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Die
Erfindung betrifft einen beweglichen Behälter für Kraftwagen zur Aufnahme von
Gegenständen,
wie Mittelkonsolbehälter
od.dgl. entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ein solcher
beweglicher Mittelkonsolbehälter
für Kraftwagen
ist z.B. in
DE 198
16 031 A1 (s. dort insbesondere
3) beschrieben.
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In
der
DE 198 16 031
A1 ist ein beweglicher Mittelkonsolbehälter für Kraftwagen dargestellt, welchem
zwei im Parallelabstand voneinander angeordnete Führungsschienen
zugeordnet sind. Jede Führungsschiene
bildet eine im Querschnitt U-förmige Führungsnut
mit zwei einander gegenüberliegenden Nutwänden und
mit einem die beiden Nutwände
miteinander verbindenden Nutboden. In beide Nutwände ist jeweils ein sich in
Schienenlängsrichtung
erstreckender axialer Nuthinterschneidungsraum eingelassen, so dass
jede Führungsschiene
einen insgesamt ein umgekehrtes „T" bildenden lichten Profilraum aufweist;
in welchen jeweils vom Boden des Behälters nach unten ragende Fußstücke (Befestigungselemente)
eingreifen, deren Querschnitt ebenfalls jeweils ein umgekehrtes „T" bildet.
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Der
von der
DE 198 16
031 A1 bekannte Mittelkonsolbehälter kann unterschiedliche
Gegenstände,
auch Festeinbauten, aufnehmen. So kann ein solcher gattungsgemäße Behälter z.B.
eine Heizvorrichtung für
ein Warmhaltefach, einen Heißwasserbereiter
und/oder einen Espressobereiter und/oder einen Eierkocher sowie
ferner eine wärmegedämmte Kühlkammer
mit einer Kühlvorrichtung
aufnehmen. Auch ist es selbstverständlich möglich, einen solchen gattungsgemäßen beweglichen
Behälter
zur Aufnahme von elektrischen Kommunikationseinrichtungen einzusetzen.
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Der
bewegliche Behälter
gemäß der
DE 198 16 031 A1 stellt
indessen eine ständig
im Fahrzeug verbleibende Einrichtung dar, ebenso wie beispielsweise
eine bewegliche Mittelkonsole gemäß der
US 6 135 529 A .
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Von
der
EP 1 197 382 A1 ist
ein nicht zur engeren Gattung zählender
beweglicher Mittelkonsolbehälter
bekannt, bei welchem eine T-nutförmige Führungsschiene
von behälterseitigen
Schwenkklauen, die jeweils auf einer gemeinsamen Antriebswelle sitzen,
von außen
verriegelnd übergriffen
wird. Jener bekannte Mittelkonsolbehälter ist zwar von der Führungsschiene
abnehmbar, jedoch erfordert die bekannte Konstruktion einen erheblichen
vorrichtungsmäßigen Aufwand.
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Hier
setzt die Erfindung an, denn ihr liegt, ausgehend vom Gegenstand
der
DE 198 16 031
A1 , die Aufgabe zugrunde, den gattungsgemäßen beweglichen
Behälter
für Kraftwagen
so zu gestalten, dass er bei einer einfachen Bauform leicht aus
der Führungsschiene
entnehmbar und ebenso leicht wiederum in die Führungsschiene einsetzbar ist
und darüber
hinaus hinreichende Sicherheit gegen ein unbeabsichtigtes Lösen seiner
Befestigungselemente aus dem Profil der Führungsschiene gewährleistet.
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Gemeinsam
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 wird diese Aufgabe
entsprechend der Erfindung dadurch gelöst, dass jedes Befestigungselement
einen sich mit seiner Drehlagerachse im wesentlichen parallel zur
Schienenlängsrichtung
erstreckenden, einen Betätigungsansatz aufweisenden
Sperrhebel bildet, dessen freies Sperrhebelende einen in den axialen
Nuthinterschneidungsraum lösbar
eingreifenden, von einer den Nutboden orthogonal schneidenden Nutlängsmittelebene
weg nach außen
ragenden klinkenartigen Fortsatz bildet, und wobei eine zur Nutlängsmittelebene
parallele, durch den Nuthinterschneidungsraum gelegte mittlere Längsschnittebene
zwischen der Nutlängsmittelebene
und einer durch die Drehlagerachse des Sperrhebels gelegten, zur
Nutlängsmittelebene
parallelen äußeren Längsschnittebene
angeordnet ist.
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Entsprechend
der Erfindung stellt jedes Befestigungselement einen mittels eines
Betätigungsansatzes
zu bedienenden Sperrhebel dar, dessen freies Sperrhebelende einen
klinkenartigen Fortsatz bildet, der, von der Nutlängsmittelebene
her nach außen
gerichtet, in den ihm zugeordneten Nuthinterschneidungsraum eingreift.
Ein solcher Sperrhebel ist leicht zu verriegeln und wiederum ebenso
leicht zu entriegeln.
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Grundsätzlich funktioniert
die Befestigung eines erfindungsgemäßen Behälters auch so, dass dieser
z.B. nur an einer Längsseite
mit mindestens einem Sperrhebel versehen ist, während die andere Längsseite
des Behälters
die gegenüberliegende Nutwand
mit einer z.B. ebenen Führungsfläche kontaktiert.
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Vorzuziehen
ist indessen ein Behälter,
welcher auf jeder seiner beiden Längsseiten mindestens einen
Sperrhebel (besser: jeweils zwei Sperrhebel) aufweist, welche an
der einen Längsseite
in dem einen und an der anderen Längsseite im entgegengesetzten
Drehsinn bezüglich
der Führungsschiene verriegelt
oder entriegelt werden.
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Eine
wichtige Besonderheit entsprechend der Erfindung besteht darin,
dass die durch den Nuthinterschneidungsraum gelegte mittlere Längsschnittebene
zwischen der Nutlängsmittelebene
und einer durch die Drehlager achse des Sperrhebels gelegten, zur
Nutlängsmittelebene
parallelen äußeren. Längsschnittebene
angeordnet ist.
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Dies
bedeutet, dass die jeweilige Drehlagerachse des sich in seiner Verriegelungsstellung
befindenden Sperrhebels im Belastungsfall eine Übertotpunktstellung einnimmt.
Wenn also im Falle eines Crash Beschleunigungskräfte versuchen, den Behälter aus
der Führungsschiene
herauszuziehen, können
diese Zugkräfte
nur an der jeweiligen Drehlagerachse des sich in seiner Verriegelungsstellung
befindenden Sperrhebels angreifen. Dieses mit der vorteilhaften
Folge, dass der Sperrhebel mit einem den klinkenartigen Fortsatz
zusätzlich
in Verriegelungs- bzw. Zustellrichtung belastenden Drehmoment beaufschlagt,
die Verriegelung mit der Führungsschiene
also verstärkt
wird.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Betätigungsansatz eines jeden Sperrhebels
vom Nutboden distanziert und ragt zur Nutlängsmittelebene hin vor, was
die Bedienung des jeweiligen Betätigungsansatzes
erleichtert.
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Eine
eine leichtgängige
Entriegelungsfunktion bewirkende einfache Bauform wird entsprechend der
Erfindung weiterhin dadurch erzielt, dass eine zum Nutboden hin
weisende erste Wälzfläche des Betätigungsansatzes
sich beim Entriegeln des jeweiligen Sperrhebels an einer vom Nutboden
weg weisenden ersten Anschlagfläche
abwälzt,
die von einem sich von der Nutlängsmittelebene
weg quer nach außen
erstreckenden Mitnehmerfinger eines sich orthogonal zum Nutboden
auf und ab beweglichen Bedienungsschiebers gebildet ist.
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Das
zuletzt beschriebene vorteilhafte Ausführungsbeispiel wird zur Erzielung
einer den Verriegelungsvorgang in einfacher Weise ermöglichenden Bauform
dadurch ergänzt,
dass die zum Nutboden hin weisende erste Wälzfläche des Betätigungsansatzes gemeinsam mit
einer vom Nutboden weg weisenden zweiten Wälzfläche des jeweiligen Sperrhebels
eine sich zur Nutlängsmittelebene
hin erweiternde, etwa V-förmige
Mitnahmeaussparung bildet, und dass der in die Mitnahmeaussparung
eingreifende Mitnehmerfinger des Bedienungsschiebers eine zum Nutboden
hin weisende zweite Anlagefläche
bildet, an welcher sich die zweite Wälzfläche des jeweiligen Sperrhebels
beim Überführen in
dessen Verriegelungsstellung abwälzt.
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Eine
zusätzliche
Sicherung der Verriegelungsstellung wird entsprechend weiteren Erfindungsmerkmalen
grundsätzlich
dadurch erzielt, dass jeder Sperrhebel von einer Federkraft in seine
Verriegelungsstellung hinein rückstellbelastet
ist.
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Eine
wesentliche Ausgestaltung entsprechend der Erfindung besteht außerdem darin,
dass jedem Sperrhebel eine von der Führungsschiene gebildete, die Öffnung der
Führungsnut
seitlich begrenzende, zum Nutboden hin geneigte schräge Steuerfläche zugeordnet
ist, welche den jeweiligen Sperrhebel vor dessen Verriegelung zunächst entgegen
der Federkraft nach oben in eine Entriegelungsstellung verschwenkt.
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Diese
Anordnung bedeutet in der Praxis, dass der Behälter mit den freien Enden des
Sperrhebels voran wie folgt mittig in die Führungsschiene eingesetzt werden
kann:
Bedingt durch die jeden Sperrhebel rückstellbelastende Feder, nehmen
zunächst
alle Sperrhebel des noch außerhalb
der Führungsschiene
befindlichen Behälters
ihre Verriegelungsstellung ein. Sobald nun der Behälter mit
seinen Sperrhebeln voran gegen die Führungsschiene gedrückt wird,
was beispielsweise auch durch die Gewichtskraft des beladenen Behälters selbst
herbeigeführt
werden kann, gleiten die Unterkanten der klinkenartigen Fortsätze der
Sperrhebel entlang den zum Nutboden hin geneigten schrägen Steuerflächen. Dabei
schwenken die klinkenartigen Fortsätze so weit in ihre Entriegelungsstellung
hinein, bis jeder klinkenartige Fortsatz am unteren Ende der jeweiligen
schrägen
Steuerfläche
den Einschubweg des Behälters
zum Nutboden hin frei gibt und schließlich unter Wirkung der Federrückstellkraft verriegelnd
in den jeweiligen Nuthinterschneidungsraum eingreifen kann.
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Ein
Verrutschen des mit der Führungsschiene
verriegelten Behälters
in Axialrichtung der Führungsschiene
wird entsprechend weiteren Erfindungsmerkmalen dadurch verhindert,
dass zwischen dem Behälter
und der Führungsschiene
mindestens ein Belag oder mindestens eine Schicht mit einem hohen
Haftreibungsbeiwert angeordnet ist.
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Alternativ
sind auch formschlüssige
Verriegelungsmittel denkbar, um den Behälter in Axialrichtung stufenweise
an einer z.B. vom Nutboden gebildeten Rastschiene zu arretieren,
wie z.B.
5B und
7 der
US 6 135 529 A zeigen.
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Andere
Erfindungsmerkmale ergeben sich aus zusätzlichen Unteransprüchen.
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In
den Zeichnungen ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel entsprechend
der Erfindung dargestellt es zeigt,
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1 eine schematische räumliche
Darstellung eines in eine Führungsschiene
eingesetzten Behälters
in Form einer Mittelkonsole,
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2 eine räumliche Darstellung des Behälters gemäß 1 in einer Sicht schräg von unten und
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3 und 4 unter Weglassung des Behälterkörpers einen
ebenfalls schematischen Querschnitt durch die Verriegelungsvorrichtung
des Behälters entsprechend
der in 1 mit III/IV-III/IV
bezeichneten Schnittlinie, wobei 3 den
entriegelten und 4 den
verriegelten Zustand der Anordnung zeigt.
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In 1 ist die Gesamtanordnung
eines beweglichen Behälters
für den
Einbau in Kraftwagen zur Aufnahme von Gegenständen, wie Mittelkonsolbehälter od.dgl.,
insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
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Die
Gesamtanordnung 10 weist einen Mittelkonsolbehälter 11 sowie
zu dessen Befestigung und Führung
eine Führungsschiene 12 auf.
Die Führungsschiene 12 ist
aus zwei Längsprofilen 13,
und aus letztere voneinander distanzierenden und zugleich miteinander
verbindenden Abstandshaltern 14 zusammengesetzt.
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Es
ist vorstellbar, dass die Führungsschiene 12 in
Fahrtrichtung x in der Mitte eines Fahrzeuges, die Sitzreihen querend,
angebracht ist.
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Der
Behälter 11 weist
einen Behälterkörper 15 auf,
der innen an seinen beiden Stirnwänden 16 jeweils ein
dort befestigtes, vom Boden 17 des Behälterkörpers 15 her zugängliches
Einschubgehäuse 18 zur
Aufnahme einer in den 3 und 4 gezeigten Verriegelungsvorrichtung 20 aufweist.
Von der Verriegelungsvorrichtung 20 ist in 1 lediglich ein Zugbetätigungsgriff 21 zu
sehen, welcher über
ein vom Einschubgehäuse 18 gebildetes
Durchgriffsfenster 19 zugänglich ist.
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Die
Zugangsöffnung 22 des
Behälters 11 kann
in nicht dargestellter Weise mittels eines gepolsterten oder verschiebbaren
Deckels oder beispielsweise mittels einer Jalousie verschlossen
werden. Der gepolsterte oder verschiebbare Deckel kann als Armauflage
ausgebildet sein.
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Der
Behälterkörper 15 weist
einen bodenseitigen Ansatz 23 auf, der, wie 1 zeigt, in den von der
Führungsschiene 12 gebildeten
Innenraum 24 eingreift. Oberhalb des bodenseitigen Ansatzes 23 bildet
der Behälterkörper 15 eine
stufenartige Erweiterung 25, deren zum Nutboden N der Führungsschiene 12 hin
weisende Stufenflächen 26 jeweils
mit einer Schicht 27 mit hohem Haftreibungswert belegt sind,
welche aus einem geeigneten Elastomer bestehen kann.
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Die
Verriegelungsvorrichtung 20 wird zweckmäßig jeweils über eine
von einer Verschlussplatte 28 zu verschließende Bodenöffnung von
unten her in das schachtartige Einschubgehäuse 18 eingeschoben
und dort in nicht dargestellter Weise mit einem die Verriegelungsvorrichtung 20 aufnehmenden
Vorrichtungsgehäuse
G befestigt, insbesondere schraubbefestigt.
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In
den 3 und 4 ist eine Verriegelungsvorrichtung 20 dargestellt,
welche jeweils in einem Einschubgehäuse 18 an den beiden
Stirnwänden 16 des Behälterkörpers 15 befestigt
ist. Zwecks einfacherer Darstellung sind in den 3 und 4 die
zum Behälterkörper 15 und
zum Einschubgehäuse 18 gehörenden Bauteile
weggelassen.
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In
den 3 und 4 ist jeweils eine Verriegelungsvorrichtung 20 dargestellt,
welche bezüglich
einer Nutlängsmittelebene
ME spiegelsymmetrisch aufgebaut ist.
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Es
sind jeweils zwei mit „+" gekennzeichnete Drehlagerachsen 29,
je eine für
einen Sperrhebel 30, zu erkennen. Jeder Sperrhebel 30 bildet
an seinem freien Sperrhebelende einen in einen ihm zugeordneten
axialen Nuthinterschneidungsraum 31 eingreifenden bzw.
eingreifbaren klinkenartigen Fortsatz 32. Jeder klinkenartige
Fortsatz 32 ragt von der den Nutboden N orthogonal schneidenden
Nutlängsmittelebene
ME weg nach außen.
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Beiderseits
der Nutlängsmittelebene
ME und parallel zu dieser ist den 3 und 4 eine durch den jeweiligen
Nuthinterschneidungsraum 31 gelegte mittlere Längsschnittebene
MLE eingetragen. Jede mittlere Längsschnittebene
MLE ist zwischen der Nutlängsmittelebene
ME und einer durch die Drehlagerachse 29 des Sperrhebels 30 gelegten,
ebenfalls zur Nutlängsmittelebene
ME parallelen äußeren Längsschnittebene
AE angeordnet. Die Drehlagerachsen 29 sind im Vorrichtungsgehäuse G gehalten.
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Diese
Anordnung bedeutet, dass sich die beiden Drehlagerachsen 29 im
verriegelten Zustand der Verriegelungsvorrichtung 20 (4) in einer Übertotpunktstellung
bezüglich
des jeweils zugeordneten klinkenartigen Fortsatzes 32 befinden.
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Mit
dieser beschriebenen Anordnung ist folgende Wirkung verbunden: Falls
Zugkräfte
Z, z.B. crashbedingt, versuchen, den in 1 dargestellten verriegelten Behälter 11 aus
der Führungsschiene 12 herauszureißen, greifen
die Zugkräfte
Z gemäß 4 über den Behälterkörper 15, über dessen
Einschubgehäuse 18 und über das
Vorrichtungsgehäuse
G an den beiden Drehlagerachsen 29 an. Das dabei entstehende
Drehmoment versucht dabei, den links in 4 dargestellten Sperrhebel 30 in
Drehrichtung u und den rechts in 4 dargestellten Sperrhebel 30 in
Drehrichtung v zu drehen. Folglich drücken sich die beiden klinkenartigen
Fortsätze 32, die
Verriegelungssituation verbessernd, besonders fest in die ihnen
zugeordneten Nuthinterschneidungsräume 31 hinein.
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Jeder
Sperrhebel 30 weist einen zur Nutlängsmittelebene ME vorragenden
und vom Nutboden N distanzierten Betätigungsansatz 33 auf.
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Eine
zum Nutboden N hin weisende erste Wälzfläche W1 des Betätigungsansatzes 33 wälzt sich
beim Entriegeln des Sperrhebels 30 an einer vom Nutboden
N weg weisenden ersten Anlagefläche
A1 ab, die von einem sich von der Nutlängsmittelebene ME weg quer
nach außen
erstreckenden Mitnehmerfinger 34 gebildet ist. Der Mitnehmerfinger 34 ist
Bestandteil eines Bedienungsschiebers 35, der orthogonal
zum Nutboden N in Richtung a auf und in Richtung b ab beweglich
ist. Der Bedienungsschieber 35 weist zwei einander diametral
entgegengerichtete Mitnehmerfinger 34 auf.
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Die
zum Nutboden N hin weisende erste Wälzfläche W1 des Betätigungsansatzes 33 bildet gemeinsam
mit einer vom Nutboden N weg weisenden zweiten Wälzfläche W2 des jeweiligen Sperrhebels 30 eine
sich zur Nutlängsmittelebene
ME hin erweiternde, etwa V-förmige
Mitnahmeaussparung 36.
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Der
jeweils in eine Mitnahmeaussparung 36 eingreifende Mitnehmerfinger 34 des
Bedienungsschiebers 35 bildet eine zum Nutboden hin weisende zweite
Anlagefläche
A2, an welcher sich die zweite Wälzfläche W2 des
jeweiligen Sperrhebels 30 beim Überführen in dessen Verriegelungsstellung
abwälzt.
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Der
Bedienungsschieber 35 besitzt eine Kopfplatte 37.
Zwischen der Kopfplatte 37 und einer vom Vorrichtungsgehäuse G gebildeten
Widerlagerfläche 38 ist
eine Schraubendruckfeder 39 eingespannt, welche den Bedienungsschieber 35 abwärts in Richtung
b rückstellbelastet. Über die
beiden Mitnehmerfinger 34 und die beiden Sperrhebel 30 sind damit
auch die beiden klinkenartigen Fortsätze 32 in Zustell-
bzw. Verriegelungsrichtung rückstellbelastet.
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Seitlich
an der Kopfplatte 37 ist im übrigen der bereits in 1 angedeutete Zugbetätigungsgriff 21 befestigt.
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Jedem
Sperrhebel 30 ist eine von der Führungsschiene 12 gebildete,
die Öffnung 41 der
Führungsnut 40 seitlich
begrenzende, zum Nutboden N hin geneigte schräge Steuerfläche 42 zugeordnet.
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In
die die Führungsnut 40 innen
begrenzenden Nutwände 43 sind
die beiden Nuthinterschneidungsräume 31 eingelassen.
Oben in den Hinterschneidungsräumen 31 ist
zudem ein Längskanal 44 zu
erkennen, welcher zur Versorgung von gegebenenfalls im Behälter angeordneter
elektrischer Geräte
jeweils einen von Stromentnahmeschienen her bekannten Stromleiter
aufnehmen kann.
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Das
Einsetzen des Behälters 11 in
die Führungsschiene 12 funktioniert
wie folgt:
Bedingt durch die jeden Sperrhebel 30 rückstellbelastende
Feder 39, nehmen zunächst
alle Sperrhebel 30 des noch außerhalb der Führungsschiene 12 befindlichen
Behälters 11 ihre
Verriegelungsstellung ein (vgl. 4).
Sobald nun der Behälter 11 mit
seinen Sperrhebeln 30 voran gegen die Führungsschiene 12 gedrückt wird,
was beispielsweise auch durch die Gewichtskraft des beladenen Behälters 11 herbeigeführt werden
kann, gleiten die Unterkanten 45 der klinkenartigen Fortsätze 32 entlang
den zum Nutboden N hin geneigten schrägen Steuerflächen 42.
Dabei schwenken die klinkenartigen Fortsätze 32 so weit in
ihre in 3 dargestellte
Entriegelungsstellung hinein, bis jeder klinkenartiger Fortsatz 32 am unteren
Ende der jeweiligen schrägen
Steuerfläche 42 den
Einschubweg des bodenseitigen Behälteransatzes 23 zum
Nutboden N hin frei gibt, so dass die beiden klinkenartigen Fortsätze 32 schließlich verriegelnd
in den jeweiligen Nuthinterschneidungsraum 31 eingreifen
können.
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Zur
Herausnahme des Behälters 11 wird
der jeweilige Zugbetätigungsgriff 21 entgegen
der Rückstellkraft
der Feder 39 nach oben gezogen, so dass die beiden Sperrhebel 30 über die
sich nach oben in Richtung a bewegenden Mitnehmenfinger 34 in
ihre Entriegelungsstellung versetzt werden, worauf der Behälter 11 aus
der Führungsschiene 12 entfernt werden
kann.
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Die
in den Zeichnungen dargestellte Anordnung ist bezüglich der
Nutlängsmittelebene
ME spiegelsymmetrisch aufgebaut.