DE10227632B4 - Anschlusseinrichtung für den Potentialausgleich - Google Patents
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Abstract
Anschlusseinrichtung
für den
Potentialausgleich bei armierten Betonbauwerken, mit einer mit der
Innenseite einer Beton-Schalung verbindbaren, tellerartigen Nagelplatte
(1) und einem an der Nagelplatte (1) angeordneten, nach dem Aushärten des
Betons und nach dem Entfernen der Schalung von außen zugänglichen
Gewinde für
den externen Anschluss einer Potentialausgleichsleitung, dadurch
gekennzeichnet, dass die Nagelplatte (1) eine zentrale Bohrung (4)
aufweist, dass auf der der Armierung zugewandten Innenseite des
Bodens (3) der Nagelplatte (1) eine separate Kontaktplatte (6) angeordnet ist,
die eine zur Bohrung (4) der Nagelplatte (1) fluchtende, zentrale
Gewindebohrung (7) aufweist, und dass ein Schraubenelement (16)
mit einem Außengewinde
durch die Kontaktplatte (6) und die Nagelplatte (1) geführt ist,
so dass dessen Außengewindeabschnitt
(17) nach außen
in Richtung Schalung über
den Boden (3) der Nagelplatte (1) vorsteht, und dass die Nagelplatte
(1) mittels einer Mutter (19) an der Kontaktplatte (6) festgelegt
ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anschlusseinrichtung für den Potentialausgleich bei armierten Betonbauwerken, mit einer mit der Innenseite einer Beton-Schalung verbindbaren, tellerartigen Nagelplatte und einem an der Nagelplatte angeordneten, nach dem Aushärten des Betons und nach dem Entfernen der Schalung von außen zugänglichen Gewinde für den externen Anschluss einer Potentialausgleichsleitung.
- In Gebäuden ist ein sogenannter Hauptpotentialausgleich vorgeschrieben, der verhindern soll, dass Potentialdifferenzen zwischen leitfähigen Teilen auftreten, die gleichzeitig berührt werden können. Deshalb müssen innerhalb eines Gebäudes leitfähige Teile und Installationen elektrisch leitend miteinander verbunden und geerdet werden. Hierdurch wird die Gefahr vermieden, dass sich Potentialdifferenzen aufbauen können, die bei einer Berührung zu einer Gefährdung von Personen führen.
- In einen solchen Hauptpotentialausgleich müssen auch die Armierungen von Betonteilen einbezogen werden. Insoweit sind sogenannte Erdungsfestpunkte bekannt mit einer tellerförmigen Nagelplatte, die an die Innenseite von Schalungen genagelt wird. In der Mitte dieser Nagelplatte ist herkömmlicherweise ein Ansatz mit einem Innengewinde vorgesehen, in welches nach dem Entfernen der Schalung von außen Anschlussteile einschraubbar sind. An die Innenseite des Ansatzes sind herkömmlicherweise Klemmen, Mauerdurchführungen oder dergleichen angeschweißt.
- Aus
DE 102 17 979 B3 ,DE 102 17 978 C1 ,DE 201 01 301 U1 ,DE 201 01 302 U1 ,US 4 361 719 , undCH 667 756 A5 DE 69 30 232 U sind Anschlusseinrichtungen für den Potentialausgleich bei armierten Be tonbauwerken oder für Erdungsbrücken bei Mauer- oder Wanddurchgängen bekannt. Dabei werden tellerartige Platten beschrieben, die an der Innenseite der mit Beton auszufüllenden Verschalung angeschraubt oder angenagelt werden. - Die tellerartigen Platten gemäß
DE 102 17 979 B3 undDE 102 17 978 C1 werden nach dem Aushärten des Betons mitsamt der Schalung entfernt. - Die beispielsweise aus
DE 201 01 301 U1 bekannten Platten verbleiben nach der Entfernung der Schalung im Betonbauwerk als Anschlussstelle. - Weiterhin ist aus
DE 201 01 301 U1 eine Platte bekannt mit einer zentralen Durchgangsbohrung. Eine solche zentrale Bohrung kann, wie z.B. gemäßDE 201 01 302 U1 , auch als Gewindebohrung ausgeführt sein. Bei den erstgenannten Anschlusseinrichtungen werden die extern anzuschließenden Erdungsleiter mittels eines Gewindebolzens angeschlossen. GemäßDE 69 30 232 U erfolgt der Erdleiteranschluss mittels einer Mutter, wobei aber keine Nagelplatte vorhanden ist. - Aus
DE 18 23 828 U ist ein Abstandshalter für Betonschalungsformen bekannt, der eine tellerartige Platte bzw. Glocke aufweist, die an der Innenseite der mit Beton aufzufüllenden Verschalung angeordnet wird und eine zentrale Bohrung besitzt, wobei ein Konus mit Gewindebohrung als gesondertes Kontaktteil vorgesehen ist sowie ein Stab mit Außengewinde, wobei ein Außengewindeabschnitt in die Gewindebohrung des Konus eingeschraubt ist. Dieser Abstandshalter ist jedoch nicht als Anschlusseinrichtung für einen Erdungsleiter geeignet. - Die bekannten Konstruktionen haben den Nachteil, dass solche Schweißverbindungen herstellungstechnisch aufwendig sind, die Gestaltung der externen Anschlussmöglichkeiten aufgrund des Innengewindes Beschränkungen unterliegen und die Nagelplatte im Beton verbleibt und damit verloren ist. Weiterhin besteht ein Problem darin, dass die Nagelplatte üblicherweise an die Innenseite der Schalung genagelt wird, so dass die Nägel nach dem Entfernen der Verschalung abgezwickt werden müssen, was häufig nicht optimal gelingt.
- Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der eingangs genannten Art so auszugestalten, dass bei leichter Montage der externe Anschluss unter Verwendung ohnehin üblicher Bauteile in einfacher Weise bewerkstelligt werden kann.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Nagelplatte eine zentrale Bohrung aufweist, dass auf der der Armierung zugewandten Innenseite des Bodens der Nagelplatte eine separate Kontaktplatte angeordnet ist, die eine zur Bohrung der Nagelplatte fluchtende, zentrale Gewindebohrung aufweist, und dass ein Schraubenelement mit einem Außengewinde durch die Kontaktplatte und die Nagelplatte geführt ist, so dass dessen Außengewindeabschnitt nach außen in Richtung Schalung über den Boden der Nagelplatte vorsteht, und dass die Nagelplatte mittels einer Mutter an der Kontaktplatte festgelegt ist.
- Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung wird erreicht, dass die Nagelplatten nach dem Aushärten des Betons und dem Entfernen der Schalung ebenfalls entfernt und wiederverwendet werden können und dementsprechend nicht verloren sind. Für die Herstellung externer Anschlüsse steht ein Außengewindeabschnitt zur Verfügung, so dass unmittelbar mit herkömmlichem Installationsmaterial die Weiterverlegung erfolgen kann. Lediglich die gesonderte Kontaktplatte bleibt im Beton. An der Innenseite können ebenfalls Anschlüsse mit herkömmlichem Installationsmaterial unter weitgehender Vermeidung von Schweißverbindungen hergestellt werden. Durch die Gewindebohrung in der Kontaktplatte wird auch eine Vormontage ermöglicht.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann ein Kontaktelement vorgesehen sein, welches durch ein Schraubenelement in Form einer Schraube an der Kontaktplatte festgeschraubt ist.
- Bei einer Variante kann das Kontaktelement gleichzeitig als Schraubenelement ausgebildet sein oder ein Anschlussbolzen mit Außengewinde sein. Alternativ kann das Kontaktelement auch als Kabelschuh oder als Anschlussbügel realisiert werden.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiel in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
-
1 eine Explosionsdarstellung einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anschlusseinrichtung, -
2 die Anschlusseinrichtung nach1 im montierten Zustand, -
3 eine Explosionsdarstellung einer zweiten Ausführungsform, -
4 die Ausführungsform nach3 im montierten Zustand, -
5 eine Explosionsdarstellung einer dritten Ausführungsform, -
6 die Ausführungsform nach5 im montierten Zustand, -
7 einen Schnitt durch ein verschaltes Betonteil mit Armierung und mit einer erfindungsgemäßen Anschlusseinrichtung, -
8 eine Explosionsdarstellung einer vierten Ausführungsform, -
9 die Ausführungsform nach8 im montierten Zustand, -
10 eine fünfte Ausführungsform im montierten Zustand. - Eine in
1 dargestellte Anschlusseinrichtung umfasst eine tellerförmige Nagelplatte1 mit einem gegenüber dem Rand2 vertieften Boden3 . Der Boden3 ist mit einer Bohrung4 versehen und der Rand2 mit drei Nagelbohrungen5 . - Eine Kontaktplatte
6 ist ebenfalls mit einer zentralen Gewindebohrung7 versehen. Ein Kontaktelement8 umfasst einen U-Boden9 mit einer Bohrung10 sowie zwei sich hiervon nach außen wegerstreckte U-Schenkel11 ,12 und zwei sich außen wegerstreckende miteinander fluchtende Ansätze13 ,14 . - Weiterhin ist ein Federring
15 und ein Schraubelement16 in Form einer Schraube mit einem Gewindeabschnitt17 und einem Schraubenkopf18 vorgesehen. Diese kann längs der Linie L durch den Federring15 , die Bohrung10 , die Gewindebohrung7 und die Bohrung4 zur Montage der Anordnung geführt werden, wobei dann von außen, d.h. in1 von der lin ken Seite eine Mutter19 aufgeschraubt wird. Dabei bleibt ein freier Gewindeabschnitt17 , auf welchen nach der Entschaltung und nach Entfernen der Mutter19 sowie der Nagelplatte1 außen nach herkömmlicher Technik ausgestaltete, beliebige Leitungsanschlüsse aufgeschraubt werden können. An die Ansätze13 ,14 im Inneren des fertiggestellten armierten Betonteils können Leitungen20 angeschlossen werden. - Die Ausführungsformen nach
3 und4 unterscheiden sich von derjenigen nach1 dadurch, dass das Kontaktelement8 als Kabelschuh ausgebildet ist. - Die Ausführungsform nach
5 und6 zeichnet sich dadurch aus, dass das Schraubelement16 als Anschlussbolzen ausgebildet ist, an welchem im Inneren über eine Schelle21 herkömmlicher Bauart eine Leitung20 , wie in6 dargestellt, angeschlossen werden kann. Bei dieser Ausführungsform ist auf dem Gewindeabschnitt17 im Inneren, d.h. in der Zeichnung rechts von der Kontaktplatte6 , eine zusätzliche Mutter22 vorgesehen. - In
7 ist ausschnittsweise eine Beton-Bauteil23 mit einer Schalung und einer Armierung25 dargestellt. Es ist erkennbar, wie die Kontaktplatte6 über ein abgekröpftes Kontaktelement8 und eine Klemmenplatte26 mit der Armierung25 verbunden ist. Nach Entfernen der Schalung24 kann die Mutter19 abgeschraubt und die Nagelplatte1 entfernt werden, so dass diese nicht verloren ist und jeweils wieder verwendet werden kann. Es steht dann versenkt in die Oberfläche27 des Betonbauteils23 der Gewindeabschnitt17 des Schraubelements16 zur Herstellung eines elektrischen Anschlusses zur Verfügung. - In
8 ist eine Explosionsdarstellung einer Anschlusseinrichtung etwa entsprechend der nach7 mit einem abgekröpften Kontaktelement8 gezeigt. -
9 zeigt die Ausführungsform nach8 im montierten Zustand. - In
10 ist schließlich noch eine Anschlusseinrichtung dargestellt, bei welcher an dem als Gewindebolzen ausgebildeten Schraubelement16 an beiden Enden je eine Nagelplatte1 befestigt ist, so dass bei Anbringung in einem Betonteil, dessen Breite der Länge des Gewindebolzens entspricht, beidseitig Anschlussmöglichkeiten bestehen.
Claims (5)
- Anschlusseinrichtung für den Potentialausgleich bei armierten Betonbauwerken, mit einer mit der Innenseite einer Beton-Schalung verbindbaren, tellerartigen Nagelplatte (
1 ) und einem an der Nagelplatte (1 ) angeordneten, nach dem Aushärten des Betons und nach dem Entfernen der Schalung von außen zugänglichen Gewinde für den externen Anschluss einer Potentialausgleichsleitung, dadurch gekennzeichnet, dass die Nagelplatte (1 ) eine zentrale Bohrung (4 ) aufweist, dass auf der der Armierung zugewandten Innenseite des Bodens (3 ) der Nagelplatte (1 ) eine separate Kontaktplatte (6 ) angeordnet ist, die eine zur Bohrung (4 ) der Nagelplatte (1 ) fluchtende, zentrale Gewindebohrung (7 ) aufweist, und dass ein Schraubenelement (16 ) mit einem Außengewinde durch die Kontaktplatte (6 ) und die Nagelplatte (1 ) geführt ist, so dass dessen Außengewindeabschnitt (17 ) nach außen in Richtung Schalung über den Boden (3 ) der Nagelplatte (1 ) vorsteht, und dass die Nagelplatte (1 ) mittels einer Mutter (19 ) an der Kontaktplatte (6 ) festgelegt ist. - Anschlusseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kontaktelement (
8 ) für die Verbindung mit der Armierung vorgesehen ist, welches durch das Schraubenelement (16 ) in Form einer Schraube (6 ) festgeschraubt ist. - Anschlusseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schraubenelement (
16 ) ein Anschlussbolzen mit Außengewindeabschnitt (17 ) ist, das gleichzeitig als Kontaktelement (8 ) für die Verbindung mit der Armierung dient. - Anschlusseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Kontaktelement (
8 ) ein Kabelschuh ist. - Anschlusseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (
8 ) ein Anschlussbügel mit einer Bohrung (10 ) zur Durchführung des Schraubenelements (16 ) ist.
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