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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein neues Verfahren zum Überlackieren
farb- und/oder effektgebender
Mehrschichtlackierungen, enthaltend mindestens eine farb- und/oder
effektgebende Basislackierung (A), hergestellt aus mindestens einem
Wasserbasislack (A), und mindestens eine Klarlackierung (B), hergestellt
aus mindestens einem flüssigen
Klarlack (B). Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein
neues Verfahren zum Überlackieren
mittels elektrostatischer Spritzapplikation (ESTA) hergestellter,
beschädigter
oder unbeschädigter,
farb- und/oder effektgebender
Mehrschichtlackierungen beim Automobilhersteller in der Linie.
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Bei
dem Überlackieren
farb- und/oder effektgebender Mehrschichtlackierungen von Kraftfahrzeugen,
insbesondere von PKW, mit Reparaturlackierungen kommt es häufig zu
Farbtonverschiebungen und/oder Änderungen
des optischen Effekts, insbesondere des Metalliceffekts. In vielen
Fällen
werden diese unerwünschten Änderungen
dadurch hervorgerufen, dass die Mehrschichtlackierungen, von der
Fachwelt auch Originallackierungen oder Serienlackierungen (OEM)
genannt, mit Hilfe der elektrostatischen Spritzapplikation (ESTA)
aufgetragen werden, wogegen die Reparaturlackierungen pneumatisch
appliziert werden. Die unterschiedlichen Applikationsverfahren führen nämlich zu
einer unterschiedlichen Orientierung der farb- und/oder effektgebenden
Pigmente in den resultierenden Basislackierungen.
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Grundsätzlich geht
die Fachwelt davon aus, dass ein durch ESTA-Applikation erzeugter
Farbton und/oder optischer Effekt pneumatisch nicht nachgestellt
werden kann oder können.
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Um
die Farbtonverschiebung und die Änderung
des optischen Effekts zumindest teilweise zu verhindern, werden
bei der Reparatur der Serienlackierungen (OEM) in der Linie beim
Automobilhersteller konventionelle, d. h., organische Lösemittel enthaltende,
Basislacke eingesetzt, die im Farbton und/oder dem optischen Effekt
an die zu reparierenden Basislackierungen angepasst sind. Dieses
Vorgehen ist aber sehr aufwändig,
da für
alle Serienfarbtöne
und/oder -effekte separat ein konventioneller Basislack hergestellt
und beim Automobilhersteller bevorratet werden muss.
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Aus
dem europäischen
Patent
EP 0 521 040 B2 ist
ein Verfahren zur Herstellung einer mehrschichtigen Reparaturlackierung
im üblichen
Sinne bekannt, bei der man im Bereich der Schadstelle in der Serienlackierung
zunächst
ein pigmentfreies, wässriges,
filmbildendes Überzugsmittel
aufträgt,
bevor der Reparatur-Wasserbasislack appliziert wird. Das Überzugsmittel
kann ein pigmentfreier Auszug des Reparatur-Wasserbasislacks sein.
Auf die Wasserbasislackschicht wird anschließend nass-in-nass ein Klarlack
aufgetragen, wonach die vorhandenen Schichten gemeinsam gehärtet werden.
Dieses Verfahren stellt einen wesentlichen Fortschritt bei der Reparaturlackierung
im üblichen
Sinne dar.
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Das
bekannte Reparaturlackierverfahren vermag indes nicht die angesprochenen
Probleme, die beim Überlackieren
farb- und/oder effektgebender Mehrschichtlackierungen in der Linie
beim Automobilhersteller auftreten, zu lösen, denn es sind hierfür ganz andere
Mengen an Beschichtungsstoffen und eine ganz andere Logistik erforderlich,
als für
die Reparaturlackierung im üblichen
Sinne, die ja vor allem in Autorlackierwerkstätten durchgeführt wird.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein neues Verfahren zum Überlackieren
farb- und/oder effektgebender Mehrschichtlackierungen, insbesondere
mittels elektrostatischer Spritzapplikation (ESTA) und Härtung hergestellter
Mehrschichtlackierungen, enthaltend mindestens eine farb- und/oder
effektgebende Basislackierung (A), hergestellt aus mindestens einem
Wasserbasislack (A), und mindestens eine Klarlackierung (B), hergestellt aus
mindestens einem flüssigen
Klarlack (B), bereitzustellen, das die Nachteile des Standes der
Technik nicht mehr länger
aufweist und das pneumatisch nass-in-nass applizierte und gehärtete, farb- und/oder
effektgebende Mehrschichtlackierungen liefert, die gegenüber den
Originallackierungen oder Serienlackierungen (OEM) keine nachteilige
Farbtonverschiebung und/oder keine nachteilige Änderung des optischen Effekts,
insbesondere des Metalliceffekts, erleiden. Außerdem sollen die mit Hilfe
des neuen Verfahrens hergestellten Mehrschichtlackierungen sehr
gut auf den Serienlackierungen (OEM) haften. Nicht zuletzt soll
sich das neue Verfahren vor allem für das Überlackieren der Serienlackierungen (OEM)
beim Automobilhersteller in der Linie eignen, wo ganz andere Probleme
als bei der Autoreparaturlackierung im üblichen Sinne auftreten.
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Demgemäß wurde
das neue Verfahren zum Überlackieren
farb- und/oder effektgebender Mehrschichtlackierungen, enthaltend
mindestens eine farb- und/oder
effektgebende Basislackierung (A), hergestellt aus mindestens einem
Wasserbasislack (A), und mindestens eine Klarlackierung (B), hergestellt
aus mindestens einem flüssigen
Klarlack (B), gefunden, wobei man
- (1) auf die äußere Oberfläche der
Mehrschichtlackierungen den von deckenden Pigmenten im wesentlichen
oder völlig
freien Auszug eines Wasserbasislacks, der dem Wasserbasislack (A)
oder eine der Wasserbasislacke (A), aus dem oder aus denen die Basislackierung
(A) hergestellt worden ist, im wesentlichen entspricht oder mit
diesem identisch ist, durch pneumatische Spritzapplikation aufträgt,
- (2) die resultierende Schicht (1), ohne sie vollständig zu
härten,
ablüftet
und/oder trocknet,
- (3) mit einem Wasserbasislack, der dem Wasserbasislack (A) oder
einem der Wasserbasislacke (A), aus dem oder aus denen die Basislackierung (A)
hergestellt worden ist, im wesentlichen entspricht oder mit diesem
identisch ist, durch pneumatische Spritzapplikation bei einem gegenüber dem
Spritzdruck nach Verfahrensschritt (1) reduzierten Spritzdruck beschichtet,
- (4) die resultierende Wasserbasislackschicht (3), ohne sie vollständig zu
härten,
ablüftet
und/oder trocknet,
- (5) die resultierende abgelüftete
und/oder getrocknete Wasserbasislackschicht (4) mit mindestens einem
Klarlack beschichtet und
- (6) die resultierende(n) Klarlackschicht(en) (5), die Wasserbasislackschicht
(4) und die Schicht (1) sowie weitere ggf. vorhandene ungehärtete Schichten
gemeinsam härtet.
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Im
Folgenden wird das neue Verfahren zum Überlackieren farb- und/oder
effektgebender Mehrschichtlackierungen, enthaltend mindestens eine farb- und/oder effektgebende
Basislackierung (A), hergestellt aus mindestens einem Wasserbasislack (A),
und mindestens eine Klarlackierung (B), hergestellt aus mindestens
einem flüssigen
Klarlack (B), als »erfindungsgemäßes Verfahren« bezeichnet.
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Im
Hinblick auf den Stand der Technik war es überraschend und für den Fachmann
nicht vorhersehbar, dass die Aufgabe, die der vorliegenden Erfindung
zugrunde lag, mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens gelöst werden
konnte. Insbesondere war es überraschend,
dass die farb- und/oder effektgebenden Mehrschichtlackierungen,
mit denen die Serienlackierungen (OEM) überlackiert wurden, sogar dann
keine nachteilige Farbtonverschiebung und/oder eine nachteilige Änderung
des optischen Effekts, insbesondere des Metalliceffekts, mehr zeigten,
wenn die Serienlackierungen (OEM) mit Hilfe der elektrostatischen
Spritzapplikation (ESTA) hergestellt worden waren. Dies bedeutete,
dass die mit Hilfe der ESTA-Applikation erzeugten Farbtöne und optischen
Effekte überraschenderweise
entgegen der Ansicht der Fachwelt doch pneumatisch nachgestellt werden
konnten. Vor allem überraschte,
dass die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellten Mehrschichtlackierungen hervorragend auf den Serienlackierungen
(OEM) hafteten.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
dient dem Überlackieren
von farb- und/oder effektgebenden, vorzugsweise farb- und effektgebenden
oder effektgebenden, Mehrschichtlackierungen. Dies kann zu Reparaturzwecken
erfolgen, beispielsweise wenn die Mehrschichtlackierungen durch
mechanische und/oder chemische Einwirkung beschädigt worden sind. Die Überlackierung
kann aber auch bei unbeschädigten
Mehrschichtlackierungen durchgeführt werden,
beispielsweise wenn eine Änderung,
insbesondere Anpassung, des Farbtons und/oder des optischen Effekts
erforderlich ist oder sind.
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Die
Mehrschichtlackierungen können
dem Schutz, der Dekoration, der Erhöhung der Kratz- und Abriebfestigkeit
und der Korrosionsbeständigkeit,
der Verbesserung des Reinigungsverhaltens, der Verbesserung der
Entformung und der Verringerung der Anhaftung, der Erzeugung eines
Antibeschlageffekts, der Erzeugung von Antireflexeigenschaften und/oder
der Erhöhung
des Berstdruckes dienen. Sie können
auf den unterschiedlichsten Substraten eingesetzt werden. So kann
es sich um Substrate aus Metall, Kunststoff, Glas, Keramik, Porzellan,
Ton, Beton, Naturstein, Kunststein, Holz, Papier, Textil, Leder und
Verbunden dieser Materialien handeln. Vorzugsweise handelt es sich
um Substrate aus Metall oder Kunststoff.
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Demgemäß können die
Mehrschichtlackierungen auf zahlreichen technischen Gebieten, wie
für das
Lackieren von Kraftfahrzeugkarosserien und Teilen hiervon, Kraftfahrzeugen
im Innen- und Außenbereich,
Bauwerken im Innen- und Außenbereich,
Türen,
Fenstern, Möbeln
und Glashohlkörpern
sowie im Rahmen der industriellen Lackierung für das Lackieren von Kleinteilen,
Coils, Container, Emballagen, elektrotechnischen Bauteilen und weißer Ware,
verwendet werden.
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Bevorzugt
dienen die Mehrschichtlackierungen dem Schutz und der Dekoration
von Kraftfahrzeugkarosserien, insbesondere von PKW- oder Automobilkarosserien.
Der sogenannte Automobilaufbau der farb- und/oder effektgebenden
Mehrschichtlackierungen, wie er in Römpp Lexikon Lacke und Druckfarben,
Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 1998, Seite 50, »Automobil-Lackierung«, definiert
wird, besteht im allgemeinen aus Elektrotauchlackierung, Primer,
Füllerlackierung
oder Steinschlagschutzgrundierung, Basislackierung und Klarlackierung.
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Die
Verwendung der farb- und/oder effektgebenden Mehrschichtlackierungen
als Automobilaufbau setzt die so genannte Automobilqualität voraus. Gemäß dem europäischen Patent
EP 0 352 298 B1 , Seite
15, Zeile 42, bis Seite 17, Zeile 14, bedeutet dies, dass die betreffenden
farb- und/oder effektgebenden Mehrschichtlackierungen
- (1) einen hohen Glanz,
- (2) eine hohe Abbildungsunterscheidbarkeit,
- (3) ein hohes und gleichmäßiges Deckvermögen,
- (4) eine einheitliche Trockenschichtdicke,
- (5) eine hohe Benzinbeständigkeit,
- (6) eine hohe Lösemittelbeständigkeit,
- (7) eine hohe Säurebeständigkeit,
- (8) eine hohe Härte,
- (9) eine hohe Abriebfestigkeit,
- (10) eine hohe Kratzfestigkeit,
- (11) eine hohe Schlagfestigkeit,
- (12) eine hohe Zwischenschichthaftung und Haftung auf dem Substrat
und
- (13) eine hohe Witterungsstabilität und UV-Beständigkeit
aufweisen.
Diese Voraussetzungen müssen
nicht nur die farb- und/oder effektgebenden Mehrschichtlackierungen
erfüllen,
die sich auf den Kraftfahrzeugkarosserien befinden, sondern auch
diejenigen, die sich auf Anbauteilen, wie Schutzbleche, Kotflügel, Türen, Kofferraumdeckel,
Spoiler oder Reflektoren von Lampen, die nicht aus Metall, sondern
aus Kunststoffen, insbesondere faserverstärkten Kunststoffen, SMC, (Sheet
Molded Compounds) BMC (Bulk Moulded Compounds), IMC (Injection Moulded Compounds)
und RIMC (Reaction Injection Moulded Compounds), hergestellt werden.
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Bekanntermaßen werden
die farb- und/oder effektgebenden Mehrschichtlackierungen hergestellt, indem
man auf die elektrotauchlackierten Kraftfahrzeugkarosserien oder
die Anbauteile einen Primer oder Füller appliziert, der in den
allermeisten Fällen für sich selbst
thermisch gehärtet
wird. Auf die resultierende Füllerlackierung
oder Steinschlagschutzgrundierung werden dann nach dem sogenannten Nass-in-nass-Verfahren
mindestens ein, insbesondere ein, Wasserbasislack (A) und mindestens
ein, insbesondere ein, flüssiger
Klarlack (B) vorzugsweise durch elektrostatische Spritzapplikation
(ESTA; vgl. Römpp
Lexikon Lacke und Druckfarben, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New
York, 1998, Seite 186, »Elektrostatische
Lackierung«,
und Seite 187, »Elektrostatisches
Sprühen«) aufgetragen,
wonach man die resultierenden Schichten in üblicher und bekannter Weise
gemeinsam thermisch oder thermisch und mit aktinischer Strahlung
härtet.
Als aktinische Strahlung kann elektromagnetische Strahlung, wie
nahes Infrarot (NIR), sichtbares Licht, UV-Strahlung oder Röntgenstrahlung,
insbesondere UV-Strahlung, und/oder Korpuskularstrahlung, wie Elektronenstrahlung,
eingesetzt werden.
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Als
Wasserbasislacke (A) können
alle üblichen
und bekannten Wasserbasislacke verwendet werden, wie sie üblicherweise
für die
Herstellung farb- und/oder effektgebender Mehrschichtlackierungen
für die
Serienlackierung (OEM) von Automobilen insbesondere nach dem Nass-in-nass-Verfahren
eingesetzt werden.
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Gut
geeignete Wasserbasislacke (A) sind beispielsweise aus den Patentanmeldungen
EP 0 089 497 A1 ,
EP 0 256 540 A1 ,
EP 0 260 447 A1 ,
EP 0 297 576 A1 ,
WO 96/12747 A1
EP 0
523 610 A1 ,
EP 0
228 003 A1 ,
EP
0 397 806 A1 ,
EP
0 574 417 A1 ,
EP
0 531 510 A1 ,
EP
0 581 211 A1 ,
EP
0 708 788 A1 ,
EP
0 593 454 A1 , DE-A-43 28 092 A1,
EP 0 299 148 A1 ,
EP 0 394 737 A1 ,
EP 0 590 484 A1 ,
EP 0 234 362 A1 ,
EP 0 234 361 A1 ,
EP 0 543 817 A1 ,
WO 95/14721 A1,
EP
0 521 928 A1 ,
EP
0 522 420 A1 ,
EP 0
522 419 A1 ,
EP
0 649 865 A1 ,
EP
0 536 712 A1 ,
EP
0 596 460 A1 ,
EP
0 596 461 A1 ,
EP
0 584 818 A1 ,
EP
0 669 356 A1 ,
EP
0 634 431 A1 ,
EP
0 678 536 A1 ,
EP
0 354 261 A1 ,
EP
0 424 705 A1 , WO 97/49745 A1, WO 97/49747A1,
EP 0 401 565 A1 ,
EP 0 496 205 A1 ,
EP 0 358 979 A1 ,
EP 469 389 A1 ,
DE 24 46 442 A1 DE 34 09 080 A1 ,
DE 195 47 944 A1 ,
DE 197 41 554.7 A1 oder
EP 0 817 684 A1 ,
Spalte 5, Zeilen 31 bis 45, bekannt. Vorzugsweise enthalten sie
mindestens ein gesättigtes,
ungesättigtes
und/oder mit olefinisch ungesättigten
Verbindungen gepfropftes, ionisch und/oder nichtionisch stabilisiertes
Polyurethan als Bindemittel. Darüber
hinaus können
sie mindestens ein Vernetzungsmittel enthalten. Vorzugsweise wird
das Vernetzungsmittel aus der Gruppe, bestehend aus Aminoplastharzen,
blockierten Polyisocyanaten und Tris(alkoxycarbonylamino)triazinen,
ausgewählt.
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Als
flüssige
Klarlacke (B) zur Herstellung der Klarlackierungen kommen alle üblichen
und bekannten Einkomponenten(1K)-, Zweikomponenten(2K)- oder Mehrkomponenten(3K,
4K)-Klarlacke, Pulverslurry-Klarlacke, UV-härtbaren Klarlacke und Sealer in
Betracht.
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Thermisch
härtbare
Einkomponenten(1K)-, Zweikomponenten(2K)- oder Mehrkomponenten(3K, 4K)-Klarlacke
(B) sind aus den Patentanmeldungen
DE 42 04 518 A1 ,
EP 0 594 068 A1 ,
EP 0 594 071 A1 ,
EP 0 594 142 A1 ,
EP 0 604 992 A1 oder
EP 0 596 460 A1 den
internationalen Patentanmeldungen WO 94/10211A1, WO 94/10212A1,
WO 94/10213A1, WO 94/22969A1 oder WO 92/22615A1 oder den amerikanischen
Patentschriften
US
5,474,811 A1 ,
US 5,356,669
A1 oder
US
5,605,965 A1 bekannt.
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Einkomponenten(1K)-Klarlacke
(B), insbesondere lösemittelhaltige,
enthalten bekanntermaßen
hydroxylgruppenhaltige Bindemittel und Vernetzungsmittel, wie blockierte
Polyisocyanate, Tris(alkoxycarbonylamino)triazine und/oder Aminoplastharze. In
einer weiteren Variante enthalten sie als Bindemittel Polymere mit
seitenständigen
Carbamat- und/oder Allophanatgruppen und gegebenenfalls carbamat-
und/oder allophanatmodifizerte Aminoplastharze als Vernetzungsmittel
(vgl. die amerikanischen Patentschriften
US 5,474,811 A1 ,
US 5,356,669 A1 oder
US 5,605,965 A1 ,
die internationalen Patentanmeldungen WO 94/10211A1, WO 94/10212A1
oder WO 94/10213A1 oder die europäischen Patentanmeldungen
EP 0 594 068 A1 ,
EP 0 594 071 A1 oder
EP 0 594 142 A1 ).
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Zweikomponenten(2K)-
oder Mehrkomponenten(3K, 4K)-Klarlacke (B), insbesondere lösemittelhaltige,
enthalten als wesentliche Bestandteile bekanntermaßen hydroxylgruppenhaltige
Bindemittel und Polyisocyanate als Vernetzungsmittel, welche bis
zu ihrer Verwendung getrennt gelagert werden.
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Pulverslurn-Klarlacke
(B) enthalten bekanntermaßen
Pulverklarlacke in einem wäßrigen Medium
dispergiert.
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UV-härtbare Klarlacke
(B) gehen beispielsweise aus den europäischen Patentanmeldungen
EP 0 928 800 A1 ,
EP 0 636 669 A1 ,
EP 0 410 242 A1 ,
0 783 534 A1,
EP 0
650 978 A1 ,
EP
0 650 979 A1 ,
EP 0
650 985 A1 ,
EP
0 540 884 A1 ,
EP
0 568 967 A1 ,
EP
0 054 505 A1 oder
EP
0 002 866 A1 , den deutschen Patentanmeldungen
DE 197 09 467 A1 ,
DE 42 03 278 A1 ,
DE 33 16 593 A1 ,
DE 38 36 370 A1 ,
DE 24 36 186 A1 oder
DE 20 03 579 B1 ,
den internationalen Patentanmeldungen WO 97/46549A1 oder WO 99/14254A1
oder den amerikanischen Patentschriften
US 5,824,373 A1 ,
US 4,675,234 A1 ,
US 4,634,602 A1 ,
US 4,424,252 A1 ,
US 4,208,313 A1 ,
US 4,163,810 A1 ,
US 4,129,488 A1 ,
US 4,064,161 A1 oder
US 3,974,303 A1 hervor.
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Des
weiteren sind Klarlacke (B) bekannt, die thermisch und mit aktinischer
Strahlung vernetzt werden können
(vgl. die Patentanmeldungen
EP
0 982 800 A1 ,
EP
0 844 286 A1 , WO 98/40170A1 und
DE 199 14 896 A1 ), was
von der Fachwelt auch als Dual Cure bezeichnet wird. Beispiele geeigneter
Dual-Cure-Klarlacke
(B) sind Einkomponentenklarlacke oder Zweikomponentenklarlacke,
die zusätzlich
mit aktinischer Strahlung aktivierbare funktionelle Gruppen und/oder
zusätzliche
Bestandteile mit solchen funktionellen Gruppen enthalten. Besonders
bevorzugt werden Acrylatgruppen als mit aktinischer Strahlung aktivierbare
funktionelle Gruppen eingesetzt. Beispiele geeigneter zusätzlicher
Bestandteile sind Isocyanatoacrylate, Urethanacrylate oder multifunktionelle
Acrylate, wie Dipentaerythritpentaacrylat.
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Besonders
bevorzugt werden konventionelle Einkomponentenklarlacke (B), Zweikomponentenklarlacke
(B) und Dual-Cure-Klarlacke (B) verwendet.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird im ersten Verfahrensschritt, gegebenenfalls nach einer Vorbereitung
der vorhandenen Schadstelle oder Schadstellen durch Reinigen und/oder
Schleifen, die äußere Oberfläche einer
Serienlackierung (OEM) durch pneumatische Spritzapplikation (vgl.
Römpp Lexikon
Lacke und Druckfarben, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York,
1998, Seite 537, »Spritzpistole«) mit mindestens
einem von deckenden Pigmenten im wesentlichen oder völlig freien,
insbesondere einem völlig
pigmentfreien, Auszug aus einem Wasserbasislack, der dem Wasserbasislack
(A) oder einem der Wasserbasislacke (A), aus dem oder aus denen
die Basislackierungen (A) hergestellt worden sind, im wesentlichen
entspricht oder mit diesem identisch ist, beschichtet.
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Der
Wasserbasislack wird dann als dem Wasserbasislack (A) »im wesentlichen
entsprechend« angesehen,
wenn sie beide in den wesentlichen Bestandteilen, die die technologischen
Eigenschaften prägen,
im wesentlichen oder völlig übereinstimmen.
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Ein
Auszug i. S. der Erfindung ist somit ein Beschichtungsstoff, der
dasselbe oder dieselben Bindemittel sowie gegebenenfalls dasselbe
oder dieselben Vernetzungsmittel, wie der betreffende Wasserbasislack
(A) enthält.
Die Konzentration der Bindemittel sowie gegebenenfalls der Vernetzungsmittel
im Auszug kann sich von der Konzentration im zu Grunde liegenden
Wasserbasislack (A) unterscheiden oder gleich sein. Vorzugsweise
werden in den Auszügen
geringere Konzentrationen als im entsprechenden Wasserbasislack
(A) angewandt. Außerdem kann
der Auszug dieselben Additive in denselben oder in unterschiedlichen
Mengen wie der betreffende Wasserbasislack (A) enthalten, wobei
auf die Verwendung von Reibharzen verzichtet werden kann. Es können auch
andere Additive als die im Wasserbasislack (A) eingesetzten verwendet
werden.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung bedeutet »von deckenden Pigmenten im
wesentlichen frei«,
dass der betreffende Auszug, bezogen auf seine Gesamtmenge, bis
zu 20, vorzugsweise bis zu 10 und insbesondere bis zu 5 Gew.-% an
deckenden farbgebenden Pigmente enthalten kann, weil dies bei der
großflächigen Überlackierung
von Mehrschichtlackierungen, insbesondere Serienlackierungen, die Farbtonangleichung
erleichtern kann. Bevorzugt ist aber der Auszug ein von deckenden
Pigmenten völlig freier
Klarlack, der nicht deckende, lasierende Pigmente enthalten kann.
Insbesondere ist der Auszug ein pigmentfreier Klarlack.
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Für die vorliegende
Erfindung ist es wesentlich, dass der Auszug im vorstehend genannten
Sinn dem Wasserbasislack (A) oder einem der Wasserbasislacke (A)
entspricht, aus dem oder aus denen die Basislackierung (A) der Mehrschichtlackierung
hergestellt worden ist.
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Der
Auszug wird im ersten Verfahrensschritt pneumatisch appliziert,
wobei die Spritzapplikation vorzugsweise mit einem Spritzdruck von
2,5 bis 5 bar durchgeführt
wird. Bevorzugt wird der Auszug in einer Gesamtschichtdicke aufgetragen,
dass nach der Härtung
im letzten Verfahrensschritt eine Trockenschichtdicke von 2 bis
50, besonders bevorzugt 5 bis 45 und insbesondere 5 bis 40 μm resultiert.
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Die
resultierende Schicht aus dem Auszug wird im zweiten Verfahrensschritt
abgelüftet
und/oder getrocknet, ohne sie dabei vollständig zu härten.
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Erfindungsgemäß wird die
abgelüftete und/oder
getrocknete Schicht im weiteren Verlauf des erfindungsgemäßen Verfahrens
mit einem Wasserbasislack, der dem Wasserbasislack oder einem der
Wasserbasislacke (A), aus dem oder aus denen die Basislackierung
(A) hergestellt worden ist, im wesentlichen entspricht oder mit diesem
identisch ist, durch pneumatische Spritzapplikation bei einem reduzierten
Spritzdruck beschichtet. Der Wasserbasislack wird dann als dem Wasserbasislack
(A) »im
wesentlichen entsprechend« angesehen,
wenn sie beide in den wesentlichen Bestandteilen, die die technologischen
Eigenschaften prägen,
im wesentlichen oder völlig übereinstimmen.
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Vorzugsweise
wird ein Spritzdruck von 0,3 bis 2,3, bevorzugt 0,3 bis 2, besonders
bevorzugt 0,3 bis 1,8 und insbesondere 0,5 bis 0,9 bar angewandt.
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Vorzugsweise
wird der Wasserbasislack in einer Gesamtnassschichtdicke appliziert,
dass nach der Aushärtung
im letzten Verfahrensschritt eine Trockenschichtdicke von insgesamt
5 bis 50, bevorzugt 7,5 bis 40 und insbesondere 10 bis 30 μm resultiert.
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Die
resultierende Wasserbasislackschicht wird im nächsten Verfahrensschritt abgelüftet und/oder
getrocknet, ohne sie dabei vollständig zu härten.
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Die
Ablüftung
und/oder Trocknung der vorstehend beschriebenen Schichten aus dem
Auszug und dem Wasserbasislack können
in üblicher
und bekannter Weise durch eine Erhöhung der Temperatur der Schichten,
das Überleiten
laminarer Luftströmungen über die
Schichten und/oder durch die Reduzierung der Luftfeuchtigkeit der
umgebenden Atmosphäre
beschleunigt werden.
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Erfindungsgemäß wird die
abgelüftete und/oder
getrocknete Wasserbasislackschicht in einem weiteren Verfahrensschritt
mit mindestens einem, insbesondere einem, flüssigen Klarlack beschichtet.
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Vorzugsweise
wird ein flüssiger
Klarlack verwendet, der thermisch und/oder mit aktinischer Strahlung,
vorzugsweise thermisch oder thermisch und mit aktinischer Strahlung
härtbar
ist. Besonders bevorzugt werden Klarlacke eingesetzt, die den vorstehend
beschriebenen, wässrigen
oder konventionellen, insbesondere konventionellen, Einkomponentenklarlacken
(B), den Zweikomponentenklarlacken (B) oder den Dual-Cure-Klarlacken
(B) im wesentlichen entsprechen oder mit diesen identisch sind.
Die Klarlacke und die Klarlacke (B) werden dann als einander »im wesentlichen
entsprechend« angesehen, wenn
sie in ihren wesentlichen Bestandteilen, die die technologischen
Eigenschaften prägen,
im wesentlichen oder völlig übereinstimmen.
Ganz besonders bevorzugt sind die Klarlacke identisch mit den Klarlacken
(B), aus denen die Klarlackierungen (B) der Mehrschichtlackierungen
hergestellten worden sind.
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Vorzugsweise
erfolgt die pneumatische Spritzapplikation bei einem Spritzdruck
von 2,5 bis 5 bar.
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Vorzugsweise
wird oder werden die resultierende(n) Klarlackschicht(en) in einer
Gesamtnassschichtdicke aufgetragen, dass nach der Härtung im letzten
Verfahrensschritt eine Gesamttrockenschichtdicke von 10 bis 100,
besonders bevorzugt 15 bis 80, besonders bevorzugt 20 bis 70 und
insbesondere 25 bis 60 μm
resultiert. Vorzugsweise wird oder werden die Klarlackschicht(en)
vor der Härtung
im letzten Verfahrensschritt in üblicher
und bekannter Weise abgelüftet
und/oder getrocknet, wobei die vorstehend beschriebenen Maßnahmen
zur Beschleunigung der Ablüftung
und/oder Trocknung angewandt werden können.
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Erfindungsgemäß werden
im letzten Verfahrensschritt die resultierende(n) Klarlackschicht(en), die
Wasserbasislackschicht und die Schicht aus dem Auszug sowie weitere
ggf. vorhandene ungehärtete Schichten
gemeinsam gehärtet.
Vorzugsweise werden die Schichten thermisch oder thermisch und mit aktinischer
Strahlung gehärtet,
wobei die üblichen und
bekannten Verfahren und Vorrichtungen angewandt werden können.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann zur vollflächigen Überlackierung
von unbeschädigten und
beschädigten
Mehrschichtlackierungen, insbesondere von Serienlackierungen (OEM),
verwendet werden. Bei den beschädigten
Mehrschichtlackierungen werden die Schadstellen sowie der gesamte
angrenzende Bereich bis zu einer Begrenzung, wie eine Kante oder
ein Zierstreifen, überlackiert.
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Die
resultierenden Zweitlackierungen haften hervorragend auf den Mehrschichtlackierungen
und weisen keine unerwünschten
Farbtonverschiebungen und/oder Änderungen
der optischen Effekte, insbesondere der Metalliceffekte, auf. Darüber hinaus ist
das erfindungsgemäße Verfahren
besonders wirtschaftlich, weil für
die Herstellung der Auszüge
der Wasserbasislacke (A) dieselben Ausgangsstoffe wie für die Wasserbasislacke
(A) selbst und für
die Herstellung der Zweitlackierungen dieselben Wasserbasislacke
(A) wie für
die Herstellung der Mehrschichtlackierungen eingesetzt werden. Die
Wirtschaftlichkeit kann noch weiter gesteigert werden, wenn für die Herstellung
der Zweitlackierungen dieselben Klarlacke wie für die Herstellung der Klarlackierungen
(B) der Mehrschichtlackierungen (OEM) verwendet werden. Insgesamt
kann dadurch die Lagerhaltung in den Lackierbetrieben signifikant
vereinfacht werden.