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DE10233052A1 - Erkennung von Mehrfachabzügen - Google Patents

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DE10233052A1
DE10233052A1 DE2002133052 DE10233052A DE10233052A1 DE 10233052 A1 DE10233052 A1 DE 10233052A1 DE 2002133052 DE2002133052 DE 2002133052 DE 10233052 A DE10233052 A DE 10233052A DE 10233052 A1 DE10233052 A1 DE 10233052A1
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DE2002133052
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Norbert Dr. Holl
Jürgen Dr. Schützmann
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Giesecke and Devrient GmbH
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Giesecke and Devrient GmbH
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    • B65H7/125Controlling article feeding, separating, pile-advancing, or associated apparatus, to take account of incorrect feeding, absence of articles, or presence of faulty articles by feelers or detectors responsive to presence of faulty articles or incorrect separation or feed responsive to double feed or separation sensing the double feed or separation without contacting the articles
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erkennung von Mehrfachabzügen, bei welchem Banknoten (1) einzeln von einem Stapel abgezogen werden, eine abgezogene Banknote (1) mit elektromagnetischer Strahlung bestrahlt wird, die von der abgezogenen Banknote (1) ausgehende Strahlung erfaßt wird und anhand der erfaßten Strahlung überprüft wird, ob mehr als eine Banknote (1) vom Stapel abgezogen wurde und somit ein Mehrfachabzug vorliegt. DOLLAR A Zur Verbesserung der Erkennungssicherheit von Mehrfachabzügen ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die von der Banknote (1) ausgehende Strahlung in mindestens zwei Bereichen (2, 3) der Banknote (1) erfaßt wird, wobei die Bereiche (2, 3) eine unterschiedliche Durchlässigkeit für die erfaßte Strahlung aufweisen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine entsprechende Vorrichtung zur Erkennung von Mehrfachabzügen, bei welchem Dokumente, insbesondere Banknoten oder Schecks, einzeln von einem Stapel abgezogen werden, ein abgezogenes Dokument mit elektromagnetischer Strahlung bestrahlt wird, die von dem abgezogenen Dokument ausgehende Strahlung erfaßt wird und anhand der erfaßten Strahlung überprüft wird, ob mehr als ein Dokument vom Stapel abgezogen wurde und somit ein Mehrfachabzug vorliegt.
  • Bei der automatischen Bearbeitung von Banknoten in Banknotenbearbeitungssystemen werden die zu bearbeitenden Banknoten i.a. in Form eines Stapels bereitgestellt, in einer Vereinzelungsvorrichtung einzeln vom Stapel abgezogen und anschließend einer Bearbeitungsvorrichtung zur eigentlichen Bearbeitung, d.h. zum Zählen und/oder Prüfen und/oder Sortieren, zugeführt.
  • Aus Gründen einer zuverlässigen Bearbeitung muß hierbei sichergestellt werden, daß jeweils nur eine Banknote vom Stapel abgezogen wird und anschließend die Bearbeitung einzeln durchläuft. Daher müssen sog. Mehrfachabzüge, in denen fälschlicherweise zwei oder mehrere Banknoten gleichzeitig vom Stapel abgezogen werden, zuverlässig erkannt werden.
  • In bekannten Verfahren zur Erkennung von Mehrfachabzügen nach dem Stand der Technik wird unter anderem aus der Intensität des durch eine von einem Stapel abgezogenen Banknote hindurchtretenden Lichts auf das Vorliegen von einer oder gegebenenfalls mehreren Banknoten geschlossen.
  • Bei diesen Verfahren kann jedoch dann ein Problem auftreten, wenn die zu bearbeitenden Banknoten einer bestimmten Währung und Denomination eine Lichtdurchlässigkeit aufweisen, welche zwischen einzelnen Banknoten-Chargen, d.h. Banknoten derselben Währung und Denomination aber von verschiedenen Herstellern oder aus verschiedenen Serien, signifikant schwankt. In solchen Fällen kann es vorkommen, daß sich ein Doppelabzug aus zwei Banknoten mit einer chargenbedingt jeweils relativ hohen Lichtdurchlässigkeit nicht ausreichend zuverlässig von einer einzeln abgezogenen Banknote mit einer chargenbedingt relativ niedrigen Lichtdurchlässigkeit unterscheiden läßt. Die Erkennungssicherheit für Mehrfachabzüge ist in diesen Fällen nicht mehr gewährleistet.
  • Ein weiteres Problem kann auftreten, wenn die zu bearbeitenden Banknoten Verschmutzungen aufweisen, da diese die Lichtdurchlässigkeit im Vergleich zu sauberen Banknoten derselben Währung und Denomination i.a. deutlich herabsetzen. Auch in solchen Fällen kann es daher vorkommen, daß sich ein Doppelabzug aus zwei sauberen Banknoten nicht ausreichend zuverlässig von einer einzeln abgezogenen verschmutzten Banknote unterscheiden läßt. Die Erkennungssicherheit für Mehrfachabzüge ist auch in diesen Fällen nicht mehr gewährleistet.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren sowie eine entsprechende Vorrichtung anzugeben, welche eine zuverlässigere Erkennung von Mehrfachabzügen gewährleisten.
  • Diese Aufgabe wird durch das Verfahren und die Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bzw.12 gelöst.
  • Die Erfindung basiert auf dem Gedanken, daß die von der Banknote ausgehende, d.h. transmittierte und/oder reflektierte, Strahlung in mindestens zwei Bereichen der Banknote erfaßt wird und die in diesen Bereichert erfaßte Strahlung zur Überprüfung des Vorliegens eines Mehrfachabzugs herangezogen wird. Die zur Überprüfung herangezogene Strahlung wird hierbei in solchen Bereichen der Banknote erfaßt, welche eine unterschiedliche Durchlässigkeit für die erfaßte Strahlung, insbesondere infrarote (IR) Strahlung oder sichtbares Licht, aufweisen. Bei den für die Mehrfachabzugsprüfung ausgewählten Bereichen der Banknote handelt es sich um Bereiche, welche aufgrund unterschiedlicher physikalischer Eigenschaften des Banknotenpapiers, des Aufdrucks und/oder von in oder auf die Banknote ein- bzw. aufgebrachten Elementen, wie z.B. Echtheitsmerkmalen, eine unterschiedliche Durchlässigkeit für die erfaßte Strahlung aufweisen.
  • Durch die Berücksichtigung der von mindestens zwei unterschiedlich durchlässigen Bereichen der Banknote ausgehenden Strahlung werden Mehrfachabzüge mit einer höheren Zuverlässigkeit erkannt.
  • In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist vorgesehen, die jeweils durch einen ersten Bereich und einen zweiten Bereich der Banknote transmittierte Strahlung separat zu erfassen und anhand der für jeden der beiden Bereiche erfaßten transmittierten Strahlurg einzeln zu überprüfen, ob mehr als eine Banknote vom Stapel abgezogen wurde. Diese separate Erfassung und Überprüfung der in den beiden Bereichen transmittierten Strahlung erlaubt eine besonders differenzierte Bewertung des Transmissionsverhaltens des Prüfobjekts, so daß eine noch zuverlässigere Mehrfachabzugserkennung, insbesondere auch im Hinblick auf die oben näher beschriebenen chargenbedingten Unterschiede in den Banknoteneigenschaften, erreicht wird.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführung ist vorgesehen, daß die jeweils von einem ersten Bereich und einem zweiten Bereich der Banknote reflektierte Strahlung erfaßt wird, aus der erfaßten Strahlung ein Kontrastwert abgeleitet wird, die durch einen dritten Bereich der Banknote transmittierte Strahlung erfaßt wird, die erfaßte transmittierte Strahlung durch den abgeleiteten Kontrastwert korrigiert wird und anhand der korrigierten transmittierten Strahlung überprüft wird, ob mehr als eine Banknote vom Stapel abgezogen wurde. Mit Hilfe des abgeleiteten Kontrastwertes läßt sich der Zustand, insbesondere die Verschmutzung, der zu prüfenden Banknote besonders genau charakterisieren. Wird nun die erfaßte transmittierte Strahlung mit dem abgeleiteten Kontrastwert korrigiert, so läßt sich der unerwünschte Einfluß von Verschmutzungen auf die Transmissionseigenschaften der Banknote besonders zuverlässig eliminieren. Entsprechend wird hierdurch die Erkennungssicherheit von Mehrfachabzügen deutlich erhöht.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführung der Erfindung besteht darin, die beiden oben beschriebenen Ausführungen miteinander zu kombinieren, wobei die jeweils in den einzelnen Bereichen erfaßte transmittierte Strahlung durch den aus der erfaßten reflektierten Strahlung abgeleiteten Kontrastwert korrigiert wird. Die einzelnen Bereiche der Banknote, in denen die transmittierte Strahlung erfaßt wird, müssen hierbei nicht notwendigerweise mit den Bereichen der Banknote übereinstimmen, in denen die reflektierte Strahlung erfaßt wird. In dieser Ausführung der Erfindung können sowohl chargenals auch verschmutzungsbedingte Einflüsse auf die Mehrfachabzugserkennung besonders effektiv vermindert werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 2 ein Beispiel für einen Doppelabzug; und
  • 3 ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Bei dem in 1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel wird eine Banknote 1 mittels einer nicht dargestellten Transportvorrichtung in Transportrichtung T an einer Strahlungsquelle 5 und einem Detektor 6 vorbeitransportiert. Die Strahlungsquelle 5 erstreckt sich über die Breite der Banknote 5 und umfaßt vorzugsweise in einer Zeile angeordnete Leuchtmittel, wie z.B. Leuchtdioden (LEDs), welche sichtbare und/oder infrarote Strahlung emittieren. Die von der Strahlungsquelle 5 emittierte Strahlung trifft auf die Banknote 1 und wird von dieser zumindest teilweise transmittiert. Die transmittierte Strahlung wird von einem Detektor 6 erfaßt, welcher sich ebenfalls über die Breite der Banknote 1 erstreckt und vorzugsweise in einer Zeile angeordnete Detektoreinheiten, wie z.B. Photodioden oder ladungsgekoppelte Detektoren (CCDs), aufweist. Der Detektor 6 ist mit einer Auswertungseinrichtung 10 verbunden, in welcher die Überprüfung des Vorliegens eines Mehrfachabzugs anhand der erfaßten transmittierten Strahlung durchgeführt wird.
  • Die transmittierte Strahlung wird von den zeilenförmig angeordneten Detektoreinheiten des Detektors 6 während des Transports der Banknote 1 sukzessive erfaßt, so daß eine zweidimensionale Aufnahme der durch die Banknote 1 transmittierten Strahlung erhalten wird. Aus dieser Aufnahme werden ein erster Bereich 2 und ein zweiter Bereich 3 ausgewählt, und für jeden Bereich 2 bzw. 3 wird ein für die jeweils transmittierte Strahlung charakteristischer Wert MT1 und MT2 ermittelt. Bei dem Wert MT1 bzw. MT2 handelt es sich vorzugsweise um einen aus den einzelnen erfaßten Strahlungsintensitäten innerhalb des jeweiligen Bereichs 2 bzw. 3 abgeleiteten Wert, wie z.B. einen Mittel-, Median-, Minimal- oder Maximalwert. Der Wert MT1 bzw. MT2 jedes Bereichs 2 bzw. 3 wird dann mit einem i.a. für jeden der Bereiche 2 bzw. 3 unterschiedlichen Vergleichswert VT1 bzw. VT2 verglichen. Ist der Wert MT1 bzw. MT2 kleiner als der entsprechende Vergleichswert VT1 bzw. VT2, so liegt für die Auswertung des jeweiligen Bereichs 2 bzw. 3 ein Verdacht auf einen Mehrfachabzug vor.
  • Aus den einzelnen Vergleichsergebnissen des für jeden der beiden Bereiche 2 bzw. 3 durchgeführten Vergleichs wird schließlich ein Gesamtergebnis abgeleitet, welches eine Aussage darüber enthält, ob die geprüfte Banknote insgesamt als Mehrfachabzug einzustufen ist oder nicht.
  • Das Gesamtergebnis wird hierbei vorzugsweise aus einer logischen ODER-Verknüpfung der einzelnen Vergleichsergebnisse erhalten, d.h. die geprüfte Banknote wird als Mehrfachabzug eingestuft, wenn in wenigstens einem der Bereiche 2 bzw. 3 ein Verdacht auf einen Mehrfachabzug vorliegt.
  • In einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung wird das Gesamtergebnis aus einer Verknüpfung der einzelnen Vergleichsergebnisse unter Verwendung einer Fuzzy-Logik erhalten. Hierbei sind neben den eindeutigen Vergleichsergebnissen Mehrfachabzug "JA" und Mehrfachabzug "NEIN" eine oder mehrere weitere Abstufungen vorgesehen.
  • In einem einfachen Fall einer Fuzzy-Logik lautet das Vergleichsergebnis Mehrfachabzug "JA", wenn der charakteristische Wert MT1 bzw. MT2 der einzelnen Bereiche kleiner ist als ein unterer Vergleichswert VT1_U bzw. VT2_U. Das Vergleichsergebnis lautet Mehrfachabzug "NEIN", wenn der Wert MT1 bzw. MT2 der einzelnen Bereiche größer ist als ein oberer Vergleichswert VT1_O bzw. VT2_O. Liegt der Wert zwischen dem oberen und unteren Vergleichswert, so lautet das Vergleichsergebnis Mehrfachabzug "WAHRSCHEINLICH". Jedem Vergleichsergebnis "JA", "WAHRSCHEIN-LICH" bzw. "NEIN" wird dann ein Zahlenwert zugeordnet (z.B. 2, 1 bzw. 0) und die Zahlenwerte der Vergleichsergebnisse für beide Bereiche werden zu einer Ergebnissumme ES addiert. Die Ergebnissumme ES wird mit einer Vergleichssumme VS verglichen. Ist die Ergebnissumme ES größer als oder gleich der Vergleichssumme VS, dann wird die geprüfte Banknote als Mehrfachabzug eingestuft. Wird als Vergleichssumme VS beispielsweise der Wert 2 vorgegeben, dann wird eine geprüfte Banknote als Mehrfachabzug eingestuft, wenn zumindest für einen Bereich der Banknote ein Mehrfachabzug (ES ≥ 2) erkannt worden ist oder wenn für beide Bereiche der Banknote ein Mehrfachabzug für wahrscheinlich (ES = 1 + 1) gehalten wird.
  • Die Verwendung einer Fuzzy-Logik bei der Verknüpfung der einzelnen Vergleichsergebnisse zu einer Gesamtbewertung wirkt sich dann besonders vorteilhaft aus, wenn zwei gleichzeitig abgezogene Banknoten gegenläufig orientiert, d.h. um 180° gedreht, sind. Diesen Fall zeigt 2, wobei der Abstand zwischen den beiden Banknoten 1 und 1' aus Gründen der Anschaulichkeit stark vergrößert dargestellt ist. Wie in der Figur zu erkennen ist, kommt der erste Bereich 2 der oberen Banknote 1 auf zumindest einem Teil des zweiten Bereichs 3' der unteren Banknote 1' zu liegen. Entsprechend kommt der zweite Bereich 3 der oberen Banknote 1 auf zumindest einem Teil des ersten Bereichs 2' der unteren Banknote 1' zu liegen. Je nach Ausmaß der chargenbedingten Unterschiede in der Strahlungsdurchlässigkeit der Banknoten 1 und 1' kann es in diesem Fall vorkommen, daß weder für den ersten Bereich 2 noch für den zweiten Bereich 3 eine ausreichend präzise Aussage, d.h. "JA" oder "NEIN", über das Vorliegen eines Doppelabzugs erhalten werden kann. Unter Verwendung der oben beschriebenen Fuzzy-Logik wird die geprüfte Banknote jedoch korrekterweise als Doppelabzug erkannt, wenn für die beiden Bereiche 2 bzw. 3 das Vergleichsergebnis für jeden Bereich "WAHRSCHEINLICH" lautet.
  • Der Lage des ersten Bereichs 2 auf der Banknote 1 wird bei dieser Ausführung der Erfindung vorzugsweise so gewählt, daß dieser zumindest teilweise in einem bedruckten Bereich der Banknote fliegt, während die Lage des zweiten Bereichs 3 so gewählt wird, daß dieser außerhalb des bedruckten Bereichs der Banknote 1 liegt. Als bedruckter Bereich ist im Sinne der Erfindung jeder Bereich zu verstehen, dessen Druckbild einen Teil der erfaßten transmittierten Strahlung absorbiert. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Druckbild um ein sog. Infrarot-Druckbild, welches aufgrund einer erhöhten IR-Absorption der verwendeten Druckfarbe im Infraroten erkennbar ist. Entsprechend liegt in diesem Fall die zu erfassende transmittierte Strahlung ebenfalls im infraroten Spektralbereich.
  • 3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung. Die dargestellte Vorrichtung entspricht der in 1 gezeigten, wobei zusätzlich ein Detektor 7 vorgesehen ist, welcher die von der Banknote 1 reflektierte, insbesondere die diffus reflektierte, d.h. remittierte, Strahlung erfassen kann. Analog zu dem bereits oben näher beschriebenen Detektor 6 erstreckt sich der Detektor 7 ebenfalls über die Breite der Banknote 1 und weist vorzugsweise in einer Zeile angeordnete Detektoreinheiten (nicht dargestellt), wie z.B. Photodioden oder ladungsgekoppelte Detektoren (CCDs), auf. Ebenso wird durch sukzessives Erfassen der reflektierten Strahlung während des Banknotentransports eine zweidimensionale Aufnahme der von der Banknote 1 reflektierten Strahlung erhalten. Beide Detektoren 6 und 7 sind mit einer Auswertungseinrichtung 10 verbunden, in welcher die Detektorsignale, insbesondere die erhaltenen zweidimensionalen Aufnahmen, verarbeitet und zur Überprüfung des Vorliegens eines Mehrfachabzugs ausgewertet werden.
  • Die in der 3 dargestellte Vorrichtung ist zur Ausführung des im folgenden näher beschriebenen Verfahrens zur Mehrfachabzugserkennung besonders geeignet:
    Bei diesem Verfahren wird von dem Detektor 7 die jeweils in einem ersten Bereich 2 und einem zweiten Bereich 3 der Banknote 1 reflektierte Strahlung erfaßt und in der Auswertungseinrichtung 10 aus der erfaßten Strahlung ein Kontrastwert K abgeleitet. Der Kontrastwert K errechnet sich vorzugsweise aus der Differenz der für die beiden unterschiedlichen Bereiche 2 bzw. 3 erfaßten Strahlung oder aus dem Quotienten aus der Differenz und der Summe der erfaßten reflektierten Strahlung. Bei der erfaßten reflektierten Strahlung handelt es sich vorzugsweise um sichtbares Licht. Entsprechend liegt der erste Bereich 2 bevorzugt in einem mit sichtbarer Druckfarbe bedruckten Bereich der Banknote 1, der zweite Bereich 3 befindet sich dagegen vorzugsweise in einem unbedruckten Bereich der Banknote 1. Da mit zunehmender Verschmutzung der Banknote 1 die Differenz zwischen der im zweiten, vorzugsweise unbedruckten, Bereich 3 und der im ersten, vorzugsweise bedruckten, Bereich 2 reflektierten Strahlung immer mehr abnimmt, stellt der abgeleitete Kontrastwert K somit ein Maß für die Verschmutzung der Banknote 1 dar.
  • Zur eigentlichen Mehrfachabzugsprüfung wird die durch einen dritten Bereich 4 der Banknote 1 transmittierte, insbesondere infrarote, Strahlung mit dem Detektor 6 erfaßt und zur Berücksichtigung des Einflusses von Verschmutzungen auf der zu prüfenden Banknote 1 mit dem Kontrastwert K entsprechend korrigiert. Je kleiner der Kontrastwert K der zu prüfenden Banknote 1 im Vergleich zu einem vorgegebenen, vorzugsweise gespeicherten, Kontrastwert einer sauberen oder druckfrischen Banknote 1 ist, desto mehr muß die erfaßte transmittierte Strahlung zu höheren Werten hin korrigiert werden. Anhand der entsprechend korrigierten transmittierten Strahlung wird schließlich überprüft, ob die zu prüfende Banknote 1 als Mehrfachabzug einzustufen ist.
  • Wie im dargestellten Beispiel der 3 zu erkennen ist, kann sich der dritte Bereich 4 mit dem ersten und zweiten Bereich 2 bzw. 3 überlappen. Prinzipiell kann der dritte Bereich 4 auch mit dem ersten oder zweiten Bereich 2 bzw. 3 identisch sein oder aber auch außerhalb des ersten und zweiten Bereichs 2 bzw. 3 liegen.
  • Durch die Verwendung des aus dem Reflexionsverhalten der unterschiedlichen Bereiche 2 und 3 abgeleiteten Kontrastwertes K zur Korrektur der erfaßten transmittierten Strahlung wird der Einfluß von Verschmutzungseffekten bei der Mehrfachabzugserkennung besonders effektiv kompensiert.
  • Die in 3 dargestellte Vorrichtung eignet sich auch zur Durchführung des im Zusammenhang mit der 1 näher beschriebenen Verfahrens, so daß die beschriebenen Verfahrensvarianten der Erfindung miteinander kombiniert werden können. Hierbei wird die jeweils in den einzelnen Bereichen 2 bzw. 3 erfaßte transmittierte Strahlung, insbesondere infrarote Strahlung, durch den aus der erfaßten reflektierten Strahlung, insbesondere sichtbares Licht, abgeleiteten Kontrastwert K korrigiert. Die einzelnen Bereiche 2 bzw. 3 der Banknote 1, in denen die transmittierte Strahlung erfaßt wird, müssen hierbei nicht notwendigerweise mit den Bereichen 2 bzw. 3 der Banknote 1 übereinstimmen, in denen die reflektierte Strahlung erfaßt wird. Durch die Kombination der beschriebenen Verfahrensvarianten werden sowohl Chargen- als auch verschmutzungsbedingte Einflüsse auf die Mehrfachabzugserkennung besonders effektiv vermindert.
  • In den ausgewählten Ausführungsbeispielen der 1 und 3 werden die zu prüfenden Banknoten 1 im Längstransport, d.h. entlang ihrer langen Kante, transportiert. Alternativ hierzu ist es auch möglich, die Banknoten im Quertransport, d.h. entlang ihrer kurzen Kante, zu transportieren.

Claims (21)

  1. Verfahren zur Erkennung von Mehrfachabzügen, bei welchem – Dokumente (1, 1'), insbesondere Banknoten oder Schecks, einzeln von einem Stapel abgezogen werden, – ein abgezogenes Dokument (1, 1') mit elektromagnetischer Strahlung bestrahlt wird, – die von dem abgezogenen Dokument (1, 1') ausgehende Strahlung erfaßt wird und – anhand der erfaßten Strahlung überprüft wird, ob mehr als ein Dokument (1, 1') vom Stapel abgezogen wurde und somit ein Mehrfachabzug vorliegt, dadurch gekennzeichnet, daß die von dem Dokument (1, 1') ausgehende Strahlung in mindestens zwei Bereichen (2, 3) des Dokuments (1, 1') erfaßt wird, welche eine unterschiedliche Durchlässigkeit für die erfaßte Strahlung aufweisen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die jeweils durch einen ersten Bereich (2) und einen zweiten Bereich (3) des Dokuments (1, 1') transmittierte Strahlung erfaßt wird und anhand der für jeden der beiden Bereiche (2 bzw. 3) erfaßten transmittierten Strahlung einzeln überprüft wird, ob mehr als ein Dokument (1, 1') vom Stapel abgezogen wurde.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei aus den Ergebnissen der für jeden der beiden Bereiche (2, 3) einzeln durchgeführten Überprüfung ein Gesamtergebnis abgeleitet wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei das Gesamtergebnis aus einer logischen ODER-Verknüpfung der einzelnen Ergebnisse erhalten wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 3, wobei das Gesamtergebnis aus einer Verknüpfung der einzelnen Ergebnisse unter Verwendung einer Fuzzy-Logik erhalten wird.
  6. Verfahren nach einem der vorangehende Ansprüche, wobei – die jeweils von einem ersten Bereich (2) und einem zweiten Bereich (3) des Dokuments (1) reflektierte Strahlung erfaßt wird, – aus der für die beiden Bereiche (2, 3) erfaßten reflektierten Strahlung ein Kontrastwert (K) abgeleitet wird, – die durch einen dritten Bereich (4) des Dokuments (1) transmittierte Strahlung erfaßt wird, – die erfaßte transmittierte Strahlung durch den abgeleiteten Kontrastwert (K) korrigiert wird und – anhand der korrigierten transmittierten Strahlung überprüft wird, ob mehr als ein Dokument (1) vom Stapel abgezogen wurde.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei die erfaßte reflektierte Strahlung im sichtbaren Spektralbereich liegt.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 7, wobei die erfaßte transmittierte Strahlung in einem unsichtbaren Spektralbereich, insbesondere im Infraroten (IR), liegt.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 8, wobei der erste Bereich (2) des Dokuments (1) eine im Vergleich zum zweiten Bereich (3) des Dokuments (1) geringere Durchlässigkeit für die erfaßte, insbesondere sichtbare und/oder infrarote, Strahlung aufweist.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 9, wobei der erste Bereich (2) des Dokuments (1) im Bereich eines auf dem Dokument (1) befindlichen Druckbildes liegt.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 10, wobei der zweite Bereich (3) des Dokument (1) außerhalb eines auf dem Dokument (1) befindlichen Druckbildes liegt.
  12. Vorrichtung zur Erkennung von Mehrfachabzügen mit – mindestens einer Strahlungsquelle (5) zur Bestrahlung eines von einem Stapel abgezogenen Dokuments (1) mit elektromagnetischer Strahlung, – mindestens einem Detektor (6, 7) zur Erfassung der von dem abgezogenen Dokument (1) ausgehenden Strahlung und – einer Auswertungseinrichtung (10) zur Überprüfung des Vorliegens eines Mehrfachabzugs anhand der von dem Detektor (6) bzw. den Detektoren (6, 7) erfaßten Strahlung, dadurch gekennzeichnet, daß der Detektor (6) bzw. die Detektoren (6, 7 zur Erfassung der von mindestens zwei Bereichen (2, 3) des Dokuments (1) ausgehenden Strahlung ausgebildet ist bzw. sind, wobei die Bereiche (2, 3) eine unterschiedliche Durchlässigkeit für die erfaßte Strahlung aufweisen.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, wobei mindestens ein Detektor (6) zur Erfassung der durch einen ersten Bereich (2) des Dokuments (1) und der durch einen zweiten Bereich (3) des Dokuments (1) transmittierten Strahlung ausgebildet ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 13, wobei mindestens ein Detektor (7) zur Erfassung der von einem ersten Bereich (2) des Dokuments (1) und der von einem zweiten Bereich (3) des Dokuments (1) reflektierten Strahlung ausgebildet ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 14, wobei mindestens ein Detektor (6) zur Erfassung der durch einen dritten Bereich (4) des Dokuments (1) transmittierten Strahlung ausgebildet ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 15, wobei der Detektor (7) zur Erfassung der im sichtbaren Spektralbereich reflektierten Strahlung ausgebildet ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, wobei der Detektor (6) zur Erfassung der in einem unsichtbaren Spektralbereich, insbesondere im infraroten (IR), Spektralbereich transmittierten Strahlung ausgebildet ist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, wobei der erste Bereich (2) des Dokuments (1) eine im Vergleich zum zweiten Bereich (3) des Dokuments (1) geringere Durchlässigkeit für die erfaßte, insbesondere sichtbare und/oder infrarote, Strahlung aufweist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, wobei der erste Bereich (2) des Dokuments (1) im Bereich eines auf dem Dokument (1) befindlichen Druckbildes liegt.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 19, wobei der zweite Bereich (3) des Dokuments (1) außerhalb eines auf dem Dokument (1) befindlichen Druckbildes liegt.
  21. Dokumentenbearbeitungssystem mit – einer Vorrichtung zum Abziehen einzelner Dokumente, insbesondere Banknoten oder Schecks, von einem Stapel und – einer oder mehreren Vorrichtungen zur Bearbeitung, insbesondere zum Transport und/oder Zählen und/oder Prüfen und/oder Sortieren der einzeln von dem Stapel abgezogenen Dokumente, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung zur Erkennung von Mehrfachabzügen nach einem der Ansprüche 12 bis 20.
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