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DE10221327A1 - Mähgerät mit Pfosten-Freimäher - Google Patents

Mähgerät mit Pfosten-Freimäher Download PDF

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Publication number
DE10221327A1
DE10221327A1 DE2002121327 DE10221327A DE10221327A1 DE 10221327 A1 DE10221327 A1 DE 10221327A1 DE 2002121327 DE2002121327 DE 2002121327 DE 10221327 A DE10221327 A DE 10221327A DE 10221327 A1 DE10221327 A1 DE 10221327A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
mower
mowing
post
support arm
arm
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE2002121327
Other languages
English (en)
Inventor
Werner Wössner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mulag Fahrzeugwerk Heinz Woessner GmbH and Co KG
Original Assignee
Mulag Fahrzeugwerk Heinz Woessner GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mulag Fahrzeugwerk Heinz Woessner GmbH and Co KG filed Critical Mulag Fahrzeugwerk Heinz Woessner GmbH and Co KG
Priority to DE2002121327 priority Critical patent/DE10221327A1/de
Publication of DE10221327A1 publication Critical patent/DE10221327A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D34/00Mowers; Mowing apparatus of harvesters
    • A01D34/835Mowers; Mowing apparatus of harvesters specially adapted for particular purposes
    • A01D34/86Mowers; Mowing apparatus of harvesters specially adapted for particular purposes for use on sloping ground, e.g. on embankments or in ditches
    • A01D34/863Mowers; Mowing apparatus of harvesters specially adapted for particular purposes for use on sloping ground, e.g. on embankments or in ditches and for mowing around obstacles, e.g. posts, trees, fences or the like

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvester Elements (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Randstreifen-Mähgerät für die Randstreifen von Straßen, welches auch die Umgebung von pfostenartigen Hindernissen wie etwa die Leitpfosten so nahe an den Pfosten heran abmäht, dass kein Nachmähen mehr notwendig ist und insbesondere überhaupt kein unbemähter Bewuchs um den Pfosten herum verbleibt, mit wenigstens einem ersten Mähkopf, der an einem ersten Auslegerarm befestigt ist, wobei der Auslegerarm an dem vom Mähkopf abgewandten Ende an einer Befestigungseinheit angeordnet ist, die dem Befestigen an einem Trägerfahrzeug dient, und einem Pfosten-Freimäher, wobei der Pfosten-Freimäher direkt oder indirekt an derselben Befestigungseinheit angeordnet ist.

Description

  • I. Anwendungsgebiet
  • Die Erfindung betrifft ein Randstreifen-Mähgerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • II. Technischer Hintergrund
  • Derartige Randstreifen-Mähgeräte werden an Arbeitsfahrzeugen, die insbesondere eine hinter der Fahrerkabine angeordnete Ladefläche aufweisen, angeordnet und arbeiten in der Arbeitsposition seitlich versetzt zum Arbeitsfahrzeug, so dass dieses entlang der Straße oder des Weges fahren kann, während der Randstreifen neben der Straße bearbeitet bzw. gemäht wird.
  • Im Sinne der Kosteneinsparung wird dabei angestrebt, dass das Mähen des Randstreifens mit nur einem Bediener erfolgen kann, der also gleichzeitig das Arbeitsfahrzeug fährt und die noch notwendige zusätzliche Steuerung des Mähgerätes gleichzeitig vornehmen kann. Dies ist nur möglich, wenn diese zusätzlichen Steuerungsmaßnahmen auf das geringstmögliche Maß beschränkt sind bzw. die Steuerung des Mähgerätes möglichst vollautomatisch erfolgt, da nur dann hohe Fahrgeschwindigkeiten während des Arbeitseinsatzes und damit hohe Arbeitsleistungen erzielbar sind.
  • In diesem Sinne ist eine gute Sicht des Bedieners von seinem Fahrerplatz aus auf die in Arbeitsposition befindlichen Mähköpfe notwendig.
  • Aus diesem Grund sind – neben den früher auf den Arbeitsflächen angeordneten Auslegerarmen, welche den Mähkopf tragen und die damit jedoch seitlich oder gar hinter der Fahrerposition arbeiten – in letzter Zeit vermehrt die mittels eines Frontrahmens vor der Front des Arbeitsfahrzeuges befestigten Mähgeräte im Einsatz, da deren Arbeitsposition in Fahrtrichtung vor dem Fahrzeug und damit im Sichtbereich des Fahrers liegen.
  • Ein typisches Problem ist das Mähen von Randstreifen von Straßen, in denen im Abstand ja auch die Straßen-Leitpfosten angeordnet sind.
  • Beim Mähen eines solchen Randstreifens mit nur einem Mähkopf ist das Mähen des gesamten Randstreifens in einem einzigen Arbeitsgang in der Regel nicht möglich. Stattdessen muss in einem ersten Arbeitsgang der Bereich zwischen Straßenaußenkante und den Straßen-Leitpfosten gemäht werden, und in einem zweiten Arbeitsgang der Randbereich außerhalb der Straßen-Leitpfosten, wobei bei wenigstens einem der Arbeitsgänge der – in Fahrtrichtung betrachtet – Breitenbereich unmittelbar zwischen den Straßen-Leitpfosten ebenfalls gemäht werden muss, indem mit dem Arbeitskopf in Fahrtrichtung bis an den Leitpfosten herangefahren, und anschließend der Mähkopf so verlagert wird, dass der Leitpfosten umlaufen wird. Auch dies geschieht in der Regel automatisch, sollte jedoch mit möglichst hoher Fahrgeschwindigkeit möglich sein.
  • In diesem Zusammenhang sind bereits Randstreifen-Mähgeräte mit zwei Mähköpfen bekannt, die seitlich und in Fahrrichtung zueinander versetzt gleichzeitig beide Bereiche, also innerhalb und außerhalb der Straßen-Leitpfosten, in einem einzigen Arbeitsgang mähen. Ein solches Arbeitsgerät ist von der Firma Gerhard Dücker GmbH & Co. KG, Stadtlohn, bekannt. Dabei ist ebenfalls an einem Frontrahmen einerseits ein in Arbeitsposition vorne, zur Straße nächstliegenden Randbereich bearbeitender erster Mähkopf und ein dahinter, jedoch seitlich weiter außen überlappend arbeitender zweiter Mähkopf vorhanden, die jeweils über separate Auslegerarme, die am Frontrahmen befestigt sind, angeordnet sind.
  • Dabei ist es zwar bereits bekannt, den weiter innen, also näher am Fahrzeug laufenden Mähkopf mit einer Tastvorrichtung auszustatten, so dass dieser an Hindernisse wie etwa Leitpfosten bis auf Kontakt heranfährt und dann durch die Tastvorrichtung ausgelöst auf der Innenseite um diese Leitpfosten herum fährt. Dennoch verbleibt bei dieser Lösung ein Rest an Bewuchs um die Leitpfosten herum, zum einen aufgrund des zweiten äußeren Mähkopfes, der allein schon aufgrund seines seitlichen Platzbedarfes für ein Gehäuse und zusätzlich auch wegen der notwendigen Sichtsteuerung vom Fahrer aus nicht bis unmittelbar an die Aussenseite des Leitpfostens heran mähen kann, andererseits wegen der Abmessungen und Bewegungskinematik des inneren Mähkopfes beim Herummähen um einen solchen Leitpfosten.
  • Aus diesem Grund muss bisher entweder der Bewuchs um die Leitpfosten herum belassen oder mittels z.B. eines Hand-Mähgerätes durch einen zweiten Arbeiter nachgemäht werden.
  • Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Stabilität dieser Leitpfosten nur begrenzt ist, also auch die durch eine automatisch herum mähende Vorrichtung, wie etwa der erste Mähkopf, gegen den Leitpfosten nur geringe Kräfte aufbringen darf.
  • III. Darstellung der Erfindung
  • a) Technische Aufgabe
  • Es ist daher die Aufgabe gemäß der Erfindung, ein Randstreifen-Mähgerät für die Randstreifen von Straßen zu schaffen, welches auch die Umgebung von pfostenartigen Hindernissen wie etwa die Leitpfosten so nahe an den Pfosten heran abmäht, dass kein Nachmähen mehr notwendig ist und insbesondere überhaupt kein unbemähter Bewuchs um den Pfosten herum verbleibt.
  • b) Lösung der Aufgabe
  • Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1, 9, 10, 11, 12, 13, 20 und 42 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Durch die Befestigung des Pfosten-Freimähers an der gleichen Befestigungseinheit am Trägerfahrzeug wie das übrige Mähgerät werden vorhandene Komponenten genutzt und hinsichtlich der Anbringung am Trägerfahrzeug wird kein zusätzliches Anbauteil zur Befestigung benötigt.
  • Diese Befestigungseinheit ist bei einem Frontmähgerät in aller Regel ein Frontrahmen, der am oder vor dem vorderen Ende des Fahrzeuges befestigt ist und dann den wenigstens einen ersten Mähkopf ebenso trägt wie den Pfosten-Freimäher.
  • Bei einem Heckmähgerät ist dies ein Tragrahmen, der entweder an oder hinter dem hinteren Ende des Trägerfahrzeuges oder auf dessen hinterer Ladefläche angeordnet ist.
  • Der Vorteil bei Frontmähgeräten, die von der frontseitigen Befestigungseinheit, insbesondere dem Frontrahmen, schräg nach vorne wegstehen, liegt in der Einsehbarkeit durch den Fahrer bzw. Beifahrer des Trägerfahrzeuges. Dies ist wichtig, da durch die Fahrtrichtung des Trägerfahrzeuges die grobe Mährichtung und durch die Relativposition der Mähgeräte zum Trägerfahrzeug die Feinposition vom Fahrer bzw. vom Beifahrer vorgegeben wird.
  • Um dies auch für den Pfosten-Freimäher sicherzustellen, ist der Pfosten-Freimäher an einem Freimäher-Auslegerarm befestigt, der in seiner normalen Mähstellung gegenüber der Fahrtrichtung des Trägerfahrzeuges bei frontseitiger Anbringung schräg nach vorne ragt. Bei heckseitiger Anbringung ragt dieser Freimäher-Auslegerarm dagegen schräg nach hinten, da das schräg nach vorne Ragen die Einsehbarkeit durch den Fahrer bzw. Beifahrer kaum fördern würde, das schräg nach hinten Ragen dagegen das Beschädigungsrisiko bei falscher Positionseinstellung reduziert.
  • Da der Pfosten-Freimäher vergleichsweise klein und leicht ausgebildet ist, und damit auch der ihn tragende Auslegerarm, ist das zusätzliche durch den Pfosten-Freimäher an der Befestigungseinheit aufgebrachte Gewicht gegenüber einem normalen wenigstens ersten Mähkopf vernachlässigbar, selbst bei der Gewichtskritischen Anordnung im vorderen Bereich des Trägerfahrzeuges.
  • Ebenso wie der wenigstens erste Mähkopf des Mähgerätes kann auch der Pfosten-Freimäher gegenüber der ihn tragenden Befestigungseinheit um eine im wesentlich vertikal stehende Klappachse von der normalen Mähstellung in eine Transportstellung nahe am Trägerfahrzeug und insbesondere seitlich nicht über das Trägerfahrzeug vorstehend, verschwenkt werden.
  • In der Transportstellung liegt der Freimäher, z.B. mit seinem Tragarm und/oder mit seiner Tastscheibe, auf der Befestigungsvorrichtung, insbesondere dem Frontrahmen oder einem anderen Teil des Trägerfahrzeuges oder des Mähgerätes, auf. Sofern der Pfosten-Freimäher direkt an der Befestigungsvorrichtung für den oder die anderen Mähköpfe, beispielsweise dem Frontrahmen, angeordnet ist, so ist eine Befestigung auf der vom vordersten Mähkopf zum Randstreifen hin abgewandten Befestigungsvorrichtung zu empfehlen, entweder an einer festen Position, oder in Querrichtung verschiebbar.
  • Auch eine Befestigung an der Befestigungsvorrichtung seitlich außerhalb, zum Randstreifen hin, des vordersten, also ersten, Mähkopfes ist möglich.
  • Wenn der Auslegerarm für den Pfosten-Freimäher nicht direkt, sondern indirekt an der Befestigungseinheit angeordnet ist, ist eine Befestigung am Auslegerarm des Mähkopfes, insbesondere des ersten, am weitesten vorne und an der Straßenseite mähenden, Mähkopfes zu bevorzugen. Der Auslegerarm des Freimähers strebt dann vom Auslegerarm dieses Mähkopfes ab und wird relativ zu diesem, und nicht relativ direkt zum Trägerfahrzeug, in der Seitenlage, im Längsversatz und gegebenenfalls auch in der Höhenlage eingestellt.
  • Der Auslegerarm für den Pfosten-Freimäher besteht aus vorzugsweise nur zwei gelenkig miteinander verbundenen Teil-Armen und greift an der Mähvorrichtung des Freimähers möglichst knapp oberhalb der Mähvorrichtung an, um die frei nach oben abstehende Bauhöhe des Freimähers vor allem in dessen Transportstellung zu reduzieren.
  • Der Freimäher, der einen etwa z.B. sichelförmigen Tragarm und eine an dessen freiem Ende angeordnete Mähvorrichtung umfasst, wird in der Transportstellung vorzugsweise so abgelegt, dass sich – bei einem Frontmähgerät – die Mähvorrichtung des Freimähers am weitesten links, also auf der vom zu mähenden Randstreifen entfernten, Seite des Trägerfahrzeuges befindet, von dort aus der Sichelarm zur linken Seite hin abstrebt und sich insbesondere um den nach oben aufragenden Auslegerarm für einen der Mähköpfe, insbesondere den zweiten, äußeren und hinteren, Mäharm, herum erstreckt, so dass sich der aus zwei dann annähernd senkrecht stehenden Teilarmen in die Transportstellung vertikal zusammengeklappte Freimäher-Auslegerarm im wesentlichen vertikal stehend vor dem rechten Bereich des Trägerfahrzeuges aufragt oder gar vor dessen rechter Aussenkante aufragt, ohne vorzugsweise über die rechte Aussenkante des Trägerfahrzeuges vorzustehen.
  • Je nach Ausbildung der Gelenke des Freimäher-Auslegerarmes kann der Auslegerarm im Transportzustand auch so flach liegend vor bzw. oberhalb der Befestigungseinheit, insbesondere dem Frontrahmen, insbesondere bei der beschriebenen Transportposition der Mähvorrichtung des Freimähers, abgelegt werden, dass er nicht über die Höhe der Unterkante der Frontscheibe des Trägerfahrzeuges aufragt. Der Pfosten-Freimäher wird dabei mittels der gleichen Energieart, vorzugsweise mittels Hydrauliköl, angetrieben wie der erste Mähkopf, und die zentrale Steuerung für das Mähgerät, also Antrieb und Positionierung des mindestens ersten Mähkopfes, steuert auch den Pfosten-Freimäher.
  • Die Steuereinheit umfasst dabei Steuerelemente für die Querposition des ersten Mähkopfes sowie vorzugsweise ein Betätigungselement für die Querposition des Pfosten-Freimähers relativ zum ersten Mähkopf. Die Steuerung umfasst ferner wenigstens ein Betätigungselement, insbesondere ein Betätigungselement für jede Arbeitseinheit (jeden Mähkopf sowie den Pfosten-Freimäher) zum Verbringen von der Arbeitsstellung, die zum Mähen eingenommen wird, in die Transportstellung und zurück, so dass gegebenenfalls mit einem einzigen Betätigungselement alle Arbeitseinheiten auf einmal, gegebenenfalls in definierter zeitlicher Reihenfolge, von der Arbeitsstellung in die Transportstellung verbracht werden können und umgekehrt.
  • Damit ein Randstreifen neben der Straße, in dem Leitpfosten in etwa gleichen Längsabständen, und jeweils etwa dem gleichen Querabstand zum seitlichen Rand der Straße, angeordnet sind, in einem Durchgang gemäht werden kann, ist in der Arbeitsstellung (Mähstellung) die Mähbreite des Freimähers so eingestellt, dass sie sich mit geringfügiger seitlicher Überlappung an die Aussenkante der Arbeitsbreite des ersten Mähkopfes, welcher den Bereich zwischen seitlichem Rand der Straße und dem Leitpfosten mäht, anschließt und in Längsrichtung sich hinter diesem ersten Mähkopf befindet.
  • Sofern ein zweiter Mähkopf vorhanden ist, läuft dieser in Mähstellung wiederum in Längsrichtung hinter dem Pfosten-Freimäher, und in Querrichtung wiederum mit seiner Mähbreite – mit geringfügiger Überlappung – aussen anschließend an den äusseren Rand des Freimähers.
  • Dadurch wird sichergestellt, dass im Längenbereich zwischen den Leitpfosten eine in Querrichtung durchgehende Breite bestehend aus der Arbeitsbreite des ersten Mähkopfes, des Pfosten-Freimähers und des zweiten Mähkopfes sowie gegebenenfalls weiterer Mähköpfe gemäht wird.
  • Damit bei Auftreffen des Randstreifen-Mähgerätes, also insbesondere des Freimähers, auf einen z.B. Leitpfosten das automatische Freimähen um den Leitpfosten herum stattfindet, muss die Querposition des Pfosten-Freimähers des Mäh gerätes so gesteuert werden, dass das Hindernis, z.B. der Leitpfosten, auf den Breitenbereich des Freimähers in seiner normalen Mähstellung trifft und zwar
    • – in dessen linker, also dem Trägerfahrzeug zugewandten, Hälfte, da ansonsten die Auslenkung des Freimähers in der gewünschten Art und Weise um das Hindernis herum nicht erfolgen würde und
    • – vorzugsweise ohne dass das Hindernis in die Arbeitsbreite des weiter innen mähenden ersten Mähkopfes hinein ragt, also insbesondere so, dass sich die Breite des Hindernisses vollständig innerhalb der Mähbreite des Freimähers in dessen normaler Mähposition befindet, da sonst Kollisionen zwischen dem ersten Mähkopf und dem Leitpfosten möglich wären.
  • Sofern der Breitenbereich des ersten und gegebenenfalls eines zweiten Mähkopfes relativ zum Pfosten-Freimäher eingestellt und von der Steuerung automatisch beibehalten wird, kann im Arbeitseinsatz auf zweierlei Art und Weise vorgegangen werden: Entweder der Fahrer des Arbeitsfahrzeuges lenkt – bei feststehendem Querabstand des Pfosten-Freimähers zum Trägerfahrzeug – das Trägerfahrzeug so, dass Hindernisse wie etwa die Leitpfosten wie vorbeschrieben auf den Mähbereich des Freimähers – der natürlich auch im Längenbereich zwischen solchen Hindernissen angetrieben wird und mäht – auftrifft, oder der Fahrer lenkt das Trägerfahrzeug entsprechend den Gegebeneheiten der Straße möglichst weit rechts am Rand der Straße, während er oder ein Beifahrer entsprechend den auftauchenden Hindernissen im Randstreifen den seitlichen Relativabstand des Pfosten-Freimähers zum Trägerfahrzeug mittels Betätigungselement der Steuerung verstellt, damit die Hindernisse in der oben beschriebenen Art und Weise auf den Breitenbereich des Pfosten-Freimähers auftreffen. Die Lage der Mähbereiche der anderen Mähköpfe wird dabei analog von der Steuerung mit verstellt.
  • Letztere Vorgehensweise ist zu bevorzugen, da hierdurch der Fahrer nicht gezwungen wird, entsprechend der Querposition von Leitpfosten, Verkehrsschildern etc. mit dem Arbeitsfahrzeug Schlangenlinien auf der Straße zu fahren und dadurch den übrigen Verkehr zu gefährden.
  • Der Freimäher besteht aus einem eine horizontale Komponente aufweisenden, insbesondere vollständig horizontal liegenden, Tragarm, der am einen Ende schwenkbar um eine vertikale Achse gelagert ist, die sich z.B. am vorderen Ende des Freimäher-Auslegerarmes befindet. Die eigentliche Mähvorrichtung des Pfosten-Freimähers befindet sich am anderen freien Ende dieses Tragarmes, und besteht z.B. aus einem in einer horizontalen oder annähernd horizontalen Ebene rotierenden Schneidmittel, etwa einem Mähfaden aus Kunststoff oder Stahldraht. Der Tragarm ist in der Aufsicht betrachtet gekrümmt ausgebildet, und liegt in der normalen Mähposition, also ohne Kontakt mit einem Hindernis so, dass angrenzend an die vertikale Achse der Tragarm wenigstens eine Erstreckungskomponente quer zur Arbeitsrichtung und angrenzend an die Mähvorrichtung eine Komponente wenigstens in Arbeitsrichtung aufweist, wobei sich der Tragarm von hinten, insbesondere von hinten aussen, an die Mähvorrichtung annähert.
  • Als Tastmittel für das Erfassen eines ankommenden Hindernisses dient einerseits die nach vorne und innen gerichtete, gekrümmte Innenkante dieses Tragarmes und andererseits die Umfangskante eines entsprechend dem Durchmesser des Schneidmittels kongruent über dem Schneidmittel angeordneten Tastscheibe, sowie der gerundete Übergangsbereich zwischen Tastscheibe und Innenkante.
  • Durch diese Gestaltung wird bei Anlaufen eines Hindernisses gegen diejenige Hälfte der Vorderkante der Tastscheibe, die zum Tragarm hinweist, eine Auslenkung des gesamten Tragarmes samt Mähvorrichtung um die vertikale Schwenkachse herum bewirkt, also eine Verlagerung der Mähvorrichtung zunächst bezüglich des Trägerfahrzeuges und damit auch des Hindernisses radial nach aussen, so dass die Mähvorrichtung zunächst auf der Aussenseite des Hindernisses herumgeführt wird bis zu dessen Vorderseite, und dabei diesen Bereich freimäht, bei Weiterbewegung des Freimähers, also z.B. dessen Schwenkachse, in Arbeitsrichtung nach vorne. Durch weitere Bewegung in dieser Richtung wird durch Entlanggleiten des Hindernisses entlang der Kante der Tastscheibe und anschlie ssend die Innenkante des Tragarmes die Mähvorrichtung um den hinteren Bereich des Hindernisses herum geführt.
  • Durch eine Federbeaufschlagung des Tragarmes in Richtung normale Mähposition – in seiner Schwenkstellung relativ zur vertikalen Schwenkachse – gleitet anschließend die Mähvorrichtung entlang der Innenkante des Hindernisses nach vorne und mäht diesen Bereich frei einschließlich den Bereich unmittelbar vor dem Hindernis, bevor es durch weiteres Zurückverschwenken um seine vertikale Achse wiederum seine normale Mähstellung einnimmt, die insbesondere durch einen Anschlag vorgegeben wird.
  • Dabei ist von Bedeutung, dass der Tragarm – zumindest am Ansatz an die Mähvorrichtung – wesentlich schmaler als der Durchmesser der Mähvorrichtung selbst ausgebildet ist, und maximal etwa ¼ der Breite der Mähvorrichtung beträgt, da der Überstand der Mähvorrichtung über die Innenkante des Tragarmes erst das Freimähen des Bereiches vor dem Hindernis, nämlich zu Beginn des Umrundens des Hindernisses durch die Mähvorrichtung, ermöglicht.
  • Aus dem gleichen Grund ist es zu bevorzugen, dass der Tragarm von der Mähvorrichtung in der normalen Mähstellung aus nicht direkt nach hinten, sondern nach hinten aussen, also unter einem positiven Winkel zur Arbeitsrichtung, abstrebt.
  • Aus dem gleichen Grund sollte auch in der normalen Mähstellung die Aussenkante des Arbeitsbereiches des Freimähers mindestens so weit aussen liegen wie die Innenkante des Arbeitsbereiches des Pfosten-Freimähers, wenn sich dieser gegenüber seiner Schwenkachse in der am weitesten bezüglich der Schwenkachse aussen befindlichen Position, also quer ab von dieser Schwenkachse, befindet, da nur so sichergestellt werden kann, dass keine ungemähten Flächen verbleiben zwischen dem ringförmig freigemähten Bereich um einen z.B. Leitpfosten herum und dem normalen Mähbereich in Längsrichtung zwischen solchen Leitpfosten.
  • Dies kann unter anderem bedingen, dass der mindestens mögliche Schwenkwinkel des Freimähers zwischen seiner normalen Mähposition und der maximal durch ein Hindernis ausgelenkten Schwenkstellung mindestens 110°, vorzugsweise 130° beträgt.
  • Da die Mähvorrichtung in die normale Mähstellung, vorzugsweise gegen einen diesbezüglichen Anschlag, mittels Vorspannkraft, insbesondere mittels Federkraft, vorgespannt ist, bewirkt diese Vorspannkraft auch ein Zurückschwenken der Mähvorrichtung nach Freiwerden von einem Hindernis in die normale Mähstellung.
  • Dieses Zurückverschwenken kann – je nach Höhe der Vorspannkraft – so schnell vor sich gehen, dass bei dieser Bewegung ein zuverlässiges Mähen des Mähgutes nicht mehr möglich ist. Vorzugsweise wird deshalb eine Dämpfungsvorrichtung zwischen Tragarm und vertikaler Schwenkachse vorgesehen, die dieses Zurückverschwenken verlangsamt. Vorzugsweise kann der Grad der Dämpfung verstellt, insbesondere automatisch in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Trägerfahrzeuges in Arbeitsrichtung, verstellt werden, was vor allem bei Ausbildung der Dämpfung als hydraulische Vorrichtung mittels einer hydraulischen Drossel möglich ist und/oder indem von der zentralen Steuerung und Hydraulik des Trägerfahrzeuges ein Steuerdruck erzeugt wird, der sich in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit und/oder der Motordrehzahl des Trägerfahrzeuges ändert und zur Verstellung der Dämpfungswirkung der Dämpfungsvorrichtung benutzt wird.
  • Die vertikale Achse, um welche der Tragarm mit der Mähvorrichtung des Freimähers verschwenkt wird, befindet sich dabei am vorderen Ende eines Freimäher-Auslegerarmes des Mähgerätes, der wie üblich aus mehreren gelenkig miteinander verbundenen und in ihrer Relativlage zueinander mittels Hydraulikzylinder beeinflussbaren Teilarmen besteht, und zwar vorzugsweise an dessen vorderem freien Ende.
  • Das vordere freie Ende des Auslegerarmes greift dabei vorzugsweise möglichst knapp oberhalb des freien Endes am Tragarm der Mähvorrichtung an, und vorzugsweise steht kein Teil des Freimähers in Gegenrichtung zum Tragarm über die vertikale Schwenkachse und der sie realisierenden mechanischen Teile, insbesondere den Querschnitt des Auslegerarmes nahe an der Verbindungsstelle zum Tragarm, hinaus. Dies ist notwendig, um den Freimäher mit seiner Schwenkachse nahe entlang der Aussenkante von anderen Hindernissen, die nicht ummäht werden sollen, wie etwa den Stützen von Leitplanken, auf deren Aussenseite entlang führen zu können.
  • c) Ausführungsbeispiele
  • Eine Ausführungsform gemäß der Erfindung ist im folgenden anhand der Figuren beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1: ein an einem Trägerfahrzeug montiertes Randstreifen-Mähgerät in Mähstellung, in der Aufsicht und Frontansicht,
  • 2: das gleiche Mähgerät in der Transportstellung in Aufsicht und Seitenansicht, und
  • 3: ein gegenüber den 1 abgewandeltes Mähgerät in analogen Ansichten in der Mähposition,
  • 4a: den Pfosten-Freimäher ohne Auslegerarm in der Aufsicht in normaler Mähposition,
  • 4b: in Seitenansicht quer zur Fahrtrichtung 10 betrachtet,
  • 4c: den Pfosten-Freimäher in der Seitenansicht,
  • 5: die einzelnen Bewegungszustände des Pfosten-Freimähers beim Freimähen um einen Pfosten herum.
  • Wie die 13 zeigen, ist als Trägerfahrzeug ein Arbeitsfahrzeug 7 verwendet, welches hinter der Fahrerkabine 6 eine Ladefläche 5 aufweist. An bzw. vor der vorderen Stoßstange 24, oder auch anstelle dieser Stoßstange 24 ist ein Frontrahmen 8 montiert, an dem drei Auslegerarme 3, 4, 152 für den inneren Mähkopf 2a bzw. äußeren Mähkopf 2b bzw. den Pfosten-Freimäher 120 befestigt sind.
  • Der Auslegerarm 3 für den inneren Mähkopf 2a ist dabei fest am äußersten Punkt 23 der rechten Seite der Versatzschiene 11, die das vordere Ende des Frontrahmens 8 bildet, unverschiebbar entlang der Versatzschiene 11 befestigt. Ein Ummontieren von der linken zur rechten Seite der Versatzschiene 11 ist jedoch in aller Regel möglich. Der Auslegerarm 3 ist bzgl. des Befestigungspunktes am Frontrahmen 8 sowohl in der Horizontalen als auch in der Vertikalen verschwenkbar, weist einen mittleren parallelogrammartigen oder teleskopierbaren Abschnitt 17 auf, und ausreichend Gelenkstellen, um den am freien Ende des Auslegerarmes 3 befestigten inneren Mähkopf 2a in die gewünschte Position und Winkellage bzgl. des Arbeitsfahrzeuges 7 zu bringen und zu halten. Die Betätigung der Verstellung des Auslegerarmes und vorzugsweise auch des rotatorischen Antriebes z.B. der Mähwelle der Arbeitsköpfe geschieht vorzugsweise hydraulisch.
  • Wie besser in der Frontansicht der 1b zu erkennen, weist der innere, also bzgl. der Straße 20 und damit des Arbeitsfahrzeuges 7 näher neben der Seitenkante des Arbeitsfahrzeuges bzw. der Straße arbeitende, Mähkopf 2a einen wesentlich geringeren Durchmesser auf, beispielsweise aufgrund anderer Mähtechnik, als der anderen Mähkopf 2b. Entsprechend ist auch der Durchmesser der beiden Mähkopfgehäuse unterschiedlich. Dies bewirkt insgesamt – bei gleicher Mähbreite – ein geringeres Gewicht des Mähkopfes 2a gegenüber demjenigen des Mähkopfes 2b und z.B das Unterfahren einer Leitplanke, und wegen der beim Mähkopf 2b wesentlich größeren seitlichen Auskragung auch eine entsprechend größere schwerere und stabilere Konstruktion des Auslegerarmes 4 für den äußeren Mähkopf 2b, sowohl hinsichtlich der einzelnen Segmente, also Turm 4a am Frontrahmen 8, erstes Segment 4b, zweites, insbesondere teleskopierbares Segment 4c und die zugehörigen Hydraulikzylinder 4', 4'' und 4'''.
  • Im Gegensatz zum Auslegerarm 3 für den inneren Mähkopf 2a ist der Auslegerarm 4 für den äußeren Mähkopf 2b entlang der Versatzschiene 11 des Frontrahmens 8 in Querrichtung 19 verfahrbar.
  • Wie die Aufsicht der 1a zeigt, sind die Arbeitsköpfe 2a, 2b in der Arbeitsstellung so positioniert, dass der äußere Arbeitskopf 2b sich noch vor dem Frontrahmen 8, zumindest jedoch noch vor der Fahrerkabine 6 des Arbeitsfahrzeuges 7 befindet, vorzugsweise mit einem genau im rechten Winkel zur Fahrtrichtung 10 in der Aufsicht verlaufenden Auslegerarm 4.
  • Der seitliche Versatz des äußeren Mähkopfes 2b ist so eingestellt, dass die zum Arbeitsfahrzeug 7 hinweisende, in der Regel linke Außenkante des Mähkopfes 2b gerade noch außerhalb der Straßen-Begrenzungspfosten 22 vorbei fahren kann, wenn das Arbeitsfahrzeug 7 exakt am Rand der Straße 20 oder in einem vorbestimmten Abstand zum Rand der Straße 20 gesteuert wird.
  • Demgegenüber ist der innere Mähkopf 2a so eingestellt, dass er sich in Längsrichtung vor dem äußeren Mähkopf 2b befindet, wobei der Seitenversatz so eingestellt ist, dass der Bereich von dem äußeren Rand der Straße 20 bis nahe zum inneren, also linken, Rand des Mähbereiches des äußere Mähkopfes 2b abgedeckt wird.
  • Die Höhensteuerung und Winkelstellung bzgl. der Horizontalen wird dadurch gesteuert, dass beide Mähköpfe 2a, 2b über eine Abtastwalze 13 bzw. 14, vorzugsweise am hinteren Ende des jeweiligen Mähkopfes, verfügen, die den Kontakt mit dem Untergrund 125 steuern kann.
  • In der Arbeitsstellung ist der vordere Mähkopf 2a bevorzugt leicht schräg, also nicht exakt rechtwinklig zur Fahrrichtung 10, eingestellt, so dass das außen liegende Ende in Fahrtrichtung etwas weiter hinten liegt als das innen liegende Ende, an welchem der Auslegerarm 3 angreift.
  • Der innere Mähkopf 2a kann über die bekannte Taststange 12 verfügen, die vor der Vorderkante des Mähkopfes schwenkbar nahe des inneren, linken Endes befestigt ist, und das Erreichen eines Hindernisses, beispielsweise der in Fahrtrichtung hinten liegenden Kante eines Tragpfostens für eine Leitplanke 30, registriert. Durch Betätigung der Taststange 12 wird dann ein zunehmendes Einklappen des Mähkopfes 2a um den Anlenkpunkt 18 am Auslegerarm 3 bewirkt, bis das Hindernis die Taststange 12 nicht mehr betätigt, also der Mähkopf 2a auf der Straßenseite das Hindernis, beispielsweise den Begrenzungspfosten 22, passieren kann. Unmittelbar anschließend klappt der Mähkopf 2a wieder in seine Arbeitsstellung zurück.
  • Diese Taststange und Auslenkung des ersten, vorderen Mähkopfes 2a ist jedoch eher die Ausnahme als die Regel. Regelmäßig zu erwartende Hindernisse wie etwa die Leitpfosten entlang der Straßen sollen vorzugsweise weder in den Mähbereich des vorderen Mähkopfes 2a noch in den des hinteren Mähkopfes 2b gelangen.
  • Statt dessen ist – wie am besten die Aufsicht der 1a zeigt – die Mähvorrichtung 127 des Pfosten-Freimähers 120 im Breitenbereich zwischen diesen Mähköpfen 2a, b angeordnet, und auch in Längsrichtung zwischen diesen positioniert.
  • Das gesamte Mähgerät 1 ist dabei so gesteuert, dass – vorzugsweise bei in der normalen Mähstellung, also ohne Auftreffen des Hindernisses – gleichbleibender Relativlage der Mähköpfe 2a und 2b zu dem Pfosten-Freimäher 120 ein z.B. Leitpfosten 22 auf die Mähvorrichtung 127 trifft und von dieser Mähvorrichtung 127 die unmittelbare Umgebung um einen solchen Pfosten 22 bei kontinuierlich vorwärts fahrenden Arbeitsfahrzeug 7 herum freigemäht wird, wie in den 5 im Detail dargestellt.
  • Wie 1b zeigt, ist der Pfosten-Freimäher 120 an einem Auslegerarm 152 befestigt, der aus zwei oder mehreren Teilarmen 152a, b bestehen kann, die gelenkig und mittels Hydraulikzylindern einstellbar in ihrer Relativlage zueinander sind und/oder wobei am hinteren Ende der Auslegearm um eine vertikale Klappachse 155 schwenkbar ist. Am vorderen Ende des Auslegerarmes ist der sichelförmige Tragarm 126 um eine vertikale Schwenkachse 150 am Auslegerarm 152 befestigt, der auch eine Höhenverstellung zulässt, wobei vorzugsweise unter der vertikalen Achse 150 der Pfosten-Freimäher 120 mittels einer Gleitkufe 124 oder einer Tastrolle auf dem Untergrund aufsitzt.
  • Am freien Ende des Tragarms 126 ist die Mähvorrichtung 127 mit in der Aufsicht kreisrundem Wirkbereich aufgrund eines rotierenden Mähfadens als Schneidmittel 129 angeordnet. Details werden anhand der 4 und 5 erläutert.
  • Die 1a und 1b zeigen, dass der Auslegerarm 152 mittels eines Schlittens 149 oder auch eines ortsfesten Befestigungsschuhs am Frontrahmen 8, insbesondere dessen Versatzschiene 11 fix, oder verfahrbar befestigt ist. In den 1a und 1b ist dies gegenüber dem Befestigungspunkt des Befestigungsschuhs 26 für den ersten Mähkopf 2a weiter innen liegend, zur Fahrzeugmitte hin, zwischen dem Befestigungsschuh 26 und dem Verschiebeschuh 25 für den zweiten Mähkopf 2b der Fall. Umgekehrt könnte die Befestigung dieses Auslegerarmes 152 auch in der äussersten rechten Position am Frontrahmen gegeben sein, bei dem gegenüber etwas weiter nach innen versetztem, insbesondere unmittelbar an den Schlitten 149 anschließendem, Befestigungsschuh 26 für den vorderen Mähkopf 2a.
  • Demgegenüber unterscheiden sich die analogen 3a, b dadurch, dass hier der Auslegerarm 152' für den Randstreifen-Freimäher 120 nicht direkt am Frontrahmen 8 befestigt ist, sondern am Auslegerarm 3 des ersten Mähkopfes 2a, also von diesem aus abzweigt, und insbesondere gegenüber diesem in seiner Relativlage ebenfalls wieder – wie auch die Teilarme des Auslegerarmes sonst – mittels Hydraulikzylinder in die gewünschte Relativlage bringbar ist.
  • Über den Auslegerarm 152 kann also neben der Winkelstellung des Auslegerarmes gegenüber der Fahrtrichtung auch die Höhenlage des Pfosten-Freimähers vorgegeben werden, und insbesondere – wie bei den anderen Mähköpfen auch – ein Verbringen von der in 1 und 3 dargestellten Mähstellung in die Transportstellung erreicht werden.
  • Die 2a und 2b zeigen das Mähgerät 1 in der Transportstellung: Der Befestigungsschuh 26, mit dessen Hilfe der Ausleger 3 des inneren Mähkopfes 2a fest an der Versatzschiene 11 befestigt ist, befindet sich nach wie vor in der äußersten rechten Position an der Versatzschiene 11.
  • Der Verschiebeschuh 25, an dem der Auslegerarm 4 für den äußeren Mähkopf 2b befestigt ist, ist in der Transportstellung vorzugsweise in die Mittelstellung bzgl. der Versatzschiene 11 und damit der Fahrzeuges 7 gefahren, während in der Mähstellung der 1a bzw. 1b außer der dort dargestellten Mittelstellung auch eine Positionierung am anderen, also vom Befestigungsschuh 23 abgewandten, linken Ende der Versatzschiene zwecks besserer Gewichtsverteilung möglich ist, wenn dies die Länge des Auslegerarms 4 zulässt.
  • In der Transportstellung der 2a, 2b ist der äußere Mähkopf 2b auf der Ladefläche 5, die in der Regel hinter dem Fahrerhaus 6 des Fahrzeuges 7 angeordnet ist, abgelegt mit Ausrichtung der Mähwelle dieses Mähkopfes 2b vorzugsweise in Fahrtrichtung 10 und der Mitte oder auf einer Seite der Ladefläche. Die übrigen Bereiche verbleiben dann als frei verfügbare Ladefläche. Der Auslegerarm 4 erstreckt sich dabei ebenfalls vorzugsweise entgegen der Fahrtrichtung 10 verlaufend über die Mitte des Fahrerhauses hinweg von dem vorderen Frontrahmen 8 zum auf der hinteren Ladefläche 5 abgelegten Mähkopf 2b, an dessen Mitte der Ausleger 4 angreift.
  • Der innere Mähkopf 2a ist dagegen an einer hierfür vorgesehenen Halterung, die Bestandteil des Frontrahmens 8 ist, so nahe wie möglich vor dem Frontrahmen 8 gehalten. Dabei ist ein gewisser Mindestabstand notwendig, der durch die frontseitige Auskragung des Verschiebeschuhs 25 vor der Frontschiene 11 bedingt wird. Der Auslegerarm 3 ist dabei hinsichtlich seines mittleren Abschnittes 17 eingefahren, und erstreckt sich zum Teil etwa in Fahrtrichtung 10 nach vorne und zum anderen Teil quer zur Fahrrchtung ebenfalls vor der Frontschiene 11 und damit parallel oberhalb des Mähkopfes 2a, welcher mit der Erstreckung seiner Mähwelle ebenfalls quer, also im rechten Winkel zur Fahrtrichtung 10, angeordnet ist, und dessen Anlenkpunkt 18a gegenüber dem freien vorderen Ende des Auslegerarmes 3 sich am linken Ende des Mähkopfes befindet.
  • Damit liegt auch in dieser Transportstellung der 2 der innere Mähkopf 2a so vor dem Arbeitsfahrzeug 7, dass sich die Taststange 12 noch vor der Front dieses Mähkopfes 2a befindet, und auch in der Transportstellung nach wie vor aktiv sein könnte, als Sicherheitsmerkmal, jedoch nicht zum Umgehen eines Hindernisses.
  • Damit ist in der Transportstellung zum einen das Gewicht der beiden Mähköpfe 2a, 2b auf vorderes und hinteres Ende des Arbeitsfahrzeuges 7 verteilt, und zusätzlich der Schwerpunkt des inneren und in Transportstellung vorderen Mähkopfes 2a nahe vor der frontseitigen Versatzschiene 11 gelegen, und dieser vordere Mähkopf 2a kann vom Fahrer des Fahrzeuges 7 beim Transportieren noch gut eingesehen und mein Rangieren überblickt werden.
  • Der Pfosten-Freimäher 120 ist in der Transportstellung ebenfalls im Frontbereich, also nahe am Frontrahmen 8, abgelegt.
  • Um die Sicht des Fahrers nicht zu behindern, kann dabei – wie in der Aufsicht der 2b zu erkennen – der sichelförmige Tragarm 26 vorne um den Turm 4a des Auslegerarmes 4 herum liegen, mit der Mähvorrichtung 25 auf der linken Seite des Turmes und dem Auslegerarm 152 rechts vom Turm, also nicht im Blickfeld des Fahrers.
  • Auf der Oberseite des Verschiebeschuhs 25 für den Tragarm 4 können spezielle, formschlüssig ausgebildete Ablagevorrichtungen für den Pfosten-Freimäher ausgebildet sein.
  • Der Auslegerarm 152 kann dann ohne nennenswerte Störung auf der rechten Seite des Frontrahmens relativ hoch, etwa bis zur Oberkante der Fahrerkabine 6, aufragen, in dem die Teilarme 152a, b annähernd vertikal nach oben weisen mit ihrem Gelenkpunkt dazwischen als annähernd höchstem Punkt des Auslegerarmes 152 in dieser Transportstellung.
  • Die 4a und b zeigen Details des Pfosten-Freimähers 120 in der Aufsicht sowie in der Seitenansicht, wobei in der Aufsicht der 4a der den Pfosten-Freimäher tragende Auslegerarm 152 aus Übersichtlichkeitsgründen weggelassen wurde.
  • Dabei bezeichnet 10 die Fahrtrichtung des nicht dargestellten Trägerfahrzeuges, also die Arbeitsrichtung, und 19 die hierzu lotrecht verlaufende Querrichtung. Auch die bezüglich des Pfosten-Freimähers 120 in der 4a angegebenen Begriffe "aussen und innen" beziehen sich auf dieses Arbeitsfahrzeug 7, wobei "aussen" die vom Trägerfahrzeug, und damit in der normalen Mähstellung der 4a auch bezüglich der vertikalen Schwenkachse 150, aussen liegende Seite bezeichnet, während "innen" die zum Trägerfahrzeug 7 und damit der Schwenkachse 150 hinweisende Seite meint.
  • Der Pfosten-Freimäher 120 besteht im wesentlichen aus dem bogenförmigen, sich über einen Winkelbereich von vorzugsweise mindestens 90° verlaufenden, horizontalen Tragarm 126, der an seinem vorderen freien Ende in die eigentliche Mähvorrichtung 127 übergeht. Diese besteht – wie am besten anhand der 4b zu erkennen – aus einer vertikal stehenden, drehend antreibbaren und damit rotierenden Welle 136, auf welcher wenigstens ein radial auskragendes Schneidmittel, hier eingezeichnet als Mähfaden 129, befestigt ist. Durch die schnelle Rotation des Mähfadens wird – wie an sich bekannt – das Mähgut abgetrennt.
  • Oberhalb des Mähfadens 129 befindet sich eine ebenfalls horizontal und parallel zur Drehebene des Mähfadens angeordnete Tastscheibe 130, deren Durchmesser – wie in 4a zu erkennen – gleich oder geringfügig größer als der Flugkreis des Mähfadens 129 ist.
  • Die antreibbare Welle 136 ragt nach unten aus einem Hydraulikmotor 128, der sich oberhalb der Tastscheibe 130 befindet, und fest am vorderen freien Ende des Tragarmes 126 angeordnet ist. Die Tastscheibe 130 ist vorzugsweise drehbar um die Vertikalachse hierzu befestigt.
  • Im Inneren des vorzugsweise als Hohlprofil ausgebildeten Tragarmes 126 verlaufen Hydraulikleitungen 131, 132 zur Versorgung des Motors 128, und von dort (nicht mehr dargestellt) entlang des Auslegerarmes 152 zum Arbeitsfahrzeug 7, beispielsweise dem dortigen Frontrahmen 8, und der dort untergebrachten zentralen Ölversorgung für das Mähgerät.
  • Am anderen Ende des Tragarmes 126 ist dieser um eine vertikale Schwenkachse 150 am freien vorderen Ende des Auslegerarmes 152 befestigt, der in der Lage ist, diese Schwenkachse 150 immer vertikal einzustellen.
  • In Verlängerung vorzugsweise der vertikalen Schwenkachse 150 nach unten befindet sich unterhalb des Tragarmes 126 eine Gleitkufe 124 zum Aufliegen auf den Untergrund 125 und damit der Höheneinstellung der Mähvorrichtung 127, die eine solche Höhe vorgibt, dass sich der Mähdraht 129 knapp über dem Untergrund 125 befindet, wofür vorzugsweise eine Höhenverstellung zwischen der Gleitkufe 124 und dem Rest des Freimähers vorhanden ist, beispielsweise über eine gelenkige Verbindung der Gleitkufe 124 an ihrem vorderen Ende gegenüber der Buchse, welche die vertikale Schwenkachse 150 realisiert und einer demgegenüber abgewandten hinteren Einstellschraube.
  • Wie die Aufsicht der 4a zeigt, weitet sich insbesondere der Querschnitt des Tragarmes 126, der in seinem Hauptteil eine gleichbleibende Breite von weniger als einem ¼ des Durchmessers der Mähvorrichtung 127 besitzt, an seinem Ende zur Mähvorrichtung hin keulenförmig auf, so dass seine Aussenkanten, insbesondere seine Innenkante 123, insbesondere knickfrei in der Aufsicht betrachtet in den Aussenumfang der unter oder über dem Tragarm 126 liegenden Tastscheibe 130 übergeht. Da vor allem entlang der Innenkante 123 des Tragarms 126 ein Hindernis wie etwa ein Pfosten 22 entlanggleiten muss, ist diese Innenkante, vor zugsweise auch die Aussenkante, mit einem Gleitbelag 122, etwa einem Kunststoffstreifen aus Teflon oder einem anderen gleitfähigen Kunststoff, belegt.
  • In der in 4a und auch 5a dargestellten normalen Mähstellung, also ohne Kontakt des Pfosten-Freimähers 120 mit einem Hindernis wie etwa einem Leitpfosten 22, ist der gebogene Tragarm 126 mit seiner in der Aufsicht konkaven Innenkante 123 nach vorne innen gerichtet angeordnet. Von der Schwenkachse 150 strebt der Tragarm 126 also in Querrichtung nach aussen und krümmt sich bogenförmig nach vorne, und strebt somit von hinten oder schräg aussen hinten gegen die Mitte der Mähvorrichtung 127, nämlich deren vertikale Welle 136 und der dort gelagerten Tastscheibe 130.
  • In diese normale Mähstellung wird der Tragarm 126 mittels der Kraft einer Feder 142 in 4a entgegen dem Uhrzeigersinn gepresst gegen einen dort nicht dargestellten Anschlag, in dem die Feder 142 eine Tastrolle 143 beaufschlagt, welche auf einer Kurvenscheibe 133 abrollt, die sich drehfest mit dem Tragarm 126 verbunden um die Schwenkachse 150 mitdreht, wenn der Tragarm 126 entgegen der Kraft dieser Vorspannung im Uhrzeigersinn um die Schwenkachse 150 herum verschwenkt wird, um eine immer gleiche Gegenkraft – unabhängig von der Auslenkung – auf die Feder 142 zu bewirken.
  • Wie die 4a und 4b zeigen, besteht die Kurvenscheibe 133 vorzugsweise aus dem konzentrisch um die Schwenkachse 150 aufragenden Rand eines topfförmigen Kurvenscheiben-Elementes, wobei die Höhe des Randes über den Umfang variiert. Die Tastrolle 143 ist um eine horizontale Achse drehend gelagert von oben her gegen den Rand der topfförmigen Kurvenscheibe gepresst mittels der ebenfalls vertikal von oben nach unten wirkenden Schraubenfeder 142, die in einem entsprechenden Gehäuse geführt ist und der Vorspannung mittels einer Spannschraube 144 eingestellt werden kann, welche gegenüber diesem Gehäuse 141 verschraubbar ist.
  • Auch eine rein radiale Einwirkung der Tastrolle gegen den äußeren Rand einer dann unrunden Kurvenscheibe wäre möglich, wobei dann das Gehäuse der Feder 142 radial knapp hinter dem Tragarm 126 nach außen ragen sollte.
  • An einem Punkt des Umfanges der Kurvenscheibe 133 findet der Übergang zwischen dem höchsten und dem tiefsten Punkt der Kontur in Form eines Absatzes statt, der gleichzeitig als Anschlag 147 für die Tastrolle 143 dient, welche die normale Mähstellung gemäss 4a und 4b vorgibt.
  • Die 5 zeigen den Ablauf beim Ummähen, also Freimähen, eines z.B. Leitpfostens 22 oder eines anderen pfostenartigen Hindernisses:
    Durch Vorwärtsbewegen des Pfosten-Freimähers 120 trifft dieser auf den Leitpfosten 22 auf, wobei der Kontaktpunkt für die richtige Funktion des Pfosten-Freimähers innerhalb des in Arbeitsrichtung 10 vordersten Punktes 140 der Kontur der Tastscheibe 130 liegen muss.
  • Der durch den Leitpfosten 22 gebotene Widerstand ist gross genug, um den – während der gesamten Zeit eingeschalteten – Pfosten-Freimäher gegen die Kraft der Feder 42 um die Schwenkachse 150 herum im Uhrzeigersinn auszulenken. Dadurch gleitet der Leitpfosten (5b) auf der Innenseite der Kontur der Tastscheibe 130 entlang. Bis der innerste Punkt 139 dieser Kontur erreicht ist, wird durch das Verschwenken des Tragarms 126 die Mähvorrichtung 127 weiter nach aussen bewegt.
  • Im weiteren Verlauf gleitet der Pfosten 22 entlang des Überganges zwischen Tastscheibe 130 und Tragarm 126 und dessen Innenkante 123, wodurch die Mähvorrichtung also den Bereich ausserhalb des Pfostens 22 überfährt und mäht, und letztendlich auch den Bereich in Arbeitsrichtung vor dem Posten 22 (5c) aufgrund der Tatsache, dass die Mähvorrichtung 127 als verbreiterter Kopf des Tragarms 126 von der Aussenseite her vor den Pfosten 22 gelangt aufgrund der Rückstellkraft der, Feder 42, die bis dahin eine Rück-Schwenkbewegung des Tragarmes 26 in Uhrzeigerrichtung um die Schwenkachse 150 bewirkt hat unter ständiger Anlage des Pfostens 22 an die Tastscheibe 130 bzw. Innenkante 123 des Tragarms 126.
  • Im weiteren Verlauf (5d) wird durch Vorwärtsbewegen des Pfosten-Freimähers 120, also dessen Schwenkachse 150, in Arbeitsrichtung 10 der Tragarm 126 durch den Pfosten 22, der weiter entlang der Innenkante 123 des Tragarms 126 entlang gleitet, wiederum im Uhrzeigersinn so weit ausgelenkt, bis (5e) der Kontaktpunkt zwischen Pfosten 22 und Innenkante 123 den in Fahrtrichtung 10 betrachtet am weitesten hinten liegende Punkt dieser Innenkante 123 bildet.
  • Durch weitere Vorwärtsbewegung des Pfosten-Freimähers 120 wird die Schwenkbewegung des Tragarms 126 im Uhrzeigersinn um die Schwenkachse 150 fortgesetzt, dabei gleitet der Pfosten 22 entlang der Innenkante 123 zurück in Richtung Tastscheibe 130 (5f) und anschliessend an deren Kontur entlang (5g), wobei sich die Tastscheibe 130 und damit auch die Mähvorrichtung 127 zurück entlang der Aussenseite des Pfostens 22, hinter dessen Rückseite herum bewegt und schliesslich (5a) durch die Rückstellkraft der Feder 42 entlang der inneren Seitenfläche des Pfostens 22 sich auf dessen Vorderseite bewegen kann.
  • Sobald der Pfosten-Freimäher ausser Kontakt mit dem Pfosten 22 gerät, wird der Freimäher durch die Kraft der Feder 142 gegen den Uhrzeigersinn (5h) in seine Ausgangslage (die normale Mähstellung) zurückverschwenkt.
  • 1
    Randstreifen-Mähgerät
    2a, b
    Mähkopf (innerer/ äu
    ßerer)
    3
    Auslegerarm (2a)
    4
    Auslegerarm (2b)
    5
    Ladefläche
    6
    Fahrerkabine
    7
    Arbeitsfahrzeug
    8
    Frontrahmen
    9
    Befestigungspunkt
    10
    Fahrtrichtung
    11
    Versatzschiene
    12
    Taststange
    13
    Abtastwalze
    14
    Abtastwalze
    16a, b
    Mähwelle
    17
    teleskopierbarer Abschnitt
    18
    Anlenkpunkt
    19
    Querrichtung
    20
    Straße
    21
    Randstreifen
    22
    Leitpfosten
    23
    äußerer Punkt
    24
    Stoßstange
    25
    Verschiebeschuh
    26
    Befestigungsschuh
    27
    Ablageschiene
    120
    Pfosten-Freimäher
    122
    Gleitbelag
    123
    Innenkante
    124
    Gleitkufe
    125
    Untergrund
    126
    Tragarm
    127
    Mähvorrichtung
    128
    Hydraulikmotor
    129
    Mähfaden
    130
    Tastscheibe
    131
    Hydraulikleitung
    132
    Hydraulikleitung
    133
    Kurvenscheibe
    135
    Schrauben
    136
    Welle
    137
    Träger
    139
    innerster Punkt
    140
    vorderster Punkt
    141
    Gehäuse
    142
    Feder
    143
    Tastrolle
    144
    Spannschraube
    145
    Stempel
    146
    Kugellager
    147
    Anschlag
    148
    Hydraulik – Zylinder
    149
    Schlitten
    150
    Schwenkachse
    151
    Zwischenwinkel
    152
    Auslegearm
    154
    Zwischenwinkel
    155
    Klappachse

Claims (44)

  1. Randstreifen-Mähgerät mit – wenigstens einem ersten Mähkopf (2a), der an einem ersten Auslegerarm (3) befestigt ist, – wobei der Auslegerarm (3) an dem vom Mähkopf (2a) abgewandten Ende an einer Befestigungseinheit (8) angeordnet ist, die dem Befestigen an einem Trägerfahrzeug (7) dient und – einem Pfosten-Freimäher (120), dadurch gekennzeichnet, dass der Pfosten-Freimäher (120) direkt oder indirekt an derselben Befestigungseinheit (8) angeordnet ist.
  2. Mähgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Pfosten-Freimäher (120) an dem freien Ende eines Freimäher-Auslegerarmes (152) angeordnet ist, der in seiner normalen Mähstellung gegenüber der Fahrtrichtung (10) des Trägerfahrzeuges (7) bei einem Frontmähgerät schräg nach vorne ragt und bei einem Heckmähgerät schräg nach hinten ragt.
  3. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass der Freimäher-Auslegerarm (152) insbesondere gegenüber der Befestigungseinheit (8) an seinem hinteren Ende um eine vertikale Klapp-Achse (155, 155'), insbesondere mittels eines Hydraulik-Zylinders (147), in der Aufsicht in eine definierte Winkelstellung gegenüber der Fahrtrichtung (10) verlagerbar und insbesondere in eine von der Klappachse (150) nach Innen, also vom Randstreifen weg, ragende Transportstellung verschwenkbar ist.
  4. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Freimäher-Auslegerarm (152) auf einem Schlitten (149) angeordnet ist, der gegenüber der Befestigungseinheit (8), insbesondere einer Querschiene (11) der Befestigungseinheit (8), quer zur Arbeitsrichtung (10) verfahrbar und/oder fixierbar ist.
  5. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Freimäher-Auslegeramt (152) am Befestigungsschuh (26) oder dem Auslegerarm (3) des ersten Mähkopfes (2a), insbesondere bei einem ersten und zweiten Mähkopf dem des weiter innen und weiter vorne mähenden ersten Mähkopfes (2a), befestigt ist.
  6. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb des Pfosten-Freimähers (120) mit der gleichen Energieart betrieben wird wie der wenigstens eine erste Mähkopf (2a), insbesondere mittels Hydraulikmedium, und die Energiezufuhr für den Pfosten-Freimäher (120) zusammen mit der Energiezufuhr zum wenigstens ersten Mähkopf (2a) zusammen ein- und ausgeschaltet wird.
  7. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine zentrale Steuerung für das gesamte Mähgerät einschließlich wenigstens einem ersten Mähkopf (2a) und dem Pfosten-Freimäher (120), vorhanden ist, und einzelne Funktionen, insbesondere die Höheneinstellung, mittels eines gemeinsamen Betätigungselementes gemeinsam betätigt werden kann.
  8. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der normalen Mähstellung sich die Mähbreite des Pfosten-Freimähers (120) sich – ggf. mit geringfügiger Überlappung in Querrichtung (19) – seitlich an der Außenseite an die Arbeitsbreite des wenigstens einen ersten Mähkopfes (2a) anschließt.
  9. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Mähgerät einen zweiten Mähkopf (2b) umfasst der an einem zweiten Auslegerarm (4) befestigt ist und in der normalen Mähstellung sich mit seiner Arbeitsbreite in Querrichtung (19) seitlich – insbesondere ohne Überlappung- außerhalb der Arbeitsbreite des ersten Mähkopfes angeordnet ist dadurch gekennzeichnet, dass der Pfosten-Freimäher (120) so angeordnet ist, dass sich dessen Arbeitsbreite in Querrichtung (19) zwischen der Arbeitsbreite des ersten (2a) und zweiten (2b) Mähkopfes – ggf. mit jeweils geringfügiger seitlicher Überlappung – in der normalen Mähstellung befindet.
  10. Pfosten-Freimäher (120), insbesondere als Bestandteil eines Mähgerätes gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, mit – einer Mähvorrichtung (127) die am freien Ende eines Tragarmes (126) angeordnet ist, – wobei der Tragarm (126) um eine vertikale Achse (150) schwenkbar an einem Tragmittel angeordnet ist und – der Tragarm (126) in der Aufsicht gekrümmt so ausgebildet ist, dass er in der normalen Mähposition in dem an der Mähvorrichtung (127) angrenzenden Abschnitt eine Erstreckungskomponente in Fahrtrichtung (10) aufweist und in dem an dem Tragmittel angrenzendem Abschnitt eine Erstreckungskomponente quer zur Fahrtrichtung (10), dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (126) einschließlich der Mähvorrichtung (127) in der normalen Mähstellung entgegen der Fahrtrichtung (10) in eine definierte Schwenkstellung, insbesondere gegen einen Anschlag, durch Stellmittel in der normalen Mähposition vorgespannt ist.
  11. Pfosten-Freimäher (120), insbesondere als Bestandteil eines Mähgerätes gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Mähvorrichtung (127) die am freien Ende eines Tragarmes (126) angeordnet ist, – wobei der Tragarm (126) um eine vertikale Achse (150) schwenkbar an einem Tragmittel angeordnet ist, und – der Tragarm (126) in der Aufsicht gekrümmt so ausgebildet ist, dass er in der normalen Mähposition in dem an der Mähvorrichtung (127) angrenzenden Abschnitt eine Erstreckungskomponente in Fahrrichtung (10) aufweist und in dem an dem Tragmittel angrenzendem Abschnitt eine Erstreckungskomponente quer zur Fahrtrichtung (10), dadurch gekennzeichnet, dass die Mähvorrichtung (127) Erfassungsmittel (130) zum Erfassen eines Hindernisses in Fahrtrichtung (10) vor der Mähvorrchtung (127) umfasst.
  12. Pfosten-Freimäher (120), insbesondere als Bestandteil eines Mähgerätes gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Mähvorrichtung (127) die am freien Ende eines Tragarmes (126) angeordnet ist, – wobei der Tragarm (126) um eine vertikale Achse (150) schwenkbar an einem Tragmittel angeordnet ist, und – der Tragarm (126) in der Aufsicht gekrümmt so ausgebildet ist, dass er in der normalen Mähposition in dem an der Mähvorrichtung (127) angrenzenden Abschnitt eine Erstreckungskomponente in Fahrtrichtung (10) aufweist und in dem an dem Tragmittel angrenzendem Abschnitt eine Erstreckungskomponente quer zur Fahrtrichtung (10), dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (126) wenigstens am Ansatz an die Mähvorrichtung (127) in der Querrichtung (19) wesentlich schmaler, insbesondere maximal ¼ so breit, wie die Mähvorrichtung (127), ausgebildet ist.
  13. Pfosten-Freimäher (120), insbesondere als Bestandteil eines Mähgerätes gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, mit – einer Mähvorrichtung (127) die am freien Ende eines Tragarmes (126) angeordnet ist, – wobei der Tragarm (126) um eine vertikale Achse (150) schwenkbar an einem Tragmittel angeordnet ist, und – der Tragarm (126) in der Aufsicht gekrümmt so ausgebildet ist, dass er in der normalen Mähposition in dem an der Mähvorrichtung (127) angrenzenden Abschnitt eine Erstreckungskomponente in Fahrtrichtung (10) aufweist und in dem an dem Tragmittel angrenzendem Abschnitt eine Erstreckungskomponente quer zur Fahrtrichtung (10), dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (126) in der normalen Mähstellung in Fahrtrichtung (10) auf die Mähvorrichtung (127) trifft oder unter einem positiven, also von der Arbeitsrichtung aus vom Trägerfahrzeug wegweisenden, Zwischenwinkel (154).
  14. Pfosten-Freimäher, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm in seinem Querabstand zum Trägertahrzeug (7) einstellbar ist.
  15. Pfosten-Freimäher, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der normalen Mähstellung die Außenkante des Arbeitsbereiches des Pfosten-Freimähers (120) mindestens soweit außen liegt wie die Innenkante des Arbeitsbereiches des Pfosten-Freimähers (120), wenn sich dieser gegenüber der Schwenkachse (150) des Tragarmes (126) in der am weitesten außen befindlichen Position, also im rechten Winkel zur Fahrtrichtung (10), befindet.
  16. Pfosten-Freimäher, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der normalen Mähposition der Tragarm (126) von der Schwenkachse (150) aus im daran angrenzenden Bereich im rechten Winkel zur Fahrtrichtung (10) von der Schwenkachse (150) aus abstrebt und gegen die Mähvorrichtung (127) in einem positiven Winkel (151) von mindestens 10°, insbesondere mindestens 30°, zur Fahrtrichtung (10) von aussen her mündet.
  17. Pfosten-Freimäher, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (126) im Verlauf seiner Innenkante keinen Knick aufweist.
  18. Pfosten-Freimäher, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die in Fahrtrichtung betrachtete Breite des Arbeitsbereiches der Mähvorrichtung (127) so groß gewählt ist, dass der Schwenkwinkel des Freimähers (120) zwischen der normalen Mähposition und der maximalen Auslenkung entgegen der normalen Mähposition durch ein Hindernis mindestens 110°, insbesondere mindestens 130° beträgt.
  19. Pfosten-Freimäher, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dämpfungsvorrichtung nach Auslenkung des Tragarmes (126) aus der normalen Mähposition durch ein Hindernis nach Freiwerden vom Hindernis das Zurückschwenken des Tragarmes (126) in die normale Mähposition mittels verlangsamt.
  20. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) der Abschnitt des Tragarmes (126) mit der Erstreckungskomponente in Arbeitsrichtung sich an das Mähwerk (127) anschließt.
  21. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) der an das Mähwerk (127) sich anschließende Abschnitt des Tragarmes (126) in Arbeitsrichtung oder unter einem positiven, von der Arbeitsrichtung aus vom Tragmittel wegweisenden, Zwischenwinkel (154) vom Mähwerk (127) abstrebt.
  22. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) das Erfassungsmittel (130) und die Stellmittel ausschließlich mechanisch miteinander wirkverbunden sind.
  23. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) der Tragarm (126) in der Aufsicht betrachtet, insbesondere in dem unmittelbar am Mähwerk (127) angrenzenden Bereich, deutlich schmaler, insbesondere wenigstens um den Faktor drei, insbesondere wenigstens um den Faktor fünf, schmaler ausgebildet ist als der Durchmesser des Mähwerkes (127).
  24. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) Stellmittel zum Einstellen des Querabstandes zwischen dem Mähwerk (127) und der vertikalen Achse, insbesondere durch Einstellen der Schwenkposition des Tragarmes (126) um die vertikale Achse, abhängig von dem Erfassungszustand der Erfassungsmittel (130) vorgesehen sind.
  25. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) der Tragarm (126) einen im wesentlichen horizontalen Abschnitt aufweist.
  26. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) in der Aufsicht betrachtet der Tragarm (126), vozugsweise in Arbeitsrichtung, gekrümmt ist.
  27. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) die Erfassungsmittel Tastmittel (126, 130) zum Abtasten des Mähbereichs auf Hindernisse aufweisen.
  28. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) die Abtastmittel eine Tastscheibe (130) aufweisen.
  29. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) die Abtastmittel einen Tastarm (126) aufweisen.
  30. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) der Tragarm (126) der Tastarm (126) ist.
  31. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) die Stellmittel das Mähwerk (127) in einem Nichterfassungzustand eines Hindernisses in die Normalposition stellen.
  32. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) das Mähwerk (127) zusammen mit dem Tragarm (126) vom Vorspannmittel (140) vorgespannt wird in eine Schwenkrichtung des Tragarmes (126) gleichlaufend mit der Arbeitsrichtung.
  33. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch beim Pfosten-Freimäher (120) Vorspannmittel (140) zum Vorspannen des Mähwerks (127) in die Normalposition.
  34. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) die Vorspannkraft einstellbar ist.
  35. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) die Stellmittel ein Getriebe oder eine Kurvenscheibe (133) aufweisen.
  36. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch beim Pfosten-Freimäher (120) eine Führung (124) zum Einstellen eines vorbestimmten Abstandes des Mähwerkes (127) vom Boden (125) vorhanden ist.
  37. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) die Führung einen Führungsschlitten (124) oder eine Führungsrolle aufweist.
  38. Mähgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Pfosten-Freimäher (120) das Mähwerk (127) rotierende, insbesondere horizontal rotierende, Schneidmittel (129) aufweist, vorzugsweise einen Mähfaden (129), Mähmesser oder eine Mähscheibe.
  39. Verfahren zum Freimähen eines Hindernisses, insbesondere eines Leitpfostens, mittels einer in Arbeitsrichtung im wesentlichen gerade gegen das Hindernis herangeführten Mähvorrichtung mit einem Mähwerk (127), welches mit einem in der Aufsicht betrachtet konkav in Arbeitsrichtung nach vorne offenen gekrümmten Tragarm an einer vertikalen Achse schwenkbar gelagert ist und in der Normalposition, vor Kontaktieren des Hindernisses, schräg vor der vertikalen Achse steht, mit folgenden Schritten: – Kontaktieren des Erfassungsmittels (130) der Mähvorrichtung durch das Hindernis an einer Stelle, die vom vordersten Punkt der Kontur des Erfassungsmittels zur Innenseite hin versetzt ist, – Weiterführender Mähvorrichtung in Arbeitsrichtung gegen das Hindernis und dadurch Verschwenken des Tragarmes entgegen der Arbeitsrichtung, so dass das Mähwerk (127) am vorderen Ende des Tragarmes außen am Hindernis vorbeigeführt wird, – Kontaktieren der nach vorne gerichteten Innenkontur des konkaven Tragarmes (126) durch das Hindernis und Entlanglaufen des Kontaktpunktes entlang des Tragarmes von dem Mähwerk (127) weg unter gleichzeitiger erneuter Verschwenkung des Tragarmes (126) entgegen der Arbeitsrichtung, bis das Mähwerk (127) um die Rückseite des Hindernisses herum gezogen ist und auf der Innenseite des Hindernisses vorbei sich nach vorne bewegen kann unter gleichzeitiger Verschwenkung des Tragarmes (126) in Arbeitsrichtung nach vorne und – Nachaußen schwenken des Mähwerkes (127) entlang der Vorderseite des Hindernisses, bis Mähwerk (127) und Tragarm (126) wieder die Normalposition eingenommen haben.
  40. Verfahren zum Mähen eines Randstreifens neben einem Trägerfahrzeug (7) mit einem am Trägerfahrzeug befestigten Mähgerät, welches – wenigstens einen ersten Mähkopf (2a) an einem ersten Auslegerarm (3) und – wenigstens einen Pfosten-Freimäher (120) an einem Freimäher-Tragarm (126) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass – im Arbeitseinsatz als normale Mähposition der Querabstand des ersten Mähkopfes (2a) relativ zum Trägerfahrzeug (7) vom Bediener manuell eingestellt wird, – der Querabstand des Pfosten-Freimähers (120) zum ersten Mähkopf (2a) in der normalen Mähposition reproduzierbar und einstellbar automatisch eingenommen wird.
  41. Verfahren nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass als normale Mähposition der Arbeitsbereich des ersten Mähkopfes (2a) unmittelbar innerhalb, also zur Straße hin, der Hindernisse, insbesondere Leitpfosten (22), im Randstreifen als Querabstand eingestellt wird.
  42. Verfahren nach Anspruch 40 oder 41, dadurch gekennzeichnet, dass das Mähgerät einen zweiten Mähkopf (2b) an einem zweiten Auslegerarm (4) umfasst und der Arbeitsbereich des zweiten Mähkopfes (2b) in der normalen Mähstellung relativ zum ersten Mähkopf (2a) soweit quer beabstandet außerhalb eingestellt wird, dass dazwischen die im Rand-Streifen vorhandenen Hindernisse, insbesondere Leitpfosten(22), hindurchgeführt werden können.
  43. Verfahren zum Mähen eines Randstreifens neben einem Trägerfahrzeug mit einem am Trägerfahrzeug befestigten Mähgerät, welches – wenigstens einen ersten Mähkopf an einem ersten Auslegerarm und – wenigstens einem Pfosten-Freimäher an einem Freimäher-Tragarm umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Arbeitsbereiches des Pfosten-Freimähers (120) mindestens so groß wie der Abstand zwischen den Arbeitsbereichen des ersten (2a) und zweiten (2b) Mähkopfes in der normalen Mähstellung eingestellt wird.
  44. Verfahren zum Mähen eines Randstreifens neben einem Trägerfahrzeug (7) mit einem am Trägerfahrzeug befestigten Mähgerät, welches – wenigstens einen ersten Mähkopf (2a) an einem ersten Auslegerarm (3) und – wenigstens einen Pfosten-Freimäher (120) an einem Freimäher-Tragarm (126) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das die Querposition des Mähgerätes beim Mähen so gesteuert wird, dass ein pfostenförmiges Hindernis auf der dem Trägerfahrzeug (7) zugewandten Hälfte der Vorderkante der Mähvorrichtung (127) des Pfosten-Freimähers (120) auftrifft und beim Auftreffen insbesondere nicht über dessen, dem Trägerfahrzeug zugewandte Seitenkante vorsteht.
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