DE10229671A1 - Haltevorrichtung für Motorsäge, insbesondere für Kettensäge - Google Patents
Haltevorrichtung für Motorsäge, insbesondere für KettensägeInfo
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Abstract
Um eine zur Schwenklagerung mindestens einer Motorsäge (200), vorzugsweise mindestens einer Kettensäge, vorgesehene Haltevorrichtung (100) mit mindestens einem zur Auflage auf das mit der Motorsäge (200) zu bearbeitende Werkstück (400) vorgesehenen, insbesondere im wesentlichen rahmenförmig ausgebildeten Auflageteil (10), DOLLAR A - wobei das Auflageteil (10) mindestens eine um eine Schwenkachse (A) schwenkbare, in mindestens einer Schwenklage feststellbare Klemmeinrichtung (20) aufweist und DOLLAR A - wobei die Klemmeinrichtung (20) mindestens eine für das die Sägekette (204) tragende Schwert (202) der Motorsäge (200) vorgesehene, insbesondere nut- oder schlitz- oder spaltförmige Ausnehmung (22) aufweist, in der das Schwert (202) festklemmbar ist, DOLLAR A so weiterzuentwickeln, daß die Motorsäge (200) in einer oder mehreren gegen die Vertikale geneigten Schwenklagen (kipp)sicher, stabil und verkantungsfrei gelagert werden kann, ohne daß die Funktion und die Handhabung der Motorsäge (200) durch die Schwenkmöglichkeit in irgendeiner Form beeinträchtigt würde, wird vorgeschlagen, daß die Schwenkachse (A) im wesentlichen in der durch die flächige Ausdehnung des Schwertes (202) definierten Schneidebene gelegen ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein das Gebiet der Motorsägen, insbesondere das Gebiet der Kettensägen; im speziellen betrifft die vorliegende Erfindung eine zur Schwenklagerung mindestens einer Motorsäge, vorzugsweise mindestens einer Kettensäge, vorgesehene Haltevorrichtung mit mindestens einem zur Auflage auf das mit der Motorsäge zu bearbeitende Werkstück vorgesehenen, insbesondere im wesentlichen rahmenförmig ausgebildeten Auflageteil,
- - wobei das Auflageteil mindestens eine um eine Schwenkachse schwenkbare, in mindestens einer Schwenklage feststellbare Klemmeinrichtung aufweist und
- - wobei die Klemmeinrichtung mindestens eine für das die Sägekette tragende Schwert der Motorsäge vorgesehene, insbesondere nut- oder schlitz- oder spaltförmige Ausnehmung aufweist, in der das Schwert festklemmbar ist.
- Beim Schneiden von aus Holz oder aus einem anderen schneidbaren Material bestehenden Werkstücken mit einer Kettensäge stellt sich nicht selten das Problem, einen Schnitt mit geneigter oder schräger Schnittfläche (= sogenannter "Winkelschnitt") durchführen zu müssen.
- Nun sind bereits Kettensägen bekannt, die schwenkbar auf einer Grundplatte angeordnet sind, um Schrägschnitte zu ermöglichen. Dabei ragt das die Sägekette tragende Schwert durch eine Ausnehmung der Grundplatte hindurch, und es ist eine bogenförmige Feststellvorrichtung für die Schwenklage vorgesehen. Diese bekannten Kettensägen sind jedoch von der senkrechten Stellung aus gesehen lediglich nach einer Richtung schwenkbar; infolgedessen muß man, wenn ein Schrägschnitt in der anderen Richtung gewünscht ist, die Kettensäge umsetzen.
- Aus der Druckschrift DE-G 94 13 038.8 U1 ist eine Kettensäge bekannt, die nach beiden Richtungen geschwenkt werden kann. Hierzu erstreckt sich die bogenförmige Feststellvorrichtung von der Mittelstellung der Kettensäge aus beidseitig über einen Winkel von mindestens dreißig Grad, insbesondere von sechzig Grad, und die Ausnehmung in der Grundplatte weist eine die Schwenkung des Schwertes über diesen Bereich zulassende Größe auf. Mit dieser bekannten Kettensäge können nunmehr Schrägschnitte in beiden Richtungen ohne Umsetzen der Kettensäge vorgenommen werden.
- Jedoch ist in bezug auf diese bekannten Kettensägen festzustellen, daß bei diesen die Schwenkeinrichtung (= unter anderem Grundplatte mit bogenförmiger Feststellvorrichtung) fest mit dem Gehäuse der Kettensäge verbunden bzw. fest in dieses Gehäuse integriert ist. Hierdurch wird die Kettensäge sperrig und unhandlich, wobei die Schwenkeinrichtung insbesondere dann als hinderlich und störend empfunden wird, wenn sie gar nicht benötigt wird, so beispielsweise bei einfachen Schneidearbeiten, bei denen es auf exakt geführte Schnittflächen nicht ankommt (Baumfäll- oder Baumzerkleinerungsarbeiten), und/oder bei vertikalen Schnitten.
- Auch fällt es Personen, die im Umgang mit Kettensägen unerfahren oder ungeübt sind, häufig schwer, eine mit einer festen stationären Schwenkeinrichtung ausgestattete Kettensäge ohne weiteres zu bedienen; angesichts des nicht unbeträchtlichen Gefährdungspotentials einer Kettensäge erscheint mithin die Anordnung einer derartigen festen stationären Schwenkeinrichtung nicht unproblematisch.
- In der Druckschrift US 6 038 775 ist eine Haltevorrichtung der eingangs genannten Art offenbart, bei der ein Auflageteil angeordnet ist, das zum Auflegen auf das mit der Motorsäge zu bearbeitende Werkstück vorgesehen und im wesentlichen rahmenförmig ausgebildet ist. Das Auflageteil umfaßt eine um eine Schwenkachse schwenkbare, in verschiedenen Schwenklagen feststellbare Klemmeinrichtung, um eine Verbindung zwischen der Haltevorrichtung und der Kettensäge zu schaffen.
- Gemäß der Druckschrift US 6 038 775 ist nun die Schwenkachse dadurch gegeben, daß sie parallel zur durch die flächige Ausdehnung des Schwertes der Motorsäge definierten Schneidebene liegt; dies bedeutet jedoch, daß beim Ändern der Schwenklage im Rahmen der laufenden Bearbeitung eines Werkstücks die nach dem Ändern der Schwenklage bestehende Schneidebene mit der vor dem Ändern der Schwenklage bestehenden Schneidebene im Regelfall keine Gemeinsamkeiten, insbesondere keine gemeinsamen Punkte, aufweist; dies erweist sich angesichts der vielfältigen Bearbeitungsmöglichkeiten, die eine derartige Haltevorrichtung erlauben sollte, als nachteilig und unzweckmäßig.
- Auch ist in bezug auf die aus der Druckschrift US 6 038 775 bekannte Haltevorrichtung zu bedenken, daß eine außerhalb der durch die flächige Ausdehnung des Schwertes der Motorsäge definierten Schneidebene gelegene Schwenkachse nicht zur Stabilität der Haltevorrichtung beiträgt; vielmehr besteht bei einer Anordnung der Schwenkachse außerhalb der Schneidebene eine erhöhte Gefahr des Verkantens, Verkippens oder Verwerfens der Haltevorrichtung.
- Angesichts des von einer Motorsäge, insbesondere von einer Kettensäge, grundsätzlich ausgehenden Gefährdungspotentials ist ein derartiges Verkanten, Verkippen oder Verwerfen der Haltevorrichtung in jedem Falle unerwünscht, ganz abgesehen von der daraus resultierenden fehlerhaften Bearbeitung des Werkstücks.
- Darstellung der Erfindung: Aufgabe, Lösung, Vorteile
- Ausgehend von den vorstehend dargelegten Nachteilen und Unzulänglichkeiten sowie unter Würdigung des umrissenen Standes der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Haltevorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzuentwickeln, daß eine Motorsäge, insbesondere eine Kettensäge, in einer oder mehreren gegen die Vertikale geneigten Schwenklagen (kipp)sicher, stabil und verkantungsfrei gelagert werden kann. In diesem Zusammenhang zielt die vorliegende Erfindung insbesondere darauf ab, daß die Funktion und die Handhabung der Motorsäge durch die Schwenkmöglichkeit in keiner Form beeinträchtigt wird.
- Diese Aufgabe wird gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung durch eine zur Dreh- oder Schwenklagerung mindestens einer Motorsäge, vorzugsweise mindestens einer Kettensäge, vorgesehene Haltevorrichtung mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
- Mithin ist der Kern der vorliegenden Erfindung in der Anordnung der Schwenkachse zu sehen, die - im Unterschied zum in der Druckschrift US 6 038 775 offenbarten Gegenstand - im wesentlichen in der durch die flächige Ausdehnung des Schwertes definierten Schneidebene liegt. Allgemeiner gesprochen unterscheidet sich der Dreh- bzw. Schwenkmechanismus gemäß der vorliegenden Erfindung in signifikanter Weise vom Dreh- bzw. Schwenkmechanismus gemäß der Druckschrift US 6 038 775.
- Durch diese technischen Maßnahmen ist zum einen gewährleistet, daß eine Motorsäge, insbesondere eine Kettensäge, in mindestens einer gegen die Vertikale geneigten Schwenklage (kipp)sicher, stabil und verkantungsfrei gelagert werden kann, ohne daß die Funktion oder die Handhabung der Motorsäge durch die Schwenkmöglichkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt würde; zum anderen wird durch diese im Vergleich zum Gegenstand gemäß der Druckschrift US 6 038 775 unterschiedliche Ausgestaltung eine laterale Verschiebung des Schwertes der Motorsäge gegenüber der Mittelstellung beim Verschwenken vermieden.
- Der Fachmann auf dem Gebiet der sägenförmigen Schneidwerkzeuge wird in bezug auf die vorliegende Erfindung insbesondere zu schätzen wissen, daß die Haltevorrichtung grundsätzlich für jeden Typ von Motorsäge geeignet ist, der ein die Sägekette tragendes Schwert aufweist. Hierzu weist die Klemmeinrichtung mindestens eine für das Schwert vorgesehene, insbesondere nut- oder schlitz- oder spaltförmige Ausnehmung auf, in der das Schwert befestigbar ist, vorzugsweise mittels mindestens eines Klemmittels, insbesondere mittels zweier Klemmschrauben.
- In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, daß das Schwert der Kettensäge aus Sicherheitsgründen vollständig, das heißt (nahezu) "bis zum Anschlag" in die als Schwertaufnahme ausgebildete Ausnehmung geschoben werden sollte; dies hat zur Folge, daß die Zähne der Sägekette auf der dem Oberkörper des Benutzers zugewandten Seite der Haltevorrichtung nicht mehr herausschauen.
- Dieses tiefe Einführen des Schwertes zeitigt unter anderem auch den Vorteil, daß tiefere Schnitte als etwa mit einer Handkreissäge oder mit einer Standmaschine möglich sind; allgemein ist hierdurch eine Art "Höheneinstellung" der Kettensäge innerhalb des Auflageteils der Haltevorrichtung möglich.
- Neben diesen vergleichsweise tiefen Schnitten ist jede handelsübliche Motorsäge mittels der vorliegenden Haltevorrichtung auch so einsetzbar, daß eine Aussparung, eine Nut oder auch ein Zapfen gesägt werden kann, sei es im wesentlichen senkrecht oder in einer schrägen, gegenüber der Senkrechten geneigten Position.
- Im Vergleich zu den eingangs beschriebenen konventionellen Kettensägen mit festen stationären Schwenkeinrichtungen zeichnet sich die vorliegende Erfindung nicht zuletzt auch dadurch aus, daß die Haltevorrichtung mittels der Klemmeinrichtung schnell und unkompliziert an das Schwert einer jeden beliebigen handelsüblichen Kettensäge angeklemmt werden kann.
- Da die Haltevorrichtung eine verhältnismäßig geringe Masse von beispielsweise ungefähr vier bis fünf Kilogramm aufweist, kann sie etwa von Bauarbeitern, von Handwerkern oder von Waldarbeitern jederzeit problemlos mitgeführt werden und im Bedarfsfalle an der Kettensäge angebracht werden, so daß eine flexible Einsatzfähigkeit der vorliegenden Erfindung gewährleistet ist.
- Im Gegensatz zu Kettensägen mit fest integrierter und installierter Kippeinrichtung ist es bei der vorliegenden Erfindung auch von Vorteil, daß der Einsatz der Kettensäge "netzunabhängig" bleibt, das heißt weiterhin durch das originäre Antriebsmittel der Kettensäge bewerkstelligbar ist. Mithin ist die Kettensäge vermittels der vorliegenden Haltevorrichtung auch als mobiles Sägewerk einsetzbar, so etwa in bevorzugter Weise in abgelegenen Gebieten.
- In diesem Zusammenhang wird der Fachmann auf dem Gebiet der sägenförmigen Schneidwerkzeuge insbesondere auch anerkennen, daß die Haltevorrichtung durch Wählen einer entsprechenden Motorleistung der zugeordneten Kettensäge erfindungsgemäß an verschiedenste Einsatzgebiete anpaßbar ist.
- Um ein Arretieren der Kettensäge in einer beliebigen, zur Vertikalposition um einen Winkel von beispielsweise bis zu siebzig Grad in einer Richtung geneigten Schräg- oder Schwenklage und mithin ein genaues Maß bei den Sägearbeiten zu bewerkstelligen, steht die Klemmeinrichtung zum Feststellen der Motorsäge in der jeweiligen Schräg- oder Schwenklage gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung mit mindestens einem für die Schwenklagerung vorgesehenen Feststellteil in Verbindung, das in bevorzugter Weise bogenförmig ausgestaltet ist.
- Bei einer derartigen bogenförmigen Ausgestaltung weist das Feststellteil demzufolge in zweckmäßiger Weise mindestens einen im wesentlichen viertelkreisförmigen Führungsbogen auf, in dem mindestens ein Verbindungselement geführt werden kann. Der Radius des Führungsbogens sollte optionalerweise so gewählt werden, daß der Schwenkpunkt des Schwertes der Motorsäge in der Dreh- oder Schwenkachse liegt; hierdurch wird bei der Verschwenkung eine laterale Verschiebung des Schwertes der Motorsäge gegenüber der Mittelstellung vermieden.
- Über das vorerwähnte Verbindungselement wird nun in einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung eine Verbindung zwischen der Klemmeinrichtung und dem Feststellteil geschaffen: Indem das Verbindungselement entlang dem Führungsbogen des Feststellteils bewegt wird, dreht sich die nach Art einer rotierbaren Welle gelagerte Klemmeinrichtung entsprechend der im wesentlichen spielfreien Bewegung des Verbindungselements im Führungsbogen mit.
- Hierbei wird das Verbindungselement so weit, beispielsweise bis zu etwa siebzig Grad, im Führungsbogen bewegt und die Kettensäge entsprechend geschwenkt, bis sich die Klemmeinrichtung mit der nutförmigen, schlitzförmigen oder spaltförmigen Ausnehmung und mithin auch die Kettensäge in der gewünschten Schräg- bzw. Schwenklage befindet.
- Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Haltevorrichtung kann die Klemmeinrichtung mittels des Verbindungselements entlang dem Führungsbogen
- - insbesondere stufenlos und/oder
- - insbesondere in regelmäßigen Winkelschritten von beispielsweise etwa fünf Grad
- So können in zweckmäßiger Weise entlang dem Führungsbogen beabstandet zu diesem Feststellöcher in regelmäßigen Winkelschritten von beispielsweise etwa fünf Grad vorgesehen sein, mittels derer die vom Benutzer der Haltevorrichtung gewünschte Schräg- bzw. Schwenklage entlang dem Führungsbogen in einer regelmäßigen Winkelteilung eingestellt und arretiert werden kann, indem die Klemmeinrichtung mittels des Verbindungselements in eben der gewünschten Schräg- bzw. Schwenklage festgelegt wird.
- Beispielsweise kann das Verbindungselement mittels mindestens eines Feststellmittels, insbesondere mittels einer Feststellschraube mit zugehöriger Mutter oder mittels einer Klemmschraube, in der jeweiligen gewünschten Schräg- bzw. Schwenklage feststellbar sein, indem die Feststellschraube mit zugehöriger Mutter oder die Klemmschraube durch das für die Winkelstellung passende Feststelloch geführt und in diesem festgezogen wird. Auf diese Weise ist die Kettensäge mittels der Haltevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in der gewünschten Schräg- bzw. Schwenklage unverkippbar fixiert.
- Wie vorstehend bereits angedeutet, ist die Dreh- oder Schwenkachse, die optionalerweise auch im wesentlichen parallel zur durch die flächige Ausdehnung des Schwertes der Motorsäge definierten Schneidebene gelegen sein kann, zweckmäßigerweise nach Art einer drehbaren Welle in der Klemmeinrichtung integriert.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Klemmeinrichtung hierbei am dem Feststellteil zugewandten Ende der Schwenkachse mittels mindestens eines Kugellagers schwenkbar im Feststellteil aufgenommen, so daß die in diesem Kugellager gelagerte Klemmeinrichtung entsprechend der Bewegung des Verbindungselements mitgeführt werden kann.
- Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann die Klemmeinrichtung am "anderen", das heißt vom Feststellteil abgewandten Ende der Schwenkachse nach Art einer Welle schwenkbar in mindestens einem Lagerbock aufgenommen sein.
- Angesichts des doch nicht unbeachtlichen Gefährdungspotentials einer Kettensäge erscheint das Vorsehen von Sicherheitsmaßnahmen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Haltevorrichtung sinnvoll. So kann gemäß einer erfindungswesentlichen Weiterbildung in mindestens einem dem Ende der Schwenkachse zugeordneten Bereich mindestens ein vorzugsweise griffartiges Halteteil vorgesehen sein; in bevorzugter Weise können sogar an beiden dem jeweiligen Ende der Schwenkachse zugeordneten Bereichen derartige Halteteile, speziell Haltegriffe, vorgesehen sein, mit denen die vorliegende Haltevorrichtung mit den Händen ergriffen und mithin beim Schrägschneiden sicher sowie stabil auf die Unterlage (= zumeist das mit der Kettensäge zu bearbeitende Werkstück) gedrückt werden kann.
- In diesem Zusammenhang kann besonderen Sicherheitsanforderungen Genüge getan werden, wenn das Halteteil in zweckmäßiger Weise mit mindestens einer das jeweilige Ende der Schwenkachse, insbesondere das Kugellager und/oder den Lagerbock, zumindest partiell überdeckenden Abdeckung versehen ist. Hierdurch wird die praktisch ohnehin nicht vorhandene Gefahr, mit den Fingern oder gar mit der Hand in die auf dem Schwert geführte Sägekette zu gelangen, nochmals in signifikanter Weise herabgesetzt.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die Ausnehmung an mindestens einem ihrer der Sägekette zugeordneten Enden mindestens einen für hindurchtretende Späne vorgesehenen Freiraum auf. Ein derartiger Freiraum, der beispielsweise eine ovale oder elliptische Gestalt aufweisen kann, dient dazu, daß die bei Sägearbeiten unweigerlich anfallenden Sägespäne effizient und schnell abgeführt werden können; auch ist der Freiraum für die im Sägebetrieb durchlaufenden Zähne der Sägekette selbst freigelassen.
- Wenn die vorliegende Erfindung in besonders zweckmäßiger Weise weitergebildet werden soll, so empfiehlt es sich, der Klemmeinrichtung mindestens eine für mindestens einen Spaltkeil vorgesehene, insbesondere nut- oder schlitz- oder spaltförmige Zusatzausnehmung zuzuordnen. Hierbei kann sich das Erfordernis eines vorzugsweise mittels mindestens eines Klemmittels, insbesondere mittels einer Klemmschraube, in der Zusatzausnehmung festklemmbaren Spaltkeils insofern stellen, als sich das mit der Kettensäge zu bearbeitende Werkstück (im Regelfall Holz) hinter dem Sägeschnitt zusammenziehen kann.
- Um nun dieses - im Ergebnis unerwünschte, weil das Schwert der Kettensäge im Betrieb einklemmende - Zusammenziehen wirksam in den Griff zu bekommen, wird der in der Zusatzausnehmung optionalerweise untergebrachte Spaltkeil, der zweckmäßigerweise aus Flachmaterial gefertigt ist und beispielsweise eine Querschnittsfläche von etwa fünf Millimeter auf etwa zwanzig Millimeter aufweist, im Betrieb hinter dem Schwert der Kettensäge gewissermaßen "nachgeführt", um gleichsam eine Art "Freiwinkel" hinter dem Schwert der Kettensäge zu schaffen. Hierzu ist ein Abstand der Zusatzausnehmung zur Ausnehmung von wenigen Zentimetern empfehlenswert, wobei die Zusatzausnehmung sinnvollerweise im wesentlichen in der durch die flächige Ausdehnung des Schwertes definierten Schneidebene liegen sollte.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltungsform ist die vorliegende Erfindung so ausgelegt, daß sich die Sägekette durch den zur Zusatzausnehmung benachbart angeordneten Freiraum in Richtung auf das Werkstück zu bewegt und daß sich die Sägekette durch den von der Zusatzausnehmung entfernt angeordneten Freiraum in Richtung vom Werkstück weg bewegt. Hierdurch wird die vorliegende Haltevorrichtung im Betrieb, das heißt bei umlaufender Sägekette, infolge der von der Sägekette ausgeübten Kraft sowie infolge der durch die Umlaufrichtung der Sägekette gegebenen Schnittrichtung gegen das Werkstück bzw. auf das Werkstück hin gezogen.
- Dies zeitigt den unter Sicherheitsaspekten auf jeden Fall zu begrüßenden Effekt, daß sich die Kettensäge mit der Haltevorrichtung im Betrieb nicht etwa vom Werkstück lösen kann (was für den Benutzer der Haltevorrichtung nicht ungefährlich wäre), sondern sich vielmehr erwünschterweise in das Werkstück hinein- bzw. durch das Werkstück hindurcharbeitet (hierdurch wird die Säge- bzw. Schnittwirkung günstigerweise erhöht).
- Da von handelsüblichen Kettensägen ein nicht zu vernachlässigendes Gefährdungspotential ausgeht, ist eine sichere und stabile Positionierung der Haltevorrichtung von hoher Bedeutung. So weist das Auflageteil der Haltevorrichtung gemäß einer erfindungswesentlichen Ausgestaltung mindestens ein im wesentlichen rechteckförmiges Außenrahmenteil und mindestens ein mit dem Außenrahmenteil fest verbundenes Innenrahmenteil auf, wobei die Klemmeinrichtung vorzugsweise auf dem Innenrahmenteil angeordnet ist.
- Durch eine derartige Ausbildung des Bodenteils in Form eines "Doppelrahmenelements" wird eine Standfestigkeit der Haltevorrichtung erreicht, die auch bei großer Kraft- und/oder Torsionseinwirkung gewährleistet ist, wobei es sich empfiehlt, das Innenrahmenteil in Form von mindestens zwei im wesentlichen parallel zueinander angeordneten, sich in zur Schwenkachse im wesentlichen rechtwinkliger Richtung erstreckenden Streben auszubilden.
- Um die praktische Arbeit mit dem vorliegenden Erfindungsgegenstand zu erleichtern und um einen festen Halt am Werkstück bzw. eine sichere Führung entlang dem Werkstück zu gewährleisten, ist gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung insbesondere im Randbereich der Haltevorrichtung mindestens ein zur Anlage am Werkstück vorgesehener, insbesondere winkelförmiger Anschlag vorgesehen, der eine zur Schwenkachse im wesentlichen parallele Längserstreckung aufweist.
- Um einen maximalen Funktionsumfang sowie eine optimale Handhabung der vorliegenden Haltevorrichtung zu bewerkstelligen, ist diese, und hierbei insbesondere ihr Auflageteil, auf mindestens einer Säulenführung, insbesondere auf mindestens zwei vorzugsweise aus Vierkantrohr gefertigten Führungsschienen in zur Schwenkachse im wesentlichen rechtwinkliger Schieberichtung verschieblich gelagert und auf diesen Führungsschienen beispielsweise mittels mindestens einer Klemmung in einer gewünschten Schiebeposition arretierbar. Hierdurch kann das Auflageteil in seiner Form und/oder in seiner Größe jeweils individuell auf das mit der Kettensäge zu bearbeitende Werkstück abgestimmt werden.
- Ein Anschlag der vorstehend dargelegten Art kann am Außenrahmenteil und/oder an den Führungsschienen verschiebbar und/oder verstellbar eingeschoben und/oder angeklemmt sein. In bevorzugter Weise kann auch mehr als ein derartiger Anschlag vorgesehen sein, so etwa zwei an gegenüberliegenden Rändern des Auflageteils angeklemmte oder angeschraubte Anschläge, zwischen denen das Werkstück wie zwischen zwei Schienen geführt werden kann; mit anderen Worten kann der zweite Anschlag dann als zusätzliche Führung fungieren.
- Gemäß einer zum vorstehend dargelegten Prinzip der Säulenführung alternativen Ausgestaltungsform der vorliegenden Haltevorrichtung kann der Anschlag an mindestens einer Schiebeführung angeordnet sein, die zumindest partiell innerhalb des Auflageteils, insbesondere innerhalb des Außenrahmenteils, in zur Schwenkachse im wesentlichen rechtwinkliger Schieberichtung verschieblich gelagert ist und innerhalb des Auflageteils insbesondere mittels mindestens eines Arretiermittels, vorzugsweise mittels mindestens einer Klemmschraube, in einer Schiebeposition arretierbar ist.
- Auch durch diese technischen Maßnahmen werden ein maximaler Funktionsumfang sowie eine optimale Handhabung der vorliegenden Haltevorrichtung bewerkstelligt, denn das Auflageteil kann in seiner Form und/oder in seiner Größe jeweils individuell auf das mit der Kettensäge zu bearbeitende Werkstück abgestimmt werden.
- Um ein leichtgängiges Verschieben der Schiebeführung sowie ein exaktes Justieren des der Schiebeführung zugeordneten Anschlags bzw. der der Schiebeführung zugeordneten Anschläge zu gewährleisten, weist die Schiebeführung in zweckmäßiger Ausführung
- - mindestens ein erstes Schiebeteil, das zumindest partiell innerhalb einer sich in zur Schwenkachse im wesentlichen rechtwinkliger Richtung erstreckenden ersten Strebe des Außenrahmenteils verschieblich gelagert ist und innerhalb dieser ersten Strebe in der Schiebeposition arretierbar ist, und
- - mindestens ein zweites Schiebeteil, das zumindest partiell innerhalb einer sich in zur Schwenkachse im wesentlichen rechtwinkliger Richtung erstreckenden zweiten Strebe des Außenrahmenteils verschieblich gelagert ist und innerhalb dieser zweiten Strebe in der Schiebeposition arretierbar ist,
- Wenn das erste Schiebeteil in vorteilhafter Weise ausgebildet werden soll, so bietet es sich an,
- - mindestens ein zumindest partiell innerhalb der ersten Strebe des Außenrahmenteils verlaufendes, insbesondere aus Rundrohr gefertigtes erstes Rahmenschiebeteil sowie
- - mindestens ein zum ersten Rahmenschiebeteil im wesentlichen parallel und geringfügig beabstandet angeordnetes, an seinem freien Ende mit dem freien Ende des ersten Rahmenschiebeteils fest verbundenes, insbesondere aus Rundrohr gefertigtes erstes Anschlagschiebeteil, an dessen dem freien Ende entgegengesetzten Ende der Anschlag angeordnet ist,
- In analoger Weise empfiehlt es sich, für das zweite Schiebeteil
- - mindestens ein zumindest partiell innerhalb der zweiten Strebe des Außenrahmenteils verlaufendes, insbesondere aus Rundrohr gefertigtes zweites Rahmenschiebeteil sowie
- - mindestens ein zum zweiten Rahmenschiebeteil im wesentlichen parallel und geringfügig beabstandet angeordnetes, an seinem freien Ende mit dem freien Ende des zweiten Rahmenschiebeteils fest verbundenes, insbesondere aus Rundrohr gefertigtes zweites Anschlagschiebeteil, an dessen dem freien Ende entgegengesetzten Ende der Anschlag angeordnet ist,
- Indem das jeweilige Rahmenschiebeteil und das jeweilige Anschlagschiebeteil im wesentlichen parallel und vorzugsweise leicht beabstandet zueinander verlaufen und nur an ihrem jeweiligen freien Ende miteinander verbunden sind, läßt sich das jeweilige Rahmenschiebeteil nahezu vollständig in die jeweils zugeordnete Strebe des Außenrahmenteils einführen, so daß der an den Anschlagschiebeteilen angebrachte Anschlag in nahezu jede gewünschte Schiebeposition unterhalb des Auflageteils verfahrbar und dort fixierbar ist; hierdurch wird die Anzahl der Einsatzmöglichkeiten der vorliegenden Haltevorrichtung erhöht und eine flexible Handhabung der vorliegenden Erfindung in jedem Falle gewährleistet.
- Durch das genaue Einstellen des Anschlags oder der Anschläge sowie durch mindestens eine vorzugsweise an der vom Führungsbogen abgewandten Oberseite des Feststellteils angebrachte Winkeleinteilung wird mittels der Haltevorrichtung unter anderem ein fachmännischer Zimmermannsabbund ermöglicht, so daß die vorliegende Erfindung in vorzüglicher Weise unter anderem ein Graten oder ein Kehlen (im Falle des Kehlens wird das Schwert der Kettensäge im Regelfall nicht vollständig, das heißt nicht "bis zum Anschlag" in die als Schwertaufnahme ausgebildete Ausnehmung geschoben, so daß ein gewissermaßen "verkürztes Schwert" insofern vorliegt, als einige Zähne der Sägekette auf der dem Oberkörper des Benutzers zugewandten Seite der Haltevorrichtung herausschauen) oder einen Schifterschnitt oder ein Schlitzen von vorzugsweise großen Querschnitten im Hallenbau ermöglicht, wodurch sich die vorliegende Haltevorrichtung für Motorsägen, insbesondere für Kettensägen, in positiver Weise von Handkreissägen und Standmaschinen abhebt.
- Die vorliegende Erfindung betrifft auch eine Motorsäge, vorzugsweise eine Kettensäge, schwenkgelagert mittels mindestens einer Haltevorrichtung gemäß der vorstehend dargelegten Art.
- Wie bereits vorstehend erörtert, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird einerseits auf die dem Anspruch 1 nachgeordneten Ansprüche verwiesen, andererseits werden weitere Ausgestaltungen, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung nachstehend anhand der beiden durch die Fig. 1 bis 9B veranschaulichten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
- Es zeigt:
- Fig. 1 eine Aufsichtdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer Haltevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 2 eine Vorderansicht der Haltevorrichtung aus Fig. 1 mit zugeordneter Kettensäge;
- Fig. 3 eine Seitenansicht der Haltevorrichtung aus Fig. 1 und 2 mit zugeordneter Kettensäge aus Fig. 2;
- Fig. 4 eine Aufsichtdarstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Haltevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 5 eine Vorderansicht der Haltevorrichtung aus Fig. 4 mit zugeordneter Kettensäge;
- Fig. 6 eine Seitenansicht der Haltevorrichtung aus Fig. 4 und 5 mit zugeordneter Kettensäge aus Fig. 5;
- Fig. 7A eine schematische Darstellung der Haltevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung mit zugeordneter Kettensäge beim Vertikalschnitt;
- Fig. 7B eine schematische Darstellung der Haltevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung mit zugeordneter Kettensäge beim Winkelschnitt;
- Fig. 8 eine schematische Darstellung der Haltevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung mit zugeordneter Kettensäge beim Nutsägen;
- Fig. 9A eine Aufsichtdarstellung einer mittels einer in eine Haltevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung eingespannten Kettensäge gefertigten Aussparung in einem Holzwerkstück; und
- Fig. 9B eine Aufsichtdarstellung eines mittels einer in eine Haltevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung eingespannten Kettensäge gefertigten Zapfens an einem Holzwerkstück.
- Gleiche oder ähnliche Ausgestaltungen, Elemente oder Merkmale sind in den Fig. 1 bis 9B mit identischen Bezugszeichen versehen.
- In den Fig. 1 bis 3 ist ein erstes Ausführungsbeispiel, in den Fig. 4 bis 6 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Haltevorrichtung 100 gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt. Diese Haltevorrichtung 100 ist zum spielfreien Schwenklagern einer in den Fig. 2, 3, 5, 6, 7A, 7B und 8 dargestellten motorgetriebenen Kettensäge 200 bestimmt und wird vorzugsweise im Hallenbau (beispielsweise beim Schlitzen von großen Querschnitten), aber natürlich nicht nur im Hallenbau eingesetzt.
- Die Haltevorrichtung 100 ist hierbei so ausgelegt, daß die Kettensäge 200 nicht nur in der Vertikalposition (vgl. Fig. 2, 3, 5, 6, 7A und 8), sondern vor allem auch in nahezu jeder beliebigen, um einen Winkel von beispielsweise siebzig Grad (vgl. gestrichelte Darstellung des Schwertes 202 der Kettensäge 200 in Fig. 2 bzw. in Fig. 5) oder von beispielsweise 45 Grad (vgl. Darstellung in Fig. 7B) geneigten Schräg- oder Schwenklage sicher und stabil positioniert werden kann.
- In diesem Zusammenhang wird das Schwert 202 der Kettensäge 200 aus Sicherheitsgründen vollständig (vgl. Fig. 2 und 3 bzw. Fig. 5 und 6) oder nahezu vollständig (vgl. Fig. 7A, 7B und 8) in eine als Schwertaufnahme ausgebildete Ausnehmung 22 geschoben, was zur Folge hat, daß die Zähne der Sägekette 204 auf der dem Oberkörper des Benutzers zugewandten Seite der Haltevorrichtung 100 so gut wie nicht mehr herausschauen. Dieses tiefe Einführen des Schwertes 202 zeitigt unter anderem auch den Vorteil, daß tiefere Schnitte als etwa mit einer Handkreissäge oder mit einer Standmaschine möglich sind (vgl. Fig. 2, 3, 5, 6, 7A und 7B).
- Im einzelnen weist die Haltevorrichtung 100 ein doppelrahmenförmiges Auflageteil 10 mit einem Innenrahmenteil 12, das durch zwei parallel zueinander angeordnete, sich in zur Schwenkachse A rechtwinkliger Richtung erstreckende Streben gebildet ist, und mit einem mit dem Innenrahmenteil 12 fest verbundenen rechteckförmigen Außenrahmenteil 14 auf. Dieses Auflageteil 10 ist zur Auflage auf dem mit der Kettensäge 200 zu bearbeitenden Werkstück 400 (vgl. Fig. 7A, 7B, 8, 9A und 9B) bestimmt.
- In bezug auf die Ausgestaltung das Auflageteil 10 der Haltevorrichtung 100 erscheint auch erfindungswesentlich, daß dieses Auflageteil 10 beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3 auf einer Säulenführung, nämlich auf zwei aus Vierkantrohr gefertigten Führungsschienen 16a, 16b in zur Schwenkachse A rechtwinkliger Schieberichtung D verschieblich gelagert ist.
- Mittels eines Arretiermittels 76, beispielsweise mittels einer Klemmschraube, ist das Auflageteil 10 beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3 auf diesen Führungsschienen 16a, 16b in einer bestimmten Schiebeposition arretierbar, so daß das Auflageteil 10 nach Art eines Auflagetisches an die jeweiligen Größenverhältnisse des zu bearbeitenden Werkstücks 400 angepaßt werden kann.
- Einem sicheren und stabilen Lagern der Haltevorrichtung 100 dienen beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3 auch zwei winkelförmige Anschläge 72, 70, die im Randbereich der Haltevorrichtung 100 zur Anlage am Werkstück 400 angeordnet sind und die eine zur Schwenkachse A parallele Längserstreckung aufweisen.
- Hierbei kann ein (Nach-)Justieren, das heißt ein Anpassen der jeweiligen Dimensionierung und der jeweiligen Form der Haltevorrichtung 100 in bezug auf das Werkstück 400 vorgenommen werden, indem die Anschläge 72 bzw. 70 an den Führungsschienen 16a, 16b befestigt (→ Anschlag 72; vgl. Fig. 1 und 2) bzw. verschiebbar und verstellbar mittels jeweils einer Klemmschraube 74a, 74b angeklemmt (→ Anschlag 70; vgl. Fig. 1 und 2) sind.
- Wie bereits vorstehend dargelegt, sind insbesondere im Randbereich der Haltevorrichtung 100 zwei zur Anlage am Werkstück 400 vorgesehene winkelförmige Anschläge 72, 70 (vgl. erstes Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3) bzw. ein zur Anlage am Werkstück 400 vorgesehener winkelförmiger Anschlag 70 (vgl. zweites Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 4 bis 6) vorgesehen, die bzw. der eine zur Schwenkachse A im wesentlichen parallele Längserstreckung aufweisen bzw. aufweist.
- Diese Anschläge 72 bzw. 70 dienen dazu, die praktische Arbeit mit dem vorliegenden Erfindungsgegenstand zu erleichtern und einen festen Halt am Werkstück 400 bzw. eine sichere Führung entlang dem Werkstück 400 zu gewährleisten.
- Gemäß einer zum vorstehend dargelegten Prinzip der Säulenführung (vgl. erstes Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3) alternativen Ausführungsform (vgl. zweites Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 4 bis 6) der vorliegenden Haltevorrichtung 100 ist der Anschlag 70 an einer Schiebeführung 18 angeordnet, die partiell innerhalb des Auflageteils 10, und zwar innerhalb des Außenrahmenteils 14, in zur Schwenkachse A rechtwinkliger Schieberichtung D verschieblich gelagert ist und innerhalb des Außenrahmenteils 14 mittels Arretiermitteln in Form von Klemmschrauben 78a, 78b in einer Schiebeposition arretierbar ist.
- Auch durch diese technischen Maßnahmen werden ein maximaler Funktionsumfang sowie eine optimale Handhabung der vorliegenden Haltevorrichtung 100 bewerkstelligt, denn das Auflageteil 10 kann in seiner Form und/oder in seiner Größe jeweils individuell auf das mit der Kettensäge 200 zu bearbeitende Werkstück 400 abgestimmt werden.
- Um ein leichtgängiges Verschieben der Schiebeführung 18 sowie ein exaktes Justieren des der Schiebeführung 18 zugeordneten Anschlags 70 zu gewährleisten, weist die Schiebeführung 18
- - ein erstes Schiebeteil 18a, das partiell innerhalb einer sich in zur Schwenkachse A rechtwinkliger Richtung erstreckenden ersten Strebe des Außenrahmenteils 14 verschieblich gelagert ist und innerhalb dieser ersten Strebe in der Schiebeposition arretierbar ist, und
- - ein zweites Schiebeteil 18b, das partiell innerhalb einer sich in zur Schwenkachse A rechtwinkliger Richtung erstreckenden zweiten Strebe des Außenrahmenteils 14 verschieblich gelagert ist und innerhalb dieser zweiten Strebe in der Schiebeposition arretierbar ist,
- Wie aus der Darstellung der Fig. 5 hervorgeht, sind das erste Schiebeteil 18a und das zweite Schiebeteil 18b jeweils im wesentlichen zweiteilig ausgebildet, nämlich in Form
- - eines partiell innerhalb der ersten Strebe des Außenrahmenteils 14 verlaufenden, aus Rundrohr gefertigten ersten Rahmenschiebeteils 18a1 bzw. zweiten Rahmenschiebeteils 18b1 sowie
- - eines zum ersten Rahmenschiebeteil 18a1 bzw. zum zweiten Rahmenschiebeteil 18b1 parallel und geringfügig beabstandet angeordneten, an seinem freien Ende mit dem freien Ende des ersten Rahmenschiebeteils 18a1 bzw. des zweiten Rahmenschiebeteils 18b1 fest verbundenen, aus Rundrohr gefertigten ersten Anschlagschiebeteils 18a2 bzw. zweiten Anschlagschiebeteils 18b2, an dessen dem freien Ende entgegengesetzten Ende der Anschlag 70 angeordnet ist.
- Mithin wird der Anschlag 70 beim zweiten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 4 bis 6 justiert, indem das erste Rahmenschiebeteil 18a1 sowie das zweite Rahmenschiebeteil 18b1 innerhalb der beiden korrespondierenden, einen in etwa kreisförmigen Querschnitt aufweisenden Streben des Außenrahmenteils 14 verschoben werden und der am ersten Anschlagschiebeteil 18a2 sowie am zweiten Anschlagschiebeteil 18b2 befestigte Anschlag 70 in Schieberichtung D gewissermaßen "mitfährt".
- Ist die gewünschte Schiebeposition erreicht, so werden das erste Rahmenschiebeteil 18a1 sowie das zweite Rahmenschiebeteil 18b1 innerhalb des Außenrahmenteils 14 mittels der zugeordneten Klemmschrauben 78a (→ erstes Rahmenschiebeteil 18a1) bzw. 78b (→ zweites Rahmenschiebeteil 18b1) fixiert und damit über das erste Anschlagschiebeteil 18a2 sowie über das zweite Anschlagschiebeteil 18b2 auch der Anschlag 70 festgestellt.
- Indem also das jeweilige Rahmenschiebeteil 18a1 bzw. 18b1 und das jeweilige Anschlagschiebeteil 18a2 bzw. 18b2 parallel und leicht beabstandet zueinander verlaufen und nur an ihrem jeweiligen freien Ende miteinander verbunden sind, läßt sich das jeweilige Rahmenschiebeteil 18a1 bzw. 18b1 nahezu vollständig in die jeweils zugeordnete Strebe des Außenrahmenteils 14 einführen, so daß der an den Anschlagschiebeteilen 18a2 und 18b2 angebrachte Anschlag 70 in nahezu jede gewünschte Schiebeposition unterhalb des Auflageteils 10verfahren und dort fixiert werden kann; hierdurch wird die Anzahl der Einsatzmöglichkeiten der vorliegenden Haltevorrichtung 100 erhöht und eine flexible Handhabung der vorliegenden Erfindung in jedem Falle gewährleistet.
- Sowohl beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3 als auch beim zweiten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 4 bis 6 ist auf dem Auflageteil 10, genauer auf dessen Innenrahmenteil 12 eine um eine Schwenkachse A schwenkbare, in nahezu beliebiger Schräg- oder Schwenklage feststellbare Klemmeinrichtung 20 fest angeordnet, wobei die Klemmeinrichtung 20 die spaltförmige Ausnehmung 22 für das die Sägekette 204 tragende Schwert 202 der Motorsäge 200 aufweist.
- In dieser Ausnehmung 22 ist das Schwert 202 mittels zweier Klemmittel in Form zweier Klemmschrauben 28a, 28b festklemmbar. Hierbei erfolgt die Klemmung so, daß die Schwenkachse A in der durch die flächige Ausdehnung des Schwertes 202 definierten Schneidebene liegt.
- Um nun das Arretieren bzw. Feststellen der Kettensäge 200 und demzufolge des Schwertes 202 mit Sägekette 204 in der jeweiligen, vom Benutzer gewünschten geneigten Schräg- oder Schwenklage zu gewährleisten, steht die Klemmeinrichtung 20 mit einem für die Schwenklagerung vorgesehenen, bogenförmig ausgebildeten Feststellteil 30 in Verbindung. Diese Verbindung zwischen Klemmeinrichtung 20 und Feststellteil 30 ist durch ein Verbindungselement 40 (vgl. Fig. 1 und 2 bzw. Fig. 4 und 5) realisiert, das in einem viertelkreisförmigen Führungsbogen 32 (vgl. Fig. 2 bzw. Fig. 5) des Feststellteils 30 führbar ist.
- Der Darstellung der Fig. 2 bzw. der Fig. 5 ist in diesem Zusammenhang des weiteren entnehmbar, daß der Radius des Führungsbogens 32 so gewählt ist, daß der Schwenkpunkt des Schwertes 202 der Motorsäge 200genau in der Schwenkachse A liegt; hierdurch wird bei der Verschwenkung eine laterale Verschiebung des Schwertes 202 der Motorsäge 200 gegenüber der Mittelstellung vermieden.
- Unabhängig davon,
- - ob entlang dem Führungsbogen 32 gleichmäßig beabstandet zu diesem Feststellöcher 34 in regelmäßigen Winkelschritten von fünf Grad vorgesehen sind (= erstes Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3) oder
- - ob die Klemmeinrichtung 20 mittels des Verbindungselements 40 entlang dem Führungsbogen 32 stufenlos in der jeweiligen Schwenklage festgestellt werden kann, wobei auf der vom Führungsbogen 32 abgewandten Oberseite des Feststellteils 30 zur Orientierung für den Benutzer sowie zur exakten Justierung der jeweiligen Schwenklage eine Winkeleinteilung 38 angebracht ist (= zweites Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 4 bis 6),
- Um hierzu eine Drehung bzw. Rotation der Klemmeinrichtung 20 um die Schwenk- oder Kippachse A zu ermöglichen, ist die Klemmeinrichtung 20 am dem Feststellteil 30 zugewandten Ende der Schwenk- oder Kippachse A nach Art einer Welle mittels eines Kugellagers 50 schwenkbar im Feststellteil 30 aufgenommen; am anderen, vom Feststellteil 30abgewandten Ende der Schwenkachse A ist die Klemmeinrichtung 20 nach Art einer Welle schwenkbar in einem Lagerbock 52 aufgenommen.
- In diesem Zusammenhang versteht es sich von selbst, daß auch eine Ausgestaltung möglich ist, bei der beide Enden der Schwenk- oder Kippachse A in jeweils einem Kugellager 50 schwenkbar aufgenommen sind oder bei der beide Enden der Schwenk- oder Kippachse A in jeweils einem Lagerbock 52 schwenkbar aufgenommen sind.
- Da es sich bei der Kettensäge 200 um eine insbesondere für unerfahrene oder ungeübte Benutzer nicht ungefährliche Gerätschaft handelt, ist in den beiden dem jeweiligen Ende der Schwenkachse A zugeordneten Bereichen jeweils ein griffartiges Halteteil, das heißt jeweils ein Haltegriff 50, 52 angebracht. Mit diesen Haltegriffen 50, 52 kann die vorliegende Haltevorrichtung 100 mit den Händen ergriffen und mithin beim Vertikal- oder Schrägschneiden sicher sowie stabil auf die Unterlage, das heißt das mit der Kettensäge 200 zu bearbeitende Werkstück 400 gedrückt werden.
- Um einen zusätzlichen Finger- und Handschutz zu bewerkstelligen, ist der am vom Feststellteil 30 abgewandten Ende der Schwenkachse A vorgesehene Haltegriff 62 mit einer den Lagerbock 52 partiell überdeckenden Abdeckung 64 versehen.
- Da von den Zähnen der Sägekette 204 erfahrungsgemäß Sägespäne und anderes beim Sägen anfallendes holzartiges Material mitgeführt werden, weist die Ausnehmung 22 an ihren beiden der Sägekette 204 zugeordneten Enden jeweils einen nicht nur für die Zähne der Sägekette 204 selbst, sondern auch für hindurchtretende Sägespäne vorgesehenen Freiraum 24a, 24b auf.
- Des weiteren weist die Klemmeinrichtung 20 eine nutförmige Zusatzausnehmung 26 (vgl. Fig. 1 bzw. Fig. 4) zum Durchstecken eines Spaltkeils 300 (vgl. Fig. 3 bzw. Fig. 6) auf, der aus Flachmaterial gefertigt ist, eine Querschnittsfläche von etwa fünf Millimeter auf etwa zwanzig Millimeter aufweist und verhindern soll, daß sich das mit der Kettensäge 200 zu bearbeitende Holzwerkstück 400 hinter dem Sägeschnitt schnell wieder zusammenzieht und so das Schwert 202 der Kettensäge 200 im Betrieb einklemmt.
- Hierzu ist die Zusatzausnehmung 26 mit geringem Abstand zur Ausnehmung 22 angeordnet und liegt in der durch die flächige Ausdehnung des Schwertes 202 definierten Schneidebene.
- Wie den Fig. 1 und 3 beim ersten Ausführungsbeispiel bzw. den Fig. 4 und 6 beim zweiten Ausführungsbeispiel entnehmbar ist, ist der Spaltkeil 300 mittels eines Klemmittels in Form einer Klemmschraube 28c in der Zusatzausnehmung 26 festklemmbar.
- Wie schließlich der Darstellung der Fig. 1 und 3 beim ersten Ausführungsbeispiel bzw. der Darstellung der Fig. 4 und 6 beim zweiten Ausführungsbeispiel entnehmbar ist, bewegt sich die Sägekette 204 durch den zur Zusatzausnehmung 26 benachbart angeordneten Freiraum 24a in Richtung auf das Werkstück 400 zu, das heißt in Fig. 3 bzw. in Fig. 6 "nach unten".
- Dementsprechend bewegt sich die Sägekette 204 durch den von der Zusatzausnehmung 26 entfernt angeordneten Freiraum 24b in Richtung vom Werkstück 400 weg, das heißt in Fig. 3 bzw. in Fig. 6 "nach oben". Hierbei werden die Sägespäne und anderes beim Sägen anfallendes holzartiges Material zumindest partiell durch den von der Zusatzausnehmung 26 entfernt angeordneten Freiraum 24b hindurch nach oben ausgeworfen und weggewirbelt.
- Durch die gemäß Fig. 3 bzw. gemäß Fig. 6 im Uhrzeigersinn ( = Umlaufrichtung R) umlaufende Sägekette 204 wird die Haltevorrichtung 100 im Betrieb infolge der von der Sägekette 204 ausgeübten Kraft sowie infolge der durch die Umlaufrichtung R der Sägekette 204 gegebenen Schnittrichtung gegen das Werkstück 400 bzw. auf das Werkstück 400 hin gezogen (in Fig. 3 bzw. in Fig. 6 wird die Haltevorrichtung 100 also gewissermaßen in die linke untere Hälfte gezogen).
- Dies zeitigt den unter Sicherheitsaspekten auf jeden Fall zu begrüßenden Effekt, daß sich die Kettensäge 200 mit der Haltevorrichtung 100 im Betrieb nicht etwa vom Werkstück 400 lösen kann (was für den Benutzer der Haltevorrichtung 100 nicht ungefährlich wäre), sondern sich vielmehr erwünschterweise in das Werkstück 400 hinein- bzw. durch das Werkstück 400 hindurcharbeitet (hierdurch wird die Säge- bzw. Schnittwirkung günstigerweise erhöht). Bezugszeichenliste 100 Haltevorrichtung
10 Auflageteil
12 Innenrahmenteil
12a erste Strebe des Innenrahmenteils 12
12b zweite Strebe des Innenrahmenteils 12
14 Außenrahmenteil
16a erste Führungsschiene
16b zweite Führungsschiene
18 Schiebeführung
18a erstes Schiebeteil
18a1 erstes Rahmenschiebeteil
18a2 erstes Anschlagschiebeteil
18b zweites Schiebeteil
18b1 zweites Rahmenschiebeteil
18b2 zweites Anschlagschiebeteil
20 Klemmeinrichtung
22 Ausnehmung
24a erster Freiraum
24b zweiter Freiraum
26 Zusatzausnehmung
28a erstes Klemmittel
28b zweites Klemmittel
28c drittes Klemmittel
30 Feststellteil
32 Führungsbogen
34 Feststelloch
36 Feststellmittel
38 Winkeleinteilung
40 Verbindungselement
50 Kugellager
52 Lagerbock
60 erstes Halteteil
62 zweites Halteteil
64 Abdeckung
70 erster Anschlag
72 zweiter Anschlag
74a erstes Klemmittel
74b zweites Klemmittel
76 Arretiermittel
78a erstes Arretiermittel
78b zweites Arretiermittel
200 Motorsäge
202 Schwert
204 Sägekette
300 Spaltkeil
400 Werkstück
A Schwenkachse
D Schieberichtung
R Umlaufrichtung
Claims (28)
1. Zur Schwenklagerung mindestens einer Motorsäge (200),
vorzugsweise mindestens einer Kettensäge, vorgesehene
Haltevorrichtung (100) mit mindestens einem zur Auflage auf das
mit der Motorsäge (200) zu bearbeitende Werkstück (400)
vorgesehenen, insbesondere im wesentlichen rahmenförmig
ausgebildeten Auflageteil (10),
wobei das Auflageteil (10) mindestens eine um eine Schwenkachse (A) schwenkbare, in mindestens einer Schwenklage feststellbare Klemmeinrichtung (20) aufweist und
wobei die Klemmeinrichtung (20) mindestens eine für das die Sägekette (204) tragende Schwert (202) der Motorsäge (200) vorgesehene, insbesondere nut- oder schlitz- oder spaltförmige Ausnehmung (22) aufweist, in der das Schwert (202) festklemmbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (A) im wesentlichen in der durch die flächige Ausdehnung des Schwertes (202) definierten Schneidebene gelegen ist.
wobei das Auflageteil (10) mindestens eine um eine Schwenkachse (A) schwenkbare, in mindestens einer Schwenklage feststellbare Klemmeinrichtung (20) aufweist und
wobei die Klemmeinrichtung (20) mindestens eine für das die Sägekette (204) tragende Schwert (202) der Motorsäge (200) vorgesehene, insbesondere nut- oder schlitz- oder spaltförmige Ausnehmung (22) aufweist, in der das Schwert (202) festklemmbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (A) im wesentlichen in der durch die flächige Ausdehnung des Schwertes (202) definierten Schneidebene gelegen ist.
2. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Schwert (202) mittels mindestens eines Klemmittels (28a, 28b),
insbesondere mittels zweier Klemmschrauben, in der Ausnehmung
(22) festklemmbar ist.
3. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (20) zum Feststellen in
der jeweiligen Schwenklage mit mindestens einem für die
Schwenklagerung vorgesehenen Feststellteil (30) in Verbindung
steht.
4. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Feststellteil (30) im wesentlichen bogenförmig ausgebildet ist.
5. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (20) und das
Feststellteil (30) durch mindestens ein Verbindungselement (40)
miteinander verbunden sind, das in mindestens einem im
wesentlichen viertelkreisförmigen Führungsbogen (32) des
Feststellteils (30) führbar ist.
6. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Klemmeinrichtung (20) mittels des Verbindungselements (40)
entlang dem Führungsbogen (32)
insbesondere stufenlos und/oder
insbesondere in regelmäßigen Winkelschritten von beispielsweise etwa fünf Grad
in der jeweiligen Schwenklage feststellbar ist.
insbesondere stufenlos und/oder
insbesondere in regelmäßigen Winkelschritten von beispielsweise etwa fünf Grad
in der jeweiligen Schwenklage feststellbar ist.
7. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
entlang dem Führungsbogen (32) beabstandet zu diesem
Feststellöcher (34) in regelmäßigen Winkelschritten von
beispielsweise etwa fünf Grad vorgesehen sind, mittels derer das
Verbindungselement (40) in der jeweiligen Schwenklage feststellbar
ist.
8. Haltevorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (40) mittels
mindestens eines Feststellmittels (36), insbesondere mittels einer
Feststellschraube mit zugehöriger Mutter oder mittels einer
Klemmschraube, in der jeweiligen Schwenklage feststellbar ist.
9. Haltevorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 3 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß am Feststellteil (30), insbesondere
an dessen vom Führungsbogen (32) abgewandter Oberseite,
mindestens eine Winkeleinteilung (38) angebracht ist.
10. Haltevorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (20) am dem
Feststellteil (30) zugewandten Ende der Schwenkachse (A) nach
Art einer Welle mittels mindestens eines Kugellagers (50)
schwenkbar im Feststellteil (30) aufgenommen ist.
11. Haltevorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (20) am vom
Feststellteil (30) abgewandten Ende der Schwenkachse (A) nach
Art einer Welle schwenkbar in mindestens einem Lagerbock (52)
aufgenommen ist.
12. Haltevorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß in mindestens einem dem Ende der
Schwenkachse (A) zugeordneten Bereich mindestens ein
vorzugsweise griffartiges Halteteil (60, 62) vorgesehen ist.
13. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das Halteteil (62) mit mindestens einer das jeweilige Ende der
Schwenkachse (A), insbesondere das Kugellager (50) und/oder
den Lagerbock (52), zumindest partiell überdeckenden Abdeckung
(64) versehen ist.
14. Haltevorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (22) an mindestens
einem ihrer der Sägekette (204) zugeordneten Enden mindestens
einen für die Zähne der Sägekette (204) und/oder für
hindurchtretende Späne vorgesehenen Freiraum (24a, 24b)
aufweist.
15. Haltevorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (20)
mindestens eine für mindestens einen Spaltkeil (300) vorgesehene,
insbesondere nut- oder schlitz- oder spaltförmige
Zusatzausnehmung (26) aufweist.
16. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zusatzausnehmung (26)
zur Ausnehmung (22) beabstandet und
im wesentlichen in der durch die flächige Ausdehnung des Schwertes (202) definierten Schneidebene gelegen ist.
zur Ausnehmung (22) beabstandet und
im wesentlichen in der durch die flächige Ausdehnung des Schwertes (202) definierten Schneidebene gelegen ist.
17. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 15 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Spaltkeil (300)
aus Flachmaterial gefertigt ist und
eine Querschnittsfläche von etwa fünf Millimeter auf etwa zwanzig Millimeter aufweist.
aus Flachmaterial gefertigt ist und
eine Querschnittsfläche von etwa fünf Millimeter auf etwa zwanzig Millimeter aufweist.
18. Haltevorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß der Spaltkeil (300) mittels
mindestens eines Klemmittels (28c), insbesondere mittels einer
Klemmschraube, in der Zusatzausnehmung (26) festklemmbar ist.
19. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 14 und gemäß mindestens
einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Sägekette (204) durch den zur Zusatzausnehmung (26) benachbart angeordneten Freiraum (24a) in Richtung auf das Werkstück (400) zu bewegt und
daß sich die Sägekette (204) durch den von der Zusatzausnehmung (26) entfernt angeordneten Freiraum (24b) in Richtung vom Werkstück (400) weg bewegt.
daß sich die Sägekette (204) durch den zur Zusatzausnehmung (26) benachbart angeordneten Freiraum (24a) in Richtung auf das Werkstück (400) zu bewegt und
daß sich die Sägekette (204) durch den von der Zusatzausnehmung (26) entfernt angeordneten Freiraum (24b) in Richtung vom Werkstück (400) weg bewegt.
20. Haltevorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auflageteil (10) mindestens ein
im wesentlichen rechteckförmiges Außenrahmenteil (14) und
mindestens ein mit dem Außenrahmenteil (14) fest verbundenes
Innenrahmenteil (12) aufweist, wobei die Klemmeinrichtung (20) auf
dem Innenrahmenteil (12) angeordnet ist.
21. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß das Innenrahmenteil (12) in Form von mindestens zwei im
wesentlichen parallel zueinander angeordneten, sich in zur
Schwenkachse (A) im wesentlichen rechtwinkliger Richtung
erstreckenden Streben (12a, 12b) ausgebildet ist.
22. Haltevorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß insbesondere im Randbereich der
Haltevorrichtung (100) mindestens ein zur Anlage am Werkstück
(400) vorgesehener, insbesondere winkelförmiger Anschlag (70,
72) vorgesehen ist, der eine zur Schwenkachse (A) im wesentlichen
parallele Längserstreckung aufweist.
23. Haltevorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (100),
insbesondere das Auflageteil (10), auf mindestens einer
Säulenführung (16a, 16b), insbesondere auf mindestens zwei
vorzugsweise aus Vierkantrohr gefertigten Führungsschienen, in
zur Schwenkachse (A) im wesentlichen rechtwinkliger
Schieberichtung (D) verschieblich gelagert ist und auf diesen
Führungsschienen (16a, 16b) insbesondere mittels mindestens
eines Arretiermittels (76), vorzugsweise mittels mindestens einer
Klemmschraube, in einer Schiebeposition arretierbar ist.
24. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 20 oder 21 oder 23 und gemäß
Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (70, 72)
am Außenrahmenteil (14) und/oder an den Führungsschienen (16a,
16b) verschiebbar und/oder verstellbar eingeschoben und/oder
angeklemmt ist.
25. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlag (70, 72) an mindestens einer Schiebeführung
(18) angeordnet ist, die zumindest partiell innerhalb des
Auflageteils (10), insbesondere innerhalb des Außenrahmenteils
(14), in zur Schwenkachse (A) im wesentlichen rechtwinkliger
Schieberichtung (D) verschieblich gelagert ist und innerhalb des
Auflageteils (10) insbesondere mittels mindestens eines
Arretiermittels (78a, 78b), vorzugsweise mittels mindestens einer
Klemmschraube, in einer Schiebeposition arretierbar ist.
26. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schiebeführung (18)
mindestens ein erstes Schiebeteil (18a), das zumindest partiell innerhalb einer sich in zur Schwenkachse (A) im wesentlichen rechtwinkliger Richtung erstreckenden ersten Strebe des Außenrahmenteils (14) verschieblich gelagert ist und innerhalb dieser ersten Strebe in der Schiebeposition arretierbar ist, und
mindestens ein zweites Schiebeteil (18b), das zumindest partiell innerhalb einer sich in zur Schwenkachse (A) im wesentlichen rechtwinkliger Richtung erstreckenden zweiten Strebe des Außenrahmenteils (14) verschieblich gelagert ist und innerhalb dieser zweiten Strebe in der Schiebeposition arretierbar ist, aufweist.
mindestens ein erstes Schiebeteil (18a), das zumindest partiell innerhalb einer sich in zur Schwenkachse (A) im wesentlichen rechtwinkliger Richtung erstreckenden ersten Strebe des Außenrahmenteils (14) verschieblich gelagert ist und innerhalb dieser ersten Strebe in der Schiebeposition arretierbar ist, und
mindestens ein zweites Schiebeteil (18b), das zumindest partiell innerhalb einer sich in zur Schwenkachse (A) im wesentlichen rechtwinkliger Richtung erstreckenden zweiten Strebe des Außenrahmenteils (14) verschieblich gelagert ist und innerhalb dieser zweiten Strebe in der Schiebeposition arretierbar ist, aufweist.
27. Haltevorrichtung gemäß Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Schiebeteil (18a)
mindestens ein zumindest partiell innerhalb der ersten Strebe des Außenrahmenteils (14) verlaufendes, insbesondere aus Rundrohr gefertigtes erstes Rahmenschiebeteil (18a1) sowie
mindestens ein zum ersten Rahmenschiebeteil (18a1) im wesentlichen parallel und geringfügig beabstandet angeordnetes, an seinem freien Ende mit dem freien Ende des ersten Rahmenschiebeteils (18a1) fest verbundenes, insbesondere aus Rundrohr gefertigtes erstes Anschlagschiebeteil (18a2), an dessen dem freien Ende entgegengesetzten Ende der Anschlag (70, 72) angeordnet ist,
aufweist und
daß das zweite Schiebeteil (18b)
mindestens ein zumindest partiell innerhalb der zweiten Strebe des Außenrahmenteils (14) verlaufendes, insbesondere aus Rundrohr gefertigtes zweites Rahmenschiebeteil (18b1) sowie
mindestens ein zum zweiten Rahmenschiebeteil (18b1) im wesentlichen parallel und geringfügig beabstandet angeordnetes, an seinem freien Ende mit dem freien Ende des zweiten Rahmenschiebeteils (18b1) fest verbundenes, insbesondere aus Rundrohr gefertigtes zweites Anschlagschiebeteil (18b2), an dessen dem freien Ende entgegengesetzten Ende der Anschlag (70, 72) angeordnet ist,
aufweist.
daß das erste Schiebeteil (18a)
mindestens ein zumindest partiell innerhalb der ersten Strebe des Außenrahmenteils (14) verlaufendes, insbesondere aus Rundrohr gefertigtes erstes Rahmenschiebeteil (18a1) sowie
mindestens ein zum ersten Rahmenschiebeteil (18a1) im wesentlichen parallel und geringfügig beabstandet angeordnetes, an seinem freien Ende mit dem freien Ende des ersten Rahmenschiebeteils (18a1) fest verbundenes, insbesondere aus Rundrohr gefertigtes erstes Anschlagschiebeteil (18a2), an dessen dem freien Ende entgegengesetzten Ende der Anschlag (70, 72) angeordnet ist,
aufweist und
daß das zweite Schiebeteil (18b)
mindestens ein zumindest partiell innerhalb der zweiten Strebe des Außenrahmenteils (14) verlaufendes, insbesondere aus Rundrohr gefertigtes zweites Rahmenschiebeteil (18b1) sowie
mindestens ein zum zweiten Rahmenschiebeteil (18b1) im wesentlichen parallel und geringfügig beabstandet angeordnetes, an seinem freien Ende mit dem freien Ende des zweiten Rahmenschiebeteils (18b1) fest verbundenes, insbesondere aus Rundrohr gefertigtes zweites Anschlagschiebeteil (18b2), an dessen dem freien Ende entgegengesetzten Ende der Anschlag (70, 72) angeordnet ist,
aufweist.
28. Motorsäge (200), vorzugsweise Kettensäge, schwenkgelagert
mittels mindestens einer Haltevorrichtung (100) gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 27.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE10229671A DE10229671A1 (de) | 2001-07-04 | 2002-07-02 | Haltevorrichtung für Motorsäge, insbesondere für Kettensäge |
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|---|---|---|---|
| DE10132369 | 2001-07-04 | ||
| DE10229671A DE10229671A1 (de) | 2001-07-04 | 2002-07-02 | Haltevorrichtung für Motorsäge, insbesondere für Kettensäge |
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|---|---|
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ID=7690552
Family Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE20210223U Expired - Lifetime DE20210223U1 (de) | 2001-07-04 | 2002-07-02 | Haltevorrichtung für Motorsäge, insbesondere für Kettensäge |
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Family Applications Before (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20210223U Expired - Lifetime DE20210223U1 (de) | 2001-07-04 | 2002-07-02 | Haltevorrichtung für Motorsäge, insbesondere für Kettensäge |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE20210223U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP2275219A1 (de) * | 2009-07-15 | 2011-01-19 | Techtronic Power Tools Technology Limited | Fussplattenanordnung für eine Stichsäge |
| EP3015230A1 (de) * | 2014-10-30 | 2016-05-04 | Firma Walter Müller jun. | Sägehilfsvorrichtung für eine kettensäge |
| DE102017102571A1 (de) | 2017-02-09 | 2018-08-09 | Florian Wolfgang Winter | Adapter-Vorrichtung für eine Motorsäge |
| US11305405B2 (en) | 2017-08-28 | 2022-04-19 | Husqvarna Ab | Cutter clamp, an attachment device, a cutter clamp kit and a holding frame |
-
2002
- 2002-07-02 DE DE20210223U patent/DE20210223U1/de not_active Expired - Lifetime
- 2002-07-02 DE DE10229671A patent/DE10229671A1/de not_active Ceased
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP2275219A1 (de) * | 2009-07-15 | 2011-01-19 | Techtronic Power Tools Technology Limited | Fussplattenanordnung für eine Stichsäge |
| EP3015230A1 (de) * | 2014-10-30 | 2016-05-04 | Firma Walter Müller jun. | Sägehilfsvorrichtung für eine kettensäge |
| DE102017102571A1 (de) | 2017-02-09 | 2018-08-09 | Florian Wolfgang Winter | Adapter-Vorrichtung für eine Motorsäge |
| DE102017102571B4 (de) | 2017-02-09 | 2019-02-28 | Florian Wolfgang Winter | Adapter-Vorrichtung für eine Motorsäge |
| US11305405B2 (en) | 2017-08-28 | 2022-04-19 | Husqvarna Ab | Cutter clamp, an attachment device, a cutter clamp kit and a holding frame |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE20210223U1 (de) | 2002-11-14 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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