DE10225435A1 - Verfahren zur Steuerung der Anzeige von Videosequenzen und ein geeignetes Telekommunikationssystem hierfür - Google Patents
Verfahren zur Steuerung der Anzeige von Videosequenzen und ein geeignetes Telekommunikationssystem hierfürInfo
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Abstract
Beschrieben wird ein Verfahren zur Steuerung der Anzeige von Videosequenzen sowie ein geeignetes Telekommunikationssystem hierfür, mit dem die Vergebührung von kostenpflichtigen Videosequenzen vereinfacht werden kann. Hierfür wird durch eine Übergabe einer Information aus der Mobilfunkeinheit das Anzeigen der Videosequenzen auf einer Wiedergabeeinheit gesteuert.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung der Anzeige von Videosequenzen und ein geeignetes Telekommunikationssystem hierfür.
- Herkömmliche Verfahren bzw. Telekommunikationssysteme weisen eine Wiedergabeeinheit, vorzugsweise ein TV-Gerät, auf, welches über eine Identifikationsnummer freigeschaltet wird, und werden in der Regel im Hotelgewerbe eingesetzt. Ein Nutzer der Wiedergabeeinheit lässt sich somit seine Wiedergabeeinheit zentral, meistens über die Rezeption, anhand der Identifikationsnummer freischalten. Die Abrechnung bzw. Vergebührung erfolgt diesbezüglich manuell, d. h. das Hotelgewerbe übernimmt zusätzlich die Rechnungsstellung und Abrechnung. Gängige Systeme enthalten Wiedergabeeinheiten mit integrierten analogen oder digitalen sogenannten Set-Top-Boxen, die mit dem zentralen Televisionssystem kommunizieren. Mit anderen Worten, herkömmliche Wiedergabeeinheiten müssen separat auf- bzw. nachgerüstet werden und sind somit teuerer. Ein weiterer Nachteil ist darin zu finden, dass das Hotel zusätzlich eine Verkabelung benötigt, um die Freischaltung bzw. die Übertragung der Videosequenzen durchzuführen.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, oben genannte Nachteile zu vermeiden.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren bzw. ein Telekommunikationssystem bereitzustellen, mit dem eine einfache Vergebührung, eine Entlastung des Rechnungswesens beim Anbieter und/oder eine Anonymität für den Nutzer hinsichtlich der angeforderten Videosequenzen ermöglicht wird.
- Gelöst werden diese Aufgaben verfahrenstechnisch mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und vorrichtungstechnisch mit den Merkmalen des Anspruchs 8.
- Anmeldungsgemäß wird ein Verfahren zur Steuerung der Anzeige von Videosequenzen mit den Schritten zur Verfügung gestellt, welche zumindest eine Wiedergabeeinheit für Videosequenzen und eine Mobilfunkeinheit bereit stellt und über die eine Übermittlung einer Information aus der Mobilfunkeinheit zur Steuerung der Anzeige der Videosequenzen auf der Wiedergabeeinheit vorgenommen werden kann. Damit wird erreicht, dass der Nutzer zum einen eindeutig identifizierbar ist, da er sich für die Benutzung einer Mobilfunkeinheit über den Netzanbieter registriert haben muss. Ferner kann zum anderen somit auf einfache Weise die Vergebührung hinsichtlich der in Anspruch genommenen Videosequenzen über den Netzanbieter erfolgen, so dass der Verwaltungsaufwand hinsichtlich der Rechnungsstellung gering gehalten werden kann. Ferner wird erreicht, dass sich die Gesamtinformation, d. h. Angaben über den Nutzer, Angaben über die Videosequenz, Angaben über die Wiedergabeeinheit hinsichtlich Aufstellungsort und Einwahlmöglichkeit, Vergebührung anhand voranstehender Daten, lediglich auf die Übergabe der Information aus der Mobilfunkeinheit reduziert. Dadurch wird auch eine einfache Handhabung bzw. eine vereinfachte Verständlichkeit für den Nutzer ermöglicht.
- Weitere vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Erfolgt gemäß Anspruch 2 eine Vergebührung bezüglich der Videosequenz anhand der Information aus der Mobilfunkeinheit, so kann auch auf bestehende Dienste eines Netzbetreibers zurückgegriffen werden, da dieser bereits vielfältige technische Möglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung von Informationsinhalten, die aus einer Mobilfunkeinheit ausgesendet werden, hat.
- Eine besonders vorteilhafte Ausführung des anmeldungsgemäßen Verfahrens ist gemäß Anspruch 3, dass die Steuerung der Anzeige eine Freigabe bestimmter Videosequenzen beinhaltet. Somit sind die Anzeigemöglichkeiten für den Nutzer vielfältig.
- Eine übliche Übermittlung einer Information aus einer Mobilfunkeinheit ist gemäß Anspruch 4 die Versendung einer SMS, insbesondere an eine Telekommunikationskennnummer, die auf gewisse Dienste des Netzbetreibers zugreift, wobei die Dienste entsprechend der Telekommunikationskennnummer, vorzugsweise einer Kurzwahlnummer, voreinstellbar sind.
- Für eine eindeutige Zuordnung an den Nutzer ist es gemäß Anspruch 5 vorteilhaft, wenn die Information eine Nutzerkennung enthält, welche die Wiedergabeeinheit zuordnet.
- Das anmeldungsgemäße Verfahren eignet sich insbesondere bei mehreren miteinander vernetzten Wiedergabeeinheiten, da somit eine unterschiedliche Ansteuerbarkeit gegeben ist.
- Die Zuordnung der Wiedergabeeinheit erfolgt gemäß Anspruch 7 über einen Vergleich der Informationen mit in einem vorgegebenen Zentralregister vorhandenen Einträgen, welche von dem Anbieter der Videosequenzen vorab eingespeist werden können.
- Das Zentralregister kann vorteilhafterweise in einer Steuereinheit gemäß Anspruch 13 vorgesehen sein, welche ein digitales Signal aus der Nutzerkennung erzeugt, um bei Vorliegen einer Übereinstimmung das Anzeigen der Videosequenz auf der Wiedergabeeinheit zu ermöglichen.
- Gemäß Anspruch 15 ist eine vorteilhafte Ausgestaltung vorhanden, wenn die Nutzerkennung als Standbild in der Wiedergabeeinheit vorliegt, wobei das Standbild separat erzeugt und entsprechend der Videosequenzen und/oder der Wiedergabeeinheiten unabhängig hergestellt werden kann.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der übrigen Unteransprüche.
- Nachfolgende Zeichnung soll eine vorteilhafte Ausgestaltung des anmeldungsgemäßen Verfahrens und des Telekommunikationssystems zeigen.
- In Fig. 1 ist eine Mobilfunkeinheit 1 eines Nutzers N dargestellt sowie mehrerer Wiedergabeeinheiten 3, in diesem Fall in Form von Fernsehern bzw. TV- Geräten, die netzwerkartig miteinander verbunden sind. Das anmeldungsgemäße Verfahren ermöglicht somit lediglich durch Übermittlung einer Information aus der Mobilfunkeinheit (wellenförmig dargestellt) die Steuerung der Anzeige der Videosequenz auf der Wiedergabeeinheit 3, indem beispielsweise der Nutzer eine SMS verschickt, welche eine eindeutige Nummer bzw. Nutzerkennung enthält. Diese Nutzerkennung ist beispielsweise auf der Wiedergabeeinheit 3 durch einen Aufkleber befestigt oder wird von einem zusätzlichen Steuerbaustein 5, der sich an der Wiedergabeeinheit 3, beispielsweise Fernseher, befindet, als Standbild auf dem jeweiligen Videosequenzkanal, beispielsweise Pay- TV-Kanal angezeigt. In dieser Ausgestaltung gemäß Fig. 1 sind zwei Steuereinheiten in Form von Server (Server 1 und Server 2) dargestellt. Server 1 empfängt die SMS und ermöglicht eine Zuordnung der SMS zum jeweiligen Standort der Wiedergabeeinheit. Ferner besteht eine Verbindung zum gängigen Internet. Der Server 2 enthält die Videosequenzen zur Anzeige auf der Wiedergabeeinheit, die ebenfalls über das Internet ausgetauscht werden können.
- Wie gezeigt ist, ist zusätzlich zu der Wiedergabeeinheit und der Steuereinheit bei dieser Ausführungsform des Telekommunikationssystems ein separates gängiges TV-Übertragungssystem, beispielsweise eines Hotels, gezeigt, welches zum einen direkt mit der Steuereinheit bzw. der Server verbunden ist oder über das Internet verbindbar ist. Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn ein Rechner mit entsprechender Videosequenz die Einspeisung in das Netz der Wiedergabeeinheiten vornimmt. Der Rechner hat zusätzlich die Aufgabe, ggf. separat ein digitales Signal zu erzeugen, welches einen Steuerbaustein, welcher an der Wiedergabeeinheit vorhanden ist, für die Freischaltung oder eventuell für die Sperrung der Wiedergabeeinheit aktiviert.
- Zusammengefasst eignet sich das anmeldungsgemäße Verfahren insbesondere bei sogenannten Pay-TV-Hotelsystemen, wobei der Nutzer über seine Mobilfunkeinheit eine SMS an eine Kurzwahlnummer sendet. Über die SMS kann somit eine eindeutige Nutzerkennung übertragen werden. Diese Nutzerkennung befindet sich beispielsweise als Aufkleber an der Wiedergabeeinheit oder wird als Standbild auf der Wiedergabeeinheit angezeigt. Mit dieser Maßnahme hat somit der Anbieter, beispielsweise das Hotel, keine Abrechnungs- bzw. Inkassokosten, da die Benutzung der Wiedergabeeinheiten, die beim Anbieter stehen, über das Aussenden der SMS durch die vorhandene Mobilfunkvergebührung des Netzanbieters abgerechnet wird. Die als Information aus der Mobilfunkeinheit gesendete SMS gelangt über ein sogenanntes SMS-Center zu einem SMS-Server bzw. SMS-Steuereinheit. Dort wird die Nutzerkennung aus der SMS gelesen und mit einem Zentralregister, welches in einer Datenbank vorhanden sein kann, abgeglichen. Darüber wird der Anbieter, beispielsweise das Hotel, ermittelt, in dem sich der Nutzer befindet. Ebenso wird von dem SMS-Server die Nutzerkennung an beispielsweise im jeweiligen Hotel befindlichen Server weitergeleitet (Server 2). Dieser Server sendet beispielsweise ein digitales Signal über das im Hotel installierte Koaxialkabel, welches gängige TV-Frequenzen beinhaltet bzw. überträgt. An jeder Wiedergabeeinheit kann sich eine kleine Steuerbox befinden, die das digitale Signal empfängt, und wenn die per SMS gesendete Nutzerkennung übereinstimmt, den entsprechenden Kanal bzw. die entsprechende Videosequenz freischaltet.
- Der sogenannte Pay-TV-Sender eines unabhängigen Videosequenzanbieters wird in das Hotelnetz der Wiedergabeeinheiten eingespeist. Dies kann mit gängigen Methoden erfolgen, so dass keine zusätzliche Verkabelung notwendig ist.
- Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn der Pay-TV-Sender über einen separaten Server in das Hotelnetz der Wiedergabeeinheiten eingespeist wird. Hierbei kann die Freischaltung der Videosequenzen und die Videosequenzeinspeisung auf einem System stattfinden. Der hierfür geeignete Server ist beispielsweise über das Internet verbunden, so dass die ausgestrahlten Informationsinhalte, die sogenannten Pay-TV-Inhalte, online aktualisiert werden können.
- Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Freischaltung per SMS absolut für den Nutzer anonym erfolgen kann. Eine weitere Anwendungsmöglichkeit besteht darin, dass man über eine das Zentralregister enthaltende Datenbank feststellen kann, welche Videosequenzszenen sich der Nutzer angeschaut hat, so dass keine doppelten Inhalte bzw. Inhaltsinformationen präsentiert werden. Dies kann beispielsweise über die Identifikation der Nutzerkennnummer der Mobilfunkeinheit erfolgen.
Claims (16)
1. Verfahren zur Steuerung der Anzeige von Videosequenzen welches die
Schritte aufweist:
a) Bereitstellen zumindest einer Wiedergabeeinheit für Videosequenzen
und einer Mobilfunkeinheit.
b) Übermittelung einer Information aus der Mobilfunkeinheit zur
Steuerung der Anzeige der Videosequenzen auf der Wiedergabeeinheit.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei anhand der Information aus der
Mobilfunkeinheit, vorzugsweise mobiles Telefon, eine Vergebührung bezüglich
der Videosequenz erfolgt.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei die Steuerung der
Anzeige eine Freigabe bestimmter Videosequenzen beinhaltet.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Übermittelung der
Information eine Versendung einer SMS (short message system) an eine
Telekommunikationskennnummer, vorzugsweise eine Kurzwahlnummer,
beinhaltet.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Information eine
Nutzerkennung enthält, anhand der die Wiedergabeeinheit zugeordnet
wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei mehrere miteinander
vernetzte Wiedergabeeinheiten, vorzugsweise TV-Geräte, vorgesehen
sind, die unterschiedlich ansteuerbar sind.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei ferner ein Vergleich
der Informationen mit den in einem vorgegebenen Zentralregister
vorhandenen Einträge vorgesehen ist und über das Vergleichsergebnis eine
Zuordnung der Information zu der Wiedergabeeinheit erfolgt.
8. Telekommunikationssystem, insbesondere zur Durchführung des
Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bestehend aus einer
Mobilfunkeinheit und zumindest einer Wiedergabeeinheit zum Anzeigen von
Videosequenzen, wobei durch eine Übergabe einer Information aus der
Mobilfunkeinheit das Anzeigen der Videosequenzen auf der Wiedergabeeinheit
gesteuert wird.
9. Telekommunikationssystem nach Anspruch 8, wobei eine
Vergebührungseinheit vorgesehen ist, die anhand der Information entsprechend der
angezeigten Videosequenz eine Vergebührung, vorzugsweise über den
der Mobilfunkeinheit zugeordneten Netzanbieter, vornimmt.
10. Telekommunikationssystem nach einem der Ansprüche 8 oder 9, wobei
die Information eine SMS ist, die eine Nutzerkennung enthält.
11. Telekommunikationssystem nach einem der Ansprüche 8 bis 10, wobei
mehrere Wiedergabeeinheiten, vorzugsweise TV-Geräte, miteinander
vernetzt sind.
12. Telekommunikationssystem nach einem der Ansprüche 8 bis 11, wobei
ein Zentralregister vorgesehen ist, das die Zuordnung der Nutzerkennung
zu der Wiedergabeeinheit ermöglicht.
13. Telekommunikationssystem nach einem der Ansprüche 8 bis 12, wobei
eine erste Steuereinheit, die vorzugsweise das Zentralregister enthält,
vorgesehen ist, welche ein digitales Signal aus der Nutzerkennung
erzeugt, um bei Vorliegen einer Übereinstimmung das Anzeigen der
Videosequenz auf der Wiedergabeeinheit ermöglicht.
14. Telekommunikationssystem nach einem der Ansprüche 8 bis 13, wobei
die Nutzerkennung auf der Wiedergabeeinheit angebracht ist.
15. Telekommunikationssystem nach einem der Ansprüche 8 bis 13, wobei
die Nutzerkennung als Standbild in der Wiedergabeeinheit vorliegt.
16. Telekommunikationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei
die Videosequenz und das digitale Signal zur Freischaltung der
Wiedergabeeinheit gemeinsam in seperates Netzwerk eingespeist wird.
Priority Applications (4)
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