DE10220857A1 - Gehäuse für Laubblasvorrichtung - Google Patents
Gehäuse für LaubblasvorrichtungInfo
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Abstract
Herkömmliche Laubblasvorrichtungen sind mit einem Trägerrahmen versehen, an dem die unterschiedlichen Bauteile befestigt sind. Um den Lärm vom Gerät zu reduzieren und einige Bauteile zu schützen, sind diese mit Abdeckungen versehen. Dies macht das Gerät schwer und für die Bedienperson kompliziert zu gebrauchen. Die beanspruchte Erfindung ist ein Abdeckgehäuse (10), das auch die Haltestruktur für die unterschiedlichen Bauteile im Gerät abgibt. Das Gehäuse reduziert die Menge an Lärm, die vom Gerät abgegeben wird, und schützt die Bauteile im Inneren des Gehäuses (10).
Description
Verbrennungsmotorbetriebene Laubblasvorrichtungen werden immer
mehr für unterschiedliche Arbeiten eingesetzt. Die Anzahl der
Bereiche, in denen Laubblasvorrichtungen zum Einsatz kommen,
nimmt beständig zu, und die Laubblasvorrichtungen ersetzen zu
nehmend herkömmliche Kehrbesen. Laubblasvorrichtungen sind ein
wirksames und zeitsparendes Gerät zur Reinigung großer Flächen
wie etwa Parkplätze, Gehsteige, Rasen und Fußwege.
Mit Laubblasvorrichtungen lassen sich große Flächen auf einfa
che Art reinigen. Beim Reinigen von Flächen mit herkömmlicher
Ausrüstung zwingen geparkte Autos auf einem Parkplatz dazu,
Teile der Bodenfläche ungereinigt zu lassen. Wird der selbe Be
reich mit einer Laubblasvorrichtung gereinigt, kann der Schmutz
unterhalb der geparkten Fahrzeuge weggeblasen werden, wodurch
die Effizienz gesteigert, Zeit gespart und das Ergebnis verbes
sert wird.
Auch wenn es sich bei der Laubblasvorrichtung um ein wirksames
Gerät handelt, mit dessen Hilfe die Bedienperson große Flächen
zu reinigen vermag, hat die Bedienperson dennoch lange Arbeits
schichten zu bewältigen, während deren sie die Laubblasvorrich
tung auf dem Rücken zu tragen hat. Die heute auf dem Markt er
hältlichen Laubblasvorrichtungen sind groß und schwer, und der
Schwerpunkt des Geräts ist vom Rücken der Bedienperson weit
entfernt. So wird die Bedienperson großen Belastungen ausge
setzt, wenn die Laubblasvorrichtung auf dem Rücken der Bedien
person getragen wird. Diese Art von Geräten erzeugt außerdem
sehr viel Lärm, wodurch der Gebrauch für die Bedienperson sowie
für andere Personen, die sich in der Nähe des Geräts aufhalten,
sehr ermüdend wird.
Eine Laubblasvorrichtung umfasst mindestens ein Gebläse mit ei
nem Gebläserad, einen Motor und einige andere Bestandteile, die
erforderlich sind, um die korrekte Funktionsweise der Laubblas
vorrichtung zu gewährleisten. Gegenwärtig auf dem Markt angebo
tene Laubblasvorrichtungen, die für das Tragen auf dem Rücken
der Bedienperson vorgesehen sind, sind mit dem Gebläse und dem
Gebläserad nahe beim Rücken der Bedienperson ausgeführt und an
einem Trägerrahmen befestigt, der beispielsweise aus Rohren be
steht oder plattenartig geformt ist. Die Gurte zum Tragen der
Laubblasvorrichtung sind im Trägerrahmen befestigt. Die Luft
zum Gebläse wird in einen Einlass eingesaugt, der sich auf der
Seite des Gebläses befindet, die gegen den Rücken der Bedien
person gewendet ist. Zwischen dem Rücken der Bedienperson und
dem Gebläseeinlass muss deshalb ein Freiraum von etwa 5 bis 10
Zentimetern vorhanden sein, damit genug Luft durch den Einlass
eingezogen wird. Der Motor wird sodann auf der Gebläseradachse
auf der Seite des Gebläserades angebracht, die vom Rücken der
Bedienperson abgewendet ist. Bei einer auf diese Art ausgeführ
ten Laubblasvorrichtung befindet sich der Schwerpunkt in großer
Entfernung vom Rücken der Bedienperson. Der Abstand zwischen
dem Schwerpunkt des Geräts und dem Rücken der Bedienperson ist
deshalb von großer Wichtigkeit, weil er mit der Belastung kor
reliert, der die Bedienperson ausgesetzt ist, und außerdem mit
dem Bedienungskomfort des Geräts. Dieser Abstand sollte so kurz
wie möglich sein, um die Belastungen der Bedienperson möglichst
gering zu halten.
Auf dem Markt werden einige unterschiedliche Laubblasvorrich
tungen angeboten, doch alle sind mit einer Art von Trägerrahmen
versehen. An diesem Trägerrahmen, der oft aus Rohren oder Plat
ten besteht, sind die unterschiedlichen Bauteile in der
Laubblasvorrichtung befestigt. Einige dieser Bauteile können
mit Abdeckungen versehen sein, welche die Bauteile schützen
oder den vom Bauteil abgegebenen Lärm reduzieren. Diese bekann
ten Lösungen haben aber den Nachteil, dass sie schwer sind,
viel Platz benötigen und als nicht besonders wirksam in der
Verringerung des Lärmpegels rund um das Gerät betrachtet wer
den. Diese Art von Laubblasvorrichtungen ist in US-Patent Nr.
5 195 208 dargestellt.
Die bekannten Laubblasvorrichtungsmodelle haben einige Nachtei
le. Die Bauart von Laubblasvorrichtungen muss deshalb verbes
sert werden, so dass die Belastung der Bedienpersonen und der
vom Gerät abgegebene Lärm reduziert werden. Die beanspruchte
Erfindung reduziert sowohl die Belastung der Bedienperson wie
den vom Gerät abgegebenen Lärm.
Die beanspruchte Erfindung löst die oben beschriebenen Probleme
durch die Verwendung eines Gehäuses, das alle Bauteile in der
Maschinerie der Laubblasvorrichtung abdeckt. Das Gehäuse stellt
eine wirksame Isolierung dar, die den vom Gerät abgegebenen
Lärm reduziert. Das Gehäuse besteht aus zwei Abschnitten, einem
unteren Abschnitt und einem Deckel. In der beanspruchten
Laubblasvorrichtung wird der Trägerrahmen aus Rohren oder Plat
ten ersetzt durch das Gehäuse, welches anstelle des Trägerrah
mens die Haltestruktur abgibt, an der die Bauteile befestigt
sind. Mit dieser Lösung wird das Gewicht des Geräts reduziert.
Das Gehäuse besteht aus einem Material, das sich gut zur
Schallisolierung eignet. Der Lärm in der Umgebung des Geräts
wird damit beträchtlich reduziert.
Das Gehäuse funktioniert zudem bei sorgloser Behandlung des Ge
räts als Schutzhülle rund um sämtliche Bauteile, so dass die
Lebenszeit des Geräts verlängert wird. Das Gehäuse muss deshalb
aus einem Material bestehen, das Schlägen und Abnützungen wi
dersteht, gut zur Lärmisolierung geeignet ist und in die ge
wünschte Form gebracht werden kann. Das Gehäuse besteht deshalb
vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial und ist mit einem Be
festigungsmittel versehen, das die beiden Abschnitte des Gehäu
ses auf zuverlässige Art miteinander verbindet. Die Außenseite
des Gehäuses ist glatt und eben, damit die Laubblasvorrichtung
während Gebrauch oder Transport keine Verbindung mit anderen
Gegenständen aufnimmt. Die glatte und ebene Außenfläche des Ge
häuses reduziert auch das Risiko, dass sich die Bedienperson
mit irgendwelchen Teilen verfängt, wenn die Laubblasvorrichtung
auf dem Rücken der Bedienperson getragen wird. Sämtliche Bau
teile bezüglich der Maschinerie der Laubblasvorrichtung sind am
unteren Abschnitt des Gehäuses befestigt, und so auch die Rie
men, die der Bedienperson das Tragen der Laubblasvorrichtung
ermöglichen. Der untere Abschnitt ist so geformt, dass er den
bestmöglichen Tragekomfort auf dem Rücken der Bedienperson bie
tet.
Das Gehäuse ist beinahe wie ein Rucksack geformt und mit einem
Griff an der Oberseite des Gehäuses versehen, um das Tragen,
Verstauen und Transportieren der Laubblasvorrichtung zu er
leichtern, wenn sie sich nicht auf dem Rücken der Bedienperson
befindet.
Das Gehäuse muss mit einigen Öffnungen versehen sein, um eine
ordentliche Funktionsweise des Geräts zu gewährleisten. Es gibt
einen Lufteinlass für die Luft zum Gebläse und zum Motor und
eine Öffnung, wo das Rohr vom Gebläseauslass durch das Gehäuse
geht. Der Lufteinlass ist im unteren Teil des Gehäuses ange
bracht, um die Wahrscheinlichkeit zu senken, dass die Schall
wellen im Inneren des Gehäuses durch den Lufteinlass aus dem
Gehäuse ausdringen. Im unteren Teil des Gehäuses ist auch der
Benzintank untergebracht, der auf diese Weise ebenfalls dazu
beiträgt, im Lufteinlass eine Schallwellenfalle einzurichten.
Die Abgase aus dem Motor können über das Rohr vom Gebläseaus
lass oder eine andere getrennte Öffnung im Gehäuse aus dem Ge
häuse heraus geführt werden. Diese Öffnung ist dann an der Sei
te des Gehäuses untergebracht, die vom Rücken der Bedienperson
weg weist, und zwar in der Nähe des Schalldämpfers, um den Ab
stand zwischen dem Schalldämpfer und der Öffnung zu minimieren.
Diese Öffnung ist zudem mit einer Schallwellenfalle versehen,
damit die Schallwellen daran gehindert werden, das Gehäuse zu
verlassen. Die Öffnung für das Rohr vom Gebläseauslass ist so
platziert, dass das Rohr an einer von beiden Seiten des Gehäu
ses in eine Richtung austritt, die den Gebrauch des Geräts für
die Bedienperson komfortabel macht. Dies bedeutet, dass das
Rohr das Gehäuse an einer von dessen Seiten verlässt und nach
unten zu den Händen der Bedienperson weist. Auch diese Öffnung
ist so ausgeführt, dass so viel Lärm wie möglich daran gehin
dert wird, das Gehäuse zu verlassen, und die Verbindung zwi
schen dem Rohr und dem weicheren Rohr, das die Bedienperson zum
Reinigen verwendet, ist ein wirksamer Dämpfer des vom Motor und
vom Gebläse erzeugten Lärms. Das Gehäuse kann auch mit einer
Öffnung zur Entlüftung erhitzter Luft aus dem Gehäuseinneren
versehen werden. Diese Öffnung wird vorzugsweise an der Ober
seite des Gehäuses angebracht, da die erhitzte Luft infolge der
Konvektion nach oben steigt.
Um das Risiko einer Übertragung von Lärm und Vibrationen von
den Bauteilen im Inneren des Gehäuses zur Bedienperson und in
die Umgebung weiter zu verringern, sind die Bauteile mittels
Vibrations- und Schallisolierungen am Gehäuse befestigt. Auf
diese Weise werden die Arbeitsbedingungen für die Bedienperson
verbessert.
Ein Ausführungsbeispiel der beanspruchten Erfindung ist in
Fig. 1-5 dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht des Gehäuses.
Fig. 2 zeigt die Seite des Gehäuses, die von der Bedienperson
rückwärts gewendet ist.
Fig. 3 ist eine Darstellung des Gehäuses von oben.
Fig. 4 zeigt die Seite des Gehäuses, die gegen den Rücken der
Bedienperson gewendet ist.
Fig. 5 ist eine perspektivische Darstellung des Gehäuseab
schnitts-, der sich im Normalgebrauch der Laubblasvorrichtung
näher am Rücken der Bedienperson befindet.
Fig. 1 stellt ein Gehäuse 10 dar, das beinahe wie ein mittel
großer Rucksack geformt ist und die unterschiedlichen Bauteile
in der Maschinerie der Laubblasvorrichtung abdeckt. Das Gehäuse
10 umfasst zwei Abschnitte, einen unteren Abschnitt 11 und ei
nen Deckel 12. Die beiden Abschnitte sind aneinander durch Be
festigungsmittel 13 befestigt, die um die Seiten des Gehäuses
10 angebracht sind.
Fig. 2 ist eine Darstellung der Seite des Gehäuses 10, die vom
Rücken der Bedienperson weg gewendet ist, wenn sich die
Laubblasvorrichtung in ihrer richtigen Stellung auf dem Rücken
der Bedienperson befindet. Zur Erleichterung von Transport und
Hochheben der Laubblasvorrichtung ist das Gehäuse mit einem
Griff 14 an der Oberseite des Gehäuses 10 versehen. Die Abgase
vom Motor passieren das Gehäuse durch eine Öffnung 15 im Deckel
12, der auch eine Entlüftungsöffnung 23 für die erhitzte Luft
vom Inneren des Gehäuses 10 aufweist. Das Gehäuse 10 umfasst
auch einen Durchgang 16, an dem das nicht dargestellte Rohr vom
Gebläse im Inneren des Gehäuses 10 durch das Gehäuse 10 geführt
wird. Der Durchgang 16 ist so angeordnet, dass die Bedienperson
eine komfortable Arbeitsposition für den Arm genießt. Auf der
gegenüberliegenden Seite des Durchgangs 16 sind ein Anlasser
seil und ein Anlassergriff 22 für den im Gehäuse 10 unterge
brachten Motor vorgesehen. Die Position des Anlassergriffes 22
ist so gewählt, dass die Bedienperson den Anlassergriff 22 er
reicht, wenn sich die Laubblasvorrichtung in der Position auf
dem Rücken der Bedienperson befindet.
Die Laubblasvorrichtung wird im normalen Gebrauch auf dem Rüc
ken der Bedienperson getragen. Fig. 3 stellt die Form des un
teren Abschnitts 11 dar, die so ausgeführt ist, dass sie für
die Bedienperson komfortabel auf dem Rücken zu tragen ist.
Auf der Seite des Gehäuses, das gegen den Rücken der Bedienper
son gewendet ist, sind (nicht dargestellte) Riemen des selben
Typs, wie sie für Rucksäcke verwendet werden, am Gehäuse befe
stigt. Der untere Abschnitt 11 des Gehäuses 10 ist mit zwei
verstärkten Abschnitten 17 versehen, an denen Riemen befestigt
sind. Die Riemen sind auf einer Seite am ersten verstärkten Ab
schnitt 17 und auf der anderen Seite an einem zweiten verstärk
ten Abschnitt 18 befestigt. Um die Belastung auf den Rücken der
Bedienperson weiter zu verringern, kann die Laubblasvorrichtung
mit einem Gurt versehen sein, der auch an dem zweiten verstärk
ten Abschnitt 18 befestigt ist.
Der untere Abschnitt 11 des Gehäuses 10 ist die Haltestruktur
für das Gerät. Die Bauteile sind am unteren Abschnitt 11 befe
stigt. Das Innere des unteren Abschnitts 11 ist dazu mit mehre
ren Befestigungsmitteln 19a, 19b, 19c versehen, an denen die
Bauteile befestigt sind. Im unteren Teil des Gehäuses 10 sind
ein Lufteinlass 20 und ein Benzintank 21 untergebracht. Diese
Lösung mit dem Lufteinlass 20 und dem außerhalb des Lufteinlas
ses angebrachten Tank 21 schafft eine wirksame Schallwellenfal
le, die die Menge an Schallwellen, die das Gehäuse durch den
Lufteinlass 20 verlassen, reduziert.
Claims (9)
1. Gehäuse (10) für ein mit einem Verbrennungsmotor betriebe
nes Gerät, das auf dem Rücken der Bedienperson getragen wird,
dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) alle lärmerzeu
genden Bauteile in dem Gerät abdeckt und die Haltestruktur für
die Bauteile in dem Gerät abgibt.
2. Gehäuse (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das Gehäuse (10) zwei Abschnitte umfasst, einen unteren Ab
schnitt (11) und einen Deckel (12).
3. Gehäuse (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
der untere Abschnitt (11) die Haltestruktur für die Bauteile im
Inneren des Gehäuses (10) ist.
4. Gehäuse (10) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeich
net, dass Riemen und/oder ein Gurt zum Tragen des Geräts am un
teren Abschnitt (11) befestigt sind.
5. Gehäuse (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) aus einem schall
isolierenden und/oder schlag- und verschleißfesten Material be
steht.
6. Gehäuse (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) einen in der Ober
seite des Gehäuses (10) integrierten Griff (14) aufweist.
7. Gehäuse (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass das Gerät ein Anlasserseil und einen
Anlassergriff (22) an einer der Seiten des Gehäuses aufweist.
8. Gehäuse (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) einen Lufteinlass
(20) in dem unteren Teil des Gehäuses (10) aufweist.
9. Gehäuse (10) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass
das Gehäuse (10) einen Tank (21) für Benzin im unteren Teil des
Gehäuses (10) aufweist, der außerhalb des Lufteinlasses (20) an
geordnet ist.
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