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Mischverfahren für Klebemittel Die Erfindung betrifft ein Mischverfahren
für Klebemittel, nach welchem der Kleber in einem genau dosierten Mengenverhältnis
mit dem dazugehörenden Härtemittel gemischt wird. Insbesondere eignet sich die Erfindung
zur Aufbereitung von solchen Klebemitteln, bei denen Stoffe der Triäthylentetramingruppe
verwendet werden.
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Solche Klebemittel werden neuerdings in großem Ausmaß für industrielle
Zwecke eingesetzt. Bekannt sind z. B. Klebemittel auf Epoxydharzbasis und der dazugehörende
Härter. Die Mischung des Klebemittels und des Härters stellte bisher ein Problem
dar, dessen Lösung große Schwierigkeiten bereitete.
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Das Triäthylentetramin ruft nämlich bei Berührung und sogar bereits
beim Einatmen der Dünste eine Krankheit hervor, die mit erheblichen Entzündungen
im Gesicht und an den Händen anfängt und in der Folge zu schwer auszuheilenden Schwellungen
und Ausschlag führen kann. Diese Krankheitserscheinungen gehen im Anfangsstadium
innerhalb einiger Wochen zurück, sobald der Patient nicht mehr mit dem Klebemittel
arbeitet. Personen, die einmal von dieser Krankheit befallen gewesen sind, bleiben
anfällig und können deshalb nicht mehr für derartige Arbeiten eingesetzt werden.
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Bisher gab es keine Mischvorrichtungen, die diesem überstand Rechnung
trugen. Alle bekannten Maßnahmen (die Verwendung von Gummikleidung, Hautcremes und
Puder, energischeAbsaugung der Dämpfe, rigorose Sauberhaltung usw.) halfen nur zu
einem geringen Teil, weil die Mischung in dem jeweiligen Verbrauch angepaßten Mengen
genau dosiert werden mußte und die bisherigen Dosierungsanlagen nicht unter Luftabschluß
arbeiteten. Ferner mußte der fertige Kleber von der Mischanlage an die Arbeitsstelle
gebracht werden, wo er mittels Pinsel oder Holzstäbchen aufgetragen wurde. Wegen
der Aushärtung werden die jeweils arbeitsfertig gemischten Klebemittel nur in kleinen
Mengen aufbereitet, normalerweise in Portionen von jeweils 100 g Bindemittel und
4g Härter oder je nach kurzfristigem Verbrauch in größeren Mengen.
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Die Erfindung hat zum Ziel, die oben beschriebenen Übelstände zu
beseitigen und ein Mischverfahren für Klebemittel zu schaffen, bei welchem die Arbeiter
weder in Berührung mit dem Klebemittel selbst noch mit dessen Dämpfen kommen, so
daß keine gesundheitsschädlichen Einwirkungen mehr möglich sind.
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Erfindungsgemäß wird für das Mischverfahren für Klebemittel eine
Dosierungsanlage benutzt, die in bereits bekannter Weise zwei Gefäße für die zu
mischenden Substanzen und einen mit diesen über Rohrleitungen und Ventilen verbundenen
Mischbehälter aufweist. Das Neue an der Erfindung besteht darin,
daß das Klebemittel
in seinem Originalbehälter unter Luftabschluß in das eine Gefäß eingebracht wird,
nachdem eine passende Austrittsöffnung an dem Boden des Originalbehälters eingelassen
worden ist, während das Härtemittel sich ebenfalls unter Luftausschluß in dem zweiten
Gefäß befindet, wonach der Kleber mittels Bewegung eines in den Originalbehälter
eingeführten Kolbens und das Härtemittel iiber eine Meßstrecke, beide unter Luftabschluß,
in ein Rührwerk eingeführt und vermischt werden, worauf das fertige Klebemittel
über einen Auswerfer unmittelbar auf das zu klebende Werkstück aufgetragen wird.
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In der Zeichnung ist die Erfindung dargestellt und erläutert. Die
Zeichnung zeigt im Schnitt die verwendete Mischanlage für Klebemittel. Das Zylindergefäß
1 weist einen Deckel 2 auf, der mittels Spannschrauben 3 luftdicht auf das Zylindergefäß
1 aufgesetzt werden kann. Der Deckel 2 besitzt an seinem Oberteil eine drehbar gelagerte
Spindelmutter 4, die auf eine Kolbenspindel 5 aufgeschraubt ist. Am unteren Ende
der Kolbenspindel 5 ist ein Kolben 6 angeordnet, der genau in die Originaldose 7
hineinpaßt, in welcher das Araldit-Klebemittel angeliefert wird.
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Bevor die Originaldose 7 in das Zylindergefäß 1 eingebracht wird,
spart man im Boden der Dose 7 ein Loch 8 aus. Dieses Loch 8 korrespondiert mit einem
im Boden des Zylindergefäßes befindlichen Kanal 9, der nach unten in ein Rührwerk
10 einmündet. Der Härter wird in ein kleineres Gefäß 11 eingefüllt, das ebenfalls
luftdicht abgeschlossen ist und lediglich oben eine Ventilschraube 12 besitzt, durch
welche der für das Abfüllen erforderliche Lufteintritt ermöglicht werden kann. Das
Einfüllen des Härters geschieht in der Weise, daß der Deckel 13 des Härtergefäßes
11 abgenommen wird, wonach die Dose, in der der Härter geliefert wird, auf das Gefäß
11 aufgestülpt wird. Vom Härtergefäß 11 führt ein Kanal 14 in die
als
Meßstrecke ausgebildete und mit Meßstrichen versehene Glasröhre 15. Zwischen dem
Gefäß 11 und der Meßstrecke 15 ist das Sperrventil 16 angeordnet. Am Unterteil der
Meßstrecke 15 ist fernerhin ein zweites Sperrventil 17 angebracht, von wo aus ein
Verbindungsrohr 18 zum Rührwerk 10 führt. Vor dem Rührwerk ist die Spritzvorrichtung
19 angeordnet.
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Durch den Auswerfer 20 kann der fertig gemischte Kleber über die Spritzvorrichtung
19 unmittelbar auf das zu klebende Werkstück aufgetragen werden. Ein Kolben 22 schließt
während des Rührvorgangs den Kanal 9 ab und verhindert einen Rücktransport der Milchmenge
in die Originaldose 7.
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Diese Mischvorrichtung arbeitet nunmehr wie folgt: Durch eine bestimmte
Abwärtsbewegung der Spindel 5 (beispielsweise durch Meßstriche feststellbar) wird
eine ganz bestimmte Menge Kleber aus der Originaldose 7 durch den Kanal 9 in das
Rührwerk 10 eingebracht. Das Sperrventil 17 wird zugesperrt, wonach das Sperrventil
16 geöffnet wird, und zwar so lange, bis die entsprechende Menge vom Härter in die
Meßstrecke 15 eingelaufen ist. Danach wird das Sperrventil 16 wieder zugesperrt
und das Sperrventil 17 geöffnet. Die abgemessene Härtermenge läuft danach durch
das Verbindungsrohr 18 in das Rührwerk 10 hinein. Durch Umrühren (Handgriff 21)
werden Klebemittel und Härter miteinander vermischt. Dann wird das zu klebende Werkstück
an die Spritzvorrichtung 19 herangebracht, worauf der fertige Kleber durch Betätigung
des Auswerfers 20 oder mittels Preßluft auf die Klebestelle aufgebracht wird.
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Um ein Verkleben der Bauelemente zu vermeiden, werden als Baustoffe
geeignete Plasten verwendet, die den Klebeeigenschaften entgegenwirken. Die Gefahr,
daß der Kleber bereits in der Mischanlage aushärtet, steigt erheblich an bei Erhöhung
der Temperatur. Im Rührwerk und an den angrenzenden Bauelementen entsteht während
des Rührvorgangs naturgemäß eine Wärmestauung. Die Wärme muß mittels einer Kühl-
vorrichtung
abgeführt werden, die bei kleineren Anlagen aus einer Kühlschlange oder einem Kühlmantel
(nicht gezeichnet) besteht. Größere Anlagen werden zweckmäßig in einem Kühlschrank
untergebracht.
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Das Ausführungsbeispiel zeigt, daß bei einer Verwendung dieser Mischanlage
jede Berührung mit dem Klebemittel und insbesondere mit dem gefährlichen Härter
ausgeschlossen ist. Nur durch grobe Unvorsichtigkeit, und zwar lediglich während
des Auftragens auf die Klebestelle, ist es möglich, daß ein Arbeiter den Kleber
berühren könnte. Für solche Fälle, die nur durch Unachtsamkeit zustande kommen können,
würden einfache Schutzmittel, wie z. B.
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Gummihandschuhe, vollständig ausreichen.