DE10221809C1 - Vorrichtung und Verfahren bei der Herstellung von Lebensglocken nach dem Wachsausschmelzverfahren - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren bei der Herstellung von Lebensglocken nach dem WachsausschmelzverfahrenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren bei der Herstellung von Lebensglocken nach dem Wachsausschmelzverfahren. Hierbei wird ein Wachsabguss der Lebensglocke vom Stifter auf der Außenseite graviert.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren bei der Herstellung von
Lebensglocken nach dem Wachsausschmelzverfahren.
Glocken werden seit vielen Jahrhunderten nach demselben Verfahren und mit denselben
Vorrichtungen hergestellt. Verändert haben sich, mit der Entwicklung chemischer Stoffe,
lediglich die Werkstoffe, die bei der Herstellung von Glockenformen teilweise Anwendung
finden.
Üblicherweise werden Glocken folgendermaßen hergestellt: Es wird ein Lehmkern aufgebaut
oder ein Kern aus schamotteartigem Material aufgemauert. Auf diesen Kern wird dann aus
einem Fett- und Talggemisch, selten aus Wachs und seit drei bis vier Jahrhunderten
vorwiegend aus Lehm das Glockenmodell aufmodelliert. Darauf wird nun ein Mantel aus
Lehm oder einem sonstigen feuerfesten Werkstoff aufgebracht. Dann wird die Form gebrannt.
Je nach dem Werkstoff für das Glockenmodell schmilzt dieser entweder aus oder er wird nach
dem Öffnen der Form entfernt. Danach wird die Form wieder geschlossen und der
entstandene Hohlraum mit Bronze ausgegossen. Inschriften werden üblicherweise gesondert
angefertigt und erhaben auf das Glockenmodell aufmodelliert.
Aus der DE 26 59 190 C2 ist eine Tragvorrichtung für ein Modell für Präzisionsgießver
fahren, wie beispielsweise das Wachsausschmelzverfahren bekannt. Hier wird das Modell an
die Tragvorrichtung angegossen.
Aus DE 100 17 391 A1 ist es bekannt, auf einem Modell für das Vollformgießen eine Gravur
mittels Erodieren anzubringen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, die es ermöglicht, das
Wachsmodell einer Lebensglocke so sicher aufzunehmen, dass sie auf den üblichen
Transportwegen zu einem Empfänger verschickt werden kann. Als weitere Aufgabe soll ein
Verfahren angegeben werden, das es ermöglicht, dass der Stifter einer Lebensglocke, oder
eine andere Person, eine Inschrift freihändig oder mittels Schablone(n) in das Wachsmodell
der Lebensglocke eingravieren sowie vorgefertigte Wachselemente aufkleben kann.
Diese Aufgaben sind durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 3 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen beinhalten die Unteransprüche.
Eine Lebensglocke begleitet den Menschen durch sein ganzes Leben. Sie soll ihm durch
seinen Paten zur Geburt bzw. zur Taufe gestiftet werden. Da sie ein ganz persönliches
Geschenk von einem Menschen ist, zu dem normalerweise eine herausgehobene Beziehung
besteht, enthält sie meist eine Widmung, die üblicherweise auf der Außenseite der Glocke
angebracht ist.
Glocken sind meist Einzelstücke, mit vielen Varianten in den Abmessungen, daher ist es nicht
wirtschaftlich, eine Form für den Abguss eines Wachsmodells herzustellen. Bei den
Lebensglocken ist das anders. Hier genügt eine geringe Zahl verschiedener Größen, die häufig
wiederholt werden, denn diese Glocken beziehen ihre Unverwechselbarkeit aus den
Inschriften der Stifter. Hier macht es Sinn, Formen für den Abguss von Wachsmodellen der
Glocken herzustellen.
Formen für den Abguss der Wachsmodelle von Lebensglocken können aus den Werkstoffen
bestehen, die für entsprechende Dauerformen üblich sind. Bevorzugt eignen sich Silikon
massen für Dauerformen, wobei die Auswahl einer bestimmten Qualität den Erfahrungen des
Formenbauers überlassen bleibt. Es eignen sich aber ohne weiteres auch Gipsformen, die vor
dem Abgießen des Wachses ausreichend gewässert werden.
Nach Anfertigung des Wachsmodells wird dieses dem Stifter übergeben, damit dieser eine
Inschrift eingravieren kann. Das macht er entweder selbst oder er lässt gravieren. Bevorzugt
graviert er selbst und zwar freihändig, da dadurch die Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit
dieses einen Exemplars einer Lebensglocke am offenkundigsten ist.
Nur in einer geringen Zahl von Fällen wird der Stifter so nahe an der Gießerei wohnen, dass
er selbst dort vorbeikommen kann, um die Gravur auszuführen. Normalerweise wird man das
Wachsmodell der Lebensglocke zu ihm bringen müssen. Das wird im Normalfall mit der Post
oder einem sonstigen Transportunternehmen erfolgen.
Um das Wachsmodell beim Transport unbeschädigt zu erhalten ist es sinnvoll, eine
Transportvorrichtung zu schaffen. Diese kann vielfach wiederverwendet werden. Eine
erfindungsgemäße Transportvorrichtung besteht aus einem Kernteil und einem Mantelteil.
Auf das Kernteil wird das Wachsmodell der Lebensglocke aufgesetzt, das Kernteil entspricht
im Wesentlichen der Innenkontur des Wachsmodells. Auf der Außenseite wird das
Wachsmodell durch ein Mantelteil geschützt, das auf seiner Innenseite der Kontur der
Außenseite des Wachsmodells entspricht und das durch entsprechende Passungen mit dem
Kernteil unverrückbar verbunden sein kann. Die Außenseite des Mantelteils kann beliebig
gestaltet sein, sinnvoller Weise ist sie aber der Innenkontur einer Versandschachtel angepasst.
Das Mantelteil kann über eine bestimmte Fläche eine Vertiefung aufweisen. Mit dieser Fläche
berührt es die Außenseite des Wachsmodells der Lebensglocke nicht. Die entsprechende
Fläche am Wachsmodell ist als genau die Fläche bestimmt, auf der die Gravur angebracht
wird. Da beim Gravieren sich häufig Wachsteilchen aufwölben aber nicht abbrechen, bleiben
diese beim Aufsetzen des Mantelteils infolge der Vertiefung unbeschädigt erhalten und
erhöhen die persönliche Note der Inschrift.
Wegen der Transportkosten sollten Kernteil und Mantelteil für den Transport aus einem
möglichst leichten Werkstoff bestehen. Besonders gut eignet sich PU-Schaum, der eine hohe
Stabilität bei geringem Gewicht aufweist.
Bei größeren Stückzahlen ist es sinnvoll, Formen für die Herstellung von für den Transport
vorgesehenen Kern- und Mantelteilen anzufertigen.
Neben der Gravur, als wichtigstem Bestandteil der Lebensglocke, kann die Glocke auf ihrer
Oberfläche weitere Elemente, wie Wappen, Zierbänder, Figuren, bildliche Darstellungen des
Stifters, Heiligenfiguren, Schmucksteine und ähnliches, aufweisen. Hierfür hat der Stifter
oder Käufer der Glocke die Möglichkeit, aus einer Liste solcher Elemente diejenigen
auszuwählen, die er für seine Glocke haben möchte. Mit der Zusendung der Glocke zum
Gravieren erhält er die ausgewählten Elemente als Wachsabgüsse oder aus einem anderen
geeigneten Werkstoff, z. B. Kunststoff, Metall, Stein, Glas und kann diese dann, seinen
Wünschen entsprechend, auf dem Wachsmodell der Glocke befestigen, beispielsweise mit
Klebewachs.
Um die Lebensglocke hängend aufzustellen oder an einer Wand zu befestigen, sind
entsprechende Halte- oder Befestigungselemente vorgesehen.
Es ist auch in Betracht zu ziehen, dass der Inhaber der Lebensglocke wünscht, dass diese nach
seinem Tod an seinem Grabstein befestigt wird, um es Grabbesuchern zu ermöglichen, diese
für ihn zu läuten. Aus diesem Grund sollte ein Befestigungselement für die Anordnung der
Lebensglocke an einem Grabstein vorgesehen sein.
Es ist auch möglich, die Lebensglocke nicht als Glocke für einen einzelnen Menschen
sondern als Wappenglocke für eine ganze Familie zu gestalten.
Der Klöppel der Lebensglocke ist so gestaltbar, dass in ihn unterschiedliche Elemente
eingegossen oder umgossen werden. Diese Elemente können geformte und/oder polierte
Steine, Silber- oder Goldnuggets, Minerale, Swarowski-Schmucksteine oder Gegenstände aus
dem Familienbesitz sein.
Ein Ausführungsbeispiel ist der Zeichnung zu entnehmen. Hier zeigen:
Fig. 1 Eine Glocke 1 mit der Inschrift 6.
Fig. 2 Schnitt eines Wachsmodells 2 einer Glocke 1 in Transportverpackung, mit Kernteil 3
und Mantelteil 4, sowie der Aussparung 5, die eine Beschädigung der Inschrift 6
verhindert.
Nach der Herstellung des Wachsmodells 2 der Glocke 1 wird dieses auf das Kernteil 3 der
Transportverpackung, die geeigneter Weise aus einem Kunststoffschaum, bevorzugt einem
PU-Schaum besteht, aufgesetzt. Dann wird das Mantelteil 4 aufgesetzt. Um Kern- und
Mantelteil unverrückbar gegeneinander festzulegen, weist das Kernteil eine Ausnehmung und
das Mantelteil eine Nase 7 auf.
Da beim Rücktransport die Inschrift 6 im Wachsmodell nicht durch vom Mantelteil
kommenden Berührungsdruck beschädigt werden soll, weist das Mantelteil im Bereich des
Inschrift 6 eine Ausnehmung 5 auf.
In der vorstehend dargelegten Beschreibung sind die Prinzipien, bevorzugte Ausführungs
beispiele und Verfahren zum Gravieren bzw. Bekleben von Glockenmodellen beschrieben,
jedoch ist die Erfindung keineswegs auf die speziell offenbarten Ausführungsbeispiele
beschränkt. Des weiteren sollen die hierbei beschriebenen Ausführungsbeispiele nicht als
Einschränkung sondern als Veranschaulichung aufgefasst werden. Veränderungen und
Abwandlungen und eine Anwendung von Äquivalenten können ohne ein Abweichen von dem
Umfang der vorliegenden Erfindung ausgeführt werden. Dem gemäß sollen sämtliche
derartige Varianten, Änderungen und Äquivalente, die in den Umfang der in den Ansprüchen
definierten vorliegenden Erfindung fallen, durch diese umfasst sein.
Claims (7)
1. Verfahren zum Herstellen einer Lebensglocke bei dem ein Wachsmodell (2) der Glocke
(1) angefertigt wird, das Wachsmodell auf ein Kernteil (3) der Transportverpackung
gesetzt wird, auf das Wachsmodell (2) ein Mantelteil (4) der Transportverpackung
gestülpt wird, das Wachsmodell (2), durch Kernteil (3) und Mantelteil (4) geschützt, zum
Stifter der Inschrift (6) oder dem Besteller der Lebensglocke gebracht wird, dort vom
Stifter oder einem von ihm Beauftragten oder dem Besteller die Inschrift (6) in das
Wachsmodell (2) der Lebensglocke (1) eingebracht wird, das Wachsmodell (2) dann in
die Gießerei gebracht, eingeformt und ausgeschmolzen wird und danach die Lebensglocke
(1) abgegossen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass vom Ersteller der Inschrift (6)
weitere Elemente aus geeigneten Werkstoffen auf dem Wachsmodell der Lebensglocke
befestigt werden.
3. Vorrichtung zum Transport des Wachsmodells (2) einer Lebensglocke (1), mit einem
Kernteil (3) und einem Mantelteil (4), die das Wachsmodell (2) vollständig einhüllen,
mit einer Ausnehmung (5) auf der Innenseite des Mantelteils (4) zum Schutz der
Inschrift (6) auf dem Wachsmodell (2).
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Ausnehmungen (5)
vorgesehen sind, durch die weitere Applikationen auf der Oberfläche der Lebensglocke
geschützt sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, dass Kernteil (3) und Mantelteil (4) eine oder mehrere Ausnehmungen
und zugehörige Nasen (7) zur gegenseitigen unverrückbaren Festlegung aufweisen
können.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass ihre Teile aus geschäumtem Kunststoff, vorzugsweise aus PU-Schaum, bestehen.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass ihre Teile aus tiefgezogenem oder geblasenem Kunststoff bestehen.
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2002
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