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Technisches
Gebiet
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In der industriellen Großserienproduktion, wie
zum Beispiel der Zulieferindustrie für Automobilhersteller ist es
erforderlich, einzelne Produkte oder die insgesamt hergestellte
Produktion hinsichtlich der Funktionsfähigkeit und auf Einhaltung
vorgegebener Qualitätsstandards
zu überprüfen. Während die
Qualitätsüberprüfung automatisierbar
ist, sind für
Prüfungen
im Applikations- bzw. Entwicklungsbereich nach wie vor Einzelprüfvorrichtungen
erforderlich, an denen – nach
entsprechender Anpassung an die Erfordernisse des zu prüfenden Bauteiles
(Prüfling) – Prüfungsprozeduren
durchgeführt
werden.
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Stand der Technik
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Prüfvorrichtungen, wie zum Beispiel
Prüfbänke in Entwicklungs-
und Applikationsbereichen sind sehr kostenintensiv hinsichtlich
der Bindung von Mitarbeitern, dem Bedarf an Aufstellfläche, der
Versorgung mit Energie oder hinsichtlich vorzuhaltender Anschlüsse für Druckluft
oder Hydraulikfluid. Prüfvorrichtungen
bedürfen
darüber
hinaus einer intensiven Überwachung.
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Bei kürzeren Abwesenheiten eines
eine Prüfvorrichtung
betreuenden Mitarbeiters von seinem Arbeitsplatz verbleibt das zu überprüfende Bauteil,
welches mit Meßfühlern, Versorgungsleitungen etc.
versehen sein kann, in der Regel innerhalb der Prüfvorrichtung,
so daß diese
durch diesen Prüfling belegte
Prüfvorrichtung
nicht anderweitig genutzt werden kann. Treten Änderungen oder Nacharbeiten an
dem in der Prüfvorrichtung
montierten oder eingespannten Bauteil – wie zum Beispiel einem Kraftstoffinjektor,
einen Hochdruckspeicherkörper
oder dergleichen mehr – auf,
erfolgt die Änderung
bzw. Bearbeitung des Prüflings
in der Regel innerhalb der Prüfvorrichtung,
so daß die
Prüfvorrichtung
ebenfalls nicht anderweitig genutzt werden kann. Erfolgt ein Ausbau
der zu überprüfenden Kompo nente
aus der Prüfvorrichtung
zum Zwecke des Umbaus oder der Reparatur, so kann die Prüfvorrichtung
während
des für
den Umbau oder die Reparatur des Prüflings erforderlichen Zeitraumes
ebenfalls nicht anderweitig genutzt werden, da der Aufbau einer
anderen Versuchs- bzw. Prüfperipherie
zu zeit- und zu kostenaufwendig wäre.
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Sind zum weiteren Ablauf der Prüfroutine oder
des Prüfungszyklus' die Auswertungen
bisher aufgenommener Versuchsergebnisse erforderlich, ist die Prüfvorrichtung
für die
Zeitspanne der Auswertung blockiert, da eine Umrüstung der Prüfvorrichtung
auf eine andere Prüflings-Geometrie
zu kosten- und zu zeitintensiv wäre
und der weitere Versuchsablauf nach der Auswertung der Versuchsergebnisse nicht
länger
aufgeschoben werden soll.
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Um in der industriellen Serienproduktion
gefertigte Komponenten und Bauteile von Einspritzanlagen zu überprüfen, sind
spezielle Prüfvorrichtungen
für Pumpe-Düse-Einheiten
(PDE), Pumpe-Leitung-Düse-Einheiten
(PLD), Hochdruckspeicherräume
(Common Rail), Verteilereinspritzpumpen (VE) und dergleichen mehr
erforderlich. Diese Prüfeinrichtungen
sind ähnlich
aufgebaut und hinsichtlich ihrer Ansteuer- und Meßtechnik
vergleichbar. Der Auslastungsgrad heute eingesetzter Prüfvorrichtungen
ist jedoch noch immer unbefriedigend.
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Darstellung
der Erfindung
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Mit der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung können durch
ein Schnellwechselsystem an Prüfvorrichtungen
die bisherigen Rüstzeitspannen drastisch
reduziert werden. Aufgrund der kürzeren, für eine Umrüstung einer
bereits belegten Prüfvorrichtung
erforderlichen Rüstzeiten,
kann auch bei kurzen Unterbrechungen eines Prüfablaufs an einem Prüfling die
Prüfvorrichtung
schnell umgerüstet
werden und mit anderen Prüfvorgängen ausgelastet
werden, so daß der
Auslastungsgrad der Prüfvorrichtung hinsichtlich
der Netto-Prüfzeiten
erheblich gesteigert wird.
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Auf einer Grundplatte wird außerhalb
der Prüfvorrichtung
der gesamte Versuchsaufbau errichtet einschließlich der versuchs- und prüflingsspezifischen
Ansteuer-, Anzeige- und Meßeinrichtungen. Anschließend wird
die Grundplatte mitsamt des vormontierten Versuchsaufbaus auf eine
standardisierte Prüfvorrichtung
mit standardisierter Meßtechnik
aufgesetzt. Der Anschluß des
vormontierten Versuchsaufbaus mit der Prüfvorrichtung erfolgt über standardisierte
mechanische und elektrische Anschlüsse, wie zum Beispiel Steckverbindungen,
Schnellkupplungen, Datenleitungen zu einem Auswerterechner etc.
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Durch die komplette Vormontage eines
jeweiligen Versuchsaufbaus außerhalb
der Prüfvorrichtung
auf einer austauschbaren Grundplatte wird die Prüfvorrichtung nicht durch eine
Vormontage des Versuchsaufbaus bzw. durch Unterbrechungen im Prüfablauf
blockiert. Dazu kann die Grundplatte mit wenigen Handgriffen auf
dem Prüfbankbett
der Prüfvorrichtung
befestigt werden. Über
eine Schnellkupplung kann der Antrieb einer Verteilereinspritzpumpe einer
Kraftstoffeinspritzanlage sehr einfach hergestellt werden.
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In einer ersten Ausbaustufe der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Prüfvorrichtung
mit Schnellwechselsystem können
die elektrischen Verbindungen zwischen der den Versuchsaufbau aufnehmenden
Grundplatte über
einen einzigen Stecker für
die Ansteuerung und die Meßwertverarbeitung realisiert
werden. In einer weiteren, höher
angesiedelten Ausbaustufe kann die Prüfvorrichtung im Anschließen eines
Mehrfach-Steckers den jeweiligen Typ des Versuchsträgers bzw.
des Prüfteiles
erkennen und daraufhin das zu applizierende Meßprogramm automatisch aktivieren,
zum Beispiel Referenzierungen und Abgleichvorgänge. Bei Überprüfungen können auch die jeweils vorgegebenen Soll-Werte
automatisch geladen und mit den ermittelten Ist-Werten verglichen
werden. Abweichungen lassen sich protokollieren und abspeichern,
so daß eine
lückenlose
Dokumentation einer Prüfprozedur unmittelbar
an der Prüfvorrichtung
abrufbar ist. Die Meßgeräteeinstellungen
können
bei Wiederholung eines zuvor bereits durchgeführten Versuchszyklus bei identischen
Prüflingen
automatisch wieder eingestellt werden, so daß eine Neueinjustierung der
Meßgeräte entfällt, was
sich positiv auf die Dauer der an den Prüfvorrichtungen mit Schnellwechseltechnik durchgeführten Prüfzyklen
auswirkt.
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Zeichnung
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Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend
eingehender beschrieben.
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Es zeigt:
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1 Prüsbereichkonzeptionen
für verschiedene
Komponenten von Einspritzanlagen,
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2 eine
Prüfvorrichtung
mit Schnellwechseltechnik zur Überprüfung von
Hochdruckförderaggregaten
mit auswechselbaren Grundplatten und mit diesen verbundenen Anzeigetafeln,
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3 eine
Ausführungsvariante
der erfindungsgemäßen Prüfvorrichtung
mit auswechselbarer Grundplatte und Anzeigetafel für Pumpe-Düse-Einheiten
(PDE),
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4 eine
weitere Ausführungsvariante
der erfindungsgemäßen Prüfvorrichtung
zur Prüfung
von Hochdruckspeicherkörpern
(Common Rail) und
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5 eine
die Grundplatte mit daran aufgenommenem Versuchsaufbau abschirmende
Lärmschutzhaube.
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Ausführungsvarianten
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1 zeigt
Prüfbereiche
für unterschiedliche Komponenten
von Einspritzanlagen mit Prüfvorrichtungen,
die bauteilspezifisch ausgelegt sind.
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In der Darstellung gemäß 1 sind in schematischer
Form Prüfvorrichtungen
A, B, C sowie D dargestellt. Bei der Prüfvorrichtung A kann es sich beispielsweise
um eine solche Prüfvorrichtung
handeln, an der mit einem Druckmedium beaufschlagte Teile wie beispielsweise
Hochdruckförderaggregate geprüft werden.
An der Prüfvorrichtung
B können Verteilereinspritzpumpen
geprüft
werden hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit sowie hinsichtlich
ihrer Fertigungstoleranzen. An der Prüfvorrichtung C lassen sich
Pumpe-Düse-Einheiten (PDE) bzw.
Pumpe-Leitung-Düse-Einheiten
(PLD) auf Funktionstüchtigkeit hin überprüfen. Die
Prüfvorrichtung
D dient der Überprüfung der
Druckfestigkeit von Hochdruckspeicherkörpern (Common Rail). Jede der
Prüfvorrichtungen A,
B, C sowie D umfaßt
einen Support E, der jeweils an der Prüfvorrichtung A, B, C, D fest
fixiert ist. An jedem Maschinenbett G der Prüfvorrichtungen A, B, C, D befindet
sich ein Ansteuerungs- und Versorgungsteil F, an welchem Energieversorgungsanschlüsse, Antriebe
sowie Ansteuerungs- und Datenübertragungsleitungen
aufgenommen sind.
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Jeder Applikations- bzw. Entwicklungsbereich,
in welchem die jeweiligen Prüflinge,
die auf den Prüfvorrichtungen
A, B, C bzw. D einer Prüfung
unterziehbar sind, gefertigt werden, kann durch Umrüstung der
Prüfvorrichtungen
A, B, C, D auf eine Schnellwechselprüfvorrichtung 10 eine
Erhöhung des
Auslastungsgrades der Prüfvorrichtung 10 erreichen.
Im Unterschied zu den Prüfvorrichtungen
A, B, C, D umfaßt
die erfindungsgemäß vorgeschlagene Prüfvorrichtung 10 eine
auswechselbar angeordnete Grundplatte 11, die über Schnellspannvorrichtungen 59, 60 auswechselbar
am Vorrichtungsbett 13 der Prüfvorrichtung 10 aufgenommen
ist. Die erfindungsgemäß vorgeschlagene
Prüfvorrichtung 10 umfaßt daneben
einen am Vorrichtungsbett 13 stationär aufgenommenen Versorgungs-
und Ansteuerten 12, innerhalb dessen ein Antrieb sowie
eine standardisierte Meßperipherie
untergebracht ist. Die auswechselbare Grundplatte 11 kann über die
Schnellspannvorrich tung 59, 60 innerhalb kürzester
Zeit von Vorrichtungsbett 13 der Prüfvorrichtung 10 entnommen
werden. Die Schnellspannvorrichtungen 59 bzw. 60 können als
Schrauben, als Rastverbindungen oder auch als einschraubbare Knebelelemente
ausgebildet werden. Eine schnelle Montage bzw. Demontage einer austauschbaren
Grundplatte 11 kann daneben über hydraulisches Festhalten, über das
Vorsehen von Paßverbindungen
wie beispielsweise Stifte oder Führungen
erfolgen. Des weiteren kann eine schnelle Montage bzw. Demontage
einer austauschbaren Grundplatte 11 auf dem Vorrichtungsbett 13 zum
Beispiel über
Gewindespindeln mit Schrittmotoren erfolgen, wobei die Gewindespindel
die austauschbare Grundplatte 11 fest am Vorrichtungsbett 13 fixiert.
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2 zeigt
eine Prüfvorrichtung
mit Schnellwechseltechnik zur Überprüfung von
Hochdruckförderaggregaten
mit austauschbarer Grundplatte und mit dieser verbundener Anzeigetafel.
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Die Prüfvorrichtung 10 zur Überprüfung von druckmedienbeaufschlagten
Komponenten von Einspritzanlagen an Verbrennungskraftmaschinen,
wie beispielsweise Verteilereinspritzpumpen 22, umfaßt eine
austauschbare Grundplatte 11, welche einen ersten Haltearm 17 sowie
einen zweiten Haltearm 18 aufweist. Am oberen Ende des
ersten Haltearms 17 bzw. des zweiten Haltearms 18 ist
ein Steuer- und Anzeigemodul 19 aufgenommen, welches mehrere Anzeigeinstrumente
aufnimmt, die im Sichtfeld des die Prüfvorrichtung 10 gemäß 2 bedienenden Mitarbeiters
liegen und daher gut ablesbar sind. Die einzelnen Meß- bzw.
Anzeigeinstrumente am Steuer- und Anzeigemodul 19 sind über Datenübertragungsleitungen 20.1, 20.2, 20.3, 20.4, 20.5 und 20.6 mit
einem Mehrfach-Steckelement 21 verbunden, welches eine
standardisierte Schnittstelle zu einer Recheneinheit 20 darstellt.
Die Recheneinheit 20 kann beispielsweise als Personal Computer
(PC) einen Arbeitsplatzrechner darstellend, ausgebildet sein.
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Das die austauschbare Grundplatte 11 aufnehmende
Vorrichtungsbett 13 umfaßt einen Versorgungs- und Ansteuerteil 12,
in dem ein hier nicht näher
dargestellter Antriebsmotor 28 aufgenommen ist. Über eine
ebenfalls in standardisierter Form aufgenommenen Prüfvorrichtungs-Steuerungsanschluß 29, 30 steht
das Vorrichtungsbett 13 der Prüfvorrichtung 10 mit
einer Meßwertaufnahme 20,
beispielsweise einem Arbeitsplatzrechner, in Verbindung . Der Prüfvorrichtungs-Steuerungsanschluß 29, 30 verläuft ebenso
wie die Datenübertragungsleitungen 20.1, 20.2, 20.3, 20.4, 20.5 und 20.6 des
Mehrfach-Steckelementes 21 zum
Arbeitsplatzrechner 20. Mittels des Mehrfach-Steckelementes 21 können alle
gängigen
PC-Schnittstellen adressiert werden, so zum Beispiel die serielle
Schnittstelle RS-232, die IEEE488 sowie ein PCI-Bus für zum Beispiel
Temperatur, Drükke
sowie diverse Anzeigen. Zusätzlich können eine
CAN-Karte oder eine CPU-Karte ein gesetzt werden, um Pumpensteuergeräte anzusteuern. Mit
Hilfe einer CAN-Karte können
alle Stell-, Regel- und Meßgrößen übertragen
werden.
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Die austauschbare Grundplatte 11 umfaßt eine
Nutführung 14,
die in der Ausführungsvariante der
erfmdungsgemäßen Prüfvorrichtung 10 gemäß 2 als eine Außennutführung beschaffen
ist. Die Nutführung 14 übergreift
eine Außenkante 15 des Vorrichtungsbettes 13.
An der Oberseite 16 der austauschbaren Grundplatte 11 sind
die Prüflinge
sowie deren Peripherie aufgenommen, wie nachstehend noch erläutert wird.
Die austauschbare Grundplatte 11 ist über Schnellspannvorrichtungen 59 bzw. 60 mit dem
Vorrichtungsbett 13 verbunden, wobei die Schnellspannvorrichtungen 59 bzw. 60 im
einfachsten Falle als Durchsteckschrauben oder Knebelelemente ausgestaltet
sein können.
Neben der Ausführung
der Schnellspannvorrichtungen 59 bzs. 60 als Durchsteckschrauben
oder Knebelelemente können die
Schnellspannvorrichtungen 59 bzw. 60 auch als Zahnsteckverbindungen,
Zahnriemen, spielfreie Klauenkupplungen, Gelenkwellen, Silentblöcke (Gummi-
bzw. Elastomerscheiben) ausgebildet sein. Alternativ können auch
Gewebescheiben eingesetzt werden, die fest angeordnet sind oder
beispielsweise über
die Klauen der Kupplung aufgesteckt werden können. Der Versorgungs- und
Ansteuerteil 12 der Prüfvorrichtung 10 umfaßt eine
mit dem Antriebsmotor 28 in Verbindung stehende Schnellkupplung 26. Die
Schnellkupplung 26 enthält
einen Antriebsschaft 27, der auf ein konusartig ausgebildetes
Kupplungsstück
einwirkt, mit welchem ein Antrieb in einen zu überprüfenden Prüfling – im in 2 dargestellten Falle eine Hochdruckförderpumpe 22 – eingeleitet werden
kann.
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Der in 2 dargestellte,
auf der Oberseite 16 der austauschbaren Grundplatte 11 aufgenommene
Versuchsaufbau dient zur Überprüfung der
Betriebsparameter bzw. der Ermittlung der Funktionstüchtigkeit
eines am Aufspannwinkel 31 aufgenommenen Prüflings 22 in
Gestalt eines Hochdruckförderaggregates,
wie zum Beispiel einer Verteilereinspritzpumpe, wie sie bei Kraftstoffeinspritzsystemen eingesetzt
wird. Der Aufspannwinkel 31 ist auf der Oberseite 16 der
austauschbaren Grundplatte 11 angeschweißt. Der
Aufspannwinkel 31 umfaßt
enthält einen
Flansch mit Spannpratzen, der unterschiedliche Lochkreise aufweist.
Der Flansch selbst wird über
einen großen
Einpaß zum
Aufspannwinkel 31 fixiert, während der Prüflung 22 bzw. 40 über einen kleinen
Einpaß zum
Flansch fixiert wird. So wird ein mittiger Anbau gewährleistet.
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Das als Prüfling 22 am Aufspannwinkel 31 aufgenommene
Hochdruckförderaggregat,
zum Beispiel eine Verteilereinspritzpumpe, ist mit einer Ansteuerungs-
und Datenübertragungsleitung 34 mit dem
Mehrfach-Steckelement 21, welches die standardisierte Schnittstelle
darstellt, verbunden. Der Prüfling 22 wird
mit einem Druckmedium, welches in einem Vorratstank 23 enthalten
ist, über
eine am Einlaßanschluß 32 aufgenommene
Druck- leitung mit
einem Druckmedium, wie zum Beispiel Dieselkraftstoff, versorgt.
Am Auslaßanschluß 33 ist
eine Druckleitung 24 angeschlossen, welche sich vom Auslaßanschluß 33 zu
einem an einer Düsenhalterkombination-Aufnahme 25 aufgenommenen
druckbeaufschlagbaren Komponente erstreckt. Der das Druckmedium – wie beispielsweise
Dieselkraftstoff – enthaltende
Vorratstank 23 steht über
eine Datenübertragungsleitung 35 ebenfalls
mit dem Mehrfach-Steckelement 21 am Steuer- und Anzeigemodul 19 in
Verbindung. Mit Position 36 ist die elektrische Verbindungsleitung
zu einem Einspritzmengenindikator bezeichnet. Über die elektrische Verbindungsleitung
werden Ventile angesteuert und die Daten zur Einspritzmenge mit
jeweiliger Temperatur über
das Mehrfach-Steckelement 21 an den Arbeitsplatzrechner 20 übertragen.
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Der Prüfling 22 kann über das
Kupplungsstück,
welches den zweiten Haltearm 18 an der austauschbaren Grundplatte 11 durchsetzt,
angetrieben werden. Die bevorzugt als Schnellspannkupplung 26 ausgebildete
Kupplung des Antriebsmotors 28 leitet den Antrieb in den
Prüfling 22 ein,
welcher über
den Vorratstank 23 am Einlaßanschluß 32 mit einem unter
hohem Druck stehenden Medium beaufschlagt ist. Über den dem Vorrichtungsbett 13 zugeordneten Prüfvorrichtungs-Steuerungsanschluß 29 kann
die Drehzahl des den Prüfling 22 antreibenden
Antriebsmotors 28 im Versorgungs- und Ansteuerteil 12 an eine
Meßwertaufnahme 30 übertragen
werden. Die Daten, die während
des Prüfungsvorgangs
der auf der Oberseite 16 der austauschbaren Grundplatte 11 angeordneten
Prüflinge
aufgenommen werden, und dem Mitarbeiter an den Meß- und Anzeigeeinrichtungen
des Steuer- und
Anzeigemoduls 19 angezeigt werden, werden über die
standardisierte Schnittstelle in Gestalt eines Mehrfach-Steckelements 21 an
einem Arbeitsplatzrechner 20 übertragen und können dort
dokumentiert oder in graphischer Form ausgegeben werden.
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3 zeigt
eine weitere Ausführungsvariante
der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Prüfvorrichtung
mit austauschbarer Grundplatte und daran aufgenommenem Meß- und Ansteuerungsmodul,
mit welchem Pumpe-Düse-Einheiten
(PDE) im Applikations- bzw. Entwicklungsbereich geprüft werden
können.
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Die austauschbare Grundplatte 11 mit
daran aufgenommenem Meß-
und Anzeigemodul 19 ist ebenfalls über Schnellspannvorrichtungen 59, 60 mit dem
Vorrichtungsbett 13 auswechselbar verbunden. Die austauschbare
Grundplatte 11 umfaßt
eine als Außennutführung beschaffene
Nutführung 14,
welche eine Außenkante 15 des
Vorrichtungsbettes 13 übergreift.
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Im Unterschied zur in 2 dargestellten Ausführungsvariante
der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Prüfvorrichtung 10 ist
auf der Oberseite 16 der austauschbaren Grundplatte
11 ein
Prüfling 36 in
Gestalt eines PDE/PLD-Systems aufgenommen. Pumpe-Düse-Einheiten (PDE) bzw.
Pumpe-Leitung-Düse-Einheiten
(PLD) bedürfen
zur Überprüfung der
Einleitung einer Nockenbewegung über
den Antriebsmotor 28. Dazu steht das Kupplungsstück der Schnellspannkupplung 26,
die über
einen Antriebsschaft 27 vom Antriebsmotor 28 angetrieben wird, über eine
Antriebswelle 39, die in einem Nockenwellengehäuse 36 einen
zwischen zwei Schrägrollenlagern
beispielsweise aufgenommenen Nocken in Verbindung. Der Prüfling, so
zum Beispiel eine Pumpe-Düse-Einheit
(PDE) bzw. ein Pumpe-Leitungs-Düse-System
(PLD) befindet sich im Nockenwellengehäuse 36 bzw. angeordnet
zwischen dem Nockenwellengehäuse 36 und
dem Vorratstank. Über
die elektrische Verbindungsleitung 35 werden die einspritzmengenrelevanten
Daten überragen
und mit Hilfe des als standardisierter Schnittstelle dienenden Mehrfach-Steckelementes 21 an
einen Arbeitsplatzrechner in Gestalt eines PC 20 überragen.
Auf der austauschbaren Grundplatte 11 sind analog zur in 2 dargestellten Ausführungsvariante
der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Prüfvorrichtung 10 die
einzelnen, am Meß-
und Anzeigemodul 19 aufgenommenen Meßinstrumente über Datenübertragungsleitungen 20.1, 20.2, 20.3, 20.4, 20.5 und 20.6 mit
dem als standardisierte Schnittstelle dienenden Mehrfach-Steckelement 21 verbunden
und über
dieses mit einem Arbeitsplatzrechner 20 verbindbar. Auch
die austauschbare Grundplatte 11 mit auf dessen Oberseite 16 aufgenommenem
Versuchsaufbau ist über
Schnellspannvorrichtungen 59 bzw. 60 mit dem Vorrichtungsbett 13 verbunden
und kann leicht auf dieses aufgebracht und ebenso leicht wieder
von diesem entfernt werden. Zur Durchführung des jeweiligen Prüfzyklus' kann die Oberseite 16 der
austauschbaren Grundplatte 11 außerhalb der Prüfvorrichtung 10 eingerichtet
werden. Nach Einrichtung des Versuchsaufbaus auf der Oberseite 16 der
austauschbaren Grundplatte 11 wird dieses über die Schnellspannvorrichtungen 59 bzw. 60 mit
Hilfe der Nutführung 14 auf
der Oberseite des Vorrichtungsbettes 13 mechanisch befestigt. Über eine
zentrale, standardisierte Schnittstelle in Gestalt eines Mehrfach-Steckelementes 21 kann
das aus austauschbarer Grundplatte 11 und Meß- und Anzeigemodul 19 umfassende
Einheit elektrisch mit einem Arbeitsplatzrechner 20 verbunden
werden. Das Vorrichtungsbett 13 der Prüfvorrichtung 10, welches
innerhalb des Versorgungs- und Ansteuerteils 12 den elektrischen
Antrieb 28 aufnimmt, ist über einen ebenfalls standardisiert
ausgebildeten Prüfvorrichtungs-Steuerungsanschluß mit einer
Meßwertaufnahme 30 verbunden.
Die Meßwertaufnahme 30 kann
beispielsweise der bereits erwähnte
Arbeitsplatzrechner 20 sein, der einerseits die über die
Prüfvorrichtungs-Anschlußstelle 29 und
andererseits die über
das Mehrfach-Steckelement 21 übertragenen Daten aufnimmt.
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Der in der Ausführungsvariante der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Prüfvorrichtung 10 gemäß 3 angeordnete Prüfling 36 umfaßt in seinem
oberen Bereich ein Nockenele ment 38, welches über den
Nockenantrieb 39 vom Antriebsmotor 28, der innerhalb
des Versorgungs- und Ansteuerteils 12 aufgenommen ist,
angetrieben wird.
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4 ist
eine weitere Ausführungsvariante der
erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Prüfvorrichtung
zu entnehmen, mit welcher Hochdruckspeicherkörper (Common Rail) prüfbar sind.
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In der in 4 dargestellten Ausführungsvariante der Prüfvorrichtung 10 ist
am Aufspannwinkel 31 auf der Oberseite 16 der
austauschbaren Grundplatte 11 eine Hochdruckpumpe 40 aufgenommen. Die
Hochdruckpumpe 40 wird über
das Kupplungsstück
der Schnellspannkupplung 26 über den Antriebsmotor 28 im
Versorgungs- und Ansteuerten 12 angetrieben. Der Antrieb
vom Antriebsmotor 28 wird über einen Antriebsschaft 27 an
das Kupplungsstück der
Schnellspannkupplung 26 übertragen. Das Kupplungsstück der Schnellspannkupplung 26 erstreckt sich
durch den zweiten Haltearm 18, der mit der austauschbaren
Grundplatte 11 verbunden ist. Über die Hochdruckpumpe 40 wird
ein Prüfling 41 in
Gestalt eines im wesentlichen rohrförmig ausgebildeten Hochdruckspeicherraumes
(Common Rail) mit unter hohem Druck stehendem Medium, wie zum Beispiel Dieselkraftstoff
beaufschlagt. Der rohrförmig
ausgebildete Hochdruckspeicher 41 ist an Einspannstellen 42 aufgenommen
und wird an einem Kraftstoffeinlaß 43 über die
Hochdruckpumpe 40 mit unter hohem stehendem Kraftstoff
beaufschlagt. Der Hochdruckspeicherkörper 41 umfaßt Kraftstoffauslässe 44.
Einer der Kraftstoffauslässe 44 ist über eine
Hochdruckleitung 49 mit einem in einer Injektoraufnahme 46 aufgenommenen
Kraftstoffinjektor 48 verbunden. Der Kraftstoffinjektor 48 weist
einen Hochdruckanschluß 47 auf
an welchem die Hochdruckleitung 49 mit dem Kraftstoffinjektor 48 verbunden
ist. Über
einen weiteren Kraftstoffauslaß 44 strömt Kraftstoff
aus dem Inneren des Hochdruckspeicherkörpers 41 in eine einen
Speicherbehälter
enthaltende EMI-Einheit 45 über. Mit EMI-Einheit wird ein
Einspritzmengenindikator bezeichnet, welcher Daten zur Einspritzmenge
und zur Einspritztemperatur aufnimmt. Die in 4 dargestellte Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Prüfvorrichtung 10 dient
zur Überprüfung bzw.
zur Durchführung
von Versuchen hinsichtlich der Druckfestigkeit und der Ermittlung
anderer Betriebsparameter von Hochdruckspeicherkörpern 41, die im wesentlichen
eine rohrförmige
Gestalt haben. Zur Aufnahme dieser im wesentlichen rohrförmig beschaffenen
Hochdruckspeicherkörper 41 können die
Einspannstellen 42 als Spannpratzen beschaffen sein. Der
auf der Oberseite 16 der austauschbaren Grundplatte 11 zu
installierende Versuchsaufbau zur Beaufschlagung des Hochdruckspeicherkörpers 41 mit
einem Druckmedium umfaßt einen
Kraftstoffinjektor 48, der über der Hochdruckleitung 49 mit
dem Hochdruckspeicherkörper 41 in Verbindung
steht. Daneben ist ein Speicherbehälter 45 erforderlich,
der das aus dem Inneren des Hochdruckspeicherkörpers 41 abströmende, überschüssige Kraftstoffvolumen,
welches durch die Hochdruckpumpe 40 gefördert wird, aufnimmt. Der Kraftstoffinjektor 48 kann
in der Injektoraufnahme 46, der Speicherbehälter 45 auf
der Oberseite 16 der austauschbaren Grundplatte 11 und
die Hochdruckpumpe 40 kann im Spannwinkel 31 der
austauschbaren Grundplatte 11 montiert werden, ohne daß die austauschbare
Grundplatte 11 am Vorrichtungsbett 13 der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Prüfvorrichtung 10 aufgenommen
ist. Diese kann durch eine anderweitig vorbereitete, einen anderen
Versuchsaufbau aufweisende austauschbare Grundplatte 11 belegt
sein. Diese, einen weiteren Versuchsaufbau aufnehmende austauschbare
Grundplatte 11 kann über die
Schnellspannvorrichtungen 59, 60 lösbar an
der Oberseite des Vorrichtungsbettes 13 aufgenommen werden.
Damit läßt sich
die Netto-Auslastungszeit der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Prüfvorrichtung 10 erheblich
steigern, da zum Wechseln der austauschbaren Grundplatte 11 – bei Durchführung anderer
Versuche mit anderen Prüflingen
und mit anderen Versuchsparametern – lediglich eine mechanische
Verbindungsstelle 59 bzw. 60 und eine standardisierte
Schnittstelle in Gestalt eines Mehrfach-Steckelementes 21 zu
lösen und
erneut zu befestigen sind.
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Den in den 2, 3 und 4 dargestellten Ausführungsvarianten
der erfindungsgemäßen Prüfvorrichtung 10 ist
allesamt eigen, daß die
Herstellung der elektrischen Verbindung zwischen der austauschbaren
Grundplatte 11 und dem daran aufgenommenen Meß- und Anzeigemodul 19 über ein
eine standardisierte Schnittstelle darstellendes Mehrfach-Steckelement 21 erfolgt.
Diese stellt die Schnittstelle für
die Ansteuerung und die Meßwertverarbeitung
dar, welche beispielsweise an einem Arbeitsplatzrechner 20 (PC)
erfolgen kann. Darüber
hinaus können
dem Arbeitsplatzrechner 20 über den Prüfvorrichtungs-Steuerungsanschluß 29 Daten
zur Ansteuerung des Vorrichtungsbettes 13 sowie des elektrischen
Antriebes 28 übermittelt
werden. Neben der Herstellung der elektrischen Verbindungen der
austauschbaren Grundplatte 11 mit der Prüfvorrichtung 10 erfolgt
die Herstellung der mechanischen Verbindung zwischen der austauschbaren
Grundplatte 11 und dem Vorrichtungsbett 13 über die
dargestellten Schnellspannvorrichtungen 59 bzw. 60.
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In einer weiteren Ausbaustufe der
erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Prüfvorrichtung 10 erkennt
diese beim Anschließen
des Mehrfach-Steckelementes 21 den Typ des Prüflings 22, 36, 40; 41, 48,
der auf der Oberseite 16 der austauschbaren Grundplatte 11 innerhalb
eines bestimmten Versuchsaufbaus 54 aufgenommen ist. Entsprechend
des erkannten Typs des Prüflings 22, 36, 40; 41, 48 können die
erforderlichen Meßprogramme
automatisch, zum Beispiel bei Refenzierungen und zum Abgleich aktiviert
werden. Die für
die unterschiedlichen Prüflinge 22, 36, 40; 41, 48 relevanten
Soll-Werte können
automatisch vorgeladen werden und mit den während des Prüfungszyklus' aufgenommenen Ist-Werten
verglichen werden. Abweichungen zwischen den automatisch vorgeladenen
Soll-Werten für
die jeweiligen Prüflinge 22, 36, 40; 41, 48 können unmittelbar über den
Arbeitsplatzrech ner 20 angezeigt und ausgedruckt werden.
Bei der Durchführung
von Versuchszyklen bzw. von Prüfzyklen,
denen jeweils Versuchsreihen vorangegangen sind und bei denen der
identische Prüfling 22, 36, 40; 41, 48 eingesetzt
wurde, können
die Meßgeräteinstellungen
im Meß-
und Anzeigemodul 19 an der austauschbaren Grundplatte 11 automatisch
wieder eingestellt werden. Die Identifizierung der jeweiligen Prüflinge 22, 36, 40; 41, 48 kann
zum Beispiel über
eine Modulnummer, die mit der Nummer der jeweiligen, den Versuchsaufbau 54 aufnehmenden austauschbaren
Grundplatte 11 übereinstimmt,
erfolgen. Die austauschbaren Grundplatten 11 können je nach
Anzahl durchnummeriert werden. Die Werte der auf den Module darstellenden
austauschbaren Grundplatten 11 befindlichen Gebern, Pumpen,
Steuergeräte
usw. sind in einem Programm abgelegt, auf welches der Arbeitsplatzrechner 20 Zugriff
hat. Die jeweiligen Prüflinge 22, 36, 40; 41, 48,
so zum Beispiel eine Common-Rail-Pumpe, ein Kraftstoffinjektor,
eine Verteilereinspritzpumpe, ein PDE- oder ein PLD-System können jeweils
die austauschbare Grundplatte 11 wechseln. Die einmal eingestellten Daten
oder Einstellungen wie zum Beispiel eine Oszilloskopeinstellung
können
mit dem jeweiligen Gerätetreiber
im System abgespeichert werden und immer wieder neu eingespielt
werden. Dies erfolgt ebenfalls über
das Mehrfach-Steckelement 21,
welches eine weitestgehend standardisierte Schnittstelle zum Arbeitsplatzrechner 20 darstellt.
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5 zeigt
eine die Grundplatte mit darauf aufgenommenem Versuchsaufbau abschirmende Lärmschutzhaube.
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Der auf der Oberseite 16 der
austauschbaren Grundplatte 11 aufgenommene Versuchsaufbau ist
mit Bezugszeichen 54 gekennzeichnet und in der Darstellung
gemäß 5 nur schematisch dargestellt.
Die austauschbare Grundplatte 11 ist über Schnellspannvorrichtungen 59 bzw. 60 – die als Spannschrauben,
Spannknebel oder dergleichen ausgeführt werden können – lösbar mit
dem Vorrichtungsbett 13 verbunden. Das Vorrichtungsbett 13 umfaßt seinerseits
an seiner Unterseite Aufsatzschienen 55. Der an der Oberseite 16 aufgenommene
Versuchsaufbau 54 kann beispielsweise eine Hochdruckpumpe 22 bzw. 40 umfassen,
die über
den Antriebsschaft 27 vom Antriebsmotor 28 angetrieben wird.
An der Oberseite 16 des den Antriebsmotor 28 umschließenden Versorgungs-
und Ansteuerteils 12 ist in der Ausführungsvariante gemäß 5 eine Schwenkachse 51 aufgenommen.
Um diese Schwenkachse 51 ist eine Abschirmhaube 50 in Schwenkrichtung 52 – angedeutet
durch den Pfeil – bewegbar.
Die Abschirmhaube 50 kann von einer geschlossenen Position 50.1 in
eine offene Position 50.2 geschwenkt werden und umgekehrt.
Der Schwenkbereich, den die Abschirmhaube 50 bei der Bewegung
um die Schwenkachse 51 überstreicht,
ist durch Bezugszeichen 56 angedeutet. Ein unterer Rand 53 der
Abschirmhaube 50 liegt in der abgesenkten Position 50.2 der
Abschirmhaube 50 auf der Oberseite des die austausch bare
Grundplatte 11 aufnehmenden Vorrichtungsbettes 13 auf.
Die Abschirmhaube 50 kann aus schallisolierendem, jedoch transparenten
Material gefertigt sein, so daß der
die Prüfvorrichtung 10 bedienende
Mitarbeiter den Ablauf des Prüfzyklus
visuell überwachen
kann. Insbesondere ist ein Ablesen der am Meß- und Anzeigemodul 19 aufgenommenen
Meßinstrumente
möglich, so
daß der
die Prüfvorrichtung 10 bedienende
Mitarbeiter jederzeit in den Prüfzyklus
eingreifen kann, falls dies erforderlich sein sollte.
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Alternativ zu einer Schwenkbewegung
um die Schwenkachse 51 an der Oberseite des Versorgungs-
und Ansteuerteils 12 kann die Abschirmhaube 50 auch
in eine Verschieberichtung 58, die sich senkrecht zur Zeichenebene
der Darstellung gemäß 5 erstreckt, verschoben
werden. Bei dieser Ausführungsvariante
der Bewegungsrichtung der Abschirmhaube 50 können die
Seitenflächen
der Abschirmhaube 50 entfallen, so daß eine Bewegung der den Versuchsaufbau 54 umschließenden Abschirmhaube 50 ohne
Behinderungen manuell oder elektrisch möglich ist. Die in 5 dargestellte, um die Schwenkachse 51 bewegbare
Abschirmhaube 50 kann an jeder der Prüfvorrichtungen 10 gemäß der Ausführungsvarianten
in 2, 3 und 4 eingesetzt werden,
wodurch der Lärmpegel
bei ablaufenden Prüfzyklen
innerhalb von Prüfbereichen
in Produktionslinien erheblich herabgesetzt werden kann. Darüber hinaus
stellt die relativ zur austauschbaren Grundplatte 11 am
Vorrichtungsbett 13 aufgenommene Abschirmhaube 50 einen
Arbeitsschutz dar, um die die Prüfvorrichtung 10 bedienenden
Mitarbeiter gegen Unfälle
zu schützen.
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- A
- Prüfvorrichtung
Hochdruckförderaggregat
- B
- Prüfvorrichtung
Verteilereinspritzpumpe
- C
- Prüfvorrichtung
PDE/PLD
- D
- Prüfvorrichtung
Hochdruckspeicherraum
- E
- Support
- F
- Ansteuerungs-
und Versorgungsteil
- G
- Maschinenbett
- 10
- Schnellwechsel-Prüfvorrichtung
- 11
- austauschbare
Grundplatte
- 12
- Versorgungs-
und Ansteuerteil
- 13
- Vorrichtungsbett
- 14
- Nutführung
- 15
- Außenkante
Vorrichtungsbett
- 16
- Oberseite
Grundplatte
- 17
- erster
Haltearm
- 18
- zweiter
Haltearm
- 19
- Steuer-
und Anzeigemodul
- 20
- Arbeitsplatzrechner
- 20.1
- Datenübertragungsleitungen
- 20.2
- Datenübertragungsleitungen
- 20.3
- Datenübertragungsleitungen
- 20.4
- Datenübertragungsleitungen
- 20.5
- Datenübertragungsleitungen
- 20.6
- Datenübertragungsleitungen
- 21
- Mehrfach-Steckelement
- 22
- Hochdruckförderaggregat
(VE) Prüfling
- 23
- Vorratstank
- 24
- Druckleitung
- 25
- Düsenhalterkombination-Aufnahme
- 26
- Schnellkupplung
- 27
- Antriebsschaft
- 28
- Antriebsmotor
- 29
- Prüfvorrichtungs-Steuerungsanschluß
- 30
- Meßwertaufnahme
- 31
- Aufspannwinkel
- 32
- Einlaßanschluß
- 33
- Auslaßanschluß
- 34
- Ansteuerleitung
Prüfling
- 35
- elektrische
Verbindungsleitung (EMI)
- 36
- Nockenwellengehäuse mit
eingesetztem PDE/PLD-Prüfling
- 37
- oberer
Vorratstank
- 38
- Nockeneinheit
- 39
- Nockenantrieb
PDE-System
- 40
- Hochdruckpumpe
- 41
- Hochdruckspeicherkörper
- 42
- Einspannstelle
- 43
- Kraftstoffeinlaß
- 44
- Kraftstoffauslaß
- 45
- EMI
mit Speicherbehälter
- 46
- Injektoraufnahme
- 47
- Hochdruckanschluß Injektor
- 48
- Kraftstoffinjektor
- 49
- Hochdruckleitung
- 50
- Abschirmhaube
- 50.1
- abgesenkte
Position
- 50.2
- offene
Position
- 51
- Schwenkachse
- 52
- Schwenkrichtung
- 53
- Umrandung
Abschirmhaube
- 54
- Versuchsaufbauten
- 55
- Aufsatzschiene
- 56
- Schwenkbereich
- 57
- –
- 58
- Verschieberichtung
- 59
- erste
Schnellspannvorrichtung
- 60
- zweite
Schnellspannvorrichtung