Der vorliegenden Erfindung liegt die Problemstellung zugrunde,
eine Abreinigungsvorrichtung zu entwickeln, die bei der
Verwendung handelsüblicher Filterelemente eine filterschonende und
energiesparende Abreinigung ermöglicht und zudem aus wenigen,
problemlos wart- und montierbaren Bauteilen besteht sowie
sowohl sicher funktioniert als auch eine hohe Lebensdauer
aufweist.
Diese Problemstellung wird mit den Merkmalen des
Hauptanspruches gelöst. Dazu ist zumindest zur Abreinigung vor der
Reingasseite als Spülgaszuteilelement ein elastisches, flächiges
und dünnwandiges Sperrelement angeordnet. Letzteres liegt an
dem reingasseitigen Austrittsgesamtquerschnitt des
Schwebstofffilterelements an. Das Sperrelement weist mindestens eine
Ausnehmung oder mindestens eine Gruppe von Ausnehmungen auf, deren
Querschnitt oder Querschnitte der Austrittsöffnung oder den
Austrittsöffnungen einer Filtertasche des
Schwebstofffilterelements zumindest annähernd entspricht und ansonsten das
Schwebstofffilterelement abdeckt.
Die Abreinigungsvorrichtung beinhaltet ein elastisches
Sperrelement, das sich flexibel am Austrittsgesamtquerschnitt des
Filterelements anlegt. Dabei muss der
Austrittsgesamtquerschnitt weder eben noch rechteckig sein. Wird beispielsweise
ein am Außenmantel angeströmter Patronenfilter verwendet, sitzt
das flächige Sperrelement in der zentralen Bohrung des
Patronenfilters. Es ist zylindrisch raumgekrümmt. Wird ein rundes
Filterelement eingesetzt, dessen Austrittsgesamtquerschnitt
eine seiner planen Stirnseiten ist, hat das Sperrelement die
Form einer runden flexiblen Scheibe. Hat der
Austrittsgesamtquerschnitt eine kegelmantelförmige Gestalt, wird das
Sperrelement z. B. als kegelmantelförmige Tüte ausgebildet. Statt der
Kegelmantelform ist auch eine sphärisch gekrümmte Form denkbar.
Die Scheibe, die Tüte und die Teilkugelform werden zur
Abreinigung um ihre Rotations- bzw. Symmetrieachse geschwenkt.
Auch sind die Konturen der Austrittsöffnungen der Filtertaschen
nicht auf die üblichen Rechteckformen beschränkt. Da die
jeweilige Austrittsöffnung nahezu jede beliebige, wiederholbare
Kontur haben kann, z. B. Bohrung, Oval, Ellipse, Kreisringstück,
Dreieck, Prisma u. s. w., können die Spülgas durchlassenden
Ausnehmungen des Sperrelements diesen Formen angepasst sein. Dabei
sind die Konturen dieser Ausnehmungen ebenfalls nicht auf ebene
Umrisse festgelegt.
Wie das scheibenförmige Sperrelement kann auch das
aufwickelbare - mit rechteckiger Flächenumrandung versehene -
bandförmige Sperrelement endlos sein. Dazu wird es beispielsweise
zwischen zwei Spulenkörper eingelegt bzw. eingespannt. Für den
normalen Filterbetrieb wird dann die ganze Vorrichtung aus dem
Reingasstrom entfernt oder das Sperrelement bzw. -endlosband
hat zwei einander gegenüberliegende durchbrochene Bereiche, die
zumindest den größten Teil des Abgaskanalquerschnitts
freigeben.
Das mit Staub oder Aerosolen belastete Abgas ist in vielen
Fällen verunreinigte Luft und wird im Weiteren als Rohgas
bezeichnet.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung eines schematisch
dargestellten Ausführungsbeispiels.
Fig. 1 Gasreinigungsanlage im Filterbetrieb;
Fig. 2 Gasreinigungsanlage im Abreinigungsbetrieb;
Fig. 3 Vergrößerung eines Filterausschnittes zu Fig. 2;
Fig. 4 abgewickeltes Gaszuteil- bzw. Sperrelement;
Fig. 5 Vergrößerung der langlochartigen Ausnehmungen im
Gaszuteil- bzw. Sperrelement.
Die Fig. 1 zeigt einen Abgaskanal (11, 12) mit beispielsweise
einem Kassettenfilter (20), einem vorgeschalteten
Staubsammler (18) und einer nachgeschalteten
Abreinigungsvorrichtung (50). Im normalen Filterbetrieb strömt das Rohgas (3) über
den rohgasseitigen Eintrittsgesamtquerschnitt (21) in den
Kassettenfilter (20) ein und verlässt ihn als Reingas (3)
weitgehend gereinigt über den reingasseitigen
Austrittsgesamtquerschnitt (22).
Im hier quaderförmigen Kassettenfilter (20) wird z. B. als
Filtermedium ein Glasfaserpapier verwendet, das in Zick-Zack-Form
in einen rechteckigen Stützrahmen eingelegt ist. Eine einzelne
Falte des plisierten Filterelements (20) bildet eine
vorderseitige Filtertasche (24, 26) mit mindestens jeweils zwei
Filterwänden (31, 32; 33, 34) und jeweils einer Eintrittsöffnung (35,
36), vgl. Fig. 3. Zwischen zwei zum Rohgas (2) hin offenen,
vorderseitigen Filtertaschen (24, 26) befindet sich eine zum
Reingas (3) hin offene, rückseitige Filtertasche (25). Die
beiden Filterwände (32, 33) dieser Filtertasche (25) sind jeweils
auch Teile der vorderseitigen Filtertaschen (24, 26).
Die Kassettenfilter (20) haben zur Stabilisierung der
Filtertaschen (24-26) oft sog. Versteifungsstege (41), die quer zu den
Filterwänden (31-34) angeordnet sind und die die
Filtertaschen (24-26) in mehrere getrennte und in der Regel äquidistant
geteilte Bereiche (42) aufteilen. Im Ausführungsbeispiel sind
es 12 gleich große Bereiche (42). Einer dieser Bereiche (42)
ist in Fig. 5 schraffiert dargestellt.
Anstelle des Kassettenfilters (20) kann auch ein Patronenfilter
verwendet werden.
Die benachbarten Filterwände (24-26) können anstelle der Zick-
Zack-Anordnung auch jeweils innerhalb eines Filterpakets
parallel oder zumindest annähernd parallel zueinander positioniert
sein, so dass die Filtertaschen (24-26) statt der keilförmigen
bzw. prismatischen Form quaderförmig ausgebildet sind.
Hinter dem Kassettenfilter (20) ist ein großer Teil der
Abreinigungsvorrichtung (50) angeordnet. Dieser Teil umfasst
mindestens einen Spülgasraum (51), der mittels eines angeschlossenen
Rückspülgasgebläses (60) unter einen Überdruck von
beispielsweise 6000-10000 Pa gesetzt werden kann. Der Spülgasraum (51)
ist hierzu mittels einer Schleuse (55) gegenüber dem
abführenden Abgaskanal (12) abtrennbar, vgl. auch Fig. 2. Die
Schleuse (55) besteht nur beispielsweise aus zwei antreibbaren
Schwenkklappen (56, 57). Im normalen Filterbetrieb, vgl.
Fig. 1, liegen die Schwenkklappen (56, 57) an den Seitenwänden
des Abgaskanals (12) oder wie im Ausführungsbeispiel an sog.
Totwasser verhindernden Trennstegen (52, 53) an.
Als Rückspülgasgebläse (60) wird beispielsweise ein
Seitenkanalverdichter verwendet, der über einen Rückspülgaskanal (61)
mit dem Spülgasraum (51) verbunden ist. Ggf. kann das
Gebläse (60) auch im Spülgasraum (51) angeordnet sein und die
Aussaugluft durch eine entsprechende, in der Kanalwandung
vorhandene Bohrung ansaugen.
Wird während des normalen Filterreinigungsbetriebs für die
Erzeugung des Reingasstroms ein dem Filterelement (20)
nachgeschaltetes saugendes Hauptgebläse benutzt, kann das
Rückspülgasgebläse (60) entfallen, sofern das Hauptgebläse für eine
Gasstromumkehr, z. B. durch Motordrehrichtungsumkehr oder
Propellerblattverstellung, ausgelegt ist. In diesem Fall erzeugt
dann das Hauptgebläse im Spülgasraum (51) den zur Abreinigung
erforderlichen Gasdruck.
Ist die Gasstromumkehr nicht möglich, so kann zur Einsparung
des Rückspülgasgebläses (60) die nach dem Hauptgebläse
vorhandene, verdichtete Luft in den Spülgasraum (51) umgeleitet
werden. Hierzu wird im Abgaskanal (11, 12) zwischen der
Schleuse (55) und dem Hauptgebläse ein verschließbarer
Umgebungsluftzugang angeordnet und der Rückspülkanal (61) mit der
Druckseite des Hauptgebläses verbunden.
Unmittelbar hinter dem Kassettenfilter (20) befindet sich das
Gaszuteil- bzw. Sperrelement (70). Es liegt auf dem
Kassettenfilter (20) so auf, dass es den Austrittsgesamtquerschnitt (22)
- zumindest am Anfang und am Ende der filterreinigenden
Rückspülphase - nahezu vollständig verdeckt. Das Sperrelement (70)
ist im Ausführungsbeispiel eine aus einem elastischen Material
gefertigte flächenhafte Folie. Das Folienmaterial ist z. B.
Kunststoff, ein gummiartiger Werkstoff oder Metall. Bei der
Verwendung von Kunststoff kann dieser faserverstärkt
ausgebildet sein. Wird ein gummiartiger Werkstoff eingesetzt, so kann
er - zur Verbesserung der Gleiteigenschaft - z. B. durch
Halogenisieren oberflächenveredelt werden.
Das Sperrelement (70) hat im abgewickelten Zustand, vgl.
Fig. 4, in der Draufsicht z. B. einen rechteckigen Querschnitt.
In der Mitte hat es eine geradlinige Reihe von
Ausnehmungen (71), die in Fig. 5 vergrößert dargestellt sind. Die
Reihe ist senkrecht zur Längsausdehnung bzw. Laufrichtung (9)
des Sperrelements (70) ausgerichtet und verläuft zudem parallel
zu der Längsausdehnung der Austrittsöffnungen (37) der
Filtertaschen (25). Die einzelnen Ausnehmungen (71) haben hier
beispielsweise die Form von Langlöchern. Die Enden der
Ausnehmungen (71) sind also jeweils durch eine Halbkreiskontur
abgerundet. Dadurch wird u. a. die Gefahr des Einreißens - im
Langlochbereich - durch zu hohe Kerbspannungen verhindert.
Zwischen dem Langlöchern (71) befinden sich kurze, schmale
Stege (72), deren Breite z. B. ca. der Breite der
Ausnehmungen (71) entspricht. Diese Stege (72) liegen hier z. B. auf den
durchgehenden Versteifungsstegen (41) des Kassettenfilters (20)
lose auf, vgl. Fig. 5. Die durch das Sperrelement (70)
beispielsweise verdeckten Versteifungsstege (41) sind hier in
einem Ausschnitt gestrichelt dargestellt.
Beidseits der Ausnehmungen (71) nach Fig. 4 befinden sich im
Sperrelement (70) lange annähernd rechteckige Durchbrüche (73).
Die Länge der Durchbrüche (73) entspricht annähernd der in den
Fig. 1 und 2 dargestellten Breite des Abgaskanals (11, 12).
In Fig. 1 ist das Sperrelement (70) - aus darstellerischem
Grund mit einer überproportionalen Folienstärke gezeichnet - so
dargestellt, dass der hier geschnittene Durchbruch (73) den
Austrittsgesamtquerschnitt (22) des Filters (20) freigibt.
Die Durchbrüche (73) sind in das Sperrelement (70) eingestanzt
oder eingeschnitten. Folglich sind hier die langen, beidseits
der Durchbrüche (73) gelegenen Stege (74) aus dem
Grundwerkstoff des Sperrelements (70). Auch diese Stege (74) kommen vor
den Versteifungsstegen (41) des Kassettenfilters (20) zur
Anlage, so dass sie im normalen Filterbetrieb keinen
nennenswerten Strömungswiderstand darstellen. Je nach
Sperrelementwerkstoff kann die Anzahl der kurzen und langen Stege (72, 74) auf
minimal zwei beschränkt werden. Ggf. sind dann diese
höherbelasteten Stege (72) und/oder (74) aus einem vom
Sperrelementwerkstoff abweichenden Material. Demnach enden in diesem Fall
das Sperrelement (70) z. B. beidseits der Bereiche (79), vgl.
Fig. 4. Anstelle der Bereiche mit den Durchbrüchen (73) und
den Stegen (74) können pro Sperrelementseite mindestens zwei
Zugmittel verwendet werden. Alternativ dazu können diese
Bereiche bzw. Zugmittel auch durch Netze oder andere
Gitterstrukturen ersetzt werden.
Der Abstand bzw. die Breite der Bereiche (79) zwischen den
Durchbrüchen (73) und den Langlöchern (71) ist - gemessen in
der Längsrichtung des Sperrelements - etwas größer als die
Breite des Austrittsgesamtquerschnitts (22) des
Filterelements (20).
Das Sperrelement (70) wird auf zwei Spulenkörpern (75, 76)
gelagert und durch zwei Umlenkrollen (77, 78) vor dem
Austrittsgesamtquerschnitt (22) positioniert. Die Spulenkörper (75, 76)
und/oder die Umlenkrollen (77, 78) haben beispielsweise jeweils
einen flanschartigen Kragen, um das Sperrelement (70) zu
führen. Ggf. können die Kragen auch durch andere Führungselemente
wie seitliche Führungsstege ersetzt werden. Denkbar ist auch
ein Ersatz der Spulenkörper (75, 76) durch Stachelwalzen, deren
Transportstacheln in entsprechende Transportlochungen des
Sperrelements (70) eingreifen.
Die Umlenkrollen (77, 78) befinden sich im Ausführungsbeispiel
im Bereich der seitlichen Wandungen des Abgaskanals (11, 12).
Ihr Durchmesser ist kleiner als der der Spulenkörper (75, 76).
Die Rotationsachsen der Spulenkörper (75, 76) und der
Umlenkrollen sind beispielsweise untereinander parallel.
Beide Spulenkörper (75, 76) sind beispielsweise separat mit
elektrischen Antrieben ausgestattet. Hierbei treiben z. B. zwei
mittels Getriebe untersetzte Rohrmotoren, wie sie in jedem
Spulenkörper (75, 76) eingebaut sind, beide Spulenkörper (75, 76)
zum Verfahren der Sperrelements (70) an. Die sogenannten
Rohrmotoren sind Standartantriebe, die üblicherweise in hohlen
Rolladenwellen eingebaut werden. Selbstverständlich können die
Antriebe auch außerhalb des Abgaskanals (11, 12) angeordnet
werden und mit dem Spulenkörpern (75, 76) nur über externe Wellen,
Zugmittel oder dergleichen gekoppelt sein.
Der das Sperrelement (70) aufspulende Motor hat eine ziehende
Funktion, während der andere, mit weniger Leistung
angetriebene, eine bremsende Funktion hat. Auf diese Weise bleibt das
Sperrelement (70) in der gesamten Bewegungsphase gespannt.
Alternativ können auch beide Spulenkörper (75, 76) mittels
eines Zugmittelgetriebes über nur einen Antrieb bewegt werden. Um
die unterschiedlichen Winkelgeschwindigkeiten der
Spulenkörper (75, 76) auszugleichen, ist zumindest einer der
Spulenkörper (75, 76) mit dem Zugmittelgetriebe über eine
drehelastische, z. B. vorgespannte Kupplung gekoppelt.
Als weitere Antriebsvariante wird für den einen
Spulenkörper (75) oder (76) ein motorischer Antrieb und für den
anderen (76) oder (75) ein vorgespannter Federspeicherantrieb
vorgeschlagen. Der Federspeicherantrieb, der beispielsweise als
Federspeicher eine Spiralfeder enthält, wird bei jeder
aufspulenden Bewegung des anderen, motorisch angetriebenen
Spulenkörpers (75) oder (76) aufgezogen, um später bei entlastetem oder
ausgekuppelten motorischen Antrieb das Sperrelement (70) in die
entsprechende Gegenrichtung zu bewegen.
Des Weiteren ist es auch möglich, z. B. bei entsprechender
Dimensionierung des Sperrelements (70) und des Abgaskanals (11,
12) auf die Umlenkrollen (77, 78) zu verzichten.
Die Spulenkörper (75, 76) mit ihren Antrieben und die ggf.
verwendeten Umlenkrollen (77, 78) können mit eingelegtem
Sperrelement (70) als separate Baugruppe in einem - in den
Abgaskanal (11, 12) einsetzbaren - Einbaurahmen integriert sein.
Die Spulenkörper (75, 76) und die Umlenkrollen (77, 78) sind im
Bereich einer Wandung (13) des Abgaskanals (11, 12) gelagert,
vgl. Fig. 1. In dieser Wandung (13) kann z. B. im Bereich der
Spulenkörper (75, 76) oder zwischen diesen ein alternativer
Rückspülgaskanal (15) münden. In oder am Kanal (15) kann ein
Verdichter (60) angeordnet sein. Werden in diesem Fall noch
zusätzlich die Schwenkklappen in der Nähe der Spulenkörper (75,
76) an einem verwendeten Einbaurahmen gelagert, so bilden diese
Teile zusammen eine bauraumsparende, modulare Einheit.
Nach den Fig. 1 und 2 befindet sich vor dem
Kassettenfilter (20) als weiterer Teil der Abreinigungsvorrichtung (50) der
trichterförmige Staubsammler (18), der in einer ggf.
verschließbaren Staubaustrittsöffnung (19) endet. Letztere mündet
in der Regel in einen nicht dargestellten Staubsammelbehälter.
Wird nun die Abgasanlage im normalen Filterbetrieb betrieben,
so strömt nach Fig. 1 das staubbelastete Rohgas (2) vom
zuführenden Abgaskanal (11) über den Kassettenfilter (20) als
Reingas (3) in den abführenden Abgaskanal (12). Das
Sperrelement (70) befindet sich mit seinen großflächigen
Durchbrüchen (73) hinter dem Austrittsgesamtquerschnitt (22) des
Filterelements (20). Das Reingas (3) kann die Durchbrüche (73)
problemlos passieren. Die Schwenkklappen (56, 57) befinden sich
in ihrer Offenstellung.
Zur Einleitung der Abreinigung durch Rückspülung wird der
Rohgasstrom abgeschaltet, vgl. Fig. 2. Die
Staubaustrittsöffnung (19) wird geöffnet und der rechte Spulenkörper (76) dreht
in Pfeilrichtung (8), um den Sperrelementbereich mit den großen
Durchbrüchen (73) aufzurollen. Die Schwenkklappen gehen in
ihre Geschlossenstellung, womit der geschlossene
Spülgasraum (51) entsteht. Sobald die Ausnehmungen (71) des
Sperrelements (70) in den Bereich des Austrittsgesamtquerschnitts (22)
gelangen, wird der Verdichter (60) zugeschaltet. Letzterer
erzeugt im Spülgasraum (51) einen geringen Überdruck, unter dem
sich das nun - bis auf die Ausnehmungen (71) - geschlossene
Sperrelement (70) vor dem Austrittsgesamtquerschnitt (22) an
den Versteifungsstegen (41) und dortigen Kanten (38) des
Filterelements (20) elastisch anlegt, vgl. Fig. 5. Die
Versteifungsstege (41) und die Kanten (38) benötigen für die nahezu
dichte Anlage des Sperrelements (70) keine besondere
Beschichtung, Egalisierung oder sonstige Zusatzbehandlung.
Steht nun eine Ausnehmung (71) direkt über der
Austrittsöffnung (37) einer Filtertasche (25), vgl. Fig. 3, strömt das
Rückspülgas (4) in diese ein und spült - ohne große Belastung
für das Filtervlies - den an den rohgasseitigen Wandseiten der
Filterflächen (32, 33) anhaftenden Staub (1) ab. Letzterer
wird aus den beiden benachbarten Filtertaschen (24, 26)
ausgetragen und über den Staubsammler (18) in den
Staubsammelbehälter sedimentiert.
Es ist nicht notwendig, dass bei dem Rückspülvorgang die
Austrittsöffnung (37) der spüldruckbeaufschlagten
Filtertasche (25) über eine längere Zeit - also durch Stoppen der
Bewegung des Sperrelements - direkt deckungsgleich mit der
Ausnehmung (71) verweilen muss. Das Sperrelement (70) kann sich
während des Rückspülvorgangs kontinuierlich in seiner jeweiligen
Laufrichtung (9) bewegen. Dennoch ist steuerungstechnisch ein
kurzes Anhalten über jeder Austrittsöffnungsreihe möglich.
Sobald die Reihe der Ausnehmungen (71) die rechte
Umlenkrolle (78) passiert hat, gelangen bei der linken
Umlenkrolle (77) die Durchbrüche (73) vor den
Austrittsgesamtquerschnitt (22). Der Verdichter (60) wird abgeschaltet, die
Staubaustrittsöffnung (19) wird geschlossen und die
Schwenkklappen (56, 57) werden geöffnet. Die Rotation des
schleppenden, rechten Spulenkörpers (76) wird erst beendet, wenn die
Durchlässe (73) mittig vor dem Austrittsgesamtquerschnitt (22)
stehen. Nun wird das Rohgas (2) für die normale Filtration
wieder im Bewegung gesetzt.
Bei der nächsten Abreinigung wird das Sperrelement (70) vom
linken Spulenkörper (75) aufgewickelt. Um bei der auf dem
Filterelement (20) schleifenden Bewegung des Sperrelements (70)
möglicherweise auftretende statischen Aufladungen ableiten zu
können, werden bei Bedarf die Spulenkörper (75, 76), oder die
Umlenkrollen (77, 78) oder anderer Führungselemente geerdet.
Das Sperrelement (70) hat nach Fig. 4 zwei Bereiche mit
großflächigen Durchlässen (73). Ein Bereich kann entfallen, wenn
nach jedem Rückspülvorgang - noch vor dem nächsten
Filterbetrieb - die Ausnehmungen sofort wieder in Gegenrichtung bewegt
werden.
Auf die großflächigen Durchlässe (73) kann auch vollständig
verzichtet werden, wenn die Baugruppe aus den angetriebenen
Spulenkörpern (75, 76) und dem Sperrelement (70) als Ganzes aus
dem Rohgasstrom herausnehmbar angeordnet wird. So kann die
Baugruppe z. B. mittels eines Schlittens quer aus dem
Abgaskanal (11, 12) herausgefahren werden, oder sie wird im
Abgaskanal (11, 12) z. B. um 90 Winkelgrade zur Seite geschwenkt, so
dass sie in Ruheposition parallel zum Rohgasstrom liegt.
Wird beispielsweise ein zylindrischer Patronenfilter verwendet,
kann als Sperrelement z. B. ein elastisches, ggf. geschlitztes
dünnwandiges Sperrrohr benutzt werden, das nur zum Abreinigen
in die zentrale Patronenbohrung eingesetzt wird. In diesem
Sperrrohr sind dann die für die Abreinigung notwendigen
Ausnehmungen je nach Filterbauweise längs oder quer zum Sperrrohr
angeordnet. Die Abreinigung erfolgt entsprechend durch Drehen
und/oder Längsbewegen des Sperrrohres in der Filterpatrone.
Nach Beendigung des Abreinigens wird des Sperrrohr wieder
herausgezogen.
Ferner ist mit einer Parallelschaltung von zwei oder mehreren
Abreinigungsvorrichtungen (50) in Kombination mit jeweils einem
Filterelement (20) ein kontinuierlicher Filterbetrieb denkbar.
Der jeweils nicht mit Rohgas (2) beschickte Filter (20) kann
dann außerhalb seiner Nutzzeit abgereinigt werden.
Bezugszeichenliste
1 Staub
2 Rohgas, Abgasstrom
3 Reingas
4 Rückspülgas, Niederdruckspülgas
5 Rohgasseite
6 Reingasseite
7 Drehrichtung des linken Spulenkörpers
8 Drehrichtung des rechten Spulenkörpers
9 Laufrichtung des Sperrelements
11 Abgaskanal, zuführend
12 Abgaskanal, abführend
13 Wandung
15 Rückspülgaskanal, alternativ
18 Staubsammler
19 Staubaustrittsöffnung
20 Filtermedium, Kassettenfilter, Filterelement
Schwebstofffilterelement
21 Eintrittsgesamtquerschnitt, rohgasseitig
22 Austrittsgesamtquerschnitt, reingasseitig
24, 26 Filtertaschen, Filterfalten, vorderseitig
25 Filtertaschen, Filterfalten, rückseitig
31-34 Filterwände
35, 36 Eintrittsöffnungen
37 Austrittsöffnungen
38 Kanten der Filterwände
41 Versteifungsstege
42 Bereiche, Teilbereiche der Ein- und
Austrittsöffnungen
50 Abreinigungsvorrichtung
51 Spülgasraum
52, 53 Trennstege
55 Schleuse
56, 57 Schwenkklappen
60 Rückspülgasgebläse, Verdichter
61 Rückspülgaskanal
70 Sperrelement, Gaszuteilelement
71 Ausnehmungen, Langlöcher quer zur Längsausdehnung des
Sperrelements
72 Stege, kurz
73 Ausnehmungen, Durchbrüche längs zur Längsausdehnung
des Sperrelements
74 Stege, lang
75 Spulenkörper, links
76 Spulenkörper, rechts
77, 78 Umlenkrollen
79 Bereich(e) ohne Ausnehmungen (71, 73)