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DE10236035A1 - Antennen-Einrichtung - Google Patents

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DE10236035A1
DE10236035A1 DE2002136035 DE10236035A DE10236035A1 DE 10236035 A1 DE10236035 A1 DE 10236035A1 DE 2002136035 DE2002136035 DE 2002136035 DE 10236035 A DE10236035 A DE 10236035A DE 10236035 A1 DE10236035 A1 DE 10236035A1
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DE
Germany
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antenna
conductor
transmission
connection
reception
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DE2002136035
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English (en)
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DE10236035B4 (de
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Markus Ißler
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WET Automotive Systems AG
Original Assignee
WET Automotive Systems AG
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Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01QANTENNAS, i.e. RADIO AERIALS
    • H01Q1/00Details of, or arrangements associated with, antennas
    • H01Q1/36Structural form of radiating elements, e.g. cone, spiral, umbrella; Particular materials used therewith
    • H01Q1/38Structural form of radiating elements, e.g. cone, spiral, umbrella; Particular materials used therewith formed by a conductive layer on an insulating support

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  • Shielding Devices Or Components To Electric Or Magnetic Fields (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Antennen-Einrichtung mit einer Antenne 1, welche einen elektrischen Sende-/Empfangsleiter 7 aufweist, und mit einer Verbindungseinrichtung 3, die einen langgestreckten elektrischen Verbindungsleiter 9 sowie einen den Verbindungsleiter 9 elektromagnetisch nach außen schirmenden ersten Schirmmantel 11 aufweist, zur elekltrischen Verbindung der Antenne 1 mit einer Signal-Verarbeitungseinrichtung 5. DOLLAR A Erfindungsgemäß sind der Sende-/Empfangsleiter 7 und der Verbindungsleiter 9 einstückig ausgebildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Antennen-Einrichtung zum Empfang und/oder zum Abstrahlen elektromagnetischer Strahlung nach dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs.
  • Einrichtungen zur drahtlosen Übertragung, d.h. zum Empfang oder zur Abstrahlung von elektromagnetischer Strahlung hoher Frequenz werden üblicherweise als Antennen bezeichnet. Solche Antennen weisen einen für elektromagnetische Strahlung sensitiven Bereich bzw. einen elektromagnetische Strahlung aussendenden Bereich einer vorbestimmten Länge auf. Die Länge ist u.a. von der typischen Übertragungsfrequenz vorgegeben. Der Antennenbereich benötigt eine abgeschirmte Verbindungsleitung zu einer Signalverarbeitungseinrichtung oder dgl. Diese abgeschirmte Leitung ist ein nicht-sensitiver Bereich beliebiger Länge und dient als Verbindung zwischen Signalverarbeitungseinrichtung und Antenne. Eine elektrisch leitende Verbindung kann bspw. mittels Steckverbindung, mittels einer Löt- oder Crimpverbindung hergestellt sein, wobei die Schirmung der Zuleitung eine Masseverbindung aufweist. Die Seele der geschirmten Zuleitung ist an der Verbindungsstelle mehr oder weniger aufwendig freigelegt und mit der Antenne elektrisch leitend verbunden.
  • Die genannten elektrisch leitenden Steck-, Löt- oder Crimpverbindungen bilden eine mögliche Störungsquelle, da sie bei länger andauerndem Betrieb, bspw. aufgrund von Vibrationen gelöst werden oder brechen können. Bei gesteckten Verbindungen kann zudem nach längerer Zeit eine Oxidation der kontaktierten Metallflächen auftreten, die zu einer Verschlechterung der elektrischen Übertragungseigenschaften führen kann.
  • Ein Ziel der Erfindung besteht darin, eine Antenneneinrichtung zur Verfügung zu stellen, die eine mechanisch stabile und elektrisch zuverlässige Verbindung zwischen einer Verbindungsleitung und einer Antenne selbst aufweist.
  • Dieses Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand der unabhängigen Ansprüche erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Eine erfindungsgemäße Antenneneinrichtung weist eine Antenne mit einem elektrischen Sende-/Empfangsleiter und eine Verbindungseinrichtung auf, die einen langgestreckten elektrischen Verbindungsleiter, sowie einen den Verbindungsleiter elektromagnetisch nach außen schirmenden ersten Schirmmantel aufweist. Die Verbindungseinrichtung dient zur elektrischen Verbindung der Antenne mit einer Signalverarbeitungseinrichtung. Erfindungsgemäß ist der Sende-/Empfangsleiter und der Verbindungsleiter einstückig ausgebildet. Die einstückige Ausbildung kann bspw. mittels einer durchgehenden Leitungsverbindung gebildet sein. Die einstückige Ausbildung sorgt für eine jederzeit zuverlässige elektrische und mechanische Verbindung der Antenne zur Signalverarbeitungseinrichtung über den Verbindungsleiter und verhindert bei länger andauerndem Gebrauch oder bei auftretendem Verschleiß eine Verschlechterung oder Störung dieser Verbindung.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Sende-/Empfangsleiter einen zweiten Schirmmantel aufweist. Vorzugsweise ist die Antenne im Wesentlichen aus diesem zweiten Schirmmantel gebildet. Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung ermöglicht eine Antenneneinrichtung, die aus einem geschirmten Kabel besteht, dessen durchgehende Schirmung an einer definierten Stelle unterbrochen ist und auf diese Weise in einen ersten sowie einen zweiten Schirmmantel aufgeteilt ist. Der erste Schirmmantel dient in herkömmlicher Weise zur Abschirmung der Verbindungsleitung. Der zweite Schirmmantel der Antenne ist vorzugsweise mit dem Sendeempfangsleiter elektrisch leitend verbunden und bildet die Antenne selbst.
  • Der zweite Schirmmantel ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vom ersten Schirmmantel der Verbindungseinrichtung elektrisch isoliert. Die beiden Schirmmäntel von Antenne und Verbindungseinrichtung sind vorzugsweise voneinander beabstandet, so dass keine elektrisch leitende Verbindung zwischen ihnen besteht.
  • Die Schirmmäntel von Antenne und Verbindungseinrichtung sind gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung mittels einer Trenneinrichtung voneinander getrennt und beabstandet. Diese Trenneinrichtung ist vorzugsweise zumindest teilweise zwischen den Schirmmänteln angeordnet und umgreift den Sende-/Empfangs- und Verbindungsleiter mittels klammerartiger Bügel. Die Trenneinrichtung kann auf diese Weise leicht montiert werden und sorgt für eine zuverlässige elektrische Isolierung der beiden Schirmmäntel.
  • Vorzugsweise ist die Trenneinrichtung aus einem elektrisch nicht leitenden elastischen Material gefertigt, bspw. aus Kunststoff. Die Trenneinrichtung ist somit kostengünstig herstellbar und auf Grund ihrer Elastizität leicht montierbar. Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Trenneinrichtung eine Befestigungseinrichtung zur Befestigung an mindestens einem der Mantelschirme aufweist. Diese Befestigungseinrichtung kann gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wenigstens zwei klammerartige Bügel umfassen. Diese Bügel umgreifen wenigstens einen der Mantelschirme und sorgen für einen festen und zuverlässigen Sitz der Befestigungseinrichtung.
  • Ferner sieht eine erfindungsgemäße Ausgestaltung der Erfindung vor, dass die elektrische Verbindung des Schirmmantels der Antenne mit dem Sende-/Empfangsleiter mittels einer Kontakteinrichtung hergestellt ist, welche eine zwischen Schirmmantel und Sende-/ Empfangsleiter angeordnete Abstandsschicht durchdringt und den Schirmmantel und den Sende-/Empfangsleiter kontaktiert. Diese Kontakteinrichtung kann gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung mit der Trenneinrichtung verbunden sein. Vorzugsweise weist die Kontakteinrichtung nadelartige oder zahnartige Kontaktleiter auf, welche auf der Trenneinrichtung angeordnet sind, und die zur Durchdringung der Abstandsschicht vorgesehen sind, so dass der Schirmmantel und der Sende-/Empfangsleiter kontaktiert werden können. Bei der erstmaligen Montage werden die nadel- oder zahnartigen Kontaktleiter in die Abstandsschicht gedrückt und finden dort einen festen Sitz.
  • Eine Trenn- und Kontakteinrichtung zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung zwischen einem Sende-/Empfangsleiter, einem diesen umhüllenden zweiten Schirmmantel und einem mit der Sende-/Empfangsleiter einstückig ausgebildeten Verbindungsleiter, sowie zur Herstellung einer elektrischen Isolation und Beabstandung zwischen einem um den Verbindungsleiter angeordneten ersten Schirmmantel und dem zweiten Schirmmantel ermöglicht die Herstellung einer kostengünstigen und einfach aufgebauten Antenneneinrichtung, indem die äußere Schirmung einer abgeschirmten Leitung aufgetrennt und mit der Trenn- und Kontakteinrichtung in einen Verbindungsbereich und einen Antennenbereich aufgeteilt wird.
  • Die Länge der Antenne kann beliebig durch Wahl der Anordnung der Trenn- und Kontakteinrichtung definiert werden. Die Antenne wird dadurch gebildet, dass der Schirmmantel mit der Seele auf der Antennenseite durchkontaktiert wird. Dadurch wird der Schirm auf der Antennenseite selbst zur Antenne. Eine zusätzliche lösbare Verbindung von Zuleitung und Antenne entfällt. Die Trenn- und Kontakteinrichtung kann bspw. als Klammer ausgebildet sein, die im Wesentlichen aus drei Zonen besteht. Diese Zonen umfassen zwei Kunststoffgabeln bzw. bügeln sowie einen Metallkamm. Die erste Kunststoffgabel dient dazu, die getrennte Schirmung auf Abstand zu halten. Der Metallkamm umfasst Nadeln oder Zähne um die Seele zu kontaktieren und Klingen in Längsrichtung zwischen den Nadeln oder Zähnen um die Schirmung zu kontaktieren. Diese Klingen durchdringen die äußere Isolation. Die dritte Zone besteht aus einer zweiten Kunststoffgabel, die als Clip um den äußeren Mantel schnappt, um die Klammer auf der Leitung zusätzlich zu befestigen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel dient und auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt.
  • Dabei zeigt:
  • 1 eine schematische Gesamtansicht einer erfindungsgemäßen Antenneneinrichtung,
  • 2 einen schematischen Längsschnitt durch eine Verbindungseinrichtung, 3 eine Seitenansicht auf eine Trenneinrichtung,
  • 4 einen Längsschnitt durch eine Antenne mit Trenneinrichtung und 5 einen Querschnitt durch eine Antenne mit Trenneinrichtung.
  • 1 verdeutlicht in einer schematischen Gesamtansicht die Anordnung einer Antenne 1, die zu Sende- und/oder Empfangszwecken dienen kann und die mittels einer Verbindungseinrichtung 3 mit einer Signalverarbeitungseinrichtung 5 elektrisch leitend verbunden ist. Die Antenne 1 muss eine elektrisch leitende Schicht aufweisen, die für elektromagnetische Strahlung sensitiv ist oder eine solche abstrahlen kann. Die Antenne 1 kann eine definierte Länge aufweisen, die normalerweise vom typischen Frequenzbereich, in dem die Antenne arbeitet, vorgegeben wird. Die Verbindungseinrichtung 3 besteht typischerweise aus einer abgeschirmten Leitung, die mit einer Masse verbunden ist und aufgrund nahezu beliebige Länge aufweisen kann. Die Verbindungseinrichtung 3 dient zur elektrisch leitenden und abgeschirmten Verbindung der Antenne 1 mit der Si gnalverarbeitungseinrichtung 5. Eine Verbindungsstelle 4 zwischen Antenne 1 und Verbindungseinrichtung 3 ist Gegenstand der vorliegenden Endung und wird anhand der folgenden Figuren näher erläutert.
  • 2 verdeutlicht einen Längsschnitt durch eine Verbindungseinrichtung, die im Wesentlichen aus einem Verbindungsleiter 9 in Gestalt bspw. einer Kupferleitung oder dgl., aus einer Abstandsschicht 23 um den Verbindungsleiter 9, sowie aus einem ersten Schirmmantel 11 um die Abstandsschicht 23 besteht. Der erste Schirmmantel 11 weist normalerweise eine Masseverbindung auf und dient zur Abschirmung des Verbindungsleiters 9 gegen einwirkende sowie elektromagnetische Strahlung sowie zur Verbindung der Abstrahlung elektromagnetischer Strahlung. Um den ersten Schirmmantel 11 ist vorzugsweise eine Isolationsschicht 27 angeordnet, die für eine elektrische Isolierung des Schirmmantels 11, sowie für einen mechanischen Schutz der Verbindungseinrichtung 3 sorgt. Sowohl die Abstandsschicht 23 als auch die Isolationsschicht 27 können bspw. aus einem elastomeren Kunststoff oder einem anderen geeigneten flexiblen Isolationsmaterial bestehen. Die Verbindungseinrichtung 3 kann typischerweise einen zylindrischen Querschnitt aufweisen, so dass jeweils Isolationsschicht 27 und Abstandsschicht 23 hohlzylindrische Querschnitte aufweisen.
  • 3 zeigt eine erfindungsgemäße Trenneinrichtung 15, die aus einer Basis 29 und an deren Enden angebrachten klammerartigen Paaren von Bügeln 17 und 17' besteht. Zwischen den Paaren von klammerartigen Bügeln 17 und 17' und in gleiche Richtung weisend sind eine Reihe von Kontakteinrichtungen 21 und Kontaktleiter 25 angeordnet, die aus nadelartigen Kontaktstiften bzw. klingenähnlichen Stiften bestehen können. Die Länge der Kontakteinrichtungen 21 und Kontaktleiter 25 ist auf die Dicke der zu kontaktierenden Leitung abgestimmt.
  • 4 verdeutlicht die Anordnung der Trenneinrichtung 15 zwischen Antenne 1 und Verbindungseinrichtung 3. Die linke Hälfte der Leitung verdeutlicht die Verbindungseinrichtung 3, bestehend aus Verbindungsleiter 9 und darum angeordnete Isolationsschicht 23 sowie erstem Schirmmantel 11. Der rechte Bereich verdeutlicht die Antenne 1, bestehend aus dem Sende-/Empfangsleiter 7, der diesen umhüllenden Abstandsschicht 23 sowie dem zweiten Schirmmantel 13. Zwischen Antenne 1 und Verbindungseinrichtung 3 sind die klammerartigen Bügel 17 der Trenneinrichtung 15 angeordnet. Der Verbindungslei ter 9 ist einstückig mit dem Sende-/Empfangsleiter 7 ausgebildet, d.h. beide bilden eine durchgehende Leitung, eine sog. Seele des abgeschirmten Kabels. Die Schirmung ist dagegen getrennt und voneinander beabstandet, was durch den Bügel 17 gewährleistet wird. Der erste Schirmmantel 11 endet an der Verbindungsstelle 4 und kann dort bspw. durch Einschneiden der äußeren Isolationsschicht 27 und Entfernen eines Teils der Abstandsschicht 23 mit entfernt werden. Die Kontakteinrichtungen 21 und Kontaktleiter 25 stellen eine elektrisch leitende Verbindung zwischen zweitem Schirmmantel 13 und der Antenne 1 und Sende-/Empfangsleiter 7 her und sorgen somit für eine elektrisch leitende Verbindung zwischen Verbindungsleiter 9 der Verbindungseinrichtung 3 und zweitem Schirmmantel 13 der Antenne 1, der somit selbst die Antenne bildet. Das nicht gezeigte Paar Bügel 17' dient der zusätzlichen Sicherung der Trenneinrichtung an der Antenne 1 oder der Verbindungseinrichtung 3.
  • 5 verdeutlicht in einem Querschnitt nochmals die Gestaltung der Trenneinrichtung 15, die im Wesentlichen aus drei funktionalen Elementen besteht. An der Basis 29 sind vorzugsweise zwei klammerartige Bügel 17 befestigt, welche die Abstandsschicht 23 umgreifen und von denen in der gezeigten Darstellung der 5 nur der linke Bügel 17 erkennbar ist. Der rechte Bügel wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit weggelassen. Die nach oben weisenden und bis zum Sende-/Empfangsleiter 7 reichenden Kontakteinrichtungen und Kontaktleiter 21, 25 stellen die elektrisch leitende Verbindung zwischen Sende-/Empfangsleiter 7 und zweitem Schirmmantel 13 her. Weiterhin ist an der Basis 29 eine Befestigungseinrichtung 19 in Gestalt einer Gabel oder dgl. angeordnet, welche für eine Klemmung der Trenneinrichtung 15 auf der äußeren Isolationsschicht 27 der Verbindungseinrichtung 3 dient. Hierbei ist ebenfalls nur eine von vorzugsweise zwei Gabeln 19 dargestellt.
  • 1
    Antenne
    3
    Verbindungseinrichtung
    4
    Verbindungsstelle
    5
    Signal-Verarbeitungseinrichtung
    7
    Sende-/Empfangsleiter
    9
    Verbindungsleiter
    11
    erster Schirmmantel
    13
    zweiter Schirmmantel
    15
    Trenn-Einrichtung
    17, 17'
    (klammerartiger) Bügel
    19
    Befestigungseinrichtung/Gabel
    21
    Kontakteinrichtung
    23
    Abstandsschicht
    25
    Kontaktleiter
    27
    Isolationsschicht
    29
    Basis

Claims (16)

  1. Antennen-Einrichtung mit einer Antenne (1), welche einen elektrischen Sende-/ Empfangsleiter (7) aufweist, und mit einer Verbindungseinrichtung (3), die einen langgestreckten elektrischen Verbindungsleiter (9) sowie einen den Verbindungsleiter (9) elektromagnetisch nach außen schirmenden Schirmmantel (11) aufweist, zur elektrischen Verbindung der Antenne (1) mit einer Signal-Verarbeitungseinrichtung (5), dadurch gekennzeichnet, dass der Sende-/Empfangsleiter (7) und der Verbindungsleiter (9) einstückig ausgebildet sind.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sende-/Empfangsleiter (7) einen zweiten Schirmmantel (13) aufweist.
  3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenne (1) im Wesentlichen aus dem zweiten Schirmmantel (13) gebildet ist.
  4. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schirmmantel (13) der Antenne (1) mit dem Sende-/Empfangsleiter (7) elektrisch leitend verbunden ist.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schirmmantel (13) der Antenne (1) vom ersten Schirmmantel (11) der Verbindungseinrichtung (3) elektrisch isoliert ist.
  6. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schirmmäntel (11, 13) von Antenne (1) und Verbindungseinrichtung (3) voneinander beabstandet sind.
  7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schirmmäntel (11, 13) von Antenne (1) und Verbindungseinrichtung (3) mittels einer Trenn-Einrichtung (15) voneinander getrennt sind.
  8. Einrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenn-Einrichtung (15) zumindest teilweise zwischen den Schirmmänteln (11, 13) angeordnet ist.
  9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenn-Einrichtung (15) mittels wenigstens einem klammerartigen Bügel (17) den Sende-/Empfangs- und Verbindungsleiter (7, 9) zumindest teilweise umgreift.
  10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenn-Einrichtung (15) aus einem elektrisch nicht-leitenden, elastischen Material gefertigt ist.
  11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenn-Einrichtung (15) eine Befestigungseinrichtung (19) zur Befestigung an mindestens einem der Mantel-Schirme (11, 13) aufweist.
  12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (19) wenigstens eine Klammer umfasst, die den Sende-/Empfangs und Verbindungsleiter (7, 5) zumindest teilweise umgreift.
  13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Verbindung des Schirmmantels (13) der Antenne mit dem Sende-/ Empfangsleiter (7) mittels einer Kontakteinrichtung (21) hergestellt ist, welche eine zwischen Schirmmantel (13) und Sende-/Empfangsleiter (7) angeordnete Abstandsschicht (23) durchdringt und den Schirmmantel (13) und den Sende-/Empfangsleiter (7) kontaktiert.
  14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontakteinrichtung (21) nadelartige oder zahnartige Kontaktleiter (25) aufweist, welche auf der Trenn-Einrichtung (15) angeordnet sind.
  15. Trenn- und Kontakteinrichtung zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung zwischen einem Sende-/Empfangsleiter (7), einem diesen umhüllenden zweiten Schirmmantel (13) und einem mit dem Sende-/Empfangsleiter (7) einstückig ausgebildeten Verbindungsleiter (9) sowie zur Herstellung einer elektrischen Isolation und Beabstandung zwischen einem um den Verbindungsleiter (9) angeordneten ersten Schirmmantel (11) und dem zweiten Schirmmantel (13).
  16. Trenn- und Kontakteinrichtung nach Anspruch 15 zur Herstellung einer Antenneinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14.
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DE4321233A1 (de) * 1992-11-03 1994-05-05 Siemens Ag lambda/2-Antenne

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