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I. Anwendungsgebiet
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Die Erfindung betrifft ein Randstreifen-Mähgerät nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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II. Technischer Hintergrund
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Derartige Randstreifen-Mähgeräte werden an
Arbeitsfahrzeugen, die insbesondere eine hinter der Fahrerkabine
angeordnete Ladefläche
aufweisen, angeordnet und arbeiten in der Arbeitsposition seitlich
versetzt zum Arbeitsfahrzeug, so dass dieses entlang der Straße oder
des Weges fahren kann, während
der Randstreifen neben der Straße
bearbeitet bzw. gemäht
wird.
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Im Sinne der Kosteneinsparung wird
dabei angestrebt, dass das Mähen
des Randstreifens mit nur einem Bediener erfolgen kann, der also
gleichzeitig das Arbeitsfahrzeug fährt und die noch notwendige
zusätzliche
Steuerung des Mähgerätes gleichzeitig
vornehmen kann. Dies ist nur möglich,
wenn diese zusätzlichen
Steuerungsmaßnahmen
auf das geringstmögliche
Maß beschränkt sind
bzw. die Steuerung des Mähgerätes möglichst
vollautomatisch erfolgt, da nur dann hohe Fahrgeschwindigkeiten
während
des Arbeitseinsatzes und damit hohe Arbeitsleistungen erzielbar
sind.
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In diesem Sinne ist eine gute Sicht
des Bedieners von seinem Fahrerplatz aus auf die in Arbeitsposition
befindlichen Mähköpfe notwendig.
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Aus diesem Grund sind – neben
den früher auf
den Arbeitsflächen
angeordneten Auslegerarmen, welche den Mähkopf tragen und die damit
jedoch seitlich oder gar hinter der Fahrerposition arbeiten – in letzter
Zeit vermehrt die mittels eines Frontrahmens vor der Front des Arbeitsfahrzeuges
befestigten Mähgeräte im Einsatz,
da deren Arbeitsposition in Fahrtrichtung vor dem Fahrzeug und damit
im Sichtbereich des Fahrers liegen.
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Ein typisches Problem ist das Mähen von Randstreifen
von Straßen,
in denen im Abstand ja auch die Straßen-Leitpfosten angeordnet
sind.
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Beim Mähen eines solchen Randstreifens mit
nur einem Mähkopf
ist das Mähen
des gesamten Randstreifens in einem einzigen Arbeitsgang in der Regel
nicht möglich.
Stattdessen muss in einem ersten Arbeitsgang der Bereich zwischen
Straßenaußenkante
und den Straßen-Leitpfosten
gemäht
werden, und in einem zweiten Arbeitsgang der Randbereich außerhalb
der Straßen-Leitpfosten,
wobei bei wenigstens einem der Arbeitsgänge der – in Fahrtrichtung betrachtet – Breitenbereich
unmittelbar zwischen den Straßen-Leitpfosten
ebenfalls gemäht werden
muss, indem mit dem Arbeitskopf in Fahrtrichtung bis an den Leitpfosten
herangefahren, und anschließend
der Mähkopf
so verlagert wird, dass der Leitpfosten umlaufen wird. Auch dies
geschieht in der Regel automatisch, sollte jedoch mit möglichst hoher
Fahrgeschwindigkeit möglich
sein.
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In diesem Zusammenhang sind bereits Randstreifen-Mähgeräte mit zwei
Mähköpfen bekannt,
die seitlich und in Fahrrichtung zueinander versetzt gleichzeitig
beide Bereiche, also innerhalb und außerhalb der Straßen-Leitpfosten,
in einem einzigen Arbeitsgang mähen.
Ein solches Arbeitsgerät ist
von der Firma Gerhard Dücker
GmbH & Co. KG, Stadtlohn,
bekannt. Dabei ist ebenfalls an einem Frontrahmen einerseits ein
in Arbeitsposition vorne, zur Straße nächstliegenden Randbereich bearbeitender
erster Mähkopf
und ein dahinter, jedoch seitlich weiter außen überlappend arbeitender zweiter
Mähkopf
vorhanden, die jeweils über
separate Auslegerarme, die am Frontrahmen befestigt sind, angeordnet sind.
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Dabei ist es zwar bereits bekannt,
den weiter innen, also näher
am Fahrzeug laufenden Mähkopf mit
einer Tastvorrichtung auszustatten, so dass dieser an Hindernisse
wie etwa Leitpfosten bis auf Kontakt heranfährt und dann durch die Tastvorrichtung ausgelöst auf der
Innenseite um diese Leitpfosten herum fährt. Dennoch verbleibt bei
dieser Lösung
ein Rest an Bewuchs um die Leitpfosten herum, zum einen aufgrund
des zweiten äußeren Mähkopfes,
der allein schon aufgrund seines seitlichen Platzbedarfes für ein Gehäuse und
zusätzlich
auch wegen der notwendigen Sichtsteuerung vom Fahrer aus nicht bis unmittelbar
an die Aussenseite des Leitpfostens heran mähen kann, andererseits wegen
der Abmessungen und Bewegungskinematik des inneren Mähkopfes
beim Herummähen
um einen solchen Leitpfosten.
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Aus diesem Grund muss bisher entweder
der Bewuchs um die Leitpfosten herum belassen oder mittels z.B.
eines Hand-Mähgerätes durch
einen zweiten Arbeiter nachgemäht
werden.
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Dabei spielt auch eine Rolle, dass
die Stabilität
dieser Leitpfosten nur begrenzt ist, also auch die durch eine automatisch
herum mähende
Vorrichtung, wie etwa der erste Mähkopf, gegen den Leitpfosten nur
geringe Kräfte
aufbringen darf.
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III. Darstellung der Erfindung
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a) Technische Aufgabe
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Es ist daher die Aufgabe gemäß der Erfindung,
ein Randstreifen-Mähgerät für die Randstreifen
von Straßen
zu schaffen, welches auch die Umgebung von pfostenartigen Hindernissen
wie etwa die Leitpfosten so nahe an den Pfosten heran abmäht, dass
kein Nachmähen
mehr notwendig ist und insbesondere überhaupt kein unbemähter Bewuchs um
den Pfosten herum verbleibt.
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b) Lösung der Aufgabe
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Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden
Merkmale der Ansprüche
1, 9, 10, 11, 12, 13, 20 und 42 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Durch die Befestigung des Pfosten-Freimähers an
der gleichen Befestigungseinheit am Trägerfahrzeug wie das übrige Mähgerät werden
vorhandene Komponenten genutzt und hinsichtlich der Anbringung am
Trägerfahrzeug
wird kein zusätzliches
Anbauteil zur Befestigung benötigt.
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Diese Befestigungseinheit ist bei
einem Frontmähgerät in aller
Regel ein Frontrahmen, der am oder vor dem vorderen Ende des Fahrzeuges
befestigt ist und dann den wenigstens einen ersten Mähkopf ebenso
trägt wie
den Pfosten-Freimäher.
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Bei einem Heckmähgerät ist dies ein Tragrahmen,
der entweder an oder hinter dem hinteren Ende des Trägerfahrzeuges
oder auf dessen hinterer Ladefläche
angeordnet ist.
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Der Vorteil bei Frontmähgeräten, die
von der frontseitigen Befestigungseinheit, insbesondere dem Frontrahmen,
schräg
nach vorne wegstehen, liegt in der Einsehbarkeit durch den Fahrer
bzw. Beifahrer des Trägerfahrzeuges.
Dies ist wichtig, da durch die Fahrtrichtung des Trägerfahrzeuges
die grobe Mährichtung
und durch die Relativposition der Mähgeräte zum Trägerfahrzeug die Feinposition
vom Fahrer bzw. vom Beifahrer vorgegeben wird.
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Um dies auch für den Pfosten-Freimäher sicherzustellen,
ist der Pfosten-Freimäher an einem Freimäher-Auslegerarm
befestigt, der in seiner normalen Mähstellung gegenüber der
Fahrtrichtung des Trägerfahrzeuges
bei frontseitiger Anbringung schräg nach vorne ragt. Bei heckseitiger
Anbringung ragt dieser Freimäher-Auslegerarm
dagegen schräg nach
hinten, da das schräg
nach vorne Ragen die Einsehbarkeit durch den Fahrer bzw. Beifahrer
kaum fördern
würde,
das schräg
nach hinten Ragen dagegen das Beschädigungsrisiko bei falscher
Positionseinstellung reduziert.
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Da der Pfosten-Freimäher vergleichsweise klein
und leicht ausgebildet ist, und damit auch der ihn tragende Auslegerarm,
ist das zusätzliche
durch den Pfosten-Freimäher an der
Befestigungseinheit aufgebrachte Gewicht gegenüber einem normalen wenigstens
ersten Mähkopf
vernachlässigbar,
selbst bei der Gewichtskritischen Anordnung im vorderen Bereich
des Trägerfahrzeuges.
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Ebenso wie der wenigstens erste Mähkopf des
Mähgerätes kann
auch der Pfosten-Freimäher gegenüber der
ihn tragenden Befestigungseinheit um eine im wesentlich vertikal
stehende Klappachse von der normalen Mähstellung in eine Transportstellung nahe
am Trägerfahrzeug
und insbesondere seitlich nicht über
das Trägerfahrzeug
vorstehend, verschwenkt werden.
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In der Transportstellung liegt der
Freimäher, z.B.
mit seinem Tragarm und/oder mit seiner Tastscheibe, auf der Befestigungsvorrichtung,
insbesondere dem Frontrahmen oder einem anderen Teil des Trägerfahrzeuges
oder des Mähgerätes, auf.
Sofern der Pfosten-Freimäher
direkt an der Befestigungsvorrichtung für den oder die anderen Mähköpfe, beispielsweise
dem Frontrahmen, angeordnet ist, so ist eine Befestigung auf der
vom vordersten Mähkopf zum
Randstreifen hin abgewandten Befestigungsvorrichtung zu empfehlen,
entweder an einer festen Position, oder in Querrichtung verschiebbar.
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Auch eine Befestigung an der Befestigungsvorrichtung
seitlich außerhalb,
zum Randstreifen hin, des vordersten, also ersten, Mähkopfes
ist möglich.
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Wenn der Auslegerarm für den Pfosten-Freimäher nicht
direkt, sondern indirekt an der Befestigungseinheit angeordnet ist,
ist eine Befestigung am Auslegerarm des Mähkopfes, insbesondere des ersten,
am weitesten vorne und an der Straßenseite mähenden, Mähkopfes zu bevorzugen. Der
Auslegerarm des Freimähers
strebt dann vom Auslegerarm dieses Mähkopfes ab und wird relativ
zu diesem, und nicht relativ direkt zum Trägerfahrzeug, in der Seitenlage,
im Längsversatz
und gegebenenfalls auch in der Höhenlage
eingestellt.
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Der Auslegerarm für den Pfosten-Freimäher besteht
aus vorzugsweise nur zwei gelenkig miteinander verbundenen Teil-Armen
und greift an der Mähvorrichtung
des Freimähers
möglichst
knapp oberhalb der Mähvorrichtung
an, um die frei nach oben abstehende Bauhöhe des Freimähers vor
allem in dessen Transportstellung zu reduzieren.
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Der Freimäher, der einen etwa z.B. sichelförmigen Tragarm
und eine an dessen freiem Ende angeordnete Mähvorrichtung umfasst, wird
in der Transportstellung vorzugsweise so abgelegt, dass sich – bei einem
Frontmähgerät – die Mähvorrichtung des
Freimähers
am weitesten links, also auf der vom zu mähenden Randstreifen entfernten,
Seite des Trägerfahrzeuges
befindet, von dort aus der Sichelarm zur linken Seite hin abstrebt
und sich insbesondere um den nach oben aufragenden Auslegerarm für einen
der Mähköpfe, insbesondere
den zweiten, äußeren und
hinteren, Mäharm,
herum erstreckt, so dass sich der aus zwei dann annähernd senkrecht
stehenden Teilarmen in die Transportstellung vertikal zusammengeklappte
Freimäher-Auslegerarm
im wesentlichen vertikal stehend vor dem rechten Bereich des Trägerfahrzeuges
aufragt oder gar vor dessen rechter Aussenkante aufragt, ohne vorzugsweise über die
rechte Aussenkante des Trägerfahrzeuges vorzustehen.
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Je nach Ausbildung der Gelenke des
Freimäher-Auslegerarmes
kann der Auslegerarm im Transportzustand auch so flach liegend vor
bzw. oberhalb der Befestigungseinheit, insbesondere dem Frontrahmen,
insbesondere bei der beschriebenen Transportposition der Mähvorrichtung
des Freimähers,
abgelegt werden, dass er nicht über
die Höhe
der Unterkante der Frontscheibe des Trägerfahrzeuges aufragt. Der
Pfosten-Freimäher
wird dabei mittels der gleichen Energieart, vorzugsweise mittels
Hydrauliköl,
angetrieben wie der erste Mähkopf,
und die zentrale Steuerung für
das Mähgerät, also
Antrieb und Positionierung des mindestens ersten Mähkopfes, steuert
auch den Pfosten-Freimäher.
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Die Steuereinheit umfasst dabei Steuerelemente
für die
Querposition des ersten Mähkopfes
sowie vorzugsweise ein Betätigungselement
für die Querposition
des Pfosten-Freimähers
relativ zum ersten Mähkopf.
Die Steuerung umfasst ferner wenigstens ein Betätigungselement, insbesondere
ein Betätigungselement
für jede
Arbeitseinheit (jeden Mähkopf
sowie den Pfosten-Freimäher)
zum Verbringen von der Arbeitsstellung, die zum Mähen eingenommen
wird, in die Transportstellung und zurück, so dass gegebenenfalls
mit einem einzigen Betätigungselement
alle Arbeitseinheiten auf einmal, gegebenenfalls in definierter
zeitlicher Reihenfolge, von der Arbeitsstellung in die Transportstellung
verbracht werden können
und umgekehrt.
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Damit ein Randstreifen neben der
Straße,
in dem Leitpfosten in etwa gleichen Längsabständen, und jeweils etwa dem
gleichen Querabstand zum seitlichen Rand der Straße, angeordnet
sind, in einem Durchgang gemäht
werden kann, ist in der Arbeitsstellung (Mähstellung) die Mähbreite
des Freimähers
so eingestellt, dass sie sich mit geringfügiger seitlicher Überlappung
an die Aussenkante der Arbeitsbreite des ersten Mähkopfes,
welcher den Bereich zwischen seitlichem Rand der Straße und dem Leitpfosten
mäht, anschließt und in
Längsrichtung sich
hinter diesem ersten Mähkopf
befindet.
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Sofern ein zweiter Mähkopf vorhanden
ist, läuft
dieser in Mähstellung
wiederum in Längsrichtung
hinter dem Pfosten-Freimäher,
und in Querrichtung wiederum mit seiner Mähbreite – mit geringfügiger Überlappung – aussen
anschließend
an den äusseren
Rand des Freimähers.
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Dadurch wird sichergestellt, dass
im Längenbereich
zwischen den Leitpfosten eine in Querrichtung durchgehende Breite
bestehend aus der Arbeitsbreite des ersten Mähkopfes, des Pfosten-Freimähers und
des zweiten Mähkopfes
sowie gegebenenfalls weiterer Mähköpfe gemäht wird.
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Damit bei Auftreffen des Randstreifen-Mähgerätes, also
insbesondere des Freimähers,
auf einen z.B. Leitpfosten das automatische Freimähen um den
Leitpfosten herum stattfindet, muss die Querposition des Pfosten-Freimähers des
Mäh gerätes so gesteuert
werden, dass das Hindernis, z.B. der Leitpfosten, auf den Breitenbereich
des Freimähers
in seiner normalen Mähstellung
trifft und zwar
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- – in
dessen linker, also dem Trägerfahrzeug
zugewandten, Hälfte,
da ansonsten die Auslenkung des Freimähers in der gewünschten
Art und Weise um das Hindernis herum nicht erfolgen würde und
- – vorzugsweise
ohne dass das Hindernis in die Arbeitsbreite des weiter innen mähenden ersten Mähkopfes
hinein ragt, also insbesondere so, dass sich die Breite des Hindernisses
vollständig innerhalb
der Mähbreite
des Freimähers
in dessen normaler Mähposition
befindet, da sonst Kollisionen zwischen dem ersten Mähkopf und
dem Leitpfosten möglich
wären.
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Sofern der Breitenbereich des ersten
und gegebenenfalls eines zweiten Mähkopfes relativ zum Pfosten-Freimäher eingestellt
und von der Steuerung automatisch beibehalten wird, kann im Arbeitseinsatz auf
zweierlei Art und Weise vorgegangen werden: Entweder der Fahrer
des Arbeitsfahrzeuges lenkt – bei
feststehendem Querabstand des Pfosten-Freimähers zum Trägerfahrzeug – das Trägerfahrzeug so,
dass Hindernisse wie etwa die Leitpfosten wie vorbeschrieben auf
den Mähbereich
des Freimähers – der natürlich auch
im Längenbereich
zwischen solchen Hindernissen angetrieben wird und mäht – auftrifft,
oder der Fahrer lenkt das Trägerfahrzeug
entsprechend den Gegebeneheiten der Straße möglichst weit rechts am Rand
der Straße,
während
er oder ein Beifahrer entsprechend den auftauchenden Hindernissen
im Randstreifen den seitlichen Relativabstand des Pfosten-Freimähers zum
Trägerfahrzeug
mittels Betätigungselement
der Steuerung verstellt, damit die Hindernisse in der oben beschriebenen
Art und Weise auf den Breitenbereich des Pfosten-Freimähers auftreffen.
Die Lage der Mähbereiche der
anderen Mähköpfe wird
dabei analog von der Steuerung mit verstellt.
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Letztere Vorgehensweise ist zu bevorzugen, da
hierdurch der Fahrer nicht gezwungen wird, entsprechend der Querposition
von Leitpfosten, Verkehrsschildern etc. mit dem Arbeitsfahrzeug
Schlangenlinien auf der Straße
zu fahren und dadurch den übrigen
Verkehr zu gefährden.
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Der Freimäher besteht aus einem eine
horizontale Komponente aufweisenden, insbesondere vollständig horizontal
liegenden, Tragarm, der am einen Ende schwenkbar um eine vertikale
Achse gelagert ist, die sich z.B. am vorderen Ende des Freimäher-Auslegerarmes
befindet. Die eigentliche Mähvorrichtung
des Pfosten-Freimähers
befindet sich am anderen freien Ende dieses Tragarmes, und besteht z.B.
aus einem in einer horizontalen oder annähernd horizontalen Ebene rotierenden
Schneidmittel, etwa einem Mähfaden
aus Kunststoff oder Stahldraht. Der Tragarm ist in der Aufsicht
betrachtet gekrümmt
ausgebildet, und liegt in der normalen Mähposition, also ohne Kontakt
mit einem Hindernis so, dass angrenzend an die vertikale Achse der
Tragarm wenigstens eine Erstreckungskomponente quer zur Arbeitsrichtung
und angrenzend an die Mähvorrichtung
eine Komponente wenigstens in Arbeitsrichtung aufweist, wobei sich
der Tragarm von hinten, insbesondere von hinten aussen, an die Mähvorrichtung
annähert.
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Als Tastmittel für das Erfassen eines ankommenden
Hindernisses dient einerseits die nach vorne und innen gerichtete,
gekrümmte
Innenkante dieses Tragarmes und andererseits die Umfangskante eines entsprechend
dem Durchmesser des Schneidmittels kongruent über dem Schneidmittel angeordneten Tastscheibe,
sowie der gerundete Übergangsbereich zwischen
Tastscheibe und Innenkante.
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Durch diese Gestaltung wird bei Anlaufen
eines Hindernisses gegen diejenige Hälfte der Vorderkante der Tastscheibe,
die zum Tragarm hinweist, eine Auslenkung des gesamten Tragarmes
samt Mähvorrichtung
um die vertikale Schwenkachse herum bewirkt, also eine Verlagerung
der Mähvorrichtung
zunächst
bezüglich
des Trägerfahrzeuges
und damit auch des Hindernisses radial nach aussen, so dass die
Mähvorrichtung
zunächst
auf der Aussenseite des Hindernisses herumgeführt wird bis zu dessen Vorderseite,
und dabei diesen Bereich freimäht, bei
Weiterbewegung des Freimähers,
also z.B. dessen Schwenkachse, in Arbeitsrichtung nach vorne. Durch
weitere Bewegung in dieser Richtung wird durch Entlanggleiten des
Hindernisses entlang der Kante der Tastscheibe und anschlie ssend
die Innenkante des Tragarmes die Mähvorrichtung um den hinteren
Bereich des Hindernisses herum geführt.
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Durch eine Federbeaufschlagung des
Tragarmes in Richtung normale Mähposition – in seiner Schwenkstellung
relativ zur vertikalen Schwenkachse – gleitet anschließend die
Mähvorrichtung
entlang der Innenkante des Hindernisses nach vorne und mäht diesen
Bereich frei einschließlich
den Bereich unmittelbar vor dem Hindernis, bevor es durch weiteres
Zurückverschwenken
um seine vertikale Achse wiederum seine normale Mähstellung
einnimmt, die insbesondere durch einen Anschlag vorgegeben wird.
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Dabei ist von Bedeutung, dass der
Tragarm – zumindest
am Ansatz an die Mähvorrichtung – wesentlich
schmaler als der Durchmesser der Mähvorrichtung selbst ausgebildet
ist, und maximal etwa ¼ der
Breite der Mähvorrichtung
beträgt,
da der Überstand
der Mähvorrichtung über die
Innenkante des Tragarmes erst das Freimähen des Bereiches vor dem Hindernis,
nämlich
zu Beginn des Umrundens des Hindernisses durch die Mähvorrichtung,
ermöglicht.
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Aus dem gleichen Grund ist es zu
bevorzugen, dass der Tragarm von der Mähvorrichtung in der normalen
Mähstellung
aus nicht direkt nach hinten, sondern nach hinten aussen, also unter
einem positiven Winkel zur Arbeitsrichtung, abstrebt.
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Aus dem gleichen Grund sollte auch
in der normalen Mähstellung
die Aussenkante des Arbeitsbereiches des Freimähers mindestens so weit aussen
liegen wie die Innenkante des Arbeitsbereiches des Pfosten-Freimähers, wenn
sich dieser gegenüber
seiner Schwenkachse in der am weitesten bezüglich der Schwenkachse aussen
befindlichen Position, also quer ab von dieser Schwenkachse, befindet,
da nur so sichergestellt werden kann, dass keine ungemähten Flächen verbleiben
zwischen dem ringförmig freigemähten Bereich
um einen z.B. Leitpfosten herum und dem normalen Mähbereich
in Längsrichtung zwischen
solchen Leitpfosten.
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Dies kann unter anderem bedingen,
dass der mindestens mögliche
Schwenkwinkel des Freimähers
zwischen seiner normalen Mähposition
und der maximal durch ein Hindernis ausgelenkten Schwenkstellung
mindestens 110°,
vorzugsweise 130° beträgt.
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Da die Mähvorrichtung in die normale
Mähstellung,
vorzugsweise gegen einen diesbezüglichen Anschlag,
mittels Vorspannkraft, insbesondere mittels Federkraft, vorgespannt
ist, bewirkt diese Vorspannkraft auch ein Zurückschwenken der Mähvorrichtung
nach Freiwerden von einem Hindernis in die normale Mähstellung.
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Dieses Zurückverschwenken kann – je nach Höhe der Vorspannkraft – so schnell
vor sich gehen, dass bei dieser Bewegung ein zuverlässiges Mähen des
Mähgutes
nicht mehr möglich
ist. Vorzugsweise wird deshalb eine Dämpfungsvorrichtung zwischen Tragarm
und vertikaler Schwenkachse vorgesehen, die dieses Zurückverschwenken
verlangsamt. Vorzugsweise kann der Grad der Dämpfung verstellt, insbesondere
automatisch in Abhängigkeit
von der Geschwindigkeit des Trägerfahrzeuges
in Arbeitsrichtung, verstellt werden, was vor allem bei Ausbildung
der Dämpfung
als hydraulische Vorrichtung mittels einer hydraulischen Drossel
möglich
ist und/oder indem von der zentralen Steuerung und Hydraulik des
Trägerfahrzeuges
ein Steuerdruck erzeugt wird, der sich in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit und/oder
der Motordrehzahl des Trägerfahrzeuges ändert und
zur Verstellung der Dämpfungswirkung der
Dämpfungsvorrichtung
benutzt wird.
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Die vertikale Achse, um welche der
Tragarm mit der Mähvorrichtung
des Freimähers
verschwenkt wird, befindet sich dabei am vorderen Ende eines Freimäher-Auslegerarmes des
Mähgerätes, der
wie üblich
aus mehreren gelenkig miteinander verbundenen und in ihrer Relativlage
zueinander mittels Hydraulikzylinder beeinflussbaren Teilarmen besteht, und
zwar vorzugsweise an dessen vorderem freien Ende.
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Das vordere freie Ende des Auslegerarmes greift
dabei vorzugsweise möglichst
knapp oberhalb des freien Endes am Tragarm der Mähvorrichtung an, und vorzugsweise
steht kein Teil des Freimähers in
Gegenrichtung zum Tragarm über
die vertikale Schwenkachse und der sie realisierenden mechanischen
Teile, insbesondere den Querschnitt des Auslegerarmes nahe an der
Verbindungsstelle zum Tragarm, hinaus. Dies ist notwendig, um den
Freimäher mit
seiner Schwenkachse nahe entlang der Aussenkante von anderen Hindernissen,
die nicht ummäht
werden sollen, wie etwa den Stützen
von Leitplanken, auf deren Aussenseite entlang führen zu können.
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c) Ausführungsbeispiele
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Eine Ausführungsform gemäß der Erfindung ist
im folgenden anhand der Figuren beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
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1:
ein an einem Trägerfahrzeug
montiertes Randstreifen-Mähgerät in Mähstellung,
in der Aufsicht und Frontansicht,
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2:
das gleiche Mähgerät in der
Transportstellung in Aufsicht und Seitenansicht, und
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3:
ein gegenüber
den 1 abgewandeltes
Mähgerät in analogen
Ansichten in der Mähposition,
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4a:
den Pfosten-Freimäher
ohne Auslegerarm in der Aufsicht in normaler Mähposition,
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4b:
in Seitenansicht quer zur Fahrtrichtung 10 betrachtet,
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4c:
den Pfosten-Freimäher
in der Seitenansicht,
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5:
die einzelnen Bewegungszustände des
Pfosten-Freimähers
beim Freimähen
um einen Pfosten herum.
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Wie die 1 – 3 zeigen, ist als Trägerfahrzeug
ein Arbeitsfahrzeug 7 verwendet, welches hinter der Fahrerkabine 6 eine
Ladefläche 5 aufweist.
An bzw. vor der vorderen Stoßstange 24,
oder auch anstelle dieser Stoßstange 24 ist
ein Frontrahmen 8 montiert, an dem drei Auslegerarme 3, 4, 152 für den inneren
Mähkopf 2a bzw. äußeren Mähkopf 2b bzw. den
Pfosten-Freimäher 120 befestigt
sind.
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Der Auslegerarm 3 für den inneren
Mähkopf 2a ist
dabei fest am äußersten
Punkt 23 der rechten Seite der Versatzschiene 11,
die das vordere Ende des Frontrahmens 8 bildet, unverschiebbar
entlang der Versatzschiene 11 befestigt. Ein Ummontieren von
der linken zur rechten Seite der Versatzschiene 11 ist
jedoch in aller Regel möglich.
Der Auslegerarm 3 ist bzgl. des Befestigungspunktes am
Frontrahmen 8 sowohl in der Horizontalen als auch in der
Vertikalen verschwenkbar, weist einen mittleren parallelogrammartigen
oder teleskopierbaren Abschnitt 17 auf, und ausreichend
Gelenkstellen, um den am freien Ende des Auslegerarmes 3 befestigten
inneren Mähkopf 2a in
die gewünschte
Position und Winkellage bzgl. des Arbeitsfahrzeuges 7 zu
bringen und zu halten. Die Betätigung
der Verstellung des Auslegerarmes und vorzugsweise auch des rotatorischen
Antriebes z.B. der Mähwelle
der Arbeitsköpfe
geschieht vorzugsweise hydraulisch.
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Wie besser in der Frontansicht der 1b zu erkennen, weist der
innere, also bzgl. der Straße 20 und
damit des Arbeitsfahrzeuges 7 näher neben der Seitenkante des
Arbeitsfahrzeuges bzw. der Straße arbeitende,
Mähkopf 2a einen
wesentlich geringeren Durchmesser auf, beispielsweise aufgrund anderer Mähtechnik,
als der anderen Mähkopf 2b.
Entsprechend ist auch der Durchmesser der beiden Mähkopfgehäuse unterschiedlich.
Dies bewirkt insgesamt – bei
gleicher Mähbreite – ein geringeres
Gewicht des Mähkopfes 2a gegenüber demjenigen
des Mähkopfes 2b und
z.B das Unterfahren einer Leitplanke, und wegen der beim Mähkopf 2b wesentlich
größeren seitlichen
Auskragung auch eine entsprechend größere schwerere und stabilere
Konstruktion des Auslegerarmes 4 für den äußeren Mähkopf 2b, sowohl hinsichtlich
der einzelnen Segmente, also Turm 4a am Frontrahmen 8,
erstes Segment 4b, zweites, insbesondere teleskopierbares
Segment 4c und die zugehörigen Hydraulikzylinder 4', 4'' und 4'''.
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Im Gegensatz zum Auslegerarm 3 für den inneren
Mähkopf 2a ist
der Auslegerarm 4 für
den äußeren Mähkopf 2b entlang
der Versatzschiene 11 des Frontrahmens 8 in Querrichtung 19 verfahrbar.
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Wie die Aufsicht der 1a zeigt, sind die Arbeitsköpfe 2a, 2b in
der Arbeitsstellung so positioniert, dass der äußere Arbeitskopf 2b sich
noch vor dem Frontrahmen 8, zumindest jedoch noch vor der Fahrerkabine 6 des
Arbeitsfahrzeuges 7 befindet, vorzugsweise mit einem genau
im rechten Winkel zur Fahrtrichtung 10 in der Aufsicht
verlaufenden Auslegerarm 4.
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Der seitliche Versatz des äußeren Mähkopfes 2b ist
so eingestellt, dass die zum Arbeitsfahrzeug 7 hinweisende,
in der Regel linke Außenkante des
Mähkopfes 2b gerade
noch außerhalb
der Straßen-Begrenzungspfosten 22 vorbei
fahren kann, wenn das Arbeitsfahrzeug 7 exakt am Rand der
Straße 20 oder
in einem vorbestimmten Abstand zum Rand der Straße 20 gesteuert wird.
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Demgegenüber ist der innere Mähkopf 2a so eingestellt,
dass er sich in Längsrichtung
vor dem äußeren Mähkopf 2b befindet,
wobei der Seitenversatz so eingestellt ist, dass der Bereich von
dem äußeren Rand
der Straße 20 bis
nahe zum inneren, also linken, Rand des Mähbereiches des äußere Mähkopfes 2b abgedeckt
wird.
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Die Höhensteuerung und Winkelstellung
bzgl. der Horizontalen wird dadurch gesteuert, dass beide Mähköpfe 2a, 2b über eine
Abtastwalze 13 bzw. 14, vorzugsweise am hinteren
Ende des jeweiligen Mähkopfes,
verfügen,
die den Kontakt mit dem Untergrund 125 steuern kann.
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In der Arbeitsstellung ist der vordere
Mähkopf 2a bevorzugt
leicht schräg,
also nicht exakt rechtwinklig zur Fahrrichtung 10, eingestellt,
so dass das außen
liegende Ende in Fahrtrichtung etwas weiter hinten liegt als das
innen liegende Ende, an welchem der Auslegerarm 3 angreift.
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Der innere Mähkopf 2a kann über die
bekannte Taststange 12 verfügen, die vor der Vorderkante
des Mähkopfes
schwenkbar nahe des inneren, linken Endes befestigt ist, und das
Erreichen eines Hindernisses, beispielsweise der in Fahrtrichtung hinten
liegenden Kante eines Tragpfostens für eine Leitplanke 30,
registriert. Durch Betätigung
der Taststange 12 wird dann ein zunehmendes Einklappen des
Mähkopfes 2a um
den Anlenkpunkt 18 am Auslegerarm 3 bewirkt, bis
das Hindernis die Taststange 12 nicht mehr betätigt, also
der Mähkopf 2a auf
der Straßenseite
das Hindernis, beispielsweise den Begrenzungspfosten 22,
passieren kann. Unmittelbar anschließend klappt der Mähkopf 2a wieder
in seine Arbeitsstellung zurück.
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Diese Taststange und Auslenkung des
ersten, vorderen Mähkopfes 2a ist
jedoch eher die Ausnahme als die Regel. Regelmäßig zu erwartende Hindernisse
wie etwa die Leitpfosten entlang der Straßen sollen vorzugsweise weder
in den Mähbereich
des vorderen Mähkopfes 2a noch
in den des hinteren Mähkopfes 2b gelangen.
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Statt dessen ist – wie am besten die Aufsicht der 1a zeigt – die Mähvorrichtung 127 des
Pfosten-Freimähers 120 im
Breitenbereich zwischen diesen Mähköpfen 2a,
b angeordnet, und auch in Längsrichtung
zwischen diesen positioniert.
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Das gesamte Mähgerät 1 ist dabei so gesteuert,
dass – vorzugsweise
bei in der normalen Mähstellung,
also ohne Auftreffen des Hindernisses – gleichbleibender Relativlage
der Mähköpfe 2a und 2b zu
dem Pfosten-Freimäher 120 ein
z.B. Leitpfosten 22 auf die Mähvorrichtung 127 trifft
und von dieser Mähvorrichtung 127 die
unmittelbare Umgebung um einen solchen Pfosten 22 bei kontinuierlich
vorwärts
fahrenden Arbeitsfahrzeug 7 herum freigemäht wird,
wie in den 5 im Detail
dargestellt.
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Wie 1b zeigt,
ist der Pfosten-Freimäher 120 an
einem Auslegerarm 152 befestigt, der aus zwei oder mehreren
Teilarmen 152a, b bestehen kann, die gelenkig und mittels
Hydraulikzylindern einstellbar in ihrer Relativlage zueinander sind
und/oder wobei am hinteren Ende der Auslegearm um eine vertikale
Klappachse
155 schwenkbar ist. Am vorderen Ende des Auslegerarmes
ist der sichelförmige Tragarm 126 um
eine vertikale Schwenkachse 150 am Auslegerarm 152 befestigt,
der auch eine Höhenverstellung
zulässt,
wobei vorzugsweise unter der vertikalen Achse 150 der Pfosten-Freimäher 120 mittels
einer Gleitkufe 124 oder einer Tastrolle auf dem Untergrund
aufsitzt.
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Am freien Ende des Tragarms 126 ist
die Mähvorrichtung 127 mit
in der Aufsicht kreisrundem Wirkbereich aufgrund eines rotierenden
Mähfadens als
Schneidmittel 129 angeordnet. Details werden anhand der 4 und 5 erläutert.
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Die 1a und 1b zeigen, dass der Auslegerarm 152 mittels
eines Schlittens 149 oder auch eines ortsfesten Befestigungsschuhs
am Frontrahmen 8, insbesondere dessen Versatzschiene 11 fix,
oder verfahrbar befestigt ist. In den 1a und 1b ist dies gegenüber dem
Befestigungspunkt des Befestigungsschuhs 26 für den ersten
Mähkopf 2a weiter
innen liegend, zur Fahrzeugmitte hin, zwischen dem Befestigungsschuh 26 und
dem Verschiebeschuh 25 für den zweiten Mähkopf 2b der
Fall. Umgekehrt könnte
die Befestigung dieses Auslegerarmes 152 auch in der äussersten
rechten Position am Frontrahmen gegeben sein, bei dem gegenüber etwas
weiter nach innen versetztem, insbesondere unmittelbar an den Schlitten 149 anschließendem,
Befestigungsschuh 26 für
den vorderen Mähkopf 2a.
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Demgegenüber unterscheiden sich die
analogen 3a, b dadurch, dass hier der Auslegerarm 152' für den Randstreifen-Freimäher 120 nicht
direkt am Frontrahmen 8 befestigt ist, sondern am Auslegerarm 3 des
ersten Mähkopfes 2a,
also von diesem aus abzweigt, und insbesondere gegenüber diesem in
seiner Relativlage ebenfalls wieder – wie auch die Teilarme des
Auslegerarmes sonst – mittels
Hydraulikzylinder in die gewünschte
Relativlage bringbar ist.
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Über
den Auslegerarm 152 kann also neben der Winkelstellung
des Auslegerarmes gegenüber der
Fahrtrichtung auch die Höhenlage
des Pfosten-Freimähers
vorgegeben werden, und insbesondere – wie bei den anderen Mähköpfen auch – ein Verbringen
von der in 1 und 3 dargestellten Mähstellung
in die Transportstellung erreicht werden.
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Die 2a und 2b zeigen das Mähgerät 1 in der
Transportstellung: Der Befestigungsschuh 26, mit dessen
Hilfe der Ausleger 3 des inneren Mähkopfes 2a fest an
der Versatzschiene 11 befestigt ist, befindet sich nach
wie vor in der äußersten
rechten Position an der Versatzschiene 11.
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Der Verschiebeschuh 25,
an dem der Auslegerarm 4 für den äußeren Mähkopf 2b befestigt
ist, ist in der Transportstellung vorzugsweise in die Mittelstellung
bzgl. der Versatzschiene 11 und damit der Fahrzeuges 7 gefahren,
während
in der Mähstellung der 1a bzw. 1b außer der dort dargestellten
Mittelstellung auch eine Positionierung am anderen, also vom Befestigungsschuh 23 abgewandten,
linken Ende der Versatzschiene zwecks besserer Gewichtsverteilung
möglich
ist, wenn dies die Länge
des Auslegerarms 4 zulässt.
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In der Transportstellung der 2a, 2b ist der äußere Mähkopf 2b auf der Ladefläche 5,
die in der Regel hinter dem Fahrerhaus 6 des Fahrzeuges 7 angeordnet
ist, abgelegt mit Ausrichtung der Mähwelle dieses Mähkopfes 2b vorzugsweise
in Fahrtrichtung 10 und der Mitte oder auf einer Seite
der Ladefläche.
Die übrigen
Bereiche verbleiben dann als frei verfügbare Ladefläche. Der
Auslegerarm 4 erstreckt sich dabei ebenfalls vorzugsweise
entgegen der Fahrtrichtung 10 verlaufend über die
Mitte des Fahrerhauses hinweg von dem vorderen Frontrahmen 8 zum
auf der hinteren Ladefläche 5 abgelegten Mähkopf 2b,
an dessen Mitte der Ausleger 4 angreift.
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Der innere Mähkopf 2a ist dagegen
an einer hierfür
vorgesehenen Halterung, die Bestandteil des Frontrahmens 8 ist,
so nahe wie möglich
vor dem Frontrahmen 8 gehalten. Dabei ist ein gewisser
Mindestabstand notwendig, der durch die frontseitige Auskragung
des Verschiebeschuhs 25 vor der Frontschiene 11 bedingt
wird. Der Auslegerarm 3 ist dabei hinsichtlich seines mittleren
Abschnittes 17 eingefahren, und erstreckt sich zum Teil
etwa in Fahrtrichtung 10 nach vorne und zum anderen Teil
quer zur Fahrrchtung ebenfalls vor der Frontschiene 11 und damit
parallel oberhalb des Mähkopfes 2a,
welcher mit der Erstreckung seiner Mähwelle ebenfalls quer, also
im rechten Winkel zur Fahrtrichtung 10, angeordnet ist,
und dessen Anlenkpunkt 18a gegenüber dem freien vorderen Ende
des Auslegerarmes 3 sich am linken Ende des Mähkopfes
befindet.
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Damit liegt auch in dieser Transportstellung der 2 der innere Mähkopf 2a so
vor dem Arbeitsfahrzeug 7, dass sich die Taststange 12 noch
vor der Front dieses Mähkopfes 2a befindet,
und auch in der Transportstellung nach wie vor aktiv sein könnte, als Sicherheitsmerkmal,
jedoch nicht zum Umgehen eines Hindernisses.
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Damit ist in der Transportstellung
zum einen das Gewicht der beiden Mähköpfe 2a, 2b auf
vorderes und hinteres Ende des Arbeitsfahrzeuges 7 verteilt,
und zusätzlich
der Schwerpunkt des inneren und in Transportstellung vorderen Mähkopfes 2a nahe vor
der frontseitigen Versatzschiene 11 gelegen, und dieser
vordere Mähkopf 2a kann
vom Fahrer des Fahrzeuges 7 beim Transportieren noch gut
eingesehen und mein Rangieren überblickt
werden.
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Der Pfosten-Freimäher 120 ist in der
Transportstellung ebenfalls im Frontbereich, also nahe am Frontrahmen 8,
abgelegt.
-
Um die Sicht des Fahrers nicht zu
behindern, kann dabei – wie
in der Aufsicht der 2b zu
erkennen – der
sichelförmige
Tragarm 26 vorne um den Turm 4a des Auslegerarmes 4 herum
liegen, mit der Mähvorrichtung 25 auf
der linken Seite des Turmes und dem Auslegerarm 152 rechts
vom Turm, also nicht im Blickfeld des Fahrers.
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Auf der Oberseite des Verschiebeschuhs 25 für den Tragarm 4 können spezielle,
formschlüssig ausgebildete
Ablagevorrichtungen für
den Pfosten-Freimäher
ausgebildet sein.
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Der Auslegerarm 152 kann
dann ohne nennenswerte Störung
auf der rechten Seite des Frontrahmens relativ hoch, etwa bis zur
Oberkante der Fahrerkabine 6, aufragen, in dem die Teilarme 152a, b annähernd vertikal
nach oben weisen mit ihrem Gelenkpunkt dazwischen als annähernd höchstem Punkt
des Auslegerarmes 152 in dieser Transportstellung.
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Die 4a und b zeigen Details des Pfosten-Freimähers 120 in
der Aufsicht sowie in der Seitenansicht, wobei in der Aufsicht der 4a der den Pfosten-Freimäher tragende
Auslegerarm 152 aus Übersichtlichkeitsgründen weggelassen
wurde.
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Dabei bezeichnet 10 die
Fahrtrichtung des nicht dargestellten Trägerfahrzeuges, also die Arbeitsrichtung,
und 19 die hierzu lotrecht verlaufende Querrichtung. Auch
die bezüglich
des Pfosten-Freimähers 120 in
der 4a angegebenen Begriffe "aussen und innen" beziehen sich auf
dieses Arbeitsfahrzeug 7, wobei "aussen" die vom Trägerfahrzeug, und damit in der
normalen Mähstellung
der 4a auch bezüglich der
vertikalen Schwenkachse 150, aussen liegende Seite bezeichnet,
während "innen" die zum Trägerfahrzeug 7 und
damit der Schwenkachse 150 hinweisende Seite meint.
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Der Pfosten-Freimäher 120 besteht im
wesentlichen aus dem bogenförmigen,
sich über
einen Winkelbereich von vorzugsweise mindestens 90° verlaufenden,
horizontalen Tragarm 126, der an seinem vorderen freien
Ende in die eigentliche Mähvorrichtung 127 übergeht.
Diese besteht – wie
am besten anhand der 4b zu
erkennen – aus
einer vertikal stehenden, drehend antreibbaren und damit rotierenden
Welle 136, auf welcher wenigstens ein radial auskragendes
Schneidmittel, hier eingezeichnet als Mähfaden 129, befestigt
ist. Durch die schnelle Rotation des Mähfadens wird – wie an
sich bekannt – das
Mähgut
abgetrennt.
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Oberhalb des Mähfadens 129 befindet
sich eine ebenfalls horizontal und parallel zur Drehebene des Mähfadens
angeordnete Tastscheibe 130, deren Durchmesser – wie in 4a zu erkennen – gleich oder
geringfügig
größer als
der Flugkreis des Mähfadens 129 ist.
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Die antreibbare Welle 136 ragt
nach unten aus einem Hydraulikmotor 128, der sich oberhalb
der Tastscheibe 130 befindet, und fest am vorderen freien
Ende des Tragarmes 126 angeordnet ist. Die Tastscheibe 130 ist
vorzugsweise drehbar um die Vertikalachse hierzu befestigt.
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Im Inneren des vorzugsweise als Hohlprofil ausgebildeten
Tragarmes 126 verlaufen Hydraulikleitungen 131, 132 zur
Versorgung des Motors 128, und von dort (nicht mehr dargestellt)
entlang des Auslegerarmes 152 zum Arbeitsfahrzeug 7,
beispielsweise dem dortigen Frontrahmen 8, und der dort
untergebrachten zentralen Ölversorgung
für das
Mähgerät.
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Am anderen Ende des Tragarmes 126 ist dieser
um eine vertikale Schwenkachse 150 am freien vorderen Ende des Auslegerarmes 152 befestigt, der
in der Lage ist, diese Schwenkachse 150 immer vertikal
einzustellen.
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In Verlängerung vorzugsweise der vertikalen Schwenkachse 150 nach
unten befindet sich unterhalb des Tragarmes 126 eine Gleitkufe 124 zum
Aufliegen auf den Untergrund 125 und damit der Höheneinstellung
der Mähvorrichtung 127,
die eine solche Höhe
vorgibt, dass sich der Mähdraht 129 knapp über dem
Untergrund 125 befindet, wofür vorzugsweise eine Höhenverstellung
zwischen der Gleitkufe 124 und dem Rest des Freimähers vorhanden
ist, beispielsweise über
eine gelenkige Verbindung der Gleitkufe 124 an ihrem vorderen
Ende gegenüber
der Buchse, welche die vertikale Schwenkachse 150 realisiert
und einer demgegenüber
abgewandten hinteren Einstellschraube.
-
Wie die Aufsicht der 4a zeigt, weitet sich insbesondere der
Querschnitt des Tragarmes 126, der in seinem Hauptteil
eine gleichbleibende Breite von weniger als einem ¼ des Durchmessers
der Mähvorrichtung 127 besitzt,
an seinem Ende zur Mähvorrichtung
hin keulenförmig
auf, so dass seine Aussenkanten, insbesondere seine Innenkante 123, insbesondere
knickfrei in der Aufsicht betrachtet in den Aussenumfang der unter
oder über
dem Tragarm 126 liegenden Tastscheibe 130 übergeht.
Da vor allem entlang der Innenkante 123 des Tragarms 126 ein
Hindernis wie etwa ein Pfosten 22 entlanggleiten muss,
ist diese Innenkante, vor zugsweise auch die Aussenkante, mit einem
Gleitbelag 122, etwa einem Kunststoffstreifen aus Teflon
oder einem anderen gleitfähigen
Kunststoff, belegt.
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In der in 4a und auch 5a dargestellten normalen
Mähstellung,
also ohne Kontakt des Pfosten-Freimähers 120 mit einem
Hindernis wie etwa einem Leitpfosten 22, ist der gebogene
Tragarm 126 mit seiner in der Aufsicht konkaven Innenkante 123 nach
vorne innen gerichtet angeordnet. Von der Schwenkachse 150 strebt
der Tragarm 126 also in Querrichtung nach aussen und krümmt sich
bogenförmig
nach vorne, und strebt somit von hinten oder schräg aussen
hinten gegen die Mitte der Mähvorrichtung 127,
nämlich
deren vertikale Welle 136 und der dort gelagerten Tastscheibe 130.
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In diese normale Mähstellung
wird der Tragarm 126 mittels der Kraft einer Feder 142 in 4a entgegen dem Uhrzeigersinn
gepresst gegen einen dort nicht dargestellten Anschlag, in dem die
Feder 142 eine Tastrolle 143 beaufschlagt, welche
auf einer Kurvenscheibe 133 abrollt, die sich drehfest
mit dem Tragarm 126 verbunden um die Schwenkachse 150 mitdreht,
wenn der Tragarm 126 entgegen der Kraft dieser Vorspannung
im Uhrzeigersinn um die Schwenkachse 150 herum verschwenkt
wird, um eine immer gleiche Gegenkraft – unabhängig von der Auslenkung – auf die
Feder 142 zu bewirken.
-
Wie die 4a und 4b zeigen,
besteht die Kurvenscheibe 133 vorzugsweise aus dem konzentrisch
um die Schwenkachse 150 aufragenden Rand eines topfförmigen Kurvenscheiben-Elementes,
wobei die Höhe
des Randes über
den Umfang variiert. Die Tastrolle 143 ist um eine horizontale
Achse drehend gelagert von oben her gegen den Rand der topfförmigen Kurvenscheibe
gepresst mittels der ebenfalls vertikal von oben nach unten wirkenden Schraubenfeder 142,
die in einem entsprechenden Gehäuse
geführt
ist und der Vorspannung mittels einer Spannschraube 144 eingestellt
werden kann, welche gegenüber
diesem Gehäuse 141 verschraubbar
ist.
-
Auch eine rein radiale Einwirkung
der Tastrolle gegen den äußeren Rand
einer dann unrunden Kurvenscheibe wäre möglich, wobei dann das Gehäuse der
Feder 142 radial knapp hinter dem Tragarm 126 nach
außen
ragen sollte.
-
An einem Punkt des Umfanges der Kurvenscheibe 133 findet
der Übergang
zwischen dem höchsten
und dem tiefsten Punkt der Kontur in Form eines Absatzes statt,
der gleichzeitig als Anschlag 147 für die Tastrolle 143 dient,
welche die normale Mähstellung
gemäss 4a und 4b vorgibt.
-
Die 5 zeigen
den Ablauf beim Ummähen,
also Freimähen,
eines z.B. Leitpfostens 22 oder eines anderen pfostenartigen
Hindernisses:
Durch Vorwärtsbewegen
des Pfosten-Freimähers 120 trifft
dieser auf den Leitpfosten 22 auf, wobei der Kontaktpunkt
für die
richtige Funktion des Pfosten-Freimähers innerhalb
des in Arbeitsrichtung 10 vordersten Punktes 140 der
Kontur der Tastscheibe 130 liegen muss.
-
Der durch den Leitpfosten 22 gebotene
Widerstand ist gross genug, um den – während der gesamten Zeit eingeschalteten – Pfosten-Freimäher gegen
die Kraft der Feder 42 um die Schwenkachse 150 herum
im Uhrzeigersinn auszulenken. Dadurch gleitet der Leitpfosten (5b) auf der Innenseite der Kontur
der Tastscheibe 130 entlang. Bis der innerste Punkt 139 dieser
Kontur erreicht ist, wird durch das Verschwenken des Tragarms 126 die
Mähvorrichtung 127 weiter
nach aussen bewegt.
-
Im weiteren Verlauf gleitet der Pfosten 22 entlang
des Überganges
zwischen Tastscheibe 130 und Tragarm 126 und dessen
Innenkante 123, wodurch die Mähvorrichtung also den Bereich
ausserhalb des Pfostens 22 überfährt und mäht, und letztendlich auch den
Bereich in Arbeitsrichtung vor dem Posten 22 (5c) aufgrund der Tatsache,
dass die Mähvorrichtung 127 als
verbreiterter Kopf des Tragarms 126 von der Aussenseite
her vor den Pfosten 22 gelangt aufgrund der Rückstellkraft
der, Feder 42, die bis dahin eine Rück-Schwenkbewegung des Tragarmes 26 in
Uhrzeigerrichtung um die Schwenkachse 150 bewirkt hat unter ständiger Anlage
des Pfostens 22 an die Tastscheibe 130 bzw. Innenkante 123 des
Tragarms 126.
-
Im weiteren Verlauf (5d) wird durch Vorwärtsbewegen des Pfosten-Freimähers 120,
also dessen Schwenkachse 150, in Arbeitsrichtung 10 der Tragarm 126 durch
den Pfosten 22, der weiter entlang der Innenkante 123 des
Tragarms 126 entlang gleitet, wiederum im Uhrzeigersinn
so weit ausgelenkt, bis (5e)
der Kontaktpunkt zwischen Pfosten 22 und Innenkante 123 den
in Fahrtrichtung 10 betrachtet am weitesten hinten liegende
Punkt dieser Innenkante 123 bildet.
-
Durch weitere Vorwärtsbewegung
des Pfosten-Freimähers 120 wird
die Schwenkbewegung des Tragarms 126 im Uhrzeigersinn um die Schwenkachse 150 fortgesetzt,
dabei gleitet der Pfosten 22 entlang der Innenkante 123 zurück in Richtung
Tastscheibe 130 (5f)
und anschliessend an deren Kontur entlang (5g), wobei sich die Tastscheibe 130 und
damit auch die Mähvorrichtung 127 zurück entlang
der Aussenseite des Pfostens 22, hinter dessen Rückseite
herum bewegt und schliesslich (5a)
durch die Rückstellkraft
der Feder 42 entlang der inneren Seitenfläche des
Pfostens 22 sich auf dessen Vorderseite bewegen kann.
-
Sobald der Pfosten-Freimäher ausser
Kontakt mit dem Pfosten 22 gerät, wird der Freimäher durch
die Kraft der Feder 142 gegen den Uhrzeigersinn (5h) in seine Ausgangslage
(die normale Mähstellung)
zurückverschwenkt.
-
- 1
- Randstreifen-Mähgerät
- 2a,
b
- Mähkopf (innerer/ äu
-
- ßerer)
- 3
- Auslegerarm
(2a)
- 4
- Auslegerarm
(2b)
- 5
- Ladefläche
- 6
- Fahrerkabine
- 7
- Arbeitsfahrzeug
- 8
- Frontrahmen
- 9
- Befestigungspunkt
- 10
- Fahrtrichtung
- 11
- Versatzschiene
- 12
- Taststange
- 13
- Abtastwalze
- 14
- Abtastwalze
- 16a,
b
- Mähwelle
- 17
- teleskopierbarer
Abschnitt
- 18
- Anlenkpunkt
- 19
- Querrichtung
- 20
- Straße
- 21
- Randstreifen
- 22
- Leitpfosten
- 23
- äußerer Punkt
- 24
- Stoßstange
- 25
- Verschiebeschuh
- 26
- Befestigungsschuh
- 27
- Ablageschiene
- 120
- Pfosten-Freimäher
- 122
- Gleitbelag
- 123
- Innenkante
- 124
- Gleitkufe
- 125
- Untergrund
- 126
- Tragarm
- 127
- Mähvorrichtung
- 128
- Hydraulikmotor
- 129
- Mähfaden
- 130
- Tastscheibe
- 131
- Hydraulikleitung
- 132
- Hydraulikleitung
- 133
- Kurvenscheibe
- 135
- Schrauben
- 136
- Welle
- 137
- Träger
- 139
- innerster
Punkt
- 140
- vorderster
Punkt
- 141
- Gehäuse
- 142
- Feder
- 143
- Tastrolle
- 144
- Spannschraube
- 145
- Stempel
- 146
- Kugellager
- 147
- Anschlag
- 148
- Hydraulik – Zylinder
- 149
- Schlitten
- 150
- Schwenkachse
- 151
- Zwischenwinkel
- 152
- Auslegearm
- 154
- Zwischenwinkel
- 155
- Klappachse