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DE10232442C1 - Waschmaschine mit einem Waschaggregat - Google Patents

Waschmaschine mit einem Waschaggregat

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DE10232442C1
DE10232442C1 DE10232442A DE10232442A DE10232442C1 DE 10232442 C1 DE10232442 C1 DE 10232442C1 DE 10232442 A DE10232442 A DE 10232442A DE 10232442 A DE10232442 A DE 10232442A DE 10232442 C1 DE10232442 C1 DE 10232442C1
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DE
Germany
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washing machine
washing
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housing
unit
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DE10232442A
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English (en)
Inventor
Manfred Alberts
Andreas Degmayr
Christian Dyballa
Juergen Hambrock
Frank Heisenberger
Dirk Hoferichter
Friederich Schroeder
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Miele und Cie KG
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Miele und Cie KG
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Publication date
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Priority to DE50307312T priority patent/DE50307312D1/de
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F34/00Details of control systems for washing machines, washer-dryers or laundry dryers
    • D06F34/14Arrangements for detecting or measuring specific parameters
    • D06F34/18Condition of the laundry, e.g. nature or weight
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F2103/00Parameters monitored or detected for the control of domestic laundry washing machines, washer-dryers or laundry dryers
    • D06F2103/02Characteristics of laundry or load
    • D06F2103/04Quantity, e.g. weight or variation of weight

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Waschmaschine mit einem Waschaggregat (3), in dem innerhalb eines Laugenbehälters (31) eine Trommel (35) zur Aufnahme von Wäsche (7) drehbar gelagert ist, mit einem Tragrahmen (34), der das Waschaggregat (3) in Form einer durch ein Feder(36, 37)-Dämpfer(32, 33)-System abgestützten schwingenden Einheit aufnimmt, mit einem Gehäuse (1), welches das Waschaggregat (3) umgibt, und mit einem Messsystem zur Erfassung des Gewichts der Trommelbeladung in Form von mindestens einem Kraftaufnehmer (5). Um eine einfache und dennoch genaue Ermittlung des Wäschegewichts zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, dass der Tragrahmen (34) mit dem Waschaggregat (3) als vom Gehäuse (1) entkoppelbare Baueinheit ausgebildet ist, dass das Gehäuse (11) mit einem separaten Gehäuserahmen (14) ausgestattet ist und dass der Tragrahmen (34) im Betriebszustand der Waschmaschine auf dem Gehäuserahmen (14) unter Zwischenlage mindestens eines Kraftaufnehmers (5) angeordnet ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Waschmaschine mit einem Waschaggregat, in dem innerhalb eines Laugenbehälters eine Trommel zur Aufnahme von Wäsche drehbar gelagert ist, mit einem Tragrahmen, der das Waschaggregat in Form einer durch ein Feder-Dämpfer-System abge­ stützten schwingenden Einheit aufnimmt, mit einem Gehäuse, welches das Waschaggregat umgibt, und mit einem Messsystem zur Erfassung des Gewichts der Trommelbeladung in Form von mindestens einem Kraftaufnehmer, wobei der Tragrahmen mit dem Waschaggregat als vom Gehäuse entkoppelbare Baueinheit ausgebildet ist und das Gehäuse mit einem separaten Gehäuserahmen ausgestattet ist.
Eine solche Waschmaschine ist aus der EP 0 396 058 A1 bekannt.
Bei einer aus der EP 0 294 014 A1 bekannten Waschmaschine fungiert der Gehäuseboden als Tragrahmen für das Waschaggregat. Die schwingende Abstützung des Waschaggregats ge­ genüber dem Tragrahmen erfolgt durch Federbeine. In den gehäuseseitigen Halterungen der Federbeine sind Kraftaufnehmer angeordnet, mit denen die durch das Waschaggregat her­ vorgerufene Gewichtskraft erfasst werden kann und damit eine Berechnung des Gewichts der in der Trommel befindlichen Wäsche möglich ist. Durch den großen Abstand des Waschaggre­ gats zu den Kraftaufnehmern ergeben sich dort bei horizontalen Bewegungen des Aggregats, die durch unwuchtbedingte Querschwingungen hervorgerufen werden können, hohe Biege­ momente in der Einspannstelle, die den Kraftaufnehmer unerwünscht stark belasten.
Aus der DE 20 34 847 A ist eine Waschmaschine bekannt, bei der in den Füßen des Maschinengehäuses mechanisch-elektrische Wandler als Kraftaufnehmer angeordnet sind. Hierdurch werden Kräfte, die von außen auf das Gehäuse einwirken, beispielsweise abgestellte Gegenstände oder Kräfte, die durch den Benutzer aufgebracht werden, bei der Wäschege­ wichtsmessung mit berücksichtigt und können so das Messergebnis verfälschen.
Bei der eingangs genannten, aus der EP 0 396 058 A1 bekannten Waschmaschine wird das gesamte Waschaggregat von einem sogenannten Entkopplungsrahmen getragen. Dieser Rahmen ist über Blattfedern an der Gehäuserückwand aufgehängt, die Gewichtsmessung erfolgt über Sensoren an den Blattfedern. Eine solche einseitige Aufhängung nimmt die unwuchtbedingten Schwingungen des Waschaggregats ungedämpft auf, so dass es bereits bei mittleren Unwuchten zu starken Gehäuseschwingungen und damit zu Beschädigungen und zum Wandern der Waschmaschine kommen kann. Außerdem werden kaum erfüllbare Anforderungen an die Stabilität der Rückwand gestellt.
Der Erfindung stellt sich somit das Problem, bei einer Waschmaschine der eingangs genannten Art eine einfache und dennoch genaue Ermittlung des Wäschegewichts zu ermöglichen.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch eine Waschmaschine mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen darin, dass durch den Tragrahmen Biegemomente aufgenommen werden, die durch Schwingungen des Waschaggregats hervorgerufen werden. Hierzu sollte der Rahmen möglichst biegesteif ausgeführt sein. Die Kraftaufnehmer, die unter diesem Rahmen angeordnet sind, werden dann nur geringfügig durch Biegemomente belastet. Zusätzliche Vorteile ergeben sich bei Waschmaschinen, bei denen anstelle von Federbeinen Feder und Dämpfer nebeneinander eingesetzt werden, was der übliche Einbaufall in gewerblichen Waschautomaten ist. Da für eine ausreichend genaue Kraftmessung sowohl Feder- als auch Dämpferkräfte in den Aufnehmer geleitet werden müssen, ergeben sich bei einer Anordnung der Kraftaufnehmer direkt unter dem Feder- Dämpfer-System durch ungleichmäßige Belastungen der Federwindungen und durch exzentrische Einleitung der Dämpferkräfte zusätzliche Biegemomente, die den Aufnehmer ungünstig beanspruchen. Auch diese Biegemomente werden durch den Tragrahmen aufgenommen. Ein weiterer Vorteil entsteht durch den Schutz der Kraftaufnehmer durch das Gehäuse. Außerdem ergibt sich bei der Gewichtsmessung eine geringere Taralast, da das Gehäusegewicht nicht mit gemessen wird.
In einer vorteilhaften Ausführungsform werden vier Auflagepunkten zwischen dem Tragrahmen und dem Gehäuserahmen verwendet, wobei zwei Auflagepunkte durch Kraftaufnehmer und zwei weitere Auflagepunkte durch elastische Abstandselemente gebildet werden (Anspruch 2). Hierdurch werden zwei Kraftaufnehmer eingespart. Außerdem wird gewährleistet, dass die Kraftauf­ nehmer auch bei ungünstigen Einbaubedingungen mit der gesamten Messkraft belastet werden. Ein Aufbau mit vier Auflagerpunkten ist statisch unbestimmt, was bei einer Verwen­ dung von steifen Festlagern einer der Kraftsensoren nur geringfügig oder gar nicht belastet werden könnte.
In zweckmäßigen Ausführungsformen können die zwei Kraftaufnehmer diagonal (Anspruch 3) oder an zwei benachbarten Auflagepunkten angeordnet sein (Anspruch 4).
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine Waschmaschine mit allseitig angeordneten Kraftaufnehmern,
Fig. 2 eine Waschmaschine mit Kraftaufnehmern und Kipplagern.
Fig. 3 einen Schemaskizze eines Waschaggregats mit zwei benachbarten Festlagern
Fig. 4 einen Schemaskizze eines Waschaggregats mit zwei diagonalen Festlagern Die in den Fig. 1 und 2 stark schematisiert dargestellten Waschmaschinen umfassen ein äußeres Gehäuse (1), welches auf Füßen (15) auf einer stationären Unterlage (2) aufgestellt ist. Bestandteile des Gehäuses (1) sind zwei Seitenflächen (11, 12), eine Frontwand (nicht dar­ gestellt), eine Rückwand (ebenfalls nicht dargestellt) und ein Deckel (13). Als weiteren Bestandteil besitzt das Gehäuse (1) in seinem untern Bereich einen umlaufenden Gehäuse­ rahmen (14), an dem die Füße (15) befestigt sind.
Das Gehäuse (1) umgibt im Betriebszustand ein Waschaggregat, welches den Laugen­ behälter (31) der Waschmaschine beinhaltet. Dieser ist als schwingende Einheit auf allen vier Seiten durch Dämpfer (32, 33) und parallel angeordnete Federn (36, 37) auf einem separaten, biegesteifen Tragrahmen (34) abgestützt. Der Tragrahmen (34) mit dem Waschaggregat ist auf diese Weise als vom Gehäuse (1) entkoppelbare Baueinheit ausgebildet.
Die Lagerung der Trommel (35) zur Aufnahme von Wäsche (7) innerhalb und durch den Lau­ genbehälter (31) ist von untergeordneter Bedeutung; eine solche Lagerung kann beispielsweise fliegend durch einen Tragstern (nicht dargestellt) auf der Rückseite des Laugenbehälters (31) erfolgen.
Zwischen dem Gehäuserahmen (14) und dem Tragrahmen (34) sind Kraftaufnehmer (5) (s. Fig. 1) angeordnet, welche auf diese Weise vier Auflagepunkte bilden und die Zunahme der Gewichtskraft auswerten, die durch das Einfüllen der Wäsche (7) in die Trommel (35) verursacht wird. Geeignete Kraftaufnehmer (5) und geeignete Auswerteschaltungen zur Erfassung und Weiterverarbeitung ihrer Signale sind allgemein bekannt und deshalb hier nicht näher beschrieben. Wichtig ist lediglich, dass alle Bestandteile des Gehäuse (1) vom Wasch­ aggregat entkoppelt sind, d. h., es wirken keine auf das Gehäuse (1) aufgebrachten Kräfte auf das Waschaggregat (3) und damit auf die Kraftaufnehmer (5). Dies wird dadurch gewähr­ leistet, dass zwischen Gehäuse (1) und Waschaggregat keine tragenden Verbindungen bestehen.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäß ausgebildeten Waschmaschine, bei der nur zwei der Auflagepunkte durch Kraftaufnehmer (5) gebildet werden, im gezeigten Ausführungsbeispiel zwei benachbarte Punkte (s. a. Fig. 3). Alternativ ist eine diagonale Anordnung (s. a. Fig. 4) der Kraftaufnehmer (5) möglich. Die beiden anderen Auflagepunkte werden durch elastische Abstandselemente (6) gebildet, wobei entweder Elastomerlager oder elastische Festlager verwendet werden können.

Claims (4)

1. Waschmaschine mit einem Waschaggregat, in dem innerhalb eines Laugenbehäl­ ters (31) eine Trommel (35) zur Aufnahme von Wäsche (7) drehbar gelagert ist, mit einem Tragrahmen (34), der das Waschaggregat in Form einer durch ein Feder (36, 37) - Dämpfer (32, 33) - System abgestützten schwingenden Einheit aufnimmt, mit einem Gehäuse (1), welches das Waschaggregat umgibt, und mit einem Messsystem zur Erfassung des Gewichts der Trommelbeladung in Form von mindestens einem Kraftauf­ nehmer (5), wobei der Tragrahmen (34) mit dem Waschaggregat als vom Gehäuse (1) entkoppelbare Baueinheit ausgebildet ist und das Gehäuse (1) mit einem separaten Gehäuserahmen (14) ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (34) im Betriebszustand der Waschmaschine auf dem Gehäuse­ rahmen (14) unter Zwischenlage mindestens eines Kraftaufnehmers (5) angeordnet ist.
2. Waschmaschine nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Verwendung von vier Auflagepunkten zwischen dem Trag­ rahmen (34) und dem Gehäuserahmen (14), wobei zwei Auflagepunkte durch Kraftauf­ nehmer (5) und zwei weitere Auflagepunkte durch elastische Abstandselemente (6) gebildet werden.
3. Waschmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Kraftaufnehmer (5) diagonal angeordnet sind.
4. Waschmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Kraftaufnehmer (5) an zwei benachbarten Auflagepunkten angeordnet sind.
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