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DE10224616A1 - Schlagzähmodidizierte Polycarbonat-Zusammensetzung - Google Patents

Schlagzähmodidizierte Polycarbonat-Zusammensetzung

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Publication number
DE10224616A1
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DE
Germany
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weight
composition
parts
composition according
oxalate
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10224616A
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Seidel
Thomas Eckel
Dieter Wittmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Covestro Deutschland AG
Original Assignee
Bayer AG
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Filing date
Publication date
Application filed by Bayer AG filed Critical Bayer AG
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Priority to PCT/EP2002/010100 priority patent/WO2003027165A1/de
Priority to JP2003530749A priority patent/JP2005521753A/ja
Priority to HK05104963.0A priority patent/HK1072439B/xx
Priority to KR10-2004-7004061A priority patent/KR20040044962A/ko
Priority to CN02818582.XA priority patent/CN1262571C/zh
Priority to US10/245,446 priority patent/US6737454B2/en
Priority to ARP020103524A priority patent/AR036553A1/es
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Abstract

Schlagzähmodifizierte Polycarbonat- und/oder Polyestercarbonat-Zusammensetzungen, enthaltend mindestens eine Oxalatverbindung, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Metalloxalaten, Metallhydroxyoxalaten, Oxalsäureestern und Metallsalzen von Oxalsäureestern in Mengen von 0,1 bis 5 Gewichtsanteilen (bezogen auf 100 Gew.-Teile der Gesamtzusammensetzung) zeigen eine vorteilhafte Kombination von Bindenahtfestigkeit und Spannungsrissbeständigkeit unter Chemikalieneinwirkung bei hoher Wärmeformbeständigkeit, gutem Verarbeitungsverhalten und sind darüber hinaus flammwidrig.

Description

  • Die Erfindung betrifft schlagzähmodifizierte Polycarbonat-Zusammensetzungen mit gutem Verarbeitungsverhalten und vorteilhafter Kombination von Kerbschlagzähigkeit, Spannungsrissbeständigkeit unter Chemikalieneinwirkung, Wärmeformbeständigkeit und Bindenahtfestigkeit, sowie daraus erhältliche Formkörper. Die Erfindung betrifft insbesondere flammwidrig ausgerüstete, schlagzähmodifizierte Polycarbonat- Zusammensetzungen mit den genannten Eigenschaften. Die Erfindung betrifft ferner die Verwendung von Oxalatverbindungen zur flammwidrigen Ausrüstung von schlagzähmodifizierten Polycarbonat-Zusammensetzungen.
  • Flammwidrig ausgerüstete, schlagzähmodifizierte Polycarbonat-Zusammensetzungen sind bekannt. Als Flammschutzmittel kommen neben halogenhaltigen Substanzen insbesondere phosphorhaltige Verbindungen, im großtechnischen Maßstab insbesondere aromatische Phosphorsäureester zum Einsatz. Derartige Zusammensetzungen sind beispielsweise in der EP-A 0 363 608 und EP-A 0 640 655 beschrieben.
  • Derartigen, mit Phosphorsäureestern flammwidrig ausgerüsteten, schlagzähmodifizierten Polycarbonat-Zusammensetzungen können silikatische Materialien wie Talk (siehe z. B. JP-A 11199768, WO 00/46298, EP-A 1 026 205) zur Verbesserung der Flammwidrigkeitseigenschaften zugesetzt werden. Ebenso können zum selben Zweck nanoskalige anorganische Pulver wie basische Aluminiumoxide zugesetzt werden (siehe z. B. US-A 5 849 827). Die so erhaltenen Zusammensetzungen zeichnen sich durch eine unzureichende Bindenahtfestigkeit aus.
  • Der Einsatz von mineralischen Flammschutzmitteln wie Aluminiumtrihydroxid, Magnesiumdihydroxid oder Antimontrioxid in Polymeren ist zusammenfassend z. B. in M. Weber, "Mineral Flame Retardants", Industrial Minerals, Februar 2000, Seiten 19 bis 27 beschrieben. Derartige Flammschutzmittel kommen in Polycarbonat und dessen Blends in der Regel nicht zum Einsatz. Das am weitesten verbreitete mineralische Flammschutzmittel Aluminiumtrihydroxid weist eine vergleichsweise niedrige Zersetzungstemperatur von etwa 200°C auf und ist daher für Polymere wie Polycarbonat und Polycarbonat-Blends, die bei einer Verarbeitungstemperatur > 200°C hergestellt oder verarbeitet werden, ungeeignet. Für Polymere mit Verarbeitungstemperaturen > 200°C wird daher häufig Magnesiumdihydroxid eingesetzt, welches eine Zersetzungstemperatur von etwa 340°C aufweist. Magnesiumdihydroxid besitzt allerdings den Nachteil, dass es ungleich teurer als Aluminiumtrihydroxid ist und in Polycarbonat und dessen Blends aufgrund seines basischen Charakters zum Polymerabbau führt.
  • In J. Stinson, W. Horn, "Flame Retardant Performance of a Modified Aluminum Trihydroxide With Increased Thermal Stability", Journal of Vinyl & Additive Technology, Juni 1995, Jg. 1, Nr. 2, S. 94-97 ist ein oxalatmodifiziertes Aluminiumhydroxid mit einer Zersetzungstemperatur > 330°C und dessen Einsatz als Flammschutzmittel in verschiedenen Polymerzusammensetzungen beschrieben. Das beschriebene oxalatmodifizierte Aluminiumhydroxid wies in Konzentrationen von 50 bis 60% in verschiedenen Polymeren wie High-Density Polyethylen (HDPE), Polyvinylchlorid (PVC), Polypropylen (PP), Polyethylenterephthalat (PET) etc. eine gute Flammschutzwirkung beurteilt im UL-94 V Test auf. Einzig in Polycarbonat (PC) führte der Zusatz von oxalatmodifizierten Aluminiumhydroxid nicht zu der erwünschten Verbesserung der Flammwidrigkeit nach UL-94 V.
  • Aus der US-A 5 075 472 ist ferner die Herstellung und Charakterisierung von Aluminiumhydroxid-Lithiumoxalat-Verbindungen bekannt. In der Schrift wird angemerkt, dass derartige Verbindungen nützlich sein könnten, Polymere flammwidrig auszurüsten.
  • WO 01/58999 beschreibt Polymer-Blends enthaltend eine Phosphor-Verbindung und Oxalat-Salze, wobei die Oxalat-Salze in einer Menge von bis zu 30 Gew.-Teilen zugesetzt werden. In den Beispielen werden Polycarbonat/ABS-Zusammensetzungen beschrieben, die 10 Gewichtsteile Aluminiumoxalat enthalten.
  • Es wurde gefunden, dass Oxaxalverbindungen in Mengen gemäß der vorliegenden Erfindung die Schlagzähigkeitseigenschaften der Prüfkörper nicht oder kaum negativ beeinflussen, jedoch die positiven Effekte auf die Bindenahtfestigkeit und das ESC- Verhalten (Spannungsrissverhalten unter Chemikalieneinwirkung) auftreten. Im Hinblick auf ein besonders ausgewogenes Eigenschaftsprofil aus Schlagzähigkeit, Bindenahtfestigkeit und ESC-Verhalten ist der bevorzugteste Konzentrationsbereich an Oxalatverbindung 0,3 bis 3,0 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung.
  • Die Formmassen weisen insbesondere bei dünnen Wandstärken (1,2 mm) eine ausgezeichnete Flammwidrigkeit nach UL-94 V und eine ausgezeichnete Verarbeitbarkeit, d. h. insbesondere eine gute Schmelzefließfähigkeit, auf.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine schlagzähmodifizierte Polycarbonat-Zusammensetzung, die mindestens eine Oxalatverbindung ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Metalloxalaten, basischen Metalloxalaten (Metallhydroxyoxalaten), Oxalsäureester und Metallsalzen von Oxalsäureestern, in Mengen von 0,1 bis 5 Gew.-Teilen (bezogen auf 100 Gew.-Teile Gesamtzusammensetzung), enthält.
  • Charakteristisch für die erfindungsgemäßen schlagzähmodifizierten Zusammensetzungen ist, dass sie mindestens eine Oxalatverbindung enthalten. Erfindungsgemäße Oxalatverbindungen sind beispielsweise Metalloxalate, basische Metalloxalate, sämtliche Metallsalze der Oxalsäure sowie Ester der Oxalsäure und Metallsalze solcher Ester. Bei den Metallsalzen der Oxalsäure und Oxalsäureester kann es sich um Einfach-, Doppel-, Misch- und Komplexsalze mit einem oder mehreren, gleichen oder unterschiedlichen, ionischen, kovalent oder komplex gebundenen Metallen handeln. Die erfindungsgemäß eingesetzten Metalloxalate, basischen Metalloxalate und Metallsalze von Oxalsäureestern können beliebige Metalle enthalten. Besonders geeignet sind Metalle der ersten, zweiten und dritten Hauptgruppe des Periodesystems. Ganz besonders geeignet sind Aluminium-, Magnesium- und/oder Lithiumsalze sowie Mischformen dieser Salze. Derartige Metalloxalate und basische Metalloxalate sind allgemein bekannt und in der Literatur, beispielsweise in "Ullmanns Encyklopädie der technischen Chemie", 4. Aufl., Bd. 17, Verlag Chemie, Weinheim, 1979, S. 480 ff. beschrieben.
  • In bevorzugter Weise erfindungsgemäß einsetzbare Metalloxalatverbindungen sind nachfolgend unter Komponente D beschrieben.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine schlagzähmodifizierte Polycarbonat-Zusammensetzung vorgesehen, die neben der Metalloxalatverbindung ein Phosphor enthaltendes Flammschutzmittel, etwa ein Oligophosphat, als weiteres Flammschutzmittel enthält. Durch die Kombination der beiden Flammschutzmittel wird ein besonders gutes Eigenschaftsprofil der Polycarbonat-Zusammensetzung erhalten.
  • Die erfindungsgemäßen schlagzähmodifizierten Polycarbonat-Zusammensetzungen, können neben den zuvor beschriebenen Metalloxalatverbindungen auch weitere thermoplastische Polymere, insbesondere Polyestercarbonate, Polyester, Pfropfpolymerisate und Vinyl(Co)Polymerisate enthalten. Diese Bestandteile und weitere in diesen erfindungsgemäßen Zusammensetzungen einsetzbare Komponenten werden im Folgenden beispielhaft erläutert.
  • Komponente A
  • Die erfindungsgemäße Zusammensetzung enthält Polycarbonat und/oder Polyestercarbonat, vorzugsweise aromatisches Polycarbonat und/oder Polyestercarbonat. Erfindungsgemäß geeignete aromatische Polycarbonate und/oder aromatische Polyestercarbonate gemäß Komponente A sind literaturbekannt oder nach literaturbekannten Verfahren wie Phasengrenzflächen- oder Schmelzepolymerisationsverfahren herstellbar (zur Herstellung aromatischer Polycarbonate siehe beispielsweise Schnell, "Chemistry and Physics of Polycarbonates", Interscience Publishers, 1964 sowie die DE-AS 14 95 626, DE-A 22 32 877, DE-A 27 03 376, DE-A 27 14 544, DE-A 30 00 610, DE-A 38 32 396; zur Herstellung aromatischer Polyestercarbonate, z. B. DE-A 30 77 934).
  • Die Herstellung aromatischer Polycarbonate erfolgt z. B. durch Umsetzung von Diphenolen mit Kohlensäurehalogeniden, vorzugsweise Phosgen und/oder mit aromatischen Dicarbonsäuredihalogeniden, vorzugsweise Benzoldicarbonsäuredihalogeniden, nach dem Phasengrenzflächenverfahren, gegebenenfalls unter Verwendung von Kettenabbrechern, beispielsweise Monophenolen und gegebenenfalls unter Verwendung von trifunktionellen oder mehr als trifunktionellen Verzweigern, beispielsweise Triphenolen oder Tetraphenolen.
  • Diphenole zur Herstellung der aromatischen Polycarbonate und/oder aromatischen Polyestercarbonate sind vorzugsweise solche der Formel (I)


    wobei
    A eine Einfachbindung, C1 bis C5-Alkylen, C2 bis C5-Alkyliden, C5 bis C6 Cycloalkyliden, -O-, -SO-, -CO-, -S-, -SO2-, C6 bis C12-Arylen, an das weitere aromatische gegebenenfalls Heteroatome enthaltende Ringe kondensiert sein können,
    oder ein Rest der Formel (II) oder (III)


    B jeweils C1 bis C12-Alkyl, vorzugsweise Methyl, Halogen, vorzugsweise Chlor und/oder Brom
    x jeweils unabhängig voneinander 0, 1 oder 2,
    p 1 oder 0 sind, und
    R5 und R6 für jedes X1 individuell wählbar, unabhängig voneinander Wasserstoff oder C1 bis C6 Alkyl, vorzugsweise Wasserstoff, Methyl oder Ethyl,
    X1 Kohlenstoff und
    m eine ganze Zahl von 4 bis 7, bevorzugt 4 oder 5 bedeuten, mit der Maßgabe, dass an mindestens einem Atom X1, R5 und R6 gleichzeitig Alkyl sind.
  • Bevorzugte Diphenole sind Hydrochinon, Resorcin, Dihydroxydiphenole, Bis- (hydroxyphenyl)-C1-C5-alkane, Bis-(hydroxyphenyl)-C5-C6-cycloalkane, Bis-(hydroxyphenyl)-ether, Bis-(hydroxyphenyl)-sulfoxide, Bis-(hydroxyphenyl)-ketone, Bis-(hydroxyphenyl)-sulfone und α,α-Bis-(hydroxyphenyl)-diisopropyl-benzole sowie deren kernbromierte und/oder kernchlorierte Derivate.
  • Besonders bevorzugte Diphenole sind 4,4'-Dihydroxydiphenyl, Bisphenol-A, 2,4- Bis(4-hydroxyphenyl)-2-methylbutan, 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-cyclohexan, 1,1- Bis-(4-hydroxyphenyl)-3.3.5-trimethylcyclohexan, 4,4'-Dihydroxydiphenylsulfid, 4,4'-Dihydroxydiphenylsulfon sowie deren di- und tetrabromierten oder chlorierten Derivate wie beispielsweise 2,2-Bis(3-Chlor-4-hydroxyphenyl)-propan, 2,2-Bis-(3,5- dichlor-4-hydroxyphenyl)-propan oder 2,2-Bis-(3,5-dibrom-4-hydroxyphenyl)-propan. Insbesondere bevorzugt ist 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan (Bisphenol-A).
  • Es können die Diphenole einzeln oder als beliebige Mischungen eingesetzt werden. Die Diphenole sind literaturbekannt oder nach literaturbekannten Verfahren erhältlich.
  • Für die Herstellung der thermoplastischen, aromatischen Polycarbonate geeignete Kettenabbrecher sind beispielsweise Phenol, p-Chlorphenol, p-tert.-Butylphenol oder 2,4,6-Tribromphenol, aber auch langkettige Alkylphenole, wie 4-(1,3-Tetramethylbutyl)-phenol gemäß DE-A 28 42 005 oder Monoalkylphenol oder Dialkylphenole mit insgesamt 8 bis 20 Kohlenstoffatomen in den Alkylsubstituenten, wie 3,5-ditert.-Butylphenol, p-iso-Octylphenol, p-tert.-Octylphenol, p-Dodecylphenol und 2- (3,5-Dimethylheptyl)-phenol und 4-(3,5-Dimethylheptyl)-phenol. Die Menge an einzusetzenden Kettenabbrechern beträgt im allgemeinen zwischen 0,5 mol-%, und 10 mol-%, bezogen auf die Molsumme der jeweils eingesetzten Diphenole.
  • Die thermoplastischen, aromatischen Polycarbonate haben mittlere Gewichtsmittelmolekulargewichte (Mw, gemessen z. B. durch Ultrazentrifuge oder Streulichtmessung) von 10.000 bis 200.000, vorzugsweise 15.000 bis 80.000.
  • Die thermoplastischen, aromatischen Polycarbonate können in bekannter Weise verzweigt sein, und zwar vorzugsweise durch den Einbau von 0,05 bis 2,0 mol-%, bezogen auf die Summe der eingesetzten Diphenole, an dreifunktionellen oder mehr als dreifunktionellen Verbindungen, beispielsweise solchen mit drei und mehr phenolischen Gruppen.
  • Geeignet sind sowohl Homopolycarbonate als auch Copolycarbonate. Zur Herstellung erfindungsgemäßer Copolycarbonate gemäß Komponente A können auch 1 bis 25 Gew.-%, vorzugsweise 2,5 bis 25 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge an einzusetzenden Diphenolen, Polydiorganosiloxane mit Hydroxyaryloxy-Endgruppen eingesetzt werden. Diese sind bekannt (US 3 419 634) und nach literaturbekannten Verfahren herstellbar. Die Herstellung Polydiorganosiloxanhaltiger Copolycarbonate ist in der DE-A 33 34 782 beschrieben.
  • Bevorzugte Polycarbonate sind neben den Bisphenol-A-Homopolycarbonaten die Copolycarbonate von Bisphenol-A mit bis zu 15 mol-%, bezogen auf die Molsummen an Diphenolen, anderen als bevorzugt oder besonders bevorzugt genannten Diphenolen, insbesondere 2,2-Bis(3,5-dibrom-4-hydroxyphenyl)-propan.
  • Aromatische Dicarbonsäuredihalogenide zur Herstellung von aromatischen Polyestercarbonaten sind vorzugsweise die Disäuredichloride der Isophthalsäure, Terephthalsäure, Diphenylether-4,4'-dicarbonsäure und der Naphthalin-2,6-dicarbonsäure.
  • Besonders bevorzugt sind Gemische der Disäuredichloride der Isophthalsäure und der Terephthalsäure im Verhältnis zwischen 1 : 20 und 20 : 1.
  • Bei der Herstellung von Polyestercarbonaten wird zusätzlich ein Kohlensäurehalogenid, vorzugsweise Phosgen, als bifunktionelles Säurederivat mit verwendet.
  • Als Kettenabbrecher für die Herstellung der aromatischen Polyestercarbonate kommen außer den bereits genannten Monophenolen noch deren Chlorkohlensäureester sowie die Säurechloride von aromatischen Monocarbonsäuren, die gegebenenfalls durch C1 bis C22-Alkylgruppen oder durch Halogenatome substituiert sein können, sowie aliphatische C2 bis C22-Monocarbonsäurechloride in Betracht.
  • Die Menge an Kettenabbrechern beträgt jeweils 0,1 bis 10 mol-%, bezogen im Falle der phenolischen Kettenabbrecher auf mol Diphenol und im Falle von Monocarbonsäurechlorid-Kettenabbrecher auf mol Dicarbonsäuredichloride.
  • Die aromatischen Polyestercarbonate können auch aromatische Hydroxycarbonsäuren eingebaut enthalten.
  • Die aromatischen Polyestercarbonate können sowohl linear als auch in bekannter Weise verzweigt sein (siehe dazu DE-A 29 40 024 und DE-A 30 07 934).
  • Als Verzweigungsmittel können beispielsweise drei- oder mehrfunktionelle Carbonsäurechloride, wie Trimesinsäuretrichlorid, Cyanursäuretrichlorid, 3,3'-,4,4'-Benzophenon-tetracarbonsäuretetrachlorid, 1,4,5,8-Napthalintetracarbon-säuretetrachlorid oder Pyromellithsäuretetrachlorid, in Mengen von 0,01 bis 1,0 mol-% (bezogen auf eingesetzte Dicarbonsäuredichloride) oder drei- oder mehrfunktionelle Phenole, wie Phloroglucin, 4,6-Dimethyl-2,4,6-tri-(4-hydroxyphenyl)-hepten-2,4,4-Dimethyl-2,4- 6-tri-(4-hydroxyphenyl)-heptan, 1,3,5-Tri-(4-hydroxyphenyl)-benzol, 1,1,1-Tri-(4- hydroxyphenyl)-ethan, Tri-(4-hydroxyphenyl)-phenylmethan, 2,2-Bis[4,4-bis(4- hydroxyphenyl)-cyclohexyl]-propan, 2,4-Bis(4-hydroxyphenyl-isopropyl)-phenol, Tetra-(4-hydroxyphenyl)-methan, 2,6-Bis(2-hydroxy-5-methyl-benzyl)-4-methylphenol, 2-(4-Hydroxyphenyl)-2-(2,4-dihydroxyphenyl)-propan, Tetra-(4-[4-hydroxyphenyl-isopropyl]-phenoxy)-methan, 1,4-Bis[4,4'-dihydroxytri-phenyl)-methyl]-benzol, in Mengen von 0,01 bis 1,0 mol-% bezogen auf eingesetzte Diphenole verwendet werden. Phenolische Verzweigungsmittel können mit den Diphenolen vorgelegt, Säurechlorid-Verzweigungsmittel können zusammen mit den Säuredichloriden eingetragen werden.
  • In den thermoplastischen, aromatischen Polyestercarbonaten kann der Anteil an Carbonatstruktureinheiten beliebig variieren. Vorzugsweise beträgt der Anteil an Carbonatgruppen bis zu 100 mol-%, insbesondere bis zu 80 mol-%, besonders bevorzugt bis zu 50 mol-%, bezogen auf die Summe an Estergruppen und Carbonatgruppen. Sowohl der Ester- als auch der Carbonatanteil der aromatischen Polyestercarbonate kann in Form von Blöcken oder statistisch verteilt im Polykondensat vorliegen.
  • Die relative Lösungsviskosität (Urel) der aromatischen Polycarbonate und Polyestercarbonate liegt im Bereich 1,18 bis 1,4, vorzugsweise 1,20 bis 1,32 (gemessen an Lösungen von 0,5 g Polycarbonat oder Polyestercarbonat in 100 ml Methylenchlorid- Lösung bei 25°C).
  • Die thermoplastischen, aromatischen Polycarbonate und Polyestercarbonate können allein oder im beliebigen Gemisch eingesetzt werden.
  • Die Komponente A kann in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in einer Menge von vorzugsweise 20 bis 95 Gew.-Teilen, besonders bevorzugt 30 bis 90 Gew.-Teilen und in am meisten bevorzugter Weise 40 bis 80 Gew.-Teilen, enthalten sein.
  • Komponente B
  • Als Schlagzähmodifikator B kann die erfindungsgemäße Zusammensetzung vorzugsweise ein oder mehrere Pfropfpolymerisate von
    B.1 5 bis 95, vorzugsweise 20 bis 90 Gew.-%, wenigstens eines Vinylmonomeren auf
    B.2 95 bis 5, vorzugsweise 80 bis 10 Gew.-% einer oder mehrerer Pfropfgrundlagen mit Glasübergangstemperaturen < 10°C, vorzugsweise < 0°C, besonders bevorzugt < -20°C
    enthalten.
  • Die Pfropfgrundlage B.2 hat im allgemeinen eine mittlere Teilchengröße (d50-Wert) von 0,05 bis 10 µm, vorzugsweise 0,1 bis 5 µm, besonders bevorzugt 0,2 bis 1 µm.
  • Monomere B.1 sind vorzugsweise Gemische aus
    B.1.1 50 bis 99 Gew.-Teilen Vinylaromaten und/oder kernsubstituierten Vinylaromaten (wie beispielsweise Styrol, α-Methylstyrol, p-Methylstyrol, p- Chlorstyrol) und/oder Methacrylsäure-(C1-C8)-Alkylester (wie Methylmethacrylat, Ethylmethacrylat) und
    B.1.2 1 bis 50 Gew.-Teilen Vinylcyanide (ungesättigte Nitrile wie Acrylnitril und Methacrylnitril) und/oder (Meth)Acrylsäure-(C1-C8)-Alkylester (wie Methylmethacrylat, n-Butylacrylat, tert.-Butylacrylat) und/oder Derivate (wie Anhydride und Imide) ungesättigter Carbonsäuren (beispielsweise Maleinsäureanhydrid und N-Phenyl-Maleinimid).
  • Bevorzugte Monomere B.1.1 sind ausgewählt aus mindestens einem der Monomere Styrol, α-Methylstyrol und Methylmethacrylat, bevorzugte Monomere B.1.2 sind ausgewählt aus mindestens einem der Monomere Acrylnitril, Maleinsäureanhydrid und Methylmethacrylat.
  • Besonders bevorzugte Monomere sind B.1.1 Styrol und B.1.2 Acrylnitril.
  • Für die Pfropfpolymerisate B geeignete Pfropfgrundlagen B.2 sind beispielsweise Dienkautschuke, EP(D)M-Kautschuke, also solche auf Basis Ethylen/Propylen und gegebenenfalls Dien, Acrylat-, Polyurethan-, Silikon-, Chloropren und Ethylen/Vi nylacetat-Kautschuke. Ebenso sind Komposite aus verschiedenen der genannten Kautschuke als Pfropfgrundlage geeignet.
  • Bevorzugte Pfropfgrundlagen B.2 sind Dienkautschuke (z. B. auf Basis Butadien, Isopren) oder Gemische von Dienkautschuken oder Copolymerisate von Dienkautschuken oder deren Gemischen mit weiteren copolymerisierbaren Monomeren (z. B. gemäß B.1.1 und B.1.2), mit der Maßgabe, dass die Glasübergangstemperatur der Komponente B.2 unterhalb < 10°C, vorzugsweise < 0°C, besonders bevorzugt < -10°C liegt.
  • Besonders bevorzugt ist reiner Polybutadienkautschuk.
  • Besonders bevorzugte Polymerisate B sind z. B. ABS-Polymerisate (Emulsions-, Masse- und Suspensions-ABS), wie sie z. B. in der DE-A 20 35 390 (= US-PS 3 644 574) oder in der DE-A 22 48 242 ( = GB-PS 1 409 275) bzw. in Ullmanns, Enzyklopädie der Technischen Chemie, Bd. 19 (1980), S. 280 ff. beschrieben sind. Der Gelanteil der Pfropfgrundlage B.2 beträgt mindestens 30 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 40 Gew.-% (in Toluol gemessen).
  • Die Pfropfcopolymerisate B werden durch radikalische Polymerisation, z. B. durch Emulsions-, Suspensions-, Lösungs- oder Massepolymerisation, vorzugsweise durch Emulsions- oder Massepolymerisation hergestellt.
  • Besonders geeignete Pfropfkautschuke sind auch ABS-Polymerisate, die durch Redox-Initiierung mit einem Initiatorsystem aus organischem Hydroperoxid und Ascorbinsäure gemäß US-P 4 937 285 hergestellt werden.
  • Da bei der Pfropfreaktion die Pfropfmonomeren bekanntlich nicht unbedingt vollständig auf die Pfropfgrundlage aufgepfropft werden, werden erfindungsgemäß unter Pfropfpolymerisaten B auch solche Produkte verstanden, die durch (Co)Polymerisation der Pfropfinonomere in Gegenwart der Pfropfgrundlage gewonnen werden und bei der Aufarbeitung mit anfallen.
  • Geeignete Acrylatkautschuke gemäß B.2 der Polymerisate B sind vorzugsweise Polymerisate aus Acrylsäurealkylestern, gegebenenfalls mit bis zu 40 Gew.-%, bezogen auf B.2 anderen polymerisierbaren, ethylenisch ungesättigten Monomeren. Zu den bevorzugten polymerisierbaren Acrylsäureestern gehören C1 bis C8-Alkylester, beispielsweise Methyl-, Ethyl-, Butyl-, n-Octyl- und 2-Ethylhexylester; Halogenalkylester, vorzugsweise Halogen-C1-C8-alkylester, wie Chlorethylacrylat sowie Mischungen dieser Monomeren.
  • Zur Vernetzung können Monomere mit mehr als einer polymerisierbaren Doppelbindung copolymerisiert werden. Bevorzugte Beispiele für vernetzende Monomere sind Ester ungesättigter Monocarbonsäuren mit 3 bis 8 C-Atomen und ungesättigter einwertiger Alkohole mit 3 bis 12 C-Atomen, oder gesättigter Polyole mit 2 bis 4 OH- Gruppen und 2 bis 20 C-Atomen, wie Ethylenglykoldimethacrylat, Allylmethacrylat; mehrfach ungesättigte heterocyclische Verbindungen, wie Trivinyl- und Triallylcyanurat; polyfunktionelle Vinylverbindungen, wie Di- und Trivinylbenzole; aber auch Triallylphosphat und Diallylphthalat.
  • Bevorzugte vernetzende Monomere sind Allylmethacrylat, Ethylenglykoldimethacrylat, Diallylphthalat und heterocyclische Verbindungen, die mindestens drei ethylenisch ungesättigte Gruppen aufweisen.
  • Besonders bevorzugte vernetzende Monomere sind die cyclischen Monomere Triallylcyanurat, Triallylisocyanurat, Triacryloylhexahydro-s-triazin, Triallylbenzole. Die Menge der vernetzten Monomere beträgt vorzugsweise 0,02 bis 5, insbesondere 0,05 bis 2 Gew.-%, bezogen auf die Pfropfgrundlage B.2.
  • Bei cyclischen vernetzenden Monomeren mit mindestens drei ethylenisch ungesättigten Gruppen ist es vorteilhaft, die Menge auf unter 1 Gew.-% der Pfropfgrundlage B.2 zu beschränken.
  • Bevorzugte "andere" polymerisierbare, ethylenisch ungesättigte Monomere, die neben den Acrylsäureestern gegebenenfalls zur Herstellung der Pfropfgrundlage B.2 dienen können, sind z. B. Acrylnitril, Styrol, α-Methylstyrol, Acrylamide, Vinyl-C1- C6-alkylether, Methylmethacrylat, Butadien. Bevorzugte Acrylatkautschuke als Pfropfgrundlage B.2 sind Emulsionspolymerisate, die einen Gelgehalt von mindestens 60 Gew.-% aufweisen.
  • Weitere geeignete Pfropfgrundlagen gemäß B.2 sind Silikonkautschuke mit pfropfaktiven Stellen, wie sie in den DE-A 37 04 657, DE-A 37 04 655, DE-A 36 31 540 und DE-A 36 31 539 beschrieben werden.
  • Der Gelgehalt der Pfropfgrundlage B.2 wird bei 25°C in einem geeigneten Lösungsmittel bestimmt (M. Hoffmann, H. Krömer, R. Kuhn, Polymeranalytik I und II, Georg Thieme-Verlag, Stuttgart 1977).
  • Die mittlere Teilchengröße d50 ist der Durchmesser, oberhalb und unterhalb dessen jeweils 50 Gew.-% der Teilchen liegen. Er kann mittels Ultrazentrifugenmessung (W. Scholtan, H. Lange, Kolloid, Z. und Z. Polymere 250 (1972), 782-1796) bestimmt werden.
  • Die Komponente B kann in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in einer Menge von vorzugsweise 1 bis 40 Gew.-Teile, besonders bevorzugt 2 bis 30 Gew.-Teile und in am meisten bevorzugter Weise 3 bis 25 Gew.-Teile enthalten sein.
  • Komponente C
  • Die erfindungsgemäße Zusammensetzung kann als weitere Komponente C ein oder mehrere thermoplastische Vinyl(Co)Polymerisate C.1 und/oder Polyalkylenterephthalate C.2 enthalten.
  • Geeignet sind als Vinyl(Co)Polymerisate C.1 Polymerisate von mindestens einem Monomeren aus der Gruppe der Vinylaromaten, Vinylcyanide (ungesättigte Nitrile), (Meth)Acrylsäure-(C1 bis C8)-Alkylester, ungesättigte Carbonsäuren sowie Derivate (wie Anhydride und Imide) ungesättigter Carbonsäuren. Insbesondere geeignet sind (Co)Polymerisate aus
    C.1.1 50 bis 99, vorzugsweise 60 bis 80 Gew.-Teilen Vinylaromaten und/oder kernsubstituierten Vinylaromaten wie beispielsweise Styrol, α-Methylstyrol, p-Methylstyrol, p-Chlorstyrol) und/oder Methacrylsäure-(C1-C8)- Alkylester wie Methylmethacrylat, Ethylmethacrylat), und
    C.1.2 1 bis 50, vorzugsweise 20 bis 40 Gew.-Teilen Vinylcyanide (ungesättigte Nitrile) wie Acrylnitril und Methacrylnitril und/oder (Meth)Acrylsäure- (C1-C8)-Alkylester (wie Methylmethacrylat, n-Butylacrylat, tert.-Butylacrylat) und/oder ungesättigte Carbonsäuren (wie Maleinsäure) und/oder Derivate (wie Anhydride und Imide) ungesättigter Carbonsäuren (beispielsweise Maleinsäureanhydrid und N-Phenyl-Maleinimid).
  • Die (Co)Polymerisate C.1 sind harzartig, thermoplastisch und kautschukfrei.
  • Besonders bevorzugt ist das Copolymerisat aus C.1.1 Styrol und C.1.2 Acrylnitril. Die (Co)Polymerisate gemäß C.1 sind bekannt und lassen sich durch radikalische Polymerisation, insbesondere durch Emulsions-, Suspensions-, Lösungs- oder Massepolymerisation herstellen. Die (Co)Polymerisate besitzen vorzugsweise mittlere Molekulargewichte Mw (Gewichtsmittel, ermittelt durch Lichtstreuung oder Sedimentation) zwischen 15.000 und 200.000.
  • Die Polyalkylenterephthalate der Komponente C.2 sind Reaktionsprodukte aus aromatischen Dicarbonsäuren oder ihren reaktionsfähigen Derivaten, wie Dimethylestern oder Anhydriden, und aliphatischen, cycloaliphatischen oder araliphatischen Diolen sowie Mischungen dieser Reaktionsprodukte.
  • Bevorzugte Polyalkylenterephthalate enthalten mindestens 80 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 90 Gew.-%, bezogen auf die Dicarbonsäurekomponente Terephthalsäurereste und mindestens 80 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 90 mol-%, bezogen auf die Diolkomponente Ethylenglykol- und/oder Butandiol-1,4-Reste.
  • Die bevorzugten Polyalkylenterephthalate können neben Terephthalsäureresten bis zu 20 mol-%, vorzugsweise bis zu 10 mol-%, Reste anderer aromatischer oder cycloaliphatischer Dicarbonsäuren mit 8 bis 14 C-Atomen oder aliphatischer Dicarbonsäuren mit 4 bis 12 C-Atomen enthalten, wie Reste von Phthalsäure, Isophthalsäure, Naphthalin-2,6-dicarbonsäure, 4,4'-Diphenyldicarbonsäure, Bernsteinsäure, Adipinsäure, Sebacinsäure, Azelainsäure, Cyclohexandiessigsäure.
  • Die bevorzugten Polyalkylenterephthalate können neben Ethylenglykol- oder Butandiol-1,4-Resten bis zu 20 mol-%, vorzugsweise bis zu 10 mol-%, andere aliphatische Diole mit 3 bis 12 C-Atomen oder cycloaliphatische Diole mit 6 bis 21 C-Atomen enthalten, z. B. Reste von Propandiol-1,3, 2-Ethylpropandiol-1,3, Neopentylglykol, Pentandiol-1,5, Hexandiol-1,6, Cyclohexan-dimethanol-1,4, 3-Ethylpentandiol-2,4, 2-Methylpentandiol-2,4, 2,2,4-Trimethylpentandiol-1,3, 2-Ethylhexandiol-1,3, 2,2- Diethylpropandiol-1,3, Hexandiol-2,5, 1,4-Di-(β-hydroxyethoxy)-benzol, 2,2-Bis-(4- hydroxycyclohexyl)-propan, 2,4-Dihydroxy-1,1,3,3-tetramethyl-cyclobutan, 2,2-Bis- (4-β-hydroxyethoxy-phenyl)-propan und 2,2-Bis-(4-hydroxypropoxyphenyl)-propan (DE-A 24 07 674, 24 07 776, 27 15 932).
  • Die Polyalkylenterephthalate können durch Einbau relativ kleiner Mengen drei- oder vierwertiger Alkohole oder 3- oder 4-basischer Carbonsäuren, z. B. gemäß DE-A 19 00 270 und US-PS 3 692 744, verzweigt werden. Beispiele bevorzugter Verzweigungsmittel sind Trimesinsäure, Trimellithsäure, Trimethylolethan und -propan und Pentaerythrit.
  • Besonders bevorzugt sind Polyalkylenterephthalate, die allein aus Terephthalsäure und deren reaktionsfähigen Derivaten (z. B. deren Dialkylestern) und Ethylenglykol und/oder Butandiol-1,4 hergestellt worden sind, und Mischungen dieser Polyalkylenterephthalate.
  • Bevorzugte Mischungen von Polyalkylenterephthalaten enthalten 1 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 30 Gew.-%, Polyethylenterephthalat und 50 bis 99 Gew.-%, vorzugsweise 70 bis 99 Gew.-%, Polybutylenterephthalat.
  • Die vorzugsweise verwendeten Polyalkylenterephthalate besitzen im allgemeinen eine Grenzviskosität von 0,4 bis 1,5 dl/g, vorzugsweise 0,5 bis 1,2 dl/g, gemessen in Phenol/o-Dichlorbenzol (1 : 1 Gewichtsteile) bei 25°C im Ubbelohde-Viskosimeter.
  • Die Polyalkylenterephthalate lassen sich nach bekannten Methoden herstellen (z. B. Kunststoff-Handbuch, Band VIII, S. 695 ff., Carl-Hanser-Verlag, München 1973).
  • Die Komponente C kann in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in einer Menge von vorzugsweise 0 bis 30 Gew.-Teilen, besonders bevorzugt bis zu 25 Gew.-Teilen und in am meisten bevorzugter Weise bis zu 20 Gew.-Teilen, bezogen auf die Masse der Zusammensetzung, enthalten sein.
  • Komponente D
  • Als bevorzugte Oxalatverbindungen D kommen beliebige Metalloxalate und/oder beliebige basische Metalloxalate zum Einsatz.
  • Die Herstellung und Eigenschaften derartiger Verbindungen sind dem Fachmann bekannt und beispielsweise in der US-A 5 075 472 beschrieben.
  • Vorzugsweise wird eine Metalloxalatverbindung der allgemeinen Formel

    M1 x(1)M2 x(2). . . Mn x(n)(OH)a(C2O4)b

    eingesetzt, worin n ein Laufindex ist und M1, M2 bis Mn für gleiche oder unterschiedliche Metalle gleicher oder unterschiedlicher Valenz, die Variable b für eine beliebige Zahl > 0 und die Variablen a und x(1) bis x(n) für beliebige Zahlen 0 stehen, wobei mindestens eine der Variablen x(1) bis x(n) einen Wert > 0 besitzt.
  • M1 bis Mn sind vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Li, Na, K, Rb, Cs, Be, Mg, Ca, Sr, Ba, B, Al, Ga, In und Tl. Insbesondere sind M1 bis Mn ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Al, Mg und Li. Vorzugsweise handelt es sich bei M1 bis Mn um Al3+- und/oder Mg2+-Ionen.
  • Das Verhältnis 2b/(a + 2b) ist vorzugsweise eine beliebige Zahl von 0,1 bis 1, insbesondere eine beliebige Zahl von 0,2 bis 0,5.
  • Vorzugsweise ist die Metalloxalatverbindung eine Verbindung der zuvor genannten Formel mit M1 = Al, x(1) = 1, x(2) bis x(n) = 0, a = 2 und b = 0,5.
  • Erfindungsgemäß einsetzbare Metalloxalatverbindungen sind beispielsweise auch die in der US-A 5 075 472 beschriebenen Aluminiumhydroxid-Lithiumoxalat-Verbindungen der allgemeinen Formel

    [Al2(OH)6]X - [Li2C2O4],

    worin X eine beliebige Zahl von 0,1 bis 1 ist. Insbesondere die in den Ausführungsbeispielen dieser Druckschrift genannten Substanzen sind zum Einsatz in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung geeignet. Bezüglich der Herstellung und Eigenschaften der Aluminiumhydroxid-Lithiumoxalat-Verbindungen wird ausdrücklich Bezug genommen auf die US-A 5 075 472, wobei deren Inhalt mit in die vorliegende Anmeldung aufgenommen wird.
  • Die Metalloxalatverbindung weist vorzugsweise eine Teilchengröße von 0,05 bis 50 µm, insbesondere 0,1 bis 20 µm, besonders bevorzugt 0,2 bis 10 µm auf.
  • Die Oxalatverbindung, insbesondere das Metalloxalat oder das Metallhydroxyoxalat, ist weiterhin vorzugsweise eine Verbindung, die in der dynamisch im Stickstoffstrom von 50 ml/min mit einer Aufheizrate von 10 K/min gemessenen thermogravimetrischen Analyse bei einer Temperatur von 300°C weniger als 5 Gew.-% Masseverlust zeigt.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Oxalatverbindung, insbesondere das Metalloxalat oder Metallhydroxyoxalat, eine Verbindung, die sich unter oben genannten Bedingungen im Temperaturintervall von 300°C bis 600°C zersetzt unter Freisetzung von wenigstens 30 Gew.-%, bevorzugt von wenigstens 40 Gew.-%, der Eigenmasse an Gasen, insbesondere an nichtbrennbaren Gasen.
  • Erfindungsgemäß einsetzbare Oxalatverbindungen sind zum Beispiel Magnesiumoxalat und oxalatmodifiziertes Aluminiumhydroxid (basisches Aluminiumoxalat).
  • Die Metalloxalatverbindung ist in der Zusammensetzung in einer Menge von 0,1 bis 5 Gew.-Teilen, vorzugsweise von 0,1 bis 4 Gew.-Teilen, besonders bevorzugt von 0,3 bis 3 Gew.-Teilen, ganz besonders bevorzugt von 0,3 bis 2 Gew.-Teilen, höchst bevorzugt von 0,5 bis 2 Gew.-Teilen enthalten.
  • Komponente E
  • Die Zusammensetzungen können weitere Flammschutzmittel enthalten. Beispielhaft seien als Flammschutzmittel Halogenverbindungen, insbesondere auf Basis von Chlor und Brom sowie Phosphor enthaltende Verbindungen genannt. Geeignet sind ferner auch siliciumbasierende Verbindungen wie Silikone oder (Alumino)silikate.
  • Bevorzugt enthalten die Zusammensetzungen phosphorhaltige Flammschutzmittel aus den Gruppen der Mono- und oligomeren Phosphor- und Phosphonsäureester, Phosphonatamine und Phosphazene, wobei auch Mischungen von mehreren Komponenten ausgewählt aus einer oder verschiedenen dieser Gruppen als Flammschutzmittel zum Einsatz kommen können. Auch andere hier nicht speziell erwähnte Phosphorverbindungen können alleine oder in beliebiger Kombination mit anderen Flammschutzmitteln eingesetzt werden.
  • Bevorzugte Mono- und oligomere Phosphor- bzw. Phosphonsäureester sind Phosphorverbindungen der allgemeinen Formel (IV)


    worin
    R1, R2, R3 und R4, unabhängig voneinander jeweils gegebenenfalls halogeniertes C1 bis C8-Alkyl, jeweils gegebenenfalls durch Alkyl, vorzugsweise C1 bis C4- Alkyl, und/oder Halogen, vorzugsweise Chlor, Brom, substituiertes C5 bis C6- Cycloalkyl, C6 bis C20-Aryl oder C7 bis C12-Aralkyl,
    n unabhängig voneinander, 0 oder 1
    q 0 bis 30 und
    X einen ein- oder mehrkernigen aromatischen Rest mit 6 bis 30 C-Atomen, oder einen linearen oder verzweigten aliphatischen Rest mit 2 bis 30 C-Atomen, der OH-substituiert sein und bis zu 8 Etherbindungen enthalten kann, bedeuten.
  • Bevorzugt stehen R1, R2, R3 und R4 unabhängig voneinander für C1 bis C4 Alkyl, Phenyl, Naphthyl oder Phenyl-C1-C4 alkyl. Die aromatischen Gruppen R1, R2, R3 und R4 können ihrerseits mit Halogen- und/oder Alkylgruppen, vorzugsweise Chlor, Brom und/oder C1 bis C4-Alkyl substituiert sein. Besonders bevorzugte Aryl-Reste sind Kresyl, Phenyl, Xylenyl, Propylphenyl oder Butylphenyl sowie die entsprechenden bromierten und chlorierten Derivate davon.
  • X in der Formel (IV) bedeutet bevorzugt einen ein- oder mehrkernigen aromatischen Rest mit 6 bis 30 C-Atomen. Dieser leitet sich bevorzugt von Diphenolen der Formel (I) ab.
    n in der Formel (IV) kann, unabhängig voneinander, 0 oder 1 sein, vorzugsweise ist n gleich 1.
    q steht für Werte von 0 bis 30. Bei Einsatz von Mischungen verschiedener Komponenten der Formel (N) können Mischungen vorzugsweise mit zahlengemittelten q-Werten von 0,3 bis 20, besonders bevorzugt 0,5 bis 10, insbesondere 0,5 bis 6, höchst bevorzugt 0,9 bis 1,3 verwendet werden.
    X steht besonders bevorzugt für


    oder deren chlorierte oder bromierte Derivate, insbesondere leitet sich X von Resorcin, Hydrochinon, Bisphenol A oder Diphenylphenol ab. Besonders bevorzugt leitet sich X von Bisphenol A ab.
  • Besonders bevorzugte phosphorhaltige Verbindungen sind Verbindungen der Formel (IVa),


    wobei
    R1, R2, R3, R4 und n die bei der Formel (IV) angegebene Bedeutung haben,
    m unabhängig voneinander 0, 1, 2, 3 oder 4, vorzugsweise 0, 1 oder 2,
    R5 und R6 unabhängig voneinander C1 bis C4-Alkyl, vorzugsweise Methyl oder Ethyl und
    q 0,9 bis 2, vorzugsweise 0,9 bis 3 und besonders bevorzugt 1 bis 2 bedeuten.
  • Als erfindungsgemäße Komponente C können Monophosphate (q = O), Oligophosphate (q = 1-30) oder Mischungen aus Mono- und Oligophosphaten eingesetzt werden.
  • Monophosphorverbindungen der Formel (IV) sind insbesondere Tributylphosphat, Tris-(2-chlorethyl)-phosphat, Tris-(2,3-dibromprobyl)-phosphat, Triphenylphosphat, Trikresylphosphat, Diphenylkresylphosphat, Diphenyloctylphosphat, Diphenyl-2-ethylkresylphosphat, Tri-(isopropylphenyl)-phosphat, halogensubstituierte Arylphosphate, Methylphosphonsäuredimethylester, Methylphosphensäurediphenylester, Phenylphosphonsäurediethylester, Triphenylphosphinoxid oder Trikresylphosphinoxid.
  • Die Phosphorverbindungen gemäß Komponente C. Formel (IV) sind bekannt (vgl. z. B. EP-A 0 363 608, EP-A 0 640 655) oder lassen sich nach bekannten Methoden in analoger Weise herstellen (z. B. Ullmanns Enzyklopädie der technischen Chemie, Bd. 18, S. 301 ff. 1979; Houben-Weyl, Methoden der organischen Chemie, Bd. 12/l, S. 43; Beilstein Bd. 6, S. 177).
  • Die mittleren q-Werte können bestimmt werden, indem mittels geeigneter Methode (Gaschromatographie (GC), High Pressure Liquid Chromatography (HPLC), Gelpermeationschromatographie (GPC)) die Zusammensetzung der Phosphat-Mischung (Molekulargewichtsverteilung) bestimmt wird und daraus die Mittelwerte für q berechnet werden.
  • Phosphonatamine sind vorzugsweise Verbindungen der Formel (V),

    A3-y-NB1 y (V)

    in welcher
    A für einen Rest der Formel (Va)


    steht,
    R11 und R12 unabhängig voneinander für unsubstituiertes oder substituiertes C1 bis C10-Alkyl oder für unsubstituiertes oder substituiertes C6 bis C10-Aryl, stehen,
    R13 und R14 unabhängig voneinander für unsubstituiertes oder substituiertes C1 bis C10-Alkyl oder unsubstituiertes oder substituiertes C6 bis C10-Aryl stehen oder
    R13 und R14 zusammen für unsubstituiertes oder substituiertes C3 bis C10-Alkylen stehen,
    y die Zahlenwerte 0, 1 oder 2 bedeuten und
    B1 unabhängig für Wasserstoff, gegebenenfalls halogeniertes C2 bis C8 Alkyl, unsubstituiertes oder substituiertes C6 bis C10-Aryl steht.
    B1 steht vorzugsweise unabhängig für Wasserstoff, für Ethyl, n- oder iso-Propyl, welche durch Halogen substituiert sein können, unsubstituiertes oder durch C1 bis C4 Alkyl und/oder Halogen substituiertes C6 bis C10-Aryl, insbesondere Phenyl oder Naphthyl.
  • Alkyl in R11, R12, R13 und R14 steht unabhängig vorzugsweise für Methyl, Ethyl, n- Propyl, iso-Propyl, n-, iso-, sec.-oder tert.-Butyl, Pentyl oder Hexyl.
  • Substituiertes Alkyl in R11, R12, R13 und R14 steht unabhängig vorzugsweise für durch Halogen substituiertes C1 bis C10-Alkyl, insbesondere für ein- oder zweifach substituiertes Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-, iso-, sek.- oder tert.-Butyl, Pentyl oder Hexyl.
  • C6 bis C10-Aryl steht in R11, R12, R13 und R14 unabhängig vorzugsweise für Phenyl, Naphthyl oder Binaphthyl, insbesondere o-Phenyl, o-Naphthyl, o-Binaphthyl, welche durch Halogen (im allgemeinen ein-, zwei- oder dreifach) substituiert sein können.
  • R13 und R14 können zusammen mit den Sauerstoffatomen, an die sie direkt gebunden sind, und dem Phosphoratom eine Ringstruktur bilden.
  • Beispielhaft und vorzugsweise werden genannt: 5,5,5',5',5",5"-Hexamethyltris(1,3,2- dioxaphosphorinan-methan)amino-2,2',2"-trioxid der Formel (Va-1)


    (Versuchsprodukt XPM 1000 Fa. Solutia Inc., St. Louis, USA) 1,3,2-Dioxaphosphorinan-2-methanamin, N-butyl-N[(5,5-dimethyl-1,3,2-dioxaphosphorinan-2-yl)methyl]-5,5-dimethyl-, P,2-dioxide; 1,3,2-Dioxaphosphorinane-2-methanamin, N-[[5,5- dimethyl-1,3,2-dioxaphosphorinan-2-yl)methyl]-5,5-dimethyl-N-phenyl-, P,2-dioxid; 1,3,2-Dioxaphosphorinan-2-methanamin, N,N-dibutyl-5,5-dimethyl-, 2-oxid, 1,3,2- Dioxaphosphorinan-2-methanimin, N-[(5,5-dimethyl-1,3,2-dioxaphosphorinan-2-yl)- methyl]-N-ethyl-5,5-dimethyl-, P,2-dioxid, 1,3,2-Dioxaphosphorinan-2-methanamin, N-butyl-N-[(5,5-dichloromethyl-1,3,2-dioxaphosphorinan-2-yl)-methyl]-5,5-di-chloromethyl-, P,2-dioxid, 1,3,2-Dioxaphosphorinan-2-methanamin, N-[(5,5-di-chloromethyl-1,3,2-dioxoaphosphorinan-2-yl)methyl]-5,5-di-chloromethyl-N-phenyl-, P,2-dioxid; 1,3,2-Dioxaphosphorinan-2-methanamin, N,N-di-(4-chlorobutyl)-5,5-dimethyl-2-oxide; 1,3,2-Dioxaphosphorinan-2-methanimin, N-[(5,5-dimethyl-1,3,2-dioxaphosphorinan-2-yl)methan]-N-(2-chloroethyl)-5,5-di(chloromethyl)-, P2-dioxid.
  • Bevorzugt sind weiterhin:
    Verbindungen der Formel (Va-2) oder (Va-3)




    wobei R11, R12, R13 und R14 die oben angegebenen Bedeutungen haben.
  • Besonders bevorzugt sind Verbindungen der Formel (Va-2) und (Va-1).
  • Die Herstellung der Phosphonatamine ist beispielsweise in der US-A 5 844 028 beschrieben.
  • Phosphazene sind Verbindungen der Formeln (VIa) und (VIb)


    worin
    R jeweils gleich oder verschieden ist und für Amino, jeweils gegebenenfalls halogeniertes, vorzugsweise mit Fluor halogeniertes C1 bis C8-Alkyl, oder C1 bis C8- Alkoxy, jeweils gegebenenfalls durch Alkyl, vorzugsweise C1 bis C4Alkyl, und/oder Halogen, vorzugsweise Chlor und/oder Brom, substituiertes C5 bis C6-Cycloalkyl, C6 bis C20-Aryl, vorzugsweise Phenyl oder Naphthyl, C6 bis C20-Aryloxy, vorzugsweise Phenoxy, Naphthyloxy, oder C7 bis C12- Aralkyl, vorzugsweise Phenyl-C1-C4-alkyl, steht,
    k für 0 oder eine Zahl von 1 bis 15, vorzugsweise für eine Zahl von 1 bis 10 steht.
  • Beispielhaft seien Propoxyphosphazen, Phenoxyphosphazen, Methylphenoxyphosphazen, Aminophosphazen und Fluoralkylphosphazene genannt. Besonders bevorzugt ist Phenoxyphosphazen.
  • Die Phosphazene können allein oder als Mischung eingesetzt werden. Der Rest R kann immer gleich sein oder 2 oder mehr Reste in den Formeln (Ia) und (Ib) können verschieden sein.
  • Phosphazene und deren Herstellung sind beispielsweise in EP-A 0 728 811, DE-A 19 61 668 und WO 97/40092 beschrieben.
  • Die Flammschutzmittel können allein oder in beliebiger Mischung untereinander oder in Mischung mit anderen Flammschutzmitteln eingesetzt werden.
  • Die Komponente E kann in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung in einer Menge von vorzugsweise 0,5 bis 30 Gew.-Teile, besonders bevorzugt 1 bis 25 Gew.- Teile und in am meisten bevorzugter Weise 2 bis 20 Gew.-Teile, enthalten sein.
  • Komponente F
  • Das/Die erfindungsgemäß eingesetzte(n) Flammschutzmittel kann/können in Kombination mit sogenannten Antidrippingmitteln verwendet werden, welche die Neigung des Materials zum brennenden Abtropfen im Brandfall verringern. Beispielhaft seien hier Verbindungen der Substanzklassen der fluorierten Polyolefine, der Silikone sowie Aramidfasern genannt. Diese können auch in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen zum Einsatz kommen. Bevorzugt werden fluorierte Polyolefine als Antidrippingmittel eingesetzt.
  • Fluorierte Polyolefine sind bekannt und beispielsweise in der EP-A 0 640 655 beschrieben. Sie werden unter der Marke Teflon® 30N von DuPont vertrieben.
  • Die fluorierten Polyolefine können sowohl in reiner Form als auch in Form einer koagulierten Mischung von Emulsionen der fluorierten Polyolefine mit Emulsionen der Pfropfpolymerisate (Komponente B) oder mit einer Emulsion eines Copolymerisats, vorzugsweise auf Styrol/Acrylnitril-Basis eingesetzt werden, wobei das fluorierte Polyolefin als Emulsion mit einer Emulsion des Pfropfpolymerisats oder des Copolymerisats gemischt und anschließend koaguliert wird.
  • Weiterhin können die fluorierten Polyolefine als Präcompound mit dem Pfropfpolymerisat (Komponente B) oder einem Copolymerisat, vorzugsweise auf Styrol/Acrylnitril-Basis, eingesetzt werden. Die fluorierten Polyolefine werden als Pulver mit einem Pulver oder Granulat des Pfropfpolymerisats oder Copolymerisats vermischt und in der Schmelze im allgemeinen bei Temperaturen von 200 bis 330°C in üblichen Aggregaten wie Innenknetern, Extrudern oder Doppelwellenschnecken compoundiert.
  • Die fluorierten Polyolefine können auch in Form eines Masterbatches eingesetzt werden, der durch Emulsionspolymerisation mindestens eines monoethylenisch ungesättigten Monomers in Gegenwart einer wässrigen Dispersion des fluorierten Polyolefins hergestellt wird. Bevorzugte Monomerkomponenten sind Styrol, Acrylnitril und deren Gemische. Das Polymerisat wird nach saurer Fällung und nachfolgender Trocknung als rieselfähiges Pulver eingesetzt.
  • Die Koagulate, Präcompounds oder Masterbatches besitzen üblicherweise Feststoffgehalte an fluoriertem Polyolefin von 5 bis 95 Gew.-%, vorzugsweise 7 bis 70 Gew.-%.
  • In den Zusammensetzungen können fluorierte Polyolefine zum Beispiel in Mengen von 0,05 bis 5 Gew.-Teilen, vorzugsweise 0,1 bis 1 Gew.-Teilen, und besonders bevorzugt 0,1 bis 0,5 Gew.-Teilen enthalten sein.
  • G Weitere Zusätze
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können weiterhin wenigstens eines der üblichen Additive, wie Gleit- und Entformungsmittel, beispielsweise Pentaerythrittetrastearat, Nukleiermittel, Antistatika, Stabilisatoren, beispielsweise solche auf Phosphitbasis, Füll- und Verstärkungsstoffe wie Glas- oder Carbonfasern, Talk, Wollastonit, Glimmer, Kaolin, CaCO3 und Glasschuppen sowie Farbstoffe und Pigmente enthalten.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können ferner feinstteilige anorganische Pulver enthalten, wie sie beispielsweise in der US-A 5 849 827 beschrieben sind.
  • Alle Gewichtsteilangaben in dieser Schrift sind so normiert, dass die Summe der Gewichtsteile aller Komponenten in der Zusammensetzung 100 ergibt.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen werden hergestellt, indem man die jeweiligen Bestandteile in bekannter Weise vermischt und bei Temperaturen von 200°C bis 300°C in üblichen Aggregaten wie Innenknetern, Extrudern und Doppelwellenschnecken schmelzcompoundiert und schmelzextrudiert.
  • Die Vermischung der einzelnen Bestandteile kann in bekannter Weise sowohl sukzessive als auch simultan erfolgen, und zwar sowohl bei etwa 20°C (Raumtemperatur) als auch bei höherer Temperatur.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können zur Herstellung von Formkörpern jeder Art verwendet werden. Diese können durch Spritzguss, Extrusion und Blasformverfahren hergestellt werden. Eine weitere Form der Verarbeitung ist die Herstellung von Formkörpern durch Tiefziehen aus zuvor hergestellten Platten oder Folien.
  • Beispiele für solche Formkörper sind Folien, Profile, Gehäuseteile jeder Art, z. B. für Haushaltsgeräte wie Saftpressen, Kaffeemaschinen, Mixer; für Büromaschinen wie Notebooks, Telekommunikationseinrichtungen, Monitore, Drucker, Kopierer; Platten, Rohre, Elektroinstallationskanäle, Fenster, Türen und weitere Profile für den Bausektor (Innenausbau und Außenanwendungen) sowie Elektro- und Elektronikteile wie Schalter, Stecker und Steckdosen.
  • Insbesondere können die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen beispielsweise auch zur Herstellung von folgenden Formkörpern oder Formteilen verwendet werden:
    Innenausbauteile für Schienenfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge, Busse und andere Kraftfahrzeuge, Karosserieaußenteile im Kfz-Bereich, Gehäuse von Kleintransformatoren enthaltenden Elektrogeräten, Gehäuse für Geräte zur Informationsverarbeitung und -Übermittlung, Gehäuse und Verkleidung von medizinischen Geräten, Massagegeräte und Gehäuse dafür Spielfahrzeuge für Kinder, Flächige Wandelemente, Gehäuse für Sicherheitseinrichtungen, Wärmeisolierte Transportbehältnisse, Vorrichtung zur Haltung oder Versorgung von Kleintieren, Formteile für Sanitär- und Badausrüstungen, Abdeckgitter für Lüfteröffnungen, Formteile für Garten- und Gerätehäuser, Gehäuse für Gartengeräte, Garten- und Campingartikel.
  • Die Erfindung betrifft ferner die Verwendung von Oxalatverbindungen, insbesondere solchen ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Metalloxalaten, basischen Metalloxalaten (Metallhydroxyoxalaten), Oxalsäureestern und Metallsalzen von Oxalsäureestern zur flammwidrigen Ausrüstung von schlagzähmodifizierten Polycarbonat- und/oder Polyestercarbonat-Zusammensetzungen.
  • Unter flammwidriger Ausrüstung im Sinne dieser Erfindung wird dabei insbesondere verstanden:
    • a) eine Reduktion der Nachbrennzeiten in normgerechten Flammwidrigkeitstests wie beispielsweise solchen nach UL 94V oder UL 945V und/oder
    • b) eine Reduktion der Neigung zum Abtropfen brennenden Materials und/oder
    • c) eine Reduktion der Neigung zur Lochbildung in flächigen Prüfkörpern unter Einwirkung externer Zündquellen und/oder
    • d) eine Verringerung der Flammenausbreitungsgeschwindigkeit im Brandfall und/oder
    • e) eine Reduktion der Wärmefreisetzung im Brandfall und/oder
    • f) eine Reduktion der Rauchdichte im Brandfall.
  • Die folgenden Beispiele dienen der weiteren Erläuterung der Erfindung.
  • Beispiele A. Herstellung und Charakterisierung der Oxalatverbindungen I. Magnesiumoxalat
  • Magnesiumoxalat wurde hergestellt durch Umsetzung einer wässrigen Dispersion von Magnesiumhydroxid VI (z. B. Magnifin® H10 der Firma Martinswerk GmbH, Bergheim, Deutschland) mit einer stöchiometrisch äquivalenten Menge einer 8,2%-igen wässrigen Oxalsäurelösung. Nach Zugabe der Oxalsäurelösung zur wässrigen Mg(OH)2-Dispersion wurde 24 Stunden bei Raumtemperatur gerührt, der Feststoff nachfolgend abfiltriert und bei 50°C im Vakuum bis zur Massenkonstanz getrocknet. Man erhielt das Magnesiumoxalathydrat VII.
  • Das Magnesiumoxalat-Dihydrat VIII ist ein Handelsprodukt der Firma Dr. Paul Lohmann GmbH, Emmerthal, Deutschland.
  • Durch Calcinierung des Magnesiumoxalathydrats VII bei 250°C für 4 Stunden im Umluftofen erhielt man das Magnesiumoxalat I. In analoger Weise ließ sich ein erfindungsgemäß einsetzbares Magnesiumoxalat aus dem Magnesiumoxalat-Dihydrat VIII herstellen.
  • II. Oxalatmodifiziertes Aluminiumhydroxid
  • Es wurde ein unter Bezeichnung "BAO 10" im Handel erhältliches Produkt der Firma Alcoa Industrial Chemicals, Bauxite, USA eingesetzt (II). Tabelle 1 Eigenschaften der Oxalatverbindungen

  • B. Herstellung und Prüfung der Polymerzusammensetzungen
  • Entsprechend den Angaben in Tabelle 2 wurden Polycarbonat-Zusammensetzungen 1 bis 3 (erfindungsgemäß) und V1 bis V3 (Vergleich) hergestellt, zu Prüfkörpern weiterverarbeitet und geprüft.
  • Die einzelnen Komponenten wurden auf einer ZSK-25 bei 240°C compoundiert. Die Prüfkörper wurden auf einer Spritzgießmaschine Typ Arburg 270 E bei 240° hergestellt.
  • Komponente A
  • Lineares Polycarbonat auf Basis Bisphenol A mit einer relativen Lösungsviskosität von 1,24, gemessen in CH2Cl2 als Lösungsmittel bei 25°C und einer Konzentration von 0,5 g/100 ml.
  • Komponente B
  • Pfropfpolymerisat von 40 Gew.-Teilen eines Copolymerisats aus Styrol und Acrylnitril im Verhältnis von 73 : 27 auf 60 Gew.-Teile teilchenförmigen vernetzten Polybutadienkautschuk (mittlerer Teilchendurchmesser d50 = 0,3 µm), hergestellt durch Emulsionspolymerisation.
  • Komponente C
  • Styrol/Acrylnitril-Copolymerisat mit einem Styrol/Acrylnitril-Gewichtsverhältnis von 72 : 28 und einer Grenzviskosität von 0,55 dl/g (Messung in Dimethylformamid bei 20°C).
  • Komponente D.1
  • Basisches Aluminiumoxalat BAO10 der Firma ALCOA Industrial Chemicals, Bauxite, USA.
  • Komponente D.2
  • Talk: Naintsch® A3 (Naintsch Mineralwerke GmbH, Graz, Österreich)
  • Komponente E
  • Bisphenol-A-basierendes Oligophosphat der Formel


  • Komponente F
  • Tetrafluorethylenpolymerisat als koagulierte Mischung aus einer SAN-Pfropfpolymerisat-Emulsion gemäß oben genannter Komponente B in Wasser und einer Tetrafluorethylenpolymerisat-Emulsion in Wasser. Das Gewichtsverhältnis Pfropfpolymerisat B zum Tetrafluorethylenpolymerisat E in der Mischung ist 90 Gew-.% zu 10 Gew.-%. Die Tetrafluorethylenpolymerisat-Emulsion besitzt einen Feststoffgehalt von 60 Gew.-%, der mittlere Teilchendurchmesser liegt zwischen 0,05 und 0,5 µm. Die SAN-Pfropfpolymerisat-Emulsion besitzt einen Feststoffgehalt von 34 Gew.-% und einen mittleren Latexteilchendurchmesser von d50 = 0,3 µm.
  • Die Emulsion des Tetrafluorethylenpolymerisats (Teflon® 30 N) wird mit der Emulsion des SAN-Pfropfpolymerisats B vermischt und mit 1,8 Gew.-%, bezogen auf Polymerfeststoff, phenolischer Antioxidantien stabilisiert. Bei 85 bis 95°C wird die Mischung mit einer wässrigen Lösung von MgSO4 (Bittersalz) und Essigsäure bei pH 4 bis 5 koaguliert, filtriert und bis zur praktischen Elektrolytfreiheit gewaschen, anschließend durch Zentrifugation von der Hauptmenge Wasser befreit und danach bei 100°C zu einem Pulver getrocknet.
  • Komponente G1
  • Pentaerythrittetrastearat (PETS) als Entformungsmittel
  • Komponente G2
  • Phosphitstabilisator
  • Prüfung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
  • Die Ermittlung der Bindenahtfestigkeit erfolgte gemäß ISO 179/1eU durch eine Schlagzähigkeitsbestimmung an der Bindenaht von zweiseitig angespritzten Prüfkörpern der Dimension 80 mm × 10 mm × 4 mm.
  • Die Schmelzeviskosität wurde bei 260°C und einer Scherrate von 1.000 s-1 gemäß DIN 54811 bestimmt.
  • Die Bestimmung der Wärmeformbeständigkeit nach Vicat B 120 erfolgte gemäß DIN 53 460 (ISO 306) an Stäben der Abmessung 80 mm × 10 mm × 4 mm.
  • Das Spannungsrissverhalten (ESC-Verhalten) wurde an Stäben der Abmessung 80 mm × 10 mm × 4 mm untersucht. Als Testmedium wurde eine Mischung aus 60 Vol.-% Toluol und 40 Vol.% Isopropanol verwendet. Die Probekörper wurden mittels einer Kreisbogenschablone vorgedehnt (εx = Vordehnung in Prozent) und bei Raumtemperatur im Testmedium gelagert. Das Spannungsrissverhalten wurde über die Rissbildung bzw. den Bruch in Abhängigkeit von der Vordehnung im Testmedium beurteilt.
  • Die Bestimmung der Kerbschlagzähigkeit (ak) erfolgt nach ISO 180/1A bei 23°C. Die Prüfstäbe werden bei 240°C abgespritzt.
  • Das Brandverhalten der Proben wurde nach UL 94V an Stäben der Dicke 1,2 mm gemessen.
  • Eine Zusammenstellung der Eigenschaften der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen oder daraus erhaltener Formkörper ist in der Tabelle 2 wiedergegeben. Tabelle 2 Zusammensetzung und Eigenschaften der Polymerzusammensetzungen

  • Die Ergebnisse zeigen, dass das erfindungsgemäße Beispiel 1, enthaltend 0,5 Gew.-% Oxalatverbindung, im Vergleich zu Vergleichsbeispiel V1 ohne Oxalat- Zusatz ein deutlich besseres ESC-Verhalten, eine deutliche verbesserte Gesamtnachbrennzeit im UL 94 V-Test bei 1,2 mm Wandstärke, eine bessere Bindenahtfestigkeit bei vergleichbar guten Verarbeitungseigenschaften (Schmelzeviskosität) und Wärmeformbeständigkeit (Vicat B 120) aufweist.
  • Vergleichsbeispiele V2 bzw. V3 unterscheiden sich vom erfindungsgemäßen Beispiel 2 dadurch, dass diese statt der Oxalat-Verbindung Talk als FR-Synergist enthalten. Die erfindungsgemäßen Beispiele zeigen zwar vergleichbares Verhalten hinsichtlich Flammwidrigkeit, ESC-Verhalten, Wärmeformbeständigkeit und Fließfähigkeit, sie weisen jedoch eine deutlich bessere Bindenahtfestigkeit auf.
  • Ein Vergleich von Beispiel 2 mit Vergleichsbeispiel 1 zeigt, dass durch Zusatz von 2 Gew.-% der erfindungsgemäßen Oxalatverbindung nicht nur die Nachbrennzeit im UL 94 V-Test reduziert, sondern auch die Abtropfneigung der Formmassen in diesem Brandtest unterbunden werden kann (Bewertung V-0 statt V-2) und gleichzeitig bei unverändert guter Wärmeformbeständigkeit und Fließfähigkeit der Schmelze ein verbessertes ESC-Verhalten sowie eine verbesserte Bindenahtfestigkeit realisiert wird.
  • Bei Vergleich der erfindungsgemäßen Beispiele 1 und 2 mit Vergleichsbeispiel 3 ergibt sich, dass die erfindungsgemäßen Oxalatmengen (0,5 und 2,0 Gew.-Teile) die Schlagzähigkeitseigenschaften der Prüfkörper nicht oder kaum negativ beeinflusst werden, jedoch die positiven Effekte auf die Bindenahtfestigkeit und das ESC-Verhalten bereits beobachtet werden.
  • C. Mit Oxalatverbindungen flammwidrig ausgerüstete schlagzähmodifizierte Polycarbonat-Zusammensetzungen Beispiel 3/Vergleichsbeispiel 5
  • Das Beispiel 3 veranschaulicht die Verwendung von Oxalatverbindungen zur flammwidrigen Ausrüstung von schlagzähmodifizierten Polycarbonat-Zusammensetzungen, welche einen weiteren Aspekt der Erfindung darstellt.
  • 80 Gew.-Teile des handelsüblichen PC/ABS-Blends Bayblend® T 85 (Bayer AG, Leverkusen, Deutschland) wurden mit 20 Gew.-Teilen Magnesiumoxalat gemäß Substanz I in Tabelle 1 in einem 50 g Innenkneter bei 220°C schmelzcompoundiert, die abgekühlte Formmasse granuliert und nachfolgend bei 200°C zu einer Pressplatte (10 cm × 10 cm) der Dicke 2 mm verarbeitet. Als Vergleich diente eine auf gleiche Weise hergestellte Pressplatte aus dem Bayblend® T 85 (Vergleichsbeispiel 5). Der Schmelzvolumenindex (MVR bei 260°C/5 kg) wurde bei dem oxalathaltigen Compound (Beispiel 3, erfindungsgemäß) zu 12,6 ml/10 min gegenüber 20,5 ml/10 min bei Bayblend T 85 (Vergleichsbeispiel 5) bestimmt, woraus zu ersehen ist, dass das PC/ABS-Blend die Compoundierung unzersetzt überstanden hat. In der thermogravimetrischen Analyse zeigt die Oxalat enthaltende Zusammensetzung bei 280°C einen Masseverlust von etwa 1 Gew.-%, was in etwa der Zersetzung der Oxalatverbindung I entsprechend seinem Anteil in der Formmasse entspricht. Hieraus folgt, dass bei üblichen Verarbeitungstemperaturen von PC/ABS-Formmassen die Polymeren in den oxalathaltigen Zusammensetzungen keinerlei Zersetzungserscheinungen zeigen.
  • Die Pressplatten wurden horizontal eingespannt und von unten für 100 sec mit einer dem UL 94 V-Test entsprechenden Normflamme beflammt.
  • Bei der Platte aus Bayblend T 85 (Vergleichsbeispiel 5) war zunächst eine oberflächige Verkohlung zu verzeichnen. Es kam schließlich schon während der Beflammung zur Lochbildung. Die Platte brannte nach Entzug der externen Flamme bis zur völligen Zerstörung des Prüfkörpers weiter.
  • Bei der Platte aus der Oxalat enthaltenden Zusammensetzung (Beispiel 3) trat ein oberflächiges Schäumen und eine Verkohlung, nicht jedoch eine Lochbildung auf. Die Flamme erlosch ohne Lochbildung der Platte 45 sec nachdem die externe Zündquelle entzogen wurde.

Claims (27)

1. Schlagzähmodifizierte Polycarbonat- und/oder Polyestercarbonat-Zusammensetzung enthaltend mindestens eine Oxalatverbindung ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Metalloxalaten, Metallhydroxyoxalaten, Oxalsäureestern und Metallsalzen von Oxalsäureestern in Mengen von 0,5 bis 5 Gew.-Teilen (bezogen auf 100 Gew.-Teile der Gesamtzusammensetzung).
2. Zusammensetzung nach Anspruch 1, worin die Oxalatverbindung eine Verbindung der allgemeinen Formel

M1 x(1)M2 x(2) . . . Mn x(n)(OH)a(C2O4)b

ist, worin n ein Laufindex darstellt und M1, M2 bis Mn für gleiche oder unterschiedliche Metalle gleicher oder unterschiedlicher Valenz, die Variable b für eine beliebige Zahl > 0 und die Variablen a und x(1) bis x(n) für beliebige Zahlen 0 stehen, wobei mindestens eine der Variablen x(I) bis x(n) einen Wert > 0 besitzt.
3. Zusammensetzung nach Anspruch 2, worin M1 bis Mn ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Li, Na, K, Rb, Cs, Be, Mg, Ca, Sr, Ba, B, Al, Ga, In und Tl.
4. Zusammensetzung nach Anspruch 2, worin M1 bis Mn ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Al, Mg und Li.
5. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, worin das Verhältnis 2b/(a + 2b) eine beliebige Zahl von 0,1 bis 1 ist.
6. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, worin das Verhältnis 2b/(a + 2b) eine beliebige Zahl von 0,2 bis 0,5 ist.
7. Zusammensetzung nach Anspruch 2, worin x(1) = 1, x(2) bis x(n) = 0, M1 = Al, a = 2 und b = 0,5 ist.
8. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin die Oxalatverbindung in einer Menge von 0,1 bis 4 Gew.-Teilen enthalten ist, wobei die Summe der Gewichtsteile der Komponenten in der Zusammensetzung 100 ergibt.
9. Zusammensetzung nach Anspruch 8, worin die Oxalatverbindung in einer Menge von 0,3 bis 3 Gew.-Teilen enthalten ist.
10. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, enthaltend Polycarbonat in einer Menge von 20 bis 95 Gew.-Teilen.
11. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, enthaltend als Schlagzähmodifikator ein Pfropfpolymerisat aus 5 bis 95 Gew.-% wenigstens eines Vinylmonomeren auf 95 bis 5 Gew.-% mindestens einer Pfropfgrundlage mit einer Glasübergangstemperatur kleiner etwa 10°C.
12. Zusammensetzung nach Anspruch 11, worin das Pfropfpolymerisat ein solches auf der Grundlage von Dien-, EP(D)M-, Acrylat-, Silikon- oder entsprechenden Kompositkautschuken ist.
13. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 11 oder 12, worin das Pfropfpolymerisat in einer Menge von 1 bis 40 Gew.-Teilen enthalten ist.
14. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, enthaltend als weitere Komponente mindestens ein thermoplastisches Vinyl(Co)Polymerisat und/oder Polyalkylenterephthalat.
15. Zusammensetzung nach Anspruch 14, worin das thermoplastische Vinyl(Co)- Polymerisat und/oder Polyalkylenterephthalat in einer Menge von bis zu 30 Gew.-Teilen enthalten ist.
16. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin als weitere Komponente ein halogenfreies Flammschutzmittel enthalten ist.
17. Zusammensetzung gemäß Anspruch 16 enthaltend Verbindungen der Formel (IV),


worin
R1, R2, R3 und R4, unabhängig voneinander jeweils gegebenenfalls halogeniertes C1 bis C8-Alkyl, jeweils gegebenenfalls durch Alkyl und/oder Halogen substituiertes C5 bis C6-Cycloalkyl, C6 bis C20-Aryl oder C7 bis C12-Aralkyl,
n unabhängig voneinander, 0 oder 1
q 0 bis 30 und
X einen ein- oder mehrkernigen aromatischen Rest mit 6 bis 30 C-Atomen, oder einen linearen oder verzweigten aliphatischen Rest mit 2 bis 30 C-Atomen, der OH-substituiert sein und bis zu 8 Etherbindungen enthalten kann, bedeuten.
18. Zusammensetzung gemäß Anspruch 17, enthaltend Verbindungen der Formel (IVa)


wobei
R1, R2, R3, R4 und n die bei der Formel (N) angegebene Bedeutung haben,
m unabhängig voneinander 0, 1, 2, 3 oder 4,
R5 und R6 unabhängig voneinander C1 bis C4-Alkyl und
q 0,9 bis 2 bedeuten.
19. Zusammensetzung nach Anspruch 17 oder 18, worin das Flammschutzmittel in einer Menge von 0,5 bis 30 Gew.-Teilen enthalten ist.
20. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin als weitere Komponente fluoriertes Polyolefin enthalten ist.
21. Zusammensetzung nach Anspruch 20, worin fluoriertes Polyolefin in einer Menge von 0,05 bis 5 Gew.-Teilen enthalten ist.
22. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin als weitere Komponente mindestens ein Polymer-Additiv, ausgewählt aus Gleit- und Entformungsmitteln, Nukleiermitteln, Antistatika, Stabilisatoren, Füll- und Verstärkungsstoffen sowie Farbstoffen und Pigmenten, enthalten ist.
23. Verfahren zur Herstellung einer Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, worin die einzelnen Komponenten miteinander vermischt und bei Temperaturen von 200 bis 300°C in üblichen Aggregaten wie Innenknetern, Extrudern und Doppelwellenschnecken schmelzcompoundiert werden.
24. Verwendung einer Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 23 zur Herstellung von Formkörpern.
25. Formkörper, enthaltend eine Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 22.
26. Formkörper nach Anspruch 25, wobei der Formkörper ein Teil eines Kraftfahrzeugs, Schienenfahrzeugs, Luftfahrzeugs oder Wasserfahrzeugs, ein Gehäuse für ein Haushaltsgerät, eine Büromaschine oder ein einen Kleintransformator enthaltendes Gerät, ein Elektro- oder Elektronikteil oder eine Platte, ein Profil oder ein flächiges Element für eine Bauinnen- oder -außenanwendung ist.
27. Verwendung von Metalloxalat in Polycarbonat-enthaltenden Zusammensetzungen zur Verbesserung der Bindenahtfestigkeit.
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