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DE10227078A1 - Vorrichtung zum Dämpfen von Schwenkbewegungen II - Google Patents

Vorrichtung zum Dämpfen von Schwenkbewegungen II Download PDF

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DE10227078A1
DE10227078A1 DE2002127078 DE10227078A DE10227078A1 DE 10227078 A1 DE10227078 A1 DE 10227078A1 DE 2002127078 DE2002127078 DE 2002127078 DE 10227078 A DE10227078 A DE 10227078A DE 10227078 A1 DE10227078 A1 DE 10227078A1
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joint
sliding
furniture
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piece
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Martin Johannes Zimmer
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Dämpfen der Schwenkbewegung in einem durch zwei Endlagen begrenzten Schwenkbereich eines relativ zu einem ortsfesten Möbelstückteil schwenkbar gelagerten Möbelstückteils mittels eines Dämpfungselementes. Dazu umfasst das Dämpfungselement ein mindestens zweiteiliges Schubgelenk. Das Schubgelenk ist an einem der Möbelstückteile angeordnet. An dem das Schubgelenk nicht tragenden Möbelstückteil ist mindestens ein Betätigungselement angeordnet, das zumindest bei aktivierter Dämpfung mit dem Schubgelenk ein Getriebe bildend gekoppelt ist.
Mit der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zur Dämpfung der Schwenkbewegung von Möbelstückteilen entwickelt, die ein geräuscharmes Erreichen der Endlage der Schwenkbewegung ermöglicht und sowohl in die Möbelstückteile integriert als auch an diese nachrüstbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Dämpfen der Schwenkbewegung in einem durch zwei Endlagen begrenzten Schwenkbereich eines relativ zu einem ortsfesten Möbelstückteil schwenkbar gelagerten Möbelstückteils mittels eines Dämpfungselementes, das zumindest in einem an eine Endlage angrenzenden Teilschwenkbereich aktiviert ist.
  • Schwenkbar gelagerte Möbelstückteile sind z.B. Verschlussklappen, Türen, etc., eines Möbelstücks. Das ortsfeste Möbelstückteil ist dann beispielsweise der Körper des Möbelstücks. Der Schwenkbereich wird dann z.B. begrenzt durch eine offene und eine geschlossene Endlage der Verschlussklappe. Die beiden Möbelstückteile können ggf. miteinander z.B. über ein Schwenkgelenk verbunden sein. Das Schwenkgelenk kann beispielsweise ein Topfscharnier, ein Bandscharnier etc. sein. Der Schwenkbereich, in dem das Dämpfungselement aktiviert ist, grenzt entweder an die geschlossene oder die offene Endlage des schwenkbar gelagerten Möbelstückteils an.
  • Aus der DE 201 04 100 U1 ist eine Vorrichtung zum Dämpfen einer Schwenkbewegung bekannt. Hierbei betätigt der Gelenkhebel eines Topfscharniers den Hebelarm eines Rotationsdämpfers, der an der Außenseite des Gelenktopfes angeordnet ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Problemstellung zugrunde, eine Vorrichtung zu entwickeln, die ein geräuscharmes Erreichen der Endlage der Schwenkbewegung ermöglicht und sowohl in die Möbelstückteile integriert als auch an diese nachrüstbar sein kann.
  • Diese Problemstellung wird mit den Merkmalen des Hauptanspruches gelöst. Dazu umfasst das Dämpfungselement ein Schubgelenk, das aus mindestens einem in einem Hohlkörper geführten Schiebekörper besteht. Das Schubgelenk ist direkt oder indirekt an einem der beiden gegeneinander verschwenkten Möbelstückteile angeordnet. An dem das Schubgelenk nicht tragenden Möbelstückteil ist mindestens ein Betätigungselement angeordnet, das zumindest bei aktivierter Dämpfung mit dem Schubgelenk ein Getriebe bildend gekoppelt ist. Bei aktivierter Dämpfung verdrängt innerhalb des Schubgelenks der Schiebekörper im Hohlkörper gedrosselt ein Gas und/oder der Schiebekörper gleitet im Hohlkörper mit großer Reibung in zumindest einem Bereich der gemeinsamen Trennfuge entlang. Zwischen dem Hohlkörper und dem Schiebekörper ist ein Federelement angeordnet, das zumindest den Schiebekörper entgegen der Richtung der gedämpften Schiebekörperbewegung belastet.
  • Die Schwenkbewegung des beweglichen Möbelstückteils wird mittels des Getriebes in eine translatorische Bewegung innerhalb des Schubgelenks umgewandelt. Der Hohlkörper und der Schiebekörper bewegen sich relativ zueinander. Der Hohlkörper und der Schiebekörper bilden in einer ersten Alternative eine Zylinder-Kolbeneinheit. Hierbei wird ein Gas aus einem Verdrän gungsraum innerhalb des Zylinders gedrosselt verdrängt. Die Drosselung bewirkt eine Verzögerung der Schwenkbewegung und verhindert einen Rückprall beim Erreichen der Endlage der Schwenkbewegung. Die Endlage der Schwenkbewegung wird somit geräuscharm erreicht.
  • Die Zylinder-Kolbeneinheit kann hierbei unmittelbar an dem sie lagernden Möbelstückteil oder beispielsweise an einem Adapterteil befestigt sein, das mit dem tragenden Möbelstückteil verbunden ist. Hierbei kann entweder der Zylinder oder eine Kolbenstange der Zylinder-Kolbeneinheit mit dem tragenden Möbelstückteil verbunden sein.
  • Ist das Möbelstückteil, das die Zylinder-Kolbeneinheit trägt, das schwenkbar gelagerte Möbelstückteil, ist am ortsfesten Möbelstückteil ein Betätigungselement angeordnet, das das Dämpfungselement aktiviert. Ist die Zylinder-Kolbeneinheit jedoch mit dem ortsfesten Möbelstückteil verbunden, ist das Betätigungselement am schwenkbar gelagerten Möbelstückteil angeordnet.
  • Die z.B. einfachwirkende Zylinder-Kolbeneinheit und das Betätigungselement sind bei aktivierter Dämpfung als Getriebe gekoppelt. Dies kann z.B. ein Gleitkeilgetriebe, ein Schubkurbelgetriebe etc. sein.
  • Die beiden das Getriebe bildenden Bauteile können z.B. Teil eines Schwenkgelenkes sein, sie können in dessen unmittelbarer Nähe angeordnet sein, sie können aber auch z.B, in dem Bereich der Möbelstückteile angeordnet sein, in dem die Schwenkbewegung den größten Radius hat.
  • Die Zylinder-Kolbeneinheit kann eine feste oder – durch mindestens ein ggf. verstellbares Drossel- oder Blendenventil – einstellbare Dämpfungskennlinie haben. Diese kann z.B. linear, logarithmisch, progressiv, etc. sein.
  • In einer zweiten Alternative bilden der Hohlkörper und der Schiebekörper eine aufeinander abgestimmte Reibpaarung. Der Schiebekörper ist dann ein einen Reibbelag tragender Reibschlitten, der sich zur Dämpfung der Schwenkbewegung des entsprechenden Möbelteils nur mit großem Kraftaufwand in den Hohlkörper hineinschieben lässt. Die beim Einfahren des Reibschlittens in die Selbstverständlich kann der Reibbelag auch nur am Hohlkörper oder an beiden – der relativ zueinander bewegten Teile – angeordnet sein.
  • Eine dritte Alternative ist eine Kombination aus der pneumatischen und reibmechanischen Dämpfung. In diesem Fall gleitet der Kolben der Zylinder-Kolbeneinheit mit großer Reibung in der entsprechenden Zylinderbohrung des Hohlkörpers. Anstelle der zylindermantelförmigen Kontur kann die Trennfuge zwischen dem Kolben bzw. Reibschlitten und der führenden Ausnehmung des Hohlkörpers nahezu jede beliebige – für ein Schubgelenk denkbare – Raumfläche haben.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung einer schematisch dargestellten Ausführungsform.
  • 1: Teilansicht eines Möbelstücks mit geöffneter Verschlussklappe;
  • 2: Topfgelenk;
  • 3: Gehäuse einer Dämpfungsvorrichtung;
  • 4: Schubgelenk als pneumatische Zylinder-Kolbeneinheit, ausgefahren;
  • 5: wie 4, jedoch eingefahren;
  • 6: Schubgelenk als Reibdämpfer, ausgefahren;
  • 7: Frontansicht des Reibschlittens;
  • 8: Schnitt durch 1;
  • 9: 8, um 75° abgewinkelt;
  • 10: 8, um 90° abgewinkelt;
  • 11: Frontansicht zu 4;
  • 12: Detail aus 4.
  • Die 1 zeigt eine Vorrichtung zum Dämpfen der Schwenkbewegung eines relativ zu einem ortsfesten Möbelstückteil (1) schwenkbar gelagerten Möbelstückteils (5). Das ortsfeste Möbelstückteil (1) ist hierbei beispielsweise der Körper (1) eines Möbelstücks. Das schwenkbar gelagerte Möbelstückteil (5) ist z.B. eine Verschlussklappe (5), die beispielsweise mittels zweier Topfscharniere (10) zum seitlichen Aufschwenken am Körper (1) befestigt ist. Der Schwenkbereich der Verschlussklappe (5) wird z.B. durch eine geöffnete und eine geschlossene Endlage begrenzt. An der Verschlussklappe (5) ist im Ausführungsbeispiel ein Dämpfungselement (30) angeordnet. Dieses umfasst ein Schubgelenk (40).
  • Die 2 zeigt ein z.B. federbelastetes Topfscharnier (10). Es umfasst einen Montagearm (11), einen Gelenktopf (12), Gelenkhebel (26, 27) sowie eine hier nicht dargestellte Biegefeder.
  • Der Montagearm (11) ist z.B. ein bereichsweise hohler, quaderförmiger Arm, mit dem das Topfscharnier (10) im Körper (1) des Möbelstücks ausgerichtet und befestigt wird, vgl. 1. In dem zum Gelenktopf (12) zeigenden Bereich des Montagearms (11) sind zwei Bolzen (23, 24) befestigt, in denen ein äußerer Gelenkhebel (27) und ein innerer Gelenkhebel (26) gelagert sind. Der Bolzen (23) des äußeren Gelenkhebels (27) ist hierbei in Richtung des Gelenktopfes (12) und des Innenraumes des Körpers (1) versetzt zu dem Bolzen (24) des inneren Gelenkhebels (26). Die Gelenkhebel (26, 27) verbinden den Montagearm (11) mit dem Gelenktopf (12).
  • Der Gelenktopf (12) hat im Ausführungsbeispiel einen annähernd rechteckigen Rahmen (13), dessen Länge in Längsrichtung des Topfscharniers (10) größer ist als seine Breite. Ein plattenartiges Bodenteil (14) verschließt die Unterseite des Rahmens (13). Eine quer zur Längsrichtung orientierte Seite (19) des Rahmens (13) hat eine rechteckige Aussparung (17). Hierbei dient diese montagearmseitige Aussparung (17) als Bewegungsraum der Gelenkarme (26, 27). Gegenüber dieser Seite (19) und der Aussparung (17) ist der Rahmen (13) offen oder bildet eine annähernd quadratische Aussparung (15), die bündig an das Bodenteil (14) anschließt. Der Rahmen (13) trägt an seiner Oberseite z.B. einen Befestigungsflansch (16) mit Bohrungen. Nahe der montagearmseitigen Rahmenseite (19) sind im Rahmen (13) die Gelenkhebel (26, 27) in Bolzen (28, 29) versetzt zueinander gelenkig gelagert. Der Gelenkbolzen (28) des äußeren Gelenkhebels (27) liegt in der Nähe der Oberseite des Rahmens (13) an der Aussparung (17). Der Gelenkbolzen (29) des inneren Gelenks (26) ist hierzu in Richtung der Aussparung (15) und in Richtung des Bodenteils (14) versetzt.
  • Die 3 zeigt ein Gehäuse (31) des Dämpfungselements (30). Dies ist z.B. ein bereichsweise zylindrischer Kunststoffkörper mit weitgehend runder Grundfläche, dessen Höhe z.B. einem Drittel seines Durchmessers entspricht. Er endet in einem Flanschkragen (36), dessen Durchmesser wenige Millimeter größer ist als die erwähnte Grundfläche. Die Unterseite des Flanschkragens (36) liegt nach der Montage auf der Oberfläche des Möbelstückteils (5) auf und verdeckt somit die Kante der Ausfräsung (6), vgl. 1.
  • Das Gehäuse (31) hat in Längsrichtung des Topfscharniers (10) eine Sacklochbohrung (34). Konzentrisch zur Bohrung (34), die auch Teil eines büchsenförmigen, separaten Einsatzes sein kann, befindet sich in dieser ein Verdrängerzapfen (35). Der Durchmesser des z.B. zylindrischen Zapfens (35) ist beispielsweise um 2/3 kleiner als der Durchmesser der Bohrung (34). Die Bohrung (34) und der Zapfen (35) haben im Ausführungsbeispiel ca. die gleiche Länge. Das Gehäuse (31) hat im Bereich vor der Bohrung (34) eine parallel zur Kunststoffkörperachse verlaufende Nut (32) mit z.B. kreisabschnittförmigem Querschnitt. Zwischen dieser Nut (32) und der Bohrung (34) erstreckt sich ein kurzer rechteckiger Kanal (33). Oberhalb des Kanals (33) und im Bereich der Nut (32) ist der Flanschkragen (36) kreisabschnittförmig abgeschnitten, wobei sich eine Flanschstirnfläche (37) und eine Untergriffsfläche (38) ergibt.
  • Das Schubgelenk (40) als Zylinder-Kolbeneinheit, vgl. 4, umfasst als Hohlkörper das Gehäuse (31) mit der Zylinderbohrung (34) und einen darin geführten Schiebekörper (43) in Form eines Kolbens. Radial zwischen dem Kolben (43) und der Zylinderbohrung (34) befindet sich die Trennfuge (44), vgl. Figur 5, die hier die Funktion einer Arbeitsfuge hat. Die Trennfuge (44) ist nach den 4, 5, 10 und 11 im unteren Bereich durch eine Entlastungskerbe (50) unterbrochen. Die Entlastungskerbe (50), in 12 vergrößert dargestellt, ist beispielsweise parallel zur Mittellinie des Kolbens (43) ausgerichtet. Sie hat z.B. einen v-förmigen Querschnitt, der sich in Einfahrrichtung des Kolbens (43) auf einen Minimalquerschnitt oder Null verkleinert. Die Querschnittsänderung der Entlastungskerbe (50) ist über die Kerbenlänge nur beispielsweise linear.
  • Der maximale Kolbenhub beträgt etwa das Zweifache des Durchmessers der Zylinderbohrung (34). Das Ausfahren des Kolbens (43) wird durch das angrenzende Topfscharnier (10) verhindert.
  • Der Kolben (43) begrenzt innerhalb der Zylinderbohrung (34) mit dem Zylinderboden (49) einen Verdrängungsraum (45). In diesem Verdrängungsraum (45) stützt sich der Kolben (43) z.B. über eine Druckfeder (47) am Zylinderboden (49) ab. Der Kolben (43) umfasst ein in einer Ringnut (52) sitzendes Dichtelement (51), z.B. einen O-Ring. Das Dichtelement (51) kontaktiert die Innenwandung des Zylinders (42).
  • Im Kolben (43) befindet sich eine zentrale Kolbenbohrung (46), in der die Druckfeder (47) geführt ist und in die der Verdrängerzapfen (35) hineinragt. Der radiale Spalt zwischen der Kolbenbohrung (46) und dem Verdrängerzapfen (35) ist gerade so groß, dass die Druckfeder (47) mit dem notwendigen Spiel hineinpasst. Zwischen der Kolbenbohrung (46) und der Ringnut (52) erstreckt sich mindestens eine z.B. radiale Bohrung (53). Im Ausführungsbeispiel sind es zwei gegenüberliegende Bohrungen (53). Durch die Bohrungen (53) gelangt bei der einfahrenden Betätigung des Kolbens (43) schnell Luft in die Ringnut (52), um das Dichtelement (51) sofort an die Innenwandung des Zylinders (42) zu drücken. Selbstverständlich gibt es hierfür auch andere technische Lösungen.
  • Das außerhalb des Gehäuses (31) gelegene Ende des Kolbens (43) ist als Kolbenstangendruckstück (61) ausgebildet, vgl. 4. Dieser Kolbenbereich ist beispielsweise ein annähernd prismenförmiger Kunststoffkörper, der einen über die zylindri sche Außenkontur des Kolbens (43) überstehenden Anlageflansch (62) aufweist. An diesen Anlageflansch (62) schließt sich auf der Unterseite des Kolbenstangendruckstücks (61), vgl. 4, eine normal hierzu ausgerichtete, z.B. rechteckige Gleitfläche (64) an. Dem Anlageflansch (62) gegenüber liegt eine Stirnfläche (66). An die Stirnfläche (66) schließt eine konkave Schiebekeilfläche (65) an, die im Anschlussbereich mit der Stirnfläche (66) einen Winkel von z.B. etwa 130° einschließt. Die Oberseite (67) des Kolbenstangendruckstücks (61) ist parallel zur Gleitfläche (64), ihre Länge beträgt z.B. etwa 20% der Länge der Gleitfläche (64).
  • Das Schubgelenk (40) kann auch als Reibungsdämpfer ausgebildet sein, vgl. 6 und 7. Dazu wird in dem Gehäuse (31), das hier keinen Verdrängerzapfen (35) aufweist, anstelle eines zylindrischen Kolbens (43) ein Reibschlitten (73) mit z.B. rechteckigem Querschnitt in einer entsprechend geformten, geschlossenen, kanalförmigen Ausnehmung (42) geführt. Dieser Reibschlitten (73) hat eine Hauptreibfläche (74), die gegenüber der Schiebekeilfläche (65) angeordnet ist. Zumindest im Bereich dieser Hauptreibfläche (74) besteht der Reibschlitten (73) ganz- oder teilflächig aus einem Werkstoff, der in Kombination mit dem Werkstoff des Gehäuses (31) einen hohen Haft- und Gleitreibbeiwert besitzt. Wird auch für die Schiebekeilfläche (65) ein Material mit hohem Haft- und Gleitreibbeiwert verwendet, entsteht bei dem Kontakt zwischen dieser Fläche (65) und dem dort anliegenden Element des Montagearms (11) eine Reibung, durch die die Normalkraft, mit der die Hauptreibfläche (74) auf die Reibfläche (55) der Ausnehmung (42) wirkt, vergrößert. Letzteres erhöht die Dämpfungswirkung der gesamten Vorrichtung.
  • In 7 ist der Reibschlitten (73) von vorn dargestellt. Hier ist in die Hauptreibfläche (74) eine Nut (75) eingefräst, in der ein Reibbelag (76) eingelassen ist. Der Reibbelag (76) ist beispielsweise ein eingeklebtes oder anvulkanisiertes Gummimaterial. Dieser Werkstoff kann z.B. durch Halogenieren zumindest bereichsweise veredelt sein. Das seitlich neben dem Reibbelag (76) überstehende Grundmaterial des Reibschlittens (73) dient als Schutzstege (77) zum Schutz des Reibbelags (76) vor mechanischer Überlastung.
  • Im eingefahrenen Zustand befindet sich der Reibbelag (76) nahezu vollständig in der kanalartigen Ausnehmung (42) des Gehäuses (31). Dort liegt er nahezu vollflächig an, so dass die Reibpaarung keiner externen Verschmutzung unterliegt. Die beim Einfahren des Reibschlittens (73) in die Ausnehmung (42) verdrängte Luft strömt über die Trennfuge (44) ab. Ggf. hat hierzu der Hohlkörper (31) auch eine Entlüftungsbohrung.
  • In der Verschlussklappe (5), vgl. 1, sind nahe der Anschlagkante (8) zwei Ausfräsungen (6, 7) beispielsweise gleicher Tiefe angeordnet, die ineinander übergehen. Hierbei hat die von der Anschlagkante (8) entferntere Ausfräsung (6) zumindest weitgehend die Form und Fläche der Bodenfläche des Gehäuses (31) des Dämpfungselementes (30). Die Ausfräsung (7) hat z.B. die Kontur des Rahmens (13) des Gelenktopfes (12).
  • Bei der Montage des pneumatischen Dämpfungselementes (30) wird z.B. der mit dem Dichtelement (51) und dem Federelement (47) bestückte Kolben (43) in die zentrale Bohrung (34) eingeschoben. Bei dem nach dem Reibungsprinzip arbeitenden Dämpfungselement (30) entfällt das Dichtelement. Das Dämpfungselement (30) wird nun so vor dem Topfscharnier (10) positioniert, dass der Befestigungsflansch (16), vgl. 1, von oben her auf der Untergriffsfläche (38) des Gehäuses (31) aufliegt und gleichzeitig die dortige Stirnfläche (37) kontaktiert. Hierbei ragt der federbelastete Schiebekörper (43, 73) mit der Schiebekeilfläche (65) voraus in den vom Rahmen (13) des Topfscharniers (10) umgebenen Raum hinein. Mit der Stirnfläche (66) liegt es am Gelenkhebel (27) an. Nun werden das Dämpfungselement (30) und der Rahmen (13) zusammen in die Ausfräsungen (6) und (7) des Möbelstückteils (5) eingesetzt. Der Flanschkragen (36) und der Befestigungsflansch (16) liegen flach auf der Oberfläche des Möbelstückteils (5) auf. Abschließend wird der Befestigungsflansch (16) mit dem Möbelstückteil (5) mittels der Schrauben (9) verbunden.
  • Danach wird die Verschlussklappe (5) zusammen mit den Topfscharnieren (10) in den Körper (1) des Möbelstücks eingesetzt. Nach dem Ausrichten der Verschlussklappe (5) mittels der Topfscharniere (10) werden diese am Körper (1) befestigt.
  • Im Bezug auf die Bauform der Vorrichtung ist es auch denkbar, dass der Gelenktopf (12) des Schwenkgelenks (10) und der Hohlkörper (31) des Schubgelenks (40) durch mechanische Verbindungs- oder Getriebeteile miteinander verbunden sind. Auch können beide Teile (12, 31) als ein gemeinsames, gehäuseartiges Bauteil gestaltet sein.
  • Der Schiebekörper (43, 73) ragt nach 8 mit beispielsweise 80% seiner Länge in den Gelenktopf (12) hinein. Das Dämpfungselement (30) liegt nun geradlinig vor dem Montagearm (11) des Topfscharniers (10). Der Schiebekörper (43, 73) berührt jetzt z.B. mit der Gleitfläche (64) die Bodenfläche (14) des Gelenktopfes (12), vgl. 2 und 4. Die Stirnfläche (66) kontaktiert die Zone (22) des Gelenkhebels (27), vgl. 8. Die Schiebekeilfläche (65) liegt frei zugänglich im Gelenktopf (12). Im Schubgelenk (40) ist die Druckfeder (47) entspannt.
  • Im Ausgangszustand steht die Verschlussklappe (5) beispielsweise in der geöffneten Stellung, vgl. 1. Sie schließt mit der Vorderkante (2) des Körpers (1) beispielsweise einen Winkel von 90° bis 110° ein. Das einzelne Topfscharnier (10) steht überstreckt in einer geöffneten Endlage.
  • Wird die Verschlussklappe (5) geschlossen, schwenken die Gelenkhebel (26, 27) um die Bolzen (23, 24) und die Verschlussklappe (5) mit dem Gelenktopf (12) um die Gelenkbolzen (28, 29). Die Verschlussklappe (5) beschreibt so eine zwangsgeführte Schwenkbewegung von der offenen Endlage in Richtung einer geschlossenen Endlage. Beispielsweise 15° vor Erreichen der geschlossenen Endlage, vgl. 9, berührt das vordere Ende des Montagearms (11) mit der Kontaktzone (21) die Schiebekeilfläche (65) des Schiebekörpers (43, 73). Beim weiteren Schließen der Verschlussklappe (5), ggf. unterstützt durch eine im Topfgelenk (10) integrierte Biegefeder, schiebt der Montagearm (11) den Schiebekörper (43, 73) weiter in die Ausnehmung (34, 42).
  • Der Montagearm (11) ist hierbei das Betätigungselement für das Dämpfungselement (30) und bildet mit der Schiebekeilfläche (65) des Schiebkörpers (43, 73) ein Schiebekeilgetriebe (11, 65).
  • Z.B. in der Zylinder-Kolbeneinheit wird der Kolben (43) in Richtung des Verdrängungsraumes (45) verschoben und verdrängt hierbei die durch die Kolbenbewegung verdichtete Luft gedrosselt durch die Entlastungskerbe (50) in die Umgebung, vgl. 10. Hierdurch wird die Schließbewegung der Verschluss klappe (5) verzögert. Der Verdrängerzapfen (35) verringert das Luftvolumen im Verdrängungsraum (45), was zu einem schnelleren Ansprechen der Dämpfung führt.
  • Bei der Reibpaarung (31, 73) wird die Schwenkbewegung der Verschlussklappe (5) durch die Reibung zwischen dem Reibbelag (76) und der Reibfläche (55) gedämpft.
  • Die Schließbewegung wird gebremst, bis die Geschwindigkeit der Verschlussklappe (5) bei Erreichen der geschlossenen Endlage nahe Null ist. Die Verzögerung nimmt mit zunehmendem Entlanggleiten der Getriebepartner (11, 65) ab, so dass die Verschlussklappe (5) in der Endlage prallfrei stehen bleibt.
  • Zum Öffnen wird die Verschlussklappe (5) bis in die offene Endlage aufgezogen. Hierbei gleitet der Montagearm (11) entlang der Schiebekeilfläche (65) in Richtung der Oberseite (67) des Schiebekörpers (43, 73). Die Druckfeder (47) – oder ein Federelement anderer Bauweise – im Schubgelenk (40) schiebt hierbei den Schiebekörper (43, 73) in Richtung des Gelenktopfes (12). Der Schiebekörper (43, 73) bewegt sich bis er an der Kontaktzone (22) des Gelenkhebels (27) anliegt.
  • Im Ausführungsbeispiel umfasst die Vorrichtung primär das Betätigungselement (11) zur Betätigung des Dämpfungselements (30). Es ist aber auch denkbar, zusätzlich oder alternativ z.B. den Gelenkhebel (27) hierfür zu verwenden. Der Gelenkhebel (27) berührt dann über die Kontaktzone (22) beim Schließen die Schiebekeilfläche (65).
  • Die Dämpfungswirkung des Dämpfungselements (30) wird u.a. durch die Kontur der Schiebekeilfläche (65) bestimmt. Diese kann z.B. auch eine gerade, konvexe oder jede andere stetige Kontur aufweisen.
  • Im Ausführungsbeispiel verfügt das Topfscharnier (10) über eine Zuhaltevorrichtung in Form einer Biegefeder. Statt dessen kann auch z.B. ein Magnet, eine Zugfeder, oder eine andere Zuhaltevorrichtung zwischen den gegeneinander geschwenkten Möbelstückteilen (1, 5) angeordnet sein. Auch eine Ausführung ohne Zuhaltevorrichtung ist denkbar.
  • 1
    Möbelstückteil, Körper
    2
    Vorderkante
    5
    Möbelstückteil, Verschlussklappe
    6
    Ausfräsung
    7
    Ausfräsung
    8
    Anschlagkante
    9
    Schrauben
    10
    Gelenk, Schwenkgelenk, Topfscharnier
    11
    Betätigungselement; Montagearm
    12
    Gelenktopf
    13
    Rahmen
    14
    Bodenteil
    15
    Aussparung, Durchbruch
    16
    Befestigungsflansch
    17
    Aussparung, Öffnung
    19
    Rahmenseite
    21
    Kontaktzone, vorderes Ende von (11)
    22
    Kontaktzone, vorderes Ende von (27)
    23
    Bolzen
    24
    Bolzen
    26
    Gelenkhebel, innen
    27
    Betätigungselement; Gelenkhebel, außen
    28
    Bolzen
    29
    Bolzen
    30
    Dämpfungselement
    31
    Hohlkörper, Gehäuse
    32
    Nut
    33
    Kanal
    34
    Ausnehmung; Aufnahmebohrung, Sacklochbohrung
    35
    Verdrängerzapfen
    36
    Flanschkragen
    37
    Stirnfläche von (36)
    38
    Untergriffsfläche
    40
    Schubgelenk, Zylinder-Kolbeneinheit
    42
    Ausnehmung; Kanal, geschlossen
    43
    Schiebekörper, Kolben,
    44
    Trennfuge zwischen (34) und (43)
    45
    Verdrängungsraum
    46
    Kolbenbohrung, zentral
    47
    Rückstellfeder, Druckfeder
    49
    Zylinderboden
    50
    Entlastungskerbe
    51
    Dichtelement, O-Ring
    52
    Ringnut
    53
    Radialbohrungen
    55
    Reibfläche in (42)
    61
    Kolbenstangendruckstück
    62
    Anlageflansch
    64
    Gleitfläche
    65
    Getriebeglied, dämpferseitig; Schiebekeilfläche
    66
    Stirnfläche
    67
    Oberseite
    73
    Reibschlitten, Schiebekörper
    74
    Hauptreibfläche
    75
    Nut
    76
    Reibbelag
    77
    Schutzstege

Claims (10)

  1. Vorrichtung zum Dämpfen der Schwenkbewegung in einem durch zwei Endlagen begrenzten Schwenkbereich eines relativ zu einem ortsfesten Möbelstückteil schwenkbar gelagerten Möbelstückteils mittels eines Dämpfungselementes, das zumindest in einem an eine Endlage angrenzenden Teilschwenkbereich aktiviert ist, dadurch gekennzeichnet, – dass das Dämpfungselement (30) ein Schubgelenk (40) umfasst, das aus mindestens einem in einem Hohlkörper (31) geführten Schiebekörper (43, 73) besteht, – dass das Schubgelenk (40) direkt oder indirekt an einem der beiden gegeneinander verschwenkten Möbelstückteile (1, 5) angeordnet ist, – dass an dem das Schubgelenk (40) nicht lagernden Möbelstückteil (1, 5) mindestens ein Betätigungselement (11, 27) angeordnet ist, das zumindest bei aktivierter Dämpfung mit dem Schubgelenk (40) ein Getriebe (11, 27, 65) bildend gekoppelt ist, – dass bei aktivierter Dämpfung innerhalb des Schubgelenks (40) der Schiebekörper (43, 73) im Hohlkörper (31) ein Gas gedrosselt verdrängt und/oder der Schiebekörper (43) im Hohlkörper (31) mit großer Reibung in zumindest einem Bereich der gemeinsamen Trennfuge (44) entlanggleitet, und – dass zwischen dem Hohlkörper (31) und dem Schiebekörper (43, 73) ein Federelement (47) angeordnet ist, das zumindest den Schiebekörper (43, 73) entgegen der Richtung der gedämpften Schiebekörperbewegung belastet.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe ein Schiebekeilgetriebe (11, 27, 65) ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk als Schwenkgelenk ein Topfscharnier (10) ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Topfscharnier (10) einen Gelenktopf (12) mit einem in der Schwenkebene des Topfscharniers (10) liegenden Öffnung (15) hat.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungselement (30) in dem schwenkbar gelagerten Möbelstückteil (5) in der Schwenkebene des Topfgelenks (10) angeordnet ist, wobei das dämpferseitige Getriebeglied (65) durch die Öffnung (15) in den Scharniertopf (12) ragt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement das vordere Ende (22) des Montagearms (11) des Topfscharniers (10) ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schubgelenk (40) eine einfach wirkende Zylinder-Kolbeneinheit ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (31) einen zentralen Verdrängerzapfen (35) trägt, der bei eingefahrenem Schiebekörper (43) in dessen zentrale Kolbenbohrung (46) zumindest nahezu vollständig hineinragt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schubgelenk (40) eine Reibpaarung aus einem Hohlkörper (31) und einem Reibschlitten (73) ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Reibschlitten (73) zumindest bereichsweise ein Reibbelag (76) angeordnet ist.
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