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Die Erfindung betrifft einen Sturzhelm,
insbesondere für
Motorradfahrer, mit einer schützenden Helmkalotte,
einem an der Helmkalotte schwenkbar befestigten Kinnteil, das gemeinsam
mit der Helmkalotte einen Visierbereich des Sturzhelms begrenzt und
dessen Schwenkbewegung in eine an der Helmkalotte fixierten Verriegelungsstellung
zu einem Einrasten eines Verriegelungsteils in einen zugehörigen Verriegelungsmechanismus
führt.
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Derartige Sturzhelme sind seit langer
Zeit bekannt und zunehmend im Gebrauch. Sie bilden einen Integralhelm,
der einen vollständigen
Schutz des Kopfes des Helmträgers
gewährleistet,
indem unterhalb des Visierbereichs ein Kinnteil vorgesehen ist, mit
dem – anders
als bei sogenannten Jet-Helmen – auch
der Kinnteil des Kopfes geschützt
wird.
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Wird die Helmkalotte eines Integralhelmes einteilig
hergestellt, entstehen Probleme beim Aufsetzen des Helmes auf den
Kopf und verstärkt
beim Abziehen des Helmes vom Kopf, insbesondere wenn dies von Dritten,
beispielsweise bei einem Unfallopfer, vorgenommen werden muss.
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Es ist deshalb seit langem bekannt,
Helme in der eingangs erwähnten
Art mit einem an der Helmkalotte hochklappbar angelenkten Kinnteil
auszubilden. Das Kinnteil wird in der Gebrauchsstellung, in der
es die Helmkalotte zu dem Integralhelm ergänzt, verriegelt und ist durch
Druck auf eine Druck- oder Schiebetaste entriegelbar, sodass das
Kinnteil hochgeklappt und dann der Helm einfacher vom Kopf des Helmträgers abgezogen
werden kann. An die Verriegelung, die zweckmäßigerweise Anlagekanten zwischen
Kinnteil und Helmkalotte auf beiden Seiten des Helmes übergreift,
sind hohe Anforderungen zu stellen, da sie einerseits bei einem
Unfall das Kinnteil fest in der Verriegelungsstellung halten muss,
andererseits nach dem Unfall aber auch durch die vorgesehene Taste
einwandfrei entriegelbar sein muss.
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Der Motorradfahrer schließt den aufgesetzten
Helm, indem er das Kinnteil nach unten gegen die Helmkalotte verschwenkt.
Sollte dabei die Verriegelung, gegebenenfalls nur auf einer Seite,
nicht richtig einrasten, besteht bei einem ungünstigen Schlag auf das Kinnteil
bei einem Unfall die Gefahr, dass das Kinnteil aufspringt und den
Kinnbereich des Helmträgers
nicht mehr schützt.
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Auf dem Markt befindliche neuere
Verriegelungsmechanismen sehen zwei Schließstellungen vor, nämlich eine
Fangstellung und eine Verriegelungsstellung. Die Fangstellung hat
die Funktion, eine gewisse Schließkraft für das Kinnteil zur Verfügung zu
stellen, wenn beim Schließen
die Verriegelung nicht exakt durchgeführt worden ist, also die Verriegelungsstellung
nicht erreicht worden ist. In diesem Fall wird insbesondere eine Öffnung des
Kinnteils während
der Fahrt durch Windeinwirkungen unterbunden und so eine akute Gefährdung des
Helmträgers
vermieden. Die Fangstellung bewirkt aber keinen vollständigen Unfallschutz.
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Es ist für den Helmträger schwierig
zu erkennen, ob er das Schließen
des Kinnteils bis zur sicheren Verriegelungsstellung bewirkt hat
oder gegebenenfalls nur die Fangstellung erreicht hat. Hierzu muss
der Helmträger
das Spiel des Helmteils gegenüber
der Helmkalotte überprüfen, was
in der Praxis aber nur selten geschieht.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, einen Sturzhelm der eingangs erwähnten Art so auszubilden, dass
er eine erhöhte
Sicherheit für die
Bereitstellung eines vollständigen
Unfallschutzes durch den Sturzhelm gewährleistet.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein
Sturzhelm der eingangs erwähnten
Art erfindungsgemäß dadurch
gekennzeichnet, dass der Verriegelungsmechanismus eine Anzeige steuert,
die eine nicht verriegelte Stellung des Kinnteils an der Helmkalotte
anzeigt und sich ändert,
wenn die Verriegelungsstellung erreicht ist.
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Bei dem erfindungsgemäßen Sturzhelm
wird dem Helmträger
angezeigt, ob das Kinnteil in der verriegelten Stellung an der Helmkalotte
fixiert worden ist, wobei diese Anzeige durch den Verriegelungsmechanismus
selbst gesteuert wird. Die Anzeige kann sich dabei im Sichtbereich
des Helmträgers
innerhalb des Helmes, im Visierbereich des Helmes oder auch im Cockpit
des Fahrzeugs befinden. Die Anzeige lässt sich im Visierbereich unauffällig und
ohne Störung
des für
das Fahren benötigten
Sichtfeldes ohne weiteres realisieren. Dabei ist es möglich, die
Anzeige mechanisch zu steuern, indem vorzugsweise unmittelbar die
Verriegelungsbewegung des Verriegelungsmechanismus ausgenutzt wird,
um die Anzeige zu steuern. Alternativ ist es möglich, die Verriegelung durch
einen Kontakt zu detektieren und eine elektrische Anzeige vorzusehen,
wobei eine elektrische Energiequelle am Helm installiert werden
muss, die durch eine Knopfzellenbatterie oder kleine Solarzellen
gebildet sein kann.
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Bei einem erfindungsgemäßen Sturzhelm, bei
dem wenigstens ein Teil des Verriegelungsmechanismus von dem Verriegelungsteil
gegen die Kraft einer Rückstellfeder
bewegbar ist und eine an der Helmaußenseite betätigbare
Entriege lungseinrichtung zur Freigabe des Verriegelungsteils aus
dem Verriegelungsmechanismus vorgesehen ist, lässt sich die mechanische Steuerung
eines Anzeigeelements in einer bevorzugten Ausführungsform dadurch ausführen, dass
mit dem bewegten Teil des Verriegelungsmechanismus ein Betätigungsglied verbunden
ist, dessen Bewegung über
eine Getriebeanordnung in eine Bewegung eines Anzeigeelements so übertragbar
ist, dass das Anzeigeelement zur Anzeige in den Visierbereich ragt,
wenn die endgültige
Verriegelungsstellung noch nicht erreicht ist.
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In einer konstruktiv sinnvollen Ausführung der
Erfindung führt
das Betätigungsglied
eine Schwenkbewegung aus und ist in einem Langlochschlitz eines
ersten Hebelarms eines zweiarmigen Hebels geführt, dessen zweiter Hebelarm
mit dem Anzeigeelement versehen ist. Durch den zweiarmigen Hebel
lässt sich
sowohl die Positionierung des Anzeigeelements an der gewünschten
Stelle erreichen als auch die Größe der Bewegung
aufgrund der gewählten Übersetzung
durch den zweiarmigen Hebel einstellen.
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Zur Steuerung der Bewegung des Anzeigeelements
dient es auch, wenn der erste Hebelarm eine Kurvenform des Langlochschlitzes
aufweist, die mit der Schwenkbewegung des Betätigungsgliedes eine Verschwenkung
des zweiarmigen Hebels um seinen zentralen Drehpunkt steuert.
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Ist in dem Verriegelungsmechanismus
der Verriegelungsstellung eine Fangstellung für das Verriegelungsteil vorgeschaltet,
wird die Bewegung des Anzeigeelements vorzugsweise so gesteuert,
dass in der Fangstellung nur ein kleiner Teil des Anzeigeelements
in den Visierbereich ragt, sodass durch das Anzeigeelement zwar
die nicht vollständig
eingenommene Verriegelungsstellung angezeigt wird, jedoch zwischen
dem vollständig
offenen Zustand und der Fangstellung des Verriegelungsmechanismus
unterschieden werden kann. Zweckmäßigerweise wird die Bewegung
des Anzeigeelements so gesteuert, dass das Anzeigeelement in der
Verriegelungsstellung im Visierbereich nicht sichtbar ist.
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Bei der alternativen Steuerung der
Anzeige durch einen elektrischen Kontakt bzw. elektrischen Schalter
ist es zweckmäßig, eine
elektrooptische Anzeige vorzusehen, die beispielsweise aus wenigstens
einer Leuchtdiode oder wenigstens einem Flüssigkristallelement gebildet
sein kann. Die elektrooptische Anzeige kann an einer Visierscheibe
im Visierbereich angeordnet sein, gegebenenfalls auch in die Visierscheibe
mit entsprechenden Kontaktleitungen eingearbeitet sein. Die Verwendung
von Flüssigkristallelementen
bietet den Vorteil einer außerordentlich geringen
Stromaufnahme, sodass eine etwaig benutzte Batterie eine die Lebensdauer
des Sturzhelms überdauernde
Lebensdauer aufweist und ein regulärer Batteriewechsel nicht vorgesehen
werden muss. Alternativ kann eine Display auch im Innern des Helmes
befestigt werden und so ausgerichtet sein, dass es vom Heimträger ohne
weiteres erkennbar ist. Weiter ist es möglich, das Display im Cockpit
des Fahrzeugs, das ein Auto oder ein Motorrad sein kann, anzuordnen,
wobei dann eine Übertragung
eines Steuersignals vorzugsweise drahtlos erfolgt. Dabei kann die
Anzeige auch innerhalb eines für
andere Zwecke bereits vorhandenen Displays am Helm oder im Cockpit
realisiert sein.
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Die Erfindung soll im Folgenden anhand
eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert werden.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht von schräg
hinten auf ein Kinnteil, bei dem ein Verriegelungsteil noch nicht
in einen Verriegelungsmechanismus eingreift
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2 eine
Ansicht gemäß 1 in einer Fangstellung
des Verriegelungsmechanismus
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3 eine
Ansicht gemäß 1 in einer Verriegelungsstellung
des Verriegelungsmechanismus.
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Das in der Zeichnung dargestellte
Kinnteil weist zwei schräg
nach hinten und oben gerichtete Ansätze 1 mit Öffnungen 2 auf.
Die Ansätze
dienen der schwenkbaren Befestigung des Kinnteils an einer (nicht
dargestellten) Helmkalotte, wobei die Öffnung 2 mit einer
Rastkontur 3 ausgebildet ist und zugleich der Aufnahme
einer (nicht dargestellten) Visierscheibe dient.
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Das Kinnteil weist eine im Wesentlichen
horizontale obere Kante 4 auf, die eine untere Begrenzung
eines Visierbereichs 5 bildet. Der Visierbereich 5 stellt
bei geschlossenem Kinnteil einen Ausschnitt des Helms in Augenhöhe des Helmträgers dar,
der mit einer Visierscheibe abdeckbar ist und der das Gesichtsfeld
des Helmträgers
definiert.
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Das in der Zeichnung ohne Polsterung
und sonstige Ausstattung dargestellte Kinnteil weist an seiner Vorderseite
eine Lüftungsöffnung 6 auf.
An einer Außenseite
des Kinnteils unterhalb des Ansatzes 1 befindet sich eine
Schiebetaste 7, die mit einem in einer flexiblen schlauchartigen
Führung 8 geführten Draht 9 verbunden
ist, mit dem eine Entriegelung eines Verriegelungsmechanismus 10 auch
auf der der Schiebetaste 7 gegenüberliegenden Seite möglich ist.
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Das Kinnteil weist an seinen beiden
seitlichen Enden Anschlagkanten 11 auf, die an entsprechenden
Anschlagkanten der Helmkalotte im geschlossenen Zustand des Kinnteils
anliegen. Über die
Anschlagkanten 11 ragt ein Verriegelungsteil 12, das
an der Helmkalotte fest angebracht ist. Die Helmkalotte bildet im
Bereich des Verriegelungsteils 12 eine etwa U-förmige Aufnahme,
sodass das Verriegelungsteil 12 auch bei geöffnetem
Kinnteil von der Helmkalotte nach außen abgedeckt ist. Das Verriegelungsteil 12 besteht
aus einem flachen Metallstreifen 13, an dessen zum Verriegelungsmechanismus 10 zeigenden
Ende ein pilzförmiger
Bolzen 14 befestigt ist.
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Der Verriegelungsmechanismus 10 ist
an sich bekannt und wird hier im Einzelnen nicht näher erläutert. Er
weist ein ortsfestes Führungsstück 15 und
wenigstens zwei drehbar gelagerte Hebelstücke 16, 17 auf,
die beim Einführen
des Verriegelungsbolzens 14 in das Führungsstück 15 gegen die Kraft
einer Rückstellfeder 18 verschwenkt
werden und dann unter Federwirkung in eine Verriegelungsstellung einschnappen.
An dem schwenkbaren Hebelstück 17 ist
ein Betätigungsglied 19 befestigt,
das an seinem freien Ende einen Führungsstift 20 trägt. Der
Führungsstift 20,
der durch eine Schraube mit Schraubenkopf gebildet sein kann, ist
in einem Langlochschlitz 21 eines ersten Arms 22 eines
zweiarmigen Hebels 23 geführt. Der zweiarmige Hebel 23 ist
um einen zentralen Drehpunkt 24 drehbar. Sein zweiter Arm 25 ist
nahe der Wandung des Kinnteils geführt und an seinem Ende mit
einem streifenförmigen
Anzeigeelement 26 versehen. Die durch das Anzeigeelement 26 beabsichtigte
Warnwirkung kann durch eine rote Farbgebung des Anzeigeelements 26 unterstützt werden.
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1 zeigt
das Verriegelungsteil 13 in einer noch nicht in das Führungsstück 15 eingreifenden Stellung.
In dieser Stellung ist das Kinnteil zwar heruntergeklappt, wird
jedoch nicht an der Helmkalotte gehalten. Eine Fahrt mit dem Sturzhelm
in dieser Position wäre
gefährlich,
da in einer ungünstigen
Konstellation das Kinnteil, beispielsweise durch den Fahrtwind,
hochklappen könnte
und dadurch der Sturzhelm im Fahrtwind einen schlagartig erhöhten Strömungswiderstand bildet,
wodurch der Kopf des Helmträgers
nach hinten gerissen wird. Darüber
hinaus bewegt sich das Kinnteil durch den Sichtbereich des Helmträgers.
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Diese Gefahr wird durch das Anzeigeelement 26 dem
Helmträger
verdeutlicht, weil das Anzeigeelement 26 in den Visierbereich 5 des
Helmträgers ragt,
da sich der Führungsstift 20 des
Betätigungsgliedes 19 am
in Fahrtrichtung vorderen Ende des nach hinten nach unten gekrümmt ausgebildeten
ersten Hebelarms 22 befindet, sodass das in Fahrtrichtung
vorne liegende Ende des zweiten Hebelarms 25 mit dem Anzeigeelement 26 nach
oben gedrückt wird.
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2 zeigt
die Situation, in der sich der Verriegelungsbolzen 14 des
Verriegelungsteils 12 in der Fangstellung des Verriegelungsmechanismus
befindet. Der Verriegelungsbolzen 14 hat dabei das Hebelstück 17 bereits
teilweise verschwenkt, sodass das Betätigungsglied 19 gegen
die Kraft der Rückstellfeder 18 ebenfalls
etwas verschwenkt worden ist. Dadurch hat sich der Führungsstift 20 in
dem Langlochschlitz 21 etwas nach hinten bewegt, wodurch das
Anzeigeelement 26 am Ende des zweiten Arms 25 des
zweiarmigen Hebels 23 um ein kleines Stück nach unten bewegt worden
ist. Das Anzeigeelement 26 ist im Visierbereich 5 noch
erkennbar, jedoch mit einer kleineren Fläche als in der in 1 dargestellten Stellung.
Der Fahrer hat daher die Möglichkeit, die
völlig
unverschlossene Stellung gemäß 1 von der Fangstellung gemäß 2 durch das Anzeigeelement 26 zu
unterscheiden. In jedem Fall wird ihm jedoch angezeigt, dass die
für den
vollständigen Unfallschutz
benötigte
Verriegelungsstellung noch nicht erreicht worden ist, da das Anzeigeelement 26 im
Visierbereich 5 noch sichtbar ist.
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3 zeigt
nunmehr die als Gebrauchsstellung vorgesehene Verriegelungsstellung,
in der der Verriegelungsbolzen 14 des Verriegelungsteils 12 das
Ende der Führung
in dem ortsfesten Führungsstück 15 erreicht
hat und das Hebelstück 17 in
eine Verriegelungsstellung verschwenkt hat. Dadurch hat sich auch
das Betätigungsglied 19 weiter
nach hinten verschwenkt und aufgrund der Formgebung des ersten Arms 22 des
zweiarmigen Hebels 23 diesen Arm 22 angehoben
und damit den zweiten Arm 25 um den zentralen Drehpunkt 24 so
weit nach unten verschwenkt, dass das Anzeigeelement 26 im
Bereich des Kinnteils verschwunden und somit im Visierbereich 5 nicht
mehr sichtbar ist.
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Es ist ohne weiteres ersichtlich,
dass das dargestellte Ausführungsbeispiel
nur zur Erläuterung der
Erfindung dient und dass zahlreiche andere Ausführungsformen eines geeigneten
Antriebs für
das Anzeigeelement 26 möglich
sind, wenn ein mechanisch angetriebenes Anzeigeelement 26 verwendet wird.