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DE10223335A1 - Abreinigungsvorrichtung für ein Schwebstofffilterelement mit Filtertaschen - Google Patents

Abreinigungsvorrichtung für ein Schwebstofffilterelement mit Filtertaschen

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DE10223335A1
DE10223335A1 DE10223335A DE10223335A DE10223335A1 DE 10223335 A1 DE10223335 A1 DE 10223335A1 DE 10223335 A DE10223335 A DE 10223335A DE 10223335 A DE10223335 A DE 10223335A DE 10223335 A1 DE10223335 A1 DE 10223335A1
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gas
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DE10223335A
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Adreas Mueller
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MUELLER, ANDREAS, 68723 OFTERSHEIM, DE
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    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D46/00Filters or filtering processes specially modified for separating dispersed particles from gases or vapours
    • B01D46/10Particle separators, e.g. dust precipitators, using filter plates, sheets or pads having plane surfaces
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B01D46/70Regeneration of the filtering material or filter elements inside the filter by acting counter-currently on the filtering surface, e.g. by flushing on the non-cake side of the filter
    • B01D46/71Regeneration of the filtering material or filter elements inside the filter by acting counter-currently on the filtering surface, e.g. by flushing on the non-cake side of the filter with pressurised gas, e.g. pulsed air

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Abreinigungsvorrichtung für ein Schwebstofffilterelement mit Filtertaschen, wobei zur Reinigung jeweils mindestens eine aus einer Vielzahl von Filtertaschen, von der Reingasseite her, über ein - über die jeweilige Filtertasche bewegbares - Gaszuteilelement mit Niederdruckspülgas beaufschlagt wird. Dazu ist zumindest zur Abreinigung vor der Reingasseite als Spülgaszuteilelement ein elastisches, flächiges und dünnwandiges Sperrelement angeordnet. Letzteres liegt an dem reingasseitigen Austrittsgesamtquerschnitt des Schwebstofffilterelements an. Das Sperrelement weist mindestens eine Ausnehmung oder mindestens eine Gruppe von Ausnehmungen auf, deren Querschnitt oder Querschnitte der Austrittsöffnung oder den Austrittsöffnungen einer Filtertasche des Schwebstofffilterelements zumindest annähernd entspricht und ansonsten das Schwebstofffilterelement abdeckt. DOLLAR A Mit der Erfindung wird eine Abreinigungsvorrichtung geschaffen, die bei der Verwendung handelsüblicher Filterelemente eine filterschonende und energiesparende Filterabreinigung ermöglicht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abreinigungsvorrichtung für ein Schwebstofffilterelement mit Filtertaschen, wobei zur Reinigung jeweils mindestens eine aus einer Vielzahl von Filtertaschen, von der Reingasseite her, über ein - über die jeweilige Filtertasche bewegbares - Gaszuteilelement mit Niederdruckspülgas beaufschlagt wird.
  • In der DE 196 01 978 C2 wird ein mit Filtertaschen ausgestattetes Filterelement beschrieben, das zur Abreinigung auf der Reingasseite mit Druckluft partiell beaufschlagt wird. Dazu hat die Abreinigungsvorrichtung eine entlang dem Filterelement verfahrende Schlitzdüse. Sie stellt das Spülgaszuteilelement dar. Auf dem Filterelement ist dort eine verschleißfeste z. B. aus rostfreiem Stahl hergestellte Lochschlitzmaske aufgebracht. Zur Vermeidung eines Luftaustritts zwischen der Schlitzdüse und der Lochschlitzmaske wird die Schlitzdüse luftdicht gegen die Lochschlitzmaske gepresst.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Problemstellung zugrunde, eine Abreinigungsvorrichtung zu entwickeln, die bei der Verwendung handelsüblicher Filterelemente eine filterschonende und energiesparende Abreinigung ermöglicht und zudem aus wenigen, problemlos wart- und montierbaren Bauteilen besteht sowie sowohl sicher funktioniert als auch eine hohe Lebensdauer aufweist.
  • Diese Problemstellung wird mit den Merkmalen des Hauptanspruches gelöst. Dazu ist zumindest zur Abreinigung vor der Reingasseite als Spülgaszuteilelement ein elastisches, flächiges und dünnwandiges Sperrelement angeordnet. Letzteres liegt an dem reingasseitigen Austrittsgesamtquerschnitt des Schwebstofffilterelements an. Das Sperrelement weist mindestens eine Ausnehmung oder mindestens eine Gruppe von Ausnehmungen auf, deren Querschnitt oder Querschnitte der Austrittsöffnung oder den Austrittsöffnungen einer Filtertasche des Schwebstofffilterelements zumindest annähernd entspricht und ansonsten das Schwebstofffilterelement abdeckt.
  • Die Abreinigungsvorrichtung beinhaltet ein elastisches Sperrelement, das sich flexibel am Austrittsgesamtquerschnitt des Filterelements anlegt. Dabei muss der Austrittsgesamtquerschnitt weder eben noch rechteckig sein. Wird beispielsweise ein am Außenmantel angeströmter Patronenfilter verwendet, sitzt das flächige Sperrelement in der zentralen Bohrung des Patronenfilters. Es ist zylindrisch raumgekrümmt. Wird ein rundes Filterelement eingesetzt, dessen Austrittsgesamtquerschnitt eine seiner planen Stirnseiten ist, hat das Sperrelement die Form einer runden flexiblen Scheibe. Hat der Austrittsgesamtquerschnitt eine kegelmantelförmige Gestalt, wird das Sperrelement z. B. als kegelmantelförmige Tüte ausgebildet. Statt der Kegelmantelform ist auch eine sphärisch gekrümmte Form denkbar.
  • Die Scheibe, die Tüte und die Teilkugelform werden zur Abreinigung um ihre Rotations- bzw. Symmetrieachse geschwenkt.
  • Auch sind die Konturen der Austrittsöffnungen der Filtertaschen nicht auf die üblichen Rechteckformen beschränkt. Da die jeweilige Austrittsöffnung nahezu jede beliebige, wiederholbare Kontur haben kann, z. B. Bohrung, Oval, Ellipse, Kreisringstück, Dreieck, Prisma u. s. w., können die Spülgas durchlassenden Ausnehmungen des Sperrelements diesen Formen angepasst sein. Dabei sind die Konturen dieser Ausnehmungen ebenfalls nicht auf ebene Umrisse festgelegt.
  • Wie das scheibenförmige Sperrelement kann auch das aufwickelbare - mit rechteckiger Flächenumrandung versehene - bandförmige Sperrelement endlos sein. Dazu wird es beispielsweise zwischen zwei Spulenkörper eingelegt bzw. eingespannt. Für den normalen Filterbetrieb wird dann die ganze Vorrichtung aus dem Reingasstrom entfernt oder das Sperrelement bzw. -endlosband hat zwei einander gegenüberliegende durchbrochene Bereiche, die zumindest den größten Teil des Abgaskanalquerschnitts freigeben.
  • Das mit Staub oder Aerosolen belastete Abgas ist in vielen Fällen verunreinigte Luft und wird im Weiteren als Rohgas bezeichnet.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung eines schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels.
  • Fig. 1 Gasreinigungsanlage im Filterbetrieb;
  • Fig. 2 Gasreinigungsanlage im Abreinigungsbetrieb;
  • Fig. 3 Vergrößerung eines Filterausschnittes zu Fig. 2;
  • Fig. 4 abgewickeltes Gaszuteil- bzw. Sperrelement;
  • Fig. 5 Vergrößerung der langlochartigen Ausnehmungen im Gaszuteil- bzw. Sperrelement.
  • Die Fig. 1 zeigt einen Abgaskanal (11, 12) mit beispielsweise einem Kassettenfilter (20), einem vorgeschalteten Staubsammler (18) und einer nachgeschalteten Abreinigungsvorrichtung (50). Im normalen Filterbetrieb strömt das Rohgas (3) über den rohgasseitigen Eintrittsgesamtquerschnitt (21) in den Kassettenfilter (20) ein und verlässt ihn als Reingas (3) weitgehend gereinigt über den reingasseitigen Austrittsgesamtquerschnitt (22).
  • Im hier quaderförmigen Kassettenfilter (20) wird z. B. als Filtermedium ein Glasfaserpapier verwendet, das in Zick-Zack-Form in einen rechteckigen Stützrahmen eingelegt ist. Eine einzelne Falte des plisierten Filterelements (20) bildet eine vorderseitige Filtertasche (24, 26) mit mindestens jeweils zwei Filterwänden (31, 32; 33, 34) und jeweils einer Eintrittsöffnung (35, 36), vgl. Fig. 3. Zwischen zwei zum Rohgas (2) hin offenen, vorderseitigen Filtertaschen (24, 26) befindet sich eine zum Reingas (3) hin offene, rückseitige Filtertasche (25). Die beiden Filterwände (32, 33) dieser Filtertasche (25) sind jeweils auch Teile der vorderseitigen Filtertaschen (24, 26).
  • Die Kassettenfilter (20) haben zur Stabilisierung der Filtertaschen (24-26) oft sog. Versteifungsstege (41), die quer zu den Filterwänden (31-34) angeordnet sind und die die Filtertaschen (24-26) in mehrere getrennte und in der Regel äquidistant geteilte Bereiche (42) aufteilen. Im Ausführungsbeispiel sind es 12 gleich große Bereiche (42). Einer dieser Bereiche (42) ist in Fig. 5 schraffiert dargestellt.
  • Anstelle des Kassettenfilters (20) kann auch ein Patronenfilter verwendet werden.
  • Die benachbarten Filterwände (24-26) können anstelle der Zick- Zack-Anordnung auch jeweils innerhalb eines Filterpakets parallel oder zumindest annähernd parallel zueinander positioniert sein, so dass die Filtertaschen (24-26) statt der keilförmigen bzw. prismatischen Form quaderförmig ausgebildet sind.
  • Hinter dem Kassettenfilter (20) ist ein großer Teil der Abreinigungsvorrichtung (50) angeordnet. Dieser Teil umfasst mindestens einen Spülgasraum (51), der mittels eines angeschlossenen Rückspülgasgebläses (60) unter einen Überdruck von beispielsweise 6000-10000 Pa gesetzt werden kann. Der Spülgasraum (51) ist hierzu mittels einer Schleuse (55) gegenüber dem abführenden Abgaskanal (12) abtrennbar, vgl. auch Fig. 2. Die Schleuse (55) besteht nur beispielsweise aus zwei antreibbaren Schwenkklappen (56, 57). Im normalen Filterbetrieb, vgl. Fig. 1, liegen die Schwenkklappen (56, 57) an den Seitenwänden des Abgaskanals (12) oder wie im Ausführungsbeispiel an sog. Totwasser verhindernden Trennstegen (52, 53) an.
  • Als Rückspülgasgebläse (60) wird beispielsweise ein Seitenkanalverdichter verwendet, der über einen Rückspülgaskanal (61) mit dem Spülgasraum (51) verbunden ist. Ggf. kann das Gebläse (60) auch im Spülgasraum (51) angeordnet sein und die Aussaugluft durch eine entsprechende, in der Kanalwandung vorhandene Bohrung ansaugen.
  • Wird während des normalen Filterreinigungsbetriebs für die Erzeugung des Reingasstroms ein dem Filterelement (20) nachgeschaltetes saugendes Hauptgebläse benutzt, kann das Rückspülgasgebläse (60) entfallen, sofern das Hauptgebläse für eine Gasstromumkehr, z. B. durch Motordrehrichtungsumkehr oder Propellerblattverstellung, ausgelegt ist. In diesem Fall erzeugt dann das Hauptgebläse im Spülgasraum (51) den zur Abreinigung erforderlichen Gasdruck.
  • Ist die Gasstromumkehr nicht möglich, so kann zur Einsparung des Rückspülgasgebläses (60) die nach dem Hauptgebläse vorhandene, verdichtete Luft in den Spülgasraum (51) umgeleitet werden. Hierzu wird im Abgaskanal (11, 12) zwischen der Schleuse (55) und dem Hauptgebläse ein verschließbarer Umgebungsluftzugang angeordnet und der Rückspülkanal (61) mit der Druckseite des Hauptgebläses verbunden.
  • Unmittelbar hinter dem Kassettenfilter (20) befindet sich das Gaszuteil- bzw. Sperrelement (70). Es liegt auf dem Kassettenfilter (20) so auf, dass es den Austrittsgesamtquerschnitt (22) - zumindest am Anfang und am Ende der filterreinigenden Rückspülphase - nahezu vollständig verdeckt. Das Sperrelement (70) ist im Ausführungsbeispiel eine aus einem elastischen Material gefertigte flächenhafte Folie. Das Folienmaterial ist z. B. Kunststoff, ein gummiartiger Werkstoff oder Metall. Bei der Verwendung von Kunststoff kann dieser faserverstärkt ausgebildet sein. Wird ein gummiartiger Werkstoff eingesetzt, so kann er - zur Verbesserung der Gleiteigenschaft - z. B. durch Halogenisieren oberflächenveredelt werden.
  • Das Sperrelement (70) hat im abgewickelten Zustand, vgl. Fig. 4, in der Draufsicht z. B. einen rechteckigen Querschnitt. In der Mitte hat es eine geradlinige Reihe von Ausnehmungen (71), die in Fig. 5 vergrößert dargestellt sind. Die Reihe ist senkrecht zur Längsausdehnung bzw. Laufrichtung (9) des Sperrelements (70) ausgerichtet und verläuft zudem parallel zu der Längsausdehnung der Austrittsöffnungen (37) der Filtertaschen (25). Die einzelnen Ausnehmungen (71) haben hier beispielsweise die Form von Langlöchern. Die Enden der Ausnehmungen (71) sind also jeweils durch eine Halbkreiskontur abgerundet. Dadurch wird u. a. die Gefahr des Einreißens - im Langlochbereich - durch zu hohe Kerbspannungen verhindert.
  • Zwischen dem Langlöchern (71) befinden sich kurze, schmale Stege (72), deren Breite z. B. ca. der Breite der Ausnehmungen (71) entspricht. Diese Stege (72) liegen hier z. B. auf den durchgehenden Versteifungsstegen (41) des Kassettenfilters (20) lose auf, vgl. Fig. 5. Die durch das Sperrelement (70) beispielsweise verdeckten Versteifungsstege (41) sind hier in einem Ausschnitt gestrichelt dargestellt.
  • Beidseits der Ausnehmungen (71) nach Fig. 4 befinden sich im Sperrelement (70) lange annähernd rechteckige Durchbrüche (73). Die Länge der Durchbrüche (73) entspricht annähernd der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Breite des Abgaskanals (11, 12). In Fig. 1 ist das Sperrelement (70) - aus darstellerischem Grund mit einer überproportionalen Folienstärke gezeichnet - so dargestellt, dass der hier geschnittene Durchbruch (73) den Austrittsgesamtquerschnitt (22) des Filters (20) freigibt.
  • Die Durchbrüche (73) sind in das Sperrelement (70) eingestanzt oder eingeschnitten. Folglich sind hier die langen, beidseits der Durchbrüche (73) gelegenen Stege (74) aus dem Grundwerkstoff des Sperrelements (70). Auch diese Stege (74) kommen vor den Versteifungsstegen (41) des Kassettenfilters (20) zur Anlage, so dass sie im normalen Filterbetrieb keinen nennenswerten Strömungswiderstand darstellen. Je nach Sperrelementwerkstoff kann die Anzahl der kurzen und langen Stege (72, 74) auf minimal zwei beschränkt werden. Ggf. sind dann diese höherbelasteten Stege (72) und/oder (74) aus einem vom Sperrelementwerkstoff abweichenden Material. Demnach enden in diesem Fall das Sperrelement (70) z. B. beidseits der Bereiche (79), vgl. Fig. 4. Anstelle der Bereiche mit den Durchbrüchen (73) und den Stegen (74) können pro Sperrelementseite mindestens zwei Zugmittel verwendet werden. Alternativ dazu können diese Bereiche bzw. Zugmittel auch durch Netze oder andere Gitterstrukturen ersetzt werden.
  • Der Abstand bzw. die Breite der Bereiche (79) zwischen den Durchbrüchen (73) und den Langlöchern (71) ist - gemessen in der Längsrichtung des Sperrelements - etwas größer als die Breite des Austrittsgesamtquerschnitts (22) des Filterelements (20).
  • Das Sperrelement (70) wird auf zwei Spulenkörpern (75, 76) gelagert und durch zwei Umlenkrollen (77, 78) vor dem Austrittsgesamtquerschnitt (22) positioniert. Die Spulenkörper (75, 76) und/oder die Umlenkrollen (77, 78) haben beispielsweise jeweils einen flanschartigen Kragen, um das Sperrelement (70) zu führen. Ggf. können die Kragen auch durch andere Führungselemente wie seitliche Führungsstege ersetzt werden. Denkbar ist auch ein Ersatz der Spulenkörper (75, 76) durch Stachelwalzen, deren Transportstacheln in entsprechende Transportlochungen des Sperrelements (70) eingreifen.
  • Die Umlenkrollen (77, 78) befinden sich im Ausführungsbeispiel im Bereich der seitlichen Wandungen des Abgaskanals (11, 12). Ihr Durchmesser ist kleiner als der der Spulenkörper (75, 76). Die Rotationsachsen der Spulenkörper (75, 76) und der Umlenkrollen sind beispielsweise untereinander parallel.
  • Beide Spulenkörper (75, 76) sind beispielsweise separat mit elektrischen Antrieben ausgestattet. Hierbei treiben z. B. zwei mittels Getriebe untersetzte Rohrmotoren, wie sie in jedem Spulenkörper (75, 76) eingebaut sind, beide Spulenkörper (75, 76) zum Verfahren der Sperrelements (70) an. Die sogenannten Rohrmotoren sind Standartantriebe, die üblicherweise in hohlen Rolladenwellen eingebaut werden. Selbstverständlich können die Antriebe auch außerhalb des Abgaskanals (11, 12) angeordnet werden und mit dem Spulenkörpern (75, 76) nur über externe Wellen, Zugmittel oder dergleichen gekoppelt sein.
  • Der das Sperrelement (70) aufspulende Motor hat eine ziehende Funktion, während der andere, mit weniger Leistung angetriebene, eine bremsende Funktion hat. Auf diese Weise bleibt das Sperrelement (70) in der gesamten Bewegungsphase gespannt.
  • Alternativ können auch beide Spulenkörper (75, 76) mittels eines Zugmittelgetriebes über nur einen Antrieb bewegt werden. Um die unterschiedlichen Winkelgeschwindigkeiten der Spulenkörper (75, 76) auszugleichen, ist zumindest einer der Spulenkörper (75, 76) mit dem Zugmittelgetriebe über eine drehelastische, z. B. vorgespannte Kupplung gekoppelt.
  • Als weitere Antriebsvariante wird für den einen Spulenkörper (75) oder (76) ein motorischer Antrieb und für den anderen (76) oder (75) ein vorgespannter Federspeicherantrieb vorgeschlagen. Der Federspeicherantrieb, der beispielsweise als Federspeicher eine Spiralfeder enthält, wird bei jeder aufspulenden Bewegung des anderen, motorisch angetriebenen Spulenkörpers (75) oder (76) aufgezogen, um später bei entlastetem oder ausgekuppelten motorischen Antrieb das Sperrelement (70) in die entsprechende Gegenrichtung zu bewegen.
  • Des Weiteren ist es auch möglich, z. B. bei entsprechender Dimensionierung des Sperrelements (70) und des Abgaskanals (11, 12) auf die Umlenkrollen (77, 78) zu verzichten.
  • Die Spulenkörper (75, 76) mit ihren Antrieben und die ggf. verwendeten Umlenkrollen (77, 78) können mit eingelegtem Sperrelement (70) als separate Baugruppe in einem - in den Abgaskanal (11, 12) einsetzbaren - Einbaurahmen integriert sein.
  • Die Spulenkörper (75, 76) und die Umlenkrollen (77, 78) sind im Bereich einer Wandung (13) des Abgaskanals (11, 12) gelagert, vgl. Fig. 1. In dieser Wandung (13) kann z. B. im Bereich der Spulenkörper (75, 76) oder zwischen diesen ein alternativer Rückspülgaskanal (15) münden. In oder am Kanal (15) kann ein Verdichter (60) angeordnet sein. Werden in diesem Fall noch zusätzlich die Schwenkklappen in der Nähe der Spulenkörper (75, 76) an einem verwendeten Einbaurahmen gelagert, so bilden diese Teile zusammen eine bauraumsparende, modulare Einheit.
  • Nach den Fig. 1 und 2 befindet sich vor dem Kassettenfilter (20) als weiterer Teil der Abreinigungsvorrichtung (50) der trichterförmige Staubsammler (18), der in einer ggf. verschließbaren Staubaustrittsöffnung (19) endet. Letztere mündet in der Regel in einen nicht dargestellten Staubsammelbehälter.
  • Wird nun die Abgasanlage im normalen Filterbetrieb betrieben, so strömt nach Fig. 1 das staubbelastete Rohgas (2) vom zuführenden Abgaskanal (11) über den Kassettenfilter (20) als Reingas (3) in den abführenden Abgaskanal (12). Das Sperrelement (70) befindet sich mit seinen großflächigen Durchbrüchen (73) hinter dem Austrittsgesamtquerschnitt (22) des Filterelements (20). Das Reingas (3) kann die Durchbrüche (73) problemlos passieren. Die Schwenkklappen (56, 57) befinden sich in ihrer Offenstellung.
  • Zur Einleitung der Abreinigung durch Rückspülung wird der Rohgasstrom abgeschaltet, vgl. Fig. 2. Die Staubaustrittsöffnung (19) wird geöffnet und der rechte Spulenkörper (76) dreht in Pfeilrichtung (8), um den Sperrelementbereich mit den großen Durchbrüchen (73) aufzurollen. Die Schwenkklappen gehen in ihre Geschlossenstellung, womit der geschlossene Spülgasraum (51) entsteht. Sobald die Ausnehmungen (71) des Sperrelements (70) in den Bereich des Austrittsgesamtquerschnitts (22) gelangen, wird der Verdichter (60) zugeschaltet. Letzterer erzeugt im Spülgasraum (51) einen geringen Überdruck, unter dem sich das nun - bis auf die Ausnehmungen (71) - geschlossene Sperrelement (70) vor dem Austrittsgesamtquerschnitt (22) an den Versteifungsstegen (41) und dortigen Kanten (38) des Filterelements (20) elastisch anlegt, vgl. Fig. 5. Die Versteifungsstege (41) und die Kanten (38) benötigen für die nahezu dichte Anlage des Sperrelements (70) keine besondere Beschichtung, Egalisierung oder sonstige Zusatzbehandlung.
  • Steht nun eine Ausnehmung (71) direkt über der Austrittsöffnung (37) einer Filtertasche (25), vgl. Fig. 3, strömt das Rückspülgas (4) in diese ein und spült - ohne große Belastung für das Filtervlies - den an den rohgasseitigen Wandseiten der Filterflächen (32, 33) anhaftenden Staub (1) ab. Letzterer wird aus den beiden benachbarten Filtertaschen (24, 26) ausgetragen und über den Staubsammler (18) in den Staubsammelbehälter sedimentiert.
  • Es ist nicht notwendig, dass bei dem Rückspülvorgang die Austrittsöffnung (37) der spüldruckbeaufschlagten Filtertasche (25) über eine längere Zeit - also durch Stoppen der Bewegung des Sperrelements - direkt deckungsgleich mit der Ausnehmung (71) verweilen muss. Das Sperrelement (70) kann sich während des Rückspülvorgangs kontinuierlich in seiner jeweiligen Laufrichtung (9) bewegen. Dennoch ist steuerungstechnisch ein kurzes Anhalten über jeder Austrittsöffnungsreihe möglich.
  • Sobald die Reihe der Ausnehmungen (71) die rechte Umlenkrolle (78) passiert hat, gelangen bei der linken Umlenkrolle (77) die Durchbrüche (73) vor den Austrittsgesamtquerschnitt (22). Der Verdichter (60) wird abgeschaltet, die Staubaustrittsöffnung (19) wird geschlossen und die Schwenkklappen (56, 57) werden geöffnet. Die Rotation des schleppenden, rechten Spulenkörpers (76) wird erst beendet, wenn die Durchlässe (73) mittig vor dem Austrittsgesamtquerschnitt (22) stehen. Nun wird das Rohgas (2) für die normale Filtration wieder im Bewegung gesetzt.
  • Bei der nächsten Abreinigung wird das Sperrelement (70) vom linken Spulenkörper (75) aufgewickelt. Um bei der auf dem Filterelement (20) schleifenden Bewegung des Sperrelements (70) möglicherweise auftretende statischen Aufladungen ableiten zu können, werden bei Bedarf die Spulenkörper (75, 76), oder die Umlenkrollen (77, 78) oder anderer Führungselemente geerdet.
  • Das Sperrelement (70) hat nach Fig. 4 zwei Bereiche mit großflächigen Durchlässen (73). Ein Bereich kann entfallen, wenn nach jedem Rückspülvorgang - noch vor dem nächsten Filterbetrieb - die Ausnehmungen sofort wieder in Gegenrichtung bewegt werden.
  • Auf die großflächigen Durchlässe (73) kann auch vollständig verzichtet werden, wenn die Baugruppe aus den angetriebenen Spulenkörpern (75, 76) und dem Sperrelement (70) als Ganzes aus dem Rohgasstrom herausnehmbar angeordnet wird. So kann die Baugruppe z. B. mittels eines Schlittens quer aus dem Abgaskanal (11, 12) herausgefahren werden, oder sie wird im Abgaskanal (11, 12) z. B. um 90 Winkelgrade zur Seite geschwenkt, so dass sie in Ruheposition parallel zum Rohgasstrom liegt.
  • Wird beispielsweise ein zylindrischer Patronenfilter verwendet, kann als Sperrelement z. B. ein elastisches, ggf. geschlitztes dünnwandiges Sperrrohr benutzt werden, das nur zum Abreinigen in die zentrale Patronenbohrung eingesetzt wird. In diesem Sperrrohr sind dann die für die Abreinigung notwendigen Ausnehmungen je nach Filterbauweise längs oder quer zum Sperrrohr angeordnet. Die Abreinigung erfolgt entsprechend durch Drehen und/oder Längsbewegen des Sperrrohres in der Filterpatrone. Nach Beendigung des Abreinigens wird des Sperrrohr wieder herausgezogen.
  • Ferner ist mit einer Parallelschaltung von zwei oder mehreren Abreinigungsvorrichtungen (50) in Kombination mit jeweils einem Filterelement (20) ein kontinuierlicher Filterbetrieb denkbar. Der jeweils nicht mit Rohgas (2) beschickte Filter (20) kann dann außerhalb seiner Nutzzeit abgereinigt werden. Bezugszeichenliste 1 Staub
    2 Rohgas, Abgasstrom
    3 Reingas
    4 Rückspülgas, Niederdruckspülgas
    5 Rohgasseite
    6 Reingasseite
    7 Drehrichtung des linken Spulenkörpers
    8 Drehrichtung des rechten Spulenkörpers
    9 Laufrichtung des Sperrelements
    11 Abgaskanal, zuführend
    12 Abgaskanal, abführend
    13 Wandung
    15 Rückspülgaskanal, alternativ
    18 Staubsammler
    19 Staubaustrittsöffnung
    20 Filtermedium, Kassettenfilter, Filterelement Schwebstofffilterelement
    21 Eintrittsgesamtquerschnitt, rohgasseitig
    22 Austrittsgesamtquerschnitt, reingasseitig
    24, 26 Filtertaschen, Filterfalten, vorderseitig
    25 Filtertaschen, Filterfalten, rückseitig
    31-34 Filterwände
    35, 36 Eintrittsöffnungen
    37 Austrittsöffnungen
    38 Kanten der Filterwände
    41 Versteifungsstege
    42 Bereiche, Teilbereiche der Ein- und Austrittsöffnungen
    50 Abreinigungsvorrichtung
    51 Spülgasraum
    52, 53 Trennstege
    55 Schleuse
    56, 57 Schwenkklappen
    60 Rückspülgasgebläse, Verdichter
    61 Rückspülgaskanal
    70 Sperrelement, Gaszuteilelement
    71 Ausnehmungen, Langlöcher quer zur Längsausdehnung des Sperrelements
    72 Stege, kurz
    73 Ausnehmungen, Durchbrüche längs zur Längsausdehnung des Sperrelements
    74 Stege, lang
    75 Spulenkörper, links
    76 Spulenkörper, rechts
    77, 78 Umlenkrollen
    79 Bereich(e) ohne Ausnehmungen (71, 73)

Claims (9)

1. Abreinigungsvorrichtung für ein Schwebstofffilterelement mit Filtertaschen, wobei zur Reinigung jeweils mindestens eine aus einer Vielzahl von Filtertaschen, von der Reingasseite her, über ein - über die jeweilige Filtertasche bewegbares - Gaszuteilelement mit Niederdruckspülgas beaufschlagt wird, dadurch gekennzeichnet,
- dass zumindest zur Abreinigung vor der Reingasseite (6) als Gaszuteilelement ein elastisches, flächiges und dünnwandiges Sperrelement (70) angeordnet ist, das an dem reingasseitigen Austrittsgesamtquerschnitt (22) des Schwebstofffilterelements (20) anliegt,
- dass das Sperrelement (70) mindestens eine Ausnehmung (71) oder mindestens eine Gruppe von Ausnehmungen (71) aufweist, deren Querschnitt oder Querschnitte der Austrittsöffnung (37) oder den Austrittsöffnungen einer Filtertasche (25) des Schwebstofffilterelements (20) zumindest annähernd entspricht, und ansonsten das Schwebstofffilterelement (20) abdeckt.
2. Abreinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement (70) eine Folie ist, die zwischen zwei, das Sperrelement (70) aufwickelnden Spulenkörpern (75, 76) eingespannt ist, wobei das Sperrelement (70) durch langsames Rotieren der Spulenkörper (75, 76) entlang dem Schwebstofffilter (20) in einer Sperrelementlängs- oder Laufrichtung (9) bewegbar ist.
3. Abreinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement (70) jeweils beidseits der Ausnehmungen (71) einen vollflächigen Bereich (79) aufweist, dessen Breite mindestens der Breite von dem Austrittsgesamtquerschnitt (22) des Schwebstofffilterelements (20) - gemessen in der Laufrichtung (9) - entspricht.
4. Abreinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement (70) außerhalb der Bereiche (79) Zonen aufweist, in denen Durchbrüche (73) angeordnet sind, deren Breite - gemessen in Laufrichtung (9) - der Breite der Bereiche (79) entsprechen.
5. Abreinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement (70) mittels zweier am seitlichen Rand des die Vorrichtung integrierenden Abgaskanals (11, 12) vor dem Austrittsgesamtquerschnitt (22) des Schwebstofffilterelements (20) gelegenen Umlenkrollen (77, 78) umgelenkt ist.
6. Abreinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beide Spulenkörper (75, 76) angetrieben sind.
7. Abreinigungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebe Rohrmotoren sind.
8. Abreinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Nähe des Sperrelements (70) auf der Reingasseite (6) des Abgaskanals (12) ein Rückspülgasgebläse (60) angeordnet ist.
9. Abreinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Nähe des Sperrelements (70) auf der Reingasseite (6) des Abgaskanals (12) eine diesen Abgaskanal (12) verschließbare Schleuse (55) angeordnet ist.
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