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DE10227323A1 - Plattenförderkette - Google Patents

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DE10227323A1
DE10227323A1 DE2002127323 DE10227323A DE10227323A1 DE 10227323 A1 DE10227323 A1 DE 10227323A1 DE 2002127323 DE2002127323 DE 2002127323 DE 10227323 A DE10227323 A DE 10227323A DE 10227323 A1 DE10227323 A1 DE 10227323A1
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DE2002127323
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Wolfgang Janzen
Klaus Prof. Dr.-Ing. Nendel
Peter Dipl.-Ing. Meynerts
Wilfried Günther
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Flexon GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Transportkette, die eine Vielzahl aufeinanderfolgender Kettenglieder (1) aus Metall aufweist, die jeweils aus zwei parallelen Innenlaschen (2) bestehen, die endseitig über jeweils zwei zylindrische Buchsen (3) fest miteinander verbunden sind und die jeweils über zwei parallele durch Gelenkbolzen (4) fest miteinander verbundene Außenlaschen (5) miteinander verbunden sind, wobei die Gelenkbolzen (4) in Lagerbohrungen (6) der Buchsen (3) gelagert sind, die auf beiden Seiten von innen nach außen konisch erweiternd ausgebildet sind, wobei jeweils auf die die Außenlaschen (5) überragenden, einem Kettenglied (1) zugeordneten Enden (4.1) der Gelenkbolzen (4) ein plattenförmiges Tragelement (10) aufgeklipst ist.

Description

  • Aus US-A-4 096 943 ist eine Transportkette in Form einer sogenannten Plattenförderkette bekannt, mit einer Grundkette in Form einer Rollenkette, deren Kettenglieder jeweils durch zwei parallele Innenlaschen gebildet werden, die über zwei Gelenkbolzen miteinander verbunden sind und auf denen Rollenkörper gelagert sind. Die aufeinanderfolgenden Kettenglieder sind jeweils über zwei parallele Außenlaschen miteinander verbunden, die jeweils endseitig an den überragenden freien Enden der Gelenkbolzen befestigt sind. Auf die einzelnen Kettenglieder sind jeweils plattenförmige Tragelemente aufgesteckt, die jeweils aus einer Tragplatte bestehen, die parallel zu den Gelenkbolzen ausgerichtet sind und die auf ihrer Unterseite mit einem Führungselement versehen ist, das zwei parallele senkrecht zur Tragplatte ausgerichtete Führungsstege aufweist. Das Führungselement besteht aus einem inneren, mit Ausnehmungen für die freien Enden der Gelenkbolzen versehenen Federteil und einem das Federteil übergreifenden Abdeckteil, so daß die freien Enden der Gelenkbolzen gegenüber den führenden Flächen der Führungsschiene abgedeckt sind. Das Federteil und das Abdeckteil sind beide durch eine spanlose Umformung aus einem Metallblech hergestellt, ineinandergesteckt und mit der Abdeckplatte vernietet. Der Nachteil dieser Konstruktion besteht darin, daß durch die Verwendung von zwei gesonderten Formteilen für das Führungselement bei der Verbindung mit der Tragplatte die geforderte Maßgenauigkeit nicht einzuhalten ist.
  • Um dies zu vermeiden hat man das Tragelement mit seiner Tragplatte und dem zugeordneten Führungselement einstöckig aus Kunststoff hergestellt, um die geforderter Maßhaltigkeit einhalten zu können.
  • Transportketten auf der Basis einer sogenannten Rollenkette sind nicht kurvengängig und können dementsprechend nicht für alle Einsatzfälle angewendet werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine vorzugsweise kurvengängige Transportkette der vorstehend bezeichneten Art zu schaffen, die die vorstehend aufgeführten Nachteile vermeidet.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Transportkette, die eine Grundkette mit einer Vielzahl aufeinanderfolgender Kettenglieder aus Metall aufweist, die jeweils aus zwei parallelen Innenlaschen bestehen, die endseitig über jeweils zwei zylindrische Buchsen fest miteinander verbunden sind und die jeweils über zwei parallele durch Gelenkbolzen fest miteinander verbundene Außenlaschen gelenkig miteinander verbunden sind, wobei die Gelenkbolzen in Lagerbohrungen der Buchsen gelagert und die auf beiden Seiten von innen nach außen konisch erweiternd ausgebildet sind und wobei jeweils auf die die Außenlasche überragenden Enden der Gelenkbolzen eines Kettengliedes ein plattenförmiges Tragelement mit nach unten gerichteten Führungselementen aufgeklipst ist. Der besondere Vorteil besteht darin, daß durch die Verwendung von fest mit den Innenlaschen verbundenen Buchsen mit nach außen zu beiden Seiten hin konisch erweiterter Lagerbohrung die geforderte Kurvengängigkeit erreicht wird, wobei der Vorteil zudem darin besteht, daß zylindrische Gelenkbolzen verwendet werden können, die maßgenau durch einfaches Ablängen von einem Stabmaterial herstellbar sind. Bei geringer Verschleißbelastung können auf eine derartige Grundkette Tragelemente mit einstöckig angeformten Führungselementen aus Kunststoff bekannter Bauart aufgeklipst werden. Bei starker Belastung mit zu erwartendem hohen Verschleiß sind die Tragelemente bevorzugt aus Metall hergestellt.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die plattenförmigen Tragelemente jeweils aus einer parallel zu den Gelenkbolzen ausgerichteten Tragplatte und einem auf der Unterseite angeordneten Führungselement bestehen, das zwei senkrecht zur Tragplatte ausgerichtete Führungsstege aus federelastischem Metall aufweist, die die Enden der Gelenkbolzen übergreifen und das Tragelement mit diesem formschlüssig fest verbinden. Die Tragplatte kann hierbei aus Kunststoff oder Metall hergestellt sein.
  • Da die Länge der die Außenlaschen überragenden freien Enden der Gelenkbolzen größer ist als die Dicke des für die Führungselemente zur Verfügung stehenden federelastischen Materials, vorzugsweise einem Blech aus Federstahl, ist in Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß jeweils auf die freien Enden der Gelenkbolzen eines Kettengliedes ein mit zwei entsprechenden Ausnehmungen versehenes laschenförmiges Zwischenstück aufgesetzt ist, das auf seiner Außenseite mit wenigstens einer Nase versehen ist, die in eine entsprechende Ausnehmung am zugeordneten Führungssteg des Tragelementes eingreift. Das Zwischenstück kann aus Metall aber auch aus Kunststoff hergestellt sein, wobei die Ausnehmungen so dimensioniert sein können, daß eine Preßverbindung zwischen den Enden der Gelenkbolzen und dem Zwischenstück gegeben ist. Die Nase muß in ihrem Querschnitt so bemessen sein, daß die in Durchlaufrichtung auftretenden Kräfte zwischen den Kettengliedern und dem Transportelement zuverlässig übertragen werden. Die Verwendung eines Zwischenstücks hat den Vorteil, daß eine derartige aus Metall hergestellte Plattenförderkette mit den gleichen Kettenführungen verwendet werden kann, wie sie für Plattenförderketten mit Tragelemente aus Kunststoff eingesetzt werden, also austauschbar sind.
  • Weitere Merkmale und Ausgestaltungen der Erfindung sind den Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung und den Zeich nungen eines Ausführungsbeispiels zu entnehmen. Die Zeichnungen zeigen:
    • 1 eine perspektivische Darstellung eines Transportkettenstücks, teilweise in Sprengdarstellung,
    • 2 ein Transportelement in Sprengdarstellung,
    • 3 einen Querschnitt durch die Transportkette gemäß 1 mit Führungsbahn,
    • 4 das Kettenstück gemäß 1 in einer Aufsicht im Kurvenlauf,
    • 5 das Kettenstück gemäß 1 in einer Seitenansicht,
    • 6 in größerem Maßstab einen Horizontalschnitt durch eine Buchse.
  • Aus der Explosionsdarstellung in 1 ist der Aufbau der Transportkette zu erkennen. Diese besteht im wesentlichen aus einer Grundkette aus Metall mit einer einer Vielzahl aufeinanderfolgender Kettenglieder 1, die aus jeweils zwei parallelen Innenlaschen 2 bestehen, die jeweils endseitig über zwei zylindrische Buchsen 3 fest miteinander verbunden sind. Die Kettenglieder 1 sind jeweils – wie die Sprengdarstellung erkennen läßt – über zwei parallele, durch Gelenkbolzen 4 fest miteinander verbundene Außenlaschen 5 gelenkig miteinander verbunden. Die Gelenkbolzen 4 sind hierbei in Lagerbohrungen 6 der Buchsen 3 gelagert, die – wie aus 6 ersichtlich – auf beiden Seiten von innen nach außen konisch erweiternd ausgebildet sind. Die Gelenkbolzen 4 sind in ihrer Länge so bemessen, daß sie die Außenlaschen 5 auf der Außenfläche überragen.
  • Um zu vermeiden, daß die die Außenlaschen überragenden freien Enden der Gelenkbolzen 4 mit den Seitenführungsflächen 15.1 der Führungsbahn in Berührung kommen, ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel auf jeder Seite auf die Gelenkbolzen 4 ein Zwischenstück 7, beispielsweise aus Kunststoff, aufgesteckt, das mit Ausnehmungen 8 zur Aufnahme der Gelenkbolzenenden versehen ist. Die Dicke des Zwischenstücks 7 ist so bemessen, daß die freien Enden der Gelenkbolzen 4 die Außenfläche des Zwischenstücks nicht mehr überragen.
  • Auf seiner Außenfläche ist das Zwischenstück 7 jeweils mit wenigstens einer Nase 9 versehen, so daß ein Transportelement 10 – wie in der Sprengdarstellung dargestellt – auf die Grundkette in Form der Buchsenkette aufgeklipst werden kann.
  • Wie aus der Sprengdarstellung in 2 ersichtlich, besteht das Transportelement 10 im wesentlichen aus einer Tragplatte 11, die auf ihrer Unterseite mit einem hutartig geformten Führungselement 12 versehen ist. Das hutartige Führungselement 12 weist einen Mittelsteg 12.1 auf, der an beiden Seiten abgewinkelte Führungsstege 12.2 aufweist. Die freien Enden 12.3 der Führungsstege 12.2 sind nach außen abgewinkelt. Das Führungselement 12 ist aus einem dünnen Federblech geformt und über Nieten 13 mit der Tragplatte 11 fest verbunden.
  • Die Tragplatte besteht vorzugsweise aus Metall.
  • Die beiden Führungsstege 12.2 sind jeweils mit einer Ausnehmung 14 versehen, die der Nase 9 am Zwischenstück 7 zugeordnet ist, so daß sich nach dem Rufklipsen des Tragelementes 10 auf die mit der Buchsenkette verbundenen Zwischenstücke 7 eine formschlüssige Verbindung ergibt. Die freien Enden der Gelenkbolzen 4 sind hierbei nach außen abgedeckt. Die Stirnflä che der Nase 9 ist hierbei flächengleich mit der Außenfläche der Führungsstege 12.2.
  • Wie aus 3 ersichtlich, wird eine derartige Transportkette in einer zwei mit Abstand zueinander angeordnete Stege 15 aufweisenden Führungsbahn geführt, wobei die Transportkette mit ihren die Führungsstege 12.2 überragenden Enden ihrer Tragplatten 11 auf den Stegen 15 aufliegt und mit den abgewinkelten freien Enden 12.3 die Stege 15 untergreift, so daß eine formschlüssige, kippfreie Führung auch in Kurven gewährleistet ist. Die Flächen der Führungsstege 12.2 liegen hierbei zumindest in einer Kurve an der jeweils inneren Seitenführungsfläche 15.1 an.
  • 4 zeigt in einer Aufsicht ein Kettenstück im Kurvenlauf. Die Laufrichtung ist durch den Pfeil 16 angegeben.
  • Wie aus 4 in Verbindung mit 5 erkennbar ist, sind die Tragplatten 11 – bezogen auf die Laufrichtung entsprechend Pfeil 16 an ihrer Vorderkante 17 von der Oberseite nach vorne gegen die Kettenglieder 1 abfallend abgeschrägt und an ihrer Hinterkante von der Unterseite nach hinten von den Kettengliedern 1 aus ansteigend abgeschrägt, so daß jeweils die Vorderkante 17 einer Transportplatte von der Hinterkante 18 der vorlaufenden Transportplatte im Kurvenverlauf auf der Innenseite überdeckt ist, wie das aus 4 ersichtlich ist.
  • Das Maß der Abschrägungen in ihrer Projektion in der Erstreckung in Laufrichtung ist jeweils in etwa doppelt so lang wie die Dicke der Tragplatte. Das Maß des Spaltabstandes S ( 5) zwischen der Abschrägung einer Hinterkante und der Abschrägung der nächstfolgenden Vorderkante entspricht in etwa der Hälfte der Dicke D der Transportplatte. Bei derartigen Abmessungen ist auch ein ausreichender negativer Umlenkungsradius gewährleistet, d. h. eine Umlenkung der Kette um einen Mittelpunkt, der oberhalb der Transportplatten liegt.
  • In 6 ist in einem Horizontalschnitt in größerem Maßstab eine Buchse 3 dargestellt. Wie aus dem Schnitt ersichtlich, weist die Lagerbohrung 6 einen zylindrischen Mittelbereich 6.1 auf, an den sich nach beiden Seiten die sich konisch erweiternden Endbereiche 6.2 anschließen. Der Durchmesser des zylindrischen Mittenbereiches 6.1 ist geringfügig größer als der Außendurchmesser des zylindrischen Gelenkbolzens 4, so daß im Kurvenverlauf eine gute Auslenkbarkeit senkrecht zur Achse der Gelenkbolzen gegeben ist und relativ enge Kurvenradien möglich sind.
  • Die Buchsen 6 sind jeweils an ihren Stirnseiten mit einem umlaufenden Kragen 6.3 versehen, dessen Außendurchmesser geringfügig größer ist als der Innendurchmesser der entsprechenden Bohrungen 2.1 der Innenlaschen 2, so daß die Buchsen 3 mit den Innenlaschen 2 über eine Preßverbindung fest verbindbar sind.
  • Die Buchsen 3 sind zweckmäßigerweise aus einem pulvermetallurgischen Sintermaterial hergestellt, so daß eine hohe Maßgenauigkeit auch in der Serienfertigung gewährleistet ist. Die Herstellung der Buchsen 3 aus einem Sintermaterial erlaubt es ferner, ein selbstschmierendes Material zu verwenden, wobei das Sintermaterial entweder mit einem Schmiermittel getränkt sein kann oder aber Stoffe mit entsprechenden Gleiteigenschaften eingesintert sein können.

Claims (13)

  1. Transportkette, die eine Vielzahl aufeinanderfolgender Kettenglieder (1) aus Metall aufweist, die jeweils aus zwei parallelen Innenlaschen (2) bestehen, die endseitig über jeweils zwei zylindrische Buchsen (3) fest miteinander verbunden sind und die jeweils über zwei parallele durch Gelenkbolzen (4) fest miteinander verbundene Außenlaschen (5) miteinander verbunden sind, wobei die Gelenkbolzen (4) in Lagerbohrungen (6) der Buchsen (3) gelagert sind, die auf beiden Seiten von innen nach außen konisch erweiternd ausgebildet sind, wobei jeweils auf die die Außenlaschen (5) überragenden, einem Kettenglied (1) zugeordneten Enden (4.1) der Gelenkbolzen (4) ein plattenförmiges Tragelement (10) aufgeklipst ist.
  2. Transportkette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerbohrung (6) einen zylindrischen Mittenbereich (6.1) aufweist, an den sich nach beiden Seiten die sich konisch erweiternden Endbereiche (6.2) anschließen.
  3. Transportkette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die plattenförmigen Tragelemente (10) jeweils auf einer parallel zu den Gelenkbolzen (4) ausgerichteten Tragplatte (11) und einem auf der Unterseite angeordneten Führungselement (12) bestehen, das zwei senkrecht zur Tragplatte (11) ausgerichtete Führungsstege (12.2) aus federelastischem Metall aufweist, die die Enden der Gelenkbolzen (4) übergreifen und das Tragelement (10) mit diesem formschlüssig verbinden.
  4. Transportkette nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils auf die freien Enden (4.1) der Gelenkbolzen (4) eines Kettengliedes (1) ein mit zwei entsprechenden Ausnehmungen (8) versehenes laschenförmiges Zwischenstück (7) aufgesetzt ist, das auf seiner Außenseite mit wenigstens einer Nase (9) versehen ist, die in eine entspre chende Ausnehmung (14) am zugeordneten Führungssteg (12.2) des Tragelementes (10) eingreift.
  5. Transportkette nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte (11) und das damit verbundene Führungselement (12) aus Metall bestehen.
  6. Transportkette nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (12) im Querschnitt hutförmig gestaltet und aus einem dünnen Federblech hergestellt ist.
  7. Transportkette nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (7) aus einem Kunststoff besteht.
  8. Transportkette nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatten (11) jeweils in Laufrichtung (Pfeil 16) an ihrer Vorderkante (17) vorne von der Oberseite gegen die Kettenglieder abfallend abgeschrägt sind und an ihrer Hinterkante (18) von der Unterseite nach hinten vom Kettenglied aus ansteigend abgeschrägt sind, so daß jeweils die Hinterkante (18) einer Transportplatte (11) die Vorderkante (17) einer nachfolgenden Transportplatte (11) beim Kurvendurchlauf auf der Kurveninnenseite überdeckt.
  9. Transportkette nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch kennzeichnet, daß das Maß der Abschrägung in der Projektion in ihrer Erstreckung in Laufrichtung (Pfeil 16) jeweils in etwa doppelt so lang sind wie die Dicke D der Transportplatte (11).
  10. Transportkette nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Maß des Spaltabstandes S zwischen der Abschrägung einer Hinterkante (18) und der Abschrägung der nächstfolgenden Vorderkante (17) in etwa der Hälfte der Dicke der Tragplatte (11) entspricht.
  11. Transportkette nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchsen (3) aus einem metallurgischen Sintermetall hergestellt sind.
  12. Transportkette nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Sintermaterial selbstschmierende Eigenschaften aufweist.
  13. Kurvengängige Transportkette nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils die Lagerbohrung (6) in der Buchse (3) durchgehend zylindrisch ausgebildet ist.
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