DE10226986A1 - Schutzkasten zur Aufnahme einer an einer Prozessanlage freitragend anordenbaren Messgeräteinstallation - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Schutzkasten (1) zur Aufnahme einer an einer Prozessanlage freitragend anordenbaren Messgeräteinstallation (32) mit einer mit dem Schutzkasten (1) einerseits und der Messgeräteinstallation (32) andererseits verbindbaren Halteeinrichtung (18), mittels der der Schutzkasten (1) an der Messgeräteinstallation (32) anbringbar und haltbar ist. Die wenigstens zwei Kastenteile (2, 3) sind über wenigstens ein Kastenteil-Verbindungselement (4) miteinander verbunden, wobei die Kastenteile (2, 3) im geschlossenen Zustand einen Aufnahmeraum (8) einschließen, in dem die Messgeräteinstallation (32) aufnehmbar ist, wobei ein Teil der Messgeräteinstallation (32) im geschlossenen Zustand des Schutzkastens (1) durch eine in einer Schutzkastenwand ausbildbare Durchgangsöffnung (14) durchführbar ist. Die Kastenteile (2, 3) sind im geöffneten Zustand des Schutzkastens (1) für einen freien Zugang zu der Messgeräteinstallation (32) von dieser wegverlagerbar. Erfindungsgemäß ist die Halteeinrichtung durch eine innenliegende Scharniergelenkanordnung (18) gebildet, die eine Scharnierachse (19) aufweist, die im Aufnahmeraum (8) an einer Schutzkasteninnenwand angeordnet ist, dergestalt, dass der Schutzkasten (1) im geöffneten Zustand um die Scharnierachse (19) von der Messgeräteinstallation (32) wegschwenkbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Schutzkasten zur Aufnahme einer an einer Prozessanlage freitragend anordenbaren Messgeräteinstallation nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- In Prozessanlagen, wie z. B. in Chemie- und Raffinerieanlagen, werden zu Druckmessungen als Feldgeräte vor Ort installierte Messgeräte, z. B. Drucktransmitter, verwendet. Derartige Messgeräteinstallationen werden beispielsweise zur Messung des Prozessmediumdrucks und zur Erfassung von Füllständen eingesetzt. Derartige Messgeräteinstallationen sind regelmäßig freitragend an einer mit einer Prozessleitung verbundenen Messleitung gehalten. Aufgrund dieser freitragenden Anordnung kann die Messgeräteinstallation vorteilhaft unmittelbar an der Prozessleitung selbst angeordnet und gehalten werden, so dass die Messleitungen stabil und kurz ausgebildet werden können. Dadurch wird zum einen der Installationsaufwand erheblich reduziert und werden zudem Messunsicherheiten durch lange Messleitungen vorteilhaft beseitigt.
- Um die Messgeräteinstallation vor Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen zu schützen und damit deren Funktion und lange Standzeit zu gewährleisten, sind Schutzgehäuse bekannt, die direkt an einer Messgeräteinstallation angebracht und gehalten werden können. Derartige Schutzgehäuse können zudem je nach Bedarf und Gegebenheiten auch wärmegedämmt und/oder mit Heizelementen ausgerüstet sein. Diese insbesondere eine freitragend anordenbare Messgeräteinstallation umschließenden Schutzkästen sind regelmäßig relativ klein ausgebildet und umschließen die Messgeräteinstallation relativ eng. Ein derartiger, gattungsgemäßer Schutzkasten ist aus der
DE 44 42 944 A1 bekannt und weist eine mit dem Schutzkasten einerseits und der Messgeräteinstallation andererseits verbindbare Halteeinrichtung auf, mittels der der Schutzkasten an der Messgeräteinstallation anbringbar und haltbar ist. Der Schutzkasten besteht aus wenigstens zwei Kastenteilen, die über wenigstens ein vorzugsweise als Kastenteil-Scharnierelement ausgebildetes Kastenteil–Verbindungselement miteinander verbunden sind, wobei die Kastenteile im geschlossenen Zustand einen Aufnahmeraum einschließen, in dem die Messgeräteinstallation aufnehmbar ist, wobei ein Teil der Messgeräteinstallation, insbesondere wenigstens eine mit einer Prozessleitung verbindbare Messleitung der Prozessanlage, im geschlossenen Zustand des Schutzkastens vorzugsweise dicht durch eine in einer Schutzkastenwand ausbildbare Durchgangsöffnung durchführbar ist. Die Kastenteile sind im geöffneten Zustand des Schutzkastens für einen freien Zugang zu der Messgeräteinstallation von dieser wegverlagerbar. - Konkret ist hier die Halteeinrichtung als Halter ausgebildet, der aus einer Lasche besteht, an deren einem Ende ein Auge und am anderen Ende eine Anordnung aus zwei in Querrichtung zusammenspannbaren Befestigungsplatten angebracht ist. Der Halter wird durch eine Schlitzausnehmung in der Schutzkastenwand hindurchgeführt und mit dem Auge auf eine die beiden Kastenteil-Scharnierelemente verbindende Scharnierachse aufgesteckt, wobei diejenigen Messleitungsbereiche der Messgeräteinstallation, die sich im montierten Zustand des Schutzkastens im Aufnahmeraum desselben befinden, zwischen den Befestigungsplatten eingeklemmt sind. Über diesen Halter können die vorgesehenen beiden Kastenteile in deren geöffnetem Zustand beim Verschwenken um die Kastenteil-Scharnierelemente ohne abzufallen von der Messgeräteinstallation für deren Zugänglichkeit weggeklappt werden. Durch die in der Schutzkastenwand ausgebildete Schlitzausnehmung für den Halter können in nachteiliger Weise Verunreinigungen, wie z. B. Staub oder dergleichen in den Aufnahmeraum gelangen, die ggf. die empfindlichen Messgeräte in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können. Ferner führt ein derartiger Halter, der auf die Kastenteil-Scharnierachse aufgesteckt wird, insgesamt zu einer relativ wackligen und wenig stabilen Halterung des Schutzkastens an der Messgeräteinstallation. Zudem ist ein derartiger Halter mit zwei in Querrichtung zusammenspannbaren Befestigungsplatten relativ aufwendig in der Bedienung, so dass evtl. erforderliche Lageveränderungen zwischen dem Schutzkasten und der Messgeräteinstallation ggf. nur unzureichend vorgenommen werden. Weiter wird mit dem Halter eine Kältebrücke ausgebildet, wodurch sich ggf. Probleme im Hinblick auf die Aufrechterhaltung einer erforderlichen Innentemperatur im Schutzkasten, insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen, sowie Nachteile im Hinblick auf die erforderliche Heizleistung ergeben können. Zudem können sich bei einem derartigen Aufbau auch Probleme hinsichtlich der elektrischen Isolierung im Hinblick auf den Korrosionsschutz ergeben.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen alternativen Schutzkasten zur Aufnahme einer an einer Prozessanlage freitragend anordenbaren Messgeräteinstallation zu schaffen, der ohne die Gefahr eines Verschmutzens stabil an der Messgeräteinstallation anordenbar ist und der im geöffneten Zustand eine gute Zugänglichkeit zu der Messgeräteinstallation bei einfacher Handhabung gewährleistet und der zudem eine einfache und bequeme Lageveränderung relativ zur Messgeräteinstallation ermöglicht. Zudem sollen Probleme im Hinblick auf die thermische und elektrische Isolierung vermieden werden Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
- Gemäß Anspruch 1 ist die Halteeinrichtung durch eine innenliegende Scharniergelenkanordnung gebildet, die eine Scharnierachse aufweist, die im Aufnahmeraum an einer Schutzkasteninnenwand angeordnet ist dergestalt, dass der Schutzkasten im geöffneten Zustand um die Scharnierachse von der Messgeräteinstallation wegschwenkbar ist.
- Vorteilhaft braucht bei einer derartigen innenliegenden Scharnierachse als Halteeinrichtung keine verschmutzungsgefährdete Ausnehmung für die Halteeinrichtung in der Schutzkastenwand vorgesehen werden, so dass beim erfindungsgemäßen Aufbau das beim gattungsgemäßen Stand der Technik in Verbindung mit der Halteeinrichtung gegebene Problem von Verunreinigungen durch z. B. Staub oder dergleichen nicht mehr gegeben ist. Zudem wird hier eine sehr stabile und wenig wacklige Anordnung des Schutzkastens über die Scharniergelenkanordnung an der Messgeräteinstallation möglich, da der Schutzkasten hier unmittelbar über die an der Schutzkasteninnenwand stabil angeordnete Scharnierachse an der Messgeräteinstallation angebunden werden kann.
- Besonders vorteilhaft kann hier auch eine sehr gute thermische Isolierung ohne Kältebrücken nach außerhalb des Schutzkastens geschaffen werden, da keine Bestandteile mehr nach außerhalb des Schutzkastens geführt werden, wie dies beim Halter des gattungsgemäßen Standes der Technik der Fall ist. Ferner wird dadurch auch eine elektrische Isolation erzielt, so dass die Korrosionsgefahr erheblich reduziert ist.
- Vorteilhaft wird hier somit insbesondere im Falle eines als Kastenteil-Scharnierelementes ausgebildeten Kastenteil-Verbindungselementes eine davon beabstandete zusätzliche Scharnierachse als neue Schwenkachse ohne Verbindungsfunktion für die Kastenteile geschaffen, was auf besonders einfache und bequeme Weise ein komplettes Öffnen und Wegschwenken des Schutzkastens um die Scharnierachse von der Messgeräteinstallation weg ermög licht, so dass eine optimale Zugänglichkeit aller in dem Schutzkasten aufgenommenen Komponenten einer Messgeräteinstallation bei Mess-, Wartungsund Reparaturarbeiten gegeben ist. Der Schutzkasten kann somit weiterhin z. B. weggeklappt werden, ohne dass die Kastenteile von der Messgeräteinstallation abfallen können.
- Ein weiterer besonderer Vorteil einer derartigen innenliegenden, an einer Schutzkasteninnenwand angeordneten Scharnierachse ist, dass diese als Bestandteil einer Scharniergelenkanordnung auf einfache Weise mit weiteren Bauteilen kombinierbar ist, z. B. mit Scharnierbeschlägen und/oder Montageschienen, um einerseits ein optimales Wegverschwenken des Schutzkastens von der Messgeräteinstallation und andererseits eine einfache und bequeme Lageveränderung des Schutzkastens relativ zur Messgeräteinstallation zu ermöglichen. Diese Vorteile ergeben sich insbesondere auch aus der nachfolgenden Würdigung der Unteransprüche:
Für ein vorteilhaftes weites Wegschwenken des Schutzkastens von der Messgeräteinstallation ist nach Anspruch 2 vorgesehen, dass die Scharnierachse benachbart zum Kastenteil-Verbindungselement angeordnet ist. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Kastenteil-Verbindungselement als Kastenteil-Scharnierelement ausgebildet ist, da sich hierdurch günstigste Schwenkverhältnisse für ein möglichst vollständiges Wegschwenken des Schutzkastens bzw. der einzelnen Kastenteile von der Messgeräteinstallation ergeben. - Besonders bevorzugt ist auch eine Ausführungsform nach Anspruch 3, bei der die Scharniergelenkanordnung an einem Innenwandbereich lediglich eines der Kastenteile angeordnet ist. Dies ermöglicht bei guten Schwenkverhältnissen zudem auch einen einfachen Aufbau.
- Besonders gute Wegschwenkmöglichkeiten von der Messgeräteinstallation ergeben sich in Verbindung mit einem Aufbau, bei dem die Scharniergelenkanordnung, insbesondere die Scharnierachse, im verbindungselementsnahen Innenwandbereich eines Kastenteils angeordnet ist, wobei insbesondere bei einer Ausbildung des Kastenteil-Verbindungselementes als Kastenteil-Scharnierelement die Möglichkeit eines nahezu vollständigen Wegschwenkens des Schutzkastens bzw. der Kastenteile von der Messgeräteinstallation gegeben ist.
- Nach Anspruch 4 sind zwei Kastenteile vorgesehen, die im geschlossenen Zustand mittels ihrer Kastenwandränder als Anlageränder vorzugsweise dicht aneinanderliegen. Besonders bevorzugt ist hierbei die Scharniergelenkanordnung im anlagerandnahen Bereich eines der Kastenteile angeordnet, da sich dadurch ein optimales Wegverschwenken des Schutzkastens von der Messgeräteinstallation zu deren guter Zugänglichkeit ergibt. Beim Öffnen des Schutzkastens wird zuerst das eine Kastenteil um das wenigstens eine Kastenteil-Scharnierelement verschwenkt, um die Messgeräteinstallation freizugeben. Zur vollständigen Wegverlagerung des gesamten Schutzkastens kann dann anschließend der Schutzkasten um die Scharnierachse verschwenkt werden, um die Messgeräteinstallation im wesentlichen vollständig freizugeben und den gesamten Schutzkasten wegzuverlagern.
- Insbesondere in Verbindung mit herkömmlichen, trogförmigen und rechteckförmigen Kastenteilen eines Schutzkastens ergeben sich gute Ergebnisse hinsichtlich des kompletten Wegschwenkens des Schutzkastens von der Messgeräteinstallation, falls nach Anspruch 5 die Scharnierachse der als Halteeinrichtung ausgebildeten Scharniergelenkanordnung in etwa parallel zu einer Scharnierachse des wenigstens einen die Kastenteile schwenkbar verbindenden Kastenteil-Scharnierelementes als Kastenteil-Verbindungselement ausgerichtet ist.
- Grundsätzlich ist es möglich, dass der Schutzkasten, z. B. ein Kastenteil des Schutzkastens, entsprechende Lageraugen im Bereich der Schutzkasteninnenwand angeformt hat, die auf die Scharnierachse aufgesteckt werden für ein Verschwenken des Schutzkastens um die Scharnierachse. Ein derartiger Aufbau ist jedoch relativ aufwendig in der Herstellung, so dass gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform nach Anspruch 6 vorgeschlagen wird, dass die Scharniergelenkanordnung weiter einen schutzkastenseitigen Scharnierbeschlag aufweist, der an der Scharnierachse schwenkbar gelagert und an der Schutzkasteninnenwand angeschlagen ist. Ein derartiger Scharnierbeschlag ist relativ einfach aufgebaut und daher preiswert sowie auch auf einfache Weise, z. B. über Niet- und/oder Schraubverbindungen oder aber auch durch eine Klebeverbindung, an der Schutzkasteninnenwand anzuschlagen. Zudem ergibt sich hier eine erhöhte Flexibilität im Hinblick auf den jeweiligen Anbringungsort der Scharnierachse an der Schutzkasteninnenwand, wobei die jeweils konkret gegebenen Einbauverhältnisse optimal berücksichtigt werden können. Des weiteren ist hierdurch auch eine stabile Anbindung der Scharnierachse an den Schutzkasten möglich, was wiederum vorteilhaft für die stabile Anbindung des Schutzkastens an der Messgeräteinstallation ist.
- Besonders bevorzugt ist nach Anspruch 7 die Scharnierachse länglich und stabförmig ausgebildet, wobei an der Scharnierachse wenigstens zwei schutzkastenseitige Scharnierbeschläge in Scharnierachsenlängsrichtung beabstandet voneinander angeordnet sind. Dadurch ist eine gute und stabile Festlegung der Scharnierachse über die Scharnierbeschläge im Bereich der Schutzkasteninnenwand möglich, wobei sich zudem neben guten Schwenkergebnissen auch eine sehr gute stabile Anbindung des Schutzkastens an die Messgeräteinstallation ergibt.
- Ein besonders einfacher und preiswerter Aufbau ergibt sich mit den Merkmalen des Anspruchs 8, nach denen jeder Scharnierbeschlag jeweils eine Beschlagplatte mit wenigstens einem daran angeordneten und die Scharnierachse um greifenden Scharnierauge aufweist.
- Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht nach Anspruch 9 vor, dass die Scharniergelenkanordnung ferner einen zweiten, messgeräteinstallationsseitigen Scharnierbeschlag aufweist, der mit der Messgeräteinstallation verbindbar ist und der an der Scharnierachse vorzugsweise mittels wenigstens einem Scharnierauge schwenkbar gelagert ist. Mit einem derartigen, zweiten, messgeräteinstallationsseitigen Scharnierbeschlag lässt sich eine besonders stabile, einfache und damit vorteilhafte Anbindung an die Messgeräteinstallation erzielen, wobei diese schwenkbare Anlenkung des Scharnierbelags an der Scharnierachse zusätzliche Vorteile hinsichtlich eines optimierten Wegverschwenkens des Schutzkastens von der Messgeräteinstallation ermöglicht.
- Nach Anspruch 10 können der erste und zweite Scharnierbeschlag einander in etwa auf gleicher Höhe an der Scharnierachse zur Ausbildung eines Paares von erstem und zweitem Scharnierbeschlag gegenüberliegend zugeordnet sein. Dadurch ergibt sich ein optimierter, klein bauender Aufbau der Scharniergelenkanordnung. Je nach den Gegebenheiten können auch in Längsrichtung der Scharnierachse gesehen beabstandete Paare von erstem und zweitem Scharnierbeschlag angeordnet sein.
- Gemäß einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform nach Anspruch 11 ist die Scharniergelenkanordnung mit der Messgeräteinstallation mittelbar über eine Montageschiene verbunden, mit der eine bequeme und einfache Lageanpassung zwischen dem Schutzkasten und der Messgeräteinstallation in wenigstens eine Raumrichtung durchführbar ist. Beispielsweise kann bei einer nach oben wegragenden Messgeräteinstallation hierüber z. B. wenigstens eine Höhenverstellbarkeit auf einfache und bequeme Weise erzielt werden. Die Anbindung der Scharnierachse an die Montageschiene kann gemäß einer bevorzugten konkreten Ausgestaltung mittels wenigstens einem Scharnierbeschlag erfolgen, ggf. unter Zwischenschaltung einer Montageplatte zwischen dem wenigstens einem Scharnierbeschlag und der Montageschiene.
- Eine besonders einfache und bequeme Verstellbarkeit mittels der Montageschiene in Verbindung mit einem konkreten Aufbau ist nach Anspruch 12 dann gegeben, wenn die Montageschiene eine Längsnut aufweist, die so an der Scharniergelenkanordnung festlegbar ist, dass sich die Längsnut in etwa in Längsrichtung der Messgeräteinstallation und/oder der Scharnierachse erstreckt für eine Lageveränderung zwischen der Messgeräteinstallation und dem Schutzkasten in Längsnutrichtung, d. h. in Scharnierachsenlängsrichtung und/oder in Längsrichtung der Messgeräteinstallation. Insbesondere durch die in etwa parallele Ausrichtung der Längsnut der Montageschiene bezüglich der Längserstreckungsrichtung der Messgeräteinstallation ergibt sich eine vorteilhafte Anpassungsmöglichkeit der Lage des Schutzkastens relativ zur Messgeräteinstallation z. B. bei Aufbauten, bei denen die Durchgangsöffnung des Schutzkastens zur Durchführung von Teilen der Messgeräteinstallation in eben dieser Längsrichtung der Messgeräteinstallation liegt. Eine parallele Ausrichtung von Scharnierachse und Längsnut der Montageschiene bzw. von Scharnierachse und Längserstreckungsrichtung der Messgeräteinstallation ermöglicht zudem eine optimierte, geometrische Anpassung im Hinblick auf einen kompakten Aufbau sowohl der Scharnieranordnung als auch des Schutzkastens selbst, so dass der Schutzkasten die Messgeräteinstallation relativ eng umschließen kann. Grundsätzlich kann die Längsnut in der Montageschiene auf unterschiedliche Art und Weise hergestellt werden. Besonders bevorzugt ist jedoch ein Aufbau der Montageschiene mit einem C-Profilquerschnitt, wobei die C-Enden vorzugsweise so ausgebildet sind, dass sich Hinterschneidungsbereiche ergeben, von denen z. B. Schraubenköpfe von Befestigungsschrauben hintergriffen werden können, mittels denen eine Anbindung an die Messgeräteinstallation erfolgt. Eine derartige Montageschiene als C-Schiene erfordert somit lediglich einen geringen Bauteilaufwand zur guten und funktionssicheren Festlegung an der Messgeräteinstallation.
- Für eine Lageveränderung zwischen der Montageschiene und der Scharniergelenkanordnung und/oder zwischen der Montageschiene und der Messgeräteinstallation in wenigstens eine andere Richtung als die Längsnutrichtung, vorzugsweise in eine Richtung quer zur Längsnutrichtung, ist nach Anspruch 13 vorgesehen, dass die Verbindung zwischen der Montageschiene und der Scharniergelenkanordnung und/oder zwischen der Montageschiene und der Messgeräteinstallation entsprechend ausgebildet ist, z. B. als einfache und funktionssichere Langlochverbindung sowie ggf. unter Zwischenschaltung wenigstens einer Montageplatte zwischen der Messgeräteinstallation und der Montageschiene.
- Nach Anspruch 14 kann die Durchgangsöffnung durch zwei in jedem der einander zugeordneten Kastenteile in deren einander zugeordneten Anlagerandbereichen ausgebildete Halbkreisausnehmungen gebildet sein, die sich im geschlossenen Zustand des Schutzkastens zu einer Kreisausnehmung ergänzen, die das dadurch durchgeführte, wenigstens eine Teil der Messgeräteinstallation mit einem Übermaß umschließt. In diese Kreisausnehmung ist ein Formkörper, der vorzugsweise aus einem elastischen Material, z. B. einem Moosgummi, hergestellt ist, einsetzbar, der im geschlossenen Zustand des Schutzkastens zwischen den Kastenteilen vorzugsweise unter einer Vorspannung gehalten ist und der den durch die Durchgangsöffnung durchgeführten Teil der Messgeräteinstallation dicht umschließt. Beispielsweise kann wenigstens eine Messleitung als Teil der Messgeräteinstallation, die durch die Schutzkastenwand herauszuführen ist, durch diesen Formkörper durchgestoßen werden. Ebenso kann im Formkörper jedoch auch eine an das durchzuführende Teil angepasste Ausnehmung vorgesehen sein.
- Nach Anspruch 15 sind die Kastenteile vorzugsweise mittels wenigstens einem Verschlusselement lösbar verschließbar. Das Verschlusselement ist hier vorzugsweise als funktionssicheres Schnellverschlusselement ausgebildet.
- Weiter können die Kastenteile nach Anspruch 16 durch zwei als Gleichteile ausgebildete, in etwa trogförmige Kastenhälften gebildet sein, die bevorzugt aus einem heiß gepressten, glasfaserverstärkten Kunststoffmaterial, vorzugsweise einem Polyester, hergestellt sind. Durch die Ausbildung der Kastenteile als Gleichteile können diese bei leicht konisch ausgebildeten Seitenwandflächen sehr gut, ohne viel Stauraum wegzunehmen, ineinander gestapelt werden.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 eine schematische, perspektivische Darstellung eines geöffneten Schutzkastens, -
2 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Scharniergelenkanordnung im eingeklappten Zustand, -
3 eine schematische, perspektivische Darstellung der Scharniergelenkanordnung im ausgeklappten Zustand, -
4 eine schematische Darstellung einer Montageplatte, und -
5 eine schematische, perspektivische Darstellung des Schutzkastens im montierten Zustand. - In
1 ist schematisch ein geöffneter Schutzkasten1 perspektivisch dargestellt. Der Schutzkasten1 besteht aus zwei trogförmigen Kastenhälften2 und3 , die durch ein Kastenteil-Scharnierelement4 schwenkbar miteinander verbunden sind. Das Kastenteil-Scharnierelement4 besteht aus einer Scharnierachse5 , an der jeweils endseitig ein Scharnier6 und7 angeordnet ist. Im ge schlossenen Zustand umschließen die beiden Kastenhälften2 und3 einen Aufnahmeraum8 , in dem eine an einer Prozessanlage freitragend anordenbare Messgeräteinstallation32 (siehe5 ) aufnehmbar ist. Um die Verbindung der Messgeräteinstallation32 zu einer Prozessanlage herzustellen, ist in einer Schutzkastenwand eine Durchgangsöffnung9 , durch die eine Messleitung der Messgeräteinstallation durchführbar ist, ausgebildet. Die Durchgangsöffnung9 ist durch zwei in jeder der einander zugeordneten Kastenhälften2 und3 in deren einander zugeordneten Anlagerandbereichen ausgebildete Halbkreisausnehmungen10 und11 gebildet. Im geschlossenen Zustand des Schutzkastens1 ergänzen sich die beiden Halbkreisausnehmungen10 und11 zu einer Kreisausnehmung. Zur Abdichtung der Durchgangöffnung9 ist ein scheibenförmiges Dichtelement12 mit einer randseitig umlaufenden Nut13 in die Halbkreisausnehmung11 auf die Schutzkastenwand gesteckt. Durch eine Durchführöffnung14 im Dichtelement12 kann eine Messleitung38 (siehe5 ) zwischen der Messgeräteinstallation32 und der Prozessanlage dicht durchgeführt werden. - Die den Öffnungen der Kastenhälften
2 und3 zugeordneten Randbereiche sind nach dem Nut-und-Feder-Prinzip15 ausgeführt, wodurch im geschlossenen Zustand des Schutzkastens1 eine dichte und saubere Verbindung zwischen den beiden Kastenhälften2 und3 herstellbar ist. Für eine noch bessere Abdichtung kann in die Nut ein Dichtelement (nicht dargestellt) eingelegt werden. Mittels zweier Schnellverschlusselemente16 und17 ist der Schutzkasten1 im geschlossenen Zustand lösbar verschließbar. - In der Kastenhälfte
3 ist innenliegend eine Scharniergelenkanordnung18 angeordnet, die im Aufnahmeraum8 an der Schutzkasteninnenwand befestigt ist. Die Scharniergelenkanordnung18 weist eine Scharnierachse19 auf, die parallel zu der Scharnierachse5 des Kastenteil-Scharnierelements4 verläuft. Neben der länglich und stabförmig ausgebildeten Scharnierachse19 weist die Scharniergelenkanordnung18 zwei schutzkastenseitige Scharnierbeschläge20 und21 auf, wie diese insbesondere aus den2 und3 ersichtlich sind, die an der Scharnierachse19 schwenkbar gelagert und an einem Randbereich der Schutzkasteninnenwand angeschlagen sind. Dadurch ist die Scharnierachse19 der Scharniergelenkanordnung18 direkt benachbart zur Scharnierachse5 des Kastenteil-Scharnierelements4 angeordnet. Mit zwei messgeräteinstallationsseitigen Scharnierbeschlägen22 und23 (2 und3 ), die ebenfalls der Scharniergelenkanordnung18 zugeordnet und schwenkbar mit der Scharnierachse19 verbunden sind, ist eine Montageschiene24 verbunden, über die eine Anbindung an die Messgeräteinstallation32 erfolgt. Die Montageschiene24 ist im Querschnitt gesehen C-förmig ausgebildet, wobei die C-Enden so ausgebildet sind, dass sich hierdurch Hinterschneidungsbereiche in Verbindung mit einer Längsnut25 ergeben. - In
2 ist schematisch die Scharniergelenkanordnung18 im eingeklappten Zustand dargestellt. Die Kastenhälfte3 , an der die Scharniergelenkanordnung18 befestigt ist, ist aus Übersichtlichkeitsgründen nur teilweise dargestellt. Der schutzkastenseitige Scharnierbeschlag20 besteht aus einer Beschlagplatte26 und zwei die Scharnierachse19 umgreifenden Scharnieraugen27 . Gemäß diesem Aufbau aus Beschlagplatte26 und Scharnieraugen27 sind auch alle weiteren Scharnierbeschläge21 ,22 und23 ausgeführt. An den Beschlagplatten der messgeräteinstallationsseitigen Scharnierbeschläge22 und23 ist die Montageschiene24 dergestalt angeordnet, dass die Längsnut25 parallel zur Scharnierachse19 der Scharniergelenkanordnung18 verläuft. An dem der Öffnung der Kastenhälfte3 zugeordneten Randbereich ist hier lediglich beispielhaft eine Nut des Nut-und-Feder-Prinzips15 gezeigt. Am zugehörigen Randbereich der anderen Kastenhälfte2 (nicht dargestellt) ist dementsprechend eine Feder, die im geschlossenen Zustand des Schutzkastens1 in die Nut28 eingreift, ausgebildet. - In
3 ist schematisch die Scharniergelenkanordnung18 im weggeklappten Zustand des Schutzkastens1 perspektivisch dargestellt. Dazu wurden die schutzkastenseitigen Scharnierbeschläge20 und21 um die Scharnierachse19 verschwenkt, so dass die Kastenhälfte3 nun beabstandet zur Montageschiene24 ist. - Ist die Messgeräteinstallation
32 direkt an der Montageschiene24 angeordnet, so ist der Schutzkasten1 in Längsnutrichtung verschiebbar. Um auch in Querrichtung zur Längsnutrichtung eine Einstellmöglichkeit zu bekommen, kann zwischen der Montageschiene24 und der Messgeräteinstallation bzw. einzelnen Bauteilen, die Bestandteil der Messgeräteinstallation32 sind, eine Montageplatte29 vorgesehen sein. Diese ist in der4 in Einzeldarstellung und in der5 im montierten Zustand schematisch dargestellt. An der Montageplatte29 sind einerseits z. B. Gewindebohrungen30 zur Anbindung an die Messgeräteinstallation32 bzw. an Bauteile der Messgeräteinstallation32 vorgesehen und andererseits Langlöcher, durch die eine Verschraubung an die Montageschiene24 erfolgt. Aufgrund der Langlöcher31 ist eine Verstellung der Montageplatte29 in Querrichtung bezogen auf die Längsnutrichtung der Montageschiene24 relativ zur Messgeräteinstallation32 möglich. Dadurch kann einen vorteilhafte Lageänderung des Schutzkastens1 relativ zur Messgeräteinstallation32 , z. B. bei der Montage zu Toleranzausgleichszwecken, vorgenommen werden. In Verbindung mit der Verwendung einer Montageplatte29 können ggf. auch die Bereiche der Gewindebohrung30 als Langlöcher, alternativ oder zusätzlich zu den Langlöchern31 , ausgebildet sein. Eine beispielhafte Anbindung der Messgeräteinstallation32 mittels der Montageplatte29 an die Montageschiene24 ist in5 dargestellt. - In
5 ist schematisch und perspektivisch der Schutzkasten1 im montierten Zustand dargestellt. Beispielhaft für eine Messgeräteinstallation32 ist eine Safe-Link Anordnung dargestellt. Diese besteht aus einem digitalen Manometer33 , das mit einem absperrbaren Kugelhahn34 verbunden ist. Am Kugelhahn34 sind ein Drehrad35 zur Bedienung des Kugelhahns34 , ein Entlüftungsventil36 und ein Test/Prüf-Anschluss 37 angeordnet. Eine aus dem Ku gelhahn34 führende Messleitung38 ist durch die Durchgangsöffnung9 des Schutzkastens1 geführt und endet mit einem Flansch, mit dem die Messgeräteinstallation32 an eine nicht dargestellte Prozessanlage anflanschbar ist. Der Kugelhahn34 ist mittels einer internen Halterung40 als Montageplatte an der Montageschiene24 befestigt. Ebenfalls an der internen Halterung40 ist eine Heizeinrichtung41 angeordnet, mit der der Aufnahmeraum8 des geschlossenen Schutzkastens1 beheizbar ist. Über eine Leitung42 ist von der Heizeinrichtung41 eine Verbindung zu einer Abzweigdose43 hergestellt, die mittels der Montageplatte29 ebenfalls an der Montageschiene24 oberhalb der internen Halterung40 angeordnet ist. Die Montageplatte29 ist mittels zweier Schraubverbindungen44 an der Montageschiene24 dergestalt gehalten, dass die Schraubenköpfe der Schraubverbindung44 in die Längsnut25 eingeführt sind, so dass sie diese hintergreifen. Eine gleiche Anbindung kann für die als Montageplatte ausgebildete interne Halterung40 verwendet werden. Auf der der Montageschiene24 abgewandten Seite der Montageplatte29 weisen die Schraubverbindungen44 jeweils eine Mutter auf. Aus Übersichtlichkeitsgründen sind die Schraubverbindungen44 in5 nur mit einer strichpunktierten Linie eingezeichnet. Die Montageschiene24 ist wie in Verbindung mit1 beschrieben über die Scharniergelenkanordnung18 mit dem Schutzkasten1 verbunden. - Ausgehend von einem geschlossenen Schutzkasten
1 sind folgende Funktions- bzw. Arbeitsschritte zur Freigabe der Messgeräteinstallation32 erforderlich:
Nach Öffnung der Schnellverschlusselemente16 und17 kann die Kastenhälfte2 von der Kastenhälfte3 weggeklappt werden, so dass die Messgeräteinstallation32 zugänglich ist. Weiter kann die Kastenhälfte3 um die Scharnierachse19 der Scharniergelenkanordnung18 verschwenkt werden, wodurch auch die Kastenhälfte2 weiter wegverschwenkt wird, die über die Scharnierachse5 mit der Kastenhälfte3 gekoppelt ist. Sodann ist die Messgeräteinstallation32 von allen Seiten weitgehend frei zugänglich für etwaige Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten. Eine separate Halterung bzw. Abstützung des Schutzkastens1 im ausgeklappten Zustand ist vorteilhaft nicht notwendig. - Aufgrund der Längsnut
25 in der Montageschiene24 ist der Schutzkasten1 relativ gegenüber der Messgeräteinstallation32 verschiebbar, so dass auch hier z. B. bei der Montage des Schutzkastens1 toleranzbedingte Abweichungen ausgleichbar sind. Mit der Montageplatte29 besteht für die Positionierung des Schutzkastens1 einerseits eine Einstellmöglichkeit in Längsnutrichtung25 entlang der Montageschiene24 und andererseits quer zur Längsnutrichtung aufgrund der Langlöcher31 . Nach Abschluss der Montage-, Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten an der Messgeräteinstallation32 wird zuerst die Kastenhälfte3 um die Scharnierachse19 in Ihre Ausgangsposition zurückverschwenkt und anschließend die Kastenhälfte2 um die Scharnierachse5 in den geschlossenen Zustand des Schutzkastens1 verschwenkt. Durch Schließen der Schnellverschlusselemente16 und17 ist der Schutzkasten1 gegenüber Einflüssen von außen abgedichtet.
Claims (16)
- Schutzkasten zur Aufnahme einer an einer Prozessanlage freitragend anordenbaren Messgeräteinstallation, mit einer mit dem Schutzkasten einerseits und der Messgeräteinstallation andererseits verbindbaren Halteeinrichtung, mittels der der Schutzkasten an der Messgeräteinstallation anbringbar und haltbar ist, mit wenigstens zwei Kastenteilen, die über wenigstens ein Kastenteil-Verbindungselement, vorzugsweise wenigstens ein Kastenteil-Scharnierelement, miteinander verbunden sind, wobei die Kastenteile im geschlossenen Zustand einen Aufnahmeraum einschließen, in dem die Messgeräteinstallation aufnehmbar ist, wobei ein Teil der Messgeräteinstallation, insbesondere wenigstens eine mit einer Prozessleitung verbindbare Messleitung der Prozessanlage, im geschlossenen Zustand des Schutzkastens vorzugsweise dicht durch eine in einer Schutzkastenwand ausbildbare Durchgangsöffnung durchführbar ist, und wobei die Kastenteile im geöffneten Zustand des Schutzkastens für einen freien Zugang zu der Messgeräteinstallation von dieser wegverlagerbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung durch eine innenliegende Scharniergelenkanordnung (
18 ) gebildet ist, die eine Scharnierachse (19 ) aufweist, die im Aufnahmeraum (8 ) an einer Schutzkasteninnenwand angeordnet ist dergestalt, dass der Schutzkasten (1 ) im geöffneten Zustand um die Scharnierachse (19 ) von der Messgeräteinstallation (32 ) wegschwenkbar ist. - Schutzkasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharnierachse (
19 ) an der Schutzkasteninnenwand benachbart zum Kastenteil-Verbindungselement, vorzugsweise benachbart zum als Kastenteil-Scharnierelement (4 ) ausgebildeten Kastenteil-Verbindungselement angeordnet ist. - Schutzkasten nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharniergelenkanordnung (
18 ) an einem Innenwandbereich eines der Kastenteile (2 ,3 ) angeordnet ist, vorzugsweise am verbindungselementnahen Innenwandbereich eines der Kastenteile (2 ,3 ) angeordnet ist. - Schutzkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Kastenteile (
2 ,3 ) vorgesehen sind, die im geschlossenen Zustand mittels ihrer Kastenwandränder als Anlageränder vorzugsweise dicht aneinanderliegen. - Schutzkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharnierachse (
19 ) der als Halteeinrichtung ausgebildeten Scharniergelenkanordnung (18 ) in etwa parallel zu einer Scharnierachse (5 ) des wenigstens einen die Kastenteile (2 ,3 ) schwenkbar verbindenden Kastenteil-Scharnierelements (4 ) als Kastenteil-Verbindungselement ausgerichtet ist. - Schutzkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharniergelenkanordnung (
18 ) weiter einen schutzkastenseitigen Scharnierbeschlag (20 ,21 ) aufweist, der an der Scharnierachse (19 ) schwenkbar gelagert und an der Schutzkasteninnenwand angeschlagen ist. - Schutzkasten nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharnierachse (
19 ) länglich und stabförmig ausgebildet ist, dass an der Scharnierachse (19 ) wenigstens zwei schutzkastenseitige Scharnierbeschläge (20 ,21 ) in Scharnierachsenlängsrichtung beabstandet voneinander angeordnet sind. - Schutzkasten nach Anspruch 6 oder Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Scharnierbeschlag (
20 ,21 ) jeweils eine Beschlagplatte (26 ) mit wenigstens einem daran angeordneten und die Scharnierachse umgreifenden Scharnierauge (27 ) aufweist. - Schutzkasten nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharniergelenkanordnung (
18 ) ferner einen zweiten, messgeräteinstallationsseitigen Scharnierbeschlag (22 ,23 ) aufweist, der mit der Messgeräteinstallation (32 ) verbindbar ist und der an der Scharnierachse (19 ) vorzugsweise mittels wenigstens einem Scharnierauge schwenkbar gelagert ist. - Schutzkasten nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der erste (
20, 21 ) und zweite (22, 23 ) Scharnierbeschlag einander in etwa auf gleicher Höhe an der Scharnierachse (19 ) zur Ausbildung eines Paares von erstem und zweitem Scharnierbeschlag (20 ,21 ,22 ,23 ) gegenüberliegend zugeordnet sind. - Schutzkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharniergelenkanordnung (
18 ) mit der Messgeräteinstallation (32 ) mittelbar über eine Montageschiene (24 ) verbunden ist, mit der eine Lageanpassung zwischen dem Schutzkasten (1 ) und der Messgeräteinstallation (32 ) in wenigstens eine Raumrichtung durchführbar ist. - Schutzkasten nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageschiene (
24 ) eine Längsnut (25 ) aufweist, vorzugsweise mit einem C-Profilquerschnitt ausgebildet ist, die so an der Scharniergelenkanordnung (18 ) festlegbar ist, dass sich die Längsnut (25 ) in etwa in Längsrichtung der Messgeräteinstallation (32 ) und/oder der Scharnierachse (19 ) erstreckt für eine ggf. erforderliche Lageveränderung zwischen der Messgeräteinstallation (32 ) und dem Schutzkasten (1 ) in Scharnierachsenlängsrichtung und/oder in Längsrichtung der Messgeräteinstallation (32 ), vorzugsweise im Falle von in Längsrichtung der Messgeräteinstallation (32 ) durch die Schutzkastenwand hindurchgeführten Teilen (38 ) der Messgeräteinstallation (32 ). - Schutzkasten nach Anspruch 11 oder Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen der Montageschiene (
24 ) und der Scharniergelenkanordnung (18 ) und/oder zwischen der Montageschiene (24 ) und der Messgeräteinstallation (32 ) ggf. unter Zwischenschaltung wenigstens einer Montageplatte (29 ) zwischen der Montageschiene (24 ) und der Messgeräteinstallation so ausgebildet ist, vorzugsweise als Langlochverbindung (31 ), dass eine Lageveränderung zwischen der Montageschiene (24 ) und der Scharniergelenkanordnung (18 ) und/oder zwischen der Montageschiene (24 ) und der Messgeräteinstallation (32 ) in wenigstens eine andere Richtung als die Längsnutrichtung, vorzugsweise in eine Richtung quer zur Längsnutrichtung, durchführbar ist. - Schutzkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsöffnung (
9 ) durch zwei in jedem der einander zugeordneten Kastenteile (2 ,3 ) in deren einander zugeordneten Anlagerandbereichen ausgebildete Halbkreisausnehmungen (10 ,11 ) gebildet ist, die sich im geschlossenen Zustand des Schutzkastens (1 ) zu einer Kreisausnehmung ergänzen, die das dadurch durchgeführte wenigstens eine Teil (38 ) der Messgeräteinstallation (32 ) mit einem Übermaß umschließt, und dass in die Kreisausnehmung ein Formkörper (12 ) aus vorzugsweise elastischem Material einsetzbar ist, der im geschlossenen Zustand des Schutzkastens (1 ) zwischen den Kastenteilen (2 ,3 ) vorzugsweise unter Vorspannung gehalten ist und der den durch die Durchgangsöffnung (9 ) durchgeführten Teil (38 ) der Messgeräteinstallation (32 ) dicht umschließt. - Schutzkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Kastenteile (
2 ,3 ) mittels wenigstens einem Verschlusselement, vorzugsweise wenigstens einem Schnellverschlusselement (16 ,17 ), lösbar verschließbar sind. - Schutzkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Kastenteile durch zwei als Gleichteile ausgebildete, in etwa trogförmige Kastenhälften (
2 ,3 ) gebildet sind, die bevorzugt aus einem heißgepressten, glasfaserverstärkten Kunststoffmaterial, vorzugsweise Polyester, hergestellt sind.
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