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Die vorliegende Erfindung betrifft
einer Küchenabdeckung
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. ein Verfahren zur Herstellung
einer Küchenabdeckung
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 10.
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Küchenabdeckungen
bzw. Arbeitsplatten sind in den heutigen Küchen weit verbreitet. Sie bilden
einen durchgängigen
Abschluss von Einbauschränken
und tragen durch die Vermeidung von Ritzen und Spalten zu einer
Verbesserung der Hygiene im Küchenbereich
bei. Darüber
hinaus haben sich die Küchenabdeckungen
als einfach zu montierende Bauteile bewährt, die es in einfacher Weise
ermöglichen
Spülbecken
und dergl. in einer Küche
anzubringen. Insbesondere auch bei kleinen Küchen, wie z.B. in Wohnwägen, Wohnmobilen,
Jagdhütten,
Wochenendhäusern,
Bootsküchen
und dergl. haben sich die einfach zu montierenden Küchenabdeckungen,
in die wiederum in einfacher Weise Spülbecken und dergl. eingebaut
werden können,
aufgrund der leichten Verarbeitbarkeit und des sauberen, spaltlosen
Abschlusses bei Küchenmöbeln bzw.
Einbauten bewährt.
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Bei den bisherigen Küchenabdeckungen werden
vielfältige
und unterschiedliche Materialien eingesetzt, wie z.B. Steinplatten,
Holzplatten oder auch Kunststoffplatten. Wesentlich ist, dass die
Platten neben einer ästhetischen
Oberfläche
insbesondere auch für
die üblichen Beanspruchungen
in einer Küche
geeignet sind. So müssen
die Arbeitsplatten beispielsweise temperaturunempfindlich und kratzfest
sein. Dies setzt eine bestimmte Härte der Küchenabdeckung voraus.
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Ein relativ neuartiges Material zur
Bildung von Küchenabdeckungen
sind glasfaserverstärkte Kunststoffe
(GFK), die zusätzlich
eine Beschichtung (Gel-Coat) aufweisen können, die gleichzeitig hart
ist und einen dekorativen Überzug
darstellt. Bei diesen Küchenabdeckungen
aus GFK ist es auch bekannt, Komponenten der Küchenabdeckungen, wie z.B. Spülbecken,
Restebecken, Ablauf, Randleisten und dergl. in das noch nicht ausgehärtete GFK-Material einzuformen,
so dass nach dem Aushärten
der Küchenabdeckung
ein integrales Bauteil mit den entsprechenden Komponenten vorliegt.
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Dies hat den Vorteil, dass die Küchenabdeckung
bereits vollständig
vormontiert werden kann, so dass bei der Installation der Küche lediglich
die vormontierte Küchenabdeckung
angebracht werden muss und zusätzliche
zeitaufwendige Arbeiten zur Anordnung der Komponenten in der Küchenabdeckung,
wie z.B. Spülbecken
usw., entfallen. Nachteilig bei dieser Technologie ist jedoch, dass
nicht sämtliche, üblicherweise
in einer Küchenabdeckung
vorgesehenen Komponenten in die Küchenabdeckung eingeformt werden
können.
So ist es nicht möglich, Kochmulden
in Küchenabdeckungen
aus GFK auszuformen, da die Kochmulden beim Betrieb temperaturbelastet
sind, so dass das angrenzende GFK-Material beschädigt werden könnte. Entsprechen
müssen
Kochmulden immer noch separat in entsprechende Ausschnitte der Küchenabdeckung
eingebaut werden, wobei dann zwischen der Küchenabdeckung und der Kochmulde
aufwändige
Dicht- und Befestigungsmaterialien verwendet werden. Dies führt jedoch
zu dem entscheidenden Nachteil, dass die Küchenabdeckung kein vollständig vorgefertigtes Bausteil
darstellt, sondern wiederum zusätzliche
Installationsarbeiten vorgenommen werden müssen.
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Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung,
eine Küchenabdeckung
zu schaffen, die als vollständig
integriertes Bauteil auch wenigstens eine Kochmulde umfassen soll.
Außerdem
soll die Küchenabdeckung einfach
und wirtschaftlich herstellbar sein und den Anforderungen hinsichtlich
Härte und
dekorativem Erscheinungsbild genügen.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch
eine Küchenabdeckung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie einem Verfahren zur Herstellung
einer Küchenabdeckung
mit den Merkmalen des Anspruchs 10. Vorteilhafte Ausgestaltungen
sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Der wesentliche Aspekt der vorliegenden
Erfindung besteht darin, dass Komponenten der Küchenabdeckung, wie Spülbecken,
Abtropfbereiche, Schneidbretter und dergl., und insbesondere auch ein
Teil eines Brenners, beispielsweise eines Elektro- oder Gasbrenners,
nämlich
ein sogenannter Brennereinsatz in die Arbeitsplatte integriert wird,
und zwar durch Einpressen in ein warm oder kalt aushärtbares Material.
Um jedoch zu vermeiden, dass die Arbeitsplatte durch die Temperaturbelastung
des Brennereinsatzes im Verbindungsbereich zwischen Arbeitsplattenmaterial
und Brennereinsatz beim Betrieb des Brenners nicht beschädigt wird,
sind weiterhin Mittel zur Kühlung
des Verbindungsbereichs vorgesehen.
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Auf diese Weise ist es möglich, eine
vollständig
integrierte Küchenabdeckung
zu schaffen, bei der nach der Montage der Küchenabdeckung auch der Brennereinsatz
integriert ist. Vorteilhafterweise ist der Brennereinsatz so ausgebildet,
dass er einen Teil eines handelsüblichen
Brenners darstellt, insbesondere bildet vorzugsweise ein handelsüblicher
Brenner den zentralen Teil des Brennereinsatzes.
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Die Mittel zur Kühlung des Verbindungsbereichs
zwischen dem aushärtbaren
Material der Arbeitsplatte und dem Brennereinsatz können sämtliche
gängigen
Kühlungsmittel
umfassen, wie z.B. Wasserkühlung,
Luftkühlung
u.dgl., wobei die Kühlung
des Verbindungsbereichs auch umfasst, dass angrenzende Bereiche,
insbesondere auf Seiten des Brennereinsatzes, gekühlt werden,
also eine mittelbare Kühlung
vorliegt.
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Insbesondere hat es sich als vorteilhaft
erwiesen als Kühlungsmittel
einen Abstandsbereich vorzusehen, der Teil des Brennereinsatzes
ist oder durch den Brennereinsatz gebildet wird, so dass der Brenner
so weit vom Verbindungsbereich der Arbeitsplatte entfernt ist, dass
aufgrund der Kühlung durch
die Umgebungsluft die Temperatur im Verbindungsbereich so niedrig
gehalten wird, dass keine Schädigung
des aushärtbaren
Materials der Arbeitsplatte auftritt. Je nach Art des Brenners,
kann der Abstandsbereich unterschiedlich dimensioniert sein. Der
Abstandsbereich muss nur so dimensioniert sein, dass die auftretende
Wärme des
Brenners über die
Entfernung zwischen Brenner und Verbindungsbereich zwischen Arbeitsplatte
und Brennereinsatz zu einer Temperatur im Verbindungsbereich führt, die für das Arbeitsplattenmaterial
unschädlich
ist. Entsprechend kann der Brennereinsatz eine Kodierung aufweisen,
die entsprechend des gewählten
Abstandsbereichs nur bestimmte, mit einer bestimmten Leistung versehene
Brenner ermöglicht,
so dass eine Schädigung
des Arbeitsplattenmaterials vermieden wird.
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Vorzugsweise ist der Abstandsbereich
des Brennereinsatzes als scheibenförmiges, insbesondere kreisrundes
Blech ausgeführt,
in dessen Mitte eine Brenneraufnahmeöffnung vorgesehen ist. Der
Abstandsbereich wird bei dieser einfachen Ausführungsform dadurch gebildet,
dass der Scheibendurchmesser entsprechend groß gewählt wird, so dass für den Wärmetransport
vom Brenner bis zum Verbindungsbereich zwischen Brennereinsatz und Arbeitsplatte
eine ausreichend große
Strecke zu Verfügung
steht, die bewirkt, dass die Temperatur im Verbindungsbereich ausreichend
gering ist. Durch die entsprechend groß gewählte Wärmetransportstrecke ist eine
ausreichende Abkühlung
durch die Umgebungsluft gewährleistet.
Hier hat es sich auch bewährt
durch Löchungen
und Schlitze am Rand des Brennereinsatzes den Wärmetransport zu minimieren.
Als weitere Maßnahme
kann ein Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit
für den
Abstandsbereich gewählt
werden, da auch dies dazu beiträgt,
dass die Temperatur im Verbindungsbereich niedrig gehalten wird.
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Neben einer einstöckigen Ausbildung von Abstandsbereich
und Brennereinsatz können
natürlich
der Brennereinsatz und der Abstandsbereich auch als getrennte Teile
ausgebildet sein, wobei bei Bedarf auch der Brennereinsatz an sich
und der Abstandsbereich an sich wiederum mehrteilig ausgeführt sein
können.
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Als Werkstoffe für den Brennereinsatz und/oder
den Abstandsbereich haben sich metallische Werkstoffe, insbesondere
emaillierte Metalle bewährt.
Auf der anderen Seite wird die Arbeitsplatte aus einem kalt oder
warm aushärtbaren
Material, insbesondere aus einem Kunststoff hergestellt. Vorzugsweise
werden hier Materialien aus der Gruppe bestehend aus glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK),
insbesondere glasfaserverstärktes
Polyester, sowie SMC-Materialien (sheet molding compounds), einschließlich kohlefaserverstärkter Kunststoffe,
eingesetzt. Wichtig ist, dass die Materialien für den Abstandsbereich und /
oder Brennereinsatz schlechte Wärmeleiter
sind.
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Die Küchenabdeckung weist vorzugsweise im
Bereich des Brennereinsatzes eine Mulde auf, so dass überkochendes
Wasser o. dgl. aufgefangen werden kann. Die Mulde kann dabei entweder
teilweise durch die Arbeitsplatte oder durch den Brennereinsatz
gebildet werden. Entsprechend sind die vertikalen Seitenwände oder
Teile des Muldenbodens ebenfalls aus dem Material der Arbeitsplatte
gebildet oder aus dem Material des Brennereinsatzes. Zumindest im
Bodenbereich der Mulde ist jedoch der Brennereinsatz angeordnet,
wobei der Bodenbereich vorzugsweise wiederum einen pyramidenstumpfförmigen Abschnitt
aufweist, so dass der Brenner an sich und das darüber angeordnete
Kochgut vom umgebenden Muldenboden erhöht ist. Der pyramidenstumpfförmige Teil
des Muldenbodens kann wiederum ganz oder teilweise entweder durch
die Arbeitsplatte oder den Brennereinsatz gebildet werden.
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Im Verbindungsbereich ist es vorteilhaft, wenn
die Arbeitsplatte bündig
mit dem Brennereinsatz abschließt,
um Spalten und Ritzen zu vermeiden, in denen sich Schmutz ansammeln
kann. Der bündige
Abschluss kann sowohl dann erreicht werden, wenn der Brennereinsatz
von oben in die Arbeitsplatte eingreift als auch von der Stirnseite
her in das Material der Arbeitsplatte eingepresst ist.
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Um die Verankerung des Brennereinsatzes in
der Arbeitsplatte zu gewährleisten,
ist es bevorzugt, den Randbereich des Brennereinsatzes gebogen oder
abgewinkelt auszuführen.
Eine derartige Ausführung
kann auch dazu dienen, den bündigen Abschluss
zwischen Arbeitsplatte und Brennereinsatz herzustellen.
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Weitere Vorteile, Kennzeichen und
Merkmale der vorliegenden Erfindung werden bei der nachfolgenden
detaillierten Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der beigefügten Zeichnungen
deutlich. Die Zeichnungen zeigen dabei in rein schematischer Weise
in den
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1–6 teilweise Schnittansichten
einer Küchenabdeckung
im Bereich einer Kochmulde mit der integralen Einbindung eines Brennereinsatzes
in eine Arbeitsplatte;
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7–9 teilweise Draufsichten
auf eine Küchenabdeckung
im Bereich einer Kochmulde mit einer verschiedenen Anzahl von Brennereinsätzen; und
in
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10 in
den Teilbildern (a–c)
teilweise Draufsichten auf Küchenabdeckungen
im Bereich von Kochmulden mit unterschiedlicher Form der Brennereinsätze.
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Die 1 zeigt
eine erste Ausführungsform der
Küchenabdeckung
mit erfindungsgemäß integriertem
Brennereinsatz 2 im Bereich einer Kochmulde 5.
Die Kochmulde 5 ist im Ausführungsbeispiel in die Arbeitsplatte 1 eingeformt,
wobei die Arbeitsplatte 1 einen vertikalen Arbeitsplattenbereich 10 und
einen horizontal verlaufenden Muldenboden 9 aufweist. Im Muldenboden 9 ist
der Brennereinsatz 2 im Verbindungsbereich 3 eingepresst,
wobei der Brennereinsatz 2 eine insgesamt pyramidenstumpfförmige Form aufweist.
Im Randbereich weist der Brennereinsatz 2 eine Abwinklung 4 auf,
die im Zusammenhang mit der Einpressung im Verbindungsbereich 3 so
ausgebildet ist, dass der Bodenabschnitt 9 der Arbeitsplatte 1 bei
6 bündig
mit dem Brennereinsatz 2 abschließt. Der Brenneinsatz 2 ist
ferner so ausgebildet, dass er über
den Abstandsbereich 7 einen ausreichend großen Abstand
von der Brennereinsatzöffnung 12 zum Verbindungsbereich 3 mit
der Arbeitsplatte 1 besitzt, so dass bei einer Temperaturentwicklung
im Bereich der Brenneraufnahmeöffnung 12 keine
schädigende Wirkung
auf das Material der Arbeitsplatte 1 ausgeübt wird.
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Prinzipiell ähnlich Ausführungsformen der Einbindung
eines Brennereinsatzes 2 in die Arbeitsplatte 1 ist
in den nachfolgenden 2 bis 6 dargestellt. Entsprechend
wird im folgenden nur auf die unterschiedlichen Aspekte eingegangen.
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Bei der 2 unterscheidet sich die Ausführungsform
lediglich darin, dass der Randbereich des Brennereinsatzes 2 nicht
durch die Stirnfläche
des Bodenbereichs 9 der Arbeitsplatte 1 in das
Material der Arbeitsplatte 1 eingeführt und eingepresst wird, sondern
von der oberen Seite der Arbeitsplatte 1. Dies bedeutet,
dass die Arbeitsplatte 1 sich noch ein wenig in Richtung
einer Brennereinsatzöffnung 12 erstreckt
und den Brennereinsatz 2 untergreift.
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Die Ausführungsform der 3 unterscheidet sich von den vorangegangenen
Ausführungsformen
im wesentlichen darin, dass die Arbeitsplatte 1 im wesentlichen
keine horizontalen Abschnitte im Bodenbereich 9 mehr aufweist,
sondern lediglich den vertikalen Abschnitt 10. Am Ende
des vertikalen Abschnitts 10 ist dann wiederum der Randbereich
des Brennereinsatzes 2 seitlich in das Material der Arbeitsplatte 1 eingefügt, wobei
der Randbereich des Brennereinsatzes 2 keine Abrundung
oder Abknickung mehr aufweist. Gleichwohl ist die gesamte Form der
Muldenausführung
im wesentlichen gleich, da der Brennereinsatz 2 einen pyramidenstumpfförmigen Abschnitt 8 umfasst.
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Bei der Ausführungsform der 4 ist nicht nur der waagerechte Muldenbodenbereich 9 durch einen
Teil des Brennereinsatzes 2 ersetzt, sondern zusätzlich auch
ein Teil des vertikalen Abschnittes 10, so dass der Brennereinsatz 2 im
Querschnitt selbst eine Muldenform annimmt.
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Eine konsequente Weiterentwicklung
dieses Gedankens zeigt die 5,
bei der dargestellt ist, das die Arbeitsplatte 1 im wesentlichen überhaupt keinen
Muldenabschnitt mehr umfasst, sondern dass die Kochmulde 5 vollständig durch
den Brennereinsatz 2 gebildet wird. Auch hier greift der
bei 4 gekrümmte
Randabschnitt des Brennereinsatzes 2 von oben in die Arbeitsplatte 1 ein.
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In der 6 ist
wiederum eine Ausführungsform
zu sehen, die eher den Ausführungsformen
der 1 und 2 entspricht, da die Arbeitsplatte 1 hier wiederum
einen Muldenbereich 5 mit einem vertikalen Abschnitt 10 und
einem waagerechten Muldenbodenbereich 9 aufweist. Zusätzlich ist
aber auch der pyramidenstumpfförmige
Abschnitt 8 zumindest teilweise durch die Arbeitsplatte 1 ausgebildet,
so dass der Brennereinsatz 2 im wesentlichen als flache Scheibe
ausgebildet sein kann. Lediglich im Randbereich, in dem der Brennereinsatz 2 in
das Material der Arbeitsplatte 1 eingreift und verpresst
ist, weist der Brennereinsatz 2 einen leichten Knick bei
4 auf, um so einen bündigen Übergang
von der Arbeitsplatte 1 zum Brennereinsatz 2 an
der Oberfläche
bei 6 zu gewährleisten.
Dieser bündige
und nahezu glatte Übergang
von der Arbeitsplatte 1 zum Brennereinsatz 2 im
Verbindungsbereich 3 ermöglicht einen sauberen, weil
spaltfreien Übergang
und erhöht
somit stark die hygienischen Bedingungen in der Kochmulde 5.
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Die 7 bis 9 zeigen verschiedene Kochmulden 5 mit
unterschiedlicher Anzahl von Brennereinsätzen 2. In der 7 ist eine zweiflammige
Kochmulde 5 gezeigt, während
in der 8 eine dreiflammige
Kochmulde 5 zu sehen ist. 9 wiederum zeigt
eine vierflaminige Mulde 5. Darüber hinaus unterscheiden sich
die Ausführungsformen
der 7 bis 9 dadurch, dass unterschiedlich
große
Brennereinsätze 2 vorgesehen
sind. Dies korrespondiert mit der unterschiedlichen Brennleistung
der verschiedenen für
die Brennereinsätze
vorgesehenen Brenner. Die Brennereinsätze 2 weisen außerdem Rostaufnahmen 11 in
Form von Vertiefungen auf, in die entsprechende Roste eingesteckt
werden können.
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Außerdem variieren die Ausführungsformen der 7 bis 9 in der unterschiedlichen Form der Kochmulde 5,
die unterschiedlichste Formen annehmen kann, wie z.B. ova1, nahezu
dreiecksförmig, quadratisch
oder viereckig. Selbstverständlich
sind auch sämtliche
anderen Formen denkbar und möglich.
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Ein Beispiel hierfür gibt die 10 in den Teilbildern (a–c), die
einflammige Kochmulden 5 mit Brennereinsätzen 2 mit
ebenfalls unterschiedlichen Außenkonturen
zeigen. Die Kochmulden 5 der 10 unterscheiden
sich weiterhin von den Kochmulden der 7 bis 9 dadurch, dass die Arbeitsplatte 1 lediglich
einen vertikalen Abschnitt 10 aufweist, während der
horizontale Muldenbodenbereich ausschließlich durch den Brennereinsatz 2 gebildet
wird, wie das beispielsweise auch in der Ausführungsform der 3 der Fall ist. Entsprechende der Ausführungsformen
sind natürlich
auch für
Brennereinsätze 2 mit
muldenförmigem
Querschnitt entsprechend der Ausführungsformen der 4 und 5 möglich.