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DE10227053A1 - Vorrichtung zum Befestigen einer Materialbahn - Google Patents

Vorrichtung zum Befestigen einer Materialbahn Download PDF

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DE10227053A1
DE10227053A1 DE2002127053 DE10227053A DE10227053A1 DE 10227053 A1 DE10227053 A1 DE 10227053A1 DE 2002127053 DE2002127053 DE 2002127053 DE 10227053 A DE10227053 A DE 10227053A DE 10227053 A1 DE10227053 A1 DE 10227053A1
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DE
Germany
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roller
material web
battery
drum
unit
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2002127053
Other languages
English (en)
Inventor
Ibrahim Bogocli
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE2002127053 priority patent/DE10227053A1/de
Publication of DE10227053A1 publication Critical patent/DE10227053A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C23/00Auxiliary devices or arrangements for constructing, repairing, reconditioning, or taking-up road or like surfaces
    • E01C23/03Arrangements for curing paving; Devices for applying curing means; Devices for laying prefabricated underlay, e.g. sheets, membranes; Protecting paving under construction or while curing, e.g. use of tents
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C23/00Auxiliary devices or arrangements for constructing, repairing, reconditioning, or taking-up road or like surfaces
    • E01C23/16Devices for marking-out, applying, or forming traffic or like markings on finished paving; Protecting fresh markings
    • E01C23/18Devices for marking-out, applying, or forming traffic or like markings on finished paving; Protecting fresh markings for applying prefabricated markings

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Road Paving Machines (AREA)

Abstract

Eine Vorrichtung zum Befestigen einer Materialbahn (1) auf einer Unterlage (2), insbesondere von Dünn- oder Dickschichtfolien zur Fahrbahnmarkierung, mit mindestens einem auf die Materialbahn (1) einwirkenden Element (3) und einer Einrichtung (4) zum Bewegen des Elements (3) auf der Materialbahn (1), ist im Hinblick auf die Aufgabe, eine Materialbahn mit einfachen Mitteln unter möglichst geringem Zeitaufwand mit zufriedenstellender Glätte und Festigkeit auf eine Unterlage aufzubringen, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (3) zu Vibrationen anregbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen einer Materialbahn auf einer Unterlage, insbesondere von Dünn- oder Dickschichtfolien zur Fahrbahnmarkierung, mit mindestens einem auf die Materialbahn einwirkenden Element und einer Einrichtung zum Bewegen des Elements auf der Materialbahn.
  • Vorrichtungen der hier in Rede stehenden Art finden vor allem in der Bauindustrie Anwendung, wobei die dort verwendeten Vorrichtungen zum Einebnen oder Glätten diverser Unterlagen bzw. Materialien dienen.
  • Die bekannten Vorrichtungen werden beispielsweise zum Einebnen und Glätten sandiger Untergründe oder unebener Böden verwendet. Auch beim Bau von Flachdächern werden oftmals Vorrichtungen der in Rede stehenden Art eingesetzt, um Dachpappe auf einem Flachdach glatt auszulegen und auf der Unterlage anzudrücken.
  • Bei den bereits bekannten Vorrichtungen ist nachteilig, dass diese die zu glättenden Untergründe bzw. zu befestigenden Materialbahnen oftmals in nicht zufriedenstellender Weise glätten oder befestigen können. Um eine ausreichende Glätte bzw. Befestigung zu erzielen, ist es häufig erforderlich, dass der Bediener einen Arbeitsschritt – nämlich das Überfahren der Materialbahn oder des Untergrunds – wiederholt ausführen muss. Damit ist ein hoher Zeitaufwand verbunden, der sich gerade im Baubereich als besonders nachteilig hinsichtlich entstehender Kosten auswirkt.
  • Mit anderen Worten ist es mit den bekannten Vorrichtungen oft nur unter erheblichem Aufwand möglich, eine Materialbahn auf einer Unterlage in zufriedenstellender Glätte aufzubringen und zu befestigen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass eine Materialbahn mit einfachen Mitteln unter möglichst geringem Zeitaufwand mit zufriedenstellender Glätte und Festigkeit auf eine Unterlage aufbringbar ist.
  • Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe hinsichtlich einer Vorrichtung zum Befestigen einer Materialbahn mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 ge löst. Danach ist eine Vorrichtung zum Befestigen einer Materialbahn dadurch gekennzeichnet, dass das Element zu Vibrationen anregbar ist.
  • In erfindungsgemäßer Weise ist zunächst erkannt worden, dass ein Element, das zu Vibrationen anregbar ist, eine Materialbahn besonders schnell und mit zufriedenstellender Glätte auf eine Unterlage aufbringen kann, da sich die Materialbahn durch einen Rütteleffekt entweder der Struktur der Unterlage optimal anpasst oder eventuell lose Stücke der Unterlage unter der Materialbahn eben verteilt werden. Darüber hinaus ist in erfindungsgemäßer Weise erkannt worden, dass es einem vielfachen Überfahren einer Materialbahn gleich kommt, wenn diese einmal überfahren wird, dabei aber einer Vielzahl von Schwingungsprozessen unterworfen wird. Insofern ist durch den Einsatz eines vibrierenden Elements ein enormer Zeitgewinn realisiert.
  • Folglich ist eine Vorrichtung zum Befestigen einer Materialbahn angegeben, durch die eine Materialbahn mit einfachen Mitteln unter möglichst geringem Zeitaufwand mit zufriedenstellender Glätte und Festigkeit auf eine Unterlage aufbringbar ist.
  • In ganz besonders vorteilhafter Weise könnte das Element durch eine Rütteleinrichtung zu Vibrationen anregbar sein. Die Vorkehrung einer Rütteleinrichtung hat den Vorteil, dass das Element in definierter Weise maschinell anregbar ist. Darüber hinaus ist denkbar, dass die Rütteleinrichtung die Einstellung verschiedener Arbeitsmoden, insbesondere mit verschiedenen Frequenzen oder Amplituden, ermöglicht. Hierdurch ist eine hinsichtlich der Unterlage optimierte Anwendung der Vorrichtung realisierbar.
  • In ganz besonders vorteilhafter Weise könnte die Rütteleinrichtung elektrisch betreibbar sein. Bei dieser Variante wäre denkbar, dass auf Akkus oder Batterien zugegriffen wird, wodurch ein mobiler Einsatz der Vorrichtung ermöglicht wird. Denkbar ist auch, dass auf ein vorhandenes Festnetz zugegriffen wird, was eine nahezu unbegrenzte Laufzeit der Vorrichtung ermöglicht. Darüber hinaus ist von Vorteil, dass Elektrizität einen abgasarmen Einsatz der Vorrichtung realisiert.
  • Der Rütteleinrichtung könnte ein Akku oder eine Batterie, vorzugsweise eine Autobatterie, zugeordnet sein. Durch die Verwendung einer Autobatterie wird vorteilhaft eine kommerziell leicht verfügbare Energiequelle verwendet, die einfach austauschbar und leicht verfügbar ist.
  • Die Autobatterie könnte eine Spannung von 12 Volt liefern. Solche Batterien sind besonders kompakt und daher platzsparend. Folglich kann bei Verwendung einer Batterie dieses Typs ein besonders kompakter Aufbau der Vorrichtung erzielt werden.
  • Die Autobatterie könnte eine Spannung von 24 Volt liefern. Die Verwendung einer Autobatterie dieses Typs ist dahingehend vorteilhaft, dass sie Rütteleinrichtungen mit hoher Leistung antreiben kann. Insofern können auch Befestigungsprozesse auf schwieriger Unterlage ausgeführt werden.
  • Die Rütteleinrichtung könnte manuell betreibbar sein. In ganz besonders vorteilhafter Weise ist durch diese Ausführung realisiert, dass die Vorrichtung unabhängig von Energiequellen praktisch an jedem Ort in einfacher Weise betreibbar ist. Der Bediener ist somit unabhängig von Stromnetzen, Batterien oder anderen Energiequellen.
  • Das Element könnte als drehbare Walze oder Rolle ausgebildet sein. Diese Ausgestaltung gewährleistet eine besonders schonende Befestigung der Materialbahn, da die Walze oder Rolle beim Einwirken auf die Materialbahn auf dieser abrollt und folglich nahezu keine Reibungskräfte auf die Materialbahn überträgt. Das Element bzw. die Walze oder Rolle könnte gegebenfalls beheizbar sein, um die Materialbahn zu erwärmen und zu erweichen. Hierdurch kann sich die Materialbahn in besonders einfacher Weise den Strukturen der Unterlage anpassen.
  • Die Breite des Elements oder der Walze oder Rolle könnte zwischen 20 und 60 cm betragen. Diese Ausgestaltung des Elements, der Walze oder Rolle hat den Vorteil, dass eine hohe Druckkraft auf die Materialbahn aufgebracht werden kann, weil sich das Gewicht der Vorrichtung auf eine relativ kleine Auflagefläche konzentriert. Darüberhinaus wird durch die Wahl dieser Dimensionierung des Elementes sichergestellt, dass insbesondere Dünn- oder Dickschichtfolien zur Fahrbahnmarkierung in ihrer gesamten Breite vom Element bedeckt werden. Dies bewirkt eine besonders intensive Einwirkung des Elements auf die Materialbahn, die dadurch einen besonders guten Verbund mit der Unterlage eingehen kann.
  • Das Element oder die Walze oder Rolle könnten zum Verfahren der Einrichtung antreibbar sein. Hierbei ist vorteilhaft, dass an der Einrichtung keine Räder oder ähnliche Antriebsmittel vorgesehen werden müssen, weil das Element, die Walze oder Rolle, die der Einwirkung auf die Materialbahn dient, selbst als Antriebsmittel – quasi als Rad – fungieren. Insofern ist ein besonders kompakter und einfacher Aufbau der gesamten Vorrichtung realisiert.
  • Das Element oder die Walze oder Rolle könnten durch einen Motor antreibbar sein. Durch diese Ausgestaltung ist besonders vorteilhaft ein kraftschonender Betrieb der Vorrichtung realisiert, da ein Bediener durch den Motor unterstützt bzw. entlastet wird. Darüber hinaus ist vorteilhaft, dass bei Verwendung eines Motors eine gleichmäßige und kontinuierliche Bewegung der Vorrichtung über die Materialbahn realisierbar ist.
  • Die Einrichtung zum Bewegen des Elements auf der Materialbahn könnte als personenbeförderndes Fahrzeug ausgebildet sein. Eine solche Ausgestaltung hat den Vorteil, dass der Bediener der Vorrichtung während des Befestigungsprozesses nicht durch Laufen oder Gehen ermüdet, da er durch das Fahrzeug befördert wird. Darüber hinaus kann der Bediener bei einem Einsatz im Freien durch eventuelle Vorkehrungen vor Witterungseinflüssen geschützt werden.
  • Die Einrichtung zum Bewegen des Elements oder der Walze oder Rolle könnte einen Handgriff zum manuellen Bewegen aufweisen. Diese Ausgestaltung der Vorrichtung realisiert vorteilhaft, dass ein Bediener unabhängig von irgendwelchen Energiequellen die Vorrichtung bewegen kann. Hier ist selbstverständlich denkbar, dass nicht nur die Vorrichtung manuell bewegt, sondern auch die Rütteleinrichtung manuell antreibbar ist. Insofern ist der Bediener völlig autark und auf keine Energiequellen zum Betreiben der Vorrichtung angewiesen.
  • Über dem Element oder der Walze oder Rolle könnte eine Plattform angeordnet sein. Die Vorkehrung einer Plattform ist dahingehend vorteilhaft, dass verschiedene Utensilien auf der Plattform gelagert bzw. transportiert werden können. Insofern hat der Bediener jederzeit Zugriff auf Werkzeuge, die er bei eventuellen Arbeiten an der Materialbahn und/oder der Vorrichtung benötigt.
  • Auf der Plattform könnte eine Energiequelle zum Anregen des Elements oder der Walze oder Rolle zu Vibrationen positioniert sein. Dies ist dahingehend vorteilhaft, dass die Energiequelle in einfacher Weise ausgebaut und ersetzt werden kann. Reparaturen sind ebenso in einfacher Weise möglich, da die Energiequelle auf der Plattform einfach zugänglich ist.
  • Auf der Plattform könnte eine Energiequelle zum Bewegen der Einrichtung, gegebenenfalls ein Motor, positioniert sein. Dies ist dahingehend vorteilhaft, dass der Bediener die Energiequelle leicht warten oder Einstellungen vornehmen kann.
  • Selbstverständlich ist auch denkbar, dass alle Energiequellen zum Bewegen der Einrichtung oder zum Anregen des Elements zu Vibrationen entweder in einer Energiequelle oder in einem Gehäuse integriert sind, das verschiedene Energiequellen aufnimmt. Darüber hinaus ist denkbar, dass die Rütteleinrichtung und die Energiequelle, die diese antreibt, integriert ausgebildet sind.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt die einzige
  • Fig. in einer schematischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Befestigen einer Materialbahn.
  • Die einzige Fig. zeigt ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Befestigen einer Materialbahn 1 auf einer Unterlage 2, insbesondere von Dünn- oder Dickschichtfolien zur Fahrbahnmarkierung, mit mindestens einem auf die Materialbahn 1 einwirkenden Element 3 und eine Einrichtung 4 zum Bewegen des Elements 3 auf der Materialbahn 1. Das Element 3 ist zu Vibrationen anregbar und wirkt auf die Materialbahn 1 ein.
  • Das Element 3 ist durch eine Autobatterie 5 betreibbar.
  • Das Element 3 ist als drehbare Walze ausgebildet. Die Walze fungiert als Rad und dient zum Verfahren der Einrichtung 4 auf der Unterlage 2. Die Einrichtung 4 zum Bewegen der Walze auf der Materialbahn 1 weist einen Handgriff 6 zum manuellen Bewegen der Walze auf.
  • Über der Walze ist eine Plattform 7 angeordnet, auf der die Autobatterie 5 positioniert ist.
  • Schließlich sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das voranstehend beschriebene Ausführungsbeispiel lediglich zur Erörterung der beanspruchten Lehre dient, diese jedoch nicht auf das Ausführungsbeispiel einschränkt.

Claims (16)

  1. Vorrichtung zum Befestigen einer Materialbahn (1) auf einer Unterlage (2), insbesondere von Dünn- oder Dickschichtfolien zur Fahrbahnmarkierung, mit mindestens einem auf die Materialbahn (1) einwirkenden Element (3) und einer Einrichtung (4) zum Bewegen des Elements (3) auf der Materialbahn (1 ), dadurch gekennzeichnet, dass das Element (3) zu Vibrationen anregbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (3) durch eine Rütteleinrichtung zu Vibrationen anregbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rütteleinrichtung elektrisch betreibbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rütteleinrichtung ein Akku oder eine Batterie, vorzugsweise eine Autobatterie (5), zugeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Autobatterie (5) eine Spannung von 12 Volt liefert.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Autobatterie (5) eine Spannung von 24 Volt liefert.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rütteleinrichtung manuell betreibbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (3) als drehbare Walze oder Rolle ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Elements (3) oder der Walze oder Rolle zwischen 20 und 60 cm beträgt.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Element oder die Walze oder Rolle zum Verfahren der Einrichtung (4) antreibbar ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Element oder die Walze oder Rolle durch einen Motor antreibbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (4) zum Bewegen des Elements (3) auf der Materialbahn (1) als personenbeförderndes Fahrzeug ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (4) zum Bewegen des Elements (3) oder der Walze oder Rolle einen Handgriff (6) zum manuellen Bewegen aufweist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass über dem Element (3) oder der Walze oder Rolle eine Plattform (7) angeordnet ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Plattform (7) eine Energiequelle zum Anregen des Elements (3) oder der Walze oder Rolle zu Vibrationen positioniert ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Plattform (7) eine Energiequelle zum Bewegen der Einrichtung (4) positioniert ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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