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DE10236582B4 - Beweglicher Behälter für den Einbau in Kraftwagen, wie Mittelkonsolbehälter o. dgl. - Google Patents

Beweglicher Behälter für den Einbau in Kraftwagen, wie Mittelkonsolbehälter o. dgl. Download PDF

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DE10236582B4 DE2002136582 DE10236582A DE10236582B4 DE 10236582 B4 DE10236582 B4 DE 10236582B4 DE 2002136582 DE2002136582 DE 2002136582 DE 10236582 A DE10236582 A DE 10236582A DE 10236582 B4 DE10236582 B4 DE 10236582B4
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Abstract

Beweglicher Behälter (11) für den Einbau in Kraftwagen zur Aufnahme von Gegenständen, wie Mittelkonsolbehälter od.dgl., der in mindestens eine fahrzeugseitig befestigte Führungsschiene (12) einsetzbar ist, deren Querschnitt eine U-förmige Führungsnut (40) mit zwei einander gegenüberliegenden Nutwänden (43) und einem die beiden Nutwände (43) miteinander verbindenden Nutboden (N) bildet, wobei zumindest in eine Nutwand (43) ein sich in Schienenlängsrichtung (L) erstreckender axialer Nuthinterschneidungsraum (31) eingelassen ist, in welchen mindestens ein am Behälter (11) gehaltenes Befestigungselement lösbar eingreift, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Befestigungselement einen sich mit seiner Drehlagerachse (29) im wesentlichen parallel zur Schienenlängsrichtung (L) erstreckenden, einen Betätigungsansatz (33) aufweisenden Sperrhebel (30) bildet, dessen freies Sperrhebelende einen in den axialen Nuthinterschneidungsraum (31) lösbar eingreifenden, von einer den Nutboden (N) orthogonal schneidenden Nutlängsmittelebene (ME) weg nach außen ragenden klinkenartigen Fortsatz (32) bildet, und wobei eine zur Nutlängsmittelebene (ME) parallele, durch den Nuthinterschneidungsraum (31) gelegte mittlere Längsschnittebene (MLE) zwischen der Nutlängsmittelebene (ME) und einer...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen beweglichen Behälter für Kraftwagen zur Aufnahme von Gegenständen, wie Mittelkonsolbehälter od.dgl. entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ein solcher beweglicher Mittelkonsolbehälter für Kraftwagen ist z.B. in DE 198 16 031 A1 (s. dort insbesondere 3) beschrieben.
  • In der DE 198 16 031 A1 ist ein beweglicher Mittelkonsolbehälter für Kraftwagen dargestellt, welchem zwei im Parallelabstand voneinander angeordnete Führungsschienen zugeordnet sind. Jede Führungsschiene bildet eine im Querschnitt U-förmige Führungsnut mit zwei einander gegenüberliegenden Nutwänden und mit einem die beiden Nutwände miteinander verbindenden Nutboden. In beide Nutwände ist jeweils ein sich in Schienenlängsrichtung erstreckender axialer Nuthinterschneidungsraum eingelassen, so dass jede Führungsschiene einen insgesamt ein umgekehrtes „T" bildenden lichten Profilraum aufweist; in welchen jeweils vom Boden des Behälters nach unten ragende Fußstücke (Befestigungselemente) eingreifen, deren Querschnitt ebenfalls jeweils ein umgekehrtes „T" bildet.
  • Der von der DE 198 16 031 A1 bekannte Mittelkonsolbehälter kann unterschiedliche Gegenstände, auch Festeinbauten, aufnehmen. So kann ein solcher gattungsgemäße Behälter z.B. eine Heizvorrichtung für ein Warmhaltefach, einen Heißwasserbereiter und/oder einen Espressobereiter und/oder einen Eierkocher sowie ferner eine wärmegedämmte Kühlkammer mit einer Kühlvorrichtung aufnehmen. Auch ist es selbstverständlich möglich, einen solchen gattungsgemäßen beweglichen Behälter zur Aufnahme von elektrischen Kommunikationseinrichtungen einzusetzen.
  • Der bewegliche Behälter gemäß der DE 198 16 031 A1 stellt indessen eine ständig im Fahrzeug verbleibende Einrichtung dar, ebenso wie beispielsweise eine bewegliche Mittelkonsole gemäß der US 6 135 529 A .
  • Von der EP 1 197 382 A1 ist ein nicht zur engeren Gattung zählender beweglicher Mittelkonsolbehälter bekannt, bei welchem eine T-nutförmige Führungsschiene von behälterseitigen Schwenkklauen, die jeweils auf einer gemeinsamen Antriebswelle sitzen, von außen verriegelnd übergriffen wird. Jener bekannte Mittelkonsolbehälter ist zwar von der Führungsschiene abnehmbar, jedoch erfordert die bekannte Konstruktion einen erheblichen vorrichtungsmäßigen Aufwand.
  • Hier setzt die Erfindung an, denn ihr liegt, ausgehend vom Gegenstand der DE 198 16 031 A1 , die Aufgabe zugrunde, den gattungsgemäßen beweglichen Behälter für Kraftwagen so zu gestalten, dass er bei einer einfachen Bauform leicht aus der Führungsschiene entnehmbar und ebenso leicht wiederum in die Führungsschiene einsetzbar ist und darüber hinaus hinreichende Sicherheit gegen ein unbeabsichtigtes Lösen seiner Befestigungselemente aus dem Profil der Führungsschiene gewährleistet.
  • Gemeinsam mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 wird diese Aufgabe entsprechend der Erfindung dadurch gelöst, dass jedes Befestigungselement einen sich mit seiner Drehlagerachse im wesentlichen parallel zur Schienenlängsrichtung erstreckenden, einen Betätigungsansatz aufweisenden Sperrhebel bildet, dessen freies Sperrhebelende einen in den axialen Nuthinterschneidungsraum lösbar eingreifenden, von einer den Nutboden orthogonal schneidenden Nutlängsmittelebene weg nach außen ragenden klinkenartigen Fortsatz bildet, und wobei eine zur Nutlängsmittelebene parallele, durch den Nuthinterschneidungsraum gelegte mittlere Längsschnittebene zwischen der Nutlängsmittelebene und einer durch die Drehlagerachse des Sperrhebels gelegten, zur Nutlängsmittelebene parallelen äußeren Längsschnittebene angeordnet ist.
  • Entsprechend der Erfindung stellt jedes Befestigungselement einen mittels eines Betätigungsansatzes zu bedienenden Sperrhebel dar, dessen freies Sperrhebelende einen klinkenartigen Fortsatz bildet, der, von der Nutlängsmittelebene her nach außen gerichtet, in den ihm zugeordneten Nuthinterschneidungsraum eingreift. Ein solcher Sperrhebel ist leicht zu verriegeln und wiederum ebenso leicht zu entriegeln.
  • Grundsätzlich funktioniert die Befestigung eines erfindungsgemäßen Behälters auch so, dass dieser z.B. nur an einer Längsseite mit mindestens einem Sperrhebel versehen ist, während die andere Längsseite des Behälters die gegenüberliegende Nutwand mit einer z.B. ebenen Führungsfläche kontaktiert.
  • Vorzuziehen ist indessen ein Behälter, welcher auf jeder seiner beiden Längsseiten mindestens einen Sperrhebel (besser: jeweils zwei Sperrhebel) aufweist, welche an der einen Längsseite in dem einen und an der anderen Längsseite im entgegengesetzten Drehsinn bezüglich der Führungsschiene verriegelt oder entriegelt werden.
  • Eine wichtige Besonderheit entsprechend der Erfindung besteht darin, dass die durch den Nuthinterschneidungsraum gelegte mittlere Längsschnittebene zwischen der Nutlängsmittelebene und einer durch die Drehlager achse des Sperrhebels gelegten, zur Nutlängsmittelebene parallelen äußeren. Längsschnittebene angeordnet ist.
  • Dies bedeutet, dass die jeweilige Drehlagerachse des sich in seiner Verriegelungsstellung befindenden Sperrhebels im Belastungsfall eine Übertotpunktstellung einnimmt. Wenn also im Falle eines Crash Beschleunigungskräfte versuchen, den Behälter aus der Führungsschiene herauszuziehen, können diese Zugkräfte nur an der jeweiligen Drehlagerachse des sich in seiner Verriegelungsstellung befindenden Sperrhebels angreifen. Dieses mit der vorteilhaften Folge, dass der Sperrhebel mit einem den klinkenartigen Fortsatz zusätzlich in Verriegelungs- bzw. Zustellrichtung belastenden Drehmoment beaufschlagt, die Verriegelung mit der Führungsschiene also verstärkt wird.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Betätigungsansatz eines jeden Sperrhebels vom Nutboden distanziert und ragt zur Nutlängsmittelebene hin vor, was die Bedienung des jeweiligen Betätigungsansatzes erleichtert.
  • Eine eine leichtgängige Entriegelungsfunktion bewirkende einfache Bauform wird entsprechend der Erfindung weiterhin dadurch erzielt, dass eine zum Nutboden hin weisende erste Wälzfläche des Betätigungsansatzes sich beim Entriegeln des jeweiligen Sperrhebels an einer vom Nutboden weg weisenden ersten Anschlagfläche abwälzt, die von einem sich von der Nutlängsmittelebene weg quer nach außen erstreckenden Mitnehmerfinger eines sich orthogonal zum Nutboden auf und ab beweglichen Bedienungsschiebers gebildet ist.
  • Das zuletzt beschriebene vorteilhafte Ausführungsbeispiel wird zur Erzielung einer den Verriegelungsvorgang in einfacher Weise ermöglichenden Bauform dadurch ergänzt, dass die zum Nutboden hin weisende erste Wälzfläche des Betätigungsansatzes gemeinsam mit einer vom Nutboden weg weisenden zweiten Wälzfläche des jeweiligen Sperrhebels eine sich zur Nutlängsmittelebene hin erweiternde, etwa V-förmige Mitnahmeaussparung bildet, und dass der in die Mitnahmeaussparung eingreifende Mitnehmerfinger des Bedienungsschiebers eine zum Nutboden hin weisende zweite Anlagefläche bildet, an welcher sich die zweite Wälzfläche des jeweiligen Sperrhebels beim Überführen in dessen Verriegelungsstellung abwälzt.
  • Eine zusätzliche Sicherung der Verriegelungsstellung wird entsprechend weiteren Erfindungsmerkmalen grundsätzlich dadurch erzielt, dass jeder Sperrhebel von einer Federkraft in seine Verriegelungsstellung hinein rückstellbelastet ist.
  • Eine wesentliche Ausgestaltung entsprechend der Erfindung besteht außerdem darin, dass jedem Sperrhebel eine von der Führungsschiene gebildete, die Öffnung der Führungsnut seitlich begrenzende, zum Nutboden hin geneigte schräge Steuerfläche zugeordnet ist, welche den jeweiligen Sperrhebel vor dessen Verriegelung zunächst entgegen der Federkraft nach oben in eine Entriegelungsstellung verschwenkt.
  • Diese Anordnung bedeutet in der Praxis, dass der Behälter mit den freien Enden des Sperrhebels voran wie folgt mittig in die Führungsschiene eingesetzt werden kann:
    Bedingt durch die jeden Sperrhebel rückstellbelastende Feder, nehmen zunächst alle Sperrhebel des noch außerhalb der Führungsschiene befindlichen Behälters ihre Verriegelungsstellung ein. Sobald nun der Behälter mit seinen Sperrhebeln voran gegen die Führungsschiene gedrückt wird, was beispielsweise auch durch die Gewichtskraft des beladenen Behälters selbst herbeigeführt werden kann, gleiten die Unterkanten der klinkenartigen Fortsätze der Sperrhebel entlang den zum Nutboden hin geneigten schrägen Steuerflächen. Dabei schwenken die klinkenartigen Fortsätze so weit in ihre Entriegelungsstellung hinein, bis jeder klinkenartige Fortsatz am unteren Ende der jeweiligen schrägen Steuerfläche den Einschubweg des Behälters zum Nutboden hin frei gibt und schließlich unter Wirkung der Federrückstellkraft verriegelnd in den jeweiligen Nuthinterschneidungsraum eingreifen kann.
  • Ein Verrutschen des mit der Führungsschiene verriegelten Behälters in Axialrichtung der Führungsschiene wird entsprechend weiteren Erfindungsmerkmalen dadurch verhindert, dass zwischen dem Behälter und der Führungsschiene mindestens ein Belag oder mindestens eine Schicht mit einem hohen Haftreibungsbeiwert angeordnet ist.
  • Alternativ sind auch formschlüssige Verriegelungsmittel denkbar, um den Behälter in Axialrichtung stufenweise an einer z.B. vom Nutboden gebildeten Rastschiene zu arretieren, wie z.B. 5B und 7 der US 6 135 529 A zeigen.
  • Andere Erfindungsmerkmale ergeben sich aus zusätzlichen Unteransprüchen.
  • In den Zeichnungen ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel entsprechend der Erfindung dargestellt es zeigt,
  • 1 eine schematische räumliche Darstellung eines in eine Führungsschiene eingesetzten Behälters in Form einer Mittelkonsole,
  • 2 eine räumliche Darstellung des Behälters gemäß 1 in einer Sicht schräg von unten und
  • 3 und 4 unter Weglassung des Behälterkörpers einen ebenfalls schematischen Querschnitt durch die Verriegelungsvorrichtung des Behälters entsprechend der in 1 mit III/IV-III/IV bezeichneten Schnittlinie, wobei 3 den entriegelten und 4 den verriegelten Zustand der Anordnung zeigt.
  • In 1 ist die Gesamtanordnung eines beweglichen Behälters für den Einbau in Kraftwagen zur Aufnahme von Gegenständen, wie Mittelkonsolbehälter od.dgl., insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
  • Die Gesamtanordnung 10 weist einen Mittelkonsolbehälter 11 sowie zu dessen Befestigung und Führung eine Führungsschiene 12 auf. Die Führungsschiene 12 ist aus zwei Längsprofilen 13, und aus letztere voneinander distanzierenden und zugleich miteinander verbindenden Abstandshaltern 14 zusammengesetzt.
  • Es ist vorstellbar, dass die Führungsschiene 12 in Fahrtrichtung x in der Mitte eines Fahrzeuges, die Sitzreihen querend, angebracht ist.
  • Der Behälter 11 weist einen Behälterkörper 15 auf, der innen an seinen beiden Stirnwänden 16 jeweils ein dort befestigtes, vom Boden 17 des Behälterkörpers 15 her zugängliches Einschubgehäuse 18 zur Aufnahme einer in den 3 und 4 gezeigten Verriegelungsvorrichtung 20 aufweist. Von der Verriegelungsvorrichtung 20 ist in 1 lediglich ein Zugbetätigungsgriff 21 zu sehen, welcher über ein vom Einschubgehäuse 18 gebildetes Durchgriffsfenster 19 zugänglich ist.
  • Die Zugangsöffnung 22 des Behälters 11 kann in nicht dargestellter Weise mittels eines gepolsterten oder verschiebbaren Deckels oder beispielsweise mittels einer Jalousie verschlossen werden. Der gepolsterte oder verschiebbare Deckel kann als Armauflage ausgebildet sein.
  • Der Behälterkörper 15 weist einen bodenseitigen Ansatz 23 auf, der, wie 1 zeigt, in den von der Führungsschiene 12 gebildeten Innenraum 24 eingreift. Oberhalb des bodenseitigen Ansatzes 23 bildet der Behälterkörper 15 eine stufenartige Erweiterung 25, deren zum Nutboden N der Führungsschiene 12 hin weisende Stufenflächen 26 jeweils mit einer Schicht 27 mit hohem Haftreibungswert belegt sind, welche aus einem geeigneten Elastomer bestehen kann.
  • Die Verriegelungsvorrichtung 20 wird zweckmäßig jeweils über eine von einer Verschlussplatte 28 zu verschließende Bodenöffnung von unten her in das schachtartige Einschubgehäuse 18 eingeschoben und dort in nicht dargestellter Weise mit einem die Verriegelungsvorrichtung 20 aufnehmenden Vorrichtungsgehäuse G befestigt, insbesondere schraubbefestigt.
  • In den 3 und 4 ist eine Verriegelungsvorrichtung 20 dargestellt, welche jeweils in einem Einschubgehäuse 18 an den beiden Stirnwänden 16 des Behälterkörpers 15 befestigt ist. Zwecks einfacherer Darstellung sind in den 3 und 4 die zum Behälterkörper 15 und zum Einschubgehäuse 18 gehörenden Bauteile weggelassen.
  • In den 3 und 4 ist jeweils eine Verriegelungsvorrichtung 20 dargestellt, welche bezüglich einer Nutlängsmittelebene ME spiegelsymmetrisch aufgebaut ist.
  • Es sind jeweils zwei mit „+" gekennzeichnete Drehlagerachsen 29, je eine für einen Sperrhebel 30, zu erkennen. Jeder Sperrhebel 30 bildet an seinem freien Sperrhebelende einen in einen ihm zugeordneten axialen Nuthinterschneidungsraum 31 eingreifenden bzw. eingreifbaren klinkenartigen Fortsatz 32. Jeder klinkenartige Fortsatz 32 ragt von der den Nutboden N orthogonal schneidenden Nutlängsmittelebene ME weg nach außen.
  • Beiderseits der Nutlängsmittelebene ME und parallel zu dieser ist den 3 und 4 eine durch den jeweiligen Nuthinterschneidungsraum 31 gelegte mittlere Längsschnittebene MLE eingetragen. Jede mittlere Längsschnittebene MLE ist zwischen der Nutlängsmittelebene ME und einer durch die Drehlagerachse 29 des Sperrhebels 30 gelegten, ebenfalls zur Nutlängsmittelebene ME parallelen äußeren Längsschnittebene AE angeordnet. Die Drehlagerachsen 29 sind im Vorrichtungsgehäuse G gehalten.
  • Diese Anordnung bedeutet, dass sich die beiden Drehlagerachsen 29 im verriegelten Zustand der Verriegelungsvorrichtung 20 (4) in einer Übertotpunktstellung bezüglich des jeweils zugeordneten klinkenartigen Fortsatzes 32 befinden.
  • Mit dieser beschriebenen Anordnung ist folgende Wirkung verbunden: Falls Zugkräfte Z, z.B. crashbedingt, versuchen, den in 1 dargestellten verriegelten Behälter 11 aus der Führungsschiene 12 herauszureißen, greifen die Zugkräfte Z gemäß 4 über den Behälterkörper 15, über dessen Einschubgehäuse 18 und über das Vorrichtungsgehäuse G an den beiden Drehlagerachsen 29 an. Das dabei entstehende Drehmoment versucht dabei, den links in 4 dargestellten Sperrhebel 30 in Drehrichtung u und den rechts in 4 dargestellten Sperrhebel 30 in Drehrichtung v zu drehen. Folglich drücken sich die beiden klinkenartigen Fortsätze 32, die Verriegelungssituation verbessernd, besonders fest in die ihnen zugeordneten Nuthinterschneidungsräume 31 hinein.
  • Jeder Sperrhebel 30 weist einen zur Nutlängsmittelebene ME vorragenden und vom Nutboden N distanzierten Betätigungsansatz 33 auf.
  • Eine zum Nutboden N hin weisende erste Wälzfläche W1 des Betätigungsansatzes 33 wälzt sich beim Entriegeln des Sperrhebels 30 an einer vom Nutboden N weg weisenden ersten Anlagefläche A1 ab, die von einem sich von der Nutlängsmittelebene ME weg quer nach außen erstreckenden Mitnehmerfinger 34 gebildet ist. Der Mitnehmerfinger 34 ist Bestandteil eines Bedienungsschiebers 35, der orthogonal zum Nutboden N in Richtung a auf und in Richtung b ab beweglich ist. Der Bedienungsschieber 35 weist zwei einander diametral entgegengerichtete Mitnehmerfinger 34 auf.
  • Die zum Nutboden N hin weisende erste Wälzfläche W1 des Betätigungsansatzes 33 bildet gemeinsam mit einer vom Nutboden N weg weisenden zweiten Wälzfläche W2 des jeweiligen Sperrhebels 30 eine sich zur Nutlängsmittelebene ME hin erweiternde, etwa V-förmige Mitnahmeaussparung 36.
  • Der jeweils in eine Mitnahmeaussparung 36 eingreifende Mitnehmerfinger 34 des Bedienungsschiebers 35 bildet eine zum Nutboden hin weisende zweite Anlagefläche A2, an welcher sich die zweite Wälzfläche W2 des jeweiligen Sperrhebels 30 beim Überführen in dessen Verriegelungsstellung abwälzt.
  • Der Bedienungsschieber 35 besitzt eine Kopfplatte 37. Zwischen der Kopfplatte 37 und einer vom Vorrichtungsgehäuse G gebildeten Widerlagerfläche 38 ist eine Schraubendruckfeder 39 eingespannt, welche den Bedienungsschieber 35 abwärts in Richtung b rückstellbelastet. Über die beiden Mitnehmerfinger 34 und die beiden Sperrhebel 30 sind damit auch die beiden klinkenartigen Fortsätze 32 in Zustell- bzw. Verriegelungsrichtung rückstellbelastet.
  • Seitlich an der Kopfplatte 37 ist im übrigen der bereits in 1 angedeutete Zugbetätigungsgriff 21 befestigt.
  • Jedem Sperrhebel 30 ist eine von der Führungsschiene 12 gebildete, die Öffnung 41 der Führungsnut 40 seitlich begrenzende, zum Nutboden N hin geneigte schräge Steuerfläche 42 zugeordnet.
  • In die die Führungsnut 40 innen begrenzenden Nutwände 43 sind die beiden Nuthinterschneidungsräume 31 eingelassen. Oben in den Hinterschneidungsräumen 31 ist zudem ein Längskanal 44 zu erkennen, welcher zur Versorgung von gegebenenfalls im Behälter angeordneter elektrischer Geräte jeweils einen von Stromentnahmeschienen her bekannten Stromleiter aufnehmen kann.
  • Das Einsetzen des Behälters 11 in die Führungsschiene 12 funktioniert wie folgt:
    Bedingt durch die jeden Sperrhebel 30 rückstellbelastende Feder 39, nehmen zunächst alle Sperrhebel 30 des noch außerhalb der Führungsschiene 12 befindlichen Behälters 11 ihre Verriegelungsstellung ein (vgl. 4). Sobald nun der Behälter 11 mit seinen Sperrhebeln 30 voran gegen die Führungsschiene 12 gedrückt wird, was beispielsweise auch durch die Gewichtskraft des beladenen Behälters 11 herbeigeführt werden kann, gleiten die Unterkanten 45 der klinkenartigen Fortsätze 32 entlang den zum Nutboden N hin geneigten schrägen Steuerflächen 42. Dabei schwenken die klinkenartigen Fortsätze 32 so weit in ihre in 3 dargestellte Entriegelungsstellung hinein, bis jeder klinkenartiger Fortsatz 32 am unteren Ende der jeweiligen schrägen Steuerfläche 42 den Einschubweg des bodenseitigen Behälteransatzes 23 zum Nutboden N hin frei gibt, so dass die beiden klinkenartigen Fortsätze 32 schließlich verriegelnd in den jeweiligen Nuthinterschneidungsraum 31 eingreifen können.
  • Zur Herausnahme des Behälters 11 wird der jeweilige Zugbetätigungsgriff 21 entgegen der Rückstellkraft der Feder 39 nach oben gezogen, so dass die beiden Sperrhebel 30 über die sich nach oben in Richtung a bewegenden Mitnehmenfinger 34 in ihre Entriegelungsstellung versetzt werden, worauf der Behälter 11 aus der Führungsschiene 12 entfernt werden kann.
  • Die in den Zeichnungen dargestellte Anordnung ist bezüglich der Nutlängsmittelebene ME spiegelsymmetrisch aufgebaut.

Claims (12)

  1. Beweglicher Behälter (11) für den Einbau in Kraftwagen zur Aufnahme von Gegenständen, wie Mittelkonsolbehälter od.dgl., der in mindestens eine fahrzeugseitig befestigte Führungsschiene (12) einsetzbar ist, deren Querschnitt eine U-förmige Führungsnut (40) mit zwei einander gegenüberliegenden Nutwänden (43) und einem die beiden Nutwände (43) miteinander verbindenden Nutboden (N) bildet, wobei zumindest in eine Nutwand (43) ein sich in Schienenlängsrichtung (L) erstreckender axialer Nuthinterschneidungsraum (31) eingelassen ist, in welchen mindestens ein am Behälter (11) gehaltenes Befestigungselement lösbar eingreift, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Befestigungselement einen sich mit seiner Drehlagerachse (29) im wesentlichen parallel zur Schienenlängsrichtung (L) erstreckenden, einen Betätigungsansatz (33) aufweisenden Sperrhebel (30) bildet, dessen freies Sperrhebelende einen in den axialen Nuthinterschneidungsraum (31) lösbar eingreifenden, von einer den Nutboden (N) orthogonal schneidenden Nutlängsmittelebene (ME) weg nach außen ragenden klinkenartigen Fortsatz (32) bildet, und wobei eine zur Nutlängsmittelebene (ME) parallele, durch den Nuthinterschneidungsraum (31) gelegte mittlere Längsschnittebene (MLE) zwischen der Nutlängsmittelebene (ME) und einer durch die Drehlagerachse (29) des Sperrhebels (30) gelegten, zur Nutlängsmittelebene (ME) parallelen äußeren Längsschnittebene (AE) angeordnet ist.
  2. Beweglicher Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsansatz (33) eines jeden Sperrhebels (30) vom Nutboden (N) distanziert ist und zur Nutlängsmittelebene (ME) hin vorragt.
  3. Beweglicher Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine zum Nutboden (N) hin weisende erste Wälzfläche (W1) des Betätigungsansatzes (33) sich beim Entriegeln des jeweiligen Sperrhebels (30) an einer vom Nutboden (N) weg weisenden ersten Anlagefläche (A1) abwälzt, die von einem sich von der Nutlängsmittelebene (ME) weg quer nach außen erstreckenden Mitnehmerfinger (34) eines sich orthogonal zum Nutboden (N) auf (a) und ab (b) beweglichen Bedienungsschiebers (35) gebildet ist.
  4. Beweglicher Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Nutboden (N) hin weisende erste Wälzfläche (W1) des Betätigungsansatzes (33) gemeinsam mit einer vom Nutboden (N) weg weisenden zweiten Wälzfläche (W2) des jeweiligen Sperrhebels (30) eine sich zur Nutlängsmittelebene (ME) hin erweiternde, etwa V-förmige Mitnahmeaussparung (36) bildet, und dass der in die Mitnahmeaussparung (36) eingreifende Mitnehmerfinger (34) des Bedienungsschiebers (35) eine zum Nutboden (N) hin weisende zweite Anlagefläche (A2) bildet, an welcher sich die zweite Wälzfläche (W2) des jeweiligen Sperrhebels (30) beim Überführen in dessen Verriegelungsstellung abwälzt.
  5. Beweglicher Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Sperrhebel (30) von einer Federkraft (39) in seine Verriegelungsstellung hinein rückstellbelastet ist.
  6. Beweglicher Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Sperrhebel (30) eine Feder, wie z.B. eine Dreh- bzw. Schenkelfeder, unmittelbar zugeordnet ist.
  7. Beweglicher Behälter nach Anspruch 5 oder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass dem Bedienungsschieber (35) eine ihn nach unten in die Verriegelungsstellung des jeweiligen Sperrhebels (30) rückstellbelastende Feder, beispielsweise eine Schraubendruckfeder (39), zugeordnet ist.
  8. Beweglicher Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Sperrhebel (30) eine von der Führungsschiene (12) gebildete, die Öffnung (41) der Führungsnut (40) seitlich begrenzende, zum Nutboden (N) hin geneigte schräge Steuerfläche (42) zugeordnet ist, welche den jeweiligen Sperrhebel (30) vor dessen Verriegelung zunächst entgegen der Federkraft (bei 39) in eine Entriegelungsstellung hin verschwenkt.
  9. Beweglicher Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Behälter (11) und der Führungsschiene (12) mindestens ein Belag (27) oder mindestens eine Schicht aus einem Werkstoff mit einem hohen Haftreibungsbeiwert angeordnet ist.
  10. Beweglicher Behälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter mit einem bodenseitigen Ansatz (23) in die Führungsschiene (12) eingreift und oberhalb des bodenseitigen Ansatzes (23) eine stufenartige Erweiterung (25) bildet, deren zum Nutboden (N) hin weisenden, oben auf der Führungsschiene (12) aufsitzenden Stufenflächen (26) jeweils mit einer Schicht oder mit einem Belag (27) aus einem Werkstoff mit hohem Haftreibungsbeiwert versehen sind.
  11. Beweglicher Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (12) aus zwei die Nutwände (43) und die axialen Nuthinterschneidungsräume (31) bildenden Längsprofilen (13) und die Längsprofile (13) voneinander distanzierenden und miteinander verbindenden Abstandshaltern (14) zusammengesetzt ist.
  12. Beweglicher Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch eine bezüglich der Nutlängsmittelebene (ME) spiegelsymmetrische Ausbildung.
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