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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Befestigen einer Materialbahn auf einer Unterlage, insbesondere
von Dünn-
oder Dickschichtfolien zur Fahrbahnmarkierung, mit mindestens einem
auf die Materialbahn einwirkenden Element und einer Einrichtung
zum Bewegen des Elements auf der Materialbahn.
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Vorrichtungen der hier in Rede stehenden
Art finden vor allem in der Bauindustrie Anwendung, wobei die dort
verwendeten Vorrichtungen zum Einebnen oder Glätten diverser Unterlagen bzw.
Materialien dienen.
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Die bekannten Vorrichtungen werden
beispielsweise zum Einebnen und Glätten sandiger Untergründe oder
unebener Böden
verwendet. Auch beim Bau von Flachdächern werden oftmals Vorrichtungen
der in Rede stehenden Art eingesetzt, um Dachpappe auf einem Flachdach
glatt auszulegen und auf der Unterlage anzudrücken.
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Bei den bereits bekannten Vorrichtungen
ist nachteilig, dass diese die zu glättenden Untergründe bzw.
zu befestigenden Materialbahnen oftmals in nicht zufriedenstellender
Weise glätten
oder befestigen können.
Um eine ausreichende Glätte
bzw. Befestigung zu erzielen, ist es häufig erforderlich, dass der
Bediener einen Arbeitsschritt – nämlich das Überfahren
der Materialbahn oder des Untergrunds – wiederholt ausführen muss.
Damit ist ein hoher Zeitaufwand verbunden, der sich gerade im Baubereich
als besonders nachteilig hinsichtlich entstehender Kosten auswirkt.
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Mit anderen Worten ist es mit den
bekannten Vorrichtungen oft nur unter erheblichem Aufwand möglich, eine
Materialbahn auf einer Unterlage in zufriedenstellender Glätte aufzubringen
und zu befestigen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten
Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass eine Materialbahn
mit einfachen Mitteln unter möglichst
geringem Zeitaufwand mit zufriedenstellender Glätte und Festigkeit auf eine
Unterlage aufbringbar ist.
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Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe
hinsichtlich einer Vorrichtung zum Befestigen einer Materialbahn
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 ge löst. Danach ist eine Vorrichtung zum
Befestigen einer Materialbahn dadurch gekennzeichnet, dass das Element
zu Vibrationen anregbar ist.
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In erfindungsgemäßer Weise ist zunächst erkannt
worden, dass ein Element, das zu Vibrationen anregbar ist, eine
Materialbahn besonders schnell und mit zufriedenstellender Glätte auf
eine Unterlage aufbringen kann, da sich die Materialbahn durch einen
Rütteleffekt
entweder der Struktur der Unterlage optimal anpasst oder eventuell
lose Stücke
der Unterlage unter der Materialbahn eben verteilt werden. Darüber hinaus
ist in erfindungsgemäßer Weise
erkannt worden, dass es einem vielfachen Überfahren einer Materialbahn
gleich kommt, wenn diese einmal überfahren
wird, dabei aber einer Vielzahl von Schwingungsprozessen unterworfen
wird. Insofern ist durch den Einsatz eines vibrierenden Elements ein
enormer Zeitgewinn realisiert.
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Folglich ist eine Vorrichtung zum
Befestigen einer Materialbahn angegeben, durch die eine Materialbahn
mit einfachen Mitteln unter möglichst
geringem Zeitaufwand mit zufriedenstellender Glätte und Festigkeit auf eine
Unterlage aufbringbar ist.
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In ganz besonders vorteilhafter Weise
könnte
das Element durch eine Rütteleinrichtung
zu Vibrationen anregbar sein. Die Vorkehrung einer Rütteleinrichtung
hat den Vorteil, dass das Element in definierter Weise maschinell
anregbar ist. Darüber
hinaus ist denkbar, dass die Rütteleinrichtung
die Einstellung verschiedener Arbeitsmoden, insbesondere mit verschiedenen
Frequenzen oder Amplituden, ermöglicht.
Hierdurch ist eine hinsichtlich der Unterlage optimierte Anwendung
der Vorrichtung realisierbar.
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In ganz besonders vorteilhafter Weise
könnte
die Rütteleinrichtung
elektrisch betreibbar sein. Bei dieser Variante wäre denkbar,
dass auf Akkus oder Batterien zugegriffen wird, wodurch ein mobiler
Einsatz der Vorrichtung ermöglicht
wird. Denkbar ist auch, dass auf ein vorhandenes Festnetz zugegriffen wird,
was eine nahezu unbegrenzte Laufzeit der Vorrichtung ermöglicht.
Darüber
hinaus ist von Vorteil, dass Elektrizität einen abgasarmen Einsatz
der Vorrichtung realisiert.
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Der Rütteleinrichtung könnte ein
Akku oder eine Batterie, vorzugsweise eine Autobatterie, zugeordnet
sein. Durch die Verwendung einer Autobatterie wird vorteilhaft eine
kommerziell leicht verfügbare Energiequelle
verwendet, die einfach austauschbar und leicht verfügbar ist.
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Die Autobatterie könnte eine
Spannung von 12 Volt liefern. Solche Batterien sind besonders kompakt
und daher platzsparend. Folglich kann bei Verwendung einer Batterie
dieses Typs ein besonders kompakter Aufbau der Vorrichtung erzielt
werden.
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Die Autobatterie könnte eine
Spannung von 24 Volt liefern. Die Verwendung einer Autobatterie dieses
Typs ist dahingehend vorteilhaft, dass sie Rütteleinrichtungen mit hoher
Leistung antreiben kann. Insofern können auch Befestigungsprozesse
auf schwieriger Unterlage ausgeführt
werden.
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Die Rütteleinrichtung könnte manuell
betreibbar sein. In ganz besonders vorteilhafter Weise ist durch
diese Ausführung
realisiert, dass die Vorrichtung unabhängig von Energiequellen praktisch
an jedem Ort in einfacher Weise betreibbar ist. Der Bediener ist
somit unabhängig
von Stromnetzen, Batterien oder anderen Energiequellen.
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Das Element könnte als drehbare Walze oder
Rolle ausgebildet sein. Diese Ausgestaltung gewährleistet eine besonders schonende
Befestigung der Materialbahn, da die Walze oder Rolle beim Einwirken
auf die Materialbahn auf dieser abrollt und folglich nahezu keine
Reibungskräfte
auf die Materialbahn überträgt. Das
Element bzw. die Walze oder Rolle könnte gegebenfalls beheizbar
sein, um die Materialbahn zu erwärmen
und zu erweichen. Hierdurch kann sich die Materialbahn in besonders
einfacher Weise den Strukturen der Unterlage anpassen.
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Die Breite des Elements oder der
Walze oder Rolle könnte
zwischen 20 und 60 cm betragen. Diese Ausgestaltung des Elements,
der Walze oder Rolle hat den Vorteil, dass eine hohe Druckkraft
auf die Materialbahn aufgebracht werden kann, weil sich das Gewicht
der Vorrichtung auf eine relativ kleine Auflagefläche konzentriert.
Darüberhinaus
wird durch die Wahl dieser Dimensionierung des Elementes sichergestellt,
dass insbesondere Dünn-
oder Dickschichtfolien zur Fahrbahnmarkierung in ihrer gesamten Breite
vom Element bedeckt werden. Dies bewirkt eine besonders intensive
Einwirkung des Elements auf die Materialbahn, die dadurch einen
besonders guten Verbund mit der Unterlage eingehen kann.
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Das Element oder die Walze oder Rolle könnten zum
Verfahren der Einrichtung antreibbar sein. Hierbei ist vorteilhaft,
dass an der Einrichtung keine Räder
oder ähnliche
Antriebsmittel vorgesehen werden müssen, weil das Element, die
Walze oder Rolle, die der Einwirkung auf die Materialbahn dient, selbst
als Antriebsmittel – quasi
als Rad – fungieren. Insofern
ist ein besonders kompakter und einfacher Aufbau der gesamten Vorrichtung
realisiert.
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Das Element oder die Walze oder Rolle könnten durch
einen Motor antreibbar sein. Durch diese Ausgestaltung ist besonders
vorteilhaft ein kraftschonender Betrieb der Vorrichtung realisiert,
da ein Bediener durch den Motor unterstützt bzw. entlastet wird. Darüber hinaus
ist vorteilhaft, dass bei Verwendung eines Motors eine gleichmäßige und
kontinuierliche Bewegung der Vorrichtung über die Materialbahn realisierbar
ist.
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Die Einrichtung zum Bewegen des Elements auf
der Materialbahn könnte
als personenbeförderndes
Fahrzeug ausgebildet sein. Eine solche Ausgestaltung hat den Vorteil,
dass der Bediener der Vorrichtung während des Befestigungsprozesses
nicht durch Laufen oder Gehen ermüdet, da er durch das Fahrzeug
befördert
wird. Darüber
hinaus kann der Bediener bei einem Einsatz im Freien durch eventuelle
Vorkehrungen vor Witterungseinflüssen
geschützt
werden.
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Die Einrichtung zum Bewegen des Elements oder
der Walze oder Rolle könnte
einen Handgriff zum manuellen Bewegen aufweisen. Diese Ausgestaltung
der Vorrichtung realisiert vorteilhaft, dass ein Bediener unabhängig von
irgendwelchen Energiequellen die Vorrichtung bewegen kann. Hier
ist selbstverständlich
denkbar, dass nicht nur die Vorrichtung manuell bewegt, sondern
auch die Rütteleinrichtung
manuell antreibbar ist. Insofern ist der Bediener völlig autark
und auf keine Energiequellen zum Betreiben der Vorrichtung angewiesen.
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Über
dem Element oder der Walze oder Rolle könnte eine Plattform angeordnet
sein. Die Vorkehrung einer Plattform ist dahingehend vorteilhaft,
dass verschiedene Utensilien auf der Plattform gelagert bzw. transportiert
werden können.
Insofern hat der Bediener jederzeit Zugriff auf Werkzeuge, die er
bei eventuellen Arbeiten an der Materialbahn und/oder der Vorrichtung
benötigt.
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Auf der Plattform könnte eine
Energiequelle zum Anregen des Elements oder der Walze oder Rolle
zu Vibrationen positioniert sein. Dies ist dahingehend vorteilhaft,
dass die Energiequelle in einfacher Weise ausgebaut und ersetzt
werden kann. Reparaturen sind ebenso in einfacher Weise möglich, da
die Energiequelle auf der Plattform einfach zugänglich ist.
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Auf der Plattform könnte eine
Energiequelle zum Bewegen der Einrichtung, gegebenenfalls ein Motor,
positioniert sein. Dies ist dahingehend vorteilhaft, dass der Bediener
die Energiequelle leicht warten oder Einstellungen vornehmen kann.
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Selbstverständlich ist auch denkbar, dass alle
Energiequellen zum Bewegen der Einrichtung oder zum Anregen des
Elements zu Vibrationen entweder in einer Energiequelle oder in
einem Gehäuse integriert
sind, das verschiedene Energiequellen aufnimmt. Darüber hinaus
ist denkbar, dass die Rütteleinrichtung
und die Energiequelle, die diese antreibt, integriert ausgebildet
sind.
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Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten,
die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten
und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die nachgeordneten Patentansprüche, andererseits
auf die nachfolgende Erläuterung
eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung
des bevorzugten Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
die einzige
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Fig. in einer schematischen Ansicht
ein Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Befestigen einer Materialbahn.
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Die einzige Fig. zeigt ein Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Befestigen einer Materialbahn 1 auf einer Unterlage 2, insbesondere
von Dünn-
oder Dickschichtfolien zur Fahrbahnmarkierung, mit mindestens einem
auf die Materialbahn 1 einwirkenden Element 3 und
eine Einrichtung 4 zum Bewegen des Elements 3 auf
der Materialbahn 1. Das Element 3 ist zu Vibrationen
anregbar und wirkt auf die Materialbahn 1 ein.
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Das Element 3 ist durch
eine Autobatterie 5 betreibbar.
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Das Element 3 ist als drehbare
Walze ausgebildet. Die Walze fungiert als Rad und dient zum Verfahren
der Einrichtung 4 auf der Unterlage 2. Die Einrichtung 4 zum
Bewegen der Walze auf der Materialbahn 1 weist einen Handgriff 6 zum
manuellen Bewegen der Walze auf.
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Über
der Walze ist eine Plattform 7 angeordnet, auf der die
Autobatterie 5 positioniert ist.
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Schließlich sei ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass das voranstehend beschriebene Ausführungsbeispiel
lediglich zur Erörterung
der beanspruchten Lehre dient, diese jedoch nicht auf das Ausführungsbeispiel
einschränkt.