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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zur Durchführung
einer Online-Elementanalyse
nach den Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Röntgenfluoreszenz
ist eine in Wissenschaft und Industrie häufig angewandte Messmethode
mittels derer der Anteil bestimmter Elemente in einer Probe gemessen
werden kann. Hierbei wird die Probe mit Röntgenstrahlung bestrahlt, um
bestimmte elektronische Übergänge der
interessierenden Elemente anzuregen. Bei leichten und mittelleichten
Elementen handelt es sich hierbei meistens um den Kα-Übergang.
Die Rekombination der angeregten Übergänge erfolgt teilweise strahlend,
wobei die hierbei abgegebenen Energiequanten einen für dieses Element
charakteristischen Wert aufweisen. Für die hier interessierenden
Anwendungen liegt die Energie des abgestrahlten Photons in der Regel
zwischen 1 und 30 keV. Insbesondere am unteren Ende dieses Energiebereiches
hat die emittierte weiche Röntgenstrahlung
nur eine sehr geringe Reichweite in Feststoffen oder Luft, so dass
sich hier insbesondere bei industriellen Anwendungen erhebliche
messtechnische Probleme ergeben.
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Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit
einer Vorrichtung, bei der Röntgenfluoreszenzmessung
in einem Online-Verfahren angewendet wird. Hierbei wird ein zu einem
laufenden Prozess gehörender
Substanzstrom an einer Meßstation
vorbeigeführt,
wobei diese Meßstation
wenigstens eine Röntgenquelle
und wenigstens einen Röntgenfluoreszenzdetektor
aufweist. Solche Vorrichtung haben zahlreiche industrielle Anwendungen,
bspw. bei der Online-Analyse hinsichtlich von in einem industriellen Prozess
eingesetzter Kohle, um z.B. den Asche- oder Schwefelanteil oder
auch Anteile an derer spezieller Elemente zu messen. Andere Anwendungen
sind unter anderem in der Stahlindustrie. Hier wird bspw. der Anteil
bestimmter Elemente in einem noch heißen Schlackenstrom gemessen.
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Wie oben bereits angedeutet, ist
ein zentrales Problem der vorliegenden Messtechnik darin zu sehen,
dass insbesondere die γ-Quanten
am energiearmen Ende des interessierenden Energiespektrums aufgrund
ihrer geringen Reichweite in Luft schwer zu detektieren sind. Bei
Offline-Labormessungen, bei denen ausreichend viel Zeit zur Verfügung steht,
die Probe entsprechend zu präparieren, und
bei denen die Proben in entsprechende Messapparaturen mit genau
einstellbaren Geometrien eingeführt
werden, können
die messtechnischen Probleme vergleichsweise einfach gelöst werden.
Bei den hier interessierenden Anwendungen, bei denen in einer "Fabriksituation" an einem vorbeifließenden Substanzstrom
gemessen wird, dessen Oberflächengeometrie
sich zumindest bei einigen Anwendungen wenigstens geringfügig über die
Zeit verändert,
liegen die Verhältnisse
wesentlich schwieriger.
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Die
PCT/US99/20867 beschäftigt sich
mit dem Problem der Anordnung einer Röntgenquelle und eines Röntgenfluoreszenzdetektors
in Bezug zu einer Transporteinrichtung für eine Online-Elementanalyse.
Dort wird vorgeschlagen, den Röntgenfluoreszenzdetektor
möglichst
nahe bezüglich
der zu messenden vorbeifließenden
Substanz, insbesondere mit einem Abstand kleiner 5 cm anzuordnen.
Da die Röntgenemission
im Wesentlichen isotrop erfolgt, nimmt natürlich die Intensität der Röntgenfluoreszenzstrahlung
proportional 1/r
2 ab. Hierbei ist die Absorption
in der Luft noch nicht einmal berücksichtigt. Demnach ist natürlich grundsätzlich richtig,
dass durch die Anordnung des Detektors nahe an der Probe das messbare
Signal maximiert wird. Bei der Durchführung des in der
PCT/US99/20867 gemachten Vorschlags
gibt es jedoch zumindest in manchen Anwendungsfällen erhebliche Schwierigkeiten:
Um die in den Röntgenfluoreszenzdetektor
einstrahlende Hintergrundstrahlung möglichst gering zu halten, ist es
im Allgemeinen zu bevorzugen, Rönt genquelle und
Röntgenfluoreszenzdetektor
auf der selben Seite der Probe anzuordnen. Diese Lösung ist
auch bezüglich
der benötigten
Leistung und Wellenlänge
der Röntgenquelle
im Allgemeinem zu bevorzugen. Da sowohl Röntgenquelle als auch Röntgenfluoreszenzdetektor
natürlich
eine gewisse räumliche
Abmessung aufweisen, macht es die nahe Anordnung des Röntgenfluoreszenzdetektors
an der zu messenden Substanz im Allgemeinen notwendig, die von der Röntgenquelle
kommende Strahlung relativ flach auf die vorbeigeförderte oder
die vorbeifließende
Substanz aufzustrahlen, wie dies bspw. in
12 dargestellt ist. Dies hat zur Folge,
dass bei geringfügiger Fehljustierung
oder bei einer sich auch nur geringfügigen Änderung der Höhe der Substanzoberfläche der
von der Röntgenquelle
beleuchtete Punkt seine horizontale Position relativ stark verändert, und
nicht mehr ideal in Sichtlinie des Röntgenfluoreszenzdetektors liegt.
Hierdurch können
erhebliche Intensitätsverluste
und vor allem auch erhebliche Intensitätsschwankungen auftreten.
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Ein weiteres großes Problem der Anordnung des
Röntgenfluoreszenzdetektors
nahe an der zu messenden Substanz besteht darin, dass keine Substanz
mit Temperaturen über
ca. 100 Grad gemessen werden können.
Als Röntgenfluoreszenzdetektoren werden
häufig
spezielle, gekühlte
Halbleiterelemente eingesetzt, die in die Nähe von starken Wärmequellen
blind werden.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik
ist es Aufgabe der Erfindung eine gattungsgemässe Erfindung dahingehend zu
verbessern, dass die Toleranz gegenüber Fehljustierungen und sich
veränderten
Höhen der
Oberfläche
der Substanz verbessert wird.
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Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß wird die von der Substanz emittierte
Fluoreszensstrahlung nicht mehr direkt dem Röntgenfluoreszenzdetektor zugeführt, sondern zu nächst in
wenigstens einen ersten Röntgenleiter eingekoppelt
und über
diesen dem Röntgenfluoreszenzdetektor
zugeführt.
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Geeignete Röntgenleiter sind in der Technik bekannt
und bestehen bspw. aus wenigstens einem Hohlrohr, meist in Form
einer dünnen,
hohlen Glaskapillare, in deren Inneren sich die Röntgenstrahlung über Totalreflexion
ausbreitet. Dadurch, dass die Röntgenleiter
entsprechend dünn
ausgebildet sein können,
werden gegenüber
dem Stand der Technik ganz andere Geometrien möglich, insbesondere ist es
möglich,
das Ende des Röntgenleiters
nahe an der Oberfläche
der zu messenden Substanz anzuordnen und dennoch die anregende Röntgenstrahlung
nahezu senkrecht auf die Substanz aufzustrahlen.
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Da innerhalb des Röntgenleiters
die Intensität
der eingefangenen Röntgenstrahlung
nur durch die Absorption des Füllgases
abnimmt, kann der Röntgenfluoreszenzdetektor
selbst relativ weit weg von der vorbeifließenden Substanz angeordnet
werden, was insbesondere dann von erheblichen Vorteil ist, wenn
relativ heiße
Substanzen gemessen werden sollen, vor deren Wärmestrahlung der Röntgenfluoreszenzdetektor
geschützt
werden muss. Da die bekannten Lichtleiter auch gebogen ausgeführt werden
können,
ist es insbesondere auch möglich,
zwischen Förderband
und Röntgenfluoreszenzdetektor ein
Hitzeschild anzuordnen, Anspruch 14.
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Nach Anspruch 2 wird auch die anregende Röntgenstrahlung über einen
Röntgenleiter
geführt, was
die Justierung der Vorrichtung nochmals erleichtert und die Toleranz
gegenüber
sich ändernden
Bedingungen erhöht.
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Nach Anspruch 5 bestehen die verwendeten Röntgenleiter
aus den bereits oben erwähnten
Glaskapillaren. Diese sind in der Technik bekannt. Bisher werden
solche Röntgenleiter
für ortsauflösende Röntgenemissionsmessungen
verwendet. Diese Glaskapillaren haben für die hier vorgeschlagene Verwendung
den besonderen Vorteil, dass sie eine Wärmebeständigkeit von mehren hundert
Grad Celsius aufweisen und somit sehr nahe auch dann an die zu messende
Substanz geführt
werden können, wenn
diese hohe Temperaturen aufweist.
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Es ist jedoch auch denkbar nichtkapillare Hohlrohre
als Röntgenleiter
einzusetzen.
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Da weiche Röntgenstrahlen mit einer Energie
unter 2 keV sehr stark von Luft absorbiert werden, sind die Hohlrohre/Glaskapillaren
vorzugsweise gemäß Anspruch
7 mit Wasserstoff oder Helium gefüllt, wobei Helium aus handhabungstechnischer
Sicht zu bevorzugen ist. Dadurch können auch bei Messung niedriger
Photonenenergien relativ große
Strecken zwischen Substanz und Detektor überwunden werden, bspw. 20
bis 30 cm.
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Eine Alternative zu der Vorrichtung
nach Anspruch 7 ist in Anspruch 8 angegeben. Die permanente Füllung der
Glaskapillare mit einem leichten Gas erfordert, dass die Glaskapillare
auch an ihrem der Substanz zugewandten Ende verschlossen ist. Geeignete
Fenster, bestehen in der Regel aus dünnen Kunststoff- oder Berylliumfolien,
die eine geringe Temperatur- und/oder mechanische Beständigkeit aufweisen.
In bestimmten Fällen
können
diese deswegen nicht verwendet werden. Für solche Anwendungsfälle wird
vorgeschlagen, die Hohlrohre/Glaskapillaren an ihren Enden offenzulassen
und sie permanent während
des Betriebes mit Helium zu spülen. Eine
solche Spülung
kann auch das Absetzen von Fremdpartikeln innerhalb der Glaskapillare
verhindern.
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Nach den Ansprüchen 9 bis 13 werden die Röntgenleiter
vorzugsweise zu einem Bündel
zusammengefasst, was hinsichtlich der Handhabung und der Justierung
und auch bezüglich
der Gesamtempfindlichkeit erhebliche Vorteile aufweist.
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Um die Messergebnisse leichter interpretierbar
und reproduzierbarer zu machen, ist es i. d. R. notwendig oder zumindest
hilfreich, die genaue Vertikallage der Oberfläche der Probe zu kennen. Es wird
deshalb vorgeschlagen, einen Abstandsensor vorzusehen. Hierfür sind insbesondere
Laser-Abstandssensoren
geeignet und ein solcher Laser-Abstandssensor ist vorzugsweise mit
einem Lichtleiter gekoppelt. Nach Anspruch 18 ist dieser Lichtleiter
mit wenigstens einem der vorhandenen Röntgenleiter gekoppelt, so dass
die Abstandmessungen keinen Orts- oder Zeitversatz gegenüber der
Röntgenmessung
aufweist. Somit kann die Gesamtgenauigkeit der Messung erheblich
erhöht
werden.
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Nach Anspruch 19 wird vorgeschlagen,
in den Strahlengang der Röntgenquelle,
bevor das Röntgenlicht
auf die zu messende Substanz auftritt, eine Röntgen-Halblinse zur Parallelisierung
der Röntgenstrahlung
anzuordnen. Dies hat zwei Vorteile: Zum Einen kann somit die auf
den Messbereich aufgestrahlte Intensität erhöht werden, da nach der Parallelisierung
das Röntgenlicht
nicht mehr proportional 1/r2 in der Intensität abnimmt.
Dies hat weiterhin den Vorteil, dass bei einer sich ändernden
Höhe der
Probenoberfläche,
was insbesondere bei grobkörnigen
Proben grundsätzlich
nicht zu vermeiden ist, keine, oder nur geringe Schwankungen der
eingestrahlten Intensität
auftreten, was wiederum zu einer leichteren Interpretierbarkeit
der Messergebnissse führt.
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Weitere vorteilhafte Ausführungsformen
ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen und aus den nun näher beschriebenen
Ausführungsbeispielen,
die mit Bezug auf die Figuren näher
beschrieben werden. Die Figuren zeigen:
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1 Eine
schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
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2 Eine
Röntgenquelle
in deren Strahlengang eine Röntgen-Sammellinse angeordnet
ist,
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3 Eine
schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform der Erfindung,
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4 Einen
Röntgenfluoreszenzdetektor
mit angeschlossenem Röntgenleiter
in schematischer Darstellung,
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5 Eine
alternative Ausführungsform
zum in 4 Gezeigten,
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6 Eine
schematische Darstellung eines Röntgenfluoreszenzdetektors
und einer Röntgenquelle
an die jeweils ein Röntgenleiter
angeschlossen ist, die sich zu einem Bündel vereinigen,
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7 Eine
Teilansicht aus 6,
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8 Ein
Bündel
von Röntgenleitern
im Querschnitt in schematischer Darstellung,
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9 Eine
weitere Ausführungsform
eines Bündels
von Röntgenleitern
im Querschnitt,
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10 Eine
alternative Ausführungsform zum
in 7 Gezeigten,
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11 Eine
Ausführungsform
wie in 6 gezeigt, die
weiterhin einen mit einem Laserabstandsmessgerät verbundenen Lichtleiter aufweist,
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12 Eine
schematische Darstellung einer Messvorrichtung nach dem Stand der
Technik,
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13 Eine
Röntgenquelle
mit einem Röntgenleiter
und einem Wellenlängenfilter,
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14a Eine
Vorrichtung mit flacher Röntgeneinstrahlung,
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14b Eine
Draufsicht auf die in 14a gezeigte
Vorrichtung entlang der Sichtlinie A-A,
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15 Eine
Vorrichtung, bei der polarisierte Röntgenstrahlung auf die Substanz
aufgestrahlt wird.
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16 Eine
verfahrbare Messanordnung
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In 1 ist
schematisch eine erste Ausführungsform
der Erfindung dargestellt. Auf einem Förderband 51 wird ein
Strom der zu untersuchenden Substanz S an einer Messstation vorbeigefördert. Stromauf
der Messstation ist eine Nivillierkante 53 angeordnet,
um eine möglichst
ebene Oberfläche
der zu messenden Substanz an der Messstation zu erhalten. Die Messstation
dieses Ausführungsbeispiels besteht
aus einer Röntgenröhre 10,
einem Röntgenfluoreszenzdetektor 20 und
einem mit dem Strahlungseinlass des Röntgenfluoreszenzdetektors verbundenen
ersten Röntgenleiter,
der in Form einer ersten Glaskapillare 30 ausgebildet ist.
Solche röntgenleitenden
Glaskapillaren sind auf dem Markt erhältlich.
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Die von der Röntgenröhre 10 kommende anregende
Röntgenstrahlung
(γA) wird auf die Substanzoberfläche aufgestrahlt
und erzeugt in dieser charakteristischen Anregungszustände der
vorhandenen Elemente. Die Rekombination der angeregten Zustände erfolgt
teilweise strahlend, wobei in den hier interessierenden Anwendungsfällen häufig der
Kα-, bei
schweren Elementen der Lα-Übergang beobachtet wird. Die
Strahlungsemission (γE) erfolgt i. d. R. isotrop, wodurch die
Strahlungsintensität
ohne Berücksichtigung
der Luftabsorption mit 1/r2 abnimmt. Um
also ein möglichst
großes
Signal zu erhalten, wird das vordere Ende 30a der ersten
Glaskapillare möglichst
nahe an der Oberfläche
des Substanzstromes angeordnet. Da entsprechende Glaskapillaren 30 relativ
dünn ausgebildet
werden können,
ist dies auch möglich,
ohne in Kollision mit der Röntgenröhre 10 oder
deren Strahlengang zu kommen. Innerhalb der ersten Glaskapillare 30 breitet
sich die in sie gelangte Röntgenstrahlung über Totalreflexion
an den Wänden
aus, so dass nur ein absorptionsbedingter Intensitätsverlust
auftritt. Dadurch kann der Röntgenfluoreszenzdetektor 20 relativ
weit weg von der Oberfläche
der zu messenden Substanz S angeordnet werden. Auf das Problem der
Minimierung der Absorption innerhalb der Glaskapillare wird später näher eingegangen.
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2 zeigt
eine verbesserte Ausführungsform
des in 1 gezeigten Ausführungsbeispiels. Hier
ist zwischen der Röntgenröhre 10 und
der Oberfläche
der zu messenden Substanz S eine Röntgenhalblinse 12 angeordnet,
die zu einer Parallelisierung der einfallenden Röntgenstrahlung führt. Dies
hat zum einen den Vorteil, dass die Intensität auf dem interessierenden
Bereich der Substanz bei gleichbleibender Leistung der Röntgenröhre erhöht werden kann,
weiterhin führt
die Parallelisierung der Strahlung dazu, dass die Intensität auf der
Oberfläche
der Substanz auch dann konstant bleibt, wenn die Substanz eine unebene
Oberfläche
hat. Hierdurch wird die Reproduzierbarkeit der Messergebnisse verbessert.
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3 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel der
Erfindung. Auf einer Rutsche 55 rutscht ein Substanzstrom,
hier insbesondere heiße
Schlacke, nach unten. Über
eine Öffnung
in dieser Rutsche 55 und den Drehteller 56 wird
laufend ein Teil der Schlacke entnommen und der Messstation zugeführt. Auch hier
wird die auf dem Drehteller liegende Substanz über eine Nivellierkante eingeebnet,
die entsprechende Nivellierkante befindet sich hier jedoch nicht in
der Zeichenebene und ist deshalb nicht dargestellt. Nach Passieren
der Messstation wird die entsprechende Substanz über einen ebenfalls nicht dargestellten
Abstreifer wieder dem Hauptstrom in der Rutsche 55 zugeführt.
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Der Drehteller befindet sich innerhalb
eines Abschirmgehäuses 58,
in dem im vorliegenden Ausführungsbeispiel
aufgrund der hohen Temperaturen der zu messenden Schlacke ebenfalls
relativ hohe Temperaturen herrschen. Aus diesem Grund sind sowohl
die Röntgenröhre 10 als
auch der Röntenfluoreszenzdetektor 20 sowie
sämtliche
Bestandteile der Auswerteelektronik außerhalb des Abschirmgehäuses 58 angeordnet.
Die Ein- und Auskopplung der Röntgenstrahlung
erfolgt hier jeweils über
Röntgenleiter,
hier nämlich
durch die erste Glaskapillare 30 und die zweite Glaskapillare 40.
Es soll hier betont werden, dass anstelle einer ersten Glaskapillare
in der Regel auch in Bündel
von ersten Glaskapillaren eingesetzt werden kann. Selbiges gilt
für die
zweiten Glaskapillaren.
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Ein Teil der von der Röntgenröhre 10 erzeugten
Röntgenstrahlung
gelangt in die zweite Glaskapillare 40, in der sie sich
im wesentlichen verlustfrei ausbreitet. Ein Teil der von der zu
messenden Substanz erzeugten Fluoreszenzstrahlung gelangt in die erste
Glaskapillare 30 und von dort in den Röntgenfluoreszenzdetektor 20,
wo sie gemessen wird. Die verwendeten Röntgenfluoreszenzdetektoren
beinhalten in der Regel ein Halbleiterelement, hier beispielsweise
ein Si-Pin-Halbleiterelement 25. Solche Halbleiterelemente
können
in der Regel nur bei relativ niedrigen Temperaturen arbeiten und
werden bei zu großer
Wärme blind.
Da, wie bereits oben erwähnt,
in der hier dargestellten Anwendung innerhalb des Abschirmgehäuses 58 relativ
hohe Temperaturen herrschen und damit auch das zumeist aus Metall bestehende Abschirmgehäuse 58 heiß wird,
ist zwischen dem Abschirmgehäuse 58 und
dem Röntgenfluoreszenzdetektor 20 ein
Hitzeschild 59 angeordnet. Dieses Hitzeschild 59 kann
reflektiv und/oder absorptiv arbeiten und beispielsweise aus einem
Wärme-isolierenden
Material bestehen, oder auch aktiv, beispielsweise über eine
Wasserkühlung
gekühlt werden.
Dadurch, dass die hier als Röntgenleiter
verwendeten Glaskapillaren auch gekrümmt ausgeführt werden können, ohne
ihre Röntgenleitfähigkeit
zu verlieren, ist es möglich,
den Röntgenfluoreszenzdetektor 20 vollständig aus
der Sichtlinie der zu messenden Substanz heraus zu nehmen.
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4 zeigt
in etwas größerem Detail,
wenn auch schematisch, den Aufbau eines Röntgenfluoreszenzdetektors mit
angeschlossener erster Glaskapillare. Wie oben bereits erwähnt, ist
die Messung von Röntgenfluoreszenzstrahlung
geringer Energie, insbesondere kleiner 2 keV, problematisch, da
hier in Luft eine sehr starke Absorption auftritt. Es wird deswegen
vorgeschlagen, die erste Glaskapillare 30 mit einem leichten
Gas, insbesondere Helium, zu füllen. Hierzu
wird vorgeschlagen, die erste Glaskapillare 30 über einen
Anschlussflansch 29 mit dem Gehäuse 22 des Röntgenfluoreszenzdetektors 20 derart
zu verbinden, dass die erste Glaskapillare 30 und das Innere
des Gehäuses 22 einen
gemeinsamen Gasraum bilden, der mit Helium gefüllt ist. In Verlängerung
der Achse der ersten Glaskapillare 30 sitzt innerhalb des Gehäuses 22 ein
Halbleiterelement, beispielsweise ein Si-Pin-Halbleiterelement 25, das vorzugsweise über einen
Peltier-Kühler 26 gekühlt wird.
Eine Stromversorgungs- und Signalleitung 27 verbindet das
Halbleiterlement mit der Ansteuer- und Auswerteelektronik.
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Um zu verhindern, dass die Helium-Füllung entweicht,
trägt die
erste Glaskapillare 30 an ihrem vorderen Ende 30a ein
dünnes
Fenster 30b, beispielsweise in Form einer Berilliumfolie.
Dieses Fenster dient weiterhin der Verhinderung des Eindringens von
Schmutzpartikeln, die die Röntgen-Leitfähigkeit der
ersten Glaskapillare 30 vermindern oder zerstören könnten. Um
die Absorption gering zu halten, muss die als Fenster dienende Berilliumfolie
relativ dünn
sein.
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5 zeigt
eine alternative Ausführungsform
zur 4. Auch hier bildet
das Innere der Glaskapillare 30 und das Innere des Gehäuses 22 einen gemeinsamen
Gasraum. Hier wurde jedoch auf ein die erste Glaskapillare 30 abschließendes Fenster verzichtet,
und die gesamte Anordnung wird ständig mit Helium gespült. Hierzu
ist das Gehäuse 22 mit
einer Heliumquelle 28 verbunden. Diese Anordnung hat den
Vorteil, dass auf ein relativ empfindliches Fenster verzichtet werden
kann. Das durch die Anordnung strömende Helium verhindert auch
das Eindringen von Schmutzpartikeln in die Glaskapillare.
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Wie bereits erwähnt, können die hier als Röntgenleiter
eingesetzten Glaskapillaren bis zu einem gewissen Grad gebogen werden,
ohne dass ihre Röntgenleitfähigkeit
verloren geht. Dadurch können die
verwendeten Glaskapillaren zu Bündeln
vereinigt werden, wie dies in 6 dargestellt
ist. Röntgenröhre 10 und
Röntgenfluoreszenzdetektor 20 können räumlich getrennt
sein, die Endabschnitte der beiden Glaskapillaren 30 und 40 können jedoch
dicht beieinander liegen und sich parallel erstrecken, siehe auch 7. Dadurch kann eine sehr
genau definierte Geometrie erzeugt werden und insbesondere wird
die Messung gegenüber
einer sich ändernden
Höhe der vorbeifließenden Substanz,
was bei Vorliegen grobkörniger
Substanzen grundsätzlich
nicht vermeidbar ist, relativ unempfindlich, da sowohl die Einstrahl-
als auch die Emissionsrichtung der Röntgenstrahlung nahezu senkrecht
ist.
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Es können nicht nur zwei Glaskapillaren, sondern
im Prinzip beliebig viele Glaskapillaren gebündelt werden. In 8 ist ein Querschnitt durch
ein solches Bündel
dargestellt, in dem die Glaskapillaren matrixartig angeordnet sind.
Erste Glaskapillaren 30, die die emittierte Röntgenfluoreszenzstrahlung
zum Röntgenfluoreszenzdetektor 20 führen und
zweite Glaskapillaren 40, die die anregende Röntgenstrahlung
von der Röntgenröhre 10 zur
zu messenden Substanz führen,
wechseln einander ab. Hierdurch kann eine relativ große Ausbeute
der emittierten Strahlung erzielt werden.
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9 zeigt
ein Ausführungsbeispiel,
in der eine zweite Glaskapillare 40 von mehreren ersten Glaskapillaren 30 umgeben
wird. Auch diese Anordnung dient dazu, möglichst viele der emittierten
Gamma-Quanten aufzufangen und dem Röntgenfluoreszenzdetektor zuzuführen.
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Wie in 10 dargestellt
ist, ist es auch möglich,
als Alternative zum in 9 dargestellten Ausführungsbeispiel,
die ersten Glaskapillaren 30 gegenüber der zweiten Glaskapillare 40 leicht
abzuwinkeln, so dass sich die Achsen sämtlicher Glaskapillaren in
einem Punkt, nämlich
der Oberfläche
der zu messenden Substanz schneiden. Hierdurch kann, wenn die Lage
der Oberfläche
der zu messenden Substanz sehr genau definiert werden kann, eine nochmalige
Erhöhung
der Strahlungsausbeute erzielt werden.
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Zur Auswertung der Messergebnisse
ist es wichtig, die genaue Lage der Oberfläche der Substanz zu kennen.
Es wird deswegen weiterhin vorgeschlagen, in die vorhandene Messvorrichtung
ein Laserabstandsmessgerät 60 zu
integrieren, dessen Ein- und Auskopplung der Laserstrahlung vorzugsweise über einen
Lichtleiter 61 geschieht, der mit den vorhandenen Glaskapillaren
ein Bündel
bildet. Dadurch ist die relative Lage sämtlicher Teile zueinander vollständig definiert,
und es tritt kein Zeit- oder Ortsversatz der Abstandsmessung gegenüber der Röntgenfluoreszenzmessung
auf, s. 11.
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Als Transporteinrichtungen treten
in den dargestellten Ausführungsbeispielen
Transportbänder und
Drehteller auf. Es ist jedoch klar, dass auch andere Transporteinrichtungen
möglich
sind, zum Beispiel Rinnen oder Röhren
bei der Messung an flüssigen
Substanzen.
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Im weiteren werden Möglichkeiten
dargestellt, wie der Untergrund des gemessenen Signals reduziert
werden kann. Dies kann insbesondere bei Detektierung von leichten
Elementen von großer
Bedeutung sein, da die Intensität
der hier gemessenen Kα-Strahlung häufig relativ
gering ist und vom Hintergrund nahezu überdeckt werden kann.
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In 13 ist
eine erste Möglichkeit
zur Reduzierung des Hintergrundes dargestellt. Im Strahlengang der
anregenden Röntgenstrahlung
ist ein Wellenlängenfilter 42 angeordnet.
Dieses Wellenlängenfilter 42 ist
so gewählt,
dass es im wesentlichen nur Röntgenstrahlung
durchlässt,
deren Energie größer oder
gleich der niedrigsten gewünschten
Anregungsenergie ist. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel dient das Wellenlängenfilter 42 gleichzeitig
als Abschluss der zweiten Glaskapillare 40, deren anderes
Ende mit der Röntgenröhre 10 verbunden
ist. Alternativ zu einem Wellenlängenfilter
können
auch ein oder mehrere Monochromatoren eingesetzt werden.
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In den 14a und 14b ist eine alternative oder
zusätzliche
Möglichkeit
gezeigt, wie der Messhintergrund reduziert werden kann. Hier wird
die anregende Röntgenstrahlung
in einem flachen Winkel 0 auf die Substanz aufgestrahlt,
und die erste Glaskapillare 30, die ein Teil der Fluoreszenzstrahlung
einfängt,
steht im wesentlichen im selben Winkel 0 zur Probenoberfläche und
erstreckt sich parallel zur Strahlungsachse der anregenden Röntgenstrahlung, hier
parallel zur zweiten Glaskapillare 40. Durch diese Parallelführung ist
auch diese Anordnung relativ unempfindlich gegenüber Schwankungen der Höhe der Substanzoberfläche.
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Die Streuung nicht absorbierter Röntgenstrahlen
geschieht im wesentlichen in Vorwärtsrichtung, so dass diese
nur zu einem sehr geringen Teil in die erste Glaskapillare 30 gelangen
können.
Da die Fluoreszenz im wesentlichen isotrop erfolgt, erfolgt also
keine Verkleinerung des zu messenden Signals, jedoch eine erhebliche
Reduzierung des Untergrundes.
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Der eben beschriebene Effekt kann
noch dadurch verbessert werden, dass die anregende Röntgenstrahlung
vor Auftreffen auf die Substanzoberfläche mittels eines Polarisators 44 polarisiert
und unter dem Brewster-Winkel ΘB auf die zu untersuchende Substanz aufgestrahlt
wird. Dadurch kann der Anteil der gestreuten Röntgenstrahlung nochmals erheblich gemindert
werden, s. 15.
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16 zeigt
eine Möglichkeit,
wie unter Beibehaltung hoher Präzision
die erfindungsgemäße Vorrichtung
sehr flexibel ausgestaltet werden kann. Hierzu sind die Röntgenröhre 10,
der Röntgenfluoreszenzdetektor 20 und
entsprechende Röntgenleiter,
hier erste Glaskapillare 30 und zweite Glaskapillare 40,
auf einem wenigstens eindimensional verfahrbaren Schlitten 70 angeordnet,
so dass die ideale Position im Verhältnis zur Substanzoberfläche bedarfsweise
eingestellt werden kann, ohne dass eine aufwendige Justierung der
Röntgenleiter
zueinander notwendig wird. Zusätzlich
oder alternativ zu einer vertikalen Beweglichkeit kann auch eine
Verschwenkbarkeit in einer Vertikalebene vorgesehen werden.
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- 10
- Röntgenröhre
- 12
- Röntgen-Halblinse
- 20
- Röntgenfluoreszenzdetektor
- 22
- Gehäuse
- 23
- Strahlungseinlass
- 25
- Si-Pin-Halbleiterelement
- 26
- Pettier-Kühler
- 28
- Heliumquelle
- 29
- Anschlussflansch
- 30
- erste
Glaskapillare
- 40
- zweite
Glaskapilare
- 42
- Wellenlängenfilter
- 44
- Polarisator
- 51
- Förderband
- 53
- Nivellierkante
- 55
- Rutsche
- 56
- Drehteller
- 58
- Abschirmgehäuse
- 59
- Hitzeschild
- 60
- Laser-Abstandssensor
- 61
- Lichtwellenleiter
- 70
- Schlitten