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DE10222029B3 - Komfortlüftung für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Komfortlüftung für Kraftfahrzeuge Download PDF

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DE10222029B3
DE10222029B3 DE2002122029 DE10222029A DE10222029B3 DE 10222029 B3 DE10222029 B3 DE 10222029B3 DE 2002122029 DE2002122029 DE 2002122029 DE 10222029 A DE10222029 A DE 10222029A DE 10222029 B3 DE10222029 B3 DE 10222029B3
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window
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windows
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DE2002122029
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Hans-Peter Dr. Schöner
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
DaimlerChrysler AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Komfortlüftung mittels fremdkraftbetätigter Bedienung von Fenstern, umfassend mindestens eine Bedieneinheit, mindestens eine Steuereinheit, mindestens eine elektromotorisch angetriebene Betätigungseinheit und mindestens eine Positionssensorik, mit der die aktuelle Istposition eines Kraftfahrzeugfensters bestimmbar ist. Die Steuereingänge der Steuereinheit sind dabei mit der Bedieneinheit und der Positionssensorik verbunden. Die Bedieneinheit selbst enthält mindestens einen Schalter, z. B. in Form eines Drucktastschalters, dessen Betätigung an dem von der Bedieneiheit belegten Steuereingang ein charakteristisches Signal auslöst. Das charakteristische Signal enthält die Kennung für den Stellwunsch des Fahrers betreffend das Fenster, also für die gewünschte Sollposition des Fensters. Aus dem Stellwunsch und dem Signal der Positionssensorik für die aktuelle Istposition des Fensters wird in einem Mikroprozessor der Steuereinheit von einer Prozeßsoftware ein Steuerbefehl für die elektromotorich angetriebene Betätigungseinheit des Fensters ermittelt und an die Betätigungseinheit übertragen. Entsprechend des ermittelten Steuerbefehls, wird der elektromechnische Antrieb in Gang gesetzt und das Fenster verfahren, bis die gewünschte Sollposition des Fensters erreicht ist. Das Erreichen der gewünschten Sollposition wird durch Abgleich der gewünschten Sollposition mit der Istposition des Fensters mit der Prozeßsoftware im Mikroprozessor der Steuereinheit ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Öffnen von Fenstern oder Schiebedächern in Kraftfahrzeugen. Die Fenster oder Schiebedächer sind fremdkraftbetätigt und werden von einer Bedieneinheit aus angesteuert und betätigt.
  • Ein für die Erfindung geeigneter, elektrischer, inkrementaler Fensterheber ist in der DE 19523210 C1 offenbart. Eine Betätigungseinrichtung für elektromotorisch betätigte Fensterheber oder Schiebedächer hat einen Sollwertgeber für die gewünschte Position des bewegbaren Fensters oder Schiebedaches und einen inkrementalen Istwertgeber für die tatsächliche Position des bewegbaren Fensters oder Schiebedaches. Mit einem Mikroprozessor, dessen genaue Funktionsweise mittels einer Prozeßsoftware programmierbar ist, wird in Abhängigkeit der an den Steuereingängen anliegenden Signale die exakte Position des Fensters oder des Schiebedaches bestimmt. Hierzu enthält der Istwertgeber u.a. einen Magnetring mit vier Segmenten unterschiedlicher Polarisierung, wobei nebeneinander liegende Segmente jeweils gegenteilige Polarisierung aufweisen. Die Aufteilung des Istwertgebers in diese Segmente bewirkt zusammen mit den Endanschlägen des Fensters oder des Schiebedaches eine Aufteilung des Öffnungsbereiches des Fensters oder des Schiebedaches in fünf Lagebereiche für die aktuelle Position des Fensters. Die Grenzen der Lagebereiche werden durch die Segmentgrenzen des Istwertgebers festgelegt und können mittels eines magnetischen Sensors detektiert werden. Der magnetische Sensor detektiert hierzu das Überfahren der durch eine Polarisationsänderung gekennzeichneten Segmentgrenzen auf dem Istwertgeber. Diese Polarisationsänderungen können signaltechnisch durch eine Flankendetektion erfaßt werden. Da die Postion der Segmentgrenzen bekannt ist, kann die Sollpostion des Fensters oder des Schiebedaches an den Lagebereichsgrenzen stets mit der Istposition kalibriert werden. Hierdurch muß für eine Kalibrierung das Fenster oder das Schiebedach nicht in eine Endlage gefahren werden. Dies ist insbesondere dann von großem Vorteil, wenn der Fensterheber oder das Schiebedach bei Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges, bzw. bei erstmaliger Aktivierung des Fensterhebers oder des Schiebedaches nicht in seiner Endlage ist, die Position des Fensters für die Steuerung also unbestimmt ist. Für eine Kalibrierung der Fensterposition muss dann das Fenster lediglich bis zur nächsten Lagebereichsgrenze verfahren werden.
  • Die genaue Funktionsweise der bekannten Steuerung ist durch die Prozeßsoftware nahezu beliebig wählbar. Es können außer der Kalibrierung auch weitere Funktionen miteinbezogen werden.
  • Die DE 28 17 297 C2 offenbart zwar als Kraftfahrzeugbelüftungseinrichtung auch Schiebefenster, die von Hand oder mittels Elektromotor angetrieben werden. Eine Regelung der Grösse der Belüftungsöffnung erfolgt aber nach Massgabe der Fahrgeschwindigkeit, bei höherer Geschwindigkeit in Schließrichtung und bei niedriger Geschwindigkeit in Öffnungsrichtung der Belüftungseinrichtung. Die Belüftungseinrichtung wird optimal und automatisch eingestellt.
  • Die DE 197 04 857 A1 offenbart auch eine Belüftungsvorrichtung, bei welcher zusätzlich zur Klimaanlage bzw. zu dem Gebläse der Verstellantrieb im Sinne eines Öffnungsvorgangs des Fensters angesteuert wird. Hierzu ist ein Schaltmittel zum Aufruf des sogenannten „Sommerprogramms" vorgesehen. In diesem Sommerprogramm sind die relevanten Einstellparameter für den Verstellantrieb hinterlegt. Der Verstellantrieb, der das Fenster bewegt, wird von der Steuerung so angesteuert, dass sich das Fenster öffnet. Hierzu ist auch eine fest anzufahrende Position vorgesehen. Es können durchaus alle oder bestimmte Fenster gleichzeitig geöffnet werden. Ein bei geöffnetem Fenster und hohen Geschwindigkeiten auftretender unangenehmer Luftzug wird vermieden, indem der vorherige Zustand dann wieder hergestellt wird, wenn eine Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs einen Geschwindigkeitsgrenzwert überschreitet. Es wird offenbart die Fenster ab einer bestimmten Geschwindigkeit zu schliessen.
  • Ausgehend von dem vorbeschriebenen Stand der Technik stellt sich die erfindungsgemäße Aufgabe, die Prozeßsoftware und die Bedieneinheit eines fremdkraftbetätigten Fensterhebers oder Schiebedachöffners um eine Komfortfunktion, betreffend die Belüftung einer Fahrgastzelle eines Kraftfahrzeuges, zu erweitern.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sind in der Beschreibung und in den Unteransprüchen enthalten.
  • Die Lösung gelingt durch eine Komfortlüftung mittels fremdkraftbetätigter Bedienung von Fenstern, umfassend mindestens eine Bedieneinheit, mindestens eine Steuereinheit, mindestens eine elektromotorisch angetriebene Betätigungseinheit und mindestens eine Positionssensorik, mit der die aktuelle Istposition eines Kraftfahrzeugfensters bestimmbar ist. Die Steuereingänge der Steuereinheit sind dabei mit der Bedieneinheit und der Positionssensorik verbunden. Die Bedieneinheit selbst erhält mindestens einen Schalter, z.B. in Form eines Drucktastschalters, dessen Betätigung an dem von der Bedieneinheit belegten Steuereingang ein charakteristisches Signal auslöst. Das charakteristische Signal enthält die Kennung für den Stellwunsch des Fahrers betreffend das Fenster, also für die gewünschte Sollposition des Fensters. Aus dem Stellwunsch und dem Signal der Positionssensorik für die aktuelle Istposition des Fensters wird in einem Mikroprozessor der Steuereinheit von einer Prozeßsoftware ein Steuerbefehl für die elektromotorisch angetriebene Betätigungseinheit des Fensters ermittelt und an die Betätigungseinheit übertragen. Entsprechend des ermittelten Steuerbefehls, wird der elektromechanische Antrieb in Gang gesetzt und das Fenster verfahren, bis die ge wünschte Sollposition des Fensters erreicht ist. Das Erreichen der gewünschten Sollposition wird durch Abgleich der gewünschten Sollposition mit der Istposition des Fensters mit der Prozeßsoftware im Mikroprozessor der Steuereinheit ermittelt. Die erfindungsgemäß gewünschte Belüftungsposition des Fensters ist funktionell dadurch bestimmt, daß die Fensteröffnung in dieser Belüftungsposition eine möglichst zugfreie und möglichst geräuscharme Belüftung der Fahrgastzelle eines Kraffahrzeuges ermöglicht. Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h haben sich für die Belüftungsposition lichte Spaltweiten zwischen Fensteroberkante und Fensterrahmen im Bereich zwischen 20 mm und 80 mm bewährt. Eine besonders vorteilhafte Komfortlüftung läßt sich mit lichten Spaltweiten zwischen 25mm und 35mm einstellen.
  • Für die Realisierung einer Kennung, daß bei Betätigung der Bedieneinheit für die Fenstersteuerung vom Fahrer die Komfortlüftung gewünscht wird, gibt es mehrere Möglichkeiten. In einer vorteilhaften Ausführung kann für die Komfortlüftungsposition aller fremdkraftbetätigten Fenster ein spezieller Schalter in der Bedieneinheit reserviert sein. Die Betätigung dieses Schalters bewirkt dann die Ansteuerung aller Fensterhebermotoren des Kraftfahrzeuges, vorzugsweise aller 4 Fensterhebermotoren, wenn das Kraftfahrzeug 4 öffenbare Fenster hat. Alle Fenster werden dann auf die erfindungsgemäße Komfortlüftung gestellt, also auf eine Schlitzlüftung mit einer lichten Spaltweite zwischen 20 mm bis 80 mm, oder auf eine lichte Spaltweite zwischen 25mm und 35mm.
  • Eine andere Realisierung einer Kennung, daß bei Betätigung der Bedieneinheit für die Fenstersteuerung vom Fahrer die Komfortlüftung gewünscht wird, ist durch eine Zeiterkennung möglich. Z.B. kam durch eine Abfrage, wie lange ein Drucktaster der Bedieneinheit gedrückt wird, eine Kennung dafür realisiert werden, daß die Komfortlüftung einzustellen ist. Ein charakteristisches Zeitinterval für die Kennung kann z.B. ein Zeitintervall zwischen 2 bis 5 Sekunden oder ein Zeitintervall zwischen 0,2 und 0,8 Sekunden sein. Wird ein Drucktaster für eine Zeit lang betätigt, die innerhalb des Kennintervals von 2 bis 5 Sekunden liegt, so wird dies von der Prozeßsoftware des Steuergerätes, derart interpretiert, daß an dem diesem Drucktaster zugeordneten Fenster die Komfortlüftung einzustellen ist. Das Fenster wird dann um denjenigen Spalt geöffnet, der von der Prozeßsoftware für die Komfortlüftung vorgesehen ist.
  • Eine erste Realisierungsmöglichkeit für die Einstellung der Spaltgröße ist eine reine Zeitsteuerung, mit der der Fensterhebermotor eine vorgegebene Zeitspanne lang betätigt wird, bis das zugehörige Fenster eben die gewünschte Position für die Komfortlüftung erreicht hat.
  • Eine weitere Realisierungsmöglichkeit für die Einstellung der Spaltweite der Komfortlüftung ist mehr hardwareorientiert. Die Positionsseusorik eines Fensterhebermechanismus enthält in der Regel einen Sollwertgeber und einen Istwertgeber. In der eingangs diskutierten DE 195 23 210 C1 sind Istwertgeber und Sollwertgeber z.B. als magnetischer Maßstab ausgebildet. Der Istwertgeber enthält in der DE 195 23 210 C1 bereits mehrere Lagebereiche, die von einer Prozeßsoftware im Steuergerät des Fensterhebers erkannt werden. Für die hier vorgestellte Erfindung einer Komfortlüftung ist es zweckmäßig, auf dem Istwertgeber der Positionssensorik eine magnetische Haltemarke, z.B in Form eines zusätzlichen Magnetsegmentes einzufügen. Diese Haltemarke markiert dann die Istposition für die Komfortlüftung, also diejenige Stelle auf dem Istwertgeber, bei dessen Erreichen durch den Sensorkopf der Positionssensorik, das betreffende Fenster um die erfindungsgemäße Spaltweite geöffnet ist. Bei Erreichen der Haltemarke wird der Fensterhebermotor gestoppt. Ob die Haltemarke erreicht wurde, wird zweckmäßigerweise durch die Auswertung der Signaleingänge am Steuergerät mit der implementierten Prozeßsoftware festgestellt und mittels eines Stop-Steuerbefehls an den Fensterhebermotor umgesetzt.
  • Eine weitere Möglichkeit für die Einstellung der Spaltweite der Komfortlüftung besteht in einer mehrmaligen, aufeinander folgenden Betätigung der Bedieneinheit für den Fensterhebermotor. Dadurch wird bei jedem Betätigen der Bedieneinheit die lichte Weite der Spaltöffnung um ein vorgegebenes Ausmaß erweitert. Z.B. kann bei erstmaligem Betätigen der Spalt auf 30 mm geöffnet werden und bei jedem weiteren Betätigen der Spalt um weitere 20 mm vergrößert werden. Andere Abstufungen sind mit den zuvorgenannten Realisierungen über Zeitsteuerung oder Positionssensorik auch einstellbar.
  • Weitere Möglichkeiten für eine Kennung sind z.B. Mehrfachbetätigung von Drucktastern, in dem Sinne, daß entweder ein Drucktaster mehrfach kurz hintereinander – ähnlich der Doppel klickfunktion einer Computer Mouse – betätigt wird, oder daß zwei Drucktaster gleichzeitig betätigt werden, oder durch mehrstufige Drucktaster, bei denen eine Schaltstufe für die Komfortlüftung vorgesehen ist.
  • Für die Komfortlüftung selbst sind mehrere Fensterkonfigurationen vorgesehen. Die Konfigurationen unterscheiden sich in der Anzahl der Fenster, die gleichzeitig auf die Komfortlüftung gestellt sind. Es können in einem herkömmlichen Personenkraftwagen, ein Fenster, zwei Fenster, 3 Fenster oder 4 Fenster auf die Komfortlüftung eingestellt sein.
  • Mit der Erfindung werden hauptsächlich die folgenden Vorteile erzielt:
    Prinzipbedingt ist die Lüftung über die Seitenfenster mit deutlich höheren Innengeräuschen verbunden als die Lüftung über die Luftdüsen oder das Schiebedach eines Kraftfahrzeuges. Reifengeräusche und Schallreflektionen treten durch das Fenster ein. Die Fensterlüftung kann demnach nur als Ergänzung für die anderen Lüftungsmethoden gesehen werden; sie dient vornehmlich bei weit geöffneten Fenstern zum schnellen Austausch mit der Außenluft. Der eher subjektive Eindruck einer direkten Frischluftzufuhr von außen ist der Hauptvorteil für einen Einsatz einer kontinuierlichen Fensterlüftung.
  • Der Komfortgewinn bei der Fensterlüftung hängt entscheidend von der lichten Weite der Spaltöffnung und von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Eine Komfortlüftung im Sinne dieser Erfindung meint eine vorgebbare Fensteröffnung auf eine lichte Spaltweite zwischen Fensteroberkante und Fensterrahmen im Bereich von 20 mm bis 80 Millimeter, vorzugsweise im Bereich von 25 Millimeter bis 35 Millimeter, die mit Schalterbetätigung über die Bedieneinheit der Fensterhebersteuerung einstellbar ist. Bisher musste der Fahrzeugführer, diese besonders geeignete Spaltweite jedesmal wieder von neuem mit der Bedieneinheit des Fensterhebers suchen, finden und einstellen, was insbesondere während der Fahrt oftmals erst nach mehrmaligen Versuchen gelingt. Während dieser Suchphase ist der Fahrer vom eigentlichen Straßenverkehr abgelenkt. Insbesondere die gleichzeitige Einstellung aller Seitenfenster des Kraftfahrzeuges auf eine Komfortbelüftung ist mit Systemen aus dem Stand der Technik während der Fahrt praktisch unmöglich. Insbesondere die Einstellung der hinteren Seitenfenster vom Fahrersitz aus erweist sich hier regelmäßig als praktisch unmöglich.
  • Die Erweiterung des Bedienkonzeptes von fremdkraftbetätigten Fensterhebersystemen um die erfindungsgemäße Komfortlüftung mit vorgebbaren Spaltöffnungen erleichtert dem Fahrer das Einstellen einer möglichst zugfreien und schallarmen Fensterlüftung erheblich. Durch einen optionalen, speziellen zusätzlichen Schalter, mit dem alle Fenster gleichzeitig auf die Komfortlüftung eingestellt werden können, ist die Funktion dem Fahrer noch besser als Bedienerleichterung vermittelbar.
  • Mit der Prozeßsoftware im Steuergerät des Fensterhebersystem lassen sich die Fensterantriebe optional zeitlich gestaffelt ansteuern, wodurch der Bordnetzspitzenstrom begrenzbar ist.
  • Für die Serienproduktion der erfindungsgemäßen Komfortlüftung ergeben sich lediglich Mehrkosten für den oben erwähnten, optionalen, zusätzlichen, speziellen Schalter, mit dem alle Fenster auf die Komfortlüftung gestellt werden können. Die Implementierung der sonstigen Funktionen oder der Ausführungsvarianten ohne zusätzlichen Schalter gelingt mit herkömmlichen Fensterhebern alleine durch Aufnahme der Funktionen der Komfortlüftung in die Prozeßsoftware der Steuerungselektronik, verursacht also außer dem einmaligen Programmieraufwand keine weiteren Kosten.
  • Sofern ein spezieller Schalter zur gleichzeitigen Betätigung aller Fenster vorgesehen ist, kann dieser Schalter, der üblicherweise als Wippschalter oder als Drucktastschalter ausgebildet ist über die Prozeßsoftware auch mit einer zentralen Schließfunktion aller Fenster versehen werden.
  • Sofern nur ein Fenster geöffnet werden soll, ermöglicht die erfindungsgemäße Komfortlüftung eine Raucherstellung des Fensters. Die Schlitzlüftung ermöglicht dann den möglichst schnellen Abzug der Abluft während des Rauchens aus dein Fenster.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand von Zeichnungen dargestellt und näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Komfortlüftung für ein Kraftfahrzeug,
  • 2 eine Prinzipskizze zur Veranschaulichung der vorteilhaften Wirkung einer 4-Fenster-Schlitzlüftung.
  • 1 zeigt eine mögliche Ausführungsform der erfindungsgemäßen Komfortlüftung für ein Kraftfahrzeug mit vier Seitenfenstern 1a, 1b, 1c, 1d. Die Seitenfenster sind fremdkraftbetätigt mittels eines elektromotorisch angetriebenen Fensterhebersystems. Ein grundsätzlich geeignetes Fensterhebersystem ist aus der DE 195 23 210 C1 bekannt. Das Fensterhebersystem ist pro Fenster jeweils durch einen Motor 2a, 2b, 2c, 2d mit jeweils zugehöriger Motorsteuerung 3a, 3b; 3c, 3d und jeweils einer Positionssensorik 4a, 4b, 4c, 4d dargestellt. Einzelheiten von Fensterhebersystemen sind dein Fachmnann z.B. aus der bereits erwähnten DE 195 23 210 C1 bekannt und werden deshalb nicht näher dargestellt. Insbesondere spielt die Art und Weise der mechnischen Kraftübertragung vom elektromechanischen Antrieb auf die Fensterscheibe für die Erfindung keine Rolle. Auf die Darstellung von Übertragungsgestängen oder Fensterheberzügen wird deshalb verzichtet. Die Fensterhebersysteme werden von einer in der Fahrgastzelle angeordneten Bedieneinheit 5 in Gang gesetzt. Hierzu ist die Bedieneinheit mit den Steuergeräten 3a, 3b, 3c, 3d für den elektromechanischen Antrieb des Fensterhebers über Datenleitungen verbunden. Die Datenleitungen können beispielsweise als CAN-Bus ( CAN für Controlled Area Network) ausgebildet sein. Alternativ zu den in den elektromechanischen Antrieb integrierten Steuergeräten kann auch ein zentrales Steuergerät mit integrierter Leistungselektronik vorgesehen sein. Die Ansteuerung der einzelnen Fensterhebermotoren kann danne über das zentrale Steuergerät erfolgen.
  • In dem dargestellten Ausführnngsbeispiel enthält die Bedieneinheit insgesamt fünf getrennte Schalter zur Bedienung der Fensterhebersysteme. Die Schalter sind vorzugsweise als Wippschalter oder als mehrstufige Drucktastschalter ausgebildet. Zweckmäßigerweise ist für die herkömmliche Bedienung jedes Seitenfensters jeweils ein Schalter einem Seitenfenster zugeordnet. Die erfindungsgemäße Erweiterung des Bedienkonzeptes um eine Komfortlüftung erfolgt in der hier dargestellten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung mittels eines speziellen, zusätzlichen Schalters 5K, bei dessen Betätigung alle Seitenfenster des Kraftfahrzeuges in die Stellung der Komfortlüftung gefahren werden. Das heißt die Fenster werden um eine lichte Spaltweite 7a, 7b, 7c, 7d zwischen 20 Millimeter bis 80 Millimeter, bevorzugt zwischen 25 Millimeter und 35 Millimeter geöffnet. Die Auswertung der von der Bedieneinheit kommenden Signale und die Ermittlung der daraus abzuleitenden Steuerbefehle für die Antriebsmotoren der Fensterheber übernimmt eine Prozeßsoftware, die entweder in den Mikroprozessoren der antriebsintegrierten Steuergeräten 3a, 3b, 3c, 3d implementiert ist oder die im Mikroprozessor des zentralen Steuergerätes 6 implementiert ist. Die Details dieser Software hängen natürlich von vielen Faktoren wie der Art des verwendeten Fensterhebers, der Art der verwendeten Positionssensorik, der Art der verwendeten Datenleitungen, der Art der verwendeten Mikroprozessoren, der Art der verwendeten Schalter in der Bedieneinheit und der Art des Bedienkonzeptes überhaupt ab. Neben dem Bedienkonzept mittels eines speziellen, zusätzlichen Schalters 5K für die Aktivierung der Komfortbelüftung können natürlich. auch die eingangs bereits aufgezählten Bedienkonzepte über Kennungen mittels Zeitintervall oder Kennung mittels Mehrfachbetätigung oder durch Mehrftunktionsschalter oder mittels Markierung auf dem Istwertgeber der Positionssensorik eingesetzt werden.
  • Mit 2 soll der mit der erfindungsgemäßen Komfortlüftung erzielbare Vorteil veranschaulicht werden. Insbesondere durch eine 4-Fenster-Lüftung, bei der alle 4 Seitenfenster des Kraftfahrzeuges um die gemäß der Komfortlüftung erforderliche Spaltweite geöffnet sind, läßt sich eine nahezu zugfreie und geräuscharme Frischluftzufuhr in den Fahrgastraum des Kraftfahrzeuges erzielen. Die Luftströmung bleibt hierbei nahezu laminar und durchströmt die inneren seitlichen Fensterbereiche entsprechend der Fahrtrichtung vorwärts eintretend am seitlichen Vorderfenster und austretend am seitlichen Hinterfenster. Die Luftströmung ist in der 2 mittels mit der Ziffer 8 bezeichneten Pfeilen verdeutlicht.

Claims (6)

  1. Komfortlüftung mittels fremdkraftbetätigter Bedienung von Fenstern, umfassend: – mindestens eine Bedieneinheit (5), mindestens eine Steuereinheit (3a,3b,3c,3d,6), mindestens eine elektromotorisch angetriebene Betätigungseinheit (2a,2b,2c,2d) und mindestens eine Positionssensorik (4a,4b,4c,4d), mit der die Sollposition und die aktuelle Istposition eines Kraftfahrzeugfensters bestimmbar ist, – wobei die Steuereingänge der Steuereinheit (3a,3b,3c,3d) mit der Bedieneinheit (5) und der Positionssensorik (4a,4b,4c,4d) verbunden sind, – die Bedieneinheit (5) selbst enthält mindestens einen Schalter (5a,5b,5c,5d,5K), dessen Betätigung, ein charakteristisches Signal auslöst, das die Kennung für den Stellwunsch des Fahrers betreffend das Fenster enthält, und aus dein Stellwunsch und dem Signal der Postionssensorik (4a,4b,4c,4d) für die aktuelle Istposition des Fensters im Mikroprozessor der Steuereinheit von einer Prozeßsoftware ein Steuerbefehl für die elektromotorisch angetriebene Betätigungseinheit des Fensters ermittelt wird und an die Betätigungseinheit übertragen wird; die Belüftungsposition des Fensters für die Komfortlüftung funktionell dadurch bestimmt ist, daß die Fensteröffnung (7a,7b,7c,7d) in dieser Belüftungsposition eine möglichst zugfreie und möglichst geräuscharme Belüftung der Fahrgastzelle eines Kraftfahrzeuges ermöglicht, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungsposition aller 4 Fenster bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h lichte Spaltweiten zwischen Fensteroberkante und Fensterrahmen im Bereich zwischen 20 mm und 80 mm umfaßt, insbesondere eine Komfortlüftung mit lichten Spaltweiten zwischen 25 mm und 35 mm umfaßt.
  2. Komfortlütung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß in der Bedieneinheit (5) ein spezieller Schalter (5K) reserviert ist, bei dessen Betätigung alle fiemdkraftbeiätigten Fenster auf die Komfortlüftung gestellt werden.
  3. Komfortlüftung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennung für die Komfortlüftung aus einem charakteristischen Zeitintervall für die Betätigungsdauer mindestens eines Schalters (5a,5b,5c,5d,5K) der Bedieneinheit besteht.
  4. Komfortlüftung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennung für die Komfortlüftung aus einer Mehrfachbetätigung – ähnlich der Doppel-Klick-Funktion einer Computer-Mouse- mindestens eines Schalters (5a,5b,5c,5d,5K) der Bedieneinheit besteht.
  5. Komfortlüftung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Kennung für die Komfortlüftung aus einer gleichzeitigen Betätigung mindestens zweier Schalter (5a,5b,5c,5d,5K) der Bedieneinheit besteht
  6. Komfortlüftung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennung für die Komfortlüftung aus einer Markierung auf dem Istwertgeber der Positonssensorik (4a,4b,4c,4d) gewonnen wird.
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