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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zum Steuern des Betriebs wenigstens einer längs einer Fahrbahn verfahrbaren
Katze mit einem Fahrwerk und einem Hubwerk zum Bewegen eines Objekts
bestehend aus einem Lastaufnahmemittel ohne oder mit einer aufgenommenen
Last, wobei das Fahr- und das Hubwerk über eine Steuerungseinrichtung
gesteuert werden, insbesondere eines Containerkrans mit einer längs eines
Auslegers verfahrbaren Katze mit einem einen Container aufnehmenden
Spreader.
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Katzen als Lasttransportmittel kommen
weitläufig
zum Einsatz, wenn eine Last bewegt werden muss. Als Beispiel ist
ein Containerkran zu nennen, der beispielsweise zum Be- und Entladen
eines Schiffes dient. Bei einem solchen Containerkran ist die Katze
längs eines
das Schiff übergreifenden
Auslegers quer zur Schiffslängsachse
verfahrbar, wozu ein Fahrwerk vorgesehen ist. An der Katze hängt über Hubseile
ein über ein
Hubwerk höhenbeweglicher
Spreader, der zum Greifen eines Containers dient. Insbesondere bei
derart großen
Kränen
sitzt der Kranführer
in einem mit der Katze bewegbaren Führerhaus und steuert den Fahr-
und Hubbetrieb von Hand. Der Spreader gegebenenfalls mit aufgenommenen
Container hängt
vertikal unter der Kabine. Auf dem Fahr- und Hubweg sind mitunter
mehrere Hindernisse, an die in der Regel der Spreader oder der Container
stoßen
kann, weshalb der Kranführer
extreme Sorgfalt hinsichtlich des Fahr- und Hubbetriebs zur Vermeidung
etwaiger Kollisionen mit Hindernissen walten lassen muss. Mitunter
jedoch kommt es zu Kollisionen mit teilweise beträchtlichen
Schäden.
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Der Erfindung liegt das Problem zugrunde,
ein Verfahren anzugeben, das eine Kollisionsvermeidung ermöglicht.
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Zur Lösung dieses Problems ist bei
einem Verfahren der erfindungsgemäßen Art vorgesehen, dass für das sich
bewegende Objekt kontinuierlich fahrweg- und/oder hubwegspezifische
Bremspositionsdaten ermittelt und kontinuierlich mit Positionsdaten
eines Hindernisses verglichen werden, wobei die Steuerung des Fahrwerks
und/oder der Hubwerks in Abhängigkeit
des Vergleichs erfolgt.
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Erfindungsgemäß erfolgt eine kontinuierliche
automatische, von der Steuerungseinrichtung durchgeführte Kollisionsüberwachung
auf Basis spezifischer Bremspositionsdaten, die die Steuerungseinrichtung
errechnet. Die Bremspositionsdaten geben die Position an, in der
das sich bewegende Objekt bei einer normalen Abbremsung des Fahrwerks
und/oder des Hubwerks zum Stillstand kommen würde. Die Bremspositionsdaten bilden
quasi einen virtuellen rechnerischen Objektraum um das eigentliche
Objekt, sie vergrößern es
quasi virtuell. Anhand dieser Bremspositionsdaten beziehungsweise
dieses Objektraums wird nun ermittelt, ob eine Kollision mit einem
Hindernis, dessen Positionsdaten der Steuerungseinrichtung ebenfalls
bekannt sind, wahrscheinlich ist, oder ob noch ein hinreichender
Abstand zwischen beiden gegeben ist. Die Positionsdaten umfassen
die Positionskoordinaten in Fahrtrichtung sowie die Höhenkoordinaten,
also wie hoch die Unterseite des Containers oder des Spreaders momentan
ist. Es erfolgt also mit besonderem Vorteil eine kontinuierliche dynamikbezogene
Kollisionsüberwachung
auf Basis eines angenommenen momentan eingeleiteten normalen Bremsvorgangs,
in Abhängigkeit
welcher die Steuerung des Fahrwerks und/oder des Hubwerks erfolgt.
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Der Kranfahrer wird also im manuellen
Betrieb entlastet, als die Steuerungseinrichtung bei Erkennen einer
sich anbahnenden Kollision in die Steuerung eingreifen kann, wenn
dies der Kranführer
nicht selbst erkennt oder vornimmt. Auch in einem halbautomatischen
oder automatischen Katzfahr- und -Hubbetrieb ist ein entsprechender
Steuerungsbetrieb auf Basis der erfindungsgemäßen Kollisionsüberwachung
möglich.
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Die Positionsdaten, bezüglich welcher
die Bremspositionsdaten beziehungsweise die virtuellen Objektraumdaten
verglichen werden, können
die eines stehenden Hindernisses, beispielsweise eines Aufbaus auf einem
Schiff oder ein vorhandener Container oder Containerstapel sein.
Zum anderen können
die Positionsdaten fahrweg- und/oder hubwegspezifische Bremspositionsdaten
eines zweiten sich bewegenden Objekts oder Gegenstands sein. Vor
allem bei großen
Containerkränen
kommen häufig
zwei Katzen zum Einsatz, zum einen die Hauptkatze, die den Be- und
Entladebetrieb des Schiffs vornimmt, und eine sogenannte Portalkatze, die
die von der Hauptkatze auf eine Laschplattform am Kran abgestellten
Container aufnimmt und zu einem Transportmittel wie beispielsweise
einem LKW, einem Bahnwaggon oder einem fahrerlosen Fahrzeug etc.
vornimmt. Die Portalkatze ist ebenfalls längs eines Auslegers verfahrbar.
Sie bildet ihrerseits einen sich bewegenden Gegenstand, mit dem
im Extremfall der Spreader oder der Container der Hauptkatze kollidieren
kann. Die Bremspositionsdaten dieses zweiten Objekts oder Gegenstands
werden ebenfalls auf Basis der dynamischen Objektdaten wie der momentanen
Objektgeschwindigkeit beziehungsweise -beschleunigung, dem Gewicht etc.
ermittelt.
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Das erfindungsgemäße Verfahren beruht auf dem
Grundgedanken, durch eine kontinuierliche Situationskontrolle bereits
hinreichend frühzeitig
eine etwaige Problemsituation erkennen zu können. Um dies zu ermöglichen
kann vorgesehen sein, dass im Rahmen des Vergleichs der anhand der
Positionsdaten bestimmbare Abstand zwischen der Bremsposition des
sich bewegenden Objekts und der Hindernisposition des stehenden
Hindernisses oder zwischen den beiden Bremspositionen zweier sich
bewegender Objekte oder Gegenstände
ermittelt wird, wobei in Abhängigkeit
des Abstands die Geschwindigkeit des Fahr- und/oder des Hubwerks
gesteuert wird. Dabei kann beginnend ab einem vorgebbaren Abstand
die Geschwindigkeit mit abnehmendem Abstand verringert werden. Es
erfolgt also eine kontinuierliche Abstandsüberprüfung zwischen relevanten Objektpositionen.
Er gibt diese Abstandsüberprüfung, dass
beispielsweise ein vorgegebener Mindestabstand unterschritten wurde,
so wird die Geschwindigkeit zurückgenommen,
so dass sichergestellt ist, dass aufgrund der Geschwindigkeitsreduktion
der sich damit ändernde
Bremspunkt wiederum hinreichend weit von dem Hindernis gleich welcher
Art beabstandet ist und eine Kollision trotz weitgehender Annäherung aufgrund
des Steuerungseingriffs vermieden wird. Mit zunehmender Annäherung erfolgt
eine immer stärkere
Abbremsung bis maximal zum Stillstand, sofern nicht beispielsweise
seitens des Kranführers
steuernd eingegriffen und beispielsweise der Spreader nach oben
gehoben wird, so dass er ohne Kollisionsgefahr über das Hindernis geführt werden
kann. Die Geschwindigkeit wird zweckmäßigerweise nicht linear, insbesondere
proportional zur Wurzel des Abstands verringert, so dass sich die
Geschwindigkeit konstant verringert.
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Wenngleich die Ermittlung der Bremspositionsdaten
unter Annahme eines normalen Bremsvorgangs, also unter Annahme einer
normalen Verzögerung
(im Vergleich zu einem Not-Halt, wo mit sehr großer Bremsverzögerung gearbeitet
wird) bereits einen beachtlichen Sicherheitsanteil hinsichtlich
der Positions- und
Abstandsermittlung beinhaltet, sieht eine zweckmäßige Erfindungsausgestaltung
vor, die Bremspositionsdaten unter Berücksichtigung eines Sicherheitswegs
zu ermitteln. Das heißt,
es wird im Rahmen der Positionsdatenermittlung ein Sicherheitsweg
mit eingerechnet, der letztlich additiv zur aufgrund der Ist-Parameter
sich rein rechnerisch ergebenden Bremsposition hinzutritt. Ergibt
beispielsweise die Positionsdatenermittlung, dass der bei einem
normalen Abbremsen momentan gegebene Bremsweg aus der momentanen
Position sechs Meter beträgt,
so kann auf diesen Bremsweg ein Sicherheitsweg hinzugerechnet werden,
wobei die Gesamtwegstrecke dann das Bremspositionsdatum definiert.
Wenngleich der Sicherheitsweg stets konstant und damit unabhängig vom
Ist-Betrieb sein kann, hat es sich jedoch als zweckmäßig erwiesen,
wenn der Sicherheitsweg in Abhängigkeit
der Geschwindigkeit des Objekts in Fahr und/oder Hubrichtung bestimmt
wird. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass der Sicherheitsweg um
so größer sein
muss, um so schneller das Objekt in Fahr- und/oder Hubrichtung bewegt
wird. Dabei kann der Sicherheitsweg ausgehend von einem maximalen
Sicherheitsweg bezogen auf eine maximale Geschwindigkeit des Objekts
in Fahr- und/oder Hubrichtung mit abnehmender Geschwindigkeit abnehmen,
vorzugsweise proportional. Das heißt, bei 100 % Geschwindigkeit
beträgt der
beispielsweise parametrierbare Sicherheitsweg 100 %, ist also maximal.
Bei 50 % der Maximalgeschwindigkeit beträgt auch der Sicherheitsweg
nur noch 50 %.
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Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit des Kollisionsüberwachungsverfahrens
kann vorgesehen sein, die fahrwegspezifischen Bremspositionsdaten
unter Berücksichtigung
eines möglichen
Pendelwegs des Objekts zu ermitteln. Wie beschrieben hängt der
Spreader gegebenenfalls samt Container über mehrere, in der Regel acht
Hubseile an der Katze. Infolgedessen kann der Spreader/Container
pendeln, was insgesamt den kollisionsbegründenden Objektraum vergrößert und
erfindungsgemäß bei der
Bremspositionsdatenermittlung ebenfalls berücksichtigt wird. Dabei kann
sowohl ein in Bewegungsrichtung gerichteter bremsbedingter als auch
der entgegen der Bewegungsrichtung gerichtete anfahrtsbedingte Pendelweg
berücksichtigt
werden.
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Insgesamt kann sich also der virtuelle
Objektraum aus drei Anteile zusammensetzen, nämlich einmal dem sich rein
rechnerisch ergebenden Objektraum, zuzüglich dem sicherheitswegbedingten
Objektraum, zuzüglich
dem pendelbedingten Objektraum.
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Zur Vereinfachung der der Datenermittlung
zugrundeliegenden Berechnungen ist es zweckmäßig, die Form des Objekts sowie
der Hindernisse als rechteckig anzunehmen und die Daten ausgehend
von dieser Rechteckform zu ermitteln.
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Das erfindungsgemäße Verfahren bietet wie beschrieben
sowohl im manuellen als auch im (halb-) automatischen Betrieb der
Krananlage ein beachtliches Maß an
Kollisionssicherheit. Um diese Sicherheit im Hinblick auf etwaige Überwachungsfehler
seitens der Störungseinrichtung
noch weiter zu verbessern kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass in
einer parallel zur Steuerungseinrichtung arbeitenden Recheneinrichtung
die fahrweg- und/oder hubwegspezifischen Bremspositionsdaten, jedoch
unter der Annahme einer maximalen Bremsverzögerung des Fahr- und/oder des
Hubwerks ermittelt und mit Positionsdaten eines Hindernisses verglichen
werden, wobei in Abhängigkeit
des Vergleichs die maximal zulässige
Geschwindigkeit des Objekts in Fahr- und/oder Hubrichtung ermittelt
und mit der aktuellen Ist-Geschwindigkeit verglichen wird, wobei bei
einer Überschreitung
der maximal zulässigen
Geschwindigkeit durch die Ist-Geschwindigkeit die Recheneinrichtung
eine Notbremsung einleitet. Wie beschrieben erfolgt die Positionsdatenermittlung
seitens der Steuerungseinrichtung unter Annahme einer normalen Bremsverzögerung.
Dem gegenüber
arbeitet die überwachende
Recheneinrichtung unter der Annahme einer Notbremsung, also einer
deutlich stärkeren
Bremsverzögerung,
wie sie einem Not-Stopp zugrunde liegt. Das heißt, hierbei wird auch unter
Berücksichtigung
eines etwaigen Sicherheitsweges sowie der möglichen Pendelung in der Regel
ein deutlich kürzerer
Bremsweg für
ein und dasselbe Objekt im Vergleich zur Datenberechnung der Steuerungseinrichtung
ermittelt. Anschließend wird
nun der Abstand zum nächsten
Hindernis sei es in Fahrweg- und/oder in Hubwegrichtung ermittelt
und in der Recheneinrichtung die bei dem errechneten Abstand zulässige Geschwindigkeit
ermittelt. Diese ist – wenn die
Steuerungseinrichtung richtig arbeitet – in der Regel bei hinreichend
großem
Abstand zum Hindernis gleich dem Sollwert, den die Steuerungseinrichtung
vorgibt. Mit zunehmender Annäherung
müsste,
da die Steuerungseinrichtung einen längeren Bremsweg errechnet,
der Soll-Geschwindigkeitswert reduziert werden, da der Abstand der
steuerungsseitig errechneten Bremspositionsdaten zum Hindernis stets
kleiner als der der recheneinrich tungsseitig erfassten Daten ist.
Ergibt aber nun der Vergleich der recheneinrichtungsseitig errechneten
Geschwindigkeit mit der aktuellen Ist-Geschwindigkeit, dass die
Ist-Geschwindigkeit
größer ist,
so ist zwangsläufig
ein Fehler seitens der Steuereinrichtung gegeben, da der Istwert
höchstens
gleich oder kleiner sein darf. In einem solchen Fall greift die
Recheneinrichtung ein und leitet eine Notbremsung ein.
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Neben dem erfindungsgemäßen Verfahren
betrifft die Erfindung ferner eine Krananlage, insbesondere einen
Containerkran, mit wenigstens einer längs einer Fahrbahn verfahrbaren
Katze mit einem Fahrwerk und einem Hubwerk zum Bewegen eines Objekts,
bestehend aus einem Lastaufnahmemittel ohne oder mit einer aufgenommenen
Last, wobei das Fahr- und das Hubwerk über eine Steuerungseinrichtung
gesteuert werden. Die erfindungsgemäße Krananlage zeichnet sich
dadurch aus, dass die Steuerungseinrichtung für ein kollisionsfreie Bewegung
des Objekts zum Steuern des Fahr- und/oder Hubwerks in Abhängigkeit
eines Vergleichs zwischen kontinuierlich ermittelten fahrweg- und/oder hubwegspezifischen
Bremspositionsdaten des Objekts und Positionsdaten eines Hindernisses
ausgebildet ist.
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Die im Rahmen des Vergleichs berücksichtigten
Positionsdaten können
dabei die eines stehenden Hindernisses oder die gleichzeitig ermittelten
fahrweg- und/oder hubwegspezifischen Bremspositionsdaten eines zweiten
sich bewegenden Objekts oder Gegenstands sein. Die Steuerungseinrichtung
selbst kann zum Ermitteln der Bremspositionsdaten anhand statischer,
die Geometrie des Objekts oder des Gegenstands beschreibender Daten
und anhand dynamischer, die Momentanbewegung des Objekts oder des
Gegenstands beschreibender Daten ausgebildet sein. Man geht hier
primär
von rechteckigen Abmessungen sowohl des Spreaders als auch des Containers
oder aber beispielsweise einer zweiten sich bewegenden Katze etc.
aus, die dynamischen Daten umfassen beispielsweise die Ist-Geschwindigkeit
oder die Bremswege (Verzögerung) etc.
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Zur Ermittlung des Abstands zwischen
der Bremsposition und der Hindernisposition oder zwischen den beiden
Bremspositionen kann erfindungsgemäß die Steuerungseinrichtung
ein Subtrahierglied aufweisen und zum Steuern der Geschwindigkeit
des Fahr- und/oder des Hubwerks in Abhängigkeit des ermittelten Abstands
ausgebildet sein. Hierzu ist zweckmäßigerweise ein Begrenzungsregler
vorgesehen, über
den der Geschwindigkeitssollwert für das Fahr- und/oder das Hubwerk
begrenzt werden kann. Dabei kann der Wegbegrenzungsregel den Sollwert,
mit abnehmendem Abstand, bei maximaler Ausnutzung des zur Verfügung stehenden
Bremsmoments verringern. Nimmt also der Abstand ab, wird entsprechend
der Geschwindigkeits-Sollwert und damit die Geschwindigkeit konstant
reduziert, so dass ein langsames Abbremsen mit zunehmender Annäherung einsetzt.
Zweckmäßigerweise
wird der Sollwert und damit die Geschwindigkeit nichtlinear, insbesondere
proportional zur Wurzel des Abstands verringert.
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Zur Erhöhung der Sicherheit kann die
Steuerungseinrichtung zum Ermitteln der Bremspositionsdaten unter
Berücksichtigung
eines vorzugsweise additiv zu berücksichtigenden Sicherheitswegs
ausgebildet sein, wobei der Sicherheitsweg zweckmäßigerweise
in Abhängigkeit
der Geschwindigkeit des Objekts in Fahr- und/oder Hubrichtung bestimmt
werden kann. Auch kann ein sich in Abhängigkeit der Ist-Geschwindigkeit
des Objekts in Fahrt- und/oder Hubrichtung ändernder Sicherheitsweg seitens
der Steuerungseinrichtung berücksichtigt
werden.
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Weiterhin kann die Steuerungseinrichtung
zum Ermitteln der fahrwegspezifischen Bremspositionsdaten unter
Berücksichtigung
eines möglichen
Pendelwegs des Objekts sowohl in Bewegungsrichtung beim Bremsen
als auch entgegen der Bewegungsrichtung beim Anfahren ausgebildet
sein. Weiterhin kann eine der Überwachung
der Funktion der Steuerungseinrichtung dienende Recheneinrichtung
vorgesehen sein, die ihrerseits die fahrweg- und/oder hubwegspezifischen
Bremspositionsdaten des Objekts jedoch unter der Annahme einer maximalen
oder zumin dest gegenüber
der normalen deutlich erhöhten
Bremsverzögerung
des Fahr- und/oder Hubwerks ermittelt und ihrerseits einen Vergleich
mit Hindernispositionsdaten vornimmt, wobei anhand des hierbei ermittelten
Abstands die bezogen auf diesen Abstand maximal zulässige Geschwindigkeit des
Objekts in Fahr- und/oder Hubrichtung ermittelt und mit der von
der Steuerungseinrichtung vorgegebenen Soll-Geschwindigkeit verglichen
wird. Ist die Soll-Geschwindigkeit größer als die maximal zulässige Geschwindigkeit,
wie sie die Recheneinrichtung ermittelt hat, so führt diese
eine Notbremsung durch, da dann eine Fehlfunktion der Steuerungseinrichtung
vorliegt.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten
der Erfindung ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel
sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 eine
Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Krananlage,
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2 eine
Prinzipskizze zur Darstellung des Steuerungsbeziehungsweise Kollisionsüberwachungsverfahrens
mit feststehenden Hindernissen,
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3 eine
Prinzipskizze zur Darstellung des Ablaufs mit zwei sich bewegenden
Objekten,
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4 eine
Prinzipskizze zur Darstellung der Erfassung des Pendelwegs,
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5 eine
Prinzipskizze zur Darstellung des rechnerisch vergrößerten,
virtuellen Objektraums,
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6 eine
Prinzipskizze der zur erfindungsgemäßen Steuerung relevanten Elemente
der Krananlage, und
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7 ein
Diagramm zur Darstellung der abstandsabhängigen Geschwindigkeitsänderung.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Krananlage 1,
die im gezeigten Beispiel zum Be- und Entladen eines Schiffs 2 dient.
Die Krananlage ist längs
eines Kais 3 parallel zum Schiff 2 verfahrbar.
Am Krangestell 4 ist ein das Schiff übergreifender Ausleger 5 vorgesehen,
an dem eine wie durch den Doppelpfeil A angedeutete Katze 6 über ein
nicht näher
gezeigtes Fahrwerk horizontal verfahrbar ist. An der Katze 6 hängt über Hubseile 7 ein
Spreader 8, mit dem ein Container 9 gegriffen
werden kann. Über
ein nicht gezeigtes, an den Hubseilen 7 angreifendes Hubwerk
kann der Spreader 8 nach oben oder unten bewegt werden,
wie durch den Doppelpfeil B angedeutet ist.
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Gezeigt ist ferner eine Steuerungseinrichtung 10,
die den Betrieb der gesamten Krananlage 1, damit also auch
den Betrieb der Katze beziehungsweise des Fahrwerks sowie des Hubwerks
steuert. Hierzu erfolgt wie durch den Doppelpfeil C dargestellt
ein bidirektionaler Datenaustausch mit entsprechenden Betriebselementen
an der Krananlage. Ferner ist eine Recheneinrichtung 11 vorgesehen,
die der Überwachung
der Steuerungseinrichtung 10 im Rahmen der Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens
dient, worauf nachfolgend noch eingegangen wird. Diese kommuniziert,
wie durch den Doppelpfeil D angedeutet ist, ebenfalls bidirektional
mit der Steuerungseinrichtung 10 sowie mit relevanten Betriebselementen
der Krananlage, wie durch den Doppelpfeil E dargestellt ist.
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2 zeigt
eine Situation, wie sie sich während
des Be- oder Entladebetriebs ergeben kann. Gezeigt ist ein Objekt 12,
beispielsweise der Spreader 8 mit aufgenommenem Container 9.
Dieses als rechteckig angenommene Objekt 12 bewegt sich
aufgrund des Fahrwerkbetriebs in Richtung des Pfeils F und aufgrund
des Hubwerksbetriebs in Richtung des Pfeils G. Gezeigt sind ferner
verschiedene Hindernisse 13a, 13b, 13c, 13d, 13e und 13f,
mit denen das Objekt 12 gegebenenfalls kollidieren kann.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel
ist hinsichtlich der Objektbewegung in Katzfahrrichtung das Hindernis 13 als
höchstes
Hindernis relevant, während
hinsichtlich der Hubbewegung das Hindernis 13b das nächstliegend
relevante ist.
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Zu dem Objekt 12 werden
nun seitens der Steuerungseinrichtung 10 Bremspositionsdaten
errechnet, das heißt
die Steuerungseinrichtung 10 ermittelt die Bremswege sowohl
in Katzfahrrichtung F als auch in Hubrichtung G. Es wird ein virtueller
Objektraum in diesen beiden Richtungen um das Objekt errechnet,
so dass dieses quasi virtuell vergrößert wird. Im gezeigten Beispiel
hat das „Gesamtobjekt"
die in Fahrtrichtung gesehene Breite x1–x2 und in Hubrichtung gesehene
Höhe z1-z2. Die Objektvergrößerung erfolgt
durch die errechneten Bremswege BF in Fahrtrichtung
und BH in Hubrichtung. Seitens der Steuerungseinrichtung
erfolgt nun eine kontinuierliche Überwachung, wie die "neuen"
Objektgrenzen bezüglich
der bekannten und in einem geeigneten Speicher der Steuerungseinrichtung
hinterlegten Positionsdaten der Hindernisse liegen, um in Abhängigkeit
dieses Vergleichs den Katzbetrieb entsprechend steuern zu können.
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Bezogen auf die Katzfahrrichtung
F wird hierbei der Abstand zwischen der Position x2 und
der Position xmax des Hindernisses 13d ermittelt.
Dieser Abstand Δs
wird anschließend
ausgewertet und dabei überprüft, ob er
noch hinreichend groß ist,
um mit der momentanen Geschwindigkeit weiter zufahren, oder ob eine
Geschwindigkeitsreduktion erforderlich ist. Unterschreitet der Abstand Δs einen parametrierbaren
Mindestwert, das heißt,
ist die Objektraumgrenze x2 hinreichend
nah an der Hindernisgrenze xma
x,
so erfolgt eine Geschwindigkeitsreduktion, wobei diese abhängig vom
Ist-Abstand Δs
ist. Dies wird wie beschrieben kontinuierlich kontrolliert, so dass
mit zunehmender Annäherung – ohne dass
das Objekt angehoben wird und die Objektraumgrenze nicht mehr mit
der Position xmax kollidieren kann – eine zunehmende
Abbremsung bis auf Null erreicht wird.
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Entsprechend wird bezüglich des
Hubweges gearbeitet. Auch hier wird kontinuierlich der Abstand zwischen
der unteren Ebene des Objektraums bei z2 zur
Höhenposition
zmin, hier definiert durch das Hindernis 13b ermittelt.
Auch hier wird ständig überprüft, ob dieser
Abstand Δs
noch hinreichend groß ist,
dass die momentane Absenkgeschwindigkeit beibehalten werden kann.
Falls nicht, erfolgt auch hier eine entsprechende Verringerung bis
maximal zum Stillstand.
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3 zeigt
eine ähnliche
Situation wie 2, jedoch
sind hier zwei sich bewegende Objekte 12' (entsprechend
dem Objekt 12 aus 2)
und 12'' vorgesehen. Bei Objekt 12" kann es sich
beispielsweise um eine an einem zweiten Ausleger verfahrbare Portalkatze
oder dergleichen handeln, gleichermaßen auch um ein nach unten
absenkbares Objekt, z.B. einen am Spreader einer Portalkatze befindlichen
Container etc.
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Auch hier werden die entsprechenden
fahrweg- und hubwegspezifischen Bremspositionsdaten sowohl für das Objekt 12 als
auch das Objekt 12" errechnet. Ersichtlich bewegen sich
die beiden Objekte entgegengesetzt zueinander, wie durch die Pfeile
F dargestellt ist. Die Steuerungseinrichtung ermittelt nun den Abstand
zwischen den Positionen xmin (die die x-Bremsposition des
Objekts 12" beschreibt) und xmax (die
die Bremsposition des Objekts 12' definiert). Abhängig von
der Abstandsermittlung erfolgt dann der nachfolgend noch beschriebene
Steuerungseingriff. Ersichtlich werden auch hier etwaige Bewegungen
des Hubwerks bei der Bildung des Objektraums berücksichtigt. An dieser Stelle
ist darauf hinzuweisen, dass der Objektraum vorzugsweise nur dann
in Fahrtrichtung und/oder Hubrichtung berechnet wird, wenn sich
das Fahrwerk überhaupt bewegt
beziehungsweise der Container gesenkt wird. Bewegt sich beispielsweise
die Katze, ohne dass der Spreader oder Container abgesenkt wird,
so ergibt sich kein Bremsweg in Hubrichtung, weshalb der Objektraum
nur in Fahrtrichtung vergrößert wird.
Entsprechendes gilt umgekehrt, wenn die Katze steht und der Container
lediglich abgesenkt wird.
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Der Berechnung der Bremspositionsdaten
beziehungsweise der Bremswege B
F und B
H liegt jeweils die Annahme eines normalen
Bremsvorgangs, also einer normalen Bremsverzögerung zugrunde. Der Bremsweg
errechnet sich wie folgt:
B = Bremsweg
v
= aktuelle Geschwindigkeit
a = Bremsverzögerung
v
max =
maximale Geschwindigkeit des Antriebs
t
b =
Bremszeit Neben dem reinen sich hieraus ergebenden Bremsweg ergibt
sich jedoch ein zusätzlicher Bremsweg
aufgrund eines etwaigen Pendelns des Objekts, sofern es sich bei
diesem um den Spreader gegebenenfalls mit Container handelt. Die
Ermittlung des Pendelwegs ergibt sich aus
4. Aus der aktuellen Lage des Spreaders
zur Katze und der aktuellen Geschwindigkeit des Spreaders (beziehungsweise
der Katze) wird die maximale Auslage wie folgt hinreichend genau
berechnet:
a
1 =
aktuelle Auslenkung des Pendels
a
2 =
maximale Auslenkung des Pendels
L = aktuelle Pendellänge
v
1 = aktuelle Geschwindigkeit
g = Erdbeschleunigung
(für kleine
Pendelwinkel)
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel wird davon ausgegangen,
dass sich die Katze in Richtung des Pfeils F in 4 bewegt, so dass das Objekt 12 hinter
der Katze hereilt.
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Da beim Abbremsen der Katze noch
eine zusätzliche
Auslenkung des Pendels in entgegengesetzte Richtung entsteht, muss
dies ebenfalls berücksichtigt
werden. Die Winkelauslenkung, also der Winkel, den die Hubseile
zur Vertikalen einnehmen, berechnet sich zu:
α = 2·arctan
(a/g), mit
α =
Winkelauslenkung
a = Verzögerung
der Katze
g = Erdbeschleunigung
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Die tatsächliche Auslenkung infolge
des Bremsens der Katze ergibt sich dann zu:
a3 =
L·tan α.
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Die Auslenkung a3 geht
der Geschwindigkeit proportional in die Rechnung wie folgt ein:
a4
= (v/vmax)·a3,
mit
a4 = bremsbedingte, geschwindigkeitsbezogene
Auslenkung,
v = aktuelle Geschwindigkeit
vmax =
maximale Geschwindigkeit der Katze.
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Damit ergibt sich die gesamte zu
erwartende Auslenkung aufgrund des Anfahrens und Bremsens zu
A
= a2 + a4.
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Zusätzlich zu dem reinen rechnerischen
Bremsweg sowie dem Pendelweg kann seitens der Steuerungseinrichtung
noch ein Sicherheitsweg bei der Bestimmung der Bremspositionsdaten
berücksichtigt
werden. Dieser Sicherheitsweg kann abhängig von der aktuellen Geschwindigkeit
gewählt
werden.
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Insgesamt ergibt sich ein maximaler
Objektraum wie er in 5 gezeigt
ist, in dem die unterschiedlichen Raumabschnitte gesondert dargestellt
sind. Gezeigt ist der Objektraum O1, der
sich aus den tatsächlich errechneten
Bremswegen in Fahrtund Hubrichtung sowie gegebenenfalls einem jeweiligen
Sicherheitsweg ergibt. Der Objektraum O2 stellt
den sich in Fahrtrichtung ergebenden Pendelraum dar, während der
Objektraum O3 den sich beim Anfahren entgegen
der Fahrtrichtung ergebenden Pendelraum darstellt.
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6 zeigt
in Form einer Prinzipskizze die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
relevanten kranseitigen Elemente, die im Wesentlichen in der Steuerungseinrichtung 10 angeordnet
beziehungsweise dieser zugeordnet sind. Zum einen ist ein Rechenglied 14 vorgesehen,
dem zum einen dynamische Daten Dd gegeben
werden, die im Wesentlichen bewegungsrelevante Parameter wie Geschwindigkeit,
Verzögerung
etc. umfassen. Ferner werden statische Daten Ds gegeben,
die zum einen beispielsweise geometrische Abmessungen des Objekts
zum Inhalt haben, zum anderen hindernisbezogene Daten, nämlich die
x- und z-Positionsdaten eines stehenden Hindernisses. Sind zwei
bewegte Objekte vorhanden, so gehen die dynamischen Daten beider
Objekte ein, gegebenenfalls zuzüglich
weiterer statischer Daten feststehender Hindernisse.
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Das Rechenglied
14 errechnet
zum einen die relevanten Bremswege, zum anderen daraus die relevanten
maximalen und minimalen Bewegungs- und Bremswege für die Katzen
beziehungsweise Hubwerke x
max, x
min beziehungsweise z
max und
z
min. Über
einen Fahrtrichtungswähler
15 erfolgt
dann die Auswahl, welcher der Parameter x
max oder
x
m
in (und entsprechend
für z)
fahrtrichtungsbezogen relevant ist. Im Subtrahierglied
16 erfolgt
dann die Ermittlung der Wegdifferenz Δs. In einen Begrenzungsregler
17 wird
nun überprüft, ob bezogen
auf das ermittelte Δs
eine Geschwindigkeitsreduktion erforderlich ist. Zum Reduzieren
der Geschwindigkeit über
eine Begrenzung des Sollwerts, der im gezeigten Beispiel über den
Meisterschalter
18 im Kranführerhaus vorgegeben wird, wird
anhand der vom Begrenzungsregler
17 berechneten maximalen
zulässigen
Geschwindigkeit zum erfassten Abstand Δs über einen Begrenzer
19 der
Geschwindigkeitssollwert V
soll entsprechend
eingestellt. Die nachfolgende Tabelle zeigt ein Beispiel, wie eine
solche Sollwertbegrenzung aussehen kann. Tabelle
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Angegeben ist jeweils der ermittelte
Abstand Δs
zwischen beispielsweise xmax und xmin. Vsoll gibt jeweils die
Prozentzahl an, die Vsoll im Verhältnis zu
Vma
x, also der maximal
möglichen
Geschwindigkeit des Fahrwerks oder des Hubwerks beträgt.
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Beträgt der gemessene Abstand Δs beispielsweise
acht Meter, so beträgt
Vs
oll = 100 % Vm
ax. Bei einer Abnahme
von Δs auf
fünf Meter
erfolgt eine geringfügige
Geschwindigkeitsreduzierung auf 95 g Vma
x. Mit zunehmender Annäherung erfolgt eine (bezüglich der
Zeit) konstante Geschwindigkeitsreduzierung, bis zum Halt.
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Die Nichtlinearität dieser Geschwindigkeitsreduktion
ergibt sich aus 7, in
der längs
der Abszisse der Abstand Δs
und der längs
der Ordinate die Soll-Geschwindigkeit Vsoll in
Prozent bezogen auf Vmax aufgetragen ist.
Die gezeigte Kurve beschreibt den Verlauf einer Wurzelfunktion,
die sich aus folgender Berechnung ergibt:
Δs = ½ at2,
mit t2 = v2/a
a
= Verzögerung
= const.
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Hieraus ergibt sich: Δs = ½ v
2/a und weiter
das
heißt,
es erfolgt eine nichtlineare Geschwindigkeitsreduktion proportional
zur
.
Sobald der Abstand Δs
kleiner als ein parametrierbarer Mindestabstand Δs ist, erfolgt die Rücknahme
der Geschwindigkeit und damit die Begrenzung des Sollwerts V
soll Entsprechende Berechnungen erfolgen
auch in der Recheneinrichtung
11. Jedoch wird dort mit
anderen Verzögerungswerten
gerechnet, da dort eine Notstopp-Bremsung der Bremswegberechnung
zugrunde gelegt wird. Anhand der berechneten Bremspositionsdaten,
die aufgrund der angenommenen stärkeren
Abbremsung anders sind als die seitens der Steuerungseinrichtung
10 ermittelten
Bremspositionsdaten, wird der Abstand Δs ermittelt, der zwangsläufig größer ist
als der Abstand Δs,
den die Steuerungseinrichtung errechnet. Die Recheneinrichtung ermittelt
nun mit dem ermittelten Abstand Δs
die maximal zulässige
Geschwindigkeit bezogen auf den größeren Abstand im Vergleich zum
Abstand der Steuerungseinrichtung
10. Ergibt nun ein Vergleich,
dass der von der Steuerungseinrichtung
10 vorgegebene Geschwindigkeitssollwert
größer ist
als die maximale Geschwindigkeit, die die Recheneinrichtung
11 ermittelt
hat, so liegt zwangsläufig
ein Fehler der Steuerungseinrichtung
10 vor. Die Recheneinrichtung
11 dient
also zum Überwachen
der Funktionsweise der Steuerungseinrichtung
10.
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Insgesamt lässt das erfindungsgemäße Verfahren
ein kollisionsfreies Steuern des Bewegungsbetriebs des Objekts sowohl
im manuellen als auch im halbautomatischen oder automatischen Katzbetrieb
zu.