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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ermitteln einer Signalqualität eines
Mobilfunksignals, welches aus ersten und zweiten Abschnitten besteht, wobei
die zweiten Abschnitte eine reduzierte Leistung aufweisen.
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Bei
Mobilfunksignalen, welche aus einer systematischen Folge von ersten
und zweiten Abschnitten bestehen, wobei in den zweiten Abschnitten
die Leistung des Senders stark reduziert bzw. auf Null abgesenkt
ist, ist es üblich
die Qualität
des Sendesignals zu bestimmen, indem zu den Symbolzeiten bzw. Chipzeiten
des ersten Abschnitts, in dem das Sendesignal Nutzleistung aufweist,
der Störanteil des
Sendesignals sowie ein ideales Signal als Vergleich ermittelt werden.
Ein Verfahren zum Ermitteln einer Vergleichsgröße für das Fehlersignal ist beispielsweise
in IEEE COMMUNICATIONS LETTERS, VOL. 5, NO. 3, März 2001, Seiten 88-91, vorgestellt.
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Solche
Verfahren zum Ermitteln einer Vergleichsgröße für den Fehler haben den Nachteil,
daß der
ermittelte Fehler auf den Betrag des idealen Signals bezogen wird.
Das ideale Signal wäre
Null und eignet sich damit nicht als Normierungsgröße für eine Messung.
Damit ist eine lückenlose
Bestimmung einer Vergleichsgröße nicht
möglich,
da in dem realen Sendesignal abschnittsweise die Leistung auf Null fällt. Die
zweiten Abschnitte der Signale bleiben dann auch bei einer weitergehenden
Auswertung des Sendesignals unberücksichtigt.
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Aus
der
EP 1 168 690 A2 ist
ein. Verfahren zur dynamischen Bestimmung des Träger-Störsignal-Verhältnisses
in einem TDMA-Mobilfunksystem bekannt. Eine abschnittsweise Analyse
des Sendesignals geht aus dieser Druckschrift jedoch nicht hervor.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Ermittlung
der Qualität
eines Sendesignals zu schaffen, bei dem eine Auswertung auch in
den Abschnitten mit reduzierter oder verschwindender Nutzsignalleistung
erfolgt.
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Die
Aufgabe wird durch das erfindungsgemäße Verfahren mit den Verfahrensschritten
nach Anspruch 1 gelöst.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist von Vorteil, daß nicht
nur zu denjenigen Zeitpunkten, zu denen eine Nutzsignalleistung
vorhanden ist, eine Auswertung stattfindet, sondern auch in solchen
Zeiträumen,
in denen die Nutzsignalleitung auf Null oder fast Null abgesenkt
ist. Hierzu werden ausgehend von einer zunächst durchgeführten Demodulation
eines ersten Abschnitts mit Nutzsignalleistung des Sendesignals
die grundlegenden Parameter des Sendesignals wie Timing, Frequenzablage,
usw. bestimmt. Ausgehend von diesen Daten werden Symbol- bzw. Chipzeitpunkte
auch für
die zweiten Abschnitte bestimmt, in denen das Sendesignal auf Null oder
nahezu Null abgesenkt ist. Damit ist es möglich, ein empfangenes Signal
kontinuierlich zu analysieren.
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In
den Unteransprüchen
sind vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ausgeführt.
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Das
mittels der Analyse in den zweiten Abschnitten, in denen keine oder
nur geringe Nutzleistung vorhanden ist, ermittelte Fehlersignal
ermöglicht eine
lückenlose
Darstellung eines für
die Qualität
des Sendesignals relevanten Vergleichswerts. Der lückenlos
vorliegende Vergleichswert kann damit für eine verbesserte Beurteilung
der Signalqualität
herangezogen werden, ohne daß lediglich
einzelne Abschnitte, in denen Nutzsignalleistung vorhanden ist, miteinander
zu vergleichen sind.
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Von
besonderem Vorteil ist es, ein Fehlersignal, welches in demjenigen
Abschnitt ermittelt wird, in dem die Sendeleistung auf Null reduziert
ist, in Bezug zu einer Referenzgröße zu setzen, welche in dem letzten
vorhergehenden ersten Abschnitt, in welchem Nutzsignalleistung vorhanden
ist, ermittelt wird. Insbesondere ist es dabei möglich, die Referenzgröße als Mittelwert
der Bezugsgrößen oder
RMS (Root-Mean-Square)-Wert
zu bestimmen, welche in dem vorangegangenen ersten Abschnitt in
dem Nutzsignalleistung vorliegt, zur Normierung des Fehlers verwendet
wird.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, durch eine Auswertung der zweiten Abschnitte,
in denen eine geringe oder keine Signalleistung vorliegt, Informationen über die
Art der Störungen
zu erhalten, welche dann wiederum genutzt werden, um in den ersten
Abschnitten, in denen Nutzsignalleistung vorliegt, das Sendesignal
rechnerisch von dem so bekannten Teil der Störeinflüsse zu befreien, wodurch eine
Verbesserung der Auswertung erreicht wird.
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Insbesondere
ist es so möglich,
die zuvor bereits ermittelten Korrekturwerte für Parameter wie Timing, Frequenzablage
oder Phasenversatz nach Durchführen
der Bereinigung des Nutzsignals noch einmal zu ermitteln. Die erneute
Ermittlung der Korrekturwerte führt
zu einer Verbesserung der aus der ersten Demodulation gewonnenen
Schätzwerte.
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Weiterhin
ist es möglich,
gezielt das Sendesignal von Nachbarkanälen zu untersuchen, indem das
empfangene Signal zu denjenigen Zeiten analysiert wird, in denen
in dem Nutzband des Sendesignals keine oder nur eine geringe Leistung
gesendet wird. Das resultierende Signal enthält vorwiegend Störungen,
welche von dem Nachbarkanalsignal stammen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist in der Zeichnung vereinfacht dargestellt und wird anhand der
nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung des Leistungsverlaufs eines Sendesignals;
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2 eine
Darstellung von Fehlersignalen in der I/Q-Ebene;
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3 eine
Darstellung des zeitlichen Verlaufs eines erfindungsgemäß normierten
Fehlers;
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4 eine
schematische Darstellung des Pegelverlaufs eines Sendesignals und
eines weiteren Signals;
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5 eine
Darstellung eines zeitlichen Verlaufs zweier Signale mit sich teilweise überdeckenden
Abschnitten ohne Nutzsignalleistung;
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6 eine
schematische Darstellung eines Frequenzspektrums eines Sendesignals
in zwei Nachbarkanälen;
und
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7 eine
Darstellung des Frequenzbereichs eines Sendesignals in einem Nutzband
ohne Sendeleistung in dem Nachbarkanal.
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In 1 ist
schematisch der Verlauf eines Mobilfunk-Sendesignals dargestellt. Das Signal 1 besteht
aus einer Folge von ersten Abschnitten 2.1, 2.2 und 2.3 mit
Nutzsignalleistung, wobei jeweils zwischen den ersten Abschnitten 2.1, 2.2 und 2.3 zweite Abschnitte 3.1, 3.2 oder 3.3 vorhanden
sind, in denen die Nutzsignalleistung entweder vom Sender ganz abgeschaltet
ist oder deutlich reduziert ist. Die Abfolge von ersten Abschnitten 2.1, 2.2 und 2.3 und
zweiten Abschnitten 3.1, 3.2 oder 3.3 ist
systematisch, wobei die Systematik der Folge zunächst dem Meßgerät nicht bekannt sein muß. Wird
durch ein Meßgerät ein solches
Sendesignal 1 empfangen, so muß durch passives Hören des
Sendesignals 1 die Systematik der Folge von ersten und
zweiten Abschnitten 2.1, 2.2 und 2.3 bzw. 3.1, 3.2 und 3.3 zunächst ermittelt
werden. Solche Folgen von Abschnitten mit bzw. ohne Nutzleistungen
sind beispielsweise für
GSM (Global System for Mobil Communications)-Mobilfunksysteme und
für CDMA
(Code Diversity Multiple Access)-Mobilfunksysteme im sogenannten "compressed mode" üblich.
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Durch
Demodulation des Sendesignals 1 in den ersten Abschnitten 2.1, 2.2 oder 2.3 wird
von dem Meßgerät ein erster
Satz Korrekturparameter ermittelt. Mit diesen Korrekturparametern
für das
Timing, die Frequenzablage sowie die Phasenverschiebung werden die
Symbolzeitpunkte für
GSM-Signale bzw. die Chipzeitpunkte für CDMR-Signale ermittelt. Die
Symbol- bzw. Chipzeitpunkte sind in der 1 als Punkte
dargestellt, wobei sich die Zeitpunkte sowohl in den ersten Abschnitten 2.1, 2.2 und 2.3 festlegen
lassen, als auch in den zweiten Abschnitten 3.1, 3.2 oder 3.3.
Die Symbol- bzw. Chipzeitpunkte der ersten Abschnitte 2.1, 2.2 und 2.3 sind
mit den Bezugszeichen 4.1, 4.2 und 4.3 bezeichnet.
Entsprechend sind die Symbol- bzw.
Chipzeitpunkte der zweiten Abschnitte 3.1, 3.2 und 3.3 mit
den Bezugszeichen 5.1, 5.2 und 5.3 bezeichnet.
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Die
Symbol- bzw. Chipzeitpunkte 5.1, 5.2 und 5.3 in
den zweiten Abschnitten 3.1, 3.2 und 3.2 werden
dabei systematisch unter Berücksichtigung der
Korrekturwerte aus den Symbol- bzw. Chipzeitpunkten des vorangegangenen
ersten Abschnitts 2.1 oder 2.2 oder 2.3 festgelegt.
Durch das Bestimmen von Symbolzeitpunkten bzw. Chipzeitpunkten sowohl in
den ersten Abschnitten 2.1, 2.2 und 2.3 als
auch in den zweiten Abschnitten 3.1, 3.2, oder 3.3 ist
es möglich,
das Fehlersignal oder dessen Leistungsanteil am Gesamtsignal gegenüber einer
ausschließlichen Messung
in den ersten Abschnitten 2.1, 2.2 und 2.3 genauer
zu bestimmen.
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In 2 sind
zwei Beispieldiagramme zur Bestimmung eines Fehlervektors in der
I/Q-Ebene dargestellt. Zur graphischen Ermittlung eines Fehlers wird
sowohl der ideale Signalvektor 6 als auch der tatsächlich gemessene
Signalvektor 7 aufgetragen (2 links).
Die Differenz zwischen beiden Endpunkten bildet den Fehlervektor 8.
Dabei kann der ideale Signalvektor 6 entweder a priori
bekannt sein oder aus den Nutzsignaldaten durch Demodulation ermittelt
werden.
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Für die zweiten
Abschnitte 3.1, 3.2 und 3.3 ist der ideale
Signalvektor ist bei einem Absinken der Leistung des Sendesignals 1 auf
Null der Ursprung der I- und Q-Achsen (2 rechts).
Der gemessene Signalwert gibt damit unmittelbar einen Fehlervektor 9 an.
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Zur
Bestimmung einer Vergleichsgröße, mit der
sich die Qualität
des Sendesignals 1 ermitteln läßt, wird beispielsweise der
Betrag des Fehlervektors 8 auf den Betrag des idealen Signalvektors 6 als Bezugsgröße bezogen.
Eine solche Auswertung ist jeweils für die Symbol- bzw. Chipzeitpunkte 4.1, 4.2 und 4.3 in
den ersten Abschnitten 2.1, 2.2 und 2.3 möglich. Um
eine durchgehende Darstellung einer Vergleichsgröße zu ermöglichen, wird daher für die zweiten
Abschnitte 3.1, 3.2 und 3.3 der Betrag
des tatsächlich
gemessenen Signalvektors, der dem reinen Fehlervektor 9 entspricht,
zu einer Referenzgröße in Bezug
gesetzt, wobei die Referenzgröße aus den
Bezugsgrößen des
vorangegangenen ersten Abschnitts 2.1, 2.2 oder 2.3 ermittelt
wird. Anstelle der Signalleistung des idealen Signals als Bezugsgröße kommen
auch andere bestimmbare Bezugsgrößen in Betracht,
wie sie beispielsweise in den Spezifikationen der betreffenden Mobilfunkstandards
festgelegt sind.
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Betrachtet
man beispielsweise die Störleistungen,
so wird der Betrag des Fehlervektors 9 vorzugsweise auf
die mittlere Leistung des Sendesignals 1 in dem vorangegangenen
ersten Abschnitt 2.1, 2.2 oder 2.3 normiert.
Ein beispielhafter Verlauf über die
Zeit einer so ermittelten Vergleichsgröße RMS ist in 3 dargestellt.
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Die
Normierung des Fehlers in den zweiten Abschnitten 3.1, 3.2 bzw. 3.3 auf
eine Referenzgröße, welche
aus den Bezugsgrößen für die Symbol- bzw.
Chipzeitpunkte des jeweils vorangegangenen ersten Abschnitts ermittelt
wird, führt
dazu, daß das Verhältnis zwischen
den Störleistungen der
ersten Abschnitte 2.1, 2.2 oder 2.3 und
der darauffolgenden zweiten Abschnitte 3.1, 3.2 oder 3.3 ausgewertet werden
kann. In dem Diagramm der 3 sind die aufeinanderfolgenden
Abschnitte mit bzw. ohne Nutzsignalleistung als T_on und T_off bezeichnet. Die
Höhe der
Stufe in dem Verlauf 10 der Vergleichsgröße RMS ist
damit ein Maß dafür, um wieviel
höher die
Störeinflüsse in dem
Bereich mit Nutzsignalleistung T_on im Vergleich zu den Bereichen
ohne Nutzsignalleistung T_off ist.
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Während in
dem Zeitraum T_on das gemessene Signal 1 die Summe des
Nutz- sowie des Störanteils
darstellt, ist für
den Zeitraum T_off lediglich die Störleistung zu messen. Dies wird
dazu benutzt, das Verhältnis
aus Signalleistung zur Störleistung
zu ermitteln. Hierzu wird die Signalleistung, welche in dem Zeitraum
T_on vermessen wurde, ins Verhältnis gesetzt
zu der Störleistung,
welche in dem Zeitraum T_off ermittelt wurde. Daraus ergibt sich
in einfacher Weise eine Bestimmung des Verhältnisses S/N (Signal-Rauschverhältnisse).
Sind die Leistungen lediglich als Summe der ermittelten Leistungen
in einem ersten Abschnitt 2.1, 2.2 oder 2.3 und
entsprechend als Summe in einem zweiten Abschnitt 3.1, 3.2 und 3.3 bekannt,
so ist zur Bestimmung des S/N-Verhältnisses die Anzahl der Symbol-
bzw. Chipzeitpunkte in den jeweiligen Abschnitten zu berücksichtigen.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird bei einem
reduzierten Pegel in den zweiten Abschnitten 3.1, 3.2 bzw. 3.3 des
Sendesignals 1 die Störleistung
ermittelt. Ebenso wird für
die ersten Abschnitte 2.1, 2.2 bzw. 2.3 die
Störleistung
bei unvermindertem Pegel ermittelt. Da sich beim hohem Pegel die
Störleistung aus
linearen sowie nicht linearen Anteilen zusammensetzt, kann damit
der quantitative Anteil nicht linearer Störungen in den ersten Abschnitten 2.1, 2.2 sowie 2.3 ermittelt
werden. Hierbei wird genutzt, daß in den zweiten Signalabschnitten 3.1, 3.2 bzw. 3.3 aufgrund
der reduzierten Pegel vorwiegend lineare Störungen auftreten.
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Zur
genauen Bestimmung von anderen Störquellen wird das Sendesignal 1 in
den zweiten Abschnitten 3.1, 3.2 bzw. 3.3 einer
Spektrumanalyse unterzogen. Durch das Analysieren des reinen Fehlersignals
hinsichtlich seiner spektralen Verteilung, ist es möglich, typische
spektrale Verteilungen, wie sie beispielsweise durch benachbarte
Basisstationen auftreten, zu erkennen, und so die Störquelle
zu bestimmen. Bei Kenntnis einer bestimmten Störquelle wird das Signal 1 dann
wiederum gezielt um deren Störeinfluß bereinigt.
Weiterhin wird die Kenntnis der sendeseitig bzw. empfangsseitig
verursachten Störsignale
dazu genutzt, diejenigen Störungen
zu ermitteln, die auf der Übertragungsstrecke
hinzukommen, indem die bekannten Störsignalanteile aus dem gesamten
Störsignal
entfernt werden. Der so verbleibende Rest des Störsignals spiegelt den Frequenzgang
der Übertragungsstrecke
wieder.
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Der
Verlauf der Pegel A zweier Signale, die zum Beispiel auf Nachbarkanälen einer
Mobilfunkstation gesendet werden, ist in 4 schematisch als
Funktion der Zeit t dargestellt. Zusätzlich zu einem Sendesignal 11,
welches durch das Meßgerät vermessen
wird, ist ein weiteres Signal 12 vorhanden, welches beispielsweise
auf dem Nachbarkanal von derselben Mobilfunkstation gesendet wird.
Typischerweise haben das Sendesignal 11 sowie das weitere
Signal 12 voneinander abweichende Zeitstrukturen. In der 4 ist
dies durch die Zeiten t1, t2, t3 und t4 dargestellt. Während das
Sendesignal 11 in der Zeitspanne von t1 bis t2 einen zweiten Abschnitt 3.1,
also einen Abschnitt der keine oder nur geringe Nutzleistung aufweist,
hat, ist in dem gesamten Zeitraum bis t3 eine Nutzsignalleistung
des weiteren Sendesignals 12 vorhanden. Von t3 bis t4 dagegen
ist das Nutzsignal des weiteren Signals 12 ausgetastet,
d. h. seine Leistung abgesenkt oder Null. Diese sogenannte Austastlücke bildet
einen zweiten Abschnitt 14.1 des weiteren Signals 12.
Wie bereits für
das Vorhandensein eines einzigen Signals 1 in 1 beschrieben
wurde, wird durch das Meßgerät zunächst ein
Signal 11 empfangen und durch passives Mithören die
Zeitstruktur des Sendesignals 11 ermittelt. Ist die Zeitstruktur
des Sendesignals 11 bekannt, so kann diese ausgenutzt werden,
um in dem zweiten Bereich 3.1, in der 4 also
zwischen den zwei Zeitpunkten t1 und t2, gezielt eine Störung, zum
Beispiel durch das weitere Signal 12 zu bestimmen.
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Insbesondere
für den
Fall, daß in
den zweiten Bereichen des Sendesignals 11 die Nutzleistung auf
Null abgesenkt wird, besteht das dort vermessene Signal im Wesentlichen
aus der Störleistung,
welche durch das weitere Signal 12 des Nachbarkanals bestimmt
wird. Dieses Störsignal
des Signals 11 wird in dem zweiten Abschnitt t1 bis t2
bestimmt und die dort zu den Symbolzeiten bzw. Chipzeiten des Signals 11 ermittelten
Werte werden einer weiteren Analyse unterzogen. Da das Störsignal
des Signals 11 in dem zweiten Abschnitt eine wesentliche
Prägung durch
das Nutzsignal des Nachbarsignals besitzt, läßt sich in den zweiten Abschnitten 3.1 des
Signals 11 die zeitliche Struktur des weiteren Signals 12 ermitteln.
So wird in demjenigem Bereich des zweiten Abschnitts des Sendesignals 11,
welcher sich zeitlich mit einem ersten Bereich 13.1 des
weiteren Signals 12 überdeckt,
das weitere Signal 12 demoduliert, wobei die so gewonnenen
Signalwerte zur Bereinigung des Sendesignals 11 verwendet
werden. Derjenige Teil des Störsignals,
welcher von dem weiteren Sendesignal 12 herrührt, wird
bei der weiteren Auswertung des Sendesignals 11 berücksichtigt.
Durch Herausrechnen des Störanteils,
welches von dem weiteren Sendesignal 12 stammt, ist es
damit möglich,
die zuvor bereits für
das Sendesignal 11 ermittelten Korrekturwerte für Timing,
Frequenzablage und Phasenlage noch einmal aus einem bereinigten
Sendesignal 11 zu ermitteln. Dies führt zu einer verbesserten Angabe
der Korrekturwerte und damit zu einem verbesserten Demodulationsergebnis.
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In 5 ist
ein weiteres Beispiel für
das Vorhandensein zweier Sendesignale dargestellt. Allerdings weisen
die zweiten Abschnitte des Sendesignals 11 sowie des weiteren
Sendesignals 12 einen Bereich auf, der sich zeitlich überdeckt,
und der zwischen den Zeiten t3' und
t2 liegt. Da, wie vorstehend bereits beschrieben wurde, durch die
Demodulation sowohl des Sendesignals 11 als auch des weiteren Sendesignals 12 sowohl
die Symbol- bzw. Chipzeitpunkte des Sendesignals 11 als
auch die Symbol- bzw.
Chipzeitpunkte sowie die Korrekturparameter des weiteren Sendesignals 12 bekannt
sind, lassen sich die Leistungsanteile, die durch das jeweilige
Signal in das Nutzband des jeweiligen Nachbarkanals hineinreichen,
bestimmen.
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In
der 5 ist dies durch Pfeile angedeutet. Durch die
Messung in dem zweiten Abschnitt 3.1 des Sendesignals 11,
in dem Bereich, in dem eine Überdeckung
mit einem ersten Abschnitt 13.1' des weiteren Sendesignals 12' gegeben ist,
im dargestellten Ausführungsbeispiel
also im Zeitbereich zwischen t1 und t3', ist für den Fall einer bis auf Null
abgesenkten Leistung des Sendesignals 11 eine Bestimmung
des Nutzsignalanteils des weiteren Sendesignals 12' in dem Nutzband
des Sendesignals 11 möglich.
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In 6,
die den Pegel A der Signale als Funktion der Frequenz f zeigt, ist
dies schematisch dargestellt, wobei die Frequenzspektren der einzelnen
Signale mit 16 und 17 bezeichnet sind und lediglich
schematisch durch Dreiecksverläufe
angegeben sind. Das Nutzband des Sendesignals 11 ist als
Frequenzgang 16 zur Mittenfrequenz f1 angegeben, das des
weiteren Signals 12 dagegen mit 17 in dem Nachbarkanal,
dessen Mittenfrequenz f2 ist. Das Frequenzspektrum des Sendesignals 11 reicht
mit einem Teilbereich 16' bis
in das Nutzband es weiteren Sendesignals 12, das wiederum
in das Nutzband des Sendesignals 11 um den Bereich 17' hineinragt.
Mit der bereits beschriebenen Messung in dem Zeitbereich zwischen t1
und t3' ist somit
die Nachbarkanalleistung des weiteren Sendesignals 12,
also der schraffiert dargestellte Bereich 17' bestimmbar.
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Das
umgekehrte Vorgehen ist in 7 dargestellt.
Hier wird für
einen zweiten Abschnitt des weiteren Sendesignals 12' eine Leistungsmessung vorgenommen,
wobei mit dem zweiten Abschnitt 14.1' des weiteren Sendesignals 12' ein erster
Abschnitt 3.1 des Sendesignals 11 überdeckt
ist. In der 5 ist dies durch Pfeile 18 dargestellt,
welche in dem Zeitbereich zwischen t2 und t4' die Messung der Nutzleistung des Sendesignals 1 in
dem Zeitbereich anzeigen, in dem für das weitere Sendesignal 12 keine
Nutzleistung vorhanden ist. In 7 ist die
so gemessene Leistung außerhalb
des Nutzbandes der Mittenfrequenz f1 des Sendesignals 11 schraffiert dargestellt
und mit dem Bezugszeichen 16' gekennzeichnet.
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Neben
der reinen Leistungsmessung und der daraus resultierenden Ermittlung
der jeweiligen Nachbarkanalleistung des Sendesignals 11 bzw.
des weiteren Sendesignals 12 ist es auch möglich, bekannte
Frequenzen des Nachbarkanals zu identifizieren und somit durch Kenntnis
der Störquelle
eine verbesserte Berücksichtigung
des Störsignals
zu ermöglichen.
Eine solche Identifikation ist wiederum im Zeitbereich t1 bis t3' in der 5 möglich. Dabei
wird zunächst
ausgehend von den Symbol- bzw.
Chipzeitpunkten des Sendesignals 11 ein Abschnitt des Nutzsignals
des weiteren Sendesignals 12' demoduliert. Aufgrund
der Demodulation eines solchen Datenabschnitts ist die Bestimmung
der Symbol- oder Chipzeitpunkte des weiteren Sendesignals 12' möglich. Da
nun für
das weitere Sendesignal 12' die
exakten Symbol- bzw. Chipzeitpunkte bekannt sind, wird gezielt dessen
Nutzsignal analysiert, um weitere Erkenntnisse über die Signalstruktur des
weiteren Signals 12' zu
erhalten. Die so gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der Störung des
Sendesignals 11 können
dann wiederum genutzt werden, um rechnerisch das Sendesignal 11 von
den Störgrößen zu befreien.