DE10220335A1 - Anzeigeeinrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anzeigeeinrichtung mit einem Anzeigefeld 1, das zumindest eine Flüssigkristallanzeige 2 in einem Umgebungsfeld 3 aufweist. Das Umgebungsfeld 3 ist von einem Leuchtflächenelement 5 gebildet, dessen einem Beobachter 6 zugewandte oder abgewandte Seite von einer transluzenten Farbschicht bedeckt ist und dessen Leuchtdichte und Farbort in leuchtendem Zustand zumindest weitgehend der Leuchtdichte und dem Farbort der Anzeigefläche der Flüssigkristallanzeige 2 entspricht.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Anzeigeeinrichtung insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem Anzeigefeld, das zumindest eine optoelektronische Anzeige, insbesondere eine Flüssigkristallanzeige in einem Umgebungsfeld aufweist.
- Bei derartigen Anzeigeeinrichtungen, die sog. Kombinationsanzeigen in einem Kraftfahrzeug sein können, ist es bekannt, dass in einem Anzeigefeld ein oder mehrere transmissiv beleuchtbare Flüssigkristallanzeigen und in dem Umgebungsfeld konventionelle Zeigerinstrumente angeordnet sind. Dabei weist der Hintergrund der Flüssigkristallanzeigen ein von dem Umgebungsfeld, insbesondere von dem Hintergrund der Zeigerinstrumente abweichendes Erscheinungsbild auf.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Anzeigeeinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die über das gesamte Anzeigefeld ein zumindest weitgehend gleiches Erscheinungsbild des Hintergrunds der optoelektronischen Anzeige und des Umgebungsfelds aufweist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Umgebungsfeld von einem Leuchtflächenelement gebildet ist, dessen Leuchtdichte und Farbort im leuchtenden Zustand zumindest weitgehend der Leuchtdichte und dem Farbort der Anzeigefläche der optoelektronischen Anzeige entspricht.
- Damit wird auf einfache Weise ein weitestgehend gleiches Erscheinungsbild über das gesamte Anzeigefeld dadurch erreicht, dass auch in dem Umgebungsfeld der optoelektronischen Anzeige ein der Anzeigefläche der Flüssigkristallanzeige gleiches leuchtendes Erscheinungsbild erzeugt wird.
- Zur Erzeugung der Farbe kann die dem Beobachter zugewandte Seite oder die dem Beobachter abgewandte Seite des Leuchtflächenelements von einer transluzenten Farbschicht bedeckt sein.
- Ein besonders hohes Maß dieses gleichen Erscheinungsbilds wird dadurch erreicht, dass Leuchtflächenelement und transluzente Schicht das gesamte Anzeigefeld bedecken, wobei vorzugsweise das Leuchtflächenelement über der optoelektronischen Anzeige transparent ist.
- Weist das Leuchtflächenelement über der optoelektronischen Anzeige eine geringere optische Dichte auf, so kann dadurch ein farbig transparenter Schimmer über der Flüssigkristallanzeige erzeugt werden.
- Zur Vergleichmäßigung des Erscheinungsbildes des Anzeigefeldes kann auch das Leuchtflächenelement und die transluzente Schicht die Flüssigkristallanzeige oder den Bereich der Anzeigefläche der Flüssigkristallanzeige freilassend das Umgebungsfeld bedecken.
- Eine einfache Ausbildung des Leuchtflächenelements besteht darin, dass das Leuchtflächenelement eine ultraviolettes Licht in Licht sichtbaren Spektrums konvertierende Konverterschicht ist, die durch eine oder mehrere ultraviolettes Licht erzeugende Lichtquellen von der Seite des Beobachters her beaufschlagbar ist.
- Zur Erzeugung der Farbe kann in einfacher Weise die Konverterschicht Lichtkonverterpigmente und Farbpigmente enthalten.
- Eine weitere ebenfalls einfach ausgebildete Möglichkeit besteht darin, dass das Leuchtflächenelement eine sichtbares Licht remittierende Remissionsschicht ist, die durch eine oder mehrere Licht sichtbaren Spektrums erzeugende Lichtquellen von der Seite des Beobachters her beaufschlagbar ist.
- Einfach herstellbar ist es, wenn die Konverterschicht oder die Remissionsschicht auf einen flächigen Träger aufgedruckt ist.
- Eine weitere Möglichkeit zur Ausbildung des Leuchtflächenelements besteht darin, dass das Leuchtflächenelement eine flächige aktive Lichtquelle ist.
- Dabei kann die flächige aktive Lichtquelle eine flächige Elektrolumineszenzlampe oder auch eine flächige organische Leuchtdiode (OLED) sein. Beide Lichtquellen haben den Vorteil, dass sie eine nur geringe Bauhöhe besitzen, so dass bei ausgesparter Anzeigefläche der Flüssigkristallanzeige zwischen dieser und dem Umgebungsfeld nur ein sehr geringer, kaum wahrnehmbarer Höhenunterschied vorhanden ist.
- Zur Vergleichmäßigung des Erscheinungsbilds kann die flächige aktive Lichtquelle eine transluzente flächige Lichtquelle sein.
- Eine weitere, ebenfalls vorteilhafte Ausbildung des Leuchtflächenelements besteht darin, dass das Leuchtflächenelement eine flächige Lichtleitplatte insbesondere geringer Dicke ist, in die insbesondere in deren Schmalseite Licht einer oder mehrerer Lichtquellen einkoppelbar ist.
- Dabei besteht die Lichtleitplatte vorzugsweise aus einem transparenten Kunststoff, insbesondere aus Polymethylmethacrylat.
- Zur flächenmäßig gleichmäßigen Auskopplung des Lichts der Lichtleitplatte zum Beobachter hin, wodurch das gleichmäßige Erscheinungsbild erzeugt wird, kann die Lichtleitplatte an ihrer dem Beobachter zugewandten und/oder abgewandten Oberfläche eine Oberflächenstrukturierung besitzen.
- Die Lichtquellen zur Einkopplung von Licht insbesondere in die Schmalseite der Lichtleitplatte können Leuchtdioden (LED's) oder Glühlampen oder Leuchtstofflampen geringer Dicke sein. Vorzugsweise anwendbare Leuchtdioden geringer Dicke sind dabei Microside-LED's.
- Zur Erhöhung der Gleichmäßigkeit des Erscheinungsbildes des Anzeigefeldes kann die dem Beobachter zugewandte Oberflächenstruktur des Anzeigefeldes über das gesamte Anzeigefeld zumindest annähernd gleich, insbesondere mit gleichem Glanzgrad ausgebildet sein.
- Sollen in dem Umgebungsfeld weitere beleuchtete Anzeigelemente darstellbar sein, so können in dem Umgebungsfeld Skalen und/oder Ziffern und/oder Zeichen und/oder Symbole bildende Leuchtfelder angeordnet sein, die von der dem Beobachter abgewandten Seite her durch eine oder mehrere Lichtquellen durchleuchtbar sind.
- Zur Konzentration dieses Lichtes der Lichtquellen auf die zu beleuchtenden Leuchtfelder kann einem Leuchtfeld oder einer Gruppe von Leuchtfeldern eine Lichtkammer zugeordnet sein, die auf der dem Beobachter abgewandten Seite von Leuchtflächenelement und transluzenter Schicht angeordnet ist und in der sich eine oder mehrere Lichtquellen befinden.
- Zur Minimierung des Lichtverlustes kann dabei die Innenwand der Lichtkammer lichtreflektierend, insbesondere weiß ausgebildet sein.
- Die Lichtquellen sind vorzugsweise Leuchtdioden, Glühlampen oder Leuchtstofflampen.
- Eine andere keine besonderen Lichtquellen benötigende Beleuchtung der Leuchtfelder ist dadurch möglich, dass in dem Umgebungsfeld Skalen und/oder Ziffern und/oder Zeichen und/oder Symbole durch das Leuchtflächenelement beleuchtbar sind.
- Über die Vergleichmäßigung des Erscheinungsbildes des Anzeigefeldes hinaus kann beobachterseitig vor der Anzeigeeinrichtung ein eingefärbtes Deckglas zur Erzielung eines black- panel-Effektes angeordnet sein, so dass bei nicht eingeschalteter Anzeigeinrichtung das gesamte Anzeigefeld als gleichmäßig dunkle Fläche erscheint.
- Die ultraviolettes Licht oder Licht sichtbaren Spektrums erzeugenden Lichtquellen sind dabei vorzugsweise zwischen dem eingefärbten Deckglas und der Konverterschicht oder der Remissionsschicht angeordnet, so dass diese Lichtquellen für den Beobachter nicht zu sehen sind, was zu einer Freiheit zur Positionierung dieser Lichtquellen führt.
- Damit sich auf einfache Weise das Leuchtfeld von dem restlichen Umgebungsfeld optisch absetzt, kann in dem Umgebungsbereich des Leuchtfeldes eine transluzente Schicht erhöhter Dichte oder eine lichtundurchlässige Schicht angeordnet sein, die eine der Skala und/oder der Ziffer und/oder dem Zeichen und/oder dem Symbol entsprechende transparente oder transluzente Aussparung aufweist, die heller durchleuchtbar ist.
- Vorzugsweise ist die lichtundurchlässige Schicht auf der dem Beobachter abgewandten Seite der Konverterschicht oder der Remissionsschicht angeordnet.
- Dabei ist vorzugsweise die transluzente Schicht erhöhter Dichte beobachterseitig vor dem Leuchtflächenelement und darüber den ganzen Umgebungsbereich überdeckend die transluzente Farbschicht angeordnet.
- Zum besonderen Hervorheben der Anzeigeelemente auf dem Umgebungsfeld kann die transluzente Schicht entsprechend der Skalen und/oder Ziffern und/oder Zeichen und/oder Symbole ausgespart und in der Aussparung ein andersfarbiger transparenter Druck angeordnet sein.
- Eine andere Möglichkeit zur Erzeugung der Anzeigeelemente besteht darin, dass auf der dem Beobachter abgewandten Seite des Leuchtflächenelements eine lichtundurchlässige Schicht angeordnet ist, die eine der Skala und/oder der Ziffer und/oder dem Zeichen und/oder dem Symbol entsprechende Ausnehmung aufweist, die von der transluzenten Schicht bedeckt ist.
- Ist dabei entlang der Kontur des Leuchtelements um ein geringes Maß in das Leuchtelement hineinragend eine weiße Schicht auf die dem Beobachter abgewandte Seite der transluzenten Schicht aufgebracht, so wirkt diese weiße Schicht, im unbeleuchteten Zustand des Leuchtelements als Reflexionsfläche für das Umgebungslicht, so dass auch bei unbeleuchtetem Leuchtelement dieses konturenscharf und kontrastreich erkennbar ist.
- Zur Verstärkung der konturenscharfen und kontrastreichen Erkennbarkeit des Leuchtelements, kann entlang der Kontur des Leuchtfelds eine lichtundurchlässige Schicht auf der dem Beobachter abgewandten Seite des Leuchtflächenelements angeordnet sein.
- Ein besonders gut vergleichmäßigtes Erscheinungsbild wird auf einfach herstellbare Weise dadurch erreicht, dass die transluzente Schicht ein transluzenter Schwarzdruck ist.
- Zur einfachen Herstellbarkeit der Anzeigeeinrichtung kann die transluzente Schicht oder die Konverterschicht auf einer transparenten Trägerfolie angeordnet sein, wobei die transparente Trägerfolie eine Kunststofffolie, insbesondere eine Polycarbonatfolie oder eine Polyesterfolie ist.
- Die optoelektronische Anzeige kann eine farbige Flüssigkristallanzeige, insbesondere eine thin-film-transistor-Anzeige (TFT display) sein.
- Dabei können durch die optoelektronische Anzeige eine oder mehrere quasianaloge Instrumentenanzeigen darstellbar sein und das Umgebungsfeld analoge Zeigerinstrumente aufweisen, deren Skalen und Beschriftungen auf dem Umgebungsfeld dargestellt sind.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
- Fig. 1 eine Querschnittsdarstellung eines Ausschnitts eines Ausführungsbeispiels einer Anzeigeeinrichtung
- Fig. 2 eine Querschnittsdarstellung eines Ausschnitts eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Anzeigeinrichtung
- Fig. 3 eine Querschnittsdarstellung eines Ausschnitts eines dritten Ausführungsbeispiels einer Anzeigeinrichtung
- Fig. 4 eine Querschnittsdarstellung eines Ausschnitts eines vierten Ausführungsbeispiels einer Anzeigeinrichtung
- Fig. 5 eine Querschnittsdarstellung eines Ausschnitts eines fünften Ausführungsbeispiels einer Anzeigeinrichtung
- Fig. 6 eine Querschnittsdarstellung eines Ausschnitts eines sechsten Ausführungsbeispiels einer Anzeigeeinrichtung.
- Die in den Figuren dargestellten Anzeigeeinrichtungen besitzen ein Anzeigefeld 1, in dem eine Flüssigkristallanzeige 2 und ein die Flüssigkristallanzeige 2 umgebendes Umgebungsfeld 3 angeordnet sind. Die Flüssigkristallanzeige 2 ist von einer Lichtquelle 4 transmissiv durchleuchtbar.
- In Fig. 1 ist das Umgebungsfeld 3 aus einem Leuchtflächenelement 5 gebildet, das eine Lichtleitplatte 7 ist, die auf ihrer einem Beobachter 6 zugewandten Seite von einer Trägerfolie 8 bedeckt ist. Auf der Trägerfolie 8 ist ein Leuchtfeld 9 eines Symbols dadurch gebildet, dass entsprechend der Kontur des Symbols in dem Umgebungsbereich des Leuchtfelds 9 eine transluzente Schicht 10 erhöhter Dichte angeordnet ist, deren innere Aussparung 11 dem Symbol entspricht und transparent ist.
- Die gesamte Trägerfolie 8 einschließlich der transluzenten Schicht 10 erhöhter Dichte ist von einer als transluzenter Schwarzdruck 12 ausgeführte transluzenten Schicht bedeckt.
- Weiterhin ist beobachterseitig vor dem gesamten Anzeigefeld 1 ein eingefärbtes Deckglas 13 zur Erzielung eines black-panel- Effekts angeordnet.
- Das Leuchtflächenelement 5 und die Trägerfolie 8 mit dem transluzenten Schwarzdruck 12 überdecken außer dem Umgebungsfeld 3 auch noch den Randbereich der Flüssigkristallanzeige 2 außerhalb von deren Anzeigefläche.
- An der der Flüssigkristallanzeige 2 abgewandten Schmalseite der Lichtleitplatte 7 ist eine als Microside-LED ausgebildete Lichtquelle 14 angeordnet, durch die Licht in die Lichtleitplatte 7 eingekoppelt wird. An der dem Beobachter 6 abgewandten Oberfläche ist die Lichtleitplatte 7 mit einer Oberflächenstrukturierung versehen, an der das in die Lichtleitplatte 7 eingekoppelte Licht derart zu dem Beobachter 6 umgelenkt wird, dass die Lichtleitplatte 7 über ihre gesamte Fläche leuchtet.
- Die Dichte der Trägerfolie 8 und des transluzenten Schwarzdrucks 12 sind so aufeinander abgestimmt, dass das Umgebungsfeld 3 die gleiche Leuchtdichte und den gleichen Farbort aufweist wie die Anzeigefläche der Flüssigkristallanzeige 2, auf der deren Informationen darstellbar sind.
- Im Bereich des Leuchtfelds 9 befindet sich auf der dem Beobachter 6 abgewandten Seite der Lichtleitplatte 7 eine an ihrer Innenwand weiß beschichtete Lichtkammer 15 mit einer darin angeordneten Lichtquelle 16. Durch diese Lichtquelle 16 kann das Leuchtfeld 9 transmissiv beleuchtet werden, so dass das Symbol dem Beobachter 6 leuchtend sichtbar wird. Bei ausgeschalteter Lichtquelle 16 sorgt der transluzente Schwarzdruck 12 und die leuchtende Lichtleitplatte 7 für eine entsprechend der Anzeigefläche der Flüssigkristallanzeige 2 gleichmäßig leuchtend scheinende Fläche.
- Zur Verstärkung der Kontur des Symbols oder als Ersatz für die transluzente Schicht 10 erhöhter Dichte kann auf der dem Beobachter 6 abgewandten Seite der Lichtleitplatte 7 entlang der Kontur des Leuchtfelds 9 eine lichtundurchlässige Schicht 17 angeordnet sein.
- Weiterhin ist mit gekreuzter Schraffur dargestellt, dass der Bereich der Aussparung 11 anstatt von dem transluzenten Schwarzdruck 12 auch von einer transflektiven Weißschicht 18 ausgefüllt sein kann, durch die das Symbol bei ausgeschalteter Lichtquelle 16 durch Reflexion des Umgebungslichts sichtbar ist.
- Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 ist ebenfalls ein Leuchtfeld 9 im Umgebungsfeld 3 vorhanden, hinter dem auch eine Lichtkammer 15 mit einer Lichtquelle 16 angeordnet ist. Dabei ist auf der dem Beobachter 6 abgewandten Seite einer das Umgebungsfeld 3 überdeckenden und die Flüssigkristallanzeige 2 frei lassenden Trägerfolie 8 zunächst eine lichtundurchlässige Schicht 19 angeordnet, die eine einem Symbol entsprechende Ausnehmung 20 aufweist. Diese Ausnehmung 20 ist wiederum von einem transluzenten Schwarzdruck 12 ausgefüllt, der sich zur Vereinfachung der Herstellung auch über die restliche Fläche der lichtundurchlässigen Schicht 19erstreckt.
- Beobachterseitig ist von der Trägerfolie 8 sich über das Umgebungsfeld 3 erstreckend ein Leuchtflächenelement 5 angeordnet, das in gleicher Weise wie in Fig. 1 als Lichtleitplatte 7 mit einer Oberflächenstrukturierung ausgebildet ist, an deren der Flüssigkristallanzeige 2 abgewandten Schmalseite eine als Microside-LED ausgebildete Lichtquelle 14 angeordnet ist und Licht in die Lichtleitplatte 7 einkoppelt.
- Damit erscheint das Umgebungsfeld 3 als entsprechend der Anzeigefläche der Flüssigkristallanzeige 2 gleichmäßig leuchtend scheinende Fläche, auf der bei eingeschalteter Lichtquelle 16 das Symbol konturen- und kontrastscharf hell erscheint.
- In Fig. 3 ist entsprechend Fig. 1 beobachterseitig auf einer transparenten Trägerfolie 8 ein transluzenter Schwarzdruck 12 angeordnet. Ebenfalls entsprechend Fig. 1 ist hinter der Trägerfolie 8 ein Leuchtelement 5 vorhanden, das aber eine transluzente flächige aktive Lichtquelle ist. Diese flächige aktive Lichtquelle ist als flächige organische Leuchtdiode (OLED) 21 ausgebildet und erstreckt sich zusammen mit der Trägerfolie 8 und dem transluzenten Schwarzdruck 12 nicht nur über das Umgebungsfeld 5 sondern auch über die Flüssigkristallanzeige 2. Deren Anzeigeinformationen sind dann durch die flächige organische Leuchtdiode 21, die Trägerfolie 8 und den transluzenten Schwarzdruck 12 hindurch von dem Beobachter 6 zu sehen.
- Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4 ist wie in Fig. 3 beobachterseitig auf einer transparenten Trägerfolie 8 ein transluzenter Schwarzdruck 12 aufgebracht und hinter der Trägerfolie ein Leuchtelement 5 als transluzente aktive flächige Lichtquelle angeordnet, die als flächige organische Leuchtdiode (OLED) 21 ausgebildet ist. Dahinter überdeckt eine lichtundurchlässige Schicht 19 mit einer einem Symbol entsprechenden Ausnehmung 20 die flächige organische Leuchtdiode 21.
- Die Ausnehmung 20 wird wie in Fig. 2 von einer in einer Lichtkammer 15 angeordneten Lichtquelle 16 durchleuchtet, so dass das Symbol für den Beobachter hell und konturenscharf in einer gleichmäßig leuchtend scheinenden Fläche zu sehen ist.
- Das Ausführungsbeispiel der Fig. 5 entspricht weitgehend dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4. Im Unterschied zur Fig. 4 ist das Leuchtflächenelement 5 als flächige Elektrolumineszenzlampe 22 mit einer einem Symbol entsprechenden Aussparung 23 ausgebildet. Auch hier wird die Aussparung 23 von einer in einer Lichtkammer 15 angeordneten Lichtquelle 16 durchleuchtet, so dass das Symbol für den Beobachter 6 hell und konturenscharf in einer gleichmäßig leuchtend scheinenden Fläche zu sehen ist.
- In Fig. 6 ist das Umgebungsfeld 3 aus einem Leuchtflächenelement 5 gebildet, das eine ultraviolettes Licht in Licht sichtbaren Spektrums konvertierende, transluzente Konverterschicht 24 ist, die beobachterseitig auf einem transparenten Träger 25 aufgedruckt ist.
- Auf dem Leuchtflächenelement 5 ist ein Leuchtfeld 9 eines Symbols dadurch gebildet, dass entsprechend der Kontur des Symbols in dem Umgebungsbereich des Leuchtfelds 9 auf dem Träger 25 unter der Konverterschicht 24 eine lichtundurchlässige Schicht 26 aufgedruckt ist, deren innere Aussparung 27 dem Symbol entspricht.
- Die gesamte Konverterschicht 24 ist von einer als Schwarzdruck 12 ausgeführten transluzenten Farbschicht bedeckt.
- Weiterhin ist beobachterseitig vor dem Anzeigefeld 1 ein eingefärbtes Deckglas 13 zur Erzielung eines black-panel- Effektes angeordnet.
- Zwischen dem Deckglas 13 und dem Leuchtflächenelement 5 ist eine ultraviolettes Licht erzeugende und damit das Leuchtflächenelement 5 beaufschlagende Lichtquelle 28 angeordnet. Dieses ultraviolette Licht wird durch die Konverterschicht 24 in Licht sichtbaren Spektrums konvertiert, so dass das Umgebungsfeld 3 über seine gesamte Fläche den gleichen Farbort und die gleiche Leuchtdichte wie die Anzeigefläche der Flüssigkristallanzeige 2 aufweist.
- Im Bereich des Leuchtfelds 9 befindet sich auf der dem Beobachter 6 abgewandten Seite des Trägers 25 eine an ihrer Innenwand weiß beschichtete Lichtkammer 15 mit einer darin angeordneten Lichtquelle 16. Durch diese Lichtquelle 16 kann das Leuchtfeld 9 transmissiv beleuchtet werden, so dass das Symbol dem Beobachter 6 leuchtend sichtbar wird. Bei ausgeschalteter Lichtquelle 16 sorgt der transluzente Schwarzdruck 12 und die leuchtende Konverterschicht 24 für eine entsprechend der Anzeigefläche der Flüssigkristallanzeige 2 gleichmäßig leuchtend erscheinende Fläche.
- Zur Verstärkung der Kontur des Symbols oder als Ersatz für die lichtundurchlässige Schicht 26 kann auf der dem Beobachter 6 abgewandten Seite des Trägers 25 entlang der Kontur des Leuchtfelds 9 eine Lichtundurchlässige Schicht 17 angeordnet sein. Bezugszeichenliste 1 Anzeigefeld
2 Flüssigkristallanzeige
3 Umgebungsfeld
4 Lichtquelle
5 Leuchtflächenelement
6 Beobachter
7 Lichtleitplatte
8 Trägerfolie
9 Leuchtfeld
10 Transluzente Schicht erhöhter Dichte
11 innere Aussparung
12 Transluzenter Schwarzdruck
13 Deckglas
14 Lichtquelle
15 Lichtkammer
16 Lichtquelle
17 lichtundurchlässige Schicht
18 Weißschicht
19 lichtundurchlässige Schicht
20 Ausnehmung
21 OLED
22 Elektrolumineszenzlampe
23 Aussparung
24 Konverterschicht
25 Träger
26 lichtundurchlässige Schicht
27 innere Aussparung
28 Lichtquelle
Claims (39)
1. Anzeigeeinrichtung insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit
einem Anzeigefeld, das zumindest eine optoelektronische
Anzeige, insbesondere eine Flüssigkristallanzeige in einem
Umgebungsfeld aufweist, dadurch gekennzeichnet,
dass das Umgebungsfeld (3) von einem Leuchtflächenelement
(5) gebildet ist, dessen Leuchtdichte und Farbort im
leuchtenden Zustand zumindest weitgehend der Leuchtdichte
und dem Farbort der Anzeigefläche der optoelektronischen
Anzeige (2) entspricht.
2. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die einem Beobachter (6) zugewandte
Seite oder die dem Beobachter (6) abgewandte Seite des
Leuchtflächenelements (5) von einer transluzenten
Farbschicht bedeckt ist.
3. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
Leuchtflächenelement (5) und transluzente Schicht das gesamte
Anzeigefeld (1) bedecken.
4. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass das Leuchtflächenelement (5) über der
optoelektronischen Anzeige (2) transparent ist.
5. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass das Leuchtflächenelement über der
optoelektronischen Anzeige eine geringere optische Dichte
aufweist.
6. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass Leuchtflächenelement (5) und
transluzente Schicht die optoelektronische Anzeige (2)
freilassend das Umgebungsfeld (3) bedecken.
7. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das Leuchtflächenelement (5) und die
transluzente Schicht den Bereich der Anzeigefläche der
optoelektronischen Anzeige (2) freilassend das Umgebungsfeld
(3) bedecken.
8. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das
Leuchtflächenelement (5) eine ultraviolettes Licht in Licht
sichtbaren Spektrums konvertierende Konverterschicht (24) ist,
die durch eine oder mehrere ultraviolettes Licht
erzeugenden Lichtquellen (28) von der Seite des Beobachters (6)
her beaufschlagbar ist.
9. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Konverterschicht
Lichtkonverterpigmente und Farbpigmente enthält.
10. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass das
Leuchtflächenelement eine sichtbares Licht remittierende
Remissionsschicht ist, die durch eine oder mehrere Licht
sichtbaren Spektrums erzeugende Lichtquellen von der Seite des
Beobachters her beaufschlagbar ist.
11. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Konverterschicht (24) oder die Remissionsschicht auf einen
flächigen Träger (25) aufgedruckt ist.
12. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass das
Leuchtflächenelement (5) eine flächige aktive Lichtquelle ist.
13. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die flächige aktive Lichtquelle
eine flächige Elektrolumineszenzlampe (22) ist.
14. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die flächige aktive Lichtquelle
eine flächige organische Leuchtdiode (OLED) (21) ist.
15. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die flächige aktive Lichtquelle
eine transluzente flächige Lichtquelle ist.
16. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass das
Leuchtflächenelement (5) eine flächige Lichtleitplatte (7)
insbesondere geringer Dicke ist, in die insbesondere in deren
Schmalseite Licht einer oder mehrerer Lichtquellen (14)
einkoppelbar ist.
17. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, dass die Lichtleitplatte aus einem
transparenten Kunststoff, insbesondere aus
Polymethylmethacrylat besteht.
18. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 16 und 17,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleitplatte
(7) an ihrer dem Beobachter (6) zugewandten und/oder
abgewandten Oberfläche eine Oberflächenstrukturierung besitzt.
19. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquellen
(14) Leuchtdioden (LED's) oder Glühlampen oder
Leuchtstofflampen geringer Dicke sind.
20. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dem
Beobachter (6) zugewandte Oberflächenstruktur des
Anzeigefeldes (1) über das gesamte Anzeigefeld (1) zumindest
annähernd gleich, insbesondere mit gleichem Glanzgrad
ausgebildet ist.
21. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem
Umgebungsfeld (3) Skalen und/oder Ziffern und/oder Zeichen
und/oder Symbole bildende Leuchtfelder (9) angeordnet
sind, die von der dem Beobachter (6) abgewandten Seite her
durch eine oder mehrere Lichtquellen (16) durchleuchtbar
sind.
22. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 21, dadurch
gekennzeichnet, dass einem Leuchtfeld (9) oder einer
Gruppe von Leuchtfeldern eine Lichtkammer (15) zugeordnet
ist, die auf der dem Beobachter (6) abgewandten Seite von
Leuchtflächenelement (5) und transluzenter Schicht
angeordnet ist und in der sich eine oder mehrere Lichtquellen
(16) befinden.
23. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 22, dadurch
gekennzeichnet, dass die Innenwand der Lichtkammer (15)
lichtreflektierend, insbesondere weiß ausgebildet ist.
24. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquellen
(16) Leuchtdioden, Glühlampen oder Leuchtstofflampen sind.
25. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, dass in dem
Umgebungsfeld Skalen und/oder Ziffern und/oder Zeichen und/oder
Symbole durch das Leuchtflächenelement beleuchtbar sind.
26. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
beobachterseitig vor der Anzeigeeinrichtung ein eingefärbtes Deckglas
(13) zur Erzielung eines black-panel-Effektes angeordnet
ist.
27. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 26, dadurch
gekennzeichnet, dass die ultraviolettes Licht oder
Licht sichtbaren Spektrums erzeugenden Lichtquellen (28)
zwischen dem eingefärbten Deckglas (13) und der
Konverterschicht (24) oder der Remissionsschicht angeordnet sind.
28. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 26,
dadurch gekennzeichnet, dass in dem
Umgebungsbereich des Leuchtfelds (9) eine transluzente Schicht
erhöhter Dichte (10)oder eine lichtundurchlässige Schicht (26)
angeordnet ist, die eine der Skala und/oder der Ziffer
und/oder dem Zeichen und/oder dem Symbol entsprechende
transparente oder transluzente Aussparung (11, 27)
aufweist.
29. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 28, dadurch
gekennzeichnet, dass die lichtundurchlässige Schicht
(26) auf der dem Beobachter (6) abgewandten Seite der
Konverterschicht (24) oder der Remissionsschicht angeordnet
ist.
30. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 28, dadurch
gekennzeichnet, dass die transluzente Schicht erhöhter
Dichte (10) beobachterseitig vor dem Leuchtflächenelement
(5) und darüber den ganzen Umgebungsbereich (3)
überdeckend die transluzente Farbschicht angeordnet ist.
31. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
transluzente Schicht entsprechend der Skalen und/oder Ziffern
und/oder Zeichen und/oder Symbole ausgespart und in der
Aussparung ein andersfarbiger transparenter Druck
angeordnet ist.
32. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24,
dadurch gekennzeichnet, dass auf der dem
Beobachter (6) abgewandten Seite des Leuchtflächenelements (5)
eine lichtundurchlässige Schicht (19) angeordnet ist, die
eine der Skala und/oder der Ziffer und/oder dem Zeichen
und/oder dem Symbol entsprechende Ausnehmung (20)
aufweist, die von der transluzenten Schicht bedeckt ist.
33. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 32, dadurch
gekennzeichnet, dass entlang der Kontur des Leuchtfelds
um ein geringes Maß in das Leuchtfeld hineinragend eine
weiße Schicht auf die dem Beobachter abgewandte Seite der
transluzenten Schicht aufgebracht ist.
34. Anzeigeeinrichtung nach 15 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, dass entlang der Kontur des Leuchtfelds
(9) eine lichtundurchlässige Schicht (17) auf der dem
Beobachter (6) abgewandten Seite des Leuchtflächenelements
(5) angeordnet ist.
35. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
transluzente Schicht ein transluzenter Schwarzdruck (12) ist.
36. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
transluzente Schicht oder die Konverterschicht auf einer
transparenten Trägerfolie (8) angeordnet ist.
37. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 36, dadurch
gekennzeichnet, dass die transparente Trägerfolie eine
Kunststofffolie, insbesondere eine Polycarbonatfolie oder
eine Polyesterfolie ist.
38. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
optoelektronische Anzeige eine farbige Flüssigkristallanzeige,
insbesondere eine thin-film-transistor-Anzeige (TFT
display) ist.
39. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch die
optoelektronische Anzeige ein oder mehrere quasianaloge
Instrumentenanzeigen darstellbar sind und das Umgebungsfeld
analoge Zeigerinstrumente aufweist.
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