DE10233664A1 - Verbinder und Verfahren zur Konstruktion eines Verbinders - Google Patents
Verbinder und Verfahren zur Konstruktion eines VerbindersInfo
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Abstract
Sanftverbinder unabhängig von einer Änderung in der Spezifikation zu verbinden bzw. anzuschließen. DOLLAR A Hilfsverbinder 6 eines Buchsen- bzw. Mutterverbinders 1 sind speziell für Mutter- bzw. Anschlußpaßstücke 8 von drei Arten von Spezifikationen ausgebildet: A-Anschlußpaßstück 9, B-Anschlußpaßstück 10 und C-Anschlußpaßstück 11. Wenn eine Vielzahl von Hilfsverbindern 6 nur desselben Typs in einem Rahmen 2 montiert ist, wird die Anzahl der Anschlußpaßstücke, welche in den einzelnen Hilfsverbindern 6 einzusetzen sind, basierend auf Anschluß- bzw. Verbindungslasten pro Anschlußpaßstück entschieden bzw. bestimmt, damit eine Betätigungslast bzw. -belastung des Hilfsverbinders 6 einen oberen Grenzwert nicht überschreiten sollte, und dieselbe Anzahl von Anschlußkammern 7, wie die festgestellte bzw. bestimmte Anzahl der Anschlußpaßstücke, wird in diesem Hilfsverbinder 6 ausgebildet. Derart können unabhängig von den Spezifikationen der Buchsen-Anschlußpaßstücke 8 die Buchsen-Anschlußpaßstücke 8 in allen der Anschlußkammern 7 montiert werden, ohne den oberen Grenzwert der Betätigungslast der Hilfsverbinder 6 zu überschreiten. Da ein oberer Grenzwert, welcher für den gesamten Buchsenverbinder 1 eingestellt ist, nicht überschritten wird, ist die Anschluß- bzw. Verbindungshandhabbarkeit nicht verschlechtert.
Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Verbinder und auf ein Verfahren zum Konstruieren eines Verbinders.
- Es wurde immer häufiger praktiziert, unterschiedliche Arten bzw. Typen von Verbindern durch Aufnahme von unterschiedlichen Arten von Anschlußpaßstücken in Verbindergehäusen derselben Art herzustellen. Beispielsweise in dem Fall von Fahrzeugverbindern bzw. -steckern werden Anschlußpaßstücke entsprechend Stromwerten in Übereinstimmung mit erforderlichen Spezifikationen, wie Fahrzeugtype und Ausstattung, ausgewählt, wobei jedoch Verbindergehäuse der selben Art bzw. Type in jeder bzw. irgendeiner der Spezifikationen verwendet werden.
- Eine Betätigungslast in dem Fall eines Verbindens bzw. Anschließens eines Mutter- bzw. Buchsenverbinders und eines Vater- bzw. Steckerverbinders wird hauptsächlich durch eine Summe einer Reibung, welche zwischen den Buchsen- und Stecker-Anschlußpaßstücken wirkt, wenn sie miteinander verbunden werden, und einer Reibung entschieden, welche zwischen dem Buchsen- und Stecker-Verbindergehäuse wirkt, wobei die letztere Reibung weniger Einfluß aufweist. In dem Fall einer Konstruktion eines Verbinders wird die Betätigungslast üblicherweise innerhalb eines derartigen Bereichs eingestellt, daß das Buchsen- und Stecker-Verbindergehäuse manuell miteinander verbunden werden können. Wenn die Betätigungslast über diesem Bereich liegt, muß eine Verbindungskraft beispielsweise unter Verwendung einer Hebelwirkung durch einen Hebel ergänzt werden.
- Andererseits weisen unterschiedliche Arten von Anschlußpaßstücken oft unterschiedliche Verbindungslasten auf, welche zwischen den Buchsen- und Stecker-Anschlußpaßstücken wirken. Daher kann, wenn dieselbe Anzahl von Anschlußpaßstücken, welche eine höhere Verbindungslast pro Stück aufweisen als solche, welche eine niedrigere Verbindungslast aufweisen, in einem Verbinder aufgenommen werden, eine Betätigungslast- bzw. -belastung, welche vorher eingestellt bzw. festgelegt ist, überschritten werden, was es schwierig macht, die Verbindergehäuse zu verbinden.
- Die vorliegende Erfindung wurde unter Berücksichtigung des obigen Problems entwickelt, wobei es ein Ziel bzw. Gegenstand davon ist, einen sanften Verbinder-Verbindungsvorgang unabhängig von einer Änderung in der Spezifikation zur Verfügung zu stellen.
- Dieses Ziel wird gemäß der Erfindung durch einen Verbinder gemäß Anspruch 1 und durch ein Verfahren zum Konstruieren eines Verbinders gemäß Anspruch 5 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Gemäß der Erfindung wird ein Verbinder zur Verfügung gestellt, umfassend:
eine Vielzahl von Arten bzw. Typen von Anschlußpaßstücken, welche unterschiedliche Einsetz- oder Verbindungs- bzw. Anschlußlasten oder -kräfte pro Paar aufweisen; welche wirken, wenn das Paar von Buchsen- bzw. Mutter- und Vater- bzw. Stecker-Anschlußpaßstücken miteinander verbunden oder zusammengepaßt werden, und
eine oder mehrere Art(en) von Verbindergehäusen, welche mit einer oder mehreren Anschlußkammer(n) ausgebildet ist (sind), welche jeweils den entsprechenden Arten der Anschlußpaßstücke für ein wenigstens teilweises Aufnehmen der entsprechenden Anschlußpaßstücke entsprechen,
worin ein oberer Grenzwert einer Betätigungslast oder -kraft, welche wirkt, wenn jedes Verbindergehäuse mit einem zusammenpassenden bzw. abgestimmten Verbindergehäuse verbunden wird, (d. h. Lasten oder Kräfte, welche für die Verbindung oder das Zusammenpassen der (des) Buchsen-Anschlußpaßstücke(s) mit dem (den) Stecker-Anschlußpaßstück(en) erforderlich sind), wobei die Anschlußpaßstücke wenigstens teilweise in der Anschlußkammer aufgenommen sind, vorher eingestellt bzw. festgesetzt ist, und
jede der verschiedenen Arten von Verbindergehäusen mit derselben Anzahl der Anschlußkammern wie die Anzahl von Anschlußpaßstücken ausgebildet ist, welche in dem Verbindergehäuse basierend auf den Einsetz- oder Verbindungslasten bzw. -belastungen der verschiedenen Arten der Anschlußpaßstücke erlaubt sind. - In dem Fall, daß eine Vielzahl von Arten bzw. Typen von Anschlußpaßstücken, welche unterschiedliche Verbindungslasten pro Stück aufweisen, entsprechend in Übereinstimmung mit einer erforderlichen Spezifikation ausgewählt werden und in den Kontakt- bzw. Anschlußkammern des Verbindergehäuses aufgenommen werden, wird die Anzahl der Anschlußkammer bestimmt, damit die Gesamtsumme der einzelnen Verbindungslasten der entsprechenden, aufgenommenen Anschlußpaßstücke den oberen Grenzwert der Betätigungslast nicht überschreitet, welcher vorher für dieses Verbindergehäuse festgesetzt bzw. eingestellt wurde. Durch Festlegen der Anzahl der Anschlußkammern auf diese Weise können die entsprechenden Anschlußpaßstücke in allen der Anschlußkammern aufgenommen werden, welche dafür ausgebildet sind, ohne den oberen Grenzwert der Betätigungslast des Verbindergehäuses unabhängig von der Spezifikation des Verbindergehäuses zu überschreiten. Derart wird eine Handhabbarkeit beim Verbinden der Verbindergehäuse nicht verschlechtert.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Verbinder ein geteilter bzw. unterteilter Verbinder, welcher eine Vielzahl von Hilfsverbindern, welche durch die verschiedenen Arten von Verbindergehäusen gebildet sind, und einen Rahmen umfaßt, welcher mit einer Mehrzahl von Gehäusekammern für ein wenigstens teilweises Aufnehmen von irgendeiner der verschiedenen Arten der Hilfsverbinder ausgebildet ist.
- Vorzugsweise ist ein oberer Grenzwert einer Betätigungslast, welche wirkt, wenn der gesamte, geteilte Verbinder und ein zusammenpassender Verbinder verbunden werden, wobei die Anschlußpaßstücke wenigstens teilweise aufgenommen sind, vorher eingestellt, und jede der verschiedenen Arten der Hilfsverbinder ist mit derselben Anzahl von Anschlußkammern wie die Anschlußpaßstücke ausgebildet, welche in dem Hilfsverbinder basierend auf den Einsetz- oder Verbindungslasten der verschiedenen Arten der Anschlußpaßstücke innerhalb eines derartigen Bereichs erlaubt sind, daß eine Betätigungslast des Hilfsverbinders einen oberen Grenzwert der pro Gehäusekammer erlaubten Betätigungslast nicht überschreitet.
- Am meisten bevorzugt wird der obere Grenzwert der Betätigungslast, welche pro Gehäusekammer erlaubt ist, durch ein Dividieren des oberen Grenzwerts der Betätigungslast des gesamten, geteilten Verbinders durch die Anzahl der Gehäusekammern erhalten.
- Gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Verbinder ein geteilter bzw. unterteilter Verbinder, welcher eine Vielzahl von Hilfsverbindern, welche durch die verschiedenen Arten von Verbindergehäusen gebildet sind, und einen Rahmen umfaßt, welcher mit einer Mehrzahl von Gehäusekammern für ein Aufnehmen von irgendeiner der verschiedenen Arten der Hilfsverbinder ausgebildet ist; ist ein oberer Grenzwert einer Betätigungslast, welche wirkt, wenn der gesamte, geteilte Verbinder und ein zusammenpassender Verbinder verbunden sind, wobei die Anschlußpaßstücke aufgenommen sind, vorher eingestellt; und ist jede der verschiedenen Arten der Hilfsverbinder mit derselben Anzahl von Anschlußkammern wie die Anschlußpaßstücke ausgebildet, welche in dem Hilfsverbinder basierend auf den Einsetz- oder Verbindungslasten oder -kräften der verschiedenen Arten der Anschlußpaßstücke innerhalb eines derartigen Bereichs erlaubt sind, daß eine Betätigungslast des Hilfsverbinders einen oberen Grenzwert der pro Gehäusekammer erlaubten Betätigungslast nicht überschreitet, wobei der obere Grenzwert durch ein Dividieren des oberen Grenzwerts der Betätigungslast des gesamten, geteilten Verbinders durch die Anzahl der Gehäusekammern erhalten wird.
- In dem Fall eines Aufnehmens der Hilfsverbinder in dem Rahmen wird die Gesamtsumme der Verbindungslasten der einzelnen Hilfsverbinder, welche in den Gehäusekammern aufgenommen sind, die Betätigungslast des gesamten unterteilten Verbinders. Dementsprechend wird, wenn die Anzahl der Anschlußpaßstücke, welche in der Gehäusekammer aufgenommen sind, basierend auf den Verbindungslasten der entsprechenden Anschlußpaßstücke bestimmt, damit der obere Grenzwert pro Gehäusekammer in dem Rahmen nicht überschritten werden sollte, und dieselbe Anzahl der Anschlußkammern wie die bestimmte bzw. ermittelte Anzahl der Anschlußpaßstücke in dem Hilfsverbinder ausgebildet wird, der obere Grenzwert der Verbindungslast des Hilfsverbinders nicht überschritten. Mit anderen Worten überschreitet die Gesamtsumme der Verbindungslasten der Hilfsverbinder, welche in den Gehäusekammern aufgenommen sind, nicht den oberen Grenzwert der Betätigungslast des unterteilten Verbinders. Derart wird die Verbindungshandhabbarkeit mit dem zusammenpassenden bzw. abgestimmten Verbinder nicht verschlechtert.
- Gemäß der Erfindung wird weiters ein Verfahren zum Konstruieren oder Planen bzw. Designen oder Ausbilden eines Verbinders, insbesondere gemäß der obigen Erfindung oder einer Ausführungsform davon zur Verfügung gestellt, welches die folgenden Schritte umfaßt:
Definieren oder Bereitstellen einer Vielzahl von Arten bzw. Typen von Anschlußpaßstücken, welche unterschiedliche Anschluß- bzw. Verbindungs- oder Einsetz- oder Zusammenbaulasten oder -kräfte pro Paar aufweisen, welche wirken, wenn das Paar von Mutter- bzw. Buchsen- und Vater- bzw. Steckeranschlußpaßstücken miteinander verbunden wird (d. h. Lasten oder Kräfte, welche für die Verbindung oder das Zusammenpassen der (des) Buchsen- Anschlußpaßstücke(s) mit dem (den) Stecker-Anschlußpaßstück(en) erforderlich sind), und
Bereitstellen oder Definieren von einer oder mehreren Art(en) bzw. Typen von Verbindergehäusen, welche mit einer oder mehreren Anschlußkammer(n) ausgebildet ist (sind), welche jeweils der entsprechenden Art der Anschlußpaßstücke für ein wenigstens teilweises Aufnehmen der entsprechenden Anschlußpaßstücke entsprechen,
vorhergehendes Einstellen bzw. Festsetzen oder Erhalten eines oberen Grenzwerts bzw. Betätigungslast oder -kraft, welche wirkt, wenn jedes Verbindergehäuse mit einem zusammenpassenden bzw. abgestimmten Verbindergehäuse verbunden wird, wobei die Anschlußpaßstücke wenigstens teilweise in den Anschlußkammern aufgenommen werden, und
Versehen von jeder der verschiedenen Arten der Verbindergehäuse mit derselben Anzahl der Anschlußkammern wie die Anzahl von Anschlußpaßstücken, welche in dem Verbindergehäuse erlaubt ist, basierend auf den Verbindungslasten bzw. -belastungen der verschiedenen Arten der Anschlußpaßstücke. - Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Verbinder ein geteilter bzw. unterteilter Verbinder, welcher eine Vielzahl von Hilfsverbindern, welche durch die verschiedenen Arten von Verbindergehäusen werden, und einen Rahmen umfaßt, welcher mit einer Mehrzahl von Gehäusekammern für ein wenigstens teilweises Aufnehmen von irgendeiner der verschiedenen Arten der Hilfsverbinder ausgebildet wird.
- Vorzugsweise wird ein oberer Grenzwert einer Betätigungslast, welche wirkt, wenn der gesamte, geteilte Verbinder und ein zusammenpassender Verbinder verbunden werden, wobei die Anschlußpaßstücke wenigstens teilweise aufgenommen sind, vorher eingestellt bzw. festgesetzt, und jede der verschiedenen Arten der Hilfsverbinder wird mit derselben Anzahl der Anschlußkammern wie die Anschlußpaßstücke ausgebildet, welche in dem Hilfsverbinder basierend auf den Einsetz- oder Verbindungslasten der verschiedenen Arten der Anschlußpaßstücke innerhalb eines derartigen Bereichs erlaubt werden, daß eine Betätigungslast des Hilfsverbinders einen oberen Grenzwert der pro Gehäusekammer erlaubten Betätigungslast nicht überschreitet.
- Am meisten bevorzugt wird der obere Grenzwert der Betätigungslast, welche pro Gehäusekammer erlaubt wird, durch ein Dividieren des oberen Grenzwerts der Betätigungslast des gesamten, geteilten Verbinders durch die Anzahl der Gehäusekammern erhalten.
- Diese und andere Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden bei einer Lektüre der nachfolgenden detaillierten Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen und aus den beigeschlossenen Zeichnungen deutlicher ersichtlich werden. Es sollte verstanden werden, daß, obwohl Ausführungsformen getrennt beschrieben werden, einzelne Merkmale davon zu zusätzlichen Ausführungsformen kombiniert werden können.
- Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Mutter- bzw. Buchsenverbinders gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
- Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschrieben. In einem unterteilten bzw. geteilten Verbinder, welcher in Fig. 1 gezeigt ist, ist mit 1 ein Mutter- bzw. Buchsenverbinder (Verbinder) identifiziert, welcher aus einer Vielzahl von Hilfsverbindern 6, welche mit einer oder mehreren Anschlußkammer(n) 7 für ein wenigstens teilweises Aufnehmen von einem oder mehreren Mutter- bzw. Buchsen-Anschlußpaßstück(en) (Anschlußpaßstück(en)) 8 versehen sind, und einen Rahmen 2 für ein gemeinsames, wenigstens teilweises Aufnehmen der entsprechenden Hilfsverbinder 6 besteht.
- Eine Vielzahl von Gehäusekammern 4, welche durch Trennwände 3 getrennt sind, ist in dem Rahmen 2 ausgebildet. Die Hilfsverbinder 6 sind durch nicht illustrierte Verriegelungsmechanismen so verriegelt, daß sie nicht austreten bzw. herausfallen, indem sie in die Gehäusekammern 4 vorzugsweise von rückwärts des Rahmens 2 eingesetzt werden. Der Rahmen 2 ist mit einem Vater- bzw. Steckerverbinder (als einem bevorzugten, abgestimmten bzw. zusammenpassenden Verbinder) verbindbar und Vater- bzw. Steckeranschlußpaßstücke sind mit den Buchsen-Anschlußpaßstücken 8 in den entsprechenden Hilfsverbindern 6 verbindbar, wenn der Rahmen 2 und der Steckerverbinder verbunden werden.
- In dieser Ausführungsform gibt es eine Vielzahl, beispielsweise drei Arten bzw. Typen von Buchsenanschlüssen bzw. -kontakten A, B, C, welche in den Hilfsverbindern 6 aufzunehmen sind. Insbesondere sind unterschiedliche Einsetz- oder Verbindungslasten oder -kräfte für die entsprechenden Arten von Buchsen- Anschlußpaßstücken 8 eingestellt. Hier sind Einsetz- bzw. Einführ- oder Verbindungs- oder Zusammenbaulasten oder -kräfte Lasten oder Kräfte, welche für die Verbindung (oder Zusammenpaß- oder Zusammenbauprozeß) des (der) Buchsen-Anschlußpaßstücks (-stücke) mit dem (den) Stecker-Anschlußpaßstück(en) notwendig sind. In Übereinstimmung mit den Verbindungslasten werden Hilfsverbinder 6A, 6B, 6C speziell für die jeweiligen Arten von Buchsen- Anschlußpaßstücken 8 zur Verfügung gestellt. Da alle Arten von Hilfsverbindern 6 in den Gehäusekammern 4 aufgenommen werden können, wird der Rahmen 2 gemeinsam für die jeweiligen Hilfsverbinder 6 verwendet. In dieser Ausführungsform wird dieselbe Art von Hilfsverbindern 6 in dem Rahmen 2 in Übereinstimmung mit einer erforderlichen Spezifikation aufgenommen.
- Im allgemeinen ist beim Konstruieren eines Verbinders ein oberer Grenzwert der Verbindungs- oder Zusammenbau- oder Betätigungslast oder -kraft, welche notwendig ist, um Buchsen- und Steckerverbinder zu verbinden, bekannt und die Anzahl von Kontakten (Anzahl von Anschlußkammern) ist so eingestellt, um diesen bekannten oberen Grenzwert nicht zu überschreiten. Wenn der Verbinder unter Mißachtung dieses oberen Grenzwerts konstruiert bzw. ausgebildet wird, wird ein Verbindungsvorgang durch menschliche Hände beträchtlich erschwert und eine Verbindung unterstützende Mittel bzw. Einrichtungen, wie beispielsweise ein Hebel, müssen zur Verfügung gestellt werden, wenn der obere Grenzwert ungewollt überschritten wird, wie dies oben beschrieben ist. In dem Fall eines geteilten bzw. unterteilten Verbinders wie in dieser Ausführungsform ist die Betätigungslast, welche für die Verbindung mit dem Steckerverbinder erforderlich ist, eine Summe der Betätigungslasten der jeweiligen Hilfsverbinder, genauer eine Summe einer Reibungskraft zwischen den Gehäusen, welche zwischen dem Rahmen und dem Steckerverbinder wirkt, und der Gesamtheit von Reibungskräften, welche zwischen allen Paaren von Buchsen- und Stecker-Anschlußpaßstücken wirken. Daher wird diese Summe mit dem oberen Grenzwert in dem Fall des unterteilten Verbinders verglichen.
- Da alle der Hilfsverbinder 6, welche in allen der Gehäusekammern 4 des Rahmens 2 aufzunehmen sind, in dieser Ausführungsform von derselben Art sind, ist es jedoch ausreichend, die Betätigungslast in der einzelnen bzw. individuellen Gehäusekammer 4 zu berücksichtigen, d. h. die Betätigungslast des einzelnen Hilfsverbinders 6. Zusätzlich wird, da es empirisch bekannt ist, daß die Gesamtsumme der Reibungskräfte, welche zwischen den Buchsen- und Stecker- Anschlußpaßstücken wirken, beträchtlich größer ist als die Reibungskraft, welche zwischen dem Rahmen und dem Steckerverbinder wirkt, die Reibungskraft zwischen dem Rahmen und dem Steckerverbinder in der nachfolgenden Beschreibung weggelassen oder vernachlässigt, um die Beschreibung zu vereinfachen. Unter diesen Bedingungen wird der obere Grenzwert der entsprechenden bzw. jeweiligen Hilfsverbinder 6 auf 12[N = Newton] eingestellt, wenn der obere Grenzwert, welcher für den gesamten unterteilten Verbinder eingestellt bzw. festgesetzt ist, 72[N] beträgt.
- Es wird hier angenommen, daß A-Anschlußpaßstücke 9, welche ein Einsetz- oder Verbindungslast oder -kraft pro Stücke von 12[N] aufweisen, B-Anschlußpaßstücke 10, welche eine Verbindungslast pro Stück von 6[N] aufweisen, und ein C-Anschlußpaßstück 11, welches eine Verbindungslast pro Stück von 4[N] aufweist, in dieser Ausführungsform verwendet werden. Dann ist die Anzahl der Kontakt- bzw. Anschlußkammern 7, welche basierend auf der Anzahl der Buchsen-Anschlußpaßstücke 8 ausgebildet wird, um in jedem Hilfsverbinder 6 erlaubt zu sein, wie folgt, wenn sie bestimmt wird, damit die Betätigungslast des Hilfsverbinders 6 den oberen Grenzwert (12[N]) nicht überschreiten sollte.
- Da der obere Grenzwert der Betätigungslast des Hilfsverbinders 6A 12[N] ist, wird nur ein A-Anschlußpaßstück 9 in dem Hilfsverbinder 6A erlaubt, da die Einsetz- oder Verbindungslast des A-Anschlußpaßstücks 9 pro Stück 12[N] beträgt, und es wird nur eine Anschlußkammer 7A in dem Hilfsverbinder 6A ausgebildet, wie dies in TABELLE 1 gezeigt ist. Derart ist die Betätigungslast dieses Hilfsverbinders 6A 12[N]. In ähnlicher Weise sind in dem Fall des B-Anschlußpaßstücks 10 zwei erlaubt und dementsprechend werden zwei Anschlußkammern 7B ausgebildet. Daher wird, wenn die B-Anschlußpaßstücke 10 in diese zwei Anschlußkammern 7B eingesetzt werden, eine Summe der Verbindungslasten davon, d. h. 12[N], die Betätigungslast des Hilfsverbinders 6B. In dem Fall des C-Anschlußpaßstücks 11 werden drei erlaubt und dementsprechend werden drei Anschlußkammern 7C ausgebildet. Daher wird, wenn die C-Anschlußpaßstücke 11 in diese drei Anschlußkammer 7C eingesetzt werden, die Betätigungslast 12[N]. Wenn die drei Arten der Buchsen-Anschlußpaßstücke wie oben montiert bzw. angeordnet werden, ist die Betätigungslast konstant 12[N] in dem Hilfsverbinder 6 von jeder Spezifikation. Mit anderen Worten ist, wenn Lmax,i der maximal zulässige (obere) Grenzwert einer Betätigungs- oder Einsetzlast oder -kraft des Hilfsverbinders Ci ist, wenn er mit einem zusammenpassenden bzw. abstimmten Hilfsverbinder verbunden wird, und LTF,i Einsetz- oder Verbindungslast oder -kraft von jedem einzelnen Anschlußpaßstück TF ist, welches wenigstens teilweise in dem bestimmten Hilfsverbinder Ci aufzunehmen ist, die maximal zulässige Anzahl von Anschlußpaßstücken TF, welche wenigstens teilweise in dem spezifischen Hilfsverbinder Ci aufzunehmen ist,
worin int[x] den ganzzahligen Teil x ∈ ≙ oder in anderen Worten den ganzzahligen Rest von x ∈ ≙ darstellt (d. h. int[2,83]=2). In dem Fall, daß der Verbinder ein unterteilter Verbinder ist, welcher eine Vielzahl von Hilfsverbindern aufweist, ist, wenn der maximale Wert Lmax der Betätigungslast oder -kraft, welche erforderlich ist, um den vollständigen unterteilten Verbinder mit einem zusammenpassenden Verbinder zusammenzubauen, der maximal zulässige (obere) Grenzwert Lmax,i einer (Betätigungs- oder Einsetz- oder) Verbindungslast oder -kraft des Hilfsverbinders Ci eingestellt, daß er
beträgt, worin NHC die Anzahl von Gehäusekammern 4 ist, welche in dem unterteilten Verbinder für ein wenigstens teilweises Aufnehmen der jeweiligen Hilfsverbinder ausgebildet sind. TABELLE 1
- Durch Entscheiden bzw. Bestimmen der Anzahl der auszubildenden Anschlußkammern 7 basierend auf einem Zusammenhang zwischen der Einsetz- oder Verbindungslast pro Buchsen-Anschlußpaßstück 8 und dem oberen Grenzwert der Betätigungslast der Hilfsverbinder 6 können die entsprechenden Buchsen-Anschlußpaßstücke 8 in allen der ausgebildeten Anschlußkammern 7 unabhängig von ihren Spezifikationen montiert bzw. angeordnet werden, ohne den oberen Grenzwert der Hilfsverbinder 6 zu überschreiten. Da die Betätigungslast des gesamten Buchsenverbinders 1, welcher eine Ansammlung bzw. Summe dieser ist, einen oberen Grenzwert, welcher vorher eingestellt bzw. festgelegt wurde, unabhängig von der Spezifikation des Buchsenverbinders 1 nicht überschreitet, wird die Verbindungshandhabbarkeit der Buchsen- und Steckerverbinder nicht verschlechtert.
- Darüber hinaus kann der folgende Effekt erhalten werden, wenn drei Arten der Hilfsverbinder 6 dieselbe Betätigungslast aufweisen, wie dies oben beschrieben ist. Beispielsweise wird, selbst wenn die Hilfsverbinder 6 von drei unterschiedlichen Spezifikationen in den Gehäusekammern 4 montiert werden, die Einsetz- oder Verbindungslast oder -kraft im wesentlichen einheitlich bzw. gleichmäßig in dem gesamten Buchsenverbinder 1 verteilt, da die entsprechenden Hilfsverbinder 6 dieselbe Betätigungslast aufweisen. Daraus resultierend kann ein sanfter bzw. glatter Verbindungsvorgang durchgeführt werden.
- Dementsprechend sind, um Verbinder unabhängig von einer Änderung in der Spezifikation sanft zu verbinden, Hilfsverbinder 6 eines Buchsenverbinders 1 speziell für Buchsen-Anschlußpaßstücke 8 von drei Arten von Spezifikationen ausgebildet: A-Anschlußpaßstücke 9, B-Anschlußpaßstücke 10 und C-Anschlußpaßstücke 11. Wenn eine Vielzahl von Hilfsverbindern 6 nur derselben Art in einem Rahmen 2 montiert wird, wird die Anzahl der Anschlußpaßstücke, welche in den einzelnen Hilfsverbindern 6 einzusetzen sind, basierend auf Einsetz- oder Verbindungslasten oder -kräften pro Anschlußpaßstück bestimmt, damit eine Betätigungslast des Hilfsverbinders 6 einen oberen Grenzwert nicht überschreiten sollte, und dieselbe Anzahl von Anschlußkammern 7, wie die bestimmte bzw. festgestellte Anzahl der Anschlußpaßstücke wird in diesem Hilfsverbinder 6 ausgebildet. Derart können unabhängig von den Spezifikationen der Buchsen-Anschlußpaßstücke 8 die Buchsen-Anschlußpaßstücke 8 in allen der Anschlußkammern 7 montiert werden, ohne den oberen Grenzwert der Betätigungslast der Hilfsverbinder 6 zu überschreiten. Da ein oberer Grenzwert, welcher für den gesamten Buchsenverbinder 1 festgesetzt bzw. eingestellt wird, nicht überschritten wird, wird eine Verbindungshandhabbarkeit nicht verschlechtert.
- Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die oben beschriebene und illustrierte Ausführungsform beschränkt. Beispielsweise ist auch die folgende Ausführungsform durch den technischen Bereich der vorliegenden Erfindung umfaßt, wie sie durch die Ansprüche definiert ist. Neben der folgenden Ausführungsform können verschiedene Änderungen durchgeführt werden, ohne den Rahmen und Geist der vorliegenden Erfindung zu verlassen, wie sie durch die Ansprüche definiert ist.
- 1. Die vorliegende Erfindung ist nicht nur auf den unterteilten Verbinder der vorangehenden Ausführungsform anwendbar, sondern auch auf einstückige Verbinder und Blocktyp-Verbinder, welche nicht den Rahmen 2 verwenden.
2 Rahmen
4 Gehäusekammer
6 Hilfsverbinder
7 Anschlußkammer
8 Mutter- bzw. Buchsen-Anschlußpaßstück (Anschlußpaßstück)
Claims (8)
1. Verbinder, umfassend:
eine Vielzahl von Arten von Anschlußpaßstücken (9-11), welche unterschiedliche Verbindungslasten (LTF,i) pro Paar aufweisen, welche wirken, wenn das Paar von Buchsen- und Stecker-Anschiußpaßstücken miteinander verbunden werden, und
eine oder mehrere Art(en) von Verbindergehäusen (6A-6C), welche mit einer oder mehreren Anschlußkammer(n) (7A-7C) ausgebildet ist (sind), welche jeweils der entsprechenden Art der Anschlußpaßstücke (9-11) für ein wenigstens teilweises Aufnehmen der entsprechenden Anschlußpaßstücke (9-11) entsprechen,
worin ein oberer Grenzwert (Lmax,i) einer Betätigungslast, welche wirkt, wenn jedes Verbindergehäuse (6A-6C) mit einem zusammenpassenden bzw. abgestimmten Verbindergehäuse verbunden wird, wobei die Anschlußpaßstücke (9-11) wenigstens teilweise in den Anschlußkammern (7A-7C) aufgenommen sind, vorher festgesetzt ist, und
jede der verschiedenen Arten von Verbindergehäusen (6A-6C) mit derselben Anzahl der Anschlußkammern (7A-7C) wie die Anzahl von Anschlußpaßstücken (9-11) ausgebildet ist, welche in dem Verbindergehäuse (6A-6C) basierend auf den Verbindungslasten (LTF,i) der verschiedenen Arten der Anschlußpaßstücke (9-11) erlaubt sind.
eine Vielzahl von Arten von Anschlußpaßstücken (9-11), welche unterschiedliche Verbindungslasten (LTF,i) pro Paar aufweisen, welche wirken, wenn das Paar von Buchsen- und Stecker-Anschiußpaßstücken miteinander verbunden werden, und
eine oder mehrere Art(en) von Verbindergehäusen (6A-6C), welche mit einer oder mehreren Anschlußkammer(n) (7A-7C) ausgebildet ist (sind), welche jeweils der entsprechenden Art der Anschlußpaßstücke (9-11) für ein wenigstens teilweises Aufnehmen der entsprechenden Anschlußpaßstücke (9-11) entsprechen,
worin ein oberer Grenzwert (Lmax,i) einer Betätigungslast, welche wirkt, wenn jedes Verbindergehäuse (6A-6C) mit einem zusammenpassenden bzw. abgestimmten Verbindergehäuse verbunden wird, wobei die Anschlußpaßstücke (9-11) wenigstens teilweise in den Anschlußkammern (7A-7C) aufgenommen sind, vorher festgesetzt ist, und
jede der verschiedenen Arten von Verbindergehäusen (6A-6C) mit derselben Anzahl der Anschlußkammern (7A-7C) wie die Anzahl von Anschlußpaßstücken (9-11) ausgebildet ist, welche in dem Verbindergehäuse (6A-6C) basierend auf den Verbindungslasten (LTF,i) der verschiedenen Arten der Anschlußpaßstücke (9-11) erlaubt sind.
2. Verbinder nach Anspruch 1, welcher ein geteilter bzw. unterteilter
Verbinder ist, welcher eine Vielzahl von Hilfsverbindern (6A-6C), welche durch die
verschiedenen Arten von Verbindergehäusen (6A-6C) gebildet sind, und einen
Rahmen (2) umfaßt, welcher mit einer Mehrzahl von Gehäusekammern (4) für ein
wenigstens teilweises Aufnehmen von irgend einer der verschiedenen Arten der
Hilfsverbinder (6A-6C) ausgebildet ist.
3. Verbinder nach Anspruch 2, worin ein oberer Grenzwert (Lmax) einer
Betätigungslast, welche wirkt, wenn der gesamte, geteilte Verbinder und ein
zusammenpassender Verbinder verbunden werden, wobei die
Anschlußpaßstücke (9-11) wenigstens teilweise aufgenommen sind, vorher
eingestellt ist, und jede der verschiedenen Arten der Hilfsverbinder (6A-6C) mit
derselben Anzahl der Anschlußkammern (7A-7C) wie die Anschlußpaßstücke
(9-11) ausgebildet ist, welche in dem Hilfsverbinder (6A-6C) basierend auf den
Verbindungslasten (LTF,i) der verschiedenen Arten der Anschlußpaßstücke (9-11)
innerhalb eines derartigen Bereichs erlaubt sind, daß eine Betätigungslast des
Hilfsverbinders (6A-6C) einen oberen Grenzwert (Lmax,i) der pro Gehäusekammer
(7) erlaubten Betätigungslast nicht überschreitet.
4. Verbinder nach Anspruch 3, worin der obere Grenzwert (Lmax,i) der
Betätigungslast, welche pro Gehäusekammer (7) erlaubt ist, durch ein Dividieren
des oberen Grenzwerts (Lmax) der Betätigungslast des gesamten, geteilten
Verbinders durch die Anzahl der Gehäusekammern (4) erhalten wird.
5. Verfahren zum Konstruieren eines Verbinders, umfassend die
folgenden Schritte:
Definieren einer Vielzahl von Arten von Anschlußpaßstücken (9-11), welche unterschiedliche Verbindungslasten (LTF,i) pro Paar aufweisen, welche wirken, wenn das Paar von Buchsen- und Steckeranschlußpaßstücken miteinander verbunden wird, und
Bereitstellen von einer oder mehreren Art(en) von Verbindergehäusen (6A-6C), welche mit einer oder mehreren Anschlußkammer(n) (7A-7C) ausgebildet wird (werden), welche jeweils der entsprechenden Art der Anschlußpaßstücke (9-11) für ein wenigstens teilweises Aufnehmen der entsprechenden Anschlußpaßstücke (9-11) entsprechen,
vorhergehendes Einstellen eines oberen Grenzwerts (Lmax,i) einer Betätigungslast, welche wirkt, wenn jedes Verbindergehäuse (6A-6C) mit einem zusammenpassenden bzw. abgestimmten Verbindergehäuse verbunden wird, wobei die Anschlußpaßstücke (9-11) wenigstens teilweise in den Anschlußkammern (7A-7C) aufgenommen werden, und
Versehen von jeder der verschiedenen Arten der Verbindergehäuse (6A-6C) mit derselben Anzahl der Anschlußkammern (7A-7C) wie die Anzahl von Anschlußpaßstücken (9-11), welche in dem Verbindergehäuse (6A-6C) erlaubt ist, basierend auf den Verbindungslasten bzw. -belastungen (LTF,i) der verschiedenen Arten der Anschlußpaßstücke (9-11).
Definieren einer Vielzahl von Arten von Anschlußpaßstücken (9-11), welche unterschiedliche Verbindungslasten (LTF,i) pro Paar aufweisen, welche wirken, wenn das Paar von Buchsen- und Steckeranschlußpaßstücken miteinander verbunden wird, und
Bereitstellen von einer oder mehreren Art(en) von Verbindergehäusen (6A-6C), welche mit einer oder mehreren Anschlußkammer(n) (7A-7C) ausgebildet wird (werden), welche jeweils der entsprechenden Art der Anschlußpaßstücke (9-11) für ein wenigstens teilweises Aufnehmen der entsprechenden Anschlußpaßstücke (9-11) entsprechen,
vorhergehendes Einstellen eines oberen Grenzwerts (Lmax,i) einer Betätigungslast, welche wirkt, wenn jedes Verbindergehäuse (6A-6C) mit einem zusammenpassenden bzw. abgestimmten Verbindergehäuse verbunden wird, wobei die Anschlußpaßstücke (9-11) wenigstens teilweise in den Anschlußkammern (7A-7C) aufgenommen werden, und
Versehen von jeder der verschiedenen Arten der Verbindergehäuse (6A-6C) mit derselben Anzahl der Anschlußkammern (7A-7C) wie die Anzahl von Anschlußpaßstücken (9-11), welche in dem Verbindergehäuse (6A-6C) erlaubt ist, basierend auf den Verbindungslasten bzw. -belastungen (LTF,i) der verschiedenen Arten der Anschlußpaßstücke (9-11).
6. Verfahren nach Anspruch 5, worin der Verbinder ein geteilter bzw.
unterteilter Verbinder ist, welcher eine Vielzahl von Hilfsverbindern
(6A-6C), welche durch die verschiedenen Arten von Verbindergehäusen
(6A-6C) gebildet
werden, und einen Rahmen (2) umfaßt, welcher mit einer Mehrzahl von
Gehäusekammern (4) für ein wenigstens teilweises Aufnehmen von irgendeiner der
verschiedenen Arten der Hilfsverbinder (6A-6C) ausgebildet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, worin ein oberer Grenzwert (Lmax) einer
Betätigungslast, welche wirkt, wenn der gesamte, geteilte Verbinder und ein
zusammenpassender Verbinder verbunden werden, wobei die
Anschlußpaßstücke (9-11) wenigstens teilweise aufgenommen sind, vorher
eingestellt wird, und jede der verschiedenen Arten der Hilfsverbinder
(6A-6C) mit
derselben Anzahl der Anschlußkammern (7A-7C) wie die Anschlußpaßstücke
(9-11) ausgebildet wird, welche in dem Hilfsverbinder (6A-6C) basierend auf den
Verbindungslasten (LTF,i ) der verschiedenen Arten der Anschlußpaßstücke (9-11)
innerhalb eines derartigen Bereichs erlaubt werden, daß eine Betätigungslast des
Hilfsverbinders (6A-6C) einen oberen Grenzwert (Lmax,i) der pro Gehäusekammer
(7) erlaubten Betätigungslast nicht überschreitet.
8. Verfahren nach Anspruch 7, worin der obere Grenzwert (Lmax,i) der
Betätigungslast, welche pro Gehäusekammer (7) erlaubt wird, durch ein Dividieren
3 des oberen Grenzwerts (Lmax) der Betätigungslast des gesamten, geteilten
Verbinders durch die Anzahl der Gehäusekammern (4) erhalten wird.
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