so sorgt einmaliges Drücken der Pfeiltaste 3' dafür, daß der Einträge A bis
E in 2 alle je ein Feld nach unten
rutschen, der Eintrag F aus der dargestellten Benutzeroberfläche verschwindet
und der Eintrag K in das in 2 mit
dem Eintrag A belegte Feld wandert.
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Selbstverständlich können die den Pfeiltasten 3, 3' zugeordneten
Bewegungsrichtungen auch umgekehrt belegt sein.
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In 2 ist
die 1. Spalte auf der Benutzeroberfläche dadurch als "aktive" Spalte
gekennzeichnet, daß die
zu ihm gehörigen
Felder für
die Einträge A
bis F samt den darüber
bzw. darunter positionierten Darstellungsfeldern für die Navigationshinweiselemente (Aufwärtspfeiltaste 3 und
Abwärtspfeiltaste 3') mit
einer Grauschattierung hinterlegt sind.
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In 2 ist
der Eintrag E als ausgewählter Eintrag
gekennzeichnet. In 2 ist dies beispielhaft dadurch
erfolgt, daß auf
der Höhe
des zum Eintrag E gehörenden
Felds ein von links nach rechts verlaufender schwarzer Balken 8 hinterlegt
ist. Anstelle eines solchen schwarzen Balkens 8 können aber
auch andere Maßnahmen
zur Hervorhebung des Eintrags E gewählt werden. Z.B. könnte das
den fokussierten Eintrag E enthaltende Feld mit einer kräftigeren Grauschattierung
hinterlegt sein als die Felder für
die übrigen
Einträge
in der 1. Spalte oder der den Eintrag E repräsentierende Buchstabe "E" könnte in
besonderen Schrifttype, z.B. Fettschrift, hervorgehoben sein.
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Bei der in 2 gezeigten
ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Benutzeroberfläche ist
rechts von der aktiven 1. Spalte eine zweite, durch fehlende oder
weniger intensive Grauschattierung als zur Zeit inaktiv gekennzeichnete
2. Spalte dargestellt. Diese 2. Spalte besteht wiederum aus einer
Reihe senkrecht übereinander
angeordneter rechteckiger Felder 13 mit darin enthaltenen
Einträgen 10.
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In 2 sind
die Einträge
in der 2. Spalte mit den Buchstaben E1 bis E6 bezeichnet. Dadurch
soll zum Ausdruck gebracht werden, daß die Einträge in der 2. Spalte in einem
in logischer Hinsicht hierarchischen Verhältnis zu den Einträgen in der
1. Spalte stehen. Betrachtet man die Einträge A, B, C,..., I, J, K in
der 1. Spalte als Elemente eines Hauptmenüs eines Steuerungsprogramms,
so sind in der 2. Spalte jeweils Elemente (E1, E2,..., E6) eines
zu einem gerade in der 1. Spalte als aktiver Eintrag ausgewählten Eintrag
"E" in 2 gehörenden Untermenüs angezeigt.
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Entspricht der Eintrag E in der 1.
Spalte zum Beispiel einem Menüpunkt
"Applikationen" in einer Benutzeroberfläche zur Steuerung eines mit
einer Set-Top-Box betriebenen Fernsehgeräts, so könnten die Einträge E1 bis
E6 in der 2. Spalte z.B. folgenden Untermenüpunkten entsprechen:
E1:
Auswahl einer elektronischen Programmzeitschrift (EPG)
E2:
Videorekorderprogrammierung
etc.
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Auch in der 2. Spalte sind die Einträge 10 in logischer
Hinsicht bevorzugterweise in einer Ringstruktur angeordnet.
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Da in 2 die
2. Spalte nicht aktiviert ist, besteht aktuell auch keine Möglichkeit,
zwischen den Menüpunkten
(Einträgen)
in der 2. Spalte auf oder ab zu navigieren. Deshalb sind in der
in 2 gezeigten Darstellung auch keine
Navigationshinweiselemente in Form von Pfeiltasten oberhalb oder
unterhalb der 2. Spalte vorgesehen.
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Ein Navigationshinweiselement 2 in
Form einer nach rechts weisenden Pfeiltaste 4 symbolisiert die
Möglichkeit,
von dem den Eintrag E aufweisenden Feld nach rechts zur 2. Spalte
zu gelangen, d.h. daß durch
Aktivieren der Pfeiltaste 4 eine Deaktivierung der 1. Spalte
und eine Aktivierung der 2. Spalte erfolgt. Die Navigation in Auf-
bzw. Abwärtsrichtung in
der nunmehr aktivierten 2. Spalte erfolgt dann analog mit dann oberhalb
bzw. unterhalb der 2. Spalte eingeblendeten Navigationshinweiselementen
(vgl. 3) in Form von
Auf- und Abwärtspfeiltasten.
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In der in 2 gezeigten
Anordnung stehen aktuell der Eintrag E in der 1. Spalte sowie der
Eintrag E5 in der 2. Spalte auf Höhe des schwarzen Balkens B.
Durch diese oder ähnliche
Maßnahmen
zur grafischen Hervorhebung werden die zu den Einträgen E und
E5 zugehörigen
Felder grafisch hervorgehoben und die in ihnen enthaltenen Einträge "fokussiert".
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Der schwarze Balken (oder die anderen
Mittel zur grafischen Hervorhebung) ist bevorzugterweise in einer
festen Höhe
in vertikaler Richtung vorgesehen. Dadurch ergibt sich eine fest
vorgegebene Positionierung für
den Fokussierungsbereich. Dies ermöglicht dem Benutzer ein intuitives
und einfaches Wiederauffinden und Sich-zu-Recht-Finden auf der Benutzeroberfläche.
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Wandert man in 2 mit
der Pfeiltaste 4 in die 2. Spalte so wird diese aktiviert
und das den fokussierten Eintrag E5 enthaltende Feld ist unmittelbar
durch Betätigen
entsprechender Aktivierungstasten (nicht gezeigt) auf einer Infrarotfernbedienung oder
einer Tastatur ansprechbar, d.h. der dem Eintrag E5 entsprechende
Menüpunkt
kann unmittelbar mit einem einzigen Aktivierungsbefehl ausgelöst werden.
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Rechts neben der 2. Spalte ist zudem
ein spezielles Informationsfeld 12 vorgesehen. In diesem Informationsfeld
können
Textinformationen eingeblendet werden, die dem Benutzer Informationen
zu den Inhalten der aktivierten Spalten und/oder der fokussierten
Felder und/oder eines aktuell zu aktivierenden Eintrags und somit
eine Hilfestellung bei der Navigation auf der Benutzeroberfläche bieten.
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Bei der erfindungsgemäßen Anordnung
einer Primärmenüleiste mit
mindestens einer Sekundärleiste
bilden zwei oder mehr Spalten eine in logischer Beziehung hierarchisch
abgestufte Navigationsstruktur ab.
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Dabei ist zu jedem Zeitpunkt höchstens
eine Spalte als "aktiv" gekennzeichnet, während die die andere Spalte
als "passiv" gekennzeichnet sind.
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Zu jedem Zeitpunkt ist ein bestimmter
Eintrag in jeder Spalte fokussiert /und durch grafische Mittel hervorgehoben)
und Zusatzinformationen zu mindestens einem der fokussierten Einträge werden in
einem zusätzlichen
Informationsfeld eingeblendet.
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Die fokussierten Einträge stehen
immer an einem festen Ort, dem sogenannten Fokusbereich. Um den
Fokus zu wechseln, werden alle Elemente in einer Spalte so lange
bewegt, bis der gewünschte Eintrag
den Platz des zuvor fokussierten Eintrags annimmt.
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Alle fokussierten Einträge stehen
immer in einer gemeinsamen Zeile.
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Bei der in 2 gezeigten
Anordnung sind sowohl innerhalb den in einer gemeinsamen Spalte stehenden
Feldern in vertikaler Richtung kleine Lücken 9 gelassen, als
auch zwischen den Feldern in den nebeneinander senkrecht stehenden
Spalten in horizontaler Richtung kleine Lücken vorgesehen. In diesen
kleinen Lücken
kann das im Hintergrund dargestellte Fernsehbild oder eine hinterlegte
Grafik, die im Bereich der Felder aufgrund deren Grauschattierung
(teiltransparent) überdeckt
ist, ungestört
eingesehen werden.
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Auch wenn es jeweils nur kleine Fragmente des
Gesamtbilds sein sollten, die in solchen Lücken ungestört einzusehen sind, so liefern
diese Fragmente in ihrer Gesamtheit dem Betrachter wertvolle Informationen
zu dem durch die Felder, Einträge
und Balken teilweise überdeckten
Hintergrundbild, da das menschliche Gehirn in der Lage ist, solche
Fragmente sinnvoll zu komplementieren.
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3 zeigt
abermals die die in 2 gezeigte Ausführungsform
einer erfindungsgemäß generierten
Benutzeroberfläche.
Dabei sind nun aber die Einträge
in der 2. Spalte aktiv und die 2. Spalte ist durch Grauhinterlegung
als aktiv gekennzeichnet. Zur Navigation zwischen den einzelnen
Untermenüeinträgen E1,
E2,...; E6 in der 2. Spalte sind gegenüber der Darstellung in 1 nunmehr Aufwärts-/Abwärtspfeiltasten 3, 3' in
der linken Spalte oberhalb bzw. unterhalb der die Einträge E1 bis
E6 enthaltenden Felder dargestellt. In 3 fehlen nunmehr solche Aufwärts-/Abwärtspfeiltaste 3, 3' in
der rechten Spalte, da diese aktuell deaktiviert ist. Mittels eines Navigationshinweiselements 2 in
Form einer nach links zeigenden Pfeiltaste (4') ist in 3 die Möglichkeit des hierarchischen
Aufstiegs der in logischer Hinsicht untergeordneten aktivierten
2. Hierarchieebene zu der hier aktuell übergeordneten 1. Hierarchieebene
veranschaulicht.
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Die übrigen Elemente entsprechen
der Darstellung in 2 und werden deshalb
nicht nochmals erläutert.
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4 zeigt
eine durch die in 1 gezeigte Vorrichtung
generierbare zweite Ausführungsform
einer Benutzeroberfläche 1.
Dabei sind nunmehr drei hierarchisch angeordnete Spalten mit Feldern
vorgesehen, in denen jeweils Einträge stehen. Bei dieser Ausfiihrungsform
zeigt die 3. Spalte zu einem in der zweiten Spalten aktuell fokussierten
Eintrag E5 weitere Untermenüpunkte
E51, E52,..., E56 an. Diese stehen alle zu E5 in einem hierarchischen
Unterordnungsverhältnis,
werden innerhalb der dritten Spalte untereinander aber als gleichwertig
angesehen.
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In 4 ist
ein aktueller Zustand der Benutzeroberfläche gezeigt, bei dem der Eintrag
E55 in der 3. Spalte fokussiert ist und zu diesem Eintrag E55 zugehörige Informationen
im Informationsfeld 12 angezeigt werden. Gleichzeitig hat
sich der Benutzer mittels der Navigationshinweiselemente in die
2. Spalte zurückbewegt
und könnte
nun durch Aktivieren der Linkspfeiltaste 4' zu den Einträgen in der
1. Spalte zurückgelangen.
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5 zeigt
eine durch die in 1 gezeigte Vorrichtung
generierbare dritte Ausführungsform
für eine
erfindungsgemäße Anordnung
einer Benutzeroberfläche 1,
wobei nunmehr die 1. Spalte und die 2. Spalte jedoch an den rechten
unteren Bildschirmrand gerückt
worden sind. Weiterhin ist das zu den fokussierten Einträgen B und
B2 gehörende
Informationsfeld aus Platzersparnisgründen weggelassen. Es ergibt
sich somit eine kompaktere Anordnung als in 2 oder 3 gezeigt, bei der zudem
durch Verrücken an
das rechte untere Bildschirmeck eine andere optische Schwerpunktbildung
vorliegt als bei 2 und 3.
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Sieht man Möglichkeiten vor, wie der Benutzer
von sich aus die Positionierung der Spalten auf der zur Verfügung stehenden
Bildschirmoberfläche frei
wählen
kann, so ergibt sich für
den Benutzer die Möglichkeit,
bestimmte Bereiche des Bildschirmhintergrundes in jedem Falle freizuhalten.
Dies kann besonders vorteilhaft sein in Fällen, wo der Bildschirmhintergrund
statische oder sich nur wenig undloder langsam ändernde Bilder zeigt (z.B.
Nachrichtensprecher im Studio) und es durch die in 2 und 3 gezeigte Positionierung
der 1. und 2. Spalte anderenfalls zu einem (quasi-)permanenten Überblenden
von als wesentlich erachteten Bildelementen durch die Anordnung
der Navigationshilfen käme.
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6 zeigt
eine durch die in 1 gezeigte Vorrichtung
generierbare dritte Ausführungsform
einer Benutzeroberfläche
l, welche im wesentlichen der in 2 und 3 gezeigten Anordnung entspricht. Aus
Platzersparnisgründen
und um mehr Fläche
des Hintergrundbildes ungestört
sehen zu können,
sind in der 1. Spalte aber alle Einträge, die nicht aktuell fokussiert
sind, ausgeblendet. Das zum aktuell fokussierten Eintrag X5 in der
2. Spalte gehörige
Informationsfeld ist vorliegend ebenfalls aus Gründen der Platzersparnis weggeblendet.
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7 zeigt
eine durch die in 1 gezeigte Vorrichtung
generierbare vierte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Anordnung
einer Benutzeroberfläche 1,
welche im wesentlichen der in 2 und 3 gezeigten Anordnung entspricht.
Im Unterschied dazu liegt hier aber abermals eine sogenannte reduzierte
Darstellung vor: Um Platz einzusparen und mehr von dem im Hintergrund
liegenden Bild darstellen zu können,
sind in der aktivierten 1. Spalte alle Felder außer eines aktuell fokussierten
Feldes mit dem Eintrag X ausgeblendet. Der Benutzer befindet sich
an einem Menüpunkt,
wo vom aktuell fokussierten Eintrag X in der 1. Spalte aus die Möglichkeit
besteht, dazu gehörige
Untermenüpunkte
mit den Einträgen
X1, X2,..., X6 in der weiter rechts stehenden 2. Spalten anzusteuern.
Dies geschieht abermals durch Aktivieren des Rechtspfeilzeigers 4.
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Die Vorteile der erfindungsgemäßen Anordnung
von mindestens zwei senkrecht und parallel zueinander verlaufenden
Menüspalten
für eine
Navigationsvorrichtung sind die folgenden: Zwei oder mehr senkrecht
nebeneinander stehende Spalten stellen für den Benutzer mit "westlich"
geprägten
Lesegewohnheiten eine eindeutig definierte und intuitiv leicht zu
erfassende hierarchische Anordnung dar.
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Die Navigation mittels Richtungstasten
innerhalb einer Spalte (Auf-/Abbewegung zwischen logisch gleichwertigen
Optionen) und zwischen den parallel zueinander und in logischer
Hinsicht in einer hierarchischen Beziehung zueinander stehenden
benachbarten Spalten (Links-/Rechtsbewegung ) ist leicht erfaßbar und
memorierbar. Beim Erlernen des Gebrauchs der erfindungsmäßen Anordnung
einer Navigationshilfe kann selbst für den ungeübten Benutzer meist auf Betriebsanleitungen
verzichtet werden, da sich ein Effekt des Lernens durch Übens einstellt.
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Der feststehende, hervorgehobene
Fokusbereich ermöglicht
zu jeder Zeit eine schnelle und eindeutige Positionsbestimmung und
Orientierung für
den Benutzer.
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Das Konzept läßt sich an die jeweiligen Anforderungen
anpassen: Es eignet sich sowohl für eine bildfüllende Darstellung
als auch für
eine reduzierte Darstellung.
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Dadurch ist zu jedem Zeitpunkt eine
größtmöglich Fläche des
Hintergrunds sichtbar, d.h. nicht durch Vordergrundelemente abgedeckt.
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Die Spalten bilden einen klar umrissenen Raum.
Der übrige
Raum steht für
andere Aufgaben überschneidungsfrei
zur Verfügung.
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Der verbleibende Raum kann zum Beispiel durch
ein zusätzliches
Informationsfeld belegt werden, das den im Fokus stehenden Eintrag
näher erläutert.
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Durch die Anordnung in Spalten ist
eine graphische Verbindung zwischen dem Fokusbereich und dem damit
logisch verknüpften
Informationsfeld möglich.
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Ergibt die Liste der Einträge in jeder
Spalte einen logisch in sich geschlossenen Ring, so kommt der Benutzer
in jeder Bewegungsrichtung der Navigationshilfelemente zum Ziel,
auch wenn der gesuchte Eintrag zu Beginn einer Bewegung nicht im
dargestellten Ausschnitt einer Benutzeroberfläche sichtbar ist.
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Durch die erfindungsmäße Anordnung
ist Raum geschaffen für
Navigationshinweise (Tastensymbole u.ä.), die zu jedem Zeitpunkt
alle möglichen Aktionen
beschreiben.
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Die erfindungsgemäße Anordnung ist so suggestiv,
daß die
Navigation auch dann noch verständlich
ist, wenn die Spalten bis auf die fokussierenden Einträge ausgeblendet
sind.
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Die erfindungsgemäße Anordnung einer Benutzeroberfläche erlaubt
es, zwischen allen Vordergrundelementen gerade soviel Raum in Lücken zu lassen,
daß dort
jeweils noch ein wenig vom Hintergrund sichtbar ist. Gemäß dem Gesetz
der "guten Fortführung"
aus der Wahrnehmungspsychologie ist dann der Benutzer in der Lage,
aus diesen Teilen ein Ganzes zusammenzusetzen.
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Die aktive Spalte wird bei einer
bevorzugten Ausführungsform
bevorzugterweise deckend und damit gut lesbar dargestellt, die passive
Spalte bleibt halbtransparent. So verdeckt immer nur eine Spalte den
Hintergrund absolut. Außerdem
ist die Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Spalte stark
genug, um intuitiv verstanden zu werden.
-
- 1
- Benutzeroberfläche
- 2
- Navigationshinweiselemente
(Pfeiltasten)
- 3
- Rauf-/Runter-Pfeiltasten
- 4
- Links-/Rechts-Pfeiltasten
- 5
- Menüleiste (1.
Spalte)
- 6
- Menüleiste (2.
Spalte)
- 8
- Balken
- 9
- Lücken
- 10
- Eintrag
- 11
- fokussierte
Einträge
- 12
- Informationsfeld
- 13
- Feld
- 100
- Ausgabevorrichtung
- 114
- Grafikbibliothek
- 116
- Videografikgenerator
- 118
- externe
Schnittstelle
- 120
- Datenbank
- 124
- Eingabevorrichtung