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DE10220857A1 - Gehäuse für Laubblasvorrichtung - Google Patents

Gehäuse für Laubblasvorrichtung

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DE10220857A1
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Marcus Kragner
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Husqvarna AB
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    • A01G20/00Cultivation of turf, lawn or the like; Apparatus or methods therefor
    • A01G20/40Apparatus for cleaning the lawn or grass surface
    • A01G20/43Apparatus for cleaning the lawn or grass surface for sweeping, collecting or disintegrating lawn debris
    • A01G20/47Vacuum or blower devices

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  • Environmental Sciences (AREA)
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  • Electric Suction Cleaners (AREA)
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Abstract

Herkömmliche Laubblasvorrichtungen sind mit einem Trägerrahmen versehen, an dem die unterschiedlichen Bauteile befestigt sind. Um den Lärm vom Gerät zu reduzieren und einige Bauteile zu schützen, sind diese mit Abdeckungen versehen. Dies macht das Gerät schwer und für die Bedienperson kompliziert zu gebrauchen. Die beanspruchte Erfindung ist ein Abdeckgehäuse (10), das auch die Haltestruktur für die unterschiedlichen Bauteile im Gerät abgibt. Das Gehäuse reduziert die Menge an Lärm, die vom Gerät abgegeben wird, und schützt die Bauteile im Inneren des Gehäuses (10).

Description

Verbrennungsmotorbetriebene Laubblasvorrichtungen werden immer mehr für unterschiedliche Arbeiten eingesetzt. Die Anzahl der Bereiche, in denen Laubblasvorrichtungen zum Einsatz kommen, nimmt beständig zu, und die Laubblasvorrichtungen ersetzen zu­ nehmend herkömmliche Kehrbesen. Laubblasvorrichtungen sind ein wirksames und zeitsparendes Gerät zur Reinigung großer Flächen wie etwa Parkplätze, Gehsteige, Rasen und Fußwege.
Mit Laubblasvorrichtungen lassen sich große Flächen auf einfa­ che Art reinigen. Beim Reinigen von Flächen mit herkömmlicher Ausrüstung zwingen geparkte Autos auf einem Parkplatz dazu, Teile der Bodenfläche ungereinigt zu lassen. Wird der selbe Be­ reich mit einer Laubblasvorrichtung gereinigt, kann der Schmutz unterhalb der geparkten Fahrzeuge weggeblasen werden, wodurch die Effizienz gesteigert, Zeit gespart und das Ergebnis verbes­ sert wird.
Auch wenn es sich bei der Laubblasvorrichtung um ein wirksames Gerät handelt, mit dessen Hilfe die Bedienperson große Flächen zu reinigen vermag, hat die Bedienperson dennoch lange Arbeits­ schichten zu bewältigen, während deren sie die Laubblasvorrich­ tung auf dem Rücken zu tragen hat. Die heute auf dem Markt er­ hältlichen Laubblasvorrichtungen sind groß und schwer, und der Schwerpunkt des Geräts ist vom Rücken der Bedienperson weit entfernt. So wird die Bedienperson großen Belastungen ausge­ setzt, wenn die Laubblasvorrichtung auf dem Rücken der Bedien­ person getragen wird. Diese Art von Geräten erzeugt außerdem sehr viel Lärm, wodurch der Gebrauch für die Bedienperson sowie für andere Personen, die sich in der Nähe des Geräts aufhalten, sehr ermüdend wird.
Eine Laubblasvorrichtung umfasst mindestens ein Gebläse mit ei­ nem Gebläserad, einen Motor und einige andere Bestandteile, die erforderlich sind, um die korrekte Funktionsweise der Laubblas­ vorrichtung zu gewährleisten. Gegenwärtig auf dem Markt angebo­ tene Laubblasvorrichtungen, die für das Tragen auf dem Rücken der Bedienperson vorgesehen sind, sind mit dem Gebläse und dem Gebläserad nahe beim Rücken der Bedienperson ausgeführt und an einem Trägerrahmen befestigt, der beispielsweise aus Rohren be­ steht oder plattenartig geformt ist. Die Gurte zum Tragen der Laubblasvorrichtung sind im Trägerrahmen befestigt. Die Luft zum Gebläse wird in einen Einlass eingesaugt, der sich auf der Seite des Gebläses befindet, die gegen den Rücken der Bedien­ person gewendet ist. Zwischen dem Rücken der Bedienperson und dem Gebläseeinlass muss deshalb ein Freiraum von etwa 5 bis 10 Zentimetern vorhanden sein, damit genug Luft durch den Einlass eingezogen wird. Der Motor wird sodann auf der Gebläseradachse auf der Seite des Gebläserades angebracht, die vom Rücken der Bedienperson abgewendet ist. Bei einer auf diese Art ausgeführ­ ten Laubblasvorrichtung befindet sich der Schwerpunkt in großer Entfernung vom Rücken der Bedienperson. Der Abstand zwischen dem Schwerpunkt des Geräts und dem Rücken der Bedienperson ist deshalb von großer Wichtigkeit, weil er mit der Belastung kor­ reliert, der die Bedienperson ausgesetzt ist, und außerdem mit dem Bedienungskomfort des Geräts. Dieser Abstand sollte so kurz wie möglich sein, um die Belastungen der Bedienperson möglichst gering zu halten.
Auf dem Markt werden einige unterschiedliche Laubblasvorrich­ tungen angeboten, doch alle sind mit einer Art von Trägerrahmen versehen. An diesem Trägerrahmen, der oft aus Rohren oder Plat­ ten besteht, sind die unterschiedlichen Bauteile in der Laubblasvorrichtung befestigt. Einige dieser Bauteile können mit Abdeckungen versehen sein, welche die Bauteile schützen oder den vom Bauteil abgegebenen Lärm reduzieren. Diese bekann­ ten Lösungen haben aber den Nachteil, dass sie schwer sind, viel Platz benötigen und als nicht besonders wirksam in der Verringerung des Lärmpegels rund um das Gerät betrachtet wer­ den. Diese Art von Laubblasvorrichtungen ist in US-Patent Nr. 5 195 208 dargestellt.
Die bekannten Laubblasvorrichtungsmodelle haben einige Nachtei­ le. Die Bauart von Laubblasvorrichtungen muss deshalb verbes­ sert werden, so dass die Belastung der Bedienpersonen und der vom Gerät abgegebene Lärm reduziert werden. Die beanspruchte Erfindung reduziert sowohl die Belastung der Bedienperson wie den vom Gerät abgegebenen Lärm.
Die beanspruchte Erfindung löst die oben beschriebenen Probleme durch die Verwendung eines Gehäuses, das alle Bauteile in der Maschinerie der Laubblasvorrichtung abdeckt. Das Gehäuse stellt eine wirksame Isolierung dar, die den vom Gerät abgegebenen Lärm reduziert. Das Gehäuse besteht aus zwei Abschnitten, einem unteren Abschnitt und einem Deckel. In der beanspruchten Laubblasvorrichtung wird der Trägerrahmen aus Rohren oder Plat­ ten ersetzt durch das Gehäuse, welches anstelle des Trägerrah­ mens die Haltestruktur abgibt, an der die Bauteile befestigt sind. Mit dieser Lösung wird das Gewicht des Geräts reduziert. Das Gehäuse besteht aus einem Material, das sich gut zur Schallisolierung eignet. Der Lärm in der Umgebung des Geräts wird damit beträchtlich reduziert.
Das Gehäuse funktioniert zudem bei sorgloser Behandlung des Ge­ räts als Schutzhülle rund um sämtliche Bauteile, so dass die Lebenszeit des Geräts verlängert wird. Das Gehäuse muss deshalb aus einem Material bestehen, das Schlägen und Abnützungen wi­ dersteht, gut zur Lärmisolierung geeignet ist und in die ge­ wünschte Form gebracht werden kann. Das Gehäuse besteht deshalb vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial und ist mit einem Be­ festigungsmittel versehen, das die beiden Abschnitte des Gehäu­ ses auf zuverlässige Art miteinander verbindet. Die Außenseite des Gehäuses ist glatt und eben, damit die Laubblasvorrichtung während Gebrauch oder Transport keine Verbindung mit anderen Gegenständen aufnimmt. Die glatte und ebene Außenfläche des Ge­ häuses reduziert auch das Risiko, dass sich die Bedienperson mit irgendwelchen Teilen verfängt, wenn die Laubblasvorrichtung auf dem Rücken der Bedienperson getragen wird. Sämtliche Bau­ teile bezüglich der Maschinerie der Laubblasvorrichtung sind am unteren Abschnitt des Gehäuses befestigt, und so auch die Rie­ men, die der Bedienperson das Tragen der Laubblasvorrichtung ermöglichen. Der untere Abschnitt ist so geformt, dass er den bestmöglichen Tragekomfort auf dem Rücken der Bedienperson bie­ tet.
Das Gehäuse ist beinahe wie ein Rucksack geformt und mit einem Griff an der Oberseite des Gehäuses versehen, um das Tragen, Verstauen und Transportieren der Laubblasvorrichtung zu er­ leichtern, wenn sie sich nicht auf dem Rücken der Bedienperson befindet.
Das Gehäuse muss mit einigen Öffnungen versehen sein, um eine ordentliche Funktionsweise des Geräts zu gewährleisten. Es gibt einen Lufteinlass für die Luft zum Gebläse und zum Motor und eine Öffnung, wo das Rohr vom Gebläseauslass durch das Gehäuse geht. Der Lufteinlass ist im unteren Teil des Gehäuses ange­ bracht, um die Wahrscheinlichkeit zu senken, dass die Schall­ wellen im Inneren des Gehäuses durch den Lufteinlass aus dem Gehäuse ausdringen. Im unteren Teil des Gehäuses ist auch der Benzintank untergebracht, der auf diese Weise ebenfalls dazu beiträgt, im Lufteinlass eine Schallwellenfalle einzurichten. Die Abgase aus dem Motor können über das Rohr vom Gebläseaus­ lass oder eine andere getrennte Öffnung im Gehäuse aus dem Ge­ häuse heraus geführt werden. Diese Öffnung ist dann an der Sei­ te des Gehäuses untergebracht, die vom Rücken der Bedienperson weg weist, und zwar in der Nähe des Schalldämpfers, um den Ab­ stand zwischen dem Schalldämpfer und der Öffnung zu minimieren. Diese Öffnung ist zudem mit einer Schallwellenfalle versehen, damit die Schallwellen daran gehindert werden, das Gehäuse zu verlassen. Die Öffnung für das Rohr vom Gebläseauslass ist so platziert, dass das Rohr an einer von beiden Seiten des Gehäu­ ses in eine Richtung austritt, die den Gebrauch des Geräts für die Bedienperson komfortabel macht. Dies bedeutet, dass das Rohr das Gehäuse an einer von dessen Seiten verlässt und nach unten zu den Händen der Bedienperson weist. Auch diese Öffnung ist so ausgeführt, dass so viel Lärm wie möglich daran gehin­ dert wird, das Gehäuse zu verlassen, und die Verbindung zwi­ schen dem Rohr und dem weicheren Rohr, das die Bedienperson zum Reinigen verwendet, ist ein wirksamer Dämpfer des vom Motor und vom Gebläse erzeugten Lärms. Das Gehäuse kann auch mit einer Öffnung zur Entlüftung erhitzter Luft aus dem Gehäuseinneren versehen werden. Diese Öffnung wird vorzugsweise an der Ober­ seite des Gehäuses angebracht, da die erhitzte Luft infolge der Konvektion nach oben steigt.
Um das Risiko einer Übertragung von Lärm und Vibrationen von den Bauteilen im Inneren des Gehäuses zur Bedienperson und in die Umgebung weiter zu verringern, sind die Bauteile mittels Vibrations- und Schallisolierungen am Gehäuse befestigt. Auf diese Weise werden die Arbeitsbedingungen für die Bedienperson verbessert.
Ein Ausführungsbeispiel der beanspruchten Erfindung ist in Fig. 1-5 dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht des Gehäuses.
Fig. 2 zeigt die Seite des Gehäuses, die von der Bedienperson rückwärts gewendet ist.
Fig. 3 ist eine Darstellung des Gehäuses von oben.
Fig. 4 zeigt die Seite des Gehäuses, die gegen den Rücken der Bedienperson gewendet ist.
Fig. 5 ist eine perspektivische Darstellung des Gehäuseab­ schnitts-, der sich im Normalgebrauch der Laubblasvorrichtung näher am Rücken der Bedienperson befindet.
Fig. 1 stellt ein Gehäuse 10 dar, das beinahe wie ein mittel­ großer Rucksack geformt ist und die unterschiedlichen Bauteile in der Maschinerie der Laubblasvorrichtung abdeckt. Das Gehäuse 10 umfasst zwei Abschnitte, einen unteren Abschnitt 11 und ei­ nen Deckel 12. Die beiden Abschnitte sind aneinander durch Be­ festigungsmittel 13 befestigt, die um die Seiten des Gehäuses 10 angebracht sind.
Fig. 2 ist eine Darstellung der Seite des Gehäuses 10, die vom Rücken der Bedienperson weg gewendet ist, wenn sich die Laubblasvorrichtung in ihrer richtigen Stellung auf dem Rücken der Bedienperson befindet. Zur Erleichterung von Transport und Hochheben der Laubblasvorrichtung ist das Gehäuse mit einem Griff 14 an der Oberseite des Gehäuses 10 versehen. Die Abgase vom Motor passieren das Gehäuse durch eine Öffnung 15 im Deckel 12, der auch eine Entlüftungsöffnung 23 für die erhitzte Luft vom Inneren des Gehäuses 10 aufweist. Das Gehäuse 10 umfasst auch einen Durchgang 16, an dem das nicht dargestellte Rohr vom Gebläse im Inneren des Gehäuses 10 durch das Gehäuse 10 geführt wird. Der Durchgang 16 ist so angeordnet, dass die Bedienperson eine komfortable Arbeitsposition für den Arm genießt. Auf der gegenüberliegenden Seite des Durchgangs 16 sind ein Anlasser­ seil und ein Anlassergriff 22 für den im Gehäuse 10 unterge­ brachten Motor vorgesehen. Die Position des Anlassergriffes 22 ist so gewählt, dass die Bedienperson den Anlassergriff 22 er­ reicht, wenn sich die Laubblasvorrichtung in der Position auf dem Rücken der Bedienperson befindet.
Die Laubblasvorrichtung wird im normalen Gebrauch auf dem Rüc­ ken der Bedienperson getragen. Fig. 3 stellt die Form des un­ teren Abschnitts 11 dar, die so ausgeführt ist, dass sie für die Bedienperson komfortabel auf dem Rücken zu tragen ist. Auf der Seite des Gehäuses, das gegen den Rücken der Bedienper­ son gewendet ist, sind (nicht dargestellte) Riemen des selben Typs, wie sie für Rucksäcke verwendet werden, am Gehäuse befe­ stigt. Der untere Abschnitt 11 des Gehäuses 10 ist mit zwei verstärkten Abschnitten 17 versehen, an denen Riemen befestigt sind. Die Riemen sind auf einer Seite am ersten verstärkten Ab­ schnitt 17 und auf der anderen Seite an einem zweiten verstärk­ ten Abschnitt 18 befestigt. Um die Belastung auf den Rücken der Bedienperson weiter zu verringern, kann die Laubblasvorrichtung mit einem Gurt versehen sein, der auch an dem zweiten verstärk­ ten Abschnitt 18 befestigt ist.
Der untere Abschnitt 11 des Gehäuses 10 ist die Haltestruktur für das Gerät. Die Bauteile sind am unteren Abschnitt 11 befe­ stigt. Das Innere des unteren Abschnitts 11 ist dazu mit mehre­ ren Befestigungsmitteln 19a, 19b, 19c versehen, an denen die Bauteile befestigt sind. Im unteren Teil des Gehäuses 10 sind ein Lufteinlass 20 und ein Benzintank 21 untergebracht. Diese Lösung mit dem Lufteinlass 20 und dem außerhalb des Lufteinlas­ ses angebrachten Tank 21 schafft eine wirksame Schallwellenfal­ le, die die Menge an Schallwellen, die das Gehäuse durch den Lufteinlass 20 verlassen, reduziert.

Claims (9)

1. Gehäuse (10) für ein mit einem Verbrennungsmotor betriebe­ nes Gerät, das auf dem Rücken der Bedienperson getragen wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) alle lärmerzeu­ genden Bauteile in dem Gerät abdeckt und die Haltestruktur für die Bauteile in dem Gerät abgibt.
2. Gehäuse (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) zwei Abschnitte umfasst, einen unteren Ab­ schnitt (11) und einen Deckel (12).
3. Gehäuse (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Abschnitt (11) die Haltestruktur für die Bauteile im Inneren des Gehäuses (10) ist.
4. Gehäuse (10) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeich­ net, dass Riemen und/oder ein Gurt zum Tragen des Geräts am un­ teren Abschnitt (11) befestigt sind.
5. Gehäuse (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) aus einem schall­ isolierenden und/oder schlag- und verschleißfesten Material be­ steht.
6. Gehäuse (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) einen in der Ober­ seite des Gehäuses (10) integrierten Griff (14) aufweist.
7. Gehäuse (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass das Gerät ein Anlasserseil und einen Anlassergriff (22) an einer der Seiten des Gehäuses aufweist.
8. Gehäuse (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) einen Lufteinlass (20) in dem unteren Teil des Gehäuses (10) aufweist.
9. Gehäuse (10) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) einen Tank (21) für Benzin im unteren Teil des Gehäuses (10) aufweist, der außerhalb des Lufteinlasses (20) an­ geordnet ist.
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