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Die Erfindung bezieht sich auf eine
elektrohydraulische Bremsanlage für ein Kraftfahrzeug mit einer
hydraulischen Hilfsdruckquelle, die über ein von einer elektronischen
Steuereinheit steuerbares Ventilsystem mit Radbremsen verbunden
ist, wobei die Hilfsdruckquelle mit einer Pumpe und mit einem ein
Bodenventil und eine Aufnahmekammer aufweisenden Hochdruckspeicher
versehen ist, wobei das Bodenventil jedenfalls dann schließt, wenn
der Hochdruckspeicher nahezu entleert ist, so dass ein Restdruck
in der Aufnahmekammer verbleibt, und eine Einrichtung zur Überprüfung der
Funktionsfähigkeit des
Bodenventils aufweist, und wobei außerdem die Hilfsdruckquelle über ein
oder mehrere stromlos geschlossene Einlassventile des Ventilsystems
an Radbremsen oder Gruppen von Radbremsen angeschlossen ist und
wobei Mittel vorgesehen sind, die den an den Einlassventilen anliegenden
Vordruck erfassen.
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Solche Bremsanlagen sind schon in
Vielzahl beschrieben worden.
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Ein Hochdruckspeicher, der zum Einsatz
in einer solchen Bremsanlage kommt, ist z. B. in der WO 00/31420
dargestellt und erläutert.
Es handelt sich dabei um eine Metallfaltenbalgspeicher mit einem
Metallfaltenbalg als Medientrennelement zwischen der Aufnahmekammer
und einer gasgefüllten Druckkammer.
Bei einem solchen Speicher ist es absolut notwendig, dass die Aufnahmekammer
nicht drucklos wird, da ansonsten der Gasdruck den Metallfaltenbalg
radial belastet und diesen wegen des fehlenden Gegendruckes in der
Aufnahmekammer beschädigt.
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Eine solche Situation wird durch
das Bodenventil verhindert; es wird nämlich von einer Trennplatte
des Metallfaltenbalgs geschlossen, wenn sich diese beim Entleeren
des Speichers an das Schließglied des
Bodenventils anlegt und es in seine Schließstellung bringt, wobei ein
Restdruck in der Aufnahmekammer verbleibt. Das Bodenventil wird
erst wieder aufgestoßen,
wenn neues Druckmittel in die Aufnahmekammer gepumpt wird.
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Damit der verbliebene Restdruck tatsächlich in
der Aufnahmekammer aufrechterhalten bleibt, muss das Bodenventil
absolut dicht sein. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ggf. die
Hilfsdruckquelle abgeschaltet werden.
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Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit
des Bodenventils sieht der Hochdruckspeicher gemäß der WO 00/31420 einen Wegsensor
zur Bestimmung des Verschiebeweges des Medientrennelementes vor,
mit dem unmittelbar der Füllgrad
des Hochdruckspeichers gemessen wird. Sinkt dieser, obwohl das Bodenventil
geschlossen ist, wird das als Defekt des Bodenventils gewertet.
Ein solcher Sensor mit gegeneinander beweglichen Teilen ist relativ
störanfällig.
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Außerdem hat die Bremsanlage
einen Drucksensor, der den Druck vor den Einlassventilen misst.
Diese Information ist notwendig, da die Höhe des Vordruckes im Vergleich
zu dem aktuell in den Radbremsen herrschenden Druck u.a. die Schnelligkeit
des Druckaufbaus in den Radbremsen bestimmt, wenn das Einlassventil
geöffnet
wird. Dies muss bei der Berechnung der Öffnungszeiten für die Einlassventile
berücksichtigt
werden.
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Generell ist man bemüht, die
Anzahl der Bauteile der Bremsanlage und damit auch die Anzahl ihrer
Sensoren möglichst
klein zu halten, um potenzielle Fehlerquellen zu vermeiden.
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Die Erfindung beruht daher auf dem
Problem, eine Bremsanlage mit möglichst
wenig Sensoren zu schaffen, bei der sowohl die Funktionsfähigkeit
des Hochdruckspeichers getestet werden kann, als auch Informationen
zu dem an den Einlassventilen vorliegenden Vordruck zur Verfügung gestellt werden.
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Zur Lösung des Problems sieht die
Erfindung für
eine Bremsanlage gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1 vor, dass ein Speicherdrucksensor unmittelbar mit
der Aufnahmekammer in Verbindung steht, wobei die elektronische
Steuereinheit über Vergleichsmittel
verfügt,
um den vom Speicherdrucksensor ermittelten Wert mit einem Grenzwert
zu vergleichen, der unterhalb des Restdruckes liegt, bei dem das
Bodenventil schließt,
wobei ein Unterschreiten des Grenzwertes als Hinweis auf einen Defekt des
Bodenventils gewertet wird, und dass der vom Speicherdrucksensor
gelieferte Druckwert von der elektronischen Steuereinheit wenigstens
dann als Vordruck gewertet wird, wenn das Bodenventil geöffnet ist.
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Diese Anordnung kommt, wie schon
gesagt, typischerweise zum Einsatz bei einer Bremsanlage mit einem
Hochdruckspeicher, bei dem das Medientrennelement ein Faltenbalg
mit einer dem Bodenventil gegenüberliegenden
Trennplatte ist, wobei diese zur Anlage an das Schließelement
des Bodenventils gelangt, wenn der Hochdruckspeicher nahezu entleert
ist.
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Da der Speicherdrucksensor unmittelbar
den Druck in der Aufnahmekammer erfasst, kann mit Hilfe des Speicherdrucksensors
auch der Füllstand
ermittelt werden. Dazu wird mit Hilfe des für den Hochdruckspeicher spezifischen
Zusammenhanges zwischen dem Volumen der Aufnahmekammer und des dort
herrschenden Druckes auf den Füllgrad
des Hochdruckspeichers geschlossen.
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Für
die Überwachung
der Funktionsfähigkeit des
Bodenventils kann der Zustand, dass das Bodenventil geschlossen
ist, gezielt herbeigeführt
werden. Beim normalen Betrieb der Bremsanlage tritt dieser Zustand
aber zwangsläufig
auf. Liegt ein solcher Zustand vor, muss nur dafür gesorgt werden, dass der Hochdruckspeicher
für einige
Zeit nicht neu gefüllt wird.
In dieser Zeit kann der Verlauf des Restdruckes ermittelt werden.
Sinkt er, so deutet dies auf einen Defekt des Bodenventils hin.
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Die Betätigung des Bodenventils erfolgt
bei einem bestimmten minimalen Füllstand,
mit dem ein bestimmter Restdruck verknüpft ist. Da der Zusammenhang
zwischen dem Druck in der Aufnahmekammer und dem Füllstand
temperaturabhängig
ist, ist dies auch der Restdruck, bei dem das Bodenventil schließt. Um sicherzustellen,
dass die Über prüfung bei
einem geschlossenen Bodenventil erfolgt, wird der Druck, bei dem
die Überprüfung vorgenommen wird,
temperaturabhängig
eingestellt. Dies gilt damit auch für den Grenzwert, dessen Unterschreiten
als Hinweis auf einen Defekt des Bodenventils gewertet wird.
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Die Erfindung bezieht sich außerdem auf
ein Verfahren zum Überwachen
der Funktionsfähigkeit einer
elektrohydraulischen Bremsanlage mit einem Hochdruckspeicher, in
dem die Funktionsfähigkeit des
Bodenventils des Hochdruckspeichers überwacht wird. Der Hochdruckspeicher
besteht aus einem Gehäuse,
das in eine Druckkammer und eine von dieser durch ein Medientrennelement
getrennte Aufnahmekammer unterteilt ist, wobei die Druckkammer mit
einem unter Druck stehenden Gas gefüllt ist und die Aufnahmekammer
mit einem flüssigen Druckmittel über einen
hydraulischen Anschluss befüllbar
ist, in dem ein Bodenventil eingesetzt ist, dessen Schließkörper durch
das Medientrennelement betätigbar
ist, so dass ein vollständiges
Entleeren der Aufnahmekammer unterbunden ist und das in der Aufnahmekammer
verbleibende Druckmittel unter einem Restdruck verbleibt.
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Bisher wurde dazu ein Wegsensor eingesetzt,
der den Verschiebeweg des Medientrennelementes erfasst. Solche Sensoren
sind kompliziert und störanfällig.
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Um das Verfahren sicherer zu machen,
sieht die Erfindung vor, dass der Restdruck in der Aufnahmekammer
bei einem geschlossenen Bodenventil mittels eines Speicherdrucksensors
erfasst wird und ein Unterschreiten eines Grenzwertes, der unterhalb des
Restdruckes liegt, bei dem das Bo denventil schließt, als
Defekt des Bodenventils gewertet wird.
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Die Erfindung bezieht sich außerdem auf
ein Verfahren zum Regeln einer elektrohydraulischen Bremsanlage
für ein
Kraftfahrzeug mit einer hydraulischen Hilfsdruckquelle, die über ein
von einer elektronischen Steuereinheit steuerbares Ventilsystem mit
Radbremsen verbunden ist, wobei die Hilfsdruckquelle mit einer Pumpe
und mit einem ein Bodenventil und eine Aufnahmekammer aufweisenden
Hochdruckspeicher versehen ist, wobei das Bodenventil jedenfalls
dann schließt,
wenn der Hochdruckspeicher nahezu entleert ist, so dass ein Restdruck
in der Aufnahmekammer verbleibt, wobei außerdem die Hilfsdruckquelle über ein
oder mehrere stromlos geschlossene Einlassventile des Ventilsystems
an Radbremsen oder Gruppen von Radbremsen angeschlossen ist und
wobei Mittel vorgesehen sind, die den an den Einlassventilen anliegenden
Vordruck erfassen, wobei das jeweilige Einlassventil zur Druckbeaufschlagung
der Radbremsen gemäß eines
Regelalgorithmus geöffnet
wird, bei dem der an dem Einlassventil anliegende Vordruck berücksichtigt wird.
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Um die Zahl der Sensoren der Bremsanlage möglichst
gering zu halten, sieht die Erfindung vor, dass der Regelalgorithmus
den vom Speicherdrucksensor am Hochdruckspeicher gemessenen Druckwert
nutzt und als Vordruck wertet.
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Statt eines gesonderten, unmittelbar
vor den Einlassventilen angeordneten Drucksensors wird ein Speicherdrucksensor
an der Aufnahmekammer des Hochdruckspeichers ge nutzt, dessen Signale
auch zum Überwachen
des Hochdruckspeichers genutzt werden können.
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Außerdem kann der Speicherdrucksensor am
Hochdruckspeicher auch zur Bestimmung des Füllgrades des Hochdruckspeichers
herangezogen werden. Dies wird dadurch erreicht, dass die elektronische
Steuereinheit über
den Hochdruckspeicher beschreibende Daten verfügt und damit in der Lage ist,
aus dem vom Speicherdrucksensor gelieferten Druckwert den Füllgrad des
Hochdruckspeichers zu bestimmen.
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Im Folgenden soll anhand eines Ausführungsbeispieles
die Erfindung näher
erläutert
werden. Dazu zeigen:
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l einen
hydraulischen Schaltplan einer elektrohydraulischen Bremsanlage
und
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2 einen
Schnitt durch einen typischen Hochdruckspeicher, der in einer Bremsanlage
gemäß l zum Einsatz kommt.
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Die in 1 dargestellte
elektrohydraulische Bremsanlage weist einen mittels eines Betätigungspedals 1 betätigbaren
zweikreisigen Hauptbremszylinder bzw. Tandemhauptbremszylinder 2 auf,
der mit einem Pedalwegsimulator 3 zusammenwirkt und in dem
zwei voneinander getrennte Druckräume ausgebildet sind, die mit
einem drucklosen Druckmittelvorratsbehälter 4 in Verbindung
stehen. An den ersten Druckraum (Primärdruckraum) sind mittels einer
absperrbaren ersten hydraulischen Leitung 5 beispielsweise der
Hinterachse zugeordnete Radbremsen 9, 10 angeschlossen.
Das Absperren der Leitung 5 erfolgt mittels eines ersten
Trennventils 11, während
in einem zwischen den Radbremsen 9, 10 geschalteten Leitungsabschnitt 12 ein
elektromagnetisch betätigbares,
vorzugsweise stromlos offenes (SO-) Druckausgleichsventil 13 eingefügt ist,
das bei Bedarf eine radindividuelle Bremsdruckregelung ermöglicht.
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Der zweite Druckraum des Hauptbremszylinders 2,
an den ein Drucksensor 15 angeschlossen sein kann, ist über eine
mittels eines zweiten Trennventils 14 absperrbare zweite
hydraulische Leitung 6 mit dem anderen, der Vorderachse
zugeordneten Radbremsenpaar 7, 8 verbindbar. In
einem zwischen den Radbremsen 7, 8 geschalteten
Leitungsabschnitt 16 ist wieder ein elektromagnetisch betätigbares,
vorzugsweise stromlos offenes (SO-) Druckausgleichsventil 19 eingefügt.
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Wie der Zeichnung weiter zu entnehmen
ist, ist ein als Hilfsdruckquelle dienendes Motor-Pumpen-Aggregat 20 mit
einem Hochdruckspeicher 21 vorgesehen, das seinerseits
aus einer mittels eines Elektromotors 22 angetriebenen
Pumpe 23 sowie einem der Pumpe 23 parallel geschalteten
Druckbegrenzungsventil 24 besteht. Der weiter unten noch näher beschriebene
Hochdruckspeicher 21 ist mit einem 5peicherdrucksensor 25 versehen,
der an die das Druckmittel aufnehmende Aufnahmekammer angeschlossen
ist und somit unmittelbar den Speicherdruck misst.
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Eine dritte hydraulische Leitung 26 verbindet den
Hochdruckspeicher 21 mit den Eingangsanschlüssen von
zwei elektromagnetisch analog ansteuerbaren, stromlos geschlossenen
Proportionalventilen 17, 18, die als Einlassventile
den Radbremsen 7 und 8 vorgeschaltet sind, sowie
mit den Eingangsanschlüssen
von zwei weiteren elektromagnetisch analog ansteuerbaren, stromlos
geschlossenen Proportionalventilen 37, 38, die
als Einlassventile den Radbremsen 10 und 9 vorgeschaltet
sind. Außerdem
sind die Radbremsen 7, 8 über je ein elektromagnetisch
analog ansteuerbares, stromlos geschlossenes Proportionalventil
bzw. Auslassventil 27, 28 und die Radbremsen 9, 10 über je ein
elektromagnetisch analog ansteuerbares, stromlos geschlossenes Proportionalventil
bzw. Auslassventil 47, 48 an eine vierte hydraulische
Leitung 29 angeschlossen, die andererseits mit dem drucklosen Druckmittelvorratsbehälter 4 in
Verbindung steht. Der in den Radbremsen 7, 8 herrschende
hydraulische Druck wird mit Hilfe je eines Drucksensors 30, 31 ermittelt,
während
der in den Radbremsen 10, 9 herrschende hydraulische
Druck mit Hilfe je eines Drucksensors 40, 41 erfasst
wird.
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Der gemeinsamen Ansteuerung des Motor-Pumpen-Aggregats 20 sowie
der Elektromagnetventile 11, 13, 14, 17, 18, 19, 27, 28 dient
eine elektronische Steuereinheit 32, der als Eingangssignale die
Ausgangssignale eines mit dem Betätigungspedal 1 zusammenwirkenden
Betätigungswegsensors 33 sowie
des vorhin erwähnten
Drucksensors 15 zugeführt
werden, die beide eine Fahrerverzögerungswunscherkennung ermöglichen.
Zur Fahrerverzögerungswunscherkennung
können
jedoch auch andere Mittel, beispielsweise ein die Betätigungskraft
am Betätigungspedal 1 sensierender
Kraftsensor verwendet werden. Als weitere Eingangsgrößen werden
der elektronischen Steuereinheit 32 die Ausgangssignale der Drucksensoren 30, 31, 40, 41 sowie
die der Geschwindigkeit des Fahrzeuges entsprechenden Ausgangssignale
von lediglich schematisch angedeuteten Radsensoren zugeführt, wobei
die den Radbremsen 10, 9 zugeordneten Radsensoren
mit den Bezugszeichen 34, 35 versehen sind.
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Im Normalbetrieb bzw. in der Betriebsart "Brake-by-wire" arbeitet die in 1 dargestellte Bremsanlage
wie folgt: Wenn der Fahrer auf das Bremspedal tritt, spürt er eine
wegabhängige
Gegenkraft, die durch die definierte Charakteristik des Pedalsimulators
vorgegeben ist. Bei Sensierung eines Bremswunsches mittels des Betätigungswegsensors 33 und/oder
des Drucksensors 15 werden die Trennventile 11, 14 geschlossen
und die Radbremsen 7 bis 10 vom Hauptbremszylinder 2 getrennt.
Dabei baut sich im Hauptbremszylinder 2 ein Druck auf,
der aus der Betätigungskraft
am Betätigungspedal 1 resultiert.
Aus den Signalen des Betätigungswegsensors 33 und/oder
des Drucksensors 15 wird der Bremswunsch des Fahrers beispielsweise
als Sollverzögerung
oder als Sollbremskraft errechnet. Aus diesem Bremswunsch werden
die einzelnen Sollradbremsdrücke
gebildet. Je nach Fahrzustand und Schlupfbedingung werden diese
Drücke
modifiziert und über die
Druckregelventile 17, 18, 37, 38,
sowie 27, 28, 47, 48 durch deren
Ansteuerung eingeregelt. Im geschlossenen Regelkreis werden bei
jeder Radbremse 7 – 10 die
aktuellen Drücke
an den Raddrucksensoren für
den Soll-Ist-Abgleich herangezogen. Bei unterschiedlichen Solldrücken im
linken und rechten Rad einer Fahrzeugachse werden die Druckausgleichsventile 13, 19 geschlossen
und in jeder Radbremse der vorgegebene Solldruck durch Ansteuern der
Einlass- und Auslassventile
im Sinne einer Regelung des Ist- Bremsdruckes
auf den Soll-Bremsdruck eingeregelt. Zum Druckaufbau an einer Radbremse, der
mittels der vorhin erwähnten
Hilfsdruckquelle 20 erfolgt, wird das Einlassventil so
lange bestromt, bis sich der gewünschte
Solldruck in der Radbremse mit der gewünschten Dynamik ausbildet.
Dabei fließt
unter Druck stehendes Druckmittel aus der Hilfsdruckquelle 20 und
dabei vornehmlich aus dem Hochdruckspeicher 21 zu den Radbremsen.
Ein Druckabbau wird entsprechend durch Bestromung des Auslassventils
erreicht, wobei das Druckmittel über
die Rücklaufleitung 29 in
den Druckmittelvorratsbehälter 4 zurückfließt. Eine
Ansteuerung der Pumpe 23 findet bei einem Absinken des
Speicherdrucks im Hochdruckspeicher 21 unter einen vorbestimmten
Wert statt.
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Der in 2 im
Einzelnen dargestellte Hochdruckspeicher 21 weist ein Gehäuse 51 auf,
dessen Innenraum mittels eines Medientrennelements 52 in zwei
Druckräume
bzw. Kammern 53, 54 unterteilt ist. Das Medientrennelement 52 wird
dabei vorzugsweise durch einen dünnwandigen
metallischen Faltenbalg gebildet, der einerseits druckdicht mit
einem das Gehäuse 51 verschließenden Deckel 65 verbunden ist
und andererseits mittels einer Platte 66 verschlossen ist.
Der Innenraum des Faltenbalgs 52 bildet die Druckkammer 53,
die über
einen im Deckel 65 vorgesehenen, nicht gezeigten Füllanschluss
mit einem in der Regel unter hohem Druck stehenden Gas befüllt werden
kann. Im unteren Teil des Gehäuses 51 ist
ein hydraulischer Anschluss 55 ausgebildet, in dem ein Bodenventil 56 angeordnet
ist, dessen Schließkörper 57 in
die Aufnahmekammer 54 hineinragt. Das Bodenventil 56 ist
dabei vorzugsweise derart ausgelegt, dass es einerseits ein Befüllen der Aufnahmekammer 54 mit
einem unter Druck stehenden flüssigen Druckmittel,
beispielsweise einer Bremsflüssigkeit, ermöglicht und
andererseits ein vollständiges
Entleeren der Aufnahmekammer 54 verhindert. Außerdem befindet
sich in der Druckkammer 53 eine Druckfeder 67,
die zwischen dem Deckel 65 und der vorhin erwähnten Platte 66 eingespannt
ist und somit den Faltenbalg 52 in Richtung auf das Bodenventil 56 vorspannt.
Dadurch wird gewährleistet,
dass der in der Aufnahmekammer 54 herrschende hydraulische Druck
immer höher
ist als der in der Druckkammer 53 herrschende Gasdruck.
Um schließlich
ein Zentrieren des Faltenbalgs 52 im Gehäuse 51 zu
erreichen, ist ein geschlitzter Ring 68 vorgesehen, der
den Faltenbalg 52 umgreift und im montierten Zustand an der
Wand des Gehäuses 51 anliegt.
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Wie der 2 weiterhin zu entnehmen ist, weist der
mit einer Ein- bzw. Austrittsöffnung
versehene hydraulische Anschluss 55 eine Bohrung auf, die
als eine Stufenbohrung ausgebildet ist und einen ersten Abschnitt 61 größeren Durchmessers
und einen zweiten Abschnitt 62 kleineren Durchmessers aufweist.
Der Übergangsbereich
zwischen beiden Abschnitten 61, 62 wird vorzugsweise
durch eine konische Ringfläche
gebildet. In den Bohrungsabschnitten 61, 62 wird
der vorhin erwähnte
Schließkörper 57 geführt, wobei
zur Führung
im ersten Bohrungsabschnitt 61 ein mit mindestens einem
Durchlass versehener Bund 69 vorgesehen ist, wahrend der
Führung
im zweiten Bohrungsabschnitt 62 ein zweiter Bund 71 dient,
der mehrere radiale Strömungskanäle 72 aufweist.
Die Strömungskanäle 72 bilden
zusammen mit dem vorhin erwähnten
Durchlass eine Strömungsverbindung
zwischen der Aufnahmekammer 54 und der Füll- bzw.
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Austrittsöffnung des hydraulischen Anschlusses 55.
Eine der Füll-
bzw. Austrittsöffnung
abgewandte Stirnfläche
des zweiten Bundes 71 bildet eine Flanke einer Radialnut,
die ein Dichtelement 58 aufnimmt, das im gezeigten Beispiel
durch eine Dichtmanschette gebildet ist. Im geöffneten Zustand des Bodenventils 56 liegt
der erste Bund 69 unter Vorspannung einer Druckfeder 64 an
einem Anschlag 74 an.
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Das Schließen des Bodenventils 56 erfolgt
in zwei Phasen. Kurz vor dem Entleeren der Aufnahmekammer 54 beginnt
die den Faltenbalg 52 verschließende Platte 66 das
vorzugsweise halbkugelförmig ausgebildete
Ende des Schließkörpers 57 zu
berühren.
Bei weiterem Austritt des Druckmittels wird der Schließkörper 57 entgegen
der von der Druckfeder 64 aufgebrachten Kraft verstellt
bzw. in der Zeichnung nach unten gedrückt, bis die äußere Dichtlippe der
Dichtmanschette 58 in Kontakt mit der konischen Ringfläche kommt
und so die Umströmung
des Schließkörpers 57 verhindert.
In diesem Augenblick fängt
der Schließkörper 57 an,
die Funktion eines hydraulischen Kolbens zu erfüllen und wird durch den in der
Aufnahmekammer 54 herrschenden Restdruck weiter nach unten
verstellt. Dadurch wird das Dichtelement 58 in den Bohrungsabschnitt 62 größeren Durchmessers
verbracht, bis der Schließkörper 57 seinen
unteren Anschlag erreicht hat und sich darüber mit beliebig größere Kraft
am Gehäuse 51 abstützt, wobei
das Dichtelement 58 die Funktion eines zur Aufnahmekammer 54 hin öffnenden
Rückschlagventils
erfüllt.
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Geöffnet wird das Bodenventil 56 dadurch, dass
flüssiges
Druckmittel von außen
in den erfindungsgemäßen Hochdruck speicher 21 gepumpt wird.
wenn der Ladedruck den in der Aufnahmekammer 54 herrschenden
Restdruck bzw. Innendruck übersteigt,
klappt die äußere Dichtlippe
der Dichtmanschette 58 um und lässt über den von der Wandung des
Bohrungsabschnitts 62 begrenzten Dichtspalt Druckmittel
einströmen,
wobei die Druckfeder 64 gleichzeitig den Schließkörper 57 zurückschiebt.
Dadurch löst
sich die Dichtmanschette 58 bzw. ihre äußere Dichtlippe von der Bohrungswand und
gibt den Weg für
das einströmende
Druckmittel frei. Wie beim Schließen ändert sich die Kontur des die
Dichtmanschette 58 aufnehmenden Ringraums nur dann, wenn
die an der Dichtmanschette 58 anliegende Druckdifferenz
klein ist. Dabei wird der Schließkörper 57 durch die
Druckfeder 64 weiter nach oben gedrückt, bis er wieder an der den
Faltenbalg 52 verschließenden Platte 66 anliegt.
Beim weiteren Füllen
der Aufnahmekammer 54 weicht die Platte 66 zurück und der
Weg des Schließkörpers 57 wird
wieder vom oberen Anschlag 74 begrenzt.
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In der Seitenwand des Gehäuses 51 befindet sich
ein Anschluss für
den schon zur 1 erwähnten Speicherdrucksensor 25,
mit dem unmittelbar der Druck in der Aufnahmekammer 54 gemessen
werden kann. Der Speicherdrucksensor 25 steht über eine
hier nicht gezeigte Signalleitung mit der elektronischen Steuereinheit 32 in
Verbindung.
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Der Speicherdrucksensor 25 kann
nun in verschiedenen Verfahren zum Regeln und Überwachen der Bremsanlage eingesetzt
werden:
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Bestimmung des Vordruckes
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Solange das Bodenventil 56 geöffnet ist, stimmt
der Druck in der Aufnahmekammer 54 des Hochdruckspeichers 21 mit
dem Druck unmittelbar vor den Einlassventilen 17, 18, 37, 38 überein.
Die elektronische Steuereinheit 32 kann somit den vom Speicherdrucksensor 25 gemessenen
Druck unmittelbar dem Vordruck gleichsetzen und bei der Regelung
des Radbremsdruckes in den angeschlossenen Radbremsen 7, 8, 9, 10 berücksichtigen.
Dies ist zumindest solange möglich,
wie der Vordruck oberhalb des ggf, temperaturkompensierten Restdruckes
liegt, bei dem das Bodenventil schließt.
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Füllstandsmessung:
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Solange das Bodenventil 56 geöffnet ist,
was bedeutet, dass der Druck des Druckmittels in der Aufnahmekammer 54 über einen
ggf. temperaturkorrigierten Restdruck liegt, kann der vom Speicherdrucksensor 25 gemessene
Wert mit dem Füllstand
des Hochdruckspeichers 21 korreliert werden, da der Faltenbalg 52 um
so weiter zusammengedrückt
ist, je höher
der Druck in der Aufnahmekammer 54 ist. Da dieser Zusammenhang
temperaturabhängig
ist, muss auch hier ggf. eine temperaturabhängige Korrektur erfolgen.
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Funktionsüberprüfung des
Bodenventils:
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Bei einem geschlossenen Bodenventil,
was bedeutet, das der vom Speicherdrucksensor 25 gemessene
Druck unterhalb des ggf. temperaturkorrigierten Restdruckes liegt,
wird der Druckverlauf in der Aufnahmekammer 54 verfolgt.
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Sollte der Druck trotz des geschlossenen
Bodenventils 56 unter einen Grenzwert fallen, kann auf eine
Undichtigkeit des Bodenventils 56 geschlossen werden und
die Bremsanlage zumindest teilweise abgeschaltet werden. Damit entfällt eine
Regelung des Druckes in den Radbremsen 7, 8, 9, 10,
die nun unmittelbar vom pedalbetätigten
Tandemhauptbremszylinder 2 betätigt werden.