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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Bauteilset zum Bau eines Gewächshauses
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Es weist zu einem Gerüst verbindbare Profilelemente
und Platten auf, die in das Gerüst
eingesetzt werden können.
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Aus dem Stand der Technik sind diverse Bauteilsets
zum Bauen von Gewächshäusern bekannt,
die im wesentlichen aus langgestreckten Profilelementen bestehen,
die zu einem Grundgerüst verbunden
werden können.
Ferner weisen die bekannten Bauteilsets durchsichtige Kunststoffplatten auf,
die in das Gerüst
eingesetzt werden können.
Um eine dichte Verbindung zwischen den Profilelementen und den Platten
zu erzielen, weisen die Profilelemente U-förmige
Schienen auf, in die die Kanten der Kunststoffplatten seitlich eingeschoben
werden können.
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Aus dem Stand der Technik sind ferner
sogenannte Frühbeetkasten
bekannt, die allerdings kleiner dimensioniert sind, da diese lediglich
der Abdeckung eines Frühbeetes
dienen. Ein Bauteilset für den
Zusammenbau eines derartigen Frühbeetkastens
ist beispielsweise aus der
DE
197 48 572 C1 bekannt. Das bekannte Bauteilset umfaßt Platten
und Profilelemente, wobei letztere jeweils zwei hakenförmige Schenkel
aufweisen, die sich in Längsrichtung erstrecken.
Um eine Verbindung zwischen den Platten und Profilelementen herstellen
zu können,
sind an den Kanten der Platten Verbindungsprofile vorgesehen. Die
Verbindungsprofile weisen ebenfalls einen hakenförmigen Schenkel auf. Die Verbindungsprofile
an den Platten können
in Längsrichtung
auf die hakenförmigen
Schenkel der Profilelemente geschoben werden, so daß eine scharnierartige
Verbindung besteht, über
die die verbundenen Teile gegeneinander verschwenkbar sind. Um die
Platten von den Profilelementen wieder zu lösen, müssen diese erneut in Längsrichtung
des Verbindungsprofiles verschoben werden.
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Der vorgenannte Stand der Technik
hat sich in der Praxis bewährt.
Jedoch erweist sich insbesondere bei größeren Gewächshäusern die Handhabung der einzelnen
Bauteile beim Aufbau des Gewächshauses
als schwierig. So ist bei einem größeren Gewächshaus in der Regel ein Helfer
notwendig, um das Gewächshaus
zu errichten, zumal die Bauteile genau zueinander auszurichten sind.
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Die
DE 200 20 354 U1 beschreibt einen Bausatz
für ein
Gartenhaus, der die oben genannten Probleme insoweit beseitigt,
als daß die
Platten nach dem Verbinden mit dem Profilelement nicht mehr gegeneinander
verschwenkt werden können,
was eine genaue Ausrichtung der Teile zueinander ermöglicht. Dies
wird dadurch erreicht, daß die
hakenförmigen Verbindungsprofile
winklig miteinander verbundene, gradlinige Abschnitte aufweisen.
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Die
CH
583 502 beschreibt eine Großflächenverglasung für Gebäude, bei
der die Verglasungselemente an den Schmalseiten Profilierungen aufweisen.
Die Profilierungen bestehen aus einem T-förmigen Abschnitt, der in einen
stegförmigen
ersten Abschnitt und einen dem Verglasungselement abgewandten, dicken
zweiten Abschnitt unterteilt ist. Der erste Abschnitt wird dabei
von der an die Profilierung angrenzenden Hohlkammer des Verglasungselementes
gebildet, während
der zweite Abschnitt aus Vollmaterial besteht.
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Die
DE 2 235 322 A beschreibt ein Gewächshaus,
bei dem ähnliche
Profilierungen vorgesehen sind, wie bei dem zuvor beschriebenen
Stand der Technik, allerdings werden sowohl der erste als auch der
zweite Abschnitt von einer gemeinsamen Hohlkammer gebildet, die
von der ersten an die Profilierung angrenzenden Hohlkammer der Hohlkammerplatte
getrennt ist.
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Der beschriebene Stand der Technik
hat die Eigenschaft, entweder daß die vorteilhaften Wirkungen
der Hohlkammerbauweise im Bereich der Verbindungsprofile verloren
gehen, wie z. B. das geringe Gewicht (siehe
CH 583 502 ) oder die Isolationswirkung
(siehe
DE 200 20 354
U1 ), oder daß eine
feste Verbindung zwischen dem Profilelement und dem Verbindungsprofil
unterbunden wird, (siehe
CH 583 502 und
DE 2 235 322 ).
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Der vorliegenden Erfindung liegt
somit die Aufgabe zu Grunde, ein Bauteilset zum Bau eines Gewächshauses
zu schaffen, das eine sichere bzw. feste Verbindung zwischen Profilelementen
und Hohlkammerplatten gewährleistet,
unter Beibehaltung der Vorteile der Hohlkammerbauweise auch im Bereich
der Verbindungsstellen.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt
an Hand der im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale. Vorteilhafte
Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Das erfindungsgemäße Bauteilset zum Bau eines
Gewächshauses
weist eine Vielzahl von Profilelementen auf, die zu einem Gerüst verbunden
werden können.
Ferner sind Platten, wie beispielsweise durchsichtige Kunststoffplatten,
vorgesehen, die in das aus den Profilelementen gebaute Gerüst einsetzbar
sind. Die Platten weisen mindestens ein erstes Verbindungsprofil
auf. Dieses erste Verbindungsprofil kann in Richtung der Längsachse
des ersten Verbindungsprofiles in ein zweites Verbindungsprofil
an einem der Profilelemente eingeschoben werden. Erfindungsgemäß kann das
erste Verbindungsprofil durch das Einschieben derart mit dem zweiten
Verbindungsprofil an dem Profilelement formschlüssig verbunden werden, daß eine rotatorische
und translatorische Bewegung der Platte um die bzw. quer zu der Längsachse
der Verbindungsprofile relativ zu dem Profilelement unterbunden
ist.
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Das erfindungsgemäße Bauteilset hat somit zunächst den
Vorteil, daß die
Platten nicht mehr seitlich aus den Profilelementen herausfallen
können, wie
dies bei einigen Gewächshäusern der
Fall ist, bei denen die Profilelemente lediglich eine U-förmige Schiene zur Aufnahme
der Platte aufweisen. Darüber hinaus
können
die Platte und das Profilelement nicht mehr gegeneinander verschwenkt
werden. Die Platte gelangt durch das Einschieben vielmehr sofort
in die gewünschte
Ausrichtung gegenüber
dem Profilelement. Auf diese Weise können die Profilelemente und
die Platten sukzessive miteinander verbunden werden, ohne daß die Ausrichtung
der Bauteile zueinander permanent überwacht und korrigiert werden müßte.
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Gemäß der Erfindung weist das erste
Verbindungsprofil an der Platte im Querschnitt ferner einen stegförmigen ersten
Abschnitt und einen dem Profilelement zugewandten dickeren zweiten
Abschnitt auf. Das zweite Verbindungsprofil ist von einer den zweiten
Abschnitt aufnehmenden und hintergreifenden Plattenführungsschiene
gebildet. Die beschriebene, einfache Form des ersten Verbindungsprofiles hat
den Vorteil, daß dieses
Verbindungsprofil problemlos im Rahmen der Herstellung der Platte,
die in der Regel durch Extrusion hergestellt wird, erzeugt werden
kann. So müßte im Rahmen
der Extrusion in der Nähe
des Plattenrandes lediglich ein Bereich mit geringerer Dicke erzeugt
werden, um den ersten und zweiten Abschnitt herzustellen. Es ist
ebenso möglich,
lediglich den Plattenrand mit einer größeren Dicke zu versehen, wobei
der erste Abschnitt dann die selbe Dicke wie der Rest der Platte
hätte.
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Bei dem erfindungsgemäßen Bauteilset
ist der zweite Abschnitt im Querschnitt viereckig ausgebildet, wobei
der Querschnitt des zweiten Abschnittes dem Querschnitt des von
der Plattenführungsschiene
eingeschlossenen Raumes im wesentlichen entspricht. Durch die einfache
geometrische Form der korrespondierenden Querschnitte der ersten
und zweiten Verbindungsprofile wird ein sicherer. Formschluß erzielt.
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Gemäß der Erfindung ist die Platte
eine Hohlkammerplatte. Der erste Abschnitt und zweite Abschnitt
des ersten Verbindungsprofiles werden jeweils von einer Hohlkammer
der Hohlkammerplatte gebildet. Durch die Ausbildung des ersten und
zweiten Abschnittes als Hohlkammer bleiben die guten Eigenschaften
der Hohlkammerplatte, wie beispielsweise deren geringes Gewicht
oder deren Biegesteifigkeit, auch im Bereich des Verbindungsprofiles
erhalten. Auf diese Weise können
Platte und Profilelement auch nicht dadurch gegeneinander verschwenkt
werden, daß sich
das Verbindungsprofil aufgrund einer Krafteinwirkung deformiert.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist mindestens ein Profilelement mindestens eine
Verbindungsschiene auf. Ferner ist mindestens ein Eckverbindungselement
zum Verbinden der Profilelemente vorgesehen. Das Eckverbindungselement
weist auf seinen an die Profilelemente angrenzenden Seiten vorspringende
Ansätze
auf, die in Richtung der Längsachse
der Verbindungsschiene in diese eingeschoben werden können. Durch
das Einschieben in die Verbindungsschiene wird eine formschlüssige Verbindung
zwischen dem Eckverbindungselement und dem Profilelement erzeugt.
Die formschlüssige
Verbindung unterbindet eine rotatorische und translatorische Bewegung
des Eckverbindungselementes um die bzw. quer zu der Längsachse
der Verbindungsschiene relativ zu dem Profilelement. Die derart
verbundenen Bauteile nehmen beim Einschieben sofort und sicher die
gewünschte
Ausrichtung zueinander ein. Auf ein zusätzliches Verschrauben der Teile
könnte
grundsätzlich
verzichtet werden, dies sollte aber bei starker Belastung des fertigen
Gewächshauses
durch Sturm o. ä.
erwogen werden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Bauteilsets
ist der vorspringende Ansatz im Querschnitt im wesentlichen T-förmig ausgebildet
und kann von der Verbindungsschiene aufgenommen und hintergriffen
werden.
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Im folgenden wird die Erfindung an
Hand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Figuren eingehender erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung einer Platte des erfindungsgemäßen Bauteilsets, 2 eine Schnittdarstellung
zweier Platten und eines Profilelementes, die miteinander verbunden
sind,
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3 eine
perspektivische Darstellung eines Eckverbindungselementes in einer
ersten Ausführungsform
zur Verbindung von drei Profilelementen,
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4 eine
perspektivische Darstellung der verbundenen Profilelemente von 3,
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5 eine
perspektivische Darstellung eines Eckverbindungselementes in einer
zweiten Ausführungsform
zur Verbindung von drei Profilelementen,
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6 eine
perspektivische Darstellung der verbundenen Profilelemente von 5,
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7 eine
perspektivische Darstellung des Eckverbindungselementes von 5 zur Verbindung eines Firstprofilelementes
mit anderen Profilelementen und
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8 eine
perspektivische Darstellung der verbundenen Profilelemente von 7.
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1 zeigt
eine perspektivische Darstellung einer Platte 2 des erfindungsgemäßen Bauteilsets. Die
Platte 2 besteht aus PC und ist transparent, wobei in 1 zu Gunsten einer anschaulicheren
Darstellung auf die transparente Darstellung verzichtet wurde. Die
Platte ist als sogenannte Hohlkammerplatte ausgebildet und weist
einen oberen Gurt 4 und einen unteren Gurt 6 auf,
die über
mehrere parallele Stege 8 voneinander beabstandet sind.
Zwischen den Stegen 8 sowie den beiden Gurten 4, 6 sind
jeweils die langgestreckten Hohlkammern 10 ausgebildet.
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Die Platte 2 ist rechteckig
ausgebildet und umfaßt
zwei Kanten 12, 14, die sich senkrecht zu den Stegen 8 bzw.
den Hohlkammern 10 erstrecken. An den parallel zu den Stegen 8 verlaufenden
Kanten 16, 18 sind erste Verbindungsprofile 20 vorgesehen. Die
Verbindungsprofile sind einstückig
mit der Platte 2 ausgebildet.
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Bei der dargestellten Ausführungsform
sind die Platte 2 und die ersten Verbindungsprofile 20 durch
ein gemeinsames Extrusionsverfahren erzeugt worden, so daß diese
eine Einheit bilden. Die Ausbildungsform der ersten Verbindungsprofile 20 wird
im folgenden unter Bezugnahme auf 2 beschrieben.
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2 zeigt
zwei Platten 2, die unter Bezugnahme auf 1 beschrieben wurden, und ein Profilelement 22,
wobei die Platten 2 mit dem Profilelement 22 verbunden
sind. Das Profilelement 22 ist als Giebel- bzw. Eckprofilelement
ausgebildet, d. h. es dient der Schaffung der Giebel bzw. Eckkanten
des zu bauenden Gewächshauses.
Das erste Verbindungsprofil 20 weist im Querschnitt einen
stegförmigen
ersten Abschnitt 24 auf. An den stegförmigen ersten Abschnitt schließt sich
ein dem Profilelement 22 zugewandter zweiter Abschnitt 26 an,
der dicker als der stegförmige
erste Abschnitt 24 ausgebildet ist. Durch diese Ausbildung
wird erreicht, daß der
zweite Abschnitt 26 von außen hintergreifbar ist. Der
zweite Abschnitt 26 weist im Querschnitt eine viereckige Form
auf. Beide Abschnitte 24, 26 werden von jeweils
einer Hohlkammer 10 gebildet. Durch die Ausbildung des
ersten und zweiten Abschnittes 24, 26 als Hohlkammer 10 bleiben
die guten Eigenschaften der Hohlkammerplatte, wie beispielsweise
deren geringes Gewicht, auch im Bereich des ersten Verbindungsprofiles 20 erhalten.
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Das Profilelement 22 weist
für jede
der beiden Platten 2 jeweils ein zweites Verbindungsprofil 28 auf.
Das zweite Verbindungsprofil 28 ist als Plattenführungsschiene 30 ausgebildet,
in der der zweite Abschnitt 26 des ersten Verbindungsprofiles 20 derart
aufgenommen werden kann, daß dieser
von der Plattenführungsschiene 30 hintergriffen
wird. Der von der Plattenführungsschiene 30 eingeschlossene Querschnitt
entspricht im wesentlichen dem Querschnitt des zweiten Abschnittes 26 des
ersten Verbindungsprofiles 20, so daß das erste Verbindungsprofil 20 in
Richtung der Längsachse
des zweiten Verbindungsprofiles 28 in letzteres eingeschoben
werden kann, wobei unter der Längsachse
des zweiten Verbindungsprofiles 28 eine senkrecht zur Blattebene verlaufende
Achse zu verstehen ist. Die beiden Verbindungsprofile 20, 28 können auf
Grund der korrespondierenden Ausbildung ihrer Querschnitte durch das
Einschieben derart formschlüssig
verbunden werden, daß eine
rotatorische und translatorische Bewegung der Platte 2 um
die bzw. quer zu der Längsachse
der Verbindungsprofile relativ zu dem Profilelement 22 unterbunden
ist. Auf diese Weise wird die Handhabung vereinfacht, da die Platte 2 durch
das Einschieben sofort in die gewünschte Ausrichtung gegenüber dem
Profilelement 22 gelangt und ein seitliches Herausziehen
bzw. Herausfallen der Platte 2 aus dem zweiten Verbindungsprofil 28 nicht
möglich
ist.
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Das Profilelement 22 weist
ferner zwei Verbindungsschienen 32 auf. Die Verbindungsschienen 32 sind ähnlich wie
die Plattenführungsschienen 30 ausgebildet
und umschließen
einen Freiraum, der zu einer Seite unterbrochen ist wobei auf dieser
Seite zwei einander zugewandte Wandabschnitte 34 verbleiben.
Mindestens eine der beschriebenen Verbindungsschienen 32 ist
auch bei den unter Bezugnahme auf die 3 bis 8 beschriebenen Profilelementen
vorhanden. Das Bauteilset weist darüber hinaus Eckverbindungselemente
auf, die im folgenden an Hand zweier Ausführungsformen beschrieben werden.
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3 zeigt
eine erste Ausführungsform
eines Eckverbindungselementes 36. Das dargestellte Eckverbindungselement 36 dient
dem Verbinden zweier Bodenprofilelemente 38 mit dem Profilelement 22 aus 2. Wie schon das Profilelement 22 weist
jedes Bodenprofilelement 38 eine unter Bezugnahme auf 2 beschriebene Verbindungsschiene 32 auf.
Das Eckverbindungselement 36 ist als ein rechtwinkliges
Winkelelement mit zwei Schenkeln 40', 40'' ausgebildet.
Beide Schenkel 40', 40'' weisen auf ihrer Außenseite
zwei vorspringende Ansätze 42', 44' bzw. 42'', 44'' auf,
wobei der vorspringende Ansatz 44' bzw. 44'' parallel
zur Eckkante 46 des Winkelelements verläuft, während der andere Ansatz 42' bzw. 42'' rechtwinklig
zur Eckkante 46 des Winkelelements verläuft. Die beiden vorspringenden
Ansätze 42', 44' bzw. 42'', 44'' auf
den Schenkeln 40' bzw. 40'' sind derart angeordnet,
daß sie
sich in Orientierungsrichtung der Schenkel nicht überschneiden,
sondern getrennt übereinander
angeordnet sind. Die vorsingenden Ansätze 42', 42'', 44', 44" haben
einen im wesentlichen T-förmigen
Querschnitt und können
in Richtung der Längsachse
der jeweiligen Verbindungsschiene 32 in diese eingeschoben werden.
Durch das Einschieben wird der vorspringende Ansatz 42', 42'', 44' bzw. 44'' von
der Verbindungsschiene 32 des jeweiligen Profilelementes 22, 38 aufgenommen
und hintergriffen, und ist derart mit der Verbindungsschiene 32 formschlüssig verbunden,
daß eine
rotatorische und translatorische Bewegung des Eckverbindungselementes 36 um
die bzw. quer zu der Längsachse
der Verbindungsschiene 32 relativ zu dem jeweiligen Profilelement
unterbunden ist. Wie bereits unter Bezugnahme auf 2 geschildert, wird dadurch die Handhabung
der Bauteile beim Zusammenbau des Gewächshauses vereinfacht. 4 zeigt die verbundenen
Profilelemente 22, 38 nach dem Einschieben der
vorspringenden Ansätze 42', 42'', 44', 44'' in
die Verbindungsschienen 32. Eine zusätzliche Verschraubung ist im
Bereich des Eckverbindungselementes 36 grundsätzlich nicht notwendig,
da das Eckverbindungselement 36 eine hohe Stabilität gewährleistet.
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Die 5 bzw. 7 zeigen eine zweite Ausführungsform
eines Eckverbindungselementes 48. In 5 dient das Eckverbindungselement 48 dem
Verbinden zweier Profilelemente 22 aus 2, von denen das eine als Eckprofilelement
und das andere als Giebelprofilelement fungiert, mit einem Dachrinnenprofilelement 50.
Das Dachrinnenprofilelement 50 weist eine unter Bezugnahme
auf 2 beschriebene Verbindungsschiene 32 auf.
In 7 dient das Eckverbindungselement 48 dem
Verbinden zweier Profielemente 22 aus 2, von denen beide als Giebelprofilelemente
fungieren, mit einem Firstprofilelement 52. Das Firstprofilelement 52 weist
eine unter Bezugnahme auf 2 beschriebene
Verbindungsschiene 32 auf.
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Das Eckverbindungselement 48 ist
ebenfalls als Winkelelement ausgebildet und weist einen mittleren
Schenkel 54 und zwei seitlich daran anschließende abgewinkelte
Schenkel 56', 56'' auf. Der mittlere Schenkel 54 weist
einen vorspringenden Ansatz 58 auf, der sich in Längsrichtung
des mittleren Schenkels 54 erstreckt. Ebenso weisen die
zwei Schenkel 56' bzw. 56'' jeweils in Längsrichtung
der Schenkel 56' bzw. 56'' verlaufende vorspringende Ansätze 60' bzw. 60'' auf.
Alle drei vorspringenden Ansätze 58, 60', 60'' weisen
den gleichen Querschnitt wie die unter Bezugnahme auf 3 beschriebenen Ansätze 42', 42'', 44', 44'' auf.
Zwischen den drei Schenkeln 54, 56', 56'' ist
ferner eine Verstärkungsrippe 62 angeordnet.
In den Schenkeln 54, 56', 56'' sind darüber hinaus
Aussparungen vorgesehen, die den zusätzlichen Einsatz von Schrauben (nicht
dargestellt) ermöglichen.
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6 zeigt
die verbundenen Profilelemente 22, 50 von 5, während 8 die verbundenen Profilelemente 22, 52 von 7 zeigt.
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