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Windabweiser- und Blendschutzeinrichtung an Kraftfahrzeugdächern Die
Erfindung betrifft eine Windabweiser- und Blendschutzeinrichtung an Kraftfahrzeugschiebedächern
oder mit Dachöffnungen versehenen Aufbauten von Fahrzeugen mit einer oder mehreren
wahlweise als Windabweiser oder als Blendschutz verwendbaren, schwenkbaren Schutzplatten.
An Kraftfahrzeugen sind am oberen Rand der vorderen Windschutzscheibe verstellbar
angebrachte Sonnenblenden aus durchscheinenden, lichtbrechenden oder undurchsichtigen
Stoffen und unabhängig davon bei Fahrzeugen mit Schiebedach eine am vorderen Teil
der Seitenwände der Schiebedachöffnung angebrachte Windschutzplatte bekannt. Die
Ausbildung und Anordnung dieser Windschutzplatte am vorderen Teil der Schiebedachöffnung
ist durchweg umständlich, in unerwünschtem Maße raumbeanspruchend und schwierig
in der Handhabung. Bei gleichzeitiger zusätzlicher Anbringung von Blendschutzplatten
entstehen für die Fahrzeuginsassen unerwünschte Behinderungen. Die Anbringung der
Windschutzplatte ist auch meist so getroffen, daß bei ihrer Benutzung bei offenem
Schiebedach die Abdichtung zwischen Dachöffnungsrand und Windschutzplatte unzureichend
ist und eine plötzlich während der Fahrt notwendig werdende Schließung des Schiebedaches
schwierig oder unmöglich ist. In der Regel kann dies nur bei stehendem Fahrzeug
durchgeführt werden.
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Es ist auch schon vorgeschlagen worden, an der Außenseite des Fahrzeugdaches
schwenkbar und verstellbar angebrachte Windabweiserplatten mittels Tragarme vor
den oberen Teil der Windschutzscheibe zu bewegen und sie an der Außenseite dies
Fahrzeugdaches wahlweise als Windabweiser oder als Blendschutzplatten zu benutzen.
Die Anordnung der Schutzplatten nahe der Dachaußenfläche erzeugt während der Fahrt
unerwünschte Fahrwindgeräusche mit unangenehmen Zugerscheinungen und Witterungsbeeinflussungen
für die Fahrzeuginsassen, da die Schutzplatten nicht luft- und wasserdicht an der
Dachaußenfläche zur Anlage gebracht werden können. Mit den bekannten Windabweisern
dieser Art ist auch keine Zusammenwirkung mit dem Schiebedacheinsatz zur Herbeiführung
einer zugfreien Entlüftung des Fahrzeuginnern möglich. Die Anbringung der Schutzplatten
an der Außenseite des Fahrzeugdaches setzt diese den Unbilden der Witterung mit
allen damit verbundenen Nachteilen für Haltbarkeit und Handhabung aus und verunschönt
das äußere Aussehen der Fahrzeuge. Andererseiits liegt namentlich bei schnell fahrenden
Fahrzeugen ein dringendes Bedürfnis nach einer zugfreien Entlüftung mit möglichst
einfachen Mitteln vor, zumal die bisherigen gesonderten Entlüftungseinrichtungen
diesen Erfordernissen noch nicht voll entsprechen. Zweck der Erfindung ist die Beseitigung
der vorerwähnten Mängel und die Schaffung einer möglichst einfachen, leicht zu handhabenden
und vielseitig benutzbaren kombinierten Windabweiser- und Blendschutzeinrichtung,
welche gleichzeitig in Zusammenwirkung mit dem durch sie in keiner Weise behinderten
Dachlukeneinsatz eine zugfreie Entlüftung des Fahrzeuginnern ermöglicht.
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Erreicht wird dies dadurch, daß bei einer Windabweiser- und Blendschutzeinrichtung
der vorerwähnten Art die Schutzplatten an der Unterseite des Dachrahmens nahe dem
vorderen Schiebedachöffnungsrand schwenkbar angeordnet sind.
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Weitere Einzelheiten :der Erfindung sind in der Beschreibung im Zusammenhang
mit der Zeichnung näher erläutert.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der
Erfindung in Anwendung an einem Schiebedach eines Personenkraftfahrzeuges schematisch
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 eine Ausführungsform der Windschutzeinrichtung mit
zwei Platten in Sonnenblendschutzstellung an der vorderen Windschutzscheibe des
Fahrzeuges in Ansicht von der Rückseite der Windschutzscheibe, Fig. 2 die gleiche
Windschutzeinrichtung in gleicher Ansicht in der Windschutzstellung, Fig. 3 die
gleiche Windschutzeinrichtung in der gleichen Stellung wie in Fig. 2, von der Seite
gesehen, Fig. 4 eine Ausführungsform der mittleren Überbrückungsplatte zweier benachbarter
Windschutzplatten in der Windschutzstellung in Seitenansicht.
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In Fi:g. 1 bis 3 ist 1 der Karosserierahmenteiil zwischen Dach 2 und
vorderer Windschutzscheibe 3, an welchem die Lagerböcke 4 für die Drehachse 5 oder
die Drehzapfen der Windschutzplatten 6 befestigt sind. die aus farbizen, l.i-chtbreclieii:d@en
Stoffen, z. B.
Zellulosekunststoffen, aus Pappe mit Kunstlederüberzug
oder aus anderen Stoffen bestehen können. Die Lagerböcke 4 sind so gesetzt, daß
die Windschutzplatten 6 in der schräg hochgeklappten Lage nach Fig. 2 und 3 sich
gegen den vorderen Rand der Dachlulcenöffnullg 8 für das Schiebedach 9 legen und
als Fahrwindabweiserschutzeinrichtung sowie in der heruntergeschwenkten Lage nach
der Fig. 1 als Blendschutzmittel verwendet werden können. Der schmale mittlere Zwischenraum
zwischen den Platten 6 wird bei ihrer Verwendung als Windabweiserschutzeinrichtung
zweckmäßig durch eine über ihre inneren Seitenränder etwas hinwegragende Platte
10 überbrückt, die an einer Schraubzwinge mit Bügel 11 und Klemmschraube 12 befestigt
sein kann und gleichzeitig die Platten 6 an der Rückseite in ihrer oberen Windabweiserstellung
abstützt. Der Bügel 11 ist mit einem elastischen Druckblock 13 aus Gummi od. dgl.
und die Druckschraube 12 mit einer Platte 14 versehen, mit denen die Zwinge 11 bis
14 mit der Platte 10 an dem Dachrahmenteil 1 festgeklemmt werden kann. Die äußeren
Seitenränder der Platten 6 legen sich in ihrer oberen Windabweiserstellung dicht
gegen die Seitenränder der Dachlukenöffnung 8 des Schiebedaches 9 und mit der Vorderseite
gegen Köder oder Abdichtungsleistendes vorderen Dachltikenrandes, so daß sie auch
bei Regen in ihrer oberen schrägen Windschutzstellung verbleiben können, wobei das
Schiebedach 9 bis an die Rückseite der Platten 6 herangeschoben werden kann. Während
der Fahrt wird so ein Eindringen von Regen, Staub od. dgl. durch die zum Teil geöffnete
Dachluke 8 mit den darin hochgeschwenkten schrägen Windabweiserplatten 6 verhindert.
Wohl aber wird hinter den schrägen Platten 6 und dem zwischen diesen und dem Schiebedach
9 nicht ganz dicht schließenden Schlitz noch eine zugfreie Be- und lüftung des Fahrzeuginnenraumes
möglich, was gerade bei durch niedrige Außentemperatur notwendiger Fahrzeuginnenraumheizung
auf langen Fahrten sehr wichtig ist, zumal dadurch die sonst sehr gefährlichen Ermüdungserscheinungen
des Fahrzeuglenkers oder anderer Fahrzeuginsassen vermieden werden.
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Die Zwischenplatte 10 kann auch für sich gesondert mit Scharnier,
Kugelgelenklagerung od. dgl. am Rahmenteil 1 befestigt werden. Für die Platte 10
und auch für die Platten 6 können auch besondere Verriegelungs- oder Arretierungseinrichtungen
für die obere Windschutzlage vorgesehen werden.
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An Stelle je einer Windabweisrplatte 6 können auch auf den gleichen
Drehachsen oder Drehzapfen 5 zwei dicht aufeinanderliegende Platten Verwendung finden,
die wahlweise jeweils zusammen entweder in die Windabweiser- oder in die Blendschutzstellung
bewegt werden können oder von denen gegebenenfalls die eine in die Windabweiserstellung
und die andere in die Blendschutzstellung geschwenkt werden kann, so daß Windablweisung
und Blendschutz gleichzeitig und nicht nur abwechselnd erfolgen können.
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Die Platten 6 können auch mittels Kugelgelenke am Rahmenteil 1 dies
Fahrzeuges beweglich angebracht werden. Für das Festhalten der Blendschutzplatte
6 in der oberen Schräglage mit Anpressung gegen die Vorderkante 7 der Schiebedachöffnung
8 oder die an dieser angebrachte Dichtungsleiste können dann beiderseits jeder Platte
6 an der Innenseite des Teiles 1 federnde Raster oder Riegel angebracht werden.
Die Platten 6 können während der Fahrt, selbst bei hoher Geschwindigkeit, leicht
und schnell in die Blendschutzstellung oder in die Windabweiserstellung bzw. von
einer Stellung in die andere bewegt werden.
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Mit der neuen Windabweiser- und Bleadschutzeinrichtung können Schiebedachfahrzeuge
beim Überholen oder Begegnen von Fahrzeugen mit großer Staub- oder Auspuffgasentwicklung
jeweils leicht und schnell die gewünschte Einstellung der Windabweiserplatten 6
oder des Schiebedaches 9 in die ganz oder teilweise geschlossene Stellung erhalten,
was mit den bisher bekannten Windabweisereinrichtungen und Schiebedächern nicht
möglich war. Durch entsprechen de Einstellung des Schiebedaches zu den Windabweiserplatten
kann jede gewünschte Be- und Entlüftung des Fahrzeuginneren unter weitestgehender
Ausschaltung oder völliger Beseitigung von Zuglufterscheinung für die Fahrzeuginsassen
herbeigeführt werden, wie sie bisher mit den bekannten, herunternach außen schräg
herausklappbaren Seitenfenstern nicht möglich war.
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Mit gleichem Erfolg kann die neue Windabweisereinrichtung bei Fahrzeugen
mit mehreren hintereinanderliegenden Dachentlüftungsöffnungen auch für weiter hinten
liegende Schiebedachöffnungen verwendet werden, so daß auch bei diesen Fahrzeugen
die Seitenfensterent- und -belüftung mit ihren lästigen Zuglufterscheinungen fortfallen
kann.