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DE10233704A1 - Entladungslampe mit einem rohrförmigen, transparenten Entladungsgefäß sowie deren Verwendung - Google Patents

Entladungslampe mit einem rohrförmigen, transparenten Entladungsgefäß sowie deren Verwendung Download PDF

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DE10233704A1
DE10233704A1 DE2002133704 DE10233704A DE10233704A1 DE 10233704 A1 DE10233704 A1 DE 10233704A1 DE 2002133704 DE2002133704 DE 2002133704 DE 10233704 A DE10233704 A DE 10233704A DE 10233704 A1 DE10233704 A1 DE 10233704A1
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DE
Germany
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discharge
lamp according
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discharge lamp
vessel
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DE2002133704
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Ulrich Berger
Jörn Jahnke
Ernst Dr. Smolka
Bernd Ullrich
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Excelitas Noblelight GmbH
Original Assignee
Heraeus Noblelight GmbH
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Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J61/00Gas-discharge or vapour-discharge lamps
    • H01J61/02Details
    • H01J61/025Associated optical elements
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J61/00Gas-discharge or vapour-discharge lamps
    • H01J61/02Details
    • H01J61/30Vessels; Containers
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Entladungslampe mit einem rohrförmigen, transparenten Entladungsgefäß, das mindestens einen gasdichten Entladungsraum und zwei Enden aufweist, wobei an jeweils einem Ende jeweils eine Elektrode in den Entladungsraum ragt und mit einem elektrischen Anschlusskontakt außerhalb des Entladungsgefäßes elektrisch verbunden ist, und wobei das Entladungsgefäß an seinen Enden jeweils eine nicht transparente Beschichtung oder eine nicht transparente Kappe aufweist, die zumindest den in das Entladungsgefäß ragenden Teil der Elektrode, von der Längsachse des Entladungsgefäßes aus gesehen, radial umgibt. Die Erfindung betrifft weiterhin die Verwendung einer solchen Entladungslampe.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Entladungslampe mit einem rohrförmigen, transparenten Entladungsgefäß, das mindestens einen gasdichten Entladungsraum und zwei Enden aufweist, wobei an jeweils einem Ende jeweils eine Elektrode in den Entladungsraum ragt und mit einem elektrischen Anschlusskontakt außerhalb des Entladungsgefäßes elektrisch verbunden ist. Die Erfindung betrifft weiterhin die Verwendung einer solchen Entladungslampe.
  • Aus der US 40 75 528 ist eine Xenon-Entladungslampe bekannt, welche einen transparenten Lampenkolben sowie eine Elektrodenstruktur an jedem Ende des Lampenkolbens aufweist, wobei die Elektrode sich in das Rohr erstreckt und abgedichtet ist. Im Bereich zwischen den jeweiligen Elektrodenspitzen und den abgedichteten Enden befindet sich im Kolben jeweils ein die Elektroden umgebender Ringmagnet, welcher Metallteilchen anzieht und verhindert, dass diese an die Kolbenwand gelangen und sich dort als schwarzer Belag niederschlagen. Als problematisch ist der verhältnismäßig komplexe Aufbau zu sehen, wonach der Ringmagnet auf einen Vorsprung im Dichtungsbereich des Quarzglaskolbens aufgebracht wird. Zudem verbleibt ein Spalt zwischen der Kolbenwand und dem Ringmagneten, so dass ein geringer Anteil an Metallpartikeln noch immer in den kühlen Raum hinter dem Ringmagneten gelangen kann und dort zu einer Schwärzung der Kolbenwandung führt.
  • Obwohl bei Anwendern von Entladungslampen, wie zum Beispiel im Bereich der Hautbräunungsgeräte wie Solarien oder ähnlichem, Befürchtungen dahingehend bestehen, dass eine Schwärzung im Bereich der Kolbenenden die Funktionstüchtigkeit der Entladungslampe beeinträchtigt, ist dies objektiv nicht der Fall.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine im Bereich der Enden eines Entladungsgefäßes auftretende Schwärzung durch sich niederschlagende Metallpartikel durch eine möglichst einfache Anordnung für den Anwender optisch abzudecken.
  • Die Aufgabe wird für die Entladungslampe dadurch gelöst, dass das Entladungsgefäß an seinen Enden jeweils eine nicht transparente Beschichtung oder eine nicht transparente Kappe aufweist, die zumindest den in das Entladungsgefäß ragenden Teil der Elektrode von der Längsachse des Entladungsgefäßes aus gesehen radial umgibt.
  • Dabei wird unter einer „nicht transparenten Beschichtung oder Kappe" eine solche verstanden, die zumindest für Strahlung im sichtbaren Spektralbereich undurchlässig ist und dadurch dem menschlichen Auge einen Blick auf das Innere der Entladungslampe im von der Beschichtung oder Kappe bedeckten Bereich verwehrt. Dabei ist es jedoch durchaus zulässig, wenn die nicht transparente Beschichtung oder Kappe beispielsweise für UV-Strahlung oder andere Spektralbereiche durchlässig ist, die vom menschlichen Auge nicht wahrgenommen werden.
  • Die Entladungslampe behält trotz der nach wie vor auftretenden Schwärzung im Bereich der Enden des Entladungsgefäßes aufgrund der nicht transparenten Beschichtung oder der nicht transparenten Kappe für den Anwender der Lampe ein ästhetisches und optisch einwandfreies Aussehen, so dass eventuelle Zweifel an der – ohnehin noch immer uneingeschränkt vorhandenen – Funktionstüchtigkeit der Entladungslampe nicht mehr aufkommen.
  • Als besonders vorteilhaft erweist es sich, wenn die nicht transparente Beschichtung oder die nicht transparente Kappe mit den technischen Daten des jeweiligen Lampentyps beschriftet ist. Dabei können beispielsweise Firmen-Logos und Informationen zur Klassifizierung der Lampe aufgebracht werden, so dass für den Anwender eine eindeutige Typenangabe erkennbar ist.
  • Es hat sich insbesondere bewährt, wenn die Beschichtung oder die Kappe den in das Entladungsgefäß ragenden Teil der Elektrode auf der dem Ende des Entladungsgefäßes abgewandten Seite um 5% bis 40% der Länge des in das Entladungsgefäß ragenden Teils der Elektrode übersteigt. Dadurch ist eine sichere und komplette Abdeckung des Schwärzungsbereichs gewährleistet.
  • Bevorzugt wird die Beschichtung oder die Kappe aus einem Material gebildet, das eine Temperaturbeständigkeit von mindestens 150°C, insbesondere von mindestens 200°C, aufweist.
  • Bei Verwendung einer nicht transparenten Beschichtung kann diese auf der dem Entladungsraum zugewandten Oberfläche des Entladungsgefäßes angeordnet sein.
  • Bei Verwendung einer Kappe hat es sich bewährt, wenn diese im Entladungsraum angeordnet ist und auf ihrer dem Entladungsgefäß zugewandten Seite mit der dem Entladungsraum zugewandten Oberfläche des Entladungsgefäßes spaltfrei verbunden ist. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Kappe nicht lösbar und vollflächig mit dem Entladungsgefäß verbunden ist.
  • Weiterhin ist hat es sich bewährt, wenn die Beschichtung oder Kappe außerhalb des Entladungsraums angeordnet ist.
  • Bei Verwendung einer Beschichtung kann diese auf der dem Entladungsraum abgewandten Oberfläche des Entladungsgefäßes angeordnet sein.
  • Bei Verwendung einer Kappe hat es sich bewährt, wenn diese auf ihrer dem Entladungsgefäß zugewandten Seite mit der dem Entladungsraum abgewandten Oberfläche des Entladungsgefäßes spaltfrei verbunden ist. Dabei hat es sich insbesondere bewährt, wenn die Kappe nicht lösbar und vollflächig mit dem Entladungsgefäß verbunden ist.
  • Die Beschichtung kann auf dem Entladungsgefäß kostengünstig mittels Tauchen, Aufpinseln, Siebdrucken, Aufkleben, Aufschrumpfen oder mittels Tampon-Druck gebildet sein.
  • Die geometrische Ausgestaltung der Beschichtung oder der Kappe kann rohr- oder becherförmig sein. Bei einer becherförmigen Ausgestaltung tritt die jeweilige ins Entladungsgefäß ragende Elektrode dann durch den Becherboden hindurch.
  • Es hat sich weiterhin als vorteilhaft erwiesen, wenn in die Beschichtung oder die Kappe ein elektrisches Heizelement integriert ist. Das Heizelement erwärmt im Betrieb den Bereich der Enden des Entladungsgefäßes, also deren kältesten Bereich. Damit wird – je nach erreichter Temperatur der Enden – ein Kondensieren von Metallpartikeln in diesem Bereich gemindert beziehungsweise vollständig verhindert.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn das Entladungsgefäß aus Glas, insbesondere aus Kieselglas, gebildet ist.
  • Als Grundgas im Entladungsraum wird ein solches bevorzugt, das zusätzlich Quecksilber oder eine Quecksilber-Legierung enthält. Bei einem solchen Füllgas wirkt sich eine Beheizung der Enden des Entladungsgefäßes mit einem Heizelement zusätzlich positiv aus, da der Quecksilberpartialdruck optimiert wird. Es sind aber auch andere Füllungen möglich.
  • Es hat sich bewährt, die Beschichtung oder die Kappe aus thermisch isolierendem Material zu bilden. Als thermisch isolierendes Material hat sich dabei Kunststoff, Glas, Keramik oder eine Mischungen mindestens zwei dieser Komponenten bewährt.
  • Weiterhin hat es sich bewährt, wenn die Beschichtung oder die Kappe aus einem UV-beständigen Material gebildet ist.
  • Weiterhin ist es von Vorteil, wenn das Entladungsgefäß zumindest im Bereich zwischen den nicht transparenten Beschichtungen an dessen Enden oder den nicht transparenten Kappen an dessen Enden eine Leuchtstoffschicht aufweist. Diese wird vorzugsweise auf der dem Entladungsraum zugewandten Oberfläche des Entladungsgefäßes angeordnet. Dies ist allerdings nicht zwingend erforderlich.
  • Die Verwendung der erfindungsgemäßen Entladungslampe in Bestrahlungsgeräten zur medizinischen und/oder kosmetischen Behandlung der menschlichen Haut ist ideal, nachdem die Anwender solcher Apparaturen üblicherweise Laien auf dem Gebiet der Lampentechnik sind und das Aussehen beziehungsweise das äußere Erscheinungsbild der Entladungslampen subjektiv eine große Rolle spielen.
  • Die 1 bis 3a sollen die Erfindung beispielhaft erläutert. So zeigt:
  • 1 den Aufbau einer rohrförmigen Entladungslampe mit transparentem Entladungsgefäß
  • 1a den vergrößert dargestellten Querschnitt A-A' durch die Entladungslampe aus 1
  • 2 die Entladungslampe aus 1 mit nicht transparenten Kappen an deren Enden
  • 2a den vergrößert dargestellten Querschnitt B-B' durch die Entladungslampe aus 2
  • 2b eine weitere mögliche Ausgestaltung einer Kappe mit einem Heizelement
  • 2c den Querschnitt C-C' durch die Kappe aus 2b
  • 3 die Entladungslampe aus 1 mit nicht transparenten Beschichtungen an deren Enden
  • 3a den vergrößert dargestellten Querschnitt D-D' durch die Entladungslampe aus 3
  • 1 zeigt eine herkömmliche Entladungslampe 1 mit einem rohrförmigen, transparenten Entladungsgefäß 2 aus Glas. Das Entladungsgefäß 2 besitzt zwei Enden 2a, 2b, an welchen die Elektroden 3a, 3b gasdicht durch die Wandung des Entladungsgefäßes 2 geführt sind. Im Entladungsraum 5 des Entladungsgefäßes 2 weisen die Elektroden eine wendelförmige Ausgestaltung 4a, 4b auf. 1 a zeigt zur Verdeutlichung den Querschnitt A-A' durch die Entladungslampe 1 aus 1.
  • 2 zeigt beispielhaft eine erfindungsgemäße Entladungslampe 1 mit einem rohrförmigen, transparenten Entladungsgefäß 2 aus Glas. Die Enden des Entladungsgefäßes 2 sind mit nicht transparenten Kappen 6a, 6b derart abgedeckt, dass der Elektrodenbereich für den Anwender nicht mehr sichtbar ist. Eine Schwärzung des Entladungsgefäßes 2 durch Kondensation von Metallpartikeln, die von den Elektroden 3a, 4a, 3b, 4b im Entladungsraum abdampfen und sich im kühlen Bereich der Enden 2a, 2b (siehe 1) niederschlagen, wird durch die Kappen 6a, 6b wirkungsvoll verdeckt. 2a zeigt zur Verdeutlichung den Querschnitt B-B' durch die Entladungslampe 1 aus 2, wo die Anordnung der Kappen 6a, 6b auf der dem Entladungsraum 5 abgewandten Oberfläche des Entladungsgefäßes 2 erkennbar ist. Allerdings ist auch eine Anordnung der Kappen innerhalb des Entladungsraumes 5 möglich.
  • 2b zeigt eine Kappe 6c mit einem elektrischen Heizelement 8 (gepunktete Linie zeigt die mögliche Anordnung eines beispielsweise gewendelten, drahtförmigen Heizelementes innerhalb des Kappenmaterials), das die Enden 2a, 2b erwärmt und damit die Kondensation der abdampfenden Metallpartikel im Bereich der Enden 2a, 2b mindert.
  • 2c zeigt zur Verdeutlichung den Querschnitt C-C' durch die Kappe 6c, die äußerlich der Kappe 6a aus 2 beziehungsweise 2a entspricht. Dabei sind zur Durchführung der Elektrode zwei Öffnungen 9 in der Kappe 6c vorgesehen. Allerdings können die Elektrodendrähte auch durch eine einzige, größere Öffnung im Boden der Kappe geführt werden. Auch eine Kappenausführung ohne Boden (was geometrisch nur noch einem Rohr entspräche) ist denkbar.
  • Vorteilhafterweise können Bezeichnungen betreffend den Lampentyp beziehungsweise die Klassifikation und firmengemäße Herkunft auf den Kappen 6a, 6b, 6c in einfacher Weise aufgebracht werden, so dass eine eindeutige Identifizierung der Lampe sowie deren Bewerbung möglich ist.
  • 3 zeigt eine weitere erfindungsgemäße Entladungslampe 1 mit einem rohrförmigen, transparenten Entladungsgefäß 2 aus Glas. Die Enden des Entladungsgefäßes 2 sind mit nicht transparenten Beschichtungen 7a, 7b derart abgedeckt, dass der Elektrodenbereich für den Anwender nicht mehr sichtbar ist. Eine Schwärzung des Entladungsgefäßes 2 wird durch die Beschichtungen 7a, 7b wirkungsvoll verdeckt.
  • 3a zeigt zur Verdeutlichung den Querschnitt D-D' durch die Entladungslampe 1 aus 3. dabei ist erkennbar, dass die Beschichtungen 7a, 7b auf der dem Entladungsraum 5 zugewandten Seite des Entladungsgefäßes 2 angeordnet sind. Dies ist jedoch nicht zwingend, denn auch eine Anordnung der Beschichtungen 7a, 7b auf der dem Entladungsraum 5 abgewandten Seite des Entladungsgefäßes 2 ist möglich. Auch ist es nicht unbedingt erforderlich, die Beschichtungen 7a, 7b im Bereich der gasdichten Durchführung der Elektrode 3a durch das Entladungsgefäß 2 vorzusehen, da dieser Bereich einem Anwender ohnehin verborgen bleibt.
  • Auch hier können Bezeichnungen betreffend den Lampentyp beziehungsweise die Klassifikation und firmengemäße Herkunft auf außerhalb des Entladungsraumes 5 angeordneten Beschichtungen in einfacher Weise aufgebracht werden, so dass eine eindeutige Identifizierung der Lampe sowie deren Bewerbung möglich ist. Bei Verwendung einer Beschichtung 7a, 7b im Entladungsraums muss die Beschriftung allerdings entweder vor Bildung dieser auf der dem Entladungsraum 5 zugewandten Oberfläche des Entladungsgefäßes 2 oder auf ohne Kontakt zur Beschichtung außen auf dem Entladungsgefäß 2 angebracht werden.
  • Es wird angemerkt, dass auch eine Kombination von Beschichtungen und Kappen den Zweck erfüllen kann, den Elektrodenbereich einer Entladungslampe optisch vor einem Anwender zu verbergen. Solche Kombinationen werden daher ausdrücklich als zur Erfindung gehörig benannt.

Claims (23)

  1. Entladungslampe mit einem rohrförmigen, transparenten Entladungsgefäß, das mindestens einen gasdichten Entladungsraum und zwei Enden aufweist, wobei an jeweils einem Ende jeweils eine Elektrode in den Entladungsraum ragt und mit einem elektrischen Anschlusskontakt außerhalb des Entladungsgefäßes elektrisch verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Entladungsgefäß an seinen Enden jeweils eine nicht transparente Beschichtung oder eine nicht transparente Kappe aufweist, die zumindest den in das Entladungsgefäß ragenden Teil der Elektrode von der Längsachse des Entladungsgefäßes aus gesehen radial umgibt.
  2. Entladungslampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung oder die Kappe den in das Entladungsgefäß ragenden Teil der Elektrode auf der dem Ende des Entladungsgefäßes abgewandten Seite um 5% bis 40% der Länge des in das Entladungsgefäß ragenden Teils der Elektrode übersteigt.
  3. Entladungslampe nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung oder die Kappe aus einem Material gebildet ist, das eine Temperaturbeständigkeit von mindestens 150°C aufweist.
  4. Entladungslampe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung oder die Kappe aus einem Material gebildet ist, das eine Temperaturbeständigkeit von mindestens 200°C aufweist.
  5. Entladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung auf der dem Entladungsraum zugewandten Oberfläche des Entladungsgefäßes angeordnet ist.
  6. Entladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe im Entladungsraum angeordnet ist und auf ihrer dem Entladungsgefäß zugewandten Seite mit der dem Entladungsraum zugewandten Oberfläche des Entladungsgefäßes spaltfrei verbunden ist.
  7. Entladungslampe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe nicht lösbar und vollflächig mit dem Entladungsgefäß verbunden ist.
  8. Entladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung oder Kappe außerhalb des Entladungsraums angeordnet ist.
  9. Entladungslampe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung auf der dem Entladungsraum abgewandten Oberfläche des Entladungsgefäßes angeordnet ist.
  10. Entladungslampe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe auf ihrer dem Entladungsgefäß zugewandten Seite mit der dem Entladungsraum abgewandten Oberfläche des Entladungsgefäßes spaltfrei verbunden ist.
  11. Entladungslampe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe nicht lösbar und vollflächig mit dem Entladungsgefäß verbunden ist.
  12. Entladungslampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung auf dem Entladungsgefäß mittels Tauchen, Aufpinseln, Siebdrucken, Aufkleben, Aufschrumpfen oder mittels Tampon-Druck gebildet ist.
  13. Entladungslampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung oder die Kappe rohr- oder becherförmig ausgebildet ist.
  14. Entladungslampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in die Beschichtung oder die Kappe ein elektrisches Heizelement integriert ist.
  15. Entladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Entladungsgefäß aus Glas gebildet ist.
  16. Entladungslampe nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Entladungsgefäß aus Kieselglas gebildet ist.
  17. Entladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Entladungsraum mit einem Grundgas befällt ist, welches Quecksilber oder eine Quecksilber-Legierung enthält.
  18. Entladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung oder die Kappe aus thermisch isolierendem Material gebildet ist.
  19. Entladungslampe nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das thermisch isolierende Material aus Kunststoff, Glas, Keramik oder Mischungen mindestens zwei dieser Komponenten besteht.
  20. Entladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung oder die Kappe UV-beständig ist.
  21. Entladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Entladungsgefäß zumindest im Bereich zwischen den nicht transparenten Beschichtungen an dessen Enden oder den nicht transparenten Kappen an dessen Enden eine Leuchtstoffschicht aufweist.
  22. Entladungslampe nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtstoffschicht auf der dem Entladungsraum zugewandten Oberfläche des Entladungsgefäßes angeordnet ist.
  23. Verwendung einer Entladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 22 in Bestrahlungsgeräten zur medizinischen und/oder kosmetischen Behandlung der menschlichen Haut.
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