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Die
Erfindung betrifft eine Motorspindel oder einen Hauptspindelantrieb
für Werkzeugmaschinen nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Hauptspindelantriebe
oder Motorspindeln für die
Werkzeugmaschinenindustrie werden im Regelfall durch elektrische
Motoren angetrieben. Die zur Drehmomenterzeugung notwendigen Ströme werden
hierbei über
Kabel dem Motor zugeführt.
Aus fertigungstechnischen Gründen
gibt es im Regelfall eine Trennstelle der Kabel unmittelbar an der
Motorspindel und an dem Hauptspindelantrieb, d. h. hier werden die
Kabelenden der Motor- bzw. Statorwicklungen mit entsprechenden Verlängerungskabeln
verbunden.
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Nach
dem heutigen Stand der Technik in handelsüblichen Motorspindeln oder
Hauptspindelantrieben wird diese Trennstelle auf drei verschiedene
Arten ausgeführt.
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In
einer Ausführung
wird eine Verlängerung der
Kabel über
Kabelschuhe und Schrauben erzeugt, d. h. an den zu verbindenden
Kabelenden werden Kabelschuhe angebracht, z. B. vercrimpt, die dann miteinander
verschraubt werden. Die Verbindungsstelle ist gegenüber der
Umgebung zu isolieren.
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Eine
andere Ausführungsform
besteht darin, alle Kabelenden des Motors auf eine Stromschiene
in einem Gehäuse
zu führen,
wo sie mittels Schrauben befestigt werden. Zugleich werden die Kabelenden eines
gegenüberliegenden
Kabels ebenfalls verschraubt. Nachteilig bei dieser Ausführung ist
der große
Montageaufwand sowie die Größe des Klemmkastens.
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Schließlich werden
in einer dritten Ausführungsform
die zu verbindende Kabelenden des Motors zusammen in eine gemeinsames
Steckergehäuse
geführt
und dort angelötet
oder vercrimpt. Dasselbe wird mit dem Verlängerungskabel durchgeführt, wobei
eine der beiden Seiten als Stecker, die andere Seite als Buchse
ausgeführt
ist. Nachteilig bei dieser Ausführung
ist die Beschränkung
hinsichtlich der zu verbindenden Stromstärken bzw. die hohen Kosten solcher
Steckverbindungen und die aus Schutzgründen unter Berücksichtigung
der zu verbindenden Stromstärken
notwendige Größe einer
solchen Steckverbindung.
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Dagegen
zeigt die Druckschrift
DE
36 20 086 A1 eine Werkzeugmaschine mit einem verfahrbaren Spindelstock
sowie einem Werkstücktisch,
wobei der Werkstücktisch
drehbar ausgebildet ist und zur Energie- bzw. Signalversorgung Kabel
aufweist, die separate Steckverbindungen am Gehäuse aufweisen.
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Die
Druckschrift
EP 1 211
028 A2 zeigt ein Schnellwechselsystem für Messtaster-Baugruppen. Hierin
werden lösbare
Steckverbindung um eine Steckverbindung zur Übertragung von Messsignalen, d.
h. elektrische Signale niedriger Spannung und Stromstärke offenbart.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Motorspindel oder einen Hauptspindelantrieb
vorzuschlagen, bei der eine gut handhabbare, sicher isolierte und
platzsparende Ausführung
der Trennstelle möglich
ist und insbesondere ein sicheres, korrektes Anschließen der
Leitungen verwirklicht wird.
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Diese
Aufgabe wird ausgehend von einer Motorspindel oder einem Hauptspindelantrieb
der einleitend genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst.
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Durch
die in den Unteransprüchen
genannten Maßnahmen
sind vorteilhafte Ausführungen
und Weiterbildungen der Erfindung möglich.
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Dementsprechend
zeichnet sich eine erfindungsgemäße Motorspindel
oder Hauptspindelantrieb für
Werkzeugmaschinen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 vor allem
dadurch aus, dass für
jede stromführende
Anschlussleitung eine separate Steckverbindung am Spindelgehäuse sowie
eine Winkelarretierung vorgesehen ist.
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Eine
Steckverbindung für
jedes einzelne stromführende
Kabel, d. h. im Falle eines Drehstrommotors für jede einzelne Phase, kann
wesentlich kleiner bei ausreichender Isolation und mechanischer
Sicherheit ausgeführt
werden als ein Mehrfachstecker, der alle Phasen sowie zusätzliche
Leitungen, wie Nullleiter oder Schutzleiter, in einem Steckvorgang verbindet.
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Separate
Steckverbindungen für
stromführende
Kabel bieten neben der geringeren Größe gegenüber einem Mehrfachstecker zudem
den Vorteil, dass die räumliche
Anordnung aller erforderlicher Steckverbindungen wesentlich flexibler
vorgenommen werden kann als im Falle eines Mehrfachsteckers. Darüber hinaus
wird der Austausch eines solchen stromführenden Verlängerungskabels
ebenso erleichtert, wie der motorseitige Anschluss an eine solche
Steckverbindung.
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Letzteres
ist insbesondere dann der Fall, wenn ein separater Durchlass am
Motorgehäuse, beispielsweise
auf der rückwärtigen Stirnseite
des Spindelantriebs, vorgesehen ist, so dass die einzelnen Kabel
relativ weit voneinander beabstandet und gut zugänglich zu verbinden sind.
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Gemäß der Erfindung
ist weiterhin eine Winkelarretierung vorgesehen, die ein Schließen der Steckverbindung
nur bei vorgegebener Winkelorientierung der beiden Verbindungselemente,
d. h. des Steckers bzw. der Buchse ermöglicht.
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Eine
solche Winkelarretierung bietet den Vorteil, dass sich die geschlossene
Steckverbindung nicht verdrehen lässt und somit auch ein Verdrehen des
Kabels bzw. der innenliegenden Bauelemente unterbunden ist.
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Darüber hinaus
kann mit Hilfe zweier Winkelarretierungen, die unter entsprechenden
Winkeln angebracht werden, auch eine Leitungskodierung stattfinden.
Dies bedeutet, dass nur gleichkodierte Stecker und Buchsen zu einer
erfindungsgemäßen Steckverbindung
zueinander passen. Sofern nicht nur am Motorgehäuse, sondern auch am gegenüberliegenden
Ende des Verlängerungskabels,
d. h. üblicherweise
an der Motorsteuerung eine entsprechende Kodierung vorgesehen wird,
kann hierdurch sichergestellt werden, dass die einzelnen stromführenden
Leitungen stets richtig angeschlossen werden, da die Steckverbindungen
nur so zu schließen
sind.
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Auch
bei gut beschrifteten Kabeln besteht sonst die Gefahr, dass die
Anschlüsse
beim Herstellen der Steckverbindungen vertauscht werden, was zu
Fehlfunktionen und gegebenenfalls auch zu Defekten bei der Inbetriebnahme
der Motorspindel oder des Hauptspindelantriebes bzw. deren Steuerung führen kann.
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Eine
Winkelarretierung kann beispielsweise dadurch erzeugt werden, dass
eine achsenparallele Feder und eine entsprechende Nut in jeweils
einem der beiden Verbindungselemente, d. h. dem Stecker und der
Buchse, vorgesehen sind. Diese Nut- und Federführung kann beispielsweise in
den Isolationshülsen
angebracht werden.
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Eine
andere Form der Winkelarretierung könnte zwischen dem Steckergehäuse und
dem Buchsengehäuse
stattfinden, beispielsweise indem ein an einem Gehäuse angebrachter
Vorsprung in eine Ausnehmung des korrespondierenden gegenüberliegenden
Gehäuses
eingreift.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführungsform der
Erfindung ergibt sich dadurch, dass die Isolationshülse und
das zugehörige
Gehäuse
wenigstens bereichsweise eine drehsymmetrische Kontur aufweist.
Auf diese Weise kann die Isolationshülse und somit auch die dort
vorgesehene Winkelarretierung in bestimmten unterschiedlichen Winkelstellungen
in das entsprechende Gehäuse
eingebaut werden. In Verbindung mit einer weiteren festen Winkelarretierung,
beispielsweise zwischen Steckergehäuse und Buchsengehäuse, ergibt
sich somit durch einfaches Verdrehen der Isolationshülse beim
Einbau in das entsprechende Gehäuse
eine Kodierung, die zur Unterscheidung der verschiedenen Leitungen
verwendbar ist.
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Vorteilhafterweise
werden die Durchlässe und
somit die zugehörigen
Steckverbindungen für
die einzelnen zu verbindenden Kabel entlang einer Kreislinie angebracht,
in deren Mittelpunkt die Achse des Motorantriebs verläuft. Zum
einen kommt dies dem Aufbau eines Stators entgegen, bei dem die
anzuschließenden
Wicklungsenden ebenfalls auf einer Kreislinie liegen, zum andern
können
so die erfindungsgemäßen separaten
Steckverbindungen ringförmig
um die üblicherweise
vorhandene zentrale Lagereinheit für die Motorspindel oder den
Hauptspindelantrieb angebracht werden, ohne den Außenumfang
des Spindelgehäuses
zu vergrößern.
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Erfindungsgemäß wird die
elektrische Steckverbindung in Form eines Steckers und einer zugehörigen Buchse
mit entsprechenden Isolationshülsen ausgebildet,
wobei in einer bevorzugten Ausführungsform
die entsprechenden Buchsen am Spindelgehäuse angebracht werden. Die
Buchsen lassen sich in der Regel auf eine kürzere Länge im Vergleich zu Steckern
realisieren, so dass diese Ausführungsform
ein besonders kompaktes Motorgehäuse
mit Steckverbindungen ergibt. Grundsätzlich könnte jedoch auch der Stecker
an dem Spindelgehäuse
und die Buchse an dem zugehörigen
Verlängerungskabel angebracht
werden.
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Eine
besonders einfache Möglichkeit
der Isolation des stromführenden
Kontaktes ergibt sich dadurch, dass zwei Isolationshülsen der
Buchse einerseits und des Steckers andererseits ineinander schiebbar
ausgebildet werden. Hierdurch ergibt sich ein lückenloser Isolationsmantel
bei hergestellter Steckverbindung, durch die die gewünschte Sicherheit
erzielt und insbesondere auch den entsprechenden Vorschriften entsprochen
werden kann.
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Vorteilhafterweise
durchsetzt die gehäuseseitige
Isolationshülse
die Wandung des Spindelgehäuses.
Hierdurch kann das motorseitige Kabelende sich bis in die Isolationshülse erstrecken
und dort mit dem erforderlichen Steckkontakt verbunden werden. Somit
kann die Isolation der Steckverbindung durch eine einzige Isolationshülse einer
Buchse bzw. eines Steckers hergestellt werden, ohne dass motorseitig weitere
Isolationselemente vorgesehen werden müssen.
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Bevorzugt
wird der elektrische Kontakt mit Hilfe von Kontaktelementen wie
z. B. eines elektrisch leitenden Kontaktstifts einerseits und einer
elektrisch leitenden Kontakthülse
andererseits hergestellt, indem der Kontaktstift in die Kontakthülse beim
Schließen
der Steckverbindung eingeführt
wird. Der Kontaktstift kann hierbei sowohl steckerseitig als auch buchsenseitig
vorgesehen werden, wobei je nach Ausführungsform im zugehörigen korrespondierenden
Bauteil dann die Kontakthülse
vorzusehen ist.
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Mit
Hilfe derartiger ineinander führbarer
Kontaktelemente, wie dem oben angeführten Kontaktstift sowie der
Kontakthülse,
lässt sich
insbesondere eine reibschlüssige
Kontaktverbindung herstellen. Eine reibschlüssige Kontaktverbindung wiederum
gewährleistet
eine sichere, dauerhafte elektrische Verbindung zwischen den beiden
Kontaktelementen.
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Ein
solcher Reibschluss wird in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform über Federelemente
bewirkt, die in einer bevorzugten Weiterbildung dieser Ausführung in
Form von Spiralfederringen angebracht werden. Federelemente sorgen
bekannterweise bei elektrischen Steckverbindungen für eine gute
Kontaktierung, wobei Spiralfederringe den Vorteil bewirken, dass
ein Prellen des Kontakts aufgrund eines mechanischen Impulses nicht
möglich
ist und darüber
hinaus der elektrische Kontakt rund um den Kontaktstift gleichmäßig und
damit über
eine große
Kontaktfläche
erfolgt. Eine große
Kontaktfläche
ist nicht zuletzt aufgrund der hohen Ströme (> 100 A), die bei Motorspindeln oder Hauptspindelantrieben üblich sind,
von Vorteil.
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Vorteilhafterweise
wird eine erfindungsgemäße Steckverbindung über ein
Crimpelement mit den zu verbindenden Kabelenden verbunden. Crimpelemente
bieten bei gutem und dauerhaftem elektrischen Kontakt fertigungstechnische
Vorteile und haben sich für
derartige Zwecke bewährt.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Verbindung wird
das Crimpelement, das mit einem Kabelende vercrimpt wird, mit einem der
oben angeführten Kontaktelemente,
d. h. mit dem Kontaktstift bzw. der Kontakthülse, lösbar verbunden. Neben den o.
a. Vorteilen bei der Herstellung des Crimpelementes ergibt sich
hierdurch die Möglichkeit,
die gleichen Kontaktelemente für
unterschiedliche Kabeldurchmesser zu verwenden, an die lediglich
die Crimpelemente angepasst werden müssen. Nach dem Vercrimpen der
Kabelenden wird an die Crimpelemente das entsprechende Kontaktelement für die Steckverbindung
angefügt
und verbunden, z. B. verschraubt.
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Zur
Absicherung der erfindungsgemäßen Steckverbindung
werden weiterhin vorzugsweise Dichtelemente wie O-Ringe zwischen
den an- bzw. ineinanderzufügenden
Verbindungselementen vorgesehen, um die Steckverbindung vor Verschmutzung
und eindringender Feuchtigkeit zu schützen. Darüber hinaus wird mit solchen
Dichtelementen eventuell bestehenden oder künftigen Sicherheitsvorschriften
Genüge
getan.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand der
Figuren nachfolgend näher
erläutert.
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Im
Einzelnen zeigen
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1 einen
Längsschnitt
durch eine erfindungsgemäße Steckverbindung,
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2 eine
Draufsicht auf eine Isolationshülse,
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3 eine
Draufsicht auf eine das Gegenstück
zur Isolationshülse
gem. 1 bildende Isolationshülse,
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4 eine
Draufsicht auf eine Isolationshülse
gemäß 3 in
entgegengesetzter Blickrichtung,
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5 eine
Seitenansicht einer kompletten Steckverbindung und
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6 einen
Ausschnitt aus einer Draufsicht auf die hintere Stirnseite eines
Spindelgehäuses.
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Die
Steckverbindung 1 gemäß 1 umfasst
eine spindelseitige Buchse 2 und einen kabelseitigen Stecker 3.
Ein einzelnes motorseitiges Anschlusskabel, das in 1 nicht
näher dargestellt
ist, wird mit dem Crimpelement 4 verbunden, d. h. vercrimpt,
wobei das Kabelende in die Crimphülse 5 eingeführt und
dort vercrimpt wird.
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Die
Crimphülse 5 umfasst
einen Vorsprung 6, auf den hohler Kontaktstift 7 aufgesteckt
ist. Der Kontaktstift 7 weist an einem Ende eine Querschnittsvergrößerung 8 mit
einem Anschlagkegel 9 auf. Der Kontaktstift 7 wird
auf dem Vorsprung 6 des Crimpelements 4 mittels
einer Schraube 10 befestigt.
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Zur
Aufnahme der Schraube 10 ist der Kontaktstift 7 stirnseitig
mit einer Bohrung 11 versehen. Beim Einschrauben der Befestigungsschraube
wird das Crimpelement 4 auf den Kontaktstift 7 gezogen, bis
das Crimpelement 4 einerseits und der Kontaktstift 7 andererseits
aneinander stoßen.
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Das
Crimpelement 4 ist in eine Isolationshülse 12 eingelegt,
die einen sechskantförmigen
Innenquerschnitt 13 aufweist (vgl. 2), der
an einen sechskantförmigen
Außenquerschnitt 14 eines
Ringkragens 15 des Crimpelementes 4 angepasst
ist. Dementsprechend kann das Crimpelement 4 nur in bestimmten
Winkelstellungen in die Isolationshülse 12 bis zum Anschlag
an einen Ringsteg 16 eingeschoben werden. Beim Aufschrauben
des Kontaktstiftes 7 auf das Crimpelement 4 schlägt dieser
mit seiner Querschnittsvergrößerung 8 auf
der gegenüberliegenden
Seite des Ringstegs 16 an, so dass sich sowohl eine axiale
als auch aufgrund des Ringkragens 15 eine in radialer Richtung
feste Fixierung der verschraubten Einheit ergibt.
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Die
Isolationshülse 12 ist
in ein Gehäuse 17 eingelegt,
das endseitig mit einem Befestigungsflansch 18 zur Befestigung
an einem Spindelgehäuse 19 versehen
ist. Zwei O-Ringe 20, 21 dienen hierbei zur Abdichtung
gegenüber
dem Spindelgehäuse 19 einerseits
bzw. dem Gehäuse 17 der
Buchse 2 andererseits.
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Der
gegenüberliegende
Stecker 3 ist wiederum mit einem Crimpelement 22 versehen,
das mit der Seele des anzuschließenden Verlängerungskabels 24 vercrimpt
wird.
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Die
Seele 23 des Anschlusskabels 24 ist hierbei in
die Crimphülse 25 eingeführt und
dort vercrimpt. Das Crimpelement 22 weist wiederum einen Ringkragen 26 auf,
der umfangseitig eine Sechskantform aufweist. Die Crimphülse 25 bzw.
das gesamte Crimpelement 22 ist in eine Isolationshülse 27 eingefügt, so dass
der Ringkragen 26 an einem Ringsteg 28 der Isolationshülse 27 anschlägt. Auf
der gegenüberliegenden
Seite wird eine Kontakthülse 29 über eine
Verbindungsschraube 30 mit dem Crimpelement 22 verschraubt,
so dass die steckerseitige Stirnseite 31 der Kontakthülse 29 an
dem Ringsteg 28 anschlägt.
Somit ergibt sich wiederum eine in axialer Richtung als auch in
radialer Richtung gesicherte Fixierung der aus dem Crimpelement 22 und
Kontakthülse 29 bestehenden
Einheit in der Isolationshülse 27.
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Die
Isolationshülse 27 weist
im Bereich der Crimphülse 22 einen
sechskantförmigen
Innenquerschnitt 32 und einen sechskantförmigen Außenquerschnitt 33 (vgl. 3)
auf, so dass sie drehfest in ein Steckergehäuse 34 mit einem korrespondierenden Innensechskantprofil 35 einzusetzen
ist.
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Die
Fixierung im Steckergehäuse 34 wird über eine
Doppelverschraubung 37 vorgenommen, wobei mit Hilfe einer Überwurfmutter 38 und
einem Klemmring 39 eine feste Klemmung mit dem Anschlusskabel 24 vorgenommen
wird.
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Über einen
O-Ring 40 und einen in den Klemmring 39 eingelegten
Dichtring 41 ergibt sich hierbei wiederum ein dichter Abschluss
des Steckers 3.
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In 2 ist
eine Nut 42 in der Isolationshülse 12 der Buchse 2 erkennbar.
In diese Nut 42 passt eine Feder 43 der Isolationshülse 27 des
Steckers 3 (siehe 4). Auf
diese Weise werden die beiden Isolationshülsen 12, 27 beim
Ineinanderschieben, d. h. beim Herstellen der Steckverbindung 1 drehfest verbunden.
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Über die
Außen-
bzw. Innenquerschnitte in Sechskantform 13, 32, 33 sowie
die entsprechenden Sechskantprofile im Steckergehäuse 34 bzw.
im Buchsengehäuse 17 ergibt
sich eine Winkelarretierung, so dass die gesamte Steckverbindung 1 drehfest
ausgebildet ist.
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Eine
solche Winkelarretierung kann außerdem beispielsweise durch
einen Vorsprung 44 am Steckergehäuse 34 bewerkstelligt
werden, der in eine entsprechende Ausnehmung 45 auf Seiten
des Buchsengehäuses 17 eingreift.
Die Ausnehmung 45 kann beispielsweise durch zwei Nocken 46, 47 gebildet
werden, d. h. sie braucht den Vorsprung 44 nicht vollständig umschließen.
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Durch
das Anbringen von zwei Winkelarretierungen lassen sich die Buchse 2 und
Stecker 3 kodieren, d. h. eine Steckverbindung 1 lässt sich
nur dann bewerkstelligen, wenn die Winkelpositionen der beiden Winkelarretierungen
zueinander passen.
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6 zeigt
einen Ausschnitt eines Spindelgehäuses 19, an dem innenseitig
ein Lagerflansch 48 für
die zentrale Spindellagerung sichtbar ist. Der Lagerflansch 48 nimmt
einen großen
Bereich des Spindelgehäuses 19 ein,
da aufgrund der aufzunehmenden Kräfte eine entsprechend stabile
Lagerung erforderlich ist. Dementsprechend bleibt bei einem erwünschten
kleinen Außendurchmesser
des Gesamtgehäuses 19 nur
wenig Platz für
den Anschluss der Anschlusskabel 24.
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In 6 ist
erkennbar, wie die einzelnen Steckverbindungen 1 bzw. Buchsen 2 auf
einer Kreislinie um den Lagerflansch 48 herum angeordnet
und mit ihren Befestigungsflanschen 18 über Schrauben 49 am
Spindelgehäuse
verschraubt sind.
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In 1 ist
weiterhin erkennbar, wie in dieser speziellen Ausführungsform
der Reibschluss zwischen der Kontakthülse 29 einerseits
und dem Kontaktstift 7 andererseits bewerkstelligt wird.
Die Kontakthülse 29 umfasst
drei Nuten 50, in die Spiralfederringe 51 eingelegt
sind. Diese Spiralfederringe 51 werden beim Einschieben
des Kontaktstifts 7 in die Kontakthülse 29 gedehnt und
legen sich hierbei reibschlüssig
an beiden Kontaktelementen 7, 29 an. Dabei wird
zugleich gewährleistet,
dass eine große
Kontaktfläche
für die
zu erwartenden großen
Ströme
sichergestellt ist. Zugleich wird über diesen Reibschluss die
Steckverbindung 1 gegen ein unbeabsichtigtes Lösen gesichert.
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Ein
weiterer Spiralfederring 52, der in eine Nut der Buchse 2 eingelegt
ist, sichert zusätzlich
die Steckverbindung 1 gegen ein unbeabsichtigtes Lösen. Darüber hinaus
ist über
einen O-Ring 53 die dichte Verbindung zwischen Stecker 3 und
Buchse 2 gewährleistet.
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Die
dargestellte Ausführungsform
beschreibt nur beispielsweise eine Möglichkeit, wie eine Steckverbindung
für ein
einzelnes stromführendes
Kabel einer Motorspindel oder eines Hauptspindelantriebes für Werkzeugmaschinen
platzsparend, schmutz- und feuchtigkeitsdicht sowie mit guter Isolation
zu realisieren ist. Wesentlich bei der Erfindung ist der Umstand,
dass einzelne Steckverbindungen für einzelne stromführende Kabel
vorgesehen werden, so dass das Spindelgehäuse 19 sehr kompakt
und ohne hervorstehende Anschlusskabel ausgestaltet werden kann.
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Durch
die lösbare
Verbindung zwischen den Crimpelementen 4, 22 einerseits
und den Kontaktelementen 7, 29 andererseits können dabei
die Kontaktelemente 7, 29 für beliebige Kabelquerschnitte
verwendet werden, da lediglich die Crimpelemente 4, 22 angepasst
werden müssen.
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- 1
- Steckverbindung
- 2
- Buchse
- 3
- Stecker
- 4
- Crimpelement
- 5
- Crimphülse
- 6
- Vorsprung
- 7
- Kontaktstift
- 8
- Querschnittsvergrößerung
- 9
- Anschlagnagel
- 10
- Schraube
- 11
- Bohrung
- 12
- Isolationshülse
- 13
- Innenquerschnitt
- 14
- Außenquerschnitt
- 15
- Ringkragen
- 16
- Ringsteg
- 17
- Gehäuse
- 18
- Befestigungsflansch
- 19
- Spindelgehäuse
- 20
- O-Ring
- 21
- O-Ring
- 22
- Crimpelement
- 23
- Seele
- 24
- Anschlusskabel
- 25
- Crimphülse
- 26
- Ringkragen
- 27
- Isolationshülse
- 28
- Ringsteg
- 29
- Kontakthülse
- 30
- Verbindungsschraube
- 31
- Stirnseite
- 32
- Innenquerschnitt
- 33
- Außenquerschnitt
- 34
- Steckergehäuse
- 35
- Innensechskantprofil
- 37
- Doppelverschraubung
- 38
- Überwurfmutter
- 39
- Klemmring
- 40
- O-Ring
- 41
- Dichtring
- 42
- Nut
- 43
- Feder
- 44
- Vorsprung
- 45
- Ausnehmung
- 46
- Nocken
- 47
- Nocken
- 48
- Lagerflansch
- 49
- Schraube
- 50
- Nut
- 51
- Spiralfederring
- 52
- Spiralfederung
- 53
- O-Ring