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Die vorliegende Anmeldung betrifft
Polyvinylacetale, Verfahren zu deren Herstellung sowie ihre Verwendung.
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Die Modifikation von Polyvinylalkohol
mittels Acetalisierung ist eine seit langem bekannte und genutzte Reaktion.
Gewöhnlich
wird diese Kondensationsreaktion mit vollverseiften Polyvinylalkoholen
durchgeführt, wobei
die Umsetzungen soweit erfolgen, dass wasserunlösliche Produkte erhalten werden.
In neuerer Zeit wurden auch teilverseifte Polyvinylalkohole als
Edukt eingesetzt, welches Polyvinylbutyrale mit besonderen Eigenschaften
ergab (
DE 198 16722
A1 ).
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Auch die teilweise Umsetzung der
Polyvinylalkohole mit Aldehyden ist bekannt. Bei diesen Verfahren erhält man Produkte,
die noch in Wasser löslich
sind. Derartige Verfahren und Produkte sind u. a. beschrieben in
DD-A 216028 .
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Durch eine gezielte Einstellung des
Umsetzungsgrads sind weiterhin spezielle Produkte zugänglich, die
weder in reinem Wasser noch in reinem Lösungsmittel, z. B. Ethanol,
löslich
sind. Derartige Produkte sind nur noch in ganz bestimmten Mischungsverhältnissen
von Wasser und Lösungsmittel
löslich.
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Bei vielen Anwendung von reinen Polyvinylalkoholen,
der (oben beschriebenen) modifizierten Produkte und der hochacetalisierten
Polyvinylacetale ist der Zusatz von Weichmachern jedweder Art vonnöten, um die
gewünschten
Eigenschaften in diversen Anwendungen zu erreichen. Dies seien beispielsweise
Folien von Polyvinylacetalen, besonders Polyvinylbutyralen, zum
Einsatz als Zwischenschichten von Automobilscheiben (Front- und
Seitenscheiben) und architektonischen (Fenster-)Scheiben (Bauglasscheiben).
Ferner wären
zu nennen: die Herstellung von Gieß- oder Extrusionsfolien aus
(modifizierten) Polyvinylakoholen, wo entsprechende Mengen an Weichmachern
zugesetzt werden müssen,
um entweder die gewünschte
Art der Verarbeitung überhaupt
erst zu ermöglichen
(Extrusion) oder die erhaltenen Produkte (Folien, Beutel, Pouches
usw.) in ihren Eigenschaften vorteilhaft zu beeinflussen (Flexibilität, Löslichkeiten.
Schalldämmung).
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Bekannte Weichmacher für Polyvinylacetale
sind Ester aliphatischer Mono- und Dicarbonsäuren mit ein- oder mehrwertigen
Alkoholen bzw. Oligoalkylenglykolethern sowie verschiedene Phthalate,
wie sie beispielsweise in der
US 5,137,954 A beschrieben werden. Bevorzugt
eingesetzt werden jedoch die Diester von Di-, Tri- und Tetraethylenglykolen
mit aliphatischen Monocarbonsäuren
sowie Adipinsäure-Dialkylester.
Dabei wird in der Technik häufig
Triethylenglykol-di-e-ethylhexanoat (s.
DE-A-24 53 780 und WO 97/24230)
verwendet, weil es – allerdings
nur bei niedrigen Polyvinylalkoholgehalten – mit dem Polyvinylacetal,
insbesondere mit Polyvinylbutyral gut verträglich und darüber hinaus
auch kostengünstig
erhältlich
ist.
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Weiterhin ist all diesen Zusätzen gemein,
dass es sich dabei um Mischungen von ein oder mehreren Verbindungen
(Weichmacher, Additive usw. plus Polymeres) handelt, die mehr oder
weniger gut miteinander verträglich
sind. Dies hat zur Folge, dass sich derartige Mischungen oder Blends
durch Migration entmischen bzw. separieren (Ausschwitzen des Weichmachers).
Die Konsequenz ist, dass die (mechanischen) Eigenschaften der Produkte
sich (nachteilig) verändern.
So feuchten beispielsweise Folien auf, indem sich der Weichmacher
an der Oberfläche
ansammelt und somit die Folie ihre Elastizität verliert.
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Es wäre daher wünschenswert, ein Verfahren,
sowie danach hergestellte plastifizierte Acetalpolymere, zu haben,
die als Weichmacher fungierende Substanzen enthalten, die vorteilhafterweise
aber nicht deren Separation vom restlichen Polymer aufweisen.
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Aus dem Stand der Technik ist auch
ein Verfahren zur Herstellung von Polyvinylacetalen bekannt, bei welchem
man die Umsetzung des Polyvinylalkohols mit dem Aldehyd oder Keton
nicht – wie
ansonsten üblich – in Wasser
sondern in Ethanol durchführt
(s. Ullmann's Encyclopedia
of Industrial Chemistry, Fifth Edition on CD-Rom Wiley-VCH, 1997,
Keyword: Poly(Vinyl Acetals)). In der Praxis hat sich dieses Verfahren
aufgrund der erhöhten
Menge an Nebenprodukten allerdings nicht durchsetzen können. Darüber hinaus
führt eine
derartige Vorgehensweise zu nicht-plastifizierten Polyvinylactalen.
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In Anbetracht des Standes der Technik
war es daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Polyvinylacetale
zugänglich
zu machen, die vergleichbare Eigenschaften wie die „weichgemachten" Polyvinylacetale aufweisen
und diese für
einen längeren
Zeitraum bewahren. Insbesondere sollte eine Veränderung des Eigenschaftsprofils
der erfindungsgemäßen Polymere
durch Migration und/oder Ausschwitzen von Komponenten nach Möglichkeit
vermieden werden.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung bestand darin, ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Polymere
anzugeben, welches auf einfache Art und Weise, großtechnisch
und kostengünstig
durchführbar
ist.
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Gemäß einem dritten Aspekt der
vorliegenden Erfindung sollten auch besonders vorteilhafte Anwendungsgebiete
der erfindungsgemäßen Polymere
aufgezeigt werden.
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Gelöst werden diese sowie weitere
nicht explizit genannte Aufgaben, die jedoch aus den hierin diskutierten
Zusammenhängen
ohne weiteres ableitbar oder erschließbar sind, durch Polyvinylacetale,
welche durch ein Herstellverfahren mit allen Merkmalen des Patentanspruchs
1 erhältlich
sind. Zweckmäßige Abwandlungen
des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden in den auf Anspruch 1 rückbezogenen
Unteransprüchen
unter Schutz gestellt. Die durch das erfindungsgemäße Verfahren
erhältlichen
Polyvinylacetale werden durch die Produktansprüche beansprucht und die Ansprüche der
Verwendungskategorie beschreiben besonders vorteilhafte Einsatzgebiete
der erfindungsgemäßen Polyvinylacetale.
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Dadurch, dass man ein Verfahren zur
Herstellung von Polyvinylacetalen bereitstellt, welches sich dadurch
auszeichnet, dass man eine Mischung aus
- A.)
50,0 bis 99,99 Gewichtsteilen mindestens eines Polymers (A), welches
a.)
1,0 bis 99,99 Gew.-% Struktureinheiten der Formel (I)
wobei R1 Wasserstoff
oder Methyl bedeutet,
b.) 0 bis 99,0 Gew.-% Struktureinheiten
der Formel (2) wobei R2 Wasserstoff
oder einen Alkylrest mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen darstellt,
c.)
0 bis 70 Gew.-% Struktureinheiten der Formel (3) wobei R3,
R4, R5 und R6, jeweils unabhängig voneinander Reste mit
einem Molekulargewicht im Bereich von 1 bis 500 g/mol sind, jeweils
bezogen auf das Gesamtgewicht des Polymers (A) enthält, und
- B.) 0,01 bis 50,0 Gewichtsteilen mindestens einer Hydroxyverbindung
(B) der Formel (4) wobei R7 jeweils
unabhängig
voneinander Wasserstoff oder einen Alkylrest mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen bedeutet,
R8 Wasserstoff oder einen Alkylrest mit
1 bis 10 Kohlenstoffatomen darstellt und n eine Zahl größer gleich
2 ist,
- C.) mit mindestens einer Verbindung (C) der Formel (5) umsetzt,
wobei R9 und
R10 jeweils unabhängig voneinander Wasserstoff,
COOH, eine Alkylgruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen oder eine
gegebenenfalls substituierte Arylgruppe mit 6 bis 12 Kohlenstoffatomen
sind,
wobei man pro mol Hydroxylgruppen, die das Polymer
(A) und die Hydroxyverbindung (B) in Summe enthalten, 0,0005 bis
0,5 mol der Verbindung (C) einsetzt,
gelingt es auf nicht ohne
weiteres vorhersehbare Weise, Polyvinylacetale mit verbesserten
Eigenschaften zugänglich
zu machen, die vergleichbare Eigenschaften wie die konventionellen „weichgemachten" Polyvinylacetale
aufweisen, diese jedoch für
einen längeren
Zeitraum bewahren. Insbesondere ist bei den erfindungsgemäßen Polyvinylacetalen
eine Veränderung
des Eigenschaftsprofils durch Separation, Aufkonzentrieren, Migration
und/oder Ausschwitzen von Komponenten auch nach längerer Zeit,
wie beispielsweise einem Jahr, nicht zu beobachten. - Zugleich lassen durch das erfindungsgemäße Verfahren eine Reihe weiterer
Vorteile erzielen:
- – Eine „Weichmachung" der durch das erfindungsgemäße Verfahren
erhältlichen
Polyvinylacetale, beispielsweise durch Zugabe von konventionellen
Weichmachern, ist nicht mehr erforderlich.
- – Das
erfindungsgemäße Verfahren
ermöglicht
die Herstellung der erfindungsgemäßen Polyvinylacetale auf einfache
Art und Weise, großtechnisch
und kostengünstig.
- – Die
erfindungsgemäßen Polyvinylacetale
können
in vielfältiger
Weise eingesetzt werden. Dabei ist ihre Anwendung nicht auf die
bekannten Einsatzgebiete der herkömmlichen Polyvinylacetale beschränkt, sondern
aufgrund ihrer deutlich verbesserten Langzeitstabilität ihrer
Eigenschaften eignen sie sich auch für neue Anwendungsgebiete, die
für die
herkömmlichen
Polyvinylacetale verschlossen sind.
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Die erfindungsgemäßen Polymere sind durch ein
Verfahren erhältlich,
bei dem man eine Mischung aus
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- A.) 50,0 bis 99,99 Gewichtsteilen mindestens
eines Polymers (A) und
- B.) 0,01 bis 50,0 Gewichtsteilen mindestens einer Hydroxyverbindung
(B)
- C.) mit mindestens einer Verbindung (C) der Formel (5) umsetzt.
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Dabei ergibt die Summe der Gewichtsteile
aus A.) und B.) vorzugsweise 100 Gewichtsteile.
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Das Polymer (A) enthält jeweils
bezogen auf sein Gesamtgewicht
- a.) 1,0 bis
99,9 Gew.-% Struktureinheiten der Formel (1)
- b.) 0 bis 99,0 Gew.-% Struktureinheiten der Formel (2)
- c.) 0 bis 70,0 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 70,0 Gew.-%, Struktureinheiten
der Formel (3)
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Dabei sind die jeweiligen Struktureinheiten
natürlich
voneinander verschieden, insbesondere umfasst im Rahmen der vorliegenden
Erfindung die Struktureinheit der Formel (3) nicht die Struktureinheiten
der Formel (1) oder (2).
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Der Rest R1 stellt
jeweils unabhängig
voneinander Wasserstoff oder Methyl, vorzugsweise Wasserstoff dar.
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Der Rest R2 kennzeichnet
Wasserstoff oder einen Alkylrest mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen,
vorzugsweise einen Alkylrest mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen, zweckmäßigerweise
eine Methyl-, Ethyl-, n-Propyl-, iso-Propyl-, n-Butyl-, sec-Butyl-,
tert-Butyl-, n-Pentyl- oder eine n-Hexylgruppe, vorteilhafterweise
eine Methyl- oder eine Ethylgruppe, insbesondere eine Methylgruppe.
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Die Reste R3,
R4, R5 und R6 sind jeweils unabhängig voneinander Reste mit
einem Molekulargewicht im Bereich von 1 bis 500 g/mol, zweckmäßigerweise
Wasserstoff, ein gegebenenfalls verzweigter, aliphatischer oder
cycloaliphatischer Rest mit 1 bis 16 Kohlenstoffatomen, der gegebenenfalls
eine oder mehrere Carbonsäure-,
Carbonsäureanhydrid-,
Carbonsäureester-,
Carbonsäureamid-
und/oder Sulfonsäuregruppen
enthalten kann.
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Besonders bevorzugte Struktureinheiten
der Formel (3) leiten sich von geradkettigen oder verzweigten Olefinen
mit 2 bis 18 Kohlenstoffatomen, (Meth)acrylsäure, Maleinsäure, Maleinsäureanhydrid,
Fumarsäure, Itaconsäure, (Meth)acrylamiden
und/oder Ethylensulfonsäure
ab. Dabei haben sich Olefine, insbesondere solche mit einer endständigen C-C-Doppelbindung,
die vorzugsweise 2 bis 6 Kohlenstoffatome aufweisen, insbesondere
Ethylen, als ganz besonders günstig
erwiesen. Weiterhin führen
auch Struktureinheiten (3), die sich von Acrylamidopropenylsulfonsäure (AMPS)
ableiten, erfindungsgemäß zu ganz
besonders vorteilhaften Ergebnissen.
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Die Gesamtanzahl an Struktureinheiten
der Formel (2) ist vorzugsweise im Bereich von 0,1 bis 40 mol-%
, zweckmäßigerweise
im Bereich von 0,5 bis 25,0 mol-%, insbesondere im Bereich von 1,0
bis 15,0 mol-%, jeweils bezogen auf die Gesamtanzahl an Struktureinheiten
der Formel (1) und (2). Dabei wird gemäß einer ersten bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ein Polymer (A) einsetzt, welches bezogen
auf die Gesamtanzahl an Struktureinheiten der Formel (1) und (2)
1,0 bis 2,0 mol-% Struktureinheiten der Formel (2) enthält. Gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Polymer (A) einsetzt, welches
bezogen auf die Gesamtanzahl an Struktureinheiten der Formel (1)
und (2) 3,0 bis 7,0 mol% Struktureinheiten der Formel (2) enthält. Gemäß einer
dritten bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung wird ein Polymer (A) einsetzt, welches bezogen
auf die Gesamtanzahl an Struktureinheiten der Formel (1) und (2)
10,0 bis 15,0 mol-% Struktureinheiten der Formel (2) enthält.
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Gemäß einer weiteren besonders
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung enthält das
Polymer (A), jeweils bezogen auf sein Gesamtgewicht, > 50,0 Gew.-% , zweckmäßigerweise > 60,0 Gew.-%, vorteilhafterweise > 70,0 Gew.-%, insbesondere > 80,0 Gew.-% an Struktureinheiten
der Formel (1) und/oder (2). Besonders vorteilhafte Ergebnisse können dabei
mit Polymeren (A) erzielt werden, die, jeweils bezogen auf ihr Gesamtgewicht, > 85,0 Gew.-%, zweckmäßigerweise > 90,0 Gew.-%, vorteilhafterweise > 95,0 Gew.-%, insbesondere > 99,0 Gew.-% an Struktureinheiten
der Formel (1) und/oder (2) enthalten.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
kann das Polymer (A) einen syndiotaktischen, isotaktischen und/oder
ataktischen Kettenaufbau besitzen. Weiterhin kann es sowohl als
random- als auch als Blockcopolymer vorliegen.
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Die Viskosität des Polymers (A) ist erfindungsgemäß von untergeordneter
Bedeutung, prinzipiell können
sowohl niedermolekulare als auch hochmolekulare Polymere (A) eingesetzt
werden. Dennoch hat es sich im Rahmen der vorliegenden Erfindung
als ganz besonders günstig
erwiesen, dass das Polymer (A) eine Viskosität im Bereich von 1 bis 70 mPas,
vorzugsweise im Bereich von 2 bis 40 mPas, insbesondere im Bereich von
3 bis 30 mPas, aufweist (gemessen als 4 Gew.-%-ige wässrige Lösung nach
Höppler
bei 20°C,
DIN 53015).
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Die Herstellung der erfindungsgemäß zu verwendenden
Polymere (A) kann auf an sich bekannte Weise in einem zweistufigem
Verfahren erfolgen. In einem ersten Schritt wird der entsprechende
Vinylester in einem geeigneten Lösungsmittel,
in der Regel Wasser oder ein Alkohol, wie Methanol, Ethanol, Propanol und/oder
Butanol, unter Verwendung eines geeigneten Radikalstarters, radikalisch
polymerisiert. Wird die Polymerisation in der Gegenwart radikalisch
copolymerisierbarer Monomere durchgeführt, so erhält man die entsprechenden Vinylester-Copolymere.
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Das Vinylester(co)polymer wird dann
in einem zweiten Schritt, üblicherweise
durch Umesterung mit Methanol, verseift, wobei man den Verseifungsgrad
auf an sich bekannte Weise, beispielsweise durch Variation der Katalysatorkonzentration,
der Reaktionstemperatur und/oder der Reaktionszeit, gezielt einstellen
kann. Für
weitere Details wird auf die gängige
Fachliteratur, insbesondere auf Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry,
Fifth Edition on CD-Rom Wiley-VCH, 1997, Keyword: Poly(Vinyl Acetals)
und die dort angegebenen Literaturstellen verwiesen.
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Die Hydroxyverbindung (B) genügt erfindungsgemäß der Formel
(4)
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Der Rest R7 bezeichnet
Wasserstoff oder einen Alkylrest mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen,
vorzugsweise eine Methyl-, Ethyl-, n-Propyl-, iso-Propyl-, n-Butyl-,
sec-Butyl-, tert-Butyl-, n-Pentyl- oder eine n-Hexylgruppe, insbesondere
eine Methylgruppe. Gemäß einer
ganz besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung steht der Rest R7 für Wasserstoff.
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Dabei können die Reste R7 jeweils
unabhängig
voneinander gewählt
werden, d. h. jede Wiederholungseinheit -CHR7-CH2O- kann einen anderen Rest R7 aufweisen.
Folglich umfasst die vorstehende Definition der Hydroxyverbindung
(B) sowohl Polyethylenglykol(monoether) und Polypropylenglykol(monoether)
als auch Polyethylenglykol-co-propylenglykol(monoether). Letztere
können
sowohl einen statistischen als auch einen blockartigen Aufbau besitzen.
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Der Rest R8 kennzeichnet
Wasserstoff oder einen Alkylrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen,
vorzugsweise eine Methyl-, Ethyl-, n-Propyl-, iso-Propyl-, n-Butyl-,
sec-Butyl-, tert-Butyl-, n-Pentyl-, n-Hexyl-, n-Heptyl-, n-Octyl-,
n-Nonyl- oder eine n-Decylgruppe, insbesondere eine Methylgruppe.
Gemäß einer
ganz besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung stellt der Rest R8 Wasserstoff
dar.
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n ist eine Zahl größer gleich
2, vorzugsweise eine Zahl im Bereich von 2 bis 1000, zweckmäßigerweise im
Bereich von 3 bis 300 vorteilhafterweise im Bereich von 3 und 25,
besonders bevorzugt im Bereich von 3 bis 10, insbesondere im Bereich
von 4 bis 6. Weiterhin können
besonders günstige
Ergebnisse erzielt werden, wenn n eine Zahl im Bereich von 10 bis
20, insbesondere im Bereich von 12 bis 15 ist.
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Die Verbindung (C) besitzt erfindungsgemäß die Formel
(5)
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Die Reste R9 und
R10 sind jeweils unabhängig voneinander Wasserstoff,
COOH, eine Alkylgruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen oder eine
Arylgruppe mit 6 bis 12 Kohlenstoffatomen. Dabei können diese
Alkyl- und Arylreste mit einer oder mehreren Carboxyl-, Hydroxyl-,
Sulfonsäuregruppen
und/oder Halogenatomen, wie Fluor, Chlor, Brom, Iod, substituiert
sein. Zu den bevorzugten Verbindungen (C) gehören Formaldehyd, Acetaldehyd,
Propionaldehyd, n-Butyraldehyd, iso-Butyraldehyd, 2-Ethoxybutyraldehyd,
Paraldehyd, 1,3,5-Trioxan, Capronaldehyd, 2-Ethylhexanal, Pelargonaldehyd,
3,5,5-Trimethylhexanal,
2-Formyl-benzoesulfonsäure,
Aceton, Ethylmethylketon, Butylethylketon und/oder Ethylhexylketon.
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
wird Glyoxylsäure
HCO-COOH als Verbindung (C) verwendet.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
hat sich der Einsatz von Aldehyden, d. h. von Verbindungen der Formel
(5) mit R9 = Wasserstoff und R10 =
Wasserstoff, eine Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder eine iso-Propylgruppe,
vorzugsweise von Formaldehyd und/oder n-Butyraldehyd, insbesondere von n-Butyraldehyd,
ganz besonders bewährt.
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Die Anteile der Ausgangsverbindungen
(A), (B) und (C) werden erfindungsgemäß derart gewählt, dass man
pro mol Hydroxylgruppen, die das Polymer (A) und die Hydroxyverbindung
(B) in Summe enthalten, 0,0005 bis 0,5 mol der Verbindung (C) einsetzt.
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Darüber hinaus werden die Verbindungen
(B) und (C) vorzugsweise in einem Verhältnis Verbindung (C)/Verbindung
(B) von größer gleich
eins eingesetzt.
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Die Umsetzung der Ausgangsverbindungen
(A), (B) und (C) erfolgt vorzugsweise in mindestens einem inerten
Lösungsmittel,
wobei der Begriff „inertes
Lösungsmittel" für solche
Lösungsmittel
steht, die unter den jeweiligen Reaktionsbedingungen nicht mit den
im Reaktionssystem vorliegenden Verbindungen reagieren. Ein in diesem
Zusammenhang besonders zweckmäßiges Lösungsmittel
ist Wasser.
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Weiterhin führt man die Reaktion günstigerweise
in Gegenwart saurer Katalysatoren durch. Geeignete Säuren umfassen
sowohl organische Säuren,
wie beispielsweise Essigsäure
als auch mineralische Säuren, wie
Salzsäure,
Schwefelsäure
und/oder Salpetersäure,
wobei sich der Einsatz von Salzsäure,
Schwefelsäure und/oder
Salpetersäure
in der Technik besonders bewährt
hat. Die Durchführung
der Reaktion erfolgt vorzugsweise derart, dass man eine Mischung
aus den Komponenten (A) und (B) in wässeriger Lösung vorlegt, die Verbindung
(C) in diese Lösung
einträgt
und anschließend
den sauren Katalysator zutropft. Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung hat es sich auch als günstig erwiesen,
eine Mischung aus den Komponenten (A) und (B) in wässeriger
Lösung
vorzulegen, den sauren Katalysator in diese Lösung einzurühren und anschließend die
Umsetzung durch Zugabe der Verbindung (C) zu starten.
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Die Reaktionstemperatur kann man über einen
weiten Bereich variieren, aber häufig
liegt die Temperatur im Bereich von –20,0°C bis 100,0°C, vorzugsweise im Bereich von
0,0°C bis
80,0°C. Ähnliches
gilt für den
Druck bei der die Umsetzung vollzogen wird. So kann die Reaktion
sowohl bei Unterdruck als auch bei Überdruck stattfinden. Vorzugsweise
wird sie aber bei Normaldruck durchgeführt. Obwohl die Reaktion auch unter
Luft stattfinden kann, hat es sich im Rahmen der vorliegenden Erfindung
als günstig
erwiesen, die Umsetzung unter Schutzgasatmosphäre, vorzugsweise Stickstoff
und/oder Argon, durchzuführen,
wobei vorzugsweise ein geringer Sauerstoffanteil vorhanden ist.
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Das Löslichkeitsverhalten der erfindungsgemäßen Polymere
lässt sich über den
Acetalisierungsgrad einstellen. Dieser nimmt im Laufe der Reaktion
zu, wodurch die Löslichkeit
des entstehenden Produkts im wässerigen
Medium abnimmt. Durch das Verschieben der hydrophilen-lipophilen
Balance (HLB) zunehmend in Richtung hydrophob separiert sich das
Produkt von der wässerigen
Phase, zunächst
sichtbar durch Eintrüben der
Lösung
und schließlich
durch gänzliches
Ausfallen aus derselben. Das „vollacetalisierte" Endprodukt ist nicht
mehr im Wasser löslich.
Es wird als Feststoff separiert und nach entsprechender Aufarbeitung
als reines Produkt gewonnen.
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Reduziert man nun die Menge an Verbindung
(C), läuft
die Reaktion bis zum gesamten Verbrauch derselben. Je nach der eingesetzten
Menge ist das Produkt vollkommen wasserlöslich oder zeigt mit zunehmender
Acetalisierung einen temperaturabhängigen Trübungspunkt, d. h. die Löslichkeit
des Polymers in Wasser ist – bei
gegebener Temperatur – von
der Höhe
der Umsetzung abhängig.
Derart gelingt es auch, Produkte herzustellen, die zwar bei der
Synthese aus der wässerigen
Phase ausölen,
durch Zusatz von organischen Lösungsmitteln,
z. B. Alkoholen, wie Ethanol, jedoch wieder vollständig gelöst werden
können.
Diese Produkte sind dann nur in diesem speziellen, dem HLB-Wert
des Polymeren angepassten, Gemisch löslich. Daraus hergestellte
Filme sind dann weder in reinem Wasser noch im organischen Lösungsmittel
löslich.
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Alternative Herstellungsweisen der
erfindungsgemäßen Polymere
sind dem Fachmann offensichtlich. So ist es beispielsweise möglich, anstelle
der Verbindung (C) Verbindungen einsetzen, die unter den gewählten Reaktionsbedingungen
Verbindungen (C) freisetzen. Hierzu gehören u. a. cyclische Trimere
von Aldehyden sowie Acetale von Aldehyden oder Ketonen. Weiterhin
ist es selbstverständlich
auch möglich,
das Polymer (A) zunächst
durch Umsetzung mit einer entsprechenden Menge an Verbindung (C)
teilweise zu acetalisieren, dann die Hydroxyverbindung (B) zuzumischen
und die resultierende Mischung mit einer weiteren Menge an Verbindung
(C) umsetzen.
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Die Struktur der erfindungsgemäßen Polyvinylacetale
ist zum derzeitigem Zeitpunkt noch nicht vollständig geklärt. Dennoch deuten die derzeitigen
Ergebnisse darauf hin, dass die Hydroxyverbindung (B) kovalent an
das Polymer gebunden ist, da es sich – im Gegensatz zu herkömmlichen
Weichmachern – nicht
mehr aus dem Polymer, beispielsweise mittels einer Extraktion (z.
B. durch Soxhlet-Extraktion), isolieren lässt. Es versteht sich jedoch
von selbst, dass die Lehre der vorliegenden Erfindung nicht auf
diese Interpretation beschränkt
ist.
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Das Eigenschaftsprofil der erfindungsgemäßen Polyvinylacetale
unterscheidet sich deutlich sowohl von herkömmlichen Polyvinylacetalen,
die keinen Weichmacher enthalten, als auch von solchen Polyvinylacetalen,
die bei gleichem Umsetzungsgrad (Acetalisierungsgrad) durch Zugabe
von Weichmacher plastifiziert wurden. Verglichen mit herkömmlichen
Polyvinylacetalen, die keinen Weichmacher enthalten, weisen die
erfindungsgemäßen Polyvinylacetale
bei gleichem Acetalisierungsgrad beispielsweise eine niedrigere
Glasübergangstemperatur,
ein erhöhtes
Formveränderungsvermögen, eine
geringere Entropieelastizität,
erhöhte
elastische Eigenschaften, eine geringere Härte und meist ein gesteigertes
Haftvermögen
auf.
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Gegenüber den Polyvinylacetalen,
die bei gleichem Umsetzungsgrad (Acetalisierungsgrad) durch Zugabe
von Weichmacher plastifiziert wurden, zeichnen sie sich insbesondere
durch eine verbesserte Langzeitbeständigkeit ihrer Eigenschaften
aus, vor allem ist bei den erfindungsgemäßen Polyvinylacetalen eine
Veränderung
des Eigenschaftsprofils durch Separation, Aufkonzentrieren, Migration
und/oder Ausschwitzen von Komponenten durch atmosphärische Einflüsse auch
nach längerer
Zeit, wie beispielsweise einem Jahr, nicht zu beobachten. Dabei
werden in diesem Zusammenhang unter atmosphärischen Einflüssen alle
die Faktoren verstanden, die bei der Anwendung der erfindungsgemäßen Polyvinylacetalen,
insbesondere im Freien, auftreten können, wie beispielsweise Sonneneinstrahlung, Sauerstoff,
Ozon, weitere gasförmige
Bestandteile der Luft, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Niederschläge, Staubablagerungen
usw..
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Diese verbesserten Langzeiteigenschaften
können
insbesondere beim Vergleich der Glasübergangstemperatur (vorzugsweise
gemessen mittels DSC, Mettler Toledo Star System, Heizrate 10 K/min,
2. Heizen), dem Entropieelastizitätsmodul (vorzugsweise gemessen
gemäß DIN 7724
(Februar 1972)), der Reißfestigkeit (vorzugsweise
gemessen gemäß DIN 53455),
der Reißdehnung
(vorzugsweise gemessen gemäß DIN 53455), der
Wasseraufnahme und/oder der Oberflächenspannung der erfindungsgemäßen Polyvinylacetale
mit herkömmlich
extern-plastifizierten Polyvinylacetalen beobachtet werden.
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Die erfindungsgemäßen Produkte lassen sich in
herkömmlicher
Art verarbeiten und zeigen bei vielen Anwendungen neuartige und
spezielle Eigenschaften. So ist beispielsweise die Löslichkeit
in reinem Wasser über
den HLB-Wert nach Wunsch einstellbar. Daraus hergestellte Gegenstände und
Formkörper
können
in ihrer Löslichkeit
den speziellen Bedingungen der mit ihr in Wechselwirkung tretenden
Medien angepasst werden. So ist beispielsweise die Löslichkeit
auf bestimmte pH-Wert-Bereiche optimierbar, ohne dass die Gegenstände ihre
Eigenschaften, wie Flexibilität
und Belastbarkeit, verlieren. Beim Verpacken von Haushaltschemikalien oder
Agrochemikalien ist dies besonders vorteilhaft. Folien aus den erfindungsgemäßen Produkten
können
gezielt auf eine gute Löslichkeit
bei beispielsweise pH 2 optimiert werden, was bisher mit kommerziellen
Produkten nicht möglich
war. Auch ist die Löslichkeit
im Alkalischen oft nicht gegeben. Auch hier stellen die erfindungsgemäßen Produkte
eine Lösung
dar.
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Mögliche
Einsatzgebiete für
den erfindungsgemäßen hochtransparenten
Kunststoff sind dem Fachmann offensichtlich. Er eignet sich insbesondere
für alle
Anwendungen, die für
Polyvinylacetale, insbesondere für
Polyvinylformale und/oder Polyvinylbutyrale vorgezeichnet sind.
Bevorzugte Anwendungsgebiete umfassen ihre Verwendung als Verbundglasfolien
und für
Klebstoffe sowie wieder abziehbare Beschichtungen. Auch sind sie
als Fasern besonders vorteilhaft einsetzbar.
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In vielen Fällen werden auch neue, erweiterte
Einsatzbereiche zugänglich;
beispielsweise im Bereich der Additive für Bauchemikalien (Fliesenkleber,
Mörtel,
zementäre
Massen und dergleichen), im Bereich Emulsions- und Suspensionspolymerisation.
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Ein im Rahmen der vorliegenden Erfindung
besonders bevorzugtes Anwendungsgebiet der erfindungsgemäßen Polyvinylacetale
sind Flächengebilde,
insbesondere Folien, vorzugsweise mit einer Dicke im Bereich von
0,5 μm bis
1 mm. Diese können – je nach
gewünschter
Glasübergangstemperatur
Tg – geringe Mengen,
vorzugsweise kleiner 10 Gew.-% bezogen auf die Gesamtmenge an Polyvinylacetal, üblicher
Weichmacher, wie Phthalate, Trimellitate, acyclische, aliphatische
Dicarbonsäureester,
Phosphate, Fettsäureester, insbesondere
Triethylenglykol-bis-(2-ethylbutyrat), und/oder Hydroxycarbonsäureester,
enthalten. Dennoch hat es sich im Rahmen der vorliegenden Erfindung
als ganz besonders günstig
erwiesen, dass die Polyvinylacetale keine weiteren Zusätze enthalten.
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Gemäß einer ganz besonders bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung werden die Polyvinylacetal-Folien als
Folienverbund eingesetzt, welcher mindestens eine Schicht aus dem
erfindungsgemäßen Polyvinylacetal
aufweist. Vorzugsweise werden sie zu mehrlagigen Sandwich-Folien
für Sicherheits-Interlayer
kaschiert, die im Bereich der Schalldämmung eingesetzt werden können. Die
Schalldämmung
bei solchen Glasverbunden wird z. Zt. dadurch erreicht, dass z.
B. die verwendete Zwischenfolie mit sehr großen Mengen geeigneter Weichmacher
versetzt werden, um die notwendige niedrige Glasübergangstemperatur von z. B.
10–20°C zu erreichen.
Auf die Migration, insbesondere bei Sonneneinstrahlung und den dadurch
erwirkten schädlichen
Effekten wurde oben bereits hingewiesen. Eine weitere Methode besteht
darin, solche „Schalldämmfolien" mit Folien herkömmlicher,
wesentlich weniger Weichmacher enthaltenden Polyvinylacetal-Folien beidseitig
zu kaschieren, um den Schalldammeffekt zu optimieren. Speziell hier
ist, physikalisch begründet, eine
verstärkte
Weichmacherwanderung zu beobachten, wodurch sich die Eigenschaften
des Verbundes verschlechtern.
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Im Gegensatz dazu besitzt eine Folie
aus dem erfindungsgemäßen Polyvinylacetal
bei gleicher externer Plastifizierung wie herkömmliche Polyvinylacetal-Typen
eine wesentlich geringere Glasübergangstemperatur.
Kaschiert man diese beiden Typen mit z. B. gleichem Weichmachergehalt,
ergibt sich somit eine migrationsfreie Verbundfolie mit eingestellter
Schalldämmung
und zeitlich konstanten Gesamteigenschaften. Noch bessere Ergebnisse
können
mit einer Verbundfolie erzielt werden, die durch Kaschierung verschiedener,
erfindungsgemäßer Polyvinylacetal-Typen
erhältlich
ist, die sich vorzugsweise in der Glasübergangstemperatur unterscheiden
und vorzugsweise weichmacherfrei sind.
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Die nachfolgenden Beispiele und das
Vergleichsbeispiel dienen zur Erläuterung der Erfindung, ohne dass
hierdurch eine Beschränkung
erfolgen soll. Dabei werden die eingesetzten Polyvinylalkohole nach
der von der Firma Kuraray Specialities Europe GmbH (KSE) genutzten
Nomenklatur beschrieben. Die in der Typenbezeichnung an der ersten
Stelle genannte Zahl kennzeichnet die Viskosität der 4% igen wässerigen
Lösung
bei 20°C
als relatives Maß für den Polymerisationsgrad
des Polyvinylalkohols; die zweite Zahl gibt den Hydrolysegrad (Verseifungsgrad)
des dem Typ zugrunde liegenden Polyvinylacetats an (teilhydrolysierte
und vollhydrolysierte Polyvinylalkoholtypen). Es gelten die von
der Fa. Kuraray Specialities Europe GmbH angegebenen üblichen
Schwankungen bezüglich
der Kenndaten, d. h., die Viskosität kann eine Schwankung von ±0,5 mPa
s, der Hydrolysegrad eine Schwankung von ±1 Mol-% aufweisen.
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Beispiel 1:
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504 g Polyvinylalkohol Mowiol® 10-98
werden in 6696 ml Wasser gelöst.
Nach Eintrag von 50,4 g Polyethylenglykol PEG 200 werden 320 g n-Butyraldehyd
hinzugegeben. Durch Zudosieren von 20 Gew.-%iger Salzsäurelösung wird
die Reaktion bei 5°C
gestartet. Die Gesamtdosierzeit für insgesamt 1008 ml Salzsäure beträgt 180 Minuten.
Nach Beenden der Salzsäuredosierung
wird die Reaktionslösung über einen
Zeitraum von 2 Stunden auf 30°C
erwärmt
und weitere 2 Stunden bei dieser Temperatur gehalten. Der ausgefallene Feststoff
wird abfiltriert und hinreichend mit Wasser gewaschen und mit 10
Gew.-%iger Natronlauge alkalisch gestellt. Überschüssige Lauge wird durch kurzes
Waschen mit Wasser entfernt. Anschließend wird das Produkt getrocknet.
Das erhaltene Produkt weist einen Restacetatgehalt von 1,59 Mol-%
bezogen auf die Gesamtzahl aller OH-Gruppen im ursprünglich eingesetztem
Mowiol und einen Rest-Polyvinylalkoholgehalt von 20,14 Mol-% bezogen
auf die Gesamtzahl aller OH-Gruppen im ursprünglich eingesetztem Mowiol
auf. Die Viskosität nach
Höppler
gemäß DIN 53015
beträgt
bei einer 10 Gew.-%igen Lösung
in Ethanol 440 mPas und bei einer 5 Gew.-%igen Lösung in Butanol 113 mPa s.
Der mittels DSC Messung ermittelte Glaspunkt (Tg) beträgt 70°C.
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Beispiel 2:
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504 g Polyvinylalkohol Mowiol® 28-99
werden in 6696 ml Wasser gelöst.
Nach Eintrag von 50,4 g Polyethylenglykol PEG 200 werden 325 g n-Butyraldehyd
hinzugegeben. Durch Zudosieren von 20 Gew.-%iger Salzsäurelösung wird
die Reaktion bei 5°C
gestartet. Die Gesamtdosierzeit für insgesamt 1008 ml Salzsäure beträgt 180 Minuten.
Nach Beenden der Salzsäuredosierung
wird die Reaktionslösung über einen
Zeitraum von 2 Stunden auf 30°C
erwärmt
und weitere 2 Stunden bei dieser Temperatur gehalten. Der ausgefallene Feststoff
wird abfiltriert und hinreichend mit Wasser gewaschen und mit 10
Gew.-%iger Natronlauge alkalisch gestellt. Überschüssige Lauge wird durch kurzes
Waschen mit Wasser entfernt. Anschließend wird das Produkt getrocknet.
Das erhaltene Produkt weist einen Restacetatgehalt von 1,09 Mol-%
bezogen auf die Gesamtzahl aller OH-Gruppen im ursprünglich eingesetztem
Mowiol und einen Rest-Polyvinylalkoholgehalt von 20,34 Mol-% bezogen
auf die Gesamtzahl aller OH-Gruppen im ursprünglich eingesetztem Mowiol
auf. Die Viskosität nach
Höppler
gemäß DIN 53015
beträgt
bei einer 5 Gew.-%igen Lösung
in Ethanol 173 mPa s und bei einer 5 Gew.-%igen Lösung in
Butanol 570 mPa s. Der mittels DSC Messung ermittelte Glaspunkt
(Tg) beträgt
72°C.
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Beispiel 3:
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504 g Polyvinylalkohol Mowiol® 18-88
werden in 6696 ml Wasser gelöst.
Nach Eintrag von 61,7 g Triethylenglycol werden 314 g n-Butyraldehyd
hinzugegeben. Durch Zudosieren von 20 Gew.-%iger Salzsäurelösung wird
die Reaktion bei 1°C
gestartet. Nach Eindosieren von 16% der Gesamtmenge an HCl über einen Zeitraum
von 40 Minuten, wird die Zudosierung für 60 Minuten gestoppt. Die
Gesamtdosierzeit für
insgesamt 1008 ml Salzsäure
beträgt
180 Minuten. Nach Beenden der Salzsäuredosierung wird die Reaktionslösung über einen
Zeitraum von 2 Stunden auf 30°C
erwärmt
und eine weitere Stunde bei dieser Temperatur gehalten. Der ausgefallene
Feststoff wird abfiltriert und hinreichend mit Wasser gewaschen
und mit 10 Gew.-%iger Natronlauge alkalisch gestellt. Überschüssige Lauge
wird durch kurzes Waschen mit Wasser entfernt. Anschließend wird
das Produkt getrocknet. Die Viskosität nach Höppler gemäß DIN 53015 beträgt bei einer
10 Gew.-%igen Lösung
in Ethanol 854 mPa s und bei einer 10 Gew.-%igen Lösung in
Butanol 2805 mPa s. Der mittels DSC Messung ermittelte Glaspunkt
(Tg) beträgt
66°C.
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Beispiel 4: 504 g Polyvinylalkohol
Mowiol® 4-98
werden in 6696 ml Wasser gelöst.
Nach Eintrag von 50,4 g Genapol PF 10 werden 321 g n-Butyraldehyd
hinzugegeben. Durch Zudosieren von 20 Gew.-%iger Salzsäurelösung wird
die Reaktion bei 5°C
gestartet. Die Gesamtdosierzeit für insgesamt 1008 ml Salzsäure beträgt 120 Minuten.
Dann wird 30 Minuten nachgerührt.
Anschließend
wird die Reaktionslösung über einen Zeitraum
von 2 Stunden auf 30°C
erwärmt
und eine weitere Stunde bei dieser Temperatur gehalten. Der ausgefallene
Feststoff wird abfiltriert und hinreichend mit Wasser gewaschen
und mit 10 Gew.-%iger Natronlauge alkalisch gestellt. Überschüssige Lauge
wird durch kurzes Waschen mit Wasser entfernt. Anschließend wird das
Produkt getrocknet. Die Viskosität
nach Höppler
gemäß DIN 53015
beträgt
bei einer 10 Gew.-%igen Lösung
in Ethanol 31,55 mPa s und bei einer 10 Gew.%igen Lösung in
Butanol 115 mPa s. Der mittels DSC Messung ermittelte Glaspunkt
(Tg) beträgt
62°C.
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Beispiel 5:
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504 g Polyvinylalkohol Mowiol® 8-88
werden in 6696 ml Wasser gelöst.
Nach Eintrag von 50,4 g Genapol PF 20 werden 258 g n-Butyraldehyd
hinzugegeben. Durch Zudosieren von 20 Gew.-%iger Salzsäurelösung wird
die Reaktion bei 5°C
gestartet. Die Gesamtdosierzeit für insgesamt 1008 ml Salzsäure beträgt 120 Minuten.
Dann wird 30 Minuten nachgerührt.
Anschließend
wird die Reaktionslösung über einen
Zeitraum von 2 Stunden auf 30°C
erwärmt
und eine weitere Stunde bei dieser Temperatur gehalten. Der ausgefallene
Feststoff wird abfiltriert und hinreichend mit Wasser gewaschen
und mit 10 Gew.-%iger Natronlauge alkalisch gestellt. Überschüssige Lauge
wird durch kurzes Waschen mit Wasser entfernt.
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Anschließend wird das Produkt getrocknet.
Die Viskosität
nach Höppler
gemäß DIN 53015
beträgt
bei einer 10 Gew.-% igen Lösung
in Ethanol 325 mPa s und bei einer 10 Gew.%igen Lösung in
Butanol 945 mPa s. Der mittels DSC Messung ermittelte Glaspunkt
(Tg) beträgt
69°C.
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Beispiel 6:
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504 g Polyvinylalkohol Mowiol® 28-99
werden in 6696 ml Wasser gelöst.
Nach Eintrag von 50,4 g Genapol PF 20 werden 325 g n-Butyraldehyd
hinzugegeben. Durch Zudosieren von 20 Gew.-%iger Salzsäurelösung wird
die Reaktion bei 5°C
gestartet. Die Gesamtdosierzeit für insgesamt 1008 ml Salzsäure beträgt 120 Minuten.
Dann wird 30 Minuten nachgerührt.
Anschließend
wird die Reaktionslösung über einen
Zeitraum von 2 Stunden auf 30°C
erwärmt
und eine weitere Stunde bei dieser Temperatur gehalten. Der ausgefallene
Feststoff wird abfiltriert und hinreichend mit Wasser gewaschen
und mit 10 Gew.-%iger Natronlauge alkalisch gestellt. Überschüssige Lauge
wird durch kurzes Waschen mit Wasser entfernt. Anschließend wird
das Produkt getrocknet. Die Viskosität nach Höppler gemäß DIN 53015 beträgt bei einer
5 Gew.-%igen Lösung
in Ethanol 136 mPa s und bei einer 5 Gew.-%igen Lösung in
Butanol 453 mPa s. Der mittels DSC Messung ermittelte Glaspunkt
(Tg) beträgt
71°C.
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Beispiel 7:
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Polyvinylalkohol Mowiol® 26-88
(1080 g) wird in E-Wasser (6120 g) entsprechend der bekannten Weise
gelöst.
Nach Abkühlen
der Lösung
werden bei 40°C
unter Rühren
43,2 g Polyethylenglykol PEG 200 (das entspricht 4 Mol-% bezogen
auf den eingesetzten Polyvinylalkohol) und n-Butyraldehyd (27,6
g; 4 Mol-% bezogen auf den eingesetzten Polyvinylalkohol) zugegeben.
Bei Raumtemperatur wird über
einen Zeitraum von 120 Minuten eine Menge von 200 ml 20 Gew.-%ige
Salzsäure
zudosiert und anschließend
120 Minuten nachgerührt.
Mit 10 Gew.-%iger Natronlauge wird anschließend auf pH 7 bis 8 eingestellt.
Der pH-Wert wird über einen
Zeitraum von 2–3
Stunden kontrolliert und ggf. nachgeregelt. Das erhaltene Produkt
hat ein Viskosität von
19,63 mPa s (4 Gew.-% Wasser, Höppler,
DIN 53015) bzw. 229 mPa s (8 Gew.-% in Wasser, Höppler, DIN 53015). Der Trübungspunkt
bei 4 Gew.-%iger wässriger
Lösung
beträgt
56°C, bei
8 Gew.-%iger wässriger
Lösung
50°C. Die
Fällungspunkte
bei 4 Gew.-%iger wässriger
Lösung
betragen 67°C,
bei 8 Gew.-% iger wässriger
Lösung
66°C. Der
mittels DSC Messung ermittelte Glaspunkt (Tg) beträgt 70°C.
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Vergleichsbeispiel 1:
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Beispiel 7 wurde, jedoch ohne Zugabe
von Polyethylenglykol PEG 200, wiederholt. Die Analysendaten lauten
wie folgt: Viskosität
21,7 mPa s (4 Gew.-% in Wasser, Höppler, DIN 53015) bzw. 270
mPa s (8 Gew.-% in Wasser, Höppler,
DIN 53015). Der Trübungspunkt
bei 4 Gew.-%iger wässriger
Lösung
beträgt
61°C, bei
8 Gew.-%iger wässriger
Lösung
72°C. Die
Fällungspunkte
bei 4 Gew.-%iger wässriger
Lösung
betragen 69°C, bei
8 Gew.-%iger wässriger
Lösung
75°C. Der
mittels DSC Messung ermittelte Glaspunkt (Tg) beträgt 75°C.
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Beispiel 8:
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900 g eines carboxylgruppenhaltigen
Polyvinylalkohols mit einer Ausgangsviskosität von 14 m Pas (4 Gew.-% wässrige Lösung, Höppler, DIN
53015) und einem Hydrolysegrad von 95 mol-% wurden in 6300 ml Wasser
gelöst,
wodurch eine 12,5 Gew.-%ige Polyvinylalkohollösung erhalten wurde. Nach Abkühlen auf
ca. 40°C
wurden 90 g Polyethylenglykol PEG 200 (10 Gew.-% bezogen auf eingesetzten
Polyvinylalkohol) und 66 g n-Butyraldehyd in diese Lösung eingetragen
und 5 Minuten gerührt.
Bei Umgebungstemperatur wurden 422 ml einer 20 Gew.-%igen Salzsäure zudosiert,
um einen pH von 1 zu erzielen. Die Reaktion wurde durch die Säurezugabe
automatisch gestartet und bei Raumtemperatur durchgeführt. Nach
Dosierende wurde 120 Minuten bei dieser Temperatur gerührt. Mit
Natronlauge (10 Gew.-%ig) wurde anschließend ein neutraler bis schwach
alkalischer pH-Wert eingestellt (Verbrauch: ca. 940 ml). Die derart
erhaltene Produktlösung
hatte einen Feststoffgehalt von 13,4 Gew.-%. Die Viskosität nach Höppler gemäß DIN 53015
betrug bei einer 4 Gew.-%igen wässerigen
Lösung
8,5 mPa s und bei einer 8 Gew.-%igen wässerigen Lösung 55 mPa s. Die Produktlösung wies
weder einen Trübungspunkt
bei 43°C
(4 Gew.-%ige wässrige
Lösung)
und einen Fällungspunkt
bei 55°C
(4 Gew.-%ige wässrige
Lösung)
auf.
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Aus der wässerigen Lösung wurde mittels Gießtechnologie
ein Film hergestellt und dessen Eigenschaften ermittelt. Die erhaltenen
Werte sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
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Beispiel 9:
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Die Durchführung erfolgte wie in Beispiel
9, jedoch unter Verwendung von 15 Gew.-% Polyethylenglykol PEG 200,
bezogen auf den eingesetzten Polyvinylalkohol. Die Eigenschaften
eines daraus gewonnenen Films sind ebenfalls in Tabelle 1 dargestellt.
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Vergleichsbeispiel 2:
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Die Durchführung erfolgte wie in Beispiel
9, jedoch ohne Polyethylenglykol PEG 200. Die Eigenschaften eines
daraus gewonnenen Films sind ebenfalls in Tabelle 1 dargestellt.
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Beispiel 10:
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1080 g Polyvinylalkohol Mowiol® 8-88
werden in 6120 ml Wasser gelöst.
Nach Eintrag von 108 g Polyethylenglykol PEG 200 wird ein Gemisch
aus 69,4 g n-Butyraldehyd und 42,3 g Paraldehyd hinzugegeben. Durch
Zudosieren von 20 Gew.-%iger Salzsäurelösung bis ein pH von ca. 1 erreicht
wird (195 ml), wird die Reaktion bei 22°C gestartet. Nach Beenden der
Salzsäuredosierung
wird die Reaktionslösung über einen
Zeitraum von 2 Stunden gerührt.
Mit 10 Gew.-%iger Natronlauge wird alkalisch gestellt (500 ml).
Die Viskosität nach
Höppler
gemäß DIN 53015
beträgt
bei einer 4 Gew.-%igen wässerigen
Lösung
6,7 mPa s und bei einer 8 Gew.-%igen wässerigen Lösung 39,8 mPa s. Der mittels
DSC Messung ermittelte Glaspunkt (Tg) beträgt 60°C.
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Beispiel 11:
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1080 g Polyvinylalkohol Mowiol® 10-98
werden in 6120 ml Wasser gelöst.
Nach Eintrag von 108 g Polyethylenglykol PEG 200 wird ein Gemisch
aus 86,0 g n-Butyraldehyd und 52,5 g Acetaldehyd hinzugegeben. Durch
Zudosieren von 20 Gew.-%iger Salzsäurelösung bis ein pH von ca. 1 erreicht
wird (200 ml), wird die Reaktion bei 20°C gestartet. Nach Beenden der
Salzsäuredosierung
wird die Reaktionslösung über einen
Zeitraum von 2 Stunden gerührt.
Mit 10 Gew.-%iger Natronlauge wird alkalisch gestellt (455 ml).
Die Viskosität nach
Höppler
gemäß DIN 53015
beträgt
bei einer 4 Gew.-%igen wässerigen
Lösung
8,4 mPa s und bei einer 8 Gew.-%igen wässerigen Lösung 59 mPa s. Der mittels
DSC Messung ermittelte Glaspunkt (Tg) beträgt 71°C.
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Vergleichsbeispiel 3:
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Beispiel 11 wurde, jedoch ohne Zugabe
von Polyethylenglycol PEG 200, durchgeführt. Die Analysendaten lauten
wie folgt: Viskosität
10,8 mPa s (4 Gew.-%, wässerige
Lösung, Höppler, DIN
53015) bzw. 90,5 mPa s (8 Gew.-%, wässerige Lösung, Höppler). Der mittels DSC Messung
ermittelte Glaspunkt (Tg) beträgt 85°C.
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Beispiel 12:
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100 kg Polyvinylalkohol Mowiol® 18-88
werden in 567 kg Wasser gelöst.
Nach Eintrag von 5000 g Polyethylenglykol 200 werden 3,24 kg n-Butyraldehyd
hinzugegeben. Durch Zudosieren von 20 Gew.-%iger Salzsäurelösung wird
die Reaktion bei 20°C
gestartet (24,1 1). Nach Beenden der Salzsäuredosierung wird die Reaktionslösung über einen
Zeitraum von 2 Stunden gerührt.
Mit 10 Gew.-%iger Natronlauge wird alkalisch gestellt (60,21). Die
Viskosität
nach Höppler
gemäß DIN 53015
beträgt
bei einer 4 Gew.-%igen wässerigen
Lösung
13,17 mPa s und bei einer 8 Gew.-%igen wässerigen Lösung 120,50 mPa s. Der Trübungspunkt
bei 4 Gew.-% wässrigen
Lösung
beträgt
~42°C, bei
8 Gew.-% wässrigen
Lösung
~40°C. Die
Fällungspunkte
bei 4 Gew.-% iger wässriger
Lösung
betragen ~58°C,
bei 8 Gew.-%iger wässriger
Lösung
~60°C.
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Beispiel 13:
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100 kg Polyvinylalkohol Mowiol® 26-88
werden in 566,67 kg Wasser gelöst.
Nach Eintrag von 13000 g Polyethylenglykol 200 werden 5,22 kg n-Butyraldehyd
hinzugegeben. Durch Zudosieren von 20 Gew.-%iger Salzsäurelösung wird
die Reaktion bei 20°C
gestartet (15,0 1). Nach Beenden der Salzsäuredosierung wird die Reaktionslösung über einen
Zeitraum von 2 Stunden gerührt.
Mit 10 Gew.-%iger Natronlauge wird alkalisch gestellt (26,4 l).
Die Viskosität
nach Höppler
gemäß DIN 53015
beträgt
bei einer 4 Gew.-%igen wässerigen
Lösung
17,46 mPa s und bei einer 8 Gew.-%igen wässerigen Lösung 236,4 mPa s. Der Trübungspunkt
bei 4 Gew.-%iger wässriger
Lösung
beträgt
~37°C, bei
8 Gew.-%iger wässriger
Lösung
~36°C. Die
Fällungspunkte bei
4 Gew.-%iger wässriger
Lösung
betragen ~41°C,
bei 8 Gew.-%iger wässriger
Lösung
~41°C.
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Beispiel 14:
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100 kg Polyvinylalkohol Mowiol® 28-99
werden in 900 kg Wasser gelöst.
Nach Eintrag von 3000 g Polyglykol B 11/50 werden 6,54 kg n-Butyraldehyd
hinzugegeben. Durch Zudosieren von 20 Gew.-%iger Salzsäurelösung wird
die Reaktion bei 20°C
gestartet (23,6 1). Nach Beenden der Salzsäuredosierung wird die Reaktionslösung über einen
Zeitraum von 2 Stunden gerührt.
Mit 10 Gew.-%iger Natronlauge wird alkalisch gestellt; pH 8 (52,8
1). Die Viskosität
nach Höppler
gemäß DIN 53015
beträgt
bei einer 4 Gew.-%igen wässerigen
Lösung
23,94 mPa s und bei einer 8 Gew.-%igen wässerigen Lösung 327,40 mPa s. Der Trübungspunkt
bei 4 Gew.-% beträgt
~46°C, bei
8 Gew.-% ~44°C.
Die Fällungspunkte
bei 4 Gew.-%iger Lösung
betragen ~56°C, bei
8 Gew.-%iger Lösung
~60°C.
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Beispiel 15:
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100 kg Polyvinylalkohol Mowiol® 4-88
werden in 567 kg Wasser gelöst.
Dazu wird die Lösung
auf 95°C für mindestens
30 Minuten erwärmt.
Bei ca. 50–40°C Innentemperatur
werden 5000 g Polyethylenglykol 200 eingetragen. Nach 30 minütigem Rühren werden
3,25 kg n-Butyraldehyd hinzugegeben. Durch Zudosieren von 20 Gew.-%iger
Salzsäurelösung wird
die Reaktion bei 20°C
gestartet (5,6 l). Nach Beenden der Salzsäuredosierung wird die Reaktionslösung über einen
Zeitraum von 2 Stunden gerührt.
Mit 10 Gew.-%iger Natronlauge wird alkalisch gestellt; pH 8 (25,1
l). Die Viskosität
nach Höppler
gemäß DIN 53015
beträgt
bei einer 4 Gew.-%igen wässerigen
Lösung
23,94 mPa s und bei einer 8 Gew.-%igen wässerigen Lösung 327,40 mPa s. Der Trübungspunkt
bei 4 Gew.-%iger wässriger
Lösung
beträgt
~70°C, bei
8 Gew.-%iger wässriger
Lösung ~74 °C. Fällungspunkte
werden nicht beobachtet.
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In der nachfolgenden Tabelle ist
exemplarisch für
einen teilverseiften und einen vollverseiften Polyvinylalkohol,
hier Mowiol 18-88 bzw. 28-99, eine Vielzahl von Modifikationen durchgeführt und
die Analysendaten der erhaltenen Produkte bestimmt worden (s. Tabelle
2 und 3).
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Tabelle
2: Polymer (A): Mowiol 18-88, Acetalisierungsgrad: 8 mol-% bezogen
auf die Gesamtzahl aller OH-Gruppen im Mowiol, Verbindung (B): PEG
200, Verbindung (C): n-Butyraldehyd
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Tabelle
3: Polymer (A): Mowiol 28-99, Acetalisierungsgrad: 8 mol-% bezogen
auf die Gesamtzahl aller OH-Gruppen im Mowiol, Verbindung (B): PEG
200, Verbindung (C): n-Butyraldehyd
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Tabelle
4: Polymer (A): Mowiol 18-88, Acetalisierungsgrad: 8 mol-% bezogen
auf die Gesamtzahl aller OH-Gruppen im Mowiol, Verbindung (C): n-Butyraldehyd