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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Entsorgung gefährlicher
oder hochenergetischer Materialien mit
- a) einem
Gehäuse,
in dem die Materialien unter kontrollierten Bedingungen zu einer
Reaktion bringbar sind, deren Endprodukte ungefährlich sind;
- b) einem sich in dem Gehäuse
von oben nach unten bewegenden Wanderbett, das im dynamischen Gleichgewicht
zwischen der kontinuierlichen Zufuhr eines Schüttgutes und der zu entsorgenden
Materialien einerseits und dem kontinuierlichen Austrag einer Mischung
aus Schüttgut
und der Reaktion entstammender Reststoffe andererseits ausgebildet
ist;
- c) einer das Wanderbett in vertikaler Richtung durchfließenden Heißgasströmung, mit
welcher das Schüttgut
zumindest örtlich
erwärmt
wird.
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Eine
Vorrichtung der eingangs genannten Art ist in der
DE 199 11 175 C2 beschrieben.
Bei dieser wird das Wanderbett nur von einer einheitlichen Schüttgutfraktion
gebildet; im gesamten Innenraum des Gehäuses dieser Vorrichtung finden
sich also Schüttgutteile,
die dieselbe charakteristische Abmessung besitzen.
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Eine
Vorrichtung zur Entsorgung gefährlicher Stoffe ähnlich derjenigen
der eingangs genannten Art ist auch aus der
DE 38 19 699 C1 bekannt
geworden; der dort beschriebene Sandkoker dient zur Pyrolysierung
von organischen Stoffen. Eine Heißgasströmung durch das Schüttgut sieht
die
DE 38 19 699 C1 ebensowenig
vor wie die
DE 101
45 406 A1 , wo im oberen Bereich einer Reaktorkammer ein
inneres perforiertes Gehäuse
vorgesehen ist, das der Aufnahme und dem Transport von zu entsorgenden
Explosivstoffen dient.
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Bei
einer aus der
US 5 582 119 bekannten Vorrichtung
fällt das
zu entsorgende Gut auf ein im unteren Bereich eines Reaktors befindliches
stationäres
Schüttgutbett,
das im Kreislauf gereinigt werden kann. Der obere Bereich des Reaktors
dient der Oxidation der entstehenden Gase. Eine Dämpfung der
Explosionsenergie findet nach oben kaum statt, da das Explosivmaterial
nicht sicher tief genug in das Schüttgutbett eindringt.
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Aus
physikalischen Gründen
können
Schüttungen
umso höhere
Detonationsenergie aufnehmen, umso kleiner die charakteristische
Abmessung der Schüttgutteile
ist. Dies bedeutet gleichzeitig, dass das die Schüttung einfassende
Gehäuse bei kleineren
Abmessungen der Schüttgutteile
auch kleiner ausgeführt
werden kann. Dem steht aber entgegen, dass mit sinkender charakteristischer
Abmessung der Schüttgutteile
der Widerstand der Schüttung
gegen die Heißgasströmung ansteigt.
Diesen gegenläufigen
Tendenzen wurde beim Gegenstand der
DE 199 11 175 C2 dadurch Rechung getragen, dass
bei der Wahl der charakteristischen Abmessung der Schüttgutteile
ein Kompromiss getroffen wurde.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art so auszugestalten, dass die Gehäuseabmessungen möglichst
klein gehalten werden können
und gleichwohl die Heißgasströmung nicht
unnötig
stark gedrosselt wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass
- d) das Schüttgut mindestens zwei Schüttgutfraktionen
umfasst, wobei
- da) eine erste Schüttgutfraktion
aus Schüttgutteilen
besteht, die eine kleinere charakteristische Abmessung besitzen;
- db) eine zweite Schüttgutfraktion
aus Schüttgutteilen
besteht, die eine größere charakteristische Abmessung
besitzen;
- dc) die erste Schüttgutfraktion
die zweite Schüttgutfraktion
ringartig umgibt;
- dd) der Bewegungsweg der zu entsorgenden Materialien im Wesentlichen
durch die zweite Schüttgutfraktion
führt.
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Unter
dem Begriff "charakteristische
Abmessung" wird
hier bei kugelförmigen
Schüttgutteilen
deren Durchmesser, bei von der Kugelform abweichenden Schüttgutteilen
deren größte Abmessung
verstanden.
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Durch
die erfindungsgemäße Aufteilung
des das Wanderbett bildenden Schüttgutes
in zwei Schüttgutfraktionen,
deren Schüttgutteile
unterschiedlich groß sind,
lassen sich sowohl die Vorteile erzielen, die mit großen Schüttgutteilen
verbunden sind, als auch die, die sich aus kleinen Schüttgutteilen
ergeben:
Die Schüttgutfraktion
mit kleineren Schüttgutteilen, welche
die andere Schüttgutfraktion
umgibt, erfüllt
im Wesentlichen die Aufgabe, die Detonationsenergie aufzunehmen.
Eine hier stattfindende Drosselung der Heißgasströmung ist von geringerer Bedeutung, da
in dieser ersten Schüttgutfraktion
keine so hohen Temperaturen erreicht werden müssen. Die zweite Schüttgutfraktion
mit den Schüttgutteilen
größerer charakteristischer
Abmessung dagegen nimmt selbst den kleineren Anteil der bei der
Reaktion freiwerdenden Energie auf und leitet den größeren Anteil
an die umgebende erste Schüttgutfraktion
weiter. Auf Grund der größeren Abmessungen,
die diese zweite Schüttgutfraktion
besitzt, kann jedoch die zweite Schüttgutfraktion mit geringen
Drosselverlusten vom Heißgas durchströmt werden.
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Die
Heißgasströmung kann
dabei grundsätzlich
von unten nach oben oder auch von oben nach unten erfolgen.
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Grundsätzlich ist
es denkbar, durch beide Schüttgutfraktionen
eine einheitliche, also auf derselben Temperatur befindliche Heißgasströmung hindurchzuleiten.
Energetisch günstiger
ist jedoch diejenige Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher durch die erste Schüttgutfraktion eine erste Heißgasströmung und
durch die zweite Schüttgutfraktion
eine zweite Heißgasströmung geleitet
wird, wobei die Temperatur der ersten Heißgasströmung niedriger als die Temperatur
der zweiten Heißgasströmung ist. In
der äußeren, ersten
Schüttgutfraktion
brauchen ja nicht die hohen Temperaturen erreicht zu werden, die zur
Einleitung der Reaktion an den zu entsorgenden Materialien erforderlich
ist. Eine Aufheizung der ersten Schüttgutfraktion erfolgt daher
nur so weit, wie dies zur Reduzierung von Wärmeabflüssen aus der mittleren, zweiten
Schüttgutfraktion
erforderlich ist.
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Das
Verhältnis
der charakteristischen Abmessung der Schüttgutteile in der ersten Schüttgutfraktion
zu der charakteristischen Abmessung der Schüttgutteile in der zweiten Schüttgutfraktion
kann zwischen 1:2 und 1:100 liegen.
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Vorteilhaft
ist ferner, wenn der Querschnittsanteil, der von der ersten Schüttgutfraktion
durchströmt
wird, zwischen 10 und 70 Prozent des Querschnittes der Gesamtschüttgutströmung beträgt.
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Gute
Ergebnisse sowohl im Blick auf die Fließfähigkeit des Wanderbettes als
auch im Blick auf die Aufnahme von Reaktionsenergie, insbesondere Detonationsenergie,
werden erzielt, wenn die charakteristische Abmessung der Schüttgutteile
der ersten Schüttgutfraktion
zwischen 0,5 und 10 Millimetern liegt.
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Grundsätzlich brauchen
die beiden Schüttgutfraktionen
beim Auslaufen aus dem Gehäuse
der Vorrichtung nicht getrennt zu werden. Bei einer einfachen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind daher ein gemeinsamer Auslass für beide Schüttgutfraktionen und eine Siebvorrichtung
vorgesehen, welcher die beiden Schüttgutfraktionen zugeführt werden
und welche diese beiden Schüttgutfraktionen
so voneinander trennt, dass sie wieder oben in die jeweilige Schüttgutfraktion
im Gehäuse eingegeben
werden können.
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Günstiger
ist diejenige Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher für
die beiden Schüttgutfraktionen
getrennte Auslassöffnungen
vorgesehen sind und die beiden Schüttgutfraktionen überall in
getrennten Kreisläufen
geführt
sind. Auf diese Weise verringert sich der Siebaufwand.
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Insbesondere
kann sich in diesem Zusammenhang empfehlen, wenn im unteren Bereich
des Gehäuses
ein Strömungsteiler
vorgesehen ist, welcher die sich nach unten bewegenden Strömungen der
beiden Schüttgutfraktionen
von einander trennt. Ein solcher Strömungsteiler nutzt die Tatsache
aus, dass die radiale Vermischung der beiden sich von oben nach
unten bewegenden Schüttgutfraktionen verhältnismäßig gering
ist und somit durch geeignete Positionierung des Strömungsteilers,
der nach Art einer "Schneide" ausgebildet sein
kann, die Trennung der beiden Fraktionen möglich ist.
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Besonders
günstig
ist es, wenn der Strömungsteiler
so positioniert ist, dass
- a) ein erster von
ihm erzeugter Teilstrom eine Schüttgutfraktion
vollständig
und eine andere Schüttgutfraktion
teilweise enthält;
- b) ein zweiter von ihm erzeugter Teilstrom den Rest der anderen
Schüttgutfraktion
enthält;
- c) eine Siebeinrichtung vorgesehen ist, in welche der erste
von dem Strömungsteiler
erzeugte Teilstrom geführt
wird und welche diese in die beiden Schüttgutfraktionen trennt;
- d) der in dem ersten Teilstrom enthaltene Teil der anderen Schüttgutfraktion
mit dem den zweiten Teilstrom bildenden Rest der anderen Schüttgutfraktion
zusammengeführt
wird.
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Um
eine auch bei langer Betriebsdauer vollständige Trennung der beiden Schüttgutfraktionen
zu gewährleisten,
wird bei der letztgenannten Ausführungsform
der Erfindung vorsichtshalber der Strömungsteiler so positioniert,
dass in einem der beiden Teilströme
mit Sicherheit nur eine der beiden Schüttgutfraktionen enthalten ist.
Dafür wird
in Kauf genommen, dass die andere Teilströmung in gewissem Umfange beide
Schüttgutfraktionen
enthält.
Gleichwohl ist hier der Siebaufwand, der zur Trennung erforderlich
ist, erheblich geringer als bei der einfachen, oben beschriebenen
Ausführungsform,
bei welcher beide Schüttgutfraktionen
beim Verlassen des Gehäuses vollständig vermischt
und danach insgesamt durch Sieben wieder getrennt werden.
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Als
besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, wenn die Schüttgutteile
Kugeln aus Stahl geeigneter Legierung sind. Die Legierung wird so
gewählt,
daß sie
sowohl gegen die bei der Reaktion entstehenden oder zugeführten Chemikalien
resistent ist als auch ein Deformationsverhalten aufweist, das sich
zur Aufnahme von Reaktionsenergie, insbesondere Detonationsenergie,
gut eignet.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend an Hand der Zeichnung näher erläutert; es
zeigen
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1 einen
vertikalen Schnitt durch ein erstes Ausführungssbeispiel einer Vorrichtung
zur Entsorgung von Munition oder Sprengstoffen;
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2 einen
Schnitt, ähnlich
der 1, durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer solchen
Vorrichtung;
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3 einen
Schnitt ähnlich
den 1 und 2, durch ein drittes Ausführungsbeispiel
einer solchen Vorrichtung.
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Die
in 1 im Vertikalschnitt dargestellte und insgesamt
mit dem Bezugszeichen 1 versehen Vorrichtung ist nach Art
eines Schachtofens gebaut und dient der Entsorgung von Munition
oder anderen Sprengstoffen, lässt
sich aber in ähnlicher
Ausführung
zur Entsorgung allgemein gefährlicher
oder hochenergetischer Materialien einsetzen. Sie umfasst ein Gehäuse 2 mit
einem oberen, im wesentlichen zylindrischen Abschnitt 3 und
einem unteren ebenfalls zylindrischen, im Durchmesser jedoch kleineren
Austrag-Sammelgehäuse 6.
Innnerhalb des Austrag-Sammelgehäuses 6 befindet
sich eine sich konisch nach unten verjüngende Austrageinrichtung 4 aus
Blech, die eine seitliche Auslassöffnung 5 besitzt. Über diese
steht der Innenraum der Austrageinrichtung 4 mit dem Innenraum
des Austrag-Sammelgehäuses 6 in
Verbindung. In der Nähe
des Bodens des Austrag-Sammelgehäuses 6 befindet
sich eine Austragöffnung 7.
In etwas größerem Abstand
vom Boden des Austrag-Sammelgehäuses 6 ist
eine Gaseinlassöffnung 8 vorgesehen.
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Auf
den zylindrischen Abschnitt 3 des Gehäuses 2 ist ein deckelartiges
Gehäuseoberteil 10 aufgesetzt,
in dem sich fünf
Einlassöffnungen 11, 12, 13, 14, 15 und
vier Auslassöffnungen 16, 17, 18, 19 befinden.
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Durch
die Einlassöffnungen 11, 15,
die radial am weitesten außen
liegen, wird dem Innenraum des Gehäuses 2 über eine
Leitung 20 eine Schüttungsfraktion 21 aus
Stahlkugeln mit verhältnismäßig kleinem
Durchmesser zugeführt.
Der Durchmesser dieser Stahlkugeln kann zwischen 0,5 und 10 Millimetern
liegen. Über
die beiden verhältnismäßig nahe
an der Achse des Schachtofens 1 liegenden Einlassöffnungen 12, 14,
die mit einer Zufuhrleitung 22 verbunden sind, wird dem
radial innen liegenden Bereich des Gehäuses 2 eine zweite
Schüttungsfraktion 23 aus
Stahlkugeln zugeführt,
die einen verhältnismäßig großen Durchmesser
besitzen. Der Durchmesser dieser Kugeln in der zweiten Schüttungsfraktion 23 kann
das Doppelte bis zum Hundertfachen des Durchmessers der Kugeln in
der ersten Schüttungsfraktion 21 betragen.
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Im
betriebsbereiten Zustand füllen
die beiden Schüttungsfraktionen 21 und 23 in
der in 1 dargestellten Anordnung, in der die Schüttungsfraktion 21 ringförmig die
Schüttungsfraktion 23 umgibt,
im Wesentlichen den gesamten Innenraum des Gehäuses 2 aus. Die Stahlkugeln
der Schüttungsfraktionenen 21 und 23 sind
so dimensioniert, dass sie innerhalb des Gehäuses 2 von oben nach
unten nach Art eines Wanderbettes "fließen" können.
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In
einem gewissen Abstand unterhalb der dem Gehäuseoberteil 10 benachbarten
Oberfläche der
Schüttung 23 ist
eine Zündvorrichtung 24,
beispielsweise in Gestalt zweier einen Lichtbogen erzeugender Elektroden
vorgesehen.
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Über die
mittlere Einlassöffnung 25 im
Gehäuseoberteil 10 wird
die zu entsorgende Munition zugeführt. Diese vermischt sich dabei
mit den über die
Einlassöffnungen 12 und 14 eingeleiteten
Stahlkugeln größeren Durchmessers und
bewegt sich gemeinsam mit diesen, in die Schüttungsfraktion 23 integriert,
innerhalb des Schachtofens 1 nach unten, wie weiter unten
noch deutlich wird. Über
weitere, in der Zeichnung nicht dargestellte Einlassöffnungen
im Gehäuseoberteil 10 können nach
Bedarf Hilfsstoffe ins Innere des Gehäuses 2 eingeführt werden,
so etwa Wasser, Brennstoffe, Luft, Kühlungsgas und Chemikalien,
insbesondere Chemisorbenzien, je nach Art der Materialien, die in
dem Schachtofen 1 entsorgt werden sollen. Nicht benötigte Einlassöffnungen
werden selbstverständlich
im Betrieb des Schachtofens 1 verschlossen.
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Die
Austragöffnung 7 des
Austrag-Sammelgehäuses 6 ist über eine
Leitung 25 und eine Schüttgut-Abscheideeinrichtung 26 sowie
eine weitere Leitung 27 mit einer in der Zeichnung nicht
mehr dargestellten Fördereinrichtung
verbunden. Diese zieht über
die Leitung 25 das sich im Austrag-Sammelgehäuse 6 befindliche
Material ab, welches idealerweise eine Mischung aus den die Schüttungsfraktion 23 bildenden
Stahlkugeln größeren Durchmessers
und dem Schrott und sonstigen Reststoffen ist, die bei der Reaktion
des Entsorgungsgutes entstehen. In der Schüttgut-Abscheideeinrichtung 26 werden
die Stahlkugeln größeren Durchmessers
der Schüttungsfraktion 23 von
den sonstigen Reststoffen, insbesondere dem Schrott getrennt. Die
Stahlkugeln werden über
die oben schon erwähnte
Leitung 22 wieder den Einlassöffnungen 12, 14 im
Gehäuseoberteil 10 zugeführt, während der
Schrott und die sonstigen aus der Reaktion stammenden Reststoffe über die
Leitung 27 der endgültigen
Entsorgung gefahrlos zugeführt
werden können.
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Die
aus den Kugeln kleineren Durchmessers bestehende, radial außen liegende
Schüttungsfraktion 23 wandert
zu Auslassöffnungen 28, 29,
die sich im untersten Bereich des zylindrischen Abschnittes 3 des
Gehäuses 2 befinden.
Von dort werden sie über Verbindungsleitungen 30, 31 der
oben schon erwähnten
Leitung 20 und, mit Hilfe einer nicht dargestellten Fördereinrichtung,
erneut den radial außen liegenden
Einlassöffnungen 11, 15 im
Gehäuseoberteil 10 zugeleitet.
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Die
radiale Durchmischung der von den Schüttungsfraktionenen 21 und 23 gebildeten
Wanderbetten ist verhältnismäßig gering.
In vielen Fällen genügt es daher,
zur dauerhaften Trennung der in den beiden Schüttungsfraktionenen 21, 23 verwendeten
Stahlkugeln einen Strömungsteiler 32 zu
verwenden, der im unteren Bereich des Innenraumes des Gehäuses 2 angeordnet
ist. Er hat, wie in 1 dargestellt, die Gestalt eines
sich konisch nach unten erweiternden Ringbleches und ist mit seinem
radial innen liegenden Rand auf einen zylindrischen Stutzen 33 aufgesetzt,
der von unten in den Innenraum des Gehäuses 2 hineinragt
und durch den die Schüttungsfraktion 23 zur
Austrageinrichtung 4 hindurch fließt. Der Strömungsteiler 32 bildet
auf diese Weise zusammen mit dem Stutzen 33 eine Art "Schneide", an der die von
den Schüttungsfraktionenen 21, 23 gebildeten
Wanderbetten voneinander getrennt werden.
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In
dem ringförmigen
Boden 34 des Gehäuses 2,
der den zylindrischen Abschnitt 3 mit dem Austrag-Sammelgehäuse 6 verbindet,
sind zwei Gaseinlassöffnungen 35, 36 so
angeordnet, dass sie in den Raum münden, der unterhalb des Strömungsteilers 32 liegt.
Die Gaseinlassöffnungen 35, 36 sind über Leitungen 37, 38, 39, 40, 41 mit
den Gasauslassöffnungen 16, 19 im
Gehäuseoberteil 10 verbunden,
die in demselben radialen Bereich wie die Schüttungsfraktion 21 aus
Stahlkugeln kleineren Durchmessers liegen. In der Leitung 39 liegen
ein nicht dargestelltes Gebläse,
welches für
eine Zirkulation eines ersten Heißgasstromes durch die radial
außen
liegende Schüttungsfraktion 21 sorgt,
sowie gegebenenfalls eine Heizeinrichtung, welche diese erste Heißgasströmung auf
die gewünschte
Temperatur bringt.
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Die
radial weiter innen liegenden, etwa an der Grenze zwischen den beiden
Schüttungsfraktionen 21, 23 liegenden
Gasauslassöffnungen 17, 18 im Gehäuseoberteil 10 sind über Leitungen 42, 43 und 44 mit
der in das Austrag-Sammelgehäuse 6 mündenden
Gaseinlassöffnung 8 verbunden.
In der Leitung 44 liegen ein nicht dargestelltes Gebläse, welches
für eine
Zirkulation eines zweiten Heißgasstromes
durch die radial innen liegende Schüttungsfraktion 23 sorgt,
sowie gegebenenfalls eine Heizeinrichtung, welche diese zweite Heißgasströmung auf
die gewünschte
Temperatur bringt.
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Der
oben beschriebene Schachtofen 1 arbeitet wie folgt:
Durch
die kontinuierliche Zufuhr von zwei Arten von Stahlkugeln über die
Einlassöffnungen 11, 15,
bzw. 12, 14 im Gehäuseoberteil 10 und
die im gleichen Maße
stattfindende Entnahme der entsprechenden Stahlkugeln einerseits über die
Auslassöffnungen 28, 29 im
unteren Bereich des zylindrischen Gehäuseabschnittes 3 und über die
Austragöffnung 7 im
Austrag-Sammelgehäuse 6 sowie über die
Rückführung der
entsprechenden Stahlkugeln einerseits über die Leitung 30 und
andererseits über
die Schüttgut-Abscheideeinrichtung 26 sowie
die Leitung 22 werden zwei kontinuierliche Kreisläufe von
Stahlkugeln aufrecht erhalten. Von außen wird, beispielsweise über die
Leitung 45, jeweils nur der Ergänzungsbedarf frischer Stahlkugeln
eingebracht.
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Im
Inneren des Schachtofens 1 bilden die beiden Schüttungsfraktionen 21, 23 Wanderbetten, welche
im dynamischen Gleichgewicht von Zufluss und Abfluss etwa die dargestellte
Form behalten. Die zu entsorgenden Güter, im Beispiel die Munition,
wird in einer entsprechend abgestimmten Menge über die Einlassöffnung 13 im
Gehäuseoberteil 10 zugeführt und
dabei unter die Stahlkugeln größeren Durchmessers
gemischt. In der Nähe
des Gehäuseoberteiles 10 besitzt
die Schüttungsfraktion 23 eine
Temperatur, die unterhalb der Zündtemperatur
der Munition liegt. Je tiefer jedoch die Munition mit den Stahlkugeln
der Schüttungsfraktion 23 nach
unten absinkt, umso höher
wird die Temperatur, der sie ausgesetzt ist.
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Die
Wärme,
die zur Erhitzung der Schüttungsfraktion 23 und
der mitgeführten
Munition erforderlich ist, stammt zum Teil aus dem Wärmeinhalt
der über
die Gaseinlassöffnung 8 zugeführten zweiten Heißgasströmung, welche
die Schüttungsfraktion 23 von
unten nach oben durchströmt,
zum Teil aus der Energie der im Inneren der Schüttungsfraktion 23 stattfindenen
Reaktion. Kommt die Munition in die Nähe der Zündvorrichtung 24,
so hat sie bereits eine Temperatur, die nicht mehr weit von der
Zündtemperatur
entfernt ist. Es genügt
nunmehr eine verhältnismäßig kleine
weitere Temperaturerhöhung
durch die Zündvorrichtung 24,
um die gesteuerte Explosion auszulösen. Die dabei freigesetzte
thermische und mechanische Energie wird zunächst von den die Munition unmittelbar
umgebenden Stahlkugeln größeren Durchmessers
der Schüttungsfraktion 23 aufgenommen.
Diese erfahren dabei zum Teil eine plastische Verformung. Von der
Schüttungsfraktion 23 wird ein
Großteil
der Detonationsenergie an die radial außen liegende Schüttungsfraktion 21 mit
Kugeln kleineren Durchmessers abgegeben.
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Die
Fähigkeit,
Energie durch plastische Verformung aufzunehmen, ist in der radial
außen
liegenden Schüttungsfraktion 21 wegen
des kleineren Durchmessers der dort befind lichen Stahlkugeln größer als
diejenige der radial innen liegenden Schüttungsfraktion 23.
Auf diese Weise gelingt es, die Reaktionsenergie weitestgehend in
den beiden Schüttungsfraktionenen 23, 21 in
plastische Verformungsenergie umzusetzen, sodass die Wände des
Gehäuses 2 keinen
starken Beanspruchungen ausgesetzt sind.
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Die
mit der Explosion verbundenen und gegebenenfalls nachfolgenden Reaktionen
sind abgeschlossen, wenn die innerhalb der radial innen liegenden
Schüttungsfraktion 23 befindlichen
Materialien in die Austrageinrichtung 4 eintreten. Hier
fließt eine
Mischung aus Stahlkugeln größeren Durchmessers,
Metallschrott, der bei der Explosion aus den metallischen Munitionsteilen
entstanden ist und ungefährliche
Chemikalien. Diese Mischung wird über das Austrag-Sammelgehäuse 6 in
der oben schon geschilderten Weise ausgetragen.
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Die
Schüttungsfraktionen
21 und
23,
vornehmlich letztere, wirken bei den oben geschilderten Vorgängen nicht
nur druckstoßdämpfend und
energieverzehrend. Vielmehr dienen sie, da sie zirkuliert werden,
gleichzeitig als regenerativer Wärmetauscher
bzw. Wärmespeicher.
Dies vermindert den Energiebedarf, der zur Erwärmung der Munition bis nahe
an die Zündtemperatur
erforderlich ist. In ähnlicher
Richtung wirkt die Aufteilung der gesamten, den Innenraum des Schachtofens
1 durchfließenden Gasströmung in
zwei Heißgasströmungen:
Nur die radial innen liegende, die Schüttungsfraktion
23 durchfließende Heißgasströmung muss
soviel Energie mit sich führen,
dass in dieser Schüttungsfraktion
23 die
erforderliche Zündtemperatur
(nahezu) erreicht wird. Anders als beim Gegenstand der eingangs
erwähnten
DE 199 11 175 C2 muss
also nicht mehr die gesamte, den Innenraum des Gehäuses
2 ausfüllende Schüttung auf
diese Temperatur erwärmt werden.
Diese Gasströmung
erfährt außerdem beim Durchgang
durch Schüttungsfraktion
23 mit
Stahlkugeln großen
Durchmessers eine vergleichsweise geringe Drosselung, was ebenfalls
den Energiebedarf des gesamten Schachtofens
1 erheblich
reduziert.
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Die
radial außen
liegende Schüttungsfraktion 21 aus
Stahlkugeln kleineren Durchmessers braucht nicht auf dieselbe Temperatur
erhitzt zu werden wie die innen liegende Schüttungsfraktion 23. Hier
wird eine Temperatur gewählt,
die zur thermischen Abschirmung der radial innen liegenden Schüttungsfraktion 23 ausreicht.
Wegen des kleineren Durchmessers der in der Schüttungsfraktion 21 befindlichen
Stahlkugeln erfährt
allerdings die zweite Heißgasströmung, welche
diese Schüttungsfraktion 21 durchströmt, eine
stärkere
Drosselung.
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Das
in 2 dargestellte zweite Ausführungsbeispiel eines Schachtofens ähnelt stark
demjenigen, das in 1 dargestellt ist. Entsprechende Teile
sind daher mit demselben Bezugszeichen zuzüglich 100 gekennzeichnet.
Der einzige Unterschied zwischen den Ausführungsbeispielen der 1 und 2 besteht
darin, dass bei letzterem die beiden Heißgasströme, die durch die beiden Schüttungen 121 und 123 geleitet
werden, außerhalb
des Gehäuses 102 nicht
getrennt gehalten sondern über
dieselbe Leitung 144 durch ein einziges Gebläse gefördert und
durch eine einzige Heizeinrichtung erhitzt werden. An den Einlassöffnungen 108 sowie 135 und 136 besitzt
also das zugeführte
Heißgas
dieselbe Temperatur. Dadurch können
die oben geschilderten, mit zwei vollständig getrennte Heißgaskreisläufen erzielten
Vorteile zwar nicht erzielt werden. Auf diese Weise wird jedoch
der apparative Aufwand verringert. Bei Schachtöfen kleinerer Dimension wirkt
sich dies jedoch nur geringfügig
auf den Energieverbrauch aus.
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Auch
das in 3 dargestellte dritte Ausführungsbeispiel eines Schachtofens
ist denjenigen der 1 und 2 eng verwandt.
Entsprechende Teile tragen daher auch hier dasselbe Bezugszeichen
erneut um Einhundert erhöht.
Beim Ausführungsbeispiel
der 3 sind ähnlich
wie beim Ausführungsbeispiel
der 1 die beiden die Schüttungen 221 und 223 durchsetzende
Heißgasströmungen getrennt.
Anders als bei den Ausführungsbeispielen
der 1 und 2 wird jedoch an dem Strömungsteiler 232 keine
vollständige
Trennung zwischen der Schüttungsfraktion 221 mit
den Stahlkugeln kleineren Durchmessers und der Schüttungsfraktion 223 mit
den Stahlkugeln größeren Durchmessers
durchgeführt.
Vielmehr wird bewusst dafür
gesorgt, dass ein gewisser Anteil der Stahlkugeln kleineren Durchmessers
gemeinsam mit den Stahlkugeln größeren Durchmessers
der Schüttungsfraktion 223 durch
die Austrageinrichtung 204 und die Austragöffnung 207 aus
dem Schachtofen 1 ausgebracht wird.
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In
der Schüttgut-Abscheideeinrichtung 226 findet
nunmehr eine Trennung in drei Fraktionen statt: Über die Leitung 227 werden,
wie bei den Ausführungsbeispielen
der 1 und 2, der Schrott und die sonstigen
aus der Reaktion stammenden festen Reststoffe der Entsorgung zugeführt. Über die Leitung 222 werden,
erneut wie bei den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen, die die Schüttungsfraktion 223 bildenden
Stahlkugeln größeren Durchmessers
den Einlassöffnungen 212 und 214 im Gehäuseoberteil 210 zugeleitet. Über eine
weitere Leitung 246, die es in dieser Weise bei den beiden ersten
Ausführungsbeispielen
nicht gibt, werden die zur Schüttungsfraktion 221 gehörenden Stahlkugeln kleineren
Durchmessers in die Leitung 230 eingegeben und damit in
den Kreislauf zurückgeführt, der
im radial außen
liegenden Bereich des Innenraumes des Gehäuses 202 die dortige
Schüttungsfraktion 221 bildet.
Bei der in 3 dargestellten Bauweise eines
Schachtofens 201 wird auch auf lange Zeit eine unerwünschte Durchmischung
der Stahlkugeln größeren und
der Stahlkugeln kleineren Durchmessers vermieden.