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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zur Herstellung einer eine scharfe Schneide oder Spitze aufweisenden
Struktur, wobei ein Substrat, insbesondere ein Halbleitersubstrat,
auf einer Oberfläche
mit wenigstens einer spitz zulaufenden, einen Spitzenabschnitt und
Seitenwände
aufweisenden Vertiefung und zumindest im Bereich der Vertiefung
mit einer nachträglich
aufgebrachten Schicht versehen wird und wobei die Struktur durch
Abformung des Substrats im Bereich der Vertiefung erhalten wird.
Außerdem
betrifft die Erfindung einen mit einer solchen Struktur versehenen
Biegebalken.
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Zur Herstellung von mechanischen
oder mechano/chemischen Gravurwerkzeugen, Skalpellen, Abtastsonden
für die
Rastersondenmikroskopie und anderen vergleichbaren Gegenständen werden Strukturen
mit ultrafeinen Schneiden oder Spitzen benötigt, die an ihren freien Enden
Breiten deutlich unter 1 μm,
vorzugsweise von 100 nm und weniger aufweisen. Dabei sollten die
Schneiden bzw. Spitzen außerdem
aus einem möglichst
harten und gegebenenfalls leitfähigen
Material wie z.B. polykristallinem Diamant bestehen und ein vergleichsweise
großes Verhältnis von
Höhe zu
Breite (nachfolgend kurz als "Aspektverhältnis" bezeichnet) aufweisen.
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Die meisten bekannten Verfahren der
eingangs bezeichneten Gattung (z. B.
US 5 116 462 A ,
US 5 221 415 A ,
US 5 399 232 A ) gehen zur Herstellung derartiger
Strukturen von einem z.B. aus monokristallinem Silicium bestehenden
Substrat aus, das in einem ersten Verfahrensschritt mit einer z.B.
aus Siliciumdioxid (SiO
2) bestehenden Schicht
belegt wird. In einem zweiten Verfahrensschritt wird mittels photolithografischer
Verfahren ein Loch bzw. Fenster in der SiO
2-Schicht
ausgebildet. Anschließend
werden unter Anwendung der SiO
2-Schicht
als Ätzmaske durch
einen z.B. mit Kalilauge (KOH) durchgeführten, anisotropen Naßätzschritt
Vertiefungen in Form von Gräben
oder inversen Pyramiden in der darunter liegenden Oberfläche des
Substrats ausgebildet. Wird hierbei von einer (001) – Kristalloberfläche des
Substrats ausgegangen, dann entstehen in der Regel Vertiefungen
mit (111) – orientierten
Seitenwänden. Die
Vertiefungen und gegebenenfalls andere Bereiche der Substratoberfläche werden
anschließend
mit einem geeigneten Material wie z.B. Siliciumnitrid (Si
3N
4) oder Diamant
beschichtet und als Negativformen für einen Abformvorgang benutzt.
Die gewünschte,
eine scharfe Schneide oder Spitze aufweisende Struktur entsteht
in einem letzten Verfahrensschritt dadurch, daß das Substrat und die Maskierungsschicht
zumindest im Bereich der Vertiefung entfernt werden. Bekannt ist
es dabei auch, daß der Querschnitt
der durch Ätzen
hergestellten Vertiefung durch nachträgliche Abscheidung einer weiteren, z.B.
ebenfalls aus SiO
2 bestehenden Schicht verkleinert
werden kann (
US 5 994
160 A ), um dadurch noch schärfere Schneiden bzw. Spitzen
zu erhalten. Die erhaltenen Strukturen können außerdem durch Kombination der
beschriebenen Verfahrensschritte mit weiteren Verfahrensschritten
an den einen Enden von Biegebalken (Cantilevern) ausgebildet werden, die
an ihren anderen Enden in einem Halteblock eingespannt und insbesondere
für die
Anwendung in der Rastersondenmikroskopie od. dgl. geeignet sind.
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Verfahren dieser Art gehen meistens
von Siliciumsubstraten (001) – orientierten
Oberflächen aus.
Das hat zur Folge, daß die
Seitenwände
der Vertiefungen (111) – Flächen mit Öffnungswinkeln
von ca. 70,5° sind
und die erhaltenen Schneiden bzw. Spitzen ein vergleichsweise kleines
Aspektverhältnis aufweisen.
Die erhaltenen Schneiden bzw. Spitzen können daher z.B. bei ihrer Anwendung
zur Abtastung von Oberflächen
nicht ausreichend tief in deren Diskontinuitäten eintreten, was eine relativ
kleine Auflösung
bedingt bzw. eine Abbildung der Oberflächen sogar verhindert.
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Zur Vergrößerung des Aspektverhältnisses ist
es bekannt (
US 6 056
887 A ), zunächst
eine positiv Form der Schneide bzw. Spitze anzufertigen, indem ein
Substrat an einer ausgewählten
Stelle seiner Oberfläche
mit einer Ätzmaske
versehen und dann in mehreren Schritten mit KOH oder einem Plasma-Ätzverfahren
geätzt
wird, um durch die sich ergebende Unterätzung (undercutting) eine scharfe
Schneide oder Spitze auszubilden. Die so erhaltene Positivform wird
dann durch eine Vielzahl weiterer Verfahrensschritte zur Herstellung
einer Negativform der Struktur benutzt, um schließlich die
sich dadurch ergebende Vertiefung zur Abformung der endgültigen, z.B.
aus Diamant bestehenden Struktur zu verwenden. Derartige Verfahren
sind allerdings technisch aufwendig und daher für die praktische Anwendung zu
teuer.
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Weiterhin ist es bekannt (
DE 199 26 601 A1 ), zur
Herstellung einer Negativform die Oberseite eines Substrats in einem
ersten Verfahrensschritt mit einer Vertiefung und daran anschließend mit
einer Schicht aus einem geeigneten Material wie z.B. SiO
2 zu versehen, wobei das Beschichtungsverfahren
so gesteuert wird, daß in
der Vertiefung ein scharfkantiger, jedoch Inhomogenitäten aufweisender
Spitzenabschnitt entsteht. Der Spitzenabschnitt wird dann durch
einen von der Rückseite
des Substrats her erfolgenden, zur Entfernung des Substratmaterials
bestimmten Ätzvorgang
zumindest teilweise freigelegt und kann danach in einem weiteren
Verfahrensschritt durch einen speziell das Schichtmaterial angreifenden Ätzvorgang
und unter Ausnutzung der Inhomogenitäten mit einer feinen Öffnung mit
im Nanometerbereich liegenden Durchmesser bzw. Breiten versehen
werden, wodurch die erhaltene Struktur außer für Cantilever auch für zahlreiche
andere Zwecke verwendet werden kann. Allerdings ergeben sich bei
Anwendung dieses Verfahrens Probleme im Hinblick auf eine gute Reproduzierbarkeit
der Schneiden- bzw. Spitzengeometrie, da die Spitzenabschnitte wegen
der bekannten Dickenvariationen üblicher
Substrate im Bereich von ca. 1 – 10 μm nicht immer
gleichzeitig freigelegt werden.
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Schließlich ist es bekannt (WO 01/25720 A1),
Dimantspitzen nicht durch einen Abformvorgang, sondern durch chemische,
nach Art einer Parallel-Projektion erfolgende Abscheidung aus der Gasphase
(CVD-Abscheidung) auf einem entsprechend strukturierten Substrat
auszubilden. Dieses Verfahren ist allerdings technisch aufwendig
und führt
nicht zu ausreichend feinen Schneiden bzw. Spitzen.
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Vor diesem Hintergrund liegt der
Erfindung das technische Problem zugrunde, ein Verfahren der eingangs
bezeichneten Gattung zu schaffen, das zu feinen Schneiden bzw. Spitzen
mit einem vergleichsweise großen
Aspektverhältnis
führt und
mit vergleichsweise geringem technischen Aufwand durchgeführt werden
kann. Außerdem
soll ein nach diesem Verfahren hergestellter Biegebalken der eingangs bezeichneten
Gattung vorgeschlagen werden.
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Die Lösung dieses technischen Problems
erfolgt erfindungsgemäß dadurch,
daß die
Schicht vor der Abformung im Bereich des Spitzenabschnitts durch
selektives Ätzen
mit einer zur Abformung der Struktur bestimmten, die Höhe der Vertiefung
vergrößernden Öffnung versehen
wird. Der erfindungsgemäße Biegebalken
mit einer schmalen Schneide oder Spitze an einem Ende für einen
mikromechanischen Sensor zeichnet sich dadurch aus, daß die Schneide
oder Spitze nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt ist.
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Die Erfindung bringt den Vorteil
mit sich, daß die üblicherweise
zur Abformung der Struktur vorgesehene Vertiefung mit Hilfe wenigstens
eines einfachen, gut beherrschbaren und von derselben Oberfläche des
Substrats her durchführbaren Ätzschritts mit
einer eine geringe Breite aufweisenden Verlängerung versehen wird, die
beim Abformvorgang zu einem entsprechenden, äußerst schmalen Fortsatz an der üblichen
Schneiden- bzw. Spitzenstruktur und damit zu einer beträchtlichen
Vergrößerung des
Aspektverhältnisses
führt.
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Weitere vorteilhafte Merkmale der
Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Erfindung wird nachfolgend in
Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es
zeigen:
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1a bis 1g schematisch verschiedene Verfahrensschritte
bei der Anwendung eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens
anhand von Draufsichten auf ein Substrat (1a, 1d)
und Querschnitten durch das Substrat bzw. eine fertige Struktur
(1b, 1c, 1e bis 1g);
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2 einen
schematischen Schnitt durch eine Vorrichtung zur Durchführung eines Ätzschritts bei
Anwendung des Verfahrens nach 1;
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3a bis 3c je eine mit einem Rasterelektronenmikroskop
hergestellte Abbildung von Substrat- bzw. Strukturquerschnitten
in verschiedenen Stufen des Verfahrens nach 1;
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4a bis 4f schematisch verschiedene Verfahrensschritte
bei der Anwendung eines zweiten und dritten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens
anhand von Querschnitten durch ein Substrat bzw. eine fertige Struktur;
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5 einen
schematischen Schnitt durch eine Vorrichtung zur Durchführung eines Ätzschritts bei
Anwendung des Verfahrens nach 4;
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6a bis 6c je eine mit einem Rasterelektronenmikroskop
hergestellte Abbildung eines Substrats bzw. einer fertigen Struktur
im Schnitt bzw. unter einem Winkel in verschiedenen Stufen des Verfahrens 4; und
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7a bis 7m den 1 und 4 entsprechende Darstellungen von Verfahrensschritten
bei Anwendung von zwei weiteren Ausführungsbeispielen des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Ein erstes Ausführungsbeispiel des erfidungsgemäßen Verfahrens
ist schematisch in
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1a bis 1g dargestellt. In einem
ersten Verfahrensschritt (1a und 1b) wird ein Substrat 1 strukturiert.
Das Substrat 1 liegt hier als dünne, im wesentlichen planparallele,
einkristalline Siliciumscheibe vor, die eine als (001) – Kristallfläche orientierte
Oberseite 2 und eine Unterseite 3 aufweist. Die auf
der Oberseite 2 im ersten Verfahrensschritt hergestellte
Strukturierung enthält
wenigstens eine spitz zulaufende, einen Spitzenabschnitt 4 (Apex)
und zwei Seitenwände 5 aufweisende
Vertiefung 6. Die Vertiefung 6 wird dadurch hergestellt,
daß die
Oberseite 2 in an sich bekannter Weise zunächst mit
einer Maskierung versehen wird, die eine rechteckige Öffnung aufweist,
und dann durch diese Maskierungsöffnung
hindurch beispielsweise mit einer wässrigen Kaliumhydroxid-Lösung (KOH)
anisotrop geätzt
wird. Bei diesem Ätzvorgang
erhalten die Seitenwände 5 eine
(111) – Orientierung,
und es entsteht eine Vertiefung 6 in Form eines geraden,
V-förmigen
Grabens mit einem Öffnungswinkel
zwischen den Seitenwänden 5 von
ca. 70,5°.
Gemäß 1a und 1b erstreckt sich die Vertiefung 6 über die
ganze, vorzugsweise jedoch nur über
einen Teil der Breite des Substrats 1. Die nicht dargestellte
Maskierungsschicht besteht z.B. aus einer zuvor aufgebrachten Siliciumdioxid-(SiO2-) oder Siliciumnitrid(SiNx-)Schicht.
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In einem zweiten Verfahrensschritt
wird das Substrat
1 auf seiner gesamten strukturierten
Oberseite
2 mit einer z.B. ca. 300 nm dicken Schicht
7 aus Siliciumdioxid
belegt (
1c), indem das
Substrat
1 bei Temperaturen von z.B. 800 °C bis 1200 °C mit Wasserdampf
als Oxidationsmittel thermisch oxidiert oder durch ein CVD-Verfahren
(= Chemical Vapor Deposition) z. B. unter Anwendung von Distickstoffoxid
(N
2O) und Silan (SiH
4)
mit SiO
2 beschichtet wird. Die SiO
2-Schicht
7 kann dabei durch Anwendung
von Oxidationstemperaturen zwischen ca. 800 °C und 900 °C bei Bedarf mit charakteristischen
Inhomogenitäten
im Bereich der konvexen oder konkaven Kanten der Grabenstruktur
versehen werden (z.B.
DE 199
26 601 A1 ). Die Form der Vertiefung
6 gemäß
1a und
1b bleibt beim beschriebenen Beschichtungsvorgang
im wesentlichen erhalten, so daß auf der
Oberseite der Schicht
7 entsprechende V-förmig angeordnete
Seitenwände
8 und
ein Spitzenabschnitt
9 entstehen. Die im vorhergehenden
Verfahrensschritt verwendete Maskierungsschicht kann vor dem Aufbringen
der SiO
2 Schicht
7 entfernt, aber auch
stehen gelassen werden.
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Das Substrat 1 wird nun
von seiner Oberseite 2 her mit einem geeigneten Plasma-Ätzverfahren behandelt,
um die Schicht 7 im Bereich des Spitzenabschnitts 9 mit
einer durchgehenden Öffnung 10 (1d und 1e) zu versehen. Der Plasma-Ätzprozess
wird mit Hilfe eines schematisch in 2 dargestellten,
an sich bekannten, kapazitiv gekoppelten Parallel-Platten-Reaktors
durchgeführt,
der ein Gehäuse 11 mit
einer oberen Elektrode 12 und einer unteren Elektrode 14 aufweist,
auf die das Substrat 1 aufgelegt wird. Außerdem sind
ein Gaseinlaß 15,
ein Gasauslaß 16 und
ein mit der unteren Elektrode 14 verbundener Hochfrequenzgenerator 17 vorhanden, der
hier bei 13,56 MHz mit einer Leistung von ca. 160 W betrieben wird.
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Dem Gaseinlaß 15 werden Argon
(Ar) mit 5 sccm und Trifluormethan (CHF3)
mit 4,5 sccm zugeführt. Über den
Gasauslaß wird
im Gehäuse 11 ein Druck
von ca. 75 mTorr aufrecht erhalten. Das sich beim Betrieb der Vorrichtung
nach 2 einstellende Plasma 18 führt zu einer
Gleichvorspannung des Substrats 1 von 250 V.
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Im Ausführungsbeispiel beträgt die Ätzdauer 7 min
bei einer Dicke der SiO2-Schicht 7 von
300 nm. Dadurch ergibt sich im Bereich des Spitzenabschnitts 9 der
Schicht 7 (1c)
eine bis zum Spitzenabschnitt 4 des Substrats 1 durchgehende,
schlitzförmige Öffnung 10 (1d und 1e) mit einer über die ganze Länge der
Vertiefung 6 im wesentlichen gleich bleibenden Breite b
(1d) von ca. 90 nm.
Das ist eine Folge davon, daß die
genannten Ätzgase
und Ätzparameter
so aufeinander abgestimmt sind, daß innerhalb der SiO2-Schicht 7 gegenüber dem
gewählten
und für
diesen Fall als geeignet erkannten Plasma-Ätzprozess eine ausgeprägte Ätzraten-Winkelverteilung
erhalten und die SiO2-Schicht 7 im
Bereich ihres Spitzenabschnitts 9 mit einer größeren Ätzrate als
im Bereich ihrer Seitenwände 8 geätzt wird.
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Im nächsten Verfahrensschritt (1f) wird das Material, aus
dem die mit einer scharfen Schneide versehene Struktur hergestellt
werden soll, in Form einer Schicht 19 und mit einer vorgewählten Dicke
auf die Substratoberfläche
aufgetragen, wobei das Material auch in die Öffnung 10 eindringt
und diese vollständig
ausfüllt.
Die Dicke der Schicht kann z. B. 100 nm bis 100 μm betragen. In einem letzten
Verfahrenschritt (1g)
werden dann das Substrat 1 und die Schicht 7 von
der Unterseite 3 her entfernt, wodurch eine mit einer scharfen
Schneide 20 versehene Struktur 21 freigelegt wird,
die im wesentlichen nur aus dem Material der Schicht 19 besteht
oder bei der die Schneide 20 wenigstens teilweise aus dem Substrat 1 herausragt.
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Als Material für die Schicht 19 wird
in besonders bevorzugter Weise Diamant verwendet.
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Für
die homogene Deposition von Diamant auf dem Substrat 1 können insbesondere
zwei Verfahren angewendet werden, nämlich das HFCVD-Verfahren (Hot
Filament Chemical Vapor Deposition) oder das MWCVD-Verfahren (MicroWave Chemical
Vapor Deposition). Im Ausführungsbeispiel wird
das bevorzugte HFCVD-Verfahren angewendet, indem in einer üblichen
CVD-Vorrichtung sieben Wolframfilamente mit einem Durchmesser von
je 0,3 mm parallel über
dem Substrat 1 aufgespannt und elektrisch auf 2.200 °C erhitzt
werden. Werden der CVD-Vorrichtung in der Gasphase bei 25 mTorr
und einem auf 850 °C
erhitzten, nach 1e strukturierten
Substrat 4,48 sccm Methan (CH4)
und 550 sccm Wasserstoff (H2) zugeführt, dann
wächst
auf dem Substrat die polykristalline Diamantschicht 19 auf. Bei
Bedarf kann die Schicht 19 durch Zugabe von Trimethylborat
in die Gasphase während
der Deposition mit Bor dotiert und dadurch leitfähig gemacht werden. Anstelle
von Diamant können
aber auch Materialien wie z. B. Titannitrid (Ni3 N4), kubisches Bornitrid (c-BN) od. dgl. verwendet
werden. Als Abscheideverfahren kommen außerdem alle gängigen Verfahren wie
z. B. CVD-Abscheidung, thermisches Verdampfen, galvanische Abscheidung
oder Sedimentation in Betracht.
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3 zeigt
in verschiedenen Verfahrensstufen des beschriebenen Verfahrens angefertigte
Rasterelektronenmikroskop-Aufnahmen. 3a läßt die V-Grabenstruktur
auf dem Siliciumsubstrat und die darauf aufgebrachte ca. 300 nm
dicke SiO2-Schicht 7 im Bereich
der Vertiefung 6 erkennen. 3b zeigt dasselbe
Substrat 1, jedoch nach dem Öffnen der SiO2-Schicht 7 unter
Bildung der Öffnung 10.
In 3c sind die fertige,
aus dem Aufwachsen der Diamantschicht 19 entstandene Struktur 21 und
die nach der Entfernung des Substrats und der SiO2-Schicht 7 frei
liegende Schneide 20 sichtbar.
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4 zeigt
ein derzeit als am besten empfundenes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahren,
das eine wesentliche Verlängerung der
anhand der 1 beschriebenen Schneide
und damit eine erhebliche Vergrößerung des
Aspektverhältnisses
ermöglicht.
Hierzu werden, ausgehend von dem aus 1e ersichtlichen
Substrat 1, die folgenden weiteren Verfahrensschritte durchgeführt:
Im
Anschluß an
die Herstellung der Öffnung 10 wird die
mit ihr versehende SiO2-Schicht
7 als Ätzmaske bei
einem nachfolgenden Tiefätzschritt
angewendet, der dem Zweck dient, die in der SiO2-Schicht 7 ausgebildeten Öffnung 10 durch
das Substrat 1 hindurch fortzusetzen und zu verlängern. Dadurch
wird in diesem Verfahrensschritt (4a)
ein zur Öffnung 10 hin
offener, nutenförmiger
Spalt bzw. Kanal 23 im Substrat 1 erhalten, der
im wesentlichen dieselbe Breite wie die Öffnung 10 hat.
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Das Tiefätzen wird z.B. mit einer induktiv
gekoppelten, zum Tiefätzen
von Silicium geeigneten Plasma-Ätzvorrichtung
durchgeführt,
die schematisch in 5 dargestellt
ist. Sie enthält
ein Gehäuse 24 mit
einem vertikal angeordneten Quarzrohr 25, das an seinem
oberen Ende verschlossen ist, jedoch einen Gaseinlaß 26 aufweist.
Das Quarzrohr 25 ist außerdem von einer mit Wasser
gekühlten
HF-Wicklung 27 umwickelt. Das untere, offene Ende des Quarzrohrs 25 ist
auf eine Elektrode 28 gerichtet, auf der das zu behandelnde
Substrat 1 aufliegt. Der vom Quarzrohr 25 umschlossene
und der das Substrat 1 umgebende Raum sind über einen
Gasauslaß 29 an eine
Hochleistungspumpe angeschlossen. Der Elektrode 24 ist
außerdem
eine nicht näher
dargestellte Kühleinrichtung
zugeordnet, um das Substrat 1 beim Betrieb der Vorrichtung
auf einer Temperatur von z.B. 10 °C
zu halten.
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Zur Durchführung der Ätzschritte werden gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
Argon mit ca. 24 sccm, Schwefelhexafluorid (SF6)
mit ca. 18 sccm und Sauerstoff (O2 )
mit ca. 30 sccm zugeführt.
Dabei wird im Gehäuse 24 über den
Gasauslaß 29 ein Druck
von 10 mTorr eingestellt. Die Wicklung 27 wird mit einer
Frequenz von 13,56 MHz bei 600 W betrieben, wobei eine Gleichvorspannung
von 127 V eingestellt wird bzw. sich durch das gebildete Plasma
einstellt. Die Substrat-Temperatur wird auf 10 °C gehalten. Die Ätzdauern
betragen ca. 2 min.
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Alternativ kann eine weitgehend anisotrope Tiefätzung auch
durch Anwendung eines an sich bekannten Tiefätzverfahrens erhalten werden,
bei dem abwechselnd aufeinander folgende Ätz- und Polymerisationsschritte
durchgeführt
werden. Die Ätzschritte dienen
zur abschnittsweisen Ätzung
von unterhalb der Öffnung 10 liegenden
Zonen des Substrats 1. Dagegen wird während der Polymerisationsschritte
ein Polymer auf die durch die Öffnung 10 definierten
lateralen Begrenzungen der sich im Substrat 1 bildenden
Struktur aufgebracht, um dadurch Unterätzungen, wie sie bei isotroper Ätzung entstehen
würden, weitgehend
zu vermeiden. Auch dadurch wird im Verfahrensschritt nach 4a ein zur Öffnung 10 hin
offener, nutenförmiger
Spalt bzw. Kanal 23 im Substrat 1 erhalten, der
im wesentlichen dieselbe Breite wie die Öffnung 10 hat.
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Zur Durchführung der Ätzschritte werden bei Anwendung
dieses Verfahrens gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
Argon mit ca. 17,1 sccm, Schwefelhexafluorid (SF6)
mit ca. 35 sccm und Sauerstoff (O2 )
mit ca. 5 sccm zugeführt.
Die Wicklung 27 wird mit einer Frequenz von 13,56 MHz bei
550 W betrieben, wobei sich durch das gebildete Plasma eine Gleichvorspannung
von 96 V einstellt. Die Ätzdauern
betragen ca. 18 s. Die übrigen
Parameter sind wie im zuerst genannten Beispiel.
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Zur Durchführung der Polymerisationsschritte
werden bei Anwendung derselben Vorrichtung nach 5 CHF3 mit 40
sccm und Methan (CH4) mit 5 sccm zugeführt. Bei
sonst gleichen Parametern wird ein Druck im Gehäuse 24 von 60 mTorr
aufrecht erhalten, und die sich bei der Plasmaentwicklung einstellende
Gleichvorspannung beträgt
ca. 24 V. Die Polymerisationsschritte werden mit einer Dauer von ca.
je 8 s durchgeführt.
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Tiefätzungen dieser Art sind z.
B. aus der deutschen Patentschrift
DE 42 41 045 C1 bekannt, die zur Vermeidung
weiterer Erläuterungen
hiermit durch Referenz auf sie zum Gegenstand der vorliegenden Offenbarung
gemacht wird.
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Ein mit dem beschriebenen Verfahren
erhaltener Kanal 23 ist in 6a anhand
einer Rasterelektronenmikroskop-Abbildung dargestellt.
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Im nächsten Verfahrensschritt (4b) wird zunächst die
Schicht 7 vom Substrat 1 entfernt und dann analog
zu 1f eine der Schicht 19 entsprechende
Diamantschicht 30 auf der Substratoberfläche 2 abgeschieden,
wodurch das verwendete Material auch in den Kanal 23 eindringt
und diesen vollständig
ausfüllt.
Abschließend
wird analog zu 1g das
Substrat 1 von der Rückseite 3 her
entfernt, wodurch eine Struktur 31 freigelegt wird, die
im wesentlichen nur aus der Schicht 30 besteht, jedoch
im Vergleich zu 1g eine
wesentlich höhere
Schneide 32 aufweist, so daß auch das Verhältnis Höhe/Breite
der Schneide 32 entsprechend größer als in 1f ist. Auch hier kann vorgesehen sein,
die Schneide 32 nur teilweise freizulegen, um der Struktur 31 eine
erhöhte mechanische
Stabilität
zu verleihen.
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Die Diamant-Struktur 31 und
die Schneide 32 sind auch in Rasterelektronenmikroskop-Abbildungen gemäß 6b und 6c im Schnitt bzw. in einer Perspektive
erkennbar. Die Schneide 32 hat danach auf ihrer ganzen
Länge eine
Breite von ca. 200 nm.
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Eine noch weitergehende Reduzierung
der Schneidenbreite kann dadurch erhalten werden, daß eine sehr
dünne Schicht 33,
gegebenenfalls nach Entfernung der SiO2-Schicht 7,
zunächst
gemäß 4d auf die Substratoberfläche aufgebracht
oder auf dieser erzeugt wird. Diese Schicht 33 kann im Falle
eines Siliciumsubstrats 1 wiederum aus thermisch erzeugtem
SiO2 bestehen. Da eine thermische Oxidation
mit einem Volumenzuwachs des oxidierten Siliciums um einen Faktor
von 2,25 verbunden ist, ermöglicht
das Aufbringen der Schicht 33 auf einfache Weise die Herstellung
eines Kanals 34 (4d)
mit einer im Vergleich zu 4a deutlich
geringeren lichten Breite. In weiteren Verfahrensschritten, die
analog zu denen nach 4b und 4c sind, wird dann zunächst eine
den verengten Kanal 34 ausfüllende Diamantschicht 35 auf
die freie Oberfläche
der Schicht 33 aufgebracht (4e),
bevor abschließend
das Substrat 1 und die Schicht 33 von der Rückseite
her entfernt werden, um eine Struktur 36 mit einer extrem dünnen Schneide 37 zu
erhalten.
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Das Ausführungsbeispiel nach 7 unterscheidet sich von dem nach 1 bis 6 nur
durch die unterschiedliche Form der Öffnung und der damit hergestellten
Strukturen. Analog zu 1 wird das Substrat 1 an
seiner Oberseite zunächst
mit einer spitz zulaufenden Vertiefung versehen und dann mit einer
SiO2-Schicht 7 belegt, die eine
entsprechende Vertiefung 39 mit einem Spitzenabschnitt 40 aufweist und
von Seitenwänden 41 begrenzt
ist (7b). Abweichend
von 1 besitzt die Vertiefung 39 die Form
einer inversen, auf der Spitze stehenden Pyramide mit quadratischer
Grundfläche, wie
in 7a aus der Draufsicht
erkennbar ist. Handelt es sich bei der Oberfläche des Siliciumsubstrats 1 um
eine (001) – Kristallfläche, dann
sind alle vier Seitenwände 41 nach
Durchführung
des ersten Ätzschritts
(111) orientiert. Anstatt an nur zwei Seiten ist die Vertiefung 39 somit
an vier Seiten begrenzt.
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Im Spitzenabschnitt 40 der
Vertiefung 39 wird in derselben Weise, wie oben anhand
der 1 beschrieben ist, eine Öffnung 42 (7c und 7d) ausgebildet, die die Schicht 7 bzw.
deren Spitzenabschnitt 40 vollständig durchsetzt. In der Draufsicht nach 7d ist der Querschnitt dieser Öffnung 42 im wesentlichen
quadratisch bei einer Kantenlänge
von ca. 150 nm. Durch Abscheidung einer Diamant-Schicht 43 und
anschließende
Entfernung des Substrats 1 und der SiO2-Schicht 7 wird
analog zu 1f und 1g eine Struktur 44 (7f) erhalten, die im wesentlichen
nur aus der Schicht 43 besteht. Im Unterschied zu 1g hat diese Schicht 44 allerdings
keine Schneide, sondern einen zu einer Spitze 45 reduzierten
Fortsatz, wobei die Kantenlänge
der im Querschnitt quadratischen Spitze 45 im wesentlichen
der Breite der Schneide 20 in 1g entspricht.
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In zwei Varianten des anhand der 7a bis 7f beschriebenen Verfahrens können analog
zu 4a bis 4c bzw. 4d bis 4f die
aus 7g bis 7j bzw. 7k bis 7m ersichtlichen
Verfahrensschritte durchgeführt
werden. Bei der ersten Variante wird die die Öffnung 42 aufweisende
SiO2-Schicht 7 analog zu 1e und 4a als Ätzmaske für einen nachfolgenden Tiefätzprozess
verwendet, wobei im darunter liegenden Substrat 1 gemäß 7g eine schachtartige, die Öffnung 40 verlängernde
Grube 46 mit einem dem Querschnitt der Öffnung 40 im wesentlichen
entsprechenden Querschnitt entsteht. Nach dem Entfernen der SiO2-Schicht 7, Aufbringen einer Diamantschicht 47 und
Entfernung des Substrats 1 entsteht eine Struktur 48 mit
einer gegenüber 7f verlängerten, der Form der Grube 46 entsprechenden
Spitze 49. Dagegen wird die Substratoberfläche bei
der zweiten Variante analog zu 4d bis 4f vor dem Aufbringen einer
Diamant-Schicht 50 (71) noch mit
einer Zwischenschicht 51 (7k)
versehen, um den Innenquerschnitt der nach 7f hergestellten Grube 46 (7g) zu reduzieren. Das Ergebnis
ist eine Struktur 52 mit einer sehr scharfen Spitze 53 und
einem hohen Aspektverhältnis.
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Die Ausbildung der anhand der
1 bis
7 beschriebenen,
für das
erfindungsgemäße Verfahren notwendigen
Graben- bzw. Pyramidenstruktur in Siliciumsubstanzen mit (001) – Kristallflächen ist
dem Fachmann allgemein bekannt. Zur Vermeidung von Wiederholungen
wird in diesem Zusammenhang z.B. auf die Druckschriften
DE 41 261 51 A1 ,
DE 42 024 47 A1 ,
US 5 116 462 A und
US 5 399 232 A verwiesen,
die hiermit durch Referenz auf sie zum Gegenstand der vorliegenden
Offenbarung gemacht werden. Alternativ ist es aber auch möglich, die
Gräben bzw.
Gruben auf andere Weise herzustellen, wie z.B. aus
US 5 994 160 A bekannt ist,
die hiermit durch Referenz auf sie ebenfalls zum Gegenstand der
vorliegenden Offenbarung gemacht wird.
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Die anhand eines mit einer SiO2-Schicht bedeckten Siliciumsubstrats beschriebene
Erfindung kann in analoger Weise auch mit anderen Substraten, z.B.
solchen aus Germanium, Indiumphosphid oder Galliumarsenid und in
entsprechender Abwandlung auch mit anderen als SiO2-Schichten
angewendet werden. Ein Unterschied besteht dabei in Abhängigkeit
vom Halbleitermaterial allenfalls in den unterschiedlichen Öffnungswinkeln
der Gräben
bzw. inversen Pyramiden und/oder wie z.B. bei Anwendung von Galliumarsenid
darin, daß nur
zweiseitig begrenzte Gräben
analog zu 1b, aber keine
inversen, auf vier Seiten begrenzten Pyramidenstrukturen analog zu 2b herstellbar sind.
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Weiterhin ist klar, daß u.U. auch
andere Strukturierungen möglich
und andere als die beschriebenen Plasma-Ätzverfahren zur Herstellung der Öffnungen 10, 42 usw.
anwendbar sind. Für
die Zwecke der Erfindung bedeutsam ist einerseits, daß ein strukturiertes
Substrat, das auch aus einem mehrere Schichten enthaltenden Schichtensystem
bestehen könnte,
auf wenigstens einer Breitseite und zumindest im Bereich der Strukturen
mit einer Schicht belegt wird, die aus einem geeigneten, d.h. eine
nutzbare Ätzraten-Winkelverteilung
aufweisenden Material bzw. einer Materialzusammensetzung besteht und
in einer geeigneten Dicke aufgebracht wird, wobei das Wort "Schicht"
auch Schichtsysteme einschließt,
die aus mehreren Einzelschichten und/oder Materialzusammensetzungen
zusammengesetzt sind. Andererseits geht die Erfindung davon aus,
daß zur
Herstellung der Öffnungen 10, 33 ein
geeignetes Plasma-Ätzverfahren,
insbesondere ein reaktives Innenätzverfahren
angewendet wird, bei dem chemische und physikalische Ätzmechanis men
kombiniert werden. Durch Vorgabe geeigneter Ätzgase und geeigneter Plasmaätzparameter
(Druck, Temperatur, eingekoppelte Leistung, Frequenz des Generators, Vorspannung
etc.) kann der jeweilige Anteil verstärkt oder geschwächt werden.
Dies hat zur Folge, daß die erzielbare Ätzrate der
Maskierungsschicht insbesondere von der Orientierung der Oberlächenstrukturen abhängig wird
und durch die Variation der oben genannten Plasma-Ätzparameter
angepaßt
werden kann. Es kann also durch Adaption des Plasma-Ätzprozesses oder durch Variation
der Oberflächenstruktur
erreicht werden, daß die Ätzrate für die Maskierungsschicht
auf den Seitenwänden
(z.B. 8 in 1) deutlich kleiner
als diejenige am Apex (z.B. 9 in 1)
ausfällt,
da dessen Orientierung und somit die zugehörige Ätzrate verschieden ist. Da
außerdem der
Apexbereich erfindungsgemäß spitz
zulaufend gewählt
wird, was auch Vertiefungen in der Form eines auf der Spitze stehenden
Kegels od. dgl. einschließt,
sind die erhaltenen Öffnungen
(z.B. 10 in 1) extrem klein
und gut reproduzierbar. Vorteilhaft ist auch, daß die Öffnungen 10, 42 aus
einer großen
Struktur (z.B. 1a, 7a) zwangsgeführt, d.h.
selbstjustierend am spitz zulaufenden Boden (Linie oder Punkt) der
jeweiligen Struktur entstehen, wobei auch die Herstellung von bogenförmigen Öffnungen
denkbar wären.
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Ein weiteres wichtiges Merkmal der
Erfindung besteht darin, daß die Öffnungen 10, 42 noch
in Anwesenheit des Substrats 1 erzeugt werden und die Schicht 7 daher
mit den bereits vorhandenen Öffnungen 10, 42 zur
Definition kleinerer Hohlräume 23, 46 im
Substrat 1, 41 benutzt werden kann.
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Die Erfindung betrifft mit besonderem
Vorteil ferner die integrale Ausbildung des beschriebenen Struktur
im vorderen Teil eines einseitig eingespannten Biegebalkens, insbesondere
eines sog. Cantilevers (z.B.
US
5 116 462 A ,
US
5 399 232 A ). Dabei besteht eine vorteilhafte Ausgestaltung
der Verwendung darin, daß ein
einzelner Biegebalken oder eine Mehrzahl von Biegebalken in einer
Matrixanordnung insbesondere in der Rastersondenmikroskopie als Sensorelemente
eingesetzt wird. Ein Beispiel hierfür ist anhand einer Struktur
55 in
4g gezeigt. Diese Struktur
55 unterscheidet
sich von der nach
4f nur
dadurch, daß eine
Schneide
56 an einem Ende eines Biegebalkens
57 ausgebildet
wird, der am anderen Ende entsprechend der üblichen Cantilever-Bauweise
in eine Halterung od. dgl. eingespannt werden kann. Die Dicke des
Biegebalkens
57 kann durch Ätzen einer der Struktur nach
4e ähnlichen Struktur von deren
Rückseite
her im gewünschten
Umfang reduziert werden, um die Schneide
56 zumindest teilweise
freizulegen.
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Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt,
die auf vielfache Weise abgewandelt werden können. Beispielsweise kann das
erfindungsgemäße Verfahren
anstatt auf Vertiefungen, die in einer idealen Spitze enden, auch auf
Vertiefungen angewendet werden, die einen V-förmigen Graben mit einem plateauförmigen Boden
aufweisen oder nach Art eines inversen Pyramidenstumpfs ausgebildet
sind, indem z.B. der zur Herstellung der Strukturen durchgeführte Ätzvorgang
vor Erreichen der eigentlichen Spitze abgebrochen wird. Der oben
und in den Ansprüchen
verwendete Ausdruck "spitz zulaufend" soll derartige Plateauformen einschließen. Werden
größere als
die beschriebenen kleinen Öffnungen
gewünscht,
so können
die erhaltenen Öffnungen
entweder vor oder nach dem Entfernen des Substrats durch einen weiteren Ätzprozess gezielt
vergrößert werden.
Durch dieses Verfahren lassen sich daher miniaturisierte Öffnungen
definierter Größe auf dem
ganzen Substrat und durch die nachfolgende Abformung entsprechende
Schneiden bzw. Spitzen erzeugen. Weiter können die graben- oder pyramidenförmigen oder
andere, z. B. kegelförmige
Strukturen im Substrat 1 auch durch andere als die beschriebenen
Verfahren hergestellt werden, z.B. mit Hilfe von chemischen oder
elektrochemischen Ätzprozessen,
Ionenstrahlätzprozessen
oder auch durch mechanische Indentation, sowie z. B. mit NaOH, LiOH
od. dgl. oder organischen Lösungen
anstelle von KOH. Denkbar wäre
weiter, mit Hilfe von isotropen Ätzprozessen
annähernd
halbkugelförmige Vertiefungen
herzustellen, die nach dem Abformen mit Diamant od. dgl. zu entsprechend
kugelförmigen Spitzen
führen,
die zur Untersuchung der mechanischen Schichteigenschaften wie z.
B. Härte,
Elastizitätsmodul,
Reibung od. dgl. benutzt werden können. Kugelförmige Spitzen
sind hierbei vorteilhaft, da die Auswertung der erhaltenen Daten
einfache Spitzenformen voraussetzt. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen
Merkmale auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen
Kombinationen angewendet werden können.